# Wertgarantie Geräteschutz KOMFORT 3|5 Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-handy-elektronik-wertgarantie-basis.php
- Rechtlicher Träger: WERTGARANTIE SE
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-handy-elektronik-wertgarantie-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen WERTGARANTIE Geräteschutz (Fassung über ElectronicPartner)](https://cdn.electronicpartner.at/at/media/contents/images/contents_5b7d449920c31.pdf), Fassung WG AT GSBK 0718

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Polizze | maximal jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts | 3.3, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. | 2.1, Seite 1 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Mobiltelefone/Smartphones. | 1.2 c), Seite 1 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | nein | Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Sache | 1.1, Seite 1 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte). | 1.2 b), Seite 1 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte). | 1.2 b), Seite 1 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | den Kaufbeleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen. | 4.1, Seite 1 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | ja | über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer | 3.2, Seite 1 |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | nicht geregelt |  |  |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | nicht geregelt |  |  |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. | 2.1, Seite 1 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). | 1.1, Seite 2 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung | 2.5, Seite 1 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen ... Schäden an der Lackierung | 2.5, Seite 1 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs | 1.1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | nicht geregelt |  |  |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile | 3.1, Seite 1 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | nicht geregelt |  |  |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | Rückzahlung des Zeitwertes der versicherten Sache | 3.2, Seite 1 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | ja | Rückzahlung des Zeitwertes der versicherten Sache | 3.2, Seite 1 |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen | 4.1, Seite 1 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt |  |  |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder | 3.1, Seite 1 |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | Daten-/Softwareverlust | 2.5, Seite 1 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | nicht geregelt |  |  |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | Sachen die gewerblich genutzt werden. | 1.2 a), Seite 1 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart | 3.5, Seite 1 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen | 2.5, Seite 1 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust | 2.5, Seite 1 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | nicht geregelt |  |  |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform | 4.1, Seite 1 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Gerätes. | 3.2, Seite 1 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art | 2.5, Seite 1 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit | 5, Seite 1 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | ja | Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit. | 7.2, Seite 1 |
| Monatlich oder täglich kündbar | nein | Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Vertrages erhoben. | 6, Seite 1 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | ja | enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | 7.3, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | ja | Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden. | 8, Seite 1 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen WERTGARANTIE Geräteschutz (Fassung über ElectronicPartner)

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[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Zur besseren Lesbarkeit wird davon
abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.

1. Versicherte Sachen                                           (Reparaturkosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuer-           Versicherers bedeutsam sind. In diesem Fall bleibt der Versi-
1.1 Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte         abzugsberechtigt, werden die Reparaturkosten als Nettobe-           cherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder
Sache zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen eines       trag ohne Umsatzsteuer ersetzt.                                     auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Fest-
freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nut-                                                                          stellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden
zung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes       3.2 Ist im Versicherungsfall die Reparatur der versicherten         Leistung Einfluss gehabt hat.
enthaltenen Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb     Sache wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich (Totalscha-
notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil).                       den), so erfolgt die Leistung im Geräteschutz BASIS ab dem          5. Versicherungsort
                                                                3. Jahr nach Gerätekauf durch Rückzahlung des Zeitwertes            Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehen-
1.2 Nicht Vertragsgegenstand sind:                              der versicherten Sache. Die Geräteschutz KOMFORT 3 | 5-Leis-        den Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Öster-
a) Sachen die gewerblich genutzt werden. Eine gewerbliche       tung erfolgt ab Vertragsbeginn durch Wiederbeschaffung              reich repariert wird.
   Nutzung liegt vor, wenn mit der zu schützenden Sache         eines Gerätes gleicher Art und Güte. Gerät gleicher Art
   Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine        und Güte bedeutet, dass das Ersatzgerät eine vergleichbare          6. Prämie
   überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Wasch-         Ausstattung und Leistung besitzt. Dabei ist nicht zwingend          Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Ver-
   maschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevoll-         notwendig, dass es sich um das gleiche Modell oder ein Neu-         trages erhoben. Die Beiträge sind nach Geräteverkaufsprei-
   automat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC im        gerät handelt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden im Sinne           sen (brutto) gestaffelt und sind inkl. der jeweils gültigen
   Internetcafé).                                               dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Reparaturkosten den          Versicherungssteuer pro registriertem Gerät aus dem dem
b) Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte).      Zeitwert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schaden-           Informationsblatt für Versicherungsprodukte und Versiche-
c) Mobiltelefone/Smartphones.                                   eintritts übersteigen. Im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 besteht        rungsschein ersichtlich.
d) Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m            die Möglichkeit der Zuzahlung zum Erhalt eines höherwerti-
   und/oder einem Gewicht über 250 g.                           gen Ersatzgerätes. Die Rückzahlung des anteiligen Verkaufs-         7. Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
                                                                preises bzw. die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfolgt           7.1 Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versi-
2. Versicherte Gefahren und Schäden                             über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer              cherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungs-
2.1 Für die versicherte Sache wird nach Ablauf der gesetz-      Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defek-              nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur
lichen Händler-Gewährleistung für weitere 12 Monate mit         ten Gerätes.                                                        Fälligkeit zahlt.
dem Geräteschutz KOMFORT 3 und weitere 36 Monate mit
dem Geräteschutz BASIS und dem Geräteschutz KOMFORT 5           3.3 Bei Abhandenkommen der versicherten Sache durch                 7.2 Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss
Geräteschutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikati-     Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlosse-             der jeweiligen Festlaufzeit.
onsfehler gewährt. Tritt ab dem 3. Jahr nach Kauf des Gerä-     nen Kraftfahrzeug, zahlt der Versicherer im Geräteschutz
tes ein Gerätedefekt aufgrund solcher Fehler auf, begründet     KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Kostenbeteiligung              7.3 Vertrag und Haftung enden mit dem
dies die Rechte aus dem Geräteschutz BASIS bzw. Geräte-         für die Ersatzbeschaffung in vereinbartem Umfang, maximal           vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es
schutz KOMFORT 3 | 5, ohne dass der Versicherungsnehmer         jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt            einer Kündigung bedarf.
nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Geräteüber-        des Schadeneintritts.
gabe vorlag.                                                                                                                        8. Übergang des Schutzes auf nachfolgende
                                                                3.4 Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt der ver-         Eigentümer
2.2 Der Versicherer leistet im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5       sicherten Sache bestehen im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 in           Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb
ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von Reparaturen bei         vereinbartem Umfang, maximal jedoch in Höhe des nach-               der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal
Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch:      weislich entstandenen Schadens.                                     erworben hat, in Anspruch genommen werden.
a) Fall-/Sturzschäden,
b) Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,                                3.5 Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart,      9. Schlussbestimmungen
c) unsachgemäße Handhabung,                                     d. h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, beste-           9.1 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
d) Blitzschlag,                                                 hende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen             mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
e) Implosion/Explosion                                          oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu         keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
f) Elektronikschäden                                            belasten.                                                           schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
                                                                                                                                    der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
2.3 Darüber hinaus zahlt der Versicherer im Geräteschutz        4. Obliegenheiten im Versicherungsfall                              land entgegenstehen.
KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Kostenbeteiligung bei      4.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Ver-
Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache, auch        sicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats          9.2 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abwei-
aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug.                         nach Eintritt in Textform (per Brief oder E-Mail) anzuzeigen        chendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
                                                                und den Versicherungsschein sowie den Kaufbeleg für die             Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.4 Zusätzlich zahlt der Versicherer im Geräteschutz            geschützte, defekte Sache einzureichen. Bei Gerätedefekt
KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Ersatzleistung:            ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt            9.3 Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers
a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine         einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der             sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder
   für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschma-        notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein. Bei            in Textform (per Brief oder E-Mail) an den Versicherer zu
   schine beschädigten Kleidung;                                Einbruchdiebstahl und Raub ist innerhalb dieses Zeitraums           richten.
b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner        zusätzlich der Nachweis über Stellung der Diebstahlanzeige
   für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrock-        bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets,         9.4 Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren.
   ner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke;             über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen.             Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum
c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für                                                                           Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform (per
   die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät ver-       4.2 Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der               Brief oder E-Mail) gehemmt.
   dorbenen Gefriergutes;                                       vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen
d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für          vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des                 9.5 Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines
   Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das           Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die jeweilige              Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohn-
   versicherte Schadenereignis entstanden sind.                 Entschädigungsleistung zusagen. Der Versicherer kann ohne           sitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
                                                                vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoranschlages               oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am
2.5 Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die bei      entscheiden und eine Leistung erbringen.                            Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versi-
Vertragsschluss bereits bestanden, die vorsätzlich herbei-                                                                          cherungsagenten zuständig.
geführt wurden; die nicht die Funktion der Sache beein-         4.3 Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Repara-
trächtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden              turrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die              9.6 Es gilt österreichisches Recht.
an der Lackierung; die unter die Garantie des Herstellers       Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von
oder Gewährleistung des Fachhändlers fallen; an oder            1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist
durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n             jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf
Datenträger/n, durch Computerviren, Daten-/Softwarever-         die Dauer von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur
lust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsma-        Verfügung zu halten.
terialien (als Verbrauchsmaterialien gelten auch Ersatzmesser
oder Mähfäden für Rasenmäher); aus Kartenmissbrauch bei         4.4 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versiche-             WERTGARANTIE AG
Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie bspw. Tablet; durch        rers zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für ihn                Postfach 64 29, 30064 Hannover, Deutschland
Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen;    zumutbar, zu befolgen.                                              Breite Straße 8, 30159 Hannover, Deutschland
durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestim-
mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohr-           4.5 Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung                      Sie erreichen uns kostenfrei unter:
bruch); durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder   1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach          Tel: 00800 71280 -123
Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und          Eintritt des Versicherungsfalls grob fahrlässig oder vorsätzlich,   E-Mail: service.at@wertgarantie.com
                                                                                                                                                                                                     AVB WG AT GSBK 0718


Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,        so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.     www.wertgarantie.com
Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Ein-
sturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt.     2. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn           Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Susann Richter,
                                                                der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegen-            Patrick Döring, Konrad Lehmann, Hartmut Waldmann
3. Leistungsumfang                                              heit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn       Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber
3.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht         der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht mit dem              Amtsgericht Hannover HR B 208988
bei Gerätedefekt in der Übernahme der Kosten für die            Vorsatz verletzt hat, die Leistungspflicht des Versicherers
Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten           zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu           Die Gesellschaft betreibt das Versicherungsgeschäft in
Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder        beeinträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des         Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.

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Reparaturkostenversicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

WERTGARANTIE AG                                           Produkt: Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 AT 0718
Deutschland

Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und dem Versicherungsantrag.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Reparaturkostenversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens
der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.


Was ist versichert                                                                       Was ist nicht versichert?
✓ Versichert sind elektrische und elektronische Geräte aus den Berei-                    ✗ Gewerblich genutzte Geräte
  chen Haushaltskonsumgüter, Unterhaltungselektronik, Gartenpflege                       ✗ Geräte, sofern Sie bei Vertragsschluss älter als 12 Monate sind
  oder Werkzeuge zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen                           ✗ Mobiltelefone/Smartphones
  eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung                    ✗ Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m und/oder
  inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen                         einem Gewicht über 250 g.
  Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist
  (bspw. Akku oder Netzteil).

Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Geräteschutz BASIS
✓ Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler                                       ! Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein
                                                                                           kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Geräteschutz KOMFORT 3|5                                                                   zum Beispiel:
✓ Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler                                       ! Terror, Kriegsereignisse, innere Unruhe
✓ Fall-/Sturzschäden                                                                     ! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm,
✓ Wasser, Feuchtigkeit                                                                     Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-,
✓ unsachgemäße Handhabung                                                                  Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
✓ Blitzschlag                                                                            ! Höhere Gewalt
✓ Implosion/Explosion                                                                    ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
✓ Elektronikschäden
✓ Raub und Einbruchdiebstahl

✓ Folgeschäden
  · versengte oder zerrissene Kleidung durch Gerätedefekte
  · verdorbenes Gefriergut durch Gerätedefekte
  · an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt

Versicherte Kosten

Geräteschutz BASIS
✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten
✓ Arbeitslohn und Ersatzteile
✓ Fahrt-/Versandkosten
✓ Erstattung des Gerätezeitwertes bei Totalschaden

Geräteschutz KOMFORT 3|5
✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten
✓ Arbeitslohn und Ersatzteile
✓ Fahrt-/Versandkosten
✓ Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Raub/Einbruchdiebstahl
  und Folgeschäden
                                                                                                                                                                      IPID WG AT GSBK 0718


✓ Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden


                                                                                                                                                                1/2

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           Wo bin ich versichert?
           ✓ Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Österreich repariert wird.


           Welche Verpflichtungen habe ich?
           Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
           • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
           • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
           • Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß Ziffer 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versiche-
              rungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 4.5 AVB zu entnehmen. Bspw.:
              · Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall
              · Folgen Sie den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung
              · Übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung


           Wann und wie zahle ich?
           Der Beitrag ist als Einmalprämie mit Abschluss des Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 3|5 bei Gerätekauf oder mit Abschluss des Geräteschutzes
           innerhalb von 12 Monaten nach Gerätekauf zu zahlen. Ihr Fachhändler ist durch den Versicherer zur Entgegennahme und Weitergabe des Beitrages berechtigt.


           Wann beginnt und endet die Deckung?
           Vertragsbeginn:      Mit Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kann mit dem Kaufvertrag oder bis zu 12 Monate nach Kauf des Gerätes abgeschlossen werden.
           Versicherungsschutz: Für Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ab dem 3. Jahr nach Gerätekauf bis zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit des
                                Geräteschutzes BASIS bzw. KOMFORT 3|5. Für alle anderen Schäden besteht ab Abschluss des Geräteschutz KOMFORT 3|5 Versicherungsschutz.

           Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Gerät frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
           Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

           Der Vertrag läuft ab Abschluss des Geräteschutz KOMFORT 3 bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Gerätekauf und im BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 5 bis zum
           Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf. Der Vertrag endet automatisch im Geräteschutz KOMFORT 3 mit Ablauf des 3. Jahres und im Geräteschutz BASIS bzw.
           Geräteschutz KOMFORT 5 mit Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf sowie in allen Tarifen mit Eintritt eines Totalschadens am geschützten Gerät. Im Geräteschutz
           KOMFORT 3|5 endet der Vertrag auch mit Raub/Einbruchdiebstahl des geschützten Gerätes.


                                                                                                                                                                                       IPID WG AT GSBK 0718
           Wie kann ich den Vertrag kündigen?
           Sie können den Vertrag ebenso wie wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles kündigen.


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten | WERTGARANTIE AG Deutschland | Produkt: Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 AT 0718
                                                                                                                                                                                 2/2
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