# Astra für Endkunden EV MD 2026: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-astra-elektronik-ev-md-2026.php
- Rechtlicher Träger: astra Versicherung AG (Tochter der Bayerischen)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-astra-elektronik-ev-md-2026.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung EV MD 2026](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:9673706a-af1d-4ded-814f-339f85e7ff1b/astra_AVB_Elektronik_Endkunden_EV_MD_2026.pdf), Fassung EV MD 2026, Stand 18.03.2026
- Original beim Versicherer (PDF): [Kundeninformation Elektronikversicherung EV MD 2026](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:a1e92148-fdd1-4d20-82e6-b9d4a7a7adc1/astra_Kundeninfo_Elektronik_Endkunden_EV_MD_2026.pdf), Fassung AVB EV MD 2026, Stand 01.07.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungsleistung ist auf die Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme begrenzt. | 3.1, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Versicherungsschutz besteht bei der Beschädigung oder Zerstörung Ihres versicherten Gerätes durch | 1.1, Seite 1 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Mobiltelefone (Handy, Smartphone), Smartwatch oder Tablets | 2.3.1, Seite 1 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | nein | Bei Kauf von Einzelkomponenten kann die Versicherung nur für die einzelne Komponente abgeschlossen werden. | 2.3.9, Seite 1 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum abgeschlossen wurde | 2.4, Seite 1 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | Ältere Geräte sind nicht versicherbar und nicht versichert. | 2.4, Seite 1 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | Der Versicherungsnehmer hat alle Kauf- und Garantiebelege für das versicherte Gerät aufzubewahren | 9.1, Seite 3 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, | 1.1.2, Seite 1 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden | 1.1.2, Seite 1 |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, | 1.1.2, Seite 1 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienungsfehler, | 1.1.1, Seite 1 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Überspannung, Induktion, Kurzschluss, | 1.1.3, Seite 1 |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | nein | Material-/Konstruktions- oder Herstellerfehler | 4.2.1, Seite 2 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nein | durch dauernde Einflüsse des Betriebes und normale Abnutzung, | 4.1.3, Seite 2 |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | dass die maximale Kapazität des Akkus seines versicherten Gerätes dauerhaft unter 30% liegt | 3.1 e), Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion | 1.1.3, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | durch Witterungseinflüsse, | 4.1.4, Seite 1 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | ja, bis zur Versicherungssumme | Sabotage, Vandalismus und Beschädigung durch Dritte. | 1.1.5, Seite 1 |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler | 4.2.2, Seite 2 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | einschließlich des im üblichen Lieferumfang enthaltenen Originalzubehörs | 2.1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | 1.1.4, Seite 1 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | 1.1.4, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | 1.1.4, Seite 1 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nein | durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren | 4.1.2, Seite 2 |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | ja, bis 250 € | erstattet der Versicherer diese Telefonkosten bis zu 250 Euro. | 3.1 b), Seite 1 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | ja | hat der Versicherungsnehmer die Geräteortungsfunktion unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu aktivieren. | 9.1, Seite 3 |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | erhält der Versicherungsnehmer bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten | 3.1 c), Seite 1 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | ja, bis zur Versicherungssumme | nach Wahl des Versicherers ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte | 3.1 a), Seite 1 |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | oder die Auszahlung des erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswertes eines Gerätes gleicher Art und Güte | 3.1 a), Seite 1 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | ja | voller Wiederbeschaffungswert bei einer Gebrauchsdauer bis zu 12 Monaten | 3.1 f), Seite 1 |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | ja | 85% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer Gebrauchsdauer ab Anfang des 13. Monats | 3.1 f), Seite 1 |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | Die Reparatur ist bei einem vom Dienstleister des Versicherers beauftragten Reparaturunternehmen durchzuführen. | 3.1 c), Seite 1 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt |  |  |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten der Versendung werden erstattet, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. | 3.1 c), Seite 1 |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | ja, bis zur Versicherungssumme | kostenfrei einen Datenrettungsversuch durchführen lassen | 3.1 b), Seite 1 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | 35 € | um einen Selbstbehalt von 35 € gekürzt. | 3.1 g), Seite 1 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | wird um einen Selbstbehalt von 15 % des Neukaufpreises gekürzt. | 3.1 g), Seite 1 |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | nicht geregelt |  |  |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | ja | Bei vereinbarter Selbstbeteiligung | 3.1 g), Seite 1 |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nein | wird der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere der Schuld des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | 4.2.6, Seite 2 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | Geräte, die überwiegend gewerblich oder beruflich genutzt werden, | 2.5.1, Seite 1 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | ist diese andere Sachversicherung in Anspruch zu nehmen | 4.4, Seite 2 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | Eingriffe des Versicherungsnehmers oder nicht vom Versicherer autorisierter Dritter | 4.1.6, Seite 2 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | an oder durch Software, durch unsachgemäße Veränderung der Software | 4.1.7, Seite 2 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | ist zudem eine Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten | 9.5, Seite 3 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | ja | das Gerät über die Geräteortungsfunktion zu sperren | 9.5, Seite 3 |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | muss er dies dem Versicherer unverzüglich mitteilen | 9.3, Seite 3 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | Der Versicherer kann bei Totalschäden die Herausgabe des versicherten Gerätes | 3.1 a), Seite 1 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse | 4.1.1, Seite 2 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | 5.1, Seite 1 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | ja | gilt eine Wartezeit von sechs Wochen ab Abschluss des Versicherungsvertrages | 2.4, Seite 1 |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | keine | Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. | 7.2, Seite 2 |
| Monatlich oder täglich kündbar | ja | Den Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer täglich | 7.2, Seite 2 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | Die gesetzlichen Kündigungsrechte nach Eintritt eines Schadenfalles bleiben hiervon unberührt. | 7.2, Seite 2 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | durch ein Neu- oder Ersatzgerät gleicher Art und Güte ersetzt | 9.2, Seite 3 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung EV MD 2026

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[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die                                    2.6.   In den Fällen der Ziffer 2.5 besteht auch trotz Abschluss eines
                                                                                      Versicherungsvertrages und Beitragszahlung zu keiner Zeit
Elektronikversicherung EV MD 2026                                                     Versicherungsschutz. Für das nicht versicherte Gerät gezahlte Beiträge
                                                                                      erstattet der Versicherer zurück.
Versicherer: astra Versicherung AG
Dudenstraße 46, 68167 Mannheim                                                 3.     Umfang der Versicherungsleistung
                                                                               3.1    Die Versicherungsleistung ist auf die Höhe der abgeschlossenen
1.    Gegenstand der Versicherung                                                     Versicherungssumme begrenzt.
1.1   Die vorliegende Versicherung ist eine Elektronikversicherung für           a)   Im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme erhält der
      Elektrogeräte. Um den Versicherungsschutz abschließen zu können,                Versicherungsnehmer bei Zerstörung/Verlust (Totalschaden) des
      müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Versicherungs-                  Gerätes nach Wahl des Versicherers ein Ersatzgerät gleicher Art und
      schutz besteht bei der Beschädigung oder Zerstörung Ihres                       Güte entsprechend dem erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswert
      versicherten Gerätes durch                                                      oder die Auszahlung des erstattungsfähigen Wiederbeschaffungs-
1.1.1 Bedienungsfehler,                                                               wertes eines Gerätes gleicher Art und Güte. Tritt der Versicherungsfall
1.1.2 Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden,                                 Totalschaden schon im ersten Vertragsjahr ein, hat der
1.1.3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion,              Versicherungsnehmer für diesen Versicherungsfall die Wahl zwischen
      Kurzschluss,                                                                    einem Ersatzgerät gleicher Art und Güte entsprechend dem
1.1.4 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub                                              erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswert oder der Auszahlung des
1.1.5 Sabotage, Vandalismus und Beschädigung durch Dritte.                            erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswertes eines Gerätes gleicher
                                                                                      Art und Güte. Der Versicherer kann bei Totalschäden die Herausgabe
2.    Versichertes Gerät und versicherbare Geräte                                     des versicherten Gerätes und des Originalzubehörs (ohne Akkus)
2.1   Versichert ist das im Versicherungsschein genannte und durch die dort           sowie den Nachweis einer Ersatzbeschaffung verlangen.
      angegebene genaue Gerätebezeichnung und Gerätenummer                       b)   Auf Antrag des Versicherungsnehmers wird der Versicherer bei einem
      eindeutig identifizierbare Gerät einschließlich des im üblichen                 dem Versicherer wegen Totalschaden herausgegebenen Mobiltelefon
      Lieferumfang enthaltenen Originalzubehörs. Für Mobiltelefone gilt               kostenfrei einen Datenrettungsversuch durchführen lassen. Sind dem
      folgendes: Enthält das versicherte Originalzubehör keine Schutzhülle,           Versicherungsnehmer durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
      keinen Displayschutz (Glasscheibe), keine Handy-Kette, sind die                 eines Mobiltelefons Telefonkosten durch die unberechtigte
      Schäden aus der Gesamtheit dieser Zubehörteile bei einer                        telefonische Nutzung des versicherten Geräts entstanden, erstattet
      Gebrauchsdauer - siehe Ziffer 3.1 d) dieser Versicherungsbedingungen            der Versicherer diese Telefonkosten bis zu 250 Euro.
      - von 12 Monaten bis zu einem Betrag von 50,- Euro erstattungsfähig.       c)   Im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme erhält der
      Für die folgende Vertragslaufzeit erfolgt eine prozentuale Kürzung des          Versicherungsnehmer bei Beschädigung die notwendigen
      erstattungsfähigen Betrages entsprechend der Regelung in Ziffer 3.1             Reparaturkosten bis zur Höhe des erstattungsfähigen Wieder-
      d) dieser Versicherungsbedingungen.                                             beschaffungswertes eines Gerätes gleicher Art und Güte. Die
2.2 Wird das versicherte Gerät im Rahmen der Garantie oder gesetzlichen               Reparatur ist bei einem vom Dienstleister des Versicherers
      Gewährleistung vom Hersteller durch ein Ersatzgerät gleicher Art und            beauftragten Reparaturunternehmen durchzuführen. Der Versicherer
      Güte ersetzt, geht der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten                 kann jedoch seine Zustimmung zur Wahl und Beauftragung eines
      Deckungsumfang und für die Dauer der Restlaufzeit dieses                        Reparaturunternehmens durch den Versicherungsnehmer geben.
      Versicherungsvertrages auf das Ersatzgerät über, vorausgesetzt, der             Dann finden die nachfolgenden Regelungen zum Dienstleister unter
      Versicherer hat innerhalb einer Frist von 2 Wochen hiervon in                   Abschnitt c) keine Anwendung. Eine Versendung des versicherten
      Textform unter Angabe der Gerätenummer des Ersatzgerätes Kenntnis               Gerätes durch den Versicherungsnehmer zum Reparaturunternehmen
      erhalten.                                                                       erfolgt auf Risiko des Versicherungsnehmers. Die Kosten der
2.3 Versicherbar sind                                                                 Versendung werden erstattet, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
2.3.1 Mobiltelefone (Handy, Smartphone), Smartwatch oder Tablets (siehe          d)   Die Reparatur bei einem vom Dienstleister des Versicherers
      auch Ziffer 4.5 zum Ausschluss des Versicherungsschutzes),                      beauftragten Reparaturunternehmen wird durchgeführt, wenn der
2.3.2 Notebooks, Netbooks,                                                            Versicherungsnehmer nach festgestellter Schadenshöhe und Auf-
2.3.3 mobile Geräte der Unterhaltungselektronik (u. a. tragbarer CD-, MP3-,           forderung des Dienstleisters eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu
      DVD-Player und andere mobile Musik- und Filmwiedergabegeräte),                  überweisen, die Selbstbeteiligung an den Dienstleister überwiesen
2.3.4 mobile Geräte zur Bildaufzeichnung (u. a. Fotoapparat, Kamera,                  hat. Reparaturrechnungen werden vom Dienstleister geprüft und von
      Camcorder),                                                                     diesem direkt an das Reparaturunternehmen gezahlt.
2.3.5 stationäre Haushaltsgeräte (u. a. Kühl-, Gefrierschrank, Herd,             e)   Für Mobiltelefone gilt ergänzend: Wenn der Versicherungsnehmer
      Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner),                                    nachweist, dass die maximale Kapazität des Akkus seines versicherten
2.3.6 stationäre Anlagen der Unterhaltungselektronik (u. a. Fernseher, HiFi-          Gerätes dauerhaft unter 30% liegt, werden dem Versicherungsnehmer
      Gerät, Video-, DVD-Player),                                                     in Abweichung von Ziffer 4.1.12 die Austauschkosten und der
2.3.7 stationäre Geräte der Präsentationstechnik (u. a. Projektor, Beamer),           Kaufpreis eines neuen Akkus erstattet.
2.3.8 stationäre Geräte der Kommunikationstechnik und Telefonanlagen,            f)   Der erstattungsfähige maximale Wiederbeschaffungswert eines
2.3.9 stationäre PC-Systeme und PC-Komplettpakete inklusive aller im Paket            Gerätes gleicher Art und Güte wird gestaffelt nach der
      enthaltener Komponenten (u. a. Monitor, Drucker, Scanner, Maus,                 Gebrauchsdauer (Zeitraum ab Neukaufdatum des Gerätes durch den
      Tastatur und Kabel). Bei Kauf von Einzelkomponenten kann die                    Erstbesitzer) wie folgt ermittelt:
      Versicherung nur für die einzelne Komponente abgeschlossen werden.              - voller Wiederbeschaffungswert bei einer Gebrauchsdauer bis zu 12
      Dies gilt auch dann, wenn Einzelkomponenten gleichzeitig ergänzend                Monaten
      zu einem Elektrogerät gekauft werden und nicht im üblichen                      - 85% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
      Lieferumfang enthalten sind (z.B. Objektive für Fotoapparate).                    Gebrauchsdauer ab Anfang des 13. Monats bis zum Ende des 24.
2.4 Versicherbar sind nur Geräte, für die der Versicherungsvertrag bei Kauf             Monats
      des versicherten Gerätes (Kaufdatum), spätestens jedoch innerhalb               - 70% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
      von 6 Monaten nach dem Kaufdatum abgeschlossen wurde. Ältere                      Gebrauchsdauer ab Anfang des 25. Monats bis zum Ende des 36.
      Geräte sind nicht versicherbar und nicht versichert. Wird der                     Monats
      Versicherungsvertrag für das versicherte Gerät später als sechs                 - 45% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
      Wochen nach dem Kaufdatum abgeschlossen, gilt eine Wartezeit von                  Gebrauchsdauer ab Anfang des 37. Monats.
      sechs Wochen ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Für vor oder         g)   Bei vereinbarter Selbstbeteiligung werden Auszahlungsbeträge
      während der Wartezeit eingetretene Versicherungsfälle besteht kein              notwendiger Reparaturkosten im Rahmen des erstattungsfähigen
      Versicherungsschutz.                                                            Wiederbeschaffungswertes um einen Selbstbehalt von 35 € gekürzt.
2.5 Nicht versicherbar sind                                                           Bei Diebstahl gilt: Ein Auszahlungsbetrag des erstattungsfähigen
2.5.1 Geräte, die überwiegend gewerblich oder beruflich genutzt werden,               Wiederbeschaffungswertes wird um einen Selbstbehalt von 15 % des
2.5.2 Geräte, die nach Kundenspezifikationen hergestellt oder umgebaut                Neukaufpreises gekürzt.
      wurden,
2.5.3 Geräte, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland handelsüblich
      sind.

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 3.2    Hat der Versicherungsnehmer den Besitz eines abhanden-                   5.       Geltungsbereich
        gekommenen versicherten Gerätes zurückerlangt, nachdem er dafür          5.1      Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
        eine Leistung vom Versicherer erhalten hat, ist der Ver-                 5.2      Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden ausschließlich in der
        sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer nach dessen Wahl                   Bundesrepublik Deutschland erbracht.
        entweder die erhaltene Leistung oder das wiedererhaltene Gerät
        auszuhändigen. Dem wiedererlangten Besitz steht es in diesem Fall        6.       Beginn des Versicherungsschutzes
        gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den                Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
        Besitz wieder zu verschaffen.                                                     bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor
                                                                                          Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des
  4.    Ausschlüsse vom Versicherungsschutz                                               Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung),
  4.1 Versicherungsschutz besteht nicht bei Schäden                                       und nicht vor der Anmeldung der genauen Gerätebezeichnung nebst
  4.1.1 durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere              Gerätenummer des zu versichernden elektronischen Gerätes. Für
        Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte,                  Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
        Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder                        eingetreten sind, wird nicht geleistet.
        enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Ver-
        fügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,                         7.       Abschluss und Dauer der Versicherung
4.1.2 durch oder während des Abhandenkommens des versicherten Gerätes            7.1      Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des Antrags
        durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren oder auf andere, nicht                zustande.
        versicherte Weise,                                                       7.2      Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.1.3 durch dauernde Einflüsse des Betriebes und normale Abnutzung,                       Den Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer täglich, der
4.1.4 durch Witterungseinflüsse,                                                          Versicherer mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
4.1.5 durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Hersteller-                   kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsrechte nach Eintritt eines
        vorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes,                     Schadenfalles bleiben hiervon unberührt.
4.1.6 durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparaturen,              7.3      Wird das zu versichernde elektronische Gerät ohne die genaue Geräte-
        Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten oder durch sonstige                 bezeichnung oder ohne Gerätenummer angemeldet, besteht gemäß §6
        Eingriffe des Versicherungsnehmers oder nicht vom Versicherer                     dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Versicherungs-
        autorisierter Dritter,                                                            schutz. Der Versicherer erinnert den Versicherungsnehmer in diesem
4.1.7 an oder durch Software, durch unsachgemäße Veränderung der                          Fall zwei Wochen nach Vertragsbeginn in Textform an die Übermittlung
        Software, durch Apps oder Datenträger – auch externe -, durch                     der genauen Gerätebezeichnung bzw. der Gerätenummer. Falls zwei
        Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler                               Wochen nach Versand des Erinnerungsschreibens keine geforderte
4.1.8 am Betriebssystem, Wechseldatenträger oder Treiber,                                 Anmeldung erfolgt ist, wendet sich der Versicherer mit einem weiteren
4.1.9 an SIM-Karten                                                                       Erinnerungsschreiben an den Versicherungsnehmer. Falls auch
4.1.10 durch Datenverlust                                                                 innerhalb von zwei Wochen nach diesem Erinnerungsschreiben die
4.1.11 an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original- Liefer-               erforderliche Anmeldung nicht erfolgt, weist der Versicherer in einem
        umfang enthaltender Hardware                                                      dritten Schreiben darauf hin, dass der Vertrag nach weiteren zwei
4.1.12 an Leuchtmitteln und Röhren und damit fest verbundenen Bau-                        Wochen beendet wird, falls der Versicherungsnehmer innerhalb dieser
        gruppen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien               zwei Wochen die genaue Gerätebezeichnung bzw. die Gerätenummer
        und Akkus, Filter, Stecker, Antennen, Kabel und Schläuchen sowie an               nicht nachgemeldet hat. Die bezahlten Beiträge werden nach
        sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß                     Beendigung des Vertrages zurückerstattet.
        mehrfach ausgewechselt werden müssen.                                    8.      Beitrag (Versicherungsbeitrag) und Zahlungsweise
4.2     Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf                              a) Der Versicherungsnehmer kann zu Vertragsbeginn zwischen monat-
4.2.1 Schäden, Fehler oder Mängel am versicherten Gerät, die bereits vor                 licher oder jährlicher Zahlungsweise wählen. Eine spätere Änderung
        Vertragsschluss vorhanden waren, wie z.B. Material-/Konstruktions-               der Zahlungsweise ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
        oder Herstellerfehler                                                         b) Der in Rechnung gestellte Beitrag kann dem Versicherungsschein
4.2.2 Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheits-                     entnommen werden. Der Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
        fehler, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht                 c) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von zwei
        beeinträchtigen,                                                                 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen, bei einem
4.2.3 Reparaturen von einem nicht vom Versicherer beauftragten                           späteren Versicherungsbeginn zu dessen Zeitpunkt.
        Unternehmen (siehe auch Ziffer 3.1 b),                                        d) Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
4.2.4 Schäden, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können                      nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
        (Verschmutzung, Verstopfung),                                                    Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der
4.2.5 Schäden, die durch Entwertung oder Wertminderung entstehen;                        Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge deutlich aufmerksam
        (Ziffer 3.1 d) bleibt unberührt.                                                 gemacht wurde und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu
4.2.6 durch den Versicherungsnehmer oder einen berechtigten Dritten                      vertreten hat.
        vorsätzlich oder durch Unterlassen herbeigeführte Schäden; wird der           e) Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
        Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer berechtigt,           nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es
        seine Leistung in einem der Schwere der Schuld des Verschuldens                  sei denn der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die
        entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                                             Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
4.2.7 unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögens-                     f) Monats-Folgebeiträge sind zum Ersten des Monats fällig, Jahres-
        schäden.                                                                         Folgebeiträge zu Beginn des Verlängerungszeitraums.
4.2.8 dem Kunden entstandene Kosten, wenn kein Defekt an dem Gerät                    g) Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
        festgestellt werden kann,                                                        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass der
4.2.9 Kosten, die für die Entsorgung des schadhaften Gerätes anfallen.                   Versicherungsnehmer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
4.3     Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht auf Schäden, soweit            haben. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf seine
        der Versicherungsnehmer dafür von einem Dritten (z.B. Hersteller                 Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und ihm eine Zahlungsfrist
        oder Händler) Entschädigung auf Grund von Garantie- oder                         von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur
        Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder                    wirksam, wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträge des
        vertraglicher Bestimmungen beanspruchen kann. Sonstige                           Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die
        Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen                 Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Die
        Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf den Versicherer              Mahnkosten betragen für jede Mahnung 2,50 Euro. Dem
        über, soweit dem Versicherungsnehmer dadurch kein Nachteil                       Versicherungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar
        entsteht.                                                                        keinen Schadens beim Versicherer vorbehalten. Darüber hinaus
4.4     Soweit der Versicherungsnehmer eine Entschädigung aus einer                      können Verzugszinsen und die von Dritten in Rechnung gestellten
        anderen Sachversicherung (z. B. aus einer anderen Elektronik-                    Kosten und Gebühren (z.B. Rückläufergebühren, Gerichtskosten)
        versicherung oder aus einer Hausratversicherung) beanspruchen                    erhoben werden.
        kann, ist diese andere Sachversicherung in Anspruch zu nehmen und
        es besteht kein Versicherungsschutz aus der vorliegenden Versicher-
        ung (Subsidiarität).

[Seite 3]
  h) Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch          10.2 Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
     mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur                   bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
     Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der                                Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der
     Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.                                   Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
  i) Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch          Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der Versiche-
     mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne                 rungsnehmer nach, dass er bzw. die versicherte Person die Obliegen-
     Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Versicherer ihn mit der                heit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz
     Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer                 bestehen.
     gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb              10.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicher-
     eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für              ungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
     Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der                für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
     Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.               Feststellung oder den Umfang, der dem Versicherer obliegenden
  j) Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die             Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Obliegenheit arglistig
     Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag einge-              verletzt wurde.
     zogen werden kann und kein Widerspruch erfolgt.                            10.4 Sofern der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Änderung
  k) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur                 seines Namens/seiner Firma oder seiner Anschrift nicht mitgeteilt hat,
     Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in             genügt für den Zugang einer Willenserklärung des Versicherers
     welchem Versicherungsschutz bestanden hat.                                       gegenüber dem Versicherungsnehmer die Absendung eines einge-
                                                                                      schriebenen Briefes an seinen letzten bekannten Namen /seine letzte
9.    Obliegenheiten                                                                  bekannte Firma bzw. letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei
9.1   Der Versicherungsnehmer hat alle Kauf- und Garantiebelege für das               Tage nach ihrer Absendung als zugegangen.
      versicherte Gerät aufzubewahren und dem Versicherer auf Verlangen
      vorzulegen. Bei Mobiltelefonen/Smartwatches /Tablets (IOS-Geräte          11.   Anzeigen und Willenserklärungen
      oder Android-Geräte) mit Geräteortungsfunktion hat der Ver-                     Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Textform
      sicherungsnehmer die Geräteortungsfunktion unverzüglich nach Ab-
      schluss des Versicherungsvertrages zu aktivieren.                         12. Zuständiges Gericht / Anzuwendendes Recht
9.2   Wird das versicherte Gerät während der Vertragslaufzeit durch ein         12.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versiche-
      Neu- oder Ersatzgerät gleicher Art und Güte ersetzt, hat der                   rungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versiche-
      Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unter Angabe der                      rungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen
      Gerätenummer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des                seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
      Neu- oder Ersatzgerätes in Textform anzuzeigen.                           12.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz
9.3   Sobald der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt eines                     oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder bei
      Versicherungsfalles erlangt, muss er dies dem Versicherer                      dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden.
      unverzüglich mitteilen und den Versicherer und die vom Versicherer        12.3 Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen
      beauftragten Unternehmen (z.B. Dienstleister) bei der Schadens-                Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht
      ermittlung und -regulierung unterstützen und auf Verlangen jede                Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des
      Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, die für die                  Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist oder in die
      Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der                       Schweiz oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
      Leistungspflicht erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer ist auch auf        Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des
      Verlangen des Versicherers verpflichtet, dem Versicherer und den vom           Versicherers zuständig.
      Versicherer beauftragten Unternehmen die Einholung von erforder-
      lichen Auskünften zu ermöglichen.
9.4   Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt eines Versicherungsfalles
      den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das beschädigte Gerät                                                                      Stand: 18.03.2026
      und ggf. die beschädigten Teile dürfen bis zum Abschluss der
      Schadenregulierung nicht entsorgt werden.
9.5   Beim Abhandenkommen des versicherten Gerätes durch Raub,
      Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, bei Schäden durch Brand sowie bei
      Beschädigung durch eine strafbare Handlung Dritter ist zudem eine
      Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten und dem
      Versicherer eine Kopie der Anzeige zu übersenden. Ist durch den Raub,
      Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, ein Mobiltelefon/Smartwatch
      /Tablet (IOS-Geräte oder Android-Geräte) mit Geräteortungsfunktion
      betroffen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, über die
      Geräteortungsfunktion den letzten Standort des Geräts zu ermitteln,
      den Dateninhalt des Gerätes zu löschen, das Gerät über die
      Geräteortungsfunktion zu sperren sowie dem Versicherer die Sperrung
      des Geräts und die Löschung des Dateninhaltes nachzuweisen. Der
      Nachweis zur Ermittlung des letzten Standortes und zur Löschung des
      Dateninhaltes entfällt, wenn der Versicherungsnehmer stattdessen
      einen Einzelverbindungsnachweis erbringt. Die Verpflichtung zur
      Sperrung des Gerätes bleibt hiervon unberührt.
9.6   Wird der Verbleib des abhandengekommenen versicherten Gerätes
      ohne Zutun des Versicherers ermittelt, hat der Versicherungsnehmer
      dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Versicherer anzu-
      zeigen.
9.7   Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer etwaige
      Regressansprüche gegen Dritte schriftlich abzutreten und die Belege
      und Beweismittel ohne Verzug zur Verfügung zu stellen.
10. Verletzung von Obliegenheiten
10.1 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,
     besteht kein Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung
     einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
     einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person bzw. des
     Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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## Volltext der Bedingungen: Kundeninformation Elektronikversicherung EV MD 2026

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[Seite 1]
Weitere Kundeninformationen zur
Elektronikversicherung (AVB EV MD 2026)

Versicherer: astra Versicherung AG,                                              Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung
Dudenstraße 46, 68167 Mannheim                                                   sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Vorstand: Stefan Bösader, Reinhard Kunz, Natalie Laus-Krämer                     Widerrufsfolgen
Sitz der Gesellschaft: Mannheim                                                  Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und haben
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 724799                                 Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs
                                                                                 der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf die Schließfach-      nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien
versicherung, die Versicherung gegen Feuer-, Elementar- und sonstige             zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der
Sachschäden, die nicht substitutive Krankenversicherung, die Unfall-             Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten;
versicherung, die Versicherung gegen sonstige finanzielle Verluste und die       dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 des im
Vermittlung von Versicherungen.                                                  Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrags pro Tag bei Jahreszahlung
Zustandekommen des Vertrages                                                     bzw. 1/30 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Monatsbeitrags pro Tag
Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des Antrags zustande.             bei Monatszahlung an dem Versicherungsschutz bestand. Sie dürfen in diesem
Maßgebend für die Vertragsanbahnung ist das Recht der Bundesrepublik             Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts
Deutschland.                                                                     aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch
                                                                                 genommen haben, einbehalten.
Bindefrist
Die Bindefrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des               Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 147 Abs. 2. Ihr                  der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                                         zurückzugewähren sind. Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb
                                                                                 von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit
Vertragssprache
                                                                                 dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis einschließlich aller gesetzlich
                                                                                 Widerrufserklärung.
vorgegebenen Informationspflichten ist deutsch.
                                                                                 Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam
Aufsichtsbehörde                                                                 ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit Versicherungsvertrag zu-
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-     sammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
aufsicht (BaFin), Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175 Bonn                            Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist
                                                                                 und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
Informationen zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
                                                                                 einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen
fahren
                                                                                 dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.
Fragen oder Beschwerden können an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175            Besondere Hinweise
Bonn, oder an den Ombudsmann beim Gesamtverband der deutschen                    Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Versicherungswirtschaft (GDV) mit der Anschrift Versicherungs-                   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
ombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, gerichtet werden.                sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Informationen über den Ombudsmann sind im Internet unter                         Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf
www.versicherungsombudsmann.de aufrufbar.                                        Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
Die astra Versicherung AG hat sich verpflichtet, am Streitbeilegungs-
verfahren des Ombudsmanns beim Gesamtverband der Deutschen
                                                                                 Abschnitt 2
Versicherungswirtschaft (GDV) teilzunehmen. Die Möglichkeit des
Versicherungsnehmers den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.             Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Widerrufsbelehrung                                                               Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
                                                                                 werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne        Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
                                                                                 1.   Die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die
Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                      der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Han-
      •   der Versicherungsschein,                                                    delsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
      •   die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertrags-              zugehörige Registernummer;
          verhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
                                                                                 2.   die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift,
          diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen
                                                                                      die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen
      •   diese Belehrung                                                             maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -
      •   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                             gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die
      •   und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                  Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
          jeweils in Textform zugegangen sind.                                        der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
                                                                                      Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                       3.   die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
                                                                                 4.   die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
astra Versicherung AG
                                                                                      Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des
Dudenstraße 46
                                                                                      Versicherers;
68167 Mannheim
Telefon: 0621 1247682‐0                                                          5.   den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Fax: 0621 1247682‐642                                                                 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
E‐Mail: info@astra-versicherung.de                                                    sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
                                                                                      Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.astra-versicherung.de             nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf             Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine

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6.   Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und            der    Erfüllung,
     insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7.   Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über
     den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die
     Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden
     sein soll;
8.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
     Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
     Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
     ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
     über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
     zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
     bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
     bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge-
     hobenen und deutlich gestalteten Form;
9.a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
9.b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertrag-
    lichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
    soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
    einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
    bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
    gestalteten Form;
11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versiche-
    rer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versi-
    cherungsvertrags zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das
    auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Ab-
    schnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
    Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer
    Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags
    zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
    Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
    Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
    hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
    beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
    Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.


Stand: 01.07.2026
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