# Assurant Samsung Care+ Mit Diebstahlschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-assurant-mit-diebstahlschutz.php
- Rechtlicher Träger: Assurant Europe Insurance N.V. (Amsterdam)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-assurant-mit-diebstahlschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Samsung Care+ mit Diebstahlschutz](https://images.samsung.com/is/content/samsung/assets/de/pdf/samsungcareplus_assurant_allgemeineversicherungsbedingungen_mit_Diebstahlschutz.pdf), Fassung AVB Juni 2024, FV 6.1 092024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Gerät aufgrund eines zufälligen Ereignisses nicht mehr richtig oder sicher funktioniert | 1.2, Seite 10 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Elektronikversicherung für Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung | 1.1, Seite 11 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | nein | Versichert ist das im Versicherungsschein näher bezeichnete Gerät von Samsung. | 2.4, Seite 11 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | für die der Versicherungsvertrag bei Kauf des neuen zu versichernden Gerätes (Kaufdatum) abgeschlossen wurde | 2.1.1, Seite 11 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | Versicherbar sind nur neue Smartphones, Tablets, Wearables | 2.1, Seite 11 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | ja | die auf der Samsung Webseite als versicherbar aufgeführt sind | 2.1, Seite 3 |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | es ist zum Beispiel heruntergefallen, etwas ist darauf gefallen | 1.2, Seite 11 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | nein | Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen | 5.1.1, Seite 13 |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | es wurde Flüssigkeit darauf verschüttet | 1.2, Seite 11 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | nein | Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes | 5.1.2, Seite 13 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | nein | elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt | 5.1.10, Seite 14 |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | nein | elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt | 5.1.10, Seite 14 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | nein | Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung | 5.1.12, Seite 14 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung | 5.1.12, Seite 14 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler einschließlich Backcover | 5.1.1, Seite 13 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir Ihr versichertes Zubehör durch Zubehör gleicher Art und Güte | 3.4, Seite 12 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | ja, bis zur Versicherungssumme | ein Abhandenkommen Ihres versicherten Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (Diebstahlschaden) | 1.2, Seite 1 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | ein Abhandenkommen Ihres versicherten Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (Diebstahlschaden) | 1.2, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | ein Abhandenkommen Ihres versicherten Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (Diebstahlschaden) | 1.2, Seite 1 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nein | wenn Sie das versicherte Gerät verloren haben oder es von Ihnen verlegt wurde | 5.1.13, Seite 13 |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | ja | für maximal 4 Schadenfälle | 3.6, Seite 2 |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nein | sind die dadurch verlorenen Gelder nicht abgedeckt | 5.1.5, Seite 13 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Falle der Reparatur beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten. | 3.2, Seite 1 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein. | 3.3, Seite 1 |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | an das von uns mit der Schadenregulierung beauftragte Samsung Authorised Service Center zu übersenden | 3.1, Seite 12 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | ja | beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur | 3.2, Seite 12 |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | nicht geregelt |  |  |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | Weder wir noch das von uns beauftragte Samsung Authorised Service Center übernehmen die Haftung für einen Verlust der persönlichen Daten. | 3.1, Seite 12 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 4 Schadenfälle. | 3.6, Seite 2 |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | ja | Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten erbracht haben | 7.4.3, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt | 3.5, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | nach der Art des versicherten Schadens (Unfallschaden oder Diebstahlschaden) richtet | 3.5, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt | 3.5, Seite 2 |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nein | Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | 4.2, Seite 13 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | ja | bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben | 1.1, Seite 3 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, soweit Sie dafür von einem Dritten Entschädigung aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen beanspruchen können. | 5.2, Seite 14 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | Schäden durch Reparaturen, Service- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von Ihnen oder nicht von uns autorisierten Dritten | 5.1.3, Seite 13 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren | 5.1.4, Seite 13 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | Im Falle eines Diebstahlschadens, müssen Sie zudem unverzüglich die Polizei informieren | 9.1, Seite 17 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | Sobald Sie Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangen, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. | 9.1, Seite 17 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | dass das Eigentum an dem versicherten Gerät mit der Lieferung des Ersatzgerätes auf uns übergeht | 3.3, Seite 12 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse | 5.1.11, Seite 14 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | 6.1, Seite 14 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | keine | Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. | 7.5.1, Seite 6 |
| Monatlich oder täglich kündbar | ja | zum Ende eines jeden Versicherungsmonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen | 7.5.1, Seite 7 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | ja | oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats. | 7.4.3, Seite 7 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen. | 7.5.2, Seite 7 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | durch den Hersteller oder Händler durch ein Ersatzgerät der gleichen Marke und des gleichen Modells ersetzt wird | 2.5, Seite 11 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | ja | Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen | 7.5.3, Seite 7 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Samsung Care+ mit Diebstahlschutz

```text
[Seite 1]
Kundeninformationsblatt Samsung Care+ mit Diebstahlschutz
Mit diesem Kundeninformationsblatt erhalten Sie allgemeine Informationen über Ihren Versicherer,
Ihre    Versicherung  und    zu     Ihren    Rechtsbehelfen.     Bitte  lesen     Sie    dieses
Kundeninformationsblatt sorgfältig durch.

1. Versicherer
Versicherer ist die Assurant Europe Insurance N.V., eine Aktiengesellschaft nach
niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Niederlande
Kamer van Koophandel (KVK) unter der Registernummer 72959320 (im Folgenden auch „wir“ bzw.
„uns“).

2. Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist die Samsung Electronics GmbH, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Nummer HRB 4657.

3. Ladungsfähige Anschriften und weitere Informationen zum Versicherer und zum
   Ansprechpartner
a) Die ladungsfähige Anschrift der Assurant Europe Insurance N.V. lautet:
    Paasheuvelweg 1, 1105 BE Amsterdam, Niederlande. Vertretungsberechtigter
    (Vorstand): Ingo Soesman.

b) Die ladungsfähige Anschrift der Samsung Electronics GmbH lautet: Frankfurter Straße
   2, 65760 Eschborn, Deutschland. Vertretungsberechtigter (Geschäftsführer): Man
   Young Kim.

Für Fragen und andere Korrespondenz kontaktieren Sie bitte vornehmlich die Assurant
Europe Insurance N.V. Sie erreichen die Assurant Europe Insurance N.V. per Telefon + 49
0800 033 12 04 oder E-Mail anfragen.samsungcareplus@assurant.de

4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im
Bereich der Sachversicherungen.

5. Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Grundlage     Ihres    Versicherungsvertrages  sind    Ihr  Antrag,     die   Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ mit Diebstahlschutz sowie der
Versicherungsschein.

Im Versicherungsfall können wir im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung Ihres versicherten
Gerätes aufgrund eines zufälligen Ereignisses (Unfallschaden) nach unserer Wahl das versicherte
Gerät entweder reparieren oder durch ein Ersatzgerät austauschen lassen. Im Falle eines
Abhandenkommens Ihres versicherten Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub


                                                                                        092024 FV 6.1

[Seite 2]
(Diebstahlschaden) erhalten Sie ein Ersatzgerät. Unsere Leistung wird fällig, wenn wir die zur
Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistung notwendigen
Erhebungen beendet haben.

Im Falle der Reparatur beauftragen wir ein Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur
und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten. Sofern Sie ein Ersatzgerät erhalten, wird
dieses ein Gerät der gleichen Marke sowie nach Möglichkeit auch des gleichen Modells und der
gleichen Farbe sein, wie das versicherte Gerät. Das Ersatzgerät kann aus einem
generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein.

Versichertes Zubehör, das gleichzeitig mit dem versicherten Gerät einen Unfallschaden oder
Diebstahlschaden erleidet oder nicht mit dem Ersatzgerät kompatibel ist, wird durch Zubehör
gleicher Art und Güte ersetzt.

Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Typ des
versicherten Gerätes und nach der Art des versicherten Schadens (Unfallschaden oder
Diebstahlschaden) richtet. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes für Ihr versichertes Gerät ergibt
sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Dieser
Selbstbehalt muss von Ihnen gezahlt werden, bevor die Schadenregulierung stattfinden kann.

Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir
Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal
4 Schadenfälle. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 1-jähriger Laufzeit gewählt haben,
erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für
maximal 2 Schadenfälle. Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des
Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, erbringen wir Versicherungsleistungen
(Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle innerhalb von
12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten.

6. Gesamtpreis Ihrer Versicherung
Der Gesamtpreis Ihrer Versicherung (einschließlich 19% Versicherungssteuer) hängt von dem Typ
des Gerätes ab, das Sie versichern, sowie von der von Ihnen gewählten Vertragslaufzeit (2 Jahre,
1 Jahr oder sich jeweils monatlich verlängernd). Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Ihnen
gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt.

7. Prämienzahlung
Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben, fällt
eine Einmalprämie für die gesamte Vertragslaufzeit an. Die Einmalprämie wird mit Abschluss Ihres
Versicherungsvertrages fällig und ist per PayPal, Kreditkarte, Klarna, Finanzierung (Consors
Finanz) oder Samsung Pay zu zahlen. Für die Zahlung ist es erforderlich, dass Sie die
Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen
und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (z.B.


                                                                                         092024 FV 6.1

[Seite 3]
PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die Zahlung
ordnungsgemäß autorisieren.

Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages
jeweils monatlich verlängert, fallen monatliche Prämien an. Die Versicherungsprämie für den
ersten Monat wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig, die Versicherungsprämien
für die darauffolgenden Monate werden zu Beginn des jeweiligen Versicherungsmonats fällig. Alle
monatlichen Versicherungsprämien sind per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Für die jeweiligen
Zahlungen ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters
der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die
Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem
Verfügungsrahmen) und die die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren.

8. Antragsbindungsfrist, Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Vertrages und des
Versicherungsschutzes
Unsere Entscheidung über die Annahme Ihres Antrages auf Abschluss des
Versicherungsvertrages erfolgt sofort, nachdem uns Ihr Antrag zugegangen ist, und Sie erhalten
unsere    Entscheidung         (Annahme      oder   Ablehnung)  unmittelbar   danach.    Eine
darüberhinausgehende Antragsbindungsfrist besteht für Sie nicht. Ihr Widerrufsrecht (dazu
sogleich unter Ziffer 9.) bleibt hiervon unberührt.

Der Versicherungsvertrag kann nur für neue Smartphones, Tablets, Wearables (z.B.
Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung abgeschlossen werden, die auf der Samsung
Webseite als versicherbar aufgeführt sind. Den Versicherungsvertrag können Sie zusammen mit
dem Kaufvertrag für das neue zu versichernde Gerät (Kaufdatum) abschließen. Versicherbar sind
nur Geräte, die zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Antrag auf Abschluss des
Versicherungsvertrages übermitteln, voll funktionsfähig sind. Um den Versicherungsvertrag
abschließen zu können, müssen Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in
Deutschland haben.

Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande und ist abgeschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf
Vertragsabschluss angenommen haben, wobei die Annahme mit Zugang des
Versicherungsscheins bei Ihnen wirksam wird.

Ihr Versicherungsvertrag beginnt an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum.

Ihr Versicherungsschutz beginnt ebenfalls an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen
Datum, wenn bis dahin die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger
oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten
Monat (sofern Sie die Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des
Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert) gezahlt wurde oder Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben; andernfalls beginnt Ihr Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.


                                                                                       092024 FV 6.1

[Seite 4]
9. Informationen zum bestehenden Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)


                                   Widerrufsbelehrung
                                        Abschnitt 1
                Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                      Widerrufsrecht
 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von
 Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
 Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen

 •   der Versicherungsschein,
 •   die Vertragsbestimmungen,
     einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen
     Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
 •   diese Belehrung,
 •   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
 •   und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
 jeweils in Textform zugegangen sind.
 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
 Widerruf ist zu richten an: Assurant Europe Insurance N.V., Paasheuvelweg 1, 1105 BE
 Amsterdam, Niederlande, anfragen.samsungcareplus@assurant.de.
                                     Widerrufsfolgen
 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer
 hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu
 erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der
 Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des
 Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich
 für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag in Höhe
 von
 •   1/720 der Einmalprämie für 2 Jahre, sofern Sie einen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit
     abgeschlossen haben;
 •   1/360 der Einmalprämie für 1 Jahr, sofern Sie einen Vertrag mit 1-jähriger Laufzeit
     abgeschlossen haben;
 •   1/30 der jeweiligen Monatsprämie, sofern Sie einen Vertrag mit sich jeweils
     monatlich verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben.


                                                                                      092024 FV 6.1

[Seite 5]
Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach
Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
                                     Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl
von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
                                          Abschnitt 2
          Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
                   Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1.   die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag
     abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
     Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2.   die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem Mitgliedstaat
     der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es eine solche
     Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich
     tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit dieser geschäftlich zu tun haben, und
     die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber Ihnen tätig wird;
3.   a)   die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die
          Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei
          juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
          Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
          Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
          erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
          Form;

     b)   jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vertreterin
          oder einem Vertreter des Versicherers oder einer anderen gewerblich tätigen Person
          gemäß Nummer 2 und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
          Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
          Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
          Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
          erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
          Form;


                                                                                          092024 FV 6.1

[Seite 6]
4.   die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art,
    Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
6.   den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen
     Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
     Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll,
     oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den
     Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
7.   Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise
     der Prämien;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der
    Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der
    Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
     Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
     gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
     einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
     gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
     Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
     bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;

11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
    Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
    Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
    bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme
    von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten
    Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
    verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
    Vertrages zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
    Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
    dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg
    zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer
    Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.


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    Ende der Widerrufsbelehrung


10. Angaben zur Laufzeit Ihres Vertrages
Sie können für Ihren Versicherungsvertrag zwischen drei Laufzeitvarianten wählen:

•     2-jährige Laufzeit
      In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 2-jährigen Laufzeit, ohne
      dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf
      der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird.

•     1-jährige Laufzeit
      In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 1-jährigen Laufzeit, ohne
      dass es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf
      der Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird.

•     Anfängliche Laufzeit von 1 Monat mit automatischer Verlängerung der Laufzeit um jeweils 1
      weiteren Monat
      In diesem Falle hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 1 Monat. Die Laufzeit verlängert
      sich danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht zum Ende
      der anfänglichen Laufzeit oder zum Ende einer Laufzeitverlängerung gekündigt oder auf
      andere Weise beendet wird. Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer
      Kündigung bedarf, wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des
      versicherten Gerätes) für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden
      Versicherungsmonaten erbracht haben oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats.

11. Beendigung Ihres Vertrages
Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie
einen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit oder mit sich jeweils
monatlich verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben.

Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen.
Sie können in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der
Verhandlungen über die Versicherungsleistung kündigen, und zwar nach Ihrer Wahl mit
sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, spätestens
jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode
beträgt bei einem Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit
1 Jahr und beginnt mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit
sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat,
wobei die erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages
beginnt und die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den
Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Wir können nach


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[Seite 8]
Eintritt des Versicherungsfalles den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der
Verhandlungen über die Versicherungsleistung mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den
Versicherungsvertrag zu kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss
der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem
Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt
mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils
monatlich verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die
erste Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und
die darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der
jeweiligen vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Das Kündigungsrecht des
Erwerbers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender
Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der
Kenntnis, ausübt. Wir sind im Falle einer Veräußerung des versicherten Gerätes berechtigt,
den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat zu kündigen. Unser Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines
Monats nach Kenntnis von der Veräußerung ausüben.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder, falls Sie keinen Wohnsitz haben, Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir berechtigt,
den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten, nachdem wir von der Verlegung
Kenntnis erlangt haben, zu kündigen.

Für Sie und uns besteht ferner das Recht, den Versicherungsvertrag aus wichtigem Grund
(z.B. im Falle eines Betruges) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

12. Zugrunde liegendes Recht bei der Aufnahme von vorvertraglichen Beziehungen zu Ihnen
Der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss Ihres Vertrages liegt deutsches Recht
zugrunde.

13. Auf Ihren Vertrag anwendbares Recht
Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das deutsche Recht Anwendung.

14. Sprache
Die Sprache, in denen Ihre Vertragsbedingungen und die in diesem Kundeninformationsblatt
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprache, in der wir uns verpflichten,
mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit Ihres Vertrages zu führen, ist die
deutsche Sprache.

15. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wir werden immer versuchen, fair und angemessen zu handeln. Wenn Sie mit dem Service, den
Sie erhalten haben, nicht zufrieden sind, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir unser Bestes


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tun können, um das Problem zu lösen. Wir werden alles tun, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage
schnell bearbeitet wird. Sie können uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren:
Kunden-Helpline: + 49 0800 033 12 04
E-Mail: anfragen.samsungcareplus@assurant.de
Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihren Namen, die IMEI-/Seriennummer des versicherten
Gerätes und die Nummer des Versicherungsscheins an, damit wir uns besser um Ihr Problem
kümmern können.

Wir (Assurant Europe Insurance N.V.) sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. und
haben uns dadurch bereit erklärt, am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren des
Versicherungsombudsmann e. V. teilzunehmen.

Sie können die Schlichtungsstelle wie folgt erreichen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder gebührenpflichtig aus dem
Ausland unter +49 30 206058 99
Telefax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) oder gebührenpflichtig aus
dem Ausland unter +49 30 206058 98
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Der Zugang zum Streitbeilegungsverfahren ist möglich für Verbraucher. Der Ombudsmann kann
aber auch Beschwerden von anderen Personen behandeln, wenn sich diese in einer
verbraucherähnlichen Lage befinden. Die Durchführung des Verfahrens wird abgelehnt, wenn Sie
den Anspruch noch nicht bei uns geltend gemacht haben. Weitere Informationen finden Sie unter
www.versicherungsombudsmann.de.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die
außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU
niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unberührt.

16. Zuständige Aufsichtsbehörden und dortige Beschwerdemöglichkeit
Die für uns (Assurant Europe Insurance N.V.) zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die
Bundesanstalt      für   Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin),   Bereich    Versicherungen,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die BaFin ist auch für die Entgegennahme von
Beschwerden zuständig (Näheres unter www.bafin.de). Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten, bleibt von der vorgenannten Beschwerdemöglichkeit unberührt.


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[Seite 10]
In den Niederlanden ist die für uns (Assurant Europe Insurance N.V.) zuständige Aufsichtsbehörde
die De Nederlandsche Bank N.V., Postbus 98 1000 AB Amsterdam, Niederlande, www.dnb.nl. Ein
Beschwerdeverfahren bei dieser Behörde besteht jedoch nicht, Sie können diese Behörde aber
unter info@dnb.nl über eine Beschwerde informieren.


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[Seite 11]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ mit Diebstahlschutz
(Juni 2024)

1. Gegenstand und Grundlagen der Versicherung
1.1 Die vorliegende Versicherung ist eine Elektronikversicherung für Smartphones, Tablets,
Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und Notebooks von Samsung. Versicherer ist die Assurant
Europe Insurance N.V. (im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“). Um den Versicherungsvertrag
abschließen zu können, müssen Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihren Unternehmenssitz in
Deutschland haben.
1.2 Versichert ist im vereinbarten Umfang die durch einen Unfall verursachte Beschädigung oder
Zerstörung Ihres versicherten Gerätes (Unfallschaden) oder ein Abhandenkommen Ihres
versicherten Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (Diebstahlschaden). Ein
Unfallschaden liegt vor, wenn das Gerät aufgrund eines zufälligen Ereignisses nicht mehr richtig
oder sicher funktioniert, d.h. es ist zum Beispiel heruntergefallen, etwas ist darauf gefallen oder es
wurde Flüssigkeit darauf verschüttet.
1.3 Grundlage Ihrer Versicherung sind Ihr Antrag, diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für Samsung Care+ mit Diebstahlschutz sowie der Versicherungsschein.

2. Versicherbare und versicherte Geräte
2.1 Versicherbar sind nur neue Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches, Ringe) und
Notebooks von Samsung, die auf der Samsung Webseite als versicherbar aufgeführt sind und
2.1.1 für die der Versicherungsvertrag bei Kauf des neuen zu versichernden Gerätes (Kaufdatum)
abgeschlossen wurde und
2.1.2 die zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages
übermitteln, voll funktionsfähig sind.
2.2 Nicht versicherbar sind Geräte, die nach Kundenspezifikationen hergestellt oder umgebaut
wurden.
2.3 Für nicht versicherbare Geräte besteht auch trotz Abschluss eines Versicherungsvertrages und
Zahlung der Versicherungsprämie zu keiner Zeit Versicherungsschutz. Gezahlte
Versicherungsprämien für das nicht versicherbare und damit nicht versicherte Gerät werden
erstattet.
2.4 Versichert ist das im Versicherungsschein näher bezeichnete Gerät von Samsung. Der
Versicherungsschutz umfasst auch Zubehörteile des versicherten Gerätes, wenn sie zum
Zeitpunkt des Kaufs des versicherten Gerätes in der Originalverpackung enthalten waren (im
Folgenden „versichertes Zubehör“).
2.5 Wird das versicherte Gerät von uns im Rahmen eines Versicherungsfalles durch ein
Ersatzgerät ersetzt, geht der Versicherungsschutz mit dem Deckungsumfang, wie er zu diesem
Zeitpunkt für das bisher versicherte Gerät bestand, auf das Ersatzgerät über. Das gleiche gilt, wenn
das versicherte Gerät im Rahmen der Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung durch den
Hersteller oder Händler durch ein Ersatzgerät der gleichen Marke und des gleichen Modells ersetzt
wird.


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[Seite 12]
3. Umfang der Versicherungsleistung und Ablauf der Schadenregulierung
3.1 Im Falle eines Unfallschadens können wir nach unserer Wahl das versicherte Gerät entweder
reparieren oder durch ein Ersatzgerät austauschen lassen. Im Falle eines Diebstahlschadens
erhalten Sie ein Ersatzgerät. Unsere Leistung wird fällig, wenn wir die zur Feststellung des
Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistung notwendigen Erhebungen beendet
haben. Für diese Feststellung haben Sie im Falle eines Unfallschadens das versicherte Gerät in
Ihrem Namen an das von uns mit der Schadenregulierung beauftragte Samsung Authorised
Service Center zu übersenden. Da die auf Ihrem Gerät gespeicherten persönlichen Daten nach
der Übersendung gelöscht werden, sorgen Sie bitte vor der Übersendung für eine externe
Sicherung der auf dem Gerät gespeicherten persönlichen Daten (z.B. Backup in einer Cloud oder
auf einem anderen Gerät). Weder wir noch das von uns beauftragte Samsung Authorised Service
Center übernehmen die Haftung für einen Verlust der persönlichen Daten.
3.2 Im Falle der Reparatur beauftragen wir das Samsung Authorised Service Center mit der
Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten.
3.3 Sofern Sie ein Ersatzgerät erhalten, wird dieses ein Gerät der gleichen Marke sowie nach
Möglichkeit auch des gleichen Modells und der gleichen Farbe sein, wie das versicherte Gerät.
Wenn wir Ihnen ein Ersatzgerät gleichen Modells oder der gleichen Farbe nicht zur Verfügung
stellen können, bieten wir Ihnen eine Auswahl an Geräten mit ähnlichen Spezifikationen an. Das
Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu
sein. Bevor wir ein Ersatzgerät zur Schadensregulierung versenden, führen wir einen
umfassenden Prüfprozess durch, um sicherzustellen, dass es voll funktionsfähig ist. Wir können
auch nicht garantieren, dass wir Geräte in limitierter Auflage oder Sonderauflagen ersetzen. Wenn
wir im Falle eines Unfallschadens das versicherte Gerät gegen ein Ersatzgerät austauschen, sind
Sie und wir uns darüber einig, dass das Eigentum an dem versicherten Gerät mit der Lieferung
des Ersatzgerätes auf uns übergeht. Sofern Sie im Falle eines Diebstahlschadens das versicherte
Gerät wiedererlangen, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Haben Sie zu diesem
Zeitpunkt bereits ein Ersatzgerät erhalten, haben Sie uns das versicherte Gerät unverzüglich zu
übersenden und Sie und wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem versicherten Gerät
mit dem Eingang bei uns auf uns übergeht.
3.4 Ihr Zubehör kann gleichzeitig mit Ihrem versicherten Gerät einen Unfallschaden oder
Diebstahlschaden erleiden oder es ist nicht mehr mit Ihrem Gerät kompatibel, weil wir das
versicherte Gerät aufgrund eines Versicherungsfalls durch ein Ersatzgerät ausgetauscht haben. In
diesem Fall ersetzen wir Ihr versichertes Zubehör durch Zubehör gleicher Art und Güte. Sie haben
dann das versicherte Zubehör an uns zu übersenden (im Falle eines Diebstahlschadens wenn und
sobald Sie es wiedererlangt haben) und Sie und wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an
dem versicherten Zubehör mit dem Eingang bei uns auf uns übergeht.
3.5 Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Typ des
versicherten Gerätes und nach der Art des versicherten Schadens (Unfallschaden oder
Diebstahlschaden) richtet. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes für Ihr versichertes Gerät ergibt
sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Dieser
Selbstbehalt muss von Ihnen gezahlt werden, bevor die Schadenregulierung stattfinden kann.


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[Seite 13]
3.6 Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit gewählt haben, erbringen wir
Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal
4 Schadenfälle. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 1-jähriger Laufzeit gewählt haben,
erbringen wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für
maximal 2 Schadenfälle. Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des
Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert, erbringen wir Versicherungsleistungen
(Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes) für maximal 2 Schadenfälle innerhalb von
12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten.

4. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle
4.1 Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
4.2 Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung
in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

5. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
5.1 Nicht versichert sind
5.1.1 Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler einschließlich
Backcover, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des versicherten Gerätes nicht
beeinträchtigen. Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen
oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder
sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen;
5.1.2 Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder
der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes;
5.1.3 Schäden durch Reparaturen, Service- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von
Ihnen oder nicht von uns autorisierten Dritten;
5.1.4 Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs-
oder Softwarefehler;
5.1.5 die auf dem versicherten Gerät gespeicherten Bilder, Software, Downloads, Apps, Musik
oder andere Inhalte; wenn die auf Ihrem Gerät gespeicherten Daten verwendet werden, um auf
bestehende Konten zuzugreifen oder durch Betrug neue Konten zu eröffnen, sind die dadurch
verlorenen Gelder nicht abgedeckt;
5.1.6 unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, einschließlich Ersatzkosten
oder Nutzungsausfall nach Eintritt des Versicherungsfalls;
5.1.7 Kosten, die für die Entsorgung des schadhaften versicherten Gerätes anfallen;
5.1.8 Modifikationen, d.h. wenn Ihr Gerät in irgendeiner Weise modifiziert wurde, sind die
Modifikationen nicht abgedeckt. Modifikationen sind alles, was das Aussehen oder die
Funktionsweise Ihres versicherten Geräts gegenüber den ursprünglichen Spezifikationen
verändert, dazu gehören Dinge wie z.B. Softwareänderungen, das Hinzufügen von Edelsteinen
oder Edelmetallen;
5.1.9 Fälle, in denen die Seriennummer oder IMEI-Nummer des versicherten Gerätes entfernt,
unkenntlich gemacht oder verändert wurde;


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[Seite 14]
5.1.10 elektrische oder mechanische Ausfälle, d.h. wenn das versicherte Gerät aufgrund von
Material- oder Verarbeitungsfehlern ausfällt (diese Defekte könnten durch die für das versicherte
Gerät bestehende Garantie und/oder Ihre gesetzlichen Rechte abgedeckt sein);
5.1.11 Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen,
politische Gewalthandlungen, Attentate, Terrorakte, Arbeitsunruhen, Enteignungen oder
enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahmungen, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige
behördliche Eingriffe;
5.1.12 Schäden, die durch Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überflutung,
oder ähnliche Ereignisse entstehen;
5.1.13 das Abhandenkommen des versicherten Gerätes auf andere Weise als durch Diebstahl,
Einbruchdiebstahl oder Raub, also z.B. wenn Sie das versicherte Gerät verloren haben oder es
von Ihnen verlegt wurde und Sie nicht in der Lage sind, es wiederzufinden.
5.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, soweit Sie dafür von einem Dritten
Entschädigung aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen beanspruchen
können. Sonstige Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Regelung
bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf uns über, soweit Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht.

6. Geltungsbereich
6.1 Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
6.2 Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag erbringen wir ausschließlich in der
Bundesrepublik Deutschland, d.h. wenn wir Ihnen ein Ersatzgerät oder ein repariertes Gerät
zusenden, wird dies nur an eine Adresse in Deutschland geschickt.

7. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Vertrages und des Versicherungsschutzes,
Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrages
7.1 Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande und ist abgeschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf
Vertragsabschluss angenommen haben, wobei die Annahme mit Zugang des
Versicherungsscheins bei Ihnen wirksam wird.
7.2 Ihr Versicherungsvertrag beginnt an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum.
7.3 Ihr Versicherungsschutz beginnt ebenfalls an dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen
Datum, wenn bis dahin die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger
oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten
Monat (sofern Sie die Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des
Versicherungsvertrages jeweils monatlich verlängert) gezahlt wurde oder Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben; andernfalls beginnt Ihr Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
7.4 Laufzeit
Sie können für Ihren Versicherungsvertrag zwischen drei Laufzeitvarianten wählen:
7.4.1 2-jährige Laufzeit
In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 2-jährigen Laufzeit, ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der
Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird.
7.4.2 1-jährige Laufzeit


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[Seite 15]
In diesem Falle endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der 1-jährigen Laufzeit, ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Er endet jedoch schon vorher, wenn der Vertrag vor Ablauf der
Laufzeit, z.B. durch Kündigung, beendet wird.
7.4.3 Anfängliche Laufzeit von 1 Monat mit automatischer Verlängerung der Laufzeit um jeweils 1
weiteren Monat
In diesem Falle hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 1 Monat. Die Laufzeit verlängert sich
danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht zum Ende der
anfänglichen Laufzeit oder zum Ende einer Laufzeitverlängerung gekündigt oder auf andere Weise
beendet wird. Der Vertrag endet ferner automatisch, also ohne dass es einer Kündigung bedarf,
wenn und sobald wir Versicherungsleistungen (Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes)
für 2 Schadenfälle innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Versicherungsmonaten erbracht haben
oder mit dem Ablauf des 36. Versicherungsmonats.
7.5 Kündigung
7.5.1 Sie und wir können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsmonats
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen
Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit oder mit sich jeweils monatlich
verlängernder Laufzeit abgeschlossen haben.
7.5.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag ebenfalls kündigen.
Sie können in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen
über die Versicherungsleistung kündigen, und zwar nach Ihrer Wahl mit sofortiger Wirkung oder
mit Wirkung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der
laufenden      Versicherungsperiode.     Die     Versicherungsperiode     beträgt    bei    einem
Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit
dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich
verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste
Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die
darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen
vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Wir können nach Eintritt des
Versicherungsfalles den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über
die Versicherungsleistung mit einer Frist von einem Monat kündigen.
7.5.3 Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den
Versicherungsvertrag zu kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der
laufenden      Versicherungsperiode.     Die     Versicherungsperiode     beträgt    bei    einem
Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit
dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich
verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste
Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die
darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen
vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen. Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt,
wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen
der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausübt. Wir sind im Falle
einer Veräußerung des versicherten Gerätes berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber


                                                                                          092024 FV 6.1

[Seite 16]
dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unser Kündigungsrecht
erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Veräußerung ausüben.
7.5.4 Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder, falls Sie keinen Wohnsitz haben, Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir berechtigt, den
Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten, nachdem wir von der Verlegung Kenntnis
erlangt haben, zu kündigen.
7.5.5 Für Sie und uns besteht ferner das Recht, den Versicherungsvertrag aus wichtigem Grund
(z.B. im Falle eines Betruges) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

8. Versicherungsprämie, Zahlungsweise und Folgen verspäteter Prämienzahlung
8.1 Die Höhe der Versicherungsprämie (einschließlich der derzeit gültigen Versicherungssteuer)
hängt von dem Typ des Gerätes ab, das Sie versichern, sowie von der von Ihnen gewählten
Vertragslaufzeit (2 Jahre, 1 Jahr oder sich jeweils monatlich verlängernd). Der genaue Betrag
ergibt sich aus dem Ihnen gemachten Angebot und ist in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt.
Die jeweilige Versicherungsprämie stellt den Gesamtpreis der Versicherung dar. Weitere
Gebühren oder Nebenkosten fallen nicht an.
8.2 Sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit gewählt haben,
fällt eine Einmalprämie für die gesamte Vertragslaufzeit an. Die Einmalprämie wird mit Abschluss
Ihres Versicherungsvertrages fällig und ist per PayPal, Kreditkarte, Klarna, Finanzierung (Consors
Finanz) oder Samsung Pay zu zahlen. Für die Zahlung ist es erforderlich, dass Sie die
Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters der gewählten Zahlungsmethode erfüllen
und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (z.B.
PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen) und die Zahlung
ordnungsgemäß autorisieren.
8.3 Haben Sie die Vertragsvariante gewählt, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages
jeweils monatlich verlängert, fallen monatliche Prämien an. Die Versicherungsprämie für den
ersten Monat wird mit Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fällig, die Versicherungsprämien
für die darauffolgenden Monate werden zu Beginn des jeweiligen Versicherungsmonats fällig. Alle
monatlichen Versicherungsprämien sind per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Für die jeweiligen
Zahlungen ist es erforderlich, dass Sie die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters
der gewählten Zahlungsmethode erfüllen und akzeptieren bzw. die Voraussetzungen für die
Nutzung der Zahlungsmethode erfüllen (PayPal-Account, Kreditkarte mit entsprechendem
Verfügungsrahmen) und die die Zahlung ordnungsgemäß autorisieren.
8.4 Wird die Einmalprämie (betrifft einen Vertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit) oder die
Erstprämie (betrifft einen Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder Laufzeit) nicht rechtzeitig
gezahlt, sind wir, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es
sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Ist die Einmalprämie oder die Erstprämie
bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei
denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht
haben.


                                                                                              092024 FV 6.1

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8.5 Wird eine Folgeprämie (betrifft nur einen Vertrag mit sich jeweils monatlich verlängernder
Laufzeit) nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist jedoch nur wirksam,
wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die
Rechtsfolgen angibt, die nach den folgenden Ziffern 8.5.1 und 8.5.2 mit dem Fristablauf verbunden
sind.
8.5.1 Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der
Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
8.5.2 Wir können nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie
mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Die Kündigung kann mit der Bestimmung
der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem
Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind; hierauf haben wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich
hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der
Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats
nach Fristablauf die Zahlung leisten. Die Regelungen in Ziffer 8.5.1 (Leistungsfreiheit) bleiben
unberührt.

9. Obliegenheiten
9.1 Sobald Sie Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangen, müssen Sie uns dies
unverzüglich anzeigen. Im Falle eines Diebstahlschadens, müssen Sie zudem unverzüglich die
Polizei informieren und uns die Polizeidienststelle nebst Adresse und polizeilichem Aktenzeichen
mitteilen. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahlschadens außerhalb Deutschlands befinden,
haben Sie die zuständige örtliche Behörde zu informieren und uns diese nebst Adresse und
Aktenzeichen mitzuteilen. Falls Sie Schwierigkeiten haben sollten, den Vorfall bei der Polizei bzw.
der örtlichen Behörde zu melden, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen weiterhelfen
können.
9.2 Wir können nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass Sie jede Auskunft
erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht
erforderlich ist. Ferner haben Sie uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit
zu ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich
sind. Belege können wir insoweit verlangen, als deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet
werden kann.
9.3 Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und
Minderung des Schadens zu sorgen. Ferner haben Sie unsere Weisungen, soweit für Sie
zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten.
9.4 Verletzen Sie eine Obliegenheit, sind wir leistungsfrei, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich
verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
9.5 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt
haben.


                                                                                             092024 FV 6.1

[Seite 18]
9.6 Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit hat bei Verletzung einer nach Eintritt des
Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,
dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

10. Änderung von Anschrift und Name
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Ihnen gegenüber
abzugebende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns
bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Diese Regelungen sind im Falle Ihrer Namensänderung entsprechend anzuwenden. Haben Sie
die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen, sind diese Regelungen auch bei einer
Verlegung Ihrer gewerblichen Niederlassung entsprechend anzuwenden.

11. Sanktionsklausel
Wir sind nicht verpflichtet, Deckung oder Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung zu
gewähren, wenn dies gegen Sanktionsgesetze oder -vorschriften verstoßen würde. Der
Versicherungsschutz und die Entschädigungsleistung werden dann automatisch ausgesetzt.
Sobald dies nach den Sanktionsgesetzen und -vorschriften wieder zulässig ist, wird der
Versicherungsschutz ab dem Tag wieder aktiviert, an dem die Leistungserbringung wieder
gesetzlich zulässig ist.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Neben diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung Care+ mit
Diebstahlschutz gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in der jeweils
gültigen Fassung.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Samsung
Care+ mit Diebstahlschutz ganz oder teilweise unwirksam sein oder undurchführbar sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.3 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das deutsche Recht Anwendung.

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen
Anzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflichten
Sie haben bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Umstände, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen und
nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen
Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.


                                                                                          092024 FV 6.1

[Seite 19]
Unsere Rechte im Falle der Verletzung

Rücktritt und Leistungsfreiheit
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des
Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der
nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

Bei einem Rücktritt steht uns der Teil der Versicherungsprämie zu, welcher der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich
einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.

Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht
fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie
die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Die Versicherungsperiode beträgt bei einem
Versicherungsvertrag mit 2-jähriger Laufzeit oder mit 1-jähriger Laufzeit 1 Jahr und beginnt mit
dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Vertrag mit sich jeweils monatlich
verlängernder Laufzeit beträgt die Versicherungsperiode 1 Monat, wobei die erste
Versicherungsperiode mit dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages beginnt und die
darauffolgenden Versicherungsperioden jeweils im Anschluss an den Ablauf der jeweiligen
vorangegangenen Versicherungsperiode beginnen.

Erhöht sich durch die Vertragsänderung die Versicherungsprämie um mehr als 10% oder schließen
wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos
kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.


                                                                                            092024 FV 6.1

[Seite 20]
Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum
Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
verletzt haben.

Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind
bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der
Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder
Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach
dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach
Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung
des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist
(Auskunftsobliegenheit). Ferner haben Sie uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht
insoweit zu ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands
dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Belege können wir insoweit verlangen, als deren
Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht
wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur
Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob
fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber
wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung
erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.


                                                                                             092024 FV 6.1

[Seite 21]
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von
Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die
vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen
arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch
dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Belehrung nach § 37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der
Versicherungsprämie
Ist die Einmalprämie (sofern Sie einen Versicherungsvertrag mit 2-jähriger oder 1-jähriger Laufzeit
gewählt haben) beziehungsweise die Versicherungsprämie für den ersten Monat (sofern Sie die
Vertragsvariante gewählt haben, bei der sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages jeweils
monatlich verlängert) bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung
verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.


                                                                                            092024 FV 6.1

[Seite 22]
                   Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

                                  (Stand 19. Oktober 2021)


1.   Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und Kontaktdaten

     Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-    Kontaktdaten unserer
     Grundverordnung                               Datenschutzbeauftragten:

     Assurant Europe Insurance N.V.                Tel.: + 49 0800 033 12 04
     (nachfolgend “Assurant” oder “wir”)           E-Mail: dataprotectionofficer@assurant.com
     Paasheuvelweg 1, 1105 BE Amsterdam,
     Niederlande

     Tel.: + 49 0800 033 12 04
     E-Mail: dataprotectionofficer@assurant.com

2.   Personenbezogene Daten der Verarbeitung

     Wir verarbeiten die Angaben in Ihrem Antrag zum Versicherungsvertrag (Antragsdaten), wie
     bspw.

        •   Titel                                     •   Bankverbindung
        •   Name                                      •   Geburtsdatum
        •   E-Mail-Adresse                            •   Gerätetyp
        •   Telefonnummer/Mobilfunknummer             •   Versicherungsdauer
        •   Adresse (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)      •   Prämie

     sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten zur Abwicklung der Vertragsbeziehung
     und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall
     speichern wir alle Ihre hierzu gemachten Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten, z.B.
     Schädiger (Leistungsdaten).


3.   Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

     Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der
     Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) sowie
     anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Im Einzelnen:


                                                                                      092024 FV 6.1

[Seite 23]
3.1 Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1
    lit. b DSGVO)

    Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Begründung, Durchführung und
    ggf. Beendigung unserer Verträge mit Ihnen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der
    Versicherungsleistungen (bspw. Schadensbewertung auf Grundlage des abgeschlossenen
    Versicherungsvertrags).


3.2 Berechtigte Interessen von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO)

    Über die eigentliche Erfüllung des (Vor-)Vertrages hinaus verarbeiten wir Ihre Daten
    gegebenenfalls, wenn es erforderlich ist, um unsere berechtigten Interessen oder diejenigen
    Dritter zu wahren, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten dem
    entgegenstehen, insbesondere für Zwecke der:

    −   Vertragsabwicklung mit dem Rückversicherer – unser berechtigtes Interesse besteht in
        der branchenüblichen Absicherung unseres Versicherungsrisikos;

    −   Verhinderung von Versicherungsbetrug oder -missbrauch (einschließlich Austausch von
        relevanten Daten mit Auskunfteien, sonstigen Informationspools und anderen
        Versicherern) – unser berechtigtes Interesse besteht in der Vermeidung von Schäden
        durch missbräuchliches und arglistiges Verhalten;

    −   Gewährleistung der IT-Sicherheit;

    −   Rechtsverteidigung und Rechtsdurchsetzung.


3.3 Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO)

    Wie alle Unternehmen, die sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligen, unterliegen auch wir
    einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen
    (wie z.B. aber nicht abschließend Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Handels- und
    Steuergesetze), aber auch ggf. aufsichtsrechtliche oder andere behördliche Vorgaben (z.B.
    der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Zu den Zwecken der Verarbeitung
    gehören ggf. die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die
    Verhinderung, Bekämpfung und Aufklärung der Terrorismusfinanzierung und
    vermögensgefährdenden Straftaten, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und
    Meldepflichten, die Archivierung und Verarbeitung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes
    und der Datensicherheit sowie der Prüfung durch Steuerbehörden und anderen öffentlichen
    Stellen und Institutionen. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im


                                                                                       092024 FV 6.1

[Seite 24]
     Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung,
     Strafverfolgung oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.


3.4 Zwecke im Rahmen einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a
    DSGVO)

     Soweit wir ergänzend personenbezogene Daten aufgrund Ihrer gesondert erteilten
     Einwilligung verarbeiten (bspw. zu Werbezwecken oder im Falle von Gesundheitsdaten
     und/oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1
     DSGVO), werden wir Sie stets gesondert über den jeweils verfolgten Zweck und Ihre Rechte
     informieren.


4.   Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir Daten nicht unmittelbar von
     Ihnen erhalten, und deren Herkunft

     Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist, verarbeiten wir von
     unseren Kunden, anderen Unternehmen der Assurant-Unternehmensgruppe, anderen
     Unternehmen oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien, Adressverlage) zulässigerweise
     erhaltene personenbezogene Daten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir
     bei Vorliegen eines Versicherungsfalls ggf. auch von Dritten, z.B. dem jeweiligen Schädiger
     erhalten (Leistungsdaten).

     Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder eventuelle Widersprüche in Angaben
     aufzuklären, kann es auch erforderlich sein, von anderen Versicherern Antrags-, Vertrags-
     oder Leistungsdaten zu erhalten.

     Ferner verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen
     (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien,
     Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.


5.   Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten

     Wir übermitteln Ihre Daten ausschließlich an Dritte (einschließlich verbundene Unternehmen),
     soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen
     unseres berechtigten Interesses erforderlich ist. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und
     Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese mit uns einen
     Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Art. 28 DSGVO)
     geschlossen haben. Zu den denkbaren Empfängern gehören im wesentlichen Unternehmen
     aus den im Folgenden aufgeführten Kategorien (welche Kategorien von Empfängern in Ihrem
     Fall konkret betroffen sind, werden wir Ihnen auf Anfrage gerne genauer mitteilen):


                                                                                         092024 FV 6.1

[Seite 25]
     •   Unternehmen der Assurant-Unternehmensgruppe (insbesondere im Falle der
         Auslagerung einzelner Leistungen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an
         einer konzernweiten Optimierung von Verwaltungsprozessen);

     •   Reparaturservices (im Falle der Auslagerung unserer vertraglich geschuldeten
         Leistungen an einen Subunternehmer – unser berechtigtes Interesse besteht in einer
         Einbindung externer Expertise zur Optimierung unseres Leistungsangebots);

     •   Rückversicherer (zwecks Absicherung unseres Versicherungsrisikos;

     •   Externe Kundenservices (auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer
         Optimierung unserer Kundenbetreuung durch Einbindung spezialisierter Dienstleister);

     •   externe Rechenzentren, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung,
         Kurierdienste, Logistikunternehmen (auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an
         einer Optimierung unserer Prozesse durch Einbindung spezialisierter Dienstleister);

     •   Öffentliche     Stellen      und     Institutionen     (z.B.  Bundesanstalt  für
         Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern) bei
         Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung;

     •   Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gutachter;

     •   Banken;

     •   Vermittler unserer Verträge;

     •   Auskunfteien.


6.   Drittlandübermittlung

     Sollten wir im Ausnahmefall personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des
     Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln (sog. Drittland), erfolgt die Übermittlung
     nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
     bestätigt wurde (Art. 45 DSGVO) oder auf andere Weise sichergestellt ist, dass Ihre Rechte
     und Freiheiten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Art. 44 bis 50
     DSGVO       angemessen     geschützt    und  garantiert   werden      (z.B.    verbindliche
     unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln).

     Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne entsprechende Detailinformationen zur Verfügung.


                                                                                        092024 FV 6.1

[Seite 26]
7.   Dauer der Speicherung Ihrer Daten

     Wir verarbeiten Ihre Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Das schließt auch die
     Anbahnung eines Vertrages (vorvertragliches Rechtsverhältnis) und die Abwicklung eines
     Vertrages mit ein.

     Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
     Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn
     Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses
     hinaus.

     Ferner können spezielle gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsdauer
     erfordern, wie z.B. die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen
     Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt
     die regelmäßige Verjährungsfrist zwar drei Jahre, es können aber auch Verjährungsfristen von
     bis zu 30 Jahren anwendbar sein.

8.   Ihre Datenschutzrechte

     Unter den in der DSGVO näher bestimmten Voraussetzungen können Sie uns
     gegenüber die folgenden Datenschutzrechte geltend machen:

         • Auskunftsrecht: Sie sind jederzeit berechtigt, im Rahmen von Art. 15 DSGVO von uns
         eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten
         verarbeiten; ist dies der Fall, sind Sie im Rahmen von Art. 15 DSGVO ferner berechtigt,
         Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte weitere Informationen
         (u.a. Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien von
         Empfängern, geplante Speicherdauer, Ihre Rechte, die Herkunft der Daten, den Einsatz
         einer automatisierten Entscheidungsfindung und im Fall des Drittlandtransfers die
         geeigneten Garantien) und eine Kopie Ihrer Daten zu erhalten.

         • Recht auf Berichtigung: Sie sind berechtigt, nach Art. 16 DSGVO von uns zu
         verlangen, dass wir die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten berichtigen,
         wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind.

         • Recht auf Löschung: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 17
         DSGVO von uns zu verlangen, dass wir Sie betreffende personenbezogene Daten
         unverzüglich löschen. Das Recht auf Löschung besteht u. a. nicht, wenn die Verarbeitung
         der personenbezogenen Daten erforderlich ist für (i) die Ausübung des Rechts auf freie
         Meinungsäußerung und Information, (ii) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der
         wir unterliegen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) oder (iii) zur Geltendmachung,
         Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


                                                                                         092024 FV 6.1

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         • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie sind berechtigt, unter den
         Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir die Verarbeitung
         Ihrer personenbezogenen Daten einschränken.

         • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von
         Art. 20 DSGVO von uns zu verlangen, dass wir Ihnen die Sie betreffenden
         personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten,
         gängigen und maschinenlesbaren Format übergeben.

         • Widerspruchsrecht: Sie sind berechtigt, unter den Voraussetzungen von Art. 21
         DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
         einzulegen, so dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beenden
         müssen. Das Widerspruchsrecht besteht nur in den in Art. 21 DSGVO vorgesehen
         Grenzen. Zudem können unsere Interessen einer Beendigung der Verarbeitung
         entgegenstehen, so dass wir trotz Ihres Widerspruchs berechtigt sind, Ihre
         personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

         • Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung in die Verarbeitung
         personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die
         Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
         wird davon nicht berührt.

         • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Sie sind berechtigt, unter den
         Voraussetzungen von Art. 77 DSGVO Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
         insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des
         Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der
         Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Das
         Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder
         gerichtlichen Rechtsbehelfs.

         Wir empfehlen Ihnen allerdings, eine Beschwerde zunächst immer an unseren
         Datenschutzbeauftragten zu richten.

Ihre Anträge über die Ausübung Ihrer Rechte sollten nach Möglichkeit schriftlich an die
oben angegebene Anschrift oder direkt an unseren Datenschutzbeauftragten adressiert
werden.


9.   Umfang Ihrer Pflichten, uns Ihre Daten bereitzustellen

     Sie brauchen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer
     Geschäftsbeziehung oder für ein vorvertragliches Verhältnis mit uns erforderlich sind oder zu
     deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel


                                                                                         092024 FV 6.1

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   nicht in der Lage sein, den Vertrag zu schließen oder auszuführen. Die Bereitstellung der in
   Ihrem Antrag abgefragten Daten ist bspw. zur Einschätzung des zu versichernden Risikos und
   zur Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsschutzes erforderlich; ohne diese
   Daten können wir Ihren Antrag nicht prüfen. Dies kann sich auch auf später im Rahmen der
   Geschäftsbeziehung erforderliche Daten beziehen. Sofern wir darüber hinaus Daten von
   Ihnen erbitten, werden Sie über die Freiwilligkeit der Angaben gesondert informiert.


10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich
    Profiling)

   Wir verarbeiten Ihre Daten teilweise automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche
   Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein:

       • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir zur Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung
       verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen.

       • Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten
       Daten (sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen) entscheiden wir
       vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
       beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. Die
       Regeln richten sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Kriterien und
       Kalkulationen.

   Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen auf Grundlage von Art. 22 Abs. 2 lit. a, c
   DSGVO durchführen, haben Sie das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und
   Anfechtung der Entscheidung. Dazu können Sie sich jederzeit telefonisch an unsere
   Mitarbeiter unter Tel: + 49 0800 033 12 04 wenden oder die sonstigen Kontaktwege gemäß
   Ziffer 1 nutzen.

   Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde.

       Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

       Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

       Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, die
       aufgrund von Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage
       einer Interessenabwägung), Widerspruch einzulegen, wenn dafür Gründe
       vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben; dies gilt auch
       für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4
       Abs. 4 DSGVO.


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Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten
nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und
Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Soweit wir Ihre
personenbezogene Daten zum Zwecke der Direktwerbung verarbeiten,
werden wir Ihre Daten nach Ihrem Widerspruch in jedem Fall nicht weiter
zu diesem Zwecke verarbeiten.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet
werden an

dataprotectionofficer@assurant.com


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