# VLV Ländle Heimvorteil Standard-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-hausrat-vlv-laendle-heimvorteil-standard-schutz.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-hausrat-vlv-laendle-heimvorteil-standard-schutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Standard-Schutz](https://vlv.at/downloads/ipid-haushaltversicherung-laendleheimvorteil-standard-schutz), Fassung 2025/09 (4643)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Implosion | nicht geregelt |  |  |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nicht geregelt |  |  |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | nein | Nutzfeuer und Versengen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchsdiebstahl | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub in der Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Leitungswasser | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | nicht geregelt |  |  |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdsenkung | nein | Bodensenkung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | nicht geregelt |  |  |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Reisegepäck | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | nicht geregelt |  |  |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten einer Notwohnung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Transport- und Lagerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | nicht geregelt |  |  |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis zur Versicherungssumme | Kühlgut | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Glasbruch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | nicht geregelt |  |  |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |  |  |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufruhr oder Aufstand | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: IPID Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Standard-Schutz

```text
[Seite 1]
   Haushaltversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                      Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                           Ländle Heimvorteil Kompaktschutz


Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Haushaltversicherung
       Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
       Sachversicherung:                                                  Sachversicherung:
       Versichert im Rahmen der Versicherungssumme                        Schäden durch:
       sind Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:                          ✖ Nutzfeuer und Versengen
       ✓ Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag,               ✖ Bewegung von Boden und Gesteinsmassen (aus-
         Explosion, Flugzeugabsturz                                         gelöst durch Bautätigkeit oder bergmännische
       ✓ Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein-                Tätigkeit)
         schlag, Erdrutsch                                                ✖ Bodensenkung
       ✓ Leitungswasser                                                   ✖ dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse
       ✓ Einbruchsdiebstahl                                               ✖ Schwammbildung
       ✓ Vandalismus                                                      ✖ Zerkratzen, Verschrammen von Glasoberflächen
       ✓ Glasbruch                                                          oder Absplittern von Kanten
                                                                          ✖ Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion,
       Versichert sind mit beschränkten Beträgen:                           Aufruhr oder Aufstand
       ✓ Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun-                        ✖ unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Kern-
         gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und                     energie
         Schmelzwasser, Erhöhung des Grundwasserspie-                     Schäden an:
         gels, Rückstau
                                                                          ✖ Abbruchobjekten
       ✓ Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup-
         peln, Windfangverglasungen, Maschinen- und                       Privathaftpflichtversicherung:
         Küchengeräteverglasungen)
                                                                          ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       ✓ Reisegepäck                                                        gehen
       ✓ Kühlgut                                                          ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen
                                                                            decken, z.B. Kfz-Haftpflicht
       Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt:               ✖ Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepach-
       ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                   tet oder geleast sind
         fung der versicherten Sachen                                     ✖ Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Perso-
       ✓ Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und                      nen zugefügt werden
         Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini-
         gungskosten sowie Entsorgungskosten)                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       ✓ Kosten einer Notwohnung
                                                                          !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
                                                                              erfolgt eine anteilige Entschädigung
       Privathaftpflichtversicherung:
                                                                          !   bei rechtswidriger oder vorsätzlicher Schadenherbei-
       Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche-
                                                                              führung entfällt der Versicherungsschutz
       rungssumme sind:
                                                                          !   wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
       ✓ die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzan-
                                                                              Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht
         sprüche bei Sach-, Personen- und dadurch verur-
         sachten Vermögensschäden aus den Gefahren des                    !   bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
         täglichen Lebens im Privatbereich                                    Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag


                                                                                                                                  4643 2025/09

[Seite 2]
✓ Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche                         !   bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
✓ Mietsachschäden aus der Beschädigung von                                   entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise
  gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange
  das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem
  Monat aufweist

Als mitversichert gelten außerdem Schadenersatzan-
sprüche von Angehörigen, welche nicht im selben
Haushalt wohnen.


Wo bin ich versichert?
Sachversicherung:
• Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Privathaftpflichtversicherung:
• Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde.


Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
  vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
• Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig-
  nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
• Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
  sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
  versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
• Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
  Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
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