# ÖBV Haushaltsversicherung (Risikoträger Wiener Städtische): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-hausrat-oebv-haushaltsversicherung.php
- Rechtlicher Träger: Österreichische Beamtenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-hausrat-oebv-haushaltsversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung mit Haftpflicht](https://www.oebv.com/fileadmin/oebv/9_bib/selekt/haushalt/oebv_haushaltsversicherung_haftpflicht.pdf), Fassung Stand Oktober 2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | nein | Leistungskürzung bei zu geringer Versicherungssumme | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachschäden an den versicherten Sachen durch Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Implosion | nicht geregelt |  |  |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nicht geregelt |  |  |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | nein | vom vereinbarten Versicherungsschutz ausgeschlossen: Sengschäden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | nein | Energie des elektrischen Stroms an elektrischen Einrichtungen (z. B. Kurzschluss) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Austritt von Leitungswasser | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | nicht geregelt |  |  |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | nein | Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation | nicht geregelt |  |  |
| Erdbeben | nein | Außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Erdbeben) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erdsenkung | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lawinen | nein | Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bestimmte Wertgegenstände, Bargeld etc. sind nur in vertraglich vereinbarten, versperrten Behältnissen versichert. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zusätzlich sind Sachen des Wohnungsinhaltes zeitlich beschränkt auch außerhalb des Versicherungsortes versichert. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | nicht geregelt |  |  |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (z.B. Aufräum-, Abbruch-, Feuerlösch-,Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt |  |  |
| Transport- und Lagerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für notwendige Schlossänderungen soweit Schlüssel der Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Beschädigung bzw. Entwendungen der Baubestandteile und Adaptierungen, inkl. Aufräumungskosten anlässlich eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten einer erforderlichen Notverglasung oder Notverschalung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | nicht geregelt |  |  |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden am versicherten Glas durch Bruch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | nicht geregelt |  |  |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |  |  |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind die Türen, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Räumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung mit Haftpflicht

```text
[Seite 1]
   HAUSHALTSVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                  Produkt: Haushaltsversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Sachversicherung und Haftpflichtversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
         Sachschäden an den versicherten Sachen durch                Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind
          Brand, direkten und indirekten Blitzschlag,               vom vereinbarten Versicherungsschutz
            Explosion,                                               ausgeschlossen:
          Flugzeugabsturz                                            Sengschäden
          Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz,                      Schäden die beim Einsetzen, beim
          Steinschlag, Erdrutsch                                         Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den
          Versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl,                Gläsern selbst oder beim Transport der Gläser
            einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus                   entstehen.
          Austritt von Leitungswasser                                   Schäden an Fassungen oder Umrahmungen
          Schäden am versicherten Glas durch Bruch
                                                                         Schäden an Gläsern die nur in einem
                                                                          Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern
         Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung:
                                                                          bestehen
          Die Erfüllung von gerechtfertigten
                                                                     Schäden durch
           Schadenersatzverpflichtungen, wegen eines
           Sach-, Personen- und dadurch verursachten                  Energie des elektrischen Stroms an elektrischen
           Vermögenschadens aus den Gefahren des                          Einrichtungen (z. B. Kurzschluss)
           täglichen Lebens im Privatbereich.                         Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.
          Die Kosten der Abwehr unberechtigter                       Außergewöhnliche Naturereignisse (z.B.
           Ansprüche                                                      Erdbeben)
                                                                      Kernenergie
         Die Versicherungssumme ist dem
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                           Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut,
                                                                          Hochwasser, Überschwemmung oder
                                                                          Vermurung
         Versicherbare Leistungsarten:
                                                                         Schmelz- oder Niederschlagswasser
         Ersatz für                                                      Holzfäule, Vermorschung oder
                                                                          Schwammbildung
          Kosten der Wiederherstellung oder
           Wiederbeschaffung der versicherten Sachen                 Privathaftpflichtversicherung:
          Nebenkosten (z.B. Aufräum-, Abbruch-,                       Schadenersatz-Verpflichtungen aus einer
           Feuerlösch-,Entsorgungskosten)                                 betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen
          Beschädigung bzw. Entwendungen der                             Tätigkeit
           Baubestandteile und Adaptierungen, inkl.                      Schäden, die der Versicherungsnehmer oder
           Aufräumungskosten anlässlich eines                             seine mitversicherten Personen sich selbst,
           vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls                zufügen
          Kosten für notwendige Schlossänderungen
           soweit Schlüssel der
           Versicherungsräumlichkeiten durch
           Einbruchdiebstahl oder Raub
           abhandengekommen sind.

[Seite 2]
     Kosten einer erforderlichen Notverglasung oder                Schäden aufgrund sämtlichen Tätigkeiten an
      Notverschalung                                                   und mit fremden Sachen aller Art
                                                                    Verlust oder Abhandenkommen von Sachen
                                                                    Schäden, welche allmählich eintreten
                                                                    Schäden, die von Haftpflichtversicherungen in
                                                                       anderen Bereichen z.B. Kfz, Luftfahrt oder
                                                                       Transport zu decken sind
                                                                      Schäden durch Haltung von Großtieren und
                                                                       Hunden
                                                                      Schäden aus der Haltung von Elektro- und
                                                                       Segelbooten
                                                                      Schäden aus der Jagdtätigkeit


                                                                  Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                  Sachversicherung:
                                                                  ! Leistungskürzung bei zu geringer
                                                                     Versicherungssumme
                                                                  ! Keine Leistung für vorsätzlich oder grob
                                                                     fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle
                                                                  ! Bestimmte Wertgegenstände, Bargeld etc. sind
                                                                     nur in vertraglich vereinbarten, versperrten
                                                                     Behältnissen versichert.


Wo bin ich versichert?
 Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
 Zusätzlich sind Sachen des Wohnungsinhaltes zeitlich beschränkt auch außerhalb des Versicherungsortes
   versichert.

Für die Privathaftpflichtversicherung gilt:

 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn), einem
  außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat, sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren und Island
  eingetreten sind.


Welche Verpflichtungen habe ich?
Generell gilt:

-     Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
-     Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko
      vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
-     Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.
-     Die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherungsnehmer führt zum ganzen oder teilweisen Entfall des
      Versicherungsschutzes.

Für die Sachversicherung gilt:

-     Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrags nicht vergrößert oder erweitert werden.
-     Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind die Türen, Fenster und alle sonstigen
      Öffnungen der Räumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und
      vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
-     Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren
      und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
-     An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B.: Erteilung von Auskünften und
      Überlassung von Originalbelegen).

[Seite 3]
         Für die Privathaftpflichtversicherung gilt:

          -   Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden
              sind alle Weisungen des Versicherers zu befolgen. Dem vom Versicherer bestellten Anwalt muss die Vollmacht
              erteilt werden.


         Wann und wie zahle ich?
         Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche
         Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag,
         Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn:
         Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste
         Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird.
         Ende:
         Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als 1 Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum
         vereinbarten Zeitpunkt.
         Bei Verträgen mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum
         jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
         Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Verbraucher:
         Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen –
         mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
         Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

         Unternehmer:
         Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

         Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
         Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.


Stand Oktober 2025
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