# UNIQA Privatschutz Optimal plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-hausrat-uniqa-privatschutz-haushaltsversicherung-optimal-plus.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-hausrat-uniqa-privatschutz-haushaltsversicherung-optimal-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Haushaltsversicherung Optimal plus (IPID)](https://www.uniqa.at/versicherung/f/172351/x/47d0c93f30/uat-ipid-haushaltsversicherung-optimal-plus.pdf), Fassung 03.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Grobe Fahrlässigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort, in eingeschränktem Umfang auch außerhalb (Außenversicherung). | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand Blitzschlag Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Implosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Rauch- und Rußschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Seng- und Schmorschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Indirekter Blitz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub in der Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus nach einem Einbruch | nicht geregelt |  |  |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Leitungswasser | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | nicht geregelt |  |  |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm Hagel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdsenkung | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Felssturz/Steinschlag Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | nicht geregelt |  |  |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis zur Versicherungssumme | Bargeld- & Schmuckversicherung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis zur Versicherungssumme | Bargeld- & Schmuckversicherung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei der Außerhausversicherung sind alle Gegenstände und Wertsachen, die Haushaltsversicherung erfasst werden, vorübergehend | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | auf die Dauer von 6 Monaten, bei Studenten und Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis zur Versicherungssumme | bei Studenten und Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt |  |  |
| Transport- und Lagerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | nicht geregelt |  |  |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an Kühlgut | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Glasbruch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis zur Versicherungssumme | Outdoormöbel & Gartenausstattung extra | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | nicht geregelt |  |  |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |  |  |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Schäden durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Haushaltsversicherung Optimal plus (IPID)

```text
[Seite 1]
    Haushaltsversicherung Optimal plus
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG                                  Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Haushaltsversicherung

          Was ist versichert?                                                        Was ist nicht versichert?

          ✓ Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung ist                         X Schäden durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser
              der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, der im                     X Schäden infolge Vermurungen, wenn diese die Folge
              Eigentum des Versicherungsnehmers oder anderer                           von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder
              Personen steht, die mit dem Versicherungsnehmer in                       Sprengungen sind
              häuslicher Gemeinschaft leben.                                         X Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
          Folgende Gefahren sind versichert:                                         X Schäden Kernenergie oder Radioaktivität
          ✓ Brand
          ✓ Blitzschlag
          ✓ Explosion                                                                Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
          ✓ Indirekter Blitz                                                         Versicherungsbedingungen.
          ✓ Implosion
          ✓ Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen
          ✓ Sturm
          ✓ Hagel
          ✓ Schneedruck
          ✓ Felssturz/Steinschlag
          ✓ Erdrutsch
          ✓ Leitungswasser
          ✓ Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten
          ✓ Glasbruch
          ✓ Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser,
              Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau,
              Erdbeben)
          ✓ Schäden an Kühlgut
          ✓ Grobe Fahrlässigkeit
          ✓ Seng- und Schmorschäden
          ✓ Rauch- und Rußschäden

                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Folgende Leistungen können zusätzlich versichert
          werden:
                                                                                     ! Außerhalb der Wohnung am Dachboden, im Keller im
          ̶ Marktupdate extra
                                                                                       Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus sind nur
           ̶ Gefahrenplus extra
                                                                                       bestimmte Sachen des Wohnungsinhaltes versichert.
            ̶ Outdoormöbel & Gartenausstattung extra
                                                                                     ! Bei der Außerhausversicherung sind alle Gegenstände
             ̶ Bargeld- & Schmuckversicherung
                                                                                       und Wertsachen, die Haushaltsversicherung erfasst
              ̶ Sachen des Wohnungsinhalts in einem Nebengebäude
                                                                                       werden, vorübergehend – das heißt auf die Dauer von 6
                an abweichender Risikoadresse
                                                                                       Monaten, bei Studenten und Internatsschülern auf die
                                                                                       Dauer von 10 Monaten – auch in fremden, ständig
                                                                                       bewohnten Gebäuden (z.B. in Hotelzimmern) versichert,
                                                                                       sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine
          Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
                                                                                       Entschädigung verlangt werden kann. Auch gelten hier
          vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag.
                                                                                       eigene Entschädigungsgrenzen.

                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     in Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                       03.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 1 von 2

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          Wo bin ich versichert?

          ✓ Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort, in eingeschränktem Umfang auch außerhalb
            (Außenversicherung).


          Welche Verpflichtungen habe ich?

          ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
                Vertragslaufzeit
           ̶ Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und
                geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen
            ̶ Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
                sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
                versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden
             ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
                Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen
              ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von
                Originalbelegen)


          Wann und wie zahle ich?

          Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
          monatlich.

          Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart


          Wann beginnt und endet die Deckung?

          Beginn:
          ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie
             Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
           ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom
             Versicherer zugesagten Umfang.

          Ende:
          ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
           ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils
             automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

          Wenn Sie Verbraucher sind:
          ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
           ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
            ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

          Wenn Sie Unternehmer sind:
          ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
           ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
            ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                       03.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2
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