# UNIQA Privatschutz Optimal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-hausrat-uniqa-privatschutz-haushaltsversicherung-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-hausrat-uniqa-privatschutz-haushaltsversicherung-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen für die Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal PWO01](https://durchblicker.at/downloads/haushaltsversicherung/uniqa/ABH_Uniqa_Optimal_2023.pdf), Fassung Fassung 09.2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)“ ausgenommen die Bestimmungen über die Unterversicherung | Art. 10, Seite 10 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens) | Art. 6, Seite 8 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt, | Art. 6, Seite 8 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Die Versicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück der in der Polizze angeführten Risikoadresse (Versicherungsräumlichkeiten). | Art. 2, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch Brand inklusive Kaminbrand. | Art. 3 Pkt. 3.1.1, Seite 3 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der plötzliche Zusammenbruch eines Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als der Innendruck ist. | Art. 3 Pkt. 3.1.3, Seite 3 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nicht geregelt |  |  |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | nicht geregelt |  |  |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch Absturz oder ... Luft- bzw. Raumfahrzeugen oder Satelliten | Art. 3 Pkt. 3.1.5, Seite 4 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | die mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz) | Art. 3 Pkt. 3.1.4, Seite 4 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, wenn der Täter in die | Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Beraubung gilt die Wegnahme oder Herausgabe durch Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt. | Art. 3 Pkt. 3.3.3, Seite 4 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn der Täter im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahles versicherte Sachen innerhalb der Versicherungsräume vorsätzlich zerstört oder beschädigt | Art. 3 Pkt. 3.3.4, Seite 4 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder deren angeschlossenen Einrichtungen | Art. 3 Pkt. 3.4.1, Seite 5 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | nein | durch Austritt von Wasser aus Wasserbetten | Art. 3 Pkt. 3.4.2, Seite 5 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h | Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis 10.000 € | an den versicherten Sachen, die durch Austritt von Wasser aus der Wasserführung eines fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers verursacht werden. | Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis 10.000 € | durch Rückstau ... an den versicherten Sachen, wenn die vorhandenen Abwassersysteme aufgrund von | Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6 |
| Erdbeben | ja, bis 10.000 € | Versichert sind nur Schäden aus Erdbeben, wenn die seismische Intensität am Versicherungsort mindestens der Stufe 6 | Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6 |
| Erdsenkung | nein | Nicht versichert sind Schäden durch: ... Bodensenkung | Art. 3 Pkt. 3.8, Seite 7 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch | Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h ... Schneedruck | Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4 |
| Lawinen | ja, bis 10.000 € | an den versicherten Sachen, die durch von Berghängen niedergehende Schneemassen und Lawinenluftdruck verursacht werden. | Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis 5.000 € | Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte Fahrräder inklusive Zubehör | Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja, bis 5.000 € | Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen und Wäschespinnen | Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis 5.000 € | Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte Fahrräder inklusive Zubehör | Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis 5.000 € | Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze | Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nein | für Schäden durch einfachen Diebstahl (ausgenommen Kinderwagen und Krankenfahrstühle). | Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis 10.000 € | Bei Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 beträgt die Ersatzleistung je Schadenfall in versperrten oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln, versperrten Geldschränken oder Safes höchstens 10.000 Euro, | Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 10.000 € | höchstens 10.000 Euro, davon höchstens 1.000 Euro für ... in freistehenden Handkassen und Schatullen befindliche Wertsachen. | Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 10.000 € | Als Wertsachen gelten: Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 10.000 € | Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren aus Edelmetall, | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis 10.000 € | versperrten Geldschränken oder Safes höchstens 10.000 Euro, | Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis 10.000 € | Im Rahmen der Außerhausversicherung ersetzen wir je Schadenfall höchstens 10.000 Euro davon für Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 höchstens 1.000 Euro. | Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | das heißt für die Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Internatsschülern und Studenten in Studentenheimen für die Dauer von bis zu 10 Monaten | Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis 10.000 € | Schäden, die durch Beraubung entstehen, wenn tätliche Gewalt angewendet oder angedroht wird | Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 10.000 € | Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 10.000 Euro. für das Kraftfahrzeug und den Inhalt. | Art. 2 Pkt. 2.4, Seite 3 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis 10.000 € | bei Internatsschülern und Studenten in Studentenheimen für die Dauer von bis zu 10 Monaten | Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis 10.000 € | Kosten einer Ersatzwohnung. Wir ersetzen die nachweislich aufgewendeten ... Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 10.000 Euro. | Art. 6, Seite 9 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Nebenkosten bis höchstens 200 Euro pro m2 der auf der Polizze angeführten Innenfläche, | Art. 6, Seite 9 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und Schutzkosten. | Art. 1 Pkt. 1.2, Seite 1 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der Entschädigung für die Nebenkosten | Art. 1 Pkt. 1.2, Seite 2 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis 1.000 € | Kosten für die notwendige Schlossänderung bis maximal 1.000 Euro, soweit die Original- oder ... der Versicherungsräume durch | Art. 3 Pkt. 3.3.6, Seite 5 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind jedoch Schäden an Baubestandteilen und Gebäudezubehör, die durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. | Art. 1 Pkt. 1.3, Seite 2 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten sowie angefallene Notverglasungs- oder Notverschalungskosten | Art. 3 Pkt. 3.5.1, Seite 5 |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 1.000 € | Versichert sind Schäden an dem in Kühlschränken und Kühltruhen befindlichen Kühlgut, bei Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung | Art. 3 Pkt. 3.6.1, Seite 6 |
| Datenrettungskosten | nein | Nicht versichert sind die Kosten der Datenwiederherstellung. | Art. 6, Seite 8 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch Bruch bzw. Sprung der gemäß Artikel 1 versicherten Verglasung bis zu einer Scheibengröße von 10 m2 | Art. 3 Pkt. 3.5.1, Seite 5 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja, bis zur Versicherungssumme | die gesamte Verglasung des Wohnbereiches und Wohnungsinhaltes, Fenster, Verglasungen von Außentüren, Duschkabinen, Glaskeramik-Kochflächen | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis zur Versicherungssumme | Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen und Wäschespinnen | Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte, Schlauch- und Ruderboote | Art. 2 Pkt. 2.1, Seite 2 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte, Schlauch- und Ruderboote | Art. 2 Pkt. 2.1, Seite 2 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis 10.000 € | die beruflich genutzte Einrichtung von Büroräumen (inklusive Büromaterial) bis zu 10.000 Euro. | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja, bis zur Versicherungssumme | fremde Sachen, die in der Wohnung aufbewahrt werden | Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | als Versicherungsort sowohl die alte als auch die neue Wohnung. Die Versicherung gilt auch während des Transportes, | Art. 7, Seite 9 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wohnungswechsels und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. | Art. 7, Seite 9 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Einen Schaden, der auf Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub zurückzuführen ist, müssen Sie unverzüglich nach Kenntniserlangung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde | Art. 5, Seite 7 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, ist sie zu versperren. | Art. 4, Seite 7 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Sind Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser länger als 72 Stunden unbewohnt, sind während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Hauptwasserhahn) abgesperrt zu halten. | Art. 4, Seite 7 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Nicht versichert sind Schäden durch: Kriegsereignisse jeder Art | Art. 3 Pkt. 3.8, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen für die Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal PWO01

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[Seite 1]
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                              Bedingungen für die Privatschutz
                              Haushaltsversicherung Optimal                                                                                          PWO01
                                                                                                                                              Fassung 09.2023

                              Inhaltsverzeichnis                                                               außerhalb von Mauern befindliche Teile von Hei-
                                                                                                               zungs- und Klimaanlagen. Versicherungsschutz
                              Deckungsumfang                                                                   wird gewährt, sofern nicht aus einer Gebäude-
                              Artikel 1 – Was ist versichert?                                                  versicherung Entschädigung verlangt werden
                              Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung?                                            kann.
                              Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert?                                 ▪   Rollläden, Markisen, Außenjalousien, an der Ge-
                                                                                                               bäudeaußenseite befindliche Teile von Hei-
                              Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten                                          zungs- und Klimaanlagen, wenn sie vom Versi-
                              Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu                                   cherungsnehmer eingebracht wurden.
                                          treffen?                                                         ▪   die gesamte Verglasung des Wohnbereiches
                                                                                                               und Wohnungsinhaltes, Fenster, Verglasungen
                              Im Schadenfall                                                                   von Außentüren, Duschkabinen, Glaskeramik-
                              Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun?                               Kochflächen, Gläser von Aquarien und Terra-
                              Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung                                        rien, Keller- und Dachbodenfenster, Terrassen-
                                                                                                               verglasungen, Glaskuppeln, Glas- und Vordä-
                              Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen                                      cher, wenn sie ausschließlich zu vom Versiche-
                              Artikel 7 – Wohnungswechsel                                                      rungsnehmer benützten Räumen gehören und
                              Artikel 8 – Wertanpassung                                                        dieser zur Ersatzleistung verpflichtet ist.
                              Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung                                  ▪   Fenster, Verglasung von Außentüren, Terras-
                              Artikel 10 – Vertragsgrundlagen                                                  senverglasungen sowie Glas- und Vordächer
                                                                                                               von versicherten Nebengebäuden und Carports,
                                                                                                               die weder landwirtschaftlich noch betrieblich/ge-
                              Deckungsumfang                                                                   werblich genutzt werden, wenn diese sich im Ei-
                                                                                                               gentum des Versicherungsnehmers befinden
                              Artikel 1 – Was ist versichert?                                                  oder dieser zur Ersatzleistung verpflichtend ist.
                              1.1 Versichert sind:                                                         ▪   Vorgenannte Verglasung ist auch dann versi-
                                    ▪ der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt,                              chert, wenn sie aus Kunststoff ist und kein Er-
                                        der im Eigentum des Versicherungsnehmers                               satz aus einer bestehenden Gebäudeversiche-
                                        oder anderer Personen steht, die mit dem Versi-                        rung verlangt werden kann.
                                        cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft le-                      ▪   Eigentumsanteile von Antennenanlagen auf dem
                                        ben.                                                                   Versicherten Grundstück (Artikel 2 dieser Bedin-
                                    ▪ die beruflich genutzte Einrichtung von                                   gungen)
                                        Büroräumen (inklusive Büromaterial) bis zu                         ▪   Wertsachen
                                        10.000 Euro.                                                           Als Wertsachen gelten: Bargeld, Valuten, Einla-
                                    ▪ fremde Sachen, die in der Wohnung aufbewahrt                             gebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unver-
                                        werden – ausgenommen die der Mieter, Unter-                            arbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren
                                        mieter und der gegen Entgelt beherbergten                              aus Edelmetall, Briefmarken- und Münzen-
                                        Gäste. Versicherungsschutz wird gewährt, so-                           sammlungen und Münzen je nach vereinbarter
                                        fern nicht aus einer anderen Versicherung eine                         Verwahrungsart.
                                        Entschädigung verlangt werden kann.                                    Nicht als Wertsachen gelten Kryptowährungen
                                    ▪ Gegenstände von künstlerisch anerkanntem                                 in jeglichem Zusammenhang.
                                        Wert wie zum Beispiel Skulpturen, Gemälde,                             Klarstellung: Kryptowährungen unterliegen ge-
                                        etc. bis zu einem Einzelwert von 5.000 Euro pro                        nerell nicht dem Versicherungsschutz.
                                        Stück.                                                             ▪   Haustiere, wie zum Beispiel Katze, Hund,
                                        Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchs-                       Fische, Meerschweinchen, etc.
                                        tens 50.000 Euro. Versicherungsschutz wird ge-
                                        währt, sofern nicht aus einer anderen Versiche-             1.2    Weiters versichert sind:
                                        rung eine Entschädigung verlangt werden kann.                      ▪ Nebenkosten,
                                    ▪ die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht                           das sind Kosten, die nach einem ersatzpflichti-
                                        gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung (Pri-                             gen Schadenfall entstehen, sofern diese die ver-
                                        vatzimmervermietung).                                                sicherten Sachen betreffen, und zwar
                                    ▪ Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Ma-                             - Aufräumungs-, Feuerlösch- und Reinigungs-
                                        lerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand-                         kosten
                                        und Deckenverkleidungen, nicht versetzbare                           - Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und
                                        Raumteiler, Kachelöfen und offene Kamine,                              Schutzkosten. Es handelt sich dabei um un-
                                        Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen, Sanitär-                     vermeidbare Kosten, die dadurch entstehen,
                                        anlagen, Armaturen und Messgeräte sowie                                das zum Zweck der Wiederherstellung oder

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                            Seite 1 von 10

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                                          Wiederbeschaffung beschädigter versicherter               Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung?
                                          Sachen andere (auch nicht versicherte) Sa-                Die Versicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer
                                          chen bewegt, verändert oder geschützt wer-                bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück
                                          den müssen.                                               der in der Polizze angeführten Risikoadresse (Versiche-
                                        - Kosten für Transporte zur nächsten gestatte-              rungsräumlichkeiten). Das Grundstück mit der auf der Po-
                                          ten Ablagerungsstätte einschließlich notwendi-            lizze angeführten Risikoadresse wird als versichertes
                                          ger Entsorgungsmaßnahmen (Untersuchung                    Grundstück bezeichnet.
                                          und Behandlung des Abfalls) und Deponie-                  Außerhalb der Wohnräume sind folgende Sachen des
                                          rung.                                                     Wohnungsinhalts versichert, wenn sich diese im Eigentum
                                    Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die                 des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die
                                    Kosten der notwendigen Wiederauffüllung der Aus-                mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein-
                                    hubgrube mit Erdreich. Für diese Wiederauffül-                  schaft leben, befinden oder diese zur Ersatzleistung ver-
                                    lungs- und Entsorgungskosten von kontaminiertem                 pflichtet sind:
                                    Erdreich wird in jedem Schadenfall die Entschädi-               2.1 Auf dem Dachboden, im Keller und in einem Er-
                                    gungsleistung um 25 % Selbstbehalt gekürzt.                             satzraum; in Eigenheimen auch in versicherten Ne-
                                    Ist das Erdreich oder sind die versicherten Sachen                      bengebäuden an der gleichen Risikoadresse):
                                    auf dem versicherten Grundstück bereits vor Eintritt                    ▪ Sachen des Wohnungsinhaltes, ausgenommen
                                    des Versicherungsfalles kontaminiert (Altlasten), so                       davon sind Wertsachen (gemäß Artikel 1, Punkt
                                    werden nur jene Nebenkosten ersetzt, die den für                           1.1) Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Ge-
                                    die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag                        schirr, Gegenstände von künstlerisch anerkann-
                                    übersteigen.                                                               tem Wert
                                    Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwi-                          ▪ Stellagen, Saunaeinrichtungen
                                    schenlagerung sind im Rahmen der Entschädigung                          ▪ Fahrräder, Kinderwagen, Krankenfahrstühle,
                                    für die Nebenkosten unter der Voraussetzung versi-                         Scooter, Laufräder und Roller
                                    chert, dass dem Versicherer die Zwischenlagerung                        ▪ Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte,
                                    unverzüglich angezeigt wurde.                                              Schlauch- und Ruderboote
                                                                                                            ▪ Werkzeuge, Maschinen (ausgenommen Poolro-
                              1.3   Nicht versichert sind:                                                     boter), Baumaterialien für den privaten Ge-
                                    ▪ Handelswaren, gewerblich und beruflich ge-                               brauch
                                       nutzte Sachen, Geschäfts- und Sammelgelder                           ▪ Kfz-Zubehör, Heizmaterialien
                                    ▪ Kraftfahrzeuge, Motorfahrräder sowie deren An-                        ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte und Gartenmaschi-
                                       hänger                                                                  nen.
                                    ▪ Pocket-Bikes
                                    ▪ Motor-, Elektro- und Segelboote samt Zubehör                  2.2    Im laut Polizze versicherten Nebengebäude (bis
                                    ▪ Sachen von Mietern, Untermietern sowie von                           100 m2) auf einer abweichenden Risikoadresse
                                       Gästen, die gegen Entgelt beherbergt werden                         sind die unter Artikel 2 Punkt 2.1 aufgezählten Sa-
                                    ▪ Gartenhütten auf dem Versicherungsgrundstück                         chen je Schadenfall bis 20.000 Euro inkl. Neben-
                                       eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn der                        kosten auf erstes Risiko mitversichert.
                                       Wohnungsinhaber auch Eigentümer bzw. Mitei-
                                       gentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses ist                2.3   Im Freien auf dem versicherten Grundstück laut
                                    ▪ Baubestandteile, Gebäudezubehör, Rollläden,                         Polizze, im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräu-
                                       Markisen, Außenjalousien sofern                                    men sind mitversichert:
                                       - für diese Ersatz aus einer bestehenden Ge-                       ▪ Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte
                                         bäudeversicherung verlangt werden kann                              Fahrräder inklusive Zubehör, nach dem Stand
                                       - diese nicht fix montiert sind                                       der Technik gesicherte E-Scooter (nicht jedoch
                                       - diese zu einem Ein- oder Zweifamilienwohn-                          Scooter ohne Elektroantrieb)
                                         haus gehören und der Wohnungsinhaber Ei-                         ▪ Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze
                                         gentümer dieses Gebäudes ist.                                    ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen
                                         Versichert sind jedoch Schäden an Baube-                            und Wäschespinnen
                                         standteilen und Gebäudezubehör, die durch                        ▪ der Inhalt von Gas- und Heizöltanks
                                         Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen                    2.3.1 In der Feuerversicherung sind mitversichert:
                                         Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.                        Spielplatzeinrichtungen (inkl. Freizeitobjekte), Son-
                                    ▪ innerhalb von Mauern befindliche Installationen                     nenschirme, Partyzelte, Terrassenheizung, mobile
                                    ▪ im Rahmen der Glasbruchversicherung:                                gasbetriebene Terrassenheizstrahler („Heiz-
                                       - Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr,                      schwammerl“), Mülleimer, Postkasten, Gartengriller
                                         Hohlgläser (z. B. Vasen, Trinkgläser) und Be-                    sowie Gartenhütten, die auf einem der ausschließli-
                                         leuchtungskörper                                                 chen Nutzung durch den Wohnungsinhaber gewid-
                                       - Verglasung von Kunstgegenständen und                             meten Teil des Versicherungsgrundstückes stehen.
                                         Kunstwerken, Kunstverglasung                               2.3.2 In der Sturmversicherung sind mitversichert:
                                       - Treib- und Gewächshäuser                                         Spielplatzeinrichtung (inkl. Freizeitobjekte), Son-
                                                                                                          nenschirme, Mülleimer, Postkasten, Gartenmöbel
                                                                                                          sowie Gartenhütten, die auf einem der

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                           Seite 2 von 10

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                                    ausschließlichen Nutzung durch den Wohnungsin-                            Sachen unter bloßer Ausnützung des Überra-
                                    haber gewidmeten Teil des Versicherungsgrund-                             schungsmomentes (plötzliches Entreißen der
                                    stückes stehen und eine kraftschlüssige Veranke-                          Handtasche etc.).
                                    rung mit dem Erdboden aufweisen, die nicht ohne                        ▪ Gegenstände, die von der Haushaltversicherung
                                    Zuhilfenahme von Werkzeugen gelöst werden                                 (Artikel 1 Punkt 1.1) umfasst sind, auch dann,
                                    kann.                                                                     wenn sie vorübergehend für die Dauer von bis
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens                       zu 6 Monaten:
                                    1.000 Euro.                                                               - zur Reparatur bzw. zum Service gegeben wur-
                                                                                                                 den,
                              2.4   In der Garage bzw. im Carport (Unterstellplatz für                        - zur Aufbewahrung gegeben wurden,
                                    Kraftfahrzeuge), auf dem Grundstück oder auf ei-                          - verliehen wurden
                                    nem gemieteten Garagenabstellplatz in Gebäuden,                        Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus
                                    sofern nicht aus einer bestehenden Gebäudeversi-                       einer anderen Versicherung eine Entschädigung
                                    cherung bzw. Kaskoversicherung Ersatz verlangt                         verlangt werden kann.
                                    werden kann, sind gegen Feuer versichert:                              Im Rahmen der Außerhausversicherung ersetzen
                                    Privat genutzte Kraftfahrzeuge und Anhänger die                        wir je Schadenfall höchstens 10.000 Euro davon für
                                    im Eigentum (auch Leasing) des Versicherungs-                          Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 höchstens
                                    nehmers oder anderer Personen stehen, die mit                          1.000 Euro.
                                    dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein-                          Diese Außerhausversicherung gilt nicht
                                    schaft leben, zum Zeitwert.                                            ▪ in weiteren Wohnsitzen des Versicherungsneh-
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens                       mers
                                    10.000 Euro. für das Kraftfahrzeug und den Inhalt.                     ▪ Für ein versichertes Nebengebäude auf abwei-
                                    Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge und deren In-                        chender Risikoadresse
                                    halt, die zur betrieblichen oder beruflichen Nutzung                   ▪ für Schäden durch einfachen Diebstahl (ausge-
                                    zur Verfügung gestellt werden.                                            nommen Kinderwagen und Krankenfahrstühle).

                              2.5   Innerhalb Österreichs                                           Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert?
                                    Versichert ist der Inhalt von angemieteten Bank-                3.1 Feuer
                                    schließfächern. Als versicherter Inhalt gelten Ge-                    Versichert sind Schäden durch:
                                    genstände, die von der Haushaltsversicherung um-                3.1.1 Brand inkl. Kaminbrand
                                    fasst sind (Artikel 1, Punkt 1.1).                                    Versichert sind Schäden durch Brand inklusive Ka-
                                    Es besteht Versicherungsschutz gegen die Gefah-                       minbrand. Brand ist ein Feuer, das sich mit schädi-
                                    ren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.                      gender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet.
                                    Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus                    Der Brandherd ist mitversichert
                                    einer anderen Versicherung eine Entschädigung                         Nicht versichert sind Schäden:
                                    verlangt werden kann.                                                 ▪ die durch ein Feuer, das sich nicht selbst aus-
                                    Im Schadenfall sind dem Versicherer geeignete                             breiten kann, verursacht werden
                                    Nachweise über Inhalt und Wert zur Verfügung zu                       ▪ an Elektrogeräten (elektrische und elektronische
                                    stellen.                                                                  Maschinen, Apparate, Einrichtungen) durch
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens                       - die Energie des elektrischen Stromes (Über-
                                    EUR 10.000,-                                                                spannungsschäden)
                                                                                                              - Kurzschlussschäden
                              2.6   Außerhausversicherung                                                     - nicht ausbreitungsfähige Kabelbrände
                                    Versichert sind, innerhalb Europas im geografi-                       ▪ an Gegenständen, die dem Feuer bestimmungs-
                                    schen Sinn:                                                               gemäß ausgesetzt werden.
                                    ▪ alle Gegenstände und Wertsachen, die von der                  3.1.2 Explosion
                                       Haushaltversicherung umfasst sind (Artikel 1                       Versichert ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
                                       Punkt 1.1), vorübergehend – das heißt für die                      von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver-
                                       Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Internatsschü-                     laufende Kraftäußerung.
                                       lern und Studenten in Studentenheimen für die                      Mitversichert im Rahmen der Schäden durch Ex-
                                       Dauer von bis zu 10 Monaten – auch in frem-                        plosion sind:
                                       den, ständig bewohnten Gebäuden (z. B. in Ho-                      ▪ Verpuffungsschäden in Kachelöfen und Schwe-
                                       telzimmern).                                                           denöfen
                                       Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht                     ▪ Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blind-
                                       aus einer anderen Versicherung eine Entschädi-                         gänger) aus beendeten Kriegen
                                       gung verlangt werden kann.                                         ▪ Schäden durch Schüsse aus Schusswaffen
                                    ▪ Kinderwagen und Krankenfahrstühle – auch au-                   3.1.3 Implosion
                                       ßerhalb von Gebäuden                                                Versichert ist der plötzliche Zusammenbruch eines
                                    ▪ Schäden, die durch Beraubung entstehen, wenn                         Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als
                                       tätliche Gewalt angewendet oder angedroht wird                      der Innendruck ist.
                                       – in oder außerhalb von Gebäuden. Nicht als
                                       Beraubung gilt die Wegnahme der versicherten

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                         Seite 3 von 10

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                              3.1.4 Blitzschlag                                                            ▪ durch Schäden an Treib- und Gewächshäusern
                                    Versichert sind Schäden, die an den versicherten                         jeder Art
                                    Sachen (Artikel 1) entstanden sind durch
                                    ▪ die schädigende Kraft oder Wärmewirkung des                   3.3   Einbruchdiebstahl und Beraubung
                                        Blitzes (direkter Blitzschlag)                                    Versichert sind:
                                    ▪ die mittelbare Einwirkung atmosphärischer                     3.3.1 Schäden durch versuchten oder vollbrachten Ein-
                                        Elektrizität (indirekter Blitz)                                   bruchdiebstahl, wenn der Täter in die Versiche-
                              3.1.5 Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen                                 rungsräume gelangt
                                     Versichert sind Schäden durch Absturz oder An-                       ▪ durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen,
                                     prall von                                                                Fenstern oder anderen Gebäudeteilen
                                    ▪ Luft- bzw. Raumfahrzeugen oder Satelliten, de-                      ▪ durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt
                                        ren Teile bzw. Ladung                                                 sind und ein erschwerendes Hindernis darstel-
                                    ▪ Meteoriten                                                              len,
                                    Mitversichert im Rahmen der Feuerversicherung ist                     ▪ durch heimliches Einschleichen und aus den ab-
                                    das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie                              geschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwen-
                                    die unvermeidlichen Folgen bei den in den Punkten                         det
                                    3.1.1 bis 3.1.5 aufgezählten Schadenereignissen.                      ▪ mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln
                                                                                                          ▪ mit richtigen Schlüsseln, die sich der Täter durch
                              3.2 Sturm                                                                       - Einbruchdiebstahl in andere als in der Polizze
                              3.2.1 Versichert sind Schäden durch:                                              genannten Versicherungsräumlichkeiten eines
                                    ▪ Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr                                benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes
                                      als 60 km/h                                                             - Aufbrechen eines Schlüsseltresores, welcher
                                    ▪ Schneedruck                                                               gemäß Herstellervorschriften und mit einem
                                    ▪ Schneerutsch durch Herabrutschen von am                                   Mindestgewicht von 0,8 kg ordnungsgemäß
                                      Dach angesammelten Schneemassen (Dachla-                                  am Gebäude verankert ist oder
                                      winen)                                                                  - Raub
                                    ▪ Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch                                    angeeignet hat
                                    ▪ Beschädigungen durch Hagel                                          Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke
                                                                                                          oder Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt
                                    Mitversichert im Rahmen der Sturmversicherung ist                     nur dann vor, wenn sich der Täter diese Schlüssel
                                    das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie                          durch Einbruchdiebstahl in anderen als die in der
                                    die unvermeidlichen Folgen bei den angeführten                        Polizze genannten Versicherungsräumlichkeiten ei-
                                    Punkten.                                                              nes benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes oder
                              3.2.2 Nicht versichert sind Schäden:                                        durch Raub angeeignet hat.
                                    ▪ durch Niederschlagswasser oder Schmelzwas-                          Bei Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 beträgt
                                       ser, das bereits in den Boden gesickert ist.                       die Ersatzleistung je Schadenfall in versperrten
                                    ▪ durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser.                            oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln,
                                    ▪ durch Niederschlagswasser, Schmelzwasser,                           versperrten Geldschränken oder Safes höchstens
                                       Schnee oder Hagel, wenn diese Niederschläge                        10.000 Euro, davon höchstens 1.000 Euro für frei-
                                       nicht durch die - im Zusammenhang mit einem                        liegende oder in freistehenden Handkassen und
                                       versicherten Ereignis - beschädigten oder zer-                     Schatullen befindliche Wertsachen.
                                       störten Dach- oder Mauerteile, bzw. durch zer-               3.3.2 Schäden durch einfachen Diebstahl
                                       störte oder beschädigte, ordnungsgemäß ge-                         von versicherten Sachen in der versicherten Woh-
                                       schlossene Fenster oder Außentüren eindrin-                        nung, im Freien auf dem versicherten Grundstück,
                                       gen.                                                               im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräumen.
                                    ▪ durch Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmun-                         Ein einfacher Diebstahl ist die Wegnahme versi-
                                       gen, Vermurungen, Lawinen und Lawinenluft-                         cherter Sachen, ohne dass der Dieb Gewalt an-
                                       druck.                                                             wendet oder einen Einbruchsdiebstahl begeht.
                                    ▪ durch Bewegung von Felsblöcken, Gesteinstei-                        Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt
                                       len oder Erdmassen, wenn diese Bewegung                            ▪ für Wertsachen gemäß Art.1, Punkt 1.1 höchs-
                                       durch Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen,                             tens 1.000 Euro
                                       Sprengungen oder Erschließung gasförmiger,                         ▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens
                                       flüssiger oder fester Stoffe aus dem Erdinneren                        5.000 Euro
                                       verursacht wurde.                                            3.3.3 Schäden durch Beraubung
                                    ▪ durch Setzungen, Bodensenkungen oder Anhe-                          Als Beraubung gilt die Wegnahme oder Heraus-
                                       bungen des Untergrundes.                                           gabe durch Anwendung oder Androhung tätlicher
                                    ▪ Nicht versichert sind Schäden ohne Auswirkung                       Gewalt. Nicht versichert sind reine Sachschäden.
                                       auf die Funktionsfähigkeit und Nutzungsdauer.                3.3.4 Schäden durch Vandalismus,
                              3.2.3 Nicht versichert sind Kosten:                                         wenn der Täter im Zuge eines vollbrachten oder
                                    ▪ der Nachjustierung von unbeschädigten Anten-                        versuchten Einbruchdiebstahles versicherte Sa-
                                       nenanlagen                                                         chen innerhalb der Versicherungsräume vorsätzlich
                                                                                                          zerstört oder beschädigt

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                          Seite 4 von 10

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                              3.3.5 Schäden durch böswillige Beschädigung, Zerstö-                        ▪ durch Folgeschäden an den versicherten Sa-
                                    rung oder Entwendung von versicherten Sachen im                          chen durch bestimmungswidriges Austreten von
                                    Zusammenhang mit Demonstrationen, Zusammen-                              Leitungswasser aus undichten Verfugungen von
                                    rottungen, Krawallen oder Tumulten.                                      Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadaptie-
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens                      rungen.
                                    1.000 Euro.                                                              Unter Leitungswasser im Sinne dieser Vertrags-
                              3.3.6 Kosten für die notwendige Schlossänderung bis                            bestimmung ist ausschließlich Wasser aus Roh-
                                    maximal 1.000 Euro, soweit die Original- oder Dup-                       ren der Wasserversorgung des versicherten Ob-
                                    likatsschlüssel der Versicherungsräume durch Ein-                        jektes oder daran angeschlossener Einrichtun-
                                    bruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen                               gen zu verstehen
                                    sind.                                                                 ▪ durch Frost an Heizungsanlagen, Sanitäranla-
                              3.3.7 Kosten infolge eines gedeckten Einbruchdiebstahls                        gen, Armaturen und angeschlossenen Einrich-
                                    bzw. Beraubungsschadens die durch die unbefugte                          tungen, wenn diese zum Wohnungsinhalt gehö-
                                    Benützung des (Mobil-)Telefons durch den/die Tä-                         ren.
                                    ter entstehen.                                                           Dieser Versicherungsschutz gilt für Eigentums-,
                                    Als Nachweis dient die Telefonrechnung, eine Auf-                        Genossenschafts- und Mietwohnungen, wenn
                                    listung der Telefongespräche in dieser Zeit durch                        kein Ersatz aus einer bestehenden Gebäudever-
                                    die jeweilige Telefongesellschaft sowie die durch-                       sicherung verlangt werden kann.
                                    schnittlichen Telefonkosten der letzten zwölf Mo-                     ▪ aus unvermeidlichen Folgen eines versicherten
                                    nate.                                                                    Leitungswasserschadens.
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens             3.4.2 Nicht versichert sind Schäden:
                                    1.000 Euro.                                                           ▪ durch Grund- oder Hochwasser, durch Wasser
                              3.3.8 Einbruchdiebstahl durch „moderne Kriminalitätsme-                        aus Witterungsniederschlägen oder dadurch
                                    thoden“ (wie zum Beispiel durch unbefugtes Benut-                        verursachten Rückstau
                                    zen von Magnetschlüssel, Codetastaturen, Funk-                           Als Rückstau bezeichnet man den bestim-
                                    steuerungen, Handysteuerungen, Fingerprint-, Ge-                         mungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus
                                    sichts oder Irisscan) auch dann, wenn keine Ein-                         Ableitungsrohren des Gebäudes infolge einer
                                    bruchspuren vorhanden sind und das unbefugte                             Überlastung der Abwasserrohre durch Nieder-
                                    Öffnen von Türen mit elektronischen Schließsyste-                        schlags- oder Schmelzwasser.
                                    men nicht nachweisbar ist.                                            ▪ durch Schwammbildung oder Vermorschung
                                    Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt                                auch dann, wenn diese auf einen bedingungsge-
                                    ▪ für Wertsachen gemäß Art.1 höchstens                                   mäß gedeckten Leitungswasserschaden zurück-
                                        1.000 Euro                                                           zuführen sind
                                    ▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens                          ▪ durch Austritt von Wasser aus Wasserbetten
                                        10.000 Euro                                                       ▪ durch Wasseraustritt aus nicht an das Leitungs-
                                    Der Versicherer haftet, wenn bei einem Einbruch-                         wassernetz angeschlossenen Aquarien, Zim-
                                    diebstahl oder bei einem einfachen Diebstahl ge-                         merbrunnen, Wassersäulen bzw. aus deren
                                    mäß Punkt 3.3.1 und 3.3.2 der Schaden unter Be-                          Pumpenanlage auf Grund des Wasseraustrittes
                                    teiligung von Hausangestellten als Täter, Anstifter,                  ▪ durch Leitungswasser, das aus Verfugungen
                                    Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt wor-                         austritt, die ihre Dichtfunktion offensichtlich, mit
                                    den ist, je Schadenfall bis höchstens 5.000 Euro für                     bloßem Auge erkennbar, nicht mehr erfüllen
                                    den Wohnungsinhalt und für Wertsachen gemäß                              können. Das ist dann der Fall, wenn die Verfu-
                                    Artikel 1, Punkt 1.1 bis höchstens 1.000 Euro.                           gung lückenhaft ist oder das Dichtmaterial mit
                                    Die Entschädigungspflicht besteht nur dann, wenn                         den Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadap-
                                    der Hausangestellte wegen dieser Tat entlassen                           tierungen nicht mehr in fester Verbindung steht.
                                    wurde. Diese Haftung besteht aber nicht, wenn der
                                    Schaden unter Beteiligung einer anderen in häusli-              3.5 Glasbruch
                                    cher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer                   3.5.1 Versichert sind Schäden durch Bruch bzw. Sprung
                                    lebenden Person, eines Untermieters oder eines                        der gemäß Artikel 1 versicherten Verglasung bis zu
                                    gegen Entgelt beherbergten Gastes als Täter, An-                      einer Scheibengröße von 10 m2
                                    stifter, Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt                  Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt:
                                    worden ist.                                                           ▪ bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wieder-
                                                                                                             herstellungskosten sowie angefallene Notvergla-
                              3.4 Leitungswasser                                                             sungs- oder Notverschalungskosten
                              3.4.1 Versichert sind Schäden:                                              ▪ bei Entsorgungskosten bis zu 50 % der Entschä-
                                    ▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Lei-                           digungsleistung für die vom Schaden betroffene
                                      tungswasser aus wasserführenden Anlagen                                Glasscheibe
                                      oder deren angeschlossenen Einrichtungen                            ▪ bei unvermeidlichen Folgeschäden (inkl. Ersatz
                                    ▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Was-                           von Sprossen) eines versicherten Glasbruch-
                                      serdampf aus Warmwasserleitungen oder ange-                            schadens höchstens 5.000 Euro
                                      schlossenen Einrichtungen


                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                            Seite 5 von 10

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                              3.5.2 Nicht versichert sind:                                                ▪ durch Erdbeben
                                    ▪ Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Ver-                             an den versicherten Sachen, die durch eine na-
                                       schrammen oder Absplittern der Glasoberfläche                         turbedingte Erschütterung des Erdbodens – aus-
                                       oder der darauf angebrachten Folien, Malereien,                       gelöst durch geophysikalische Vorgänge im Erd-
                                       Schriften bestehen                                                    inneren – verursacht werden.
                                    ▪ Schäden an Fassungen oder Umrahmungen                                  Versichert sind nur Schäden aus Erdbeben,
                                    ▪ Schäden an Scheiben von Gewächshäusern                                 wenn die seismische Intensität am Versiche-
                                    ▪ Schäden an Geräteverglasungen jeglicher Art                            rungsort mindestens der Stufe 6 der Europäi-
                                       ausgenommen Glaskeramikkochflächen                                    schen Makroseismischen Skala 1998 (EMS-98)
                                    ▪ Schäden an Verglasungen, die vor dem ord-                              basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht.
                                       nungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen,                      3.7.2 Nicht versichert sind Schäden:
                                       beim Herausnehmen, beim Transport, bei der                         ▪ durch Grundwasser, Niederschlags- oder
                                       Lagerung oder bei Reparaturarbeiten entstehen                         Schmelzwasser, sobald es im Boden versickert
                                    ▪ Schäden an Blei-, Messing- oder Kunstvergla-                           ist und sich nicht mehr an der Oberfläche befin-
                                       sungen                                                                det.
                                    ▪ Notwendige Bewachungskosten                                         ▪ durch Vermurungen, wenn sie die Folge von
                                                                                                             Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder
                              3.6 Kühlgut                                                                    Sprengungen sind.
                              3.6.1 Versichert sind Schäden an dem in Kühlschränken                 3.7.3 Versicherungsbeginn
                                    und Kühltruhen befindlichen Kühlgut, bei Versagen                     Der Versicherungsschutz für die Naturkatastro-
                                    der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung                    phen-Hilfe beginnt nach Ablauf einer Frist von
                                        Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt                         28 Tagen (Wartefrist)
                                        höchstens 1.000 Euro                                              ▪ nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn
                              3.6.2 Nicht versichert sind Schäden an den Kühltruhen                          bzw.
                                    oder Kühlschränken selbst und an anderem Woh-                         ▪ nach der Einreichung des Antrages bei der Ver-
                                    nungsinhalt und Gebäudebestandteilen, auch wenn                          sicherung oder Übergabe an die Kundenbetreu-
                                    diese Schäden Folgen eines versicherten Kühlgut-                         erin oder den -betreuer, jedoch nicht vor dem
                                    schadens sind.                                                           vereinbarten Versicherungsbeginn.
                                                                                                          Die Wartefrist gilt auch nicht bei einer Vertragser-
                              3.7 Naturkatastrophen-Hilfe – Grunddeckung                                  neuerung (Konvertierung) für die bereits versicherte
                              3.7.1 Versichert sind Schäden                                               Höchsthaftungssumme.
                                    ▪ durch Schneelawinen                                           3.7.4 Versicherte Kosten
                                      an den versicherten Sachen, die durch von                           ▪ Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung
                                      Berghängen niedergehende Schneemassen und                              Die Entschädigung inkl. Nebenkosten beträgt bis
                                      Lawinenluftdruck verursacht werden.                                    zu 10.000 Euro je versichertem Schadenereig-
                                    ▪ durch Hochwasser                                                       nis.
                                      an den versicherten Sachen, die durch das                              Sofern laut Polizze ein Nebengebäude an einer
                                      Übersteigen des jeweiligen Wasserstandgrenz-                           abweichenden Risikoadresse versichert ist, be-
                                      wertes eines stehenden oder fließenden Gewäs-                          trägt die Entschädigung für die versicherten Sa-
                                      sers infolge von außergewöhnlichen Nieder-                             chen 5.000 Euro (inkl. Nebenkosten) je Scha-
                                      schlägen oder außergewöhnlicher Schnee-                                denereignis.
                                      schmelze verursacht werden.                                         ▪ Naturkatastrophen-Hilfe extra
                                      Als Wasserstandgrenzwert wird das vom öffentli-                        Die Entschädigung der Naturkatastrophen-Hilfe
                                      chen hydrographischen Dienst publizierte 10-                           extra (Erhöhung) gilt nur an der versicherten Ri-
                                      jährliche niedrigste Jahreshochwasser herange-                         sikoadresse.
                                      zogen.                                                                 Die Erhöhung gilt nicht für ein laut Polizze versi-
                                    ▪ durch Überschwemmungen                                                 chertes Nebengebäude auf der abweichenden
                                      an den versicherten Sachen, die durch Austritt                         Risikoadresse.
                                      von Wasser aus der Wasserführung eines flie-                  3.7.5 Kumulschadengrenze, Höchstentschädigung
                                      ßenden oder stehenden oberirdischen Gewäs-                          In der Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung steht
                                      sers verursacht werden.                                             die Höchstentschädigung je versichertem Schaden-
                                    ▪ durch Vermurungen                                                   ereignis für alle Schadenereignisse innerhalb eines
                                      an den versicherten Sachen, die durch oberflä-                      Kalenderjahres maximal zweimal zur Verfügung.
                                      chige Massebewegungen aus Erdreich/Geröll                           Ob ein oder mehrere Schadenereignisse vorliegen,
                                      und Wasser ausgelöst durch Wassereinwirkung,                        entscheidet im Zweifelsfall ein Gutachten der Zent-
                                      verursacht werden.                                                  ralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
                                    ▪ durch Rückstau                                                      Wenn die anlässlich eines Hochwasser-, Über-
                                      an den versicherten Sachen, wenn die vorhan-                        schwemmungs- oder Erdbebenereignisses im
                                      denen Abwassersysteme aufgrund von Witte-                           Sinne dieser Bedingung ermittelten Entschädigun-
                                      rungsniederschlägen, oder Schmelzwasser in ih-                      gen aus dem gesamten Vertragsbestand des Versi-
                                      rer Kapazität überlastet sind und das Wasser                        cherers zusammen den Betrag von
                                      nicht abführen können.                                              30.000.000 Euro (Kumulschadengrenze)

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                            Seite 6 von 10

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                                    überschreiten, werden die auf die einzelnen An-                 ▪ Sturm
                                    spruchsberechtigen entfallenden Entschädigungen                    - dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.),
                                    anteilig gekürzt.                                                    sind ordentlich instand zu halten
                                    In diesem Fall haftet der Versicherer für die Ent-                 - Gullys, Rigolen und Dachrinnen sind von Schmutz,
                                    schädigung aus jedem einzelnen Vertrag nur nach                      Laubwerk, Erde oder anderen Materialien zu säu-
                                    dem Verhältnis der Kumulschadengrenze zur                            bern, um das Ablaufen des Niederschlagswassers
                                    Summe der ermittelten Entschädigungen aus allen                      nicht zu behindern.
                                    Verträgen des Versicherers.                                     ▪ Einbruchdiebstahl
                                                                                                       - Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, ist
                              3.8   Generelle Ausschlüsse                                                sie zu versperren. Eine Türe, die bloß ins Schloss
                                    Nicht versichert sind Schäden durch:                                 gefallen ist, gilt nicht als versperrt. Als versperrt gilt
                                    ▪ Kriegsereignisse jeder Art                                         eine Türe erst dann, wenn der Riegel des Schlosses
                                    ▪ Aufruhr                                                            betätigt wurde.
                                    ▪ Aufstand                                                         - Bei Fenstern, die für die Widerstandsklasse RC2
                                    ▪ Beschlagnahme                                                      (DIN EN 1627) zertifiziert sind, müssen, wenn sie bei
                                    ▪ Enteignung oder sonstiger Eingriff von hoher                       Abwesenheit aller Personen in Kippstellung belassen
                                        Hand                                                             werden, die Fenstergriffe versperrt werden. Fenster,
                                    ▪ Kernenergie oder Radioaktivität                                    die diesen Sicherheitsnormen nicht entsprechen,
                                    ▪ Bodensenkung                                                       müssen, bei Abwesenheit aller Personen, geschlos-
                                    es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach,                     sen sein.
                                    dass der Schaden mit diesen Ereignissen oder de-                   - In Abwesenheit aller Personen dürfen Tresorschlüs-
                                    ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittel-                    sel in den versicherten Räumlichkeiten nur in ver-
                                    bar in Zusammenhang steht.                                           sperrten Behältnissen aufbewahrt werden, die der
                                    Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne                     gleichen Sicherheitsstufe entsprechen, wie der Tre-
                                    des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt der                        sor.
                                    Nachweis des Zusammenhangs dem Versicherer.                          Werden die Originalschlüssel in den Versicherungs-
                                                                                                         räumlichkeiten ohne diese qualifizierte Aufbewah-
                              3.9   Ausschluss von Schäden durch Terrorakte                              rungsart verwahrt, besteht kein Versicherungsschutz.
                                    Ausgeschlossen sind, ohne Rücksicht auf andere                  ▪ Leitungswasser
                                    mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur glei-                - Sind Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienwohnhäu-
                                    chen Zeit oder in einer vom Schaden abweichen-                       ser länger als 72 Stunden unbewohnt, sind während
                                    den Reihenfolge stattfinden, jegliche Art von Schä-                  dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Haupt-
                                    den, Verlusten, Kosten                                               wasserhahn) abgesperrt zu halten.
                                    oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch                  - Während der Heizperiode sind zusätzlich sämtliche
                                    Terrorakte verursacht werden.                                        wasserführenden Leitungen und Anlagen zu entlee-
                                    Vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlos-                       ren, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb
                                    sen sind jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kos-                   gehalten wird. Die Entleerung von wasserführenden
                                    ten oder Aufwendungen, die durch Handlungen                          Leitungen der Heizanlage kann bei ausreichender
                                    verursacht werden, die zur Eindämmung, Vorbeu-                       Sicherung durch Frostschutzmittel entfallen.
                                    gung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen                  - Dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.)
                                    werden oder sich in irgendeiner Weise darauf be-                     sind in Nassräumen unverzüglich zu erneuern, so-
                                    ziehen.                                                              bald sie Schäden aufweisen.
                                    Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen                Bei Verletzung dieser Sicherheitsvorschriften/Obliegen-
                                    oder Personengruppen zur Erreichung politischer,                heiten kommen die im Artikel 3 und Artikel 12 der allge-
                                    ethischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher             meinen Bedingungen für die Sachversicherung angeführ-
                                    Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in               ten Rechtsfolgen zur Anwendung. Das bedeutet, dass die
                                    der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu                  Verletzung der Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten zur
                                    verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder                  Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
                                    staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.
                                    Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im
                                    Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er                  Im Schadenfall
                                    nachzuweisen, dass ein Schaden weder unmittel-
                                    bar noch mittelbar in Zusammenhang mit einem                    Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun?
                                    Terrorakt steht.                                                ▪ Wenden Sie sich nach einem Schadenfall unverzüglich
                                                                                                      an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an den Versi-
                                                                                                      cherer und informieren Sie diese(n) umfassend über
                              Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten                                  den Schadenhergang und Schadenumfang.
                                                                                                    ▪ Einen Schaden, der auf Brand, Explosion, Einbruch-
                              Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu                          diebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub zurückzufüh-
                              treffen?                                                                ren ist, müssen Sie unverzüglich nach Kenntniserlan-
                              Es sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:                       gung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde (z. B. der


                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                              Seite 7 von 10

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                                  nächsten Polizeidienststelle) anzeigen.                             dieser Entschädigungsgrenzen anteilsmäßig in dem
                                  Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen und legen Sie               Verhältnis, in welchem die vertragsmäßige Leistung
                                  diese der Schadenmeldung bei. Die für die Begrün-                   zur vertragsmäßigen Leistung der anderen Versicherer
                                  dung des Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben                    steht.
                                  sind auf Verlangen des Versicherers schriftlich zu Pro-           ▪ Selbstbehalt
                                  tokoll zu geben.                                                    Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um
                                  Die hierzu dienlichen Untersuchungen müssen gestat-                 den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt,
                                  tet und unterstützt werden. Der Versicherungs-nehmer                sofern in diesen Bedingungen bzw. Klauseln kein ab-
                                  ist verpflichtet alle für die Feststellung des Entschädi-           weichender Selbstbehalt angeführt ist.
                                  gungsanspruches nötigen Unterlagen auf Verlangen                  ▪ Zeitwert
                                  des Versicherers vorzulegen. Der Versicherer kann                   Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf
                                  vom Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der vom                     Zahlung des die Zeitwertentschädigung übersteigen-
                                  Schaden betroffenen Sachen mit Wertangabe verlan-                   den Teiles der Entschädigung nur insoweit, als die Ver-
                                  gen.                                                                wendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung
                              ▪ Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf                    oder Wiederherstellung von Gegenständen des Woh-
                                  der Zustand, der durch den Schaden herbeigeführt                    nungsinhaltes innerhalb dreier Jahre nach dem Scha-
                                  wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann                    denfall sichergestellt ist.
                                  verändert werden, wenn es zur Schadenminderung er-                  Für Sachen außerhalb der Wohnräumlichkeiten wer-
                                  forderlich ist.                                                     den Kosten nur bei Wiederbeschaffung von Sachen
                              ▪ Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Wert-                    gleicher Art und Güte ersetzt.
                                  papiere müssen unverzüglich gesperrt werden und so-
                                  weit möglich, das gerichtliche Kraftloserklärungsverfah-          Wir ersetzen:
                                  ren (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden.                      ▪ Den Schaden, der durch die unmittelbare Einwirkung
                              ▪ Nach Möglichkeit müssen Sie für die Erhaltung, Ret-                   der versicherten Gefahren oder deren unvermeidliche
                                  tung und Wiedererlangung der versicherten Sachen                    Folge entsteht, das heißt die Wiederherstellungskosten
                                  sorgen und allfälligen Weisungen des Versicherers be-               (Reparaturkosten) höchstens die Kosten der Wieder-
                                  folgen.                                                             beschaffung einer neuen gleichen oder gleichwertigen
                              ▪ Sobald Sie vom Verbleib entwendeter Sachen erfah-                     Sache am Tag des Schadens (Neuwertentschädi-
                                  ren, teilen Sie uns dies sofort mit. Werden die Sachen              gung).
                                  nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so                ▪ Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten
                                  hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Entschädi-                der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte
                                  gung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min-            (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens)
                                  derwert, zurückzugeben oder uns die Sachen zu über-               ▪ Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, höchs-
                                  eignen.                                                             tens jedoch die Kosten der Wiederbeschaffung (am
                              Eine Verletzung dieser Verpflichtungen führt nach Maß-                  Tag des Schadens).
                              gabe des § 6 Abs. 3 und des § 62 VersVG zur Leistungs-                ▪ Zur Wiederherstellung verwendbare Reste werden ge-
                              freiheit des Versicherers.                                              mäß ihrem Wert angerechnet.
                                                                                                      Restwerte, die nicht wiederverwendet werden und nicht
                              Hinweis:                                                                mehr als 10 % des Ersatzwertes betragen, gelten als
                              Verzeichnisse bzw. Nachweise über Wertsachen, Teppi-                    verloren. Eine – auch nur teilweise – Wiederverwen-
                              che, Kunstgegenstände, etc. die vom Versicherungsneh-                   dung wird bei der Ersatzleistung angerechnet.
                              mer geführt werden, erleichtern im Schadenfall die Ab-                ▪ Den Verkehrswert im Verkauf am Tag des Schadens
                              wicklung und ermöglichen den vollwertigen Ersatz dieser                 bei Gegenständen mit historischem oder künstleri-
                              Sachen. Diese Nachweise sollten gesondert aufbewahrt                    schem Wert, bei Schmuck und Münzen, bei denen Al-
                              werden oder dem Versicherer übergeben werden.                           terung im Allgemeinen nicht mit Entwertung gleichzu-
                                                                                                      setzen ist.
                              Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung                             ▪ Bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs den Schlusskurs
                              ▪ Entschädigungsgrenzen                                                 der letzten vor dem Schadenfall erfolgten Notierung.
                                Im Rahmen des Vertrages ersetzen wir den Schaden                    ▪ Bei privat genutzter Computer-Software die Wiederbe-
                                bis zu den auf der Polizze und in den vorliegenden Be-                schaffungskosten je Schadenfall höchstens
                                dingungen angegebenen Entschädigungsgrenzen im                        5.000 Euro.
                                Rahmen der Höchstentschädigung. Die in den jeweili-                   Nicht versichert sind die Kosten der Datenwiederher-
                                gen Artikeln angeführten Entschädigungen werden im-                   stellung.
                                mer im Rahmen der Höchstentschädigung geleistet                     ▪ Nur bei Beraubungen, Elementarereignissen, Ein-
                                und werden nicht zur Höchstentschädigungsleistung                     bruchdiebstahl-, Feuer- und Leitungswasserschäden
                                addiert.                                                              die amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von
                                Nach Eintritt des Versicherungsfalles haften wir wiede-               Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapie-
                                rum bis zur vollen Höhe der vereinbarten Entschädi-                   ren (für rein privat genutzte KFZ), und sonstigen Ur-
                                gungsgrenzen laut Polizze.                                            kunden und Dokumenten.
                              ▪ Doppel-/Mehrfachversicherung                                        ▪ Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen
                                Bei Zusammentreffen mehrerer Wohnungsversicherun-                     Schaden möglichst gering zu halten.
                                gen für denselben Haushalt leisten wir im Rahmen                      Ausgenommen davon sind

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                         Seite 8 von 10

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                                  - Aufwendungen, die durch Gesundheitsschädigungen                   versicherten Adaptierungen (Baubestandteile und Ge-
                                     bei Erfüllung der Rettungspflicht verursacht werden,             bäudezubehör gemäß Artikel 1)
                                  - Kosten für Leistungen der im öffentlichen Interesse               Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Nieder-
                                     oder auf behördliche Anordnung tätig gewordenen                  schlagswasser oder Schmelzwasser, das bereits in
                                     Feuerwehren oder anderer Verpflichteter.                         den Boden gesickert ist.
                              ▪   Kreditzinsen, vermindert um die Sparzinsen, bei Ver-                Kein Anspruch besteht, wenn ein Ersatzanspruch aus
                                  lust von Sparbüchern je Schadenfall höchstens                       einer anderen Versicherung oder aus der Katastro-
                                  1.000 Euro                                                          phenhilfedeckung besteht.
                              ▪   Kosten einer Ersatzwohnung.                                         Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens
                                  Wir ersetzen die nachweislich aufgewendeten Mehr-                   5.000 Euro inklusive sämtlicher Nebenkosten.
                                  kosten für Ersatzwohnräume zur Befriedigung eines                 Weiters werden im Rahmen der Höchstentschädigung
                                  dringenden gleichwertigen Wohnbedürfnisses nach ei-               Kosten bis zu 1.000 Euro ersetzt für:
                                  nem versicherten Schadenereignis. Von den Kosten                  ▪ die nachweislich bei der Bank entstehenden Schlüssel-
                                  abgezogen wird der kraft Gesetzes oder nach dem                     und Schlossänderungskosten
                                  Mietvertrag ersparte Mietzins.                                    ▪ die Reparatur aller Schadenfälle eines Versicherungs-
                                  Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens                 jahres gemeinsam für Schäden an nicht freiliegenden
                                  10.000 Euro.                                                        Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der Ver-
                                  Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset-                   sicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten
                                  zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob                   des Versicherungsnehmers oder anderer Personen,
                                  fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso-              die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-
                                  weit gekürzt.                                                       meinschaft leben, sofern nicht aus einer anderen Versi-
                              ▪   Mietzinsverlust                                                     cherung eine Entschädigung verlangt werden kann.
                                  Wir ersetzen bei vermieteten Räumen den Mietzinsver-
                                  lust inklusive anteiliger Betriebskosten, wenn und so-            Nicht ersetzt werden:
                                  weit der Mieter die Zahlung des Mietzinses verweigern             ▪ Bei zusammengehörigen Einzelsachen die allfällige
                                  darf und auch tatsächlich verweigert hat.                            Entwertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Ein-
                                  Die Entschädigung wird für die Dauer der tatsächlichen               zelsachen durch die Beschädigung oder Zerstörung
                                  Unbenutzbarkeit längstens bis zum Ablauf von zwölf                   der anderen erleiden.
                                  Monaten nach Eintritt des Schadenfalles gewährt.                  ▪ Ein persönlicher Liebhaberwert
                                  Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens
                                  10.000 Euro
                                  Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset-                 Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen
                                  zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob
                                  fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso-            Artikel 7 – Wohnungswechsel
                                  weit gekürzt.                                                     Wenn Sie innerhalb Österreichs in eine neue Wohnung
                              ▪   Mehrkosten für bauliche Verbesserungen                            übersiedeln, gilt im Rahmen des Vertrages für die Dauer
                                  Wir ersetzen Kosten, die sich anlässlich der Wieder-              von zwei Monaten – ab Beginn des Umzuges – als Versi-
                                  herstellung nach einem versicherten Schadenereignis               cherungsort sowohl die alte als auch die neue Wohnung.
                                  gemäß Artikel 3 daraus ergeben, dass auf Grund ge-                Die Versicherung gilt auch während des Transportes,
                                  änderter gesetzlicher, baubehördlicher, feuerpolizeili-           nicht versichert sind die Gefahren einfacher Diebstahl und
                                  cher oder technischer Vorschriften, Anlageteile gänz-             Glasbruch.
                                  lich oder teilweise erneuert oder zusätzlich hergestellt          Der Wohnungswechsel ist uns innerhalb zweier Monate –
                                  werden müssen.                                                    ab Beginn des Umzuges – in geschriebener Form anzu-
                                  Die Ersatzleistung für derartige Mehrkosten ist jedoch            zeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Ver-
                                  ausschließlich auf die vom Schaden betroffenen Woh-               sicherer im Schadenfall Leistungsfreiheit einwenden.
                                  nungsteile beschränkt und beträgt höchstens 10 % des              Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wohnungs-
                                  Schadens (ohne Berücksichtigung der Mehrkosten).                  wechsels und unter Einhaltung einer Frist von einem Mo-
                                  Maximal werden 100 Euro pro m2 der auf der Polizze                nat können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
                                  angeführten Innenfläche für den versicherten Woh-
                                  nungsinhalt auf der Risikoadresse ersetzt.                        Artikel 8 – Wertanpassung
                              ▪   Nebenkosten                                                       ▪ Die Indexvereinbarung ist obligatorisch und kann nicht
                                  Wir ersetzen Nebenkosten bis höchstens 200 Euro pro                 ausgeschlossen werden.
                                  m2 der auf der Polizze angeführten Innenfläche, min-              ▪ Für die Wertanpassung des Wohnungsinhalts wird der
                                  destens 1.000 Euro für den versicherten Wohnungsin-                 Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen.
                                  halt auf der Risikoadresse.                                       ▪ Die Wertanpassung wird jeweils zur Hauptfälligkeit
                              ▪   Niederschlagswasser                                                 (Prämienfälligkeit) vorgenommen.
                                  Versichert sind Schäden durch Niederschlagswasser                 ▪ Liegt die Indexveränderung (Erhöhung oder Verminde-
                                  oder Schmelzwasser, das durch ordnungsgemäße ver-                   rung) unter 1 %, wird die Wertanpassung auf das
                                  schlossene Fenster oder Türen bzw. feste Baube-                     nächste Jahr verschoben.
                                  standteile ins Innere des Gebäudes eindringen konnte.             ▪ Ausgenommen von der Indexanpassung sind jene Ris-
                                  Versichert sind Schäden innerhalb der Versicherungs-                ken, die auf der Polizze mit dem Text „ohne
                                  räumlichkeiten am Wohnungsinhalt oder an den

                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
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                      UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können
                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                          Seite 9 von 10

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                                Indexvereinbarung“ gekennzeichnet wurden bzw. in                    Artikel 10 – Vertragsgrundlagen
                                gegenständlichen Bedingungen summenmäßig                            Auf Ihren Versicherungsvertrag finden außer den vorlie-
                                angeführt sind.                                                     genden Bedingungen folgende Bestimmungen Anwen-
                                                                                                    dung:
                              Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung                           ▪ die in der Polizze getroffenen Vereinbarungen (z. B.
                              Als Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung ist                   Vertragsklauseln)
                              eine korrekte Angabe der m2 (Innenfläche) Vorausset-                  ▪ die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversiche-
                              zung. Die korrekte Angabe der m2 ist eine Obliegenheit                  rung (ABS)“ ausgenommen die Bestimmungen über
                              des Versicherungsnehmers.                                               die Unterversicherung
                              Sollte sich im Schadenfall eine falsche Bemessungs-                   ▪ das Versicherungsvertragsgesetz in der jeweils gel-
                              grundlage herausstellen, so ist der Versicherer berechtigt,             tenden Fassung.
                              die entgangene Prämie für die bisherige Laufzeit nachzu-
                              fordern.
                              Veränderungen der m2 während der Vertragslaufzeit sind
                              dem Versicherer umgehend (spätestens innerhalb von 3
                              Monaten) bekanntzugeben.


                      UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677
                      Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
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                      diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern.                                                        Seite 10 von 10
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