# R+V Hardware-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-ruv-hardware.php
- Rechtlicher Träger: R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-ruv-hardware.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Kundendokumente zur Hardware-Versicherung (Informationsblatt, Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen)](https://www.ruv.de/dam/jcr:9752f2a5-cb83-4617-a7b2-dcb5af9d99be/vertragsunterlagen-hardware-versicherung.2026-01-27-11-44-22.pdf), Fassung Hardware-Versicherung Stand 06/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | § 4 Ziff. 2, Seite 10 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Zerstörung der Geräte (Sachschäden) durch: | § 2 Ziff. 1, Seite 9 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs, wie z. B. Monitore, Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Peripheriegeräte | Informationsblatt, Grundbaustein, Seite 2 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | ja | Es ist möglich, mehrere Geräte unter diesem Vertrag abzusichern. | § 1 Ziff. 3, Seite 8 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | Geräte, die älter als 36 Monate (ab Neukaufdatum) sind; | Informationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 3 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den im Kaufbeleg ausgewiesenen | § 4 Ziff. 3, Seite 10 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | f) Fall- und Sturzschäden. | § 2 Ziff. 1 f), Seite 9 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | nicht geregelt |  |  |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | d) Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, jedoch ohne | § 2 Ziff. 1 d), Seite 9 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | Absicherung gegen Schäden des versicherten elektronischen Geräts aufgrund unsachgemäßer Handhabung, z. B. falsche Bedienung der Elektronik. | Informationsblatt, Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung, Seite 2 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Überspannung, Induktion, Kurzschluss; | § 2 Ziff. 1 a), Seite 9 |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler. | § 2 Ziff. 3, Seite 9 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | ja, bis 150 € | Absicherung gegen Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis zu 150 EUR pro Jahr. | Informationsblatt, Tarifbaustein Verschleiß, Seite 2 |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | nein | Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus, | § 3 Ziff. 2 f), Seite 9 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, | § 2 Ziff. 1 a), Seite 9 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | c) Sturm, Frost, Eisgang, | § 2 Ziff. 1 c), Seite 9 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | ja, bis zur Versicherungssumme | b) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche | § 2 Ziff. 1 b), Seite 9 |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden; | Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | Peripheriegeräte (z. B. Gamepads, Mäuse, | § 1 Ziff. 1, Seite 8 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | ja, bis zur Versicherungssumme | a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das | § 2 Ziff. 2 a), Seite 9 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | c) Raub oder Plünderung. | § 2 Ziff. 2 c), Seite 9 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in | § 2 Ziff. 2 b), Seite 9 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr | § 2 Ziff. 2 a), Seite 9 |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nein | a) bei Verlust des Geräts durch andere als | § 3 Ziff. 2 a), Seite 9 |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | ja | Gewahrsam sicher mitgeführt | § 2 Ziff. 2 b), Seite 9 |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | ja | ist auf 2 Schäden für jedes Versicherungsjahr begrenzt (die Art des Schadens ist dabei unerheblich). | Informationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2 |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nein | unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden. | § 3 Ziff. 3, Seite 10 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | von den Kosten der erforderlichen Reparatur | § 4 Ziff. 1, Seite 10 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | nicht geregelt |  |  |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | ausgewiesenen Kaufpreis als Geldersatz. | § 4 Ziff. 3, Seite 10 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | ja | Höhe des auf dem Kaufbeleg | § 4 Ziff. 2, Seite 10 |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | Geräts durch ein von assona | § 4 Ziff. 1, Seite 10 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt |  |  |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | nicht geregelt |  |  |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | e) an oder durch Software oder | § 3 Ziff. 2 e), Seite 9 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf zwei Schäden für jedes Jahr, in dem Versicherungsschutz besteht. | § 4 Ziff. 5, Seite 10 |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | nicht geregelt |  |  |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | ja | Missfunktion), grobe Fahrlässigkeit; | § 2 Ziff. 1 e), Seite 9 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs | Informationsblatt, Grundbaustein, Seite 2 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleistung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; | Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht | § 3 Ziff. 2 d), Seite 9 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | e) an oder durch Software oder | § 3 Ziff. 2 e), Seite 9 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | der nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen | § 13 Ziff. 1 d), Seite 13 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | Dies muss spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die assona GmbH | Informationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 4 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | ausgabe des versicherten Geräts und des serienmäßigen Zubehörs verlangen. | § 4 Ziff. 4, Seite 10 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, | § 3 Ziff. 1, Seite 9 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Die Versicherung gilt weltweit. | § 6, Seite 10 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | ja | kann frühestens nach 12 Monaten beendet werden. | Informationsblatt, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 4 |
| Monatlich oder täglich kündbar | ja | Anschließend kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. | Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 4 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | ja | Schäden an versicherten Geräten, deren Alter mehr als 60 Monate ab Neukaufdatum beträgt. | Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | Sie oder wir können nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen. | Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 4 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über. | § 12 Ziff. 2, Seite 13 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | nein | Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg (z. B. durch Veräußerung), wird der Versicherungsvertrag | § 11 Ziff. 2, Seite 12 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Kundendokumente zur Hardware-Versicherung (Informationsblatt, Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen)

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[Seite 1]
Kundendokumente zur Hardware-Versicherung


Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,


vielen Dank für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen. Nachstehend erhalten Sie die
aktuellen Kundendokumente.


Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Unterlagen:

  Informationsblatt zum Versicherungsprodukt

  Vertragsinformationen

  Versicherungsbedingungen und Kundeninformation für Ihre Hardware-Versicherung

  Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten


Lesen Sie bitte sorgfältig die Vertragsinformationen, unter anderem zu dem Ihnen
zustehenden Widerrufsrecht sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung und die
Versicherungsbedingungen. Diese sind Bestandteil Ihres Vertrags.

[Seite 2]
  Hardware-Versicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  R+V Allgemeine Versicherung AG, Deutschland, Reg.-Nr. 5438

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick und daher nicht vollständig. Die voll-
ständigen Informationen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie den
Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbe-
dingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen je nach Wahl eine Kombination aus Beschädigungs-, Garantie- und
Transportversicherung für elektronische Geräte gegen unvorhergesehene Beschädigung
oder Zerstörung an. Sie erhalten die Leistungen der von Ihnen gewählten Tarifbausteine.


          Was ist versichert?

    Versicherungsschutz besteht für Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust der
  versicherten Geräte.
    Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den gewählten Tarif-
  bausteinen und ist auf 2 Schäden für jedes Versicherungsjahr begrenzt (die Art
  des Schadens ist dabei unerheblich).

  Grundbaustein:
    Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs, wie z. B.
  Monitore, Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Peripheriegeräte und Hard-
  ware, welche zum Betrieb der elektronischen Geräte notwendig ist sowie Strea-
  ming-Set-Ups, Professionelle Beleuchtung (z. B. Ringlicht) und Gaming Chairs.

  Tarifbaustein Technology:
    Versichert ist bei Reparaturen das Ersetzen versicherter Geräte und Teile nach
  dem neuesten Stand der Technik in Höhe von 10 % des Gerätewerts zum Zeit-
  punkt des Schadeneintritts.
    Erstattet werden die Kosten für technologischen Fortschritt.

  Tarifbaustein Verschleiß:
    Absicherung gegen Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden elektronischer
  Bauteile bis zu 150 EUR pro Jahr.

  Tarifbaustein Transport:
     Absicherung gegen Schäden an der Elektronik versicherter Geräte während
  eines privaten Transports.

  Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung:
     Absicherung gegen Schäden des versicherten elektronischen Geräts aufgrund
  unsachgemäßer Handhabung, z. B. falsche Bedienung der Elektronik.


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           Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert sind:
    x Geräte, die älter als 36 Monate (ab Neukaufdatum) sind;
    x Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches;
    x Ausstellungsgeräte;
    x Reimportierte Geräte.


           Gibt es Deckungsbeschränkungen?

    Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst einen unange-
    messen hohen Beitrag verlangen müssten. Der Versicherungsschutz umfasst
    daher einige Fälle nicht, wie zum Beispiel:
    ! Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung (außer
    wenn Tarifbaustein Verschleiß gewählt wurde);
    ! Schäden durch unmittelbare und mittelbare Witterungseinflüsse sowie ele-
    mentare Naturereignisse;
    ! Schäden durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhn-
    liche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwen-
    dung oder Reinigung des Geräts (außer wenn Tarifbaustein Unsachgemäße
    Handhabung gewählt wurde);
    ! Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleis-
    tung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat;
    ! Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-,
    Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den
    technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden;
    ! Schäden an versicherten Geräten, deren Alter mehr als 60 Monate ab Neu-
    kaufdatum beträgt.


          Wo bin ich versichert?

      Weltweit.


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          Welche Verpflichtungen habe ich?

  •  Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  •  Sie müssen den Schaden möglichst abwenden und mindern.
  •  Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie uns unverzüglich über den
      Schadeneintritt informieren.
  Dies muss spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die assona GmbH,
  Postfach 51 11 36, 13371 Berlin oder telefonisch unter 030 208 666 10 oder per
  E-Mail an kundenservice@assona.com erfolgen.


          Wann und wie zahle ich?

  Der Versicherungsbeitrag ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die
  Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Erst- bzw. Einmalbeitrag nach Erhalt des
  Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung, ohne einen Widerspruch
  durch Sie, eingezogen werden kann. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders ver-
  einbart, über das SEPA-Lastschriftverfahren.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
  Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots und rechtzeitiger Zahlung des
  Erst- oder Einmalbeitrags zustande.
  Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen
  Zeitpunkt und kann frühestens nach 12 Monaten beendet werden. Anschließend
  verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 weitere Monate, wenn der Vertrag nicht
  von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wird.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  Sie oder wir können nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen.
  Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens 1 Monat nach Aus-
  zahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
  Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Mo-
  nat zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Anschließend kann
  der Vertrag monatlich gekündigt werden.
  Eine Kündigung wird nur und erst dann wirksam, wenn assona Ihre Erklärung in
  Textform zugeht.


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Vertragsinformationen


1. Vertragspartner                              6. Wesentliche Merkmale der Versiche-
Versicherer:                                    rungsleistung
R+V Allgemeine Versicherung AG (kurz            Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem
R+V), Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden,       Antrag oder dem Angebot. Es gelten die zu
Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden, Handels-      Vertragsbeginn gültigen und Ihnen zuvor
register Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wies-        ausgehändigten Versicherungsbedingun-
baden, Vers.-Steuer-Nr. 9116/807/01174          gen.

Assekuradeur:                                   7. Gesamtpreis der Versicherung
assona GmbH (kurz assona), Lorenzweg 5,         Der Gesamtpreis enthält eine Vergütung
12099 Berlin                                    für die Tätigkeit der Beratung und Vermitt-
Sitz der Gesellschaft: Berlin, Handelsregis-    lung. Die Vergütung erfolgt ausschließlich
ter Nr. HRB 87194, Amtsgericht Berlin           in Form einer Provision. Bei dem im Antrag
Der Vermittler ist berechtigt, Anzeigen, Wil-   oder im Angebot genannten Preis handelt
lenserklärungen und Zahlungen des Ver-          es sich um den Beitrag gemäß vereinbar-
sicherungsnehmers entgegenzunehmen              ter Zahlweise inklusive der Versicherungs-
und verpflichtet, diese unverzüglich an den     steuer.
Versicherer weiterzuleiten. Der Eingang         Der vom Gesetzgeber erhobene Versi-
beim Vermittler ist rechtlich gleichbedeu-      cherungssteuersatz beträgt zurzeit in der
tend mit dem Zugang beim Versicherer.           Schadensversicherung allgemein 19 %.

2. Weitere Ansprechpartner                      8. Zusätzliche anfallende Kosten und/
Die R+V beauftragt assona als Vermittler        oder Gebühren
mit der Vertragsverwaltung und der Be-          Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche
arbeitung aller Versicherungsfragen. Im         Verwaltung Ihres Vertrags hinausgehen,
Schadensfall wenden Sie sich bitte an die       stellen wir Gebühren in Rechnung, insbe-
assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371           sondere Gebühren für Mahnungen, für
Berlin, Telefon: 030 208 666 44.                Lastschriftrückläufer und angemessene
                                                Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Ver-
3. Ladungsfähige Anschriften der Ver-           trag wegen Nichtzahlung des Erst- oder
tragspartner                                    Einmalbeitrags. Hierzu verweisen wir auf §
Die ladungsfähigen Anschriften sind unter       39 Abs. 1 S. 3 des Versicherungsvertrags-
Ziffer 1 genannt.                               gesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem
                                                Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versi-
cherers und Anschrift der zuständigen           9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung
Aufsichtsbehörde                                und Erfüllung
Die R+V betreibt alle Zweige der Schadens-,     Angaben zur Fälligkeit des Beitrags finden
Unfall- und Rückversicherung sowie die          Sie in den dem Vertrag zugrunde liegen-
Vermittlung von Versicherungen aller Art.       den Bedingungen. Sie haben Ihre Pflicht
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundes-            zur Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,      Zahlung bei uns eingegangen ist. Das ist
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn          bei Zahlung im Wege des Lastschriftverfah-
                                                rens die wirksame Belastung Ihres Kontos.
5. Garantiefonds                                Sie haben dafür zu sorgen, dass der Bei-
Ein Garantiefonds ist gesetzlich nicht vor-     trag zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Ihrem
gesehen.                                        Konto abgebucht werden kann, also aus-
                                                reichende Kontodeckung besteht


82-463598282_2025-06-01_DE                                                    Seite 1 von 13

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10. Angaben zum Vertragsabschluss,            Widerrufsfolgen
zum Beginn der Versicherung und des           Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet
Versicherungsschutzes sowie zur An-           der Versicherungsschutz und wir erstat-
tragsfrist                                    ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang
Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn      des Widerrufs entfallenden Teil der Bei-
wir den von Ihnen gestellten Antrag auf Ab-   träge, wenn Sie zugestimmt haben, dass
schluss eines Versicherungsvertrags an-       der Versicherungsschutz vor dem Ende
nehmen. Dies geschieht, indem wir Ihnen       der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des
den Versicherungsschein oder eine aus-        Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang
drückliche Annahmeerklärung übersenden        des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die-
und dieser/diese Ihnen zugeht. Der Versi-     sem Fall einbehalten; dabei handelt es
cherungsschutz beginnt mit der Einlösung      sich um einen Betrag, der sich wie folgt
des Versicherungsscheins durch Zahlung        errechnet:
des Erst- oder Einmalbeitrags und der Ver-    Anzahl der Tage, an denen Versicherungs-
sicherungssteuer, jedoch nicht vor dem        schutz bestanden hat, multipliziert mit
vereinbarten Zeitpunkt. Wird der erste Bei-   • 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrags
trag erst nach diesem Zeitpunkt eingefor-     bei monatlicher Beitragszahlung bzw.
dert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so    • 1/90 des vierteljährlichen Gesamtbei-
beginnt der Versicherungsschutz mit dem       trags bei vierteljährlicher Beitragszahlung
vereinbarten Zeitpunkt. Die Angaben zum       bzw.
Beginn der Versicherung ergeben sich im       • 1/180 des halbjährlichen Gesamtbei-
Übrigen aus dem Antrag oder dem Ange-         trags bei halbjährlicher Beitragszahlung
bot sowie den dem Vertrag zugrunde lie-       bzw.
genden Bedingungen. Eine Frist, während       • 1/360 des jährlichen Gesamtbeitrags bei
der Sie an den Antrag gebunden sind, be-      jährlicher Beitragszahlung.
steht nicht.
                                              Bei Einmalbeitrag
11. Widerrufsrecht                            Anzahl der Tage, an denen Versicherungs-
Sie können Ihre Vertragserklärung in-         schutz bestanden hat, d. h. bis zum Zu-
nerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von          gang des Widerrufs, geteilt durch die
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-     ursprüngliche (vertraglich vereinbarte
Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nach-    gesamte) Versicherungsdauer in Tagen,
dem Sie den Versicherungsschein, die          multipliziert mit dem Einmalbeitrag. Die
Vertragsbestimmungen einschließlich der       Erstattung zurückzuzahlender Beträge
Versicherungsbedingungen, die weiteren        erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage
Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2         nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)       Versicherungsschutz nicht vor dem Ende
in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-     der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wi-
Informationspflichtenverordnung       und     derruf zur Folge, dass empfangene Leis-
diese Belehrung jeweils in Textform erhal-    tungen zurückzugewähren und gezogene
ten haben. Für Verträge im elektronischen     Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben
Geschäftsverkehr beginnt die Frist jedoch     sind.
nicht vor Erfüllung von den Pflichten der
assona gemäß § 312 i Absatz 1 Satz 1 des      Besondere Hinweise
Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung        Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Ver-
mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes     trag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so-
zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wah-         wohl von Ihnen als auch von uns vollstän-
rung der Widerrufsfrist genügt die recht-     dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
zeitige Absendung des Widerrufs. Der Wi-      ausgeübt haben.
derruf ist zu richten an die assona GmbH,     Ende der Widerrufsbelehrung
Postfach 51 11 36, 13371 Berlin.


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12. Laufzeit                                     mann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin,
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus        Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E-
dem Antrag oder dem Angebot.                     Mail: beschwerde@versicherungsombuds-
                                                 mann.de. Das Schlichtungsverfahren ist bis
13. Angaben zur Beendigung des Ver-              zu einem Beschwerdewert von 100.000 €
trags, insbesondere zu den vertragli-            möglich und für Sie kostenfrei. Es bleibt Ih-
chen Kündigungsbedingungen                       nen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem
Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht oder     ordentlichen Rechtsweg vorzubringen.
nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.          18. Möglichkeit einer Beschwerde bei
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht ver-     der unter Ziffer 4 genannten Behörde
letzt, kann der Versicherer ebenfalls vom        Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht
Vertrag zurücktreten oder kündigen. Der          einverstanden sein, haben Sie die Möglich-
Vertrag kann von beiden Seiten nach Ein-         keit, bei der unter Ziffer 4 genannten Auf-
tritt eines Versicherungsfalls gekündigt         sichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
werden. Der Versicherer kann außerdem
bei Zahlungsverzug mit einem Folgebeitrag
und bei Insolvenz des Versicherungsneh-
mers kündigen. Weitere Einzelheiten, ins-
besondere zu den Kündigungsfristen, sind
den dem Vertrag zugrunde liegenden Be-
dingungen zu entnehmen.

14. Angabe des Rechts, welches der Ver-
sicherer bei der Vertragsanbahnung der
Beziehung zum Versicherungsnehmer
zugrunde legt
Den vorvertraglichen Beziehungen liegt
deutsches Recht zugrunde.

15. Anwendbares Recht und zuständi-
ges Gericht
Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrun-
de. Der Gerichtsstand ist in den dem Ver-
trag zugrunde liegenden Bedingungen ge-
regelt.

16. Maßgebliche Vertragssprache
Wir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen
und die vorliegenden Vertragsinformatio-
nen in deutscher Sprache mit. Während
der Laufzeit dieses Vertrags kommunizie-
ren wir mit Ihnen auf Deutsch.

17. Außergerichtliche Beschwerde und
Rechtsbehelfsverfahren
Sollten Sie mit unseren Entscheidungen
nicht einverstanden sein, haben Sie zur
außergerichtlichen Streitbeilegung die
Möglichkeit, als unabhängigen und neutra-
len Schlichter den Versicherungsombuds-
mann anzurufen: Versicherungsombuds-


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Versicherungsbedingungen und Kundeninformation
(nach § 7 VVG i. V. m. § 1 VVG-InfoV) für Ihre Hardware-
Versicherung - Stand Juni 2025 -

1. Wer sind wir und wie können Sie uns          2. An wen wenden Sie sich im Scha-
erreichen?                                      densfall?
Ihr Vertragspartner:                            Im Schadensfall und bei Fragen wen-
R+V Allgemeine Versicherung AG,                 den Sie sich an:
Raiffeisenplatz 1,                              assona GmbH
65189 Wiesbaden                                 Postfach 51 11 36
gesetzlich vertreten durch den Vorstand.        13371 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden, ein-          Tel: +49 30 208666 10
getragen beim Amtsgericht Wies-                 Fax: +49 30 208666 45
baden unter der Handelsregister-                MO - FR 8 - 18 Uhr
nummer HRB 2188, Vers.-Steuer-Nr.               E-Mail: kundenservice@assona.com
9116/807/01174.
                                                Die assona GmbH (kurz: assona) ist mit der
Wir betreiben alle Zweige der Schadens-,
                                                Vertragsverwaltung und Schadenabwick-
Unfall- und Rückversicherung sowie die
                                                lung beauftragt. Sie ist berechtigt, Anzeigen,
Vermittlung von Versicherungen aller Art.
                                                Willenserklärungen und Zahlungen von Ih-
                                                nen entgegenzuneh-men. Der Eingang bei
                                                der assona GmbH ist gleichbedeutend mit
                                                dem Zugang bei der R+V Allgemeinen Ver-
                                                sicherung AG.

Versicherungsbedingungen für Ihre Hardware-Versicherung (Stand 06/2025)

§ 1 Versicherte Geräte                          nenten gelten für die Beitragsberechnung
1. Die Versicherung erstreckt sich auf fol-     als ein Gerät. Im Schadensfall gilt jede ent-
gende elektronische Geräte des privaten         haltene Komponente als Einzelgerät.
Gebrauchs, deren Alter 36 Monate ab Neu-        3. Es ist möglich, mehrere Geräte unter die-
kaufdatum nicht überschreitet:                  sem Vertrag abzusichern. Der Gesamtwert
• Monitore, Fernseher;                          aller in einem Vertrag versicherten Geräte
• Desktop-PCs, Laptops;                         darf die abgesicherte Versicherungssum-
• Spielekonsolen;                               me nicht überschreiten. Andernfalls ist
• Peripheriegeräte (z. B. Gamepads, Mäuse,      der Versicherer berechtigt, die Entschädi-
Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen);   gungsleistung gemäß § 4 Ziff. 3 zu kürzen.
• Streaming-Set-up;                             4. Nicht versicherbar sind Handys, Smart-
• Professionelle Beleuchtung (z. B. Ring-       phones, Tablets, Smartwatches, Ausstel-
licht);                                         lungsgeräte, reimportierte Geräte. Außer-
• Gaming Chairs;                                dem sind Geräte, die bei Vertragsabschluss
• Soundsysteme (z. B. Lautsprecher, Sur-        bereits älter als 36 Monate ab Neukaufda-
roundsoundsysteme)                              tum sind, nicht versicherbar.
• Hardware, die zum Betrieb der elektroni-      5. Wird aufgrund falscher Angaben erst
schen Geräte notwendig ist.                     nach Dokumentierung, z. B. anlässlich ei-
2. Komplettpakete (Bundles oder Sets) in-       nes Schadens, festgestellt, dass sämtliche
klusive aller im Paket enthaltener Kompo-       versicherte Geräte nicht über diesen Ver-


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trag versicherbar sind, wird der Vertrag       § 3 Ausschlüsse
rückwirkend aufgehoben. Bis dahin gezahl-      Versicherungsschutz besteht nicht für:
te Beiträge werden rückerstattet.              1. Schäden, die unmittelbar oder mittel-
                                               bar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg,
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden           kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereig-
1. Versicherungsschutz besteht für Be-         nisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische
schädigung oder Zerstörung der Geräte          Gewalthandlungen, Attentate oder Terror-
(Sachschäden) durch:                           akte, Enteignungen oder enteignungsglei-
a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,   che Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehun-
Überspannung, Induktion, Kurzschluss;          gen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe
b) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Be-     von hoher Hand sowie durch elementare
schädigung durch Dritte;                       Naturereignisse oder Kernenergie;
c) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwem-          2. Schäden
mung;                                          a) bei Verlust des Geräts durch andere als
d) Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, jedoch ohne    die in § 2 Ziff. 2 genannten Ursachen sowie
andere als hier genannte Witterungsein-        bei Verlust in Folge von Vermietung oder
flüsse (vgl. § 3 Ziff. 2 c);                   Verleih;
e) technische Schäden (z. B. technische        b) durch dauernde Einflüsse des Betriebs,
Missfunktion), grobe Fahrlässigkeit;           normale Abnutzung (Verschleiß), außer
f) Fall- und Sturzschäden.                     wenn gesondert im Versicherungsschein
2. Versicherungsschutz besteht bei Verlust     aufgeführt;
des Geräts, durch:                             c) durch unmittelbare oder mittelbare Wit-
a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das        terungseinflüsse, außer durch die unter § 2
Gerät in einem verschlossenen Raum eines       Ziff. 1 genannten;
Gebäudes oder in einem verschlossenen,         d) durch nicht fachgerechtes Einbauen,
nicht einsehbaren Kofferraum oder Hand-        unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht
schuhfach eines verschlossenen PKW be-         vom Versicherer autorisierter Dritter, un-
fand und der Einbruchdiebstahl aus dem         sachgemäße, nicht bestimmungsgemäße
PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr         oder ungewöhnliche – insbesondere nicht
verübt wurde;                                  den Herstellervorgaben entsprechende –
b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in per-       Verwendung oder Reinigung des Geräts,
sönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt          außer wenn gesondert im Versicherungs-
wurde oder in einem verschlossenen, nicht      schein aufgeführt;
einsehbaren Behältnis einem Beförde-           e) an oder durch Software oder Datenträ-
rungsunternehmen oder einer Gepäckauf-         ger, durch Computerviren, Programmie-
bewahrung übergeben wurde;                     rungs- oder Softwarefehler, außer wenn
c) Raub oder Plünderung.                       gesondert im Versicherungsschein aufge-
3. Versicherungsschutz besteht nach Ab-        führt;
lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist     f) an Leuchtmitteln (z. B. Glühbirnen oder
oder der Herstellergarantie, frühestens        LED-Lampen), sofern damit nicht Baugrup-
ab dem 13. Monat nach Neukauf für Be-          pen fest verbunden sind (z. B. bei Flat-TV-
schädigung oder Zerstörung des Geräts          Panels), und an Verschleißteilen und Ver-
(Sachschäden) durch Konstruktionsfehler,       brauchsmaterialien sowie Batterien und
Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-,       Akkus,
Werkstätten- oder Montagefehler.               g) für die ein Händler oder ein sonstiger
                                               Veräußerer oder Hersteller im Rahmen


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der gesetzlichen (Haftung oder Gewähr-        preis. Überschreiten die Reparaturkosten
leistung) oder vertraglichen (Garantie) Be-   des versicherten Geräts bei Eintritt des
stimmungen zu haften hat; es sei denn, es     Schadens den Kaufpreis, erhält der Versi-
handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 3;    cherungsnehmer den auf dem Kaufbeleg
h) durch vorsätzliche Handlungen oder         ausgewiesenen Kaufpreis als Geldersatz.
Unterlassungen des Versicherungsneh-          4. Überschreitet der Kaufpreis der Kauf-
mers oder eines berechtigten Nutzers des      belege der versicherten Geräte zum Zeit-
Geräts;                                       punkt des Schadeneintritts die Versiche-
i) an versicherten Geräten, deren Alter       rungssumme, kann der Versicherer die
mehr als 60 Monate ab Neukaufdatum be-        Entschädigungsleistung gemäß § 75 VVG
trägt;                                        dem Verhältnis nach kürzen. Sobald die
3. unmittelbare und mittelbare Sachfolge-     Entschädigung in Form von Geldersatz ge-
schäden und Vermögensschäden.                 leistet wird, kann der Versicherer die Her-
4. Leistungen, die aufgrund von Service-,     ausgabe des versicherten Geräts und des
Justierungs- und Reinigungsarbeiten not-      serienmäßigen Zubehörs verlangen.
wendig werden;                                5. Die Versicherungsleistung ist begrenzt
5. Leistungen, die zur Beseitigung un-        auf zwei Schäden für jedes Jahr, in dem
erheblicher Mängel, insbesondere Kratz-,      Versicherungsschutz besteht. Dabei ist es
Schramm- und Scheuerschäden sowie             unerheblich, welche Art von versicherter
sonstiger Schönheitsfehler, die den tech-     Gefahr oder versichertem Schaden vor-
nischen Gebrauch des Geräts nicht beein-      liegt. Auf eine Ersatzleistung für darüber
trächtigen, erbracht werden.                  hinaus entstehende Schäden hat der Ver-
                                              sicherungsnehmer keinen Anspruch.
§ 4 Umfang der Ersatzleistung
1. Die Ersatzleistung beschränkt sich –       § 5 Verpflichtung Dritter
unter Ausschluss eines jeden weiteren         Soweit im Schadensfall ein Dritter leis-
Anspruchs – auf die Freistellung des Ver-     tungspflichtig ist oder eine Entschädigung
sicherungsnehmers von den Kosten der          aus anderen Versicherungsverträgen be-
erforderlichen Reparatur des beschädig-       ansprucht werden kann, gehen diese
ten Geräts durch ein von assona beauf-        Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus
tragtes Unternehmen. Mehrkosten, die da-      anderen Versicherungsverträgen Entschä-
durch entstehen, dass bei der Re-paratur      digung beansprucht werden kann, steht
Änderungen oder Konstruktionsverbesse-        es dem Versicherungsnehmer frei, bei wel-
rungen vorgenommen werden, gehen zu           chem Versicherer der Schadensfall gemel-
Lasten des Versicherungsnehmers.              det wird. Bei Meldung des Schadensfalls an
2. Bei Verlust des Geräts durch ein versi-    assona oder R+V werden diese in Vorleis-
chertes Ereignis, sowie für den Fall, dass    tung treten.
eine Reparatur technisch oder objektiv
unmöglich oder unwirtschaftlich ist, be-      § 6 Örtliche Geltung der Versicherung
schränkt sich die Ersatzleistung auf die      Die Versicherung gilt weltweit. Sämtliche
Höhe des auf dem Kaufbeleg ausgewiese-        Leistungen aus dem Schutzbrief werden
nen Kaufpreises des jeweiligen Geräts, ma-    ausschließlich in Deutschland erbracht.
ximal jedoch auf die Höhe der vereinbar-
ten Versicherungssumme.                       § 7 Beginn und Ende des Versicherungs-
3. Die Versicherungsleistung ist begrenzt     vertrags
auf den im Kaufbeleg ausgewiesenen Kauf-      1. Der Versicherungsvertrag/-schutz be-


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ginnt und endet zu dem im Versicherungs-       3. Konnte der fällige Erst- oder Einmalbei-
schein angegebenen Zeitpunkt (Vertrags-        trag ohne Verschulden des Versicherungs-
beginn bzw. Vertragsende), sofern der          nehmers vom Versicherer nicht eingezo-
Versicherungsnehmer den ersten oder            gen werden, ist die Zahlung auch dann
einmaligen Beitrag rechtzeitig an assona       noch rechtzeitig, wenn der Versicherungs-
zahlt.                                         nehmer nach schriftlicher Aufforderung
2. Informationen über die Laufzeit, Ver-       des Versicherers die bei der Erteilung der
tragsverlängerungen sowie Kündigungs-          Einzugsermächtigung angegebenen Daten
fristen des Vertrags sind ebenfalls im Ver-    unverzüglich überprüft und korrigiert bzw.
sicherungsschein angegeben.                    dies veranlasst und der Erst- oder Einmal-
3. Eine Kündigung muss dem Versicherer         beitrag danach erfolgreich eingezogen
spätestens einen Monat vor dem Kündi-          werden kann.
gungstermin zugegangen sein.                   4. Zahlt der Versicherungsnehmer den
4. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit       Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig,
kann der Vertrag monatlich mit einer Frist     sondern zu einem späteren Zeitpunkt, be-
von einem Monat gekündigt werden.              ginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
5. Der Versicherer kann, bei einer Mindest-    sem Zeitpunkt. Für Versicherungsfälle, die
vertragslaufzeit von einem Jahr, den Ver-      bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist
trag zum Ablauf des Versicherungsjahres        der Versicherer nur dann nicht zur Leis-
mit einer Frist von einem Monat kündigen.      tung verpflichtet, wenn er den Versiche-
Die Kündigung bedarf der Textform und          rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen         in Textform oder durch einen auffälligen
wirksam. Auch nach Eintritt eines Schadens     Hinweis im Versicherungsschein auf die-
kann der Versicherer den Vertrag kündi-        se Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
gen.                                           Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein,
                                               wenn der Versicherungsnehmer die Nicht-
§ 8 Beitragszahlung                            zahlung nicht zu vertreten hat.
Die Zahlung des Beitrags ist, soweit im Ver-   5. Zahlt der Versicherungsnehmer den
sicherungsschein nicht anders vereinbart,      Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig,
nur im Wege des Lastschriftverfahrens          kann der Versicherer vom Vertrag zurück-
möglich.                                       treten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
                                               Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der
§ 9 Fälligkeit und Folgen verspäteter          Versicherungsnehmer nachweist, dass er
Zahlung des Erstbeitrags?                      die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
1. Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unver-
züglich nach Abschluss des Vertrags zu         § 10 Fälligkeit und Folgen verspäteter
zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten      Zahlung der Folgebeiträge
und im Versicherungsschein angegebenen         1. Die Folgebeiträge sind am Monatsersten
Zeitpunkt.                                     des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn      2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der
der fällige Erst- oder Einmalbeitrag nach      fällige Folgebeitrag zu dem im Versiche-
Erhalt des Versicherungsscheins und der        rungsschein oder in der Beitragsrechnung
Zahlungsaufforderung eingezogen wer-           angegebenen Zeitpunkt eingezogen wer-
den kann und der Versicherungsnehmer           den kann und der Versicherungsnehmer
einer berechtigten Einziehung nicht wider-     einer berechtigten Einziehung nicht wider-
spricht.                                       spricht. Ergänzend gilt § 9 Ziff. 3 entspre-


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chend.                                         cherungsnehmers. Ist der Versicherungs-
3. Der Versicherer kann den Versiche-          nehmer nicht Eigentümer, so ist auch das
rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zah-       Interesse des Eigentümers versichert. Die
lung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten     Bestimmungen zu versicherten Schäden
in Textform zur Zahlung auffordern und         und Gefahren bleiben unberührt.
eine Zahlungsfrist von mindestens zwei         2. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch
Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforde-         dann, wenn der Versicherungsnehmer das
rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung          Eigentum nach Abschluss der Versicherung
ist nur wirksam, wenn der Versicherer je       überträgt.
Vertrag die rückständigen Beträge des Bei-     Fällt das versicherte Interesse nach Beginn
trags, Zinsen und Kosten im Einzelnen be-      der Versicherung weg (z. B. durch Veräuße-
ziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen      rung), wird der Versicherungsvertrag zum
– Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –      Zeitpunkt des Eingangs der Meldung der
aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung      Veräußerung durch den Versicherungs-
hinweist.                                      nehmer beim Versicherer beendet.
4. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung        3. Hat der Versicherungsnehmer die Sache
gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungs-     unter Eigentumsvorbehalt verkauft, so ist
fall ein und ist der Versicherungsnehmer       auch das Interesse des Käufers versichert.
bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der    Der Versicherer leistet jedoch keine Entschä-
Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder      digung für Schäden, für die der Versiche-
Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von   rungsnehmer als Lieferant (Hersteller oder
der Verpflichtung zur Leistung frei.           Händler) gegenüber dem Käufer einzutreten
5. Der Versicherer kann nach Ablauf der        hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene
in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist         Sonderabreden einzutreten hätte.
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,    § 12 Gesetzliche Gewährleistung, Gerä-
sofern der Versicherungsnehmer mit der         tewechsel, Vorsorgeversicherung
Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-       1. Sollte der Versicherungsnehmer im Rah-
zug ist. Die Kündigung kann mit der Bestim-    men der gesetzlichen Gewährleistung oder
mung der Zahlungsfrist so verbunden wer-       aufgrund einer freiwilligen Rücknahme
den, dass sie mit Fristablauf wirksam wird,    eines versicherten Geräts durch den Ver-
wenn der Versicherungsnehmer zu diesem         käufer den Kaufvertrag für eines der Ge-
Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist.       räte rückgängig machen, kann der Schutz-
Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei        brief gegen Erstattung des zeitanteiligen
der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.        Beitrags zum Ende des Meldemonats nur
6. Hat der Versicherer gekündigt und zahlt     dann gekündigt werden, wenn alle Kauf-
der Versicherungsnehmer nach Erhalt der        verträge der über diesen Schutzbrief ver-
Kündigung innerhalb eines Monats den           sicherten Geräte rückgängig gemacht wer-
angemahnten Betrag, besteht der Vertrag        den (maßgebend ist der Posteingang bei
fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen     assona). Findet die Rückgabe innerhalb der
dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zah-      ersten 30 Tage nach Kauf statt, werden die
lung eingetreten sind, besteht jedoch kein     Beiträge vollständig erstattet.
Versicherungsschutz.                           2. Wird eines der Geräte im Rahmen der
                                               gesetzlichen Gewährleistung, einer vertrag-
§ 11 Versicherte Interessen                    lichen Garantie oder im Schadensfall durch
1. Versichert ist das Interesse des Versi-     ein neues Gerät gleicher Art und Güte er-


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setzt, geht der Versicherungsschutz auf         mitzuteilen, insbesondere auch die ange-
das neue Gerät über. Voraussetzung für          forderten Belege einzureichen, soweit de-
den Übergang ist die schriftliche Anzeige       ren Beschaffung dem Versicherungsneh-
des Gerätetauschs bei assona durch den          mer billigerweise zugemutet werden kann;
Versicherungsnehmer, sofern sich auf-           d) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Dieb-
grund des Gerätetauschs die vereinbarte         stahl, Raub oder Plünderung, Sabotage,
Versicherungssumme erhöht. Die für das          Vandalismus oder durch vorsätzliche Be-
ursprüngliche Gerät vereinbarte Vertrags-       schädigung durch Dritte unverzüglich – un-
laufzeit sowie der vereinbarte Deckungs-        ter detaillierter Angabe der abhandenge-
umfang verändern sich dadurch nicht.            kommenen, zerstörten oder beschädigten
3. Versicherungsschutz besteht für Gerä-        Geräte – der nächsterreichbaren Polizei-
te im Rahmen der Vorsorgeversicherung,          dienststelle anzuzeigen und dem Versiche-
wenn diese innerhalb einer laufenden Ver-       rer oder dessen Beauftragten eine Kopie
sicherungsperiode vom Versicherungsneh-         der Anzeige zu übersenden.
mer neu gekauft werden und beim Ver-            2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine
sicherer als Gefahrerhöhung gemäß § 23          der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten,
ff. VVG unverzüglich angezeigt und in den       verliert er seinen Versicherungsschutz, es
Vertrag aufgenommen werden.                     sei denn, er hat die Obliegenheit weder
                                                vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.
§ 13 Obliegenheiten des Versicherungs-          Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
nehmers nach Eintritt des Versiche-             a) Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vor-
rungsfalls                                      satz verletzt, die Leistungspflicht des Ver-
1. Der Versicherungsnehmer ist verpflich-       sicherers zu beeinflussen oder die Feststel-
tet:                                            lung solcher Umstände zu beeinträchtigen,
a) den Eintritt des Versicherungsfalls unver-   die erkennbar für die Leistungspflicht des
züglich, spätestens innerhalb von sieben        Versicherers bedeutsam sind, so bleibt
Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich der       der Versicherer zur Leistung verpflichtet,
assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371           soweit die Verletzung weder auf die Fest-
Berlin bzw. telefonisch unter 030 208 666       stellung des Versicherungsfalls noch auf
44 oder per E-Mail an kundenservice@as-         die Feststellung oder den Umfang der dem
sona.de anzuzeigen;                             Versicherer obliegenden Leistung Einfluss
b) nach Möglichkeit für die Abwendung           gehabt hat;
oder Minderung des Schadens zu sorgen           b) Im Falle einer grob fahrlässigen Ver-
und dabei die Weisung des Versicherers          letzung der Schadensabwendungs- und
oder seines Beauftragten einzuholen und         Schadensminderungspflichten durch den
zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen        Versicherungsnehmer (§ 82 VVG) bleibt der
Dritte form- und fristgerecht – ggf. auch ge-   Versicherer zur Leistung insoweit verpflich-
richtlich – geltend zu machen oder auf an-      tet, als der Umfang des Schadens auch bei
dere Weise sicherzustellen;                     gehöriger Erfüllung der Verpflichtung nicht
c) den Versicherer und dessen Beauftrag-        geringer gewesen wäre;
ten bei der Schadensermittlung und -re-         c) Für den Fall der Verletzung der Anzeige-
gulierung nach Kräften zu unterstützen,         pflicht durch den Versicherungsnehmer
ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße          tritt keine Leistungsfreiheit des Versiche-
Schadensberichte zu erstatten und alle          rers ein, wenn dieser auf andere Weise von
Umstände, die auf den Versicherungsfall         dem Eintritt des Versicherungsfalls recht-
Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich)        zeitig Kenntnis erlangt hat.


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[Seite 14]
§ 14 Wiederherbeigeschaffte versicher-        15 VVG entsprechenden Weise unter An-
te Sachen                                     gabe der mit dem Ablauf der Frist verbun-
1. Wird der Verbleib abhandengekomme-         denen Rechtsfolge abgelehnt hat; sie ist für
ner Sachen ermittelt, hat der Versiche-       die Dauer von Vergleichsverhandlung über
rungsnehmer dies nach Kenntniserlangung       den erhobenen Anspruch und für die Zeit,
dem Versicherer unverzüglich schriftlich      in der der Versicherungsnehmer ohne sein
anzuzeigen.                                   Verschulden an der rechtzeitigen gerichtli-
2. Hat der Versicherungsnehmer den Be-        chen Geltendmachung des Anspruchs ge-
sitz einer abhandengekommenen Sache           hindert ist, gehemmt.
zurückerlangt, nachdem für diese Sache        2. Für Klagen aus dem Versicherungsver-
ein Ersatz oder eine Entschädigung geleis-    trag gegen den Versicherer bestimmt sich
tet wurde, hat der Versicherungsnehmer        die gerichtliche Zuständigkeit nach dem
das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die        Sitz des Versicherers oder seiner für den
Entschädigung zurückzuzahlen oder die         Versicherungsvertrag zuständigen Nieder-
Sache dem Versicherer zur Verfügung zu        lassung. Hat ein Versicherungsagent am
stellen. Der Versicherungsnehmer hat die-     Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt,
ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen       ist auch das Gericht des Orts zuständig,
nach Empfang der schriftlichen Aufforde-      an dem der Versicherungsagent zur Zeit
rung des Versicherers auszuüben; nach         der Vermittlung oder des Abschlusses sei-
fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das      ne gewerbliche Niederlassung oder – bei
Wahlrecht auf den Versicherer über.           Fehlen einer gewerblichen Niederlassung
3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache     – seinen Wohnsitz hatte. Zusätzlich hat der
steht es gleich, wenn der Versicherungs-      Versicherungsnehmer das Recht, vor dem
nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz   Gericht des Orts zu klagen, an dem der Ver-
wiederzuverschaffen.                          sicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
                                              3. Klagen des Versicherers gegen den Ver-
§ 15 Besondere Verwirkungsgründe              sicherungsnehmer können bei dem für
Hat der Versicherungsnehmer den Versi-        den Wohnsitz des Versicherungsnehmers
cherer arglistig über Tatsachen getäuscht,    zuständigen Gericht erhoben werden.
die für den Grund oder die Höhe der Ent-
schädigung von Bedeutung sind, oder dies      § 17 Anzeigen, Willenserklärungen, An-
versucht, ist der Versicherer von der Ent-    schriftenänderungen, Zustimmung zur
schädigungspflicht frei. Ist die Täuschung    Zusendung von elektronischer Post (E-
durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Be-   Mails) zur Vertragserfüllung
trugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so   1. Alle für den Versicherer bestimmten An-
gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1       zeigen und Erklärungen (z. B. Kündigungen)
als bewiesen.                                 sind in Textform abzugeben. Sie sind aus-
                                              schließlich an die assona GmbH, Postfach
§ 16 Klagefrist/Zuständiges Gericht           51 11 36, 13371 Berlin bzw. per E-Mail an
1. Der Versicherer ist von der Verpflich-     kundenservice@assona.de zu richten.
tung zur Leistung frei, wenn der Anspruch     2. Der Versicherungsnehmer hat Änderun-
auf die Leistung nicht innerhalb eines Jah-   gen seiner Anschrift sowie seiner E-Mail-
res gerichtlich geltend gemacht wird. Die     Adresse dem Versicherer unverzüglich
Frist beginnt erst, nachdem der Versiche-     mitzuteilen. Hat der Versicherungsnehmer
rer dem Versicherungsnehmer gegenüber         eine Änderung seiner Anschrift oder sei-
dem erhobenen Anspruch in einer dem §         ner E-Mail-Adresse dem Versicherer nicht


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mitgeteilt und ist dem Versicherer die Un-
richtigkeit der Anschrift oder E-Mail-Ad-
resse auch nicht aus anderer verlässlicher
Quelle bekannt, genügt für eine Willens-
erklärung, die dem Versicherungsnehmer
gegenüber abzugeben ist, die Absendung
eines eingeschriebenen Briefs an die letzte
bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu
dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie ohne
die Anschriftenänderung bei regelmäßiger
Beförderung dem Versicherungsnehmer
zugegangen sein würde bzw. bei E-Mails
abrufbar wäre.
3. Der Kunde erteilt R+V sowie assona sei-
ne ausdrückliche Einwilligung, von diesen
zum Zweck der Vertragserfüllung auch via
E-Mail informiert zu werden. Die erteilte
Zustimmung kann vom Kunden jederzeit
widerrufen werden. Der Widerruf hat auf
das Vertragsverhältnis keinen Einfluss.

§ 18 Anzuwendendes Recht
Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzu-
wenden.


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[Seite 16]
Besondere Bedingungen für Ihre Hard-           weiteren Anspruchs – auf die Freistellung
ware-Versicherung nach Tarifbaustein           des Versicherungsnehmers von den Kosten
Tech-Upgrade (Stand 06/2025)                   der erforderlichen Reparatur des beschä-
                                               digten Geräts durch ein von assona beauf-
Diese Besonderen Bedingungen gelten            tragtes Unternehmen inkl. der Mehrkosten
ergänzend zu den Versicherungsbedin-           bis zu 10% des Gerätewerts zum Zeitpunkt
gungen für Ihre Hardware-Versicherung,         des Schadeneintritts, die dadurch entste-
sofern der Tarifbaustein „Tech-Upgrade“        hen, dass bei der Reparatur Änderungen
ausgewählt und im Versicherungsschein          oder Konstruktionsverbesserungen vorge-
genannt ist. Die Wahl dieses Tarifbausteins    nommen werden.
ist nur in Kombination mit dem Grundbau-
stein möglich.                                 Besondere Bedingungen für Ihre Hard-
                                               ware-Versicherung nach Tarifbaustein
§ 1 Versicherte Geräte                         Verschleiß (Stand 06/2025)
Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge-
nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche-         Diese Besonderen Bedingungen gelten
rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver-        ergänzend zu den Versicherungsbedin-
sicherung.                                     gungen für Ihre Hardware- Versicherung,
                                               sofern der Tarifbaustein „Verschleiß“ aus-
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden           gewählt und im Versicherungsschein ge-
Versichert ist bei Reparaturen das Ersetzen    nannt ist. Die Wahl dieses Tarifbausteins
versicherter Geräte oder Teile nach dem        ist nur in Kombination mit dem Grundbau-
neuesten Stand der Technik in Höhe von         stein möglich.
10 % des Gerätewerts zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts. Erstattet werden die Kos-    § 1 Versicherte Geräte
ten für technologischen Fortschritt, wenn      Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge-
es sich um Teile handelt, die gegenüber        nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche-
der ursprünglichen Originalteile z. B. eines   rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver-
der folgenden Merkmale aufweisen:              sicherung.
• Energiesparender;
• Schnellere Datenübermittlung;                § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
• Größere (Arbeits-)Speicherkapazität;         Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs-
• Leistungsstärkere Hardware;                  bedingungen genannten Gefahren und
• Herstellungsdatum der Teile nach Kauf-       Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein
datum des zu reparierenden Geräts.             Schäden an versicherten elektronischen
                                               Geräten durch die folgende Gefahr abge-
§ 3 Ausschlüsse                                sichert:
Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau-         • Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden
steins nicht explizit eingeschlossen, gelten   elektronischer Bauteile der versicherten
die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche-        Geräte, ohne dass der Schaden nachweis-
rungsbedingungen.                              lich auf die Einwirkung einer versicherten
                                               Gefahr von außen zurückzuführen ist, bis
§ 4 Umfang der Ersatzleistung                  zu 150 € pro Jahr
Die Ersatzleistung beschränkt sich, zusätz-
lich zu den unter § 4 der Versicherungsbe-     § 3 Ausschlüsse
dingungen, – unter Ausschluss eines jeden      Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau-


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[Seite 17]
steins nicht explizit eingeschlossen, gelten   gen Ihrer Hardware-Versicherung, sofern
die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche-        der Tarifbaustein „Unsachgemäße Hand-
rungsbedingungen.                              habung“ ausgewählt und im Versicherungs-
                                               schein genannt ist. Die Wahl dieses Tarif-
Besondere Bedingungen für Ihre Hard-           bausteins ist nur in Kombination mit dem
ware-Versicherung nach Tarifbaustein           Grundbaustein möglich.
Transport (Stand 06/2025)
                                               § 1 Versicherte Geräte
Diese Besonderen Bedingungen gelten er-        Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge-
gänzend zu den Versicherungsbedingun-          nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche-
gen Ihrer Hardware-Versicherung, sofern        rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver-
der Tarifbaustein „Transport“ ausgewählt       sicherung.
und im Versicherungsschein genannt ist.
Die Wahl dieses Tarifbausteins ist nur in      §2 Versicherte Gefahren und Schäden
Kombination mit dem Grundbaustein mög-         Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs-
lich.                                          bedingungen genannten Gefahren und
                                               Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein
§ 1 Versicherte Geräte                         Schäden an versicherten elektronischen
Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge-   Geräten durch die folgende Gefahr abge-
nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche-         sichert:
rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver-        • Schäden aufgrund unsachgemäßer Hand-
sicherung.                                     habung (z. B. falsche Bedienung der Elekt-
                                               ronik).
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs-    § 3 Ausschlüsse
bedingungengenannten Gefahren und              Zusätzlich zu den unter § 3 der Versiche-
Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein       rungsbedingungen genannten Ausschlüs-
folgende Schäden an versicherten elektro-      sen sind folgende Schäden nicht versichert:
nischen Geräten abgesichert:                   • Schäden an versicherten elektronischen
• Schäden an der Elektronik versicherter       Geräten durch nicht bestimmungsgemä-
Geräte während eines privaten Transports.      ßen Gebrauch.

§ 3 Ausschlüsse
Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau-
steins nicht explizit eingeschlossen, gelten
die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche-
rungsbedingungen.

Besondere Bedingungen für Ihre Hard-
ware-Versicherung nach Tarifbaustein
Unsachgemäße Handhabung (Stand
06/2025)

Diese Besonderen Bedingungen gelten er-
gänzend zu den Versicherungsbedingun-


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[Seite 18]
Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten


Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie         Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Ver-
umfassend über die Verarbeitung Ihrer per-       trag haben, nutzen Sie bitte die allgemei-
sonenbezogenen Daten.                            nen Kontaktkanäle. Informationen darüber
                                                 finden Sie im Internet: https://www.assona.
1. Verantwortliche der Datenverarbeitung         com
und Kontaktdaten des Datenschutzbeauf-
tragten                                          Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie
                                                 per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zu-
Im Rahmen Ihres Versicherungsvertragsver-        satz – Datenschutzbeauftragter – oder per
hältnisses werden folgende Unternehmen           E-Mail unter: datenschutz@assona.com
getrennt verantwortlich im Sinne von
Art. 4 Nr. 7 DSGVO tätig:                        2. Allgemeines zur Datenverarbeitung

R+V Versicherung AG                              Die nachfolgenden Informationen unter Zif-
Raiffeisenplatz 1                                fer 2 gelten gleichermaßen für alle zuvor ge-
65189 Wiesbaden                                  nannten verantwortlichen Stellen.

Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Ver-         2.1 An wen übermitteln die Verantwortli-
trag oder einem Schaden haben, nutzen Sie        chen Ihre Daten?
bitte die allgemeinen Kontaktkanäle. Infor-      Im Rahmen des Vertrags kann es zu einer Da-
mationen darüber finden Sie im Internet:         tenübermittlung an Dritte kommen:
www.ruv.de
                                                 a) Rückversicherer
Spezifische Informationen zur Datenver-          Von uns übernommene Risiken versichern
arbeitung bei einem Schaden finden Sie im        wir bei speziellen Versicherungsunter-
Merkblatt zum Datenschutz in der Schaden-        nehmen (Rückversicherer). Dafür kann es
bearbeitung auf unseren Seiten im Internet       erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf.
unter www.ruv.de/datenschutz                     Schadendaten an einen Rückversicherer zu
                                                 übermitteln, damit dieser sich ein eigenes
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie        Bild über den Versicherungsfall machen
per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zu-     kann.
satz – Datenschutzbeauftragter – oder per
E-Mail: datenschutz@ruv.de                       b) Versicherungsvermittler
Telefon: +49 800 533-1112                        Betreut Sie bei Ihren Versicherungsgeschäf-
Fax: +49 611 533-4500                            ten ein Vermittler, teilen wir ihm allgemeine
                                                 Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit,
und                                              die er zum Beraten und Betreuen braucht.
                                                 Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht
assona GmbH                                      mehr vom ursprünglichen Vermittler betreut
Lorenzweg 5                                      werden wollen, können Sie Ihr Widerspruch-
12099 Berlin                                     recht nutzen. Dieses besteht auch, wenn der
                                                 Vermittler aus anderen Gründen wechselt, z.


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B. wenn er seine Tätigkeit einstellt. Wir kön-    Weitergehende Informationen zu den R+V
nen Ihnen dann einen neuen Vermittler an-         eingesetzten Auftragnehmern und Dienst-
bieten, der Sie betreut.                          leistern:
                                                  www.code-of-conduct.ruv.de
Daten an den Versicherungsvermittler über-
mitteln wir grundsätzlich im Rahmen einer         Auf    Wunsch      erhalten     Sie    dies
allgemeinen Interessenabwägung oder auf           auch als Ausdruck per Post. Bitte
gesetzlicher Grundlage. Wenn es erforder-         wenden Sie sich dafür an den jeweiligen Da-
lich ist, dem Vermittler gesundheitsbezoge-       tenschutzbeauftragten.
ne Informationen mitzuteilen, holen wir Ihre
gesonderte Einwilligung ein.                      d) Leasing- und Kreditgeber
                                                  Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kre-
c) Externe Auftragnehmer und Dienstleister        ditverträgen Sachversicherungen mit der
Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich         R+V abschließen, informiert R+V den Lea-
streng weisungsgebundene „Hilfsfunk-              sing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber,
tionen“ auslagern, sondern Dienstleister          dass ein entsprechender Versicherungs-
weitergehende Tätigkeiten eigenständig            schutz besteht und er im Zusammenhang
erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine        mit Kündigungen, Zahlungsverzug und
sogenannte eigenverantwortliche Aufga-            Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst
benerfüllung des Dritten vor. Typische Bei-       ist. Er erhält auch Informationen über Ver-
spiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprü-      sicherungssummen und bestehende Selbst-
fer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie     beteiligungen, damit er sein finanzielles
geltend machen können, dass wegen Ihrer           Ausfallrisiko beurteilen kann.
persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges
Interesse das Interesse des übermittelnden        e) Behörden, Zentralbanken und andere
Versicherungsunternehmens überwiegt, ha-          Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben
ben Sie für die Datenübermittlung bei eigen-      An Behörden, Zentralbanken und andere
verantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein          Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben
Widerspruchsrecht.                                übermitteln die Verantwortlichen Ihre per-
                                                  sonenbezogenen Daten, wenn diese gesetz-
Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Ver-      lich oder vertraglich dazu berechtigt oder
sicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig      verpflichtet sind. Eine solche Datenüber-
festgestellt, dass ein bestimmter Sachver-        mittlung kann auf Anfrage einer Behörde
ständiger Ihren Sachverhalt falsch begut-         erfolgen. Es wird dann vorab geprüft, ob die
achtet hat. In einem erneuten Schadens-           Behörde die Daten erhalten darf.
fall können Sie der Beauftragung desselben
Sachverständigen widersprechen, da be-            In einigen Fällen sind die Verantwortlichen
gründete Einwände gegen diesen bestehen.          gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an
Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne        Behörden zu übermitteln, in allen anderen
Angabe besonderer Gründe keine Daten-             Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung
übermittlung an Dienstleister generell oder       ein. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht z.
einen bestimmten Dienstleister wünschen.          B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder
Dienstleister, die in eigenverantwortlicher       Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz
Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie        bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank
in der oben genannten Dienstleisterliste.         oder bei einer gesetzlich erforderlichen Be-


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rufshaftpflichtversicherung an die rechtlich      Verantwortlichen Ihre personenbezogenen
festgeschriebenen Meldestellen.                   Daten an Dienstleister in Drittstaaten au-
                                                  ßerhalb der EU/EWR, z. B. im Rahmen von
f) Mitversicherte                                 IT-Leistungen, oder an Sachverständige. Die
In Verträgen, bei denen es neben dem Versi-       Übermittlung erfolgt nur, soweit dem Dritt-
cherungsnehmer noch andere mitversicher-          land durch die EU-Kommission ein angemes-
te Personen gibt, kann es zur Vertragsdurch-      senes Datenschutzniveau bestätigt wurde
führung erforderlich sein, dass Daten der         oder andere angemessene Datenschutzga-
jeweils anderen Person übermittelt werden.        rantien (z. B. verbindliche unternehmens-
Sofern Ihre Einwilligung notwendig ist, ho-       interne Datenschutzvorschriften oder EU-
len wir diese gesondert ein.                      Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

g) Datenverarbeitung in der Unternehmens-         Bei bestimmten Vertragstypen kann es vor-
gruppe                                            kommen, dass Ihre Daten an Rückversicherer
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche          in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR über-
der Unternehmensgruppen der Verantwort-           mittelt werden. Insbesondere in den Fällen,
lichen nehmen bestimmte Datenverarbei-            bei denen das versicherte Risiko oder der
tungsaufgaben für die in der Gruppe verbun-       Versicherungsnehmer sich in einem Dritt-
denen Unternehmen zentral wahr. Soweit            staat befindet, kann es erforderlich sein,
Ihnen Versicherungsschutz von einem oder          Daten in den Drittstaat zu übermitteln (z. B.
mehreren Unternehmen der jeweiligen Un-           Vermittler, andere Versicherer). Darüber hin-
ternehmensgruppe zusteht, können Ihre             aus bestehen in bestimmten Fällen gesetzli-
Daten etwa zur zentralen Verwaltung von           che Meldeverpflichtungen, wegen deren Ihre
Anschriftendaten, für den telefonischen           Daten an Behörden und ähnliche Stellen in
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-       Drittstaaten außerhalb der EU/EWR über-
bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge-     mittelt werden müssen.
meinsamen Postbearbeitung zentral durch           Auch bei Rechtsstreitigkeiten mit Auslands-
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet            bezug kann eine solche Übermittlung not-
werden.                                           wendig sein (z. B. Rechtsanwälte). Wenn im
                                                  Einzelfall Ihre Einwilligung notwendig ist,
h) Übergeordnete Finanzkonglomeratsun-            wird diese gesondert eingeholt.
ternehmen
R+V übermittelt personenbezogene Daten            2.3 Herkunft und Kategorien personenbezo-
an die DZ BANK AG als übergeordnetes Fi-          gener Daten
nanzkonglomeratsunternehmen,           wenn       Grundsätzlich erheben wir personenbezoge-
und soweit R+V dazu gesetzlich verpflichtet       ne Daten direkt beim Betroffenen, z. B. aus
ist. Eine solche Verpflichtung kann sich aus      der mit Ihnen geführten Korrespondenz oder
den Regeln über eine ordnungsgemäße Ge-           Kontaktformularen.
schäftsorganisation ergeben, zum Beispiel
an ein angemessenes und wirksames Risiko-         In bestimmten Fällen kann es jedoch sein,
management auf Konzernebene.                      dass wir personenbezogene Daten von Drit-
                                                  ten erhalten.
2.2 Datenübermittlung in Drittstaaten au-         Beispiele:
ßerhalb der EU/EWR                                • Bei Postrückläufern führen spezialisierte
Wenn es erforderlich ist, übermitteln die         Dienstleister eine Adressrecherche durch,


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um aktuelle Adressdaten zu ermitteln.             tätsinformationen von spezialisierten Aus-
• Daten zu Mitversicherten bzw. versicher-        kunfteien.
ten Personen erhalten wir über unseren Ver-       Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Per-
sicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht       son über Ihren zuständigen Vermittler, z. B.
direkt bei diesen Personen erheben können.        im Rahmen der Antragsaufnahme.
• Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse
und das Geburtsdatum. Die erforderlichen          2.4 Informationspflicht, wenn wir Daten
Daten für den Leistungsfall erheben wir di-       Dritter von Ihnen er­halten
rekt beim Betroffenen.                            Erhalten die Verantwortlichen von Ihnen als
• Daten zu Bezugsberechtigten oder Begüns-        Versicherungsnehmer personenbezogene
tigten erhalten wir von unserem Versiche-         Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt
rungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse         zur Datenverarbeitung an diese weiterge-
und das Geburtsdatum, damit wir den Be-           ben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte
troffenen im Leistungsfall kontaktieren kön-      Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte,
nen.                                              Zeugen, abweichende Beitragszahler, Kre-
• Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die       dit-, Leasinggeber etc.
Daten eines abweichenden Halters von un-
serem Versicherungsnehmer, z. B. den Na-          2.5 Wie lange werden Ihre Daten gespei-
men, die Kontaktdaten, Daten zum Fahrzeug         chert?
und das Geburtsdatum.                             Wenn es erforderlich ist, verarbeiten die
• Bei einer Sachversicherung erhalten wir         Verantwortlichen Ihre personenbezogenen
nach einem Eigentumsübergang aus gesetz-          Daten für die Dauer unserer Geschäftsbe-
lichen Gründen (§ 95 ff. Versicherungsver-        ziehung. Das kann auch die Anbahnung
tragsgesetz) Ihre Daten von dem bisherigen        oder die Abwicklung eines Vertrags sein.
Eigentümer oder seinem Vermittler.                Darüber hinaus unterliegen die Verantwort-
• Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern,        lichen verschiedenen Aufbewahrungs- und
Leasinggebern, Bürgschafts- bzw. Garan-           Dokumentationspflichten. Diese ergeben
tiegläubigern und Forderungsinhabern er-          sich unter anderem aus dem Handelsgesetz-
halten wir unter Umständen von unserem            buch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem
Versicherungsnehmer. Umgekehrt kann es            Geldwäschegesetz (GWG) oder der Versiche-
sein, dass wir von diesen Daten zum Ver-          rungsunternehmens-Rechnungslegungsver-
sicherungsnehmer erhalten, insbesondere           ordnung (RechVersV). Dort vorgegebene Fris-
Kontaktdaten und Angaben zum betroffe-            ten zur Aufbewahrung und Dokumentation
nen Risiko.                                       betragen zwei bis 30 Jahre.
• Bei einer Warenkreditversicherung erhal-
ten wir Daten zu Risikokunden von unserem         Die Speicherdauer richtet sich nach den ge-
Versicherungsnehmer, z. B. Kontaktdaten           setzlichen Verjährungsfristen, die zum Bei-
und weitere Angaben des Risikokunden.             spiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen
• Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem        Gesetzbuchs (BGB) bis zu 30 Jahre betragen
Versicherungsnehmer oder beteiligten Drit-        können; die regelmäßige Verjährungsfrist
ten, z. B. Ermittlungs- und Strafverfolgungs-     beträgt drei Jahre.
behörden. So erhalten wir den Namen, die
Kontaktdaten und die jeweiligen Informatio-       Weitere Informationen zu den Löschfristen
nen zum Sachverhalt.                              der R+V finden Sie im Internet:
• Bei Bonitätsauskünften erhalten wir Boni-       https://www.ruv.de/datenschutz/loeschfri-
                                                  sten


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Die Liste wird Ihnen gerne auch per Post ge-      Vertragsbegründung, Leistungs- oder Scha-
sendet. Bitte wenden Sie sich dafür an den        denbearbeitung) notwendig oder gesetzlich
Datenschutzbeauftragten der R+V.                  vorgeschrieben sind (z. B. wegen Vorgaben
                                                  aus dem Geldwäschegesetz, Vorgaben aus
2.6 Welche Rechte haben Sie?                      dem Steuerrecht). Wenn R+V Sie bittet, Da-
Ihre gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Be-        ten freiwillig mitzuteilen, werden Sie darauf
richtigung, Löschung, Einschränkung der           besonders aufmerksam gemacht. Falls es
Verarbeitung und Datenübertragbarkeit             eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht zur
können Sie jeweils bei dem Datenschutzbe-         Mitteilung der Daten gibt und Sie dies ver-
auftragten geltend machen.                        weigern, kann daraus folgen, dass R+V den
                                                  Vertrag nicht schließen kann oder nicht zur
Beruht die Datenverarbeitung auf einer all-       Leistung verpflichtet ist.
gemeinen Interessenabwägung, steht Ihnen
ein Widerspruchsrecht gegen diese Daten-          Darüber hinaus verarbeitet R+V Ihre Daten
verarbeitung zu, wenn aus Ihrer persönli-         im rechtlich zulässigen Rahmen zum Zwe-
chen Situation heraus Gründe gegen eine           cke der Werbung oder der Markt- oder Mei-
Datenverarbeitung sprechen.                       nungsforschung. Dieser Nutzung können Sie
Sie haben ein Beschwerderecht bei einer zu-       jederzeit formlos mit Wirkung für die Zu-
ständigen    Datenschutzaufsichtsbehörde,         kunft widersprechen. Werbewidersprüche
siehe Artikel 77 Datenschutzgrundverord-          können Sie z. B. per E-Mail an ruv@ruv.de
nung.                                             schicken.

3. Wie verarbeitet R+V Versicherung AG Ihre       Ihre Daten verarbeitet R+V im Rahmen der
personenbezogenen Daten?                          datenschutzrechtlichen Vorgaben gegebe-
                                                  nenfalls auch zu Zwecken, die nicht direkt
Personenbezogene Daten, die R+V Versiche-         mit Ihrem Vertrag oder einem Schaden zu-
rung AG (nachfolgend: R+V) von Ihnen direkt       sammenhängen. Beispielsweise kann dies
oder von Dritten (z. B. Mitversicherten, Ihrem    der Fall sein, um
Vermittler oder, sofern ein wirtschaftliches      • zulässige regulatorische oder aufsichts-
Ausfallrisiko besteht, ggf. auch Auskunf-         rechtliche Anforderungen zu erfüllen. So
teien) erhält, verarbeitet die R+V nach den       unterliegt R+V mit seiner Haupttätigkeit
geltenden Datenschutzgesetzen und den             einigen spezialgesetzlichen Vorschriften,
Verhaltensregeln der deutschen Versiche-          in deren Rahmen Ihre personenbezogenen
rungswirtschaft.                                  Daten verarbeitet werden: z. B. Bekämpfung
                                                  der Geldwäsche, gesetzliche Meldepflichten
3.1 Wie und wann verwendet R+V Ihre per-          an staatliche Stellen, Solvency II etc.
sonenbezogenen Daten?                             • Verfahren elektronischer Datenverarbei-
R+V Versicherung AG (nachfolgend: R+V) be-        tung zu prüfen und zu optimieren
nötigt Ihre personenbezogenen Daten, um           • die IT-Sicherheit und den IT-Betrieb zu ge-
das zu versichernde Risiko vor einem Ver-         währleisten
tragsabschluss einschätzen zu können und          • die Bonität in einem angewendeten Sco-
das Vertragsverhältnis durchzuführen, z. B.       ring-Verfahren einzustufen, zu bewerten
im Schaden- oder Leistungsfall.                   und zu speichern
Grundsätzlich sollen Sie bitte nur die Daten      • Straftaten zu verhindern und aufklären zu
mitteilen, die für den jeweiligen Zweck (z. B.    können; dabei nutzen wir insbesondere Da-


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[Seite 23]
tenanalysen zur Erkennung von Hinweisen,          leister übermitteln und diese eigenverant-
die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten         wortlich arbeiten, schließt R+V mit diesen
können                                            Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher,
• in rechtlich zulässiger Weise unterneh-         dass die Dienstleister ein angemessenes Da-
mensübergreifend Daten zusammenzustel-            tenschutzniveau einhalten.
len und ggf. auszuwerten
• Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter       Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Lö-
Kundenansprache zu prüfen und zu optimie-         schung, Einschränkung der Verarbeitung
ren                                               und Datenübertragbarkeit können Sie z. B.
• versicherungsrelevante Forschungszwecke         bei unserem Datenschutzbeauftragten (da-
zu verfolgen, z. B. Unfallforschung               tenschutz@ruv.de) geltend machen. Wenn
• die Nutzung des R+V-Vorteilsprogramms           wir Ihre Daten aufgrund einer Einwilligung
statistisch auszuwerten, damit das Pro-           verarbeiten, können Sie diese jederzeit mit
gramm weiterentwickelt und Vorteile kalku-        Wirkung für die Zukunft widerrufen. Beruht
liert werden können                               die Datenverarbeitung auf einer allgemei-
• Tarifkalkulationen zu erstellen und inter-      nen Interessenabwägung, steht Ihnen ein
nes Controlling durchzuführen                     Widerspruchsrecht gegen diese Datenver-
• rechtliche Ansprüche geltend zu machen          arbeitung zu, wenn aus Ihrer persönlichen
und rechtliche Streitigkeiten zu klären.          Situation heraus Gründe gegen eine Daten-
                                                  verarbeitung sprechen. Sie haben ein Be-
3.2 Rechtsgrundlagen                              schwerderecht bei einer zuständigen Daten-
Häufig ist die Datenverarbeitung gesetzlich       schutzaufsichtsbehörde.
zulässig, weil sie für das Vertragsverhältnis
erforderlich ist. Das gilt vor allem für das      Das vollständige Merkblatt zum Daten-
Prüfen der Antragsunterlagen, das Abwi-           schutz der R+V Versicherung AG finden Sie
ckeln des Vertrags und um Schäden und Leis-       im Internet:
tungen zu bearbeiten.

In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbei-
tung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrück-
lich einwilligen. Beispiele:
• Gesundheitsdaten, die R+V in der Lebens-,       www.ruv.de/datenschutz/datenschutz-
Kranken- oder Unfallversicherung verarbei-        merkblatt
ten.                                              Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie das voll-
• In einigen Fällen verarbeitet R+V Ihre Daten    ständige Merkblatt in Papierform erhalten
zu Werbezwecken nur, wenn Sie hierzu aus-         möchten.
drücklich eingewilligt haben. Um diese Ein-
willigung werden Sie gesondert gebeten.           Das vollständiges Merkblatt zum Daten-
                                                  schutz in der Schadenbearbeitung der R+V
In anderen Fällen verarbeitet R+V Ihre Daten      Versicherung AG finden Sie im Internet:
auf Grund einer allgemeinen Interessen-
abwägung, d. h. R+V wägt seine mit den je-
weiligen Interessen des Betroffenen ab. Ein
Beispiel: Wenn R+V wegen einer Prozess-
optimierung Daten an spezialisierte Dienst-


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[Seite 24]
www.ruv.de/datenschutz/merkblatt-scha-            macht. Falls es eine vertragliche oder gesetz-
denbearbeitung                                    liche Pflicht zur Mitteilung der Daten gibt
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie das voll-     und Sie dies verweigern, kann daraus folgen,
ständige Merkblatt in Papierform erhalten         dass assona den Vertrag nicht schließen
möchten.                                          kann oder nicht zur Leistung verpflichtet ist.

4. Wie verarbeitet assona GmbH Ihre perso-        Darüber hinaus verarbeitet assona Ihre Da-
nenbezogenen Daten?                               ten im rechtlich zulässigen Rahmen zum
                                                  Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
4.1 Wie und wann verwendet assona Ihre            Meinungsforschung. Dieser Nutzung kön-
personenbezogenen Daten?                          nen Sie jederzeit formlos mit Wirkung für die
assona benötigt Ihre personenbezogenen            Zukunft widersprechen. Werbewidersprü-
Daten, um das zu versichernde Risiko vor          che können Sie z. B. per E-Mail an kunden-
einem Vertragsabschluss einschätzen zu            service@assona.com schicken.
können und das Vertragsverhältnis durchzu-
führen, z. B. im Schaden- oder Leistungsfall.     4.2 Rechtsgrundlagen
Daneben verarbeitet assona Ihre personen-         assona verarbeitet Ihre personenbezogenen
bezogenen Daten u. a. auch zur Erfüllung          Daten insbesondere unter Beachtung der
gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung eines         Datenschutz-Grundverordnung            (DSGVO)
berechtigten Interesses oder aufgrund einer       und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
von Ihnen erteilten Einwilligung.                 sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
                                                  In vielen Fällen ist die Datenverarbeitung ge-
Je nach Rechtsgrundlage handelt es sich ins-      setzlich zulässig, weil sie für das Vertragsver-
besondere um folgende Kategorien perso-           hältnis (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) erforderlich
nenbezogener Daten: Vorname, Nachname,            ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der An-
Adresse, Kommunikationsdaten (Telefon,            tragsunterlagen, das Abwickeln des Vertrags
E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Vertrags-          und um Schäden und Leistungen zu bearbei-
stammdaten (insbesondere Vertragsnum-             ten.
mer, Laufzeit, Kündigungsfrist, Art des Ver-      In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbei-
trags),      Rechnungsdaten/Umsatzdaten,          tung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrück-
Bonitätsdaten, Zahlungsdaten/Kontoinfor-          lich einwilligen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Bei-
mationen.                                         spiele:
Ihre Daten verarbeitet assona im Rahmen           • Gesundheitsdaten, die assona in der Le-
der datenschutzrechtlichen Vorgaben ge-           bens-, Kranken- oder Unfallversicherung ver-
gebenenfalls auch zu Zwecken, die nicht di-       arbeitet.
rekt mit Ihrem Vertrag zusammenhängen.            • In einigen Fällen verarbeitet assona Ihre
Grundsätzlich werden Sie gebeten, nur die         Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie hier-
Daten mitzuteilen, die für den jeweiligen         zu ausdrücklich eingewilligt haben.
Zweck (z. B. Vertragsbegründung, Leistungs-       • Um Prozesse zu optimieren, führt assona
oder Schadenbearbeitung) notwendig oder           nach Schadensfällen direkt oder über Dritt-
gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. wegen       anbieter (z. B. Google) sporadisch schriftliche
Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz, Vor-           und telefonische Zufriedenheitsbefragun-
gaben aus dem Steuerrecht). Wenn assona           gen unter seinen Kunden durch. Sie können
Sie bittet, Daten freiwillig mitzuteilen, wer-    dem jederzeit telefonisch unter +49 30 208
den Sie darauf besonders aufmerksam ge-           666 44 oder per E-Mail an kundenservice@
                                                  assona.com widersprechen.


Stand 01/2025             assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung               Seite 7 von 8

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Um diese Einwilligung werden Sie gesondert
gebeten.

In anderen Fällen verarbeitet assona Ihre
Daten auf Grund einer allgemeinen Inter-
essenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), d.
h. assona wägt seine mit den jeweiligen In-
teressen des Betroffenen ab. Ein Beispiel:
Wenn assona wegen einer Prozessoptimie-
rung Daten an spezialisierte Dienstleister
übermitteln und diese eigenverantwortlich
arbeiten, schließt assona mit diesen Dienst-
leistern Verträge. Diese stellen sicher, dass
die Dienstleister ein angemessenes Daten-
schutzniveau einhalten.


Stand 01/2025             assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung   Seite 8 von 8
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