# Wertgarantie Geräteschutz BASIS / KOMFORT 3|5 Basis: die Bedingungen im Volltext

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- https://www.nammert.com/bedingungen-handy-elektronik-wertgarantie-basis.php
- Rechtlicher Träger: WERTGARANTIE SE
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- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Geräteschutz BASIS, KOMFORT 3 und KOMFORT 5](https://insurance.wertgarantie.com/downloads/6e4c61bf-772f-40df-8463-55188037e72e), Fassung WG DE GSBK 0123

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | maximal jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts | 3.3, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. | 2.1, Seite 1 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | Mobiltelefone/Smartphones. | 1.2 c), Seite 1 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | nein | Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Sache | 1.1, Seite 1 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | ja | Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte). | 1.2 b), Seite 1 |
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nein | Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte). | 1.2 b), Seite 1 |
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | ja | den Kaufbeleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen. | 4.1, Seite 1 |
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | ja | über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer | 3.2, Seite 1 |
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | nicht geregelt |  |  |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | nicht geregelt |  |  |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. | 2.1, Seite 1 |
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). | 1.1, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung | 2.5, Seite 1 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen ... Schäden an der Lackierung | 2.5, Seite 1 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs | 1.1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | nicht geregelt |  |  |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile | 3.1, Seite 1 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | nicht geregelt |  |  |
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | Rückzahlung des Zeitwertes der versicherten Sache | 3.2, Seite 1 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | ja | Rückzahlung des Zeitwertes der versicherten Sache | 3.2, Seite 1 |
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | ja | ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen | 4.1, Seite 1 |
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt |  |  |
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt |  |  |
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder | 3.1, Seite 1 |
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | Daten-/Softwareverlust | 2.5, Seite 1 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | nicht geregelt |  |  |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | Sachen die gewerblich genutzt werden. | 1.2 a), Seite 1 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart | 3.5, Seite 1 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen | 2.5, Seite 1 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust | 2.5, Seite 1 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | nicht geregelt |  |  |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | ja | unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform | 4.1, Seite 1 |
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | ja | Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Gerätes. | 3.2, Seite 1 |
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | ja | Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art | 2.5, Seite 1 |
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit | 5, Seite 1 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | ja | Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit. | 7.2, Seite 1 |
| Monatlich oder täglich kündbar | nein | Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Vertrages erhoben. | 6, Seite 1 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | ja | enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | 7.3, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | ja | Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden. | 8, Seite 1 |
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Geräteschutz BASIS, KOMFORT 3 und KOMFORT 5

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[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
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abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.
1. Versicherte Sachen                                        3. Leistungsumfang                                          2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt
1.1 Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte      3.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers             des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder
Sache zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen          besteht bei Gerätedefekt in der Übernahme der Kos-          Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann
eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsan-      ten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der        vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
walt) Nutzung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang       beschädigten Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn      Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs, welches            und Wegegelder (Reparatur­kosten). Ist der Versiche-        Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
für den Geräte­betrieb notwendig ist (bspw. Akku oder        rungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die
Netzteil).                                                   Reparaturkosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer           3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet,
                                                             ersetzt.                                                    wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die
1.2 Nicht Vertragsgegenstand sind:                                                                                       Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt
a) Sachen die gewerblich genutzt werden. Eine gewerb-        3.2 Ist im Versicherungsfall die Reparatur der versicher-   auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
   liche Nutzung liegt vor, wenn mit der zu schützenden      ten Sache wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich         die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
   Sache Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung)         (Totalschaden), so erfolgt die Leistung im Geräteschutz     oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für
   oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B.   BASIS ab dem 3. Jahr nach Gerätekauf durch Rück-            die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer
   Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaf-        zahlung des Zeitwertes der versicherten Sache. Die          obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
   feevollautomat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar,    Geräteschutz KOMFORT 3 | 5-Leistung erfolgt ab Ver-         wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arg-
   PC im Internetcafé).                                      tragsbeginn durch Wiederbeschaffung eines Gerätes           listig verletzt hat.
b) Geräte, die älter als 24 Monate sind (Gebrauchtgeräte).   gleicher Art und Güte. Gerät gleicher Art und Güte
c) Mobiltelefone/Smartphones.                                bedeutet, dass das Ersatzgerät eine vergleichbare Aus-      5. Versicherungsort
d) Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m         stattung und Leistung besitzt. Dabei ist nicht zwingend     Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorüber-
   und/oder einem Gewicht über 250 g.                        notwendig, dass es sich um das gleiche Modell oder          gehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache
                                                             ein Neugerät handelt. Ein wirtschaftlicher Totalscha-       in Deutschland repariert wird.
2. Versicherte Gefahren und Schäden                          den im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die
2.1 Für die versicherte Sache wird nach Ablauf der           Reparaturkosten den Zeitwert der versicherten Sache         6. Prämie
gesetzlichen Händler-Gewährleistung für weitere 12           im Zeitpunkt des Schadeneintritts übersteigen. Im           Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des
Monate mit dem Geräteschutz KOMFORT 3 und wei-               Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 besteht die Möglichkeit          Vertrages erhoben. Die Beiträge sind nach Geräte-
tere 36 Monate mit dem Geräteschutz BASIS und dem            der Zuzahlung zum Erhalt eines höherwertigen Ersatz-        verkaufspreisen (brutto) gestaffelt und sind inkl. der
Geräteschutz KOMFORT 5 Geräte­schutz gegen Mate-             gerätes. Die Rückzahlung des anteiligen Verkaufsprei-       jeweils gültigen Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %)
rial-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt.        ses bzw. die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfolgt       pro registriertem Gerät aus dem dem Informationsblatt
Tritt ab dem 3. Jahr nach Kauf des Gerätes ein Geräte-       über den Fachhändler direkt an den Versicherungsneh-        für Versicherungsprodukte und Versicherungsschein
defekt aufgrund solcher Fehler auf, begründet dies die       mer Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung             ersichtlich.
Rechte aus dem Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz          des defekten Gerätes.
KOMFORT 3 | 5, ohne dass der Versicherungsnehmer                                                                         7. Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Geräte-         3.3 Bei Abhandenkommen der versicherten Sache               7.1 Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem
übergabe vorlag.                                             durch Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem            Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Ver-
                                                             verschlossenen Kraftfahrzeug, zahlt der Versicherer im      sicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
2.2 Der Versicherer leistet im Geräteschutz                  Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine           rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von        Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung in ver-
Reparaturen bei Zerstörung oder Beschädigung der ver-        einbartem Umfang, maximal jedoch den Zeitwert der           7.2 Vertrag und Haftung laufen bis zum
sicherten Sache durch:                                       versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.      Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit.
a)   Fall-/Sturzschäden,
b)   Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,                           3.4 Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt          7.3 Vertrag und Haftung enden mit dem
c)   unsachgemäße Handhabung,                                der versicherten Sache bestehen im Geräteschutz             vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass
d)   Blitzschlag,                                            KOMFORT 3|5 in vereinbartem Umfang, maximal jedoch          es einer Kündigung bedarf.
e)   Implosion/Explosion                                     in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens.
f)   Elektronikschäden                                                                                                   8. Übergang des Schutzes auf nachfolgende
g)   bei Kostenbeteiligung im Falle eines Totalschadens      3.5 Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als ver-     Eigentümer
     übernimmt der Versicherer die tatsächlich entstande-    einbart, d. h. anderweitige Garantien der Geräteher-        Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann inner-
     nen Kosten für Kostenvoranschläge durch Dritte bis      steller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche          halb der Versicherungszeit von jeder Person, die das
     maximal 85 Euro je Kostenvoranschlag.                   sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen        Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen
                                                             Dritter sind vorrangig zu belasten.                         werden.
2.3 Darüber hinaus zahlt der Versicherer im
Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 ab Vertrags­beginn eine           4. Obliegenheiten im Versicherungsfall                      9. Schlussbestimmungen
Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl            4.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer             9.1 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
der versicherten Sache, auch aus einem verschlossenen        einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens            bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
Kraftfahrzeug.                                               innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzu-          solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
                                                             zeigen und den Versicherungsschein sowie den Kauf-          anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
2.4 Zusätzlich zahlt der Versicherer im Geräteschutz         beleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen.       tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
KOMFORT 3 | 5 ab Vertrags­beginn eine Ersatzleistung:        Bei Geräte­defekt ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag      Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine      einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen
   für die Wieder­beschaffung der deshalb in der Wasch-      Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur           9.2 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen
   maschine beschädigten Kleidung;                           im Einzelnen ersichtlich sein. Bei Einbruchdiebstahl        Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen
b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäsche-            und Raub ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich          Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
   trockner für die Wieder­beschaffung der deshalb im        der Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der
   Wäschetrockner versengten oder verbrannten Klei-          Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets,         9.3 Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsneh-
   dungsstücke;                                              über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzurei-         mers sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefo-
c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für    chen.                                                       nisch oder in Textform an den Versicherer zu richten.
   die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät
   verdorbenen Gefriergutes;                                 4.2 Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der       9.4 Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3
d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für       vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen           Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines
   Schäden an Einrichtungs­gegenständen, die durch das       vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch             Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Ver-
   versicherte Schadenereignis entstanden sind.              des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die            sicherers in Textform gehemmt.
                                                             jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. Der Versi-
2.5 Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden,           cherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines          9.5 Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht sei-
die bei Vertragsschluss bereits bestanden, die vor-          Kostenvoranschlages entscheiden und eine Leistung           nes Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen
sätzlich herbeigeführt wurden; die nicht die Funktion        erbringen.                                                  Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versiche-
der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schram-                                                                      rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist
men und Schäden an der Lackierung; die unter die             4.3 Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Repa-       auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsneh-
Garantie des Herstellers oder Gewährleistung des             raturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und        mers zuständig.
Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/         die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, inner-
Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n, durch            halb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen.          9.6 Es gilt deutsches Recht.
Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Program-              Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sach-
mierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien          verständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung
(als Verbrauchsmaterialien gelten auch Ersatzmesser          der Rechnung zur Verfügung zu halten.
oder Mähfäden für Rasenmäher); aus Kartenmiss-
brauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie              4.4 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versi-
bspw. Tablet; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe          cherers zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für         WERTGARANTIE SE
nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungs-        ihn zumutbar, zu befolgen.                                  Postfach 64 29 | 30064 Hannover
gemäßen Gebrauch; durch bestimmungswidrig aus-                                                                           Breite Straße 8 | 30159 Hannover
getretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch           4.5 Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung              Tel. 0511 71280-123
                                                                                                                                                                                      WG DE GSBK 0123


Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art,         1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit       E-Mail: kunde@wertgarantie.com
Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und            bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vor-      www.wertgarantie.com
Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm,            sätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung      VersSt.-Nr. 809/V90809024719
Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosi-             zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der     Vorstand: Patrick Döring (Vorsitzender),
onen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen);        Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-    Udo Buermeyer, Susann Richter, Konrad Lehmann
höhere Gewalt.                                               tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des       Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Schröder
                                                             Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.           Amtsgericht Hannover HR B 208988

[Seite 2]
Widerrufsbelehrung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.


Abschnitt 1                                                                        Abschnitt 2
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                             Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
                                                                                   Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Widerrufsrecht                                                                     Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.              Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
                                                                                   Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                          1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Ver-
• der Versicherungsschein,                                                             trag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis              der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
   geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich   2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für
   der Tarifbestimmungen,                                                              die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei
• diese Belehrung,                                                                     juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                                     eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                           Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                                                                                       gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
jeweils in Textform zugegangen sind.                                                   gestalteten Form;
                                                                                   3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des               4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungs-
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                             regelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben;
                                                                                   5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben
WERTGARANTIE SE                                                                        über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
Breite Str. 8                                                                      6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preis-
30159 Hannover                                                                         bestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche-
                                                                                       rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
E-Mail: kunde@wertgarantie.com                                                         wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundla-
                                                                                       gen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Widerrufsfolgen                                                                    7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zah-
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und                   lungsweise der Prämien;
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs               8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,                 beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsicht-
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.                  lich des Preises;
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent-            9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den
fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es               Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der
sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück-                Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des                10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
Widerrufs, zu erstatten.                                                               Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Per-
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so              son, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Wider-
hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück-                rufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
zugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.                    gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                                       Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-
Besondere Hinweise                                                                     gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen                 gestalteten Form;
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt               11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                                  12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
                                                                                       Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
                                                                                       Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All-
                                                                                       gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
                                                                                       hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                                   13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
                                                                                       Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages
                                                                                       zugrunde legt;
                                                                                   14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
                                                                                   15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterab-
                                                                                       schnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in
                                                                                       denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
                                                                                       während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
                                                                                   16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
                                                                                       Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen
                                                                                       Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie,
                                                                                       den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
                                                                                   17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit
                                                                                       einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
                                                                                                                                                                           WG DE Widerrufsbelehrung 1221


                                                                                   Ende der Widerrufsbelehrung
```

