# NV Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-hausrat-niederoesterreichische-basis.php
- Rechtlicher Träger: Niederösterreichische Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-hausrat-niederoesterreichische-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung](https://www.nv.at/nv/downloads-produkte/produkt-und-basisinfoblaetter/produktinformationsblatt-haushaltsversicherung.pdf), Fassung I11.202210
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungsblätter Online-Haushaltsversicherung](https://www.nv.at/nv/online-haushaltsversicherung/nv_leistungsblaetter_2024.pdf), Fassung Stand 04/24
- Original beim Versicherer (PDF): [Wohnen Soforthilfe (WS 003)](https://durchblicker.at:443/downloads/haushaltsversicherung/noev/WS_NOE_003.pdf), Fassung WS003

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | nein | bei zu niedriger Versicherungssumme | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Gesamter Wohnungsinhalt zum Neuwert | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die NV leistet auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen bei den Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschaden. | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Bei der Sach-Versicherung besteht der Versicherungsschutz am vereinbarten Versicherungsort. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachschäden am Wohnungsinhalt durch: Brand Direkten Blitzschlag Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Implosion | nicht geregelt |  |  |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nicht geregelt |  |  |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | nicht geregelt |  |  |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschlagschäden | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdrutsch Leitungswasser | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis 10.000 € | Schäden an der Einrichtung durch Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm Hagel Schneedruck | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | nein | Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation | nein | Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erdbeben | nein | Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erdsenkung | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Felssturz, Steinschlag Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Hagel Schneedruck | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lawinen | nein | Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis 3.500 € | Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen | Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja, bis 3.500 € | Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen | Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis 3.500 € | Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen | Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Erhöhung der Grenzwerte im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 4.400 € | für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,- davon freiliegend 370,- | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 4.400 € | für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,- | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 22.000 € | für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen davon freiliegend 2.200,- | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis 110.000 € | im versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer 110.000,- | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | im versperrten, eisernen feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Gewicht) oder Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN0 | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis 750 € | Reisegepäck auf Urlaubsreisen Subsidiärdeckung: Die Haftung gilt nur dann, sofern nicht Deckung aus einer anderweitigen Versicherung besteht | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | nicht geregelt |  |  |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis 10.000 € | Kosten für ein Ersatzobjekt 10.000,- | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | 20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | 20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Transport- und Lagerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis 500 € | Kosten für Schlossänderungen an der Haus- bzw. Wohnungseingangstür nach Schlüsselverlust | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis 1.000 € | Vandalismusschäden an der Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Beschädigung durch Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 300 € | Kühlgut gegen Verderb | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Optional mitversicherbar: Glasbruchschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie Büroeinrichtung bzw. -maschinen | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |  |  |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja, bis 2.000 € | Transportmittelunfall bei Übersiedlung | Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Ein Schaden ist der Niederösterreichische Versicherung AG so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Verlassen alle Personen die versicherten Räumlichkeiten, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß zu schließen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Wenn das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Korrosion, Verschleiß oder Abnützung Klima-, Solar- und Sprinkler-Anlagen Krieg, innere Unruhen, Terror | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung

```text
[Seite 1]
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Unternehmen:                                                Produkt:
 Niederösterreichische Versicherung AG                       Haushaltsversicherung
 Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten                        I11.202210
 FN100888s, www.nv.at

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen
Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Haushaltsversicherung

           Was ist versichert?                                                   Was ist nicht versichert?

           Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind                      Sach-Versicherung:
           Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:
                                                                                 Schäden durch:
               Brand
               Direkten Blitzschlag                                                 indirekten Blitzschlag, Kurzschluss
               Explosion                                                            Glasbruchschäden (optional mit mitversicherbar)
               Flugzeugabsturz                                                      Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung,
               Sturm                                                                 Vermurung und Erdbeben
               Hagel                                                                Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge
               Schneedruck                                                           und dadurch verursachten Rückstau
               Felssturz, Steinschlag                                               Korrosion, Verschleiß oder Abnützung
               Erdrutsch                                                            Klima-, Solar- und Sprinkler-Anlagen
               Leitungswasser                                                       Krieg, innere Unruhen, Terror
               Einbruchdiebstahl in die                                             vorsätzliche oder grob fahrlässige
                Versicherungsräumlichkeiten                                           Schadenherbeiführung
               Vandalismus
               Beraubung
                                                                                 Privathaftpflicht-Versicherung:
           Optional mitversicherbar:
            Glasbruchschäden                                                    Schäden durch:
            Privathaftpflicht-Versicherung
                                                                                     betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige
                                                                                      Tätigkeit
           Die Niederösterreichische Versicherung AG ersetzt:                        Großtiere und Hunde
                                                                                     Kraftfahrzeuge, die ein Kennzeichen tragen oder
               Kosten für die Wiederherstellung oder                                 tragen müssten
                Wiederbeschaffung der versicherten Sachen und                        vorsätzliche Schadenherbeiführung
               Nebenkosten, z. B. für Aufräumen, Abbruch,
                Feuerlöschen und Entsorgung                                      Schäden an:

           Versichert im Rahmen der optionalen                                       geliehenen, gemieteten oder verwahrten Sachen
           Privathaftpflicht-Versicherung sind:                                      beweglichen Sachen bei Benützung, Beförderung
                                                                                      oder Bearbeitung
               gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche bei                          jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die
                Sach-, Personen- und davon abgeleitete                                bearbeitet oder benutzt werden
                Vermögensschäden aus den Gefahren des
                täglichen Lebens im Privatbereich und                                Schäden, die Ihnen oder Ihren nahen Angehörigen
               Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche                        zugefügt werden

                                                                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                 !    bei zu niedriger Versicherungssumme
                                                                                 !    bei Verletzung der Verpflichtungen
                                                                                 !    bei Wertgegenstände, Geld und Geldeswert je nach
                                                                                      Verwahrungsart

           Wo bin ich versichert?

               Bei der Sach-Versicherung besteht der Versicherungsschutz am vereinbarten Versicherungsort.
               Bei der Privathaftpflicht-Versicherung besteht der Versicherungsschutz auf der ganzen Erde.

           Welche Verpflichtungen habe ich?

           −    Ein Schaden ist der Niederösterreichische Versicherung AG so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden sind
                auch der Sicherheitsbehörde zu melden.
           −    Jeder Schaden muss klein gehalten werden.
           −    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
                Originalbelege zu überlassen

           Sachversicherung:

           −    Die Niederösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden –
                vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.

[Seite 2]
−    Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
     eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.
−    Wenn das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und Frostschäden ist
     vorzubeugen.
−    Verlassen alle Personen die versicherten Räumlichkeiten, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß
     zu schließen, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.

Privathaftpflicht-Versicherung:

−    Schäden und dadurch erhobene Ansprüche, sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher
     Strafverfahren sind der Niederösterreichischen Versicherung AG innerhalb einer Woche zu melden.
−    Ansprüche dürfen nur von der Niederösterreichische Versicherung AG anerkannt werden. Weisungen sind zu befolgen.
     Der Anwalt wird von der Niederösterreichischen Versicherung AG beauftragt.

Wann und wie zahle ich?

Die Prämie ist fristgerecht im Voraus, wie im Vertrag vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig,
z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online zu zahlen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Die Deckung beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig einbezahlt
wurde.

Wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt bzw. bei einmaliger Prämienzahlung endet die Deckung zum vereinbarten
Zeitpunkt ohne Kündigung. Andernfalls endet die Deckung nach der Kündigung.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach
kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
```

## Volltext der Bedingungen: Leistungsblätter Online-Haushaltsversicherung

```text
[Seite 1]
                   ng
          e
            rbl
           rsici
               h
                c
                e
                 k
                 ru
Haush
     alt
       g
        s
        s
         v
         übe
    tun
Leis

         BASIS PAKET                               KOMFORT PAKET                                    PREMIUM PAKET


                                                                +
     Wohnungsinhalt gegen
   ü                                             ALLE BASIS PAKET LEISTUNGEN                        ALLE KOMFORT PAKET


                                                                                                           +
     Feuer, Sturm, Leitungswasser                                                                         LEISTUNGEN
   ü E
     inbruchdiebstahl
   ü P
     rivathaftpflicht bis
     1.500.000,-
                                                  ü G
                                                    lasbruch sowie
   ü A
     ufräumungs-, Abbruch-                         Folgeschäden durch                          ü E
                                                                                                  rweiterung Glasbruch
     und Feuerlöschkosten                           Glasbruch
                                                                                                ü E
                                                                                                  rweiterung Privathaft-
   ü K
     atastrophenschutz                             Erhöhung Privathaftpflicht
                                                  ü                                              pflicht bis 5.000.000,-
                                                    bis 3.000.000,-
                                                                                                ü 2
                                                                                                  4/7 Wohnen Soforthilfe
                                                                                                ü 2
                                                                                                  4/7 Digitale Soforthilfe


 Die NV leistet auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen bei den Gefahren Feuer, Sturm
 und Leitungswasserschaden.


    BASIS PAKET
   Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl

   Gesamter Wohnungsinhalt zum Neuwert inkl. Wohnungsinhalt der im selben Gebäude                                          ü
   lebenden Eltern oder Schwiegereltern sowie Büroeinrichtung bzw. -maschinen

   20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten,                                          ü
   sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten

   Katastrophenschutzdeckung für den Wohnungsinhalt                                                                      5.000,-

   Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschlagschäden                                                                    ü

   Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch die Energie des elektrischen Stromes
   gelten im Rahmen eines ersatzpflichtigen Feuerschadens als mitversichert, wenn das Gerät den                            ü
   Brandherd darstellt

   Erhöhung der Grenzwerte im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung                                                     ü
   in – auch unversperrten – Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend
        für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher                                                                         4.400,-
                                                                                                                davon freiliegend 370,-
                                                                                                                        22.000,-
        für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen                              davon freiliegend 2.200,-

    im versperrten, eisernen feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Gewicht) oder
                                                                                                                        37.000,-
    Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN0
    im versperrten Geldschrank (Gewicht über 250 kg) mit besserem Sicherheitsgrad als oben
    beschriebenen, im versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer                             110.000,-
    oder Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN1 oder EN2


 Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
 Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
 unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040                                               1/3

[Seite 2]
  Kosten für ein Ersatzobjekt                                                                             10.000,-

  Schäden an der Einrichtung durch Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten                     10.000,-

  Reisegepäck auf Urlaubsreisen Subsidiärdeckung: Die Haftung gilt nur dann, sofern nicht                    750,-
  Deckung aus einer anderweitigen Versicherung besteht

  Wiederbeschaffungskosten von amtlichen Dokumenten, sofern diese bei einem gedeckten
  Schadenereignis vernichtet werden oder abhanden kommen, gelten im Rahmen der Versiche-                   1.000,-
  rungssumme für das jeweils gedeckte Schadenereignis

  Kosten für Schlossänderungen an der Haus- bzw. Wohnungseingangstür nach Schlüsselverlust                   500,-

  Sachen in versperrten Garderoben, Spinden oder Kästen in Krankenzimmern;                                 1.000,-
  Bargeld und Wertgegenstände gelten bis max. 100,- versichert

  Vandalismusschäden an der Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Beschädigung durch                        1.000,-
  Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen

  Schäden durch Witterungsniederschlägen am Wohnungsinhalt                                                 1.000,-

  Schäden an der Grundstücksbegrenzung bzw. am Einfahrtstor nach einem vollbrachten bzw.
  versuchten Einbruchdiebstahl an der Versicherungsräumlichkeit (gilt für Wohnungen mit                    1.000,-
  Gartenanteil)

  Kosten durch Telefonmissbrauch nach einem erfolgten Einbruchdiebstahl                                    1.000,-

  Kühlgut gegen Verderb                                                                                      300,-

  Transportmittelunfall bei Übersiedlung                                                                   2.000,-

  Folgeschäden durch undichte Fugen am Wohnungsinhalt                                                      5.000,-

  Privathaftpflicht

  Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme                                                         1.500.000,-


  KOMFORT PAKET
  Enthält alle Basis Paket Leistungen

  Leistungsbeschreibung siehe oben

  Privathaftpflicht

  Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 1.500.000,-                                 3.000.000,-

  Erweiterte Privathaftpflicht sowie Ehrenamtliche Tätigkeiten
  Ausdehnung der Privathaftpflichtversicherung:
  Die Haftpflicht erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht der minderjährigen Kinder, die
  sich außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu Studienzwecken oder zur Berufsausbildung                    ü
  befinden. Mitversichert gelten weiters unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des Präsenz-
  bzw. Zivildienstes), sowie die im selben Gebäude lebenden Eltern, Schwiegereltern oder Übergeber

  Glasbruch

  Glasbruch                                                                                                 ü

  Folgeschäden durch Glasbruch                                                                            10.000,-


Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040                         2/3

[Seite 3]
      PREMIUM PAKET
      Enthält alle Komfort Paket Leistungen

      Leistungsbeschreibung siehe oben

      Privathaftpflicht

      Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 2.000.000,-                                                  5.000.000,-

      Glasbruch

      Erweiterter Glasbruch                                                                                                       ü

      24/7 Soforthilfe

      Wohnen Soforthilfe (WS003)                                                                                                  ü

      Digitale Soforthilfe (WS004)                                                                                                ü


      ZUSATZPAKETE

      FAHRRAD                                                                ELEKTROGERÄTE

      Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes,                         Elektrische Haushaltgeräte
      Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen wo immer
                                                                             Beschädigung durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
      in Österreich befindlich (außerhalb des Versiche-
                                                                             oder Böswilligkeit
      rungsortes), Teildiebstahl ausgeschlossen
                                                                             Beschädigung durch unmittelbare Wirkungen der
      Versicherungssumme bis 3.500,-                                         elektrischen Energie


      HUND                                                                   GARTEN (AM VERSICHERUNGSORT)

      Tierhaftpflichtversicherung, für einen Hund                            Garten(geräte)hütte und/oder Aufbewahrungs-
      Pauschalversicherungssumme inkl. Kosten von                            boxen, mit dem Gebäude verbundene Beschattungs-
      Wutuntersuchungen                                                      systeme, fix verankerte Spielplatzeinrichtungen, Pergo-
                                                                             len, Carports, Laternen, Ziersträucher, Hecken, Entsor-
                                                                             gungskosten von durch Sturmschäden geknickten oder
      Versicherungssumme bis 1.500.000,-                                     entwurzelten Bäumen, Gartengriller(gemauert oder fix
                                                                             verankert).
                                                                             Versichert gelten auch Solarduschen, Solar- bzw. Pho-
                                                                             tovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher, Wechselrichter
                                                                             und/oder Back-up Box; Versicherungsschutz gilt nur
                                                                             für fix mit dem Gebäude oder dem Boden verankerten
                                                                             Anlagen

                                                                             Versicherungssumme bis 10.000,-


Nähe
       det.
verbin
      Unsere Niederösterreichische Versicherung
      ist ein heimisches Unternehmen mit modernen Versicherungsleistungen, das seit über einem
      Jahrhundert verlässlich Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in Niederösterreich
      und Wien trägt. Wir arbeiten mit über 600 Mitarbeitern und rund 45 Kundenbüros überall
      dort, wo Sie sind.


    Im Sinne der Lesefreundlichkeit beschränken wir uns im Text auf die gebräuchlichen männlichen Wortformen. Selbstverständlich
    wenden wir uns damit an Frauen wie Männer gleichermaßen.

    Hinweis: Zweck dieser Online Leistungsübersicht ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation zu unseren Produkten.
    Die Leistungsübersicht wurde sorgfältig erstellt, jedoch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen
    Eindrücken führen. Wir können für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und laufende Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen und
    behalten uns vor, Angebote zu adaptieren oder gänzlich einzustellen. Die Produktinformationsblätter finden Sie unter www.nv.at/services.
    Sie erhalten diese auch bei Ihrem Kundenberater oder in einem unserer Kundenbüros. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich
    in der Polizze und den Versicherungsbedingungen dokumentiert. Alle Angaben in diesem Folder beziehen sich auf die derzeitige
    Rechtssituation. Alle Beträge in Euro.

    nv.at
    Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
    Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
    Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
    unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040                                           3/3
```

## Volltext der Bedingungen: Wohnen Soforthilfe (WS 003)

```text
[Seite 1]
WS003


                                     Allgemeine Bedingungen für die Wohnen – Soforthilfe

                                     Inhaltsverzeichnis                                               3.8.    Dachabräumkosten bei drohendem Schneedruck
                                                                                                              Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines
Artikel    1      Gegenstand und Umfang der Versicherung                                                      drohenden Schneedruckschadens eine Schneeabräumung vom
Artikel    2      Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen                                                    Dach dringend erforderlich, um einen größeren Folgeschaden zu
Artikel    3      Zeitlicher Geltungsbereich                                                                  verhindern (Notfall), übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu
Artikel    4      Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen                                            € 300,00 pro Schadensfall.
Artikel    5      Versicherungsfall                                                                           Eine Kostenbeteiligung erfolgt für maximal zwei notfallbedingte
Artikel    6      Risikoausschlüsse                                                                           Schneeabräumungen pro Kalenderjahr.
Artikel    7      Obliegenheiten                                                                      3.9.    Schädlingsbekämpfung
Artikel    8      Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes,                                     Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten für die
                  vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie                                                   Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern am Eigenheim bis
Artikel    9      Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes,                                     zu € 300,00 pro Schadensfall.
                  Prämienänderung                                                                     3.10.   Leckortung
Artikel   10      Beendigung des Versicherungsvertrages                                                       Bei plötzlichem Auftreten von Feuchtigkeit an Mauern, Decken
Artikel   11      Ansprüche gegenüber Dritten                                                                 oder    Böden     des     versicherten   und    im   Besitz      des
Artikel   12      Mehrfache Versicherung                                                                      Versicherungsnehmers befindlichen Wohngebäudes organisiert der
Artikel   13      Subsidiarität                                                                               Versicherer geeignete Firmen zum – nach Möglichkeit
Artikel   14      Gerichtsstand                                                                               zerstörungsfreien – Auffinden einer Schadenstelle, auch wenn es
Artikel   15      Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen                                       sich um keinen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden handelt.
Artikel   16      Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung, anzuwendendes                             Nach dem Auffinden der Schadenstelle sind weitere Reparatur-
                  Recht                                                                                       oder Sanierungsmaßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen.
                                                                                                              Eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt bis zur
                                     Artikel 1                                                                Feststellung, ob es sich um einen Leitungswasserschaden handelt
                      Gegenstand und Umfang der Versicherung                                                  oder nicht, maximal jedoch bis zu € 300,00.
                                                                                                              Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch
Der Versicherer leistet nach Eintritt des Versicherungsfalles Information und auf                             dauernde Grundfeuchte, aufsteigende Feuchtigkeit, Hangwasser,
Wunsch Organisation im Namen der versicherten Person oder Ersatz für aufge-                                   Sickerwasser, sowie Feuchtigkeitseintritte über Dächer aller Art.
wendete Kosten gemäß Art. 2 Pkt. 2.                                                                   3.11.   Sicherheitsberatung
                                                                                                              Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer
                                       Artikel 2                                                              einmaligen Sicherheitsberatung für das versicherte Eigenheim
                      Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen                                                durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden bis zu einer
                                                                                                              Summe von € 300,00 pro Vertrag.
1.        Örtlicher Geltungsbereich                                                                   3.12.   Feuerpolizeiliche Beratung
          Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den in der Polizze                                      Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer
          angeführten Versicherungsort; ausgenommen davon ist die Leistung                                    einmaligen feuerpolizeilichen Beratung für das versicherte
          Rückreise/Reiseabbruch, welche weltweit (ausgenommen in Österreich)                                 Eigenheim durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden
          erbracht wird.                                                                                      bis zu einer Summe von € 300,00 pro Vertrag.
2.        Informationsleistungen                                                                      3.13.   Umzugsdienste, Notlagerung
          −    Nennung         von      Hotels,       Pensionen      und     anderen                          Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten von
               Unterkunftsmöglichkeiten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung                                       Umzugsfirmen bzw. Speditionen, wenn die Wohnungseinrichtung
          −    Nennung von Betreuungsmöglichkeiten für erkrankte Kinder, wenn die                             nach einem Schadensfall vorübergehend weggebracht werden
               Betreuung durch die Eltern nicht möglich ist                                                   muss, sowie deren Lagerung bis zu einem Höchstbetrag von
          −    Nennung von Ärzten mit Notdienst                                                               € 400,00.
          −    Nennung von Apotheken mit Nacht- und Wochenenddienst                                   4.      Leistungen ohne Kostenübernahme
3.        Leistungen mit Kostenübernahme                                                              4.1.    Ersatzunterkunft
3.1.      Handwerkerservice                                                                                   Wenn nach einem Schadensfall die Wohnung nicht bewohnbar ist,
          −    Sanitärinstallateure bei Leitungsschäden                                                       übernimmt der Versicherer die Organisation von Hotels bzw.
          −    Elektroinstallateure bei Schäden an elektrischen Leitungen                                     Pensionen.
          −    Elektrotechniker bei Schäden, Defekten, Ausfall von Kühl-, Gefrier-
               und Heizungsgeräten                                                                                                     Artikel 3
                                                                                                                             Zeitlicher Geltungsbereich
          −    Dachdecker bei Sturmschäden
          −    Gas- und Heizungsinstallateure bei Gasgebrechen und Ausfall der
                                                                                                      Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungs-
               Heizung bzw. des Warmwassers
                                                                                                      fälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Bedacht-
          −    Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung                                         nahme der §§ 38 ff VersVG eintreten.
          −    Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems
          −    Schlosser bei Schlossänderungen aufgrund von Einbruch                                                                Artikel 4
          Nach einem Schadenereignis übernimmt der Versicherer die Kosten aus                                   Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen
          Information, Organisation, Wegzeit und max. 1 Arbeitsstunde für obige
          Serviceleistungen inkl. Kleinmaterial bis insgesamt max. € 300,00.                          1       Im Rahmen der Wohnen-Soforthilfe besteht Versicherungsschutz
3.2.      Bewachung der Wohnung                                                                               für den Versicherungsnehmer laut Polizze.
          Wenn nach einem Schadensfall die Bewachung der Wohnung erforderlich                         2       Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen
          ist, übernimmt der Versicherer die Kosten der Bewachung bis zum                                     gelten sinngemäß für die mitversicherten Personen. Diese Per-
          nächsten Werktag.                                                                                   sonen sind neben dem Versicherungsnehmer für die Erfüllung der
3.3.      Schlüsseldienste                                                                                    Obliegenheiten, der Schadenminderungs- und Rettungspflicht ver-
          Wenn der Versicherungsnehmer die Eingangstür zum versicherten Objekt                                antwortlich.
          nicht öffnen kann, sorgt der Versicherer für einen Schlüsseldienst und                      3       Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur
          übernimmt die Kosten der Türöffnung.                                                                dem Versicherungsnehmer zu.
3.4.      Rückreise, Reiseabbruch
          Bei einem erheblichen Schaden an der in der Polizze angeführten ver-                                                       Artikel 5
          sicherten Sache, übernimmt der Versicherer die zusätzlich anfallenden                                                  Versicherungsfall
          Rückreisekosten bis max. € 1.800,00; bei mehreren Personen bis max.
          € 3.600,00 bis zum ordentlichen Wohnsitz des Versicherungsnehmers.                          1       Versicherungsfall ist das/der dem Anspruch zugrunde liegende
3.5.      Psychologische Betreuung nach Einbruch                                                              Schadenereignis      bzw.   Bedarf  an    Informations-  und
          Nach einem Einbruch organisiert der Versicherer eine psychologische                                 Serviceleistungen.
          Betreuung für den Versicherungsnehmer und übernimmt dafür die Kosten
          bis max. insgesamt € 150,00 pro Versicherungsfall.
3.6.      Leihheizgerät
          Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines
          Leihheizgerätes bei Ausfall der Heizungsanlage der versicherten Wohnung
          während der Heizperiode für € 300,00 pro Schadensfall.
3.7.      Notstromaggregat
          Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines
          Notstromaggregats bei Ausfall der Stromversorgung der versicherten
          Wohnung bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00 pro Schadensfall.
                                                                                                                                                                  WS003 / Seite 1/3
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at,
Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter
FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040

[Seite 2]
                                         Artikel 6                                                                                 Artikel 10
                                    Risikoausschlüsse                                                                Beendigung des Versicherungsvertrages

Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle die:                                          1       Nach Eintritt des Versicherungsfalles kann
1       mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von Hoher                        1.1     der Versicherungsnehmer kündigen, wenn der Versicherer einen
        Hand und Erdbeben, unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;                                         begründeten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnt oder
2       bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen                                  seine Anerkennung verzögert.
        durch eine versicherte Person eintreten sowie für Versicherungsfälle, für                             Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates
        die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist bzw. die vorsätzlich oder grob                                     -    nach Ablehnung des begründeten Anspruches auf die
        fahrlässig herbeigeführt wurden;                                                                           Versicherungsleistung
3       mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen;                                       -    nach Rechtskraft des Urteils im Fall eines Rechtsstreites vor
                                                                                                                   Gericht
                                         Artikel 7                                                            -    nach Fälligkeit der Versicherungsleistung.
                                      Obliegenheiten                                                          Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der
                                                                                                              laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
1         Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles                  1.2     der Versicherer kündigen, wenn er den Anspruch auf die
          die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt                            Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die
          (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,                                                               Versicherungsleistung      erbracht    hat     oder    wenn     der
1.1       den       Versicherungsfall       dem       Versicherer      unter      der                         Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Versicherungsleistung
          24-Stunden-Notrufnummer noch vor Inanspruchnahme von Leistungen                                     arglistig erhoben hat.
          unverzüglich anzuzeigen;                                                                            Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates
1.2       sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen                              -    nach Anerkennung dem Grunde nach
          dieser erbringt;                                                                                    -    nach erbrachter Versicherungsleistung
1.3       den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen                                -    nach Ablehnung des arglistig erhobenen Anspruches auf
          des Versicherers zu befolgen;                                                                            Versicherungsleistung.
1.4       dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und                                    Die Kündigung kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen
          Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu                               Kündigungsfrist erfolgen. Falls der Versicherungsnehmer einen
          gestatten, sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe                                        Anspruch arglistig erhoben hat, kann der Versicherer mit sofortiger
          vorzulegen.                                                                                         Wirkung kündigen.
1.5       den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen                       1.3     Bei Wegfall des versicherten Risikos gilt § 68 VersVG.
          auf ihn übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu                                 2       Dem Versicherer gebührt jeweils die Prämie für die bis zur
          unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen;                               Vertragsauflösung verstrichene Vertragslaufzeit.
1.6       dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
          aus denen sich die Berechtigung der versicherten Personen ergibt;                                                        Artikel 11
2         Hat die versicherte Person aufgrund der Leistung des Versicherers Kosten                                         Ansprüche gegenüber Dritten
          erspart, die sie ohne den Schadeneintritt hätte aufwenden müssen, kann
          der Versicherer die Leistung in Höhe dieser Kosten kürzen.                                  1       Steht der versicherten Person ein Schadenersatzanspruch gegen
3         Hat der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Versicherungsfalles                                  einen Dritten zu, so besteht unbeschadet des gesetzlichen
          neben den Ansprüchen auf Leistungen des Versicherers auch                                           Überganges aufgrund der Bestimmung des § 67 VersVG für die
          Ersatzansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann er insgesamt keine                              versicherte Person die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur
          Entschädigung verlangen, die seinen Gesamtschaden übersteigt.                                       Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Kostenersatz geleistet
4         Geldbeträge, die der Versicherer für die versicherte Person verauslagt oder                         wird, an den Versicherer abzutreten.
          als Darlehen überlassen hat, muss diese unverzüglich nach deren                             2       Gibt die versicherte Person einen solchen Anspruch oder ein zur
          Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach                              Sicherung des Anspruches dienendes Recht ohne Zustimmung
          Auszahlung an den Versicherer zurückzahlen. Der Versicherer ist in                                  des Versicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung
          diesem Fall verpflichtet, der versicherten Person eine Bankverbindung für                           zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte
          die Einzahlung zu benennen.                                                                         Ersatz erlangen können. Soweit die versicherte Person von
                                                                                                              schadenersatzpflichtigen Dritten Ersatz der ihr entstandenen
                                   Artikel 8                                                                  Aufwendungen erhalten hat, ist der Versicherer berechtigt, den Er-
           Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes,                                            satz auf seine Leistungen anzurechnen.
                   vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie
                                                                                                                                     Artikel 12
1         Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres.                                                            Mehrfache Versicherung
2         Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Ver-
          sicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen                         Empfängt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen
          nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze                           eine Leistung für denselben Versicherungsfall, so ermäßigt sich der
          oder einer gesonderten Annahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur                      Anspruch aus diesem Vertrag in der Weise, dass die Ersatzleistung aus
          Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien                        allen Verträgen insgesamt nicht höher ist als der durch die Versicherung
          einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer sind zu den vereinbarten                    abzudeckende Gesamtschaden.
          Fälligkeitsterminen zu entrichten.
3         Bei Zahlungsverzug gelten die §§ 38 ff VersVG.                                                                             Artikel 13
4         Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung der Polizze (Pkt. 2), jedoch                                                Subsidiarität
          nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige
          Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne                        Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht,
          weiteren schuldhaften Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem                    soweit nicht aus anderen bestehenden Privatversicherungen ohnehin Ersatz
          vereinbarten Versicherungsbeginn gegeben.                                                   erlangt werden kann.
5         Vor Einlösung der Polizze gewährt der Versicherer vorläufige Deckung.
          Die vorläufige Deckung endet bei Annahme des Antrages mit der                                                               Artikel 14
          Einlösung der Polizze. Sie tritt außer Kraft, wenn der Antrag unverändert                                                 Gerichtsstand
          angenommen wird, und der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der
          ersten oder einmaligen Prämie schuldhaft in Verzug gerät (Pkt. 3).                          1       Lehnt der Versicherer die Leistung ab, kann der Versicherungs-
          Der Versicherer ist berechtigt, die vorläufige Deckung mit der Frist von zwei                       nehmer den Anspruch auf Versicherungsleistung nur innerhalb
          Wochen zu kündigen. Dem Versicherer gebührt in diesem Fall die auf die                              eines Jahres gerichtlich geltend machen. Diese Frist beginnt
          Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Prämie.                                        jedoch erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer
                                                                                                              den erhobenen Anspruch unter Anführung zumindest einer der
                                   Artikel 9                                                                  Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und gesetzlichen
           Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes,                                            oder vertraglichen Bestimmung schriftlich abgelehnt und die mit
                              Prämienänderung                                                                 dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge mitgeteilt hat.
                                                                                                      2       Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicher-
1         Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ablauf einer jeden                                        ungsvertrag auch bei den Gerichten geltend machen, in deren
          Versicherungsperiode, nach mindestens einjähriger Versicherungsdauer,                               Sprengel er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
          unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragsparteien
          schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsdauer verlängert sich um                                                  Artikel 15
          ein Jahr, wenn vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird.                                    Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen
2         Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn der nächsten Ver-
          sicherungsperiode ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese die zum                        Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne
          Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltende Prämie nicht übersteigen.                   ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch
          Der Versicherungsnehmer kann binnen einem Monat nach Zugang der                             verpfändet werden.
          Mitteilung über eine Prämienerhöhung den Vertrag mit sofortiger Wirkung,
          frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.


                                                                                                                                                                 WS003 / Seite 2/3
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at,
Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter
FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040

[Seite 3]
                                       Artikel 16
                  Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung,
                                anzuwendendes Recht

1         Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung
          notwendigen Erhebungen fällig.
2         Für die Verjährung des Anspruches aus dem Versicherungsvertrag gelangt
          § 12 VersVG zur Anwendung.
3         Es gilt österreichisches Recht.


                                                                                                      WS003 / Seite 3/3
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at,
Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter
FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040
```

