# R+V MediaMarkt flexi-Schutzpaket: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-handy-elektronik-ruv-mediamarkt-flexi.php
- Rechtlicher Träger: R+V Allgemeine Versicherung AG (Deutschland), assona GmbH (Vermittler)
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-handy-elektronik-ruv-mediamarkt-flexi.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB flexi-Schutzpaket](https://data.mediamarkt.at/docs/pdf/AVB_flexi.pdf), Fassung Stand April 2019 (82-463584842_2019-04-01_AT_SP60)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | Die Versicherungssumme ist abhängig vom Neukaufpreis des Geräts und kann bis zu max. 5.000 EUR betragen. | IPID, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch: a) Bedienungsfehler; | § 2 Ziff. 1, Seite 2 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Nicht versicherbar sind Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches, Ausstellungsgeräte, reimportierte Geräte | § 1 Ziff. 3, Seite 1 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | ja | Komplettpakete (Bundles oder Sets) inklusive aller im Paket enthaltener Komponenten gelten für die Prämienberechnung als ein Gerät, sofern sie einen Gesamtpreis haben. | § 1 Ziff. 2, Seite 2 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | Geräte, die bei Antragseingang älter als drei Monate sind. | § 1 Ziff. 3, Seite 2 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | im Kaufbeleg bezeichnete neue elektrische oder elektronische Gerät des privaten Gebrauchs. | § 1 Ziff. 1, Seite 2 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | im Kaufbeleg bezeichnete neue elektrische oder elektronische Gerät des privaten Gebrauchs. | § 1 Ziff. 1, Seite 2 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse | § 2 Ziff. 1 b, Seite 2 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden | § 2 Ziff. 1 b, Seite 2 |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse | § 2 Ziff. 1 b, Seite 2 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch: a) Bedienungsfehler; | § 2 Ziff. 1 a, Seite 2 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Überspannung, Induktion, Kurzschluss; | § 2 Ziff. 1 c, Seite 2 |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht nach Ablauf der Herstellergarantie, frühestens ab dem 7. Monat nach Kauf bzw. Tausch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler | § 2 Ziff. 3, Seite 2 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nein | durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung; | § 3 Ziff. 2 b, Seite 1 |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | nein | und an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; | § 3 Ziff. 2 f, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion; | § 2 Ziff. 1 d, Seite 2 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse; | § 3 Ziff. 2 c, Seite 1 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | ja, bis zur Versicherungssumme | Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. | § 2 Ziff. 1 e, Seite 2 |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden. | § 3 Ziff. 6, Seite 1 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja | inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs dem Versicherer zwecks Prüfung vorgelegt wird. | § 2 Ziff. 5, Seite 2 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach eines verschlossenen PKW befand | § 2 Ziff. 2 a, Seite 2 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | Beraubung oder Plünderung. | § 2 Ziff. 2 c, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde | § 2 Ziff. 2 b, Seite 2 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | und der Einbruchdiebstahl aus dem PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde; | § 2 Ziff. 2 a, Seite 2 |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nein | bei Verlust des Geräts durch andere als die in § 2 Ziff. 2 genannten Ursachen sowie bei Verlust in Folge von Vermietung oder Verleih; | § 3 Ziff. 2 a, Seite 2 |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | ja | Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde | § 2 Ziff. 2 b, Seite 2 |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | ja | Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl, Beraubung oder Plünderung des Geräts erlischt die Versicherung mit Ablauf des Tages nach dem Schadenseintritt | § 8 Ziff. 6, Seite 3 |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | ja, bis 200 € | werden zusätzlich Gesprächs- und Datengebühren, die in Folge einer derartigen Handlung widerrechtlich entstehen, bis zu einem Maximalbetrag von 200 EUR | § 4 Ziff. 7, Seite 2 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | auf die Freistellung des Versicherungsnehmers von den Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts durch ein von assona beauftragtes Unternehmen. | § 4 Ziff. 1, Seite 2 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | ja, bis zur Versicherungssumme | beschränkt sich die Ersatzleistung auf die Freistellung von den Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgeräts gleicher Art und Güte durch assona. | § 4 Ziff. 2, Seite 2 |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | erhält der Versicherungsnehmer, nach Wahl des Versicherers, ein Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als Geldersatz. | § 4 Ziff. 3, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | ja | Der Zeitwert des versicherten Geräts ist in den ersten beiden Versicherungsjahren der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung des Geräts | § 4 Ziff. 4, Seite 2 |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | ja | Er beträgt im 1. Jahr 100 %; im 2. Jahr 100 %; im 3. Jahr 80 %; im 4. Jahr 60 % und ab dem 5. Jahr 40 %. | § 4 Ziff. 4, Seite 2 |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts durch ein von assona beauftragtes Unternehmen. | § 4 Ziff. 1, Seite 2 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt |  |  |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | nicht geregelt |  |  |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; | § 3 Ziff. 2 e, Seite 2 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. | § 4 Ziff. 3, Seite 2 |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | ja | Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl, Beraubung oder Plünderung des Geräts erlischt die Versicherung mit Ablauf des Tages nach dem Schadenseintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | § 8 Ziff. 6, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | ja | trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt des Schadens. | § 5 Ziff. 1, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | ja | trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 25 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt des Schadens. | § 5 Ziff. 2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | ja | trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt des Schadens. | § 5 Ziff. 1, Seite 2 |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | ja | durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Geräts. | § 3 Ziff. 2 h, Seite 2 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | im Kaufbeleg bezeichnete neue elektrische oder elektronische Gerät des privaten Gebrauchs. | § 1 Ziff. 1, Seite 2 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist ... aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann | § 6, Seite 2 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter | § 3 Ziff. 2 d, Seite 1 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; | § 3 Ziff. 2 e, Seite 2 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | unverzüglich unter detaillierter Angabe der abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen | § 13 Ziff. 1 e, Seite 3 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | ja | ggf. die SIM-Karte sperren zu lassen sowie einen Einzelgesprächsnachweis einzureichen. | § 13 Ziff. 1 d, Seite 3 |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich der assona GmbH | § 13 Ziff. 1 a, Seite 3 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | kann der Versicherer die Herausgabe des versicherten Geräts und des serienmäßigen Zubehörs verlangen. | § 4 Ziff. 6, Seite 2 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse | § 3 Ziff. 1, Seite 2 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Die Versicherung gilt weltweit. Sämtliche Leistungen aus dem Schutzpaket werden ausschließlich in Österreich erbracht. | § 7, Seite 2 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | ja | Versicherungsschutz besteht nach Ablauf der Herstellergarantie, frühestens ab dem 7. Monat nach Kauf | § 2 Ziff. 3, Seite 2 |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | keine | Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. | § 8 Ziff. 3, Seite 3 |
| Monatlich oder täglich kündbar | ja | Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. | § 8 Ziff. 3, Seite 3 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | Auch nach Eintritt eines Schadens können wir den Vertrag kündigen. | § 8 Ziff. 5, Seite 3 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | im Schadensfall durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über. | § 12 Ziff. 2, Seite 3 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | ja | Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht. | § 12 Ziff. 3, Seite 3 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | ja | durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Geräts. | § 3 Ziff. 2 h, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: AVB flexi-Schutzpaket

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Flexi-Schutzpaket
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
R+V Allgemeine Versicherung AG, Deutschland, Reg.-Nr. 5438

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick und daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den vorvertraglichen
Informationen sowie den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolizze und Allgemeine Versicherungsbedingungen). Damit
Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Kombination aus Beschädigungs- und Garantieversicherung für elektrische und elektronische Geräte gegen
Beschädigung oder Zerstörung an.

          Was ist versichert?                                                    Was ist nicht versichert?
          ✓    Versichert sind elektrische und elektronische                     Nicht versichert sind:
               Geräte.                                                            Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches;
          ✓    Versichert sind zudem Komplettpakete (Bundles                      Ausstellungsgeräte;
               oder Sets).                                                        reimportierte Geräte;
          ✓    Versicherungsschutz besteht für Beschädigung                       Geräte, die älter als 3 Monate sind.
               oder Zerstörung des versicherten Geräts
               (Sachschäden). Das können zum Beispiel
               Bedienungsfehler, Sturz und Vandalismus sein.                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          ✓    Optional können Sie Versicherungsschutz bei                       Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst
               Verlust des versicherten Geräts durch Diebstahl,                  eine unangemessen hohe Prämie verlangen müssten. Der
               Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Plünderung                      Versicherungsschutz umfasst daher einige Fälle nicht, wie
               erhalten.                                                         zum Beispiel:
          Welche Kosten übernehmen wir?                                               Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebs,
          ✓ Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur                                normale Abnutzung;
              Ihres beschädigten Geräts.                                              Schäden durch unmittelbare und mittelbare
          ✓ Bei einem Verlust oder Totalschaden erhalten                               Witterungseinflüsse sowie elementare Naturereignisse;
              Sie ein vergleichbares gegebenenfalls ge-
              brauchtes Ersatzgerät oder den Gerätezeitwert                           Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen,
              als Geldersatz.                                                          unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht vom
                                                                                       Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht
          ✓ Bei Verlust von mobilen Geräten werden                                     bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche –
              widerrechtlich entstandene Gesprächs- und
                                                                                       insbesondere nicht den Herstellervorgaben
              Datengebühren bis 200 EUR pro versichertem
                                                                                       entsprechende – Verwendung oder Reinigung des
              Gerät ersetzt.
                                                                                       Geräts;
          ✓ Wir übernehmen Gefriergutschäden durch
              Funktionsausfall bis maximal 250 EUR je                                 Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher oder
              Schaden.                                                                 vertraglicher Bestimmungen (Herstellergarantie) zu
                                                                                       haften hat;
          Wie hoch ist die Versicherungssumme?
          ✓ Die Versicherungssumme ist abhängig vom                                   Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel,
                                                                                       insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden
              Neukaufpreis des Geräts und kann bis zu max.
                                                                                       sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen
              5.000 EUR betragen.
                                                                                       Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht
                                                                                       werden.
                                                                                      Wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, ist dieser bei jedem
                                                                                       Versicherungsfall zu berücksichtigen.

          Wo bin ich versichert?
          ✓    Weltweit.

          Welche Verpflichtungen habe ich?
          •    Sie müssen die Versicherungsprämien rechtzeitig und vollständig bezahlen.
          •    Sie müssen den Schaden möglichst abwenden und mindern.
          •    Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie uns unverzüglich über den Schadeneintritt informieren. Dies muss spätestens
               innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die assona GmbH, Postfach 88, 1226 Wien oder telefonisch unter 01 2748656 oder per E-
               Mail an kundenservice@assona.at erfolgen.

          Wann und wie zahle ich?
          Die Versicherungsprämie ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn die Erst- bzw.
          Folgeprämie nach Erhalt der Versicherungspolizze und der Zahlungsaufforderung, ohne einen Widerspruch durch Sie, eingezogen
          werden kann. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über das SEPA-Lastschriftverfahren.

          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots und rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie zustande. Der Versicherungsvertrag/-
          schutz beginnt zu dem in der Versicherungspolizze angegebenen Zeitpunkt. Die Vertragsdauer beträgt zunächst 12 Monate und
          verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien in geschriebener Form
          gekündigt wird.

          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie oder wir können nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei
          spätestens 1 Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Zum Ende eines jeden Vertragsmonats
          können Sie den Vertrag monatlich mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat beenden. Die Kündigung muss in geschriebener Form
          erfolgen.

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                            Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Flexi-Schutzpaket
                                                  - Stand April 2019 -


Versicherer                                                                     bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Her-
R+V Allgemeine Versicherung AG (kurz R+V), Raiffeisenplatz 1, 65189             stellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Geräts;
Wiesbaden, Deutschland                                                          e) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Program-
Versicherungsvermittler                                                         mierungs- oder Softwarefehler;
assona GmbH (kurz assona), Lorenzweg 5, 12099 Berlin, Deutschland               f) an Leuchtmitteln (z. B. Glühbirnen oder LED-Lampen), sofern damit nicht
Der Vermittler ist berechtigt, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen       Baugruppen fest verbunden sind (z. B. bei Flat-TV-Panels), und an Ver-
des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen und verpflichtet, diese un-           schleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus;
verzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Der Eingang beim Vermittler       g) für die ein Händler oder ein sonstiger Veräußerer oder Hersteller im Rah-
ist rechtlich gleichbedeutend mit dem Zugang beim Versicherer.                  men der gesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertraglichen
                                                                                (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um
§ 1 Versicherte Geräte                                                          Schäden gemäß § 2 Ziff. 3;
1. Die Versicherung erstreckt sich auf das in der Versicherungspolizze be-      h) durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungs-
nannte, im Kaufbeleg bezeichnete neue elektrische oder elektronische Gerät      nehmers oder eines berechtigten Nutzers des Geräts.
des privaten Gebrauchs.                                                         3. durch äußere mechanische Einwirkung entstandene Glasbruchschäden
2. Komplettpakete (Bundles oder Sets) inklusive aller im Paket enthaltener      an Glaskeramik- und Ceran-Kochfeldern.
Komponenten gelten für die Prämienberechnung als ein Gerät, sofern sie          4. unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden.
einen Gesamtpreis haben. Im Schadensfall gilt jede enthaltene Komponente        5. Leistungen, die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reinigungsarbei-
als Einzelgerät. Bei Kauf von Einzelkomponenten gilt die Versicherung nur       ten notwendig werden.
für die einzeln versicherte Komponente.                                         6. Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere
3. Nicht versicherbar sind Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches,          Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler,
Ausstellungsgeräte, reimportierte Geräte und Geräte, die bei Antragsein-        die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht
gang älter als drei Monate sind. Maßgeblich für die Berechnung des Alters       werden.
ist das Kaufdatum.
4. Wird aufgrund falscher Angaben erst nach Dokumentierung, z. B. anläss-       § 4 Umfang der Ersatzleistung
lich eines Schadens, festgestellt, dass das versicherte Gerät nicht über die-   1. Die Ersatzleistung beschränkt sich – unter Ausschluss eines jeden weite-
sen Vertrag versicherbar ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Bis      ren Anspruchs – auf die Freistellung des Versicherungsnehmers von den
dahin gezahlte Prämien werden rückerstattet.                                    Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts durch ein von
                                                                                assona beauftragtes Unternehmen. Mehrkosten, die dadurch entstehen,
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden                                            dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vor-
1. Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Ge-         genommen werden, gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.
räts (Sachschäden) durch:                                                       2. Bei Verlust des Geräts durch ein versichertes Ereignis, sowie für den Fall,
a) Bedienungsfehler;                                                            dass eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich
b) Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Wit-          ist, beschränkt sich die Ersatzleistung auf die Freistellung von den Kosten
terungseinflüsse (vgl. § 3 Ziff. 2 c);                                          für die Beschaffung eines Ersatzgeräts gleicher Art und Güte durch assona.
c) Überspannung, Induktion, Kurzschluss;                                        3. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert abzüglich des ver-
d) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion;                                einbarten Selbstbehalts. Überschreiten die Reparaturkosten oder Beschaf-
e) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.               fungskosten für ein Ersatzgerät den Zeitwert des versicherten Geräts bei
2. Versicherungsschutz besteht bei Verlust des Geräts, sofern dies in der       Eintritt des Schadens, erhält der Versicherungsnehmer, nach Wahl des Ver-
Versicherungspolizze entsprechend ausgewiesen ist, durch:                       sicherers, ein Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als Geldersatz.
a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen           Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Gelder-
Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren             satz.
Kofferraum oder Handschuhfach eines verschlossenen PKW befand und der           4. Der Zeitwert des versicherten Geräts ist in den ersten beiden Versiche-
Einbruchdiebstahl aus dem PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt         rungsjahren der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung des Geräts, ma-
wurde;                                                                          ximal jedoch die in der Versicherungspolizze dokumentierte Deckungs-
b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitge-        summe. Der Zeitwert reduziert sich nach folgendem Verfahren: Er beträgt im
führt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis ei-       1. Jahr 100 %; im 2. Jahr 100 %; im 3. Jahr 80 %; im 4. Jahr 60 % und ab
nem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung überge-               dem 5. Jahr 40 %.
ben wurde;                                                                      5. Überschreitet der Wert des versicherten Geräts zum Zeitpunkt des Scha-
c) Beraubung oder Plünderung.                                                   denseintritts die Deckungssumme, leistet der Versicherer bis zur Höhe der
3. Versicherungsschutz besteht nach Ablauf der Herstellergarantie, frühes-      vereinbarten Deckungssumme abzüglich Selbstbehalt. § 56 VersVG findet
tens ab dem 7. Monat nach Kauf bzw. Tausch für Beschädigung oder Zer-           keine Anwendung.
störung des Geräts (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder          6. Bei Beschaffung eines Ersatzgeräts oder Entschädigung in Form von Gel-
Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler.                  dersatz kann der Versicherer die Herausgabe des versicherten Geräts und
4. Versicherungsschutz besteht für Gefriergutschäden durch Funktionsaus-        des serienmäßigen Zubehörs verlangen.
fall des Gefrier- oder Kühlgeräts, sofern dieser ausschließlich durch einen     7. Bei Verlust von mobilen versicherten Geräten aufgrund einer der in
Sachschaden im Sinne von Ziffer 1 oder 3 verursacht wurde (zum maxima-          § 2 Ziff. 2 genannten Ursachen des Verlusts werden zusätzlich Gesprächs-
len Umfang der Ersatzleistung bei Gefriergutschäden siehe § 4 Ziff. 8).         und Datengebühren, die in Folge einer derartigen Handlung widerrechtlich
5. Bei Zerstörung oder Beschädigung des Geräts besteht Versicherungs-           entstehen, bis zu einem Maximalbetrag von 200 EUR pro versichertem Note-
schutz nur, wenn dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zube-         book/Datenkarte etc. ersetzt.
hörs dem Versicherer zwecks Prüfung vorgelegt wird.                             8. Bei Gefriergutschäden gemäß § 2 Ziff. 4 beträgt die Entschädigungsleis-
                                                                                tung maximal 250 EUR je Schaden, ohne Nachweis durch geeignete Belege
§ 3 Ausschlüsse                                                                 maximal 50 EUR je Schaden.
Versicherungsschutz besteht nicht für:
1. Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, Bürger-       § 5 Selbstbehalt
krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unru-      1. Bei bedingungsgemäß versicherten Sachschäden gemäß § 2 Ziff. 2
hen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Enteignungen       und 3 trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 % des
oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfü-          Kaufpreises zum Zeitpunkt des Schadens.
gungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Na-        2. Bei bedingungsgemäß versicherten Verlusten gemäß § 2 Ziff. 2 trägt
turereignisse oder Kernenergie;                                                 der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 25 % des Kaufprei-
2. Schäden                                                                      ses zum Zeitpunkt des Schadens.
a) bei Verlust des Geräts durch andere als die in § 2 Ziff. 2 genannten Ursa-
chen sowie bei Verlust in Folge von Vermietung oder Verleih;                    § 6 Verpflichtung Dritter
b) durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung;                    Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädi-
c) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;                      gung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge-
d) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe         hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungs-
nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht                verträgen Entschädigung beansprucht werden kann, steht es dem Versiche-
                                                                                rungsnehmer frei, bei welchem Versicherer der Schadensfall gemeldet wird.

 82-463584842_2019-04-01_AT_SP60

[Seite 3]
Bei Meldung des Schadensfalls an assona oder R+V werden diese in Vor- Folgeprämie im Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leis-
leistung treten.                                                                 tung frei, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung
                                                                                 nach Ziffer 3 Satz 2 auf diese Rechtsfolgen hingewiesen wurde. Dies gilt
§ 7 Örtliche Geltung der Versicherung                                            nicht, wenn der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prä-
Die Versicherung gilt weltweit. Sämtliche Leistungen aus dem Schutzpaket mie ohne sein Verschulden verhindert war.
werden ausschließlich in Österreich erbracht.                                    5. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit
                                                                                 der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung
§ 8 Beginn und Ende des Versicherungsvertrags                                    einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der
1. Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem in der Versicherungspolizze an- Zahlungsaufforderung nach Ziffer 3 Satz 2 auf diese Rechtsfolge hingewie-
gegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste Prämie sen hat. Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer
rechtzeitig an assona zahlt.                                                     nach Erhalt der Kündigung innerhalb eines Monats den eingemahnten Be-
2. Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate geschlossen und verlängert sich trag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ab-
danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der lauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein
Vertragsparteien gekündigt wird.                                                 Versicherungsschutz.
3. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer ein- 6. Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Ziffern
monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt wer- 3 bis 5 nicht aus.
den. Die Kündigung bedarf der geschriebenen Form (z. B. Brief, Fax, Email). 7. Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht mehr als 10 % der Jahresprä-
4. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Monat vor dem mie, höchstens aber mit 60 EUR im Verzug, so tritt eine Leistungsfreiheit des
Kündigungstermin zugegangen sein.                                                Versicherers gemäß den obigen Bestimmungen nicht ein.
5. Der Versicherer kann den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres
mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der ge- § 12 Veräußerung des Geräts an einen Dritten, Gerätewechsel
schriebenen Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) und wird einen Monat nach Zu- 1. Sollte der Versicherungsnehmer im Rahmen der gesetzlichen Gewähr-
gang bei Ihnen wirksam. Auch nach Eintritt eines Schadens können wir den leistung oder aufgrund einer freiwilligen Rücknahme des versicherten Geräts
Vertrag kündigen.                                                                durch den Verkäufer den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen,
6. Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl, Beraubung oder Plünderung des kann das Schutzpaket gegen Erstattung der zeitanteiligen Prämie zum Ende
Geräts erlischt die Versicherung mit Ablauf des Tages nach dem Schadens- des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei
eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.                                   assona). Findet die Rückgabe innerhalb der ersten 30 Tage nach Kauf statt,
                                                                                 werden die Prämien vollständig erstattet.
§ 9 Prämienzahlung                                                               2. Wird das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, einer ver-
Die Zahlung der Prämie ist, so in der Versicherungspolizze nicht anders ver- traglichen Garantie oder im Schadensfall durch ein neues Gerät gleicher Art
einbart, nur im Wege des Lastschriftverfahrens möglich.                          und Güte ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über.
                                                                                 Voraussetzung für den Übergang ist die schriftliche Anzeige des Geräte-
§ 10 Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung der Erstprämie                    tauschs bei assona durch den Versicherungsnehmer. Die für das ursprüng-
1. Die Erstprämie wird mit Erhalt der Versicherungspolizze fällig.               liche Gerät vereinbarte Vertragslaufzeit sowie der vereinbarte Deckungsum-
2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die fällige Erstprämie innerhalb einer fang verändern sich dadurch nicht.
Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolizze und der Zahlungs- 3. Wird ein versichertes Gerät von dem Versicherungsnehmer veräußert, so
aufforderung eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer endet der Versicherungsschutz für das Gerät mit dem Tage der Veräuße-
berechtigten Einziehung nicht widerspricht bzw. wenn sie innerhalb dieser rung. Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung be-
Frist auf dem in der Versicherungspolizze angegebenen Konto der assona antragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht.
einlangt.
3. Konnte die fällige Erstprämie ohne Verschulden des Versicherungsneh- § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Ver-
mers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann sicherungsfalls
noch rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Auffor- 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet:
derung des Versicherers die bei der Erteilung der Einzugsermächtigung an- a) den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von
gegebenen Daten unverzüglich überprüft und korrigiert bzw. dies veranlasst sieben Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich der assona GmbH, Postfach
und die Erstprämie danach erfolgreich eingezogen werden kann.                    88, 1226 Wien bzw. telefonisch unter 01 2748656 oder per E-Mail an kun-
4. Zahlt der Versicherungsnehmer die fällige Erstprämie nicht innerhalb von denservice@assona.at anzuzeigen;
14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolizze und nach der Aufforderung b) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu
zur Prämienzahlung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, so- sorgen und dabei die Weisung des Versicherers oder seines Beauftragten
lange die Prämie nicht gezahlt ist. Es gilt als Rücktritt, wenn der Versicherer einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und
die erste Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an ge- fristgerecht – ggf. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere
richtlich geltend macht.                                                         Weise sicherzustellen;
5. Ist die fällige Erstprämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls und c) den Versicherer und dessen Beauftragten bei der Schadensermittlung und
nach Ablauf der vierzehntägigen Frist noch nicht gezahlt, so ist der Versi- -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ihnen ausführliche und wahrheits-
cherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, der Versiche- gemäße Schadensberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Ver-
rungsnehmer war an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Ver- sicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbe-
schulden verhindert.                                                             sondere auch die angeforderten Belege einzureichen, soweit deren Beschaf-
6. Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die in Ziffer 4 und 5 vorgesehe- fung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann;
nen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer da- d) bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung oder Plün-
bei auf diese hingewiesen hat.                                                   derung, Sabotage, Vandalismus oder durch vorsätzliche Beschädigung
7. Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Ziffern durch Dritte ggf. die SIM-Karte sperren zu lassen sowie einen Einzelge-
4 und 5 nicht aus.                                                               sprächsnachweis einzureichen. Die in diesem Zusammenhang entstehen-
8. Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht mehr als 10 % der Jahresprä- den Kosten trägt der Versicherungsnehmer;
mie, höchstens aber mit 60 EUR im Verzug, so tritt eine Leistungsfreiheit des e) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung oder Plünde-
Versicherers gemäß den obigen Bestimmungen nicht ein.                            rung, Sabotage, Vandalismus oder durch vorsätzliche Beschädigung durch
                                                                                 Dritte unverzüglich – unter detaillierter Angabe der abhandengekommenen,
§ 11 Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung der Folgeprämien                  zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst erreichbaren Polizei-
1. Die Folgeprämien sind am Monatsersten des vereinbarten Prämienzeit- dienststelle anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragten eine
raums fällig.                                                                    Kopie der Anzeige zu übersenden.
2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die fällige Folgeprämie zu dem in 2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Ziffer 1 genannten Oblie-
der Versicherungspolizze oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeit- genheiten, verliert er seinen Versicherungsschutz, es sei denn, er hat die
punkt eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berech- Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Dies gilt mit fol-
tigten Einziehung nicht widerspricht bzw. wenn sie innerhalb dieser Frist auf genden Ausnahmen:
in der Versicherungspolizze angegebenen Konto der assona einlangt.               a) Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht
Ergänzend gilt § 10 Ziff. 3 entsprechend.                                        des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände
3. Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungs- zu beeinträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers
nehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die verspätete Zahlung bedeutsam sind, so bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit
nicht zu vertreten. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer auf des- die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf
sen Kosten schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von min- die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis-
destens zwei Wochen setzen. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des tung Einfluss gehabt hat;
durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.                             b) Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Schadensabwendungs-
4. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf dieser Zahlungsfrist ein und und Schadensminderungspflichten durch den Versicherungsnehmer (§
ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der 62 VersVG) bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als der
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[Seite 4]
Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der Verpflichtung nicht     2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer be-
geringer gewesen wäre;                                                       stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers
c) Für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungs-   oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Hat
nehmer tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein, wenn dieser auf   ein Versicherungsagent am Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt, ist
andere Weise von dem Eintritt des Versicherungsfalls rechtzeitig Kenntnis    auch das Gericht des Orts zuständig, an dem der Versicherungsagent zur
erlangt hat.                                                                 Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung
                                                                             oder – bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung – seinen Wohnsitz
§ 14 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen                              hatte. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer das Recht, vor dem Gericht
1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, hat der Versi- des Orts zu klagen, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
cherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüg- 3. Klagen des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer können bei
lich schriftlich anzuzeigen.                                                 dem für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Gericht er-
2. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen hoben werden.
Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache ein Ersatz oder eine Ent-
schädigung geleistet wurde, hat der Versicherungsnehmer das Ersatzgerät § 17 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen, Zustim-
zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache mung zur Zusendung von elektronischer Post (E-Mails) zur Vertragser-
dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat füllung
dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schriftli- 1. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Kün-
chen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf digungen) sind in geschriebener Form abzugeben. Sie sind ausschließlich
dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.                    an die assona GmbH, Postfach 88, 1226 Wien bzw. per E-Mail an kunden-
3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versi- service@assona.at zu richten.
cherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wiederzuverschaffen. 2. Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift sowie seiner
                                                                             E-Mail-Adresse dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Hat der Versiche-
§ 15 Besondere Verwirkungsgründe                                             rungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse
Hat der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen ge- dem Versicherer nicht mitgeteilt und ist dem Versicherer die Unrichtigkeit der
täuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung Anschrift oder E-Mail-Adresse auch nicht aus anderer verlässlicher Quelle
sind, oder dies versucht, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht bekannt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer
frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an
Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam,
als bewiesen.                                                                zu dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung
                                                                             dem Versicherungsnehmer zugegangen sein würde bzw. bei E-Mails abruf-
§ 16 Klagefrist/Zuständiges Gericht                                          bar wäre.
1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der An- 3. Der Kunde erteilt R+V sowie assona seine ausdrückliche Einwilligung, von
spruch auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend ge- diesen zum Zweck der Vertragserfüllung auch via E-Mail informiert zu wer-
macht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versiche- den. Die erteilte Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
rungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch in einer dem § 12 Der Widerruf hat auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss.
Ziff. 2 VersVG entsprechenden Weise unter Angabe der mit dem Ablauf der
Frist verbundenen Rechtsfolge abgelehnt hat; sie ist für die Dauer von Ver- § 18 Anzuwendendes Recht
gleichsverhandlung über den erhobenen Anspruch und für die Zeit, in der Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
der Versicherungsnehmer ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen ge-
richtlichen Geltendmachung des Anspruchs gehindert ist, gehemmt.


                                                                       Wichtige Hinweise
1. Versicherer
R+V Allgemeine Versicherung AG (kurz R+V), Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr.
DE 811198334.
2. Vertragsgrundlagen/Abschriften/Anwendbares Recht
Vertragsgrundlage für die beantragte Versicherung sind neben der Versicherungspolizze die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Flexi4Mobile
samt wichtigen Hinweisen und Erklärungen sowie das Versicherungsvertragsgesetz. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Der Versicherungs-
nehmer hat das Recht, jederzeit Abschriften von Erklärungen vom Versicherer zu fordern, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat.
3. Aufsichtsbehörde und Außergerichtliche Streitbeilegung
Aufsichtsbehörde
Die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde ist die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn, Deutschland. Daneben können Sie sich mit Beschwerden auch an die Finanzmarktaufsicht, Bereich: Verbraucherinformation & Beschwerdewesen,
Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien wenden.
Außergerichtliche Streitbeilegung/Versicherungsombudsmann
Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns dies einmal nicht gelingt, informieren Sie bitte den assona-Kundenservice unter 01 2748656
oder per E-Mail an kundenservice@assona.at. Wir reagieren unverzüglich und suchen eine Lösung. Sollten Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein,
haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzurufen: Versiche-
rungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Deutschland, Tel: +49 30 206058 99, Fax: +49 30 206058 98, E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds-
mann.de. Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR möglich und für Sie kostenfrei.
4. Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer beträgt zunächst 12 Monate und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien in
geschriebener Form gekündigt wird. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer auch während der Vertragsdauer zum ersten eines jeden Monats in geschriebener
Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
5. Prämie
Die Prämie richtet sich nach dem gewählten Angebot und ist im Übrigen auf dem Antrag vermerkt. Die erste Prämienzahlung wird für ein Jahr im Voraus sofort nach
Abschluss des Vertrags fällig und vom Konto des Versicherungsnehmers im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Die Folgeprämien sind für ein Jahr im
Voraus jeweils mit Beginn des neuen Versicherungsjahres fällig und werden abgebucht.
6. Rücktrittsrecht
Dem Versicherungsnehmer steht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu. Dieses Rücktrittsrecht erlischt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolizze, der Versi-
cherungsbedingungen und der Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 5b VersVG, andernfalls einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze. Eine Erklärung
in geschriebener Form, z. B. als Fax oder E-Mail, mit Angabe des Namens des Versicherungsnehmers und der Vertragsnummer genügt. Die Frist wird durch Absen-
dung der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist gewahrt. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine
Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Versicherers bzw. des Vermittlers abgegeben und den Vertragsabschluss auch nicht selbst angebahnt, so
kann er zusätzlich gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz bis zum Zustandekommen des Vertrags und danach binnen einer Woche durch schriftliche Erklärung
zurücktreten. Auch für diesen Rücktritt genügt die Absendung einer schriftlichen Rücktrittserklärung innerhalb der Frist. Auch dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens
einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.


82-463584842_2019-04-01_AT_SP60

[Seite 5]
                                                                      Merkblatt zur Datenverarbeitung
                                                     R+V Versicherungsgruppe - Raiffeisenplatz 1 - 65189 Wiesbaden
                                                                         Stand Januar 2018
                             1.    Wozu dient dieses Merkblatt?                                                      6.     An wen übermitteln wir Ihre Daten?
Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer perso-        Im Rahmen des Vertrags kann es zu einer Datenübermittlung an Dritte kommen:
nenbezogenen Daten. Diese nutzen wir nur, soweit wir dazu gesetzlich berechtigt oder
                                                                                             a) Versicherungsvermittler
verpflichtet sind.
                                                                                             Betreut Sie bei Ihren Versicherungsgeschäften ein Vermittler, teilen wir ihm allgemeine
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deut-              Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit, die er zum Beraten und Betreuen braucht.
schen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrelevanten Ge-          Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht mehr vom ursprünglichen Vermittler betreut
setze streng einzuhalten, sondern auch durch weitere Maßnahmen den Datenschutz               werden wollen, können Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen. Dieses besteht auch, wenn der
zu fördern. Erläuterungen dazu finden Sie in den Verhaltensregeln im Internet:               Vermittler aus anderen Gründen wechselt, z. B. wenn er seine Tätigkeit einstellt. Wir
www.code-of-conduct.ruv.de                                                                   können Ihnen dann einen neuen Vermittler anbieten, der Sie betreut.
Dort finden Sie auch die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe, die diesen Ver-            Daten an den Versicherungsvermittler übermitteln wir grundsätzlich im Rahmen einer
haltensregeln zum 01.01.2014 beigetreten sind. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die             allgemeinen Interessenabwägung oder auf gesetzlicher Grundlage.
Verhaltensregeln gerne per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutz-         Wenn es erforderlich ist, dem Vermittler gesundheitsbezogene Informationen mitzutei-
beauftragten.                                                                                len, holen wir Ihre gesonderte Einwilligung ein.
                    2.    Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten                       b) Auftragnehmer und Dienstleister
                                                                                             Im Internet können Sie unter www.code-of-conduct.ruv.de Listen der Auftragnehmer
Wenn Sie datenschutzrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Daten-             und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen.
schutzbeauftragten der R+V Versicherungsgruppe:                                              Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich
Dr. Roland Weiß                                                                              dafür an unseren Datenschutzbeauftragten.
Raiffeisenplatz 1                                                                            Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“
65189 Wiesbaden                                                                              auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen,
E-Mail: datenschutz@ruv.de                                                                   liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte Funktionsübertragung vor. Typische Bei-
                                                                                             spiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister.
         3.     Wie und wann verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?                     Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutz-
Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um das zu versichernde Risiko vor ei-            würdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens
nem Vertragsabschluss einschätzen zu können und das Vertragsverhältnis durchzu-              überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei Funktionsübertragungen ein Wi-
führen, z. B. im Schaden- oder Leistungsfall.                                                derspruchsrecht.
                                                                                             Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten im rechtlich zulässigen Rahmen zum Zwe-            festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutach-
cke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Dieser Nutzung kön-                  tet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sach-
nen Sie jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Werbewidersprü-         verständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Da-
che können Sie z. B. per E-Mail an ruv@ruv.de schicken.                                      gegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Daten-
Ihre Daten verarbeiten wir im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegebe-             übermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen.
nenfalls auch zu Zwecken, die nicht direkt mit Ihrem Vertrag zusammenhängen.                 Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste.
Beispielsweise kann dies der Fall sein, um                                                   c) Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufga-
-   zulässige regulatorische oder aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. So          ben
    unterliegen wir mit unserer Haupttätigkeit einigen spezialgesetzlichen Vorschrif-        An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben
    ten, in deren Rahmen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden: z. B.              übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich
    Bekämpfung der Geldwäsche, gesetzliche Meldepflichten an staatliche Stellen,             dazu berechtigt oder verpflichtet sind.
    Solvency II etc.                                                                         Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen
-   Verfahren elektronischer Datenverarbeitung zu prüfen und zu optimieren                   dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf.
-   unternehmensintern und rechtlich zulässig unternehmensübergreifend verwen-               In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu über-
    dete Daten zusammenzustellen                                                             mitteln, z. B.
-   Tarifkalkulationen zu erstellen und internes Controlling durchzuführen                   -     wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesen-
-   rechtliche Ansprüche geltend zu machen und zur Verteidigung bei rechtlichen                    gesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder
    Streitigkeiten                                                                           -     bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich
Grundsätzlich bitten wir Sie, uns nur Daten mitzuteilen, die für den jeweiligen Zweck              festgeschriebenen Meldestellen.
(z. B. Vertragsbegründung, Leistungs- oder Schadenbearbeitung) notwendig oder ge-            In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.
setzlich vorgeschrieben sind (z. B. wegen Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz, Vor-
gaben aus dem Steuerrecht). Wenn wir Sie bitten, uns Daten freiwillig mitzuteilen, ma-                             7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
chen wir Sie darauf besonders aufmerksam. Falls es eine vertragliche oder gesetzliche        Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer un-
Pflicht zur Mitteilung der Daten gibt und Sie dies verweigern, kann daraus folgen, dass      serer Geschäftsbeziehung. Das kann auch die Anbahnung oder die Abwicklung eines
wir den Vertrag nicht schließen können oder nicht zur Leistung verpflichtet sind.            Vertrags sein.
                                  4.     Rechtsgrundlagen                                    Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentations-
                                                                                             pflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der
In vielen Fällen ist die Datenverarbeitung gesetzlich zulässig, weil sie für das Vertrags-   Abgabenordnung (AO), dem Geldwäschegesetz (GWG) oder der Versicherungsunter-
verhältnis erforderlich ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der Antragsunterlagen, das    nehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV). Dort vorgegebene Fristen zur
Abwickeln des Vertrags und um Schäden und Leistungen zu bearbeiten.                          Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis 30 Jahre.
In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn Sie dazu aus-             Die Speicherdauer richtet sich weiter nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die
drücklich einwilligen.                                                                       zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu 30
Beispiele:                                                                                   Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
-   Gesundheitsdaten, die wir in der Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung ver-          Weitere Informationen zu unseren Löschfristen finden Sie im Internet unter
    arbeiten.                                                                                https://www.ruv.de/static-files/ruvde/downloads/datenschutz/loeschfristen.pdf
-   In einigen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie               Die Liste schicken wir Ihnen gerne auch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an un-
    hierzu ausdrücklich eingewilligt haben.                                                  seren Datenschutzbeauftragten.
Um diese Einwilligung bitten wir Sie gesondert.                                                                           8. Welche Rechte haben Sie?
In anderen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten auf Grund einer allgemeinen Interessen-
                                                                                             Ihre gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
abwägung, d. h. wir wägen unsere mit den jeweiligen Interessen des Betroffenen ab.
                                                                                             Verarbeitung und Datenübertragbarkeit können Sie bei unserem Datenschutzbeauf-
Ein Beispiel: Wenn wir wegen einer Prozessoptimierung Daten an spezialisierte Dienst-
                                                                                             tragten geltend machen.
leister übermitteln und diese eigenverantwortlich arbeiten, schließen wir mit diesen
Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher, dass die Dienstleister ein angemessenes       Sofern die Datenverarbeitung auf einer allgemeinen Interessenabwägung beruht, steht
Datenschutzniveau einhalten.                                                                 Ihnen ein Widerrufsrecht gegen diese Datenverarbeitung zu, wenn sich aus Ihrer per-
                                                                                             sönlichen Situation Gründe gegen eine Datenverarbeitung ergeben.
               5.        Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten
                                                                                                     9. Informationspflicht, wenn wir Daten Dritter von Ihnen erhalten
Grundsätzlich erheben wir personenbezogenen Daten direkt beim Betroffenen.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personenbezogene Daten von Drit-          Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Drit-
ten erhalten.                                                                                ten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das sind
Beispiele:                                                                                   z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte, Zeugen,
-   Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine Adressrecherche             abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.
    durch, um aktuelle Anschriftdaten zu ermitteln.                                                                          10. Beschwerderecht
    Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforder-
    lichen Daten für den Leistungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                  Sie haben ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
-   Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer oder beteilig-              (Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung).
    ten Dritten, z. B. Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir den
    Namen, die Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachverhalt.

[Seite 6]
                                                                  Merkblatt zur Datenverarbeitung
                                                                            Stand Oktober 2018


                             1.   Wozu dient dieses Merkblatt?                                Umständen von unserem Versicherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass
                                                                                              wir von jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbesondere Kon-
Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer per-           taktdaten und Angaben zum betroffenen Risiko.
sonenbezogenen Daten. Diese nutzen wir nur, soweit wir dazu gesetzlich berechtigt        -    Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer oder betei-
oder verpflichtet sind.                                                                       ligten Dritten, z. B. Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir
                                                                                              den Namen, die Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachver-
                        1.   Verantwortlicher der Datenverarbeitung                           halt.
                                                                                         -    Bei Bonitätsauskünften erhalten wir Bonitätsinformationen von spezialisierten
assona GmbH – Lorenzweg 5 – 12099 Berlin                                                      Auskunfteien.
                   2.    Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten                                           6.     An wen übermitteln wir Ihre Daten?
Wenn Sie datenschutzrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Daten-         Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten im Rahmen unseres
schutzbeauftragten der assona GmbH:                                                      Auftrags müssen wir Ihre Daten auch an dritte Stellen übermitteln.

Maximilian Mertin                                                                        a)   Versicherer
E-Mail: datenschutz@assona.net                                                           Im Rahmen unserer Tätigkeit ist es erforderlich, dass wir Ihre Daten zum versicherten
                                                                                         Risiko, die wir während des Antragsprozesses von Ihnen erhalten, an das Versiche-
Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Vertrag haben, nutzen Sie bitte die allgemei-        rungsunternehmern weitergeben, mit denen Ihr Versicherungsvertrag zustande ge-
nen Kontaktkanäle. Informationen darüber finden Sie im Internet:                         kommen ist, beziehungsweise zustande kommen soll.
https://www.assona.com                                                                   b)   Auftragnehmer und Dienstleister
        3.     Wie und wann verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?                  Im Internet können Sie unter www.assona.com/de/datenschutz eine Liste der Auf-
Im Rahmen Ihres Auftrages erfolgt durch uns die Vermittlung oder der Abschluss von       tragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen
Versicherungsverträgen und / oder einer Finanzanlage, jeweils samt dazugehöriger         bestehen.
Beratung (im Folgenden kurz nur „Vermittlung“) und / oder die Betreuung und Ver-
waltung von bereits bestehenden Vertragsverhältnissen und / oder Schadenabwick-          Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie
lung sowie die Betreuung bei dieser. Dazu werden von Ihnen im Rahmen von                 sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten.
Datenaufnahmen, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, Beratungsdokumen-               Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktio-
tationen, Vertragsantrag oder –abschluss, Kommunikation mit den Produktgebern            nen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig er-
sowie der Vertragsbetreuung angegebenen personenbezogenen Daten benötigt.                bringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte Funktionsübertragung vor.
Es handelt sich insbesondere um folgende personenbezogenen Daten:                        Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische
[Vorname, Nachname], [Adresse], [Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail-Ad-                Dienstleister.
resse)], [Geburtsdatum], [Vertragsstammdaten, insbesondere Vertragsnummer,               Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr
Laufzeit, Kündigungsfrist, Art des Vertrags], [Rechnungsdaten/Umsatzdaten] [Boni-        schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunterneh-
tätsdaten], [Zahlungsdaten/Kontoinformationen]                                           mens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei Funktionsübertragungen
                                                                                         ein Widerspruchsrecht.
Ihre Daten verarbeiten wir im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben gege-           Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräf-
benenfalls auch zu Zwecken, die nicht direkt mit Ihrem Vertrag zusammenhängen.           tig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch be-
Grundsätzlich bitten wir Sie, uns nur Daten mitzuteilen, die für den jeweiligen Zweck    gutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung
(z. B. Vertragsbegründung, Leistungs- oder Schadenbearbeitung) notwendig oder            desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen die-
gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. wegen Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz,           sen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer
Vorgaben aus dem Steuerrecht). Wenn wir Sie bitten, uns Daten freiwillig mitzuteilen,    Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten
machen wir Sie darauf besonders aufmerksam. Falls es eine vertragliche oder ge-          Dienstleister wünschen. Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten
setzliche Pflicht zur Mitteilung der Daten gibt und Sie dies verweigern, kann daraus     Dienstleisterliste.
folgen, dass wir den Vertrag nicht schließen können oder nicht zur Leistung verpflich-   c)   Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen
tet sind.                                                                                     Aufgaben
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten im rechtlich zulässigen Rahmen zum             An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben
Zwecke der Werbung oder der Markt- beziehungsweise Meinungsforschung                     übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich
und zur Kundenzufriedenheitsbefragung. Dieser Nutzung können Sie jederzeit               dazu berechtigt oder verpflichtet sind.
formlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Werbewidersprüche können Sie          Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen
z. B. per E-Mail an kundenservice@assona.at schicken.                                    dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf.
                                  4.   Rechtsgrundlagen                                  In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten insbesondere unter Beachtung der            übermitteln, z. B.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes                    -    wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwe-
(BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. In vielen Fällen ist die Daten-             sengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder
verarbeitung gesetzlich zulässig, weil sie für das Vertragsverhältnis (Art. 6 Abs. 1 b   -    bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich
DSGVO) erforderlich ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der Antragsunterlagen im           festgeschriebenen Meldestellen.
Rahmen der Vermittlung der Versicherungsverträge oder des Vertragsabschlusses,           In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.
der Schadens- und Leistungsregulierung sowie der Unterstützung bei dieser.
                                                                                         d) Mitversicherte
In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn Sie dazu aus-         In Verträgen, bei denen es neben dem Versicherungsnehmer noch andere mitversi-
drücklich einwilligen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).                                           cherte Personen gibt, kann es zur Vertragsdurchführung erforderlich sein, dass Da-
Beispiele:                                                                               ten der jeweils anderen Person übermittelt werden. Sofern Ihre Einwilligung
-   Gesundheitsdaten, die wir in der Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung           notwendig ist, holen wir diese gesondert ein.
    verarbeiten.                                                                                    7.      Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR
-   In einigen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie
    hierzu ausdrücklich eingewilligt haben.                                              Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen
Um diese Einwilligung bitten wir Sie gesondert.                                          Union (und des Europäischen Wirtschaftsraums „EWR“) findet derzeit nicht statt.
In anderen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten auf Grund einer allgemeinen Interes-                              8. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
senabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), d. h. wir wägen unsere mit den jeweiligen           Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer un-
Interessen des Betroffenen ab. Ein Beispiel: Wenn wir wegen einer Prozessoptimie-        serer Geschäftsbeziehung. Das kann auch die Anbahnung oder die Abwicklung ei-
rung Daten an spezialisierte Dienstleister übermitteln und diese eigenverantwortlich     nes Vertrags sein.
arbeiten, schließen wir mit diesen Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher, dass   Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentati-
die Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.                          onspflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch
              5.        Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder dem Geldwäschegesetz (GWG). Dort vorge-
                                                                                         gebene Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen je nach Dokument
Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt beim Betroffenen.                und Gesetzesverordnung 5 Jahre (HGB), 6 Jahre (AO) oder 10 Jahre (HGB).
In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personenbezogene Daten von                                        9. Welche Rechte haben Sie?
Dritten erhalten.
Beispiele:                                                                               Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht
-   Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen erhalten wir über un-            auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17
    seren Versicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht direkt bei diesen Personen      DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das
    erheben können.                                                                      Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbar-
    Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erfor-            keit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die
    derlichen Daten für den Leistungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.           Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
-   Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von unserem
    Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum,              a)    Widerspruchsrecht
    um den Betroffenen im Leistungsfall kontaktieren zu können.                          Der Verwendung Ihrer Daten für werbliche Zwecke können Sie jederzeit widerspre-
-   Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, Bürgschafts-                 chen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen
    bzw. Garantiegläubigern und Forderungsinhabern erhalten wir unter                    entstehen.

[Seite 7]
•     Welches Recht haben Sie im Falle einer Datenverarbeitung aufgrund Ih-
      res berechtigten oder öffentlichen Interesses?
Sie haben gem. Art. 21 Abs.1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender
personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverar-
beitung im öffentlichen Interesse) oder aufgrund Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO
(Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch
einzulegen, dies gilt auch für ein auf diese Vorschrift gestütztes Profiling.
Im Falle Ihres Widerspruchs verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht
mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verar-
beitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü-
chen.
•     Welches Recht haben Sie im Falle einer Datenverarbeitung zur Betrei-
      bung von Direktwerbung?
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betrei-
ben, so haben Sie gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch
gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwe-
cke derartiger Werbung einzulegen, dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit
solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Im Falle Ihres Widerspruchs gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung
werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
b) Widerruf der Einwilligung
Ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit
widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf nur für die Zukunft wirkt.
c) Auskunftsrecht
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten über Sie
gespeichert haben. Wenn Sie es wünschen, teilen wir Ihnen mit, um welche Daten
es sich handelt, für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden, wem diese Daten
offengelegt werden, wie lange die Daten gespeichert werden und welche weiteren
Rechte Ihnen in Bezug auf diese Daten zustehen.
d) Weitere Rechte
Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Berichtigung falscher Daten oder auf Lö-
schung Ihrer Daten. Wenn kein Grund für die weitere Speicherung besteht, werden
wir Ihre Daten löschen, ansonsten die Verarbeitung einschränken. Sie können auch
verlangen, dass wir alle personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben,
in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format entweder Ihnen
oder einer Person oder einem Unternehmen Ihrer Wahl zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzauf-
sichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).
e) Wahrnehmung Ihrer Rechte
Um Ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie sich an die Verantwortliche oder an den
Datenschutzbeauftragten unter den angegebenen Kontaktdaten wenden oder den
Kundenservice: kundenservice@assona.at / Tel. 030 208 666 44. Wir werden Ihre
Anfragen umgehend sowie gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten und Ihnen
mitteilen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben.
      10. Informationspflicht, wenn wir Daten Dritter von Ihnen erhalten
Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Drit-
ten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das
sind z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte,
Zeugen, abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.
            11. Welche Rechte haben Sie bei einer automatisierten
                          Einzelfallentscheidung?
Als Versicherungsvertreter mit weitreichenden Vollmachten vom Versicherer sind wir
befugt, in bestimmten Fallgruppen (z. B. bei einer Entscheidung zum Abschluss oder
der Erfüllung eines Vertrags) Ihre personenbezogenen Daten einer sogenannten
„automatisierten Einzelfallentscheidung“ zugrunde zu legen. Dies bedeutet, dass wir
in bestimmten Fällen Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines Algorithmus
berücksichtigen, der auf einem anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren
beruht.
Falls wir Ihrem Antrag auf Versicherungsleistung oder von Schadenersatz vollum-
fänglich oder teilweise nicht nachkommen sollten, haben Sie folgende Rechte:
-   Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person durch uns als Verantwortli-
    chen,
-   Darlegung des eigenen Standpunkts und
-   Recht auf Anfechtung der Entscheidung
Über diese Rechte informieren wir Sie ausdrücklich, wenn wir Ihren Antrag ganz oder
teilweise ablehnen müssen und keine Versicherungsleistung oder Schadenersatz
gewähren können.

[Seite 8]
                                                                Rücktrittsrechte & Rücktrittsbelehrung
Nachstehend finden Sie die Belehrungen zu den Rücktrittsrechten von Ihrem Versicherungsvertrag (bzw. von Ihrem Versicherungsantrag). Je nach Ihrer persönlichen Situation (ob Sie z. B.
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind oder nicht), welche Vertragsdokumente Ihnen übergeben wurden und auf welche Weise der Versicherungsvertrag abgeschlossen
wurde (z. B. online) ist es möglich, dass Ihnen mehrere der nachstehend genannten Rücktrittsrechte nebeneinander zustehen.


Rücktrittsrecht nach § 5b Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)                                  Treten Sie vom Versicherungsvertrag zurück, so hat der Versicherer Ihre bisherigen Geldleis-
Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn die Ver-          tungen (z. B. Versicherungsprämien, etc.) zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zugang
tragslaufzeit Ihres Versicherungsvertrages mindestens 6 Monate beträgt und                      der Rücktrittserklärung an Sie zurückzuzahlen. Demgegenüber sind Sie verpflichtet, dem Ver-
                                                                                                sicherer den Wert des bis zum Rücktrittszeitpunkt bestehenden Versicherungsschutzes zu
1.   Sie keine Kopie Ihrer Vertragserklärung erhalten haben, obwohl Sie diese dem Versi-
                                                                                                vergüten, soweit Ihnen dieser zum klaren und überwiegenden Vorteil gereicht (hat).
     cherer oder seinem Beauftragten persönlich abgegeben haben, oder
2.   Sie die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festset-         Das in Absatz 1 genannte Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn
     zung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Än-       1.   Sie selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Versicherer oder dessen Beauftragten
     derungen der Prämie nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung erhalten haben, oder               zwecks Schließung eines Versicherungsvertrages angebahnt haben, oder
3.   Sie die in § 252 VAG 2016 vorgesehenen Mitteilungen (z. B. Name und Anschrift des          2.   dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten
     Versicherers, Laufzeit des Versicherungsvertrages, etc.) nicht erhalten haben, oder             oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder
4.   die Vermittlung der Versicherung durch einen Versicherungsagenten erfolgt ist und Sie      3.   Sie die Vertragserklärung in körperlicher Abwesenheit des Versicherers oder dessen
     die in § 137f Abs 7 bis 8 GewO 1994 und § 137g GewO 1994 unter Beachtung des §                  Mitarbeiter abgegeben haben, es sei denn, Sie wurden vom Versicherer dazu gedrängt.
     137h GewO 1994 vorgesehenen Mitteilungen (z. B. Name und Anschrift des Versiche-           Das in Absatz 2 genannte Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn Sie die Vertragserklärung
     rungsagenten) nicht erhalten haben.                                                        in körperlicher Abwesenheit des Versicherers oder dessen Mitarbeiter abgegeben haben, es
Die 14-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie die in den Punkten (3) und (4) genannten   sei denn, Sie wurden vom Versicherer dazu gedrängt.
Mitteilungen erhalten haben, Ihnen der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingun-
gen ausgefolgt worden sind und Sie die vorliegende Belehrung über das Rücktrittsrecht erhal-    Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
ten haben.                                                                                      Sofern Sie Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie innerhalb einer
                                                                                                Woche von Ihrem Versicherungsantrag bzw. Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der geschriebenen Form (z. B. per E-Mail
                                                                                                ohne Ihre Veranlassung für Ihre Einwilligung maßgebliche Umstände (die Erwartung der Mit-
oder per Fax), wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der oben genannten Frist ab-
                                                                                                wirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Versiche-
gesendet wird.
                                                                                                rers erbracht oder von Ihnen verwendet werden kann, die Aussicht auf steuerrechtliche Vor-
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins        teile, die Aussicht auf eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit), die der
einschließlich der vorliegenden Belehrung über das Rücktrittsrecht.                             Versicherer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder
Treten Sie vom Versicherungsvertrag zurück und hat Ihnen der Versicherer vorläufig Deckung      nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
gewährt, so gebührt ihm hierfür die ihrer Dauer entsprechende Prämie.                           Die einwöchige Frist beginnt erst zu laufen, sobald für Sie erkennbar ist, dass besagte maß-
Rücktrittsrecht nach § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)                                  gebliche Umstände nicht oder nur in einem erheblich geringeren Ausmaß eintreten und Sie
                                                                                                die vorliegende Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
Sofern Sie Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie vom Versiche-
rungsvertrag bzw. von Ihrer Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von            Übersteigt die Laufzeit des Versicherungsvertrages ein Jahr, erlischt das Rücktrittsrecht spä-
Gründen in geschriebener Form (z. B. per E-Mail oder per Fax) zurücktreten, wenn die Ver-       testens einen Monat nach dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages.
tragslaufzeit Ihres Versicherungsvertrages mindestens 6 Monate beträgt.                         Die Rücktrittserklärung bedarf keiner besonderen Form. Um die Frist zu wahren, ist es ausrei-
Die 14-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Versicherungsschein und die Versi-     chend, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist absenden, bzw. beim Versiche-
cherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -          rer abgeben.
änderung, die in § 252 VAG 2016 vorgesehenen Informationen (z. B. Name und Anschrift des        Treten Sie vom Versicherungsvertrag zurück, so hat der Versicherer Ihre bisherigen Geldleis-
Versicherers, Laufzeit des Versicherungsvertrages, etc.), sowie die in § 137f Abs 7 bis 8       tungen (z. B. Versicherungsprämien, etc.) zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zugang
GewO 1994 und § 137g GewO 1994 unter Beachtung des § 137h GewO 1994 vorgesehenen                der Rücktrittserklärung an Sie zurückzuzahlen. Demgegenüber sind Sie verpflichtet, dem Ver-
Informationen (z. B. Name und Anschrift des Versicherungsvermittlers) und die vorliegende       sicherer den Wert des bis zum Rücktrittszeitpunkt bestehenden Versicherungsschutzes zu
Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb      vergüten, soweit Ihnen dieser zum klaren und überwiegenden Vorteil gereicht (hat).
dieser Frist abgesendet wird.                                                                   Das in § 3a KSchG normierte Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsschei-
                                                                                                1.   Sie bereits bei den Vertragsverhandlungen wussten oder wissen mussten, dass die maß-
nes einschließlich der vorliegenden Belehrung über das Rücktrittsrecht.
                                                                                                     geblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
Treten Sie vom Versicherungsvertrag zurück und hat Ihnen der Versicherer vorläufig Deckung           oder
gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie.                             2.   der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, oder
Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)                                        3.   der Versicherer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.
Sofern Sie Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) sind, und Ihre Vertragserklärung      Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)
weder in den ständigen Geschäftsräumen des Versicherers noch bei einem von diesem dafür         Sofern Sie Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) sind und Ihren Versicherungs-
auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, so können Sie bis zum         vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. online) abgeschlossen haben, können Sie innerhalb
Zustandekommen des Versicherungsvertrages bzw. innerhalb von 14 Tagen danach von Ih-            von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag bzw. von Ihrer Vertragserklärung zurücktreten.
rem Versicherungsvertragsantrag bzw. Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten. Dieses
                                                                                                Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages zu lau-
Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Versicherer oder ein mit ihm zusammenwirken-
                                                                                                fen. Haben Sie die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsab-
der Dritter Sie im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veran-
                                                                                                schluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Erhalt all dieser Bedingungen und
staltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Versi-
                                                                                                Informationen.
cherer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
                                                                                                Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Ihrer ausdrücklichen
Weiters können Sie bis zum Zustandekommen des Versicherungsvertrages bzw. innerhalb
                                                                                                Zustimmung begonnen werden.
von 14 Tagen danach von Ihrem Versicherungsvertragsantrag bzw. Ihrem Versicherungsver-
trag zurücktreten, wenn der Versicherer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das        Die Rücktrittserklärung bedarf keiner besonderen Form. Wird der Rücktritt jedoch schriftlich
Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994),           oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. CD-ROM, DVD, USB-Stick, etc.) er-
über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder            klärt, so ist die 14-tägige Frist jedenfalls dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist
über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994)           abgesendet wird.
verstoßen hat.                                                                                  Treten Sie vom Versicherungsvertrag zurück, so kann der Versicherer von Ihnen die Zahlung
Die 14-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie eine Urkunde, die zumindest den Namen      des Entgelts für die vertragsgemäß tatsächlich erbrachte Versicherungsleistung verlangen,
und die Anschrift des Versicherers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Anga-     wobei der zu zahlende Betrag nicht höher sein darf, als es dem Anteil der bereits erbrachten
ben sowie die vorliegende Belehrung über das Rücktrittsrecht (welche Angaben über die           Versicherungsleistung im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Versi-
Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthalten muss)     cherungsleistung entspricht. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts besteht nur, wenn der
erhalten, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages.                  Versicherer seine Informationspflicht nach § 5 Abs 1 Z 3 lit a) FernFinG erfüllt hat und Sie dem
Auch wenn Sie eine solche Urkunde, bzw. eine entsprechende Belehrung über das Rücktritts-       Beginn der Erfüllung des Versicherungsvertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zu-
recht nicht erhalten haben, endet die Rücktrittsfrist allerdings spätestens einen Monat nach    gestimmt haben.
Zustandekommen des Versicherungsvertrages.
                                                                                                Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung
Die Rücktrittserklärung bedarf keiner besonderen Form. Um die Frist zu wahren, ist es ausrei-   jenen Betrag, den er von Ihnen vertragsgemäß erhalten hat (abzüglich eines allfälligen Ent-
chend, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist absenden, bzw. beim Versiche-    gelts für die vertragsgemäß tatsächlich erbrachten Versicherungsleistungen) zu erstatten.
rer abgeben.


Anschrift für Rücktrittserklärung
Sofern die Rücktrittserklärung zu ihrer Rechtswirksamkeit zwingend der geschriebenen Form bedarf (siehe etwa oben zu § 5b VersVG und § 5c VersVG) oder Sie sich freiwillig für diese
entscheiden, ist die Rücktrittserklärung an die assona GmbH, Lorenzweg 5, 12099 Berlin zu richten und:
per Post an: assona GmbH, Postfach 88, 1226 Wien
oder per E-Mail an: kundenservice@assona.at
oder per Fax an: +43 1 253716111
zu senden.
Gesetzliche Bestimmungen
Einen Auszug zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktrittsrecht haben wir Ihnen im Internet unter der folgenden Adresse zur Verfügung gestellt:
https://www.assona.com/at/ruecktrittsbelehrung
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