# degenia T26 Classic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-haus-grundbesitzer-degenia-classic.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-haus-grundbesitzer-degenia-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen degenia Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht T26](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2026/04/Bedingungen_DEG-HuG_T26_Stand_Maerz_2026.pdf), Fassung Tarif T26, Stand März 2026, DEG-HuG 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 5 Mio. € | classic bis zu 5.000.000 EUR | A 1-5.1, Seite 25 |
| Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr (Maximierung, Vielfaches der Deckungssumme) | ja, bis zur Versicherungssumme | eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten ... Versicherungssummen begrenzt. | A 1-5.2, Seite 26 |
| Begrenzung je geschädigter Person (Sublimit je Opfer) | keine | Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. | A 1-5.1, Seite 25 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem | A 1-5.4, Seite 26 |
| Garantie, mindestens die Musterbedingungen des Verbands zu erfüllen (GDV, VVO, UNESPA) | ja | Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Haus- und Grundbesitzer- | Klausel 10, Seite 46 |
| Update- oder Innovationsgarantie (künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag) | ja | Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur | Klausel 9, Seite 46 |
| Geltungsbereich (Lage des Grundstücks, Schadenereignisse im Ausland) | ja | wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn premium mitversichert diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. | A 1-6.8, Seite 28 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die | A 1-5.5, Seite 26 |
| Vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus | ja | abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze | Leistungsübersicht, Seite 21 |
| Mehrfamilienhaus (Anzahl Wohneinheiten, Obergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Wohnungseigentum (Sondereigentum einer vermieteten Eigentumswohnung) | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden am ... Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum | A 1-2.1.2, Seite 24 |
| Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Versicherungsnehmer (WEG, comunidad de propietarios) | ja | Versicherungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. | A 1-1.2, Seite 24 |
| Unbebautes Grundstück (Größe, Obergrenze) | ja | abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke | Leistungsübersicht, Seite 21 |
| Gewerblich genutzte Einheiten im Gebäude (Anteil, Obergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Leerstehendes Gebäude oder Gebäude im Umbau | nicht geregelt |  |  |
| Ferienhaus oder Wohnung im Ausland | nein | diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. | A 1-6.8, Seite 28 |
| Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Gärten auf dem Grundstück | ja | vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze sowie für Nebengebäude | Leistungsübersicht, Seite 21 |
| Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungskräfte als mitversicherte Personen | ja | der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen | A 1-2.1.1.1, Seite 24 |
| Fortbestand des Schutzes bei Veräußerung oder Erbfall | ja | früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die Versicherung bis | A 1-6.4, Seite 27 |
| Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, auch wenn vertraglich übernommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen | A 1-6.1, Seite 26 |
| Vertraglich übernommene Haftpflicht und Verkehrssicherungspflichten (Mietvertrag, Gemeinde) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als ... Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche | A 1-6.1, Seite 26 |
| Bäume auf dem Grundstück (Astbruch, Umsturz) | nicht geregelt |  |  |
| Dachlawinen, herabfallende Dachziegel und Fassadenteile | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenhaftpflicht für Bauarbeiten am Gebäude (Bausumme bis) | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben. | A 1-6.2, Seite 26 |
| Abbruch- und Einreißarbeiten | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben. | A 1-6.2, Seite 26 |
| Spielplätze, Schwimmbecken und Teiche auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Aufzüge, Garagentore und technische Anlagen des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Photovoltaik- und Solarthermieanlage auf dem Gebäude, einschließlich Einspeisung ins Netz | nein | Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung - bis zu 15 kWp bis zu 15 kWp | Leistungsübersicht, Seite 22 |
| Ladestation oder Wallbox für Elektrofahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschaden aus Heizöltank (Anlagenrisiko, Tankgröße bis) | nein | Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, | Leistungsübersicht, Seite 22 |
| Häusliche Abwässer und Schäden durch Rückstau | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. | A 1-6.6, Seite 28 |
| Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser aus Leitungen auf Nachbargrundstücke | nicht geregelt |  |  |
| Senkungen, Erdrutsch und Erschütterungen zum Nachteil Dritter | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ... ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch | A 1-7.12, Seite 31 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch | A 1-6.9.1, Seite 29 |
| Verletzung von Datenschutzrechten (etwa Mieterdaten, Videoüberwachung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Vermögensschäden aus der Verletzung von ... Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. | A 1-6.9.3, Seite 29 |
| Öffentlich-rechtliche Umweltschäden (Umweltschadensgesetz, Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Ley 26/2007) | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, | A 2-2.4, Seite 33 |
| Allmählichkeitsschäden (langsame Einwirkung von Feuchtigkeit, Temperatur, Gasen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen. | A 1-6.6, Seite 28 |
| Verlust fremder Schlüssel und Schlüssel von Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander und gegen die Gemeinschaft | ja, bis zur Versicherungssumme | Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die ... Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; | A 1-2.1.2 b), Seite 24 |
| Ansprüche von Mietern und Pächtern wegen Personen- und Sachschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche angestellter Hausmeister und Reinigungskräfte (Arbeitsunfall, Regress) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich ... um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs- | A 1-2.1.1.1, Seite 24 |
| Forderungsausfalldeckung (Ausfall des Schädigers, Schaden des Versicherten) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Nachbargebäuden bei Arbeiten am eigenen Gebäude (Unterfangung, Unterfahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsschäden an Sachen Dritter bei Arbeiten auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (Mietsachschäden) | nein | Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, | A 1-7.5, Seite 30 |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Ferienvermietung und kurzfristiger Vermietung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei überwiegend gewerblicher Nutzung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für bekannte, nicht beseitigte Mängel und Baufälligkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für Schimmel, Asbest und Schadstoffe im Gebäude | ja | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, | A 1-7.7, Seite 30 |
| Kein Schutz für Bauvorhaben über der vereinbarten Bausumme | keine | bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben. | A 1-6.2, Seite 26 |
| Einschränkung bei Leerstand über eine bestimmte Dauer | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Instandhaltung | ja | wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspru- | A 1-6.3, Seite 27 |
| Ausschluss vertraglicher Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund | A 1-3.3, Seite 25 |
| Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Beseitigung gefahrdrohender Umstände | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige neuer oder geänderter Risiken (Gefahrerhöhung, weitere Wohneinheiten) | ja | Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und | A(GB)-2.1, Seite 33 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (Summe, Frist) | ja, bis zur Versicherungssumme | Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme | Leistungsübersicht, Seite 21 |
| Differenzdeckung zum Vorvertrag (Sofortschutz bei Wechsel) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm | B 3-3.2.2 a), Seite 39 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der ... Vertrag um jeweils ein Jahr. | B 2-1, Seite 37 |
| Kündigungsfrist zum Ablauf | ja | Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung | B 2-1, Seite 37 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien | B 2-2.1, Seite 37 |
| Beitragsgrundlage (Wohneinheiten, Wohnfläche, Mieteinnahmen, Grundstücksgröße) | nicht geregelt |  |  |
| RC del propietario als Baustein der Hogar-Police (Sublimit gegenüber der eigenständigen Police) | nicht geregelt |  |  |
| Fianzas civiles y criminales (Kautionen im Zivil- und Strafverfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Defensa jurídica de la comunidad (Rechtsschutz der Gemeinschaft gegen säumige Eigentümer, Nachbarn) | nicht geregelt |  |  |
| RC del presidente y de la junta (Haftung der Organe der Gemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Daños por agua a terceros originados en el inmueble (Wasserschaden beim Nachbarn) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen degenia Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht T26

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Private Haus- und Grundbesitzer-
Haftpflichtversicherung


                   Tarif T26 (Stand März 2026)


                                                                                                        Seite 1 von 46
                                                     1
   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand März 2026)
Unternehmen:                                                                Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                              Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung an.
Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

        Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                              Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
         Gegenstand der Privaten Haus- und Grundbesitzer-                               benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.
          Haftpflicht-versicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte                    berufliche Tätigkeiten.
          Haftpflicht-ansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu                     Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
          befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                            asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen
         Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von                    sind.
          Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden                            Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
          ausgehen.                                                                      Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
         Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z.B. als                    vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
          Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder                                berücksichtigen.
          Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch:
           Schadenhaftigkeit von Treppen und Wegen;
                                                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung
                                                                                       Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
              von Gehwegen;
                                                                                       Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.
           sich lösende Gebäudeteile;                                                 Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
         Bei kleinen Bauvorhaben gilt:                                                herausgenommen, z.B. alle Schäden:
           Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von
           Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden                  ! aus vorsätzlicher Handlung;
           Gebäuden ausgehen.                                                          ! zwischen Mitversicherten;
         Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt                      ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-
            sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden u.a. aus den                   oder Luftfahrzeugs;
            Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus,                    ! an gemieteten oder geliehenen Sachen.
            Einfahrt, Dach).
        Versicherungssumme
        Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können
          Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein
          entnehmen.


        Wo bin ich versichert?
         Die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf
          das im Versicherungsschein genannten Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
        - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
        - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
           der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


        Wann und wie zahle ich?
        Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren
        Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
        sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.

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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Veräußerung des Hauses - ergeben.


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        degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis

Information nach der Verordnung über Informationspflichten                                                    Seite 6
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                 Seite 10
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Erklärung zum Datenschutz                                                                                     Seite 11

Dienstleisterliste – Stand März 2026                                                                          Seite 19

Datenverarbeitung in der ALH Gruppe                                                                           Seite 20

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                                Seite 21

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                                     Seite 23
      zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
      der degenia Versicherungsdienst AG
      DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026


                                                                                                                 Seite 4 von 46


             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 5]
III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                               Seite 35
      und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                                Seite 44
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
      DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026


                                                                                                              Seite 5 von 46


          degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
Information nach der Verordnung über Informationspflichten
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)
Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu
Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können.


1. Identität des Versicherers                                                 Zu a):
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die
Alte Leipziger-Platz 1                                                        nachfolgenden Versicherungsbedingungen:
61440 Oberursel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier                         Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Haus- und Grund-
Sitz Oberursel (Taunus)                                                       besitzer-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG
Rechtsform Aktiengesellschaft                                                 DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie           Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine              Haftpflicht-   und
bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren             Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026
Entgegennahmen nicht bevollmächtigt.
                                                                              Besondere      Klauseln    und     Vereinbarungen       der  degenia
2.    Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen         Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben                   der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
– entfällt –                                                                  DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026

3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers                                   Zu b):
Alte Leipziger Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1                                                        Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
61440 Oberursel                                                               Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges                 Fälligkeit der Leistung
     Aufsichtsamt                                                             Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-,           und Feststellung unserer Leistungspflicht.
Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen.
Zuständiges Aufsichtsamt:                                                     Erfüllung der Leistung
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                   Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten
Bereich Versicherungsaufsicht                                                 Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                    Hinweis:
                                                                              Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG              unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                  allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR,
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:                          Risikobeschreibungen,   Zusatzbedingungen     und     Geschriebene
degenia Versicherungsdienst AG                                                Bedingungen geregelt.
Brückes 63 – 63 A
55545 Bad Kreuznach                                                           8.   Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                          sonstigen Preisbestandteile
Vorstand: Halime Koppius                                                      Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                     Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der
                                                                              Antragstellung gültige Versicherungssteuer.
6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä.
Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von              9.    Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren
Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt         oder Kosten
das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä.                                 Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
                                                                              erhoben.
7.   Angaben über die wesentlichen Merkmale der                               Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine
     Versicherungsleistung, insbesondere                                      weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug
     a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen             zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
          Versicherungsbedingungen      einschließlich der  Tarif-
          bestimmungen                                                        10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise
                                                                              Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die
     b)    Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der             vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die
           Leistung des Versicherers.                                         Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen
                                                                              kann.
                                                                              Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem
                                                                              Vorschlag bzw. dem Antrag.


                                                                                                                                    Seite 6 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 7]
Erste oder einmalige Prämie                                                  Beginn des Versicherungsschutzes
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen            Der       Versicherungsschutz        beginnt       zum       vereinbarten
eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie
vereinbarten     und      im      Versicherungsschein     angegebenen        rechtzeitig zahlen.
Versicherungsbeginns zu zahlen.                                              Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                 10.
Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie
unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen.                   Bitte beachten Sie:
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen               Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,
Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen      beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.                       Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                             vertreten haben.
Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung
der ersten oder einmaligen Prämie:                                           Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist)
                                                                             Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der    Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der
Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt,        14. Widerrufsbelehrung
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten            Abschnitt 1
haben.                                                                       Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
zurücktreten.                                                                ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie      widerrufen.
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                   Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                   •    der Versicherungsschein,
Folgeprämie                                                                        •    die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode                    Vertragsverhältnis            geltenden          Allgemeinen
fällig.                                                                                 Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich
                                                                                        der Tarifbestimmungen,
Grundsätzlich gilt                                                                 •    diese Belehrung,
Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto                •    das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur                          •    und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels        jeweils in Textform zugegangen sind und – sofern Ihnen ein Angebot
Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der        (Invitatiomodell) vorliegt – wir Ihre unterschriebene Annahmeerklärung
fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt.                erhalten haben.
Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die
Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das                  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die                 Widerrufs.
Vornahme der Abbuchung gestattet                                             Der Widerruf ist zu richten an:
                                                                             degenia Versicherungsdienst AG
Hinweis:                                                                     Brückes 63 – 63 a,
Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur                 55545 Bad Kreuznach
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der             Fax-Nr.: 0671/84003-29,
Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den                 E-Mail: info@degenia.de
allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
                                                                             Widerrufsfolgen
11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur                 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
      Verfügung gestellten Informationen und des Preises                     der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und         entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,
gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten           dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung.                   Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
                                                                             entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt
12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten                        es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30
      Finanzinstrumente                                                      der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen
Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im   Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen
Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen        Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende
besteht.                                                                     Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu
                                                                             erstatten.
13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages,                           Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
     Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist                     so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
     und zum vorläufigen Versicherungsschutz                                 zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende                   herauszugeben sind.
Willenserklärungen zustande.                                                 Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere             wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem
Willenserklärung    ist    der    Versicherungsschein    oder  eine          Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
Annahmebestätigung.                                                          gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen
Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung           Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
oder des Versicherungsscheines zustande.                                     des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer
                                                                             Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
                                                                             Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

                                                                                                                                   Seite 7 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Besondere Hinweise                                                              13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen               über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt                 zuständige Gericht;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                               14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
                                                                                     diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
Abschnitt 2                                                                          werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                           verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
Informationen                                                                        während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden           15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                      Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls
                                                                                     die Voraussetzungen für diesen Zugang;
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                 dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu                    Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
stellen:                                                                             unberührt bleibt;
      1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                        16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
          Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                   die     Möglichkeit    einer   Beschwerde       bei dieser
          soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der                  Aufsichtsbehörde.
          Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige                 Ende der Widerrufsbelehrung
          Registernummer;
      2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere      Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem           Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag
          Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen           erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die
          Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den           erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
          Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung
          durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich       15. Vertragslaufzeit
          der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen       Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte
          die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich             unserem Vorschlag bzw. dem Antrag.
          gestalteten Form;                                                Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
      3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                     verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
      4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,              jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist.
          insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der         Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne
          Leistung des Versicherers;                                       Verlängerungsvereinbarung.
      5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern
          und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln       16. Beendigung eines Vertrages
          auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere       Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf.
          selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,        auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt
          wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,              werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der
          Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen           degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat.
          eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
      6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,          Kündigung zum Ablauf
          insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                      Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer
      7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung             vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des
          gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer    dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter
          befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;     Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
      8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
          insbesondere über den Beginn der Versicherung und des            Kündigung nach dem Versicherungsfall
          Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während         Haftpflichtversicherung:
          der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;              Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf
      9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts             Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das
          sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,                Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines
          insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,              Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs
          gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen     er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch
          des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,      jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens
          den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen          jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres.
          haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
          Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen              Kündigung nach Risikowegfall
          Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen       die   Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
          Informationen einer hervorgehobenen und deutlich                 erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem
          gestalteten Form;                                                Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben.
      10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
      11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den        Kündigung bei        Prämienerhöhungen oder          Minderung des
          vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger      Versicherungsschutzes ohne Ausgleich
          Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung        Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich
          der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie
          Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen       die   den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum
          Informationen einer hervorgehobenen und deutlich                 Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
          gestalteten Form;                                                Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes
      12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der      vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird.
          Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
          Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;

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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung                                   Versicherungsombudsmann e.V.
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik                Postfach 080632, 10006 Berlin
Deutschland.                                                                 Telefon: 0800/3696000
                                                                             Telefax: 0800/3699000
18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht                                E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der     Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei
Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines      arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
Wohnsitzes zuständig.                                                        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
müssen                                                                       21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
      •     bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz          Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob
            zuständigen Gericht,                                             ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes
      •     bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre   geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften
            Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden.                beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber
                                                                             nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte
19. Sprache                                                                  zuständig.
Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der                    Bereich Versicherungsaufsicht
Vertragslaufzeit ist deutsch.                                                Graurheindorfer Straße 108
                                                                             53117 Bonn
20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer           22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung
Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den        Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn
Servicebeauftragten des Vorstandes wenden:                                        •    sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert;
                                                                                  •    eine Gefahrerhöhung eintritt;
degenia Versicherungsdienst AG                                                    •    die versicherten Sachen veräußert werden;
Brückes 63 – 63 A                                                                 •    ein Schadenfall eintritt.
55545 Bad Kreuznach                                                          Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa
E-Mail: info@degenia.de                                                      vereinbarte Sicherheitsvorschriften.

Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder              Besondere Vereinbarungen
um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet,      Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer
gilt:                                                                        durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt.
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.


                                                                                                                                 Seite 9 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig            kündigen.
beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch
Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur                    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Unfallversicherung)     die     Sie     nicht   gegenüber      dem           Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
unmittelbar gegenüber der                                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
degenia Versicherungsdienst AG                                               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach                                        anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
                                                                             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
in Textform nachzuholen.                                                     Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn       verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
                                                                             oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Anzeige verpflichtet.                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                             machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.                                                          Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        arglistig verletzt haben.
richtig angegebene Umstand
                                                                             Stellvertretung durch eine andere Person
     •     weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
           Versicherungsfalles                                               vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
     •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                 Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
           Leistungspflicht                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die        sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit              Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt:
entspricht.                                                                  Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
                                                                             geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
Kündigung                                                                    Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erklärung zum Datenschutz
A. Allgemeine Informationen                                                Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018          vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.                           Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre
                                                                           Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages)
Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von                   erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a)
personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von       i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen
personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie             Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j)
Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet.               DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der         oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
betroffenen Personen vor.                                                  Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                                                                 •    zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter:                 •    zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
www.alte-leipziger.de/datenschutz                                                     für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger –
                                                                                      Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über           •    zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte                         insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden                         Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
Rechte.                                                                               können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel,   Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder
                                                                           unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche       dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung         Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit
mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw.               genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse       gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutz@alte-leipziger.de.                                             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                           Rückversicherer:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der           Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür           kann es
EU-Datenschutz-Grundverordnung        (DSGVO),    des     Bundesdaten-     erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen
schutzgesetzes    (BDSG),     der    datenschutzrechtlich   relevanten     Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller          das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser
Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen-         Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen
bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft«                werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung
verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die                       gebeten.
Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of-          Vermittler:
conduct abrufen.                                                           Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler
                                                                           betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von    Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und        Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der           die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur             Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst-
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder         leistungsangelegenheiten benötigen.
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um
prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der    Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern:
Schaden ist.                                                               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen
                                                                           bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist         verbundenen       Unternehmen       zentral    wahr.     Soweit ein
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.         Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                           Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur              zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die         Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher           Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein
Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für      Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer
eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur          Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer
Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für             zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.


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Externe Dienstleister:                                                     und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen      Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                                 Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer
                                                                           erfolgen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen      Bonitätsauskünfte
bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte-      fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei
leipziger.de/dienstleisterliste.                                           der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur
                                                                           Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere
Weitere Empfänger:                                                         Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA),
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere          dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform).
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden       B. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
oder Strafverfolgungsbehörden).                                            Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf
                                                                           Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Dauer der Datenspeicherung                                                 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben          eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es               Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder
vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt            Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name,
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig   Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance
Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit          HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und         zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem                  Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.            ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung      hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
des Vertrages.                                                             früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                           vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Betroffenenrechte                                                          Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person       die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter             der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche-
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer        rungsunternehmen, übermittelt.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen      Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten:
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und               www.besurance-his.de.
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                           Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH
Widerspruchsrecht                                                          Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen            Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.                       Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare
                                                                           Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,            Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer          bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um
besonderen    Situation   Gründe ergeben, die gegen           die          Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung
Datenverarbeitung sprechen.                                                eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
                                                                           unternehmen) hindeuten können.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben           Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz-                Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz-            Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die
aufsichtsbehörde ist:                                                      Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
                                                                           Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,        Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden                                  Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
                                                                           überwiegen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem      Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den
(HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung       Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von
im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung        Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein        Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur
Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS                   Verfügung.
erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B).                            Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH
                                                                           Die     Daten     im     HIS     stammen         ausschließlich    von
Datenaustausch mit früheren Versicherern                                   Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.
Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des
Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits-       Kategorien der personenbezogenen Daten
rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des         Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines
Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen        Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH –

                                                                                                                               Seite 12 von 46


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abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage          •    Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die
oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten                       Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw.                   oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich.
Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw.                     •    Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende                          Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments
Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch                 erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des
ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem                 Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags).
gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH
erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten           Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder-
hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet          und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die
wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B.                 Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen.
Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf                Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance-
Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu               his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen.
Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder
Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert.             Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten
Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter           Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Gebäudeschäden.                                                            Telefon: 0151/ 50691844

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder       zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von             E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden.                       datenschutz@besurance-his.de.

Dauer der Datenspeicherung                                                 C. SCHUFA
Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß         Information gemäß Artikel 14 DSGVO
Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.             1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des
                                                                                betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren                 SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
gelöscht.                                                                  Telefon: +49 (0)611-92780
                                                                           Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g.
Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:                         Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter
      •    Personenbezogene        Daten      (Name, Adresse      und      datenschutz@schufa.de erreichbar.
           Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger             2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
           Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum          2.1         Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen,
           eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies                 die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
           zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen          Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten
           Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer         Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
           beträgt in diesen Fällen 10 Jahre.                              natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch
                                                                           Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
Betroffenenrechte                                                          dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf   glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller
Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach       Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor
Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH            Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die
unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber          Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor
hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH     Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit,
zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für                Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu
Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189      bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur
Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS       Betrugsprävention,       Seriositätsprüfung,     Geldwäscheprävention,
ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz-          Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung
aufsichtsbehörde zuständig.                                                oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über
                                                                           etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus              SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden.           2.2         Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
                                                                           Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu           Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung
Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat      erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6
und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die           Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine      berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass    erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei        Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung   personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen
Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch       können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner
Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende              widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor
Angaben von Ihnen:                                                         Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung
      •    Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum               berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten
      •    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)   personenbezogenen Daten.
           sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre


                                                                                                                               Seite 13 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.3        Herkunft der Daten                                                   •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern.                             Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach
Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie                   Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender                      Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)                      kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die           •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen,                      mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing-                        oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau
unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1              nach drei Jahren.
genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus                  •    Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei
dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-,                  Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der
Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder                        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere
Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen                  drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht
aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und               zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende
amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz-                       Speicherung erforderlich ist.
bekanntmachungen).
                                                                           3. Betroffenenrechte
2.4       Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet              Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf
          werden       (Personendaten,     Zahlungsverhalten       und     Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel
          Vertragstreue)                                                   16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht
      •   Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die        auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA
          auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname,            hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden
          Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften         ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG,
      •   Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße               Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch
          Durchführung      eines    Geschäftes    (z. B.   Girokonten,    unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter
          Ratenkredite,      Kreditkarten,     Pfändungsschutzkonten,      www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          Basiskonten)                                                     sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen
      •   Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach           Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit
          angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren               gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
          Erledigung
      •   Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem                 Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
          betrügerischem       Verhalten    wie     Identitäts-   oder     Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
          Bonitätstäuschungen                                              ergeben, widersprochen wer den.
      •   Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
          Bekanntmachungen                                                 Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA
      •   Scorewerte                                                       Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474
                                                                           Köln.
2.5        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie       4. Profilbildung (Scoring)
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender            Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.
Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert)           Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und
ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können       Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige
externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie               Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der
externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem      SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der
den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.                 SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach
                                                                           Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt
2.6        Dauer der Datenspeicherung                                      die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine              einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu
bestimmte Zeit.                                                            statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die              Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische
Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren       Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem
Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die              praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von
SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche          Risikowahrscheinlichkeiten.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre
taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B.              Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung
gelöscht:                                                                  verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne
     •     Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau               Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum,
     •     Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten,     Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften),
           die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert            bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung,
           werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations-     Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige
           konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge,        personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte
           bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B.   Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von
           Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften          Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
           und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden,             besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische
           unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.                    Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach
     •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll-       Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der
           streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor-       DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten
           zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale        Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die
           Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.                        Scoreberechnung.


                                                                                                                                Seite 14 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der        5. Herkunft der Daten der ICD
Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die         Die     Daten    der     ICD    stammen       aus    den    amtlichen
Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein       Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei
durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche           den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen
zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag –            Informationen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges
verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA   Zahlungsverhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen
gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score          Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten
alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss      (siehe Ziffer 4) aus den An-fragen von Vertragspartnern der ICD
abzulehnen.                                                                  gespeichert sowie Daten von Adressdienstleistern.

Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur                  6.   Kategorien     von     Empfängern    der     personenbezogenen
Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de               Daten der ICD
erhältlich.                                                                  Empfänger sind ausschließlich Vertragspartner der ICD. Dies sind
                                                                             insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und
D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«)                                      ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien und in
Information gemäß Artikel 14 DSGVO                                           der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie              Versandhandels- bzw. eCommerce-, Telekommunikations- und
      des betrieblichen Datenschutzbeauftragten                              Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kredit-
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden              kartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen.
                                                                             Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a.          Forderungen      einziehen,    wie     etwa      Inkassounternehmen,
Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-         Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte sowie Dienstleister der ICD (z. B.
Datenschutz@experian.com erreichbar.                                         Rechenzentrum, Post-dienstleister).

2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD                                      7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren           Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte
Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit          Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 lit.
von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der              a) DSGVO notwendig ist. Die bei ICD zur Anwendung kommenden Prüf-
Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen                 und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of
Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw.              Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind                zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer
Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder bei Abschluss eines                   Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben
Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die                      gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die
Datenverarbeitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau
ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor             nach vier Jahren überprüft. Wird der Ausgleich der Forderung bekannt
wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der     gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau
Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung der Daten              drei Jahre danach.
erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, zur Risikosteuerung, zur
Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung.                  •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen
                                                                                        Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD                                   Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der                          gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch
zuständigen    Datenschutzaufsichtsbehörde       gemeldet      ist.   Die               das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung         •     Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
gemäß Artikel 6 Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrund-                         Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre
verordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO,                   nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach
soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des                     Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die               •     Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz                   mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
personen-bezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt                    oder über die Versagung der Restschuld-befreiung werden
ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn                   taggenau nach drei Jahren gelöscht.
eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von den                           •     Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach
Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall                        drei Jahren gelöscht.
glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller               •     Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert;
Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor                 danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der
Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B.                     fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach
Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Mobilfunk-, Festnetz-                     werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der
oder Versicherungsvertrages).                                                           ist.
                                                                                   •
4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD                            8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD
Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname,                    Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft
Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen zum             nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziffer 5), zu                 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf
Schuldnerverzeichniseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur        Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Darüber hinaus
(Nicht-)Erreichbarkeit unter der angegebenen Adresse sowie                   besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige
entsprechende Scorewerte verarbeitet bzw. gespeichert.                       Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20,            E.   Creditreform
70173 Stuttgart – zu wenden. Einwilligungen können jederzeit                Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO
gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies          Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO       Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG,
erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die             Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860-
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen         10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de.
Daten.
                                                                            Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus               Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad-
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person       homburg.creditreform.de
ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.
                                                                            In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person              den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die
gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die    berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige
ICD das gerne im Rahmen einer unentgeltlichen schriftlichen                 Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.
Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus
datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte             Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie
erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon   öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien
nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte     sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen.
zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf.
Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße,         Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von
Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf     Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma
Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).         einschließlich    sonstiger      bonitätsrelevanter        Informationen.
                                                                            Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO.
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen,
erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden      Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6
damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via           Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein
Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.           berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft
                                                                            darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,
9. Profilbildung/Profiling/Scoring                                          erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter
Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.              folgendem Link
Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen          https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf
aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über                       einsehen oder sich zusenden lassen können.
Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf
Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten             Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein:
Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie         Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse,
von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer           Forderung,     Bonitätsprüfung,    Versicherungsvertrag, überfällige
Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine              Forderung, Vollstreckungsauskunft.
Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches
Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD         Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige
für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede           Kredit-institute,      Leasinggesellschaften,        Versicherungen,
einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen               Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs-
Zahlungsverhalten (siehe Ziffer 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis-         managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere
Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Ziffer 4. u. 5.), Geschlecht     Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern
und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Na mens         bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil
bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im             der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die
Haushalt     (Haushaltsstruktur),    Bekanntsein     der      Adresse),     Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für
Anschriftendaten       (Informationen       zu       vertragswidrigem       Adresshandels-    und Werbe-zwecke,        sowie   die    Herstellung
Zahlungsverhalten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/Haus)), Daten aus             entsprechender Datenträger genutzt.
Anfragen von Vertragspartnern der ICD.
                                                                            Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die
Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Artikel 9 DSGVO (z.B. Angaben       Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die
zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder       Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren.
religiösen Einstellungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei         Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,
der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die       andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung
Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die                   eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung
Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach           taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden
Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring.                      gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der
                                                                            Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können
Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines         Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten
Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z.B. angebotene          „Verhaltensregeln    für     die   Prüf-   und    Lösch-fristen     von
Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner         personenbezogenen          Daten       durch       die       deutschen
lediglich mit ihren Informationen bei der dies-bezüglichen                  Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen.
Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der
Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein
durch Ihren Geschäftspartner.


                                                                                                                                 Seite 16 von 46


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Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person         Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch       Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung
sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.    nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können
Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig
sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten.    1.    Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten
Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf                  Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger
Vervollständigung der Daten.
                                                                          Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten   Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten
Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit    Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der             Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten      dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
                                                                          2.    Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach
Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für           § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der
Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz                   Alte Leipziger
beschweren.                                                               Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf
                                                                          die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch
vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich.   2.1        Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen
Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen.                (Unternehmen oder Personen)
Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber     Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die
oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder   Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische
unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein       Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird.             Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst
                                                                          durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im
Widerspruchsrecht:                                                        Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden
Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus              hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt
zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger-                 und      die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit
Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig     erforderlich für die anderen Stellen.
überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus          Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die
einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und             Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß
nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer             Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder
Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich         nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige
vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.                             Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im
                                                                          Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen
F.   Einwilligung in die Erhebung und Verwendung                          oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger
                                                                          (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171
     von Gesundheitsdaten und geschützter Daten
                                                                          663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für
     gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht-                              die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch
     entbindungserklärung                                                 die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre
Die      Regelungen     des      Versicherungsvertragsgesetzes,    des    Einwilligung.
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften
enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,          Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in
Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.       der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die
Um       Ihre     Gesundheitsdaten      für    diesen     Antrag/diese    Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang
Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu              erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun
dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n)   dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte
Einwilligung(en).                                                         Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
                                                                          Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB
Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger        geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder
weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die        2.2        Datenweitergabe an Rückversicherungen
Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B.     Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER
Assistance-Dienstleister,     Rückversicherer,     Hinweis-      und      Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise
Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen.                          übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
                                                                          dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten
Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht     übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das
abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der     Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die
oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf          ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung
hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag   oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere
ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein    dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es
wird.                                                                     sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und       Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte
sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER      Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder
selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE        Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen
LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter      unterstützt.
3).

                                                                                                                                Seite 17 von 46


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Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,           Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen      der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.                                    ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
                                                                           Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge           Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit        welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko     ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und                 wurden.
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an
Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten             Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte               Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.          Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
                                                                           bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu        einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer            Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte        auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Leipziger unterrichtet.
                                                                           Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an    sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken           Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte       selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort
Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und        erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
                                                                           Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und
2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)           die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern
Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und                (z.B.   Betreiber    von     Vergleichssoftware,    Maklerverwaltungs-
Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das     programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung
derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger            meiner Versicherungsverträge einschaltet.
Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt.                    Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.
Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und
erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte        3.    Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten,
Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der                   wenn der Vertrag nicht zustande kommt
Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes        Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger
Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten                Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB              Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es
geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht-        möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer
entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen           Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und
zustande gekommen ist oder nicht.                                          Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen
                                                                           übermittelt wird.
Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer
Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder                    Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen
Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und              weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei
Informationssystems (HIS) melden.                                          der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende
                                                                           des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über   gespeichert.
das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der
Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche       Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn
Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren         der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren
Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.                      ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben
                                                                           genannten Zwecken speichert und nutzt.
2.4        Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden
Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.


                                                                                                                               Seite 18 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Dienstleisterliste – Stand März 2026
Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der
»Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«.
Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können


Übertragene Aufgaben                                                   Auftragnehmer /
                                                                       Dienstleistungskategorie
Adressprüfung                                                          Adressermittler, Einwohnermeldeämter
Assistance und Pannenhilfe                                             AvD Automobilclub
Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung              •    Wirtschaftsauskunfteien
                                                                                  (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer
                                                                                  Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH),
                                                                             •    ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich)
                                                                             •    Dienstleister zur Gebäudewertermittlung
                                                                             •    Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung
Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung                     Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare
Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung)           Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner
Datenträger-/Aktenentsorgung                                           Entsorgungsunternehmen
Digitale Kommunikation                                                 mailingwork GmbH
Durchführung von Web-Konferenzen und                                   CSN. Communication Service Network GmbH
Bereitstellung einer Konferenz-Plattform                               Microsoft Ireland Operations Ltd.
Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand                    Druckereien und Postdienstleister
Endkundenplattform „fin4u“                                             BANKSapi GmbH
Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung               ePension GmbH & Co. KG
und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch),                 •    Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann)
allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen                        •    Creditreform
Immobilienmanagement                                                   Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker,
                                                                       Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten,
                                                                       Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro,
                                                                       Steuerberater
IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard-     Externe IT-Dienstleistungsunternehmen
und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von
aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und -
Unterstützung)
Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien,                         Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen,
Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings)                          ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH
Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware               Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen
Reparatur, Sanierung, Ersatz                                           Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen
Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe)      Externe Cyber-Security-Unternehmen
                                                                       Externe Plattformanbieter
Vermittlung von Reparaturaufträgen                                     DMS GmbH, riparo GmbH

Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können
Übertragene Aufgaben                                               Auftragnehmer /
                                                                   Dienstleistungskategorie
Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten                HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH
Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen,          Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister
Hilfs- und Pflegeleistungen                                        (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH)
Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung      Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte
Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung,           Sachverständige, Gutachter, Ärzte
Belegprüfung                                                       (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Juristische Beratung, Schadenbearbeitung                           Rechtsanwälte
Regressbearbeitung, Außenregulierung                               Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH,
                                                                   Twentyfour GmbH
Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst                     Schweitzer Gruppe GmbH
Übersetzungen                                                      Übersetzungsbüros


                                                                                                                                      Seite 19 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Datenverarbeitung in der ALH Gruppe
Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften
     •    Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                                       •    Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
     •    Hallesche Krankenversicherung a.G.                                           •    Alte Leipziger Treuhand GmbH
     •    Alte Leipziger Versicherung AG                                               •    Alte Leipziger Pensionskasse AG
     •    Alte Leipziger Holding AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsfonds AG
     •    Alte Leipziger Bauspar AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten
    •   Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he
        Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche
        Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter,
        Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt-
        /Meinungsforschung)        und      andere     Widersprüche,     Vollmachten und    Betreuungsregelungen,     zuständige    Vermittler.
        Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig
        bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH
        Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden.
    •   Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im
        Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung.

Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe
Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung
vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw.
Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“).

Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche:
     •     Betrieblicher Datenschutz                                                   •   Marketing
     •     Betriebsorganisation                                                        •   Personalwesen
     •     Compliance                                                                  •   Rechnungswesen
     •     Immobilienmanagement                                                        •   Rechtsabteilung
     •     Informationssicherheitsbeauftragter                                         •   Risikomanagement
     •     Interne Revision                                                            •   Vertriebsverwaltung
     •     Informationstechnik                                                         •   Vorstandsbereich
                                                                                 Datenschutzniveau      bestätigt    wurde     oder     angemessene
Hinweis:                                                                         Datenschutzgarantien     (z.B.   verbindliche  unternehmensinterne
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen                    Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur,                sind.
soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes


                                                                                                                                      Seite 20 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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I            Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
Die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser,
Garagen und Stellplätze sowie für Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen, Heuschober und Unterstellungen.
Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden.
Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich.


                       Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
                                       T26 Leistungsübersicht
    Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
    Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
    Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein           classic              premium                    optimum
    und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
    Versicherungssummen
    Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal                        bis zu 5 Mio. EUR    bis zu 10 Mio. EUR          bis zu 15 Mio. EUR
    Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme                         ⚫                     ⚫                           ⚫
    Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos                           ⚫                     ⚫                           ⚫
    Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
    Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
    Versicherungsnehmer                                                         ⚫                     ⚫                           ⚫
    Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag
    mit der Verwaltung, Reinigung und sonstigen Betreuung der                   ⚫                     ⚫                           ⚫
    Grundstücke beauftragt hat
    Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter                                      ⚫                     ⚫                           ⚫
    Familienangehörige des Versicherungsnehmers oder
    andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeit ausüben,
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung
    dieser Verrichtungen erhoben werden
    Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten –
    Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes
    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes
    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    gegen den Verwalter
    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
    Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Verkehrssicherungspflichten
    Verkehrssicherungspflichten
    (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung,                      ⚫                     ⚫                           ⚫
    Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)
    Durch Vertrag übernommene gesetzliche
    Verkehrssicherungspflichten des Versicherungsnehmers                        ⚫                     ⚫                           ⚫
    als Mieter, Pächter oder Entleiher
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Bauarbeiten
    Bauarbeiten
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten)
    Schäden als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    bei Neubauten für die Dauer der Bauzeit
    Sachschäden durch beim Bau beschäftigter Personen,
    die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung                        ⚫                     ⚫                           ⚫
    für den Versicherungsnehmer verursachen
    Schäden durch Bauen mit eigener Bauleistung
    sowie der Verwendung von Kraftfahrzeugen und
                                                                                ⚫                     ⚫                           ⚫
    selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
    jedoch ohne Verwenden von Turmdrehkränen


                                                                                                                               Seite 21 von 46


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                     classic                premium                  optimum

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                                                               SB 20 Prozent,           SB 20 Prozent,           SB 20 Prozent,
Be- und Entladeschäden
                                                               mind. 50 EUR,            mind. 50 EUR,            mind. 50 EUR,
                                                               max. 5.000 EUR           max. 5.000 EUR           max. 5.000 EUR
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Betreiber von Anlagen
Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung                              -                  bis zu 15 kWp            bis zu 15 kWp
Solarthermieanlage                                                    -                       ⚫                        ⚫

Flächengeothermie-Anlage                                              -                       ⚫                        ⚫

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko
Versicherungssummen                                            bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 5 Mio. EUR
Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals                           ⚫                       ⚫                        ⚫
Häusliche Abwässer                                                    ⚫                       ⚫                        ⚫
Allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit                               ⚫                       ⚫                        ⚫
Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken
Nachhaftung als früherer Besitzer aus § 826 Absatz 2 BGB,
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
sofern die Versicherung bis zum Besitzerwechsel bestand
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
und Kraftfahrzeug-Anhängern
Schäden im Ausland, sofern diese auf das versicherte Gebäude
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
oder versicherte Grundstück im Inland zurückzuführen sind
Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
aus § 110 Sozialgesetzbuch VII
Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen,
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
Heuschober und Unterstellungen
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
(nicht bei Wohnungseigentümergemeinschaften                           -                        -                bis zu 12 Monate
im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes)
Besondere Umweltrisiken
Versicherungssummen                                            bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 3 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers                  ⚫                       ⚫                        ⚫
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,            bis zu 50 l/kg,         bis zu 50 l/kg,          bis zu 50 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist                      max. 300 l/kg           max. 300 l/kg            max. 300 l/kg
                                                               bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 3 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG                        Jahreshöchst-           Jahreshöchst-            Jahreshöchst-
                                                                entschädigung           entschädigung            entschädigung
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                  ⚫                       ⚫                        ⚫
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                               ⚫                       ⚫                        ⚫
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                        ⚫                       ⚫                        ⚫
Versehensklausel                                                      -                       ⚫                        ⚫
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
- nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen


                                                                                                                    Seite 22 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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II Allgemeine Versicherungsbedingungen
   zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
   der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Privates Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko   A 1-7             Allgemeine Ausschlüsse
A 1-1                 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten              A 1-8             Veränderungen des versicherten Risikos
                      (versichertes Risiko)                                                 (Erhöhungen und Erweiterungen)
A 1-2                 Regelungen zu mitversicherten Personen              A 1-9             Neu hinzukommende Risiken
                      und zum Verhältnis zwischen den Versicherten                          (Vorsorgeversicherung)
                      (Versicherungsnehmer und mitversicherten            Abschnitt A 2     Besondere Umweltrisiken
                      Personen)                                           A 2-1             Gewässerschäden
A 1-3                 Versicherungsschutz, Versicherungsfall              A 2-2             Sanierung von Umweltschäden
A 1-4                 Leistungen der Versicherung und                                       gemäß Umweltschadengesetz (USchadG)
                      Vollmacht des Versicherers                          Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
A 1-5                 Begrenzung der Leistungen                           A(GB) 1           Abtretungsverbot
                      (Versicherungssumme, Serienschaden,                 A(GB) 2           Veränderungen des versicherten Risikos und
                      Selbstbeteiligung)                                                    Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
A 1-6                 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken   A(GB) 3           Prämienangleichung und Kündigungsrecht
                      des privaten Haus- und Grundbesitzers                                 nach Prämienangleichung
                      (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen
                      und besondere Ausschlüsse)


                                                                                                                          Seite 23 von 46

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Teil A

Abschnitt A 1          Privates Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko   A 1-2.1.1.3
                                                                           von Familienangehörigen des Versicherungsnehmers oder andere
A 1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)    Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeit ausüben, für Ansprüche,
A 1-1.1                                                                    die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die                werden.
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Haus-        Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und
                                                                           classic                           mitversichert
seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      premium                           mitversichert

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premium                             mitversichert
                                                                           Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei
optimum                             mitversichert                          denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Be-trieb des
                                                                           Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist z.B. der Eigentümer, Mieter,
Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.                                    A 1-2.1.2
                                                                           Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im                Sinne   des
A 1-1.2   Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne              Wohnungseigentumsgesetzes gilt außerdem:
          des Wohnungseigentumsgesetzes gilt:
Versicherungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters und der
                                                                           Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der
Versichert ist im Umgang der nachfolgenden Bestimmungen die                Gemeinschaft.
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem                   Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
gemeinschaftlichen Eigentum.
                                                                           classic                           mitversichert
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
                                                                           premium                           mitversichert
classic                             mitversichert
                                                                           optimum                           mitversichert
premium                             mitversichert
optimum                             mitversichert                          Versichert sind hierbei in Abweichung von Abschnitt A 1-7.3 DEG-HuG
                                                                           2026:
A 1-2      Regelungen zu mitversicherten Personen und zum
           Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer             a)   Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den
           und mitversicherten Personen)                                              Verwalter;
A 1-2.1    Mitversicherte Personen                                         Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 1-2.1.1
                                                                           classic                           mitversichert
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                           premium                           mitversichert
A 1-2.1.1.1                                                                optimum                           mitversichert
der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung
und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für                b)   Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die
Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung                 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer;
erhoben werden.
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                           mitversichert
classic                             mitversichert
                                                                           premium                           mitversichert
premium                             mitversichert
                                                                           optimum                           mitversichert
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                                                                                 c)   gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich                  Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft.
um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs-
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen     classic                           mitversichert
Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen        premium                           mitversichert
derselben Dienststelle zugefügt werden.
                                                                           optimum                           mitversichert
A 1-2.1.1.2
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden am
des Insolvenzverwalters und Zwangsverwalters in dieser Eigenschaft.
                                                                           Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum und alle sich daraus
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           ergebenden Vermögensschäden.
classic                             mitversichert
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optimum                             mitversichert


                                                                                                                                Seite 24 von 46

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 25]
A 1-2.2                                                                  A 1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen          A 1-4.1
sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.           Der Versicherungsschutz umfasst
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
(Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026), wenn das neue Risiko nur für eine                a)   die Prüfung der Haftpflichtfrage,
mitversicherte Person entsteht.
                                                                                 b)   die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
A 1-2.3
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen                       und
oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer
mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz               c)   die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten
sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten                   Schadensersatzverpflichtungen.
Personen.
                                                                         Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
A 1-2.4                                                                  Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der                  Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und
Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten        der Versicherer hierdurch gebunden ist.
sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten         Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne
Personen verantwortlich.                                                 Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,
                                                                         binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne
A 1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall                        Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
A 1-3.1
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver-                  Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit
sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver-            bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer
sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das      den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des
einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden      Dritten freizustellen.
zur Folge hatte, aufgrund
                                                                         A 1-4.2
                             gesetzlicher                                Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens
                      Haftpflichtbestimmungen                            oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
                      privatrechtlichen Inhalts                          Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.          Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
                                                                         Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des    Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Dritten unmittelbar entstanden ist.                                      Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des
Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis       Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                         A 1-4.3
A 1-3.2                                                                  Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um     einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur
gesetzliche Ansprüche handelt,                                           Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den
                                                                         Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt,
     a)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-        so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm
          vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der   besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
          Leistung;
     b)   wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung     A 1-4.4
          durchführen zu können;                                         Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das
     c)   wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes        Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
          oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung        fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
          geschuldeten Erfolges;
     d)   auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf          A 1-5        Begrenzung der Leistungen
          ordnungsgemäße Vertragserfüllung;                                           (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
     e)   auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der          A 1-5.1
          Leistung;                                                      Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
     f)   wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender            Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
          Ersatzleistungen.                                              Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
                                                                         entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
A 1-3.3
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund      Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter
einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der         Tarifvariante – begrenzt auf:
gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                             bis zu 5.000.000 EUR
                                                                         premium                             bis zu 10.000.000 EUR
                                                                         optimum                             bis zu 15.000.000 EUR


                                                                                                                               Seite 25 von 46

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-5.2                                                                     A 1-6      Besondere Regelungen für einzelne private Risiken
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die                                  des privaten Haus- und Grundbesitzers
Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle                  (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und
eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten                           besondere Ausschlüsse)
Versicherungssummen begrenzt.                                               Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 regelt den Versicherungsschutz für
                                                                            einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
A 1-5.3                                                                     Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des   Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 keine abweichenden Regelungen
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese                enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 geregelten
                                                                            Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt
     a)    auf derselben Ursache,                                           A 1-4 DEG-HuG 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7
     b)    auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem       DEG-HuG 2026 – Allgemeine Ausschlüsse).
           und zeitlichem, Zusammenhang oder
     c)    auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln                 A 1-6.1 Verkehrssicherungspflichten
                                                                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
beruhen.                                                                    der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Haus- und
                                                                            Grundbesitzer obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung,
A 1-5.4                                                                     Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem          Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit
                                                                            classic                          mitversichert
einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten
Betrag (Selbstbeteiligung).                                                 premium                          mitversichert
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem                    optimum                          mitversichert
Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die
Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche           Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als
abgezogen. Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-HuG 2026 bleibt unberührt.          Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche
                                                                            Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Vertragspartners
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer         (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur
                                                                            Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
                                                                            classic                          mitversichert
A 1-5.5                                                                     premium                          mitversichert
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die
                                                                            optimum                          mitversichert
Versicherungssummen angerechnet.

                                                                            A 1-6.2 Bauarbeiten
A 1-5.6
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
                                                                            Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten,
Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe           Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten
                                                                            Versicherungssumme je Bauvorhaben.
dieser Ansprüche.
                                                                            Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
A 1-5.7                                                                     classic                          mitversichert
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu
                                                                            premium                          mitversichert
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem             optimum                          mitversichert
Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs-
summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der                 Mitversichert ist
Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der                    a) bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu
Rente vom Versicherer erstattet.                                                       bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit;
                                                                            Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift       classic                          mitversichert
der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt       premium                          mitversichert
des Versicherungsfalles.                                                    optimum                          mitversichert

Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs-                    b) die gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer
nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der                          beim Bau beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Aus-
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug                       führung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den
sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,                   Versicherungsnehmer verursachen.
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Versicherungssumme abgesetzt.
                                                                            classic                          mitversichert
A 1-5.8                                                                     premium                          mitversichert
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines                    optimum                          mitversichert
Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich
am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer
für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

                                                                                                                                Seite 26 von 46

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 27]
           Ausgeschlossen      sind      Haftpflichtansprüche   aus             b) einer Solarthermieanlage und/oder
           Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und       Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
           Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers
                                                                          classic                           nicht mitversichert
           gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
                                                                          premium                           mitversichert
      c)   das Bauen mit eigener Bauleistung sowie der Verwendung         optimum                           mitversichert
           von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
           jedoch ohne das Verwenden von Turmdrehkränen.                        c) einer Flächengeothermie-Anlage.
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                      Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert                            classic                           nicht mitversichert
premium                          mitversichert                            premium                           mitversichert
optimum                          mitversichert                            optimum                           mitversichert

Nicht versichert sind:                                                    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die unter
                                                                          Abschnitt A 1-6.3 a) bis c) DEG-HUG 2026 genannten Anlagen auf einem
      a)   Bauplanung und Bauleitung;                                     mitversichertem im Inland gelegenen selbst bewohnten Einfamilienhaus
      b)   Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der Grundwasser-      (bzw. einer Doppelhaushälfte) oder auf einem Wohnhaus, sofern sich in
           verhältnisse;                                                  dem nicht mehr als zwei abgeschlossene Wohnungen befinden – ein-
      c)   Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung.                   schließlich zugehöriger Garagen und/oder, dass sich die unter Abschnitt
                                                                          A 1-6.3 DEG-HuG 2026 genannte Anlage auf dem mitversicherten im
Be- und Entladeschäden                                                    Inland gelegenen Grundstück befindet.
Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG-HuG 2026 –
die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und          Mitversichert ist hier im Rahmen von Abschnitt A 1-6.3 DEG-HuG 2026
Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen        der Versicherungsnehmer als Bauherr seiner Photovoltaik- oder
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.                         Solarthermieanlage.
                                                                          Nicht jedoch als Bauherr einer Flächengeothermie-Anlage.
Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz in vor-
stehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht durch                Nicht versichert sind Ansprüche
mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden sind.
                                                                                a)   wegen Schäden an der Photovoltaik-, Solarthermie- oder
Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz,                     Erdwärmeanlage selbst;
wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- oder                 b)   wegen Schäden durch den Anschluss der Photovoltaik-anlage
Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- oder                      an das Netz des öffentlichen Netzbetreiber;
Entladens.                                                                      c)   wegen Schäden infolge der Montage am Bestimmungs-ort
                                                                                     der Photovoltaik-, Solarthermie- oder Erdwärmeanlage;
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die Beschädigung der              d)   wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspru-
Ladung von Fahrzeugen und Containern.                                                chung.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert                            Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungs-
                                                                          schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
premium                          mitversichert
                                                                          (Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026).
optimum                          mitversichert
                                                                          A 1-6.4 Nachhaftung als früherer Besitzer
Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern durch Be-           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer 20 %, mindestens          früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die Versicherung bis
50 EUR höchstens 5.000 EUR selbst zu tragen.                              zum Besitzwechsel bestand.
                                                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Für die Bauherrenhaftpflicht gilt als Voraussetzung für den               wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn
Versicherungsschutz, dass die Objekte im Inland oder der EU gelegen       diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind.
sind.                                                                     Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
                                                                          aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
A 1-6.3 Betreiber von Anlagen                                             Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
                                                                          classic                           mitversichert
Betreiber von Anlagen und Schäden, die im Zusammen-hang stehen mit
dem Betrieb                                                               premium                           mitversichert
      a) einer Photovoltaikanlage bis 15 kWp – inklusive Einspeisung      optimum                           mitversichert
           von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen
           Netzbetreibers und/oder
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
classic                          nicht mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert


                                                                                                                                  Seite 27 von 46

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko                                           A 1-6.7    Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
A 1-6.5.1                                                                             Kraftfahrzeug-Anhänger
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des   Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
                                                                           classic                          mitversichert
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe,          premium                          mitversichert
Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme           optimum                          mitversichert
oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft
oder Wasser ausgebreitet haben.                                            A 1-6.7.1
                                                                           Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-HuG 2026 – die
A 1-6.5.2 Versicherungssumme                                               gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-         verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden
entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-                 nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-
sicherungssumme bei                                                        Anhängern:
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
classic                           bis zu 3.000.000 EUR                           a)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende
                                                                                      Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte
premium                           bis zu 3.000.000 EUR
                                                                                      Höchstgeschwindigkeit;
optimum                           bis zu 5.000.000 EUR                           b)   Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter
                                                                                      Höchstgeschwindigkeit;
Vom Versicherungsschutz       ausgeschlossen      sind   Ansprüche   aus         c)   Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
Gewässerschäden.                                                                      Höchstgeschwindigkeit;
                                                                                 d)   selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz                          bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
siehe Abschnitt A 2 DEG-HuG 2026 (besondere Umweltrisiken).                      e)   Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind
                                                                                      oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
A 1-6.6 Abwässer                                                                      verkehren.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden durch Abwässer.                                              A 1-6.7.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                       Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
                                                                           werden.
classic                           mitversichert
                                                                           Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des
premium                           mitversichert                            Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
optimum                           mitversichert                            Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das
                                                                           Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
                                                                           Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
      a) Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder                  Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
                                                                           Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
                                                                           Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche
classic                           mitversichert                            Fahrerlaubnis hat.
premium                           mitversichert
                                                                           Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt
optimum                           mitversichert
                                                                           Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil (Rechtsfolgen bei Verletzung von
                                                                           Obliegenheiten).
      b) häusliche Abwässer.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     A 1-6.8 Schäden im Ausland
classic                           mitversichert                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                                                                           wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn
premium                           mitversichert
                                                                           diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind.
optimum                           mitversichert                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                          mitversichert
Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der
allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen.                          premium                          mitversichert
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                       optimum                          mitversichert
classic                           mitversichert
                                                                           Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
premium                           mitversichert
                                                                           aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
optimum                           mitversichert
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                          mitversichert
                                                                           premium                          mitversichert
                                                                           optimum                          mitversichert


                                                                                                                               Seite 28 von 46

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 29]
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort   A 1-6.9.4
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungs-union                 Die Entschädigungsleistung des Versicherers im Versicherungsfall ist auf
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem      die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der             Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.          Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der
                                                                           vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
A 1-6.9 Vermögensschäden
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      A 1-6.10 Nebengebäude und Scheunen
                                                                           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
classic                          mitversichert
                                                                           Besitzer von einem Nebengebäude, eines Geräteschuppens, einer
premium                          mitversichert                             Scheune, eines Heuschobers sowie von Unterstellungen von z.B. Pferden
optimum                          mitversichert                             oder Schafen auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen
                                                                           beschriebenen Grundstück.
A 1-6.9.1
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers        Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Nebengebäude,
wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch               der Geräteschuppen, die Scheune, der Heuschobers sowie die
Sachschäden entstanden sind.                                               Unterstellungen eine Grundfläche von 10 qm nicht überschreiten.
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 1-6.9.2                                                                  classic                             mitversichert
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                           premium                             mitversichert
Vermögensschäden
                                                                           optimum                             mitversichert
      a)   durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag
           oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder          A 1-6.11 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
           gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige             Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
           Leistungen;
                                                                           classic                             nicht mitversichert
      b)   aus planender, beratender, bau- oder montageleitender,
           prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;                       premium                             nicht mitversichert
      c)   aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an                 optimum                             bis zu 12 Monate
           wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
      d)   aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                           Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer
      e)   aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-             unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag
           anstaltung;                                                     vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt
      f)   aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-    werden.
           oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
           gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder      Voraussetzungen für die Leistung:
           Unterschlagung;
      g)   aus Rationalisierung und Automatisierung;                             a)   Der Versicherungsnehmer
      h)   aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und                 •    war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
           Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;             •    geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet
      i)   aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und                    sich nachweislich in Kurzarbeit,
           Kostenanschlägen;
                                                                                 •    ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos
                                                                                      gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.
      j)   aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige
           oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts-                 b)   Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen
           führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer
                                                                                      Monat an;
           Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
           stehen;
                                                                                 c)   Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.
      k)   aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
           behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder
                                                                           Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen
           Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster
                                                                           bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien-
           Pflichtverletzung;                                              freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung
      l)   aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld,
                                                                           eingetreten ist.
           Wertpapieren und Wertsachen;
      m)   aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche,
                                                                           Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige
           Gerüche, Erschütterungen).                                      Tätigkeit
                                                                                 •    außer durch Arbeitsunfähigkeit;
A 1-6.9.3
                                                                                 •    unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben
Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.9.2 und Abschnitt
                                                                                      (z.B. durch Insolvenz).
A 1-7.9 DEG-HuG 2026 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-
nehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von
                                                                           Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns
Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten.
                                                                           unverzüglich anzuzeigen.
Versichert sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-HuG 2026 –
                                                                           Diese Vereinbarung findet keine Anwendung, sofern es sich beim
gesetzliche Haftpflicht-ansprüche wegen Vermögensschäden von
                                                                           Versicherungsnehmer um Gemeinschaften von Wohnungseigentümern
Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen)
                                                                           im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes nach Abschnitt A 1-1.2
untereinander.
                                                                           DEG-HuG 2026 handelt.


                                                                                                                                     Seite 29 von 46

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-7      Allgemeine Ausschlüsse                                             f)    von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom              Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-HuG 2026
Versicherungsschutz:                                                     erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort
                                                                         genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den       A 1-7.5   Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.                                           besonderer Verwahrungsvertrag
Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung.                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
                                                                         allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
A 1-7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von           Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch
          Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen                verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den       besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit:                                     A 1-7.6     Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
                                                                                     und sonstigen Leistungen
     a)   Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom
     b)   Arbeiten oder sonstige Leistungen                              Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
                                                                         oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung
erbracht haben.                                                          oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden
                                                                         Vermögensschäden.
Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung.                   Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften
                                                                         Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur
A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander                         Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche
                                                                         Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag
     a)   des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt          oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder
          A 1-7.4 DEG-HuG 2026 benannten Personen gegen die              Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
          mitversicherten Personen;                                      übernommen haben.
     b)   zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
          Versicherungsvertrages;                                        A 1-7.7 Asbest
     c)   zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
          Versicherungsvertrages.                                        asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.

Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen     A 1-7.8 Gentechnik
der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind
leben.                                                                   auf:

A 1-7.4   Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers               a)    gentechnische Arbeiten;
          und von wirtschaftlich verbundenen Personen                         b)    gentechnisch veränderte Organismen (GVO);
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer                   c)    Erzeugnisse, die
     a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in                  •     Bestandteile aus GVO enthalten,
          häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im                    •     aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
          Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
                                                                         A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
          Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des    Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-
          Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner-      oder Namensrechtsverletzungen.
          schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder,
          Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,        A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und
          Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister                sonstige Diskriminierung
          sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,
          familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis     Schikane,    Belästigung,    Ungleichbehandlung oder sonstigen
          wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).             Diskriminierungen.
     b)   von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
          Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt         A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten
          geschäftsfähige oder betreute Person ist;                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der
                                                                         Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.
     c)   von    seinen    gesetzlichen    Vertretern,    wenn     der   Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem
          Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten       Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder
          oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein   veräußerten Tiere entstanden sind.
          ist;                                                           In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der
                                                                         Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob
     d)   von     seinen    unbeschränkt        persönlich haftenden     fahrlässig gehandelt hat.
          Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
          Handelsgesellschaft,       Kommanditgesellschaft      oder
          Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;

     e)   von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
          eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;

                                                                                                                                Seite 30 von 46

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A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                     A 1-7.17 Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich
ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch                           •    auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen,
                                                                                   Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik
     a)   Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
     b)   Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.                        oder

A 1-7.13 Strahlen                                                                •    unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden           beruhen.
Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen)
stehen.                                                                  Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich
                                                                         elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs-      A 1-7.18 Bewusstes Abweichen von rechtlichen Vorschriften
nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den
beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraft-fahrzeugs oder         Schaden dadurch verursachen, dass sie bewusst von Gesetzen,
Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.                                     Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten
                                                                         behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Gewässer-schutz
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraft-         dienen, abweichen.
fahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser
Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des          Abschnitt A 1-2.3 DEG-GSH 2026 findet keine Anwendung.
Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt
wird.                                                                    A 1-7.19 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
                                                                                   elektronischer Daten
A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Aus-tausch, der
Ausgeschlossen sind Ansprüche                                            Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
                                                                         handelt um Schäden aus
     a)   wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine
          mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder               a)   Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
          beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder                      Veränderung von Daten;
          Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder             b)   Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten;
          Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch                    c)   Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch;
          genommen werden.                                                       d)   Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.

     b)   wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit            A 1-8     Veränderungen des versicherten Risikos
          diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich                   (Erhöhungen und Erweiterungen)
          daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen                 Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-
          sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus           nehmers
     •    der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung
          von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder       A 1-8.1
          Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von   aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
          Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder        Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
          Raumfahr-zeugen bestimmt waren;
                                                                         classic                           mitversichert
     •    Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung,
          Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder      premium                           mitversichert
          deren Teilen.                                                  optimum                           mitversichert

     c)   gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter,          Dies gilt nicht
          Pächter,     Leasingnehmer  und    Nutznießer    von                 •     für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-
          Luftlandeplätzen.                                                           pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
                                                                               •     für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder                  Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn
                                                                         A 1-8.2
das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.                      aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
                                                                         oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
A 1-7.16 Wasserfahrzeuge                                                 In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs-
                                                                         verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder
                                                                         Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von
beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs              dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der
verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines              Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
                                                                         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser-        classic                           mitversichert
fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine        premium                           mitversichert
dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn
                                                                         optimum                           mitversichert
das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.


                                                                                                                             Seite 31 von 46

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A 1-9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                  Abschnitt A 2         Besondere Umweltrisiken
A 1-9.1                                                                     A 2-1      Gewässerschäden
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des      A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des                    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für
Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.                     unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
                                                                            Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des             (Gewässerschäden).
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.           Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
                                                                            classic                          mitversichert
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen           premium                          mitversichert
Entstehung.                                                                 optimum                          mitversichert

Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde,     Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt                      Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer-
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.      schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs-
                                                                            nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene        Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das
Prämie zu verlangen.                                                        Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß
                                                                            Tarifvariante – nicht übersteigt.
Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von
                                                                            Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen               classic                          bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg
Entstehung.                                                                 premium                          bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                        optimum                          bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg
classic                           mitversichert
premium                           mitversichert                             Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden,
                                                                            entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen
optimum                           mitversichert
                                                                            über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026).

A 1-9.2 Versicherungssummen                                                 A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur   Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-HuG 2026 auf den       Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle                    begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.                      Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                      Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                           bis zu 5.000.000 EUR                      classic                          bis zu 3.000.000 EUR
premium                           bis zu 10.000.000 EUR                     premium                          bis zu 3.000.000 EUR
optimum                           bis zu 15.000.000 EUR                     optimum                          bis zu 3.000.000 EUR

A 1-9.3                                                                     Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für                        beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.

      a)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines       A 2-1.3 Rettungskosten
           Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge       Der Versicherer übernimmt:
           der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht
           unterliegen;                                                           a)   Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
      b)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von                   nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung
           Bahnen;                                                                     des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),
      c)   Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           unterliegen;
      d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb     classic                          mitversichert
           im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu            premium                          mitversichert
           versichern sind;                                                 optimum                          mitversichert
      e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
           amtlicher Tätigkeit.
                                                                                       sowie

                                                                                  b) außergerichtliche Gutachterkosten.
                                                                            Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                          mitversichert
                                                                            premium                          mitversichert
                                                                            optimum                          mitversichert


                                                                                                                                Seite 32 von 46

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 33]
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten            soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für         erfasst sind.
Sachschäden nicht übersteigen.
                                                                           A 2-2.2 Ausland
Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer-             Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-HuG 2026 die im
gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm                  Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die                     eintretenden Versicherungsfälle.
Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.                            Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende
Eine     Billigung    des    Versicherers    von  Maßnahmen    des         Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen
Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des         anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den
Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.                          Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

A 2-1.4      Ausschlüsse                                                   A 2-2.3    Ausschlüsse
     a)      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,         a)    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
             die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem                die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
             Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den                  von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs-
             Versicherungsnehmer         gerichteten       behördlichen               nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder
             Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.                        Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
             Abschnitt A 1-1.2 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung.                   Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung.

        b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die                    b)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen
             nachweislich:                                                            Schäden:
                  •    auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen                         •    die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
                        Handlungen,       Auf-ruhr,    inneren Unruhen,                         genommene Einwirkungen auf die Umwelt
                        Generalstreik, illegalem Streik                                         entstehen;
                                                                                           •    für die der Versicherungsnehmer aus einem
                        oder                                                                    anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer-
                    •   unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                           schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
                        Maßnahmen beruhen.                                                      schutz hat oder hätte erlangen können.

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich              A 2-2.4 Versicherungssumme
elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.                                   Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres-
                                                                           höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
A 2-2     Sanierung von Umweltschäden                                      sicherungssumme bei
          gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)                             Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG)
                                                                           classic                          bis zu 3.000.000 EUR
ist eine
       a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen                 premium                          bis zu 3.000.000 EUR
          Lebensräumen;                                                    optimum                          bis zu 3.000.000 EUR
       b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
       c) Schädigung des Bodens.                                           Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A

A 2-2.1                                                                    A(GB)-1 Abtretungsverbot
Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-HuG 2026 - den       Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne
Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder       Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet
Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit            werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
                                                                           A(GB)-2    Veränderungen des versicherten Risikos
        a)   die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig              und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
             und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind;             A(GB)-2.1
                                                                           Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
             oder                                                          welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
                                                                           Angaben eingetreten sind.
        b)   die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und   Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der
             bestimmungswidrig erfolgt ist.                                Prämienrechnung erfolgen.
                                                                           Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht              zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung           Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom
oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich       Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des
dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions-        festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.
oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.             Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt      Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können                 A(GB)-2.2
(Entwicklungsrisiko).                                                      Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder
                                                                           sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende         Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,                   Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim
gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken,           Versicherer.

                                                                                                                               Seite 33 von 46

                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 34]
Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht            A(GB)-3.3
unterschritten werden.                                                  Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer
Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-HuG 2026 nach dem Versicherungs-        Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus
abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der                 A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern
Mindestprämie werden berücksichtigt.                                    (Prämienangleichung).
                                                                        Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit
A(GB)-2.3                                                               der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann
der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen         Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in
waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in      jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz
Rechnung gestellten Prämie verlangen.                                   als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach
Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine                    A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die
Prämienregulierung statt.                                               Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der
Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur           Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens-
zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach       eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat.
Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.                    Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem
                                                                        vorstehenden Absatz ergeben würde.
A(GB)-2.4
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung              auf    A(GB)-3.4
Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.              Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 oder A(GB)-3.3
                                                                        DEG-HuG 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung.
A(GB)-3   Prämienangleichung und Kündigungsrecht                        Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
          nach Prämienangleichung                                       berücksichtigen.
A(GB)-3.1
Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.            A(GB)-3.5
Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet          Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß
werden, findet keine Prämienangleichung statt.                          A(GB)-3.3 DEG-HuG 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien-          schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs-
berechnung der Prämienangleichung.                                      vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
A(GB)-3.2                                                               Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab   Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden
dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im            sollte.
vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen        Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das
Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder               Kündigungsrecht hinzuweisen.
vermindert hat.                                                         Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat
Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch   vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
fünf teilbare ganze Zahl ab.
Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den           Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-
einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von      recht.
Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe
der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die
Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.


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       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


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Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4      Folgeprämie
                                                                             B 1-4.1    Fälligkeit
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              verspätete Zahlung zu vertreten hat.

B 1-2.2    Versicherungsperiode                                              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   entstandenen Schadens zu verlangen.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      B 1-4.3   Mahnung
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           (Mahnung).
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Zahlungsaufforderung betragen.
beginns zu zahlen.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                  Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
                                                                             rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Kündigungsrecht) hinweist.
Vertragsschluss zu zahlen.
                                                                             B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                                                             in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
                                                                             Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
                                                                             werden.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
                                                                             Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht           B 1-4.6    Zahlung der Prämie nach Kündigung
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   nach der Kündigung veranlasst wird.
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    veranlasst wird.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
                                                                             Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               B 1-5       Lastschriftverfahren
                                                                             B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                             Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
                                                                             hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
                                                                             eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.


                                                                                                                                         Seite 36 von 46


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Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom        Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail,        Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der
Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers          Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
erfolgt.                                                                       verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
                                                                               Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
B 1-5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                   dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere
Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden        Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                        B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
                                                                               B 2-1.1   Vertragsdauer
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der              Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und               abgeschlossen.
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
                                                                               B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen        Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt          Vertrag um jeweils ein Jahr.
werden.                                                                        Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
                                                                               Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            zugegangen ist.
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur              B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
Versicherungsschutz bestanden hat.                                             vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,               Rücktritt,   B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                      Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
B 1-6.2.1                                                                      Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von        darauffolgenden Jahres kündigen.
14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der             Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                 Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das
Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden            B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass            Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                   vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
                                                                               Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer       Interesses Kenntnis erlangt.
zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem               Für die Hausratversicherung gilt:
Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.                                 Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
                                                                               Auflösung des versicherten Hausrats.
B 1-6.2.2                                                                      Dazu zählt auch:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                       a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie                   Pflegeeinrichtung;
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
                                                                                          oder
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden           b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                        Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
                                                                                          Interesses.
B 1-6.2.3                                                                      Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen          Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum     dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                            Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
                                                                               Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
B 1-6.2.4                                                                      Versicherungsnehmer.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er     B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem                B 2-2.1   Kündigungsrecht
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des        Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                               den Versicherungsvertrag kündigen.
                                                                               Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
B 1-6.2.5                                                                      Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,         Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht
entsteht.

                                                                                                                                       Seite 37 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer                                    B 3-1.2.3 Vertragsänderung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang           Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1
beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch                    Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei
bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens            Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu
jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.                anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen
                                                                                 auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer                                            Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim          werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
Versicherungsnehmer wirksam.                                                     Vertragsbestandteil.

Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
                      andere Obliegenheiten                                      Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                 angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers                             innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
           über gefahrerhebliche Umstände
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der                  Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
                                                                                 von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
                                                                                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-1.6   Anfechtung
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   anzufechten, bleibt bestehen.
Versicherungsschutz.
                                                                                 B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
hat.                                                                             Frist eingetreten sind.
                                                                                 Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der      Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.


                                                                                                                                          Seite 38 von 46


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[Seite 39]
B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers                                     dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der
B 3-2.2.1                                                                        Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.
Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne           Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt
vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen             Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.
oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.                               Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die
                                                                                 Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte
B 3-2.2.2                                                                        zugegangen sein müssen, bekannt war.
Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder                 B 3-2.5.3
gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.           Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
                                                                                      a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
B 3-2.2.3                                                                                   Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                               Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 oder

B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer                      b)    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt                         nicht erfolgt war;
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                      oder
oder grob fahrlässig verletzt hat.
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der                     c)    wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
                                                                                            entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                           B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                                 B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B          B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den            Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
                                                                                       a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                                   vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                          b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte                        Obliegenheiten.
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
                                                                                 B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10               Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr        Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats          Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
kündigen.                                                                        kündigen.
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
                                                                                 verletzt hat.
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung                 folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    B 3-3.2.1
                                                                                 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung                               sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
B 3-2.5.1                                                                        soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
hat.                                                                             Ermessen zu handeln.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      B 3-3.2.2
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen.                                                              Der Versicherungsnehmer hat
                                                                                      a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
B 3-2.5.2                                                                                   Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                            telefonisch - anzuzeigen;
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,           b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                  unverzüglich der Polizei anzuzeigen;


                                                                                                                                            Seite 39 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 40]
     c)   dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der     B 4-1.3   Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
          abhanden gekommenen Sachen einzureichen;                                  a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe
     d)   das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die                        Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen
          Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den                           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen
          Versicherer freigegeben worden sind.                                           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
          Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild                          Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen
          nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die                   wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung
          beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den                        vor.
          Versicherer aufzubewahren;
     e)   soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
          Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur               verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
          Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                     Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
          Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                  der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
          Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                       den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
          den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                             entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)   vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                        bestehen.
          Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
     g)   Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
          einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                    anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
          die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                      Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
          B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies             Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
          nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                  insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                         Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                 wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3.1                                                                                wäre.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer              Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                 höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                    der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des              gegeben worden wäre.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
                                                                                    c)   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
B 3-3.3.2                                                                                Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles              Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                  geschlossene Vertrag nichtig.
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                               dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
                                                                                         Kenntnis erlangt.
B 3-3.3.3
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                     B 4-1.4   Beseitigung der Mehrfachversicherung
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                  a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
fahrlässig verletzt hat.                                                                 Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                         Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des             verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                     oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                         Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                  durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
verletzt hat.
                                                                                         Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Abschnitt B 4        Weitere Regelungen                                                  Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
                                                                                         Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                     zugeht.
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                           b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                        Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                    Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und              Versicherungswert gesunken ist.
die Versicherungssumme anzugeben.                                                        Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
                                                                                         gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1               verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter             der Prämien verlangen.
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.              B 4-2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des       B 4-2.1   Form, zuständige Stelle
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.         Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                               Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
                                                                               Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
                                                                               abzugeben.

                                                                                                                                      Seite 40 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 41]
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas   B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
anderes bestimmt ist.                                                         Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer
                                                                              und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers       die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
bezeichnete Stelle gerichtet werden.                                                                      Alte Leipziger Versicherung AG
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und                                        Servicebeauftragter des Vorstandes
Anzeigen bleiben bestehen.                                                                                      Alte Leipziger-Platz 1
                                                                                                                  61440 Oberursel
B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung                                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines              weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten   Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                      eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:

B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung           Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines       Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                                 Versicherungsombudsmann e.V.
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.                                                                   Postfach 080632
                                                                                                             10006 Berlin
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                                                         Telefon: 0800 3696000
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers                                              Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
          Beendigung;
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
          und während des Versicherungsverhältnisses.                         Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
                                                                              zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                       auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer           Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                   Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Versicherungsnehmer zu übermitteln.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                        Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,                                  Graurheindorfer Straße 108
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder                                               53117 Bonn
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                                               Telefon: 0800 2 100 500
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen                                       E-Mail: poststelle@bafin.de
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung                               Internet: https://www.bafin.de
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
                                                                              Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
B 4-4      Verjährung                                                         verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        B 4-5.3    Rechtsweg
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
                                                                              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
                                                                              nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

                                                                              Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
                                                                              den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
                                                                              solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
                                                                              Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.


                                                                                                                                        Seite 41 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht                                           B 4-9.3.2
           für Klagen gegen Versicherungsnehmer                                 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer           ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige
bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der        Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht
Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein             zumutbar war.
solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
                                                                                B 4-9.3.3
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der                   Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit       Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten
für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer           geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
zuständigen Niederlassung.                                                      B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                                B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10.1.1
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
                                                                                nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
B 4-7     Embargobestimmung                                                     Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     die er auf Weisung des Versicherers macht.
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder                 B 4-10.1.2
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der                  Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
                                                                                Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              erfolgten.

B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 B 4-10.1.3
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses          Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           B 4-10.1.4
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.            Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
                                                                                zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              entstanden sind.
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                B 4-10.1.5
Umständen Kenntnis erlangt.                                                     Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
                                                                                Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs-
B 4-9      Versicherung für fremde Rechnung                                     nehmers vorzuschießen.
           (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.1    Rechte aus dem Vertrag                                               B 4-10.1.6
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen                Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.                 anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        kostenfrei zu erbringen sind.
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
                                                                                B 4-10.2.1
B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung                                            Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          diese den Umständen nach geboten waren.
Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
des Versicherungsnehmers verlangen.                                             hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
                                                                                vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten
B 4-9.3.1                                                                       B 4-10.2.2
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von              Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        kürzen.

Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.

                                                                                                                                       Seite 42 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen                                        B 4-12.1.2
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                  Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen                                          der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,        Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den       kürzen.
Schaden ersetzt.
                                                                                B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend           Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
gemacht werden.                                                                 Herbeiführung des Versicherungsfalles.
                                                                                Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine             vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese              B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.                                  Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
                                                                                Herbeiführung des Versicherungsfalles.
B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                      Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung        vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs          B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit        Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
erforderlich mitzuwirken.                                                       Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
                                                                                Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der        zu täuschen versucht.
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen      Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.                                    Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der             Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des                 als bewiesen.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.                                                                         B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der     Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Versicherungsnehmer.                                                            Repräsentanten zurechnen lassen.

B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
           (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-12.1   Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung
           des Versicherungsfalles
B 4-12.1.1
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.


                                                                                                                                      Seite 43 von 46


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        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                    der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
                    DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1.         Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                       8.       Einhaltung der Mindeststandards
2.         Besonderheit „Online-Tarif“                                               des Arbeitskreises Beratungsprozesse
3.         Wechsel des Versicherers                                         9.       Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
4.         Beitragsanpassung                                                10.      Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
5.         Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      11.      Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
6.         Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG                   12.      Versehensklausel
7.         Abweichender Versicherungsbeginn


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               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                                 Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende                 Versicherungsjahres in Kraft.
Vereinbarung:                                                                 Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3.                                    Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden      schriftlich mit.
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe.               Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.       Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
                                                                              Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die    mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische         Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Darstellung):                                                                 kündigen
           SF 0 SB 150 EUR
           SF 1 SB 150 EUR                                                    5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
           SF 2 SB 150 EUR                                                    Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
           SF 3 SB 0 EUR                                                      eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
                                                                              werden.
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.                                 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
                                                                              Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten       Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.                                      zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
                                                                              Versicherungsperiode, wirksam wird.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob
die SB abgezogen werden kann oder nicht.                                      Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
                                                                              ihrem Zugang wirksam.
2. Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“        6.     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
zugrunde liegt, gilt folgendes:                                                    ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen               genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                        Versicherer durch.
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,          ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.                                        Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.                                   nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
                                                                                      gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne                Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                        gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
                                                                                      eingegangen sind.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von             ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der                        Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).                       Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten                  ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und            aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.                                        Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine            abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
etwaig neue E-Mail-                                                                   letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
                                                                                      nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
3. Wechsel des Versicherers                                                           entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne                    Versicherungsnehmers.
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.                          7. Abweichender Versicherungsbeginn
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und     7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                      dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens               Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                       auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                 bedingungsgemäßem Ausmaß.
außerordentliches Kündigungsrecht.
                                                                              7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
4. Beitragsanpassung                                                              Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist             Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer             auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge       bedingungsgemäßem Ausmaß.
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen,
wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die             7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese               Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Verträge, überschreiten.                                                      Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                              classic                            mitversichert
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
Versicherungstechnik sind anzuwenden.                                         premium                            mitversichert
                                                                              optimum                            mitversichert

                                                                                                                                      Seite 45 von 46


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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8.    Einhaltung der Mindeststandards                                        11. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
      des Arbeitskreises Beratungsprozesse                                   Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser        während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die
Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises                 Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung
Beratungsprozesse voll entsprechen.                                          fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                        der Zuständigkeit abgelehnt.
classic                          mitversichert
                                                                             Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer
premium                          mitversichert                               einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte
optimum                          mitversichert                               Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
                                                                             Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch
9. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                      im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur                     wäre.
Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so   Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie
gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen                 möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
automatisch auch für den bestehenden Vertrag:                                diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger
                                                                             Versicherung AG abtreten.
      a)    das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum
            zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-       Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger
            verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des               Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden
            Versicherungsschutzes     oder      der      Wegfall eines       tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel
            Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)                  und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung
                                                                             verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu
      und                                                                    viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.

      b)    die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-               Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,
            verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum           erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der
            bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der     Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann,
            Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.                 dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung
                                                                             AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab                Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.         classic                            mitversichert
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                          premium                            mitversichert
classic                          mitversichert                               optimum                            mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                               12. Versehensklausel
                                                                             In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs-
10. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                  schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Haus- und Grundbesitzer-     bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich
Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs-        nachgeholt wurde.
bedingungen für die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-             Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
versicherung (DEG-HuG 2026 – Stand März 2026) ausschließlich zum Vorteil     classic                            nicht mitversichert
für Sie von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
                                                                             premium                            mitversichert
wirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen – Allgemeine
Versicherungsbedingungen für die Private Haus- und Grundbesitzer-            optimum                            mitversichert
Haftpflichtversicherung (AVB Private HuG HV) - Stand Mai 2020 -
abweichen.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert


                                                                                                                                       Seite 46 von 46


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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