# SV SparkassenVersicherung SV für Veranstalter: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-sv-sparkassenversicherung-veranstalter.php
- Rechtlicher Träger: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-sv-sparkassenversicherung-veranstalter.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung für Veranstalter (Rahmenvertrag BDMV)](https://sparkassenversicherung.de/export/sites/svag/_micro/bdmv/_download/bdmv_veranstalter_zusatzbedingungen_gruppenunfall.pdf), Fassung ZB Gruppen-UV, Druck 23-975-0108, ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören. | 1.1, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. | 2.2, Seite 1 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet. | 1.5, Seite 1 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | nicht geregelt |  |  |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nicht geregelt |  |  |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | nicht geregelt |  |  |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | nicht geregelt |  |  |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | nicht geregelt |  |  |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Sind mehrere durch diesen Gruppenversicherungsvertrag versicherte Personen von einem Unfall betroffen, so gelten folgende Beträge als gemeinsame Höchstversicherungssummen für alle Versicherten | 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | nicht geregelt |  |  |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | 25.000.000 EUR für den Invaliditäts- und/ oder Todesfall | 4, Seite 1 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Tagegeld | 4, Seite 1 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 4, Seite 1 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | nicht geregelt |  |  |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Übergangsleistung/ verbesserte Übergangsleistung | 4, Seite 1 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nicht geregelt |  |  |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Bergungskosten | 4, Seite 1 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Kosten für kosmetische Operationen | 4, Seite 1 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | ja, bis zur Versicherungssumme | 100.000 EUR für Sofortleistung bei Schwerverletzungen | 4, Seite 1 |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | nicht geregelt |  |  |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | nicht geregelt |  |  |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nicht geregelt |  |  |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | nicht geregelt |  |  |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | nicht geregelt |  |  |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nicht geregelt |  |  |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | nicht geregelt |  |  |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nicht geregelt |  |  |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Aufgrund Ihrer Angaben wird der Beitrag rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit angepasst. | 1.4, Seite 1 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Wir werden Sie nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres auffordern, uns die Anzahl der versicherten Personen … in Form einer Stichtagsmeldung | 1.3, Seite 1 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch schriftliche Mitteilung Ihnen gegenüber beenden, … wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. | 3.1, Seite 1 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung für Veranstalter (Rahmenvertrag BDMV)

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[Seite 1]
Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung

(ZB Gruppen-UV)

Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die verein-
barte Form ergibt sich aus dem Vertrag.


1.     Versicherungen ohne Namensangabe                                    zugeht.

1.1    Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der        3.     Vertragsdauer
       im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören.                           (Zusatz zu Ziffer 10 der Allgemeinen Unfallvers-
                                                                           cherungsbedingungen - AUB- )
1.2    Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu
       bezeichnen und zu erfassen, dass Zweifel über die Zu-        3.1    Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der
       gehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Perso-               einzelnen versicherten Person durch schriftliche Mit-
       nenkreis nicht entstehen können.                                    teilung Ihnen gegenüber beenden, wenn wir nach ei-
                                                                           nem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder
1.3    Wir werden Sie nach Ablauf eines jeden Versicherungs-               gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist.
       jahres auffordern, uns die Anzahl der versicherten Per-             Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat
       sonen in Form einer Stichtagsmeldung zur Hauptfäl-                  nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits -
       ligkeit des Vertrages anzugeben.                                    nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder
                                                                           Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen
       Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen                  sein. Der Versicherungsschutz erlischt einen Monat
       wir diese Angaben für jede Gruppe getrennt.                         nach Zugang der Mitteilung.

1.4    Aufgrund Ihrer Angaben wird der Beitrag rückwirkend          3.2    Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb
       zur letzten Hauptfälligkeit angepasst.                              eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein
                                                                           Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs.
1.5    Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten
       Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen beste-           3.3    Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit
       henden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung                    einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über
       ausscheidet.                                                        Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die
                                                                           Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
2.     Versicherungen mit Namensangabe                                     abgewiesen wird.

2.1    Versicherungsschutz besteht für die namentlich ge-           4.     Höchstentschädigungen
       nannten Personen.
                                                                           Sind mehrere durch diesen Gruppenversicherungsver-
2.2    Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur                 trag versicherte Personen von einem Unfall betroffen,
       Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäfti-                   so gelten folgende Beträge als gemeinsame Höchst-
       gung und die Versicherungssummen die gleichen sind                  versicherungssummen für alle Versicherten:
       wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukom-
       menden Personen besteht Versicherungsschutz im                          25.000.000 EUR    für den Invaliditäts- und/
       vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei                                        oder Todesfall
       uns.                                                                       100.000 EUR    für Krankenhaustagegeld
                                                                                                 mit Genesungsgeld
2.3    Personen in anderen Berufen oder mit anderer Be-                           100.000 EUR    für Tagegeld
       schäftigung oder mit höheren Versicherungssummen                           100.000 EUR    für Übergangsleistung/
       sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über                                       verbesserte Übergangsleistung
       Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.                            100.000 EUR    für Bergungskosten
                                                                                  100.000 EUR    für Kurbeihilfe
2.4    Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen                        100.000 EUR    für Kosten für kosmetische
       nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, er-                                         Operationen
       lischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Ab-                        100.000 EUR    für Sofortleistung bei Schwer-
       gabe unserer Erklärung.                                                                   verletzungen

2.5    Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag aus-                  Die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungs-
       scheiden sollen, erlischt der Versicherungsschutz frü-              summen ermäßigen sich im entsprechenden Verhält-
       hestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige                   nis.


                                                                                                     23-975-0108 –Seite 1 von 1
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