# AIG AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-aig-applecare-plus-diebstahl-verlust.php
- Rechtlicher Träger: AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-aig-applecare-plus-diebstahl-verlust.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust (Deutschland)](https://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus/2607/260727_applecareplus_de_tl.pdf), Fassung 260727

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt | 5.2, Seite 8 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | einen physischen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres Versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses | 1.1, Seite 2 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | bezeichnet das iPhone, das iPad (inkl. iPad Eingabegeräte) oder die Apple Watch | 1.15, Seite 2 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | nein | identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsnachweis | 1.15, Seite 3 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden | 1.15, Seite 2 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden | 1.15, Seite 2 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | ja | das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. | 1.5, Seite 2 |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | z. B. durch Herunterfallen des Versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit | 1.1, Seite 2 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Schaden muss die Funktionalität Ihres Versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, welche die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen. | 1.1, Seite 1 |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | durch Kontakt mit Flüssigkeit | 1.1, Seite 2 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | das entweder aufgrund des Umgangs | 1.1, Seite 2 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | nein | Ausfälle aufgrund von Defekten in den Materialien und/oder der Verarbeitung und/oder des Designs | 6.1.12, Seite 12 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nein | Schäden oder Ausfälle, die durch die übliche Abnutzung und/oder Benutzung des Versicherten Produkts verursacht wurden | 6.1.9, Seite 12 |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Originalspezifikation beträgt. | 1.11, Seite 2 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | nein | Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Brand oder Schäden aufgrund einer Naturkatastrophe verursacht wurden | 6.1.10, Seite 12 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | Schäden aufgrund einer Naturkatastrophe | 6.1.10, Seite 10 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | oberflächliche Schäden am Versicherten Produkt, welche die Funktionalität des Versicherten Produkts nicht beeinträchtigen | 6.1.8, Seite 12 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird | 1.15, Seite 2 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person | 1.32, Seite 4 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person | 1.32, Seite 4 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person | 1.32, Seite 4 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung | 1.32, Seite 4 |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Verlust“ bezeichnet den Fall, dass Sie Ihr Versichertes Produkt versehentlich verlegt haben und es unwiederbringlich ist. | 1.23, Seite 3 |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | keine | „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person in der Absicht, Ihnen Ihr Versichertes Produkt dauerhaft vorzuenthalten. | 1.32, Seite 4 |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | ja | können maximal zwei (2) gültige Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust geltend gemacht werden. | 5.9, Seite 11 |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nein | wirtschaftliche Verluste, die sich aus der unberechtigten Nutzung Ihres Versicherten Produkts ergeben | 6.3.13, Seite 14 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | ja | Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist. | 4, Seite 6 |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparatur des Versicherten Produkts mithilfe neuer Teile oder zuvor verwendeter und getesteter Apple Originalteile | 5.1.1, Seite 7 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | ja, bis zur Versicherungssumme | wird ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt zur Verfügung gestellt | 5.1.2, Seite 7 |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | entschädigt Sie AIG in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung | 5.2, Seite 8 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | keine | in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt | 5.2, Seite 8 |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden | 6.1.3.2, Seite 12 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | ja | zuvor verwendeter und getesteter Apple Originalteile | 5.1.1, Seite 7 |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | ja | Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service). | 8.7.3, Seite 10 |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen. | 8.7.2, Seite 18 |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten | 6.2.8, Seite 14 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | keine | ist unbegrenzt, wenn sie im Versicherungszeitraum erfolgen. | 5.8, Seite 11 |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | ja | Ihre Police erlischt automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten Produkts sind. | 5.2, Seite 8 |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | ja, bis zur Versicherungssumme | müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, wie im Anhang angegeben | 5.7, Seite 9 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust | 5.7, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust | 5.7, Seite 4 |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nein | Wenn Sie oder Ihr Vertreter das Versicherte Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen, ist AIG berechtigt, Ihre Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | 6.3.9, Seite 14 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | ja | Wenn Sie Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben | 7.2.7.2, Seite 17 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie | 6.1.12, Seite 1 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des Versicherten Produkts | 6.1.3.1, Seite 12 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind | 6.1.14, Seite 13 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | Nach Aufforderung müssen Sie den Diebstahl des Versicherten Produkts den Strafverfolgungsbehörden melden | 9.1.2, Seite 20 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | Sie müssen Ihren Anspruch so schnell wie möglich auf einem der folgenden Wege melden | 8.8, Seite 19 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | müssen alle Versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden | 7.2.2, Seite 16 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | illegaler Handel oder Beschlagnahme durch eine Regierung oder eine öffentliche Behörde | 6.3.11, Seite 15 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben | 8.2, Seite 17 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | keine | beginnen der Diebstahl- und Verlustschutz, der Hardware-Schutz sowie auch der Technische Support mit dem Datum und der Uhrzeit des Abschlusses Ihrer Police. | 3.2, Seite 5 |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | keine | können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen | 11.1, Seite 21 |
| Monatlich oder täglich kündbar | ja | können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen | 11.1, Seite 21 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | ja | bzw. 24 Monate (für iPhone, iPad und alle anderen Apple Watches) nach dem Kaufdatum Ihrer Police | 3.3, Seite 5 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, kann Ihre Police mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat schriftlich kündigen. | 11.13, Seite 25 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | Zum Versicherten Produkt zählen alle Ersatzgeräte, die Ihnen von Apple gemäß den Bestimmungen 5.1.2 oder 5.4 dieser Police zur Verfügung gestellt werden. | 1.15, Seite 2 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | ja | Sie können eine Befristete Police bei der Übertragung des Eigentums an dem Versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person | 12.1, Seite 25 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | ja | Ein Vertreter ist jede Person, die das Versicherte Produkt mit Ihrer Erlaubnis nutzt | 6.3.9, Seite 15 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust (Deutschland)

```text
[Seite 1]
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPhone
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPad
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Apple Watch


 HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:
 AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust ist eine Versicherungspolice, die das Risiko von
 Diebstahl, Verlust und Beschädigungen Ihres iPhones, Ihres iPads oder Ihrer Apple Watch
 sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ mit Diebstahl und
 Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Fehler aufgrund von Defekten im Design
 und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Solche Ausfälle werden separat
 entweder von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple
 Garantie oder Apple selbst während des AppleCare+ Versicherungszeitraums abgedeckt,
 selbst wenn Sie Ihr Apple Gerät nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland
 haben Verbraucher gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem
 Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine
 Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem
 Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter
 apple.com/de/legal/statutory-warranty/.


Allgemeine Geschäftsbedingungen – Deutschland

Wir danken Ihnen für den Abschluss der von AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue
Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“) gezeichneten Versicherungspolice AppleCare+
mit Diebstahl und Verlust. AIG versichert Ihr iPhone, Ihr iPad oder Ihre Apple Watch gemäß den
in dieser Police enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust sind Sie bei Reparatur oder Ersatz (gemäß Ziffern 1.33
„Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“, Abschnitt 5 „Versicherungsumfang“ und
Abschnitt 6 „Ausschlüsse“) Ihres Produkts im Falle eines Diebstahls (Ziffer 1.32), Verlustes (Ziffer
1.23), einer Unabsichtlichen Beschädigung (Ziffer 1.1) oder eines Akku-Leistungsverlustes (Ziffer
1.11) abgedeckt und es wird Ihnen zudem der Zugang zum Technischen Support von Apple
(Ziffer 5.10) gewährt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust muss
„Wo ist?“ zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem Produkt aktiviert sein. Während
des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust
muss „Wo ist?“ aktiviert sein und Ihr Gerät mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben.

Die Police wird von Apple und von Autorisierten Apple Händlern verkauft. Apple bearbeitet im
Namen von AIG bestimmte Ansprüche und von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere
Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 13).

AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Ausfälle
aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät. Solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren
Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder
während des Versicherungszeitraums von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust von Apple
selbst abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder
geleast haben (gemäß Ziffer 6.1.12).

1.      Definitionen

        Alle Wörter oder Ausdrücke, die in dieser Police großgeschrieben erscheinen, werden in
        diesem Abschnitt „Definitionen“ erläutert und haben überall in dieser Police dieselbe
        Bedeutung. Versicherungsumfang und Ausschlüsse sind in den Ziffern 5 und 6
        festgelegt.

[Seite 2]
1.1.    „Unabsichtliche Beschädigung“ bezeichnet einen physischen Schaden, Bruch oder
        Ausfall Ihres Versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und
        unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch
        Herunterfallen des Versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder
        aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische
        Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres Versicherten
        Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, welche die Sichtbarkeit des Displays
        beeinträchtigen.

1.2.    „AIG“ steht für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter
        der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“). AIG ist eine
        Niederlassung der AIG Europe S.A., mit Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F.
        Kennedy, L-1855 Luxemburg.

1.3     „Jahrespolice“ ist eine Police, die Versicherungsschutz für eine Laufzeit von zwölf (12)
        Monaten (d. h. einem (1) Jahr) bietet und automatisch um jeweils weitere zwölf (12)
        Monate verlängert wird, sofern sie nicht vorher gemäß Ziffer 11 dieser Police gekündigt
        wird. Die Zahlung erfolgt auf jährlicher, wiederkehrender Basis.

1.4.    „Anhang“ ist das Dokument, in dem die Preise für die Versicherten Produkte angeführt
        sind und das in Ihre Police einbezogen ist und einen Bestandteil dieser bildet..

1.5.    „Apple“ bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten),
        das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden
        im Namen von AIG bearbeitet.

1.6.    „Autorisierter Apple Händler“ bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser
        Police sowie für den gleichzeitigen Verkauf oder das Leasing Ihrer Versicherten Produkte
        an Sie ermächtigt werden.

1.7.    „Autorisierter Apple Service Provider“ bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-
        Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt
        wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.8.    „Eingeschränkte Apple Garantie“ bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige
        Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder
        Leasingnehmer der Versicherten Produkte, die Leistungen gewährt, die zusätzlich zu und
        nicht anstelle der Rechte gemäß Verbraucherschutzgesetzen gelten.

1.9.    “Apple Watch Armband” bedeutet das Armband der Marke Apple, das Nike Sport
        Armband oder das Hermès Sport Armband, das in derselben Verpackung geliefert wird
        wie Ihre versicherte Apple Watch.

1.10.   „Mahnung“ bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser
        Ihnen mitteilt, dass Sie eine Rate nicht gezahlt haben und/oder dass Sie aufgrund der
        Nichtzahlung von Raten gemäß der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug sind.

1.11.   „Batterieerschöpfung“ bezeichnet in Bezug zum Versicherten Produkt, das eine
        integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des
        Versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent
        (80 %) gegenüber ihrer Originalspezifikation beträgt.

1.12.   „Geschäftskunde“ bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für
        Unternehmen registriert und dort sein Versichertes Produkt erworben hat.

[Seite 3]
1.13.   „Verbraucher-Software“ bezeichnet das Betriebssystem („OS") des Versicherten
        Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt vorinstalliert sind
        oder für den Betrieb mit diesem ausgelegt sind, und Anwendungen der Marke Apple
        oder Beats, die auf dem Versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im
        Laufe der Zeit ändern können.

1.14.   „Versicherungszeitraum“ bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.15.   „Versichertes Produkt“ bezeichnet das iPhone, das iPad (inkl. iPad Eingabegeräte) oder
        die Apple Watch (inkl. das Apple Watch Armband), identifiziert durch die Seriennummer,
        die auf Ihrem Versicherungsnachweis (Proof of Coverage, POC) (oder im Fall eines iPad
        Eingabegeräts auf Ihrem Kaufbeleg) steht, sowie das Originalzubehör, das in derselben
        Verpackung geliefert wird. Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder
        einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden, und sofern das
        rechtliche Eigentum auf Sie übergeht, muss die Police gemäß Abschnitt 12 auf Sie
        übertragen werden. Zum Versicherten Produkt zählen alle Ersatzgeräte, die Ihnen von
        Apple gemäß den Bestimmungen 5.1.2 oder 5.4 dieser Police zur Verfügung gestellt
        werden.

1.16.   „Wo ist“ bezeichnet die „Wo ist“-Funktion, die über die Einstellungen auf Ihrem
        versicherten iPhone, iPad oder Ihrer Apple Watch aktiviert werden muss, damit der
        Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Verlust greift. Bitte beachten Sie Abschnitt 4
        unten für genaue Anweisungen zur Aktivierung von „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten
        Produkt. Bitte beachte Sie, dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht
        aktiviert. Diese ist gemäß den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und
        Verlustschutz erforderlich. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wird,
        einschließlich während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder
        zur Reparatur eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, um den
        Diebstahl- und Verlustschutz erneut in Kraft zu setzen.

1.17.   „Befristete Police“ bezeichnet eine Police, für die eine Einmalzahlung durch Sie oder
        über eine Zahlungsplanvereinbarung geleistet und der Versicherungsschutz für eine
        Laufzeit von 24 Monaten für iPhones, iPads und Apple Watches gewährt wird, mit
        Ausnahme von Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermès Ultra und Apple Watch
        Edition, für die eine Laufzeit von 36 Monaten gilt, sofern nichts anderes auf Ihrem
        Versicherungsschein (POC) angegeben ist.

1.18.   „Hardwareschutz“ bezeichnet die Absicherung, dass Ihr Versichertes Produkt im Falle
        von Unabsichtlicher Beschädigung oder Batterie-Leistungsverlust repariert oder ersetzt
        wird.

1.19.   „Versicherungssteuer“ bezeichnet die Versicherungsprämiensteuer, die in der Prämie
        enthalten ist und zum am Kaufdatum der Police geltenden Satz zu zahlen ist.

1.20.   „Rate“ bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit
        einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.21.   „Versichertes Ereignis“ bezeichnet eines der folgenden Ereignisse während des
        Versicherungszeitraums: Diebstahl oder Verlust Ihres Versicherten Produkts, eine
        Unabsichtliche Beschädigung Ihres Versicherten Produkts, ein Akku-Leistungsverlust
        und/oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Supports.

1.22.   „iPad Eingabegerät“ bezeichnet einen Apple Pencil, einen Apple Pencil Pro und/oder
        eine iPad Tastatur der Marke Apple, die mit dem Versicherten Produkt verwendet wird
        und damit kompatibel ist.

[Seite 4]
1.23.   „Verlust“ bezeichnet den Fall, dass Sie Ihr Versichertes Produkt versehentlich verlegt
        haben und es unwiederbringlich ist.

1.24.   „Monatspolice“ bezeichnet eine Police mit einer Laufzeit von einem Monat, die sich
        automatisch von Monat zu Monat verlängert, sofern keine Kündigung gemäß Ziffer 11
        dieser Police erfolgt, und die wiederkehrend jeden Monat bezahlt wird.

1.25.   „Zahlungsplanvereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem
        Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der vollständigen Prämie für eine
        Befristete Police durch Ratenzahlungen.

1.26.   „Zahlungsplananbieter“ bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung
        abgeschlossen haben, und umfasst insbesondere Apple, einen Autorisierten Apple
        Händler oder einen Drittfinanzierungsanbieter.

1.27.   „Versicherungsschein (POC)“ bezeichnet den Nachweis der Deckung, den Sie beim Kauf
        dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des
        Versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in
        einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Händler abgeschlossen haben,
        kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein (POC) dienen.

1.28.   „Police“ bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die Allgemeinen
        Geschäftsbedingungen für AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Ihre Monatspolice,
        Ihre Jahrespolice oder Ihre Befristete Police (wie aus dem Versicherungsschein (POC)
        ersichtlich), aufgeführt sind, das zusammen mit dem Anhang und dem beim Kauf
        von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust erhaltenen Versicherungsschein (POC) Ihren
        rechtlichen Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.29.   „Selbstbeteiligung“ bezeichnet die im Anhang angegebene Beteiligung, die Sie bei
        jedem Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung oder Diebstahl und Verlust des
        Versicherten Produkts, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, zu zahlen haben.

1.30.   „Prämie“ bezeichnet den im Anhang ausgewiesenen Betrag, den Sie für den
        Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des
        geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.31.   „Technischer Support“ bezeichnet den Zugang zu technischer Unterstützung von Apple,
        den Sie erhalten, wenn Ihr Versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert und
        für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jeden Vorfall möglicherweise
        eine Gebühr berechnet.

1.32.   „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten
        Produkts durch eine andere Person in der Absicht, Ihnen Ihr Versichertes Produkt
        dauerhaft vorzuenthalten.

1.33.   „Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“ bezeichnet den Versicherungsschutz,
        der den Ersatz Ihres Versicherten Produkts aufgrund von Diebstahl oder Verlust
        gewährleistet. „Wo ist?“ muss zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem
        Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten Verfahrens der
        Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo
        ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden
        bleiben. Im Sinne des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust bezeichnet
        Versichertes Produkt keine iPad-Eingabegeräte. Ebenso ist ein Apple Watch Armband
        nicht im Versicherungsschutz enthalten, sofern es nicht zum selben Zeitpunkt wie die
        versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine
        Selbstbeteiligung).

[Seite 5]
1.34.   „Sie/Ihr“ bezeichnet die Person, die Eigentümer oder Leasingnehmer des Versicherten
        Produkts ist, und jede weitere Person, auf die eine Befristete Police gemäß Ziffer 12
        übertragen wird.

2.      Die Police

2.1.    Ihre Police setzt sich zusammen aus diesem Versicherungsdokument, in dem die
        Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+
        mit Diebstahl und Verlust dargelegt sind, dem Anhang und dem Versicherungsschein
        (POC). Bitte überprüfen Sie diese genau, um sicherzustellen, dass Sie den von Ihnen
        gewünschten Schutz erhalten. Wenn Ihre Bedürfnisse oder jegliche Informationen, auf
        denen diese Police basiert, sich ändern, kontaktieren Sie bitte Apple und AIG.

2.2.    Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein (POC) oder eine Kopie Ihrer
        Versicherungsdaten benötigen, besuchen Sie bitte mysupport.apple.com/products und
        folgen Sie den Anweisungen.

3.      Policenart und Versicherungszeitraum

3.1.    Unabhängig davon, ob Sie eine Monatspolice, eine Jahrespolice oder eine Befristete
        Police erworben haben, sind die Policenart und der Versicherungszeitraum auf Ihrem
        Kaufbeleg und Versicherungsschein (POC) angegeben.

3.2.    Für alle Policenarten beginnen der Diebstahl- und Verlustschutz, der Hardware-Schutz
        sowie auch der Technische Support mit dem Datum und der Uhrzeit des Abschlusses
        Ihrer Police. Wenn Sie AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust nach dem Kauf oder dem
        Beginn des Leasings Ihres Versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie den Diebstahl-
        und Verlustschutz, den Hardware-Schutz sowie den Technischen Support erst ab dem
        Datum und der Uhrzeit des Kaufs von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust.

3.3.    Befristete Police: Ihr Diebstahl- und Verlustschutz, Hardware-Schutz sowie Ihr
        Technischer Support enden 36 Monate (für Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermes
        Ulltra und Apple Watch Edition) bzw. 24 Monate (für iPhone, iPad und alle anderen
        Apple Watches) nach dem Kaufdatum Ihrer Police, wie in Ihrem Versicherungsschein
        (Proof of Coverage, POC) angegeben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem
        Originalkaufbeleg Ihrer Police angeführt. Die Prämie ist per Kredit- oder Debitkarte oder
        über einen anderen zugelassenen Zahlungsweg zu entrichten, z. B. über Apple Pay (der
        „Zahlungsweg“). Wird die erste und einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG
        berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung
        auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die
        Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG
        nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung
        nicht zu vertreten.

3.4.    Monatspolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt einen (1) Monat. Ihre Police verlängert
        sich automatisch jeden Monat, beginnend mit dem monatlichen Wiederkehren des
        Datums, an dem Sie Ihre erste Monatspolice erworben haben, wie auf dem Original-
        Kaufbeleg Ihrer Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der
        Zahlungsweg, den Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt.
        Bei den nachfolgenden monatlichen Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch
        vor dem monatlichen Fälligkeitstag mit der monatlichen Prämie belastet. Wird die erste
        Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser
        Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die
        Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines
        Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu

[Seite 6]
       erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine
       nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd
       im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung dieser
       Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem
       Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht
       bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird
       die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz
       bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach
       Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht
       werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.

3.5.   Jahrespolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt zwölf (12) Monate (d. h. ein (1) Jahr). Ihre
       Police verlängert sich automatisch jedes Jahr ab dem Datum, an dem Sie Ihre erste
       Jahrespolice abgeschlossen haben, wie auf dem ursprünglichen Kaufbeleg für Ihre
       Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Zahlungsweg, den
       Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt. Für nachfolgende
       jährliche Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch vor dem auf dem
       Originalkaufbeleg Ihrer Police angegebenen Kaufdatum, an dem der nächste 12-
       Monatszeitraum beginnt, mit der jährlichen Prämie belastet. Wird die erste Prämie nicht
       rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis
       zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu
       vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses
       nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie
       haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

       Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple,
       handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung
       dieser Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem
       Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht
       bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird
       die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz
       bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach
       Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht
       werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.

3.6.   Ihr Versicherungsschutz endet bei allen Policenarten möglicherweise früher, wenn Sie Ihr
       Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, ausgeübt haben, Ihr
       Zahlungsplananbieter das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 11 ausgeübt hat oder wenn
       der Schutz von AIG gemäß den Bedingungen dieser Police gekündigt wird. Wenn Sie
       nicht mehr berechtigt sind, einen Anspruch wegen Diebstahl und Verlust geltend zu
       machen, bleiben Ihr Hardwareschutz und der Technische Support über den gesamten
       Versicherungszeitraum bestehen.

3.7.   Diese Police erstreckt sich nicht auf Unabsichtliche Beschädigung oder Diebstahl oder
       Verlust des Produkts, die/der vor dem Abschluss dieser Police oder nach der Kündigung
       oder anderweitigen Beendigung der Police eintritt.

4.     „Wo ist?“ aktivieren

       Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben,
       müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist. Je
       nach Ihrem Versicherten Produkt können die Schritte zur Aktivierung von „Wo ist?“
       folgendermaßen aussehen:

[Seite 7]
4.1.     iPhone und iPad:

         1.   Öffnen Sie die Einstellungs-App;
         2.   Tippen Sie auf Ihren Namen oben auf dem Bildschirm;
         3.   Wählen Sie „Wo ist?“;
         4.   Aktivieren Sie die Schaltfläche „Wo ist mein iPhone?“ oder „Wo ist mein iPad?“.

         Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder
         kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact.

4.2.     Apple Watch:

         1.   Ihre versicherte Apple Watch muss mit Ihrem iPhone gekoppelt werden. Sie
              müssen „Wo ist?“ auf Ihrem iPhone aktivieren. Befolgen Sie die obigen Schritte, um
              „Wo ist?“ auf Ihrem iPhone zu aktivieren;
         2.   Nachdem „Wo ist?“ auf Ihrem gekoppelten iPhone aktiviert ist (siehe vorstehende
              Ziffer 4.1), öffnen Sie die Watch App auf Ihrem gekoppelten iPhone;
         3.   Tippen Sie oben links auf „Alle Watches“ und tippen Sie dann auf die Info-
              Schaltfläche („i“) neben Ihrer Apple Watch;
         4.   Stellen Sie sicher, dass Ihre Apple Watch gekoppelt und mit Ihrem Apple Account
              angemeldet ist. „Wo ist?“ sollte automatisch aktiviert werden, wenn Ihre Apple
              Watch mit einem iPhone gekoppelt ist, auf dem „Wo ist?“ aktiviert ist.
         5.   Falls „Wo ist?“ nicht automatisch aktiviert ist:
                  (a) Gehen Sie zu „Einstellungen“ auf Ihrer Apple Watch;
                  (b) Tippen Sie auf Ihren Namen und scrollen Sie dann nach unten, bis Sie Ihre
                      Apple Watch sehen;
                  (c) Tippen Sie auf den Namen Ihrer Watch und dann auf „Wo ist meine Watch?“;
                  (d) Stellen Sie sicher, dass das „Wo ist?“ Netzwerk aktiviert ist.

         Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder
         kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact.

         Durch das Teilen Ihres Standorts wird die Funktion „Wo ist?“ für die Absicherung gegen
         Diebstahl und Verlust nicht aktiviert. Befolgen Sie die obigen Schritte, um die Funktion
         „Wo ist?“, die für die Absicherung gegen Diebstahl und Verlust erforderlich ist, zu
         aktivieren. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich
         während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur
         eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?‘ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und
         Verlustschutz in Kraft bleibt. Weitere Informationen finden Sie im „Wo ist?“ Support-
         Artikel hier.

5.       Versicherungsumfang

5.1.     Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt „Hardwareschutz“ dieser Police
         einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG veranlassen, dass Apple eine
         der folgenden Leistungen vornimmt:

5.1.1.   Reparatur des Versicherten Produkts mithilfe neuer Teile oder zuvor verwendeter und
         getesteter Apple Originalteile, welche die Apple Funktionsanforderungen erfüllen; oder

5.1.2.   Falls eine Reparatur aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist,
         wird ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt zur Verfügung gestellt – entweder ein
         neues Apple Produkt oder ein Produkt, das aus neuen und/oder zuvor verwendeten,
         geprüften Originalteilen von Apple besteht, welche die Apple Funktionsanforderungen
         erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten Ersatzgeräte besitzen den
         gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen Funktionsumfang (z. B. ein anderes

[Seite 8]
       Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe mit denselben oder erweiterten
       technologischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten) wie das ursprünglich
       Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer Updates von Verbraucher-Software).
       Oder das Ersatzprodukt ist nach Wahl von Apple dasselbe oder ein neueres Modell,
       jedoch mit anderen technischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten als das
       ursprünglich Versicherte Produkt. Bei allen Versicherten Produkten können
       Ersatzzubehörteile mit Ausnahme von Apple Watch Armbändern je nach Verfügbarkeit in
       Stil, Material und Farbe abweichen. Bei versicherten Apple Watch Armbändern gilt:
       Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung wie die versicherte Apple
       Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil, Material und Farbe je nach
       Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der Marke Apple sein.
       Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und Farbe abweichen. Im
       Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum neuen Versicherten
       Produkt laut dieser Police. Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider
       behalten das ursprünglich Versicherte Produkt, das dann Eigentum von Apple wird.
       Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung
       Geräte oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem
       Land, aus dem das Versicherte Produkt oder die Originalteile stammten.

5.2.   Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz gemäß den Ziffern 5.1.1 und 5.1.2 nicht möglich
       oder verfügbar ist, entschädigt Sie AIG in Form einer Gutschrift für den Apple Store,
       einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple-
       Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte
       Produktmodell derzeit nicht verkauft, des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das
       Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft hat) oder des Betrags, der für das Versicherte
       Produkt bezahlt wurde, wie auf dem Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher
       Betrag höher ist. Die Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend
       gemacht und dort erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer
       Erstattung gemäß dieser Ziffer geht das Versicherte Originalprodukt in das Eigentum von
       Apple über, und Ihre Police erlischt automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des
       Versicherten Produkts sind.

5.3.   Der Hardwareschutz kann auf jenes Land beschränkt werden, in dem das Versicherte
       Produkt ursprünglich gekauft wurde.

5.4    Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für
       Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads und Apple Watches
       (einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die
       versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine
       Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad
       Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad
       verloren oder gestohlen wurden. Wenn Sie einen gültigen Anspruch im Rahmen des
       Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust aus dieser Police geltend machen, wird
       AIG dafür sorgen, dass Apple einen Ersatz für das Versicherte Produkt durch ein neues
       Produkt der Marke Apple oder durch ein Produkt bereitstellt, das neue und/oder zuvor
       verwendete und getestete Apple Originalteile enthält, welche die Apple
       Funktionsanforderungen erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten
       Ersatzgeräte besitzen den gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen
       Funktionsumfang (z. B. ein anderes Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe
       mit denselben oder erweiterten technologischen oder funktionalen Merkmalen oder
       Fähigkeiten) wie das ursprünglich Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer
       Updates von Verbraucher-Software). Oder das Ersatzgerät ist nach Wahl von Apple
       dasselbe oder ein neueres Modell, jedoch mit anderen technischen oder funktionalen
       Merkmalen oder Fähigkeiten als das ursprünglich Versicherte Produkt. Bei versicherten
       Apple Watch Armbändern gilt: Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung
       wie die versicherte Apple Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil,

[Seite 9]
       Material und Farbe je nach Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der
       Marke Apple sein. Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und
       Farbe abweichen. Im Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum
       neuen Versicherten Produkt laut dieser Police. Wenn im Falle eines Ersatzes Ihr
       verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird, müssen Sie das
       Originalgerät an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider zurückgeben, der
       das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird. Apple oder der
       Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung Geräte oder Ersatzteile
       verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem das
       Versicherte Produkt oder die Originalteile stammen.

       Das Versicherte Produkt kann nur ersetzt werden und es wird keine Geldleistung von
       AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

       Wenn Sie der Verpflichtung, das Originalgerät zurückzugeben, nicht nachkommen,
       ist AIG nicht zu einer Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese
       Verpflichtung vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der
       Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres
       Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das
       Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden
       ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder
       für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung
       oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber
       ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben.

5.5.   Wenn ein Ersatz gemäß Ziffer 5.4 nicht möglich oder verfügbar ist, entschädigt AIG Sie
       in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer
       Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte
       Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte Produktmodell derzeit nicht verkauft,
       des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft
       hat) oder des Betrags, der für das Versicherte Produkt bezahlt wurde, wie auf dem
       Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die
       Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend gemacht und dort
       erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer Erstattung gemäß
       Ziffer 5.5 erlischt Ihre Police automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten
       Produkts sind. Wenn Ihr verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird,
       müssen Sie das Originalprodukt an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider
       zurückgeben, der das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird.

5.6.   Wenn Sie gemäß Ziffer 5.1 oder 5.4 eine Reparatur oder einen Ersatz erhalten, darf
       Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das
       Versicherte Produkt anwendbare Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil des
       Versicherungsschutzes entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend, sind
       Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge
       eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem
       Versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend
       machen, in dem Sie das Versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können
       Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile durch
       vergleichbare lokale Produkte und Teile ersetzen oder damit reparieren.

5.7.   Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung,
       Diebstahl oder Verlust, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die
       entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, wie im
       Anhang angegeben, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 5 haben. Die
       Selbstbeteiligung kann über einen zugelassenen Zahlungsweg an Apple oder den
       Autorisierten Apple Service Provider gezahlt werden.

[Seite 10]
Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie einen Anspruch wegen Unabsichtlicher
Beschädigung, Diebstahl oder Verlust gemäß dieser Police in einem anderen Land als
Deutschland geltend machen, die Selbstbeteiligung oder entsprechende örtliche
Gebühren in der Währung dieses Landes und zu dem für dieses Land geltenden Satz zu
zahlen sind. Für weitere Einzelheiten besuchen Sie bitte apple.com/legal/sales-
support/applecare/applecareplus/ und wählen Sie dort das passende Gerät und den
Standort aus, an dem Sie den Service in Anspruch nehmen möchten, um die geltenden
Bedingungen und Gebühren angezeigt zu bekommen.

Spezifische Bedingungen für das iPad und das iPad Eingabegerät:

Ein Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad Eingabegerät ist
ein eigenständiger Anspruch neben einer Unabsichtlichen Beschädigung Ihres iPad,
selbst wenn sowohl Ihr iPad als auch Ihr iPad Eingabegerät zum gleichen Zeitpunkt
beschädigt werden, und jeder einzelne Anspruch unterliegt der entsprechenden
Selbstbeteiligung, wie im Anhang festgelegt.

Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den Bildschirm
des iPads betrifft, darf das Versicherte Produkt außer dem Bildschirmschaden keine
weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple den Bildschirm des
Versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht
verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen
werden als Ansprüche aufgrund Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPads
eingestuft und unterliegen der im Anhang aufgeführten Selbstbeteiligung für Sonstige
Unabsichtliche Beschädigungen. Schadensersatzansprüche wegen einer
Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft, unterliegen der
Selbstbeteiligung für nur auf dem Bildschirm auftretende Unabsichtliche
Beschädigungen, wie im Anhang dargelegt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“, Express
Replacement Service) für einen Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen
Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft in Anspruch zu nehmen, wird Ihr
Anspruch als Sonstige Unabsichtliche Beschädigung des iPads eingestuft, wie im
Anhang angegeben.

Ansprüche aufgrund von Unabsichtlichen Beschädigungen, die nur den iPad Bildschirm
betreffen (z. B. Reparaturen) und Selbstbeteiligungsgebühren gelten nur für bestimmte
iPad Modelle, wie im Anhang angegeben.

Spezifische Bedingungen für iPhone:

Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display
oder das Glas auf der Rückseite des iPhones betrifft, darf das Versicherte Produkt außer
dem Display- bzw. Rückglasschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern
würden, dass Apple das Display oder das Rückglas des Versicherten Produkts
austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein.
Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen
Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft.

Bei einem Schadenersatzanspruch für Unabsichtliche Beschädigung des iPhone
Bildschirms und des Rückglases darf das Versicherte Produkt über den Bildschirm- und
Rückglasschaden hinaus keine weiteren Schäden aufweisen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf verbogenes oder eingedelltes Gehäuse, das Apple daran hindern würde,
den Bildschirm und das Rückglas des Versicherten Produkts zu ersetzen. Versicherte
Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen Sonstiger

[Seite 11]
        Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft. Schadensersatzansprüche
        wegen Unabsichtlicher Beschädigung des iPhone Bildschirms und des Rückglases
        unterliegen den Selbstbeteiligungen für Schäden, die nur das Display und das Rückglas
        betreffen, wie im Anhang festgelegt.

        Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“) für einen
        Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung zu beanspruchen,
        der ausschließlich den iPhone Bildschirm, das iPhone Rückglas oder den iPhone
        Bildschirm und das Rückglas betrifft, wird Ihr Anspruch als Sonstige Unabsichtliche
        Beschädigung des iPhones eingestuft. (siehe Ziffer 8.7.3).

        Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nur für das iPhone
        verfügbar. Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nicht für
        iPhone SE und iPhone Modelle verfügbar, die vor iPhone 12 Modell veröffentlicht
        wurden.

5.8.    Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Hardwareschutz und Technischer
        Support. Die Zahl der Ansprüche, die Sie für Hardwareschutz und Technischen Support
        geltend machen können, ist unbegrenzt, wenn sie im Versicherungszeitraum erfolgen.
        Ansprüche, die gemäß Ziffer 8 nach Ihrem Versicherungszeitraum bei Apple und/oder
        AIG eingereicht werden und eingehen, sind möglicherweise nicht von dieser Police
        abgedeckt.

5.9.    Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Diebstahl und Verlust. Während
        jedes 12-Monats-Zeitraums beginnend zum Anfang Ihres Versicherungszeitraums, wie
        auf Ihrem Original-Kaufbeleg ersichtlich, können maximal zwei (2) gültige Ansprüche
        wegen Diebstahl und Verlust geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz für
        Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads oder Apple Watches
        (einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die
        versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde; in jenem Fall gilt eine
        Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad
        Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad
        verloren oder gestohlen wurden. Mit Abwicklung des jeweils zweiten Anspruchs wegen
        Diebstahl oder Verlust innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums endet der entsprechende
        Versicherungsschutz durch diese Police automatisch. Er wird mit Beginn des nächsten
        12-Monats-Zeitraums reaktiviert, falls zutreffend, und zwei (2) weitere Ansprüche wegen
        Diebstahl und Verlust können geltend gemacht werden. Nicht genutzte Ansprüche
        verfallen zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraums. Ihr Versicherungsschutz für
        Hardwareschutz und Technischen Support bleibt unbeschadet der Zahl der geltend
        gemachten Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust bis zum Ende des
        Versicherungszeitraums bestehen.

        Wenn Sie diese Police kündigen, um auf eine AppleCare One Police umzusteigen,
        verfallen alle ungenutzten Diebstahl- und Verlustansprüche unter dieser Police mit deren
        Kündigung sofort und werden nicht auf die AppleCare One Police übertragen. Sie haben
        Anspruch auf die Diebstahl- und Verlust-Abdeckungsgrenzen wie in der AppleCare One
        Police angegeben.

5.10.   Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt
        Ihrer Police geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur Technischen Support-
        Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr Versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei
        funktioniert. AIG übernimmt die Kosten für den Ihnen zur Verfügung gestellten
        Technischen Support. Der Technische Support umfasst das Versicherte Produkt, die
        Verbraucher-Software und Verbindungsprobleme zwischen dem Versicherten Produkt
        und einem Apple TV, sonstigen kompatiblen Fernsehgeräten oder einem kompatiblen
        drahtlosen Produkt oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des

[Seite 12]
         Versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell
         vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab.
         „Hauptversion“ bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem
         Versionsnummernformat wie „1.0“ oder „2.0“ freigegeben wird und bei der es sich nicht
         um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

6.       Ausschlüsse

6.1.     Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz für Hardware gemäß dieser Police sind
         ausgenommen:

6.1.1.   nicht Versicherte Produkte;

6.1.2.   Beschädigung des Versicherten Produkts, darunter unangemessen starke physische
         Beschädigung (z. B. durch Quetschen, Verbiegen oder Eintauchen in Flüssigkeit des
         Produkts), deren Ursache unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch ist, also
         fahrlässiges, vorsätzliches oder absichtliches Verhalten, einschließlich der wissentlichen
         Nutzung des Versicherten Produkts für einen Zweck oder auf eine Weise, für den/die das
         Versicherte Produkt nicht bestimmt ist;

6.1.3.   Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

6.1.3.1. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des
         Versicherten Produkts; oder

6.1.3.2. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple Mitarbeiter
         oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

6.1.4.   Beschädigung, die durch ein nicht Versichertes Produkt verursacht wurde;

6.1.5.   ein Versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder
         entfernten Seriennummer oder ein Versichertes Produkt, das von jemand anderem als
         Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder
         geändert wurde, oder ein Versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile
         enthält;

6.1.6.   Verlust oder Diebstahl Ihres Versicherten Produkts;

6.1.7.   Versicherte Produkte (einschließlich aller wichtigen Komponenten), die bei der
         Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt werden;

6.1.8.   oberflächliche Schäden am Versicherten Produkt, welche die Funktionalität des
         Versicherten Produkts nicht beeinträchtigen, insbesondere unter anderem Haarrisse,
         Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Verfärbung;

6.1.9.   Schäden oder Ausfälle, die durch die übliche Abnutzung und/oder Benutzung des
         Versicherten Produkts verursacht wurden;

6.1.10. Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Brand oder Schäden aufgrund einer
        Naturkatastrophe verursacht wurden;

6.1.11. Schäden an einem Armband, das kein Apple Watch Armband ist, einschließlich der
        Armbänder, die in derselben Verpackung wie Ihre versicherte Apple Watch mitgeliefert
        wurden;

[Seite 13]
6.1.12. Ausfälle aufgrund von Defekten in den Materialien und/oder der Verarbeitung und/oder
        des Designs; solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut
        Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder während des
        AppleCare+ Versicherungszeitraums von Apple selbst abgedeckt sein, selbst wenn Sie
        Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben;

6.1.13. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren
        Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb des Versicherten Produkts zu
        speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen,
        als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich
        genannten und versicherten Verluste, einschließlich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter
        Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs
        oder der Übertragung von bösartigem Code;

6.1.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
        elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
        oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
        Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind;

6.1.15. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des
        Versicherten Produkts, wenn kein zugrundeliegendes Problem mit der Hardware oder
        Software besteht; oder

6.1.16. Unabsichtliche Schäden, die am Versicherten Produkt vor dem Erwerb der Police
        entstanden sind.

6.2.     Technischer Support. Der Technische Support gemäß dieser Police erstreckt sich nicht
         auf:

6.2.1.   die Nutzung oder Änderung des Versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software
         auf eine Weise, auf die eine Änderung oder Nutzung gemäß dem Benutzerhandbuch,
         den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple Website veröffentlichten
         Richtlinien für das Versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

6.2.2.   Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der
         Verbraucher-Software) auf die neueste Version behoben werden könnten;

6.2.3.   Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem
         Versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher
         Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem Versicherten Produkt oder der
         Verbraucher-Software;

6.2.4.   die Verwendung eines Computers oder Betriebssystems, die in keinem Zusammenhang
         mit der Verbraucher-Software stehen oder Verbindungsprobleme, die nicht vom
         Versicherten Produkt ausgehen;

6.2.5.   Software mit Ausnahme von OS oder Verbraucher-Software;

6.2.6.   OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als „Beta“, „Vorversion“ oder
         „Test“ oder ähnlich bezeichnet wird;

6.2.7.   Schäden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten
         Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

[Seite 14]
6.2.8.   Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten;

6.2.9.   Webbrowser, E-Mail-Programme und Internet-Software von Drittanbietern oder OS-
         Konfigurationen, die zu ihrer Nutzung erforderlich sind;

6.2.10. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des Versicherten Produkts ohne ein zugrunde
        liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware;

6.2.11. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren
        Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten
        Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu
        empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police
        ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe
        oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder
        Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder

6.2.12. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
        elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
        oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
        Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind.

6.3      Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für
         Diebstahl und Verlust gemäß dieser Police gilt nicht für:

6.3.1.   Diebstahl oder Verlust eines Versicherten Produkts, auf dem die Funktion „Wo ist?“ nicht
         über den gesamten Versicherungszeitraum einschließlich zum Zeitpunkt des Diebstahls
         oder Verlusts aktiviert ist. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von
         Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und
         das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Bitte beachte Sie,
         dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht aktiviert. Diese ist gemäß
         den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und Verlustschutz erforderlich. Wenn
         „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich während sich Ihr
         Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur eingesandt wurde,
         müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und Verlustschutz in Kraft
         bleibt;

6.3.2.   Diebstahl oder Verlust eines iPad-Eingabegerätes;

6.3.3.   Diebstahl oder Verlust eines Apple Watch Armbands, sofern das Armband nicht
         gemeinsam mit der Apple Watch verloren oder gestohlen wurde;

6.3.4.   Diebstahl oder Verlust eines Armbands, das kein versichertes Apple Watch Armband ist;

6.3.5.   Wertverlust Ihres Versicherten Produkts oder andere Schäden, die durch einen Virus auf
         Ihrem Versicherten Produkt verursacht wurden oder daraus entstanden sind;

6.3.6.   Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten Produkt installiert bzw.
         gespeichert sind;

6.3.7.   Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten;

6.3.8.   Nutzungsausfall des Versicherten Produkts inklusive aller Folgeschäden (einschließlich,
         aber nicht begrenzt auf wirtschaftliche Verluste oder sonstige Umsatz-, Gewinn-,
         Geschäftsverluste, Verluste des Firmenwerts oder Verluste erwarteter Einsparungen);

[Seite 15]
6.3.9.   jeder Diebstahl oder Verlust des Versicherten Produkts, der von Ihnen oder Ihrem
         Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wenn Sie oder Ihr Vertreter das Versicherte
         Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen, ist AIG berechtigt,
         Ihre Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
         Verhältnis zu kürzen. Ein Vertreter ist jede Person, die das Versicherte Produkt mit Ihrer
         Erlaubnis nutzt;

6.3.10. Kosten oder Gebühren für den Ersatz von Freisprecheinrichtungen und anderem
        Zubehör, das nicht mehr mit dem Versicherten Produkt verwendet werden kann;

6.3.11. freiwillige Trennung von dem Versicherten Produkt (etwa durch Betrug oder Täuschung),
        und illegaler Handel oder Beschlagnahme durch eine Regierung oder eine öffentliche
        Behörde;

6.3.12. nicht Versicherte Produkte;

6.3.13. wirtschaftliche Verluste, die sich aus der unberechtigten Nutzung Ihres Versicherten
        Produkts ergeben, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:

6.3.13.1. Einkäufe unter Verwendung von gespeicherten Daten zur Debitkarte, Kreditkarte, zum
        Bankkonto oder von Apple Pay;

6.3.13.2. nicht genehmigter Zugang zu Ihrem Online-Banking;

6.3.13.3. nicht genehmigte Nutzung Ihres Versicherten Produkts, um Anrufe zu tätigen oder
        Nachrichten zu verschicken;

6.3.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren
        Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten
        Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu
        empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police
        ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe
        oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder
        Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder

6.3.15. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
        Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
        elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
        oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
        Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind.

7.       Allgemeine Bedingungen

7.1.     Um den vollen Versicherungsschutz Ihrer Police zu gewährleisten, müssen Sie die
         Bestimmungen in dieser Ziffer sowie in den Ziffern 8, 9 und 10 beachten. Diese sind
         allesamt Bedingungen dieser Police. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
         mit Ausnahme von Klausel 7.2.4., kann die Police innerhalb von einem (1) Monat nach
         Kenntnisnahme der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht gekündigt werden, sofern die
         Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. AIG ist nicht zur Leistung
         verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer grob
         fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem
         der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die
         Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet
         des Vorstehenden ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der

[Seite 16]
         Verpflichtung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses
         noch die Feststellung oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung
         Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig
         verletzt haben.

7.2.     Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

7.2.1.   „Wo ist?“. Als Voraussetzung für den Erhalt von Diebstahl- und Verlustschutz muss „Wo
         ist?“ während des gesamten Versicherungszeitraums und zum Zeitpunkt des Diebstahls
         oder Verlusts auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten
         Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die
         Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account
         verbunden bleiben. Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust
         zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt
         aktiviert ist, siehe Ziffer 4.

7.2.2.   Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Hardwareschutz müssen alle
         Versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich
         aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzkomponenten.

7.2.3.   Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Der Schutz gemäß Ihrer Police unterliegt den in
         Ziffer 6 dargelegten Ausschlüssen.

7.2.4.   Prämienzahlung und Versicherungsschutz. Bei Befristeten Policen ist die Prämie eine
         Einzelprämie, die den gesamten Versicherungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Kauf dieser
         Police sofort zur Zahlung fällig.

         Wird die erste (bei Befristeten Policen bezeichnet dies die erste und einmalige) Prämie
         nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police
         bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung
         nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten
         Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei
         denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

         Hinweis ausschließlich für Monats- und Jahrespolicen: Wird eine nachfolgende Prämie
         nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG,
         berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie
         erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum
         bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police
         automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab.

         Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der
         Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für
         Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche
         geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und
         Zahlungsrückstände bestehen.

         Hinweis ausschließlich für Befristete Policen: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung
         mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des
         zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Versicherungsschutz für Diebstahl und
         Verlust, Hardwareschutz oder Technischen Support ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die
         Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den
         Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

7.2.5.   Ausschließlich für Befristete Policen: Nichtzahlung von Raten. Wenn Sie Ihre Raten
         für die Befristete Police nicht bis zum in der Mahnung aufgeführten Datum bezahlt

[Seite 17]
         haben, kann der Zahlungsplananbieter AIG dazu auffordern, Ihre Police zu kündigen. AIG
         wird Ihre Police bei Erhalt einer solchen Aufforderung mit sofortiger Wirkung kündigen.

         Wenn Sie eine Rate nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlen und sich mit der
         Zahlungsplanvereinbarung im Rückstand befinden, haben Sie keinen Anspruch auf
         Diebstahl- und Verlustschutz, Hardwareschutz oder Technischen Support für das
         Versicherte Produkt, bis Sie den Ratenrückstand vollständig bezahlt haben.

7.2.6.   Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um
         das Versicherte Produkt vor einem Versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen
         außerdem das Versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

         Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines
         Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn, die
         Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur
         Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt haben. Im Fall
         einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police
         geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig
         gehandelt haben.

         Unabhängig davon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer
         Sorgfaltspflicht weder den Eintritt oder die Feststellung eines Versicherten Ereignisses
         noch die Feststellung oder den Umfang der Zahlungsverpflichtung von AIG verursacht
         hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

7.2.7.   Ihr Wohnsitz und Alter

7.2.7.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn
         Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Kaufs dieser Police
         mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

7.2.7.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn Sie
         das Versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in
         Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder einer
         anderen nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

7.2.8.   Eigentümer des Versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des
         Versicherten Produkts sind (z. B., wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt
         der Hardwareschutz für Diebstahl und Verlust dem Eigentümer des Versicherten
         Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind,
         sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

8.       Geltendmachen eines Anspruchs

8.1.     Die Serviceoptionen für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust,
         Hardwareschutz und Technischen Support sind auf diejenigen beschränkt, die für das
         konkrete Versicherte Produkt zum Zeitpunkt und in dem Land verfügbar sind, an dem Sie
         den Service anfordern, und können je nach den lokalen Möglichkeiten von Land zu Land
         unterschiedlich sein.

8.2.     Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, eine der unten aufgeführten Service-Methoden
         bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt,
         möglicherweise abgeändert werden. Serviceoptionen unterliegen den anwendbaren
         lokalen, staatlichen und bundesweiten Gesetzen, Vorschriften und rechtlichen
         Anforderungen. Bestimmte Serviceoptionen sind in Regionen, in denen geltende Gesetze,
         Vorschriften oder rechtliche Anforderungen den Versand, die Beförderung, die Einfuhr, die

[Seite 18]
         Ausfuhr oder die Rückgabe von Produkten einschränken oder die Serviceoption
         anderweitig verbieten, möglicherweise nicht verfügbar.

         Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten,
         in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und
         Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle,
         Mehrwertsteuern und andere verwandten Steuern und Gebühren, die anfallen können.

8.3.     Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich,
         wenn der Service für das Versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in
         dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land
         handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb
         des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor,
         defekte Produkte und Teile Ihres Versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und
         Teilen zu reparieren oder durch solche zu ersetzen, die den lokalen Standards im Land
         der Serviceerbringung entsprechen.

         Für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust bedeutet dies, dass wir ein Ersatz
         iPhone, iPad oder eine Apple Watch möglicherweise nur in das Land liefern können, in
         dem Sie diese Police erworben haben.

8.4.     Geltendmachung eines Anspruchs auf Hardwareschutz. Sie müssen Ihren Anspruch
         so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen Autorisierten Apple
         Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der
         Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres
         Versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in
         Ziffer 8.7 dargelegten Optionen abgewickelt.

8.5.     Für Geräte mit Speichermedien gilt: Im Rahmen der Hardwareschutzleistungen werden
         die auf dem Versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder einem
         Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert.
         Sie sollten alle Daten regelmäßig und, wenn möglich, vor der Geltendmachung eines
         Anspruchs sichern.

8.6.     Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr Versichertes
         Produkt und Ihren Versicherungsschein (POC) vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple
         Produkt ein Versichertes Produkt ist.

8.7.     Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht
         werden:

8.7.1.   Carry-In-Service. Sie können Ihr Versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei
         einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 5.1 wird dann
         eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur
         abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte),
         werden Sie benachrichtigt und können Ihr Versichertes Produkt im Apple Store oder
         beim Autorisierten Apple Service Provider abholen.

         Wenn Sie das Versicherte Produkt im Apple Store abgeben, können einige Reparaturen
         vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus unter apple.com/de/retail
         eine Reservierung zu tätigen.

[Seite 19]
8.7.2.   Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das
         Porto im Voraus, sodass Sie Ihr Versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald
         die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das Versicherte
         Produkt oder einen Ersatz für das Versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die
         Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

8.7.3.   Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service). Dieser Service
         erfordert die Rücksendung des Versicherten Produkts an Apple und eine
         Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts
         und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen
         können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein
         Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des Versicherten Produkts zu.
         Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und
         berechnet Ihnen nichts für das Ersatzprodukt und die Kosten für den Versand zu und
         von Ihrer angegebenen Versandadresse. Wenn Sie das Versicherte Originalprodukt nicht
         gemäß den Anweisungen zurücksenden oder ein Produkt zurücksenden, bei dem es
         sich nicht um das Versicherte Produkt handelt, belastet Apple Ihre Kreditkarte mit dem
         autorisierten Betrag.

         Bei einem iPhone können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund
         Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPhone Bildschirms, des iPhone
         Rückglases oder des iPhone Bildschirms und des Rückglases in Anspruch zu nehmen.
         Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen Selbstbeteiligung für
         Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPhones, da Sie ein Ersatzgerät für das
         Versicherte Produkt erhalten.

         Bei einem iPad können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund
         Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPad Bildschirms in Anspruch zu
         nehmen. Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen
         Selbstbeteiligung für Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPads, da Sie ein
         Ersatzgerät für das Versicherte Produkt erhalten.

8.8.     Geltendmachung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz für Diebstahl und
         Verlust

         Sie müssen Ihren Anspruch so schnell wie möglich auf einem der folgenden Wege
         melden:

           Online:                    support.apple.com/de-de/theft-loss-claims
           Telefonnummer:             +49 (0)800 6645 451
           Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Status Ihres angemeldeten
           Anspruchs zu überprüfen, finden Sie hier:

           Online:                    support.apple.com/HT208491

8.9.     Auf Verlangen müssen Sie eine polizeiliche Referenznummer, eine Kopie des
         Polizeiberichts oder den Kaufnachweis für Ihr Versichertes Produkt, eine Kopie eines
         amtlichen Lichtbildausweises, wie z. B. Reisepass oder Führerschein, sowie Ihres
         Versicherungsscheins vorlegen, um zu belegen, dass es sich bei Ihrem Apple Produkt
         um ein Versichertes Produkt handelt.

8.10.    Geltendmachung eines Anspruchs auf Technischen Support, Sie können Ihren
         Anspruch geltend machen, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451
         kontaktieren. Die Seriennummer Ihres Versicherten Produkts wird benötigt, um Sie
         unterstützen zu können.

[Seite 20]
         Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen
         Support-Ressourcen:

           Informationen zum internationalen           support.apple.com/HT201232
           Support
           Autorisierte Apple Service Provider und
           Apple Stores                                locate.apple.com/de/de
           Apple Support und Service                   support.apple.com/de-de/contact


8.11     Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG nicht zu einer
         Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese Verpflichtung vorsätzlich
         verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG
         berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
         entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
         groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist AIG verpflichtet,
         Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt oder
         die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang
         der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt
         nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben.

9.       Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

9.1.     Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie, je nach
         den Umständen Ihres Anspruchs, Folgendes beachten:

9.1.1.   Sie müssen Angaben zu den Umständen rund um den Diebstahl oder Verlust, zu
         Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem Versicherten
         Produkt machen;

9.1.2.   Nach Aufforderung müssen Sie den Diebstahl des Versicherten Produkts den
         Strafverfolgungsbehörden melden (bspw. der Polizei) und AIG oder Apple eine Kopie der
         Anzeigereferenznummer oder des Polizeiberichts vorlegen;

9.1.3.   Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu
         unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen,
         insbesondere die Seriennummer des Versicherten Produkts, das Modell, die Version des
         installierten Betriebssystems und der Software, alle am Versicherten Produkt
         angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen,
         die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem Versicherten Produkt ergriffen
         wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern
         angemessen;

9.1.4.   Sie müssen die von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten,
         zumutbaren Anweisungen befolgen und das Versicherte Produkt gemäß den von Apple
         oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

9.1.5.   Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den
         Versicherungsschutz fallen (z. B. Schutzcases, Autoladegeräte usw.) da diese nicht
         zurückgegeben werden können;

9.1.6.   Sie sollten, wenn möglich, sicherstellen, dass Ihre auf dem Versicherten Produkt
         vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des
         Versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple
         haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem Versicherten Produkt
         befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police eingereicht wird; und

[Seite 21]
9.1.7.   Außer bei einem Anspruch aus dem Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust,
         müssen Sie Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen,
         für das ein Anspruch erhoben wird, damit Apple die Gültigkeit Ihres Anspruchs prüfen
         kann.

9.2.     Apple wird Ihr Versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen
         zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglich Versicherten
         Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im
         Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres Versicherten Produkts OS-Updates
         installieren, die verhindern, dass sich auf dem Versicherten Produkt eine frühere OS-
         Version wiederherstellt. Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt installiert
         sind, sind infolge eines Updates möglicherweise nicht mit dem Versicherten Produkt
         kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle
         sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

9.3.     Außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften AIG, Apple,
         Autorisierte Apple Service Provider sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte nicht für
         indirekte Schäden, die Ihnen infolge einer Pflichtverletzung aus dieser Police entstehen.
         Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Wiederbeschaffung, Neuprogrammierung
         und/oder Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Verlust von
         Programmen oder Daten sowie Geschäftsverluste, Gewinneinbußen oder erwartete
         Einsparungen.

9.4.     Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG entsprechend Ziffer
         8.11. nicht zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet.

10.      Betrug, Täuschung und Illegale Nutzung

10.1.    Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende
         Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre
         Police wird gekündigt, und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, es sei denn,
         die Nichtbeachtung hatte keinen Einfluss auf das Eintreten oder den Beginn eines
         Versicherten Ereignisses oder auf die Feststellung des Ausmaßes der
         Zahlungsverpflichtung von AIG. Apple oder AIG können die Polizei oder andere
         Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

10.2.    Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das Versicherte Produkt im
         Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer
         kriminellen Handlung verwendet wird.

11.      Kündigung

11.1.    Unabhängig von der Policenart können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von
         Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen; möglicherweise haben Sie dann wie
         nachstehend beschrieben Anspruch auf eine Rückerstattung. Um eine Rückerstattung
         zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein
         (POC) vorlegen.

11.2.    Wie die Kündigung funktioniert:

Rückgabe des Versicherten Produkts

11.2.1. Um diese Police durch die Rückgabe Ihres Versicherten Produkts (mit Ausnahme eines
        Eintauschprogramms) gemäß den Rückgaberichtlinien des ursprünglichen Vertriebskanals
        zu kündigen, wenden Sie sich an den Kanal, über den Sie Ihr Versichertes Produkt

[Seite 22]
        erworben haben (unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Autorisierten Apple
        Händler oder um Apple selbst handelt). Sie (oder Ihr Zahlungsplananbieter) erhalten eine
        vollständige Rückerstattung Ihrer Prämie.

Bei Autorisierten Apple Händlern gekaufte Policen

11.2.2. Um eine Befristete Police, die bei einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde,
        innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf der Police zu kündigen, müssen Sie die
        Police über den Autorisierten Apple Händler kündigen. Um eine Befristete Police, die bei
        einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde, mehr als dreißig (30) Tage nach dem
        Kauf der Police zu kündigen, rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an oder senden
        Sie eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate,
        Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
        gekündigt.

11.2.3. Wenn Sie eine Monatspolice oder eine Jahrespolice von einem Autorisierten Apple
        Händler erworben haben, kontaktieren Sie den Autorisierten Apple Händler, der die Police
        verkauft hat und an den Sie die monatlichen oder jährlichen Prämienraten zahlen, um die
        Police zu kündigen.

Befristete, in Raten bezahlte Policen

11.2.4. Wenn Sie eine Befristete Police abgeschlossen haben und Ihre Prämie in Raten zahlen,
        können Sie kündigen, indem Sie sich an Apple unter +49 (0)800 6645 451 wenden oder
        eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill,
        Cork, Republic of Ireland senden, oder indem Sie Kontakt zu Ihrem Zahlungsplananbieter
        aufnehmen und diesen auffordern, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen. Wenn Sie Ihr
        Kündigungsrecht ausgeübt haben, indem Sie Apple kontaktiert haben, müssen Sie Ihren
        Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung informieren und ihn auffordern, Ihre
        Zahlungsplanvereinbarung zu beenden, sofern Ihr Zahlungsplananbieter Ihre
        Zahlungsplanvereinbarung nicht bereits beendet hat.

11.2.5. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen
        haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der
        Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und
        Ihre Rate nicht bezahlen.

11.2.6. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen
        und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der
        Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen
        kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und Ihre Rate nicht bezahlen, so endet die
        Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Versicherten Produkte an den
        Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

11.3.   Bei Apple gekaufte Monatspolicen und Jahrespolicen

11.3.1. Kündigung mit sofortiger Wirkung:

11.3.1.1. Besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird,
        wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple
        Accounts abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere
        Unterstützung benötigen;

11.3.1.2. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder

[Seite 23]
11.3.1.3. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial
        Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
        beendet.

11.3.2. Sie können Ihre Monats- oder Jahrespolice ebenfalls kündigen, indem Sie die
        automatische Verlängerung Ihrer Monats- bzw. Jahrespolice verhindern. Rufen Sie hierfür
        Apple unter +49 (0)800 6645 451 an. Wenn Sie die Rechnungsstellung für die
        Verlängerungsprämie deaktivieren, gilt dies als Ausdruck Ihres Willens, Ihre Monats- bzw.
        Jahrespolice zu kündigen. Ihr Schutz gemäß dieser Police endet dann am Ende des
        Monats bzw. Jahres, für den/das Ihre letzte Monats- bzw. Jahresprämie gezahlt wurde.
        Ihre Monats- bzw. Jahrespolice bleibt bis zum letzten Tag jenes Monats bzw. Jahres um
        Mitternacht aktiv und Ihr Versicherungsschutz endet zu diesem Zeitpunkt.

11.4.   Bei Apple gekaufte Befristete Policen

11.4.1. Zur Kündigung Ihrer Befristeten Police und Registrierung Ihres Versicherten Produkts bei
        AppleCare One, gehen Sie zu Einstellungen > Allgemein > ApppleCare & Garantie, wählen
        Sie das Versicherte Produkt und folgen Sie den Schritten, um AppleCare One zu erwerben
        und/oder das Produkt in eine bestehende AppleCare One Police aufzunehmen. Diese
        Police wird mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn das Versicherte Produkt in AppleCare
        One registriert wurde;

11.4.2. Zur Kündigung mit sofortiger Wirkung besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428.
        Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie
        eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts abschließen. Besuchen Sie
        support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen;

11.4.3. Falls verfügbar, folgen Sie den Schritten in der Apple Support App, die Sie über den App
        Store herunterladen können. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen,
        diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts
        abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere
        Unterstützung benötigen;

11.4.4. Falls verfügbar, besuchen Sie getsupport.apple.com/products, wählen Sie
        „Hardwareschutz“ und „AppleCare Plan kündigen“ und folgen Sie den Anweisungen;

11.4.5. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder

11.4.6. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial
        Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
        beendet.

11.5.   Kündigung aufgrund von Rückbuchungen

11.5.1. Wenn Sie eine monatliche, jährliche oder einmalige Zahlung für Ihre Monatspolice,
        Jahrespolice oder Befristete Police innerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraums
        zurückbelasten oder eine Zahlung rückbuchen, die vor dem aktuellen
        Abrechnungszeitraum, in dem die Zahlung getätigt wurde, erfolgte, wird dies als
        Nichtbezahlung der Prämie betrachtet.

11.5.2. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, bis zum Eingang der
        Zahlung von dieser Police zurückzutreten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht
        zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten
        Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei
        denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie
        nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG,

[Seite 24]
        berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie
        erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum
        bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police
        automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der
        einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die
        Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen
        Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie
        weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.

11.5.3. Im Falle einer Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine anteilige
        Rückerstattung, basierend auf dem Prozentsatz der ungenutzten Laufzeit, die für Ihre
        Monatspolice, Jahrespolice oder Befristete Police noch verbleibt.

11.6.   Erstattungen für Monatspolicen

11.6.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um eine Monatspolice zu kündigen und dies nicht im
        Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie
        unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender
        Grundlage berechnet wird:

11.6.1.1. Wenn Sie eine Monatspolice innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des
        ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die
        gesamte gezahlte Monatsprämie vollständig erstattet.

11.6.1.2. Wenn eine Monatspolice später als vierzehn (14) Tage nach dem Datum des
        ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, sind Sie berechtigt,
        eine anteilige Rückerstattung entsprechend dem Prozentsatz des verbleibenden
        Versicherungszeitraums der Monatspolice zu erhalten.

11.7.   Erstattungen für Jahrespolicen

11.7.1. Wenn Sie eine Jahrespolice kündigen und dies nicht im Zusammenhang mit einer
        Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie unter Umständen Anspruch
        auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender Grundlage berechnet wird:

11.7.1.1. Wenn Sie eine Jahrespolice innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des
        ursprünglichen Kaufs oder eine Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die gesamte
        gezahlte Jahresprämie vollständig erstattet.

11.7.1.2. Wenn Sie eine Jahrespolice später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des
        ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, erhalten Sie eine
        anteilige Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden Anteil
        des Versicherungszeitraum.

11.8.   Erstattungen für Befristete Policen

11.8.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um diese Befristete Police zu kündigen und dies nicht im
        Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie
        unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf
        folgender Grundlage berechnet wird:

11.8.1.1. Wenn Sie diese Befristete Police innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf Ihrer
        Police kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet.

11.8.1.2. Wenn Sie diese Befristete Police später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des
        Kaufs kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine

[Seite 25]
        teilweise Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden
        Versicherungszeitraum.

11.8.2. Wenn Sie Ihre Befristete Police über Einstellungen > Allgemein > AppleCare & Garantie
        gekündigt und das Versicherte Produkt in derselben Transaktion für AppleCare One
        angemeldet haben, wird eine etwaige Rückerstattung in Form einer elektronischen Apple
        Gift Card an den mit der AppleCare One Police verbundenen Apple Account gesandt.
        Diese Gift Card kann für die Zahlung einer AppleCare One Prämie verwendet werden.

11.9.   Jede Rückerstattung, auf die Sie oder Apple Anspruch haben, wird entweder durch eine
        Gutschrift über den Zahlungsweg, den Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder
        auf Ihren gespeicherten Zahlungsweg für Monats- bzw. Jahrespolicen oder, falls dies
        nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt. Wenn Ihre
        Befristete Police über einen Zahlungsplananbieter finanziert wird, kann eine
        Rückerstattung an den Zahlungsplananbieter erfolgen, der die Police bezahlt hat.

11.10. Jegliche Rückerstattung erfolgt inklusive jeglicher Versicherungssteuer, die in der Prämie
       enthalten war.

11.11. Kündigung wegen Nichtzahlung der Prämie:

11.11.1. AIG, Apple oder ein Autorisierter Apple Händler im Auftrag von AIG kann Ihre Police im
        Falle der Nichtzahlung der ersten Prämie (bei Befristeten Policen ist dies die erste und
        einzige) oder einer späteren, fälligen Prämie kündigen. Wird die erste Prämie nicht
        rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis
        zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu
        vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses
        nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie
        haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem
        Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die
        Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie erhalten haben
        und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben.
        Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch
        am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Sie müssen hierüber gesondert informiert
        werden.

        Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der
        Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für
        Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche
        geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und
        Zahlungsrückstände bestehen.

11.12. Kündigung nach Autorisiertem Eintausch:

11.12.1. Für Monatspolicen und Jahrespolicen gilt Folgendes: Wenn Sie Ihr Versichertes Produkt
        im Rahmen eines autorisierten Apple Trade In Programms (Eintauschprogramm)
        eintauschen, gilt dieser Trade In (Eintausch) als Ausdruck Ihrer Absicht, Ihre Monats-
        oder Jahrespolice zu kündigen und die jeweilige Police wird zum Zeitpunkt der Annahme
        des Trade In (Eintauschproduktes) gekündigt.

11.13. AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, kann Ihre Police mit einer Kündigungsfrist von
       einem (1) Monat schriftlich kündigen.

11.14. Falls Apple nicht länger in der Lage ist, den Service für Ihr Versichertes Produkt
       anzubieten, kündigt AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, Ihnen schriftlich mit einer Frist
       von einem (1) Monat.

[Seite 26]
12.     Übertragung von Befristeten Policen

12.1    Sie können eine Befristete Police bei der Übertragung des Eigentums an dem
        Versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens
        achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Partei für den restlichen
        Versicherungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein
        Geschäftskunde kann die Police nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen
        Geschäftskunden übertragen. Eine Monats- bzw. Jahrespolice ist nicht übertragbar.

12.2.   Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung
        informieren, entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich an: Apple
        Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Wenn Sie
        Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer
        des Versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen
        Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten
        Versicherungsschein (POC) an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken
        kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Allgemeinen
        Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von
        Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen Diebstahl oder Verlust mitteilen.

12.3.   Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen
        geänderten Versicherungsschein (POC) an den Erwerber ausstellt.

12.4.   Wenn die Benachrichtigung über die Übertragung nicht erfolgt, ist AIG nicht zur
        Entschädigungsleistung verpflichtet, sofern das Versicherte Ereignis sich mehr als einen
        Monat nach dem Zeitpunkt ereignet, in dem die Benachrichtigung bei der AIG hätte
        eingehen sollen und die AIG mit dem Erwerber nicht in den bestehenden Vertrag
        eingetreten wäre. Ungeachtet des Vorstehenden ist die AIG zur Entschädigungsleistung
        an den Erwerber verpflichtet, wenn ihr die Übertragung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die
        Benachrichtigung hätte erhalten sollen, bekannt war oder wenn zum Zeitpunkt des
        versicherten Ereignisses die Kündigungsfrist für AIG abgelaufen war und AIG den
        Vertrag nicht gekündigt hatte.

13.     Beschwerden

13.1.   Für Beschwerden bezüglich des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust:

        Falls der von Ihnen beanspruchte Service bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs wegen
        Diebstahl oder Verlust nicht Ihren Erwartungen entsprechen sollte, kontaktieren Sie bitte
        AIG mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der
        Seriennummer des Versicherten Produkts, damit AIG Ihre Anliegen effizienter bearbeiten
        kann. AIG kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes
        bearbeiten.

          Online:            aigtheftandloss.de/
          Telefonnumm        7131186222
          er:
          E-Mail:            appleescalationteam@aig.com

13.2.   Für alle anderen Beschwerden:

        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Ihnen ein zuvorkommender, fairer und rascher
        Service zusteht. AIG hat Apple beauftragt, Beschwerden zu Ansprüchen auf
        Hardwareschutz und Technischen Support und alle Versicherungsbeschwerden für AIG
        zu bearbeiten, damit Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der

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        von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht,
        kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe
        Ihres Namens und der Seriennummer des Versicherten Produkts, damit Apple Ihre
        Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres
        europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

          Schriftlich an:         Apple Customer Support,
                                  Hollyhill Industrial Estate,
                                  Hollyhill, Cork,
                                  Republik Irland
          Telefonnummer:          +49 (0)800 6645 451
          Online:                 Mittels „Apple Support kontaktieren“ unter
                                  support.apple.com/de-de/contact
          Für persönliche         Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter
          Anfragen:               apple.com/de/retail/storelist

13.3.   Wenn AIG oder Apple Ihre Beschwerde nicht löst, sind Sie berechtigt, die Beschwerde
        an einen der Ombudsleute („Ombudsfrau für Versicherungen“) in Ziffer 13.4
        weiterzuleiten, der/die Ihren Fall prüfen wird. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle
        (Ombudsmann/Ombudsfrau) ruht jedoch, wenn seit der Geltendmachung Ihres
        Anspruchs bei AIG oder Apple nicht mehr als sechs (6) Wochen verstrichen sind. Sie
        erhalten von AIG oder Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen
        des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung
        genommen wird.

13.4.   Bitte beachten: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde möglicherweise
        nicht annehmen, wenn Sie AIG oder Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt
        haben, die Angelegenheit wie in Ziffer 13.3 angegeben zu lösen. Bitte richten Sie Ihre
        Beschwerde an:

          Versicherungsombudsmann e. V.
          Postfach 080632
          10006 Berlin

          Telefonnummer: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
          oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

          E-Mail-Adresse: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

          Möglicherweise kann sich der Versicherungsombudsmann e.V. Mit Ihrer
          Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

        Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre
        Beschwerde an:

          The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman
          3rd Floor
          Lincoln House
          Lincoln Place
          Dublin 2
          D02 VH29
          Republik Irland

          Telefonnummer: +353 16620899

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          E-Mail-Adresse: info@fspo.ie

          Möglicherweise kann der Republic of Ireland Financial Services and Pensions
          Ombudsman eine Beschwerde nicht berücksichtigen, wenn sie von einer
          Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Jahresumsatz von mehr als 5
          Mio. Euro vorgelegt wird.

        Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht,
        gerichtliche Schritte einzuleiten.

13.5.   Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer Versicherungspolice einreichen möchten,
        können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der
        Europäischen Kommission unter consumer-redress.ec.europa.eu/index_en nutzen.

13.6.   Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist,
        können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller
        Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, auch die Schlichtungsstellen in
        Luxemburg kontaktieren. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind
        auf der Website der AIG Europe S.A. aig.lu/ zu finden. Sie können auch eine Anfrage
        einer „außergerichtlichen Lösung“ an das luxemburgische Commissariat Aux
        Assurances (CAA) senden:

        Adresse:        CAA, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, GD de Luxembourg
        Fax:             + 352 22 69 10
        E-Mail-Adresse: reclamation@caa.lu
        Online:            caa.lu (Bitte beachten Sie, dass Schreiben an das Luxembourg
                           Commissariat Aux Assurances (CAA) auf Französisch, Deutsch,
                           Englisch oder Luxemburgisch erfolgen müssen.)

14.     Allgemeine Informationen

14.1.   Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass bei
        Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit ihr ausschließlich die Gerichte der
        Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2.   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache
        zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt
        jeweils in deutscher Sprache.

14.3.   AIG gewährt keinen Versicherungsschutz und erbringt keine Leistungen oder Zahlungen
        für Ansprüche im Rahmen dieser Police, soweit die Gewährung eines solchen
        Versicherungsschutzes, die Zahlung eines solchen Anspruchs oder die Erbringung einer
        solchen Leistung AIG, die Muttergesellschaft von AIG oder das oberste kontrollierende
        Unternehmen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß Resolutionen der
        Vereinten Nationen oder gemäß Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder
        Vorschriften des Vereinigten Königreichs, des Großherzogtums Luxemburg, der
        Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.

14.4.   Der Versicherungsträger dieser Versicherung ist AIG Europe S.A., ein
        Versicherungsunternehmen, das unter der Nummer B 218806 im Handels- und
        Firmenregister (RCS) von Luxemburg eingetragen ist. AIG Europe S.A. hat ihren
        Hauptsitz in 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, aig.lu/. Die AIG Europe
        S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des

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        Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission
        (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg,
        GD de Luxembourg,
        Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, caa.lu/.

        AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland hat ihren Sitz in Neue Mainzer Straße 46–50,
        60311 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
        Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 112611, und unterliegt in Deutschland der
        eingeschränkten Rechtsaufsicht der BaFin-Bundesanstalt für
        Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten der BaFin lauten: Bundesanstalt für
        Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Tel.: 0228 / 4108 -
        0. Fax: 0228 / 4108 - 1550.
        bafin.de/DE/RechtRegelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html.

        Geschäftsleiter und gesetzlicher Vertreter der deutschen Niederlassung: Dr. Dennis
        Froneberg.

        Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter
        aig.lu/ zu finden.

14.5.   Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder
        Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser
        Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen
        eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Apple
        Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.6.   Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihren Erben im
        Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den
        Übertragungsbestimmungen in Ziffer 12 besteht kein Recht zur Abtretung.

14.7.   Geräte, die in einem anderen Land als Deutschland gekauft wurden, sind unter
        Umständen nicht für die Deckung im Rahmen dieser Police qualifiziert.

14.8.   Bei Monats- oder Jahrespolicen wird AIG (oder Apple oder ein Autorisierter Apple
        Händler im Auftrag von AIG) Sie über Änderungen an den Allgemeinen
        Geschäftsbedingungen dieser Police informieren, einschließlich Änderung der Prämie
        oder der Selbstbeteiligung, indem Sie einen Monat im Voraus eine schriftliche
        Benachrichtigung über solche Änderungen erhalten, beginnend zum Ende jedes Ein-
        Monats-Zeitraums. Wir werden nur wesentliche Änderungen vornehmen, wenn die diese
        Police betreffenden Gesetze sich ändern (zum Beispiel bei einer Änderung der
        Versicherungsprämiensteuer), zur Anpassung an Wechselkursschwankungen, um eine
        Änderung unseres Versicherungskonzepts umzusetzen (zum Beispiel zur Erweiterung
        oder Verbesserung Ihres Versicherungsschutzes) oder wenn eine Anpassung im Hinblick
        auf die Kosten der Anspruchserfüllung erforderlich ist.

        Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, hat diese Police weiter Bestand.

        Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren wollen, können Sie diese Police gemäß
        Ziffer 11.3 kündigen.

        Falls AIG die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Monatspolicen, Jahrespolicen oder
        Befristeten Policen ändert, um Ihren Versicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten zu
        verbessern, gelten solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar für diese
        Police.

[Seite 30]
  Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Wir als AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, setzen uns für den Schutz der Privatsphäre
von Kunden, Anspruchstellern, Versicherungsvermittlern und sonstigen Geschäftskontakten ein.

Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) und
anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: AIG Europe SA, Direktion für Deutschland, Neue
Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland.

Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten des Datenverantwortlichen lauten: Herr
Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M., KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße
17a, 50733 Köln, Deutschland. E-Mail: datenschutz-aig@kinast-partner.de.

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, durch die Sie oder andere Personen (wie
Ihr Partner oder andere Familienmitglieder) identifiziert werden können und die sich auf Sie oder
andere Personen beziehen.

1. Personenbezogene Daten, die wir zur Erfüllung von Versicherungsverträgen verarbeiten

Die folgenden personenbezogenen Daten eines
Versicherungsnehmers/Versicherungsvermittlers/Geschäftspartners werden für
Sachversicherungen/Technische Versicherungen erhoben:

    •   Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vertragsgemäße Erfüllung des
Versicherungsvertrags sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Im Einzelnen:

    •   Versicherungsverwaltung, z. B. Kommunikation, Prüfung und Auszahlung von
        Ansprüchen
    •   Vornahme von Beurteilungen und Entscheidungen über die Bereitstellung und
        Bedingungen einer Versicherung und Begleichung von Ansprüchen
    •   Unterstützung und Beratung zu medizinischen und zu Reiseangelegenheiten
    •   Verwaltung unserer Geschäftstätigkeiten und IT-Infrastruktur
    •   Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten, z. B. Betrug und Geldwäsche
    •   Begründung und Wahrung gesetzlicher Rechte
    •   Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Gesetze und Vorschriften
        außerhalb Ihres Wohnsitzlands)

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Versicherungsvertrags oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und ggf. von
spezialgesetzlichen Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Speicherdauer der Daten

Sobald der rechtlich zulässige Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, werden die Daten,
vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht.

[Seite 31]
2. Weitergabe personenbezogener Daten

Für unter Ziffer 1 genannte Zwecke können personenbezogene Daten an unsere verbundenen
Unternehmen und andere Dritte weitergegeben werden (wie an Versicherungsvermittler und
andere Versicherungsvertriebsparteien, Versicherer und Rückversicherer, Kreditauskunfteien,
medizinische Fachkräfte und sonstige Dienstleister). Personenbezogene Daten werden an das
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden an Dritte (einschließlich öffentlicher Behörden) weitergegeben,
wenn dies gemäß einem Gesetz oder einer Vorschrift erforderlich ist. Personenbezogene Daten
(einschließlich Einzelheiten zu Verstößen) können in Anspruchsregister eingetragen werden, die
an andere Versicherer weitergegeben werden. Wir sind verpflichtet, alle
Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzung den Berufsgenossenschaften zu
melden. Wir können diese Register durchsuchen, um Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu
ermitteln oder um Ihre Forderungshistorie oder diejenige einer anderen natürlichen oder
juristischen Person, die wahrscheinlich von der Versicherung oder Forderung betroffen ist, zu
überprüfen. Personenbezogene Daten können an potenzielle Käufer und Käufer unseres
Unternehmens weitergegeben und nach einem Verkauf unseres Unternehmens oder der
Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens übermittelt werden.

Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A.,
Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung selbst oder im Auftrag von Europe S.A.
erbringen, kann auch im Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden.

3. Internationale Datenübermittlung

Aufgrund der globalen Art unserer Geschäftstätigkeiten können personenbezogene Daten an
Parteien übermittelt werden, die sich in anderen Ländern befinden (wie die USA, China, Mexiko,
Malaysia, die Philippinen, die Bermudas und andere Länder, die möglicherweise ein anderes
Datenschutzniveau haben als das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben). Bei diesen
Übermittlungen werden wir Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Ihre
personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind und gemäß den Anforderungen des
Datenschutzrechts übermittelt werden. Bei der Übermittlung an eine Partei außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln wir personenbezogene Daten entweder in Länder,
die nach Ansicht der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für
personenbezogene Daten verfügen, oder wir verwenden spezielle EU-Standardvertragsklauseln,
um Ihre Daten zu schützen. Bei in den USA ansässigen Anbietern geben wir zudem
personenbezogene Daten an diese weiter, wenn sie unter das EU-US Privacy-Shield-Abkommen
fallen, welches ein ähnliches Schutzniveau für den Datenaustausch zwischen Europa und den
USA vorsieht.

Weitere Informationen über internationale Übermittlungen an konzernverbundene Unternehmen
und Dritte sind in unserer Datenschutzrichtlinie enthalten. Eine aktuelle Liste der
Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland,
eine Datenverarbeitung in Funktionsübertragung oder im Auftrag erbringen, kann auch im
Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden.

4. Sicherheit personenbezogener Daten

Es werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um
Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern. Wenn wir personenbezogene Daten
an einen Dritten (einschließlich unserer Dienstleister) weitergeben oder einen Dritten mit der
Verarbeitung personenbezogener Daten für uns beauftragen, wird der Dritte sorgfältig
ausgewählt und dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.

[Seite 32]
5. Ihre Rechte

Aus der DSGVO ergeben sich für Sie als Betroffene(n) einer Verarbeitung personenbezogener
Daten die folgenden Rechte:

Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten verlangen. Sie können insbesondere Auskunft über die
Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante
Speicherdauer der personenbezogenen Daten, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch zur Verarbeitung solcher
personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen, das Bestehen eines
Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von Ihnen erhoben wurden, und
über eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen sowie über das
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.
aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die
Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts
auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus
Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung
ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie
gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu
erhalten, oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen
gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch
gegen Direktwerbung richtet. Im Fall der Direktwerbung besteht für Sie ein allgemeines
Widerspruchsrecht, das von uns ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die
Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen
Wohnsitzes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.


051526 AC+ Germany Theft and Loss v2.0 - German
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