# Allianz Direct Direct: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-allianz-direct-direct.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Direct Versicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-allianz-direct-direct.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Hausratversicherung](https://www.allianzdirect.de/dam/documents/home/Versicherungsbedingungen-Hausratversicherung-03-2024.pdf), Fassung 03/2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Das bedeutet, dass wir im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen. | Teil A.1 Ziffer 8, Seite 5 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Bei Zerstörung oder Abhandenkommen zahlen wir dir den Neuwert. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Wenn du eine Selbstbeteiligung gewählt hast (siehe Versicherungsschein), musst du diesen Betrag im Versicherungsfall selbst zahlen. | Teil A.1 Ziffer 5, Seite 4 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 4 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Haushalt ist die Adresse, die in deinem Versicherungsschein steht. Hierzu zählen alle Orte, die zu deiner Wohnung gehören, z.B. Gemeinschaftsräume, Keller, Gärten und Garagen, auch wenn sie sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Schäden durch: • Feuer, Explosion, • Sengschäden, • plötzlich auftretenden Rauch und Ruß. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 2 |
| Implosion | nicht geregelt |  |  |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja | Schäden durch: • Feuer, Explosion, • Sengschäden, • plötzlich auftretenden Rauch und Ruß. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 2 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja | Schäden durch: • Feuer, Explosion, • Sengschäden, • plötzlich auftretenden Rauch und Ruß. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 2 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja | Anprall von Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 4 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja | Blitzschlag, Kurzschluss oder Überspannung jeweils infolge eines Gewitters, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Einbruchdiebstahl | ja | Einbruchdiebstahl & Vandalismus bei Einbruchdiebstahl, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Raub in der Wohnung | ja | Raub & räuberischen Diebstahl, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja | Einbruchdiebstahl & Vandalismus bei Einbruchdiebstahl, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja | Wasser, das bestimmungswidrig austritt, z.B. aus Rohren, Badewannen, Waschmaschinen, Aquarien, Wasserbetten und wasserbetriebenen Dekorationsgegenständen. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja | Wasser, das bestimmungswidrig austritt, z.B. aus Rohren, Badewannen, Waschmaschinen, Aquarien, Wasserbetten und wasserbetriebenen Dekorationsgegenständen. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja | Sturm ab Windstärke 7, • Hagel, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Überschwemmung bzw. Überflutung durch: • Witterungsniederschläge • Ausufern von oberirdischen Binnengewässern | Teil A.5 Ziffer 1, Seite 13 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja | Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in deiner Wohnung austritt | Teil A.5 Ziffer 1, Seite 13 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch, wenn diese naturbedingt sind, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Erdsenkung | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch, wenn diese naturbedingt sind, | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Schneedruck | ja | Schneedruck oder Lawinen, • Vulkanausbruch. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Lawinen | ja | Schneedruck oder Lawinen, • Vulkanausbruch. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Vulkanausbruch | ja | Schneedruck oder Lawinen, • Vulkanausbruch. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja | Dein Fahrrad oder dein Pedelec bis 25 km/h, wenn es durch ein Schloss gesichert war | Teil A.4 Ziffer 1, Seite 12 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Dein Fahrrad oder dein Pedelec bis 25 km/h, wenn es durch ein Schloss gesichert war | Teil A.4 Ziffer 1, Seite 12 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | Dein Fahrrad oder dein Pedelec bis 25 km/h, wenn es durch ein Schloss gesichert war | Teil A.4 Ziffer 1, Seite 12 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 2.000 € | Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen. Wir zahlen maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 5 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja | Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Dachboxen, Wohnwägen und Motorradkoffern. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis 30.000 € | Wir zahlen maximal pro Teil 10.000 Euro, maximal für alle Teile pro Versicherungsfall 30.000 Euro. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 5 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 2.000 € | Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Wir zahlen maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 5 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 2.000 € | Sparbücher und sonstige Wertpapiere. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 5 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 30.000 € | Wir zahlen maximal pro Teil 10.000 Euro, maximal für alle Teile pro Versicherungsfall 30.000 Euro. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 5 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja | Wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb deines Haushalts befindet, ist er weltweit für einen Zeitraum von 12 Monaten versichert. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb deines Haushalts befindet, ist er weltweit für einen Zeitraum von 12 Monaten versichert. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja | Wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb deines Haushalts befindet, ist er weltweit für einen Zeitraum von 12 Monaten versichert. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 2.000 € | Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Dachboxen, Wohnwägen und Motorradkoffern. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 3 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja | Wohnen du oder deine Kinder wegen einer Ausbildung, eines Studiums oder eines freiwilligen Sozial- und Wehrdienstes nicht in deinem Haushalt, ist der Hausrat für diese Zeit weltweit auch über die 12 Monate hinaus versichert. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja | Wenn deine Wohnung wegen des Versicherungsfalls nicht mehr bewohnbar ist: Kosten deiner Unterbringung, deines Umzugs und Einlagerung deines Hausrats | Teil A.1 Ziffer 7, Seite 5 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja | Zusätzliche Rückreisekosten wegen verfrühter Rückreise nach einem Versicherungsfall | Teil A.1 Ziffer 7, Seite 5 |
| Aufräumungskosten | ja | Aufräum-, Transport-, Lager- sowie Entsorgungskosten für die Beseitigung des versicherten Schadens | Teil A.1 Ziffer 7, Seite 5 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt |  |  |
| Transport- und Lagerkosten | ja | Aufräum-, Transport-, Lager- sowie Entsorgungskosten für die Beseitigung des versicherten Schadens | Teil A.1 Ziffer 7, Seite 5 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja | Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen bei Einbruchdiebstahl | Teil A.1 Ziffer 7, Seite 5 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | nicht geregelt |  |  |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Wir helfen dir, wenn versicherte Sachen durch Bruch beschädigt werden. | Teil A.3 Ziffer 2, Seite 11 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja | Kochfeld, inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile | Teil A.3 Ziffer 1, Seite 11 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja | Wasserfahrzeuge, die über 6 Meter lang sind oder die einen Motor von mindestens 12 kW (15 PS) haben. | Teil A.1 Ziffer 1, Seite 2 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja | Voraussetzung ist, dass du diese Orte ausschließlich privat nutzt oder es sich um ein Arbeitszimmer handelt, das nur über deine Wohnung zu betreten ist. | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 2 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja | Einbauten (z.B. Einbauküchen, Einbauschränke) und Alarmanlagen, Antennen, Markisen | Teil A.1 Ziffer 1, Seite 2 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja | Alle beweglichen Sachen von dir, deinen Mitbewohnern und deinen Gästen, die in deinem Haushalt aufbewahrt oder genutzt werden. | Teil A.1 Ziffer 1, Seite 2 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Umzugs bist du in beiden Wohnungen versichert. Deine alte Wohnung bleibt aber maximal 6 Monate nach Beginn des Umzugs versichert. | Teil A.1 Ziffer 14, Seite 7 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Du kannst den Vertrag täglich kündigen. | Teil B Ziffer 6, Seite 15 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Einen Versicherungsfall musst du uns unverzüglich anzeigen. Zusätzlich musst du folgende Schäden bei der Polizei anzeigen: | Teil A.1 Ziffer 13, Seite 7 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | In der kalten Jahreszeit musst du die Wohnung ausreichend heizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen entleeren. | Teil A.1 Ziffer 13, Seite 7 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt. | Teil A.1 Ziffer 4, Seite 4 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Hausratversicherung

```text
[Seite 1]
HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER ALLIANZ
DIRECT HAUSRATVERSICHERUNG
Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Hausratversicherung (03/2024)
Herzlich willkommen bei der Allianz Direct Hausratversicherung. In diesen Versicherungsbedingungen findest du alles, was für
deine Hausratversicherung wichtig ist.
Eventuell hast du nicht alle Versicherungsleistungen ausgewählt. Welche Versicherungsleistungen du konkret ausgewählt hast,
steht in der Zusammenfassung deiner Angaben und in deinem Versicherungsschein.

Wer sind wir?
Wir sind die Allianz Direct Versicherungs-AG, ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Unser Sitz ist in München.
Unsere Anschrift lautet: Königinstraße 28, 80802 München. Wir sind im Handelsregister in München unter
HRB 95802 eingetragen.

Die Allianz Direct Hausratversicherung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A.1 Hausratversicherung ....................................................................................................................................................................................................2

Teil A.2 Produktlinie Direct Plus inkl. Internetschutz und Haus- und Wohnungsschutzbrief ............................................................................8

Teil A.3 Zusatzbaustein Glas-Schutz ....................................................................................................................................................................................11

Teil A.4 Zusatzbaustein Fahrrad-Schutz .............................................................................................................................................................................12

Teil A.5 Zusatzbaustein Überschwemmung & Rückstau ..............................................................................................................................................13

Teil B Allgemeine Regelungen................................................................................................................................................................................................14


                                                                                                                                                                                                                        01/17


www.allianzdirect.de
Allianz Direct Versicherungs-AG                             Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier                                                 Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                                              Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;                                          VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                                               Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier                                          Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                                                                            Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

[Seite 2]
TEIL A.1 - HAUSRATVERSICHERUNG


Die Hausratversicherung deckt Schäden an deinem Hausrat. Der Teil B (allgemeine Regelungen) gilt hierfür auch.

       1. Was ist versichert?
Versichert ist der Hausrat in deinem Haushalt. Zum Hausrat gehören folgende Sachen:


         Zum Hausrat gehören:                                                             Zum Hausrat gehören nicht:
 • Alle beweglichen Sachen von dir, deinen Mitbewohnern                           • Handelswaren.
   und deinen Gästen, die in deinem Haushalt aufbewahrt                           • Fahrräder (auch Pedelecs bis 25 km/h), Fahrradanhänger
   oder genutzt werden.                                                             und Fahrradzubehör.
 • Einbauten (z.B. Einbauküchen, Einbauschränke) und                              • Tiere, die keine Haustiere sind.
   Alarmanlagen, Antennen, Markisen, Ladestationen,                               • Motorfahrzeuge, für die ein amtliches Kennzeichen oder
   Wallboxen und mobile Photovoltaikanlagen am Balkon,                              Versicherungskennzeichen erforderlich ist.
   wenn sie dir gehören.                                                          • Luftfahrzeuge, die versicherungspflichtig sind mit
 • Wertsachen und Bargeld. Siehe unter dem Punkt Teil                               Ausnahme von Flugmodellen, Drohnen mit Startgewicht
   A.1 Ziffer 6 „Was leisten wir”, was wir unter Wertsachen                         unter 5kg, Fall- und Gleitschirmen und Flugdrachen.
   verstehen und welche Entschädigungsgrenzen gelten.                             • Wasserfahrzeuge, die über 6 Meter lang sind oder die
                                                                                    einen Motor von mindestens 12 kW (15 PS) haben.


       2. Was heißt „Haushalt”?
• Der Haushalt ist die Adresse, die in deinem Versicherungsschein steht. Hierzu zählen alle Orte, die zu deiner Wohnung
  gehören, z.B. Gemeinschaftsräume, Keller, Gärten und Garagen, auch wenn sie sich nicht auf dem gleichen Grundstück
  befinden. Voraussetzung ist, dass du diese Orte ausschließlich privat nutzt oder es sich um ein Arbeitszimmer handelt, das
  nur über deine Wohnung zu betreten ist.
• Wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb deines Haushalts befindet, ist er weltweit für einen Zeitraum von 12
  Monaten versichert.
• Wohnen du oder deine Kinder wegen einer Ausbildung, eines Studiums oder eines freiwilligen Sozial- und Wehrdienstes nicht
  in deinem Haushalt, ist der Hausrat für diese Zeit weltweit auch über die 12 Monate hinaus versichert. Als Kinder gelten auch
  Pflege-, Stiefkinder oder die Kinder deines im Haushalt lebenden Partners.


       3. In welchen Fällen helfen wir dir?
Wir helfen dir, wenn der Hausrat beschädigt wird oder abhandenkommt, weil Folgendes passiert:


 Feuer                                                      Schäden durch:
                                                            • Feuer, Explosion,
                                                            • Sengschäden,
                                                            • plötzlich auftretenden Rauch und Ruß.


                                                                                                                                             02/17


www.allianzdirect.de
Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier            Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;     VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier     Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                      Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

[Seite 3]
 Einbruchdiebstahl                                          Schäden durch:
                                                            • Einbruchdiebstahl & Vandalismus bei Einbruchdiebstahl,
 und Raub                                                   • Raub & räuberischen Diebstahl,
                                                            • Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Dachboxen, Wohnwägen
                                                              und Motorradkoffern.

                                                            Aber: Nicht versichert sind dabei Wertsachen oder Bargeld.
                                                            Siehe unter dem Punkt Teil A.1 Ziffer 6 „Was leisten wir”, was Wertsachen
                                                            sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten.


 Wasserschäden und                                          Schäden durch:
                                                            • Wasser, das bestimmungswidrig austritt, z.B. aus Rohren, Badewannen,
 Rohrbruch                                                    Waschmaschinen, Aquarien, Wasserbetten und wasserbetriebenen
                                                              Dekorationsgegenständen.
                                                              Aber: Nicht versichert ist der Rückstau von Wasser aus Rohren der
                                                              öffentlichen Abwasserkanalisation.
                                                              Das gilt auch, wenn dies den Schaden nur teilweise verursacht hat.
                                                            • Betriebsflüssigkeiten oder Wasserdampf, der bestimmungswidrig aus
                                                              Heizungs- oder Klimaanlagen austritt. Aber: Nicht versichert ist das
                                                              Austreten von Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
                                                            • Frost und Rohrbruch an folgenden Sachen, die dir gehören:
                                                              - Wasserführenden Rohren innerhalb von Gebäuden
                                                              - Sanitären Einrichtungen sowie deren Anschlussschläuchen
                                                              - Heizungs- oder Klimaanlagen
                                                              - Löschanlagen

                                                            Aber:
                                                            • Nicht versichert sind Schäden durch Schwamm.
                                                            • Versicherungsschutz besteht nur, soweit du nicht Ersatz aus einer
                                                              Wohngebäudeversicherung erhältst. Teil A.1 Ziffer 11 gilt.


 Naturgefahren                                              Schäden durch:
                                                            • Sturm ab Windstärke 7,
                                                            • Hagel,
                                                            • Blitzschlag, Kurzschluss oder Überspannung jeweils infolge eines Gewitters,
                                                            • Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch, wenn diese naturbedingt sind,
                                                            • Schneedruck oder Lawinen,
                                                            • Vulkanausbruch.


 Tiere                                                      Schäden durch Tiere, z.B. einen Marder.

                                                            Aber:
                                                            • Nicht versichert sind Schäden durch Insekten oder Tiere, die dir oder deinen
                                                              Besuchern gehören.


                                                                                                                                              03/17


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier     Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                      Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 4]
 Gefahren aus der Luft                                      Schäden durch:
                                                            • Meteoriten,
 und Fahrzeuganprall                                        • Anprall von Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen, ihrer Teile
                                                              oder Ladung.

                                                            Aber:
                                                            • Nicht versichert sind Schäden, die du oder ein anderer Bewohner deines
                                                              Haushalts mit einem Fahrzeug verursacht.


 Versicherung grober                                        Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst,
                                                            leisten wir.
 Fahrlässigkeit
                                                            Aber:
                                                            • Wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt, die wir unter Teil A.1
                                                              Ziffer 13 und Teil B Ziffer 7-9 aufgelistet haben, können wir trotzdem
                                                              leistungsfrei sein.


        4. Wann können wir dir nicht helfen?
Du hast in den folgenden Fällen keinen Versicherungsschutz:
• Schäden, die du vorsätzlich verursachst.
• Schäden, die du wegen oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat verursachst.
• Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt. Ausnahme: Schäden durch Explosion
  konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt.
• Schäden durch Kernenergie.

5. Selbstbeteiligung
Wenn du eine Selbstbeteiligung gewählt hast (siehe Versicherungsschein), musst du diesen Betrag im Versicherungsfall
selbst zahlen.

6. Was leisten wir?
• Bei Zerstörung oder Abhandenkommen zahlen wir dir den Neuwert.
  Aber: Wenn die beschädigte Sache einen Restwert aufweist, ziehen wir diesen von deiner Entschädigung ab.
• Bei Beschädigung erhältst du die erforderlichen Reparaturkosten und die Wertminderung der Sache, maximal aber den
  Neuwert.
• Insgesamt zahlen wir maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Diese steht in deinem Versicherungsschein.
• Beachte aber, dass bei manchen Sachen oder versicherten Ereignissen die Entschädigung begrenzt ist. Dies kannst du der
  Tabelle entnehmen:


                                                                                                                                            04/17


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 5]
         Unsere Entschädigung für Wertsachen ist begrenzt

 Was sind Wertsachen?                                                             Was zahlen wir?
 Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine,                            Wir zahlen maximal pro Teil 10.000 Euro, maximal für alle
 Perlen, alle Sachen aus Edelmetallen, Kunstgegenstände                           Teile pro Versicherungsfall 30.000 Euro.
 und Antiquitäten, mit Ausnahme von Möbeln.

 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,                                     Wir zahlen maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
 Sparbücher und sonstige Wertpapiere.


 Unsere Entschädigung für Diebstahl ist begrenzt
 Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen.                                    Wir zahlen maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
                                                                                  Bei Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen,
                                                                                  Dachboxen, Wohnwagen und Motorradkoffern sind
                                                                                  Wertsachen und Bargeld gar nicht versichert.


7. Welche Kosten übernehmen wir zusätzlich?
Wir zahlen auch folgende Kosten, die nach einem Versicherungsfall erforderlich und tatsächlich angefallen sind. Bitte setze dich
vorher mit uns in Verbindung.
• Schadenminderungs- und Ermittlungskosten
• Aufräum-, Transport-, Lager- sowie Entsorgungskosten für die Beseitigung des versicherten Schadens
• Zusätzliche Rückreisekosten wegen verfrühter Rückreise nach einem Versicherungsfall
• Wenn deine Wohnung wegen des Versicherungsfalls nicht mehr bewohnbar ist: Kosten deiner Unterbringung, deines Umzugs
   und Einlagerung deines Hausrats
• Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen bei Einbruchdiebstahl
Wir zahlen maximal Kosten in Höhe deiner Versicherungssumme. Die Kosten rechnen wir aber nicht auf die
Versicherungssumme an.
Wir können die Kostenerstattung entsprechend kürzen, wenn wir unsere Versicherungsleistung kürzen dürfen. Das kann z.B. der
Fall sein, wenn du eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt (siehe Teil A.1 Ziffer 13 und Teil B Ziffer 7-9).

8. Unterversicherungsverzicht
Du hast mit uns eine Versicherungssumme vereinbart. Die Höhe findest du auf deinem Versicherungsschein. Diese Summe soll
dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis deines Hausrats in gleicher Art und
Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert).

Wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger ist als der Versicherungswert,
besteht eine Unterversicherung. Bei einem Schadenfall drohen dir bei einer Unterversicherung Nachteile bei
der Entschädigungsberechnung. Um diese Nachteile zu vermeiden, vereinbaren wir mit dir in der Regel den
Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, dass wir im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.


                                                                                                                                               05/17


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                                                                                                        Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 6]
Ob wir mit dir den Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, kannst du in deiner Police nachlesen.

Voraussetzung ist:
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist die tatsächliche Wohnfläche der versicherten Wohnung nicht größer als von
dir angegeben.

9. Jährliche Anpassung deiner Versicherungssumme
Wenn dein Versicherungsschutz schon mindestens 12 Monate besteht, passen wir deinen Versicherungsschutz an die
Entwicklung der Verbraucherpreise an. Hierzu verändern wir die Versicherungssumme. Das machen wir wie folgt:
• Wir orientieren uns jedes Jahr an dem Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die
   normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” des Statistischen Bundesamtes vom Monat September.
• Verändert sich der Index, passen wir im prozentual gleichen Umfang deine Versicherungssumme nach oben oder unten an.
   Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet.
• Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn die Veränderung mindestens ein Prozent beträgt. Wenn diese
   Schwelle nicht erreicht wird, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
• Deinen neuen Beitrag berechnen wir aus der neuen Versicherungssumme.
• Die neue Versicherungssumme und der Beitrag gelten ab Beginn des neuen Versicherungsjahres.
• Wir teilen dir die neue Versicherungssumme und den neuen Beitrag mit.
• Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann
   nicht wirksam und es bleibt alles beim Alten.

10. Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen
• Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen, musst du uns dies unverzüglich melden.
• Hast du für diese Sache schon eine Leistung von uns erhalten, gilt:
  Du kannst dich innerhalb eines Monats ab Wiederauftauchen der Sache entscheiden, ob du sie zurückhaben oder behalten
  möchtest. Wenn ja, musst du uns die Entschädigung zurückzahlen. Wenn nein, musst du uns die Sachen überlassen.

11. Wenn du dieselbe Leistung auch von einem anderen Versicherer
fordern kannst (sogenannte „Subsidiarität”)
• Wir leisten nur, wenn du keine Leistung aus einem anderen und spezielleren Versicherungsvertrag erhältst
  (z.B. eine Wohngebäudeversicherung, Kunstversicherung, Elektronikversicherung).
• Du musst dich zuerst an deinen spezielleren Versicherer wenden. Wenn dieser nicht zahlt, leisten wir.

12. Mehrwertsteuer und Sachverständigenkosten
• Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn diese für dich tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht,
  soweit du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
• Du kannst ein Sachverständigenverfahren über die Höhe des Schadens mit uns vereinbaren. Wir übersenden dir dann die
  notwendigen Informationen.


                                                                                                                                            06/17


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                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 7]
13. Was sind deine weiteren Pflichten?
Wir haben dir einiges versprochen. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn
du oder eine mitversicherte Person diese Pflichten verletzt? Sind noch weitere Pflichten zu beachten? Das ist in Teil B Ziffer 7-9
geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein, oder kündigen.

In der Hausratversicherung hast du die folgenden Pflichten. Dies gilt auch für die Produktlinie Direct Plus und den
Internetschutz (Teil A.2):
• In der kalten Jahreszeit musst du die Wohnung ausreichend heizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen
   entleeren.
• Schließ Fenster und andere Öffnungen, wenn es regnet, schneit oder hagelt.
• Einen Versicherungsfall musst du uns unverzüglich anzeigen. Zusätzlich musst du folgende Schäden bei der Polizei anzeigen:
   - Einfachen Diebstahl und Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
   - Einbruchdiebstahl und Vandalismus
   - Raub und räuberische Erpressung
   - Einen Versicherungsfall nach dem Baustein Online Zahlungsverkehr (Teil A.2 Ziffer 2)
• Du hast eine aktuelle Anti-Schadsoftware auf deinem Computer installiert.
• Passwörter, Zugangscodes und ähnlich vertrauliche Informationen, die Anderen Zugang zu deinem Computer erlauben,
   darfst du nicht an jemand anderen weitergeben.

14. Was passiert, wenn sich bei dir etwas ändert?
• Wenn du umziehst, gilt Folgendes:
  - Du musst uns dies unverzüglich anzeigen. Teil uns bitte deine neue Adresse und deine neue Quadratmeterzahl mit.
  - Du hast auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Das gilt nur, wenn die neue Wohnung in Deutschland ist.
  - Während des Umzugs bist du in beiden Wohnungen versichert. Deine alte Wohnung bleibt aber maximal 6 Monate nach
       Beginn des Umzugs versichert.
  - Ist die neue Wohnung im Ausland, ist diese nicht versichert. Dein Versicherungsvertrag für die alte Wohnung endet dann
       spätestens 6 Monate nach Beginn des Umzugs.
  - Wir berechnen deinen Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Der neue
       Beitrag gilt ab dem Beginn deines Umzugs.
  - Du kannst immer täglich kündigen.
• Wenn deine Kinder oder dein Partner aus deinem Haushalt ausziehen und in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen,
  gilt Folgendes:
  - Die Kinder oder der Partner haben für ihren Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt bis zum Ende des laufenden
       Versicherungsjahres, mindestens aber für 6 Monate.
  - Als Kinder gelten auch Pflege-, Stiefkinder oder die Kinder deines im Haushalt lebenden Partners.


                                                                                                                                            07/17


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                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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TEIL A.2 - PRODUKTLINIE DIRECT PLUS INKL.
INTERNETSCHUTZ UND HAUS- UND
WOHNUNGSSCHUTZBRIEF

Entscheidest du dich für die Produktlinie Direct Plus, verbessern sich die Leistungen deines Vertrags. Ob du die Produktlinie
Direct Plus gewählt hast, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachte, dass die Vorschriften zur
Hausratversicherung ebenso gelten. Dies gilt z.B. für deine Obliegenheiten und unsere Ausschlüsse. Die zusätzlichen Leistungen
sind im Folgenden erläutert. Teil B (allgemeine Regelungen) gilt auch hierfür.


       1. Zusätzliche Fälle in denen wir dir helfen

 Diebstahl                                                  Schäden durch einfachen Diebstahl.
                                                            Wir zahlen maximal 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
                                                            Aber: Nicht versichert ist einfacher Diebstahl von Wertsachen, Bargeld oder
                                                            von elektronischen Geräten (z.B. Handy, PC, Kameras).
                                                            In Teil A.1 Ziffer 6 „Was leisten wir”, kannst du nachlesen, was Wertsachen
                                                            sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten.


 Bankmissbrauch/                                            Wenn ein Dieb bei einem Einbruch deine Zugangsdaten bzw.
                                                            Bankkarten entwendet und dir dadurch ein Vermögensschaden entsteht,
 Kartenmissbrauch nach                                      leisten wir. Das gilt nur, wenn deine Bank nicht haftet.
 Einbruchdiebstahl

 Schlossänderungs-                                          Wir zahlen zusätzlich auch Schlossänderungskosten nach Diebstahl eines
                                                            Schlüssels, wenn dies nach einem Versicherungsfall erforderlich ist.
 kosten nach Diebstahl                                      Es gelten die Regelungen in Teil A.1 Ziffer 7.


 Erhöhte Entschädigung                                      Für Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, alle
                                                            Sachen aus Edelmetallen, Kunstgegenstände und Antiquitäten, mit Ausnahme
 für Schmuck und                                            von Möbeln, zahlen wir maximal pro Teil 10.000 Euro, maximal für alle Teile
 Ähnliches                                                  pro Versicherungsfall 50.000 Euro.


       2. Internetschutz
Der Internetschutz ist Teil der Produktlinie Direct Plus. Die Ausschlüsse unter Teil A.1 Ziffer 4, die Selbstbeteiligung unter Teil A.1
Ziffer 5, die Subsidiarität unter Teil A.1 Ziffer 11, die Obliegenheiten unter Teil A.1 Ziffer 13 sowie der Teil B gelten auch hierfür.


                                                                                                                                            08/17


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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 Onlinezahlungsverkehr

         Wann helfen wir dir?                                                              Wann können wir dir nicht helfen?
 Du bist versichert, wenn:                                                        Nicht versichert sind:
 • sich jemand durch unberechtigtes Ausspähen oder                                • Konten, die außerhalb der Europäischen Union, Schweiz,
   Abfangen von Daten                                                                Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich
   - Zugang zu deinen Konten (auch virtuelle wie z.B.                                unterhalten werden,
        PayPal, AmazonPay) verschafft und                                         • Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen,
   - davon unberechtigt ungewollte Zahlungen vornimmt.                            • Schäden, für die deine Bank haftet.


         Was leisten wir?

 Wir ersetzen dir den unmittelbaren Vermögensschaden, maximal jedoch 10.000 Euro je Versicherungsfall.


 Datenrettung

         Wann helfen wir dir?                                                              Wann können wir dir nicht helfen?
 Wir übernehmen die Kosten für den Versuch,                                       Folgendes ist nicht versichert:
 beschädigte, digital gespeicherte Daten auf deinen privat                        • wenn du die Daten selbst unabsichtlich löschst.
 genutzten elektronischen Geräten und Speichermedien                              • wenn du Zugangsdaten vergisst.
 wiederherzustellen.                                                              • bei Daten, die noch vollumfänglich als Sicherungskopie
                                                                                     auf einem anderen Speichermedium vorhanden sind.


         Was leisten wir?

 Wir übernehmen die Kosten bis zu maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall.


Wer ist versichert?
Versichert sind:
• Du als Versicherungsnehmer und
• alle zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen.


                                                                                                                                               09/17


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Was passiert, wenn du dieselbe Leistung auch von einem Dritten fordern
kannst?
Wichtig: Wir leisten nicht, soweit du gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz deines Schadens oder Anspruch auf
deckungsgleiche Leistungen hast (z.B. Ansprüche gegen den Schädiger, Verkäufer, deine Bank, Zahlungsdienstleister).
Aber wir leisten in solchen Fällen trotzdem, soweit du einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen kannst.
Dann muss Folgendes passiert sein:
• Du kennst den Schädiger nicht oder
• du hast den Anspruch in Textform geltend gemacht und der Dritte leistet nicht und
• du hast deinen Anspruch wirksam an uns abgetreten.

       3. Haus- und Wohnungsschutzbrief
Der „Haus- und Wohnungsschutzbrief” ist Teil der Produktlinie Direct Plus. Die Ausschlüsse unter Teil A.1 Ziffer 4 sowie der Teil B
gelten auch hierfür.
Bei Notfällen rund um dein Zuhause übernehmen wir für dich zusätzliche Kosten. Bitte rufe uns in diesen Fällen unter der
Telefonnummer an, die in deinem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht dir an allen Tagen des Jahres rund um die
Uhr zur Verfügung.

       In welchen Fällen helfen wir dir?

 Schlüsseldienst                                            Wenn erforderlich, bezahlen wir das Öffnen deiner Haus- oder Wohnungstür
                                                            durch einen Schlüsseldienst.


 Rohrreinigung                                              Wenn Abflussrohre in deiner Wohnung verstopft sind, bezahlen wir eine
                                                            Rohrreinigungsfirma.


 Sanitärinstallateur                                        Wenn du das Wasser in deiner Wohnung nicht mehr abstellen kannst oder die
                                                            Wasserversorgung unterbrochen ist, bezahlen wir einen Sanitärinstallateur.


 Elektroinstallateur                                        Wenn in deiner Wohnung Leitungen oder Zubehör der Stromversorgung
                                                            defekt sind, bezahlen wir den Einsatz eines Elektroinstallateur-Betriebes.


 Schädlingsbekämpfung                                       Wenn deine Wohnung von tierischen Schädlingen befallen ist, bezahlen wir
                                                            die Bekämpfung durch eine Fachfirma.


 Wespen- oder                                               Wenn sich in oder an deiner Wohnung ein Wespen- oder Hornissennest
                                                            befindet, bezahlen wir die Entfernung oder Umsiedlung.
 Hornissennester                                            Wir leisten aber nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder
                                                            Hornissennest nicht entfernt werden darf.

 Wie helfen wir dir?
 Wir beauftragen für dich einen Dienstleister aus unserem Dienstleisternetz und zahlen hierfür bis zu 500 Euro je
 Versicherungsfall. Reicht dieser Betrag für die Erbringung der Leistungen nicht aus, stellt dir der Dienstleister den
 Restbetrag in Rechnung.

                                                                                                                                             10/17


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TEIL A.3 ZUSATZBAUSTEIN GLAS-SCHUTZ

Entscheidest du dich für den Zusatzbaustein Glas-Schutz verbessern sich die Leistungen deines Vertrags. Ob du den Baustein
gewählt hast, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachte: Die Ausschlüsse unter Teil A.1 Ziffer 4, die
Selbstbeteiligung unter Teil A.1 Ziffer 5, die Subsidiarität unter Teil A.1 Ziffer 11, die Obliegenheiten unter Teil A.1 Ziffer 13
sowie der Teil B gelten auch hierfür.


       1. Was ist versichert?
Versichert sind auch die folgenden Sachen aus Glas oder Kunststoffglas (im Folgenden: „Glas”). Voraussetzung ist immer,
dass die Sachen vollständig montiert oder eingesetzt sind:
• Scheiben und Türen sowie Duschkabinen in deiner Wohnung
• Möbel oder Möbelteile
• Kochfeld, inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
• Glashalte- und Zierleisten auch aus anderen Materialen
• Scheiben im Außenbereich (z.B. Balkone, Terrassen)


       2. In welchen Fällen helfen wir dir?

 Bruch                                                      Wir helfen dir, wenn versicherte Sachen durch Bruch beschädigt werden.
                                                            Kratzer oder Schrammen sind nicht versichert.


        3. Wann können wir dir nicht helfen?

 Besondere Glasarten                                        Nicht versichert sind:
                                                            • Optische Gläser
                                                            • sogenannte „Hohlgläser”. Das sind z.B. Beleuchtungskörper,
                                                               Lampenschirme, Trinkgläser, Blumenvasen
                                                            • Glasscheiben, die Bestandteil elektronischer Geräte sind, auch
                                                               Photovoltaikanlagen
                                                            • Glas in Gemeinschaftsräumen und -flächen
                                                            • Werbeanlagen
                                                            • Wellplatten


                                                                                                                                            11/17


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TEIL A.4 ZUSATZBAUSTEIN FAHRRAD-SCHUTZ

Entscheidest du dich für den Zusatzbaustein Fahrrad-Schutz verbessern sich die Leistungen deines Vertrags. Ob du den Baustein
gewählt hast, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachte: Die Ausschlüsse unter Teil A.1 Ziffer 4, die
Selbstbeteiligung unter Teil A.1 Ziffer 5, die Subsidiarität unter Teil A.1 Ziffer 11, die Obliegenheiten unter Teil A.1 Ziffer 13 sowie
der Teil B gelten auch hierfür.


       1. Was ist versichert?
Versichert sind:
• Dein Fahrrad oder dein Pedelec bis 25 km/h, wenn es durch ein Schloss gesichert war
• Fahrradanhänger
• Fahrradzubehör
Beachte auch: Die Entschädigungsgrenzen aus Teil A.1 Ziffer 6 und Teil A.2 Ziffer 1 „Diebstahl” gelten nicht. Wir leisten immer
bis zur für den „Fahrrad-Schutz” vereinbarten Versicherungssumme. Diese steht in deinem Versicherungsschein.


                                                                                                                                            12/17


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[Seite 13]
TEIL A.5 ZUSATZBAUSTEIN
ÜBERSCHWEMMUNG & RÜCKSTAU

Entscheidest du dich für den Zusatzbaustein Überschwemmung & Rückstau verbessern sich die Leistungen deines Vertrags. Ob
du den Baustein gewählt hast, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachte: Die Ausschlüsse unter Teil A.1
Ziffer 4, die Selbstbeteiligung unter Teil A.1 Ziffer 5, die Subsidiarität unter Teil A.1 Ziffer 11, die Obliegenheiten unter Teil A.1
Ziffer 13 sowie der Teil B gelten auch hierfür.

       1. In welchen Fällen helfen wir dir?
Wir helfen dir, wenn der Hausrat beschädigt wird oder abhandenkommt, weil Folgendes passiert:


 Überschwemmung                                             Überschwemmung bzw. Überflutung durch:
                                                            • Witterungsniederschläge
                                                            • Ausufern von oberirdischen Binnengewässern
                                                            • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von
                                                              Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von Binnengewässern

                                                            Aber:
                                                            • Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, das nicht an die
                                                              Erdoberfläche gedrungen ist.


 Rückstau                                                   Rückstau liegt vor, wenn
                                                            • Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit
                                                              verbundenen Einrichtungen in deiner Wohnung austritt und
                                                            • Grund dafür Witterungsniederschläge oder das Ausufern von oberirdischen
                                                              Binnengewässern sind.


Du bist erst versichert, wenn seit deiner Antragsstellung für diesen Baustein mindestens 7 Tage vergangen sind.


                                                                                                                                            13/17


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Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier          Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;   VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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TEIL B - ALLGEMEINE REGELUNGEN

Die folgenden Regelungen gelten für alle als Teil A bezeichneten Vertragsbestandteile.

1. Wann und wie musst du zahlen?
• Der erste Beitrag ist unverzüglich zu zahlen. Wenn der Versicherungsschutz erst später beginnt, musst du den Beitrag erst zu
  diesem Zeitpunkt zahlen. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen.
• Die Zahlungsperiode und -weise kannst du der Zusammenfassung deines Antrags und dem Versicherungsschein entnehmen.
• Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und du dies zu vertreten hast, können
  wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.

2. Wann leisten wir die Entschädigung?
Wir leisten die Entschädigung sofort nachdem wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend
festgestellt haben.

3. Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr
• Der Vertrag wird geschlossen, wenn wir deinen Antrag annehmen und du den Versicherungsschein erhalten hast.
• Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von
  einem Jahr geschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr.
• Diese jährliche Laufzeit wird jeweils als Versicherungsjahr bezeichnet.

4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
• Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der ersten Prämie.
• Unter den Voraussetzungen von § 37 VVG können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn du den fälligen
  ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hast.

5. Umstellung auf aktuelle Allianz Direct Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen
anzupassen.

Wir möchten, dass auch du die Möglichkeit hast, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne
Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können dir deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem
vereinfachten Verfahren anbieten.

Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz
gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen
gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.

Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den
wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir dir bei Vertragsschluss unter „Was ist
versichert?” im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.

Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung
beendet werden könnte (Teil B Ziffer 6).

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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
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Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden dir die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der
Kündigungsfrist (Teil B Ziffer 6) anbieten. Dieses Angebot erhältst du in Textform. Mit unserem Angebot erhältst du die neuen
Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu deinen bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich
machen werden.

Den neuen Versicherungsbedingungen kannst du in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese
ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten deine bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Du und wir haben aber das
Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.

Wenn du dein Ablehnungsrecht nicht ausübst, gilt deine Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die
Genehmigungswirkung werden wir dich in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen
Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.

Hinweis: Diese Ziffer 5 gilt nicht für eine Anpassung deines Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den
Voraussetzungen von Teil B Ziffer 12 erfolgen.


6. Kündigung
• Für alle Kündigungen gilt: Wir müssen in Textform kündigen (z. B. per E-Mail). Du kannst über das von uns zur Verfügung
   gestellte Portal „Mein Account” oder in Textform kündigen.
• Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Deinen optionalen Zusatzschutz kannst du auch einzeln kündigen.
• Wir können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss dir spätestens einen Monat vor Ende der
   Laufzeit oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres zugehen.
• Wir können darüber hinaus auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen:
   - Die Kündigung muss dir spätestens einen Monat noch Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
   - Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei dir wirksam.
• Nach dem Gesetz gibt es noch andere Beendigungsmöglichkeiten:
   - Bei ohne unsere Einwilligung vorgenommener Gefahrerhöhung (§ 24 VVG).
   - Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Entrichtung des Erst- bzw. Folgebeitrags (§§ 37, 38 VVG).
Für dich gilt aber ohnehin, dass du täglich kündigen kannst.


Deine Pflichten und Obliegenheiten
Wir haben dir einiges versprochen. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Sind noch weitere
Pflichten zu beachten? Das ist in Teil A.1 geregelt.

7. Pflicht zur digitalen Kommunikation
Deine Allianz Direct Hausratversicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler Kommunikation. Du bist daher
insbesondere verpflichtet, deine Vertragsverwaltung über unsere Online-Anwendungen vorzunehmen und Änderungen der
E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer stets anzuzeigen.
Bist du gesetzlich berechtigt, ein Dokument in Schriftform zu erhalten, werden wir diesem Recht natürlich nachkommen.


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8. Pflichten vor dem Versicherungsfall
Deine Pflichten vor dem Versicherungsfall sind in Teil A.1 Ziffer 13 beschrieben. Wenn du diese Pflichten verletzt, sind wir nach
§ 28 VVG berechtigt zu kündigen oder können teilweise leistungsfrei sein.

9. Pflichten im Versicherungsfall
Du musst alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls, des Umfangs unserer Leistungspflicht und zur Minderung des
Schadens erforderlich ist. Befolge - soweit zumutbar - unsere dafür erforderlichen Weisungen. Gib uns Auskunft über alles, was
für uns zur Feststellung des Versicherungsfalls oder für unsere Leistungspflicht erforderlich ist. Dies umfasst z. B. das Anfertigen
aussagekräftiger Fotos über eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Anwendung.

10. Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt?
Wenn du eine Pflicht (Obliegenheit) verletzt, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
• Wenn du die Pflicht vorsätzlich verletzt, sind wir nicht leistungspflichtig.
• Wenn du die Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
   Schwere des Verschuldens. Wenn du nachweist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Wir bleiben insoweit zur Leistung verpflichtet, als du uns nachweist,
dass die Verletzung der Pflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn du die Pflicht arglistig verletzt hast.

Wenn du eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst, können wir den
Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in dieser Ziffer genannten Rechten. Die Kündigung können wir nur innerhalb
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn du
nachweist, dass die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.


11. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen
• Mitversicherte Personen haben dieselben Pflichten wie du als Versicherungsnehmer.
• Sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt das gegenüber dir und allen mitversicherten Personen.
• Die Rechte aus dem Vertrag stehen auch mitversicherten Personen zu. Aber nur du als Versicherungsnehmer darfst die
  Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben.

12. Tarifliche Beitragsänderung
• Wir müssen jeweils die Beiträge der einzelnen Versicherungsverträge (jeweils Teil A der Bedingungen) einmal im
  Versicherungsjahr neu kalkulieren. Wir kalkulieren wie folgt:
  - Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
  - Die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf
     erwarten lassen, werden zusammengefasst.
  - Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der
     voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des folgenden Versicherungsjahres.
  - Wir sind berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bei
     der Neukalkulation zu berücksichtigen.
  - Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
  - Der Gewinnansatz darf bei der Kalkulation nicht erhöht werden.
  - In der Hausratversicherung berücksichtigen wir Preissteigerungen, die in die Anpassung nach Teil A.2 Ziffer 9 einfließen,
     nicht noch einmal.                                                                                                  16/17


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• Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, müssen wir den bisherigen Beitrag
  entsprechend absenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, dürfen
  wir den Beitrag entsprechend in diesem Umfang erhöhen. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten
  Versicherungsjahres wirksam.
• Erhöht sich infolge der Neukalkulation der Beitrag, teilen wir dir den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor
  Wirksamwerden der Beitragserhöhung mit. In dieser Mitteilung weisen wir dich auf dein Kündigungsrecht hin.
• Du kannst täglich kündigen.

13. Wo kannst du dich beschweren? Wer beaufsichtigt uns?
• Solltest du einmal nicht zufrieden sein, wende dich gern an uns.
• Als Verbraucher kannst du Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchführen. Der Beschwerdewert
  darf 100.000 EUR nicht übersteigen.
• Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
  Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: ”beschwerde@versicherungsombudsmann.de” ,
  “www.versicherungsombudsmann.de”, Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000.
• Da du als Verbraucher den Versicherungsvertrag online geschlossen hast, kannst du für deine Beschwerde auch die von der
  Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform https:/www.ec.europa.eu/consumers/odr nutzen.
  Deine Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann für Versicherungen e.V. weitergeleitet.
• Du kannst dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de,
  Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550.
• Außerdem hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

14. Anwendbares Recht, Sprache und zuständiges Gericht
• Für deinen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragskommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
• Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes: Wenn ein versichertes schädigendes
  Ereignis im Ausland eintritt und du bei Vertragsabschluss deinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz
  in Deutschland hast, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden. Wenn du deinen Wohnsitz in
  einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegst, gilt: Sowohl du als
  auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz
  zuständig ist.

15. Kodizes
Die Allianz Direct Versicherungs-AG ist den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die
deutsche Versicherungswirtschaft” (https://www.gdv.de/gdv/service/datenschutzkodex) und dem “Verhaltenskodex des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten”
(GDV: Verhaltenskodex für den Vertrieb) beigetreten.


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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