# Adam Riese XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-adam-riese-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-adam-riese-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung Adam Riese XXL (AVB HR 2024)](https://www.adam-riese.de/downloads/240108_Hausrat_AVB_XXL.pdf), Fassung AVB HR 2024, 01.02.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichten. | A 17.4.1, Seite 13 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. | A 14.1.1, Seite 11 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. | A 11, Seite 9 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. | A 22.3, Seite 14 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören | A 10, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | ja | Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen weitergehenden Versicherungsschutz anbieten, wird im Schadenfall Dein Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert. | A 6.22, Seite 8 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %. | A 14.2.2, Seite 11 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ... oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | A 3.1, Seite 2 |
| Implosion | ja | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall ... Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. | A 3.6, Seite 2 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja | Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von Gasen und feinstverteilten Feststoffen | A 3.7.1, Seite 2 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja | Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar werden | A 3.2, Seite 2 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja | Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine zerstört oder beschädigt werden | A 3.8.1, Seite 2 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja | Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch ... Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität | A 3.4, Seite 2 |
| Einbruchdiebstahl | ja | Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: | A 4.1, Seite 3 |
| Raub in der Wohnung | ja | Der Räuber wendet gegen Dich Gewalt an, um Deinen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | A 4.3.1, Seite 3 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 4.1.1 oder 4.1.5 | A 4.2, Seite 3 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja | Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: | A 5.2, Seite 5 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja | Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Aquarien, | A 5.2.5, Seite 5 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis 5.000 € | Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser (einschließlich der damit verbundenen Abwassergebühren) oder Gas | A 13.14, Seite 11 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja | Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala | A 6.1.1, Seite 5 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. | A 6.4.1, Seite 6 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. | A 6.4.2, Seite 6 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | A 6.4.3, Seite 6 |
| Erdsenkung | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | A 6.4.5, Seite 6 |
| Schneedruck | ja | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | A 6.4.6, Seite 6 |
| Lawinen | ja | Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. | A 6.4.7, Seite 6 |
| Vulkanausbruch | ja | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste | A 6.4.8, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 1.000 € | Für Schäden durch extreme Naturgewalten nach A 6.4 besteht eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €. | A 6.7.1, Seite 6 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja | Für nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. | A 4.5.1, Seite 3 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert waren oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht Kfz-Anhänger) befanden. | A 4.5.2, Seite 3 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | Für nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. | A 4.5.1, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. | A 4.6.2, Seite 4 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja | Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Kinderwagen und nicht motorgetriebene Gehwagen/Rollstühle | A 4.9.1, Seite 4 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja | Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch ... Diebstahl für Waschmaschinen und Wäschetrockner, die ... in gemeinschaftlich genutzten Räumen auf dem Grundstück Deiner versicherten Wohnung befinden. | A 4.7.1, Seite 4 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 2.500 € | Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € begrenzt. | A 4.11.3, Seite 4 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | ja | Wir leisten Entschädigung auch für versicherte Sachen (siehe A 8), die Dir durch Trickdiebstahl entwendet werden. | A 4.15, Seite 4 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja | auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. | A 12.7, Seite 9 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja | Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 40 % der ... entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. | A 18.3.1, Seite 13 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 2.000 € | 2.000 € für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge | A 18.3.2.1, Seite 13 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 10.000 € | 10.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere | A 18.3.2.2, Seite 13 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | 25.000 € Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. | A 18.3.2.3, Seite 13 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja | Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen | A 18.3.2.4, Seite 13 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. | A 18.2.2, Seite 13 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja | Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: | A 12.1, Seite 9 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend. | A 12.1.2, Seite 9 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja | Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 4.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: | A 12.4, Seite 9 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 2.500 € | Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € begrenzt. | A 4.11.3, Seite 4 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja | besteht Versicherungsschutz während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst | A 12.2, Seite 9 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja | Dies gilt längstens für die Dauer von 360 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf max. 150 € | A 13.3, Seite 10 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 5.000 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. | A 13.12, Seite 10 |
| Aufräumungskosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. | A 13.1, Seite 10 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. | A 13.2, Seite 10 |
| Transport- und Lagerkosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. | A 13.4, Seite 10 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja | Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der ... für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | A 13.5, Seite 10 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja | Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. | A 13.7, Seite 10 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja | Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen. | A 13.9, Seite 10 |
| Sachverständigenkosten | ja | Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 € übersteigt, ersetzen wir die durch Dich gemäß A 19.6 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. | A 19.6.1, Seite 14 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 5.000 € | Wir ersetzen Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühl- und Tiefkühlschränken oder -fächern, wenn die Energiezufuhr unvorhersehbar unterbrochen wird oder die Geräte technisch versagen. | A 6.16, Seite 7 |
| Datenrettungskosten | ja, bis 2.500 € | Kosten für die technische Wiederherstellung oder des Versuchs der Wiederherstellung | A 13.17, Seite 11 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Platten und Spiegel aus Glas; | A 6.12.1, Seite 7 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja | Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie die Elektronik von Glaskeramik-Kochfeldern | A 6.12.1, Seite 7 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | ja, bis 2.500 € | Wir leisten Entschädigung für unmittelbare Vermögensschäden, welche Dir oder einer mit Dir in häuslicher Gemeinschaft ... Person durch Phishing, Pharming oder Skimming entstehen | A 6.19.1, Seite 7 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | ja, bis 5.000 € | Wir leisten Entschädigung für entstehende Schäden durch Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten, infolge eines Einbruchdiebstahls oder eines Raubes. | A 4.12.1, Seite 4 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja | Geräte der Gartentechnik und deren Ladestationen, z.B. Mähroboter, Schwimmbad-/Teichroboter und Rasentrimmer, | A 4.6.1.3, Seite 3 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis 5.000 € | Wir leisten Entschädigung für Sportausrüstungen unter den genannten Voraussetzungen (A 12.3 bis 12.5) auch wenn sich diese dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden. | A 12.8, Seite 9 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. | A 8.3.5, Seite 8 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja | Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die entweder Dir ... zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. | A 8.3.7, Seite 8 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn Du diese als Mieter oder | A 8.3.1, Seite 8 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja | Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8.1 bis 8.3, | A 8.3.10, Seite 8 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Wechselst Du Deine Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. | A 16.1, Seite 12 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | B 2.1.2.1, Seite 16 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen gegen Dein Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; | B 3.3.2.2, Seite 18 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Du hast in der kalten Jahreszeit die versicherte Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. | A 21.1, Seite 14 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 180 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. | A 23.1.3, Seite 15 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. | A 2.1, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung Adam Riese XXL (AVB HR 2024)

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                                   Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Hausratversicherung Adam Riese XXL
(AVB HR 2024)
Stand 01.02.2024


 Inhaltsverzeichnis
 Teil A
 1        Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich      22       Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
          versicherbar? Welche Schäden sind versichert?                                  nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?
 2        Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                                23       Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
 3        Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo-    24       Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
          sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges zu ver-    25       Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
          stehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
 4        Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch
          sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versi-        Teil B
          chert?                                                                1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
 5        Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche          1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
          Schäden sind hier nicht versichert?
                                                                                1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
 6        Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Naturge-
                                                                                1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
          walten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche
                                                                                         oder Nichtzahlung
          Schäden sind hier nicht versichert?
                                                                                1.4      Folgebeitrag
 7        Welche Sachen sind versichert?
                                                                                1.5      Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
 8        Was gehört zum Hausrat?
                                                                                1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
 9        Was gehört nicht zum Hausrat?
                                                                                2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
 10       Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
                                                                                2.1      Dauer und Ende des Vertrags
 11       Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
          Versicherungsvertrag?                                                 2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
 12       Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet      3        Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
          sie?                                                                  3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
 13       Welche Kosten sind versichert?                                        3.2      Gefahrerhöhung
 14       Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was         3.3      Deine Obliegenheiten
          sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme?
                                                                                4        Weitere Regelungen
 15       Anpassung des Beitrags
                                                                                4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
 16       Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
                                                                                4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
 17       Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterver-
                                                                                4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters
          sicherung?
                                                                                4.4      Verjährung
 18       Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Ent-
          schädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?                             4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
 19       Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?               4.6      Anzuwendendes Recht
 20       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst?        4.7      Embargobestimmung
 21       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzli-    4.8      Überversicherung
          che Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?       4.9      Versicherung für fremde Rechnung
                                                                                4.10     Aufwendungsersatz
                                                                                4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
                                                                                4.12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                                                                4.13     Repräsentanten

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Teil A                                                                                dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blit-
                                                                                      zes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
1        Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zu-
         sätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert?              3.4      Überspannung durch Blitz
         Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-             Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspan-
         gende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden o-               nung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder
         der infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:                               durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicher-
                                                                                      ten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
1.1      Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmorschäden, Blitz-
         schlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Blindgänger, Im-       3.5      Explosion, Blindgänger
         plosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahrzeuganprall, Anprall                 Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf
         oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner La-               dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
         dung;                                                                        Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
1.2      Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Ein-                    Intensität der Kraftäußerung.
         bruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;                         Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur
1.3      Leitungswasser;                                                              unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in
1.4      Naturgefahren;                                                               einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher
                                                                                      Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des
1.4.1    Sturm, Hagel;                                                                Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explo-
1.4.2    soweit zusätzlich vereinbart:                                                sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zer-
         Die extremen Naturgewalten: Überschwemmung, Rückstau, Erd-                   reißen seiner Wandung nicht erforderlich.
         beben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus-               Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus
         bruch.                                                                       dem 1. oder 2. Weltkrieg (Blindgänger).
1.5      Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart);                           3.6      Implosion
         Die Versicherung von Glasschäden.                                            Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall ei-
1.6      Schäden an Kühl- und Gefriergut;                                             nes Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren
                                                                                      Unterdrucks.
1.7      Innere Unruhen;
                                                                             3.7      Rauch, Ruß und Verpuffung
1.8      Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming.
                                                                             3.7.1    Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von
1.9      Best-Leistungs-Garantie.
                                                                                      Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestim-
2        Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                                       mungswidrig aus der auf dem Versicherungsgrundstück befindli-
                                                                                      chen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage aus-
2.1      Ausschluss Krieg
                                                                                      bricht.
         Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
                                                                                      Ruß ist ein bei unvollständigen Verbrennungsprozessen entste-
         nisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
                                                                                      hender aus sehr kleinen Teilchen bestehender Feststoff.
         ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
                                                                                      Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen,
2.2      Ausschluss Kernenergie
                                                                                      Dämpfen und Stäuben beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäu-
         Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare                    ßerung, die im Gegensatz zu einer Explosion mit nur geringer Ge-
         Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich-             schwindigkeit und Druckwirkung verläuft.
         tigung mitwirkender Ursachen.
                                                                             3.7.2    Nicht versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung
3        Was ist unter Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmor-                     von Rauch und Ruß entstehen (z.B. Fogging).
         schäden, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,          3.8      Fahrzeuganprall
         Blindgänger, Implosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahr-
                                                                             3.8.1    Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Stra-
         zeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und
                                                                                      ßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine zerstört oder beschä-
         Überschallknall zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht
                                                                                      digt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden-
         versichert?
                                                                                      kommen.
3.1      Brand, Nutzwärmeschäden
                                                                             3.8.2    Unsere Deckung gilt subsidiär, d.h. die Inanspruchnahme aus un-
         Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd                  serem Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige
         entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener               Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstande-
         Kraft auszubreiten vermag.                                                   nen Schadens erreicht wird (Subsidiarität). Wir ersetzen gegebe-
         Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die an versicherten Sa-                  nenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.
         chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme         3.8.3    Nicht versichert sind Schäden durch Anprall eines Schienen-,
         zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.                 Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine, wenn diese von
         Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder            Dir oder Personen, welche mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
         Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.                          ben, gelenkt werden.
3.2      Seng- und Schmorschäden                                             3.9      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder La-
         Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte Schäden durch                 dung
         Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen                  Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Glei-
         sichtbar werden und nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion o-             ches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner La-
         der Implosion entstanden sind.                                               dung.
3.2.1    Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die           3.10     Überschallknall
         dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
                                                                                      Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstö-
         Wärme ausgesetzt sind.
                                                                                      rung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der
3.3      Blitzschlag                                                                  durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden
         Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sa-              Druckwelle beruht.
         chen.                                                               3.11     Nicht versicherte Schäden
         Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an                   Nicht versichert sind
         elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschä-
                                                                             3.11.1   Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwir-
         den sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf
                                                                                      kender Ursachen.

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3.11.2    Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungs-                      Du gibst Sachen heraus oder lässt sie Dir wegnehmen, weil der
          raum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden,                    Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
          die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und                 Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versiche-
          zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungs-                  rungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist
          schutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicher-                 der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausge-
          ten Schadenereignisses nach A 3.1 sind.                                        sprochen wird.
4         Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Ein-         4.3.3     Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
          bruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier                        Dir werden versicherte Sachen weggenommen, weil Deine Wi-
          nicht versichert?                                                              derstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-
                                                                                         kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Deines kör-
4.1       Einbruchdiebstahl                                                              perlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmit-
          Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:                             telbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Un-
4.1.1     Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes                         fall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z.B. eine
          Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes ein-                 Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
          bricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von ande-   4.3.4     Dir stehen Personen gleich, die mit Deiner Zustimmung in der
          ren Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine                 Wohnung anwesend sind.
          Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten        4.4       Nicht versicherte Schäden
          Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines fal-
          schen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht,      4.4.1     Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus
          dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.                                 nach einem Einbruch sowie Raub
4.1.2     Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes                     Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch ext-
                                                                                         reme Naturgewalten (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
          Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Be-                 rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht wer-
          hältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit                    den. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Des
          falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öff-                  Weiteren gelten Schäden durch einfachen Diebstahl oder Trick-
          net. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das                  diebstahl als nicht versichert.
          Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder
          gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht    4.4.2     Nicht versicherte Schäden bei Raub
          schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen                   Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft wer-
          abhandengekommen sind.                                                         den, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb
4.1.3     Einschleichen oder Verborgen halten                                            des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach A 4.3.1
                                                                                         bis 4.3.3 verübt werden, sind diese Sachen versichert.
          Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen
          Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschli-      4.5       Fahrraddiebstahl (soweit zusätzlich vereinbart)
          chen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte.                   4.5.1     Für nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrrä-
4.1.4     Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes                                           der (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen
          Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat                    Fahrradanhänger und Trailer-Bikes erstreckt sich der Versiche-
          angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohle-                 rungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Die Regelungen
          ner Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr                   zur Außenversicherung nach A 12 gelten entsprechend.
          für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzuset-                  Für die damit lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch
          zen.                                                                           dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie
4.1.5     Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel                              zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
          Dies liegt in folgenden Fällen vor:                                  4.5.2     Für Fahrräder und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger
4.1.5.1   Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen                 und Trailer-Bikes besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zur
          Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen              Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
          Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder                gesichert waren oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug
          Raub nach A 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub die-                (nicht Kfz-Anhänger) befanden. Du hast geeignete Unterlagen,
          ses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts er-                   die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmen-
          folgt sein.                                                                    nummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und aufzubewah-
                                                                                         ren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für Dich unzumutbar ist,
4.1.5.2   Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richti-                 kannst Du die Entschädigung nur verlangen, wenn Du die Merk-
          gen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vor-              male des Fahrrads anderweitig nachweisen kannst. Du hast hat
          her durch Diebstahl beschafft. Dabei hast weder Du, noch die                   den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
          Person, welche Deinen Schlüssel rechtmäßig in Gewahrsam                        anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir ge-
          hatte, den Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht.                  mäß B 3.3.3 zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
          Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versi-
          cherungsorts erfolgt sein.                                           4.5.3     Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die im Versi-
                                                                                         cherungsschein genannten Beträge begrenzt.
4.2       Vandalismus
                                                                               4.6       Diebstahl von Wäsche, Mähroboter, Gartenmöbeln sowie Gar-
          Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie                  ten- und mobilen Grillgeräten
          in A 4.1.1 oder 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort ein-
          dringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder be-     4.6.1     Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
          schädigt (dazu zählen auch Graffitischäden). Das Gleiche gilt bei              chen Diebstahl für mobile
          Raub innerhalb der versicherten Wohnung.                             4.6.1.1   Gartenmöbel, Sonnenschirme, Partyzelte und Gartenpavillons,
4.3       Raub                                                                           die überwiegend aus Planen oder Stoffen bestehen, sowie für
                                                                                         Gartenboxen und deren Inhalt (z.B. Auflagen, Gartengeräte, Kin-
          Raub ist in folgenden Fällen gegeben:                                          derspielsachen),
4.3.1     Anwendung von Gewalt                                                 4.6.1.2   Gartengeräte, z.B. Gartenscheren, Schaufeln, Spaten, Rasen-mä-
          Der Räuber wendet gegen Dich Gewalt an, um Deinen Wider-                       her und Äxte,
          stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.          4.6.1.3   Geräte der Gartentechnik und deren Ladestationen, z.B. Mähro-
          Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwin-                  boter, Schwimmbad-/Teichroboter und Rasentrimmer,
          dung eines bewussten Widerstandes entwendet werden.
                                                                               4.6.1.4   Grillgeräte,
4.3.2     Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
                                                                               4.6.1.5   Gartenskulpturen (Skulpturen, Figuren und Plastiken),

[Seite 4]
4.6.1.6   Heizgeräte, wie z.B. Heizstrahler und -pilze,                                finden und durch das Aufbrechen von verschlossenen Kraftfahr-
4.6.1.7   Kinderspielsachen und -geräte, Go-Karts und motorbetriebene                  zeugen, Wohnmobilen bzw. Campingfahrzeugen, sowie von ver-
          Spielfahrzeuge bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindig-                 schlossenen Dachboxen, entwendet oder bei diesem Ereignis
          keit,                                                                        zerstört oder beschädigt werden. Beachte, dass Kraftfahrzeug-
                                                                                       anhänger in dieser Regelung nicht eingeschlossen sind.
4.6.1.8   Bienenstöcke und Bienenvölker, die artgerecht gehalten wer-
          den und welche sich auf dem Grundstück der versicherten Woh-                 Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder
          nung oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.                     anderer zum ordnungsmäßigen Öffnen nicht bestimmter Werk-
                                                                                       zeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse des Fahrzeuges
4.6.2     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungs-            gleich.
          summe begrenzt.
                                                                                       Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
4.6.3     Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-                  dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
          dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-             nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
          nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
                                                                              4.11.2   Für diese Erweiterung besteht Versicherungsschutz innerhalb
4.7       Diebstahl von Waschmaschinen und Trocknern aus Gemein-                       Deutschlands, der geographischen Grenzen Europas sowie den
          schaftsräumen                                                                außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Eu-
4.7.1     Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-               ropäischen Union gehören.
          chen Diebstahl für Waschmaschinen und Wäschetrockner, die           4.11.3   Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
          sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen auf dem Grundstück                 grenzt.
          Deiner versicherten Wohnung befinden. Du hast den Diebstahl
          unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.        4.11.4   Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1). Für optische Ge-
          Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leis-            räte sowie Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop, Mo-
          tungsfrei sein.                                                              biltelefon, mobile Navigationsgeräte) besteht nur dann Versiche-
                                                                                       rungsschutz, wenn sich diese Sachen in einem nicht einsehbaren
4.8       Diebstahl von Spielgeräten                                                   Bereich befinden.
4.8.1     Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-      4.12     Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl/Raub
          chen Diebstahl für Kinderspielsachen und -geräte, die sich auf
          dem Grundstück Deiner versicherten Wohnung befinden. Dies           4.12.1   Wir leisten Entschädigung für entstehende Schäden durch Miss-
          gilt auch für gemeinschaftlich genutzte Räume. Go-Karts und                  brauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten, infolge eines Ein-
          Spielfahrzeuge sind bis 6 km/h bauartbedingter Höchstge-                     bruchdiebstahls oder eines Raubes.
          schwindigkeit mitversichert. Du hast den Diebstahl unverzüglich     4.12.2   Entschädigung wird nur geleistet, soweit eine Entschädigung
          der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese            nicht von dem Karten ausgebenden Unternehmen oder aus ei-
          Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.                nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
4.8.2     Die Entschädigung von Gemeinschaftseigentum erfolgt in Höhe                  Du musst nach einem Versicherungsfall die Bank, möglichst die
          des Eigentumsanteils.                                                        kontoführende Stelle, unverzüglich benachrichtigen (Sperran-
                                                                                       zeige). Die Sperranzeige kann auch gegenüber dem Zentralen
4.8.3     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Fahrräder.                       Sperrannahmedienst abgeben werden.
4.9       Diebstahl von Kinderwagen und nicht motorgetriebenen Geh-           4.12.3   Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be-
          wagen/Rollstühlen                                                            grenzt.
4.9.1     Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-      4.13     Diebstahl am Arbeitsplatz
          chen Diebstahl für Kinderwagen und nicht motorgetriebene Geh-
          wagen/Rollstühle, sowie die damit lose verbundenen und regel-       4.13.1   Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
          mäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen, sofern sie zusam-                    chen Diebstahl für versicherte Sachen an Deinem Arbeitsplatz.
          men mit dem Kinderwagen oder dem nicht motorgetriebenen                      Ehegatten/Lebenspartner oder Personen, welche mit Dir in
          Gehwagen/Rollstuhl abhandengekommen sind. Du hast den                        häuslicher Lebensgemeinschaft wohnen, stehen Dir gleich. Ar-
          Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzu-             beitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem die Aufgaben Deiner
          zeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß                  beruflichen Tätigkeit verrichtet werden. Du hast den Diebstahl
          B 3.3.3 leistungsfrei sein.                                                  unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
                                                                                       Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leis-
4.10      Diebstahl aus dem Krankenzimmer in Krankenhäusern, Kuran-                    tungsfrei sein.
          stalten, Sanatorien, Rehabilitationszentren und bei Kurzzeit-
          pflege                                                              4.13.2   Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be-
                                                                                       grenzt. Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1).
4.10.1    Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
          chen Diebstahl für versicherte Sachen, wenn sich diese aufgrund     4.14     Diebstahl von Kraftfahrzeugzubehör
          eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums-      4.14.1   Abweichend zu A 9.1.3 besteht Versicherungsschutz für Schäden
          und Kuraufenthaltes oder bei Kurzzeitpflege (max. 8 Wochen)                  an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklu-
          vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und aus dem                     sive der Felgen bei Einbruchdiebstahl. Das Gleiche gilt für nicht
          Krankenzimmer entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört o-                 montierte Kindersitze und Dachboxen.
          der beschädigt werden.                                              4.14.2   Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus ande-
4.10.2    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.             ren Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Scha-
          Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1), sowie optische              den am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort
          Geräte und Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop,                  gilt auch die Garage.
          Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte).                                     Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
4.10.3    Für diese Erweiterung besteht innerhalb der Bundesrepublik                   dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
          Deutschland Versicherungsschutz.                                             nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
4.10.4    Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-         4.15     Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
          dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-             Wir leisten Entschädigung auch für versicherte Sachen (siehe A
          nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.                                    8), die Dir durch Trickdiebstahl entwendet werden. Dies gilt
4.11      Diebstahl aus Kraftfahrzeugen                                                ebenfalls für Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
4.11.1    Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen die Dir oder ei-            ben.
          ner mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören      4.15.1   Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl
          oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Dies gilt, wenn sich                dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Woh-
          diese Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung be-                    nung (siehe A 10) durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbe-
                                                                                       sondere

[Seite 5]
          - Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfor-               Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Instal-
           dernden Situation oder                                                      lationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend)
          - Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder                              nicht versichert.
          - Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat.        5.4       Nicht versicherte Schäden
4.15.2    Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-                  Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
          dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-             chen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden
          nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.                                    durch
4.16      Diebstahl und Raub durch Hausangestellte                           5.4.1     Plansch- oder Reinigungswasser;
          Als versichert gelten auch Diebstahl- oder Raubschäden durch       5.4.2     Schwamm;
          vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten (zum Beispiel         5.4.3     Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über-
          Pflegepersonal). Unsere Entschädigungsleistung je Versiche-                  schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch
          rungsfall ist auf 5.000 € begrenzt.                                          diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
4.17      Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen         5.4.4     Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
          an einem anderen Ort)                                              5.4.5     Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach
          Bei einem versicherten Raub nach A 4.3 besteht abweichend von                A 5.2 den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat;
          A 4.4.2 und A 12.4 auch dann Versicherungsschutz, wenn die         5.4.6     Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen we-
          Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Her-                  gen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten o-
          ausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen bleiben da-                der Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an
          bei unverändert.                                                             der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
5         Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Wel-                   Nicht versichert sind Schäden an
          che Schäden sind hier nicht versichert?                            5.4.7     Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
5.1       Versicherte Gefahren und Schäden                                             Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-
          Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:                                      findlichen Sachen.
5.1.1     Leitungswasserschäden (Nässeschäden)                               5.4.8     dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Was-
                                                                                       ser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
5.1.2     Bruchschäden
5.2       Leitungswasserschäden (Nässeschäden)                               6         Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Na-
                                                                                       turgewalten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert?
          Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten                 Welche Schäden sind hier nicht versichert?
          ist aus:
                                                                             6.1       Sturm
5.2.1     Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit
          verbundenen Schläuchen,                                            6.1.1     Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
                                                                                       Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit min-
5.2.2     den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen                  destens 62 km pro Stunde).
          Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
                                                                                       Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird
5.2.3     Heizungs- oder Klimaanlagen,                                                 Sturm unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sachverhalte
5.2.4     Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,                                       nachweist:
5.2.5     Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Aquarien,           6.1.1.1   Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs-
5.2.6     innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenableitungsrohren                    grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand o-
          (Witterungsniederschläge).                                                   der an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
5.2.7     Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Hei-      6.1.1.2   Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versi-
          zungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen                      cherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicher-
          davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt              ten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
          sind.                                                                        Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Ge-
                                                                                       bäude verbunden sind.
5.3       Bruchschäden
                                                                             6.2       Hagel
          Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten
          Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Ge-                Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskör-
          bäuden versichert:                                                           nern.
5.3.1     frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren                  6.3       Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
5.3.1.1   der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit                   Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
          verbundenen Schläuchen;                                            6.3.1     Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen o-
5.3.1.2   von Heizungs- oder Klimaanlagen;                                             der auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden.
5.3.1.3   von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen                                    Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind
                                                                                       versichert.
5.3.1.4   der Regenentwässerung.
                                                                             6.3.2     Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
          Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5.3.1 kein Bauteil von
                                                                                       dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
          Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
                                                                             6.3.3     Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
5.3.2     frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
                                                                                       Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich
5.3.2.1   Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B.                verbunden sind.
          Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Was-
                                                                             6.3.4     Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
          sermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
                                                                                       genstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen
5.3.2.2   Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Hei-             sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folge-
          zungs- oder Klimaanlagen.                                                    schäden an versicherten Sachen sind versichert.
          Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, ein-        6.3.5     Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
          schließlich der Bodenplatte.                                                 genstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude bau-
          Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre                 lich verbunden sind.
          innerhalb des Gebäudes.                                            6.3.6     Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
                                                                                       genstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versi-
                                                                                       cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.

[Seite 6]
6.4       Extreme Naturgewalten (soweit zusätzlich vereinbart)                6.5.5    Trockenheit oder Austrocknung.
6.4.1     Überschwemmung                                                               Nicht versichert sind Schäden an
          Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des          6.5.6    Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
          Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflä-                 Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-
          chenwasser. Dies gilt nur, wenn                                              findlichen Sachen.
6.4.1.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)       6.5.7    Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenom-
          Gewässern,                                                                   men hiervon sind Antennenanlagen und Markisen nach A 8.3.3.
6.4.1.2   Witterungsniederschläge                                             6.6      Wartezeit
          oder                                                                         Für extreme Naturgewalten (siehe A 6.4) besteht Versicherungs-
6.4.1.3   ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von              schutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung (War-
          A 6.4.1.1 oder 6.4.1.2 die Überflutung verursacht haben.                     tezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Um-
                                                                                       fang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an
6.4.2     Rückstau                                                                     die Vorversicherung übernommen wurde.
          Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ablei-       6.7      Besondere Selbstbeteiligung für Schäden durch extreme Na-
          tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Ge-                  turgewalten
          bäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
                                                                              6.7.1    Für Schäden durch extreme Naturgewalten nach A 6.4 besteht
6.4.2.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)                eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €.
          Gewässern
                                                                              6.8      Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart)
          oder
                                                                                       Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-
6.4.2.2   Witterungsniederschläge                                                      gende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden:
          den Rückstau verursacht haben.                                               - Bruch (Zerbrechen)
6.4.3     Erdbeben                                                                     - Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen)
          Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens,        6.9      Was ist unter Bruch und Muschelausbrüchen zu verstehen?
          die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst
          wird.                                                               6.9.1    Bruch
          Erdbeben wird unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sach-                 Bruch ist, wenn das Glas durchgehend in seinem Querschnitt be-
          verhalte nachweist:                                                          schädigt ist.
6.4.3.1   Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Um-        6.9.2    Muschelausbrüche
          gebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im ein-                     Muschelausbrüche sind Abplatzungen an der Oberfläche von
          wandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen ande-                   Glas, die zu einer gekrümmten Bruchfläche führen. Der Quer-
          ren Sachen angerichtet.                                                      schnitt muss nicht durchgehend beschädigt sein. Muschelaus-
6.4.3.2   Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versi-                 brüche sind nicht Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberflä-
          cherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.                       che.
6.4.4     Erdfall                                                             6.10     Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
          Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über na-     6.10.1   Nicht versichert sind folgende Schäden:
          turbedingten Hohlräumen.                                            6.10.2   Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z.B. durch Schram-
6.4.5     Erdrutsch                                                                    men, Kratzer).
          Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von      6.10.3   Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen wer-
          Erd- oder Gesteinsmassen.                                                    den undicht.
6.4.6     Schneedruck                                                         6.10.4   Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit
                                                                                       für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
          Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eis-
          massen.                                                                      - Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo-
                                                                                         sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder
6.4.7     Lawinen                                                                        seiner Ladung;
          Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen nie-                  - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie
          dergehen.                                                                      Raub oder der Versuch einer solchen Tat;
6.4.8     Vulkanausbruch                                                               - Leitungswasser;
          Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufrei-               - Sturm, Hagel;
          ßen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptio-
          nen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.               - Extreme Naturgewalten: Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall,
                                                                                         Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
6.5       Nicht versicherte Schäden
                                                                              6.11     Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
          Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
          chen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden      6.11.1   Ausschluss Krieg
          durch                                                                        Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
6.5.1     Sturmflut;                                                                   nisse, Bürger-krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
                                                                                       ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
6.5.2     Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
          ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere          6.11.2   Ausschluss Kernenergie
          Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm                 Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare
          oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstel-                 Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich-
          len;                                                                         tigung mitwirkender Ursachen.
6.5.3     Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlä-        6.11.3   Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die
          gen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erd-                  dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
          oberfläche gedrungen;                                                        Wärme ausgesetzt sind.
6.5.4     Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo-     6.12     Welche Sachen sind versichert? Was ist zusätzlich versicher-
          sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder            bar? Welche Sachen sind nicht versichert?
          seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein     6.12.1   Versicherte Sachen
          versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;

[Seite 7]
         Versichert sind folgende im Versicherungsschein bezeichnete Sa-              Versicherungsschutz bei Phishing und Pharming besteht nur in
         chen:                                                                        Zusammenhang mit Transaktionen, die auf einem in Deinem Ei-
         - Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben;                            gentum befindlichen Computer (PC, Notebook, Laptop) durchge-
                                                                                      führt wurden.
         - Platten und Spiegel aus Glas;
                                                                             6.19.2   Phishing ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu-
         - künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel;              schung falscher Tatsachen (Identitäten) mit Hilfe von E-Mails ver-
         - Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie die Elektronik von            trauliche Zugangs- und Identifikationsdaten beschaffen und mit
           Glaskeramik-Kochfeldern, soweit diese durch den Glasbruch                  den so erlangten Daten im Online-Verkehr unerlaubte Handlun-
           beschädigt wurde oder wenn diese durch den Austausch der                   gen vornehmen. Als Phishing gilt auch, wenn sich Dritte bei ei-
           Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden muss;                          nem Einbruchdiebstahl oder Raub (siehe A 4.1 und 4.3) am Ver-
         - Scheiben von Aquarien, Terrarien;                                          sicherungsort widerrechtlich Zugriff auf vertrauliche Zugangs-
                                                                                      und Identifikationsdaten verschaffen.
         - Scheiben und Platten aus Kunststoff;
                                                                                      Pharming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu-
         - Scheiben von Wintergärten.
                                                                                      schung falscher Tatsachen (Identitäten) durch Umleitung auf ge-
6.13     Nicht versicherte Sachen                                                     fälschte Webseiten vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-
         Nicht versichert sind                                                        ten verschaffen und mit den so erlangten Daten im Online-Ver-
                                                                                      kehr unerlaubte Handlungen vornehmen.
6.13.1   optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und
         Handspiegel;                                                                 Skimming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich durch Manipula-
                                                                                      tion von Geldautomaten oder sonstigen, für elektronische Zah-
6.13.2   Photovoltaikanlagen;
                                                                                      lungsvorgänge geeignete Lesegeräten, vertrauliche Zugangs-
6.13.3   Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil               und Identifikationsdaten von Bank- oder Kreditkarten verschaf-
         elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikati-                fen und mit den so erlangten Daten Zweitkarten anfertigen, um
         onsgeräte sind (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Moni-                mit diesen unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
         toren, Displays von Tablets und Smartphones);
                                                                             6.19.3   Wir ersetzen die unmittelbare Vermögenseinbuße in Höhe des
6.13.4   Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.                      zu Unrecht belasteten Betrags, soweit dieser nicht anderweitig
6.14     Versicherungsort                                                             erstattet wird.
         Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeich-                Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z.B. Zinseinbu-
         neten Gebäude oder Räume von Gebäuden.                                       ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten für Hard- und Soft-
         Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart                  ware) werden nicht erstattet.
         ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.                     Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € be-
6.15     Welche Kosten sind versichert?                                               grenzt.

6.15.1   Versicherte Kosten                                                           Mehrere Schäden, die auf eine gemeinsame Ursache entstehen,
                                                                                      gelten als ein Versicherungsfall.
         Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs-
         falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:                 6.20     Nicht versicherte Schäden

6.15.2   Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen,                 Nicht versichert sind
         Notverglasungen);                                                            - andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikations-
6.15.3   Den Abtransport und die Vernichtung von versicherten Sachen                    daten oder andere Arten der Internetkriminalität
         zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten).                           - Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz be-
6.16     Schäden an Kühl- und Gefriergut                                                steht oder soweit ein kontoführendes Kreditinstitut sie be-
                                                                                        gleicht oder dafür haftet
         Wir ersetzen Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühl- und Tief-
         kühlschränken oder -fächern, wenn die Energiezufuhr unvorher-       6.21     Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls
         sehbar unterbrochen wird oder die Geräte technisch versagen.        6.21.1   Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
         Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be-                Der Computer muss mit einer Zugriffsberechtigung, einer Fire-
         grenzt.                                                                      wall sowie einer aktuellen Version einer Virenschutzsoftware
6.17     Innere Unruhen                                                               ausgestattet sein. Die Virendefinitionen sind mindestens einmal
                                                                                      im Monat zu aktualisieren.
         Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebli-
         che Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung               Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß B
         störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeit ge-                  3.3.3 leistungsfrei sein.
         gen Personen oder Sachen verüben. Wir leisten Entschädigung         6.21.2   Nach Eintritt des Versicherungsfalls
         für versicherte Sachen, die durch unmittelbare Gewalthandlun-                Nach einem Versicherungsfall musst Du
         gen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder be-
                                                                                      - den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizei-
         schädigt werden.
                                                                                        dienststelle anzeigen
6.18     Nicht versicherte Schäden
                                                                                      - den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden
         Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen                  Kreditinstitut anzeigen
6.18.1   Schäden durch Verfügung von hoher Hand.                                      - in Abstimmung mit dem Kreditinstitut unverzüglich Maßnah-
6.18.2   Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugs-                   men ergreifen, die den Schaden mindern (z.B. Widerspruch der
         fertig sind, es sei denn, sie entstehen durch Brand, Explosion o-              Abbuchung) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens ver-
         der Implosion infolge von Inneren Unruhen.                                     hindern (z.B. Kontosperrung)
6.18.3   Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Scha-             - Dich um Begleichung des Schadens durch den Verursacher oder
         denersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts                 durch das kontoführende Kreditinstitut bemühen.
         beansprucht werden kann.                                                     Darüber hinaus musst Du auf unsere Anweisung hin
6.19     Phishing, Pharming, Skimming                                                 - bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns
6.19.1   Wir leisten Entschädigung für unmittelbare Vermögensschäden,                   alle zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens er-
         welche Dir oder einer mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben-                forderlichen Auskünfte erteilen
         den Person durch Phishing, Pharming oder Skimming entstehen,                 - das kontoführende Kreditinstitut ermächtigen, dem uns alle er-
         soweit diese nicht anderweitig erstattet werden.                               forderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls
                                                                                        zu erteilen.

[Seite 8]
         Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß B                   Wohnungseigentümer auf Deine Kosten beschafft oder über-
         3.3.3 leistungsfrei sein.                                                       nommen hast.
6.22     Best-Leistungs-Garantie                                                         Du musst aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
         Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer         8.3.2    Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt
         einen weitergehenden Versicherungsschutz anbieten, wird im                      und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudever-
         Schadenfall Dein Versicherungsschutz im Rahmen der versicher-                   hältnisse angepasst worden sind.
         ten Gefahren und Schäden erweitert. Beim Eintritt des Versiche-        8.3.3    privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkon-
         rungsfalles muss es sich um aktuelle, für jedermann zugängliche                 kraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-An-
         Versicherungsbedingungen handeln (z.B. keine Sonderbedingun-                    lagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10
         gen/ -tarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlos-                dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf
         sen werden können).                                                             dem die versicherte Wohnung liegt. Die Entschädigung für Bal-
6.22.1   Die Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweite-               konkraftwerke ist je Versicherungsfall auf die Versicherungs-
         rungen eines anderen Versicherers für die von diesem kein Zu-                   summe begrenzt
         satzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei         8.3.4    Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Mo-
         uns versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).                         dell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflich-
6.22.2   Die Leistungsgarantie gilt nicht                                                tig sind.
         - für geringere oder keine Selbstbeteiligungen;                        8.3.5    Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Mo-
         - für Einschlüsse und / oder Leistungserweiterungen der                         toren sowie Surfgeräte.
         Allgefahren-Deckung, All-Risk-Deckung sowie unbenannte Ge-             8.3.6    Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
         fahren;                                                                8.3.7    Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die entweder Dir o-
         - für Einschlüsse von Elementargefahren;                                        der Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, aus-
                                                                                         schließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
         - für Schäden durch Sturmflut;                                                  Handelswaren und Musterkollektionen sind bis 5.000 € mitversi-
         - für Schäden durch Grundwasser;                                                chert.
         - wenn Du oder eine Person, dessen Verhalten Du Dir zurechnen          8.3.8    Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen
           lassen musst den Schaden vorsätzlich verursacht;                              nach A 10.1 gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel).
         - bei Versicherungsansprüchen, welche Du bei einem anderen             8.3.9    technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung
           Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung durch Dich oder Per-                der versicherten Wohnung dienen. Versicherungsschutz besteht
           sonen, deren Verhalten Du Dir zurechnen lassen musst, gehabt                  auch für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädi-
           hättest, weil der andere Versicherer auf sein Leistungskür-                   gung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub
           zungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht gemäß Versiche-                       oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind, sofern
           rungsvertragsgesetz verzichtet;                                               keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversiche-
         - für berufliche und gewerbliche Risiken;                                       rung erlangt werden kann.
         - für Glasbruch;                                                       8.3.10   Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8.1 bis 8.3,
                                                                                         das sich in Deinem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen
         - für einfachen Fahrraddiebstahl;
                                                                                         von Deinen Mietern bzw. Untermietern nach A 9.1.5.
         - Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfä-
           higkeit;                                                             9        Was gehört nicht zum Hausrat?
         - Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.        9.1      Nicht zum Hausrat gehören
6.22.3   Voraussetzung ist, dass Du die weitergehenden Leistungen in            9.1.1    Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8.3.1 genannt.
         Form von Versicherungsbedingungen nachweist.                           9.1.2    vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum
6.22.4   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte                  übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese
         Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädi-                      Sachen danach durch Dich als Mieter oder Wohnungseigentü-
         gungsberechnung und Unterversicherung (siehe A 17) oder zu                      mer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
         Wertsachen und Wertschutzschränken bleiben unberührt.                  9.1.3    Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren
                                                                                         Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeu-
7        Welche Sachen sind versichert?
                                                                                         gen und Anhängern, soweit nicht unter A 4.13. und A 8.3.4 ge-
         Versichert ist Dein gesamter Hausrat innerhalb des im Versiche-                 nannt.
         rungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
                                                                                9.1.4    Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-
         Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevorstehenden                 rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht
         -Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei                   unter A 8.3.4 bis 8.3.6 genannt.
         dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan-
                                                                                9.1.5    Hausrat von Mietern und Untermietern in Deiner Wohnung, es
         denkommt, ist versichert.
                                                                                         sei denn, dieser wurde ihnen von Dir überlassen.
         Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
                                                                                9.1.6    Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-
         Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung
                                                                                         rungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegen-
         (siehe A 12) versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz-
                                                                                         stände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versi-
         lich vereinbart ist.
                                                                                         chert sind.
8        Was gehört zum Hausrat?                                                9.1.7    elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die
8.1      Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in Deinem Haushalt zur                     technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten,
         privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.                              ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und
                                                                                         Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart
8.2      Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür
                                                                                         ist.
         gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen
         (siehe A 18). Sofern Deine ansonsten ständig bewohnte Woh-             10       Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
         nung unbewohnt wird nach A 23.1.3 oder als absehbar gilt, dass
                                                                                         Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete
         die Wohnung auf Dauer unbewohnt bleibt, sind Wertsachen
                                                                                         Wohnung. Zur Wohnung gehören
         (siehe A 18) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
                                                                                10.1     diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbstän-
8.3      Ferner gehören zum Hausrat
                                                                                         dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich
8.3.1    alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und                    von Dir privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung
         Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn Du diese als Mieter oder                durch Dich steht eine Nutzung durch Personen, die mit Dir in

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         häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich      12       Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was bein-
         beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur                    haltet sie?
         Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich             12.1     Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
         über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der
         Wohnung).                                                                      Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen
                                                                                        weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzun-
10.2     Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschlie-                    gen:
         ßende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich von Dir zu priva-
         ten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich            12.1.1   Die Sachen sind Dein Eigentum oder dienen Deinem Gebrauch.
         Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf                    Dies gilt auch für Sachen der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft
         dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Nutzung durch                   lebenden Personen.
         Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, steht Dir     12.1.2   Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Ver-
         gleich.                                                                        sicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht
10.3     gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Haus-                  als vorübergehend.
         rat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene              12.2     Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilli-
         Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen              gendiensten
         sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versi-                Hältst Du Dich oder eine mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
         cherte Wohnung befindet.                                                       bende Person sich länger außerhalb der Wohnung auf, besteht
10.4     privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Ver-                Versicherungsschutz während der Ausbildung, einem freiwilligen
         sicherungsorts befinden (innerhalb des Wohnortes oder in einer                 Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen-
         angrenzenden Gemeinde).                                                        dienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundes-
10.5     Abweichend zu A 10.1 ist der Inhalt eines Arbeitszimmers mit-                  freiwilligendienst). Das gilt unabhängig von der Dauer des Auf-
         versichert, welches sich innerhalb des versicherten Grundstü-                  enthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
         ckes befindet, jedoch nicht ausschließlich über die versicherte       12.3     Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
         Wohnung zu betreten ist.                                                       Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzun-
10.5.1   Entschädigung wird nur geleistet, soweit diese nicht aus einem                 gen nach A 4.1 erfüllt sein.
         anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.                 12.4     Besonderheit bei Raub
10.5.2   Die Fläche der beruflich oder gewerblich genutzten Räume, in                   Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
         denen Versicherungsschutz besteht, ist der Wohnfläche gleich-                  nach A 4.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter
         zustellen.                                                                     folgender Voraussetzung:
10.5.3   Unsere Entschädigung ist auf 25.000 € je Versicherungsfall be-                 Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
         grenzt.
                                                                                        Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die
10.6.    Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstü-              mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben.
         cke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung
                                                                                        Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft wer-
         liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige
                                                                                        den, sind nicht versichert.
         Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie-
         dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versi-        12.5     Besonderheit bei Naturgefahren
         cherten Wohnung gehört.                                                        Für Schäden durch Naturgefahren (Sturm, Hagel) besteht Versi-
10.7     Inhalt von Kundenschließfächern bei Geldinstituten                             cherungsschutz innerhalb von Gebäuden. Für extreme Naturge-
                                                                                        walten (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erd-
         Wir leisten Entschädigung für den Inhalt von Kundenschließfä-
                                                                                        rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) besteht Versi-
         chern in Tresorräumen von Geldinstituten innerhalb Deutsch-
                                                                                        cherungsschutz nur sofern Du diese Gefahren explizit versichert
         lands. Diese Erweiterung hat Gültigkeit, soweit hierfür keine be-
                                                                                        hast und Deine versicherten Sachen sich innerhalb von Gebäu-
         sondere Versicherung besteht. Der Inhalt von Kundenschließfä-
                                                                                        den befinden.
         chern ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
                                                                               12.5.1   Abweichend von A 12.5 leisten wir Entschädigung für versicherte
10.7.1   Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000€ be-
                                                                                        Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar,
         grenzt.
                                                                                        Skulpturen mit fester Verankerung, die durch Sturm oder Hagel
10.8     Berufliche Zweitwohnsitze                                                      zerstört oder beschädigt wurden oder abhandenkommen. Die
         Es besteht Versicherungsschutz auch in einem aus beruflichen                   versicherten Sachen müssen sich auf dem Grundstück, auf dem
         Gründen genutzten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands.                        die versicherte Wohnung liegt, befinden. Nach einer öffentlichen
         Liegt der Arbeitsplatz in einer Entfernung von höchstens 30 km                 Sturm- oder Hagelwarnung musst Du zumutbare Sicherungs-
         vom Zweitwohnsitz, so ist ein Nachweis beruflicher Gründe nicht                maßnahmen für die versicherten Sachen ergreifen.
         erforderlich. Der Hausrat des Zweitwohnsitzes ist in der Versi-                Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
         cherungssumme (siehe A 14.2) zu berücksichtigen.                               grenzt.
         Unsere Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf            12.6     Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
         25.000€ begrenzt.                                                              Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädi-
11       Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen                     gungsgrenzen.
         im Versicherungsvertrag?                                              12.7     Hausrat in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
         Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der               Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außen-
         Betrag, den Du je Versicherungsfall selbst zu tragen hast. Eine                versicherung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem
         Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Ver-                   Einbruch in eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil.
         sicherungsfall nach oben.                                                      Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Schiffskabine oder
         Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können indivi-                   das Schlafwagenabteil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ord-
         duell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Ge-              nungsgemäß ist der Verschluss, wenn sämtliche vorhandenen
         fahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.                      Verschlussvorrichtungen und evtl. existierende Sicherungsme-
                                                                                        chanismen betätigt wurden.
                                                                               12.8     Ständige Außenversicherung für Sportgeräte
                                                                                        Wir leisten Entschädigung für Sportausrüstungen unter den ge-
                                                                                        nannten Voraussetzungen (A 12.3 bis 12.5) auch wenn sich diese
                                                                                        dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden.

[Seite 10]
         Ferner wird in Erweiterung zu A 4.1 bis 4.3 Entschädigung geleis-    13.6    Bewachungskosten
         tet, wenn Sportausrüstungen durch Aufbrechen eines verschlos-                Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewa-
         senen und mit dem Boden fest verbundenen Behältnisses außer-                 chen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvor-
         halb von Gebäuden entwendet wurden.                                          richtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
12.8.1   Sportausrüstung sind Sportgeräte, deren Zubehör und dazu ge-                 Schutz bieten.
         hörende Sportbekleidung. Zur Sportbekleidung gehören auch Sa-                Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
         chen, die Schutz gegen mögliche Verletzung bei Ausübung des                  Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll ge-
         Sports bieten.                                                               brauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 120 Stun-
12.8.2   Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € be-                den.
         grenzt.                                                              13.7    Reparaturkosten für Gebäudeschäden
12.9     Vorläufiger Versicherungsschutz bei Auszug                                   Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich
         Entfällt für eine bisher in häuslicher Gemeinschaft mit Dir leben-           der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass
         den Personen der Hausratversicherungsschutz, weil diese einen                die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch ei-
         eigenen, nicht zu Deinem Haushalt gehörenden Hausstand be-                   ner solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Woh-
         gründen (z.B. Auszug von Kindern, Auszug von Ehepartnern nach                nung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem
         Trennung), so besteht für die Dauer von 12 Monate, gerechnet                 Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
         ab Begründung des eigenen Hausstands, vorläufiger Versiche-          13.8    Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
         rungsschutz.
                                                                                      Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an
12.9.1   Dieser vorläufige Versicherungsschutz besteht nur soweit aus                 Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden
         diesem oder anderen Versicherungsverträgen keine anderwei-                   müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten
         tige Entschädigung in Anspruch genommen werden kann.                         oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
12.9.2   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen Betrag von      13.9    Kosten für provisorische Maßnahmen
         25.000 € begrenzt. Der übrige Leistungsumfang richtet sich nach
         dem zum Zeitpunkt der Haushaltsbegründung vereinbarten Ver-                  Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen,
         tragsinhalt.                                                                 um versicherte Sachen zu schützen.

12.10    Erhöhung der Versicherungssumme bei Hochzeit, Kind oder              13.10   Kosten für Technologiefortschritt
         Umzug                                                                        Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich ent-
         Wir erhöhen die Versicherungssumme bei Deiner Heirat, Geburt                 standenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder-
         eines Kindes oder einem Umzug nach A 16.1 um einen Vorsorge-                 herstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung
         betrag von zusätzlich 25.000 €. Die Erhöhung beginnt mit dem                 oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Tech-
         Tag der standesamtlichen Heirat, dem Tag der Geburt oder dem                 nologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maß-
         Tag des Umzugsbeginns und endet 12 Monate danach.                            gebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das
                                                                                      der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst
13       Welche Kosten sind versichert?                                               nahekommt.
         Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen     13.11   Mehrkosten durch Preissteigerungen
13.1     Aufräumungskosten                                                            Wir ersetzen Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstel-
         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräu-              lung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt
         men. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschä-                des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstel-
         digte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz ab-                  lung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversi-
         zutransportieren und sie zu vernichten.                                      cherung besteht. Veranlasst Du nicht unverzüglich die Wieder-
                                                                                      herstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu erset-
13.2     Bewegungs- und Schutzkosten                                                  zen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung ent-
         Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen,                 standen wären.
         zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese         13.12   Rückreise bei Urlaubs- oder Dienstreiseabbruch
         Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustel-
         len oder wiederzubeschaffen.                                                 Bei Fahrtmehraufwand für ein angemessenes Reisemittel. Die
                                                                                      Angemessenheit richtet sich nach dem benutzten Urlaubsreise-
13.3     Hotelkosten                                                                  mittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. Fahrt-
         Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Un-             kosten werden ersetzt, wenn Du, Dein Ehe- oder Lebenspartner
         terbringung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansons-                 und mitreisende Familienangehörige wegen eines erheblichen
         ten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Dir                       Versicherungsfalles vorzeitig eine Reise abbrechen musst und an
         die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar                   den Schadenort reist.
         ist.                                                                         Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus-
         Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Woh-              sichtlich 5.000 € übersteigt und eine Anwesenheit am Schaden-
         nung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von             ort notwendig macht. Als Reise gilt jede Abwesenheit vom Versi-
         360 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf max. 150 € be-                  cherungsort.
         grenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.                           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
13.4     Transport- und Lagerkosten                                           13.13   Umzugskosten
         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu                   Wir ersetzen Kosten für den Umzug in eine andere vergleichbare
         transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Woh-               Wohnung sowie den Rückumzug wenn die ansonsten ständig be-
         nung unbenutzbar wurde und Dir auch die Lagerung in einem be-                wohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar
         nutzbaren Teil nicht zumutbar ist.                                           geworden ist und Dir die Beschränkung auf einen benutzbar ge-
         Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt,             bliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der
         in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in ei-                Umzug kann auf Dauer oder zur Überbrückung eines Zeitraums
         nem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies                   erfolgen.
         gilt längstens für die Dauer von 12 Monaten.                                 Eine Wohnung ist vergleichbar, wenn sie innerhalb Deutschlands
13.5     Schlossänderungskosten                                                       und in einer Entfernung von höchstens 50 km vom bisherigen
         Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzu-                  Wohnort liegt. Ersetzt werden die durch den Umzug veranlass-
         nehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Woh-                 ten Transportkosten.
         nung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen                Unsere Entschädigung ist auf 5.000 € je Versicherungsfall be-
         Versicherungsfall abhandengekommen sind.                                     grenzt. Für in Verbindung mit dem Umzug anfallenden Gebühren

[Seite 11]
         (z.B. Ummeldung, Adressänderung) wird ein pauschaler Betrag        14.1.1   Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der auf-
         von 100 € geleistet.                                                        zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem
         Kosten für die durch den Umzug entstandene geänderte Lebens-                Zustand wiederzubeschaffen.
         führung werden nicht ersetzt.                                      14.1.2   Für Kunstgegenstände nach A 18.1.1.5 und Antiquitäten nach
13.14    Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust                                     18.1.1.6 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden
                                                                                     ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
         Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser (einschließ-
         lich der damit verbundenen Abwassergebühren) oder Gas, wel-        14.1.3   Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht
         cher infolge eines Versicherungsfalles nach A 5.3 entsteht und              mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine
         den das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt. Die Ent-                 Wert. Das ist der Betrag, den Du dafür bei einem Verkauf erzielen
         schädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.                   kannst.
13.15    Kinderbetreuung im Notfall                                         14.1.4   Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge
                                                                                     nach A 18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
         Für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
         eine Kinderbetreuung, wenn diese nach einem versicherten           14.2     Versicherungssumme
         Schaden erforderlich werden. Voraussetzung für die Erstattung      14.2.1   Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versi-
         der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine                  cherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert
         Höhe von 2.500 € übersteigt.                                                nach A 14.1 entsprechen.
         Unsere Entschädigung ist auf 500 € je Versicherungsfall be-        14.2.2   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag
         schränkt.                                                                   von 20 %.
13.16    Unterbringung von Haustieren und Tierarztkosten                    14.3     Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Bei-
         Für Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund               trag
         eines Versicherungsfalles notwendig werden. Ausgeschlossen                  Es gelten folgende Grundlagen:
         vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.        14.3.1   Wir passen Deinen Versicherungsschutz an die Entwicklung der
         Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Scha-             Verbraucherpreise an. Wir verändern hierzu die Versicherungs-
         densumme voraussichtlich eine Höhe von 2.500 € übersteigt.                  summe. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Ge-
         Unsere Entschädigung ist auf 500 € je Versicherungsfall be-                 brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise
         schränkt.                                                                   nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist
13.17    Datenrettungskosten                                                         Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI).
                                                                                     Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statis-
         Abweichend von A 9.1.7 sind die infolge eines Versicherungsfal-             tischen Bundesamt veröffentlichte Index. Die Versicherungs-
         les am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen               summe erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozent-
         Kosten für die technische Wiederherstellung oder des Versuchs               satz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegen-
         der Wiederherstellung – jedoch nicht der Wiederbeschaffung -                über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Ver-
         von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Infor-               änderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem
         mationen) und Programmen mitversichert.                                     Komma berücksichtigt.
         Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine er-              Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn
         satzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf                 einer jeden Versicherungsperiode. Die neue Versicherungs-
         dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder               summe wird auf volle hundert Euro aufgerundet. Wir geben Dir
         nicht mehr verfügbar sind.                                                  die neue Versicherungssumme anschließend bekannt.
13.17.1 Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für         14.3.2   Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Bei-
         - Daten und Programme, zu deren Nutzung Du nicht berechtigt                 trag.
         bist (z.B. so genannte Raubkopien);                                14.3.3   Du kannst der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklä-
         - verfügbare Programme und Daten, die Du auf einem Rücksiche-               rung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) widersprechen.
         rungs- oder Installationsmedium vorhältst.                                  Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Du die
13.17.2 Wir leisten keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen             Mitteilung über die neue Versicherungssumme erhalten hast.
        Lizenzerwerbs. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf                Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig
        2.500 € begrenzt.                                                            abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
13.18    Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder                               15       Anpassung des Beitrags
         Ersetzt werden Kosten, die entstehen, wenn der Alarm (auch         15.1     In der Hausratversicherung errechnet sich der Tarifbeitrag aus
         Fehlalarm) eines nach Gerätenorm DIN EN 14604 zertifizierten                der Multiplikation der Versicherungssumme (in Tausend EUR)
         und in gemäß den Instruktionen des Herstellers geeigneten                   mit dem Beitragssatz des jeweiligen Tarifs für die vereinbarte De-
         Wohnräumen eingebauten Rauch- oder Gasmelders unmittelbar                   ckung.
         oder mittelbar zu einem Einsatz von Polizei oder Feuerwehr
         führt.                                                             15.2     Der Beitragssatz je Tarif ist kalkuliert unter Berücksichtigung des
                                                                                     erwarteten Schadenbedarfs der Risikoart, der Kosten (insbeson-
         Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur               dere für Vertrieb und Verwaltung) sowie des Gewinnansatzes
         Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch                 und der Feuerschutzsteuer, soweit diese anfällt.
         entstehen, dass sich Feuerwehr oder Polizei gewaltsam Zugang
         in das versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft.       15.3     Verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den Tarif-
         Dabei sind der Feuerwehr oder Polizei Dritte gleichgestellt, die            beitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlängerungszeitrau-
         im Rahmen von Geschäftsführung ohne Auftrag tätig werden.                   mes anpassen. Die Beitragsanpassung erfolgt entsprechend der
                                                                                     bisherigen und erwarteten zukünftigen Entwicklung des Scha-
13.19    Kostenpauschale                                                             denbedarfs und einer gegebenenfalls erfolgten Veränderung der
         Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von               Feuerschutzsteuer unter Beibehaltung der dem Vertrag zu-
         2.500 € kann von Dir eine pauschale Leistung in Höhe von 100 €              grunde liegenden Kalkulationsmethode. Soweit wir von unserer
         für Deine persönlichen Auslagen beantragt werden.                           Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
                                                                                     können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vorge-
14       Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme?
                                                                                     tragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung berücksich-
         Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungs-
                                                                                     tigt werden. Wir sind berechtigt, für die Anpassung die statisti-
         summe?
                                                                                     schen Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
14.1     Versicherungswert                                                           cherungswirtschaft e. V. zu berücksichtigen und einen unabhän-
         Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung               gigen Treuhänder mit der Prüfung der Neukalkulation zu beauf-
         der Entschädigung.                                                          tragen.

[Seite 12]
15.4     Sofern der Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei            Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
         Jahren abgeschlossen ist, gilt A 15.3 entsprechend für das Ende             längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
         des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres.                  zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungs-
15.5     Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag einen hö-            schutz nur noch in Deiner neuen Wohnung und nicht mehr in der
         heren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschließende Verträge             bisherigen gemeinsamen Wohnung.
         mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsschutz. Wir       16.6.2   Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
         sind verpflichtet, den Tarifbeitrag für den bestehenden Vertrag             gen sind und entweder Du oder Dein Ehegatte aus der Ehewoh-
         entsprechend dem Tarifbeitrag für neu abzuschließende Ver-                  nung ausziehst, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnun-
         träge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungs-                    gen:
         schutz zu senken, wenn dieser niedriger ist.                                Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des auszie-
15.6     Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn Dir die Mittei-                henden Ehegatten.
         lung hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der Bei-               Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
         tragserhöhung zugeht. Wir haben in dieser Mitteilung darauf                 längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
         hinzuweisen, dass Du den Versicherungsvertrag aufgrund der                  zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versiche-
         Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser                  rungsschutz für die neue Wohnung.
         Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragser-
         höhung kündigen kannst.                                            16.6.3   Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
                                                                                     gen sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt A 16.6.2 ent-
16       Was gilt bei einem Wohnungswechsel?                                         sprechend. Nach Ablauf der Frist 3 Monaten nach der auf den
16.1     Umzug in eine neue Wohnung                                                  Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungs-
                                                                                     schutz für beide neuen Wohnungen.
         Wechselst Du Deine Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf
         die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels be-            16.7     Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
         steht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versiche-                A 16.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Le-
         rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 3                 benspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort
         Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeit-                   gemeldet sind.
         punkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue
         Wohnung gebracht werden.                                           17       Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Un-
                                                                                     terversicherung?
16.2     Mehrere Wohnungen
                                                                            17.1     Wir ersetzen
         Bewohnst Du neben der neuen weiterhin Deine bisherige Woh-
         nung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht          17.1.1   bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versi-
         über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten besteht Versiche-                cherungswert nach A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
         rungsschutz in beiden Wohnungen.                                            Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi-
                                                                                     gungsberechnung angerechnet.
16.3     Umzug ins Ausland
                                                                            17.1.2   bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten
         Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik                   zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir ersetzen außerdem
         Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue                eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen
         Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh-                wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach
         nung erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn.                        A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Ver-
16.4     Anzeige der neuen Wohnung                                                   kaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung
16.4.1   Ein Wohnungswechsel muss uns spätestens bei Umzugsbeginn                    angerechnet.
         angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratme-      17.1.3   bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein-
         tern anzugeben.                                                             trächtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag der dem Minder-
16.4.2   Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen ver-                  wert entspricht. Das setzt voraus, dass Dir eine Nutzung dieser
         einbart, ist uns mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung ent-             Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
         sprechende Sicherungen vorhanden sind (Gefahrerhöhung). Die        17.2     Mehrwertsteuer
         Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) erfolgen.                 Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tat-
16.4.3   Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche o-                   sächlich angefallen ist.
         der der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung füh-      17.3     Gesamtentschädigung, Kosten durch unsere Anweisungen
         ren, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
                                                                                     Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich
16.5     Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht                              versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt
16.5.1   Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die am                    des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme ein-
         Ort der neuen Wohnung gültig sind.                                          schließlich Vorsorgebetrag nach A 14.2.2 begrenzt.
16.5.2   Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze er-                Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die durch
         höht, kannst Du den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die              unsere Anweisungen entstanden sind, werden unbegrenzt er-
         Selbstbeteiligung erhöht wird.                                              setzt.
         Kündigst Du, musst Du dies in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)             Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vor-
         tun. Dafür hast Du einen Monat nach Zugang der Mitteilung über              sorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits
         die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der             vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
         Zugang bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie                 Versicherte Kosten nach A 13 werden darüber hinaus bis zu 20 %
         uns zugegangen ist, wirksam. Dein Kündigungsrecht gemäß                     der Versicherungssumme nach A 14.2.1 bis 14.2.2 ersetzt.
         B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
                                                                            17.4     Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung, Unter-
16.5.3   Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger             versicherungsverzicht
         Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
                                                                                     Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungs-
16.6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung                                        falls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1, besteht
         Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:                        eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung
16.6.1   Ziehst Du aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt                     nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum
         Dein Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide                Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berech-
         Wohnungen:                                                                  nungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit
                                                                                     der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungs-
         Die bisherige Ehewohnung und Deine neue Wohnung.                            wert.

[Seite 13]
         Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der               Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht
         gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versiche-                   von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach
         rungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch                  den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der
         Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadener-                        Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
         mittlungskosten ein.                                                18.3     Entschädigungsgrenzen
17.4.1   Unterversicherungsverzicht                                          18.3.1   Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 40 % der Versiche-
         Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir im Schaden-                rungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
         fall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichten. Eine       18.3.2   Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutz-
         Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versiche-                    schranks nach A 18.2 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je
         rungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als                Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Be-
         der Versicherungswert (siehe A 14.1) ist. Das kann dazu führen,              trag:
         dass wir die Entschädigung wegen Unterversicherung kürzen.
         Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung           18.3.2.1 2.000 € für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger ge-
         nach A 17.3 kein Abzug, wenn die Entschädigungshöhe die ver-                 ladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versiche-
         einbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrags                    rungswert den Nennbetrag übersteigt;
         nicht übersteigt.                                                   18.3.2.2 10.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und
         Wir verzichten auf den Einwand einer Unterversicherung wenn                  sonstige Wertpapiere;
         kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversiche-       18.3.2.3 25.000 € Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen,
         rungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.                        Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
17.4.2   Kündigung des Unterversicherungsverzichts                                    Sachen aus Gold oder Platin.

         Der Unterversicherungsverzicht kann entweder von Dir oder uns       18.3.2.4 Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
         mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperi-                innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz-
         ode in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Einstellung im Kunden-              schrankes (siehe A 18.2) befunden haben, richtet sich die Ent-
         portal) gekündigt werden.                                                    schädigung nach der Güte dieses Wertschutzschrankes gemäß
                                                                                      des Widerstandgrads nach VdS 2450, europäischen Norm EN
         Kündigen wir, kannst Du den Vertrag zum Ende der laufenden                   1143-1 oder Sicherheitsstufe gemäß des Verbandes Deutscher
         Versicherungsperiode kündigen. Dafür hast Du nach Zugang un-                 Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Soweit nicht etwas ande-
         serer Erklärung einen Monat Zeit.                                            res vereinbart ist, ist die Entschädigung je Versicherungsfall ge-
17.4.3   Wohnungswechsel bei vereinbartem Unterversicherungsver-                      mäß nachfolgender Aufstellung begrenzt.
         zicht
         Wechselst Du die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unter-                  Widerstandsgrad       Sicherheitsstufen     Entschädigungs-
         versicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.                               nach VdS 2450 /          nach VDMA          grenze im Sinne
         Verändert sich die Versicherungssumme der neuen Wohnung,                          EN 1143-1                                   18.3.1 in €
         gilt:                                                                                 N/O                     B                 40.000
         Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu 2 Monate nach                             I                   C1F                 65.000
         Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tat-
                                                                                                II                   C2F                100.000
         sächliche Versicherungssumme angepasst werden. Der Unter-
         versicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis                      III                D10/D1               200.000
         dahin keine Anpassung erfolgte.                                                        IV                 D20/D2               400.000
17.4.4   Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versi-
         cherungssumme
         Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversi-       19       Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
         cherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch die Versiche-    19.1     Feststellung der Schadenhöhe
         rungssumme unterschritten wird, die zum Zeitpunkt der Anpas-                 Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass
         sung durch uns für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben                 die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren
         ist. Wir haben Dich über den Wegfall des Unterversicherungsver-              festgestellt wird.
         zichts in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu informieren.
                                                                                      Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-
17.5     Kosten                                                                       sam mit Dir vereinbaren.
         Versicherte Kosten nach A 13 werden ersetzt, wenn sie nach-         19.2     Weitere Feststellungen
         weislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils
                                                                                      Wir können gemeinsam mit Dir vereinbaren, das Sachverständi-
         vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
                                                                                      genverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall
18       Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche                     auszudehnen.
         Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?                        19.3     Verfahren vor der Feststellung
18.1     Wertsachen                                                                   Für das Sachverständigenverfahren gilt:
18.1.1   Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind:                             19.3.1   Jede Partei hat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) einen Sach-
18.1.1.1 Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene                  verständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi-
         Geldbeträge;                                                                 gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z.B. E-Mail
18.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;                 oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benen-
                                                                                      nen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen an-
18.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me-                  geben. Der zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei Wo-
         daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;                              chen nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn das
18.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände                 nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverstän-
         sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber;                        digen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht er-
18.1.1.5 Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Mö-              nennen lassen. In unserer Aufforderung müssen wir Dich auf
         belstücken.                                                                  diese Folge hinweisen.
18.2     Wertschutzschränke                                                  19.3.2   Wir dürfen folgende Personen nicht als Sachverständigen benen-
                                                                                      nen:
18.2.1   Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch VdS
         Schadenverhütung GmbH anerkannt sind.                               19.3.2.1 Mitbewerber von Dir,

18.2.2   Zusätzlich gilt:                                                    19.3.2.2 Personen, die mit Dir in dauernder Geschäftsverbindung stehen,

[Seite 14]
19.3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern von Dir                Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins-
         angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis ste-            satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber
         hen.                                                                         bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
19.3.3   Beide Sachverständige benennen in Textform (z.B. E-Mail oder
         Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän-           Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
         digen als Obmann. Die Regelung nach A 19.3.2 gilt auch für seine
         Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird       20.3    Hemmung
         der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsge-                  Bei der Berechnung der Fristen nach A 20.1 und 20.2.1 gilt: Nicht
         richt ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Par-              zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Deines Ver-
         teien.                                                                      schuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
19.4     Feststellung                                                                werden kann.

         Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:           20.4    Aufschiebung der Zahlung

19.4.1   ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und                 Wir können die Zahlung aufschieben, solange
         der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen          20.4.1 Zweifel an Deiner Empfangsberechtigung bestehen;
         Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls,           20.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Dich o-
19.4.2   die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten,                      der Deinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls
19.4.3   die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen,                          noch läuft.

19.4.4   die versicherten Kosten.                                            21      Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zu-
                                                                                     sätzliche Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu er-
         Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem                füllen?
         der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen ver-
         sicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthal-       21.1    Sicherheitsvorschriften
         ten sein.                                                                   Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten fol-
19.5     Verfahren nach der Feststellung                                             gende Sicherheitsvorschriften:

         Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden               - Du hast in der kalten Jahreszeit die versicherte Wohnung zu be-
         Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachver-              heizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind
         ständigen voneinander ab, übergeben wir diese unverzüglich                  dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusper-
         dem Obmann. Dieser entscheidet über die darin streitig geblie-              ren, zu entleeren und entleert zu halten.
         benen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen bilden                - Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen
         dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Ob-                    alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt
         manns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Par-                werden. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
         teien gleichzeitig.                                                         Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlas-
         Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind               sen wird. Dazu gehört z.B. der Gang zum häuslichen Briefkasten
         für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich,               oder zur Mülltonne.
         wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen                - Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Ein-
         Sachlage erheblich abweichen.                                               bruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhal-
         Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnen wir die                 ten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu
         Entschädigung. Wenn die Feststellungen unverbindlich sind,                  beseitigen.
         trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung.                  21.2    Folgen einer Obliegenheitsverletzung
         Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht            Verletzt Du eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Vo-
         treffen können oder wollen oder sie verzögern.                              raussetzungen nach B 3.3.1.2 und 3.3.3 Folgendes: Wir sind be-
19.6     Kosten                                                                      rechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise
                                                                                     leistungsfrei sein.
         Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die
         Kosten ihres Sachverständigen.                                      22      Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
         Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.                 nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?

19.6.1   Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 € über-          22.1    Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Ur-
         steigt, ersetzen wir die durch Dich gemäß A 19.6 zu tragenden               kunden
         Kosten des Sachverständigenverfahrens.                                      Du hast bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapie-
19.7     Obliegenheiten                                                              ren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.

         Durch das Sachverständigenverfahren werden Deine Obliegen-                  Zum Beispiel musst Du für aufgebotsfähige Wertpapiere und Ur-
         heiten nicht berührt.                                                       kunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso
                                                                                     musst Du Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unver-
20       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie ver-                   züglich sperren lassen.
         zinst?                                                              22.2    Folgen der Obliegenheitsverletzung
20.1     Fälligkeit der Entschädigung                                                Verletzt Du diese Obliegenheit, gilt unter den Voraussetzungen
         Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem                    nach B 3.3.3 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungs-
         Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben. Du                 frei sein.
         kannst einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als         22.3    Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh-
         Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens               rung des Versicherungsfalls
         zu zahlen ist.
                                                                                     Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch
20.2     Verzinsung                                                                  Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht,
         Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus             die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsge-
         einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be-                setz (VVG) zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder ver-
         steht:                                                                      traglich vereinbarte Obliegenheiten, wie zum Beispiel Sicherheits-
20.2.1   Entschädigung                                                               vorschriften oder die Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt
                                                                                     werden.
         Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt
         nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet    23       Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
         wurde.                                                              23.1     Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
20.2.2   Zinssatz

[Seite 15]
         Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach B 3.2 kann insbe-                 jedoch behalten, soweit Dir bei der Rückabwicklung durch Verzö-
         sondere in den folgenden Fällen vorliegen:                                   gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust
23.1.1   Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Vertragsschluss                 entstanden ist.
         gefragt haben.                                                      25       Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
23.1.2   Anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe A 16) ändert sich ein               Werden wir die dieser Hausratversicherung zugrundeliegenden
         Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.                              Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und
23.1.3   Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 180                 ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedin-
         Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist             gungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
         hinaus unbewohnt.                                                   Teil B
         Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise
         gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z.B. dann, wenn sich      1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
         während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person da-      1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
         rin aufhält.                                                                 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
23.1.4   Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind               angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen
         in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem                   über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst-
         Wohnungswechsel.                                                             oder Einmalbeitrags.
23.2     Folgen einer Gefahrerhöhung                                         1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
         Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in B 3.2.3 bis 3.2.5 gere-     1.2.1    Beitragszahlung
         gelt.                                                                        Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Be-
24       Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?                                  trag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjah-
                                                                                      res- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.
24.1     Anzeigepflicht
                                                                                      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs-
         Erlangen wir oder Du Kenntnis über den Verbleib abhandenge-                  steuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-
         kommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich                   richten hast.
         anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
         erfolgen.                                                           1.2.2    Versicherungsperiode

24.2     Entschädigung                                                                Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen
                                                                                      Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahres-
         Hast Du eine abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so                     beiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein-
         gilt für die Entschädigung dieser Sache:                                     malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten
24.2.1   Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung                                 Vertragsdauer.
         Du behältst den Anspruch auf die Entschädigung.                     1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
         Das setzt voraus, dass Du uns die Sache innerhalb von zwei Wo-               Zahlung oder Nichtzahlung
         chen zur Verfügung stellst. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich   1.3.1    Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
         geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt            Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf
         auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.                             von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, je-
24.2.2   Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung                                doch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Unverzüg-
         Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer                     lich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zö-
         Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die                gern bzw. so schnell wie eben möglich). Dies gilt unabhängig von
         Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:                   dem Bestehen eines Widerrufrechts.
24.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungs-                Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor
         werts kannst Du uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses                  Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
         Wahlrecht musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Empfang                    nach Vertragsschluss zu zahlen.
         der Aufforderung durch uns ausüben. Tust Du dies nicht, geht                 Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimm-
         das Wahlrecht auf uns über.                                                  ten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die
24.2.2.2 Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger                    Zahlung veranlasst ist.
         Höhe des Versicherungswerts musst Du sie im Einvernehmen mit                 Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder ge-
         uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen.                                troffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag
         Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs-               frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins
         tens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.            zu zahlen.
24.3     Beschädigte Sachen                                                  1.3.2    Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
         Behältst Du wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese be-                 Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B-
         schädigt worden, kannst Du auch die bedingungsgemäße Ent-                    1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
         schädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behal-                 Du die Zahlung nicht veranlasst hast.
         ten.                                                                         Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung nicht
24.4     Mögliche Rückerlangung                                                       zu vertreten hast.
         Ist es Dir möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache       1.3.3    Leistungsfreiheit
         zurück zu erlangen, ohne dass Du davon Gebrauch machst, gilt die             Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
         Sache als zurückerhalten.                                                    nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags
24.5     Übertragung der Rechte                                                       eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
                                                                                      Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung
         Musst Du uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:              in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen
         Du hast uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte               Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
         zu übertragen, die Dir an diesen Sachen zustehen.                            zahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
24.6     Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren                           Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nichtzahlung
         Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos er-              zu vertreten hast.
         klärt worden, hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie bei     1.4      Folgebeitrag
         Zurückerlangung des Wertpapiers. Du kannst die Entschädigung        1.4.1    Fälligkeit

[Seite 16]
        Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,              Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung vereinbart
        am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.                    wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszahlung verlangen.
        Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs-   1.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
        schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt er-         1.6.1   Allgemeiner Grundsatz
        folgt.
                                                                                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige
1.4.2   Verzug und Schadensersatz                                                     Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Ver-
        Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du ohne              sicherungsschutz bestanden hat.
        Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspätete Zahlung      1.6.2   Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung
        zu vertreten hast.                                                            und fehlendem versicherten Interesse
        Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir be-   1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen,
        rechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens               haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklä-
        zu verlangen.                                                                 rung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung
1.4.3   Mahnung                                                                       ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht,
        Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Dich              die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
        auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung             gewiesen und Du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz
        auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die                    vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
        Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zah-                  Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir
        lungsaufforderung betragen.                                                   zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag
        Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückstän-                zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versi-
        digen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Ein-                cherungsvertrag in Anspruch genommen hast.
        zelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit     1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeige-
        und Kündigungsrecht) hinweisen.                                               pflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag
1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung                                                bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein              Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, weil der
        Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des Versicherungs-             einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden
        falls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in             ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
        Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.          1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung wegen
1.4.5   Kündigung nach Mahnung                                                        arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der
                                                                                      Anfechtungserklärung zu.
        Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kön-
        nen wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist        1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung voll-
        den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger              ständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt,
        Wirkung kündigen.                                                             zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei-
                                                                                      trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des Wegfalls zu.
        Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist ver-
        bunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam,            1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das ver-
        wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hie-              sicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, o-
        rauf haben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.               der wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
                                                                                      ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse ge-
1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung                                           nommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemes-
        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines                sene Geschäftsgebühr verlangen.
        Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung                 Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert
        mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,               Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
        wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veran-               fen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis
        lasst wird.                                                                   zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begrün-
        Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung beste-           denden Umständen Kenntnis erlangen.
        hen.
                                                                              2       Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
1.5     Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
                                                                              2.1     Dauer und Ende des Vertrags
1.5.1   Deine Pflichten
                                                                              2.1.1   Vertragsdauer
        Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, hast
        Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende            Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeit-
        Deckung des Kontos zu sorgen.                                                 raum abgeschlossen.
        Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir nicht        2.1.2   Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
        einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie               Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von
        rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abge-           Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
        gebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.                                 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für die Wirk-
        Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fällig-             samkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angegebene Zeitpunkt,
        keitstag eingezogen werden kann und Du einer berechtigten Ein-                frühestens der Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns
        ziehung nicht widersprichst.                                                  maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
1.5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                    2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Mona-
        Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz                ten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß B 2.1.1 o-
        wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kön-                 der jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung
        nen, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform              muss in Textform erfolgen.
        (z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.                                 2.1.3   Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
        Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du ver-                   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
        pflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge              Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi-
        selbst zu übermitteln.                                                        gung bedarf.
        Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge-        2.1.4   Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
        schlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rechnung gestellt                  Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du den
        werden.                                                                       Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjahres kündi-
                                                                                      gen.

[Seite 17]
2.1.5   Wegfall des versicherten Interesses                                          für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung o-
        Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung            der den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall
        vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich die-              besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige-
        ses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des In-              pflicht arglistig verletzt hast.
        teresses Kenntnis erlangen.                                          3.1.2.2 Kündigung
        Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungs-                 Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahr-
        nehmers zum Zeitpunkt unserer Kenntnisnahme über die voll-                   lässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen.
        ständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch                Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist,
        zwölf Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn                     dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
        nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben              stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hät-
        Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.                         ten.
2.1.6   Versicherungsjahr                                                    3.1.2.3 Vertragsänderung
        Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von                 Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätz-
        zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch                  lich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Ge-
        nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-               fahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
        sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum                 schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlan-
        vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.                        gen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir unver-
2.2     Kündigung nach Versicherungsfall                                             schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen
2.2.1   Kündigungsrecht                                                              ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
        Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kannst Du, aber auch             Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
        wir den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Text-            10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht an-
        form (z.B. E-Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung kann nur            gezeigten Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb eines
        innerhalb eines Monats, nach Auszahlung einer Entschädigung o-               Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
        der Abschluss des Versicherungsfalls, erfolgen.                              Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kün-
                                                                                     digungsrecht hinzuweisen.
2.2.2   Wirksamwerden Deiner Kündigung
                                                                             3.1.3   Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
        Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei uns
        wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu ei-               Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände-
        nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufen-               rung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma-
        den Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht                  chen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir un-
        gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.                                      sere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
                                                                                     weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kennt-
2.2.3   Wirksamwerden unserer Kündigung                                              niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeit-
        Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Dir                  punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der
        wirksam.                                                                     Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend ge-
                                                                                     machte Recht begründen.
3       Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
                                                                             3.1.4   Unsere Hinweispflicht
3.1     Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
                                                                                     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände-
3.1.1   Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebli-
                                                                                     rung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch gesonderte Mittei-
        che Umstände
                                                                                     lung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
        Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle Dir be-             zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
        kannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Text-
                                                                             3.1.5   Ausschluss von unseren Rechten
        form (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und die für unseren
        Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten In-              Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
        halt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir             oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht an-
        Dir nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsan-                  gezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
        nahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen.                         kannten.
        Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich vertritt,    3.1.6   Anfechtung
        so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und                                   Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
        B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters als            ten, bleibt bestehen.
        auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksichtigen.        3.1.7   Erlöschen unserer Rechte
        Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich             Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän-
        oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder            derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags-
        Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur              schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die
        Last fällt.                                                                  vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn
3.1.2   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                               Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertreter
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, können       3.2     Gefahrerhöhung
        wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch    3.2.1   Begriff der Gefahrerhöhung
        für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.                      3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner Ver-
        Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, dass               tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verän-
        Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz-               dert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
        lich noch grob fahrlässig gemacht hast.                                      Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inan-
        Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der An-             spruchnahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
        zeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass wir den Ver-     3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vor-
        trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-               liegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach
        chen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.                            dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
        Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir   3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die
        den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du nachweist,                   Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
        dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder               mitversichert gelten soll.

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3.2.1.4 Die durch ein Aufstellen eines Baugerüstes am Versicherungsort           3.3      Deine Obliegenheiten
        bedingte Gefahrerhöhung ist mitversichert und nicht anzeige-             3.3.1    Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
        pflichtig.
                                                                                 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Du vor Eintritt eines
3.2.2    Deine Pflichten                                                                 Versicherungsfalles zu erfüllen hast, sind:
3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich ohne un-                     a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertrag-
        sere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorgenom-                             lich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
        men oder deren Vornahme durch einen Dritten gestattet werden.
                                                                                          b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Oblie-
3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zustim-                         genheiten.
        mung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet wurde,
        so musst Du uns diese unverzüglich anzeigen.                             3.3.1.2 Rechtsfolgen

3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragserklärung                     Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die
        unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt, musst Du uns un-                   Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfüllen
        verzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.                    hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
                                                                                          Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
3.2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
                                                                                          Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Du die
3.2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast.
         Verletzt Du Deine Verpflichtung nach B 3.2.2.1, können wir Dei-         3.3.2    Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
         nen Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung vor-
         sätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvorliegen von              Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Ob-
         Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                          liegenheiten zu erfüllen:

         Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir un-      3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
         ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                            Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Weisungen, soweit für
                                                                                         Dich zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen ggf. auch mündlich
         Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2 und                   oder telefonisch einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten.
         3.2.2.3 bekannt, können wir Deinen Vertrag unter Einhaltung ei-                 Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
         ner Frist von einem Monat kündigen.                                             cherer unter-schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemä-
3.2.3.2 Vertragsänderung                                                                 ßem Ermessen zu handeln.
         Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrer-           3.3.2.2 zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
         höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden er-                     Du hast:
         höhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Ge-
         fahr ausschließen.                                                               a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kenntnis er-
                                                                                             langt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch
         Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als                    – anzuzeigen;
         10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr
         aus, so kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach                     b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen Dein Eigentum
         Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.                     unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
         In der Mitteilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht hin-                 c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden
         zuweisen.                                                                           gekommenen Sachen einzureichen;
3.2.4    Erlöschen unserer Rechte                                                         d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha-
         Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach                             denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigege-
         B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab                       ben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das
         unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder                        Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fo-
         wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö-                     tos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung
         hung bestanden hat.                                                                 durch uns aufzubewahren;

3.2.5    Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung                                    e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform
                                                                                             (z.B. E-Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des
3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind                   Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungs-
        wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine Pflichten nach                    pflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache
        B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt Du diese Pflichten grob                 und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
        fahrlässig, so sind wir berechtigt, Deine Leistung in dem Verhält-                   gungspflicht zu gestatten;
        nis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
        Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu bewei-                  f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaf-
        sen.                                                                                 fung Dir zugemutet werden kann.

3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und 3.2.2.3 sind wir                     Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einer anderen
        für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem                  Person als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.2.1
        Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen                   und 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tat-
        sein müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vorsätz-                 sächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
        lich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so   3.3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
        gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht        3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder 3.3.2 vorsätzlich,
        bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt,                   so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr-
        zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt                     lässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
        war.                                                                             Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,                                         Verschuldens entspricht.
         a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur-           3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende
            sächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Um-               Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll-
            fang der Leistungspflicht war oder                                           ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-
         b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist               derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese
            für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht                     Rechtsfolge hingewiesen haben.
            erfolgt war oder                                                     3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, dass Du
         c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrer-                  die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch,
            höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend                       wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
            erhöhten Beitrag verlangen.                                                  für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch

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        für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leis-                 Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versi-
        tung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg-             cherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem
        listig verletzt hast.                                                          Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem jeweiligen Versi-
                                                                                       cherer zugeht.
4       Weitere Regelungen
                                                                               4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
4.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
                                                                               4.2.1   Form, zuständige Stelle
4.1.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehre-
        ren Versicherungsverträgen versichert ist.                                     Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versi-
                                                                                       cherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns er-
4.1.2   Anzeigepflicht                                                                 folgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies
        Wenn Du bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe                 gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
        Gefahr versichert hast, bist Du verpflichtet, uns die andere Versi-            was anderes bestimmt ist.
        cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der an-               Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung o-
        dere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.                         der an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete
4.1.3   Rechtsfolgen der Verletzung Deiner Anzeigepflicht                              Stelle oder an unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetzli-
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B-4.1.1 vorsätzlich oder                 chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
        grob fahrlässig, sind wir unter den in B 3.3 beschriebenen Voraus-             bleiben bestehen.
        setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil-           4.2.2   Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
        weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor           Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitgeteilt, ge-
        Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versi-               nügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegenüber abgeben,
        cherung erlangt haben.                                                         die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be-
4.1.4   Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung                             kannte Anschrift oder die Einstellung im gemeinsamen Kunden-
        a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe                  portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs
           Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen                   oder mit der Einstellung im Kundenportal als zugegangen. Dies
           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus ande-                    gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Deines Namens.
           ren Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem            4.2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
           Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zah-                  Hast Du die Versicherung unter der Anschrift Deines Gewerbebe-
           len wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversiche-                  triebs abgeschlossen, findet bei einer Verlegung der gewerbli-
           rung vor.                                                                   chen Niederlassung die Bestimmungen nach B 4.2.2 entspre-
        b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner ver-                  chend Anwendung.
           pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen        4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
           Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Du kannst aber im
           Ganzen nicht mehr als den Betrag des entstandenen Schadens          4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
           verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei                  Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir abge-
           demselben Versicherer bestehen.                                             gebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
           Erlangst Du oder Versicherte aus anderen Versicherungsver-                  a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
           trägen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt                     b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen
           sich der Anspruch aus unserem Vertrag in der Weise, dass die                    Beendigung;
           Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
           als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus                      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags
           denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in                    und während des Versicherungsverhältnisses.
           Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent-              4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
           schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,                 Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns aus-
           dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädi-                  gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
           gung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
                                                                               4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
           rungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
           wäre.                                                                       Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen an-
                                                                                       zunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermittlung oder
        c) Hast Du eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlos-
                                                                                       dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine
           sen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
                                                                                       Beschränkung dieser Vollmacht musst Du nur gegen sich gelten
           verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag
                                                                                       lassen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung
           nichtig.
                                                                                       kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kanntest.
           Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von
                                                                               4.4     Verjährung
           den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis er-
           langt haben.                                                                Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
                                                                                       Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
4.1.5   Beseitigung der Mehrfachversicherung
                                                                                       dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den An-
        a) Hast Du den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung                     spruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
           entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehr-                   Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der
           fachversicherung geschlossen, kannst Du verlangen, dass der                 Kenntnis gleich.
           später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versiche-
                                                                                       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
           rungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags
                                                                                       det worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen
           auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere
                                                                                       Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder
           Versicherung nicht gedeckt ist. Dein Kündigungsrecht nach
                                                                                       Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit.
           B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
                                                                                       Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vor-
        b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
                                                                                       schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
           Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
           schluss der mehreren Versicherungsverträge der Versiche-            4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
           rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Ver-       4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
           sicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der
                                                                                       Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose alter-
           Versicherer geschlossen worden, kannst Du nur die verhältnis-
                                                                                       native Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anliegen an den
           mäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Bei-
           träge verlangen.                                                            Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                       Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

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        Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versiche-                    die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti-
        rungsombudsmann.de                                                             gen.
        Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler oder Ver-               Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des Ver-
        treter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag un-                    sicherten umfassen, musst Du für Dein Interesse das Verhalten
        terbreiten.                                                                    und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn
        Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu einem               der Versicherte Dein Repräsentant ist.
        Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine privaten Ver-          4.9.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der
        träge. Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus, die bis                    Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine
        10.000 € für uns bindend ist.                                                 rechtzeitige Benachrichtigung durch Dich nicht möglich oder nicht
        In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu                 zumutbar war.
        den Gerichten offen.                                                  4.9.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn
4.5.2   Versicherungsaufsicht                                                         der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag
        Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-                 des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber
        nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kannst                  informiert hat.
        Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden:               4.10     Aufwendungsersatz
        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)               4.10.1   Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
        Sektor Versicherungsaufsicht                                          4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei Ein-
        Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                                         tritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwen-
                                                                                       dung und Minderung des Schadens für geboten halten hast oder
        E-Mail: poststelle@bafin.de                                                    die Du auf unserer Weisung hin veranlasst hast.
        Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550                                4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehen-
        Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne             den Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen
        Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                                zu mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur dann
4.5.3   Gerichtsstand                                                                  Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen ob-
                                                                                       jektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolg-
        Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: Wenn Dein
                                                                                       reich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
        Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz ins Aus-
                                                                                       folgten.
        land verlegt wurde oder nicht bekannt ist, können wir Dich vor
        dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen.                   4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch
                                                                                       den      Aufwendungsersatz         nach      B 4.10.1.1      und
4.6     Anzuwendendes Recht
                                                                                       4.10.1.2 entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Auf-
        Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                       wendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
4.7     Embargobestimmung                                                     4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung
        Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                    betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je ver-
        Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die                  einbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen
        Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- o-                  auf unsere Weisung entstanden sind.
        der Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union o-          4.10.1.5 Wir haben für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1 erforderli-
        der der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                             chen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
        Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen       4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuer-
        bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im                wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öf-
        Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi-               fentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
        sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
                                                                              4.10.2   Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
4.8     Überversicherung
                                                                              4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermitt-
        Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten                    lung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens,
        Interesses erheblich, so können sowohl wir als auch Du verlangen,              sofern diese den Umständen nach geboten waren.
        dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungs-
                                                                                       Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so wer-
        summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
                                                                                       den diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich
        Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag
                                                                                       verpflichtet ist oder von uns aufgefordert wurde.
        maßgebend, den wir berechnet hätten, wenn der Vertrag von
        vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.              4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir
                                                                                       auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen.
        Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen, Dir
        dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,         4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
        ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt   4.11.1   Übergang von Ersatzansprüchen
        zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen                   Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
        Kenntnis erlangen.                                                             Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den Schaden er-
4.9     Versicherung für fremde Rechnung                                               setzt.
4.9.1   Rechte aus dem Vertrag                                                         Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend gemacht
        Du hast das Recht den Versicherungsvertrag im eigenen Namen                    werden.
        für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu schließen. Die               Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du
        Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Dir als Versi-                bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann
        cherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt                    der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
        auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.                    Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
4.9.2   Zahlung der Entschädigung                                             4.11.2   Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
        Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den Nachweis                  Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
        verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt                  spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
        hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit                und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatz-
        Deiner Zustimmung verlangen.                                                   anspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch den Versiche-
4.9.3   Kenntnis und Verhalten                                                         rer soweit erforderlich mitzuwirken.
4.9.3.1 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher Bedeu-                Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
        tung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch                  insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz

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         von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen
         Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung
         in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Ver-
         hältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
         hast Du zu beweisen.
4.12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
4.12.1   Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
         Versicherungsfalles
4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir
         von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des
         Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in
         Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Her-
         beiführung des Schadens als bewiesen.
4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berech-
         tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens
         entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
4.12.2   Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
         Wir sind nicht zu Entschädigungsleistungen verpflichtet, wenn
         Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe
         der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu-
         schen versuchst.
         Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräf-
         tiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder Betrugsversu-
         ches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als
         bewiesen.
4.13     Repräsentanten
         Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Repräsen-
         tanten zurechnen lassen.
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