# Zurich Sonderkonzept Vereine/Verbände: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-zurich-vereine-verbaende.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-zurich-vereine-verbaende.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2024), Verbraucherinformation Gruppen-Unfallversicherungen](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/gruppen-unfallversicherungen_vb_2025_09.pdf), Fassung AUB 2024 Fassung 01/2024, Druck 212230882 2401
- Original beim Versicherer (PDF): [Sonderkonzept Vereine/Verbände (VVp), Besondere Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/gruppenunfall_besondere-bedingungen_2026_02.pdf), Fassung Fassung 01/2024, Ausgabe 01/2024, Druck 212530532 2401

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. | Vorwort, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | nicht geregelt |  |  |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. | 12.1, Seite 11 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | Die verbesserte Gliedertaxe entfällt, sobald die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat. | BB 4.3, Seite 2 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedürfen | 4.1, Seite 7 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr. | 1.2, Seite 3 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr. | 1.2, Seite 3 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | nicht geregelt |  |  |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | nicht geregelt |  |  |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.1.2.1, Seite 4 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | eines Armes oder einer Hand 80 % | BB 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | eines Armes oder einer Hand 80 % | BB 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | eines Daumens 30 % Zeigefingers 16 % | BB 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | eines Beines oder Fußes 80 % | BB 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | eines Auges 60 % | BB 4, Seite 1 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | des Gehörs auf einem Ohr 40 % | BB 4, Seite 1 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Eine vereinbarte Progressionsstaffel und weitere Leistungsverbesserungen können zur Erhöhung der Leistung führen. | 2.1.2.1, Seite 4 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor. | 3.2.2, Seite 7 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | In Abänderung der Ziffer 2.1.1.2 wird die Frist zur Feststellung der Invalidität auf 18 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, festgelegt. | BB 3, Seite 1 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 2.1.1.3, Seite 4 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. | 9.4, Seite 9 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | 2.1.2.1, Seite 4 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.6.2, Seite 6 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das Tagegeld nach Ablauf der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen festgelegten Karenzzeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung | 2.3.2, Seite 6 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls. | 2.4.2, Seite 6 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 150 Tage. | 2.5.2, Seite 6 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.7.2, Seite 6 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.2, Seite 5 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | ja, bis 3.000 € | Die Kosten für medizinische Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 3.000 EUR ersetzt. | BB 8.3, Seite 3 |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die nachgewiesenen und nicht von einem Dritten übernommenen Kosten insgesamt bis zum im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannten Betrag. | BB 6.4, Seite 2 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene notwendige Kosten | BB 7.2, Seite 2 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | nicht geregelt |  |  |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. | 1.4.1, Seite 3 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch plötzlich ausströmende Gase, Dämpfe, Dünste und Staubwolken, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines Zeitraumes bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. | 1.4.2, Seite 3 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | Als Unfall gelten auch die folgenden Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden | 1.4.5.3, Seite 3 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. | 5.2.1, Seite 8 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | nein | Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | 5.1.1, Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | Versicherungsschutz besteht für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, wenn und soweit diese Störungen auf eine | BB 13, Seite 3 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | Das Lenken von motorisierten Kraftfahrzeugen, ist jedoch nur versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,1 ‰ liegt. | BB 9.1, Seite 3 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung bei der berufsmäßigen … Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zustande kommenden Schädigungen (Gewerbekrankheiten) | 5.2.4, Seite 8 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Kommt es bei Fahrveranstaltungen mit Motorfahrzeugen nur zum Teil auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten an, so beschränkt sich der Ausschluss nur auf diese Teile | BB 10, Seite 3 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast. | 5.1.4, Seite 8 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. | 5.1.3.1, Seite 7 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | In Ergänzung von Ziffer 5.2.2 AUB besteht bei Gesundheitsschädigungen durch Strahlen Versicherungsschutz, wenn es sich um Folgen eines unter die Versicherung fallenden Unfallereignisses (Ziffer 1.3 AUB) handelt. | BB 11.1, Seite 3 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | Artisten, Berufstaucher, Berufs-, Vertrags-, Lizenz- und Kampfsportler sowie deren Vereine, Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren | 4.2, Seite 7 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | 5.1.2, Seite 7 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. | 6.1, Seite 8 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | nicht geregelt |  |  |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | In Abänderung der Ziffer 6.1. AUB entfällt eine Verminderung der Versicherungssummen, wenn die Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich unterbleibt. | BB 14, Seite 3 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | 7.1 AUB, Seite 9 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 10.2.3 AUB, Seite 10 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2024), Verbraucherinformation Gruppen-Unfallversicherungen

```text
[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Unfallversicherung (AUB 2024)
Fassung 01/2024


                                                                          Inhaltsverzeichnis


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                 Der Versicherungsumfang
Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft   1     Was ist versichert?
Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet.
                                                                          1.1   Grundsatz
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn mit Ihnen                 1.2   Geltungsbereich
vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und
dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer                      1.3   Unfallbegriff
Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.
                                                                          1.4   Erweiterter Unfallbegriff
Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und
bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später,               1.5   Einschränkungen unserer Leistungspflicht
besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst     2     Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche
schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.                        Fristen und Voraussetzungen gelten für die einzelnen
                                                                                Leistungsarten?
Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus.
Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie    2.1   Invaliditätsleistung
Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe.                                                             2.2   Übergangsleistung

Ihre Unfallversicherung                                                   2.3   Tagegeld

Wer ist wer?                                                              2.4   Krankenhaustagegeld

•   Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser                    2.5   Genesungsgeld
    Vertragspartner.
•   Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit     2.6   Todesfallleistung
    uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen
    sein.                                                                 2.7   Unfallrente


                                                                          3     Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
                                                                                Gebrechen zusammentreffen?

                                                                          3.1   Krankheiten und Gebrechen

                                                                          3.2   Mitwirkung


                                                                          4     Welche Personen sind nicht versicherbar?

                                                                          4.1   Ausgeschlossene Unfälle

                                                                          4.2   Nicht versicherte Berufsgruppen


                                                                          5     Was ist nicht versichert?

                                                                          5.1   Ausgeschlossene Unfälle

                                                                          5.2   Ausgeschlossene Gesundheitsschäden


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6      Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder    Weitere Bestimmungen
       Beschäftigung beachten?
                                                                 12     Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
6.1    Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                Personen zueinander?

6.2    Mitteilung der Berufsänderung                             12.1   Fremdversicherung

6.3    Auswirkung der Berufsänderung                             12.2   Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller

Der Leistungsfall                                                12.3   Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen

7      Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
                                                                 13     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
                                                                        welche Folgen hat ihre Verletzung?
8      Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
       Obliegenheiten?                                           13.1   Vorvertragliche Anzeigepflicht

                                                                 13.2   Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
9      Wann sind die Leistungen fällig?
                                                                 13.3   Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
9.1    Erklärung über die Leistungspflicht
                                                                 13.4   Anfechtung
9.2    Fälligkeit der Leistung
                                                                 13.5   Erweiterung des Versicherungsschutzes
9.3    Vorschüsse

9.4    Neubemessung des Invaliditätsgrads                        14     Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit


Die Versicherungsdauer                                           15     Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?

                                                                 15.1   Gesetzliche Verjährung
10     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                 15.2   Aussetzung der Verjährung
10.1   Beginn des Versicherungsschutzes

10.2   Dauer und Ende des Vertrags                               16     An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
                                                                        nicht zufrieden sind?
10.3   Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                 16.1   Ihre Beschwerdemöglichkeiten
10.4   Versicherungsjahr
                                                                 16.2   Zuständige Gerichte
10.5   Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
       Einsätzen
                                                                 17     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
                                                                        Änderungen Ihrer Anschrift?
Der Versicherungsbeitrag
11     Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was      18     Welches Recht findet Anwendung?
       geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
       bezahlen?
                                                                 19     Vollmachten des Versicherungsvertreters
11.1   Beitrag und Versicherungsteuer

11.2   Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag     20     Versicherte Personen im Ausland
11.3   Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag

11.4   Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat

11.5   Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

11.6   Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung


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Der Versicherungsumfang
                                                                        Abweichend von Ziffer 1.3 AUB gilt diese durch äußere Einwirkung auf
                                                                        den Körper der versicherten Person verursachte
1          Was ist versichert?                                          Gesundheitsschädigung in jedem Fall als unfreiwillig und ist
                                                                        versichert.
1.1     Grundsatz
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der        1.4.5     Infektionen
versicherten Person.
                                                                        1.4.5.1   Allgemeine Infektionen
1.2     Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags        Als Unfall gilt auch die Infektion der versicherten Person

•     weltweit und
                                                                        •   mit Tollwut oder Tetanus (Wundstarrkrampf).
•     rund um die Uhr.
                                                                        •   mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige
                                                                            Unfallverletzungen in den Körper gelangten.
1.3        Unfallbegriff
                                                                            Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch                     ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.

•     ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
      (Unfallereignis)                                                  •   durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die
                                                                            ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziff. 5.2.3).
•     unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                        •   die durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in
                                                                            Auge, Mund, Ohr oder Nase in den Körper der versicherten Person
1.4        Erweiterter Unfallbegriff                                        entstanden ist. Tröpfchen und Schmierinfektionen erfüllen den
                                                                            Tatbestand des Eindringens nicht.
1.4.1      Erhöhte Kraftanstrengung

Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine       1.4.5.2 Versicherung bestimmter Infektionskrankheiten
erhöhte Kraftanstrengung                                                (Immun-Klausel)

                                                                        Als Unfall gilt auch die Infektion mit einem Erreger der folgenden
•     ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.           Infektionskrankheiten, auch trotz vorheriger Schutzimpfung:
•     Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der
      Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.                                  •   Brucellose,
                                                                        •   Cholera,
      Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
      Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung       •   Diphterie,
      nicht erfasst.                                                    •   Dreitagefieber,
                                                                        •   Echinokokkose (Fuchsbandwurm),
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren                  •   epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis),
Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens
im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei      •   Keuchhusten,
die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.    •   Lepra,
                                                                        •   Masern,
1.4.2.     Gase und Dämpfe                                              •   Mumps,
Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch plötzlich               •   Pest,
ausströmende Gase, Dämpfe, Dünste und Staubwolken, wenn die             •   Pfeiffersches Drüsenfieber,
versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen         •   Pocken,
innerhalb eines Zeitraumes bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.               •   Röteln,
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen                   •   Scharlach,
                                                                        •   Typhus/Paratyphus oder
1.4.3      Unfälle im Wasser                                            •   Windpocken/Gürtelrose.

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person im Wasser plötzlich   Bei diesen abschließend aufgezählten Infektionskrankheiten ist es
unfreiwillig                                                            nicht notwendig, dass die Krankheitserreger

•     erstickt, ertrinkt, erfriert oder                                 •   durch eine Durchtrennung der äußeren Hautschicht, oder
•     einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet, ohne dass ein   •   durch ein Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund, Ohr
      plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis              oder Nase in den Körper der versicherten Person gelangt sind.
      eingetreten ist (z.B. Caissonkrankheit oder
      Trommelfellverletzungen).                                         1.4.5.3 Insektenstiche und Insekten-/Tierbisse

      Die Kosten für die Dekompressionskammer gelten im Rahmen und      Als Unfall gelten auch die folgenden Infektionskrankheiten, die durch
      Umfang der Bergungskosten mitversichert.                          Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte
                                                                        Hautverletzungen übertragen wurden:
1.4.4      Rettung von Menschenleben oder Sachen
                                                                        •   Borreliose,
Die versicherte Person erleidet bei rechtmäßiger Verteidigung oder
beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen                       •   Frühsommermeningitis/Zeckenenzephalitis (FSME),
(einschließlich Tieren) eine Gesundheitsschädigung.                     •   Malaria,


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•     Fleckfieber,                                                          2.1        Invaliditätsleistung
•     Gelbfieber,
                                                                            2.1.1      Voraussetzungen für die Leistung
•     Schlafkrankheit,
•     Tetanus (Wundstarrkrampf),                                            2.1.1.1    Invalidität
•     Tollwut,
•     Tularämie (Hasenpest)                                                 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt
                                                                            vor, wenn unfallbedingt
Versicherungsschutz besteht auch, wenn es sich um eine erstmalige
Infektion nach einer Schutzimpfung handelt.                                 •     die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
                                                                            •     dauerhaft
Ausgeschlossen bleiben jedoch berufsbedingte
Gesundheitsschädigungen durch Insektenstiche/-bisse oder                    beeinträchtigt ist.
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen.
                                                                            Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
1.4.5.4 Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten
                                                                            •     sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
Mitversichert sind auch durch Schutzimpfungen gegen                         •     eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
Infektionskrankheiten hervorgerufene Gesundheitsschädigungen
(Impfschäden) gegen die in Ziff. 1.4.5.2 und 1.4.5.3 aufgeführten
                                                                            2.1.1.2    Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Krankheiten.
Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion
                                                                            Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
hinausgehende Schädigung der Gesundheit.
                                                                            •     eingetreten und
1.4.5.5 Allergische Reaktionen                                              •     von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.
Mitversichert sind auch die nicht infektionsbedingten Folgen von            Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch
Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen              auf Invaliditätsleistung.
einschließlich allergischer Reaktionen.
                                                                            2.1.1.3    Geltendmachung der Invalidität
1.4.5.6 Blutvergiftung/Wundinfektion
                                                                            Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
Als Folge eines Unfallereignisses nach Ziff. 1.3 sind zudem                 bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit,
mitversichert:                                                              dass Sie von einer Invalidität ausgehen.

•     Blutvergiftungen und Wundinfektionen                                  Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung
                                                                            ausgeschlossen.
•     Infektionen durch geringfügige Haut- oder
      Schleimhaut-Verletzungen, sofern uns das ursächliche Ereignis         Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn
      innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde,                            Sie die Frist versäumt haben. Dann müssen Sie die Geltendmachung
•     Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen.   unverzüglich nachholen.

1.4.5.7 Für die Ziffern 1.4.5.1 – 1.4.5.5 gilt:                             2.1.1.4    Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr

Beginn des Versicherungsschutzes                                            Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres
                                                                            nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Der Versicherungsschutz beginnt – abweichend von Ziff. 10 – nach
Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit           In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern
Ausstellung des Versicherungsscheins bzw. des Nachtrags.                    diese vereinbart ist.
Erstmalige Infektionen bzw. Gesundheitsschädigungen, die sich vor
Ablauf der Wartezeit manifestieren, sind nicht versichert.                  2.1.2      Art und Höhe der Leistung

1.5        Einschränkungen unserer Leistungspflicht                         2.1.2.1    Berechnung der Invaliditätsleistung

Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir                Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
                                                                            Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von
Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen                •     die vereinbarte Versicherungssumme und
(Ziffer 5).
                                                                            •     der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
2       Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die                 Eine vereinbarte Progressionsstaffel und weitere
einzelnen Leistungsarten?                                                   Leistungsverbesserungen können zur Erhöhung der Leistung führen.

Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von                    2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die
Leistungen und deren Voraussetzungen, die wir in der                        Bemessung
Unfallversicherung anbieten.
                                                                            Der Invaliditätsgrad richtet sich
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen,
die Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem                           •     nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannt sind.                          Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind,


212230882 2401                                                                                                                            Seite 4 von 14

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•    ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche               2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
     oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2).   oder Sinnesorgane

Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der                      Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane
spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist.           beeinträchtigt sein. Dann werden die nach den vorstehenden
Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der            Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet.
Invalidität (Ziffer 9.4).
                                                                               Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
2.1.2.2.1 Gliedertaxe
                                                                               2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden
Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier                   Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität,
genannten Invaliditätsgrade.                                                   zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:


    Arm                                                               70 %
                                                                               •   Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten
                                                                                   Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), oder
    Arm bis oberhalb des Ellenbogens                                 65 %      •   gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem
                                                                                   Unfall verstorben und
    Arm bis unterhalb des Ellenbogens                                60 %      •   die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach
                                                                                   Ziffer 2.1.1 sind erfüllt.
    Hand                                                             55 %
                                                                               Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
    Daumen                                                           20 %      Befunde zu rechnen gewesen wäre.

    Zeigefinger                                                       10 %     2.2       Übergangsleistung

    anderer Finger                                                     5%      2.2.1     Voraussetzungen für die Leistung

    Bein über der Mitte des Oberschenkels                             70 %     2.2.1.1   Die versicherte Person ist unfallbedingt

    Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                             60 %      •   im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
                                                                               •   ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
    Bein bis unterhalb des Knies                                     50 %
                                                                               •   zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder
    Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                             45 %         geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

                                                                               Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet,
    Fuß                                                              40 %
                                                                               ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
    große Zehe                                                         5%
                                                                               2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten
                                                                               nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest
    andere Zehe                                                        2%
                                                                               geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie
                                                                               von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
    Auge                                                             50 %
                                                                               Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn
    Gehör auf einem Ohr                                              30 %
                                                                               Sie die Frist versäumt haben.
    Geruchssinn                                                       10 %     2.2.2     Art und Höhe der Leistung
    Geschmackssinn                                                     5%      Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten
                                                                               Versicherungssumme.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.                            2.3       Tagegeld

2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                  2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung

Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der                      Die versicherte Person ist unfallbedingt
Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche
oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.                 •   in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und                  •   in ärztlicher Behandlung.
Geschlechts.
                                                                               2.3.2     Höhe und Dauer der Leistung
Diese Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen
Gesichtspunkten.                                                               Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität
                                                                               •   die vereinbarte Versicherungssumme und
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder                  •   der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren.
Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen.                  Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich

Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.                     •   nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem
                                                                                   Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.


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•   nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu    2.6.2      Art und Höhe der Leistung
    leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
                                                                         Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.          Versicherungssumme.

Wir zahlen das Tagegeld nach Ablauf der im Versicherungsschein           2.6.3      Zusätzliche Bestattungskosten
oder dessen Nachträgen festgelegten Karenzzeit für die Dauer der
ärztlichen Behandlung, frühestens für den ersten Tag nach Ablauf der     Wird die Todesfallleistung fällig, erbringen wir folgende zusätzliche
Karenzzeit, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.               Leistung:

2.4      Krankenhaustagegeld                                             Unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängende Kosten (z. B.
                                                                         Kauf einer Grabstätte, Kosten für Sarg oder Urne, Blumen, Kränze,
2.4.1    Voraussetzungen für die Leistung                                Todesanzeigen) übernehmen wir bis zu 10% der vereinbarten
                                                                         Todesfallsummen, maximal 5.000 EUR, soweit uns diese Kosten
Die versicherte Person                                                   durch Rechnung nachgewiesenen werden.
                                                                         Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste
•   ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer         werden nicht erstattet.
    Heilbehandlung.
                                                                         2.7        Unfallrente (U192)
    Es besteht kein Versicherungsschutz für stationäre Aufenthalte,
                                                                         2.7.1      Voraussetzungen für die Leistung
    bei denen nicht die akute Heilbehandlung im Vordergrund steht,
    sondern die medizinische Rehabilitation.
                                                                         Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. Für die
                                                                         Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die
oder
                                                                         Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
•   unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation unter       Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität gilt
    Vollnarkose bzw. einer unfallbedingten Erstversorgung von            Ziffer 2.1.2.3.
    Knochenbrüchen (ohne Narkose).
                                                                         2.7.2      Art und Höhe der Leistung
    Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur
    Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung.                     Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten
                                                                         Versicherungssumme.
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als
medizinisch notwendige Heilbehandlung.                                   2.7.3      Beginn und Dauer der Leistung
2.4.2    Höhe und Dauer der Leistung                                     Wir zahlen die Unfallrente
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld                           •     rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall
                                                                               ereignet hat und danach
•   für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens
                                                                         •     monatlich im Voraus.
    für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
•   als einfachen Tagessatz für ambulanten Operationen bzw.              Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
    Erstversorgung des Knochenbruches.

2.5      Genesungsgeld
                                                                         •     die versicherte Person stirbt oder
                                                                         •     wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene
2.5.1    Voraussetzungen für die Leistung                                      erneute ärztliche Bemessung ergeben hat, dass der Grad der
                                                                               Invalidität unter 50 % gesunken ist.
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer         Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den
2.4.                                                                     Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns
                                                                         die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die
2.5.2    Höhe und Dauer der Leistung                                     Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit bis zum Erhalt der
                                                                         Lebensbescheinigung
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen              Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung muss
gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 150      uns der Tod unverzüglich mitgeteilt werden.
Tage.
                                                                         2.7.4    Berechnungsgrundlage und Neubemessung des
Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben            Invaliditätsgrades
Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
                                                                         Der nach Ziffer 2.7.1 maßgebliche Invaliditätsgrad bemisst sich nach
2.6      Todesfallleistung                                               Ziffer 2.1.2.2.1 bis 2.1.2.2.4. Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen,
                                                                         progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen bleiben
2.6.1    Voraussetzungen für die Leistung                                unberücksichtigt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad kann gemäß
                                                                         Ziffer 9.4 auf Ihren oder unseren Wunsch jährlich, längstens bis zu
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres       drei Jahren nach Eintritt des Unfalles, erneut ärztlich bemessen
nach dem Unfall.                                                         werden.

Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.                  Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt für diese
                                                                         Neubemessung eine Frist von längstens fünf Jahren, jedoch


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nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus.                     5.1.1    Unfälle der versicherten Person durch
                                                                           Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische
Bei der Bemessung des für die Unfall-Rente mindestens                      Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
erforderlichen Invaliditätsgrades wird der im Vertrag vereinbarte          versicherten Person ergreifen.
Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch
das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigungen oder            Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in
deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen.                                  ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie
                                                                           den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr
3      Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder                gewachsen ist.
Gebrechen zusammentreffen?
                                                                           Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
3.1        Krankheiten und Gebrechen
                                                                           •   eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind                     •   die Einnahme von Medikamenten,
Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das
Unfallereignis verursacht wurden.                                          •   Alkoholkonsum,
                                                                           •   Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.                              beeinträchtigen.

3.2        Mitwirkung                                                      Ausnahme:

Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt         Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein
Folgendes:                                                                 Unfallereignis nach Ziffer 1.3 verursacht, für das nach diesem Vertrag
                                                                           Versicherungsschutz besteht.
3.2.1   Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder
Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen                   In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
                                                                           5.1.2    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass
•     bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der      sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
      Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
•     bei der Todesfallleistung und soweit nicht etwas anderes bestimmt    Klarstellung: Mitversichert sind Unfälle bei inneren Unruhen und
                                                                           sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, wenn die versicherte
      ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
                                                                           Person an den Gewalttätigkeiten nicht aktiv teilgenommen hat, oder,
                                                                           wenn sie zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf den Seiten der
3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir
                                                                           Unruhestifter.
keine Minderung vor.
                                                                           5.1.3  Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder
4          Welche Personen sind nicht versicherbar?
                                                                           Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
4.1        Ausgeschlossene Unfälle
                                                                           5.1.3.1   Ausnahme:
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
                                                                           Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von
dauernd pflegebedürftige Personen, die für die gewöhnlichen und
                                                                           Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens
überwiegend fremder Hilfe bedürfen (mindestens Pflegegrad 3 gem.
                                                                           In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
§ 15 SGB XI).
                                                                           Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages
4.1.1   Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte
                                                                           nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
Person im Sinne von Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig
                                                                           Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
endet die Versicherung.
                                                                           5.1.3.2 Diese Ausnahme gilt nicht
4.1.2    Der für die in Ziffer 4.1 genannten Personen seit
Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit
entrichteter Beitrag ist zurückzuzahlen.                                   •   bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg
                                                                               oder Bürgerkrieg herrscht,
4.2        Nicht versicherte Berufsgruppen:                                •   für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
                                                                           •   für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen,
Artisten, Berufstaucher, Berufs-, Vertrags-, Lizenz- und Kampfsportler
sowie deren Vereine, Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren,                    In diesen Fällen gilt der Ausschluss.
Munitionssuch-, -entschärfungs- und –räumtrupps, in der
Offshore-Industrie tätige Personen, Polizisten, Rennfahrer (auch           5.1.4     Unfälle der versicherten Person
Motorrad- und Motorbootrennfahrer; auch dbzgl. Trainings),
Rennreiter, Schiffsbesatzungen, Soldaten, Sprengpersonal, Stuntmen         •   als Luftfahrzeugführer oder Luftsportgeräteführer, soweit nach
u. ä., Tierbändiger und unter Tage tätige Personen.
                                                                               deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. Darunter
                                                                               fallen auch Flugschüler.
5          Was ist nicht versichert?
                                                                               Ausnahme: Unfälle als Führer von unbemannten Flugmodellen.
5.1        Ausgeschlossene Unfälle                                             Für diese gilt der Ausschluss nicht.

Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:                     •   als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs,


212230882 2401                                                                                                                      Seite 7 von 14

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•   bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs             Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zustande kommenden
    auszuüben sind.                                                            Schädigungen (Gewerbekrankheiten),
                                                                         •     Infektionskrankheiten, die die versicherte Person im
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als              Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Notlage von
Fluggast.                                                                      internationaler Tragweite (Pandemie) erleidet. Ein Zusammenhang
                                                                               mit einer Pandemie besteht dann, wenn die zuständige
5.1.5  Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an                  Gesundheitsorganisation (WHO) eine Infektionskrankheit gemäß
Rennen mit Motorfahrzeugen.                                                    Art. 12 der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
                                                                               festgestellt hat und diese Krankheit ab dem Tag der
Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des                        WHO-Feststellung bei der versicherten Person ärztlich
Motorfahrzeugs.                                                                diagnostiziert wurde.

Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten,          5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten               durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).
ankommt.
                                                                         5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter auf In- oder       wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Outdoorbahnen zur Verfügung gestellt werden, gelten als versichert.
Das gilt jedoch nur, soweit die Fahrten                                  5.2.7     Bauch- oder Unterleibsbrüche

•   reinen Freizeitcharakter aufweisen,                                  Ausnahme:
•   nicht einer Kart-Serie angehören,
•   nicht dem Kartsport zuzurechnen sind,
                                                                         •     Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung
                                                                               entstanden, und
•   die Fahrtveranstaltungen nicht von Verbänden organisiert sind.
                                                                         •     für die Einwirkung besteht Versicherungsschutz nach diesem
                                                                               Vertrag.
5.1.6   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
verursacht sind.
                                                                         In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
5.2      Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
                                                                         6.     Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder
                                                                         Beschäftigung beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende
Gesundheitsschäden:
                                                                         6.1       Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
5.2.1  Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
                                                                         Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder
Organen und Gehirnblutungen.
                                                                         der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die
                                                                         Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende
Ausnahme:
                                                                         Berufsgruppenverzeichnis.
                                                                         Durch eine Änderung der Berufstätigkeit können sich neue risiko-
•   Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden      relevante Umstände ergeben, die individuell geprüft werden müssen
    überwiegend (das heißt: zu mehr als 50%) verursacht, und             und zu einer Anpassung des Vertragsinhalts führen können.
•   für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach
    diesem Vertrag.                                                      Hinweis: Insbesondere der Wechsel zwischen einer körperlich/
                                                                         handwerklichen Tätigkeit und einer kaufmännisch/verwaltenden
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.                                Tätigkeit löst eine Überprüfung der Risikoverhältnisse aus.

5.2.2    Gesundheitsschäden durch Strahlen.                              6.2       Mitteilung der Berufsänderung

5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe              Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der
am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe      versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
gelten auch strahlendiagnostische und -therapeutische Handlungen.        Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete
                                                                         freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht
Ausnahme:                                                                darunter.

•   Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall nach       6.3       Auswirkungen der Berufsänderung
    Ziffer 1.3 oder 1.4 veranlasst, und
•   für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem            Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei
                                                                         gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere
    Vertrag.
                                                                         Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab
                                                                         der Änderung.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
                                                                         Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,
5.2.4    Infektionen
                                                                         sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf
                                                                         eines Monats ab der Änderung. Auch die neu errechneten
Ausgeschlossen sind Infektionen, die nicht nach Ziff. 1.4.5 versichert
                                                                         Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche
sind.
                                                                         Unfälle.
Des Weiteren ausgeschlossen sind
                                                                         Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
                                                                         Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter,
•   die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die         sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
    durch gewöhnliche Einatmung bei der berufsmäßigen


212230882 2401                                                                                                                       Seite 8 von 14

[Seite 9]
Der Leistungsfall                                                         Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
                                                                          Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
7        Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
                                                                          Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen               Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte
Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt.                                 Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie       9          Wann sind die Leistungen fällig?
oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall
beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht        Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen
erbringen.                                                                abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
                                                                          und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
7.1     Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt,
müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt            Dazu gilt Folgendes:
hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
                                                                          9.1        Erklärung über die Leistungspflicht
7.2      Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte
Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich        Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,
erteilt werden.                                                           ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
                                                                          Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
7.3     Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die        Die Fristen beginnen sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
versicherte Person untersuchen lassen.
                                                                          •     Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der           •     Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis
durch die Untersuchung entsteht.                                                über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die
                                                                                Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
7.4    Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
möglicherweise Auskünfte von                                              Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.

•   Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall           Die notwendigen ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
    behandelt oder untersucht haben,                                      Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.
•   anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
                                                                          Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die
erforderlichen Auskünfte zu erhalten.                                     9.2        Fälligkeit der Leistung

Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen      Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss         Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur
Verfügung stellen.                                                        9.3        Vorschüsse

7.5     Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns      Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen
dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Diese Frist beginnt erst,        wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
wenn Sie, die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigte
Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und von             Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung
einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.                        innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer
                                                                          vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das
Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns                9.4        Neubemessung des Invaliditätsgrads
beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
                                                                          Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich
8      Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von                           Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben.
Obliegenheiten?
                                                                          Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten       ärztlich bemessen zu lassen.
Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den
Versicherungsschutz.                                                      Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach
                                                                          dem Unfall zu.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens       Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                                      zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.

Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform     Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.       Ablauf der Frist mitteilen.

Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig          Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                  wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 1 % jährlich zu
                                                                          verzinsen. Kommt es im Ergebnis zu einer niedrigeren
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie                    Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, fordern wir den
nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den            überzahlten Betrag zurück. Bei einem Betrag von unter 1.000 EUR
                                                                          verzichten wir auf eine Rückforderung.


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Die Versicherungsdauer                                                  das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden
                                                                        Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
                                                                        ganze Jahre.
10        Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                        10.5      Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
10.1      Beginn des Versicherungsschutzes                              Einsätzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein           Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
angegebenen Zeitpunkt.                                                  sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation
                                                                        leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten      Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan,
oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen       Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder
nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.                            auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes
                                                                        zugegangen ist
10.2      Dauer und Ende des Vertrags

10.2.1    Vertragsdauer
                                                                        Der Versicherungsbeitrag
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
                                                                        11     Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was
abgeschlossen.
                                                                        geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
10.2.2    Form der Kündigung
                                                                        11.1        Beitrag und Versicherungsteuer
Alle Kündigungen müssen von Ihnen in Textform erklärt werden (z. B.
                                                                        11.1.1      Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Brief, Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der
jeweiligen Frist zugehen.
                                                                        Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge im Voraus bezahlen.
                                                                        Entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich,
10.2.3    Stillschweigende Verlängerung
                                                                        halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
                                                                        Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie
der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht
                                                                        beträgt bei
gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die
Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem
Ablauf der Vertragszeit zugehen.                                        •      Monatsbeiträgen einen Monat
                                                                        •      Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr
10.2.4    Vertragsbeendigung                                            •      Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag
                                                                        •      Jahresbeiträgen ein Jahr.
zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                        11.1.2      Versicherungsteuer
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
                                                                        Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
                                                                        Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu
darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns
                                                                        zahlen.
spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
                                                                        11.2        Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
10.3      Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                        11.2.1      Fälligkeit der Zahlung
Sie oder wir können den Vertrag kündigen,
                                                                        Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
•    wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben,                    ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. Dies
     oder                                                               gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts.
•    wenn wir erstmal eine Invaliditätsleistung oder die Unfall-Rente
     gezahlt haben,                                                     Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor
     oder                                                               Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
•    wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.          nach Vertragsschluss zu zahlen.

Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach           Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen
Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.             Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens
                                                                        einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns
zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem        11.2.2      Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des
Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem         Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen,
Sie sie erhalten haben, wirksam.                                        beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Darauf
                                                                        müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch
10.4      Versicherungsjahr                                             einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam
                                                                        gemacht haben.
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
                                                                        Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht
Ausnahme:                                                               verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum
                                                                        vereinbarten Zeitpunkt.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird


212230882 2401                                                                                                                  Seite 10 von 14

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11.2.3   Rücktritt                                                           Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
                                                                             verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig                Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf
bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag           haben wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
nicht bezahlt ist. Uns steht in diesem Falle eine angemessene
Geschäftsgebühr zu.                                                          Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den
                                                                             angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die             Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer
verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.                                  Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.

11.2.4   Leistungsfreiheit des Versicherers                                  11.4    Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat

Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,        Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart
so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen                 haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,        Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht
dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax,       widersprechen.
E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
auf diese Rechtsfolgen der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam              Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr
gemacht haben.                                                               Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer
                                                                             Aufforderung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) unverzüglich zahlen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu
vertreten haben.                                                             Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht
                                                                             eingezogen werden kann, sind wir berechtigt künftig eine andere
11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag                Zahlungsweise zu verlangen.

11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                          Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in
                                                                             Textform aufgefordert haben.
Die Folgebeiträge werden entsprechend der vereinbarten
Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres oder            Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für
Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.            fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung
                                                                             gestellt werden.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
                                                                             11.5    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
11.3.2   Verzug
                                                                             Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie          den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes
in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.           entspricht.

Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet           Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben
haben.                                                                       wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung
                                                                             entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen,         wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die
der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).                     Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag
                                                                             hingewiesen haben und Sie zugestimmt haben, dass der
11.3.3   Zahlungsfrist                                                       Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.

Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir           Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir
Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) eine             zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu
Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei                 erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem
Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.                          Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.

Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende               11.6    Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
Informationen enthält:
                                                                             Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch
•   Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im            ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate
    Einzelnen beziffert sein und                                             in Verzug sind.
•   die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4
                                                                             Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
    mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

11.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
                                                                             Weitere Bestimmungen
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag
nicht bezahlt haben,                                                         12     Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
                                                                             Personen zueinander?
•   besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
    Versicherungsschutz.                                                     12.1    Fremdversicherung
•   können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne eine
    Frist einzuhalten.                                                       Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich
                                                                             Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die
                                                                             Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen
                                                                             zustoßen (Fremdversicherung).


212230882 2401                                                                                                                         Seite 11 von 14

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Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an            •   noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
versicherten Person zugestoßen ist.                                        Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
                                                                           trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der               zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Obliegenheiten verantwortlich.                                             Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                           gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
12.2     Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
                                                                           Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger
und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                      Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
                                                                           unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
12.3     Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
                                                                           Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit           gefahrerheblichen Umstand, der
ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
                                                                           •   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
13     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und                 •   noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
welche Folgen hat ihre Verletzung?                                             Leistungspflicht ursächlich war.

13.1     Vorvertragliche Anzeigepflicht                                    Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere
                                                                           Leistungspflicht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform           13.2.2   Kündigung
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den        Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung
Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen,           der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte,
erheblich sind.                                                            können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
                                                                           in Schriftform kündigen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen, die wir                                                         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag –
                                                                           möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
•   nach Ihrer Vertragserklärung,                                          eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
•   aber noch vor Vertragsannahme                                          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.

in Textform stellen.                                                       13.2.3   Vertragsänderung

Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag –
diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger                möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
Beantwortung der Fragen verpflichtet.                                      eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
                                                                           angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten,
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen                  werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin
Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den                    rückwirkend Vertragsbestandteil.
gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder             Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
arglistig gehandelt.                                                       anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
                                                                           (Ziffer 11.1.1) Vertragsbestandteil.
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihnen         Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere
noch Ihrem Vertreter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.     Mitteilung erhalten haben, in Textform fristlos kündigen, wenn

13.2     Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                    •   wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als
                                                                               10 % erhöhen oder
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf        •   wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand
Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall              ausschließen.

•   vom Vertrag zurücktreten,                                              Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
•   den Vertrag kündigen,                                                  Vertragsänderung hinweisen.
•   den Vertrag ändern oder
                                                                           13.3     Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
•   den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
                                                                           Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
13.2.1   Rücktritt                                                         Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
                                                                           Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom           hingewiesen haben.
Vertrag zurücktreten.
                                                                           Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Uns steht der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.           Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die
                                                                           Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
                                                                           Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
•   weder eine vorsätzliche,                                               Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend


212230882 2401                                                                                                                           Seite 12 von 14

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machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der          Erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 % oder schließen wir
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte          die Absicherung der höheren Gefahr aus, dann können Sie den
Recht begründet, Kenntnis erlangen.                                      Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit teilung
                                                                         ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben,             auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die                14.5    Sofern wir für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.                                  der versicherten Person nach unserem gültigen Tarif keinen
                                                                         Versicherungsschutz bieten, erlischt der Versicherungsschutz nach
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere        Ablauf von einem Monat, nachdem diese neue, für uns nicht
Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist       versicherbare Berufstätigkeit oder Beschäftigung aufgenommen
der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir    wurde. Gleichzeitig endet die Versicherung für diese versicherte
die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die            Person.
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die
Frist zehn Jahre.                                                        Den Beitrag, der ab dem genannten Zeitpunkt für die betroffene
                                                                         versicherte Person entrichtet wurde, zahlen wir Ihnen zurück.
13.4    Anfechtung
                                                                         14.6     Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung         Versicherungsfall nach der Gefahrerhöhung eintritt und Sie Ihre
zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige            Verpflichtung gemäß Ziffer 14.2 Abs. 1 vorsätzlich verletzt haben. Bei
Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.                      einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt unsere
                                                                         Leistung nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis   Verhältnis zu kürzen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen
zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen                  einer groben Fahrlässigkeit.
Vertragszeit entspricht.
                                                                         Bei einer Gefahrerhöhung gemäß Ziffer 14.2 Abs. 2 und 3 sind wir
13.5    Erweiterung des Versicherungsschutzes                            nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als
                                                                         einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige
Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der                 hätte zugegangen sein müssen. Wir sind zu Leistung verpflichtet,
Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine         wenn die Verletzung der Anzeigepflicht gemäß Ziffer 14.2 Abs. 2 und 3
erneute Risikoprüfung erforderlich ist                                   nicht auf Vorsatz beruht. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit gilt Ziffer
                                                                         14.6 Abs. 1 S. 2.
14      Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit
                                                                         Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die
14.1    Begriff der Gefahrerhöhung                                       Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt zu dem uns die Anzeige hätte
                                                                         zugegangen sein müssen, bekannt war.
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgaben Ihrer
Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so                14.7     Kündigung
verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder einer
Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte                  Verletzen Sie ihre Verpflichtungen nach Ziffer 14.2, dann können wir
Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird.                                   den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtungen
                                                                         vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen
Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen,      von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht
wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor         die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter
Vertragsschluss gefragt haben.                                           Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Eine Gefahrerhöhung nach Absatz 1 und 2 liegt nicht vor, wenn sich       Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 14.2 Abs. 2
die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als        oder 3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
mitversichert gelten soll.                                               von einem Monat kündigen.

14.2    Ihre Pflichten                                                   14.8     Erlöschen unserer Rechte

Ohne unsere Einwilligung darf nach Zustandekommen des Vertrages          Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer
keine Gefahrerhöhung mehr vorgenommen werden.                            14.4 und 14.7 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats
                                                                         ab Kenntnisnahme von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der
Erkennen Sie nachträglich, dass ohne unsere Zustimmung eine              Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden
Gefahrerhöhung vorgenommen wurde, so haben Sie uns dies                  haben.
unverzüglich zu melden.
                                                                         14.9     Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
Tritt nach Abgabe der Willenserklärung die Gefahrerhöhung
unabhängig von Ihrem Willen ein, so haben Sie uns die                    •   soweit Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht
Gefahrerhöhung nach Ihrer Kenntnisnahme unverzüglich anzuzeigen.             ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den
                                                                             Umfang der Leistungspflicht war
14.3   Die Ausübung von gefahrerhöhenden Tätigkeiten außerhalb               oder
des Berufes oder die Änderung der Berufstätigkeit kann zu einer          •   wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
grundsätzlichen Überprüfung des Versicherungsumfanges führen.
                                                                             unsere Kündigung abgelaufen oder eine Kündigung nicht erfolgt
                                                                             war
14.4     Bieten wir nach unserem gültigen Tarif Versicherungsschutz
                                                                             oder
für diese neue Berufstätigkeit, dann können wir ab dem Zeitpunkt der
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen                        •   wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
entsprechenden Beitrag verlangen oder gar die Absicherung der                Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen
höheren Gefahr ausschließen.                                                 entsprechend höheren Beitrag verlangen.


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15        Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?                  anderes bestimmt ist.

15.1      Gesetzliche Verjährung                                            17.2      Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei                Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem           Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners               Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen,
Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis        wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift
gleich.                                                                     geschickt haben.

Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften          Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                               mitteilen.

15.2      Aussetzung der Verjährung                                         18        Welches Recht findet Anwendung?

Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend               Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der
Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere                    19        Vollmacht des Versicherungsvertreters
Entscheidung in Textform zugeht.
                                                                            19.1      Ihre Erklärungen
16      An wen könne Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
nicht zufrieden sind?                                                       Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihre abgegebenen
                                                                            Erklärungen entgegenzunehmen, betreffend
16.1      Ihre Beschwerdemöglichkeiten
                                                                            •    den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende
Gerichte zuständig:                                                         •    ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen
                                                                                 Beendigung
•    das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer
     Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.                    •    Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages
•    das Gericht Ihres Sitzes, des Sitzes Ihrer Niederlassung, Ihres             und während des Versicherungsverhältnisses.
     Wohnortes, oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
     Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.                                       19.2      Unsere Erklärungen
Verlegen Sie nach Vertragsschluss ihren Sitz, den Sitz ‚Ihrer               Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns
Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,           ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an Sie zu
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des            übermitteln.
Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
                                                                            19.3      Zahlungen an den Versicherungsvertreter
16.2      Zuständige Gerichte
                                                                            Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht           anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder
Ihres Sitzes, des Sitzes Ihrer Niederlassung, Ihres Wohnorts oder,          dem Abschluss eines Versicherungsvertrages an ihn leisten.
wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres                    Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                                         gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der
                                                                            Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche                 20        Versicherte Personen im Ausland
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz oder den für den Versicherungsvertrag                     Für versicherte Personen, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben,
zuständigen Niederlassung.                                                  gelten besondere Vertragsbestimmungen. Sollte keine gesetzlich
                                                                            vorgeschriebene Meldepflicht bestehen, so ist der gewöhnliche
17    Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei             Aufenthalt der versicherten Person dem ständigen Wohnsitz
Änderung Ihrer Anschrift?                                                   gleichzusetzen.
17.1    Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen                •    Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen
gerichtet werden:
                                                                                 ausdrücklich dem Versicherungsnehmer zu, sofern und soweit
                                                                                 dieser seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik
•    an unsere Hauptverwaltung oder                                              Deutschland hat. Ein direkter Anspruch der versicherten Person
•    an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche                   oder des Bezugsberechtigten aus dieser Police ist in diesen Fällen
     Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem                             ausgeschlossen.
     Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
                                                                            •    Versicherte Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland werden
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und                  im Versicherungsvertrag und seinen Nachträgen nicht namentlich
Anzeigen bleiben bestehen.                                                       genannt.
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den                    •    Der Versicherer als Steuerentrichtungsschuldner entrichtet die
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns
                                                                                 Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers in
erfolgen, sind in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) abzugeben. Dies gilt
                                                                                 der Bundesrepublik Deutschland.
nicht soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas


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```

## Volltext der Bedingungen: Sonderkonzept Vereine/Verbände (VVp), Besondere Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung

```text
[Seite 1]
Sonderkonzept Vereine/Verbände (VVp)
Besondere Bedingungen
Gruppen-Unfallversicherung
In der Fassung 01/2024
In der Ausgabe 01/2024

1.     Kurkostenbeihilfe (U199)                                        Die Frist gilt als eingehalten, wenn für die ärztliche Feststellung der
                                                                       behandelnde oder ein anderer Arzt von Ihnen (Versicherten) oder uns
Ziffer 2 AUB wird wie folgt erweitert:                                 rechtzeitig zur Abgabe der erforderlichen Informationen
                                                                       angeschrieben/beauftragt wurde und dieser seine Informationen
1.1    Leistungsvorrausetzungen                                        nicht termingerecht zur Verfügung stellt.

Die versicherte Person hat
                                                                       4.   Verbesserte Gliedertaxe (KL6056)
-     wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
      Gesundheitsschädigung oder deren Folgen                          Ziffer 2.1.2.2.1 AUB wird wie folgt ergänzt:
-     innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet
-     eine Kur in einer Kurklinik, einem Erholungsheim oder einem      Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
      Sanatorium stationär                                             genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die
                                                                       folgenden Invaliditätsgrade:
-     für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei
      Wochen Dauer durchgeführt.
                                                                        eines Armes oder einer Hand                                    80 %
Die medizinische Notwendigkeit dieses Aufenthaltes und der
Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches           eines Daumens                                                  30 %
Attest nachzuweisen.
                                                                        Zeigefingers                                                    16 %
Für Rehabilitations-Maßnahmen wird keine Kurkostenbeihilfe gezahlt.
                                                                        eines anderen Fingers                                           10 %
1.2    Art und Höhe der Leistung
                                                                        bei Verlust von sämtlichen Fingern einer Hand werden           70 %
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die     ersetzt
Erstattung erfolgt bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal
10.000 EUR je Person und Schadenereignis.                               eines Beines oder Fußes                                        80 %

1.3 Bestehen für die versicherte Person bei der Zurich mehrere          einer großen Zehe                                               15 %
Unfallversicherungen, werden die hier vereinbarten Leistungen nur
aus einem dieser Verträge gezahlt.                                      einer anderen Zehe                                               8%

Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere                  eines Auges                                                    60 %
Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Prämie
nicht teil.                                                             des Gehörs auf einem Ohr                                       40 %

                                                                        des Geruchssinns                                                15 %
2.     Komatöse Zustände
                                                                        des Geschmackssinns                                             15 %
2.1    Die versicherte Person fällt in Folge
                                                                        der Stimme                                                    100 %
-     eines Unfalls gemäß Ziffer 1 AUB,
                                                                        der Gallenblase                                                 10 %
-     einer Infektion gemäß Ziffer 5.2.4 AUB oder
-     einer Vergiftung gemäß Ziffer 5.2 5 AUB                           des Magens                                                     20 %

in ein cerebrales (Störungen der Großhirn- und Hirnstammfunktionen)     eines Lungenflügels                                            50 %
oder hypophysäres Koma oder wird in eine therapeutische
medizinische Langzeit-Narkose („künstliches Koma“) versetzt.            der Milz                                                        10 %

2.2 Für die Zeit des o.g. Zustandes, längstens jedoch für zwei Jahre    der Niere, bei Erhalt der anderen Niere                        25 %
ab dem Unfalldatum, werden wöchentlich 175 EUR gezahlt.
Die Versicherungssumme wird nicht anteilig ausgezahlt, sondern          der Nieren, sofern eine Niere bereits vor dem Unfall           75 %
immer nur, sofern eine volle Woche Leistungsvorrausetzungen erfüllt     fehlte
hat.
                                                                        bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit           100 %
2.3 Bestehen für die versicherte Person bei der Zurich mehrere          beider Nieren durch den selben Unfall
Unfallversicherungen, werden die hier vereinbarten Leistungen
nur aus einem dieser Verträge gezahlt.                                 Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
                                                                       entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere
Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Prämie          2.   Verlust der Sehkraft oder des Gehörs
nicht teil.
                                                                       2.1 Die Funktionsfähigkeit eines Auges der versicherten Person ist
                                                                       vor dem Unfall vollständig verloren. Abweichend von Ziffer 2.1.2.2.1
3.     Feststellung der Invalidität                                    AUB und Ziffer 1 dieser Besonderen Bedingung gilt für den Verlust
                                                                       der Sehkraft des anderen Auges ein Invaliditätsgrad von 100 %.
In Abänderung der Ziffer 2.1.1.2 wird die Frist zur Feststellung der
Invalidität auf 18 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, festgelegt.


212530532 2401                                                                                                                   Seite 1 von 4

[Seite 2]
Insgesamt gilt für diese Ziffer 2: Der Verlust der Sehkraft eines Auges    Hierzu zählen auch nachgewiesenen Kosten für die Behandlung in
oder beider Augen beinhalten den dauerhaften und gänzlichen                einer Dekompressionskammer, sofern die Voraussetzungen gemäß
Verlust der Sehkraft, der als eingetreten gilt:                            Ziff. 1.4.3 AUB erfüllt sind und diese Kosten medizinisch geboten
                                                                           waren.
a) auf beiden Augen, wenn uns der Nachweis erbracht wurde, dass
es sich um einen dauerhaften Zustand handelt, für den es                   6.5 Bestehen für die versicherte Person bei der Zurich mehrere
erwartungsgemäß keine Heilung gibt und die versicherte Person auf          Unfallversicherungen, werden die hier vereinbarten Leistung nur aus
Veranlassung eines qualifizierten Augenarztes in das Blindenregister       einem dieser Verträge gezahlt.
eingetragen wurde.
                                                                           Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere
b) auf einem Auge, wenn der Grad der verbliebenen Sehkraft nach            Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Prämie
Korrekturmaßnahmen 3/60 oder weniger auf der Snellen-Skala                 nicht teil.
beträgt (entspricht Visus 0,05 nach EN ISO 8596) und davon
ausgegangen werden muss, dass es sich um einen dauerhaften
Zustand handelt, für den es erwartungsgemäß keine Heilung gibt.            7   Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen und
                                                                           Zahnersatz (U197)
2.2 Ist das Gehör auf einem Ohr vor dem Unfall schon vollständig
verloren, gilt abweichend von Ziffer 2.1.2.2.1 AUB und Ziffer 1 dieser     Ziffer 2 AUB wird wie folgt erweitert:
Besonderen Bedingung für den Verlust des Gehörs auf dem anderen
Ohr ein Invaliditätsgrad von 70 %.                                         7.1    Leistungsvoraussetzung

Wenn der Verlust von Sehkraft und Gehör vor dem Unfall nicht               Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation
vollständig, sondern nur teilweise beeinträchtigt war, bleibt es bei den   unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren
Leistungen aus Ziffer 1 dieser Besonderen Bedingung.                       Erscheinungsbilds zu beheben.

3. Die verbesserte Gliedertaxe entfällt, sobald die versicherte            Soweit Zähne betroffen sind, gehören sämtliche natürlichen Zähne,
Person das 75. Lebensjahr vollendet hat. Ab diesem Zeitpunkt wird          ausgenommen Milchzähne, zum äußeren Erscheinungsbild.
automatisch die Gliedertaxe gemäß Ziffer 2.1.2.2.1 AUB für die
betroffene versicherte Person Bestandteil des Vertrages.                   Die kosmetische Operation erfolgt

                                                                           -     durch einen Arzt,
5.     Tagegeld
                                                                           -     nach Abschluss der Heilbehandlung und
Zu Ziffer 2.3 AUB:                                                         -     bei Erwachsenen innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall, bei
                                                                                 Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren               Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse,
Ungunsten ausgelegt                                                        Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist
                                                                           oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend                                 7.2 Art und Höhe der Leistung

                                                                           Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
6.     Bergungskosten (U170)                                               notwendige Kosten
                                                                           - für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug, sonstige ärztlich
Ziffer 2 AUB wird wie folgt erweitert:                                        verordnete Heilmittel und Operationen,
                                                                           -     für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
6.1    Leistungsvoraussetzung
                                                                           -     für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Laborkosten
Der versicherten Person sind nach einem Unfall eine oder mehrere
der folgenden Kosten                                                       insgesamt bis zum im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen
                                                                           genannten Betrag.
-     Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlich
      oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten,                 Ausgeschlossen vom Ersatz sind Kosten für beschädigten oder
-     für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum    zerstörten Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Gebisse und Implantate)
      Krankenhaus oder zur Spezialklinik,                                  und Kieferbehandlungen, für Nahrungs- und Genussmittel, für Bade-
-     für den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu        und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege.
      ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche
      Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart                 Kosten für Krankenpflege werden nur erstattet, wenn die Zuziehung
      unvermeidbar waren,                                                  von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird.
-     für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle
                                                                           7.3 Bestehen für die versicherte Person bei der Zurich mehrere
entstanden.                                                                Unfallversicherungen, werden die hier vereinbarten Leistungen nur
                                                                           aus einem dieser Verträge gezahlt.
6.2 Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte
oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.                         Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere
                                                                           Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Prämie
6.3 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse,           nicht teil.
Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist
oder seine Leistungspflicht bestreitet.
                                                                           8.     Medizinische Hilfsmittel
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der
Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten              8.1    Leistungsvoraussetzung
geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger
seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten.         Der versicherten Person werden, nachdem sie innerhalb von zwei
                                                                           Jahren nach dem Unfallereignis beantragt wurden, Arm und/oder
6.4 Art und Höhe der Leistung                                              Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Rollstuhl oder
                                                                           Krankenfahrstuhl als medizinische Hilfsmittel ärztlich verordnet. Die
Wir erstatten die nachgewiesenen und nicht von einem Dritten               Leistungen werden nur bei entsprechendem Nachweis fällig.
übernommenen Kosten insgesamt bis zum im Versicherungsschein
oder seinen Nachträgen genannten Betrag.                                   8.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der
                                                                           Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten
                                                                           geltend gemacht werden.


212530532 2401                                                                                                                        Seite 2 von 4

[Seite 3]
8.3 Art und Höhe der Leistung                                          -     Röntgenstrahlen;
                                                                       -     Maserstrahlen;
Die Kosten für medizinische Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag
von 3.000 EUR ersetzt.                                                 -     Laserstrahlen;
                                                                       -     Ultraviolette oder infrarote Strahlen;
8.4 Bestehen für die versicherte Person bei der Zurich mehrere
Unfallversicherungen, werden die hier vereinbarten Leistungen nur      -     Energiereiche Strahlen bis 100 EV;
aus einem dieser Verträge gezahlt.
                                                                       -     Radioaktive Strahlen (s. jedoch Absatz 4);
Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere                 -     Neutronenstrahlen.
Leitungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Prämie
nicht teil.                                                            11.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind demnach z.B.
                                                                       Schäden durch die in Absatz 2 beschriebenen Strahlenarten, die sich
                                                                       als Folge regelmäßigen Hantierens mit Strahlenapparaten (auch in der
9.     Bewusstseinsstörungen                                           medizinischen Therapie) darstellen und/oder Berufskrankheiten sind.

9.1 In Ergänzung von Ziffer 5.1.1 AUB sind auch Unfälle infolge von
Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Trunkenheit oder             11.4 Der Ausschluss von Ziffer 5.1.6 AUB (Kernenergie) wird von den
ordnungsgemäße Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten          Deckungserweiterungen des Absatzes 2 nicht berührt und gilt
verursacht sind, versichert.                                           unverändert.

Das Lenken von motorisierten Kraftfahrzeugen, ist jedoch nur
versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,1 ‰ liegt.              12.     Medizinische Eingriffe

Die Benutzung eines Fahrrades ist nur versichert, wenn der             In Abänderung von Ziff. 5.2.3 AUB gelten Pedi- oder Maniküre sowie
Blutalkoholgehalt unter 1,6 ‰ liegt.                                   das Entfernen von Hühneraugen oder Hornhaut nicht als Eingriff oder
                                                                       Heilmaßnahme.
In allen sonstigen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der
Blutalkoholgehalt unter 2,0 %o liegt.
                                                                       13.     Psychische Reaktionen
Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, wenn
nachgewiesen werden kann, dass die versicherte Person zum              Zu Ziffer 5.2.6 AUB gilt ergänzend vereinbart:
Unfallzeitpunkt chronisch alkoholkrank oder drogen- oder
medikamentenabhängig gewesen ist.                                      Versicherungsschutz besteht für die Folgen psychischer und
                                                                       nervöser Störungen, wenn und soweit diese Störungen auf eine
Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen
infolge einer ungewollten Einnahme durch GHB                           -     durch einen Unfallverursachte organische Erkrankung des
(Gamma-hydroxybuttersäure) (K.O.-Tropfen), gelten als mitversichert.         Nervensystems oder
                                                                       -     durch den Unfall neu entstandenen Epilepsie zurückzuführen sind.
9.2 Unfälle, die sich im Zustand der Übermüdung oder durch
Einschlafen nach Übermüdung ereignen, gelten ebenfalls
mitversichert.                                                         14.     Änderung der Berufstätigkeit

Die Mitversicherung gilt nicht, sofern der Zustand der Übermüdung      Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genannten Tätigkeit
oder durch Einschlafen nach Übermüdung                                 ausnahmsweise Sondergefahren, für die lt. Tarif ein höherer Beitrag zu
                                                                       zahlen ist, so gilt die Einschränkung nicht, wenn die Sondergefahr für
-     durch Alkoholeinfluss oder                                       die Dauer von längstens drei Monaten ausgeübt wird.
-     die Einnahme von Schlafmitteln oder
                                                                       In Abänderung der Ziffer 6.1. AUB entfällt eine Verminderung der
-     sonstigen Medikamenten bzw. Drogen oder                          Versicherungssummen, wenn die Anzeige über die Änderung der
-     durch krankhafte Störungen                                       Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich unterbleibt.

ausgelöst wurden.                                                      Die Beitragsberichtigung nach Ziffer 6.3 AUB letzter Absatz bleibt
                                                                       davon unberührt.
In diesem Fall wird kein Versicherungsschutz geboten
                                                                       Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass wir für
                                                                       die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung überhaupt
10.    Motorsportveranstaltungen                                       Versicherungsschutz gewähren.

In teilweiser Abänderung von Ziffer 5.1.5 AUB gelten Unfälle           15.     Obliegenheiten
anlässlich der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer,
Beifahrer oder Insasse mitversichert, bei denen es allein oder         Zu Ziffer 7.1 AUB wird klargestellt, dass keine Obliegenheitsverletzung
hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten     vorliegt, wenn zunächst anzunehmen war, dass die Unfallfolgen nicht
(Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungsfahrten etc.) ankommt.        eintreten und eine unverzügliche Schadenmeldung deshalb
                                                                       unterblieb und die Meldung dann unverzüglich nachgeholt wird.
Kommt es bei Fahrveranstaltungen mit Motorfahrzeugen nur zum Teil
auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten an, so beschränkt
sich der Ausschluss nur auf diese Teile (z.B. Sonderprüfung bei        16.     Attestkosten und Einkommensausfall bei Selbstständigen
Rallys)
                                                                       Zu Ziffer 7.3 AUB:

11.    Gesundheitsschädigungen durch Strahlen (KL6046)                 16.1 Die Attestkosten tragen wir ohne Einschränkung.

11.1 In Ergänzung von Ziffer 5.2.2 AUB besteht bei                     16.2 Wird bei Selbstständigen der Einkommensausfall nicht konkret
Gesundheitsschädigungen durch Strahlen Versicherungsschutz,            nachgewiesen, so erstatten wir einen festen Betrag, der 1,5 ‰ der
wenn es sich um Folgen eines unter die Versicherung fallenden          versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 500 EUR beträgt.
Unfallereignisses (Ziffer 1.3 AUB) handelt.                            Diesen Betrag leisten wir je Versicherungsfall nur einmal.

11.2 Strahlenarten im Sinne der Bedingungen, insbesondere zu           16.3 Bestehen für die versicherte Person bei uns weitere
Absatz 1 sind natürlich vorhandene oder künstlich erzeugte             Unfallversicherungen, können Sie diese Leistung nur aus einem
ionisierende Strahlen wie:                                             dieser Verträge verlangen.


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Der festgelegte Höchstbetrag nimmt an einem für andere
Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistungen und Beitrag
nicht teil.


17.   Versehensklausel

Ziffer 8 AUB wird wie folgt erweitert:

Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben Sie eine
unrichtige Anzeige ab und unterlassen Sie die Erfüllung einer
sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung zur
Leistung nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur
auf einem Versehen beruht und nach seinem Erkennen unverzüglich
nachgeholt wird.

Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen
eine Zuschlagsprämie zu entrichten ist, so müssen Sie diese
rückwirkend ab dem Zeitpunkt entrichten, an dem dieser Umstand
eingetreten ist.


18.   Kündigungsfrist im Schadenfall

Die Frist, nach deren Ablauf unsere Kündigung im Schadenfall gemäß
Ziffer 10.3 AUB wirksam wird, wird auf drei Monate verlängert.


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