# ALTE LEIPZIGER classic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-alte-leipziger-classic.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-alte-leipziger-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Hausrat S H4.4 (Leistungsübersicht, AL-VHB 2016, Klauseln)](https://www.vermittlerportal.de/-/media/druckstuecke/bedingungen/sh/4/bedingungenhausratsh4pdf/bedingungen-hausrat-sh4v4.pdf), Fassung S H4.3, 07.2023 (AL-VHB 2016, Leistungsübersicht 01.07.2023)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt. | Klausel Genereller Unterversicherungsverzicht, Seite 27 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. | A 14-1.1, Seite 12 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. | Klausel Selbstbehalt zu den AL-VHB, Seite 44 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß B 4-12.1.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) ... zu kürzen. | Klausel Grobe Fahrlässigkeit, Seite 28 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. | A 10, Seite 10 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | ja | Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen ab | Klausel Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen, Seite 30 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | von den durch den Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards für die Hausratversicherung vom 08.08.2018 ab. | Klausel Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse, Seite 27 |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nein | classic nicht versichert | Klausel Best-Leistungs-Garantie, Seite 23 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | ja | Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt ... Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft | Klausel Vorversicherungsgarantie, Seite 35 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag | A 14-2.2, Seite 12 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten | A 3-1, Seite 7 |
| Implosion | ja | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. | A 3-5, Seite 7 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja | gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß | Klausel Rauch- und Rußschäden, Seite 30 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja | In Erweiterung von A 3-1 AL-VHB 2016 sowie abweichend von A 3-7.2 AL-VHB 2016 sind Seng- und Schmorschäden mitversichert. | Klausel Seng- und Schmorschäden, Seite 32 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja | In Ergänzung zu A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch Fahrzeuganprall an versicherten Sachen. | Klausel Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen, Seite 23 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja | Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität | A 3-3, Seite 7 |
| Einbruchdiebstahl | ja | Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: | A 4-1, Seite 7 |
| Raub in der Wohnung | ja | Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | A 4-3.1, Seite 8 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 4-1.1 oder A 4-1.5 AL-VHB 2016 beschrieben in den Versicherungsort eindringt | A 4-2, Seite 8 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja | Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: | A 5-2, Seite 8 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja | Wasserbetten oder Aquarien. | A 5-2.5, Seite 8 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis 1.500 € | In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Rohrbruchs entsteht | Klausel Wasser- und Gasverlust, Seite 36 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja | Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala | A 6-1.1, Seite 9 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des | A 6-4.1, Seite 9 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren | A 6-4.2, Seite 9 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | A 6-4.3, Seite 9 |
| Erdsenkung | ja | Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. | A 6-4.4, Seite 9 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | A 6-4.5, Seite 9 |
| Schneedruck | ja | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | A 6-4.6, Seite 9 |
| Lawinen | ja | Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. | A 6-4.7, Seite 9 |
| Vulkanausbruch | ja | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste | A 6-4.8, Seite 9 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 250 € | Selbstbehalt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, | II Ergänzungen zum Versicherungsumfang (Weitere Naturgefahren), Seite 4 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja | In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch gegen Diebstahl versichert. | Klausel Paket Fahrrad, Seite 40 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. | Klausel Paket Fahrrad, Seite 40 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch gegen Diebstahl versichert. | Klausel Paket Fahrrad, Seite 40 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja, bis 2.500 € | In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills | Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja | Für Kinderwagen, Rollstühle (Krankenfahrstühle) und fahrbare Gehhilfen (zum Beispiel Rollatoren, Delta-Gehräder) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. | Klausel Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen, Seite 26 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis 2.500 € | Wäsche und Bekleidung ... zum Trocknen oder Lüften | Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja | In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen ... abgestellten Kraftfahrzeugen | Klausel Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Seite 27 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | ja, bis 500 € | In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 ist der einfache Diebstahl von Taschen und Hausrat aus Taschen versichert. | Klausel Taschendiebstahl, Seite 32 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja | besteht für versicherte Sachen auch weltweit Versicherungsschutz gegen Schäden durch | Klausel Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen, Seite 26 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja | Wertsachen werden je Versicherungsfall bis | A 18-3.1, Seite 13 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 3.000 € | Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen | A 18-3.2.1, Seite 14 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 20.000 € | Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere: | A 18-3.2.2, Seite 14 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 40.000 € | Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert 2.000 EUR übersteigt: | A 18-3.2.3, Seite 14 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja | Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach A 18-2 AL-VHB 2016 gelten folgende Entschädigungsgrenzen | A 18-3.2, Seite 14 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. | A 18-2.2, Seite 13 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja | classic 50 % der Versicherungssumme | A 12-6, Seite 11 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. | A 12-1.2, Seite 10 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja | Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 4-3.2 AL-VHB 2016 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: | A 12-4, Seite 11 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja | In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen ... abgestellten Kraftfahrzeugen | Klausel Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Seite 27 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja | besteht Versicherungsschutz während: | A 12-2, Seite 10 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. | A 13-2.3, Seite 11 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 5.000 € | In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles | Klausel Rückreisekosten aus dem Urlaub, Seite 31 |
| Aufräumungskosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. | A 13-2.1, Seite 11 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. | A 13-2.2, Seite 11 |
| Transport- und Lagerkosten | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. | A 13-2.4, Seite 11 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja | Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. | A 13-2.5, Seite 11 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja | Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. | A 13-2.7, Seite 11 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja | Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen. | A 13-2.9, Seite 11 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis 5.000 € | Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 5.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer bis zu dem vereinbarten Betrag | Klausel Sachverständigenkosten, Seite 31 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja | ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Gefrieranlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall) entstanden sind. | Klausel Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut, Seite 31 |
| Datenrettungskosten | ja, bis 1.000 € | Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische | Klausel Datenrettungskosten in der Privatversicherung, Seite 24 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | ja, bis 5.000 € | Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der | Paket Cyber Ziffer 3.1, Seite 38 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | ja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 100 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. | Paket Cyber Ziffer 2.1.4, Seite 37 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis 2.500 € | In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills | Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis 5.000 € | Abweichend von A 12-1 AL-VHB 2016 sind versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) | Klausel Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte, Seite 25 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. | A 8-3.5, Seite 10 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja | Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: | A 8-3.7, Seite 10 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). | A 8-3.1, Seite 10 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja | Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8-1 bis A 8-3 AL-VHB 2016, | A 8-4, Seite 10 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. | A 16-1, Seite 12 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ja | Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend für max. 12 Monate prämienfrei gestellt werden. | Klausel Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, Seite 30 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | B 2-1.2, Seite 18 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen; | B 3-3.2.2, Seite 20 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. | A 21-1, Seite 15 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als | A 23-1.3, Seite 15 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. | A 2-1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Hausrat S H4.4 (Leistungsübersicht, AL-VHB 2016, Klauseln)

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Hausratversicherung                                                         S H4.3


Inhaltsverzeichnis                                                             Seite

I         Leistungsübersicht zur Hausratversicherung (Stand 01.07.2023)              2

II        Ergänzungen zum Versicherungsumfang                                        4

III       Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen               5

IV        Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
          (AL-VHB 2016 – Teil A) – Stand 07.2023                                     6

V         Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
          (Teil B) – Stand 05.2020                                                 17

VI        Klauseln – Stand 07.2023                                                 23

VII       Sicherungsvereinbarungen                                                 45


S H4.3 – 07.2023                                                          Seite 1 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


I       Leistungsübersicht zur Hausratversicherung (Stand 01.07.2023)
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich
aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
Leistungsübersicht                                                                             compact              classic             comfort
Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen                                                                              
Aufbrechen eines Behältnisses außerhalb von Gebäuden (z. B. Schließfächer und Spinde)             –                500 EUR             1.000 EUR
Balkonkraftwerke (Balkon-Solaranlage)                                                                                                    
                                                                                                                     10 %,            20 %,
Berufsbedingter Zweitwohnsitz
                                                                                                   –           max. 10.000 EUR; max. 20.000 EUR;
 Wertsachen bis                                                                                                  3.000 EUR        3.000 EUR
Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck                                             –                250 EUR              500 EUR
Best–Leistungs-Garantie                                                                           –                   –                     
Bewachungskosten                                                                                                                          
Blindgängerschäden                                                                                                                        
Bruchschäden an Armaturen                                                                         –                                        
Datenrettungskosten in der Privatversicherung                                                     –               1.000 EUR            3.000 EUR
Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte                                                      –               5.000 EUR            10.000 EUR
Diebstahl am Arbeitsplatz                                                                         –               1.000 EUR                 
Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück bzw. aus dem Treppenhaus von
 Gartenmöbeln, Gartengeräten, Teich-/ Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen, Skulptu-
                                                                                              1.000 EUR           2.500 EUR            5.000 EUR
   ren
                                                                                              1.000 EUR           2.500 EUR                
 Wäsche, Bekleidung, Spielfahrzeugen, Kinderspiel- und Sportgeräten
Diebstahl aus dem Krankenzimmer                                                                                   3.000 EUR;           5.000 EUR;
                                                                                                   –
 Wertsachen bis                                                                                                   300 EUR              500 EUR
Diebstahl von Balkonkraftwerken (Balkon-Solaranlagen)                                              –                   –               2.500 EUR
Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen                                     –                                       
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen                           –                                       
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen                                                         10 %                   
                                                                                                   –
 Wertsachen bis                                                                                                   500 EUR             1.000 EUR
Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen (innerhalb der EU- und EFTA¹-
Staaten)
                                                                                                   –                  2%                   2%
 ohne Nachtzeitklausel
 Einbruch durch Funksignalmanipulation ist versichert
Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume                                                                                            
Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage                                                 –                    –                   
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse                                                                      
                                                                                                 10 %,                50 %,                 ,
Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung
                                                                                             für 3 Monate        für 12 Monate        für 12 Monate
Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung                                                10 %                 20 %                 30 %
Erweiterte Außenversicherung für Kinder während der Ausbildung/dem Studium –
                                                                                                   –              10.000 EUR           20.000 EUR
auch nach Gründung eines eigenen Hausstandes
Feuer-Nutzwärmeschäden                                                                                                                   
Garagen in der Nähe des Versicherungsortes                                                                                               
                                                                                                                                          1 %,
Garagen nicht in der Nähe des Versicherungsortes, innerhalb der BRD                                –                   –
                                                                                                                                    max. 2.500 EUR
Genereller Unterversicherungsverzicht                                                         1.000 EUR            3.000 EUR           5.000 EUR
Grobe Fahrlässigkeit (Herbeiführung des Versicherungsfalls)                                                                              
Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen                                                –                    –               5.000 EUR
Häusliches Arbeitszimmer – ausschließlich über versicherte Wohnung zu betreten                                                           
                                                                                           10 EUR pro Tag,      20 EUR pro Tag,     50 EUR pro Tag,
Haustierbetreuung
                                                                                            max. 100 Tage        max. 200 Tage       max. 365 Tage
                                                                                            2 ‰ pro Tag,         2 ‰ pro Tag,        3 ‰ pro Tag,
Hotelkosten
                                                                                            max. 100 Tage        max. 200 Tage       max. 365 Tage
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung                                                                                                  
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                                                                                     
Keine Gefahrerhöhung bei
 vorübergehendem Unbewohntsein bis zu                                                         60 Tage             120 Tage             180 Tage
 Aufstellung eines Gerüstes                                                                                                             
Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr                                                       –                   –                    
Konditionsdifferenzdeckung                                                                        –                   –                15 Monate
Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren), auch wenn
                                                                                                   –                   –                6 Monate
im Vorvertrag nicht vereinbart
Kosten durch Fehlalarm eines Rauchmelders                                                          –               500 EUR             1.000 EUR
Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus                                              10 %                20 %                 30 %
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen                                                                        

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                         Seite 2 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Kostenübernahme für persönliche Auslagen                                                      –                  –              500 EUR
Kundenschließfächer bei Banken                                                                –                30 %               50 %
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen                                                                            
Mehrkosten
 durch Preissteigerungen                                                                                                         
 durch Technologiefortschritt                                                                                                    
 für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten                                        –                 –              1.000 EUR
Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser)                        –                 –              5.000 EUR
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit                                     12 Monate         12 Monate           12 Monate
Räuberische Erpressung                                                                        –                                    
Rauch– und Rußschäden                                                                         –                                    
Rückreisekosten aus dem Urlaub (ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR)                       1.000 EUR         5.000 EUR               
Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe dienen                                                     –             7.500 EUR          15.000 EUR
Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen                                                      –                 –                   
Sachverständigenkosten (ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR)                                   –             5.000 EUR               
Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankungen                                               –             3.000 EUR               
Schäden durch radioaktive Isotope                                                             –                 –                   
Schäden durch Stromausfall (Netzausfall) an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichti-
                                                                                              –                                    
gen Medikamenten
                                                                                              –                 –                   
 Versicherungsschutz auch für technisches Geräteversagen
Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern             1.000 EUR                                
Seng- und Schmorschäden                                                                       –                                    
Sicherungsanlagen (technisch, optisch, akustisch)                                                                                 
Sturm/Hagel und – sofern vereinbart – weitere Naturgefahren sowie Brand und Blitz-
                                                                                              –             5.000 EUR          10.000 EUR
schlag auf dem Versicherungsgrundstück
Taschendiebstahl                                                                                             500 EUR           1.000 EUR
 Bargeld bis                                                                                 –              50 EUR              50 EUR
 Mobiltelefone und Tablets bis                                                                                50 %               50 %
Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen                                                         –             5.000 EUR         10.000 EUR
Telefonmissbrauch nach einem Einbruch                                                      500 EUR          1.500 EUR          5.000 EUR
Tierarztkosten                                                                                –                  –              500 EUR
Transportmittelunfall                                                                         –              500 EUR                
Transport- und Lagerkosten                                                                 100 Tage          200 Tage           365 Tage
Trickdiebstahl (innerhalb des Versicherungsortes)                                             –             1.500 EUR          3.000 EUR
Überschallknall                                                                                                                   
Überspannungsschäden durch Blitz                                                                                                  
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall                                                    5%                5%                   
Unbenannte Gefahren                                                                           –                  –           , SB 300 EUR
Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem
                                                                                              –             1.500 EUR           5.000 EUR
Versicherungsfall
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel                                                                                      
Vandalismus nach einem Einbruch oder bei Raub                                                                                     
Verpuffungsschäden                                                                                                                
                                                                                                           20.000 EUR          40.000 EUR
Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung für Kinder                                      –
                                                                                                           für 6 Monate       für 12 Monate
Vorversicherungsgarantie                                                                      –                                    
Wasseraustritt aus
 Aquarien und Terrarien                                                                                                           
 Zimmerbrunnen und Wassersäulen                                                                                                   
 Wasserbetten                                                                                                                     
 innenliegenden Regenfallrohren                                                                –                                   
Wasser- und Gasverlust                                                                          –           1.500 EUR           5.000 EUR
Wertsachen gemäß A 18 AL-VHB 2016                                                             20 %             40 %                50 %
 Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten)                              1.000 EUR        3.000 EUR           4.000 EUR
 Urkunden, Sparbücher                                                                     5.000 EUR       20.000 EUR          30.000 EUR
 Schmucksachen, Briefmarken                                                              20.000 EUR       40.000 EUR          50.000 EUR
Zuschuss bei Unbenutzbarkeit der Küche                                                    bis 250 EUR      bis 250 EUR         bis 250 EUR
 generell mitversichert bzw. bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert
¹ European Free Trade Association (Europäisches Freihandelsabkommen) zwischen den 4 Staaten Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen


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Versicherung AG


II      Ergänzungen zum Versicherungsumfang (nur mit besonderer Vereinbarung)
   Paket Cyber                                                   Paket Reisegepäck
   Leistungen und Services bei                                    versichert Ihr Gepäck während einer Reise z. B. gegen Diebstahl
    Online-Shopping                                              die Versicherungssumme beträgt 1.500 EUR
    Identitätsdatendiebstahl                                     ab einer Reisedauer von 4 Tagen erhöht sich die Versicherungs-
                                                                   summe auf 3.000 EUR
    Datenrettung
    Cyber-Mobbing
                                                                 Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
                                                                  Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
   Paket Fahrrad                                                   Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Dachlawinen
    versichert Ihr Fahrrad gegen Diebstahl                       Selbstbehalt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR,
    Versicherungsschutz auch für Pedelecs und Fahrradanhänger     maximal 2.500 EUR
    Mindestversicherungssumme 500 EUR                            Haftungslimit je Schadenereignis und Versicherungsort die verein-
    Höchstversicherungssumme 10.000 EUR                           barte Hausrat-Versicherungssumme, maximal 800.000 EUR
                                                                  Wartezeit 4 Wochen

   Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief
                                                                 Tarif #papierlos
   Kostenübernahme bis zu 500 EUR für
                                                                  Einfache und papierlose Kommunikation über unser Kundenportal
    Schlüsseldienst im Notfall                                    fin4u
    Rohrreinigungsservice im Notfall                             Attraktive Prämien durch gesonderten Nachlass
    Sanitär-Installateurservice im Notfall                       Verfügbar in allen Tarifvarianten
    Elektro-Installationsservice im Notfall                      Voraussetzung für Zugang des #papierlos-Tarifs ist die Registrie-
    Notdienst bei Ausfall der Heizung                             rung in unserem Kundenportal fin4u und die Aktivierung des digi-
    Schädlingsbekämpfung                                          talen Dokumentenversands
    Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
    Organisation einer Kinderbetreuung
   Organisation im Schadenfall von
    Übernachtungsmöglichkeit
    Haustierbetreuung
    Rückreise aus dem Urlaub innerhalb Europas
   Darüber hinaus umfasst das Paket:
   24 Stunden-Handwerker-Service
   Psychologische Erstberatung nach Einbruchdiebstahl und Raub
   Notdienst bei Ausfall von Elektrogeräten


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Versicherung AG


III Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen
Die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Fol-      Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats,
gen von Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die       nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die Hausratversicherung im
in diesen Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen)            Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden
Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie     müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und
nach den unten stehenden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit       Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen glei-
Ihnen die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu-       cher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr
stand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert zum Zeitpunkt        zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis.
des Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die
Grundlage für die Versicherungssumme.                                         Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge: Die Versicherungs-
                                                                              summe ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die
Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z. B. Schlossänderungs-       Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe der Prämie. Oftmals er-
kosten, Hotelkosten), die durch ein Schadenereignis entstehen.                höht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch
                                                                              Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine
Die »Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen« sind die Vertrags-         zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme zur Verfügung. Die Versiche-
grundlage für Ihre Verbundene Hausratversicherung.                            rungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im
                                                                              Schadenfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend ver-
Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachfor-         sichert zu sein.
men verzichten wir. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechts-
neutral zu verstehen.                                                         Summenanpassung: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine lau-
                                                                              fende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die Anpassung der Ver-
Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen fol-        sicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preis-
gende rechtlich unverbindliche Begriffserläuterungen:                         index für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Schadenfall vor einer
                                                                              Unterversicherung durch Preissteigerungen schützen.
Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer
des Versicherungsschutzes.                                                    Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach
                                                                              dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von
Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Ent-   Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen.
schädigung leisten.                                                           Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungs-
                                                                              schutz.
Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder
eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen
der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der
Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen
entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in Bestimmungen zu
einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicher-
ten Sachen.


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IV Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
   (AL-VHB 2016 – Teil A) – Stand 07.2023
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A 1 Welche Gefahren sind versichert?                            A 12-2     Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilli-
Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?                                        gendiensten
Welche Schäden sind versichert?                                 Seite 7   A 12-3     Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
                                                                          A 12-4     Besonderheit bei Raub
A 1-1      Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Im-   A 12-5     Besonderheit bei Naturgefahren
           plosion, Anprall oder Absturz                                  A 12-6     Entschädigungsgrenzen
           eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
A 1-2      Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem                      Abschnitt A 13 Welche Kosten sind versichert?                  Seite 11
           Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
           solchen Tat                                                    A 13-1     Versicherte Kosten
A 1-3      Leitungswasser                                                 A 13-2     Definition und Umfang der Kosten
A 1-4      Naturgefahren                                                  Abschnitt A 14 Was ist der Versicherungswert und
Abschnitt A 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?            Seite 7   die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen
                                                                          der Anpassung der Versicherungssumme?                          Seite 12
A 2-1      Ausschluss Krieg
A 2-2      Ausschluss Innere Unruhen                                      A 14-1     Versicherungswert
A 2-3      Ausschluss Kernenergie                                         A 14-2     Versicherungssumme
                                                                          A 14-3     Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Prä-
Abschnitt A 3 Was ist unter Brand, Blitzschlag,                                      mie
Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab-
sturz eines Luftfahrzeuges zu verstehen?                                  Abschnitt A 15 Was sind die Grundlagen der
Welche Schäden sind hier nicht versichert?                   Seite 7      Berechnung und Anpassung der Prämie?                           Seite 12

A 3-1      Brand                                                          A 15-1     Grundsatz
A 3-2      Blitzschlag                                                    A 15-2     Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation
A 3-3      Überspannung durch Blitz                                       Abschnitt A 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?             Seite 12
A 3-4      Explosion
A 3-5      Implosion                                                      A 16-1     Umzug in eine neue Wohnung
A 3-6      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,                     A 16-2     Mehrere Wohnungen
           seiner Teile oder Ladung                                       A 16-3     Umzug ins Ausland
A 3-7      Nicht versicherte Schäden                                      A 16-4     Anzeige der neuen Wohnung
                                                                          A 16-5     Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht
Abschnitt A 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei-       A 16-6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
nem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier            A 16-7     Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
nicht versichert?                                            Seite 7
                                                                          Abschnitt A 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei ei-
A 4-1      Einbruchdiebstahl                                              ner Unterversicherung?                                      Seite 13
A 4-2      Vandalismus nach einem Einbruch
A 4-3      Raub                                                           A 17-1     Der Versicherer ersetzt
A 4-4      Nicht versicherte Schäden                                      A 17-2     Mehrwertsteuer
                                                                          A 17-3     Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Abschnitt A 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?       A 17-4     Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Welche Schäden sind hier nicht versichert?                    Seite 8     A 17-5     Kosten
A 5-1      Versicherte Gefahren und Schäden                               Abschnitt A 18 Was sind Wertsachen?
A 5-2      Leitungswasserschäden                                          Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen gel-
A 5-3      Bruchschäden                                                   ten für Wertsachen?                                     Seite 13
A 5-4      Nicht versicherte Schäden
                                                                          A 18-1     Wertsachen
Abschnitt A 6 Was ist unter Naturgefahren                                 A 18-2     Wertschutzschränke
(Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?                    A 18-3     Entschädigungsgrenzen
Welche Schäden sind versichert?
Welche Schäden sind hier nicht versichert?                      Seite 9   Abschnitt A 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfah-
                                                                          ren?                                                        Seite 14
A 6-1      Sturm
A 6-2      Hagel                                                          A 19-1     Feststellung der Schadenhöhe
A 6-3      Versicherte Sturm-/Hagelereignisse                             A 19-2     Weitere Feststellungen
A 6-4      Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – sofern verein-     A 19-3     Verfahren vor der Feststellung
           bart                                                           A 19-4     Feststellung
A 6-5      Nicht versicherte Schäden                                      A 19-5     Verfahren nach der Feststellung
                                                                          A 19-6     Kosten
Abschnitt A 7 Welche Sachen sind versichert?                    Seite 9   A 19-7     Obliegenheiten
Abschnitt A 8 Was gehört zum Hausrat?                          Seite 10   Abschnitt A 20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird
Abschnitt A 9 Was gehört nicht zum Hausrat?                    Seite 10   sie verzinst?                                              Seite 14

Abschnitt A 10 Was ist unter dem Versicherungsort                         A 20-1     Fälligkeit der Entschädigung
zu verstehen?                                                  Seite 10   A 20-2     Verzinsung
                                                                          A 20-3     Hemmung
Abschnitt A 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen                           A 20-4     Aufschiebung der Zahlung
und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?
                                                               Seite 10   Abschnitt A 21 Welche vertraglich vereinbarten
                                                                          Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten)
Abschnitt A 12 Was ist unter der Außenversicherung                        hat der Versicherungsnehmer vor dem
zu verstehen? Was beinhaltet sie?                              Seite 10   Versicherungsfall zu erfüllen?                                 Seite 15
A 12-1     Begriff und Geltung der Außenversicherung                      A 21-1     Sicherheitsvorschriften


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                    Seite 6 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


A 21-2     Folgen einer Obliegenheitsverletzung                               Abschnitt A 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte
                                                                              Sachen?                                                            Seite 15
Abschnitt A 22 Welche besondere Obliegenheit
hat der Versicherungsnehmer nach dem                                          A 24-1      Anzeigepflicht
Versicherungsfall zu erfüllen?                                    Seite 15    A 24-2      Entschädigung
                                                                              A 24-3      Beschädigte Sachen
A 22-1     Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Ur-        A 24-4      Mögliche Rückerlangung
           kunden                                                             A 24-5      Übertragung der Rechte
A 22-2     Folgen der Obliegenheitsverletzung                                 A 24-6      Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wert-papieren
Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände
erhöhen die Gefahr?                                               Seite 15
A 23-1     Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
A 23-2     Folgen einer Gefahrerhöhung

Abschnitt A 1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind           A 3-4       Explosion
zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert?
                                                                              Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus-
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Er-    dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
eignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher
Ereignisse abhandenkommen:                                                    Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter be-
                                                                              sonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Um-
A 1-1     Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion;            fang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunter-
Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile            schieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern
oder Ladung;                                                                  eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so
                                                                              ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
A 1-2     Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch so-
wie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;                                  A 3-5       Implosion
A 1-3      Leitungswasser;                                                    Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohl-
                                                                              körpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
A 1-4      Naturgefahren
                                                                              A 3-6     Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
A 1-4.1    Sturm, Hagel;                                                      oder Ladung
A 1-4.2    soweit zusätzlich vereinbart:                                      Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Gleiches gilt
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung,                für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und           A 3-7       Nicht versicherte Schäden
Vulkanausbruch.
                                                                              Nicht versichert sind
Abschnitt A 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
                                                                              A 3-7.1    Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mit-
A 2-1      Ausschluss Krieg                                                   wirkender Ursachen.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bür-    A 3-7.2    Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn
gerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti-    Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach A 3-1 AL-VHB 2016 ver-
gung mitwirkender Ursachen.                                                   ursacht wurden.
A 2-2      Ausschluss Innere Unruhen                                          A 3-7.3     Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungs-
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berück-     raum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an
sichtigung mitwirkender Ursachen.                                             Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in
                                                                              ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese
A 2-3      Ausschluss Kernenergie                                             Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach A 3-1 AL-VHB
                                                                              2016 sind.
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder
radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ur-       Abschnitt A 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei-
sachen.                                                                       nem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier
                                                                              nicht versichert?
Abschnitt A 3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch
Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-          A 4-1       Einbruchdiebstahl
ges zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
                                                                              Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
A 3-1      Brand
                                                                              A 4-1.1     Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden
ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten ver-   Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, ein-
mag.                                                                          steigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen ein-
                                                                              dringt.
A 3-2      Blitzschlag
                                                                              Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.           einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektri-           Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen,
schen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist       wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versi-
cherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweis-     A 4-1.2     Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
bar ist.                                                                      Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis auf-
A 3-3      Überspannung durch Blitz                                           bricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit
                                                                              Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Über-
strom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphä-    Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von
risch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und    einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Geräten entsteht.                                                             Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen,
                                                                              wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


A 4-1.3     Einschleichen oder Verborgen halten                                 Abschnitt A 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
                                                                                Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines
Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich     A 5-1       Versicherte Gefahren und Schäden
verborgen gehalten hatte.
                                                                                Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
A 4-1.4     Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
                                                                                A 5-1.1     Leitungswasserschäden
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen
und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten.        A 5-1.2     Bruchschäden
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwen-         A 5-2       Leitungswasserschäden
dung von Gewalt gleichzusetzen.
                                                                                Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
A 4-1.5     Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
                                                                                A 5-2.1    Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder da-
Dies liegt in folgenden Fällen vor:                                             mit verbundenen Schläuchen,
A 4-1.5.1 Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richti-          A 5-2.2    den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen
gen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs-   Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach A 4-3
AL-VHB 2016 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüs-           A 5-2.3     Heizungs- oder Klimaanlagen,
sels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
                                                                                A 5-2.4     Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
A 4-1.5.2 Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem rich-
tigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch     A 5-2.5     Wasserbetten oder Aquarien.
Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der           Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder
Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Ver-          Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssig-
halten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des      keiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versicherungsorts erfolgt sein.
                                                                                A 5-3       Bruchschäden
A 4-2       Vandalismus nach einem Einbruch
                                                                                Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 4-1.1        gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
oder A 4-1.5 AL-VHB 2016 beschrieben in den Versicherungsort eindringt
und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.               A 5-3.1     frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
A 4-3       Raub                                                                A 5-3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit
                                                                                verbundenen Schläuchen;
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
                                                                                A 5-3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;
A 4-3.1     Anwendung von Gewalt
                                                                                A 5-3.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen
Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.                Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5-3.1 AL-VHB 2016 kein Bauteil
                                                                                von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-         A 5-3.2     frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
stahl).
                                                                                A 5-3.2.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
A 4-3.2     Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben            (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wasser-
                                                                                messer) sowie deren Anschlussschläuche;
Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegneh-
men, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an-          A 5-3.2.2 Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von
droht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts      Heizungs- oder Klimaanlagen.
verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort
maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.                              Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der
                                                                                Bodenplatte.
A 4-3.3     Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
                                                                                Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb
Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen,                  des Gebäudes.
weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Wider-
                                                                                Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen un-
standskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen
Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss            terhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall             A 5-4       Nicht versicherte Schäden
oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder
ein Herzinfarkt entstanden sein.                                                Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es
                                                                                sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustim-
mung in der Wohnung anwesend sind.                                              A 5-4.1     Plansch- oder Reinigungswasser;

A 4-4       Nicht versicherte Schäden                                           A 5-4.2     Schwamm;

A 4-4.1    Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus         A 5-4.3    Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über-
nach einem Einbruch sowie Raub                                                  schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa-
                                                                                chen hervorgerufenen Rückstau;
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturge-
fahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee-                A 5-4.4     Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
druck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht werden.
                                                                                A 5-4.5    Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                           nach A 5-2 AL-VHB 2016 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht
                                                                                hat;
A 4-4.2     Nicht versicherte Schäden bei Raub
                                                                                A 5-4.6      Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen we-
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht     gen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repara-
versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts an        turarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Be-
dem die Tathandlungen nach A 4-3.1 bis A 4-3.3 AL-VHB 2016 verübt               rieselungsanlage.
werden, sind diese Sachen versichert.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                             Seite 8 von 45

[Seite 9]
ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Nicht versichert sind Schäden an                                              A 6-4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)
                                                                              Gewässern
A 5-4.7     Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen     oder
Sachen.
                                                                              A 6-4.2.2 Witterungsniederschläge
A 5-4.8    dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Was-
ser aus dem Aquarium ausgetreten ist.                                         den Rückstau verursacht haben.

Abschnitt A 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere           A 6-4.3     Erdbeben
Naturgefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche           Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch ge-
Schäden sind hier nicht versichert?                                           ophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
A 6-1      Sturm                                                              Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgen-
A 6-1.1    Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes-         den Sachverhalte nachweist:
tens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindes-         A 6-4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Um-
tens 62 km pro Stunde).                                                       gebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zu-
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unter-   stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
stellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte         A 6-4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der ver-
nachweist:                                                                    sicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
A 6-1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs-             A 6-4.4     Erdsenkung
grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an
ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.                         Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbe-
                                                                              dingten Hohlräumen.
A 6-1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des ver-
sicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen     A 6-4.5     Erdrutsch
befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Ge-
bäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.               Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder
                                                                              Gesteinsmassen.
A 6-2      Hagel
                                                                              A 6-4.6     Schneedruck
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
                                                                              Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
A 6-3      Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
                                                                              A 6-4.7     Lawinen
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
                                                                              Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
A 6-3.1    Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen
oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus       A 6-4.8     Vulkanausbruch
entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.              Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der
A 6-3.2    Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit       Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Aus-
dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.                              tritt von sonstigen Materialien und von Gasen.

A 6-3.3   Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit        A 6-5       Nicht versicherte Schäden
Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden        Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es
sind.                                                                         sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
A 6-3.4    Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-        A 6-5.1     Sturmflut;
genstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versi-
cherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten       A 6-5.2     Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch
Sachen sind versichert.                                                       nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öff-
                                                                              nungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel ent-
A 6-3.5    Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-        standen sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
genstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbun-
den sind.                                                                     A 6-5.3    Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlä-
                                                                              gen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche
A 6-3.6     Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-       gedrungen;
genstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen
befinden, baulich verbunden sind.                                             A 6-5.4    Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Im-
                                                                              plosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner
A 6-4      Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)                          Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbe-
A 6-4.1    Überschwemmung                                                     ben ausgelöst wurden;

Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versiche-          A 6-5.5     Trockenheit oder Austrocknung.
rungsgrundstücks mit Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn                   Nicht versichert sind Schäden an
A 6-4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)       A 6-5.6     Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Gewässern,                                                                    Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen
A 6-4.1.2 Witterungsniederschläge                                             Sachen.

oder                                                                          A 6-5.7   Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenom-
                                                                              men hiervon sind Antennenanlagen und Markisen nach A 8-3.3 AL-VHB
A 6-4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge         2016 und Balkonkraftwerke nach A 8-3.9 AL-VHB 2016.
von A 6-4.1.1 oder A 6-4.1.2 AL-VHB 2016
                                                                              Abschnitt A 7 Welche Sachen sind versichert?
die Überflutung verursacht haben.
                                                                              Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein
A 6-4.2    Rückstau                                                           bezeichneten Versicherungsorts.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren       Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versiche-
oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt      rungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit
nur, wenn                                                                     zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 9 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versiche-               ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme
rungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach A 12 AL-VHB                sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
2016 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
                                                                                  Abschnitt A 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
Abschnitt A 8 Was gehört zum Hausrat?
                                                                                  Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
A 8-1     Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versi-            Zur Wohnung gehören
cherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
                                                                                  A 10-1     diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbstän-
A 8-2       Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hier-           dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versi-
für gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach               cherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
A 18 AL-VHB 2016.
                                                                                  Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per-
A 8-3       Ferner gehören zum Hausrat                                            sonen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben,
                                                                                  gleich.
A 8-3.1    alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und
Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als         Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehö-
Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder über-              ren nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließ-
nommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.                    lich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Woh-
                                                                                  nung).
A 8-3.2     Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt
und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse an-           A 10-2      Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschlie-
gepasst worden sind.                                                              ßende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer
                                                                                  zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Ga-
A 8-3.3     privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließ-         ragen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die
lich der versicherten Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 dienen. Diese                 versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsneh-
müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Woh-             mer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer
nung liegt.                                                                       in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
A 8-3.4     selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Mo-           A 10-3      gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem
dell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.         Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflä-
A 8-3.5   Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer             chen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demsel-
Motoren sowie Surfgeräte.                                                         ben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

A 8-3.6     Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.          A 10-4     privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Ver-
                                                                                  sicherungsorts befinden.
A 8-3.7     Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Per-
sonen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen:             Als Nähe gilt
Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Ge-          A 10-4.1     eine identische fünfstellige Postleitzahl oder
meinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausge-
schlossen.                                                                        A 10-4.2     eine Entfernung von maximal 2 Kilometern – gemessen als
                                                                                  Luftlinie.
A 8-3.8    Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen
nach A 10-1 AL-VHB 2016 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).            Abschnitt A 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungs-
                                                                                  grenzen im Versicherungsvertrag?
A 8-3.9 Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest
mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen              Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den
verbunden sind und ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10              der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine
AL-VHB 2016 dienen.                                                               Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungs-
                                                                                  fall nach oben.
A 8-4       Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8-1 bis
A 8-3 AL-VHB 2016, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers be-              Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell verein-
findet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versi-        bart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versiche-
cherungsnehmers nach A 9-1.5 AL-VHB 2016.                                         rungsleistung voneinander unterscheiden.
Abschnitt A 9 Was gehört nicht zum Hausrat?                                       Abschnitt A 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen?
                                                                                  Was beinhaltet sie?
A 9-1       Nicht zum Hausrat gehören
                                                                                  A 12-1       Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
A 9-1.1   Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8-3.1 AL-VHB
2016 genannt.                                                                     Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit
                                                                                  Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
A 9-1.2   vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum
übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt.                                A 12-1.1 Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Ver-
                                                                                  sicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Ge-
Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer               meinschaft lebenden Personen.
ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
                                                                                  A 12-1.2 Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des
A 9-1.3    Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren            Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als…
Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und
Anhängern, soweit nicht unter A 8-3.4 AL-VHB 2016 genannt.                        Tarifvariante      Versicherungsschutz
A 9-1.4     Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-             compact            …3 Monaten…
rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter
A 8-3.4 bis A 8-3.6 AL-VHB 2016 genannt.                                          classic            …12 Monaten…
A 9-1.5    Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des                comfort            …12 Monaten…
Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungs-
nehmer überlassen.                                                                …gelten nicht als vorübergehend.
A 9-1.6    Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-          A 12-2     Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Frei-
rungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände,                willigendiensten
Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
                                                                                  Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemein-
A 9-1.7    elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die          schaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versiche-
technische    Wiederherstellung     von    elektronisch  gespeicherten,           rungsschutz während:

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                                Seite 10 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


A 12-2.1   der Ausbildung;                                                   die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem
                                                                             Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht
A 12-2.2   einem freiwilligen Wehrdienst;                                    zumutbar ist.
A 12-2.3 einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwil-     Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wie-
liges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).            der bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von:
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person kei-
nen eigenen Hausstand gründet.                                               Tarifvariante     Versicherungsschutz

A 12-3     Besonderheit bei Einbruchdiebstahl                                compact           100 Tagen

Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach          classic           200 Tagen
A 4-1 AL-VHB 2016 erfüllt sein.
                                                                             comfort           365 Tagen
A 12-4      Besonderheit bei Raub
                                                                             Die Entschädigung ist pro Tag auf…
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach
A 4-3.2 AL-VHB 2016 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter fol-      Tarifvariante     Versicherungsschutz
gender Voraussetzung:
                                                                             compact           …2 ‰…
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem         classic           …2 ‰…
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.                        comfort           …3 ‰…
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind
nicht versichert.                                                            …der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart
                                                                             ist.
A 12-5     Besonderheit bei Naturgefahren
                                                                             A 13-2.4   Transport- und Lagerkosten
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur inner-
halb von Gebäuden.                                                           Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren
                                                                             und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und
A 12-6     Entschädigungsgrenzen                                             dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil
                                                                             nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung ist begrenzt auf:
                                                                             Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren
                                                                             Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer
compact            10 % der Versicherungssumme                               von:
classic            50 % der Versicherungssumme
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
comfort            100 % der Versicherungssumme
                                                                             compact           100 Tagen
Abschnitt A 13 Welche Kosten sind versichert?                                classic           200 Tagen
A 13-1     Versicherte Kosten
                                                                             comfort           365 Tagen
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs-
falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:                          A 13-2.5   Schlossänderungskosten

A 13-1.1   Aufräumungskosten                                                 Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.
                                                                             Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be-
A 13-1.2   Bewegungs- und Schutzkosten                                       findliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandenge-
                                                                             kommen sind.
A 13-1.3   Hotelkosten
A 13-1.4   Transport- und Lagerkosten                                        A 13-2.6   Bewachungskosten
                                                                             Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn
A 13-1.5   Schlossänderungskosten
                                                                             die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige
A 13-1.6   Bewachungskosten
                                                                             Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
A 13-1.7   Reparaturkosten für Gebäudeschäden
                                                                             Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrich-
A 13-1.8   Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen            tungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.

A 13-1.9   Kosten für provisorische Maßnahmen                                A 13-2.7   Reparaturkosten für Gebäudeschäden
A 13-2     Definition und Umfang der Kosten                                  Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Woh-
                                                                             nung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch
A 13-2.1   Aufräumungskosten                                                 Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies      sind.
schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzu-        Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Ein-
räumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu ver-     bruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
nichten.
                                                                             A 13-2.8   Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
A 13-2.2   Bewegungs- und Schutzkosten
                                                                             Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelä-
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verän-       gen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt vo-
dern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu die-     raus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befind-
nen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.          lichen Wohnung entstanden ist.
A 13-2.3   Hotelkosten                                                       A 13-2.9   Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung   Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versi-
ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass      cherte Sachen zu schützen.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                       Seite 11 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Abschnitt A 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungs-         Abschnitt A 15 Was sind die Grundlagen der Berechnung und Anpas-
summe? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungs-             sung der Prämie?
summe?
                                                                            A 15-1     Grundsatz
A 14-1     Versicherungswert
                                                                            Die Prämie bzw. der Prämiensatz, auch soweit für erweiterten Versiche-
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent-      rungsschutz vereinbart, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
schädigung.                                                                 nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung der Prämie
                                                                            bzw. des Prämiensatzes steigen oder sinken.
A 14-1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der auf-
zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand        A 15-2     Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation
wiederzubeschaffen.
                                                                            A 15-2.1 Die Prämien werden unter Berücksichtigung von Schadenauf-
A 14-1.2 Für Kunstgegenstände nach A 18-1.1.5 AL-VHB 2016 und An-           wand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenre-
tiquitäten nach A 18-1.1.6 AL-VHB 2016 ist der Versicherungswert der Be-    gulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und Ge-
trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzube-      winnansatz kalkuliert.
schaffen.
                                                                            A 15-2.2 Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende
A 14-1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht     Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der
mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist      bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken,
der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen    die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch die voraussichtliche künf-
kann.                                                                       tige Schaden- und Kostenentwicklung des ALTE LEIPZIGER –
                                                                            HALLESCHE Konzern zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der bisheri-
A 14-1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge         gen und künftigen Schaden- und Kostenentwicklung kann der Bestand aller
nach A 18-3 AL-VHB 2016 begrenzt, werden höchstens diese berücksich-        Versicherungsverträge auch in Risikogruppen unterteilt werden, die sich
tigt.                                                                       nach versicherungsmathematisch begründeten Tarifmerkmalen richten
A 14-2     Versicherungssumme                                               müssen.

A 14-2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Ver-          Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Prämienanpassungen gel-
sicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach            ten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
A 14-1 AL-VHB 2016 entsprechen.                                             A 15-2.3 Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die
A 14-2.2   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag       Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen
von:                                                                        Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
                                                                            A 15-2.4 Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation erge-
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                      ben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkraft-
compact            10 %                                                     treten mitgeteilt.
                                                                            A 15-2.5 Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus erge-
classic            20 %
                                                                            benen Prämienerhöhung das Recht den Versicherungsvertrag mit sofortiger
comfort            30 %                                                     Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhö-
                                                                            hung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Ein-
A 14-3     Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und              gang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
Prämie                                                                      Abschnitt A 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
Es gelten folgende Grundlagen:                                              A 16-1     Umzug in eine neue Wohnung
A 14-3.1 Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwick-      Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungs-
lung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungs-       schutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels be-
summe.                                                                      steht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz
Für die Anpassung wird der Index »Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne       in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbe-
Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelager-     ginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte
ten Güter« verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes    Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September    A 16-2     Mehrere Wohnungen
vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
                                                                            Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bishe-
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem         rige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber    Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei-
dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.                              den Wohnungen.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem         A 16-3     Umzug ins Ausland
Komma berücksichtigt.
                                                                            Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer je-     geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versi-
den Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerun-   cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate
det. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versiche-        nach Umzugsbeginn.
rungssumme bekannt.
                                                                            A 16-4     Anzeige der neuen Wohnung
A 14-3.2   Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich eine neue Prä-
mie.                                                                        A 16-4.1 Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei
                                                                            Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quad-
A 14-3.3 Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versiche-           ratmetern anzugeben.
rungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nach-     A 16-4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen ver-
dem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist.     einbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung
Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusen-     entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform
den. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.                                (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
                                                                            A 16-4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche
                                                                            oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn
                                                                            der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                      Seite 12 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


A 16-5      Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht                       Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag
                                                                               für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft,
A 16-5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versi-              gilt Folgendes:
cherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
                                                                               Versicherte Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 werden darüber hinaus bis
A 16-5.2 Wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze er-            zu…
höht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch,
wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.                                        Tarifvariante     Versicherungsschutz
Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail,
                                                                               compact           …10 %…
Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mittei-
lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der      classic           …20 %…
Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie
dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.                                       comfort           …30 %…
A 16-5.3 Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur          …der Versicherungssumme nach A 14-2.1 bis A 14-2.3 AL-VHB 2016 er-
in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.      setzt.
A 16-6      Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung                               A 17-4     Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:                           Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedri-
A 16-6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewoh-             ger als der Versicherungswert nach A 14-1 AL-VHB 2016, besteht eine Un-
nung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort      terversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17-1 AL-
beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des             VHB 2016 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche-
Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge-     rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädi-
ändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-      gung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert
zug folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur        durch den Versicherungswert.
noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.                            Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 wird nach
A 16-6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von           der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungs-
ihnen aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide       summe zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwen-
Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des aus-              dungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
ziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geän-    A 17-5     Kosten
dert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug
folgenden Prämienfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für       Versicherte Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 werden ersetzt, wenn sie
die neue Wohnung.                                                              nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils verein-
                                                                               barten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
A 16-6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in
neue Wohnungen ziehen, gilt A 16-6.2 AL-VHB 2016 entsprechend. Nach            Abschnitt A 18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke?
Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Prämi-        Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
enfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
                                                                               A 18-1     Wertsachen
A 16-7      Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
                                                                               A 18-1.1   Versicherte Wertsachen nach A 8-2 AL-VHB 2016 sind:
A 16-6 AL-VHB 2016 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und
Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet       A 18-1.1.2 Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene
sind.                                                                          Geldbeträge;

Abschnitt A 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei ei-          A 18-1.1.3 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
ner Unterversicherung?                                                         A 18-1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
A 17-1      Der Versicherer ersetzt                                            Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert
                                                                               2.000 EUR übersteigt;
A 17-1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versi-
cherungswert nach A 14-1 AL-VHB 2016 zum Zeitpunkt des Versiche-               A 18-1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegen-
rungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi-    stände sowie nicht in A 18-1.1.4 AL-VHB 2016 genannte Sachen aus Silber;
gungsberechnung angerechnet.                                                   A 18-1.1.6 Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von
A 17-1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten            Möbelstücken.
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem         A 18-2     Wertschutzschränke
eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Er-
setzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach A 14-1 AL-VHB             A 18-2.1 Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die
2016 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis        VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte
von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.                  Prüfstelle anerkannt sind.
A 17-1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein-        A 18-2.2   Zusätzlich gilt:
trächtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert ent-
spricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung die-      Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg
ser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.                                         aufweisen.

A 17-2      Mehrwertsteuer                                                     Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fach-
                                                                               männisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich ange-     sein.
fallen ist.
                                                                               A 18-3     Entschädigungsgrenzen
A 17-3      Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versiche-
rers                                                                           A 18-3.1   Wertsachen werden je Versicherungsfall bis…

Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicher-       Tarifvariante     Versicherungsschutz
ter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungs-
falls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach A         compact           …20 %…
14-2.4 AL-VHB 2016 begrenzt.
                                                                               classic           …40 %…
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des
Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.                       comfort           …50 %…


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                          Seite 13 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


…der Versicherungssumme, mindestens aber bis…                                 A 19-3.2 Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverstän-
                                                                              digen benennen:
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                              A 19-3.2.1 Mitbewerber des Versicherungsnehmers,
compact            …10.000 EUR…
                                                                              A 19-3.2.2 Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in dauernder Ge-
classic            …15.000 EUR…                                               schäftsverbindung stehen,

comfort            …20.000 EUR…                                               A 19-3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern des
                                                                              Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen
…entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Obergrenze der Entschä-   Verhältnis stehen.
digungsleistung bildet die vereinbarte Versicherungssumme.                    A 19-3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Te-
 A 18-3.2 Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutz-           lefax oder Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän-
schranks nach A 18-2 AL-VHB 2016 gelten folgende Entschädigungsgren-          digen als Obmann. Die Regelung nach A 19-3.2 AL-VHB 2016 gilt auch
zen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag.    für seine Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird
                                                                              der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.
A 18-3.2.1 Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene          Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien.
Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den
Nennbetrag übersteigt:                                                        A 19-4      Feststellung
                                                                              Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                              A 19-4.1 ein Verzeichnis der abhandengekommenen, der zerstörten und
compact            1.000 EUR                                                  der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versiche-
                                                                              rungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls,
classic            3.000 EUR
                                                                              A 19-4.2    die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten,
comfort            4.000 EUR
                                                                              A 19-4.3    die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen,
A 18-3.2.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere:
                                                                              A 19-4.4    die versicherten Kosten.
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der Versi-
                                                                              cherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum
compact            5.000 EUR
                                                                              Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein.
classic            20.000 EUR                                                 A 19-5      Verfahren nach der Feststellung
comfort            30.000 EUR                                                 Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien
                                                                              gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander
A 18-3.2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,            ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser ent-
Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert           scheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der
2.000 EUR übersteigt:                                                         Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum
                                                                              des Obmanns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        gleichzeitig.
compact            20.000 EUR                                                 Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die
                                                                              Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen
classic            40.000 EUR                                                 wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
comfort            50.000 EUR                                                 Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die
                                                                              Entschädigung.
Abschnitt A 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfah-
ren?                                                                          Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbind-
                                                                              liche Feststellung.
A 19-1     Feststellung der Schadenhöhe
                                                                              Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlan-     können oder wollen oder sie verzögern.
gen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren fest-
gestellt wird.                                                                A 19-6      Kosten

Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der          Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres
Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.                               Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur
                                                                              Hälfte.
A 19-2     Weitere Feststellungen
                                                                              A 19-7      Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das
Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungs-       Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Ver-
fall auszudehnen.                                                             sicherungsnehmers nicht berührt.

A 19-3     Verfahren vor der Feststellung                                     Abschnitt A 20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie
                                                                              verzinst?
Für das Sachverständigenverfahren gilt:
                                                                              A 20-1      Fälligkeit der Entschädigung
A 19-3.1 Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi-     Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem
gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax    Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei       Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens
muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite           den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich min-
Sachverständige muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Aufforde-         destens zu zahlen ist.
rung benannt werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Par-
tei den Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Amtsge-      A 20-2      Verzinsung
richt ernennen lassen. In seiner Aufforderung muss der Versicherer den
Versicherungsnehmer auf diese Folge hinweisen.                                Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem an-
                                                                              deren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                          Seite 14 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


A 20-2.1   Entschädigung                                                      A 23-1.3    Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als…
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit
die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.                     Tarifvariante      Versicherungsschutz

A 20-2.2   Zinssatz                                                           compact            …60 Tage…
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz
                                                                              classic            …120 Tage…
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent
und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.                                  comfort            …180 Tage…
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
                                                                              …oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe-
A 20-3     Hemmung                                                            wohnt.
Bei der Berechnung der Fristen nach A 20-1 und A 20-2.1 AL-VHB 2016           Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert.
gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens   Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht
des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht ge-     eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
zahlt werden kann.
                                                                              A 23-1.4 Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind
A 20-4     Aufschiebung der Zahlung                                           in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungs-
                                                                              wechsel.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
                                                                              A 23-2      Folgen einer Gefahrerhöhung
A 20-4.1 Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsneh-
mers bestehen;                                                                Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in B 3-2.3 bis B 3-2.5 (Gemeinsamer
                                                                              Allgemeiner Teil) geregelt.
A 20-4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den
Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versi-       Abschnitt A 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
cherungsfalls noch läuft.
                                                                              A 24-1      Anzeigepflicht
Abschnitt A 21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschrif-
ten (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem          Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den
Versicherungsfall zu erfüllen?                                                Verbleib abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner
                                                                              unverzüglich anzuzeigen.
A 21-1     Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
                                                                              Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Si-
cherheitsvorschriften:                                                        A 24-2      Entschädigung

Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach         Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sa-
A 10 AL-VHB 2016 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.       che wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:

Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzu-     A 24-2.1    Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
sperren, zu entleeren und entleert zu halten.                                 Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung.
A 21-2     Folgen einer Obliegenheitsverletzung                               Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von 2 Wo-
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 21-1 AL-VHB 2016 ge-           chen zur Verfügung stellt.
nannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach B 3-3.1.2 und     Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sa-
B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) Folgendes: Der Versicherer ist         che zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädi-
berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei    gung.
sein.
                                                                              A 24-2.2    Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Abschnitt A 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungs-
nehmer nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?                                Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Empfang ei-
                                                                              ner Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzu-
A 22-1   Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und              zahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
Urkunden
                                                                              A 24-2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungs-
Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhandengekommenen            werts kann er dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses
Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.                 Wahlrecht muss er innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Aufforde-
Zum Beispiel muss er für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden un-         rung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht,
verzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher        geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.                A 24-2.2.2 Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger
A 22-2     Folgen der Obliegenheitsverletzung                                 Höhe des Versicherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Ver-
                                                                              sicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den Vo-
raussetzungen nach B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) Folgendes:          Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs-
Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.                  tens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat.

Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?                 A 24-3      Beschädigte Sachen

A 23-1     Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung                                   Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind
                                                                              diese beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädi-
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach B 3-2 (Gemeinsamer Allge-          gung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
meiner Teil) kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
                                                                              A 24-4      Mögliche Rückerlangung
A 23-1.1 Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Ver-
tragsschluss gefragt hat.                                                     Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandenge-
                                                                              kommenen Sache zurück zu erlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht,
A 23-1.2 Anlässlich eines Wohnungswechsels nach A 16 AL-VHB 2016              gilt die Sache als zurückerhalten.
ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
                                                                              A 24-5      Übertragung der Rechte
                                                                              Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur
                                                                              Verfügung stellen, gilt:


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                          Seite 15 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte     Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückwick-
zu übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen.                             lung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zins-
                                                                              verlust entstanden ist.
A 24-6     Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden,
hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zu-
rückerlangung des Wertpapiers.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                       Seite 16 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


V         Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (Teil B) – Stand 05.2020
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes,                                  Abschnitt B 4 Weitere Regelungen                                     Seite 20
Prämienzahlung                                                       Seite 17    B 4-1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-1       Beginn des Versicherungsschutzes                                     B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-2       Prämienzahlung, Versicherungsperiode                                 B 4-3       Vollmacht des Versicherungsvertreters (gilt nur für die Sach-
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter                       versicherung)
            Zahlung oder Nichtzahlung                                            B 4-4       Verjährung
B 1-4       Folgeprämie                                                          B 4-5       Örtlich zuständiges Gericht
B 1-5       Lastschriftverfahren                                                 B 4-6       Anzuwendendes Recht
B 1-6       Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            B 4-7       Embargobestimmung
                                                                                 B 4-8       Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrages,                                      B 4-9       Versicherung für fremde Rechnung (gilt nur für die Sachversi-
Kündigung                                                            Seite 18                cherung)
B 2-1       Dauer und Ende des Vertrages                                         B 4-10      Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2       Kündigung nach Versicherungsfall                                     B 4-11      Übergang von Ersatzansprüchen (gilt nur für die Sachversiche-
                                                                                             rung)
Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                    B 4-12      Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen (gilt nur für
andere Obliegenheiten                                                Seite 18                die Sachversicherung)
B 3-1       Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Ver-           B 4-13      Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
            treters bis zum Vertragsschluss
B 3-2       Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung                   der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
                                                                                 Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mit-
B 1-1       Beginn des Versicherungsschutzes                                     teilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auf-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege-            fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
benen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen          zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.               Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
B 1-2       Prämienzahlung, Versicherungsperiode                                 Nichtzahlung zu vertreten hat.

B 1-2.1     Prämienzahlung                                                       B 1-4       Folgeprämie

Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durchlaufende Zahlun-           B 1-4.1     Fälligkeit
gen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie     Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise je-
im Voraus gezahlt.                                                               weils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu ei-
B 1-2.2     Versicherungsperiode                                                 nem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.

Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die verein-       Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
barte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer   B 1-4.2     Verzug und Schadensersatz
kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertrags-
dauer.                                                                           Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungs-
                                                                                 nehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zah-
B 1-3     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter             lung zu vertreten hat.
Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                                 Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                               ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstande-
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des          nen Schadens zu verlangen.
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-             B 1-4.3     Mahnung
ginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerruf-
rechts.                                                                          Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
                                                                                 Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-           oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mah-
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags-         nung). Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen ab Zugang der Zah-
schluss zu zahlen.                                                               lungsaufforderung betragen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1            Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rück-
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nach-         ständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen
dem die Zahlung veranlasst ist.                                                  beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht)
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers               hinweist.
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frü-     B 1-4.4     Leistungsfreiheit nach Mahnung
hestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
                                                                                 Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versiche-
B 1-3.2     Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug                  rungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche-
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach B 1.3.1 gezahlt,     rungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver-
so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung            zug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
nicht veranlasst ist.                                                            B 1-4.5     Kündigung nach Mahnung
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht-        Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
zahlung nicht zu vertreten hat.                                                  Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.3     Leistungsfreiheit des Versicherers                                   Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofor-
                                                                                 tiger Wirkung kündigen.
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht
rechtzeitig nach B 1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                              Seite 17 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden wer-         B 1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie ver-
den. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-       pflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der      besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.                ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist,
                                                                               nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsge-
B 1-4.6     Zahlung der Prämie nach Kündigung                                  bühr verlangen.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats          Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht
nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zah-            versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
lungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung in-      schaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die
nerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.                         Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begrün-
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B 1-4.4 bleibt bis zur Zahlung     denden Umständen Kenntnis erlangt.
bestehen.                                                                      Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
B 1-5       Lastschriftverfahren                                               B 2-1       Dauer und Ende des Vertrags
B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers                                 B 2-1.1     Vertragsdauer
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,      Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum ab-
hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für        geschlossen.
eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
                                                                               B 2-1.2     Stillschweigende Verlängerung
Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers
vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch        Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Te-   trag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertrags-
lefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers er-        parteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslauf-
folgt.                                                                         zeit eine Kündigung zugegangen ist.
B 1-5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                 B 2-1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Prä-        Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
mien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden           vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in
Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                       B 2-1.4     Kündigung bei mehrjährigen Verträgen

Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versi-        Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren kann der Versicherungsneh-
cherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige         mer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden
Prämien selbst zu übermitteln.                                                 Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens 3 Monate
                                                                               vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt          B 2-1.5     Wegfall des versicherten Interesses
werden.                                                                        Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollstän-
B 1-6       Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                          dig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem
                                                                               Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis er-
B 1-6.1     Allgemeiner Grundsatz                                              langt.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derje-       B 2-2       Kündigung nach Versicherungsfall
nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versiche-
rungsschutz bestanden hat.                                                     B 2-2.1     Kündigungsrecht

B 1-6.2    Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech-        Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
tung und fehlendem versicherten Interesse                                      den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B.
                                                                               E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ab-
B 1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung            lauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschä-
innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zu-      digung zulässig.
gang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Vo-
raussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Wi-    B 2-2.2     Kündigung durch Versicherungsnehmer
derrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag       Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zu-
hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versi-        gang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch be-
cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                            stimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens je-
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer       doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten.   B 2-2.3     Kündigung durch Versicherer
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versi-
cherungsvertrag in Anspruch genommen hat.                                      Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang
                                                                               beim Versicherungsnehmer wirksam.
B 1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie        Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
                                                                               B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,        Vertreters bis zum Vertragsschluss
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.             B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerheb-
                                                                               liche Umstände
B 1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versiche-
rers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prä-    Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem
mie bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
                                                                               der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat
B 1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versiche-        und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit
rung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu,       dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann,
die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem         wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklä-
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des        rung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                               stellt.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 18 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlos-          B 3-1.6     Anfechtung
sen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 sowohl die Kennt-
nis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des     Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-
Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.                                         zufechten, bleibt bestehen.

Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn we-      Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
der dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahr-          tragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
lässigkeit zur Last fällt.                                                       Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
B 3-1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                       Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungs-
                                                                                 nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
B 3-1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                      letzt hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-2       Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rück-
tritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.              B 3-2.1     Begriff der Gefahrerhöhung

Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungs-         B 3-2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Ver-
nehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben           tragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Um-
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat.                              stände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder
                                                                                 eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch-
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung          nahme des Versicherers wahrscheinlicher wird.
der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis, der nicht angezeigten        B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vor-
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 liegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Ver-
                                                                                 sicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nach-           B 3-2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3-2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich
weist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für        die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitver-
den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um-       sichert gelten soll.
fang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein          B 3-2.2     Pflichten des Versicherungsnehmers
Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht
arglistig verletzt hat.                                                          B 3-2.2.1 Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungs-
                                                                                 nehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhö-
B 3-1.2.2   Kündigung                                                            hung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1                B 3-2.2.2 Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne
Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag      vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenom-
kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versiche-             men oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich an-
rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kennt-          zeigen.
nis, der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen
geschlossen hätte.                                                               B 3-2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklä-
                                                                                 rung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer
B 3-1.2.3   Vertragsänderung                                                     dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis er-
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1           langt hat.
nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht      B 3-2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versiche-         B 3-2.3.1   Kündigungsrecht
rers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer
unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der          Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach B 3-2.2.1, kann
laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.                              der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsneh-
                                                                                 mer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent        Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versiche-
oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeig-      rungsnehmer zu beweisen.
ten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb
eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung         Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer
einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche-     unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.                              Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3-2.2.2
B 3-1.3     Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers          und B 3-2.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
                                                                                 einem Monat kündigen.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei         B 3-2.3.2   Vertragsänderung
hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Be-        Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrer-
gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats            höhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem            verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht
und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend ge-           Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Pro-
machte Recht begründen.                                                          zent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus,
                                                                                 so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach
B 3-1.4     Hinweispflicht des Versicherers                                      Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündi-
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen         gen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf
dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch geson-             dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Fol-     B 3-2.4     Erlöschen der Rechte des Versicherers
gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
                                                                                 Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach
B 3-1.5     Ausschluss von Rechten des Versicherers                              B 3-2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des
Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung          Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu-
oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten           stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.                         B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                             Seite 19 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


B 3-2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so          nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten
ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungs-     Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren;
nehmer seine Pflichten nach B 3-2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der
Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer      e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in Text-
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des      form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen ei-         Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versiche-
ner groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.               rers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
                                                                                 Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;
B 3-2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3-2.2.2 und B 3-2.2.3 ist der
Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach         f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung
dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegan-        ihm billigerweise zugemutet werden kann.
gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine An-           g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem an-
zeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine         deren als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser die Obliegenheiten
Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 entsprechend.   nach B 3-3.2.1 und B 3-3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefah-       den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
rerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen
sein müssen, bekannt war.                                                        B 3-3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
B 3-2.5.3   Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,               B 3-3.3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach
                                                                                 B 3-3.1 oder B 3-3.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflich-
a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung             tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist
nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang        der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das
der Leistungspflicht war oder                                                    der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kün-   B 3-3.3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versi-
digung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war          cherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der
oder                                                                             Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefah-          Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B.
rerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie          E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
verlangt.                                                                        B 3-3.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Ver-
B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
                                                                                 verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles                  die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
                                                                                 des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang, der dem
B 3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungs-         Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der
nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:               Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein-     Abschnitt B 4 Weitere Regelungen
barten Sicherheitsvorschriften;
                                                                                 B 4-1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
                                                                                 B 4-1.1     Anzeigepflicht
B 3-3.1.2   Rechtsfolgen
                                                                                 Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versi-
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-       chert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüg-
liegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi-     lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Ver-
cherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,          sicherungssumme anzugeben.
nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
kündigen.                                                                        B 4-1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer           Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach B 4-1.1.1 vor-
nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig       sätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in B 3-3 beschrie-
verletzt hat.                                                                    benen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil-
                                                                                 weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer
B 3-3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles         vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung
Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles        erlangt hat.
folgende Obliegenheiten zu erfüllen:                                             B 4-1.3     Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
B 3-3.2.1 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des            a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versi-
Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des              chert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versiche-
Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf.        rungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädi-
auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge-          gungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen
statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versiche-       Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfach-
rer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflicht-        versicherung vor.
gemäßem Ermessen zu handeln.
                                                                                 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass
B 3-3.2.2   zusätzlich zu B 3-3.2.1 gilt:                                        jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem
Der Versicherungsnehmer hat                                                      Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht
                                                                                 mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis er-          entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
langt hat, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen;
                                                                                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versi-
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich            cherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich
der Polizei anzuzeigen;                                                          der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschä-
                                                                                 digung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamt-
c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab-          betrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden,
handen gekommenen Sachen einzureichen;                                           nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung
d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle         von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass
oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden            aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als
sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild                      wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in De-
                                                                                 ckung gegeben worden wäre.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                               Seite 20 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht        Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-        sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung
schaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.            kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von        B 4-4       Verjährung
den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
                                                                               Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die
B 4-1.4     Beseitigung der Mehrfachversicherung                               Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch ent-
                                                                               standen ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachver-         und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Un-
sicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfach-        kenntnis steht der Kenntnis gleich.
versicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene
Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger         Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer ange-
Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die       meldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen An-
frühere Versicherung nicht gedeckt ist.                                        meldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
                                                                               mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungs-
summe und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu             Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften
dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.                                      des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachver-          B 4-5       Örtlich zuständiges Gericht
sicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versi-
cherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall       B 4-5.1     Klagen gegen den Versicherer
die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der       Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die           sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder sei-
verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien          ner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
verlangen.
                                                                               Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung                      nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlas-
B 4-2.1     Form, zuständige Stelle                                            sung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen ge-
                                                                               wöhnlichen Aufenthalt hat.
Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versi-        Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzu-     den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag   solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
etwas anderes bestimmt ist.                                                    Staates zu-ständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers        B 4-5.2     Klagen gegen Versicherungsnehmer
oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den      bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.                          Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein sol-
B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung                cher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.

Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versi-          Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-
cherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versiche-   bung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen
rungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebe-        aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem
nen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung    Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen
gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt ent-      Niederlassung.
sprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensän-       B 4-6       Anzuwendendes Recht
derung des Versicherungsnehmers.
                                                                               Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
B 4-2.3     Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
                                                                               B 4-7       Embargobestimmung
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerbli-        Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche-
chen Niederlassung die Bestimmungen nach B 4-2.2 entsprechend Anwen-           rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien di-
dung.                                                                          rekt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
                                                                               bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters (gilt nur für die              entgegenstehen.
Sachversicherung)
                                                                               Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
B 4-3.1     Erklärungen des Versicherungsnehmers                               bargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsneh-      Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechts-
mer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                         vorschriften entgegenstehen.

a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;               B 4-8       Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)

b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendi-       Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
gung;                                                                          erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsneh-
                                                                               mer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versiche-
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und          rungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
während des Versicherungsverhältnisses.                                        Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßge-
                                                                               bend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von
B 4-3.2     Erklärungen des Versicherers                                       vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausge-     Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht ge-
fertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungs-          schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
nehmer zu übermitteln.                                                         schaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
B 4-3.3     Zahlungen an den Versicherungsvertreter                            dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Um-
                                                                               ständen Kenntnis erlangt.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 21 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


B 4-9     Versicherung für fremde Rechnung (gilt nur für die Sach-             B 4-10.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten
versicherung)                                                                  für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens,
                                                                               sofern diese den Umständen nach geboten waren.
B 4-9.1     Rechte aus dem Vertrag
                                                                               Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Na-           hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertrag-
men für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung     lich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und
nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den        B 4-10.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er
Versicherungsschein besitzt.                                                   auch den Kostenersatz nach B 4-10.2.1 entsprechend kürzen.
B 4-9.2     Zahlung der Entschädigung                                          B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen (gilt nur für die Sachver-
                                                                               sicherung)
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versiche-
rungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim-         B 4-11.1    Übergang von Ersatzansprüchen
mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung
nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.                         Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
                                                                               geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
B 4-9.3     Kenntnis und Verhalten                                             Schaden ersetzt.
B 4-9.3.1 Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsneh-          Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde      gemacht werden.
Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berück-
sichtigen.                                                                     Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Per-
                                                                               son, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versi-          kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person
cherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das      hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn
der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.                     B 4-11.2    Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen

B 4-9.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der        Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung
Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzei-      dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
tige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht        und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs
zumutbar war.                                                                  auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit
                                                                               erforderlich mitzuwirken.
B 4-9.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn
der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge-          Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der
schlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.                    Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen
                                                                               keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi-
B 4-10      Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)              gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
                                                                               tung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
B 4-10.1    Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens              entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen
B 4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versi-       einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
cherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach         B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen (gilt nur
zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder        für die Sachversicherung)
die er auf Weisung des Versicherers macht.
                                                                               B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche-
B 4-10.1.2 Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen un-            rungsfalles
mittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer Aufwen-           B 4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätz-
dungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen objek-       lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
tiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren
oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers erfolgten.                  Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen
                                                                               Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
B 4-10.1.3 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er   vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
auch den Aufwendungsersatz nach B 4-10.1.1 und B 4-10.1.2 entsprechend
kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Ver-       B 4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig
sicherers entstanden sind.                                                     herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der
                                                                               Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Ver-
B 4-10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädi-          hältnis zu kürzen.
gung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbar-
ter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des      B 4-12.2    Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Versicherers entstanden sind.                                                  Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versiche-
B 4-10.1.5 Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß                  rungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund
B 4-10.1.1 erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers        oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu-
vorzuschießen.                                                                 schen versucht.

B 4-10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuer-        Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Straf-
wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen In-     urteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversu-
teresse kostenfrei zu erbringen sind.                                          ches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

B 4-10.2    Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens                B 4-13      Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                               Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
                                                                               Repräsentanten zurechnen lassen.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 22 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


VI Klauseln – Stand 07.2023 (je nach beantragtem Vertragsumfang)
Inhaltsverzeichnis
A     Die nachstehenden Klauseln gelten bei                                  E      Die nachstehenden Bedingungen gelten
      Vereinbarung der Tarifvarianten compact,                                      nur bei Vereinbarung des Paketes Haus- und
      classic oder comfort                                       Seite 23           Wohnungsschutzbrief                                         Seite 42
B     Die nachstehend genannten Bedingungen gelten                           F      Die nachstehend genannten Klauseln gelten
      nur bei Vereinbarung des Paketes Cyber                     Seite 36           nur bei Vereinbarung von Weitere Elementar-
                                                                                    gefahren                                                    Seite 43
C     Die nachstehend genannte Klausel gilt nur bei Vereinbarung
      des Paketes Fahrraddiebstahl                          Seite 40         G      Die nachstehend genannten Klauseln gelten
                                                                                    nur auf Grund besonderer Vereinbarung                       Seite 43
D     Die nachstehend genannte Besondere Bedingung Reisegepäck
      gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Reisegepäck  Seite 40

A     Die nachstehenden Klauseln gelten bei Vereinbarung der Tarif-          Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben-
varianten compact, classic oder comfort                                      den Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird.
Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen                  Für Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 ist die Entschädigung je Ver-
                                                                             sicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       grenzt.

classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck

comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       Tarifvariante     Versicherungsschutz

In Ergänzung zu A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch für         compact           nicht versichert
Schäden durch Fahrzeuganprall an versicherten Sachen.
                                                                             classic           250 EUR
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung
der versicherten Sachen durch die Berührung eines Kraft-, Schienen- oder     comfort           500 EUR
Wasserfahrzeuges.
                                                                             1.     In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) ist die Beschädigung,
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch den Versiche-   Zerstörung und der Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während
rungsnehmer oder dessen Repräsentanten und/oder durch auf den Versiche-      sie sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherber-
rungsnehmer zugelassene Kraftfahrzeuge anlässlich deren rechtmäßiger         gungsbetriebes befinden, mitversichert.
Verwendung verursacht werden.
                                                                             2.     Der Versicherungsnehmer hat Schäden dem Beförderungsunterneh-
Aufbrechen eines Behältnisses außerhalb eines Gebäudes                       men oder Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu melden. Eine Bestätigung
                                                                             hierüber ist dem Versicherer einzureichen.
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Raub, vorsätzliche
compact            nicht versichert                                          Sachbeschädigung) sind darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Poli-
                                                                             zeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sa-
classic            500 EUR                                                   chen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat sich dies bescheinigen zu
                                                                             lassen. Die Bescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen.
comfort            1.000 EUR
                                                                             3.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er-
1.     In Erweiterung von Ziffer A 4-1.2 AL-VHB 2016 besteht Versiche-       satz erlangt werden kann.
rungsschutz für Hausrat in Behältnissen (z. B. Schließfächer oder Spinde),
die außen an einem Gebäude angebracht sind.                                  4.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                             trag begrenzt.
2.    Kosten gemäß A 13 AL-VHB 2016 sind nicht versichert.
                                                                             Best-Leistungs-Garantie
3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
trag begrenzt.                                                               Tarifvariante     Versicherungsschutz
4.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine     compact           nicht versichert
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
                                                                             classic           nicht versichert
5.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-      comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-      1.     Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leis-
3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-       tungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-Garan-
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-       tie im Schadenfall
tungsfrei.
                                                                              der Versicherungsschutz gemäß A 1 AL-VHB 2016 im Rahmen der ver-
Berufsbedingter Zweitwohnsitz                                                  sicherten Gefahren und Schäden erweitert,

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht,
                                                                              Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt
compact            nicht versichert
                                                                               sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Ta-
classic            10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR           rifs vereinbarte Selbstbeteiligung.

comfort            20 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR         Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum
                                                                             Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Haus-
Abweichend von A 10 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz für ei-          ratversicherung angeboten werden.
nen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der durch den


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                         Seite 23 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


2.     Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungser-    Abweichend von A 2-1 AL-VHB 2016 leistet der Versicherer Entschädi-
weiterungen eines anderen Versicherers                                       gung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch
                                                                             eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
 für die von diesem keine Prämie oder Zusatzprämie erhoben wird
                                                                             Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb
und/oder                                                                     der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein
 die in Höhe oder Umfang nicht bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung          konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
  AG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzprämie).                      Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle
3.    Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für                             Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen die sich im Zusammenhang
                                                                             mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen)
 Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, der        ergeben.
  Versicherung sogenannter »unbenannter Gefahren« oder Elektronikver-
  sicherung                                                                  Kosten die z. B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von
                                                                             Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger
 Einschlüsse weiterer Elementargefahren und/oder diesbezüglicher Leis-      entschärfen zu können, sind nicht mitversichert.
  tungserweiterungen. Weitere Elementargefahren sind: Überschwem-
  mung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-        Bruchschäden an Armaturen
  nen, Dachlawinen und Vulkanausbruch,
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
 die Versicherung von Glasschäden,
                                                                             compact           nicht versichert
 Assistanceleistungen,
                                                                             classic           bis zur Höhe der Versicherungssumme
 den Wegfall von Ausschlüssen gemäß A 2 AL-VHB 2016,
                                                                             comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
 Erweiterung der versicherten Sachen gemäß der A 7 und A 8 AL-VHB
  2016,                                                                      In Erweiterung von A 5-3.2 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch
 Erhöhung der vereinbarten Entschädigungsgrenze für Wertsachen ge-          sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als
  mäß A 18-3 AL-VHB 2016,                                                    Mieter die Gefahr trägt.

 Fahrraddiebstahl,                                                          Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß,
                                                                             Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durch-
 Verzicht auf Mindestwindstärke in Sturm,                                   lauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Misch-
                                                                             batterie, Rückstauklappe/-ventil, Schieber, Speicher, Spülkästen, Thermos-
 Schäden durch Witterungsniederschläge,
                                                                             tat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler,
 Räuberische Erpressung,                                                    Warmwasserspeicher.

 Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Balkonen, Loggien und Ter-          Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
  rassen.
                                                                             Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor
Ist die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG aufgrund der zugrunde liegen-         genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versiche-
den Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B.       rungsfalles gemäß A 5-3.1 AL-VHB 2016 im Bereich der Rohrbruchstelle
durch Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von     notwendig ist.
Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles,
                                                                             Datenrettungskosten in der Privatversicherung
arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festge-     Tarifvariante     Versicherungsschutz
legten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversiche-
rungsgarantie unberührt.                                                     compact           nicht versichert

4.     Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen ei-        classic           1.000 EUR
nes anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis
                                                                             comfort           3.000 EUR
dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klau-
seln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsneh-
                                                                             1.      Datenrettungskosten
mer beruft.
                                                                             Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort
5.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Ver-
                                                                             tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wieder-
sicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberech-
                                                                             herstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespei-
nung und Unterversicherung gemäß A 17 AL-VHB 2016 bleiben unberührt.
                                                                             cherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschi-
6.     Für die Best-Leistungs-Garantie gilt die Prämienanpassungsmög-        nenlesbare Informationen) und Programme.
lichkeit gemäß A 15 AL-VHB 2016.
                                                                             Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflich-
7.     Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die ALTE LEIPZIGER            tige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert wa-
Versicherung AG können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit in Textform      ren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
kündigen. Die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigt
                                                                             2.      Ausschlüsse
die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG, so kann der Versicherungsneh-
mer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä-       a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
rung der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG zum selben Zeitpunkt kün-
digen.                                                                            aa) Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer
                                                                                  nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
Blindgängerschäden
                                                                                  bb) Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                            Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.

compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuer-
                                                                             lichen Lizenzerwerbs.
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             3.      Entschädigungsgrenze
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
                                                                             grenzt.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                        Seite 24 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte                                 Tarifvariante     Versicherungsschutz – Wäsche/Bekleidung
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       compact           1.000 EUR
compact            nicht versichert                                          classic           2.500 EUR
classic            5.000 EUR                                                 comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
comfort            10.000 EUR

Abweichend von A 12-1 AL-VHB 2016 sind versicherte Sachen, die der           Tarifvariante     Versicherungsschutz – Spielfahrzeuge
Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) und die sich im Eigentum des
Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-       compact           1.000 EUR
benden Person befinden oder die deren Gebrauch dienen, weltweit auch ver-
sichert, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherung-   classic           2.500 EUR
sortes befinden.
                                                                             comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs)
zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.                   sowie: Kinderspiel- und Sportgeräte
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-   1.     In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz
grenzt.                                                                      auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel
                                                                             und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen und
Abweichend von Absatz 2 sind Fahrräder und nicht versicherungspflichtige     Skulpturen, Wäsche und Bekleidung – ohne Pelz- und Lederwaren – zum
Elektrofahrräder (Pedelecs) innerhalb der Tariflinie comfort bis zu einem    Trocknen oder Lüften, Kinderspiel- und Sportgeräte sowie Spielfahrzeuge
Betrag in Höhe von 3.000 EUR versichert.                                     für Kinder, die sich außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefrie-
Diebstahl am Arbeitsplatz                                                    deten Versicherungsgrundstück oder im Treppenhaus befinden.
                                                                             Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs)
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.
compact            nicht versichert                                          Als versicherte Spielfahrzeuge für Kinder im Rahmen dieser Bedingungen
                                                                             gelten:
classic            1.000 EUR
                                                                             Dreiräder, Einräder, Laufräder, Roller, Rutschautos, Elektrospielfahrzeuge
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       sowie Tretautos und -traktoren.
1.      Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen,   2.    Versicherungsschutz besteht nur für die Sachen gemäß Ziffer 1, die
die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-         dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
schaft lebenden Person gehören, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der    lebenden Person gehören oder deren persönlichem Gebrauch dienen.
Wohnung befinden und am Arbeitsplatz durch Diebstahl – während der Ge-
schäftszeiten – entwendet werden.                                            3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                             trag begrenzt.
2.     Nicht versichert sind Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016,
Scheck- und Kreditkarten sowie Foto-, Film-, Audio-, Videogeräte, Auto-      4.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigations-        dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
systeme jeweils mit Zubehör. Nicht versichert sind auch Arbeitsgeräte und    5.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe       zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft       zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
lebenden Person dienen.                                                      mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-   3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
trag begrenzt.                                                               setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                                                                             tungsfrei.
4.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.                 Diebstahl aus dem Krankenzimmer

5.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der        Tarifvariante     Versicherungsschutz
zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-     compact           nicht versichert
mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
                                                                             classic           3.000 EUR, Wertsachen 300 EUR
3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-       comfort           5.000 EUR, Wertsachen 500 EUR
tungsfrei.
Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück bzw. aus            1.     In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) gilt auch einfacher Dieb-
dem Treppenhaus                                                              stahl von versicherten Sachen – ohne Wertsachen – bei stationärem Kran-
                                                                             kenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalts des Versiche-
Tarifvariante      Versicherungsschutz – Gartenmöbel und -geräte             rungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                             Person aus dem Krankenzimmer je Schadenfall bis zur vereinbarten Ent-
compact            1.000 EUR                                                 schädigungsgrenze mitversichert.

classic            2.500 EUR                                                 2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                             trag begrenzt. Für Wertsachen steht zusätzlich der vereinbarte Betrag zur
comfort            5.000 EUR                                                 Verfügung.

sowie: Teich- und Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen und Skulpturen          3.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
                                                                             dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
                                                                             4.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
                                                                             zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
                                                                             zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
                                                                             mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
                                                                             3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                       Seite 25 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise       Erklärung in Textform verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungs-
leistungsfrei.                                                               schutz für Kinderwagen, Rollstühle und fahrbare Gehhilfen mit Beginn des
                                                                             nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Diebstahl von Balkonkraftwerken
                                                                             Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versiche-
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung
                                                                             des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
compact            nicht versichert
                                                                             Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
classic            nicht versichert
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
comfort            2.500 EUR
                                                                             compact           nicht versichert
1.     Der Versicherer leistet auch im Falle der Entwendung durch Dieb-
stahl Entschädigung für dem Versicherungsnehmer gehörende Balkonkraft-       classic           bis zur Höhe der Versicherungssumme
werke mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest mit Balkonen oder
an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen verbunden sind und        comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 dienen.
                                                                             1.     Der Versicherer leistet auch im Falle der Entwendung durch einfa-
2.    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt      chen Diebstahl Entschädigung für dem Versicherungsnehmer gehörende
                                                                             Waschmaschinen und Wäschetrockner, die aus Räumen entwendet werden,
3.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine     die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.                 nutzt.
4.    Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zu-     2.     Der Inhalt der Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt nicht mit-
ständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzei-     versichert.
gebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsnehmer
diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2     3.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzun-       dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
gen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei
                                                                             4.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen               zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
                                                                             zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
                                                                             3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
compact            nicht versichert                                          setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                                                                             tungsfrei.
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
1.     Für Kinderwagen, Rollstühle (Krankenfahrstühle) und fahrbare Geh-
hilfen (zum Beispiel Rollatoren, Delta-Gehräder) erstreckt sich der Versi-   compact           nicht versichert
cherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl.
                                                                                               10 % der Versicherungssumme, zusätzlich 500 EUR
2.     Zulassungspflichtige Krankenfahrstühle sind vom Versicherungs-        classic
                                                                                               für Wertsachen
schutz ausgeschlossen.
                                                                                               bis zur Höhe der Versicherungssumme, zusätzlich
3.     Für die mit Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen lose     comfort
                                                                                               1.000 EUR für Wertsachen
verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht
Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen, Roll-        1.     In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 besteht für versicherte Sa-
stuhl bzw. der fahrbaren Gehhilfe abhandengekommen sind.                     chen auch weltweit Versicherungsschutz gegen Schäden durch Einbruch-
Für mobile Navigationsgeräte besteht kein Versicherungsschutz.               diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagen-
                                                                             abteilen.
4.     Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine anderweitige
Entschädigung (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken-/Pflegever-     2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
sicherung) beansprucht werden kann und bei fremdem Eigentum nur inso-        trag begrenzt. Zusätzlich steht für Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB
weit, wie der Versicherungsnehmer zum Ersatz des entstehenden Schadens       2016 insgesamt der vereinbarte Betrag zur Verfügung.
verpflichtet ist.
                                                                             3.     Der Versicherungsnehmer muss den Einbruchdiebstahl unverzüglich
5.     Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die       der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungs-
Marke und die Fahrgestellnummer (Rollstühle, sofern vorhanden) der ver-      nehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in
sicherten Rollstühle bzw. fahrbaren Gehhilfen zu beschaffen und aufzube-     B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Vo-
wahren.                                                                      raussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschä-       tungsfrei.
digung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.      4.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
6.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine     dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.                 5.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
7.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zu-        zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
ständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nach-     zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
weis dafür zu erbringen, dass der Kinderwagen, Rollstuhl bzw. die fahrbare   mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
Gehhilfe nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder     3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
herbeigeschafft wurde.                                                       setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                                                                             tungsfrei.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Ver-
sicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allge-
meiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt
oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
8.     Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung ei-
ner Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                       Seite 26 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen                         Erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung
                                                                             oder Studium
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
compact            nicht versichert
                                                                             compact           nicht versichert
                   2 % der Versicherungssumme – kein Versicherungs-
classic
                   schutz für Wertsachen                                     classic           10.000 EUR

comfort            2 % der Versicherungssumme – inkl. Wertsachen             comfort           20.000 EUR

1.     In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) wird auch Entschädigung       1.     In Erweiterung von A 12-2 AL-VHB 2016 gilt der Hausrat der Kin-
geleistet für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer     der (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) des Versicherungsnehmers
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem        auch bei Gründung eines eigenen Hausstandes während deren Ausbildung
persönlichen Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der      oder Studium im Rahmen dieses Versicherungsvertrages als mitversichert.
Wohnung befinden und innerhalb der EU- und EFTA-Staaten durch Dieb-          Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des
stahl von oder Einbruchdiebstahl aus abgestellten Kraftfahrzeugen, soweit    Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Ver-
schluss gesicherten Innen- oder Kofferraum oder einer durch Verschluss ge-   2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
sicherten Dachbox befinden, entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört      trag begrenzt.
oder beschädigt werden.                                                      3.    Versicherungsschutz besteht nur, sofern keine Leistung aus einem
Eine Öffnung des Fahrzeuges durch eine Manipulation des Funksignals gilt     anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Hausratversicherung des betref-
als versicherter Einbruchdiebstahl.                                          fenden Kindes) in Anspruch genommen werden kann.

2.      Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 sind nur innerhalb der Ta-       Feuer-Nutzwärmeschäden
riflinie comfort versichert.
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
trag begrenzt.                                                               compact           bis zur Höhe der Versicherungssumme

4.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine     classic           bis zur Höhe der Versicherungssumme
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
                                                                             comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
5.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-      In Erweiterung von A 3-1 AL-VHB 2016 sind auch Brandschäden mitver-
zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-     sichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutz-
mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-      feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausge-
3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-       setzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-       oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
tungsfrei.
                                                                             Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             compact           nicht versichert
compact            nicht versichert
                                                                             classic           nicht versichert
classic            nicht versichert
                                                                             comfort           1 % der Versicherungssumme, höchstens 2.500 EUR
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             1.     Abweichend von A 10-4 der AL-VHB 2016 besteht Versicherungs-
In Erweiterung von A 10 AL-VHB 2016 zählen auch Lagerräume in einer          schutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes,
Self Storage Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die der        aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie aus-
Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-         schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
bende Person angemietet hat und dort versicherte Sachen lagert zum Versi-    meinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
cherungsort.
                                                                             2.     Abweichend von A 7 und A 8 AL-VHB 2016 sind nicht versichert:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Self Storage An-
lage alarmgesichert und videoüberwacht ist.                                  Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden
                                                                             einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edel-
Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 sind nicht versichert.                   steine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus
                                                                             Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins,
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungspro-             Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und
zesse                                                                        Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sa-
                                                                             chen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       Möbelstücken.
compact            gilt vereinbart                                           3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                             trag begrenzt.
classic            gilt vereinbart
                                                                             Genereller Unterversicherungsverzicht
comfort            gilt vereinbart
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen wei-
chen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch       compact           für Schäden bis 1.000 EUR
den Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards für die
Hausratversicherung vom 08.08.2018 ab.                                       classic           für Schäden bis 3.000 EUR

                                                                             comfort           für Schäden bis 5.000 EUR

                                                                             Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 nimmt der Versicherer keinen Ab-
                                                                             zug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden ma-
                                                                             ximal die vereinbarte Höhe beträgt.


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Grobe Fahrlässigkeit                                                          5.     Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen
                                                                              sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden
                                                                              kann.
compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                              6.     Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen sowie Streik
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                                                              vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang
                                                                              wirksam.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ver-
zichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß B 4-12.1.2 (Gemein-      Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
samer Allgemeiner Teil) in einem der Schwere des Verschuldens des Ver-
sicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                        Tarifvariante     Versicherungsschutz
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten                        compact           gilt vereinbart

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        classic           gilt vereinbart

compact            nicht versichert                                           comfort           gilt vereinbart

classic            nicht versichert                                           Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Hausratver-
                                                                              sicherung AL_Hausrat | Privat classic / comfort (Allgemeine Versiche-
comfort            bis zu einer Entschädigung von 5.000 EUR                   rungsbedingungen, Besondere Bedingungen, Besondere Bedingungen und
                                                                              Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen, Klauseln und die Leistungsbe-
Abweichend von A 21-2 AL-VHB 2016 und B 3-3.3.1 (Gemeinsamer All-             schreibung zum Versicherungsschutz) für Neuverträge vom Versicherer ge-
gemeiner Teil) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten       ändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen
nach A 21-1 AL-VHB 2016 und der grob fahrlässigen Verletzung der ge-          automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
setzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvor-
schriften nach B 3-3.1.1 a) (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) auf eine Leis-     a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden
tungskürzung bis zu dem vereinbarten Betrag verzichtet.                       Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z. B.
                                                                              eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Aus-
Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.               schlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
Der Verzicht auf die Leistungskürzung gilt nicht für vereinbarte Er-          und
weiterungen des Versicherungsschutzes wie z. B. durch die Pakete
Fahrrad oder Reisegepäck sowie für individuell vereinbarte »Beson-            b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für
dere Sicherheitsvereinbarungen« für z. B. Wertschutzschränke oder             Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer
Einbruch-                                                                     nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrund-
meldeanlagen.                                                                 lage.
                                                                              Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn
Haustierbetreuung                                                             des nächsten Versicherungsjahres Anwendung, das auf den Zeitpunkt folgt,
                                                                              zu
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                              dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet.
compact            10 EUR pro Tag, max. 100 Tage
                                                                              Keine Gefahrerhöhung durch Aufstellen eines Gerüstes
classic            20 EUR pro Tag, max. 200 Tage
                                                                              Tarifvariante     Versicherungsschutz
comfort            50 EUR pro Tag, max. 365 Tage
                                                                              compact           gilt vereinbart
In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer für die ver-
einbarte Dauer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer       classic           gilt vereinbart
Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in
dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder            comfort           gilt vereinbart
eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder
zumutbar ist.                                                                 Die durch das Aufstellen eines Gerüsts am Versicherungsort mögliche be-
                                                                              dingte Gefahrerhöhung muss dem Versicherer nicht gesondert angezeigt
Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.           werden.
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung                                       Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Tarifvariante     Versicherungsschutz
compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        compact           nicht versichert
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        classic           nicht versichert
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme

1.    Abweichend von A 2-2 AL-VHB 2016 sind Schäden durch Innere              Abweichend von A 6-1.1 AL-VHB 2016 ist jede wetterbedingte Luftbewe-
Unruhen sowie Streik oder Aussperrung mitversichert.                          gung - unabhängig der Windstärke - eine versicherte Gefahr im Sinne dieser
                                                                              Bedingungen.
2.     Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche
Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden         Konditionsdifferenzdeckung
Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sa-
chen verüben.                                                                 Tarifvariante     Versicherungsschutz
3.      Streik ist eine planmäßig durchgeführte auf ein bestimmtes Ziel ge-   compact           nicht versichert
richtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen An-
zahl von Arbeitnehmern.                                                       classic           nicht versichert
4.    Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige     comfort           15 Monate
Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.

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1. Vertragsgrundlagen                                                        Entschädigungspflicht zu erteilen sowie die zur Feststellung der Leistungs-
                                                                             höhe notwendigen Unterlagen des anderen Versicherers einzureichen.
Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingun-
gen (AL-VHB 2016) sowie die vereinbarten Besonderen Bedingungen und          5. Dauer der Konditionsdifferenzdeckung
Klauseln, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes
ergibt.                                                                      Der vorliegende Hausratversicherungsvertrag wird zu dem im Versiche-
                                                                             rungsschein genannten Beendigungstermin der anderweitig bestehenden
2. Gegenstand der Konditionsdifferenzdeckung                                 Hausratversicherung durch den Wegfall der Bestimmungen über die Kon-
                                                                             ditionsdifferenzdeckung auf den vollen Versicherungsschutz umgestellt.
Diese Konditionsdifferenzdeckung ergänzt eine anderweitig bestehende         Gleiches gilt, wenn die anderweitig bestehende Hausratversicherung vor
Hausratversicherung für dasselbe Risiko im nachstehend beschriebenen         dem genannten Beendigungstermin endet. Die vorzeitige Beendigung der
Umfang. Der Versicherungsschutz aus der anderweitig bestehenden Haus-        anderweitig bestehenden Hausratversicherung ist unverzüglich mitzuteilen.
ratversicherung geht dem Versicherungsschutz aus dem vorliegenden Ver-
trag vor.                                                                    Die maximale Dauer der Konditionsdifferenzdeckung ist für Weitere Natur-
                                                                             gefahren (Elementargefahren) auf max. 6 Monate, für die übrigen Bestim-
3. Leistungsumfang                                                           mungen der Konditionsdifferenzdeckung auf max. 15 Monate begrenzt.
Die Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der     Kosten durch Fehlalarm eines Rauchmelders
anderweitig bestehenden Hausratversicherung nicht oder nicht im vollen
Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag verein-     Tarifvariante     Versicherungsschutz
barten Versicherungsschutzes (zum Beispiel: Haftungserweiterungen, Ent-
schädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen). Die Konditionsdifferenzde-      compact           nicht versichert
ckung leistet nicht für bestehende Versicherungssummendifferenzen
zwischen diesem und dem anderweitig bestehenden Vertrag. Vertraglich         classic           500 EUR
vereinbarte und sonstige Leistungen aus der anderweitig bestehenden Haus-
ratversicherung werden abgezogen. Soweit im vorliegenden Vertrag eine        comfort           1.000 EUR
Selbstbeteiligung vereinbart gilt, wird der sich nach der vorstehenden Be-
rechnungsmethode ergebende Betrag jedoch um die vereinbarte Selbstbe-        In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 und B 4-10.1 (Gemeinsamer All-
teiligung gekürzt.                                                           gemeiner Teil) ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten

Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig   a) eines Feuerwehreinsatzes;
bestehenden Hausratversicherung ist der Umfang des Versicherungsschut-       b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von
zes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung der Kon-     Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
ditionsdifferenzdeckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Ände-
rungen an der anderweitig bestehenden Hausratversicherung bewirken           die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der
keine Erweiterung der Konditionsdifferenzdeckung.                            Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind,
                                                                             bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen besteht jedoch Versiche-
rungsschutz im Rahmen der Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Na-         Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm
turgefahren (Elementargefahren) im Rahmen der vereinbarten Allgemeinen
Hausrat-Versicherungsbedingungen (AL-VHB 2016) sowie der vereinbar-          durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wurde.
ten Besonderen Bedingungen und Klauseln, auch wenn in der anderweitig        Die Entschädigung ist je nach Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
bestehenden Hausratversicherung bislang keine weiteren Naturgefahren         trag begrenzt.
(Elementargefahren) versichert waren, jedoch im vorliegenden Vertrag ver-
sichert werden. Die entsprechenden Bestimmungen der Bedingungen bzgl.        Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz er-
Wartezeit und Selbstbeteiligungen gelten unverändert.                        langt werden kann (z. B. von der Gemeinde).
Ergänzend zu den Bestimmungen der AL-VHB 2016 werden Leistungen              Kostenübernahme für persönliche Auslagen
aus der Konditionsdifferenzdeckung nicht erbracht, wenn
                                                                             Tarifvariante     Versicherungsschutz
a) zum Zeitpunkt der Antragstellung der Konditionsdifferenzdeckung keine
anderweitige Hausratversicherung bestanden hat;                              compact           nicht versichert
b) die Leistung des anderen Versicherers infolge eines Vergleichs zwischen   classic           nicht versichert
dem anderweitigen Versicherer und dem Versicherungsnehmer nicht zum
vollen Ersatz des Schadens führt. Gleiches gilt, wenn aufgrund fehlender     comfort           500 EUR
Nachweise über die Schadenhöhe durch den anderweitigen Versicherer le-
diglich eine pauschale Entschädigung erbracht wird.                          Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von 5.000
                                                                             EUR leistet der Versicherer bis zu dem vereinbarten Betrag für nachgewie-
Ist der anderweitige Versicherer infolge – Nichtzahlung der Prämie, – Ob-    sene Auslagen des Versicherungsnehmers.
liegenheitsverletzung, – arglistiger Täuschung von seiner Leistungspflicht
ganz oder teilweise befreit, so wird dadurch keine Erweiterung des Leis-     Kundenschließfächer bei Banken
tungsumfangs der Konditionsdifferenzdeckung bewirkt. Leistungen aus der
Konditionsdifferenzdeckung werden dann nur insoweit erbracht, wie sie        Tarifvariante     Versicherungsschutz
entstanden wären, wenn keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall
oder die Reduzierung der Leistung vorgelegen hätte.                          compact           nicht versichert

4. Verhalten im Schadenfall                                                  classic           30 % der Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer hat einen Schadenfall                                comfort           50 % der Versicherungssumme
a) zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Hausratversiche-     1.     In Erweiterung von A 10 AL-VHB 2016 besteht Versicherungs-
rung anzuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu machen;                  schutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kunden-
b) zur Konditionsdifferenzdeckung unverzüglich zu melden, sobald er von      schließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher
dem anderweitigen Versicherer informiert wurde, dass ein gemeldeter Scha-    Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und
denfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht    hierfür keine besondere Versicherung besteht.
fällt.                                                                       2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
Die übrigen in B 3-3.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) genannten Oblie-       trag begrenzt.
genheiten, welche im Versicherungsfall zu beachten sind, bleiben unbe-       3.     Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versiche-
rührt; insbesondere hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung durch      rungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Ent-
den Versicherer die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der            schädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                         Seite 29 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
                                                                               grenzt.
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                               Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
compact            gilt vereinbart

classic            gilt vereinbart                                             Tarifvariante      Versicherungsschutz

comfort            gilt vereinbart                                             compact            12 Monate

                                                                               classic            12 Monate
Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versi-
cherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versiche-           comfort            12 Monate
rungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen ab, wie sie zum
Stichtag 26.05.2017 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-             Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unver-
wirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden.                                        schuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorüber-
                                                                               gehend für max. 12 Monate prämienfrei gestellt werden.
Mehrkosten durch Preissteigerungen
                                                                               Voraussetzungen für die Leistung:
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                               Der Versicherungsnehmer
compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                                war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                                geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach und
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                                ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versiche-        Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
rungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsneh-
                                                                                Die Prämie zu diesem Vertrag gezahlt ist.
mer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im
Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung       Sollten der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen,
entstanden wären.                                                              entfällt die Prämienfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Be-
Mehrkosten durch Technologiefortschritt                                        schäftigung erneut aufgenommen wurde.

                                                                               Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                                außer durch Arbeitsunfähigkeit
compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                                unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                                 Insolvenz).
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                               Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich an-
                                                                               zuzeigen.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich
entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstel-          Räuberische Erpressung
lung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbe-
schaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht      Tarifvariante      Versicherungsschutz
möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Er-
satzgut aufzuwenden ist, welches der vom Schaden betroffenen Sache in Art      compact            nicht versichert
und Güte möglichst nahekommt.
                                                                               classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte
                                                                               comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                               Bei einem versicherten Raub nach A 4-3 AL-VHB 2016 besteht abweichend
compact            nicht versichert                                            von A 4-4.2 AL-VHB 2016 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Her-
                                                                               anschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst
classic            nicht versichert                                            wurde.
comfort            1.000 EUR                                                   Die in dem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
                                                                               gemäß A 18-3 AL-VHB 2016 gelten auch im Rahmen dieser Klausel.
In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer nach einem
ersatzpflichtigen Versicherungsfall die durch einen Kaufbeleg nachgewie-       Rauch- und Rußschäden
senen Mehrkosten für folgende neu zu beschaffende Haushaltsgeräte mit ei-
ner zum Zeitpunkt des Schadens höchsten Effizienzklasse: Waschmaschi-          Tarifvariante      Versicherungsschutz
nen, Waschtrockner, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke bzw. -truhen
                                                                               compact            nicht versichert
und Geschirrspüler.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-     classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
grenzt.                                                                        comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelz-
wasser)                                                                        1.      In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 gilt jede unmittelbare Zer-
                                                                               störung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                         plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück be-
                                                                               findlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mit-
compact            nicht versichert                                            versichert.

classic            nicht versichert                                            2.     Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dau-
                                                                               ernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.
comfort            5.000 EUR

Abweichend von A 6-5.2 AL-VHB 2016 sind Nässeschäden durch Witte-
rungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser versichert.

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                            Seite 30 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Rückreisekosten aus dem Urlaub                                                 Sachverständigenkosten

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                         Tarifvariante     Versicherungsschutz

compact            1.000 EUR                                                   compact           nicht versichert

classic            5.000 EUR                                                   classic           5.000 EUR

comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                         comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme

1.     In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer             Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 5.000 EUR übersteigt, ersetzt
Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen          der Versicherer bis zu dem vereinbarten Betrag der durch den Versiche-
Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2016 (Teil A) vorzeitig seine Urlaubs-        rungsnehmer nach A 19-6 AL-VHB 2016 zu tragenden Kosten des Sach-
reise abbricht und an den Schadenort reist.                                    verständigenverfahrens.
2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-     Schäden durch radioaktive Isotope
trag begrenzt.
                                                                               Tarifvariante     Versicherungsschutz
3.      Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussicht-
lich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers         compact           nicht versichert
am Schadenort notwendig macht.
                                                                               classic           nicht versichert
4.    Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versi-
cherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu ei-         comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
ner Dauer von maximal 6 Wochen.
                                                                               Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines
5.     Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt,        unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grund-
entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der        stück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder
Reise an den Schadenort.                                                       verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch
6.    Der Versicherer übernimmt die Organisation der Reise, soweit es die      Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von
Verhältnisse zulassen.                                                         Kernreaktoren.

7.    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an       Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen
den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die
Umstände gestatten.                                                            Tarifvariante     Versicherungsschutz

8.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er-    compact           nicht versichert
satz erlangt werden kann.
                                                                               classic           3.000 EUR
Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen
                                                                               comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                               1.    In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Schä-
compact            nicht versichert                                            den durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektri-
                                                                               schen Geräten.
classic            7.500 EUR
                                                                               2.     Nicht versichert sind Schäden durch
comfort            15.000 EUR
                                                                                     unsachgemäße Handhabung,
1.       Abweichend von A 8-3.7 AL-VHB 2016 sind sämtliche Sachen, die               mechanisch einwirkende Gewalt,
ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers
oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, ver-           Konstruktions- oder Materialfehler,
sichert.
                                                                                     durch Abnutzung, Verschleiß oder allmähliche Einwirkung.
2.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Er-
satz erlangt werden kann.                                                      3.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er-
                                                                               satz erlangt werden kann.
3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
trag begrenzt.                                                                 4.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                               trag begrenzt.
Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen
                                                                               Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühl-
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                         pflichtigen Medikamenten

compact            nicht versichert                                            Tarifvariante     Versicherungsschutz

classic            nicht versichert                                            compact           nicht versichert

comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                         classic           bis zur Höhe der Versicherungssumme

1.      Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermie-        comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
teter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum
des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von A 10 AL-VHB              1.      In Erweiterung von A 1 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Schä-
2016 auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.                           den an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Ge-
                                                                               frieranlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall) entstanden sind. Schäden
2.     Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern       durch angekündigte Stromabschaltungen sind nicht versichert.
die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversiche-
rungsvertrag des Mieters/ Untermieters verlangt werden kann. A 9-1.5 AL-       2.     In Erweiterung von Ziffer 1 sind in der Tarifvariante comfort auch
VHB 2016 bleibt hiervon unberührt.                                             Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten durch tech-
                                                                               nisches Geräteversagen versichert.
3.    Wertsachen gemäß A 18-1.1 Al-VHB 2016 sowie Hotelkosten ge-
mäß der A 13-1.3 und A 13-2.3 AL-VHB 2016 sind nicht versichert.               3.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er-
                                                                               satz erlangt werden kann.


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                          Seite 31 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


4.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-   1.     In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 ist der einfache Diebstahl
trag begrenzt.                                                               von Taschen und Hausrat aus Taschen versichert. Es besteht Versicherungs-
                                                                             schutz für die Zeit, während die Tasche am Körper getragen wird und der
Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren                                  Dieb die gesamte Tasche oder deren Inhalt durch besonderes Geschick an
                                                                             sich nimmt.
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             2.    Nicht versichert ist das Stehen-, Liegen- oder Hängenlassen der Ta-
compact            1.000 EUR                                                 sche.
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       3.    Als Taschen im Sinne dieser Bedingungen gelten Hand-, Schulter-
                                                                             und Bauchtaschen sowie Rucksäcke.
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             4.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf den ver-
In Erweiterung von A 13-2.5 AL-VHB 2016 sind Schlossänderungskosten          einbarten Betrag und für Bargeld abweichend von A 18-3.2.1 AL-VHB
auch an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern versichert,      2016 auf 50 EUR begrenzt.
sofern die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen
sind.                                                                        5.     Für Mobiltelefone und Tablets ist die Entschädigung je Versiche-
                                                                             rungsfall auf 50 Prozent des Neuwertes begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
grenzt.                                                                      6.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
                                                                             dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Seng- und Schmorschäden
                                                                             7.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
                                                                             zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
compact            nicht versichert                                          mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
                                                                             3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme                       setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                                                                             tungsfrei.
comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
                                                                             Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen
In Erweiterung von A 3-1 AL-VHB 2016 sowie abweichend von A 3-7.2
AL-VHB 2016 sind Seng- und Schmorschäden mitversichert.                      Tarifvariante      Versicherungsschutz

Sicherungsanlagen (technisch, optisch und akustisch)                         compact            nicht versichert

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       classic            5.000 EUR

compact            versichert                                                comfort            10.000 EUR

classic            versichert                                                Abweichend von A 9-1.3 AL-VHB 2016 gehören Teile und Zubehör von
                                                                             Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadens auf den
comfort            versichert                                                Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben-
                                                                             den Person zugelassen sind, zum Hausrat.
In Erweiterung von A 8-3.3 AL-VHB 2016 sind auch technische, optische
und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Wohnung die-      Als versicherte Teile und Zubehör gelten:
nen, mitversichert. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Dieb-
stahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Ein-      – Abgasanlagen,
bruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat, entstanden sind,    – Anhängerkupplungen,
sofern keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversicherung er-      – Auffangwannen,
langt werden kann.
                                                                             – Autodachzelte,
Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren sowie Brand und Blitzschlag            – Autokühlschränke,
auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                             – Dachboxen,
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       – Dach- und Fahrradträger,
                                                                             – Fahrzeugabdeckungen,
compact            nicht versichert
                                                                             – Fußmatten,
classic            5.000 EUR                                                 – Hardtops,
comfort            10.000 EUR                                                – Kofferraumtaschen,
                                                                             – Kofferraumwannen,
Abweichend von A 6-5.7 AL-VHB 2016 sind Schäden an versicherten Sa-
                                                                             – Kindersitze,
chen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung be-
findet, gegen Sturm- und Hagelschäden gemäß A 6-1 und A 6-2 AL-VHB           – mobile Ladestationen inkl. Ladekabel für Elektroautos,
2016 und – sofern vereinbart – gegen Schäden durch weitere Naturgefah-       – Motorradkoffer und -taschen,
rengefahren (Elementargefahren) gemäß A 6-4 AL-VHB 2016 sowie gegen
                                                                             – Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikati-
Brand und Blitzschlag gemäß A 3-1 und A 3-2 AL-VHB 2016 versichert.
                                                                               ons- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme),
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-   – Reifen und Felgen (einzeln oder als Kompletträder),
grenzt.
                                                                             – Scheibenabdeckungen,
Taschendiebstahl                                                             – Schneeketten,
                                                                             – Schlüssel,
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                             – Sitzbezüge,
compact            nicht versichert                                          – Transportboxen für Haustiere.
classic            500 EUR, Bargeld 50 EUR                                   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
                                                                             grenzt.
comfort            1.000 EUR, Bargeld 50 EUR
                                                                             Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz er-
                                                                             langt werden kann (z. B. über die eine Kfz-Teilkaskoversicherung).


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                        Seite 32 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Telefonmissbrauch nach einem Einbruch                                         2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                              trag begrenzt.
Tarifvariante      Versicherungsschutz
                                                                              3.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
compact            500 EUR                                                    dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.

classic            1.500 EUR                                                  4.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
                                                                              zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
comfort            5.000 EUR                                                  zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-
                                                                              mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
1.     Wird nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Telefon        3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-
des Festnetzanschlusses oder das Mobiltelefon von dem Täter innerhalb des     setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
Versicherungsortes benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefal-   tungsfrei.
lenen Telefonkosten (Mehrkosten).
                                                                              Überschallknall
2.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
trag begrenzt.                                                                Tarifvariante     Versicherungsschutz
3.   Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine
dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.                  compact           bis zur Höhe der Versicherungssumme

4.     Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der         classic           bis zur Höhe der Versicherungssumme
zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An-
zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh-      comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-
3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus-        In Erweiterung von A 1-1 und A 3 AL-VHB 2016 leistet der Versicherer
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-        Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines
tungsfrei.                                                                    Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Er-
Tierarztkosten                                                                eignisses abhandenkommen.
                                                                              Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschall-
compact            nicht versichert                                           knall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
                                                                              Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
classic            nicht versichert

comfort            500 EUR                                                    Tarifvariante     Versicherungsschutz

In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 übernimmt der Versicherer die             compact           5 % der Versicherungssumme
Kosten für die Behandlung von Haustiere gemäß A 8-3.8 AL-VHB 2016,
sofern sie unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden.
                                                                              classic           5 % der Versicherungssumme
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
grenzt.
                                                                              comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme
Transportmittelunfall
                                                                              In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch die
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig
                                                                              bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und
compact            nicht versichert
                                                                              dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren
classic            500 EUR                                                    Teil nicht zumutbar ist.

comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-
                                                                              grenzt.
1.     In Erweiterung von A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz         Unbenannte Gefahren
auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen
Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Trans-         Tarifvariante     Versicherungsschutz
portmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Per-
son zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.        compact           nicht versichert
2.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er-   classic           nicht versichert
satz erlangt werden kann (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgeg-
ners).                                                                        comfort           bis zur Höhe der Versicherungssumme

3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-    1.     Versicherte Schäden
trag begrenzt.
                                                                              Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine
Trickdiebstahl (innerhalb des Versicherungsortes)                             plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder
                                                                              beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden,
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hät-
                                                                              ten vorhersehen können.
compact            nicht versichert
                                                                              2. Ausschlüsse
classic            1.500 EUR
                                                                              Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
comfort            3.000 EUR
                                                                              a) Schäden, die bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG gegen Prä-
1.     Abweichend von A 4-3.1 AL-VHB 2016 sind auch Schäden durch             mienzuschlag versicherbar sind (z. B. über Weitere Naturgefahren (Elemen-
Trickdiebstahl mitversichert. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb    targefahren), über das Paket Cyber oder über das Paket Haus- und Woh-
durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häusli-        nungsschutzbrief);
cher Gemeinschaft lebenden Person Zugang zum Versicherungsort ver-
                                                                              b) Schäden, die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen explizit aus-
schafft und dort versicherte Sachen entwendet.
                                                                              geschlossen sind;

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                          Seite 33 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


c) Vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich her-        3.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
beigeführte Schäden;                                                          trag begrenzt.
d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vor-      4.      Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Er-
handen waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant be-         satz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
kannt sein mussten;
                                                                              Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
e) Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse jeder Art sowie
Schäden durch hoheitliche Eingriffe oder behördliche Anordnungen;             Tarifvariante      Versicherungsschutz
f) Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung, jedoch sind Schä-    compact            gilt vereinbart
den durch auf dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Iso-
tope mitversichert;                                                           classic            gilt vereinbart

g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Konstrukti-      comfort            gilt vereinbart
ons- und Planungsfehler, Verseuchung oder Vergiftung, jedoch sind mitver-
sichert Schäden durch Verseuchung oder Vergiftung als Folge von Brand,        Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden wäh-
Blitzschlag, Explosion oder Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder      rend der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zustän-
Ladung;                                                                       digkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird
                                                                              die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zustän-
h) Schäden an versicherten Sachen durch Bearbeitung;                          digkeit abgelehnt.
i) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unab-       Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorver-
hängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen;                           sicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die
j) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß,     ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
Rost, Korrosion und Erosion;                                                  Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch
                                                                              im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden
k) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis, Schwamm, Pilz,        wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es han-    soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
delt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;               diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE
                                                                              LEIPZIGER Versicherung AG abtreten.
l) Schäden durch Sturmflut;
                                                                              Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER
m) Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz
                                                                              Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden
durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder           tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung
durch andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch ein versi-
                                                                              AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur
chertes Ereignis entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;         Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
n) Schäden durch einfachen Diebstahl versicherter Sachen;                     von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.

o) Schäden durch Verlieren, Stehen-, Hängen-, Liegen- oder Fallenlassen;      Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,
                                                                              erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber
p) Schäden durch Glasbruch;                                                   der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden
                                                                              kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER
q) Schäden an Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes die durch Unfälle, unsach-
                                                                              Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen
gemäße Handhabung oder Wasser verursacht wurden;
                                                                              Schaden gab.
r) Schäden durch Haustiere;
                                                                              Vandalismus bei einem Raub
s) Schäden die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicher-
ten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche      Tarifvariante      Versicherungsschutz
Schönheitsschäden);
                                                                              compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
t) Schäden durch Baumaßnahmen oder Renovierungen;
                                                                              classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
u) Schäden an Sachen aus Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontakt-
linsen;                                                                       comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme

v) Schäden an mobilen Geräten (z. B. Mobiltelefone, Tablets und Laptops).     In Erweiterung von A 4-2 AL-VHB 2016 liegt Vandalismus auch dann vor,
                                                                              wenn der Täter gemäß A 4-3 AL-VHB 2016 eine räuberische Tat ausübt
3. Selbstbeteiligung
                                                                              und dabei versicherte Sachen zerstört oder beschädigt.
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall
um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt.                     Verpuffungsschäden

Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten                 Tarifvariante      Versicherungsschutz
nach einem Einbruchdiebstahl/Raub
                                                                              compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                        classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
compact            nicht versichert                                           comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
classic            1.500 EUR
                                                                              In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 sind Schäden an versicherten Sa-
comfort            5.000 EUR                                                  chen durch Verpuffung mitversichert.
                                                                              Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämp-
1.    In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch
Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten        fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Ge-
des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft        schwindigkeit und Druckwirkung.
lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles
nach A 4 AL-VHB 2016 (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen
sind.
2.     Der Versicherungsnehmer hat die abhandengekommenen Scheck-,
Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.


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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung für Kinder                     2.5     Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-ver-
                                                                             trages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertra-
Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       ges identisch.
compact            nicht versichert                                          2.6    Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.

classic            20.000 EUR für 6 Monate                                   2.7  Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von
                                                                             dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden.
comfort            40.000 EUR für 12 Monate
                                                                             Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De-
1.     Gründen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer        ckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversiche-
lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt (Haushaltsneugründung)       rungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der
innerhalb Deutschlands, besteht auch für den neuen Haushalt Versiche-        Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten Klauseln) zu
rungsschutz (Vorsorgeversicherung). Die Vorsorgeversicherung erlischt 6      erbringen.
oder 12 Monate (je nach vereinbarter Tarifvariante) nach Umzugsbeginn.       3.     Begrenzungen des Versicherungsschutzes
Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann der Versicherungsschutz nur über eine
eigene Hausratversicherung geboten werden.                                   Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
2.     Versicherungsschutz im Rahmen dieser Vorsorgeversicherung be-         3.1   Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversiche-
steht nach den diesen Vertrag zugrunde liegenden Hausratversicherungsbe-     rung von unbenannten Gefahren
dingungen (AL-VHB 2016 Teil A und Gemeinsamer Allgemeiner Teil B).
Zusätzlich haben die vereinbarten Klauseln und Besondere Bedingungen         3.2    Schäden durch Glasbruch
Gültigkeit.                                                                  3.3   Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und
3.    In Abänderung von A 8-4 AL-VHB 2016 ist fremdes Eigentum im            im Ausland vorkommende Schadenereignisse
Rahmen der Vorsorgeversicherung nur dann versichert, wenn es dem Ge-         3.4    Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbe-
brauch des Kindes dient.                                                     ben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und
                                                                             Starkregen)

4.    Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus ei-   3.5    Assistanceleistungen
nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.                    3.6    Leistungen, die bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG oder
5.     Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten      dem Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z. B.
                                                                             Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Erhöhung der Entschädigungs-
der Kinder zurechnen lassen.
                                                                             grenze für Wertsachen, Elektronikversicherung).
6.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be-
                                                                             Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der
trag begrenzt. Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 wird im Rahmen der
Vorsorgeversicherung kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenom-            Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Prämienverzug, vorsätzlicher
men.                                                                         oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung,
                                                                             Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt
Vorversicherungsgarantie                                                     auch aus dieser Klausel keine Leistung.

Tarifvariante      Versicherungsschutz                                       Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festge-
                                                                             legten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversiche-
compact            gilt nicht vereinbart                                     rungsgarantie unberührt.

classic            gilt vereinbart                                           Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klau-
                                                                             seln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart
comfort            gilt vereinbart                                           wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sa-
                                                                             nierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können
1.    Versicherungsumfang                                                    diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.

Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in ei-       4.     Kündigung
nem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum
                                                                             Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die ALTE LEIPZIGER Versi-
unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft
                                                                             cherung AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kün-
a) nicht oder                                                                digung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer,
                                                                             so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines
b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze                                 Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt
versichert ist. Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je    kündigen.
Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte      Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren
Versicherungssumme begrenzt.
                                                                             Tarifvariante      Versicherungsschutz
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall ein-
schließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie           compact            nicht versichert
bleibt gemäß A 17-3 AL-VHB 2016 unverändert.
                                                                             classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme
2.    Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
                                                                             comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme
2.1    Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be-
standen haben.
                                                                             Abweichend von A 5-2 AL-VHB 2016 gilt als Leitungswasser auch Wasser,
2.2    Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver-     das aus Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden bestimmungswidrig aus-
trags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 Monate, findet die Vorversi-    tritt.
cherungsgarantie keine Anwendung.
                                                                             Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien
2.3     Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un-
terliegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen      Tarifvariante      Versicherungsschutz
(VHB) geschlossen sein.
                                                                             compact            bis zur Höhe der Versicherungssumme
2.4    Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist
identisch.                                                                   classic            bis zur Höhe der Versicherungssumme

                                                                             comfort            bis zur Höhe der Versicherungssumme


S H4.3 – 07.2023                                                                                                                        Seite 35 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


In Erweiterung von A 5-2 AL-VHB 2016 gilt als Leitungswasser auch Was-       Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununter-
ser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien bestimmungswid-       brochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-
rig ausgetreten ist.                                                         meinschaft gelebt haben.
Wasser- und Gasverlust                                                       1.2    Gegenstand der Versicherung

Tarifvariante       Versicherungsschutz                                      1.2.1 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den
                                                                             Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitver-
compact             nicht versichert                                         sicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Ser-
                                                                             vicenummer der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden und dem
classic             1.500 EUR                                                Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Die
                                                                             Cyber-Servicenummer steht hierfür unter der Rufnummer XXXXX
comfort             5.000 EUR                                                XXXXXX an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Der
                                                                             Versicherer erstattet im Versicherungsfall den Vermögenschaden bzw. die
In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer den Mehr-        Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis 5 und organisiert zusätzlich
verbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Rohrbruchs entsteht    Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nach-
und den das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Nut-          folgenden Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
zer in Rechnung stellt.
                                                                             Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die weder
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem an-   Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der
deren Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.                          Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben,
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be-   Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich unmittel-
grenzt.                                                                      bar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen
                                                                             im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als
Zuschuss bei Unbenutzbarkeit der Küche                                       Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt als Vermögensschaden im
                                                                             Sinne der Bedingungen.
Tarifvariante       Versicherungsschutz
                                                                             1.2.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die
compact             bis 250 EUR                                              Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind. Der Ver-
                                                                             sicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der
classic             bis 250 EUR                                              Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Ver-
                                                                             sicherungsfall während der Dauer des Versicherungsschutzes in der Bun-
comfort             bis 250 EUR                                              desrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können.
Versicherungsschutz besteht, wenn die Küche am Versicherungsort              1.3    Örtlicher Geltungsbereich
a)    infolge eines versicherten Schadens                                    Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Dies gilt nur sofern nach den Zif-
                                                                             fern 2 bis 5 nichts anderes geregelt ist.
      oder
                                                                             1.4    Allgemeine Ausschlüsse
b)    infolge eines defekten Gas- oder Elektroherdes nicht zum Kochen
      nutzbar ist.                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden, die
                                                                             unmittelbar oder mittelbar
Wird in Erweiterung von A 13-1 AL-VHB 2016 ein pauschaler Zuschuss
geleistet, der z. B. für Restaurantbestellungen und Lieferungen von warmen   a) durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich
oder kalten Gerichten verwendet werden kann.                                 verursacht oder ermöglicht wurden.
Der Zuschuss beträgt für jede im Haushalt lebende Person 50 EUR, jedoch      b) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden.
mindestens 100 EUR, maximal 250 EUR.
                                                                             c) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unru-
Der Defekt am Gas- oder Elektroherd ist durch eine Bestätigung eines         hen verursacht werden.
Handwerksbetriebs in Textform nachzuweisen.
                                                                             d) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindseli-
Abweichend von A 17-5 AL-VHB 2016 ist die tatsächliche Verwendung            gen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht) beruhen,
des Zuschusses nicht nachzuweisen.                                           auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar)
                                                                             mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik begangen
Der Zuschuss ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf einmalig pau-     werden.
schal 250 EUR für alle Schadenereignisse begrenzt.
                                                                             e) durch Terrorakte verursacht werden. Terrorakte sind jegliche Handlun-
B    Die nachstehend genannten Bedingungen gelten nur bei Verein-            gen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religi-
barung des Paketes Cyber                                                     öser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder
Paket Cyber                                                                  Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten
                                                                             und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu
1      Vertragsgrundlagen                                                    nehmen.
1.1    Versicherte Personen                                                  f) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z. B. Internet, Tele-
                                                                             kommunikation, Funk, Energie etc.; Störungen von Serviceleistungen des
Versichert sind der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer      Internetproviders des Versicherungsnehmers) verursacht werden.
und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
                                                                             g) im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch freigesetz-
Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, eingetragene Lebens-      ten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen.
partner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem
Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind.       1.5    Ausschluss der Leistung aus besonderen Gründen
Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten                                   Eine Leistung ist ausgeschlossen
a) leibliche Kinder;                                                         a) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag be-
                                                                             ansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister
b) Adoptivkinder;                                                            (z. B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz ver-
c) Stief- und Pflegekinder;                                                  pflichtet sind.

d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft         b) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, freiberufli-
lebenden Ehe- oder Lebenspartners.                                           chen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen.
                                                                             c) für Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den Versicherungs-
                                                                             nehmer und für Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder einer

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                        Seite 36 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


mitversicherten Person gegen eine mitversicherte Person desselben Versi-       und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur Lieferung
cherungsvertrages.                                                             der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen – aufge-
                                                                               fordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax),
1.6.   Begrenzung der Leistung
                                                                               c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Liefe-
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 5       rung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und
jeweils genannten Bestimmungen begrenzt. Unabhängig von den jeweiligen
Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Versicherungsfälle           d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person anschließend
der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungs-   vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Rückzahlung des
jahr geleistet.                                                                Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen aufgefordert haben (per
                                                                               Brief, E-Mail oder Fax).
1.7.   Sonstige Beschränkungen
                                                                               2.1.6   Nicht versicherte Online-Einkäufe
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbar-
ten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten       a) Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge
direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer
vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige           aa) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale Zah-
Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbe-       lungsmittel wie z. B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Edelmetalle,
trieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt            Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere;
in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und           bb) über Strom, Gas, Wasser;
um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, be-
vor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für        cc) über bereits beim Kauf beschädigte Waren;
die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder
vermittelten Unternehmen.                                                         dd) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen;

2      Online-Shopping                                                            ee) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und
                                                                                  Tiere;
2.1    Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen
                                                                                  ff) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwid-
2.1.1 Versicherte Online-Einkäufe                                                 rige Waren und Dienstleistungen;
Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per-           gg) von Industriegütern;
son zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Wa-
ren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten Kaufpreis pro Bestellung         hh) über Grundstücke und Gebäude;
(Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss wäh-         ii) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser –
rend der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der             oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden;
Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
                                                                                  jj) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urhe-
2.1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen                 berrechten;
Versicherungsschutz besteht für                                                   kk) im Zusammenhang mit Pornografie;
a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die ge-       ll) Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb
kaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen         des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,
nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde.               Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die Überwei-
b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag.            sung auf ein Konto außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-
Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleis-        Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der
tung nicht erbracht wurde.                                                        Schweiz vorgenommen wurde.

c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z. B.     b) Nicht versichert sind zudem
bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen         aa) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss,
von Waren.                                                                        d. h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung kommt;
2.1.3 Leistung im Versicherungsfall                                               bb) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsver-
a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werkver-         folgung;
trag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware bzw. der       cc) Spiel- oder Wettverträge.
Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während der Liefe-
rung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Kaufprei-      2.2     Versicherungsschutz bei Online-Verkäufen
ses. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Euro er-
folgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder        2.2.1 Versicherte Online-Verkäufe
Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden.                                 Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten
b) Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder             Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte Wa-
                                                                               ren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang (Online-
Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen.
                                                                               Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während der Laufzeit
2.1.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt                                      des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Be-
                                                                               trag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
                                                                               2.2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen
b) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag
wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR         Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit-
gekürzt.                                                                       versicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten ge-
                                                                               täuscht werden (z. B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) und
2.1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles                     der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich zur
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn                  Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Identität
                                                                               verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen Dritten zu-
a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens      rückerhalten.
4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine abwei-
chend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z. B. bei Beschä-      2.2.3 Leistung im Versicherungsfall
digung oder Falschlieferung),                                                  a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis
b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit         (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware.
dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware
zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 37 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


b) Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Wa-        c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des Versicherungs-
ren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt meh-   nehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels sonstiger miss-
rerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und gemeinsam        bräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/
versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu verstehen.         Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten
                                                                               Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom Versicherungsnehmer oder
2.2.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt                                      einer mitversicherten Person nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Inter-
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.          net ausführen.

b) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag           Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder
wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.           einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entste-
                                                                               hung eines Schadens vorgeworfen wird.
2.2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                               3.2    Leistung im Versicherungsfall
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn
                                                                               Erstattet wird im Versicherungsfall
a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die gesetzlich
oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die         a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ent-
fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von diesem zurückzuerlan-     standene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdaten-
gen und                                                                        diebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maxi-
                                                                               mal 5.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig erstattet wird. Mehrere
b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den betrügerischen      unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen stellen einen Versicherungs-
Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person er-      fall dar, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen
folgt ist, sowie                                                               sind.
c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen           b) die Kosten zur Sperrung/ Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung
Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom        von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte,
Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung ge-        Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitätsdaten-
stellt wird.                                                                   diebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150
                                                                               EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensscha-
Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach-         den entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung der Zahlungskar-
träglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch den         ten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar droht.
betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung unver-
züglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten.                3.3    Besondere Obliegenheiten im Versicherungsfall
2.2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe                                        Eine Leistung gemäß Ziffer 3.2 erfolgt ausschließlich, wenn
Nicht versichert sind Kaufverträge                                             a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die miss-
                                                                               bräuchliche Verfügung unverzüglich ab Kenntnis des Versicherungsneh-
a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog                                         mers oder einer mitversicherten Person hierüber dem betroffenen Zahlungs-
b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Lieferad-        dienstleister sowie dem Versicherer melden und eine Sperrung des
resse außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten         betroffenen Kontos/Depots/Zahlungskarte veranlassen.
sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz angegeben           b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das kontofüh-
hat.                                                                           rende Geldinstitut bzw. den anderweitigen (Karten-)Vertragspartner aufge-
c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen.                                     fordert haben, den Vermögensschaden zu erstatten, der Versicherungsneh-
                                                                               mer oder eine mitversicherte Person eine (teilweise oder vollständige)
d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte.          Ablehnung durch das kontoführende Geldinstitut bzw. durch den anderwei-
                                                                               tigen (Karten-)Vertragspartner erhalten haben und der Versicherungsneh-
e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem          mer oder eine mitversicherte Person dem Versicherer diese Ablehnung so-
Konto des Verkäufers erfolgte.                                                 wie eine polizeiliche Anzeige gegen den handelnden Dritten vorgelegt
3      Identitätsdatendiebstahl                                                haben.

3.1    Versicherte Ereignisse                                                  c) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ihren An-
                                                                               spruch gegen das kontoführende Unternehmen des ungerechtfertigt berei-
Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben Versiche-        cherten Dritten in Höhe der Versicherungsleistung an ihren Versicherer ab-
rungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet durch einen       treten.
Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln
oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt vor, wenn der han-     d) auf den Geräten, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte
delnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Zugangs- und Identi-       Person für die Eingabe der Zugangs- und Identifikationsdaten des kontofüh-
fikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversi-         renden Geldinstituts bzw. eines anderweitigen Vertragspartners üblicher-
cherten Person weder selbst berechtigt noch vom Versicherungsnehmer            weise nutzen eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist,
oder einer mitversicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist und er    die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist.
diese Daten rechtswidrig nutzt und dem Versicherungsnehmer oder einer          e) die Zugangs- und Identifikationsdaten der Konten des Versicherungs-
mitversicherten Person dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.              nehmers oder einer mitversicherten Person bei Geldinstituten bzw. ander-
Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Iden-    weitigen Vertragspartnern vom Versicherungsnehmer oder einer mitversi-
titätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter ande-     cherten Person nicht an Dritte weitergegeben wurden. Diese Obliegenheit
rem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, zum Beispiel wenn:               ist nicht verletzt, wenn der Dritte dem Versicherungsnehmer oder einer mit-
                                                                               versicherten Person in einer für Phishing oder Pharming typischen Weise
a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der ver-   vorspiegelt, dass es sich um eine Mail oder die Webseite des Zahlungs-
sicherten Personen wie z. B. das Vorgeben einer falschen Identität, an Zah-    dienstleisters handelt.
lungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social Enginee-       3.4    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
ring).                                                                         Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine der
b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kre-         Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Maß-
ditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z. B.     gabe der in B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) be-
PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die         schriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz
Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auf         oder teilweise leistungsfrei.
eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder
                                                                               3.5    Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
eine mitversicherte Person hier im Glauben auf die Echtheit der Webseite
Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming).                                         Nicht versichert sind
                                                                               a) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Verkäufen;

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


b) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der                a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z. B. für gelöschte Soft-
sich nicht im Internet ereignet;                                                 ware, Spiele, Musik, Filme;
c) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person          b) der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speicher-
vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben;                  mediums selbst;
d) Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z. B. entgan-         c) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekon-
gener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung);                         sole gespeichert sind;
e) Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang mit               d) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person be-
Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z. B. Kryptowährungen);           findlichen Daten
f) Missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, Depot,             5      Cyber-Mobbing
Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z. B. PayPal), die außerhalb des
europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liech-          5.1    Versicherte Ereignisse
tenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt werden.                          Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person,
4      Datenrettung                                                              sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im
                                                                                 Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall
4.1    Versicherte Daten                                                         durch Dritte geworden sind.
Versichert ist die Wiederherstellung von durch Dritte                            Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen
                                                                                 ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Be-
a) beschädigte,                                                                  leidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicher-
b) zerstörte,                                                                    ten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das In-
                                                                                 ternet durch Dritte zu verstehen.
c) abhanden gekommene oder
                                                                                 Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des
d) unzugänglich gemachte                                                         Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum
                                                                                 Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten.
elektronischen Daten, welche sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf
elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer           5.2    Leistung im Versicherungsfall
mitversicherten Person befunden haben.
                                                                                 Erstattet werden im Versicherungsfall
4.2    Versicherte Ereignisse
                                                                                 a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Bera-
Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetre-         tung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Behandlung der
tene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch                        durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Be-
                                                                                 schwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstat-
a) Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware (z. B. Viren,      tet.
Trojaner, Würmer) oder
                                                                                 b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesre-
b) das böswillige Handeln unbefugter Dritter, wie z. B. Fälle, in denen sich     publik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 2.000
ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder einer      EUR erstattet.
mitversicherten Person hackt.
                                                                                 c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit-
4.3    Leistung im Versicherungsfall                                             versicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte Arbeitszeit
4.3.1 Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister          aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing bzw. -Stalking
und übernimmt die Kosten, die anfallen für                                       abzuwenden bzw. abzumildern, z. B. für Termine beim Anwalt, in der
                                                                                 Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Polizei oder beim
a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke.         Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als mitversicherte Peron vom Cy-
                                                                                 ber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall betroffen, besteht Versiche-
b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein entsprechendes          rungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3
Speichermedium                                                                   Tage, maximal 200 EUR pro Tag.
c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts              d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur
(Kosten für versicherten Versand).                                               Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des Versicherungsneh-
d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software       mers oder einer mitversicherten Person publizierten persönlichen Daten
bzw. des betroffenen Betriebssystems.                                            bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten. Dies gilt unabhän-
                                                                                 gig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Die Kosten hierfür werden bis
Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgs-           maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet.
garantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch
möglich ist.                                                                     5.3    Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall

4.4    Entschädigungsgrenze                                                      Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn

Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall        a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des
auf 2.000 EUR begrenzt.                                                          Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde.

4.5    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                                   b) eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde er-
                                                                                 folgt ist.
Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn
                                                                                 c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete Nach-
a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware instal-      weise (z. B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Ter-
liert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch   minbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing bzw. -
möglich ist.                                                                     stalking-Vorfall erbringt.
b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des Versicherungsver-         d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erst-
trags in Auftrag gegeben wird.                                                   maligem Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt.
c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Be-         5.4    Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
sitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden
haben.                                                                           Nicht versichert sind

4.6.   Nicht versicherte Schäden und Ereignisse                                  a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versiche-
                                                                                 rungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in diesem Sinne
Nicht versichert sind                                                            gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. –Stalking-Vorfalls.

S H4.3 – 07.2023                                                                                                                           Seite 39 von 45

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


b) Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversi-         Zwecken mitgeführt werden, sind nur gemäß besonderer Vereinbarung ver-
cherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert wurden.         sichert.
c) Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des Versicherungs-        Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten auf-
nehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil   bewahrt werden (z. B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen), gel-
vorliegt.                                                                       ten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus zu Fahrten, Gängen oder
                                                                                Reisen mitgenommen werden.
d) Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen
Lebens/Interesses.                                                              1.3    Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte, jeweils mit Zu-
                                                                                behör, sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem
6          Kündigung                                                            Gebrauch befinden;
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Pa-            – Außenbordmotoren sind stets ausgeschlossen.
ket Cyber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B.           1.4   Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-,
E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.                                        Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör, sind – un-
                                                                                beschadet der Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.1 – nur versichert, solange
Kündigt der Versicherer das Paket Cyber, so kann der Versicherungs-             sie
nehmer den davon unabhängig bestehen bleibenden Hauptvertrag in-
nerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeit-               a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden
punkt kündigen.
                                                                                oder
C     Die nachstehend genannte Klausel gilt nur bei Vereinbarung des
Paketes Fahrraddiebstahl                                                        b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden

Paket Fahrrad                                                                   oder

1.    In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradan-           c) einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind
hänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch       oder
gegen Diebstahl versichert. Die Regelungen zur Außenversicherung nach
A 12 AL-VHB 2016 gelten entsprechend.                                           d) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, ei-
                                                                                nes Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden;
Einzuhalten sind folgende Obliegenheiten:                                       Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie
a) Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches          außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das er-
Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung ein-         höhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.
setzt.                                                                          Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör
b) Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach          sind auch dann versichert, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen,
Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er           nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer
muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl        Gepäckaufbewahrung übergeben sind.
sichern.                                                                        1.5    Nicht versichert sind:
c) Der Versicherungsnehmer hat geeignete Unterlagen, die den Erwerb und         Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegen-
die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen,        stände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Pro-
zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für         thesen jeder Art, sowie Land-, Luft-, und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zu-
den Versicherungsnehmer unzumutbar ist, kann er die Entschädigung nur           behör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte (Falt-
verlangen, wenn er die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen             und Schlauchboote siehe aber Ziffer 1.3). Ausweispapiere (Ziffer 8.1 d))
kann.                                                                           sind jedoch versichert.
d) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei an-       2      Versicherte Gefahren und Schäden
zuzeigen. Darüber hinaus hat er dem Versicherer einen Nachweis darüber
zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen seit der An-        Versicherungsschutz besteht
zeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
                                                                                2.1    wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt
e) Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen                                   werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungs-
                                                                                unternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäck-
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der           aufbewahrung befindet;
Versicherer nach B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil)
zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.      2.2   während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schä-
                                                                                den durch
2.    Es gelten die im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungs-
grenzen.                                                                        a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder
                                                                                Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
D      Die nachstehend genannte Besondere Bedingung Reisegepäck
gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Reisegepäck                               b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen –
                                                                                bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2;
Paket Reisegepäck
                                                                                c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
1      Versicherte Sachen und Personen
                                                                                d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und
1.1    Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers,         Schnee;
seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie seines namentlich im Ver-
sicherungsschein aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit         e) Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
leben.                                                                          f) höhere Gewalt;

Für Reisen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft          2.3   wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestim-
lebende Personen gem. Satz 1 getrennt oder allein unternehmen, besteht          mungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht). Ersetzt werden
Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.                    nachgewiesene Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu höchstens 400 EUR.

1.2     Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebe-       3      Ausschlüsse
darfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung       3.1    Ausgeschlossen sind die Gefahren
getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Rei-
segepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise er-         a) des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche,
worben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen                die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung


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ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG


von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeu-              5.4    Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine der Oblie-
gen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;                                     genheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und B 3-
                                                                                 3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen zur
b) von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politi-         Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
schen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten
Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;                            6       Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich
c) der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher              6.1    Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages beginnt der Versi-
Hand;                                                                            cherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke des unverzügli-
                                                                                 chen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der ständigen Wohnung des
d) aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen                Versicherten entfernt werden, und endet, sobald die versicherten Sachen
Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefähr-          dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck
licher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursa-           nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen,
chen                                                                             so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
e) der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.                       6.2   Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts
3.2     Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die                   des Versicherten gelten nicht als Reisen.

a) verursacht werden durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffen-           7       Versicherungswert; Erhöhung der Versicherungssumme
heit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß;                         7.1     Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforder-
b) während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Ge-         lich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des
ländes eintreten.                                                                Versicherten anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten
                                                                                 Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeit-
4       Begrenzt ersatzpflichtige Schäden                                        wert).
4.1     Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelme-            7.2     Es gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 1.500 EUR verein-
tall sowie an Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen jeweils mit       bart.
Zubehör (Ziffer 1.4) werden je Versicherungsfall insgesamt mit höchstens
50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Ziffer 5.1 d und Ziffer 5.2 Satz      7.3    Bei Urlaubsreisen von mindestens 4 Tagen Dauer verdoppelt sich die
2 bleiben unberührt.                                                             vereinbarte Versicherungssumme. Eine Anzeige der Urlaubsreise ist nicht
                                                                                 erforderlich. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer nachzu-
4.2     Schäden                                                                  weisen, dass der Schaden auf einer solchen Urlaubsreise eingetreten ist.
a) durch Verlieren (Ziffer 2.2 b)),                                              8       Entschädigung
b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden,           8.1     der Versicherer ersetzt
werden jeweils insgesamt mit maximal 400 EUR je Versicherungsfall er-            a) für zerstörte und abhandengekommene Sachen ihren Versicherungswert
setzt.                                                                           zur Zeit des Schadeneintritts;
5     Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahr-                b) für beschädigte reparaturfähige Sachen die notwendigen Reparaturkos-
zeugen                                                                           ten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch
                                                                                 den Versicherungswert;
5.1
                                                                                 c) für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger nur den Materialwert;
a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nur, so-         d) für Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahr-
weit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Ver-             zeug-Papieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
schluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
                                                                                 8.2     Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
b) Der Versicherer haftet im Rahmen der Versicherungssumme in voller
Höhe nur, wenn nachweislich                                                      9       Obliegenheiten

    aa) der Schaden tagsüber eingetreten ist. Als Tageszeit gilt allgemein die   Zusätzlich zu den in B 3-3.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) genannten
    Zeit zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr;                                       Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer

    bb) das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen Ga-         a) Ersatzansprüche gegen Dritte (z. B. Bahn, Post, Reederei, Fluggesell-
    rage – Parkhäuser oder Tiefgaragen, die zur allgemeinen Benutzung of-        schaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere
    fenstehen, genügen nicht – abgestellt war oder                               Weise sicherzustellen und Weisungen des Versicherers zu beachten;

    cc) der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als        b) Schäden, die im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (ein-
    2 Stunden eingetreten ist.                                                   schließlich Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung gem. Ziffer 2.3)
                                                                                 oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich
c) Kann der Versicherungsnehmer keine der unter Ziffer 5.1 b) genannten          gemeldet werden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzu-
Voraussetzungen nachweisen, so ist die Entschädigung je Versicherungsfall        reichen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsun-
auf 250 EUR begrenzt.                                                            ternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden
                                                                                 zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind die jeweiligen Reklamati-
d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern sind           onsfristen zu berücksichtigen.
Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Film-
apparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör nicht versichert.         c) Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Raub, vorsätzliche
                                                                                 Sachbeschädigung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizei-
5.2     Es besteht Versicherungsschutz im unbeaufsichtigten Wassersport-         dienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen
fahrzeug gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- und Böswilligkeit         anzuzeigen. Der Versicherte hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen.
Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, solange sich die Sachen in ei-      Bei Schäden durch Verlieren (Ziffer 2.2 b)) hat der Versicherte Nachfor-
nem fest umschlossenen und durch Sicherheitsschloss gesicherten Innen-           schungen beim Fundbüro anzustellen.
raum (Kajüte, Backskiste o.ä.) des Wassersportfahrzeuges befinden. Pelze,
Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate              10      Zahlung der Entschädigung
und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, sind im unbeaufsichtigten
Wassersportfahrzeug nicht versichert.                                            a) Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach
                                                                                 festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen zu
5.3    Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines Versi-        erfolgen. Jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Ab-
cherten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichern-        schlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache
den Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benut-        mindestens zu zahlen ist.
zung offenstehenden Platzes o. ä.


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b) Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins-        Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Be-
satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens jedoch bei 4 Prozent und          hebung beseitigt werden kann (Rohrverstopfung).
höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr, soweit nicht aus einem anderen
Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist.                                     5.2    Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und
                                                                                Schadenbegrenzung der Rohrverstopfung bis zu einer Höhe von 500 EUR
c) Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagzahlung und der Beginn der          je Versicherungsfall.
Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Feststellung der
Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch           5.3   Der Versicherer erbringt keine Leistungen, wenn die Rohrverstop-
Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde.                           fung bereits vor Beginn des Vertrags vorhanden war oder die Ursache für
                                                                                die Rohrverstopfung für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte
d) Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhe-             Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung lag.
bungen oder ein strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherten einge-
leitet worden, so kann der Versicherer bis zum rechtskräftigen Abschluss        6      Sanitär-Installateurservice im Notfall
dieser Verfahren die Zahlung aufschieben.                                       6.1     Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitär-Installateurbe-
E     Die nachstehenden Bedingungen gelten nur bei Vereinbarung                 triebes, wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an
des Paketes Haus- und Wohnungsschutzbrief                                       der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten
                                                                                Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann,
1    Service und Kostenersatz nach Meldung an das ALTE LEIPZI-                  die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
GER Notfall-Telefon
                                                                                6.2    Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und
1.1     Wenn ein Schadenereignis eintritt, organisiert der Versicherer die in   die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs-
Ziffer 4 bis 16 genannten Leistungen als Service und übernimmt die in Zif-      fall.
fer 4 bis 13 genannten Kosten der organisierten Serviceleistungen. Die Leis-
tung gemäß Ziffer 17 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses.      6.3    Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De-
                                                                                fekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren,
1.2    Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den           den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder Zube-
Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitver-       hör von Armaturen und Boilern sowie die ordentliche Instandhaltung bezie-
sicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über das Notfall-Te-        hungsweise Wartung der Sanitär-Installationen.
lefon der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden und dem Versiche-
rer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Das Notfall-        7      Heizungs-Installateurservice im Notfall
Telefon steht hierfür unter der Rufnummer XXXXX XXXXXX an allen                 7.1    Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateur-
Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.                                 betriebes, wenn in der versicherten Wohnung die Heizung aufgrund eines
2      Versicherungsort, versicherte Wohnung, versicherte Personen              Defektes nicht in Betrieb genommen werden kann oder Heizkörper auf-
                                                                                grund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt
2.1   Die Serviceleistungen erbringt der Versicherer ausschließlich für die     werden müssen.
im Versicherungsschein genannte Wohnung (Versicherungsort).
                                                                                7.2    Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und
2.2   Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen dem Versicherungsneh-          die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs-
mer und den Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-         fall.
meinschaft leben, zu (mitversicherte Personen).
                                                                                7.3    Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De-
3      Entschädigungsgrenzen, Jahreshöchstentschädigung und sons-               fekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren,
tige Beschränkungen                                                             von Defekten an Heizungsrohren sowie von Schäden durch Korrosion. Der
                                                                                Versicherer erbringt außerdem keine Leistung für die Behebung von Defek-
3.1    Für die in den Ziffer 4 bis 13 genannten Serviceleistungen über-         ten an Heizkesseln, Brennern und Tanks von gemeinschaftlich genutzten
nimmt der Versicherer jeweils Kosten von höchstens 500 EUR je Versiche-         Heizungsanlagen, außer der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte
rungsfall.                                                                      Person tragen hierfür die alleinige Gefahr.
3.2    Der Ersatz von Kosten ist in diesen Fällen auf 1.500 EUR für alle        8      Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten
Schadenereignisse begrenzt, die der Versicherungsnehmer oder eine mitver-
sicherte Person innerhalb eines Versicherungsjahres an das Notfall-Telefon      8.1    Der Versicherer organisiert bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes
der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden (Jahreshöchstentschädi-               (Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirr-
gung).                                                                          spülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur
                                                                                Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Re-
3.3    Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der        paratur.
vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden
Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versi-       8.2    Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anfahrt und die erste
cherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die je-        Arbeitsstunde des Technikers, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungs-
weilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleis-    fall.
tungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden
Betrag direkt in Rechnung. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für        8.3    Der Versicherer übernimmt keine Kosten für die Behebung von De-
die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder         fekten, für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich
vermittelten Unternehmen.                                                       haften (zum Beispiel nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen)
                                                                                sowie für Material und Ersatz- oder Austauschteile, die zur Reparatur benö-
4      Schlüsseldienst im Notfall                                               tigt werden.
4.1     Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine       9      Elektro-Installateurservice im Notfall (Stromausfall)
Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit-
versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil       9.1     Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Elektro-Installateurbe-
der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen             triebes bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung.
ist oder weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person sich      9.2    Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und
versehentlich ausgesperrt haben.                                                die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs-
4.2   Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Woh-              fall.
nungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches      9.3    Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De-
Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig          fekten an Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des
werden sollte bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.               Versicherungsschutzes vorhanden war, elektrischen und elektronischen Ge-
5      Rohrreinigungsservice im Notfall                                         räten wie zum Beispiel Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschi-
                                                                                nen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkes-
5.1   Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma,        seln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten,
wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Dusch-             Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,
wannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder

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Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie Stromver-          für das Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine anste-
brauchszählern.                                                                ckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist.
10     Schädlingsbekämpfung                                                    15.3 Die Unterbringungskosten für das Haustier hat der Versicherungs-
                                                                               nehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
10.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die
Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß             16    Organisation der Rückreise im Schadenfall
durch Schädlinge befallen wurde, welches nur fachmännisch beseitigt wer-
den kann.                                                                      16.1 Der Versicherer organisiert die notwendigen Maßnahmen einer
                                                                               Rückreise, sofern sich anlässlich eines erheblichen Versicherungsfalls ge-
10.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämp-            mäß AL-VHB 2016 (Teil A) die Rückkehr des Versicherungsnehmers oder
fung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.                       einer mitversicherten Person von einer Auslandsreise innerhalb Europas im
                                                                               geographischen Sinne als notwendig erweist.
10.3 Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken),
Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.                            16.2 Die Kosten für die Rückreise hat der Versicherungsnehmer oder eine
                                                                               mitversicherte Person selbst zu tragen.
10.4 Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn der Befall der versi-
cherten Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn des Vertrages für          17    24-Stunden Handwerkerservice
den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war.
                                                                               17.1 Unabhängig von einem Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer
11     Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern                   und den mitversicherten Personen ein Handwerker-Netzwerk zur Verfü-
                                                                               gung. Auf Wunsch werden vom Versicherer Handwerker aus folgenden Ge-
11.1 Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. die         werken benannt: Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure,
Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern, die sich im Be-         Gas- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter, Fach-
reich der versicherten Wohnung befinden.                                       leute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen.
11.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Um-          17.2 Die Kosten für den Handwerker hat der Versicherungsnehmer oder
siedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes bis zu einer Höhe von       eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
500 EUR je Versicherungsfall.
                                                                               18        Kündigung
11.3 Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn die Existenz des Wes-
pen-, Hornissen- oder Bienennestes bereits vor Beginn des Vertrages für den    Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Pa-
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war, das         ket Haus- und Wohnungsschutzbrief mit einer Frist von 3 Monaten zum
Wespen-, Hornissen- oder Bienennest sich in einem räumlichen Bereich be-       Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündi-
findet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann oder         gung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht
zulässig ist.                                                                  Kündigt der Versicherer das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief, so
                                                                               kann der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehen blei-
12     Kinderbetreuung im Schadenfall                                          benden Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä-
                                                                               rung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
12.1 Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit dem Versiche-          F     Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinba-
rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn der Versicherungs-          rung von Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
nehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versichertes
Schadenereignis an der Betreuung der Kinder gehindert ist und der Versi-       Wartezeit für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
cherungsnehmer oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfü-          Abweichend von B 1-1 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beginnt der Ver-
gung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der ver-     sicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erd-
sicherten Wohnung.                                                             beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen,
12.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Betreuung der Kinder         Vulkanausbruch mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn
bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.                            (Wartezeit).

13     Psychologische Erstberatung im Schadenfall                              Dachlawinen

13.1 Der Versicherer organisiert nach einem Einbruchdiebstahl oder ei-         In Erweiterung von A 6-4 AL VHB 2016 sind auch Schäden durch Dachla-
nem Brandschaden die psychologische Beratung durch einen Psychologen           winen mitversichert.
oder Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Schadenereignis ver-       Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismas-
ursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer oder einer          sen.
mitversicherten Person.
                                                                               G     Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur auf Grund be-
13.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die psychologische Erst-         sonderer Vereinbarung
beratung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
                                                                               Eingelagerte Hausratgegenstände
14     Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Schadenfall
                                                                               Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert:
14.1 Der Versicherer organisiert eine Unterbringung (Hotel oder hotel-
ähnlich), wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen unbewohnbar             Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden
wurde (zum Beispiel durch Brand- oder Wasserschaden) und wenn für den          einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edel-
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Beschränkung           steine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus
auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.                                 Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins,
                                                                               Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und
14.2 Die Übernachtungskosten hat der Versicherungsnehmer oder eine             Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sa-
mitversicherte Person selbst zu tragen.                                        chen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von
15     Organisation einer Haustierbetreuung im Schadenfall                     Möbelstücken.

15.1 Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-         Hausratgegenstände in möbliert vermieteten Wohnungen
land die Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden, Kat-          1.     Abweichend von A 7 AL-VHB 2016 erstreckt sich der Versiche-
zen, Vögeln, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen und Schild-         rungsschutz ausschließlich auf Einrichtungsgegenstände in den zur Vermie-
kröten, die in der versicherten Wohnung leben, wenn der                        tung stehenden Versicherungsräumen.
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versicher-
tes Schadenereignis an der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere   Fremdes Eigentum, insbesondere das Eigentum der Mieter und/oder Unter-
Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.                                mieter ist ausgeschlossen.
15.2 Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension oder einer ähnlichen       2.     Im Rahmen von Einbruchdiebstahl gilt Raub innerhalb eines Gebäu-
Unterbringung. Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn        des oder Grundstücks gemäß A 4-3 AL-VHB 2016 nicht versichert.


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3.    A 7, A 8, A 12, A 16 und A 18 AL-VHB 2016 sowie B 4-9 (Gemein-            Selbstbehalt zu den AL-VHB
samer Allgemeiner Teil) werden ersatzlos gestrichen.
                                                                                Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag ein-
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung                                 schließlich Aufwendungsersatz gemäß B 4-10 (Gemeinsamer Allgemeiner
                                                                                Teil) wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Abweichend von A 13-1.3 und A 13-2.3 AL-VHB 2016 sind Kosten für                Auf die Position der Pakete »Cyber«, »Fahrrad«, »Reisegepäck« und
Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.                            »Haus- und Wohnungsschutzbrief« findet diese Bestimmung keine Anwen-
In das Gebäude eingefügte Sachen                                                dung.

1.    Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen sind            Sicherheitsvorschriften
auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sind.                           1.     Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle
2.    Soweit sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen         Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die
nach Nr. 1 in den Versicherungsschutz einbezogen sind, gilt:                    vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt nicht, wenn die
                                                                                Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkas-
Frostschäden an diesen Sachen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an         ten oder Mülleimer).
deren Zuleitungsrohren sind versichert.
                                                                                2.     Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbar-
Kein Abzug wegen Unterversicherung                                              ten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten;
                                                                                Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
1.    Der Versicherer nimmt abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 kei-
nen Abzug wegen Unterversicherung vor.                                          3.     Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser
                                                                                Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und
2.     Ziffer 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer Hausratversicherungsver-   B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen
trag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne         zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
entsprechende Vereinbarung gemäß Ziffer 1 besteht.
                                                                                Sicherungsbeschreibung und -vereinbarung
3.     Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung ei-
ner Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres           Die Sicherungsbeschreibung und -vereinbarung zur Hausratversicherung ist
durch Erklärung in Textform verlangen, dass diese Bestimmungen mit Be-          Bestandteil dieses Vertrages.
ginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.
                                                                                Vertragsdauer
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versiche-
rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä-           Abweichend von Abschnitt 14 des Vertragsdokuments und B 2-3 (Gemein-
rung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündi-         samer Allgemeiner Teil) endet der Vertrag zum vereinbarten Versiche-
gen.                                                                            rungsablauf, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Maklerklausel                                                                   Wertsachen in einem Ferienhaus

Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, An-          Abweichend von A 18 AL-VHB 2016 sind Wertsachen in einem Ferienhaus
zeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzuneh-           nicht versichert.
men. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den
Versicherer weiterzuleiten.


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Versicherung AG


VII Sicherungsvereinbarungen – nur gültig soweit vereinbart
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Siche-
rungen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages
anzubringen:
Außen-/Wohnungsabschlusstüren
Zylinderschloss mit mind. fünf Stiftzuhaltungen, bündig mit Sicherheitsbe-
schlag oder Sicherheitsrosette von innen verschraubt
oder
Zuhaltungsschloss mit mindestens 6 Zuhaltungen.


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