# Ammerländer Comfort-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-ammerlaender-comfort.php
- Rechtlicher Träger: AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-ammerlaender-comfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen und Informationen Hausratversicherung Comfort-Schutz](https://ammerlaender-versicherung.de/magnoliaPublic/dam/jcr:a9dd3900-5cce-4ed7-81aa-27d7baace5d1/Kundeninformation%20zum%20Comfort-Schutz.pdf), Fassung Comfort-Schutz, 03.2026 (VHB 2022)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), | VHB A § 9 Nr. 3, Seite 21 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). | VHB A § 9 Nr. 1 a), Seite 21 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | wird auf den Einwand der groben ... und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet. | BB 71, Seite 49 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). | VHB A § 6 Nr. 1, Seite 19 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | ja | Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen | BB 77, Seite 50 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | von den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse für die Hausratversicherung (Stand: 08.08.2018) ab. | BB 78, Seite 50 |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. | VHB A § 9 Nr. 2 c), Seite 21 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | VHB A § 2 Nr. 2, Seite 16 |
| Implosion | ja | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. | VHB A § 2 Nr. 4.2, Seite 16 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja | leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. | BB 5, Seite 40 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja | leistet der Versicherer im Comfort-Schutz Entschädigung für Seng- und Schmorschäden | BB 4, Seite 40 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja | durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden | BB 9, Seite 40 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja | Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. | BB 2, Seite 40 |
| Einbruchdiebstahl | ja | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb | VHB A § 3 Nr. 2, Seite 16 |
| Raub in der Wohnung | ja | gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | VHB A § 3 Nr. 4 a), Seite 17 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, | VHB A § 3 Nr. 3, Seite 17 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja | Der Versicherer leistet Entschädigung für ... Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. | VHB A § 4 Nr. 2, Seite 18 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja | sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. | VHB A § 4 Nr. 2, Seite 18 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja | Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas | BB 59, Seite 47 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort | VHB A § 5 Nr. 2, Seite 18 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Voraussetzung für die Mitversicherung von Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. | BB 35, Seite 45 |
| Erdbeben | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Erdsenkung | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Schneedruck | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Lawinen | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Vulkanausbruch | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis 10.000 € | Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO. | BB 11 Nr. 5, Seite 41 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. | BB 11 Nr. 2, Seite 40 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | für die keine Versicherungspflicht besteht sowie Fahrradanhänger | BB 11 Nr. 1, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja | senmährobotern im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme | BB 14, Seite 41 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja | ist im Comfort-Schutz der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert. | BB 19, Seite 42 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja | ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert | BB 15, Seite 41 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 3.000 € | Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges | BB 12 Nr. 1, Seite 41 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | ja, bis 2.500 € | Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung | BB 28, Seite 43 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja | Nr. 2 ist Einbruchdiebstahl im Comfort-Schutz auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert. | BB 24, Seite 42 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja | sind Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist. | BB 69 Nr. 1, Seite 48 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 3.000 € | 3.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge | BB 69 Nr. 1 a) aa), Seite 48 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 15.000 € | 15.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere | BB 69 Nr. 1 a) bb), Seite 48 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 40.000 € | 40.000,- EURO für Schmucksachen | BB 69 Nr. 1 a) cc), Seite 48 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja | Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken | Anlage 1, Seite 52 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen | VHB A § 13 Nr. 1 b), Seite 24 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja | ist die Entschädigungshöhe im Comfort-Schutz auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | BB 39 Nr. 1, Seite 45 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend. | BB 39 Nr. 3, Seite 45 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja | Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der | VHB A § 7 Nr. 4, Seite 20 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 3.000 € | Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges | BB 12 Nr. 1, Seite 41 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja | so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird. | VHB A § 7 Nr. 2, Seite 20 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja | Die Entschädigung ist auf 100,- EURO pro Tag begrenzt. | BB 57, Seite 47 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 3.000 € | Schutz auf 3.000,- EURO | BB 52 Nr. 2, Seite 46 |
| Aufräumungskosten | ja | für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen | VHB A § 8 a), Seite 20 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja | die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. | VHB A § 8 b), Seite 20 |
| Transport- und Lagerkosten | ja | für Transport und Lagerung des | VHB A § 8 d), Seite 21 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja | für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | VHB A § 8 e), Seite 20 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja | die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch | VHB A § 8 g), Seite 21 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja | Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert. | VHB A § 8 i), Seite 21 |
| Sachverständigenkosten | ja | Sachverständigenverfahren nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15 die Sachverständigenkosten | BB 54, Seite 47 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja | sind auch Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert. | BB 8, Seite 40 |
| Datenrettungskosten | ja | Versichert sind im Comfort-Schutz die | BB 31, Seite 44 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Glas optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 13 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | ja, bis 2.500 € | Im Comfort-Schutz sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing mitversichert. | BB 30, Seite 43 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | ja, bis 2.500 € | gilt der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl im Comfort-Schutz mitversichert | BB 26, Seite 43 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja | Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern | BB 14, Seite 41 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis 3.000 € | sind im Comfort-Schutz Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind | BB 40, Seite 45 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren | VHB A § 6 Nr. 2 c) ff), Seite 19 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja | sämtliche Sachen in versicherten Räumen, | BB 43, Seite 45 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat | VHB A § 6 Nr. 2 c) aa), Seite 19 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja | befindliches fremdes Eigentum, soweit es | VHB A § 6 Nr. 2 c) dd), Seite 19 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. | VHB A § 11 Nr. 1, Seite 36 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ja | Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes | BB 80, Seite 51 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres | VHB B § 21 Nr. 2, Seite 29 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | dem Versicherer und der Polizei ... ein Verzeichnis der | VHB B § 26 Nr. 2 a) ff), Seite 31 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung | VHB A § 16 Nr. 1, Seite 26 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt | VHB A § 17 c), Seite 25 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. | VHB A § 1 Nr. 2 a), Seite 16 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen und Informationen Hausratversicherung Comfort-Schutz

```text
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Versicherungsbedingungen
und Informationen


Hausratversicherung
Comfort-Schutz
Stand: 03.2026

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2
                                                                Wichtige Mitteilung zu den
               Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wis-
               sen müssen, haben wir in diesem Doku-            Folgen     einer   Anzeige-
               ment für Sie zusammengefasst. Um                 pflichtverletzung nach § 19
               Ihnen einen schnellen Überblick zu ver-
               schaffen und das Auffinden der passen-
                                                                Abs. 5 Versicherungsver-
               den Regelung zu erleichtern, haben wir           tragsgesetz
               den Inhalt in diesem Dokument direkt
               verlinkt.                                        Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeige-
                                                                pflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung.


             Informationsblatt                                  Allgemeine Bedingungen
             Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die    Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Ver-
             wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.           tragsbestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr
                                                                Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es
                                                                um die Kerninhalte Ihrer Versicherung:
             Allgemeine
                                                                • Versicherte Gefahren und Schäden
             Vertragsinformationen
                                                                • Leistungsausschlüsse
             Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer      • Entschädigungsleistung
             Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
             Beantwortet werden unter anderem folgende          • Obliegenheiten
             Fragen:
             • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?         Besondere Bedingungen
             • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?            Hier finden Sie die einzelnen Leistungserweite-
             • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen          rungen der Allgemeinen Bedingungen zu Ihrem
               Daten?                                           Versicherungsschutz.


             Leistungseinschlüsse                               Satzung
             Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsüber-   Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
             sicht zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
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                Hausratversicherung
                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                Unternehmen:     Ammerländer Versicherung VVaG
                Sitz:            Westerstede (Deutschland)                             Produkt: Comfort
                Rechtsform:      Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


             Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
             Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-
             antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
             Sie bitte alle Unterlagen durch.

             Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

             Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Be-
             schädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.


                     Was ist versichert?                                           Versicherte Kosten
                                                                                   ✓ Versichert sind die infolge eines Versi-
                     Versicherte Sache                                                cherungsfalls notwendigen und tat-
                                                                                      sächlich angefallenen
                     ✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung.
                        Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt                     ✓ Schadenabwendungs- und Scha-
                        zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver-                         denminderungskosten,
                        brauch) dienen, wie beispielsweise:                           ✓ Aufräumungskosten, Bewegungs-
                        ✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung,                                   und Schutzkosten,
                        ✓ elektrische und elektronische Haushaltge-                   ✓ Hotelkosten,
                            räte (z. B. Waschmaschine, TV, Compu-                     ✓ Umzugskosten, Transport- und La-
                            ter),                                                        gerkosten,
                        ✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Woh-                    ✓ Bewachungskosten,
                            nung gehören,                                             ✓ Kosten für provisorische Maßnah-
                        ✓ Bargeld und Wertsachen (z. B. Schmuck)                         men,
                            in begrenzter Höhe.                                       ✓ Schlossänderungskosten.
                     Versicherte Gefahren
                     ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                        Überspannungsschäden durch Blitz,                          Was ist nicht versichert?
                     ✓ Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder                  x Nicht versichert sind beispielsweise:
                        Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung,
                     ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem                     x vom Gebäudeeigentümer einge-
                                                                                             brachte Sachen, für die dieser die
                        Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
                                                                                             Gefahr trägt,
                        solchen Tat,
                     ✓ Leitungswasser,                                                   x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhä-
                                                                                             nger,
                     ✓ Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
                     ✓ Sturm oder Hagel.                                                 x Luft- und Wasserfahrzeuge
                     ✓ Wenn vereinbart, auch Diebstahl von Fahrrä-
                        dern.

                     Versicherte Schäden                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                     ✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Be-                     !     Es gibt eine Reihe von Fällen, in de-
                        schädigung oder Abhandenkommen der ver-                          nen der Versicherungsschutz einge-
                        sicherten Sachen infolge eines Versiche-                         schränkt sein kann. In jedem Fall vom
                        rungsfalls                                                       Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                                                         sind zum Beispiel:
                     Versicherungssumme und Versicherungswert
                     ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte                        !   Krieg,
                        Betrag, der dem Versicherungswert entspre-                       !   Kernenergie,
                        chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach-                  !   Schwamm,
                        teile bei der Entschädigungsberechnung ent-
                        stehen.                                                          !   Sturmflut,
                                                                                         !   Schäden, die Sie vorsätzlich her-
                                                                                             beigeführt haben.
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             Wo bin ich versichert?

             ✓ Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich
                 der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.


             Welche Verpflichtungen habe ich?

             -   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

             -   Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

             -   Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.

             -   Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.

             -   Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müs-
                 sen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


             Wann und wie zahle ich?
             Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts
             – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
             rungsbeginns zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt.
             Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie
             können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


             Wann beginnt und wann endet die Deckung?
             Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
             ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz
             mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich auto-
             matisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
             Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des
             dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


             Wie kann ich den Vertrag kündigen?
             Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
             Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei
             endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
             Dauer.
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             Allgemeine Vertragsinformationen
             Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten ........................................................................................5
             Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ...................................................................................................5
             Wann der Versicherungsschutz beginnt ...................................................................................................5
             Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen ..............................................................................5
             Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ....................................6
             Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...........6
             In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ....................................................................................6
             Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet .......................................................................................................6
             Hinweise zum Datenschutz ......................................................................................................................6


             Was Sie über Ihren Versicherer wissen                                        von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, ent-
                                                                                          stehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten
             sollten                                                                      können wir Ihnen in Rechnung stellen.
             Sie erreichen uns wie folgt:

             Ammerländer Versicherung VVaG                                                Wann der Versicherungsschutz beginnt
             Bahnhofstr. 8
             26655 Westerstede                                                            Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhal-
             Telefon: 04488 53737-0                                                       ten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag
             E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de                                    auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenom-
             Internet: www.ammerlaender-versicherung.de                                   men haben. Es bedeutet nicht, dass Sie ab sofort ver-
                                                                                          sichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt viel-
             Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im                           mehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
             Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg unter                             Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
             der Nummer HRB 201743 eingetragen.                                           Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt ha-
                                                                                          ben, die Beiträge abzubuchen.
             Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von
             Schaden- und Unfallversicherungen.                                           Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und
                                                                                          des Versicherungsschutzes können Sie den Versi-
                                                                                          cherungsbedingungen entnehmen, die dem Vertrag
             Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen                                         zugrunde liegen.

             Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Viertel-
             jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche                         Laufzeit des Vertrages und Kündi-
             Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen                      gungsbedingungen
             vereinbart haben. Dies können Sie dem Versiche-
             rungsschein und dem Antrag entnehmen.                                        Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen ver-
                                                                                          einbarten Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum
             Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein                                  können Sie dem Antrag und dem Versicherungs-
             ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann re-                        schein entnehmen. Eine Kündigung ist für Sie und für
             gelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zah-                           uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich,
             len müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag                           sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
             müssen Sie – unabhängig von dem Bestehen eines
             Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt                             Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, ha-
             des vereinbarten und im Versicherungsschein ange-                            ben wir zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu
             gebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zah-                               Jahr für den Fall vereinbart, dass der Vertrag nicht
             lungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                       gekündigt wird. Sie und wir können immer zum
             erhalten.                                                                    Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündi-
                                                                                          gen.
             Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem
             Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzei-                           Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie
             tige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Beim                            bitte den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Ver-
             Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr                         trag zugrunde liegen.
             Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung
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             Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte              Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
             bestehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-
             sicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde            welches Gericht bei Rechtsstreitigkei-
             liegen.                                                      ten zuständig ist
                                                                          Es gilt deutsches Recht.
             Was Sie tun können, wenn es zwischen                         Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kön-
             Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt                        nen Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes
                                                                          geltend machen oder bei dem Gericht, das für unse-
             Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden            ren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
             sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu
             dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,              Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
             stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemög-                können wir bei dem Gericht geltend machen, das für
             lichkeiten offen.                                            Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den
                                                                          Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
             Unser Beschwerdemanagement                                   werbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns
             Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu           alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an
             zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:        dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Be-
             Ammerländer Versicherung VVaG                                triebes befindet.
             - Beschwerdemanagement -                                     Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren
             Bahnhofstr. 8                                                Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
             26655 Westerstede                                            Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgeset-
             E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versiche-                    zes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
             rung.de                                                      Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
             Versicherungsombudsmann                                      kannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand
             Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den            Westerstede.
             Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen
             erreichen Sie wie folgt:
                                                                          In welcher Sprache wir mit Ihnen kom-
             Versicherungsombudsmann e.V.                                 munizieren
             Postfach 080632
             10006 Berlin                                                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
             E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds-
             mann.de
             Internet: www.versicherungsombudsmann.de                     Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet
             Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-             In den Sparten WoMobil-, Fahrrad-Vollkasko-, Unfall-
             hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende            , Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversi-
             Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an           cherung können wir nur Versicherungsschutz gewäh-
             dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                      ren, wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsneh-
                                                                          mers (VN) in Deutschland ist. In den Sparten Wohn-
             Versicherungsaufsicht                                        gebäude (VGV) und Hausrat (VHV) können wir nur
             Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder          Versicherungsschutz gewähren, wenn das zu versi-
             treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-           chernde Gebäude (VGV) oder der gewöhnliche Ver-
             abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns          sicherungsort (VHV) sich in Deutschland befinden.
             zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
             ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes-
             anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon-          Hinweise zum Datenschutz
             taktdaten sind:
                                                                          Vorbemerkung
             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht              Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur
             (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht                         noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
             Graurheindorfer Straße 108                                   (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält-
             53117 Bonn                                                   nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;
             E-Mail: poststelle@bafin.de                                  auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Ver-
             Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-            sichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Hand-
             stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-   lungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die
             scheiden kann.                                               Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu
                                                                          Ihrer Person wird durch die Europäische Daten-
             Rechtsweg                                                    schutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach
             Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-              ist die Datenverarbeitung und Nutzung zulässig,
             weg zu beschreiten.                                          wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift
                                                                          sie erlaubt.

                                                                          Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes fin-
                                                                          den sich in der Europäischen Datenschutzgrundver-
                                                                          ordnung (EU DSGVO) und dem Telemediengesetz
                                                                          (TMG).
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             Verantwortlicher ist die                                    Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese
             Ammerländer Versicherung VVaG                               Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre-
             Bahnhofstraße 8                                             chende versicherungstechnische Angaben von
             26655 Westerstede                                           uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
             Telefon: 04488 53737-0                                      Versicherungsschutzes und des Risikos und Risi-
             E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de                   kozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Perso-
                                                                         nalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko-
             Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vor-           und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
             stand Axel Eilers, Christian Buschkotte und Christine       auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Ver-
             Lühr-Boekhoff.                                              fügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
                                                                         die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,
             Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per
                                                                         denen sie ebenfalls entsprechende Daten über-
             Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zu-
                                                                         geben.
             satz – Datenschutzbeauftragter –, per E-Mail unter
             datenschutz@ammerlaender-versicherung.de sowie           3. Datenübermittlung an andere Versicherer
             telefonisch unter 04488 53737-0.                            Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der
                                                                         Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsän-
             Einwilligungserklärung
                                                                         derung und im Schadenfall dem Versicherer alle
             Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen-
                                                                         für die Einschätzung des Wagnisses und die
             den Interessenabwägung und im Hinblick auf eine si-
                                                                         Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzu-
             chere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist
                                                                         geben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten
             in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungser-
                                                                         und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
             klärung nach der DSGVO aufgenommen worden.
                                                                         gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
             Diese gilt über die Beendigung des Versicherungs-
                                                                         bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um
             vertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Le-
                                                                         Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventu-
             bens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung
                                                                         elle Widersprüche in den Angaben des Versicher-
             des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wi-
                                                                         ten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststel-
             derruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antrag-
                                                                         lungen zum entstandenen Schaden zu schließen,
             stellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.
                                                                         kann es erforderlich sein, andere Versicherer um
             U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf
                                                                         Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte
             oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungs-
                                                                         auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in
             erklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung
                                                                         bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, ge-
             in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
                                                                         setzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
             wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
                                                                         lungsabkommen) eines Austausches von perso-
             Schweigepflichtentbindungserklärung                         nenbezogenen Daten unter den Versicherern.
             Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die          Dabei werden Daten des Betroffenen weitergege-
             wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterlie-        ben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
             gen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen               Art des Versicherungsschutzes und des Risikos
             (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,         oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe
             Kranken- und Unfallversicherung (Personenversi-             und Schadentag. Bei Versicherungsverträgen,
             cherung) ist daher im Antrag auch eine Schweige-            die einen Schutzbrief oder eine Ausfalldeckung
             pflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden           enthalten, werden Ihre personenbezogenen Da-
             wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die       ten an den Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
             Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                      Versicherer weitergegeben, damit Sie im Scha-
                                                                         densfall die Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
             1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                   Leistungen unmittelbar beim jeweiligen Versiche-
                Wir speichern Daten, die für den Versicherungs-          rer beantragen und abrufen können.
                vertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre
                Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer-         4. Datenübermittlung an Versicherungsvermitt-
                den zum Vertrag versicherungstechnische Daten            ler
                wie Kundennummer (Partnernummer), Versiche-              Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit
                rungssumme,      Versicherungsdauer,       Beitrag,      durch einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer
                Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die An-         Einwilligung auch berät. Vermittler in diesem Sinn
                gaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines      sind Versicherungsmakler. Der Makler führt eine
                Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Ver-         nach den im Versicherungsgewerbe üblichen
                tragsdaten). Bei einem Versicherungsfall spei-           Grundsätzen ordnungsgemäße Betreuung des
                chern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf.              Versicherungsnehmers und Verwaltung des Ver-
                auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt         sicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben
                ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Fest-        ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der
                stellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-        Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die
                Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversi-          Betreuung und Beratung notwendigen Angaben
                cherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsda-              aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsda-
                ten).                                                    ten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art
                                                                         des Versicherungsschutzes und des Risikos,
             2. Datenübermittlung an Rückversicherer                     Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versi-
                Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird             cherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck
                ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von        von Vertragsanpassungen in der Personenversi-
                ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb ge-             cherung können an den zuständigen Vermittler
                ben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an       auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
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                Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich ver-
                pflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und
                seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.
                B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu be-
                achten.

             Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre
             Rechte
             Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben
             dem eingangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht
             auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzun-
             gen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Lö-
             schung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. We-
             gen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterun-
             gen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Da-
             tenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
             Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Be-
             richtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim
             Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren
             Versicherer.

             Einwilligungsklausel nach der Europäischen Da-
             tenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
             Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
             • die Ammerländer Versicherung die von mir in die-
               sem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch
               Gesundheitsdaten – erhebt, speichert und nutzt,
               soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begrün-
               dung, Durchführung oder Beendigung dieses Ver-
               sicherungsvertrages erforderlich ist.
             • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit er-
               forderlich – an Rückversicherungen übermittelt und
               dort zu den genannten Zwecken verwendet wer-
               den. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die
               Ammerländer Versicherung tätigen Personen im
               Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren
               nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
               Schweigepflicht.
             • die Ammerländer Versicherung meine Daten –
               auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach §
               203 StGB geschützten Daten in den oben genann-
               ten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich
               zuständigen selbstständigen Versicherungsver-
               mittler übermittelt und diese dort erhoben, gespei-
               chert und zu Beratungszwecken genutzt werden
               dürfen.
             • die Ammerländer Versicherung meine Daten –
               auch Gesundheitsdaten – an die in der im Internet
               veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt
               und dass die Gesundheitsdaten dort für die ange-
               führten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, ver-
               arbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer
               Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich,
               entbinde ich die Mitarbeiter der Ammerländer Ver-
               sicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
               Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer
               nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
               Schweigepflicht.

             Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer
             (betroffene Person) über die Art, den Umfang und
             Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbe-
             zogener Daten durch uns, die Ammerländer Versi-
             cherung VVaG (Verantwortliche), auf. Die Daten-
             schutzerklärung finden Sie unter https://www.ammer-
             laender-versicherung.de/datenschutz.aspx
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             Leistungseinschlüsse in der
             Hausratversicherung Comfort-Schutz

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                = versichert     -- = nicht versichert                                          Comfort
             Feuer, Explosion
             Nutzwärmeschäden
             Blitzschäden einschl. Überspannung
             Schäden durch Spannungsschwankungen
             Schäden an Kühl- und Gefriergut durch eine unvorhersehbare
             Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)
             Kühl- und Gefriergut infolge technischen Geräteversagens                              --
             Explosion
             Implosion
             Seng- und Schmorschäden
             Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
             Überschalldruckwellen
             Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
             Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper
             Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
             Schäden durch Blindgänger

             Leitungswasser
             Wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,
             Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
             Aquarien und Wasserbetten
             Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
             Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen

             Sturm, Hagel
             Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung            bis 2.000,- EURO
             (inkl. Balkon und Terrasse)
             Sturmschäden ohne Mindestwindstärke innerhalb des Gebäudes
             Hagelschäden
             Eindringen von Niederschlägen (SB 250,- EURO)                                   bis 1 % der VS
             Mitversicherung von Rückstauschäden (Voraussetzung
             Rückstausicherung) SB 250,- EURO, bis 5 % der VS
             Überschwemmung durch Starkregen (Elementarversicherung)                               --

             Diebstahl, Raub, Vandalismus
                                                                                            bis 3.000,- EURO
             Diebstahl aus Kfz
                                                                                                (weltweit)
             Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und -geräten
             Diebstahl von Grills
             Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftsräumen
             Diebstahl von fest verankerten Skulpturen                                       bis 2 % der VS
             Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten bis 1 % der VS
             Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten                                     bis 3 % der VS
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                                                Versicherte Gefahren und Schäden

                = versichert    -- = nicht versichert                                                 Comfort
             Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
             Seniorenschutz:
             Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie                       --
             Taschendiebstahl (SB 250,- EURO) bis 1 % der VS max. 1.500,- EURO
             Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt (SB 100,- EURO)                bis 1 % der VS
             Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten            --
             Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt
                                                                                                      (Bargeld max.
             oder während einer Kurzzeitpflege
                                                                                                       500,- EURO)
             Diebstahl am Arbeitsplatz                                                             bis 3 % der VS
             Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
             Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen                          bis 5 % der VS
             (Wertsachen, Bargeld, Handy etc. bis 1.000,- EURO)
             Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch
                                                                                                  bis 500,- EURO
             durch unbekannte Täter
             Vandalismusschäden nach Einbruch
             Vandalismusschäden nach Einschleichen                                                       --
             Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch                              bis 2.500,- EURO
             räuberische Erpressung (Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort)
             Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes                                     bis 2.500,- EURO
             Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
             Böswillige Beschädigungen durch Graffiti bis 1 % der VS                                     --
             Transportmittelunfall                                                                 bis 2 % der VS
                                                                                                  kann vereinbart
             Fahrraddiebstahl
                                                                                                     werden
             Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl
             (wenn Einschluss Fahrraddiebstahl beantragt)
             Keine Einstellpflicht für Fahrräder (wenn Einschluss Fahrraddiebstahl beantragt)
             Beschädigung an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden                           --

             Cyber-Schutz
             Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz) SB 50,- EURO                                            --
             Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-Schutz)                                      bis 2.500,- EURO
             Vermögensschäden durch Pharming (Cyber-Schutz)                                              --
             Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-Schutz)                                              --
             Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
             Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)                                               bis 2.500,- EURO


                                              Versicherungsort, Außenversicherung

                = versichert    -- = nicht versichert                                                 Comfort
             Hausrat in Wohngemeinschaften
             Hausrat in Einliegerwohnungen                                                               --
             Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
             Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner
             Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                                                  bis 5.000,- EURO
                                                                                                innerhalb derselben /
             Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks (keine Wertsachen)
                                                                                                direkt angrenzenden
                                                                                                      Gemeinde
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                                               Versicherungsort, Außenversicherung

                = versichert   -- = nicht versichert                                                   Comfort
             Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung                                           bis zu 12 Monaten
                                                                                                    bis 50 % der VS
             vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis zu 12 Monaten                                   --
                                                                                                    bis 5 % der VS,
             Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland
                                                                                                   max. 5.000,- EURO
                                                                                                   Wertsachen: max.
                                                                                                       500,- Euro
             Versicherungsschutz bei Umzug in beiden Wohnungen bis 90 Tage
             Verzicht auf Anzeige von Gerüsten am Gebäude
             Außenversicherung für Sportgeräte                                                     bis 3.000,- EURO
             Eingelagerter Hausrat für max. 12 Monate


                                                        Versicherte Kosten

                = versichert   -- = nicht versichert                                                   Comfort
             Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
             Transport- und Lagerkosten bis 12 Monate
             Schadenabwendungs-, Minderungskosten
             Bewachungskosten
             Schlossänderungen
             Schlossänderungen für Wertbehältnisse
             Schlüsseldienst                                                                              --
             Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl
             Schäden durch Rauchmelder-Fehlalarm                                                          --
             Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen
             nach Leitungswasserschaden
             Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
                                                                                                   ab 2.500,- EURO
             Kostenpauschale
                                                                                                       50,- EURO
                                                                                                     bis 12 Monate
             Hotelkosten
                                                                                                   100,- EURO / Tag
             Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
             Schäden an behindertengerechten Einbauten
             Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere                                           bis 5.000,- EURO
             Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
             Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise                           max. 3.000,- EURO
             Reiserücktrittskosten nach einem Schaden bis 3.500,- EURO                                    --
             Umzugskosten nach einem Schaden
             Sachverständigenkosten
             Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
             Kosten eines Haustieres für Unterbringung und Tierarzt nach einem Versicherungsfall     bis 2 % der VS
                                                                                                    ab 2.500,- EURO
             Kinderbetreuung im Notfall (nach versichertem Schaden)
                                                                                                      250,- EURO
             Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand bis 500,- EURO
             Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern                                         --
             Mehrkosten durch Preissteigerungen                                                           --
             Mehrkosten durch Technologiefortschritt
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                                                        Versicherte Sachen

                = versichert   -- = nicht versichert                                                  Comfort
             Kfz-Zubehör (bei Einbruchdiebstahl und Brand)                                        bis 3.000,- EURO
             Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
             Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen
             Handelswaren und Musterkollektionen                                                  bis 15.000,- EURO
             Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher
             Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Go-Karts, Spielfahrzeuge

             Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte
             Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme
             Hausrat einer Pflegekraft und Au Pair
             technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
             Smart-Home                                                                                  --
             Haustiere


                                                             Wertsachen

                = versichert   -- = nicht versichert                                                  Comfort
             Wertsachen                                                                           bis 100 % der VS
             Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen
             sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten          bis 40.000,- EURO
             und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden
             Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, die sich außerhalb eines anerkannten
                                                                                                  bis 15.000,- EURO
             und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden

             Bargeld, das sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen
                                                                                                  bis 3.000,- EURO
             Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befindet
             Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer                                      bis 50 % der VS


                                                          Besonderheiten

                = versichert   -- = nicht versichert                                                  Comfort
             Nachhaltigkeit                                                                              --
             Mitversicherung von Wallboxen                                                               --
             Erweiterte Leistungsgarantie – Best-Leistungs-Garantie                                      --
             Besitzstandsgarantie                                                                        --
             Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
             Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
             künftige Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)
             unbenannte Gefahren - Allgefahrendeckung                                                    --

             Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
             Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (siehe Besondere Bedingungen)
             Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen -- Sicherheitsvor-
                                                                                                         --
             schriften (siehe Besondere Bedingungen)

             Vorsorgeversicherung
             erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung                                   --
                                                                                                  bis 50 % der VS,
             Vorsorgeversicherung für Kinder
                                                                                                  max. 12 Monate
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                                                           Besonderheiten

                = versichert     -- = nicht versichert                              Comfort

             Erweiterter Unterversicherungsverzicht
             Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden bis 1 % der VS
             12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart)
             bei Umzug in größere Wohnung


                                                              Sonstiges

                = versichert     -- = nicht versichert                              Comfort
             Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
             Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim                         --
             Verzicht auf die Kündigungsfrist zum Ablauf


                                                              Bausteine

                                                                                    Comfort
             Balkonkraftwerk                                                        optional
             Glas                                                                   optional
             Elementar                                                              optional
             Fahrrad-Vollkasko                                                      optional
             WoMobil                                                                optional
             Reisegepäck                                                            optional
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                 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                 Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                 Versicherungsvertragsgesetz
             Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                        fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir
                                                                              den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
             damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß                Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausge-
             prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegen-         schlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
             den Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-              der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu an-
             ten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen               deren Bedingungen, geschlossen hätten.
             Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten
             Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,            3. Vertragsänderung
             wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben ma-              Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
             chen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verlet-            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
             zung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden             Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
             Information entnehmen.                                           gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
             Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten                         ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden
             bestehen?                                                        die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbe-
                                                                              standteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos ver-
             Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-       letzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der
             tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,            laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
             nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsge-           Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag
             mäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer              um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
             Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform          cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kön-
             nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch           nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu-
             insoweit zur Anzeige verpflichtet.                               gang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
                                                                              fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in
             Welche Folgen können eintreten, wenn                             unserer Mitteilung hinweisen.
             eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt                  4. Ausübung unserer Rechte
             wird?                                                            Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                              gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
             1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes               Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
                Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-        mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,            Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
                wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch                  Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
                grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger          übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzu-
                Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück-            geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
                trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der       gründung können wir nachträglich weitere Umstände
                nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen              angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
                Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rück-            verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum
                tritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir         Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
                den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles,          nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
                bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn           fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann-
                Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig an-         ten.
                gegebene Umstand
                • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-    5. Stellvertretung durch eine andere Person
                   sicherungsfalles                                           Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch
                • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer           eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der
                   Leistungspflicht                                           Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt je-          rückwirkenden Vertragsänderung und der Aus-
                doch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt ha-      schlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die
                ben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Bei-          Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre
                trags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der               eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
                Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-            können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
                spricht.                                                      sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                                                                              berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
             2. Kündigung                                                     Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
                Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie
                die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach
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             Allgemeine Hausrat-
             Versicherungsbedingungen VHB 2022

             Inhaltsverzeichnis

                                 Abschnitt A                         § 26 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                     § 27 Gefahrerhöhung
             §1   Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                     § 28 Überversicherung
                  (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
                                                                     § 29 Mehrere Versicherer
             §2   Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                                                                     § 30 Versicherung für fremde Rechnung
                  Luftfahrzeuge
                                                                     § 31 Aufwendungsersatz
             §3   Einbruchdiebstahl
                                                                     § 32 Übergang von Ersatzansprüchen
             §4   Leitungswasser
                                                                     § 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall
             §5   Sturm, Hagel
                                                                     § 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
             §6   Versicherte und nicht versicherte Sachen,
                                                                     § 35 Anzeigen, Willenserklärungen,
                  Versicherungsort
                                                                          Anschriftenänderungen
             §7   Außenversicherung
                                                                     § 36 Agentenvollmacht
             §8   Versicherte Kosten
                                                                     § 37 Repräsentanten
             §9   Versicherungswert, Versicherungssumme
                                                                     § 38 Verjährung
             § 10 Anpassung der Prämie
                                                                     § 39 Gerichtsstand
             § 11 Wohnungswechsel
                                                                     § 40 Anzuwendendes Recht
             § 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
                                                                     § 41 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
             § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
                                                                          uns einmal nicht zufrieden sind?
                  Wertschutzschränke
             § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
             § 15 Sachverständigenverfahren
             § 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit
                  des Versicherungsnehmers vor und nach dem
                  Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift
             § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände
             § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen


                                 Abschnitt B
             § 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder
                  seines Vertreters
             § 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
                  Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der
                  Erst- oder Einmalprämie
             § 21 Dauer und Ende des Vertrages
             § 22 Folgeprämie
             § 23 Lastschriftverfahren
             § 24 Ratenzahlung
             § 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
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                             Abschnitt A                                  Grundstück, auf dem der Versicherungsort
                                                                          liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art
                                                                          entstanden sind. Spuren eines direkten Blitz-
                                                                          schlags an anderen Sachen als an elektri-
             §1   Versicherte Gefahren und Schäden (Versi-
                                                                          schen Einrichtungen und Geräten oder an An-
                  cherungsfall), generelle Ausschlüsse
                                                                          tennen stehen Schäden anderer Art gleich.
             1.   Versicherungsfall                                4.1.   Explosion
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-          Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe-
                  sicherte Sachen, die durch                              streben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
                  a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,            plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
                      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-             Eine Explosion eines Behälters (Kessel,
                      ges, seiner Teile oder seiner Ladung;               Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine
                  b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei-              Wandung in einem solchen Umfang zerrissen
                      nem Einbruch sowie Raub oder den Ver-               wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des
                      such einer solchen Tat;                             Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
                  c) Leitungswasser;                                      des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines
                  d) Sturm, Hagel                                         Behälters eine Explosion durch chemische
                  zerstört oder beschädigt werden oder infolge-           Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerrei-
                  dessen abhandenkommen.                                  ßen seiner Wandung nicht erforderlich.
             2.   Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und             4.2.   Implosion
                  Kernenergie                                             Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehba-
                  a) Ausschluss Krieg                                     rer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                 äußeren Überdruck infolge eines inneren Un-
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht             terdruckes.
                     auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche
                     Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-      5.     Nicht versicherte Schäden
                     bellion oder Aufstand.                               Nicht versichert sind
                  b) Ausschluss Innere Unruhen                            a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                    Schäden durch Erdbeben;
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht             b) Sengschäden;
                     auf Schäden durch innere Unruhen.                    c) Schäden, die an Verbrennungskraftma-
                  c) Ausschluss Kernenergie                                  schinen durch die im Verbrennungsraum
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                    auftretenden Explosionen, sowie Schä-
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht                den, die an Schaltorganen von elektri-
                     auf Schäden durch Kernenergie, nukleare                 schen Schaltern durch den in ihnen auftre-
                     Strahlung oder radioaktive Substanzen.                  tenden Gasdruck entstehen.
                                                                             Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b) und 5 c)
             §2   Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,                  gelten nicht, soweit diese Schäden Folge
                  Luftfahrzeuge                                              eines versicherten Sachschadens gemäß
                                                                             Nr. 1 sind.
             1.   Versicherte Gefahren und Schäden
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-   §3     Einbruchdiebstahl
                  sicherte Sachen, die durch
                  a) Brand;                                        1.     Versicherte Gefahren und Schäden
                  b) Blitzschlag;                                         Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
                  c) Explosion, Implosion;                                sicherte Sachen, die durch
                  d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-              a) Einbruchdiebstahl;
                      ges, seiner Teile oder seiner Ladung zer-           b) Vandalismus nach einem Einbruch;
                      stört oder beschädigt werden oder abhan-            c) Raub
                      denkommen.                                          oder durch den Versuch einer solchen Tat ab-
                                                                          handenkommen, zerstört oder beschädigt
             2.   Brand                                                   werden.
                  Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestim-
                  mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn        2.     Einbruchdiebstahl
                  verlassen hat und das sich aus eigener Kraft            Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
                  auszubreiten vermag.                                    a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht,
                                                                             einsteigt oder mittels eines Schlüssels,
             3.   Blitzschlag                                                dessen Anfertigung für das Schloss nicht
                  Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang ei-              von einer dazu berechtigten Person ver-
                  nes Blitzes auf Sachen. Überspannungs-,                    anlasst oder gebilligt worden ist (falscher
                  Überstrom- oder Kurzschlussschäden an                      Schlüssel) oder mittels anderer Werk-
                  elektrischen Einrichtungen und Geräten sind                zeuge eindringt; der Gebrauch eines fal-
                  nur versichert, wenn an Sachen auf dem                     schen Schlüssels ist nicht schon dann
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                     bewiesen, wenn feststeht, dass versi-                   infolge einer nicht verschuldeten sonsti-
                     cherte Sachen abhandengekommen sind;                    gen Ursache wie beispielsweise Ohn-
                  b) in einem Raum eines Gebäudes ein Be-                    macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
                     hältnis aufbricht oder falsche Schlüssel                dadurch seine Widerstandskraft ausge-
                     (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt,                schaltet ist;
                     um es zu öffnen; der Gebrauch eines fal-             b) Dem Versicherungsnehmer stehen Perso-
                     schen Schlüssels ist nicht schon dann be-               nen gleich, die mit seiner Zustimmung in
                     wiesen, wenn feststeht, dass versicherte                der Wohnung anwesend sind;
                     Sachen abhandengekommen sind;                        c) Nicht versichert sind Sachen, die an den
                  c) aus einem verschlossenen Raum eines                     Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst
                     Gebäudes Sachen entwendet, nachdem                      auf Verlangen des Täters herangeschafft
                     er sich in das Gebäude eingeschlichen                   werden, es sei denn, das Heranschaffen
                     oder dort verborgen gehalten hatte;                     erfolgt nur innerhalb des Versicherungsor-
                  d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem                  tes, an dem die Tathandlungen nach a)
                     Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird             verübt wurden.
                     und eines der Mittel gemäß Nr. 4a, aa)
                     oder 4a bb) anwendet, um sich den Besitz        5.   Nicht versicherte Schäden
                     des gestohlenen Gutes zu erhalten;                   Die Versicherung erstreckt sich ohne Rück-
                  e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb        sicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
                     oder außerhalb des Versicherungsortes                Schäden, die verursacht werden durch wei-
                     durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub              tere Elementargefahren (Überschwemmung,
                     gemäß Nr. 4 an sich gebracht hatte, in ei-           Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck,
                     nen Raum eines Gebäudes eindringt oder               Lawinen, Vulkanausbruch).
                     dort ein Behältnis öffnet;
                  f) in einen Raum eines Gebäudes mittels            §4   Leitungswasser
                     richtigem Schlüssel eindringt, den er – in-
                     nerhalb oder außerhalb des Versiche-            1.   Bruchschäden
                     rungsortes – durch Diebstahl an sich ge-             Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a)
                     bracht hatte, vorausgesetzt, dass weder              und b) zum versicherten Hausrat gehören
                     der Versicherungsnehmer noch der Ge-                 (siehe Abschnitt „A“ § 6), leistet der Versiche-
                     wahrsamsinhaber den Diebstahl des                    rer Entschädigung für innerhalb von Gebäu-
                     Schlüssels durch fahr-lässiges Verhalten             den eintretende
                     ermöglicht hatte.                                    a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden
                                                                              an Rohren
             3.   Vandalismus nach einem Einbruch                         aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitun-
                  Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor,                  gen) oder den damit verbundenen Schläu-
                  wenn der Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder              chen;
                  2f bezeichneten Arten in den Versicherungs-             bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung so-
                  ort eindringt und versicherte Sachen vorsätz-               wie Klima-, Wärmepumpen- oder Solar-
                  lich zerstört oder beschädigt.                              heizungsanlagen;
                                                                          cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanla-
             4.   Raub
                                                                              gen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil
                  a) Raub liegt vor, wenn
                                                                              von Heizkesseln, Boilern oder vergleich-
                  aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt
                                                                              baren Anlagen sind.
                      angewendet wird, um dessen Widerstand
                                                                          b) frostbedingte Bruchschäden an nachfol-
                      gegen die Wegnahme versicherter Sa-
                                                                              gend genannten Installationen:
                      chen auszuschalten. Gewalt liegt nicht
                                                                          aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spül-
                      vor, wenn versicherte Sachen ohne Über-
                                                                              klosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und
                      windung eines bewussten Widerstandes
                                                                              Absperrhähne,      Ventile,     Geruchsver-
                      entwendet werden (einfacher Diebstahl/
                                                                              schlüsse, Wassermesser) sowie deren
                      Trickdiebstahl);
                                                                              Anschlussschläuche;
                  bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sa-
                                                                          bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder ver-
                      chen herausgibt oder sich wegnehmen
                                                                              gleichbare Teile von Warmwasserhei-
                      lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
                                                                              zungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärme-
                      Leib oder Leben angedroht wird, die inner-
                                                                              pumpen- oder Solarheizungsanlagen.
                      halb des Versicherungsortes – bei mehre-
                                                                              Als innerhalb des Gebäudes gilt der ge-
                      ren Versicherungsorten innerhalb desjeni-
                                                                              samte Baukörper, einschließlich der Bo-
                      gen Versicherungsortes, an dem auch die
                                                                              denplatte.
                      Drohung ausgesprochen wird – verübt
                                                                              Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem
                      werden soll;
                                                                              Dach gelten als Rohre innerhalb des Ge-
                  cc) dem Versicherungsnehmer versicherte
                                                                              bäudes.
                      Sachen weggenommen werden, weil sein
                                                                              Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist,
                      körperlicher Zustand unmittelbar vor der
                                                                              sind Rohre und Installationen unterhalb
                      Wegnahme infolge eines Unfalls oder
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                     der Bodenplatte (tragend oder nichttra-            a) durch die unmittelbare Einwirkung des
                     gend) nicht versichert.                               Sturmes oder Hagels auf versicherte Sa-
                                                                           chen oder auf Gebäude, in denen sich ver-
             2.   Nässeschäden                                             sicherte Sachen befinden;
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-        b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
                  sicherte Sachen, die durch bestimmungswid-               bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
                  rig austretendes Leitungswasser zerstört oder            stände auf versicherte Sachen oder auf
                  beschädigt werden oder abhandenkommen.                   Gebäude, in denen sich versicherte Sa-
                  Das Leitungswasser muss aus Rohren der                   chen befinden, wirft;
                  Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)                c) als Folge eines Schadens nach a) oder b)
                  oder damit verbundenen Schläuchen, den mit               an versicherten Sachen;
                  diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen               d) durch die unmittelbare Einwirkung des
                  Einrichtungen oder deren wasserführenden                 Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die
                  Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser-                mit dem versicherten Gebäude oder Ge-
                  oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepum-                 bäuden, in denen sich versicherte Sachen
                  pen- oder Solarheizungsanlagen, aus Was-                 befinden, baulich verbunden sind;
                  serlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus           e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
                  Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.              bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
                  Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,             stände auf Gebäude wirft, die mit dem ver-
                  Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen                   sicherten Gebäude oder Gebäuden, in de-
                  sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser                  nen sich versicherte Sachen befinden,
                  gleich.                                                  baulich verbunden sind.
             3.   Nicht versicherte Schäden                        2.   Sturm
                  a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf           Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung
                      mitwirkende Ursachen Schäden durch                von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort
                  aa) Plansch- oder Reinigungswasser;                   (Windgeschwindigkeit         mindestens     63
                  bb) Schwamm;                                          km/Stunde). Ist die Windstärke für den Scha-
                  cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes            denort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8
                      Gewässer, Überschwemmung oder Witte-              unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer
                      rungsniederschläge oder einen durch               nachweist, dass
                      diese Ursachen hervorgerufenen Rück-              a) die Luftbewegung in der Umgebung des
                      stau;                                                Versicherungsgrundstücks Schäden an
                  dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vul-                 Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
                      kanausbruch;                                         an ebenso widerstandsfähigen anderen
                  ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn,              Sachen angerichtet hat, oder dass
                      dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erd-           b) der Schaden wegen des einwandfreien
                      senkung oder den Erdrutsch verursacht                Zustandes des versicherten Gebäudes
                      hat;                                                 oder des Gebäudes, in dem sich die versi-
                  ff) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der               cherten Sachen befunden haben, oder mit
                      Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,               diesem Gebäude baulich verbundenen
                      durch Druckproben oder durch Umbauten                Gebäuden nur durch Sturm entstanden
                      oder Reparaturarbeiten an dem versicher-             sein kann.
                      ten Gebäude oder an der Sprinkler- oder
                      Berieselungsanlage;                          3.   Hagel
                  gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen             Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in
                      oder sonstigen mobilen Behältnissen;              Form von Eiskörnern.
                  b) Der Versicherer leistet keine Entschädi-
                      gung für Schäden                             4.   Nicht versicherte Schäden
                  aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die            a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
                      nicht bezugsfertig sind und an den in die-            mitwirkende Ursachen Schäden durch
                      sen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-               aa) Sturmflut;
                      findlichen Sachen;                                bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
                  bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge              oder Schmutz durch nicht ordnungsge-
                      dadurch entstehen, dass Wasser aus dem                mäß geschlossene Fenster, Außentüren
                      Aquarium ausgetreten ist.                             oder andere Öffnungen, es sei denn, dass
                                                                            diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel
             §5   Sturm, Hagel                                              entstanden sind und einen Gebäudescha-
                                                                            den darstellen;
                                                                        cc) weitere     Elementargefahren     (Über-
             1.   Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                            schwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
                                                                            rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-
                  sicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt
                                                                            ausbruch).
                  werden oder abhandenkommen
                                                                        b) Nicht versichert sind Schäden an
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                  aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die                   bzw. Untermietern des Versicherungsneh-
                      nicht bezugsfertig sind und an den in die-            mers handelt (siehe Nr. 4 e);
                      sen Gebäuden befindlichen Sachen;                 ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Ra-
                  bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäu-                 senmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge,
                      den befinden. Nach Nr. 1 versichert sind              soweit diese nicht versicherungspflichtig
                      jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf               sind;
                      dem sich die versicherte Wohnung befin-           ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
                      det, Antennenanlagen und Markisen,                    einschließlich ihrer Motoren sowie Surfge-
                      wenn sie ausschließlich vom Versiche-                 räte;
                      rungsnehmer genutzt werden.                       gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motori-
                                                                            sierte Flugdrachen;
             §6   Versicherte und nicht versicherte Sachen,             hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen-
                  Versicherungsort                                          stände, die ausschließlich dem Beruf oder
                                                                            dem Gewerbe des Versicherungsneh-
             1.   Beschreibung des Versicherungsumfangs                     mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
                  Versichert ist der gesamte Hausrat in der im              meinschaft lebenden Person dienen; Han-
                  Versicherungsschein bezeichneten Wohnung                  delswaren und Musterkollektionen sind
                  (Versicherungsort).                                       hiervon ausgeschlossen;
                  Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder         ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig art-
                  unmittelbar bevorstehenden Versicherungs-                 gerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und
                  falles aus dem Versicherungsort entfernt und              b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen,
                  in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang                  Vögel).
                  mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt
                                                                   3.   Versicherungsort
                  wird oder abhandenkommt, ist versichert.
                                                                        Versicherungsort ist die im Versicherungs-
                  Hausrat außerhalb der im Versicherungs-
                                                                        schein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung
                  schein bezeichneten Wohnung ist nur im Rah-
                                                                        gehören
                  men der Außenversicherung (siehe Abschnitt
                                                                        a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken
                  „A“ § 7) oder soweit dies gesondert im Versi-
                                                                           dienen und eine selbständige Lebensfüh-
                  cherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
                                                                           rung ermöglichen. Dies sind die aus-
             2.   Definitionen                                             schließlich vom Versicherungsnehmer
                  a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die                  oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
                      dem Haushalt des Versicherungsnehmers                schaft lebenden Person privat genutzten
                      zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver-             Flächen eines Gebäudes. Räume, die
                      brauch) dienen.                                      ausschließlich beruflich oder gewerblich
                  b) Wertsachen und Bargeld gehören eben-                  genutzt werden, gehören nicht zur Woh-
                      falls zum Hausrat. Hierfür gelten beson-             nung, es sei denn, sie sind ausschließlich
                      dere Voraussetzungen und Entschädi-                  über die Wohnung zu betreten (sog. Ar-
                      gungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13).             beitszimmer in der Wohnung);
                  c) Ferner gehören zum Hausrat:                        b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmit-
                  aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen               telbar anschließende Terrassen sowie
                      (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen),                ausschließlich vom Versicherungsnehmer
                      die der Versicherungsnehmer als Mieter               oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
                      oder Wohnungseigentümer auf seine Kos-               schaft lebenden Person zu privaten Zwe-
                      ten beschafft oder übernommen hat und                cken genutzte Räume in Nebengebäuden
                      daher hierfür die Gefahr trägt.                      – einschließlich Garagen – des Grund-
                      Eine anderweitige Vereinbarung über die              stücks, auf dem sich die versicherte Woh-
                      Gefahrtragung ist vom Versicherungsneh-              nung befindet;
                      mer nachzuweisen;                                 c) gemeinschaftlich genutzte, verschließ-
                  bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die se-                  bare Räume, in denen Hausrat bestim-
                      rienmäßig produziert und nicht individuell           mungsgemäß vorgehalten wird (z. B. aus-
                      für das Gebäude gefertigt, sondern ledig-            gewiesene Stellflächen in Fluren, Fahr-
                      lich mit einem geringen Einbauaufwand an             radkeller, Waschkeller), des Grundstücks,
                      die Gebäudeverhältnisse angepasst wor-               auf dem sich die versicherte Wohnung be-
                      den sind;                                            findet;
                  cc) privat genutzte Antennenanlagen und               d) Darüber hinaus werden auch privat ge-
                      Markisen, die ausschließlich der versi-              nutzte Garagen der Wohnung zugerech-
                      cherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen                   net, soweit sich diese zumindest in der
                      und sich auf dem Grundstück befinden,                Nähe des Versicherungsortes befinden.
                      auf dem die versicherte Wohnung liegt;               Die Entschädigungsgrenze ist höchstens
                  dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers                 auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
                      befindliches fremdes Eigentum, soweit es
                                                                   4.   Nicht versicherte Sachen
                      sich nicht um das Eigentum von Mietern
                                                                        Nicht zum Hausrat gehören
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                  a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie         4.   Raub
                     sind in Nr. 2 c) aa) genannt;                      Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz
                  b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte                 in den Fällen, in denen der Versicherungs-
                     Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern        nehmer versicherte Sachen herausgibt oder
                     die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer             sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit
                     eingebrachten oder in dessen Eigentum              Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird,
                     übergegangenen Sachen durch den Mie-               die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies
                     ter ersetzt werden – auch höher- oder ge-          gilt auch, wenn der Raub an Personen began-
                     ringerwertigere, sind diese Sachen im              gen wird, die mit dem Versicherungsnehmer
                     Rahmen dieses Vertrages nicht versi-               in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Au-
                     chert. Das gleiche gilt für vom Wohnungs-          ßenversicherungsschutz erstreckt sich ohne
                     eigentümer ersetzte Sachen;                        Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
                  c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, un-         Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an
                     abhängig von deren Versicherungspflicht,           den Ort der Wegnahme oder Herausgabe ge-
                     sowie Teile und Zubehör von Kraftfahr-             bracht werden.
                     zeugen und Anhängern, soweit nicht unter
                     Nr. 2 c) genannt;                             5.   Sturm und Hagel
                  d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig              Für Sturm- und Hagelschäden besteht Au-
                     von deren Versicherungspflicht, ein-               ßenversicherungsschutz nur innerhalb von
                     schließlich nicht eingebauter Teile, soweit        Gebäuden.
                     nicht unter Nr. 2 c) genannt;
                                                                   6.   Entschädigungsgrenzen
                  e) Hausrat von Mietern und Untermietern in
                                                                        a) Die Entschädigung im Rahmen der Au-
                     der Wohnung des Versicherungsneh-
                                                                           ßenversicherung ist insgesamt auf 10 Pro-
                     mers, es sei denn, dieser wurde ihnen
                                                                           zent der Versicherungssumme, höchstens
                     vom Versicherungsnehmer überlassen;
                                                                           auf 10.000,- EURO begrenzt.
                  f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen
                                                                        b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zu-
                     gesonderten Versicherungsvertrag versi-
                                                                           sätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe
                     chert sind (z. B. für Schmucksachen und
                                                                           Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2).
                     Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstru-
                     mente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
                                                                   §8   Versicherte Kosten
                  g) elektronisch gespeicherte Daten und Pro-
                     gramme.
                                                                        Versichert sind die infolge des Versicherungs-
                                                                        falles notwendigen
             §7   Außenversicherung
                                                                        a) Aufräumungskosten
             1.   Begriff und Geltungsdauer der Außenver-                  für das Aufräumen versicherter Sachen
                  sicherung                                                sowie für das Wegräumen und den Ab-
                  Versicherte Sachen, die Eigentum des Versi-              transport von zerstörten und beschädigten
                  cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus-              versicherten Sachen zum nächsten Abla-
                  licher Gemeinschaft lebenden Person sind                 gerungsplatz und für das Ablagern und
                  oder die deren Gebrauch dienen, sind welt-               Vernichten.
                  weit auch versichert, solange sie sich vo-
                  rübergehend außerhalb des Versicherungsor-            b) Bewegungs- und Schutzkosten
                  tes befinden.                                            die dadurch entstehen, dass zum Zweck
                  Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten               der Wiederherstellung oder Wiederbe-
                  nicht als vorübergehend.                                 schaffung versicherter Sachen andere Sa-
                                                                           chen bewegt, verändert oder geschützt
             2.   Unselbständiger      Hausstand     während               werden müssen.
                  Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
                  Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine           c) Hotelkosten
                  mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende               für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
                  Person zur Ausbildung oder um den Wehr-                  ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Tele-
                  oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der               fon), wenn die ansonsten ständig be-
                  Wohnung auf, so gilt dies so lange als vo-               wohnte Wohnung unbewohnbar wurde
                  rübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eige-            und dem Versicherungsnehmer auch die
                  ner Hausstand begründet wird.                            Beschränkung auf einen bewohnbaren
                                                                           Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden
             3.   Einbruchdiebstahl                                        bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
                  Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müs-                 Wohnung wieder bewohnbar ist, längs-
                  sen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten             tens für die Dauer von 100 Tagen. Die
                  Voraussetzungen erfüllt sein.                            Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille
                                                                           der Versicherungssumme begrenzt, so-
                                                                           weit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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                  d) Transport- und Lagerkosten                         c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem ver-
                     für Transport und Lagerung des versicher-             sicherten Haushalt nicht mehr zu verwen-
                     ten Hausrats, wenn die Wohnung unbe-                  den, so ist der Versicherungswert der für
                     nutzbar wurde und dem Versicherungs-                  den Versicherungsnehmer erzielbare Ver-
                     nehmer auch die Lagerung in einem be-                 kaufspreis (gemeiner Wert).
                     nutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kos-        d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen
                     ten für die Lagerung werden bis zu dem                auf bestimmte Beträge begrenzt (Ent-
                     Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung                 schädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ §
                     wieder benutzbar oder eine Lagerung in                13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des
                     einem benutzbaren Teil der Wohnung wie-               Versicherungswertes höchstens diese Be-
                     der zumutbar ist, längstens für die Dauer             träge berücksichtigt.
                     von 100 Tagen.
                                                                   2.   Versicherungssumme
                  e) Schlossänderungskosten                             a) Die Versicherungssumme errechnet sich
                     für Schlossänderungen der Wohnung,                    aus dem bei Vertragsabschluss vereinbar-
                     wenn Schlüssel für Türen der Wohnung                  ten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche
                     oder für dort befindliche Wertschutz-                 multipliziert mit der im Versicherungs-
                     schränke durch einen Versicherungsfall                schein genannten Wohnfläche der versi-
                     abhandengekommen sind.                                cherten Wohnung (siehe Abschnitt „A“ § 6
                                                                           Nr. 3). Die Versicherungssumme wird ge-
                  f) Bewachungskosten                                      mäß Nr. 4 angepasst.
                     für die Bewachung versicherter Sachen,             b) Die Versicherungssumme soll dem Versi-
                     wenn die Wohnung unbewohnbar wurde                    cherungswert entsprechen.
                     und Schließvorrichtungen und sonstige              c) Die Versicherungssumme erhöht sich um
                     Sicherungen     keinen      ausreichenden             einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
                     Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu
                     dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ-    3.   Unterversicherungsverzicht
                     vorrichtungen oder sonstige Sicherungen            a) Voraussetzungen
                     wieder voll gebrauchsfähig sind, längs-                Der Versicherer nimmt bei der Entschädi-
                     tens für die Dauer von 72 Stunden.                     gung keinen Abzug wegen Unterversiche-
                                                                            rung vor (Unterversicherungsverzicht),
                  g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden                     wenn
                     die im Bereich der Wohnung durch Ein-              aa) bei Eintritt des Versicherungsfalles die
                     bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch                  Wohnfläche der im Versicherungsschein
                     einer solchen Tat oder innerhalb der Woh-              genannten Wohnfläche entspricht und
                     nung durch Vandalismus nach einem Ein-             bb) die vereinbarte Versicherungssumme den
                     bruch oder einer Beraubung entstanden                  vom Versicherer für die Vereinbarung ei-
                     sind.                                                  nes Unterversicherungsverzichtes vorge-
                                                                            gebenen Betrag pro Quadratmeter Wohn-
                  h) Reparaturkosten für Nässeschäden
                                                                            fläche, multipliziert mit der im Versiche-
                     an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder
                                                                            rungsschein genannten Wohnfläche, nicht
                     Tapeten in gemieteten bzw. in Sonderei-
                                                                            unterschreitet
                     gentum befindlichen Wohnungen.
                                                                        cc) und nicht ein weiterer Hausratversiche-
                  i) Kosten für provisorische Maßnahmen                     rungsvertrag für denselben Versiche-
                     Kosten für provisorische Maßnahmen                     rungsort ohne Unterversicherungsverzicht
                     zum Schutz versicherter Sachen sind                    besteht.
                     höchstens bis zum vereinbarten Betrag              b) Wohnungswechsel
                     mitversichert.                                         Wechselt der Versicherungsnehmer die
                                                                            Wohnung, geht ein bisher vereinbarter
             §9   Versicherungswert, Versicherungssumme                     Unterversicherungsverzicht auf die neue
                                                                            Wohnung über, wenn die Voraussetzun-
             1.   Versicherungswert                                         gen nach aa) bis cc) für die neue Woh-
                  Der Versicherungswert bildet die Grundlage                nung vorliegen. Bei einer Vergrößerung
                  der Entschädigungsberechnung.                             der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt
                  a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaf-               der Unterversicherungsverzicht bis zur
                     fungswert von Sachen gleicher Art und                  Anpassung des Vertrages an die tatsäch-
                     Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                 lichen Quadratmeter der versicherten
                  b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt                  Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei
                     „A“ § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten                Monaten nach Umzugsbeginn.
                     (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a) ee)) ist        c) Widerspruch gegen Anpassung der Versi-
                     der Versicherungswert der Wiederbe-                    cherungssumme
                     schaffungspreis von Sachen gleicher Art                Ein vereinbarter Unterversicherungsver-
                     und Güte.                                              zicht entfällt, wenn der Versicherungsneh-
                                                                            mer         der       Anpassung        der
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                     Versicherungssumme widerspricht und            § 10   Anpassung der Prämie
                     der für den Unterversicherungsverzicht
                     vom Versicherer zum Zeitpunkt des Wi-          1.     Grundsatz
                     derspruchs vorgegebenen Betrag pro                    Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten
                     Quadratmeter Wohnfläche unterschritten                Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu
                     wird. Dies hat der Versicherer dem Versi-             Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach
                     cherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail              Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur
                     oder Brief) mitzuteilen.                              Anpassung des Beitragssatzes steigen oder
                  d) Kündigung                                             sinken.
                     Versicherungsnehmer und Versicherer
                     können unter Einhaltung einer Frist von        2.     Prämienanpassungsklausel
                     drei Monaten zum Ende des laufenden                   1. Der Beitrag pro 1.000,- EURO (Beitrags-
                     Versicherungsjahres durch eine Erklärung                 satz in Promille), auch soweit er für erwei-
                     in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) ver-               terten Versicherungsschutz vereinbart ist,
                     langen, dass diese Bestimmungen mit Be-                  kann zu Beginn eines jeden Versiche-
                     ginn des nächsten Versicherungsjahres                    rungsjahres erhöht oder muss vermindert
                     entfallen.                                               werden, wie sich das Verhältnis der
                     Macht der Versicherer von diesem Recht                   Summe aller Schadenzahlungen aus
                     Gebrauch, so kann der Versicherungs-                     Hausratversicherungen (ohne Schadenre-
                     nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo-                   gulierungskosten) zum Gesamtbetrag der
                     nats nach Zugang der Erklärung des Ver-                  Hausratversicherungssummen der Versi-
                     sicherers zum Ende des laufenden Versi-                  cherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2
                     cherungsjahres kündigen.                                 maßgebenden drei Jahre erhöht oder ver-
                                                                              mindert hat.
             4.   Anpassung von Versicherungssumme                         2. Die Berechnung erfolgt anhand der Scha-
                  und Prämie                                                  denzahlungen und Hausratversicherungs-
                  a) Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche                   summen, die die Versicherungsaufsichts-
                     (siehe Nr. 2 a)) bzw. die Versicherungs-                 behörde veröffentlicht hat für das vorletzte,
                     summe (siehe Nr. 2 b)) erhöht oder ver-                  drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor
                     mindert sich mit Beginn eines jeden Versi-               Beginn des Versicherungsjahres im Ver-
                     cherungsjahres entsprechend dem Pro-                     hältnis zu dem jeweils davor abgelaufenem
                     zentsatz, um den sich der Preisindex für                 Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die
                     „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne                     Gesamtbeträge der Hausratversicherungs-
                     Nahrungsmittel und ohne die normaler-                    summen an jedem 31. Dezember der zu
                     weise nicht in der Wohnung gelagerten                    vergleichenden Jahre berücksichtigt.
                     Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex                   Aus diesen drei Veränderungssätzen be-
                     für Deutschland (VPI) – im vergangenen                   rechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1
                     Kalenderjahr gegenüber dem davorlie-                     maßgebenden Durchschnitt. Der Verände-
                     genden Kalenderjahr verändert hat.                       rungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach
                     Maßgebend ist der vom Statistischen Bun-                 dem Komma errechnet und auf einen vol-
                     desamt jeweils für den Monat September                   len Prozentsatz abgerundet. Wurde die
                     veröffentlichte Index.                                   Grenze von 5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht
                     Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis                 erreicht, so wird der ermittelte Verände-
                     zur ersten Stelle nach dem Komma be-                     rungssatz in die Berechnung für das fol-
                     rücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadrat-               gende Kalenderjahr einbezogen.
                     meter bzw. die neue Versicherungs-                    3. Der Beitragssatz verändert sich entspre-
                     summe wird auf den nächsten vollen                       chend dem gemäß Nr. 1 und 2 ermittelten
                     EURO aufgerundet und dem Versiche-                       durchschnittlichen Veränderungssatz. Der
                     rungsnehmer bekanntgegeben.                              geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stel-
                  b) Die Prämie wird aus der neuen Versiche-                  len nach dem Komma abgerundet. Er darf
                     rungssumme berechnet.                                    den im Zeitpunkt der Änderung geltenden
                  c) Innerhalb eines Monats nach Zugang der                   Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese
                     Mitteilung über die neue Versicherungs-                  Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Ta-
                     summe kann der Versicherungsnehmer                       rifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe
                     der Anpassung durch Erklärung in Text-                   versicherter Risiken bezieht.
                     form (z. B. E-Mail oder Brief) widerspre-             4. Erhöht der Versicherer den Beitrags-
                     chen. Zur Wahrung der Frist genügt die                   satz, kann der Versicherungsnehmer
                     rechtzeitige Absendung. Damit wird die                   den Versicherungsvertrag innerhalb ei-
                     Anpassung nicht wirksam.                                 nes Monats nach Zugang der Mitteilung
                     Bei Unterschreiten des vom Versicherer                   mit sofortiger Wirkung kündigen, frü-
                     vorgegebenen Betrages pro Quadratme-                     hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
                     ter entfällt gleichzeitig der Unterversiche-             samwerdens der Beitragssatzerhö-
                     rungsverzicht.                                           hung.
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             § 11   Wohnungswechsel                                           Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu er-
                                                                              klären.
             1.     Umzug in eine neue Wohnung                             c) Der Versicherer kann bei Kündigung
                    Wechselt der Versicherungsnehmer die Woh-                 durch den Versicherungsnehmer die Prä-
                    nung, geht der Versicherungsschutz auf die                mie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig
                    neue Wohnung über. Während des Woh-                       bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-
                    nungswechsels besteht in beiden Wohnun-                   spruchen.
                    gen Versicherungsschutz.
                    Der Versicherungsschutz in der bisherigen       6.     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
                    Wohnung erlischt spätestens zwei Monate                a) Zieht bei einer Trennung von Ehegatten
                    nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit                  der Versicherungsnehmer aus der Ehe-
                    dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte                wohnung aus und bleibt der Ehegatte in
                    Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge-                  der bisherigen Ehewohnung zurück, so
                    bracht werden.                                            gelten als Versicherungsort (siehe Ab-
                                                                              schnitt „A“ § 6 Nr. 3) die neue Wohnung
             2.     Mehrere Wohnungen                                         des Versicherungsnehmers und die bishe-
                    Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich                 rige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer
                    die bisherige Wohnung, geht der Versiche-                 Änderung des Versicherungsvertrages,
                    rungsschutz nicht über, wenn er die alte Woh-             längstens bis zum Ablauf von drei Mona-
                    nung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für              ten nach der nächsten, auf den Auszug
                    eine Übergangszeit von zwei Monaten be-                   des Versicherungsnehmers folgenden
                    steht Versicherungsschutz in beiden Woh-                  Prämienfälligkeit. Danach besteht Versi-
                    nungen.                                                   cherungsschutz nur noch in der neuen
                                                                              Wohnung des Versicherungsnehmers.
             3.     Umzug ins Ausland                                      b) Sind beide Ehegatten Versicherungsneh-
                    Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der                mer und zieht bei einer Trennung von
                    Bundesrepublik Deutschland, so geht der                   Ehegatten einer der Ehegatten aus der
                    Versicherungsschutz nicht auf die neue Woh-               Ehewohnung aus, so sind Versicherungs-
                    nung über. Der Versicherungsschutz in der                 ort (siehe Modul Versicherungsort) die bis-
                    bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei               herige Ehewohnung und die neue Woh-
                    Monate nach Umzugsbeginn.                                 nung des ausziehenden Ehegatten. Dies
                                                                              gilt bis zu einer Änderung des Versiche-
             4.     Anzeige der neuen Wohnung
                                                                              rungsvertrages, längstens bis zum Ablauf
                    a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spä-
                                                                              von drei Monaten nach der nächsten, auf
                       testens bei Beginn des Einzuges dem Ver-
                                                                              den Auszug des Ehegatten folgenden Prä-
                       sicherer mit Angabe der neuen Wohnflä-
                                                                              mienfälligkeit. Danach erlischt der Versi-
                       che in Quadratmetern anzuzeigen.
                                                                              cherungsschutz für die neue Wohnung.
                    b) Waren für die bisherige Wohnung beson-
                                                                           c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnun-
                       dere Sicherungen vereinbart, so ist dem
                                                                              gen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf
                       Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
                                                                              der Frist von drei Monaten nach der
                       Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Si-
                                                                              nächsten, auf den Auszug der Ehegatten
                       cherungen in der neuen Wohnung vorhan-
                                                                              folgenden Prämienfälligkeit erlischt der
                       den sind.
                                                                              Versicherungsschutz für beide neuen
                    c) Verändert sich nach dem Wohnungs-
                                                                              Wohnungen.
                       wechsel die Wohnfläche oder der Wert
                       des Hausrates und wird der Versiche-         7.     Lebensgemeinschaften, Lebenspartner-
                       rungsschutz nicht entsprechend ange-                schaften
                       passt, kann dies zu einer Unterversiche-            Nr. 6 gilt entsprechend für eheähnliche Le-
                       rung führen.                                        bensgemeinschaften und Lebenspartner-
                                                                           schaften, sofern beide Partner am Versiche-
             5.     Festlegung der neuen Prämie, Kündi-
                                                                           rungsort gemeldet sind.
                    gungsrecht
                    a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der
                                                                    § 12   Entschädigungsberechnung, Unterversi-
                       neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmun-
                                                                           cherung
                       gen des Versicherers.
                    b) Bei einer Erhöhung der Prämie auf-
                       grund veränderter Prämiensätze oder          1.     Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
                       bei Erhöhung eines Selbstbehaltes                   a) zerstörten oder abhandengekommenen
                       kann der Versicherungsnehmer den                       Sachen der Versicherungswert (siehe Ab-
                       Vertrag kündigen. Die Kündigung hat                    schnitt „A“ § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versi-
                       spätestens einen Monat nach Zugang                     cherungsfalles (siehe Abschnitt „A“ § 1);
                       der Mitteilung über die Erhöhung zu er-             b) beschädigten Sachen die notwendigen
                       folgen. Sie wird einen Monat nach Zu-                  Reparaturkosten bei Eintritt des Versiche-
                       gang wirksam. Die Kündigung ist in                     rungsfalles zuzüglich einer durch die Re-
                                                                              paratur       nicht      auszugleichenden
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                     Wertminderung, höchstens jedoch der                    § 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener
                     Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“ §               Kosten unter Berücksichtigung der jeweils
                     9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfal-            vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
                     les (siehe Abschnitt „A“ § 1).                         Für die Entschädigungsberechnung der versi-
                     Wird durch den Schaden die Gebrauchs-                  cherten Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) sowie
                     fähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt             der Schadenabwendungs-, Schadenminde-
                     und ist dem Versicherungsnehmer die                    rungs- und Schadenermittlungskosten (siehe
                     Nutzung ohne Reparatur zumutbar (soge-                 Abschnitt „B“ § 31) gilt Nr. 5 entsprechend.
                     nannter Schönheitsschaden), so ist die
                     Beeinträchtigung durch Zahlung des Be-          § 13   Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
                     trages auszugleichen, der dem Minder-                  Wertschutzschränke
                     wert entspricht.
                                                                     1.     Definitionen
             2.   Restwerte
                                                                            a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt
                  Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 an-
                                                                                „A“ § 6 Nr. 2 b)) sind
                  gerechnet.
                                                                            aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
             3.   Mehrwertsteuer                                                träge (z. B. Chipkarte);
                  Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn               bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und
                  der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs-                      sonstige Wertpapiere;
                  berechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Ver-           cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
                  sicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsäch-                      Briefmarken, Münzen und Medaillen so-
                  lich nicht gezahlt hat.                                       wie alle Sachen aus Gold und Platin;
                                                                            dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Go-
             4.   Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund                          belins sowie Kunstgegenstände (z. B. Ge-
                  Weisung                                                       mälde, Collagen, Zeichnungen, Graphi-
                  Die Entschädigung für versicherte Sachen                      ken und Plastiken) sowie nicht in cc) ge-
                  einschließlich versicherter Kosten ist je Versi-              nannte Sachen aus Silber;
                  cherungsfall (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) auf          ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre
                  die vereinbarte Versicherungssumme (siehe                     alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbel-
                  Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und b)) einschließ-                stücken.
                  lich Vorsorgebetrag (siehe Abschnitt „A“ § 9              b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr.
                  Nr. 2 c)) begrenzt.                                           2sind Sicherheitsbehältnisse, die
                  Schadenabwendungs- und Schadenminde-                      aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH
                  rungskosten (siehe Abschnitt „B“ § 31), die auf               oder durch eine gleichermaßen qualifi-
                  Weisung des Versicherers entstanden sind,                     zierte Prüfstelle anerkannt sind und
                  werden unbegrenzt ersetzt.                                bb) als freistehende Wertschutzschränke ein
                  Wird die vereinbarte Versicherungssumme                       Mindestgewicht von 200 kg aufweisen
                  einschließlich Vorsorgebetrag für die Ent-                    oder bei geringerem Gewicht nach den
                  schädigung versicherter Sachen bereits voll-                  Vorschriften des Herstellers fachmän-
                  ständig ausgeschöpft, so werden versicherte                   nisch verankert oder in der Wand oder im
                  Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) darüber hin-                 Fußboden bündig eingelassen sind (Ein-
                  aus bis zu 10 Prozent der Versicherungs-                      mauerschrank).
                  summe (siehe Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und
                  b)) ersetzt.                                       2.     Entschädigungsgrenzen
                                                                            a) Die Entschädigung für Wertsachen unter-
             5.   Feststellung und Berechnung einer Unter-                      liegt einer besonderen Entschädigungs-
                  versicherung                                                  grenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20
                  Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des                   Prozent der Versicherungssumme, sofern
                  Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr.               nicht etwas anderes vereinbart ist.
                  1) niedriger als der Versicherungswert (siehe             b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt
                  Abschnitt „A“ § 9 Nr. 1) der versicherten Sa-                 des Versicherungsfalles außerhalb eines
                  chen (Unterversicherung) und ist kein Unter-                  anerkannten und verschlossenen Wert-
                  versicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser                  schutzschrankes (siehe Nr. 1 b) befunden
                  nachträglich entfallen, wird die Entschädigung                haben, ist die Entschädigung je Versiche-
                  gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versiche-                   rungsfall begrenzt auf
                  rungssumme zum Versicherungswert nach                     aa) 2 Prozent der Versicherungssumme für
                  folgender Berechnungsformel gekürzt: Ent-                     Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
                  schädigung 23 = Schadenbetrag multipliziert                   träge mit Ausnahme von Münzen, deren
                  mit der Versicherungssumme dividiert durch                    Versicherungswert den Nennbetrag über-
                  den Versicherungswert.                                        steigt, höchstens auf den vereinbarten Be-
                                                                                trag;
             6.   Versicherte Kosten                                        bb) 3 Prozent der Versicherungssumme ins-
                  Berechnungsgrundlage für die Entschädi-                       gesamt für Urkunden einschließlich
                  gung versicherter Kosten (siehe Abschnitt „A“
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                        Sparbücher und sonstige Wertpapiere,          2.   Weitere Feststellungen
                        höchstens auf den vereinbarten Betrag;             Das Sachverständigenverfahren kann durch
                    cc) 10 Prozent der Versicherungssumme ins-             Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum
                        gesamt für Schmucksachen, Edelsteine,              Versicherungsfall ausgedehnt werden.
                        Perlen, Briefmarken, Münzen und Medail-
                        len sowie alle Sachen aus Gold und Platin,    3.   Verfahren vor Feststellung
                        höchstens auf den vereinbarten Betrag.             Für das Sachverständigenverfahren gilt:
                                                                           a) Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail
             § 14   Zahlung und Verzinsung der Entschädi-                     oder Brief) einen Sachverständigen zu be-
                    gung                                                      nennen. Eine Partei, die ihren Sachver-
                                                                              ständigen benannt hat, kann die andere
                                                                              unter Angabe des von ihr genannten
             1.     Fälligkeit der Entschädigung
                                                                              Sachverständigen in Textform (z. B. E-
                    Die Entschädigung wird fällig, wenn die Fest-
                                                                              Mail oder Brief) auffordern, den zweiten
                    stellungen des Versicherers zum Grunde und
                                                                              Sachverständigen zu benennen. Wird der
                    zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
                                                                              zweite Sachverständige nicht innerhalb
                    Der Versicherungsnehmer kann einen Monat
                    nach Meldung des Schadens den Betrag als                  von zwei Wochen nach Zugang der Auf-
                    Abschlagszahlung beanspruchen, der nach                   forderung benannt, so kann ihn die auffor-
                    Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.                  dernde Partei durch das für den Schaden-
                                                                              ort zuständige Amtsgericht ernennen las-
             2.     Verzinsung                                                sen. In der Aufforderung durch den Versi-
                    Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus ei-             cherer ist der Versicherungsnehmer auf
                    nem anderen Rechtsgrund eine weiterge-                    diese Folge hinzuweisen.
                    hende Zinspflicht besteht:                             b) Der Versicherer darf als Sachverständi-
                    a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht in-           gen keine Person benennen, die Mitbe-
                       nerhalb eines Monats nach Meldung des                  werber des Versicherungsnehmers ist
                       Schadens geleistet wird – seit Anzeige                 oder mit ihm in dauernder Geschäftsver-
                       des Schadens zu verzinsen.                             bindung steht; ferner keine Person, die bei
                    b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter             Mitbewerbern oder Geschäftspartnern an-
                       dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürger-               gestellt ist oder mit ihnen in einem ähnli-
                       lichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), min-                  chen Verhältnis steht.
                       destens jedoch bei 4 Prozent und höchs-             c) Beide Sachverständige benennen in Text-
                       tens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.                    form (z. B. E-Mail oder Brief) vor Beginn
                    c) Die Zinsen werden zusammen mit der                     ihrer Feststellungen einen dritten Sach-
                       Entschädigung fällig.                                  verständigen als Obmann. Die Regelung
                                                                              unter b) gilt entsprechend für die Benen-
             3.     Hemmung
                                                                              nung eines Obmannes durch die Sachver-
                    Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1,
                                                                              ständigen. Einigen sich die Sachverstän-
                    2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen,
                                                                              digen nicht, so wird der Obmann auf An-
                    in dem infolge Verschuldens des Versiche-
                                                                              trag einer Partei durch das für den Scha-
                    rungsnehmers die Entschädigung nicht ermit-
                                                                              denort zuständige Amtsgericht ernannt.
                    telt oder nicht gezahlt werden kann.
                                                                      4.   Feststellung
             4.     Aufschiebung der Zahlung
                                                                           Die Feststellungen der Sachverständigen
                    Der Versicherer kann die Zahlung aufschie-
                                                                           müssen enthalten:
                    ben, solange
                                                                           a) ein Verzeichnis der abhandengekomme-
                    a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des
                                                                              nen, zerstörten und beschädigten versi-
                       Versicherungsnehmers bestehen;
                                                                              cherten Sachen sowie deren nach dem
                    b) ein behördliches oder strafgerichtliches
                                                                              Versicherungsvertrag in Frage kommen-
                       Verfahren gegen den Versicherungsneh-
                                                                              den Versicherungswerte zum Zeitpunkt
                       mer oder seinen Repräsentanten aus An-
                                                                              des Versicherungsfalles;
                       lass dieses Versicherungsfalles noch
                                                                           b) die Wiederherstellungs- und Wiederbe-
                       läuft.
                                                                              schaffungskosten;
                                                                           c) die Restwerte, der vom Schaden betroffe-
             § 15   Sachverständigenverfahren                                 nen Sachen;
                                                                           d) die nach dem Versicherungsvertrag versi-
             1.     Feststellung der Schadenhöhe                              cherten Kosten;
                    Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt             e) den Wert der nicht vom Schaden betroffe-
                    des Versicherungsfalles verlangen, dass die               nen versicherten Sachen, wenn kein Un-
                    Höhe des Schadens in einem Sachverständi-                 terversicherungsverzicht gegeben ist.
                    genverfahren festgestellt wird. Ein solches
                    Sachverständigenverfahren können Versi-           5.   Verfahren nach Feststellung
                    cherer und Versicherungsnehmer auch ge-                Der Sachverständige übermittelt seine Fest-
                    meinsam vereinbaren.                                   stellungen beiden Parteien gleichzeitig.
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                    Weichen die Feststellungen der Sachverstän-                 ändert, nach dem im Antrag gefragt wor-
                    digen voneinander ab, so übergibt der Versi-                den ist;
                    cherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser               c) die ansonsten ständig bewohnte Woh-
                    entscheidet über die streitig gebliebenen                   nung länger als 60 Tage oder über eine für
                    Punkte innerhalb der durch die Feststellungen               den Einzelfall vereinbarte längere Frist
                    der Sachverständigen gezogenen Grenzen                      hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht
                    und übermittelt seine Entscheidung beiden                   beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
                    Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der               Wohnung nur dann, wenn sich während
                    Sachverständigen oder des Obmannes sind                     der Nacht eine dazu berechtigte volljäh-
                    für die Vertragsparteien verbindlich, wenn                  rige Person darin aufhält;
                    nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar               d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, ver-
                    von der wirklichen Sachlage erheblich abwei-                mindert oder in nicht gebrauchsfähigem
                    chen.                                                       Zustand sind. Das gilt auch bei einem
                    Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen                Wohnungswechsel (siehe Abschnitt „A“ §
                    berechnet der Versicherer die Entschädigung.                11).
                    Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfol-
                    gen diese durch gerichtliche Entscheidung.        § 18   Wiederherbeigeschaffte Sachen
                    Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die
                    Feststellung nicht treffen können oder wollen     1.     Anzeigepflicht
                    oder sie verzögern.                                      Wird der Verbleib abhandengekommener Sa-
                                                                             chen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer
             6.     Kosten
                                                                             oder der Versicherer dies nach Kenntniserlan-
                    Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist,
                                                                             gung unverzüglich dem Vertragspartner in
                    trägt jede Partei die Kosten ihres Sachver-
                                                                             Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
                    ständigen. Die Kosten des Obmannes tragen
                    beide Parteien je zur Hälfte.                     2.     Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädi-
                                                                             gung
             7.     Obliegenheiten
                                                                             Hat der Versicherungsnehmer den Besitz ei-
                    Durch das Sachverständigenverfahren wer-
                                                                             ner abhandengekommenen Sache zurücker-
                    den die Obliegenheiten des Versicherungs-
                                                                             langt, bevor die volle Entschädigung für diese
                    nehmers nicht berührt.
                                                                             Sache gezahlt worden ist, so behält er den
                                                                             Anspruch auf die Entschädigung, falls er die
             § 16   Vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-                Sache innerhalb von zwei Wochen dem Ver-
                    genheit des Versicherungsnehmers vor                     sicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist
                    und nach dem Versicherungsfall, Sicher-                  eine für diese Sache gewährte Entschädigung
                    heitsvorschrift                                          zurückzugeben.

             1.     Sicherheitsvorschrift                             3.     Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädi-
                    Als vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-            gung
                    genheit hat der Versicherungsnehmer in der               a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
                    kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe Ab-                    einer abhandengekommenen Sache zu-
                    schnitt „A“ § 6 Nr. 3) zu beheizen und dies ge-             rückerlangt, nachdem für diese Sache
                    nügend häufig zu kontrollieren oder alle was-               eine Entschädigung in voller Höhe ihres
                    serführenden Anlagen und Einrichtungen ab-                  Versicherungswertes gezahlt worden ist,
                    zusperren, zu entleeren und entleert zu hal-                so hat der Versicherungsnehmer die Ent-
                    ten.                                                        schädigung zurückzuzahlen oder die Sa-
                                                                                che dem Versicherer zur Verfügung zu
             2.     Folgen der Obliegenheitsverletzung                          stellen. Der Versicherungsnehmer hat die-
                    Verletzt der Versicherungsnehmer die in                     ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen
                    Nr. 1 genannte Obliegenheit, ist der Versi-                 nach Empfang einer schriftlichen Auffor-
                    cherer unter den in Abschnitt „B“ § 26 Nr.                  derung des Versicherers auszuüben;
                    1 b) und Nr. 3 beschriebenen Vorausset-                     nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht
                    zungen zur Kündigung berechtigt oder                        das Wahlrecht auf den Versicherer über.
                    auch ganz oder teilweise leistungsfrei.                  b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
                                                                                einer abhandengekommenen Sache zu-
             § 17   Besondere gefahrerhöhende Umstände                          rückerlangt, nachdem für diese Sache
                                                                                eine Entschädigung gezahlt worden ist,
                    Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ge-                  die bedingungsgemäß geringer als der
                    mäß Abschnitt „B“ § 27) kann insbesondere                   Versicherungswert ist, so kann der Versi-
                    dann vorliegen, wenn                                        cherungsnehmer die Sache behalten und
                    a) sich ein Umstand ändert, nach dem im An-                 muss sodann die Entschädigung zurück-
                       trag gefragt worden ist;                                 zahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von
                    b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels                   zwei Wochen nach Empfang einer schrift-
                       (siehe Abschnitt „A“ § 11) ein Umstand                   lichen Aufforderung des Versicherers
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                       nicht bereit, so hat der Versicherungsneh-            der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
                       mer die Sache im Einvernehmen mit dem                 Brief) Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
                       Versicherer öffentlich meistbietend ver-
                       kaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüg-           2.   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige-
                       lich der Verkaufskosten erhält der Versi-             pflicht
                       cherer den Anteil, welcher der von ihm ge-            a) Vertragsänderung
                       leisteten bedingungsgemäßen Entschädi-                    Hat der Versicherungsnehmer die Anzei-
                       gung entspricht.                                          gepflicht nicht vorsätzlich verletzt und
                                                                                 hätte der Versicherer bei Kenntnis der
             4.     Beschädigte Sachen                                           nicht angezeigten Gefahrumstände den
                    Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt                      Vertrag auch zu anderen Bedingungen
                    worden, so kann der Versicherungsnehmer                      geschlossen, so werden die anderen Be-
                    die bedingungsgemäße Entschädigung in                        dingungen auf Verlangen des Versiche-
                    Höhe der Reparaturkosten auch dann verlan-                   rers rückwirkend Vertragsbestandteil.
                    gen oder behalten, wenn die Sachen in den                    Bei einer vom Versicherungsnehmer un-
                    Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.              verschuldeten Pflichtverletzung werden
                                                                                 die anderen Bedingungen ab der laufen-
             5.     Gleichstellung                                               den Versicherungsperiode Vertragsbe-
                    Dem Besitz einer zurückerlangten Sache                       standteil. Erhöht sich durch eine Vertrags-
                    steht es gleich, wenn der Versicherungsneh-                  änderung die Prämie um mehr als 10 %
                    mer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wie-                oder schließt der Versicherer die Gefahr-
                    der zu verschaffen.                                          absicherung für den nicht angezeigten
                                                                                 Umstand aus, so kann der Versicherungs-
             6.     Übertragung der Rechte
                                                                                 nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo-
                    Hat der Versicherungsnehmer dem Versiche-
                                                                                 nats nach Zugang der Mitteilung des Ver-
                    rer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu
                                                                                 sicherers ohne Einhaltung einer Frist kün-
                    stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz,
                                                                                 digen. In dieser Mitteilung der Vertragsän-
                    das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
                                                                                 derung hat der Versicherer den Versiche-
                    übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sa-
                                                                                 rungsnehmer auf dessen Kündigungs-
                    chen zustehen.
                                                                                 recht hinzuweisen.
             7.     Rückabwicklung bei kraftlos erklärten                    b) Rücktritt und Leistungsfreiheit
                    Wertpapieren                                                 Verletzt der Versicherungsnehmer
                    Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfah-                 seine Anzeigepflicht nach Nr. 1, kann
                    ren für kraftlos erklärt worden, so hat der Ver-             der Versicherer vom Vertrag zurücktre-
                    sicherungsnehmer die gleichen Rechte und                     ten, es sei denn, der Versicherungs-
                    Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurück-                nehmer hat die Anzeigepflicht weder
                    erlangt hätte. Jedoch kann der Versiche-                     vorsätzlich noch grob fahrlässig ver-
                    rungsnehmer die Entschädigung behalten,                      letzt.
                    soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leis-                  Bei grober Fahrlässigkeit des Versiche-
                    tungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust                  rungsnehmers ist das Rücktrittsrecht des
                    entstanden ist.                                              Versicherers ausgeschlossen, wenn der
                                                                                 Versicherungsnehmer nachweist, dass
                                                                                 der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis
                                                                                 der nicht angezeigten Umstände zu glei-
                                Abschnitt B                                      chen oder anderen Bedingungen abge-
                                                                                 schlossen hätte.
                                                                                 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Ver-
             § 19   Anzeigepflicht des Versicherungsneh-                         sicherungsfalles zurück, so ist er nicht zur
                    mers oder seines Vertreters                                  Leistung verpflichtet, es sei denn, der Ver-
                                                                                 sicherungsnehmer weist nach, dass die
                                                                                 Verletzung der Anzeigepflicht sich auf ei-
             1.     Wahrheitsgemäße und vollständige Anzei-
                                                                                 nen Umstand bezieht, der weder für den
                    gepflicht von Gefahrumständen
                                                                                 Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
                    Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe
                                                                                 rungsfalles noch für die Feststellung oder
                    seiner Vertragserklärung dem Versicherer
                                                                                 den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
                    alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei-
                                                                                 sicherers ursächlich ist. Hat der Versiche-
                    gen, nach denen der Versicherer in Textform
                                                                                 rungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig
                    (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat und die für
                                                                                 verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leis-
                    dessen Entschluss erheblich sind, den Ver-
                                                                                 tung verpflichtet.
                    trag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
                                                                             c) Kündigung
                    Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit
                                                                                 Verletzt der Versicherungsnehmer
                    zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver-
                                                                                 seine Anzeigepflicht nach Nr. 1 leicht
                    tragserklärung, aber vor Vertragsannahme
                                                                                 fahrlässig oder schuldlos, kann der
                                                                                 Versicherer        den     Vertrag     unter
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                     Einhaltung einer Frist von einem Monat                oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätz-
                     kündigen, es sei denn, der Versicherer                lich oder arglistig verletzt hat.
                     hätte den Vertrag bei Kenntnis der
                     nicht angezeigten Umstände zu glei-            § 20   Beginn des Versicherungsschutzes, Fäl-
                     chen oder anderen Bedingungen abge-                   ligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder
                     schlossen.                                            Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie
                  d) Ausschluss von Rechten des Versicherers
                     Die Rechte des Versicherers zur Vertrags-      1.     Beginn des Versicherungsschutzes
                     änderung (a), zum Rücktritt (b) und zur               Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt-
                     Kündigung (c) sind jeweils ausgeschlos-               lich der Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im
                     sen, wenn der Versicherer den nicht ange-             Versicherungsschein angegebenen Zeit-
                     zeigten Gefahrenumstand oder die unrich-              punkt.
                     tige Anzeige kannte.
                  e) Anfechtung                                     2.     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
                     Das Recht des Versicherers, den Vertrag               Die erste oder einmalige Prämie ist – unab-
                     wegen arglistiger Täuschung anzufech-                 hängig von dem Bestehen eines Widerruf-
                     ten, bleibt unberührt.                                rechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des
                                                                           vereinbarten und im Versicherungsschein an-
             3.   Frist für die Ausübung der Rechte des Ver-               gegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
                  sicherers                                                Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-
                  Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum               rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die
                  Rücktritt (2 b) oder zur Kündigung (2 c) muss            erste oder einmalige Prämie unverzüglich
                  der Versicherer innerhalb eines Monats                   nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der
                  schriftlich geltend machen und dabei die Um-             Versicherungsnehmer nicht unverzüglich
                  stände angeben, auf die er seine Erklärung               nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeit-
                  stützt; zur Begründung kann er nachträglich              punkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,
                  weitere Umstände innerhalb eines Monats                  nachdem die Zahlung bewirkt ist.
                  nach deren Kenntniserlangung angeben. Die                Weicht der Versicherungsschein vom Antrag
                  Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu                des Versicherungsnehmers oder getroffenen
                  dem der Versicherer von der Verletzung der               Vereinbarungen ab, ist die erste oder einma-
                  Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis er-             lige Prämie frühestens einen Monat nach Zu-
                  langt, die das von ihm jeweils geltend ge-               gang des Versicherungsscheins zu zahlen.
                  machte Recht begründen.                                  Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-
                                                                           ten gilt die erste Rate als erste Prämie.
             4.   Rechtsfolgenhinweis
                  Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum        3.     Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zah-
                  Rücktritt (2 b) und zur Kündigung (2 c) stehen           lungsverzug
                  dem Versicherer nur zu, wenn er den Versi-               Wird die erste oder einmalige Prämie nicht
                  cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung               zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fällig-
                  in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die            keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versi-
                  Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hin-            cherer vom Vertrag zurücktreten, solange
                  gewiesen hat.                                            die Zahlung nicht bewirkt ist.
                                                                           Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
             5.   Vertreter des Versicherungsnehmers                       der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
                  Wird der Vertrag von einem Vertreter des Ver-            lung nicht zu vertreten hat.
                  sicherungsnehmers geschlossen, so sind bei
                  der Anwendung von Nr. 1 und 2 sowohl die          4.     Leistungsfreiheit des Versicherers
                  Kenntnis und die Arglist des Vertreters als              Wenn der Versicherungsnehmer die erste
                  auch die Kenntnis und die Arglist des Versi-             oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.
                  cherungsnehmers zu berücksichtigen. Der                  2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so
                  Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass               ist der Versicherer für einen vor Zahlung der
                  die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob           Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht
                  fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,             zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi-
                  wenn weder dem Vertreter noch dem Versi-                 cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
                  cherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs-               in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder
                  sigkeit zur Last fällt.                                  durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
                                                                           rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
             6.   Erlöschen der Rechte des Versicherers                    zahlung der Prämie aufmerksam gemacht
                  Die Rechte des Versicherers zur Vertragsän-              hat.
                  derung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kün-             Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein,
                  digung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-           wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
                  ren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für            lung nicht zu vertreten hat.
                  Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
                  eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf
                  zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
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             § 21   Dauer und Ende des Vertrages                   § 22   Folgeprämie

             1.     Dauer                                          1.     Fälligkeit
                    Der Vertrag ist für den im Versicherungs-             a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbar-
                    schein angegebenen Zeitraum abge-                        ten Zeitpunkt der jeweiligen Versiche-
                    schlossen.                                               rungsperiode fällig,
                                                                          b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie
             2.     Stillschweigende Verlängerung                            innerhalb des im Versicherungsschein
                    Bei einer Vertragsdauer von mindestens                   oder in der Prämienrechnung angegebe-
                    einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                nen Zeitraums bewirkt ist.
                    jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Ver-
                    tragsparteien spätestens drei Monate vor       2.     Schadenersatz bei Verzug
                    dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs-              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung
                    jahres eine Kündigung zugegangen ist.                 einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versiche-
                                                                          rer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Ver-
             3.     Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                  zug entstandenen Schadens zu verlangen.
                    Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit
                    von mehr als drei Jahren zum Ablauf des        3.     Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht-
                    dritten oder jedes darauf folgenden Jahres            nach Mahnung
                    unter Einhaltung einer Frist von drei Mona-           a) Der Versicherer kann den Versiche-
                    ten vom Versicherungsnehmer gekündigt                    rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger
                    werden.                                                  Zahlung einer Folgeprämie auf dessen
                    Die Kündigung muss dem Versicherer                       Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder
                    spätestens drei Monate vor dem Ablauf                    Brief) zur Zahlung auffordern und eine
                    des jeweiligen Versicherungsjahres zuge-                 Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo-
                    hen.                                                     chen ab Zugang der Zahlungsaufforde-
                                                                             rung bestimmen (Mahnung). Die Mah-
             4.     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                 nung ist nur wirksam, wenn der Versi-
                    Bei einer Vertragsdauer von weniger als                  cherer je Vertrag die rückständigen Be-
                    einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass                  träge der Prämie, Zinsen und Kosten im
                    es einer Kündigung bedarf, zum vorgese-                  Einzelnen beziffert und außerdem auf
                    henen Zeitpunkt.                                         die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit
                                                                             und Kündigungsrecht – aufgrund der
             5.     Wegfall des versicherten Interesses
                                                                             nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
                    Fällt das versicherte Interesse nach dem
                                                                          b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung
                    Beginn der Versicherung weg, endet der
                                                                             gesetzten Zahlungsfrist ein Versiche-
                    Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ver-
                                                                             rungsfall ein und ist der Versiche-
                    sicherer vom Wegfall des Risikos Kennt-
                                                                             rungsnehmer bei Eintritt des Versiche-
                    nis erlangt.
                                                                             rungsfalles mit der Zahlung der Prämie
                    a) Als Wegfall des versicherten Interes-
                                                                             oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
                        ses gilt die vollständige und dauerhafte
                                                                             so ist der Versicherer von der Ver-
                        Auflösung des versicherten Hausrates,
                                                                             pflichtung zur Leistung frei.
                    aa) nach Aufnahme des Versicherungs-
                                                                          c) Der Versicherer kann nach Ablauf der
                        nehmers in eine stationäre Pflegeein-
                                                                             in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
                        richtung;
                                                                             frist den Vertrag ohne Einhaltung einer
                    bb)nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferien-
                                                                             Kündigungsfrist mit sofortiger Wir-
                        wohnung. Wohnungswechsel gilt nicht
                                                                             kung kündigen, sofern der Versiche-
                        als Wegfall des versicherten Interes-
                                                                             rungsnehmer mit der Zahlung der ge-
                        ses.
                                                                             schuldeten Beträge in Verzug ist.
                    b) Das Versicherungsverhältnis endet bei
                                                                             Die Kündigung kann mit der Bestim-
                        Tod des Versicherungsnehmers zum
                                                                             mung der Zahlungsfrist so verbunden
                        Zeitpunkt der Kenntniserlangung des
                                                                             werden, dass sie mit Fristablauf wirk-
                        Versicherers über die vollständige und
                                                                             sam wird, wenn der Versicherungsneh-
                        dauerhafte Haushaltsauflösung, spä-
                                                                             mer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah-
                        testens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                             lung in Verzug ist. Hierauf ist der Versi-
                        Tod des Versicherungsnehmers, wenn
                                                                             cherungsnehmer bei der Kündigung
                        nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe
                                                                             ausdrücklich hinzuweisen.
                        die Wohnung in derselben Weise nutzt
                        wie der verstorbene Versicherungs-         4.     Zahlung der Prämie nach Kündigung
                        nehmer.                                           Die Kündigung wird unwirksam, wenn der
                                                                          Versicherungsnehmer innerhalb eines Mo-
                                                                          nats nach der Kündigung oder, wenn sie
                                                                          mit der Fristbestimmung verbunden wor-
                                                                          den ist, innerhalb eines Monats nach
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                    Fristablauf die Zahlung leistet. Die Rege-        2.   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Wider-
                    lung über die Leistungsfreiheit des Versi-             ruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem
                    cherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.                    versicherten Interesse
                                                                           a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht
             § 23   Lastschriftverfahren                                       aus, seine Vertragserklärung innerhalb
                                                                               von zwei Wochen zu widerrufen, hat der
             1.     Pflichten des Versicherungsnehmers                         Versicherer nur den auf die Zeit nach Zu-
                    Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschrift-             gang des Widerrufs entfallenden Teil der
                    verfahren vereinbart worden, hat der Versi-                Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist,
                    cherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit                dass der Versicherer in der Belehrung
                    der Prämie für eine ausreichende Deckung                   über das Widerrufsrecht, über die Rechts-
                    des Kontos zu sorgen.                                      folgen des Widerrufs und den zu zahlen-
                                                                               den Betrag hingewiesen und der Versi-
             2.     Änderung des Zahlungsweges                                 cherungsnehmer zugestimmt hat, dass
                    Hat es der Versicherungsnehmer zu vertre-                  der Versicherungsschutz vor Ende der Wi-
                    ten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz                 derrufsfrist beginnt.
                    wiederholtem Einziehungsversuch, nicht ein-                Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblie-
                    gezogen werden können, ist der Versicherer                 ben, hat der Versicherer zusätzlich die für
                    berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in                 das erste Versicherungsjahr gezahlte Prä-
                    Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.            mie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der
                    Der Versicherer hat in der Kündigung darauf                Versicherungsnehmer Leistungen aus
                    hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer                  dem Versicherungsvertrag in Anspruch
                    verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und               genommen hat.
                    zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.              b) Wird das Versicherungsverhältnis durch
                    Durch die Banken erhobene Bearbeitungsge-                  Rücktritt des Versicherers beendet, weil
                    bühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein-                der Versicherungsnehmer Gefahrum-
                    zug können dem Versicherungsnehmer in                      stände, nach denen der Versicherer vor
                    Rechnung gestellt werden.                                  Vertragsannahme in Textform (z. B. E-
                                                                               Mail oder Brief) gefragt hat, nicht ange-
             § 24   Ratenzahlung                                               zeigt hat, so steht dem Versicherer die
                                                                               Prämie bis zum Wirksamwerden der
                    Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die                 Rücktrittserklärung zu.
                    ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten                 Wird das Versicherungsverhältnis durch
                    Zahlungsterminen als gestundet. Die gestun-                Rücktritt des Versicherers beendet, weil
                    deten Raten der laufenden Versicherungspe-                 die einmalige oder die erste Prämie nicht
                    riode werden sofort fällig, wenn der Versiche-             rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht
                    rungsnehmer mit einer Rate ganz oder teil-                 dem Versicherer eine angemessene Ge-
                    weise in Verzug gerät oder wenn eine Ent-                  schäftsgebühr zu.
                    schädigung fällig wird.                                c) Wird das Versicherungsverhältnis durch
                                                                               Anfechtung des Versicherers wegen arg-
             § 25   Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendi-                     listiger Täuschung beendet, so steht dem
                    gung                                                       Versicherer die Prämie bis zum Wirksam-
                                                                               werden der Anfechtungserklärung zu.
             1.     Allgemeiner Grundsatz                                  d) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur
                    a) Im Falle der Beendigung des Versiche-                   Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das
                        rungsverhältnisses vor Ablauf der Versi-               versicherte Interesse bei Beginn der Ver-
                        cherungsperiode steht dem Versicherer                  sicherung nicht besteht, oder wenn das In-
                        für diese Versicherungsperiode nur derje-              teresse bei einer Versicherung, die für ein
                        nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum              künftiges Unternehmen oder für ein ande-
                        entspricht, in dem der Versicherungs-                  res künftiges Interesse genommen ist,
                        schutz bestanden hat.                                  nicht entsteht. Der Versicherer kann je-
                    b) Fällt das versicherte Interesse nach dem                doch eine angemessene Geschäftsge-
                        Beginn der Versicherung weg, steht dem                 bühr verlangen.
                        Versicherer die Prämie zu, die er hätte be-            Hat der Versicherungsnehmer ein nicht
                        anspruchen können, wenn die Versiche-                  bestehendes Interesse in der Absicht ver-
                        rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt                sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
                        worden wäre, zu dem der Versicherer vom                Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der
                        Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt                Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in
                        hat.                                                   diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeit-
                                                                               punkt zu, zu dem er von den die Nichtig-
                                                                               keit begründenden Umständen Kenntnis
                                                                               erlangt.
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             § 26   Obliegenheiten des Versicherungsneh-                      Sachen bis zu einer Besichtigung durch
                    mers                                                      den Versicherer aufzubewahren;
                                                                          hh) soweit möglich dem Versicherer unver-
             1.     Obliegenheiten vor Eintritt des Versiche-                 züglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-
                    rungsfalles                                               Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Fest-
                    a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten,                stellung des Versicherungsfalles oder des
                        die der Versicherungsnehmer vor Eintritt              Umfanges der Leistungspflicht des Versi-
                        des Versicherungsfalles zu erfüllen hat,              cherers erforderlich ist sowie jede Unter-
                        sind:                                                 suchung über Ursache und Höhe des
                    aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behörd-            Schadens und über den Umfang der Ent-
                        lichen Sicherheitsvorschriften;                       schädigungspflicht zu gestatten;
                    bb) die Einhaltung von vertraglich vereinbar-         ii) vom Versicherer angeforderte Belege bei-
                        ten Sicherheitsvorschriften;                          zubringen, deren Beschaffung ihm billiger-
                    cc) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich            weise zugemutet werden kann;
                        vereinbarten Obliegenheiten.                      jj) für zerstörte oder abhandengekommene
                    b) Verletzt der Versicherungsnehmer vor-                  Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä-
                        sätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-                hige Urkunden unverzüglich das Aufge-
                        liegenheit, die er vor Eintritt des Versi-            botsverfahren einzuleiten und etwaige
                        cherungsfalles gegenüber dem Versi-                   sonstige Rechte zu wahren, insbesondere
                        cherer zu erfüllen hat, so kann der Ver-              abhandengekommene Sparbücher und
                        sicherer innerhalb eines Monats, nach-                andere sperrfähige Urkunden unverzüg-
                        dem er von der Verletzung Kenntnis er-                lich sperren zu lassen;
                        langt hat, den Vertrag fristlos kündi-            b) Steht das Recht auf die vertragliche Leis-
                        gen.                                                  tung des Versicherers einem Dritten zu, so
                        Das Kündigungsrecht des Versiche-                     hat dieser die Obliegenheiten gemäß
                        rers ist ausgeschlossen, wenn der Ver-                Nummer 2 a) ebenfalls zu erfüllen – soweit
                        sicherungsnehmer beweist, dass er die                 ihm dies nach den tatsächlichen und
                        Obliegenheit weder vorsätzlich noch                   rechtlichen Umständen möglich ist.
                        grob fahrlässig verletzt hat.
                                                                     3.   Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverlet-
             2.     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des              zung
                    Versicherungsfalls                                    a) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                    a) Der Versicherungsnehmer hat bei und                   Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich,
                        nach Eintritt des Versicherungsfalls                 so ist der Versicherer von der Verpflich-
                    aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und               tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässi-
                        Minderung des Schadens zu sorgen;                    ger Verletzung der Obliegenheit ist der
                    bb) dem Versicherer den Schadeneintritt,                 Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                        nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat,             dem Verhältnis zu kürzen, das der
                        unverzüglich – ggf. auch mündlich oder te-           Schwere des Verschuldens des Versiche-
                        lefonisch – anzuzeigen;                              rungsnehmers entspricht. Das Nichtvorlie-
                    cc) Weisungen des Versicherers zur Scha-                 gen einer groben Fahrlässigkeit hat der
                        denabwendung/-minderung – ggf. auch                  Versicherungsnehmer zu beweisen.
                        mündlich oder telefonisch – einzuholen,           b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegen-
                        wenn die Umstände dies gestatten;                    heitsverletzung ist der Versicherer jedoch
                    dd) Weisungen des Versicherers zur Scha-                 zur Leistung verpflichtet, soweit der Versi-
                        denabwendung /-minderung, soweit für                 cherungsnehmer nachweist, dass die Ver-
                        ihn zumutbar, zu befolgen. Erteilen meh-             letzung der Obliegenheit weder für den
                        rere an dem Versicherungsvertrag betei-              Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
                        ligte Versicherer unterschiedliche Weisun-           rungsfalles noch für die Feststellung oder
                        gen, hat der Versicherungsnehmer nach                den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
                        pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;                  sicherers ursächlich ist.
                    ee) Schäden durch strafbare Handlungen ge-            c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                        gen das Eigentum unverzüglich der Poli-              nach Eintritt des Versicherungsfalles be-
                        zei anzuzeigen;                                      stehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
                    ff) dem Versicherer und der Polizei unver-               liegenheit, ist der Versicherer nur dann
                        züglich ein Verzeichnis der abhandenge-              vollständig oder teilweise leistungsfrei,
                        kommenen Sachen einzureichen;                        wenn er den Versicherungsnehmer durch
                    gg) das Schadenbild so lange unverändert zu              gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
                        lassen, bis die Schadenstelle oder die be-           Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge hin-
                        schädigten Sachen durch den Versicherer              gewiesen hat.
                        freigegeben worden sind. Sind Verände-
                        rungen unumgänglich, sind das Schaden-
                        bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.
                        B. durch Fotos) und die beschädigten
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             § 27   Gefahrerhöhung                                        b) Vertragsänderung
                                                                             Statt der Kündigung kann der Versicherer
             1.     Begriff der Gefahrerhöhung                               ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
                    a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach              eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent-
                       Abgabe der Vertragserklärung des Versi-               sprechende erhöhte Prämie verlangen
                       cherungsnehmers die tatsächlich vorhan-               oder die Absicherung der erhöhten Gefahr
                       denen Umstände so verändert werden,                   ausschließen.
                       dass der Eintritt des Versicherungsfalls              Erhöht sich die Prämie als Folge der Ge-
                       oder eine Vergrößerung des Schadens                   fahrerhöhung um mehr als 10 Prozent
                       oder die ungerechtfertigte Inanspruch-                oder schließt der Versicherer die Absiche-
                       nahme des Versicherers wahrscheinlicher               rung der erhöhten Gefahr 30 aus, so kann
                       wird.                                                 der Versicherungsnehmer den Vertrag in-
                    b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere                 nerhalb eines Monats nach Zugang der
                       – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein           Mitteilung des Versicherers ohne Einhal-
                       gefahrerheblicher Umstand ändert nach                 tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
                       dem der Versicherer vor Vertragsschluss               hat der Versicherer den Versicherungs-
                       gefragt hat.                                          nehmer auf dieses Kündigungsrecht hin-
                    c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht               zuweisen.
                       vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich
                       erhöht hat oder nach den Umständen als        4.   Erlöschen der Rechte des Versicherers
                       mitversichert gelten soll.                         Die Rechte des Versicherers zur Kündigung
                                                                          oder Vertragsanpassung nach Nr. 3 erlö-
             2.     Pflichten des Versicherungsnehmers                    schen, wenn diese nicht innerhalb eines Mo-
                    a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung               nats ab Kenntnis des Versicherers von der
                        darf der Versicherungsnehmer ohne vor-            Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn
                        herige Zustimmung des Versicherers                der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
                        keine Gefahrerhöhung vornehmen oder               Gefahrerhöhung bestanden hat.
                        deren Vornahme durch einen Dritten ge-
                        statten.                                     5.   Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
                    b) Erkennt der Versicherungsnehmer nach-              a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Ver-
                        träglich, dass er ohne vorherige Zustim-              sicherungsfall ein, so ist der Versicherer
                        mung des Versicherers eine Gefahrerhö-                nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der
                        hung vorgenommen oder gestattet hat, so               Versicherungsnehmer seine Pflichten
                        muss er diese dem Versicherer unverzüg-               nach Nr. 2 a) vorsätzlich verletzt hat.
                        lich anzeigen.                                        Verletzt der Versicherungsnehmer diese
                    c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe                   Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi-
                        seiner Vertragserklärung unabhängig von               cherer berechtigt, seine Leistung in dem
                        seinem Willen eintritt, muss der Versiche-            Verhältnis zu kürzen, das der Schwere
                        rungsnehmer dem Versicherer unverzüg-                 des Verschuldens des Versicherungsneh-
                        lich anzeigen, nachdem er von ihr Kennt-              mers entspricht. Das Nichtvorliegen einer
                        nis erlangt hat.                                      groben Fahrlässigkeit hat der Versiche-
                                                                              rungsnehmer zu beweisen.
             3.     Kündigung      oder   Vertragsanpassung               b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 2 b)
                    durch den Versicherer                                     und c) ist der Versicherer für einen Versi-
                    a) Kündigungsrecht des Versicherers                       cherungsfall, der später als einen Monat
                       Verletzt der Versicherungsnehmer                       nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die
                       seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann                Anzeige dem Versicherer hätte zugegan-
                       der Versicherer den Vertrag fristlos                   gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der
                       kündigen, wenn der Versicherungs-                      Versicherungsnehmer seine Anzeige-
                       nehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                 pflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Ver-
                       oder grob fahrlässig verletzt hat. Das                 sicherungsnehmer seine Pflicht grob fahr-
                       Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober                 lässig verletzt, so gilt a) Satz 2 und 3 ent-
                       Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-                  sprechend. Die Leistungspflicht des Versi-
                       nehmer zu beweisen.                                    cherers bleibt bestehen, wenn ihm die Ge-
                       Beruht die Verletzung auf einfacher                    fahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem
                       Fahrlässigkeit, kann der Versicherer                   ihm die Anzeige hätte zugegangen sein
                       unter Einhaltung einer Frist von einem                 müssen, bekannt war.
                       Monat kündigen. Wird dem Versicherer               c) Die Leistungspflicht des Versicherers
                       eine Gefahrerhöhung in den Fällen                      bleibt bestehen,
                       nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er              aa) soweit der Versicherungsnehmer nach-
                       den Vertrag unter Einhaltung einer                     weist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur-
                       Frist von einem Monat kündigen.                        sächlich für den Eintritt des Versiche-
                                                                              rungsfalles oder den Umfang der Leis-
                                                                              tungspflicht war oder
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                    bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versiche-            Summe der Entschädigungen, die von je-
                        rungsfalles die Frist für die Kündigung des           dem Versicherer ohne Bestehen der an-
                        Versicherers abgelaufen und eine Kündi-               deren Versicherung zu zahlen wären, den
                        gung nicht erfolgt war oder                           Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachver-
                    cc) wenn der Versicherer statt der Kündigung              sicherung vor.
                        ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung                b) Die Versicherer sind in der Weise als Ge-
                        eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent-                 samtschuldner verpflichtet, dass jeder für
                        sprechende erhöhte Prämie verlangt.                   den Betrag aufzukommen hat, dessen
                                                                              Zahlung ihm nach seinem Vertrage ob-
             § 28   Überversicherung                                          liegt; der Versicherungsnehmer kann aber
                                                                              im Ganzen nicht mehr als den Betrag des
             1.     Übersteigt die Versicherungssumme den                     ihm entstandenen Schadens verlangen.
                    Wert des versicherten Interesses erheb-                   Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Ver-
                    lich, so kann sowohl der Versicherer als                  träge bei demselben Versicherer beste-
                    auch der Versicherungsnehmer verlangen,                   hen. Erlangt der Versicherungsnehmer
                    dass zur Beseitigung der Überversiche-                    oder der Versicherte aus anderen Versi-
                    rung die Versicherungssumme mit soforti-                  cherungsverträgen Entschädigung für
                    ger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang                  denselben Schaden, so ermäßigt sich der
                    des Herabsetzungsverlangens, ist für die                  Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag
                    Höhe der Prämie der Betrag maßgebend,                     in der Weise, dass die Entschädigung aus
                    den der Versicherer berechnet haben                       allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
                    würde, wenn der Vertrag von vornherein                    als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
                    mit dem neuen Inhalt geschlossen worden                   rungssummen, aus denen die Prämien er-
                    wäre.                                                     rechnet wurde, nur in diesem Vertrag in
             2.     Hat der Versicherungsnehmer die Über-                     Deckung gegeben worden wäre. Bei Ver-
                    versicherung in der Absicht geschlossen,                  einbarung von Entschädigungsgrenzen
                    sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö-                  ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
                    gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag               dass aus allen Verträgen insgesamt keine
                    nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie                 höhere Entschädigung zu leisten ist, als
                    bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den                wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
                    die Nichtigkeit begründenden Umständen                    rungssummen in diesem Vertrag in De-
                    Kenntnis erlangt.                                         ckung gegeben worden wäre.
                                                                           c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehr-
             § 29   Mehrere Versicherer                                       fachversicherung in der Absicht geschlos-
                                                                              sen, sich dadurch einen rechtswidrigen
             1.     Anzeigepflicht                                            Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder
                    Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse               in dieser Absicht geschlossene Vertrag
                    gegen dieselbe Gefahr versichert, ist ver-                nichtig.
                    pflichtet, dem Versicherer die andere Versi-              Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
                    cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mit-             dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die
                    teilung sind der andere Versicherer und die               Nichtigkeit begründenden Umständen
                    Versicherungssumme anzugeben.                             Kenntnis erlangt.

             2.     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige-          4.   Beseitigung der Mehrfachversicherung
                    pflicht                                                a) Hat der Versicherungsnehmer den Ver-
                    Verletzt der Versicherungsnehmer die An-                  trag, durch den die Mehrfachversicherung
                    zeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder               entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
                    grob fahrlässig, ist der Versicherer unter                Entstehen der Mehrfachversicherung ge-
                    den in Abschnitt B Nr. 26 beschriebenen                   schlossen, kann er verlangen, dass der
                    Voraussetzungen zur Kündigung berech-                     später geschlossene Vertrag aufgehoben
                    tigt oder auch ganz oder teilweise leis-                  oder die Versicherungssumme unter ver-
                    tungsfrei.                                                hältnismäßiger Minderung der Prämie auf
                    Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der               den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
                    Versicherer vor Eintritt des Versiche-                    durch die frühere Versicherung nicht ge-
                    rungsfalles Kenntnis von der anderen Ver-                 deckt ist.
                    sicherung erlangt hat.                                    Die Aufhebung des Vertrages oder die
                                                                              Herabsetzung der Versicherungssumme
             3.     Haftung und Entschädigung bei Mehrfach-                   und Anpassung der Prämie werden zu
                    versicherung                                              dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklä-
                    a) Ist bei mehreren Versicherern ein Inte-                rung dem Versicherer zugeht.
                       resse gegen dieselbe Gefahr versichert              b) Die Regelungen nach a) sind auch anzu-
                       und übersteigen die Versicherungssum-                  wenden, wenn die Mehrfachversicherung
                       men zusammen den Versicherungswert                     dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
                       oder übersteigt aus anderen Gründen die                schluss            der         mehreren
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                       Versicherungsverträge der Versiche-                     Umständen nach zur Abwendung und
                       rungswert gesunken ist. Sind in diesem                  Minderung des Schadens für geboten hal-
                       Fall die mehreren Versicherungsverträge                 ten durfte oder die er auf Weisung des
                       gleichzeitig oder im Einvernehmen der                   Versicherers macht.
                       Versicherer geschlossen worden, kann                 b) Macht der Versicherungsnehmer Aufwen-
                       der Versicherungsnehmer nur die verhält-                dungen, um einen unmittelbar bevorste-
                       nismäßige Herabsetzung der Versiche-                    henden Versicherungsfall abzuwenden
                       rungssummen und der Prämien verlan-                     oder in seinen Auswirkungen zu mindern,
                       gen.                                                    geltend, so leistet der Versicherer Aufwen-
                                                                               dungsersatz nur, wenn diese Aufwendun-
             § 30   Versicherung für fremde Rechnung                           gen bei einer nachträglichen objektiven
                                                                               Betrachtung der Umstände verhältnismä-
             1.     Rechte aus dem Vertrag                                     ßig und erfolgreich waren oder die Auf-
                    Der Versicherungsnehmer kann den Versi-                    wendungen auf Weisung des Versiche-
                    cherungsvertrag im eigenen Namen für das                   rers erfolgten.
                    Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-          c) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
                    ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem                    tung zu kürzen, kann er auch den Aufwen-
                    Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer                  dungsersatz nach a) und b) entsprechend
                    und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt               kürzen.
                    auch, wenn der Versicherte den Versiche-                d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die
                    rungsschein besitzt.                                       sonstige Entschädigung betragen zusam-
                                                                               men höchstens die Versicherungssumme
             2.     Zahlung der Entschädigung                                  je vereinbarter Position; dies gilt jedoch
                    Der Versicherer kann vor Zahlung der Ent-                  nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung
                    schädigung an den Versicherungsnehmer                      des Versicherers entstanden sind.
                    den Nachweis verlangen, dass der Versi-                 e) Der Versicherer hat den für die Aufwen-
                    cherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der              dungen gemäß a) erforderlichen Betrag
                    Versicherte kann die Zahlung der Entschädi-                auf Verlangen des Versicherungsnehmers
                    gung nur mit Zustimmung des Versicherungs-                 vorzuschießen.
                    nehmers verlangen.                                      f) Nicht versichert sind Aufwendungen für
                                                                               Leistungen der Feuerwehr oder anderer
             3.     Kenntnis und Verhalten
                                                                               Institutionen, die im öffentlichen Interesse
                    a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten
                                                                               zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn
                       des Versicherungsnehmers von rechtli-
                                                                               diese Leistungen im öffentlichen Interesse
                       cher Bedeutung sind, sind bei der Versi-
                                                                               erbracht werden.
                       cherung für fremde Rechnung auch die
                       Kenntnis und das Verhalten des Versi-         2.     Kosten der Ermittlung und Feststellung
                       cherten zu berücksichtigen. Soweit der               des Schadens
                       Vertrag Interessen des Versicherungs-                a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbar-
                       nehmers und des Versicherten umfasst,                   ten Höhe die Kosten für die Ermittlung und
                       muss sich der Versicherungsnehmer für                   Feststellung eines von ihm zu ersetzen-
                       sein Interesse das Verhalten und die                    den Schadens, sofern diese den Umstän-
                       Kenntnis des Versicherten nur zurechnen                 den nach geboten waren. Zieht der Versi-
                       lassen, wenn der Versicherte Repräsen-                  cherungsnehmer einen Sachverständigen
                       tant des Versicherungsnehmers ist.                      oder Beistand hinzu, so werden diese
                    b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt                 Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuzie-
                       es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein                 hung vertraglich verpflichtet ist oder vom
                       Wissen abgeschlossen worden ist oder                    Versicherer aufgefordert wurde.
                       ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung               b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
                       des Versicherungsnehmers nicht möglich                  tung zu kürzen, kann er auch den Kosten-
                       oder nicht zumutbar war.                                ersatz nach a) entsprechend kürzen.
                    c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt
                       es dagegen an, wenn der Versicherungs-        § 32   Übergang von Ersatzansprüchen
                       nehmer den Vertrag ohne Auftrag des
                       Versicherten geschlossen und den Versi-       1.     Übergang von Ersatzansprüchen
                       cherer nicht darüber informiert hat.                 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatz-
                                                                            anspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
             § 31   Aufwendungsersatz                                       Anspruch auf den Versicherer über, soweit
                                                                            der Versicherer den Schaden ersetzt. Der
             1.     Aufwendungen zur Abwendung und Min-                     Übergang kann nicht zum Nachteil des Versi-
                    derung des Schadens                                     cherungsnehmers geltend gemacht werden.
                    a) Versichert sind Aufwendungen, auch er-               Richtet sich der Ersatzanspruch des Versi-
                       folglose, die der Versicherungsnehmer bei            cherungsnehmers gegen eine Person, mit der
                       Eintritt des Versicherungsfalles den                 er bei Eintritt des Schadens in häuslicher
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                    Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht                   Ist die Herbeiführung des Schadens durch
                    geltend gemacht werden, es sei denn, diese                   rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsat-
                    Person hat den Schaden vorsätzlich verur-                    zes in der Person des Versicherungsneh-
                    sacht.                                                       mers festgestellt, so gilt die vorsätzliche
                                                                                 Herbeiführung des Schadens als bewie-
             2.     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatz-                     sen.
                    ansprüchen                                                b) Führt der Versicherungsnehmer den
                    Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatz-                   Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der
                    anspruch oder ein zur Sicherung dieses An-                   Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                    spruchs dienendes Recht unter Beachtung                      einem der Schwere des Verschuldens des
                    der geltenden Form- und Fristvorschriften zu                 Versicherungsnehmers entsprechenden
                    wahren, und nach Übergang des Ersatzan-                      Verhältnis zu kürzen.
                    spruchs auf den Versicherer bei dessen
                    Durchsetzung durch den Versicherer soweit          2.     Arglistige Täuschung nach Eintritt des
                    erforderlich mitzuwirken.                                 Versicherungsfalles
                    Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-                Der Versicherer ist von der Entschädigungs-
                    liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur           pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer
                    Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er in-          den Versicherer arglistig über Tatsachen, die
                    folge dessen keinen Ersatz von dem Dritten                für den Grund oder die Höhe der Entschädi-
                    erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen            gung von Bedeutung sind, täuscht oder zu
                    Verletzung der Obliegenheit ist der Versiche-             täuschen versucht.
                    rer berechtigt, seine Leistung in einem der               Ist die Täuschung oder der Täuschungsver-
                    Schwere des Verschuldens des Versiche-                    such durch rechtskräftiges Strafurteil gegen
                    rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu                 den Versicherungsnehmer wegen Betruges
                    kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen             oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten
                    einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versi-              die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewie-
                    cherungsnehmer.                                           sen.

             § 33   Kündigung nach dem Versicherungsfall               § 35   Anzeigen, Willenserklärungen, Anschrif-
                                                                              tenänderungen
             1.     Kündigungsrecht
                    Nach dem Eintritt eines Versicherungsfal-          1.     Form
                    les kann jede der Vertragsparteien den                    Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt
                    Versicherungsvertrag kündigen. Die Kün-                   ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas
                    digung ist in Textform (z. B. E-Mail oder                 anderes bestimmt ist, sind die für den Versi-
                    Brief) zu erklären. Sie muss der anderen                  cherer bestimmten Erklärungen und Anzei-
                    Vertragspartei spätestens einen Monat                     gen, die das Versicherungsverhältnis betref-
                    nach Auszahlung oder Ablehnung der Ent-                   fen und die unmittelbar gegenüber dem Ver-
                    schädigung zugegangen sein.                               sicherer erfolgen, in Textform (z. B. E-Mail
                                                                              oder Brief) abzugeben.
             2.     Kündigung durch Versicherungsnehmer                       Erklärungen und Anzeigen sollen an die
                    Kündigt der Versicherungsnehmer, wird                     Hauptverwaltung des Versicherers oder an
                    seine Kündigung sofort nach ihrem Zu-                     die im Versicherungsschein oder in dessen
                    gang beim Versicherer wirksam. Der Versi-                 Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
                    cherungsnehmer kann jedoch bestimmen,                     gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun-
                    dass die Kündigung zu einem späteren                      gen über den Zugang von Erklärungen und
                    Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende                     Anzeigen bleiben unberührt.
                    der laufenden Versicherungsperiode, wirk-
                    sam wird.                                          2.     Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Na-
                                                                              mensänderung
             3.     Kündigung durch Versicherer                               Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung
                    Eine Kündigung des Versicherers wird ei-                  seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitge-
                    nen Monat nach ihrem Zugang beim Versi-                   teilt, genügt für eine Willenserklärung, die
                    cherungsnehmer wirksam.                                   dem Versicherungsnehmer gegenüber abzu-
                                                                              geben ist, die Absendung eines eingeschrie-
             § 34   Keine Leistungspflicht aus besonderen                     benen Briefes an die letzte dem Versicherer
                    Gründen                                                   bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei
                                                                              einer dem Versicherer nicht angezeigten Na-
             1.     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbei-                mensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage
                    führung des Versicherungsfalles                           nach der Absendung des Briefes als zuge-
                    a) Führt der Versicherungsnehmer den Ver-                 gangen.
                       sicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der
                       Versicherer von der Entschädigungs-
                       pflicht frei.
02_2026_V3

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             3.     Nichtanzeige der Verlegung der gewerbli-               Entscheidung des Versicherers beim An-
                    chen Niederlassung                                     spruchsteller nicht mit.
                    Hat der Versicherungsnehmer die Versiche-
                    rung unter 33 der Anschrift seines Gewerbe-     § 39   Gerichtsstand
                    betriebs abgeschlossen, finden bei einer Ver-
                    legung der gewerblichen Niederlassung die       1.     Klagen gegen den Versicherer
                    Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend An-               Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist
                    wendung.                                               neben den Gerichtsständen der Zivilprozess-
                                                                           ordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in
             § 36   Agentenvollmacht                                       dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur
                                                                           Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in
             1.     Erklärungen des Versicherungsnehmers                   Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli-
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            chen Aufenthalt hat.
                    mächtigt, vom Versicherungsnehmer abgege-              Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
                    bene Erklärungen entgegenzunehmen, be-                 triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
                    treffend                                               sicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei
                    a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines               dem für den Sitz oder die Niederlassung des
                        Versicherungsvertrages;                            Gewerbebetriebes zuständigen Gericht gel-
                    b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis             tend machen.
                        einschließlich dessen Beendigung;
                    c) Anzeige- und Informationspflichten vor       2.     Klagen gegen Versicherungsnehmer
                        Abschluss des Vertrages und während                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
                        des Versicherungsverhältnisses.                    oder der Versicherungsvermittlung gegen den
                                                                           Versicherungsnehmer ist ausschließlich das
             2.     Erklärungen des Versicherers                           Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhe-
                    mächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Ver-           bung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines
                    sicherungsscheine oder deren Nachträge                 solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                    dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.                Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
                                                                           triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
             3.     Zahlungen an den Versicherungsvertreter                sicherer seine Ansprüche auch bei dem für
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            den Sitz oder die Niederlassung des Gewer-
                    mächtigt, Zahlungen, die der Versicherungs-            bebetriebes zuständigen Gericht geltend ma-
                    nehmer im Zusammenhang mit der Vermitt-                chen.
                    lung oder dem Abschluss eines Versiche-
                    rungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.       § 40   Anzuwendendes Recht
                    Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss
                    der Versicherungsnehmer nur gegen sich gel-
                                                                           Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                    ten lassen, wenn er die Beschränkung bei der
                    Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge
                                                                    § 41   An wen können Sie sich wenden, wenn
                    grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
                                                                           Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
             § 37   Repräsentanten
                                                                           Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zu-
                                                                           frieden sind oder eine Verhandlung mit uns
                    Der Versicherungsnehmer muss sich die
                                                                           einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten
                    Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsen-
                                                                           Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nach-
                    tanten zurechnen lassen.
                                                                           folgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.

             § 38   Verjährung                                      1.     Versicherungsombudsmann
                                                                           Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich
                    Die Ansprüche aus dem Versicherungsver-                an den Ombudsmann für Versicherungen
                    trag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung          wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
                    beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
                    der Anspruch entstanden ist und der Gläubi-            Versicherungsombudsmann e.V.
                    ger von den Anspruch begründenden Um-                  Postfach 080632
                    ständen und der Person des Schuldners                  10006 Berlin
                    Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig-           E-Mail: beschwerde@versicherungsom-
                    keit erlangen müsste.                                  budsmann.de
                    Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsver-             Internet: www.versicherungsombuds-
                    trag bei dem Versicherer angemeldet worden,            mann.de
                    zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine
                    zwischen Anmeldung und Zugang der in Text-
                                                                           unabhängige und für Verbraucher kostenfrei
                    form (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten
                                                                           arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
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                  verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren
                  teilzunehmen.

             2.   Versicherungsaufsicht
                  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie-
                  den oder treten Meinungsverschiedenheiten
                  bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
                  sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
                  wenden. Als Versicherungsunternehmen un-
                  terliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt
                  für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon-
                  taktdaten sind:

                  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
                  aufsicht (BaFin)
                  Sektor Versicherungsaufsicht
                  Graurheindorfer Straße
                  108 53117 Bonn
                  E-Mail: poststelle@bafin.de

                  Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine
                  Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht
                  verbindlich entscheiden kann.

             3.   Rechtsweg
                  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
                  Rechtsweg zu beschreiten.

             4.   Unser Beschwerdemanagement
                  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit
                  auch an uns wenden. Unsere interne Be-
                  schwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfü-
                  gung. Sie erreichen diese wie folgt:

                  Ammerländer Versicherung VVaG
                  - Beschwerdemanagement –
                  Bahnhofstr. 8
                  26655 Westerstede
                  E-Mail: beschwerde@ammerlaender-ver-
                  sicherung.de
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             Besondere Bedingungen und
             Leistungserweiterungen zur allgemeinen
             Hausratversicherung (VHB 2022)
             zum Comfort-Schutz

             Inhaltsverzeichnis

             Feuer, Explosion                                           31.   Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
                                                                        32.   Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
             1.    Nutzwärmeschäden
             2.    Überspannung
             3.    Schäden durch Spannungsschwankungen                  Leitungswasser
             4.    Seng- und Schmorschäden
             5.    Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden                  33.   Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
             6.    Überschalldruckwellen                                34.   Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
             7.    Aufprall von Flugkörpern                                   und Zisternen
             8.    Schäden an Kühl- und Gefriergut                      35.   Mitversicherung von Rückstauschäden
             9.    Anprall von Schienen-, Wasser- und                   36.   Eindringen von Niederschlägen
                   Straßenfahrzeugen
             10.   Schäden durch Blindgänger
                                                                        Sturm, Hagel
                                                                        37.   Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück
             Diebstahl                                                        der versicherten Wohnung inklusive Balkon und
             11.   Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht)                    Terrasse
             12.   Diebstahl aus Kraftfahrzeugen,                       38.   Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
                   Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
             13.   Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
                                                                        Versicherungsort, Außenversicherung
             14.   Einfacher Diebstahl
             15.   Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und           39.   Außenversicherung
                   Wäschetrocknern                                      40.   Außenversicherung für Sportgeräte
             16.   Einfacher Diebstahl von fest verankerten             41.   Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
                   Skulpturen                                           42.   Hausrat in Wohngemeinschaften
             17.   Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und       43.   Alle beruflich genutzten Sachen in reinen
                   Streuvorräten                                              Arbeitszimmern
             18.   Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und             44.   Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
                   Sportgeräten                                               (Pendlerwohnung)
             19.   Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und   45.   Eingelagerter Hausrat
                   Kinderwagen                                          46.   Versicherungsschutz bei Umzug
             20.   Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren      47.   Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
                   Inhalt
             21.   Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus /
                   bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege           Versicherte Kosten
             22.   Diebstahl am Arbeitsplatz                            48.   Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
             23.   Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume      49.   Bewachungskosten
             24.   Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen /                50.   Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von
                   Schlafwagenabteilen                                        behindertengerechten Einbauten
                                                                        51.   Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
                                                                        52.   Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder
             Weitere strafbare Handlungen und Cyber-Schutz
                                                                              Dienstreise
             25.   Telefonmissbrauch nach Einbruch durch                53.   Umzugskosten
                   unbekannte Täter                                     54.   Sachverständigenkosten
             26.   Scheck- und Kreditkartenmissbrauch                   55.   Kosten der Ermittlung und Feststellung des
             27.   Räuberische Erpressung (Herausgabe von                     Schadens
                   versicherten Sachen an einem anderen Ort)            56.   Kostenpauschale
             28.   Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes      57.   Hotelkosten
             29.   Innere Unruhen, Streik, Aussperrung                  58.   Erweiterte Lagerkosten
             30.   Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-              59.   Kosten für Leitungswasser und Gas infolge
                   Schutz)                                                    Rohrbruch
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             60.   Einschluss von Tierarztkosten
             61.   Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
             62.   Kinderbetreuung im Notfall
             63.   Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub,
                   Brand
             64.   Mehrkosten durch Technologiefortschritt


             Versicherte Sachen
             65.   Handelswaren und Musterkollektionen
             66.   Technische, optische oder akustische
                   Sicherungsanlagen
             67.   Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair


             Mitversicherung von Beschädigungen
             68.   Beschädigung von Hausrat nach einem Unfall mit
                   einem Transportmittel


             Wertsachen
             69.   Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
             70.   Wertsachen in Bankgewahrsam;
                   Kundenschließfächer


             Verzicht auf die Einrede der groben
             Fahrlässigkeit
             71.   Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden


             Sicherheitsvorschriften / -vereinbarung
             72.   Sicherheitsvorschriften
             73.   Sicherungsvereinbarung


             Vorsorgeversicherung
             74.   Vorsorgeversicherung für Kinder


             Erweiterter Unterversicherungsverzicht
             75.   Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
             76.   12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn
                   vereinbart) bei Umzug in größere Wohnung


             Weitere Leistungseinschlüsse
             77.   Abweichungen gegenüber den GDV-
                   Musterbedingungen
             78.   Einhaltung des Mindeststandards des
                   Arbeitskreises Beratungsprozesse
             79.   Künftige Bedingungsverbesserungen
                   (Innovationsklausel)


             Sonstiges
             80.   Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
                   Arbeitslosigkeit
             81.   Verzicht auf die Kündigungsfrist


             Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in
                        Wertschutzschränken
             Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien
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             Feuer, Explosion                                            Druckstöße infolge Überschallfluges (Über-
                                                                         schallknall) im Comfort-Schutz versichert.
             1.   Nutzwärmeschäden
                  Der Versicherer leistet Entschädigung auch für    7.   Aufprall von Flugkörpern
                  Brandschäden, die an versicherten Sachen               Schäden durch den Aufprall oder den Absturz
                  dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer            eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile
                  oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sons-           oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem
                  tigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt             sich die versicherten Sachen befinden, sind im
                  ebenso für Sachen, in denen oder durch die             Comfort-Schutz mitversichert.
                  Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder
                  weitergeleitet werden.                            8.   Schäden an Kühl- und Gefriergut
                                                                         1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
             2.   Überspannung                                              2 Nr. 3 sind auch Folgeschäden an Kühl- und
                  1. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für               Gefriergut infolge Überspannung durch Blitz-
                     Blitzschlagschäden leistet der Versicherer             schlag oder Netzausfall versichert.
                     Entschädigung auch für Schäden, die an ver-         2. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter
                     sicherten Einrichtungen und Geräten durch              oder einer entsprechenden Einrichtung doku-
                     Überspannung, Überstrom und Kurzschluss                mentiert sein.
                     infolge eines Blitzes entstehen.
                  2. Überspannungsschäden sind bis zur verein-      9.   Anprall von Schienen-, Wasser- und Stra-
                     barten Versicherungssumme mitversichert.            ßenfahrzeugen
                                                                         1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
             3.   Schäden durch Spannungsschwankungen                       1 Nr. 1 leistet der Versicherer im Comfort-
                  1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §            Schutz Entschädigung für versicherte Sa-
                     2 Nr. 1 sind Schäden im Comfort-Schutz an              chen, die durch Anprall eines Schienen-,
                     versicherten elektrischen Geräten durch                Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner
                     Spannungsschwankungen mitversichert. Vo-               Teile oder seiner Ladung am Versicherungs-
                     raussetzung für den Versicherungsschutz ist,           ort zerstört oder beschädigt werden oder in-
                     dass die Spannungsschwankung bereits vor               folge eines solchen Ereignisses abhanden-
                     dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist                kommen.
                     und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.              2. Für den Anprall von Wasser- und Straßen-
                  2. Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweili-           fahrzeugen besteht Versicherungsschutz
                     gen Netzbetreiber.                                     nur, wenn diese nicht vom Versicherungs-
                                                                            nehmer betrieben oder gehalten werden.
             4.   Seng- und Schmorschäden
                  Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2 Nr.     10. Schäden durch Blindgänger
                  5 b) leistet der Versicherer im Comfort-Schutz        Mitversichert sind Explosionsschäden durch
                  Entschädigung für Seng- und Schmorschäden,            Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgän-
                  die an versicherten Sachen, mit Ausnahme von          ger).
                  technischen Geräten aller Art und Wertsachen,
                  entstehen.
                                                                    Diebstahl
             5.   Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
                  1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2      11. Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht)
                     Nr. 1 leistet der Versicherer Entschädigung        1. Leistungsversprechen und Definitionen Für
                     für versicherte Sachen, die durch Rauch oder          Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-
                     Ruß zerstört oder beschädigt werden.                  Bikes / Pedelecs), für die keine Versiche-
                  2. Versicherungsschutz besteht auch für Schä-            rungspflicht besteht – sowie Fahrradanhä-
                     den durch Verpuffung. Verpuffung ist die Um-          nger erstreckt sich der Versicherungsschutz
                     setzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben                unter den nachfolgenden Voraussetzungen
                     mit nur geringer Geschwindigkeit und Druck-           auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die
                     wirkung.                                              mit dem Fahrrad lose verbundenen und re-
                  3. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind              gelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sa-
                     bis zur vereinbarten Versicherungssumme               chen besteht Versicherungsschutz, wenn
                     mitversichert.                                        diese zusammen mit dem Fahrrad abhand-
                  4. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf             engekommen sind.
                     Schäden, die auf dauernder Einwirkung be-          2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                     ruhen.                                                Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad
                                                                           und den Fahrradanhänger durch ein ver-
             6.   Überschalldruckwellen                                    kehrsübliches Schloss gegen Diebstahl si-
                  Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1            chern, wenn er es nicht zur Fortbewegung
                  sind Schäden an versicherten Sachen durch                einsetzt.
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                 3. Besondere Obliegenheiten im Schadenfall               4. Die Entschädigung ist je Schadenfall im
                    a) Der Versicherungsnehmer hat im Scha-                  Comfort-Schutz auf max. 3.000,- EURO be-
                        denfall Kaufbelege, sowie sonstige Unter-            grenzt.
                        lagen über den Hersteller, die Marke und
                        die Rahmennummer der entwendeten             13. Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
                        Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen,          1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                        soweit ihm dies billigerweise zugemutet             2 Nr. 2 und § 3 Nr. 2 sowie abweichend von
                        werden kann. Verletzt der Versicherungs-            VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4 c) besteht
                        nehmer diese Bestimmung, so kann er                 im Comfort-Schutz Versicherungsschutz für
                        Entschädigung nur dann verlangen, wenn              Schäden an nicht am Fahrzeug montierten
                        er die Merkmale anderweitig nachweisen              Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen
                        kann.                                               bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Glei-
                    b) Der Versicherungsnehmer hat den Dieb-                che gilt für nicht montierte Kinder-sitze und
                        stahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen           Dachboxen.
                        und dem Versicherer einen Nachweis da-           2. Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine
                        für zu erbringen, dass das Fahrrad / Fahr-          Leistung aus anderen Versicherungsverträ-
                        radanhänger nicht innerhalb von drei Wo-            gen erlangt werden kann und der Schaden
                        chen seit Anzeige des Diebstahls wieder             am Versicherungsort gemäß VHB 2022 Ab-
                        herbeigeschafft wurde.                              schnitt „A“ § 6 Nr. 1 eingetreten ist. Als Versi-
                 4. Obliegenheitsverletzung durch den Versiche-             cherungsort gilt auch die Garage, die sich au-
                    rungsnehmer                                             ßerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber
                    Verletzt der Versicherungsnehmer eine der               innerhalb des Wohnortes befindet.
                    Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist       3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                    der Versicherer nach Maßgabe der in VHB                 auf 3.000,- EURO begrenzt.
                    2022 Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3
                    beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi-         14. Einfacher Diebstahl
                    gung berechtigt oder auch ganz oder teil-            Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    weise leistungsfrei.                                 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von Wä-
                 5. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgren-              sche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und
                    zen                                                  Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Ra-
                    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall           senmährobotern im Comfort-Schutz bis zur ver-
                    auf den vereinbarten Prozentsatz der Versi-          einbarten Versicherungssumme mitversichert,
                    cherungssumme (siehe VHB 2022 Abschnitt              wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des
                    „A“ § 9) für Hausrat begrenzt. Die Höchstent-        Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räu-
                    schädigung beträgt 10.000,- EURO.                    men (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder
                                                                         sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem
             12. Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahr-               die versicherte Wohnung liegt, befanden.
                 zeuganhängern und Dachboxen
                 1. Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen        15. Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen
                    außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der           und Wäschetrocknern
                    Dieb den verschlossenen Innen- oder Koffer-          Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    raum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers           3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
                    oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte            Waschmaschinen und Wäschetrocknern im
                    verschlossene Dachbox in dem / der sich ver-         Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Versiche-
                    sicherte Sachen befinden, aufbricht oder mit-        rungssumme mitversichert, wenn diese nach-
                    tels Schlüssel, dessen Anfertigung für das           weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in ge-
                    Schloss nicht von einer dazu berechtigten            meinschaftlich genutzten Räumen (auch Trep-
                    Person veranlasst oder gebilligt worden ist          penhaus) abgestellt waren.
                    (falscher Schlüssel) oder mittels anderer
                    Werkzeuge öffnet. Der Gebrauch eines fal-        16. Einfacher Diebstahl von fest verankerten
                    schen Schlüssels ist nicht schon dann bewie-
                                                                         Skulpturen
                    sen, wenn feststeht, dass versicherte Sa-
                                                                         1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
                    chen abhandengekommen sind. Ausge-
                                                                            § 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
                    schlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwa-
                                                                            fest verankerten Skulpturen im Comfort-
                    gen und Wohnmobilen.
                                                                            Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungs-
                 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
                                                                            grenze mitversichert, wenn sich diese nach-
                    ist, dass die genannten Behältnisse fest um-
                                                                            weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf
                    schlossen sind. Planen, Persenninge oder
                                                                            dem umfriedeten Grundstück, auf dem die
                    Ähnliches gelten nicht als feste Umschlie-
                                                                            versicherte Wohnung liegt, befanden.
                    ßung.
                                                                         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im
                 3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wert-
                                                                            Comfort-Schutz auf 2 % der vereinbarten
                    sachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13.
                                                                            Versicherungssumme begrenzt.
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             17. Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter-                2. Nicht versichert sind Wertsachen nach VHB
                 und Streuvorräten                                            2022 Abschnitt „A“ § 13, Mobiltelefone, elekt-
                 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §                ronische Geräte, Organizer, Computer, so-
                    3 und § 6 Nr. 2 ist der einfache Diebstahl von            wie Inhalt von Handtaschen oder Trageta-
                    Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten im Com-              schen.
                    fort-Schutz auf dem Versicherungsgrund-                3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
                    stück mitversichert.                                      teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
                 2. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch,                  von 100,- EURO je Schadenfall.
                    wenn eine gewerbliche und/oder landwirt-
                    schaftliche Tierhaltung besteht.                  21. Diebstahl versicherter Sachen im Kranken-
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall            haus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeit-
                    auf 1 % der vereinbarten Versicherungs-               pflege
                    summe begrenzt.                                       1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
                                                                             § 3 Nr. 1 und 2 und § 7 Nr. 3 leistet der Ver-
             18. Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und                    sicherer im Comfort-Schutz auch Entschädi-
                 Sportgeräten                                                gung für einfachen Diebstahl, wenn versi-
                 1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“                cherte Sachen bei stationärem Kranken-
                    § 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von           hausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflege-
                    Kinderspiel- und Sportgeräten im Comfort-                aufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Mo-
                    Schutz mitversichert, wenn diese sich nach-              nate) des Versicherungsnehmers oder einer
                    weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf                mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                    dem umfriedeten Grundstück, auf dem die                  Person aus dem Krankenzimmer entwendet
                    versicherte Wohnung liegt, befanden. Fahr-               werden.
                    räder gelten nicht als Kinderspiel- und Sport-        2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im
                    geräte im Sinne der Klausel.                             Comfort-Schutz auf die vereinbarte Versiche-
                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall               rungssumme, für Bargeld auf max. 500,-
                    begrenzt auf 3 % der vereinbarten Versiche-              EURO begrenzt.
                    rungssumme.
                                                                      22. Diebstahl am Arbeitsplatz
             19. Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Roll-                 1. Im Comfort-Schutz ist der einfache Diebstahl
                 stühlen und Kinderwagen                                     von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3                Versicherungsnehmers innerhalb der Bun-
                    Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist im Comfort-Schutz der            desrepublik Deutschland während der Ge-
                    einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstüh-              schäftszeiten mitversichert.
                    len, Kinderwagen und deren Zubehör mitver-            2. Versicherungsschutz besteht außerdem bei
                    sichert.                                                 Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen
                 2. Lose mit dem Kinderwagen oder dem Roll-                  am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers
                    stuhl verbundene oder regelmäßig deren Ge-               innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
                    brauch dienende Sachen werden nur ersetzt,            3. Die Entschädigung ist auf 3 % der vereinbar-
                    wenn sie zusammen mit den genannten Ge-                  ten Versicherungssumme je Versicherungs-
                    genständen entwendet worden sind.                        fall und -jahr begrenzt. Keine Entschädigung
                 3. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen                   wird geleistet für Wertsachen gemäß VHB
                    über den Hersteller, die Marke und, sofern               2022 Abschnitt „A“ § 13. Elektronische Klein-
                    vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Iden-               geräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobil-
                    tifikationsnummer oder Kennzeichen zu be-                telefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum
                    schaffen und aufzubewahren. Verletzt der                 Zeitwert entschädigt.
                    Versicherungsnehmer diese Bestimmung,
                    kann er Entschädigung nur verlangen, wenn         23. Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte
                    er die Merkmale anderweitig nachweist. Auf            Räume
                    eine Verletzung dieser Obliegenheit findet §          Als Einbruch gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    26 VHB 2022 Anwendung.                                3 Nr. 2 gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem
                                                                          sich der versicherte Hausrat befindet, in einen
             20. Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken                    nicht versicherten Raum eingebrochen wird und
                 und deren Inhalt                                         der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3             in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
                    Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist einfacher Diebstahl von       Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versi-
                    Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf           cherte Raum gewerblich oder privat genutzt
                    Fernreisen (außerhalb Europas) im Comfort-            wird.
                    Schutz bis 1 % der vereinbarten Versiche-
                    rungssumme mitversichert, sofern hierfür          24. Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen /
                    nicht anderweitig Versicherungsschutz be-             Schlafwagenabteilen
                    steht.                                                1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
                                                                             Nr. 2 ist Einbruchdiebstahl im Comfort-
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                     Schutz auch aus verschlossenen Schiffska-            3. Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf
                     binen und Schlafwagenabteilen mitversi-                 max. 2.500,- EURO begrenzt.
                     chert.
                  2. Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten, elektroni-   29. Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
                     sche Geräte wie z. B. Handys, Computer,             1. Abgrenzung zur Staatshaftung
                     Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer                 a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch
                     werden bis 1.000,- EURO entschädigt.                        Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
                  3. Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf                 besteht nicht, soweit die Voraussetzun-
                     5 % der vereinbarten Versicherungssumme                     gen für einen unmittelbaren oder subsidi-
                     begrenzt.                                                   ären Schadenersatzanspruch aufgrund
                                                                                 öffentlich-rechtlichen  Entschädigungs-
                                                                                 rechts gegeben sind.
             Weitere strafbare Handlungen und Cyber-                        b) Ein Anspruch auf Entschädigung in den
             Schutz                                                              Fällen von a) erstreckt sich nur auf den
                                                                                 Teil des Schadens, der die Höchstgren-
             25. Telefonmissbrauch nach Einbruch durch                           zen aufgrund öffentlich-rechtlichen Ent-
                 unbekannte Täter                                                schädigungsrechts überschreitet.
                                                                         2. Der Versicherer leistet im Comfort-Schutz
                 1. Wird nach einem Einbruchdiebstahl (siehe
                                                                            Entschädigung für versicherte Sachen, die
                    VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3) in die versi-
                                                                            unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zu-
                    cherte Wohnung das Festnetz-Telefon von
                                                                            sammenhang mit Inneren Unruhen zerstört
                    dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer
                                                                            oder beschädigt werden. Eingeschlossen
                    die dadurch angefallenen Telefonmehrkos-
                                                                            sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme
                    ten im Comfort-Schutz bis 500,- EURO.
                                                                            bei Plünderungen in unmittelbarem Zusam-
                 2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versi-
                                                                            menhang mit Inneren Unruhen.
                    cherer auf Verlangen einen Einzelgesprächs-
                                                                         3. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig
                    nachweis des Telekommunikationsunterneh-
                                                                            durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel ge-
                    mens einzureichen.
                                                                            richtete Arbeitseinstellung einer verhältnis-
                                                                            mäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aus-
             26. Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
                                                                            sperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel ge-
                 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                                                                            richtete planmäßige Ausschließung einer
                    13 Nr. 2 b) aa) gilt der Missbrauch von
                                                                            verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitneh-
                    Scheck- und Kreditkarten nach Einbruch-
                                                                            mern.
                    diebstahl im Comfort-Schutz mitversichert,
                                                                         4. Der Versicherer leistet im Comfort-Schutz
                    sofern hierfür nicht anderweitig Versiche-
                                                                            Entschädigung für versicherte Sachen, die
                    rungsschutz besteht.
                                                                            unmittelbar durch Handlungen der streiken-
                 2. Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf
                                                                            den oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zu-
                    max. 2.500,- EURO begrenzt.
                                                                            sammenhang mit einem Streik oder beim Wi-
                                                                            derstand gegen eine Aussperrung zerstört
             27. Räuberische Erpressung (Herausgabe von                     oder beschädigt werden.
                 versicherten Sachen an einem anderen Ort)               5. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
                 Bei einem versicherten Raub nach VHB 2022                  Schäden, die der Versicherungsnehmer oder
                 Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 a) besteht abweichend              andere in den versicherten Räumen berech-
                 von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 c) im Com-            tigt anwesende Personen verursachen.
                 fort-Schutz auch dann Versicherungsschutz,
                 wenn die Heranschaffung der Sachen an den           30. Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-
                 Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst               Schutz)
                 wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach § 13
                                                                         1. Im Comfort-Schutz sind Vermögensschäden
                 VHB 2022 bleiben unverändert.
                                                                            durch privates Online-Banking infolge von
                                                                            Phishing mitversichert. Phishing im Sinne
             28. Trickdiebstahl innerhalb des Versicherung-                 dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei
                 sortes                                                     dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails
                 1. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb            vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-
                    durch Täuschung des Versicherungsneh-                   ten des Versicherungsnehmers oder einer in
                    mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-               häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
                    meinschaft lebenden Person Zutritt zum Ver-             verschaffen, wobei die Täter typischerweise
                    sicherungsort verschafft und dort versicherte           ein durch die Täuschung über die tatsächli-
                    Sachen entwendet.                                       che Identität erlangtes Vertrauensverhältnis
                 2. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten               ausnutzen.
                    entwendet, so leistet der Versicherer auch für       2. Versicherungsschutz besteht, wenn durch
                    den infolge Missbrauchs entstandenen Scha-              Phishing unberechtigte Dritte Überweisun-
                    den dieser Karten, sofern hierfür nicht ander-          gen elektronisch übermitteln und die konto-
                    weitig Versicherungsschutz besteht.                     führende Bank des Versicherungsnehmers
02_2026_V3

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                    oder einer in häuslicher Gemeinschaft leben-             Versicherungsort tatsächlich entstandenen,
                    den Person diese ausführt. Ein Vermögens-                notwendigen Kosten für die technische Wie-
                    schaden im Sinne dieser Bestimmung ist die               derherstellung – und nicht der Wiederbe-
                    unmittelbar daraus resultierende Vermö-                  schaffung – von elektronisch gespeicherten,
                    genseinbuße in Höhe des abgebuchten Be-                  ausschließlich für die private Nutzung be-
                    trages, welche die versicherte Person in der             stimmter Daten (maschinenlesbare Informa-
                    versicherten Wohnung oder über ein eige-                 tionen) und Programme. Voraussetzung ist,
                    nes, geeignetes elektronisches Gerät erlei-              dass die Daten und Programme durch eine
                    det. Voraussetzung für die Entschädigungs-               ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an
                    leistung ist zudem, dass die Bank dabei ei-              dem Datenträger, auf dem sie gespeichert
                    nen aktuellen Online-Banking-Sicherheits-                waren, verloren gegangen, beschädigt oder
                    standard verwendet.                                      nicht mehr verfügbar sind.
                 3. Andere Arten des Erlangens von vertrauli-             2. Nicht ersetzt werden derartige Wiederher-
                    chen Zugangs- und Identifikationsdaten sind              stellungskosten für Daten und Programme,
                    nicht mitversichert. Aus der Abbuchung re-               zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer
                    sultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbu-               nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien)
                    ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rech-               und Programme und Daten, die der Versiche-
                    nung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind               rungsnehmer auf einem Rücksicherungs-
                    nicht versichert. Der Versicherungsschutz er-            oder Installationsmedium vorhält. Der Versi-
                    streckt sich nicht auf Schäden, die das kon-             cherer leistet keine Entschädigung für die
                    toführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die           Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
                    das kontoführende Kreditinstitut haftet.
                 4. Besondere Obliegenheiten                         32. Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
                    a) Der Versicherungsnehmer hat dafür zu              1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
                        sorgen, dass die elektronischen Geräte,             Nr. 4 g) sind Schäden an legal aus dem In-
                        die zum Online-Banking genutzt werden,              ternet geladene Musik und Videos infolge ei-
                        mit einer Firewall oder anderen geeigne-            ner versicherten Gefahr oder infolge eines
                        ten Antiviren- / Sicherheits-Programmen             versicherten Schadens versichert.
                        gegen unberechtigten Zugriff geschützt           2. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die
                        sind. Die Software ist regelmäßig zu prü-           auf dauernde Einwirkung beruhen.
                        fen und auf dem neusten Stand zu halten.         3. Sowohl der Erwerb als auch der Schadenauf-
                    b) Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss            wand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege
                        der Versicherungsnehmer insbesondere                nachzuweisen.
                        aa) bei der Aufklärung des Versiche-             4. Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf
                             rungsfalls mitwirken und dem Versi-            max. 2.500,- EURO begrenzt.
                             cherer alle erforderlichen Auskünfte
                             erteilen.
                        bb) die kontoführende Bank ermächti-         Leitungswasser
                             gen, dem Versicherer alle erforderli-
                             chen Auskünfte zur Aufklärung des
                                                                     33. Schäden durch innen liegende Regenfall-
                             Versicherungsfalles zu erteilen.
                                                                         rohre
                        cc) den Versicherungsfall unverzüglich
                             der zuständigen Polizeidienststelle         In Erweiterung von VHB 2022 „Abschnitt „A“ § 4
                             anzuzeigen.                                 Nr. 2 gilt im Comfort-Schutz als Leitungswasser
                    c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine             auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufen-
                        dieser Obliegenheiten, so kann der Versi-        den Regenfallrohren bestimmungswidrig ausge-
                        cherer unter den in VHB 2022 Abschnitt           treten ist.
                        „A“ § 26 Nr. 1 und 40 Nr. 2 beschriebenen
                        Voraussetzungen zur Kündigung berech-        34. Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrun-
                        tigt oder auch ganz oder teilweise leis-         nen und Zisternen
                        tungsfrei sein.                                  1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 5. Mehrere Schäden stellen einen Versiche-                 4 Nr. 2 gilt im Comfort-Schutz der Austritt von
                    rungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame             Wasser aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen
                    schadenursächliche Handlung zurückzufüh-                und Zisternen als mitversichert.
                    ren sind, bei dem die Täter mehrere Zu-              2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
                    gangs- und Identifikationsdaten erlangt ha-             den, die beim Befüllen oder Entleeren entste-
                    ben.                                                    hen.
                 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                    und -jahr auf max. 2.500,- EURO begrenzt.        35. Mitversicherung von Rückstauschäden
                                                                         1. Im Comfort-Schutz ist die Beschädigung, die
             31. Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)                         Zerstörung oder der Verlust versicherter Sa-
                 1. Versichert sind im Comfort-Schutz die infolge           chen durch Rückstau bis 5 % der vereinbar-
                    eines         Versicherungsfalles         am            ten Versicherungssumme mitversichert.
                                                                            Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch
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                    Ausuferung von oberirdischen (stehenden              2. Die Entschädigungsgrenzen gemäß VHB
                    oder fließenden) Gewässern oder durch Wit-              2022 Abschnitt „A“ § 13 werden hiervon nicht
                    terungsniederschläge      bestimmungswidrig             berührt und gelten unverändert.
                    aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem              3. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gel-
                    sich der Versicherungsort befindet, oder des-           ten nicht mehr als vorübergehend.
                    sen dazugehörigen Einrichtungen austritt.
                 2. Voraussetzung für die Mitversicherung von       40. Außenversicherung für Sportgeräte
                    Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfä-         In Ergänzung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7 Nr.
                    hige Rückstausicherung vorhanden ist.               1 sind im Comfort-Schutz Sportgeräte, die nicht
                 3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-        gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrräder)
                    teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe          und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung be-
                    von 250,- EURO je Schadenfall.                      finden, bis max. 3.000,- EURO mitversichert.

             36. Eindringen von Niederschlägen                      41. Hausrat in Garagen außerhalb des Grund-
                 1. Versicherungsschutz besteht für das Eindrin-        stücks
                    gen von Regen- oder Schmelzwasser durch             1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    Gebäudeöffnungen und den hieraus entstan-              6 Nr. 3 d) gilt als Versicherungsort auch die
                    denen Schaden durch die unmittelbare Ein-              ausschließlich vom Versicherungsnehmer
                    wirkung auf versicherte Sachen.                        genutzte Garage, die sich außerhalb des
                 2. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1 % der             Versicherungsgrundstücks aber innerhalb
                    vereinbarten Versicherungssumme. Der Ver-              derselben oder einer direkt angrenzenden
                    sicherungsnehmer hat von jedem entschädi-              Gemeinde befindet. Vom Versicherungs-
                    gungspflichtigen Schaden 250,- EURO                    schutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
                    selbst zu tragen.                                   2. Die Entschädigung im Comfort-Schutz ist je
                 3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen                 Versicherungsfall auf maximal 5.000,- EURO
                    sind Schäden durch                                     begrenzt.
                    a) Überschwemmung, Rückstau oder wei-
                        tere Elementargefahren und Sturmflut;       42. Hausrat in Wohngemeinschaften
                    b) die allmähliche Einwirkung von Witte-            1. Mitversichert ist abweichend zu VHB 2022
                        rungseinflüssen auf versicherte Sachen;            Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4 e) der Hausrat aller
                    c) Eindringen von Regen- oder Schmelz-                 Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie
                        wasser durch nicht ordnungsgemäß ge-               der Hausrat von Untermietern innerhalb der
                        schlossene Fenster, Außentüren oder an-            versicherten Wohnung, sofern die gesamte
                        dere Öffnungen.                                    Wohnfläche der versicherten Wohnung an-
                                                                           gezeigt wurde.
                                                                        2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
             Sturm, Hagel                                                  ist, dass alle in der Wohnung lebenden Per-
                                                                           sonen zum Schadenzeitpunkt behördlich in
             37. Sturm- und Hagelschäden auf dem Grund-                    der versicherten Wohnung gemeldet sind.
                 stück der versicherten Wohnung inklusive               3. Kein Versicherungsschutz besteht für möb-
                 Balkon und Terrasse                                       liert untervermietete Zimmer und Wohnun-
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 5             gen.
                 Nr. 4 sind versicherte Sachen auch auf dem             4. Sämtliche in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 ge-
                 Grundstück, auf dem sich die versicherte Woh-             nannten vertragliche Obliegenheiten gelten
                 nung befindet, im Comfort-Schutz gegen Sturm-             auch für die in der Wohnung lebenden und
                 und Hagelschäden nach VHB 2022 Abschnitt                  dort behördlich gemeldeten Personen. Bei
                 „A“ § 5 Nr. 2 und 3 bis 2.000,- EURO mitversi-            der Verletzung einer Obliegenheit ist der Ver-
                 chert.                                                    sicherer nach Maßgabe der in VHB 2022 Ab-
                                                                           schnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschrie-
             38. Sturmschäden ohne Mindestwindstärke                       benen Voraussetzungen zur Kündigung be-
                 Abweichend von § 5 Nr. 2 VHB 2022 sind Schä-              rechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                 den innerhalb der versicherten Räume durch                tungsfrei.
                 Sturm ohne Mindestwindstärke versichert.
                                                                    43. Alle beruflich genutzten Sachen in reinen
                                                                        Arbeitszimmern
             Versicherungsort, Außenversicherung                        1. Mitversichert sind in Erweiterung der VHB
                                                                           2022 Abschnitt „A“ § 6 im Comfort-Schutz
                                                                           sämtliche Sachen in versicherten Räumen,
             39. Außenversicherung
                                                                           die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versi-
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7
                                                                           cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus-
                    Nr. 6 a) ist die Entschädigungshöhe im Com-
                                                                           licher Gemeinschaft lebenden Person die-
                    fort-Schutz auf 50 % der vereinbarten Versi-
                                                                           nen.
                    cherungssumme begrenzt.
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                  2. Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen       Versicherte Kosten
                     auch ausschließlich beruflich oder gewerb-
                     lich genutzte Räume, sofern darin keine An-     48. Reparaturkosten für provisorische Maßnah-
                     gestellten beschäftigt werden und kein Publi-       men
                     kumsverkehr stattfindet.                            Können nach einem Schadenfall Reparaturen
                                                                         nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich
             44. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendler-             die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert,
                 wohnung)                                                ersetzt der Versicherer gemäß VHB 2022 Ab-
                 1. Versicherungsschutz besteht im Comfort-              schnitt „A“ § 8 i) die hierfür anfallenden Kosten.
                    Schutz für Hausrat nach VHB 2022 Abschnitt
                    „A“ § 6 Nr. 2, welcher sich an einem beruflich   49. Bewachungskosten
                    bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pend-            Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 f)
                    lerwohnung), der durch den Versicherungs-            werden im Comfort-Schutz angefallene Kosten
                    nehmer oder einer in häuslicher Gemein-              für die Bewachung versicherter Sachen längs-
                    schaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebens-            tens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt.
                    partner genutzt wird, und sich innerhalb
                    Deutschlands befindet.                           50. Instandsetzungskosten bei Beschädigun-
                 2. Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeits-               gen von behindertengerechten Einbauten
                    stätte muss mindestens 50 Kilometer vom
                                                                         Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 h)
                    Erstwohnsitz entfernt liegen.
                                                                         sind im Comfort-Schutz die infolge eines Versi-
                 3. Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt
                                                                         cherungsfalles notwendigen Reparaturkosten
                    „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz
                                                                         an behindertengerechten Einbauten in gemiete-
                    bis zu einer Entschädigungshöhe von max.
                                                                         ten oder in Sondereigentum befindlichen Woh-
                    500,- EURO.
                                                                         nungen und Einfamilienhäusern mitversichert,
                 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                                                                         sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungs-
                    auf 5 % der vereinbarten Versicherungs-
                                                                         schutz besteht.
                    summe, max. 5.000,- EURO begrenzt.
                                                                     51. Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
             45. Eingelagerter Hausrat
                                                                         Wurden infolge eines Versicherungsfalles
                 1. Versicherungsschutz besteht im Comfort-
                                                                         Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder
                    Schutz für eingelagerten Hausrat nach VHB
                                                                         sind diese abhandengekommen und ist eine
                    2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 in Lagerhäusern,
                                                                         umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung
                    Speditionen und vergleichbaren Einrichtun-
                                                                         nicht möglich, so sind im Comfort-Schutz die tat-
                    gen, wenn die Gebäude die Voraussetzun-
                                                                         sächlich entstandenen Kosten für vergleichbare
                    gen der BAK I, II, oder III erfüllen.
                                                                         Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt.
                 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
                                                                         Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmun-
                    längstens auf einen Zeitraum von 12 Mona-
                                                                         gen sind: Waschmaschine, Wäschetrockner,
                    ten.
                                                                         Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe, Herd /
                 3. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
                                                                         Ofen, Geschirrspülmaschine.
                    bleiben Wertsachen gemäß VHB 2022 Ab-
                    schnitt „A“ § 13 Nr. 1. Elektronische Geräte
                                                                     52. Rückreisekosten bei Abbruch einer Ur-
                    sind zum Zeitwert versichert.
                                                                         laubs- oder Dienstreise
                                                                         1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
             46. Versicherungsschutz bei Umzug
                                                                            § 8 ersetzt der Versicherer im Comfort-
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11
                                                                            Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der
                 Nr. 1 erlischt im Comfort-Schutz der Versiche-
                                                                            Versicherungsnehmer wegen eines erhebli-
                 rungsschutz bei Umzug in der bisherigen Woh-
                                                                            chen Versicherungsfalles vorzeitig seine Ur-
                 nung spätestens nach 90 Tagen.
                                                                            laubs- oder Dienstreise abbricht und an den
                                                                            Schadenort (versicherte Wohnung, siehe
             47. Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
                                                                            VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6) reist.
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 27              2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im
                 Nr. 2 c) ist die Aufstellung eines Gerüstes am             Comfort-Schutz auf 3.000,- EURO begrenzt.
                 Versicherungsort nicht anzeigepflichtig, obwohl         3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der
                 sich daraus eine Gefahrerhöhung gemäß VHB                  Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO über-
                 2022 Abschnitt „B“ § 27 Nr. 1 a) ergeben kann.             steigt und die Anwesenheit des Versiche-
                                                                            rungsnehmers am Schadenort notwendig
                                                                            macht.
                                                                         4. Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat
                                                                            oder beruflich veranlasste Abwesenheit des
                                                                            Versicherungsnehmers vom Versicherungs-
                                                                            ort von mindestens 4 Tagen bis zu einer
                                                                            Dauer von 6 Wochen.
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                 5. Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein        59. Kosten für Leitungswasser und Gas infolge
                    angemessenes Reisemittel ersetzt, entspre-          Rohrbruch
                    chend dem benutzten Urlaubs- / Dienstreise-         Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der
                    mittel und der Dringlichkeit der Reise an den       Versicherer auch für die dadurch entstandenen
                    Schadenort.                                         Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und
                 6. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor       Gas, der sich aus dem Vergleich mit mindestens
                    Antritt der Reise an den Schadenort bei dem         drei aufeinander folgenden Rechnungen des
                    Versicherer Weisungen einzuholen, soweit            Wasser- bzw. Energieversorgungsunterneh-
                    es die Umstände gestatten.                          mens vor Eintritt des Versicherungsfalles ergibt.

             53. Umzugskosten                                       60. Einschluss von Tierarztkosten
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8              Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8
                 werden angefallene Kosten für einen nach ei-           sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkos-
                 nem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen              ten, die aufgrund eines Versicherungsfalles not-
                 Umzug, weil ein Totalschaden an der versicher-         wendig werden, im Comfort-Schutz bis 2 % der
                 ten Wohnung eingetreten ist oder weil die versi-       vereinbarten Versicherungssumme mitversi-
                 cherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar ge-               chert. Ausgeschlossen vom Versicherungs-
                 worden ist, ersetzt.                                   schutz sind Nutztiere und exotische Tiere.

             54. Sachverständigenkosten                             61. Schäden am Hausrat durch wild lebende
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15             Tiere
                 Nr. 6 werden bei einer Schadenhöhe von über            1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 5.000,- EURO dem Versicherungsnehmer bei                  1 sind im Comfort-Schutz Schäden am Haus-
                 Einleitung eines Sachverständigenverfahren                rat gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2
                 nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15 die Sachver-             auch dann versichert, wenn diese durch wild
                 ständigenkosten im Comfort-Schutz ersetzt.                lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie
                                                                           Federwild     gemäß       Bundesjagdgesetz
             55. Kosten der Ermittlung und Feststellung des                (BJagdG) zählen, innerhalb des Versiche-
                 Schadens                                                  rungsortes beschädigt oder zerstört werden
                 Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Er-            oder abhandenkommen.
                 mittlung und Feststellung eines von ihm zu er-         2. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 setzenden Schadens, sofern diese den Umstän-              8 werden aufgrund eines Ereignisses nach
                 den nach geboten waren. Zieht der Versiche-               Nr. 1 die notwendigen und tatsächlich ange-
                 rungsnehmer einen Sachverständigen oder Bei-              fallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
                 stand hinzu, so werden diese Kosten nur er-            3. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch
                 setzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich ver-           Wildtiere an versicherten Sachen auf Balko-
                 pflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert           nen und Terrassen.
                 wurde.                                                 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                                                                           auf max. 5.000,- EURO begrenzt.
             56. Kostenpauschale
                 Ab einer Gesamtentschädigung je Versiche-          62. Kinderbetreuung im Notfall
                 rungsfall in Höhe von 2.500,- EURO kann im             1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 Comfort-Schutz eine pauschale Leistung in                 8 werden im Comfort-Schutz die notwendi-
                 Höhe von 50,- EURO für persönliche Auslagen               gen und tatsächlich angefallenen Kosten für
                 beantragt werden.                                         eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese
                                                                           nach einem versicherten Schaden nach VHB
             57. Hotelkosten                                               2022 Abschnitt „A“ § 1 erforderlich war.
                 In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 c)        2. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten
                 sind Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche            ist, dass die Schadensumme voraussichtlich
                 Unterbringung im Comfort-Schutz bis 12 Mo-                eine Höhe von 2.500,- EURO übersteigt.
                 nate versichert, sofern die ansonsten ständig          3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                 bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten                auf 250,- EURO begrenzt.
                 Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem
                 Versicherungsnehmer auch die Beschränkung          63. Psychologische Betreuung nach Einbruch,
                 auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.         Raub, Brand
                 Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie z. B.             1. Versicherungsschutz besteht für den Fall,
                 Frühstück und Telefon. Die Entschädigung ist              dass während der Wirksamkeit dieser Versi-
                 auf 100,- EURO pro Tag begrenzt.                          cherung ein leistungspflichtiger Brandscha-
                                                                           den gemäß VHB 2022, ein Einbruchdieb-
             58. Erweiterte Lagerkosten                                    stahlschaden gemäß VHB 2022 oder ein
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 d)              Raub gemäß VHB 2022 eingetreten ist und
                 sind Lagerkosten längstens für die Dauer von 12           der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm
                 Monaten versichert.                                       in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
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                     dadurch eine psychische Schädigung erlitten         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                     hat.                                                   auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
                  2. Die Kosten für das Erstgespräch bei einem              grenzt.
                     Psychologen / Psychotherapeuten werden
                     ersetzt, wenn die Krankenkasse/ der Kran-
                     kenversicherer des Versicherungsnehmers         Mitversicherung von Beschädigungen
                     oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
                     lebenden Person, eine Erstattung ablehnt        68. Beschädigung von Hausrat nach einem Un-
                     und dieser Psychologe / Psychotherapeut             fall mit einem Transportmittel
                     bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür
                                                                         1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1
                     geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb
                                                                            Nr. 1 sind im Comfort-Schutz Hausratgegen-
                     von 6 Monaten nach dem versicherten Ereig-
                                                                            stände auch gegen Beschädigungen durch
                     nis beginnen.
                                                                            einen Unfall mit einem Transportmittel bis zu
                  3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                                                                            einer Höchstentschädigungsgrenze von 2 %
                     auf 500,- EURO begrenzt.
                                                                            der vereinbarten Versicherungssumme mit-
                                                                            versichert, sofern das Transport- mittel bei
             64. Mehrkosten durch Technologiefortschritt                    dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von
                 Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versi-           außen mit mechanischer Gewalt einwirken-
                 cherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehr-              des Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
                 kosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder-              Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer
                 herstellung versicherter Sachen, wenn deren                Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff
                 Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in                und Flugzeug.
                 derselben Art und Güte infolge Technologiefort-         2. Der Versicherungsnehmer oder eine im ver-
                 schritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.          sicherten Haushalt lebende Person hat die zu
                 Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut            transportierenden Sachen ordnungsgemäß
                 aufzuwenden ist, das der vom Schaden be-                   zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu si-
                 troffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.               chern.
                                                                         3. Ausgenommen vom Versicherungsschutz
                                                                            sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschä-
             Versicherte Sachen                                             den sowie versicherte Sachen, die auf dem
                                                                            Dach von Kraftfahrzeugen transportiert wer-
             65. Handelswaren und Musterkollektionen                        den.
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt A § 6              4. Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienst-
                    Nr. 2 sind Handelswaren und Musterkollekti-             stelle zu melden.
                    onen, die ausschließlich dem Beruf oder dem
                    Gewerbe des Versicherungsnehmers oder
                    einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-     Wertsachen
                    benden Person dienen, mitversichert. Die
                    Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb    69. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
                    des Versicherungsortes.                              1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall              13 Nr. 2 a) sind Wertsachen im Rahmen der
                    auf 15.000,- EURO begrenzt.                             Versicherungssumme mitversichert, sofern
                                                                            nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
             66. Technische, optische oder akustische Si-                   Die Höhe der Wertsachen muss in der Ge-
                 cherungsanlagen                                            samt-Versicherungssumme berücksichtigt
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr.              werden.
                 4 sind technische, optische oder akustische Si-            a) Die Entschädigung für folgende Wertsa-
                 cherungsanlagen, die zur Sicherung des versi-                 chen ist je Versicherungsfall begrenzt,
                 cherten Hausrates dienen und die sich auf dem                 wenn sich diese außerhalb verschlosse-
                 Grundstück der versicherten Wohnung befin-                    ner Wertschutzschränke gemäß § 13 Nr.
                 den, im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten                   1 b) VHB 2022 befinden, auf
                 Entschädigungsgrenze mitversichert. Der Ein-                  aa) 3.000,- EURO für Bargeld und auf
                 schluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädi-                   Geldkarten geladene Beträge mit
                 gung über eine Gebäudeversicherung erlangt                         Ausnahme von Münzen, deren Versi-
                 werden kann.                                                       cherungswert den Nennbetrag über-
                                                                                    steigt,
             67. Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair                         bb) 15.000,- EURO für Urkunden ein-
                 1. Mitversichert im Rahmen der vereinbarten                        schließlich Sparbücher und sonstige
                    Versicherungssumme des Versicherungs-                           Wertpapiere,
                    nehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft                 cc) 40.000,- EURO für Schmucksachen,
                    oder eines Au-Pair, die während der Aus-                        Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
                    übung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Ver-                      Münzen und Medaillen sowie alle Sa-
                    sicherungsnehmers mitbewohnt.                                   chen aus Gold und Platin.
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                    b) Entschädigungsgrenzen für Wertsachen            Sicherheitsvorschriften / -vereinbarung
                        innerhalb von Wertschutzschränken
                        Freistehende Wertschutzschränke müs-           72. Sicherheitsvorschriften
                        sen ein Mindestgewicht von 200 kg auf-             1. Für die Zeit, in der sich niemand in der Woh-
                        weisen oder bei geringerem Gewicht                    nung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen
                        nach den Vorschriften des Herstellers                 und vereinbarten Sicherungen zu betätigen
                        fachmännisch verankert sein. Generell                 und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen
                        müssen diese Wertschutzschränke durch                 einzuschalten.
                        qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder          2. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Si-
                        ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein.                 cherungen und vereinbarten Einbruchmelde-
                        Erkennbar sind diese Schränke unter an-               anlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand
                        derem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten                 zu erhalten. Störungen, Mängel und Schä-
                        auf der Innenseite der Wertschutz-                    den sind unverzüglich zu beseitigen.
                        schranktür.                                        3. Alle gesetzlichen, behördlichen sowie nach
                        Die entsprechenden Entschädigungs-                    VHB 2022 Abschnitt „A“ § 16 vertraglich ver-
                        grenzen sind abhängig vom Widerstands-                einbarten Sicherheitsvorschriften sind einzu-
                        grad des Wertschutzschrankes. Diese                   halten.
                        können der Anlage 1 am Ende dieser Be-             4. Alle notwendigen und zumutbaren Vorkeh-
                        dingungen entnommen werden. Grund-                    rungen gegen Elementarschäden sind zu
                        lage bleibt die vertraglich vereinbarte Ver-          treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung
                        sicherungssumme.                                      von Überschwemmungs- und Rückstauschä-
                 2. Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, ins-             den wasserführende Anlagen auf dem Grund
                    besondere Schmuckstücken und Uhren da-                    und Boden, auf dem das Gebäude steht, in
                    rauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem               dem sich die versicherten Sachen befinden,
                    Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen                 freizuhalten und Rückstausicherungen ge-
                    in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbe-               mäß der jeweils geltenden Landesbauord-
                    zeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu                nung bzw. den einzelnen Verordnungen der
                    belegen sind. Angaben zu Spezifikationen                  Kommunen (z. B. Entwässerungssatzung)
                    können unter anderem Fotos und Expertisen                 stets funktionsbereit zu halten.
                    sein.                                                  5. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Ein-
                                                                              haltung dieser Obliegenheit dem Versiche-
             70. Wertsachen in Bankgewahrsam; Kunden-                         rungsnehmer oder seinem Repräsentanten
                 schließfächer                                                bei objektiver Würdigung aller Umstände bil-
                 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §               ligerweise nicht zugemutet werden kann.
                    6 ist der Inhalt von Kundenschließfächern in           6. Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein
                    Tresorräumen von Geldinstituten mitversi-                 Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so
                    chert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der               kann der Versicherer nach Maßgabe des §
                    Gesamt-Versicherungssumme berücksich-                     26 Nr. 1 b) und Nr. 3 Abschnitt „B“ VHB 2022
                    tigt werden.                                              zur fristlosen Kündigung berechtigt oder
                 2. Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen                 auch leistungsfrei sein.
                    aus einer anderen Versicherung erlangen                7. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer
                    kann, gehen diese vor und werden auf die                  Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29
                    Entschädigung angerechnet.                                VVG. Danach kann der Versicherer zur Kün-
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im             digung berechtigt oder auch leistungsfrei
                    Comfort-Schutz auf 50 % der vereinbarten                  sein.
                    Versicherungssumme begrenzt.
                                                                       73. Sicherungsvereinbarung
                                                                           1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
             Verzicht auf die Einrede der groben Fahr-                        nachstehend aufgeführte Sicherungen inner-
             lässigkeit                                                       halb eines Monats nach Versicherungsbe-
                                                                              ginn anzubringen.
             71. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden                       a) Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 34                  EURO oder einer Gesamtversicherungs-
                 Nr. 1 b) wird auf den Einwand der groben Fahr-                  summe über 200.000 EURO:
                 lässigkeit und auf eine daraus resultierende                    Hier gelten die erweiterten Sicherungs-
                 Leistungskürzung verzichtet. Der Verzicht auf                   richtlinien gemäß Anlage 2 dieser Bedin-
                 die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit be-                    gungen.
                 zieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen               b) Sicherungen bei Wertsachen über
                 und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils ei-                   100.000 EURO:
                 gene Haftungsregelungen (siehe VHB 2022 Ab-                     Zusätzlich zu der vorgenannten Siche-
                 schnitt „B“ § 26 und § 27).                                     rungsanforderung müssen noch folgende
                                                                                 Sicherungsvoraussetzungen erfüllt wer-
                                                                                 den: Einbau / Vorhandensein einer VdS
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                         anerkannten         Einbruchmeldeanlage            Unterversicherungsverzichtklausel weiterhin
                         (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicher-            als vereinbart, auch wenn die Versicherungs-
                         heitsdienst oder zur Polizei. Die VdS an-          summe nicht angepasst wird.
                         erkannte EMA muss durch eine entspre-           2. Voraussetzung hierfür ist, dass für die bishe-
                         chende Fachfirma eingebaut werden. Für             rige Wohnung der Unterversicherungsver-
                         die VdS anerkannte EMA müssen ent-                 zicht gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr.
                         sprechende Wartungsverträge vorhan-                3 als vereinbart gilt.
                         den sein. Die EMA ist nach den Vorgaben         3. Bei Nichtanpassung der Versicherungs-
                         der Fachfirma zu betreiben. Störungen,             summe für die neue Wohnung gemäß VHB
                         Mängel oder Schäden sind unverzüglich              2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr. 3 aa) und bb), ent-
                         durch die Fachfirma zu beseitigen. In den          fällt der Unterversicherungsverzicht automa-
                         letzten 4 Jahren dürfen keine Vorschäden           tisch nach 12 Monaten.
                         im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden          4. Die Entschädigung ist auf die vereinbarte
                         sein.                                              Versicherungssumme begrenzt.
                 2. Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherun-
                    gen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %,
                    wenn der Schaden durch das Fehlen der ver-       Weitere Leistungseinschlüsse
                    einbarten Sicherungen begünstigt worden
                    ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die      77. Abweichungen gegenüber den GDV-Muster-
                    durch das Fehlen der vereinbarten Sicherun-          bedingungen
                    gen begünstigt worden sind, besteht kein
                                                                         Der Versicherer garantiert, dass die dieser
                    Versicherungsschutz.
                                                                         Hausratversicherung zugrunde liegenden Allge-
                                                                         meinen Versicherungsbedingungen für die
                                                                         Hausratversicherung (VHB 2022) ausschließ-
             Vorsorgeversicherung                                        lich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von
                                                                         den durch den Gesamtverband der Deutschen
             74. Vorsorgeversicherung für Kinder                         Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
                 1. Gründen mit dem Versicherungsnehmer in               Bedingungen abweicht.
                    häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
                    erstmalig einen eigenen Hausstand inner-         78. Einhaltung des Mindeststandards des Ar-
                    halb Deutschlands, wird auch für den neuen           beitskreises Beratungsprozesse
                    Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz              Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allge-
                    nach den allgemeinen Versicherungsbedin-             meinen und Besonderen Bedingungen für die
                    gungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern         Hausratversicherung weichen ausschließlich
                    für den neuen Haushalt nicht anderweitig             zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den
                    Versicherungsschutz besteht. Wohngemein-             Mindeststandards des Arbeitskreises Bera-
                    schaften sind vom Versicherungsschutz aus-           tungsprozesse für die Hausratversicherung
                    geschlossen.                                         (Stand: 08.08.2018) ab.
                 2. Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 %
                    der Versicherungssumme begrenzt.                 79. Künftige Bedingungsverbesserungen (Inno-
                 3. Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der
                                                                         vationsklausel)
                    Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen.
                                                                         1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-
                    Der Versicherungsschutz erlischt ohne wei-
                                                                            len, dass die aktuell gültigen Bedingungen
                    tere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbe-
                                                                            zum Comfort-Schutz in Bezug auf den vorlie-
                    ginn.
                                                                            genden Versicherungsfall den Versiche-
                                                                            rungsnehmer besserstellen, so gelten die
                                                                            verbesserten Leistungseinschlüsse im Scha-
             Erweiterter Unterversicherungsverzicht                         denfall mit sofortiger Wirkung.
                                                                         2. Als Besserstellung gilt, wenn sich zum Scha-
             75. Unterversicherungsverzicht für Kleinschä-                  denzeitpunkt ein Leistungseinschluss im ak-
                 den                                                        tuell gültigen Comfort-Schutz ohne Mehrbei-
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 12                 trag erweitert, eine Entschädigungsgrenze
                 Nr. 5 und 6 nimmt der Versicherer im Comfort-              erhöht oder eine Selbstbeteiligung reduziert
                 Schutz bei Schäden bis 1 % der vereinbarten                hat.
                 Versicherungssumme keinen Abzug wegen Un-               3. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zu-
                 terversicherung vor.                                       satzeinschlüsse, die bei Vertragsabschluss
                                                                            vereinbart wurden oder zum Zeitpunkt des
             76. 12 Monate Unterversicherungsverzicht                       Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag ein-
                 (wenn vereinbart) bei Umzug in größere                     geschlossen werden können.
                 Wohnung
                 1. Bei einem Wohnungswechsel in eine grö-
                    ßere Wohnung gilt im Comfort-Schutz die
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             Sonstiges                                                       Arbeitslosigkeit bei der Ammerländer Versi-
                                                                             cherung. Der Beginn der Beitragsbefreiung
             80. Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar-                   wird schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die
                 beitslosigkeit                                              Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu
                 Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen                   entrichten; überzahlte Beiträge werden 46
                 gelten im Comfort-Schutz nur dann, wenn die                 mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten ver-
                 Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllt                rechnet.
                 sind.                                                    6. Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der
                 1. Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit            Versicherungsnehmer die Ammerländer Ver-
                    im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes er-                sicherung unverzüglich schriftlich informie-
                    folgt bei unverändertem Versicherungs-                   ren. Er ist verpflichtet, der Ammerländer Ver-
                    schutz für maximal zwölf Monate eine Befrei-             sicherung jederzeit auf Anforderung Nach-
                    ung von der Beitragszahlung. Voraussetzung               weise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit
                    ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens                vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit
                    sechs Monate nach Vertragsbeginn eingetre-               Ende des Kalendermonates, in dem die Am-
                    ten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslo-          merländer Versicherung die Nachweise an-
                    sigkeit von mindestens sechs Wochen han-                 gefordert hat, außer Kraft, wenn der Ammer-
                    delt und der Vertrag noch nicht gekündigt                länder Versicherung in einem solchen Fall
                    wurde.                                                   die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht inner-
                 2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt                 halb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
                    des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer
                    vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18   81. Verzicht auf die Kündigungsfrist
                    Monate ununterbrochen in einem sozialversi-           Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 21
                    cherungspflichtigen, ungekündigten und                Nr. 2 und 3 entfällt für den Versicherungsneh-
                    nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer         mer die Kündigungsfrist von drei Monaten zum
                    Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstun-             Ende des Versicherungsjahres.
                    den stand und das 55. Lebensjahr noch nicht
                    vollendet hat. Ein Anspruch auf Beitragsbe-
                    freiung besteht nicht, wenn der Versiche-
                    rungsnehmer als Wehrpflichtiger, Zivildienst-
                    leistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines
                    Saison- oder Kampagnenbetriebes, bei sei-
                    nem Ehegatten oder einem in direkter Linie
                    Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein
                    Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht,
                    wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein
                    Kündigungsschutzverfahren          rechtshängig
                    oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnis-
                    ses ausgesprochen war. Der Anspruch auf
                    Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar-
                    beitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Ab-
                    schluss des Kündigungsschutzverfahrens
                    bzw. nach Beendigung des gekündigten Ar-
                    beitsverhältnisses die Voraussetzungen ge-
                    mäß Ziffer 2 Abs. 1 erneut erfüllt sind.
                 3. Das Vorliegen der unter Ziffer 1 und 2 ge-
                    nannten Voraussetzungen muss durch ent-
                    sprechende Bescheinigungen der zuständi-
                    gen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers
                    nachgewiesen werden.
                 4. Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im
                    Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der
                    Versicherungsnehmer vor Beginn der erneu-
                    ten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen ge-
                    mäß Ziffer 2 erfüllt haben.
                 5. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist un-
                    verzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
                    schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend
                    zu machen. Bei Vorliegen aller Vorausset-
                    zungen beginnt die Beitragsbefreiung mit
                    dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit fol-
                    genden Kalendermonat, frühestens jedoch
                    mit Eingang der schriftlichen Anzeige der
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             Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken

             Aufbewahrung im verschlossenen           Bargeld und auf     Urkunden einschl.   Schmucksachen, Edelsteine,
             Wertschutzschrank mit…                   Geldkarten          Sparbücher und      Perlen, Briefmarken, Münzen
                                                      geladene Beiträge   sonstiger           und Medaillen sowie alle
                                                                          Wertpapiere         Sachen aus Gold oder Platin.

             Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA             3.500             25.000                    50.000

             Sicherheitsstufe S1/ S2 nach EN 14450           5.000             25.000                    50.000

             Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1               10.000             30.000                    80.000

             Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1               40.000             50.000                   100.000

             Widerstandsgrad 2 nach EN 1143-1               50.000            100.000                   125.000

             Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1               100.000           125.000                   125.000

             Die angegebenen Summen sind Maximalbeträge in EURO und dürfen nicht überschritten werden. Werden
             Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt als Limitierung jeweils
             die rechte Summenspalte. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der
             Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.


             Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien
             Übersteigt der Wertsachenanteil in der versicherten Woh-
             nung einen Betrag von 75.000 EURO, gelten die nachfol-
             gend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen
             als vereinbart. Dies gilt auch für Risiken, deren Gesamt-
             versicherungssumme 200.000 EURO übersteigt.

             Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/
             Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertü-
             ren) von Einfamilienhäusern:
             Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich:
             - Mehrpunktverriegelung
                 oder
             - Kastenschloss (mit Sperrbügel)
                 oder
             - Querriegel

             Türen mit außen liegenden Türbändern sind zusätzlich
             wie folgt zu sichern:
             - Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen
             - Hinterhaken

             Fenster, Balkon- oder Terrassentüren:
             - Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen über
                Beschläge mit Pilzkopfzapfen
                oder
             - Fensterstangenschloss
                oder
             - Zusatzschlösser

             Generell: Einbruchhemmende Verglasung im Erdge-
             schoss

             Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen:
             - Kellerfenstergitter / Rollstabgitter
                oder
             - gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste
                                                                               .
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                                                                               – SATZUNG –


I. Allgemeine Bestimmungen                                                                        In diesem Fall dauert die Amtsdauer des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt
                                                                                                  der/s Ausgeschiedenen gewährt hätte, an dessen Stelle er/sie getreten ist.
§ 1 Name und Sitz                                                                              3. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die Mitgliedervertreterversammlung folgenden
1. Der im Jahre 1923 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitig-               Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung.
   keit im Sinne des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsun-           4. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung
   ternehmen (VAG).                                                                               von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversamm-
2. Der Name lautet:                                                                               lung festgesetzt.
                         AMMERLÄNDER VERSICHERUNG
                         Versicherungsverein a. G. (VVaG)                                      § 10 Aufsichtsratssitzungen
3. Sitz des Vereins ist Westerstede.                                                            1. Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat durch Einladung der/s Vorsit-
                                                                                                   zende/n, welche in Textform erfolgt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn min-
§ 2 Zweck und Geschäftsgebiet                                                                      destens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit
1. Der Verein betreibt die Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung. Er ist ferner berechtigt,    gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    Versicherungen gegen festes Entgelt derart abzuschließen, dass der/die Versicherungs-          Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen des Aufsichtsrates
    nehmer*in nicht Mitglied des Vereins wird und aktive Rückversicherungen zu betreiben.          finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalender-
    Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragsein-                 vierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Einberufung
    nahme entfallen.                                                                               muss unverzüglich erfolgen, wenn der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied dieses
2. Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge ab-                    verlangt. Die Sitzung hat binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
    schließen.                                                                                  2. Der/Die Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen
3. Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten              an den Sitzungen des Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.
    zu vermitteln.                                                                              3. Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den/die Vorsitzende/n.
4. Der Verein ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende 4. Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen und von
    Gesellschafterin, zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder               dem/r Vorsitzende/n zu unterzeichnen.
    deren Vertretung zu übernehmen.
5. Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der                § 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
    Europäischen Union (EU-Staaten).                                                            1. Den Aufsichtsrat treffen die ihn durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte
                                                                                                   und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
§ 3 Geschäftsjahr                                                                                  a) Überwachung der Geschäftsführung,
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.                                                            b) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, inkl. des Lage- und Geschäfts-
§ 4 Bekanntmachung                                                                                     berichtes,
                                                                                                   c) Empfehlung über die Überschussverwendung und die Berichterstattung an die
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im Bundesanzeiger zu machen.
                                                                                                       Mitgliederversammlung
                                                                                                   d) Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
II. Mitgliedschaft                                                                                 e) Abschluss, Anpassung und Beendigung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder,
§ 5 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft                                                             f) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die im             2. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
    Geschäftsgebiet des Vereins ihren Wohnsitz oder Sitz haben.                                    a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Jedoch                 b) Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
    können alle Rechte erst nach Beginn des Versicherungsschutzes ausgeübt werden.                 c) Bestellung und Abberufung von Prokuristen,
3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung wird nur der Ver-                d) Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen,
    sicherungsnehmer Mitglied.                                                                     e) Aufnahme neuer Versicherungssparten.
4. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages.                      3. Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt, sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
5. Durch Beendigung ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Ver- Abschnitt 3: Mitgliedervertretung
    einsvermögen.
Diese Regelungen gelten nicht bei Verlust der Mitgliedschaft durch Bestandsübertragung.        § 12 Allgemeines und Zusammensetzung
                                                                                           1. Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder.
III. Organe und Geschäftsführung                                                               Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes
                                                                                               hinaus reichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
§ 6 Organe                                                                                 2. Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst
Organe des Vereins sind:                                                                       gewählten Mitgliedern. Für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar. Nicht
1. der Vorstand,                                                                               wählbar sind Mitarbeitende sowie Vertreter des Vereins oder verbundener Unterneh-
2. der Aufsichtsrat,                                                                           men. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen. So-
3. die Mitgliedervertreterversammlung.                                                         fern bereits gewählte Mitgliedervertreter eine der vorgenannten Tätigkeiten zukünftig
                                                                                               aufnehmen, scheiden sie mit sofortiger Wirkung als Mitgliedervertreter aus.
Abschnitt 1: Vorstand
                                                                                           3. Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
§ 7 Zusammensetzung und Vertretung                                                             Wiederwahlen sind zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglie-
1. Der aus mindestens zwei Personen bestehende Vorstand wird vom Aufsichtsrat be-              der spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung
    stellt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann     im Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung zur Wahl muss den vom Vorstand im
    ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden bestimmen.                                          Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten und
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwe-             gleichzeitig dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor
    send sind.                                                                                 der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Dieser Wahlvorschlag muss von
3. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein              250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
    Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im Regelfall       4. Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der
    sollte zur Vertretung der Vorstandsvorsitzende gehören.                                    nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die
4. Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates berechtigt, Prokuristen zu be-          Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der Ausgeschiedenen
    stellen.                                                                                   gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
5. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein regelt sich nach dem Inhalt der       5. Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem
    vom Aufsichtsrat mit ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge.                           anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3
                                                                                               der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden (Abwahl).
§ 8 Aufgaben des Vorstandes                                                                6. Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Die Mitgliedervertreter erhalten
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins.                                für ihre Tätigkeit eine Aufwandspauschale.
Hierzu zählen u. a. folgende Aufgaben:                                                     7. Das Amt des Mitgliedervertreters erlischt durch:
                                                                                               a) schriftliche Erklärung der Amtsniederlegung gegenüber dem Verein,
1. Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
                                                                                               b) Wegfall der Mitgliedschaft,
2. die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
                                                                                               c) Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit nach §12.2,
3. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
                                                                                               d) Abwahl seitens der Mitgliedervertreterversammlung nach §12.5.
4. die Anlegung des Vereinsvermögens,
5. die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,                                              § 13 Aufgabe der Mitgliedervertreterversammlung
6. die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.                                  Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder            1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts
der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.                                        des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
                                                                                           2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Abschnitt 2: Aufsichtsrat                                                                  3. Feststellung des Jahresabschlusses inkl. der Überschussverteilung und des Lage-
                                                                                               berichtes, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Mit-
§ 9 Zusammensetzung
                                                                                               gliedervertreterversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahres-
1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die              abschluss nicht billigt.
    Mitglieder des Vereins sein müssen. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung 4. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
    bis zur Beendigung der Mitgliedervertreterversammlung gewählt, die über die Ent-       5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
    lastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Ge- 6. Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
    schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Das Amt beginnt mit      7. Änderung der Satzung sowie Aufnahme neuer Versicherungssparten.
    Annahme der Wahl und erlischt mit dem Ablauf der Amtszeit. Wiederwahlen sind           8. Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus
    zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
                                                                                               wichtigem Grund.
2. Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, so bedarf es der Be- 9. Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
    rufung einer außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung zur Vornahme der         10. Auflösung des Vereins.
    Ersatzwahl nur dann, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind.


                                                                                       Seite 1 von 2

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                                                                     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                            – SATZUNG –


§ 14 Mitgliedervertreterversammlung                                                            destens 10 % des Überschusses dieser Rücklage so lange zu, bis diese 20 % der
1. Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und            Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat. Die Mit-
   außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.                                 gliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Tei-
2. Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten      le des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
   acht Monate statt.                                                                      2. Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet
3. Den Vorsitz in der Mitgliedervertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichts-      werden und auch nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unter-
   rates oder seine Stellvertretung. Die Versammlungsleitung kann vom Aufsichtsrat             schreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjah-
   dem Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertretung übertragen werden.                    ren davon abgewichen werden.
4. Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der 3. Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebil-
   Zeit, des Ortes und der Tagesordnung einberufen. Der Vorstand kann die Mitglieder-          det werden. Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vor-
   vertreterversammlung als Präsenzversammlung oder als teilvirtuelle Versammlung              standes – weitere Teile des Jahresabschlusses der freien Rücklage zuführen.
   (hybrid) einberufen. Im Fall der Einberufung als teilvirtuelle Versammlung legt der     § 22 Überschüsse
   Vorstand die Art der digitalen Teilnahme an der Versammlung und die Form der digi-
                                                                                           1. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der nach der Vornahme der Ab-
   talen Stimmabgabe für die nicht ortsanwesenden Teilnehmenden fest.
                                                                                               schreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene
5. Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll
                                                                                               Überschuss zuzuführen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf nur für
   aufzunehmen.
                                                                                               Beitragsrückerstattungen Verwendung finden.
6. Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichts-
                                                                                           2. Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rück-
   rat oder der Vorstand dieses beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten
                                                                                               stellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die
   Mitgliedervertretenden dieses schriftlich beantragen.
                                                                                               Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen sind.
7. Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereins statt.
                                                                                           3. Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen.
§ 15 Beschlussfähigkeit                                                                        Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines
1. Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen         Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des
   Mitgliedervertreter beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist. Beschlüsse       Vereins sind und es auch während des gesamten
   werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen – soweit diese Satzung                   vorherigen Geschäftsjahres waren.
   nichts anderes bestimmt – durch Handzeichen oder, wenn Einspruch erhoben wird, 4. Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind
   durch Stimmzettel gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.             alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
   Eine 2/3 Mehrheit ist jedoch erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 12.5, § 13.7 sowie § 23 Anlage des Vereinsvermögens
   § 24 1. Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 13.10 sowie
                                                                                           Das Vereinsvermögen ist, soweit es nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetrie-
   § 25 1. und 2.
                                                                                           bes flüssig zu halten ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vor-
2. Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Ab-
                                                                                           schriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der
   stimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute
                                                                                           Aufsichtsbehörde.
   Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl zwi-
   schen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretenden statt, die die meisten
   Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der/die
                                                                                           V. Änderungen der Satzung und Aufnahme
   Verhandlungsleiter*in zieht. Der/Die Vorsitzend*e der Mitgliedervertreterversamm-       neuer Versicherungssparten
   lung ernennt 2 Stimmzählende.                                                           § 24 Satzungsänderungen und Aufnahme neuer
§ 16 Stimmrecht und Vertretung                                                             Versicherungssparten
1. Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch eine/n anderen Mitglieder- 1. Beschlüsse über Änderungen der Satzung und die Aufnahme neuer Versicherungs-
    vertretende zulässig, jedoch kann eine/n Mitgliedervertretende höchstens eine/n an          sparten bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der
    der Teilnahme verhinderte/n Mitgliedervertretenden vertreten.                               Mitgliedervertreterversammlung.
2. Ein Mitgliedervertretender ist nicht stimmberechtigt, wenn                                2. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung be-
    • seine Versicherung ruht,                                                                  treffen, vorzunehmen. Er ist weiterhin ermächtigt für den Fall, dass die Aufsichtsbe-
    • oder er als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung seine staatsbürgerlichen            hörde Änderungen verlangt bevor sie einen Änderungsbeschluss der Mitgliederver-
        Rechte (Wahlrecht, Fähigkeit öffentlicher Ämter zu bekleiden oder Ehrenämter            treterversammlung genehmigt, diesen zu entsprechen.
        ausüben) verloren hat,
    • oder wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm VI. Auflösung des Vereins
        oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäfte zwischen ihm und
                                                                                             § 25 Auflösung und Bestandsübertragung
        den Verein betrifft.
                                                                                             1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreter-
§ 17 Anträge                                                                                    versammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitglieder-
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen,         vertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss
zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung spätestens am 01. Fe-             einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt
bruar des jeweiligen Jahres beim Vorstand schriftlich einreichen. Ggf. kann ein/e Mitglie-      werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4
dervertretende/r mit der Begründung beauftragt werden oder das Vereinsmitglied in die           der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederver-
Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden. Entsprechende Anträge müssen                  treterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitglieder-
von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeich-           vertreterversammlung anzuberaumen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschie-
net sein. Anträge, welche nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der                nenen Mitgliedervertreter beschlussfähig ist.
Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich              2. Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür
dagegen kein Widerspruch erhebt.                                                                stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Be-
                                                                                                schluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Be-
IV. Finanz- und Vermögensverwaltung                                                             standsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
                                                                                             3. Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsver-
§ 18 Einnahmen                                                                                  träge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:                                                         Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
1. den im Voraus zu zahlenden Beiträgen der Mitglieder,                                      4. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Auflösung oder Bestandsübertragung
2. den ggf. zu zahlenden Nachschüssen,                                                          die gesetzlichen Bestimmungen.
3. den sonstigen Einnahmen.
                                                                                           § 26 Liquidation
§ 19 Beiträge                                                                              1.   Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch den Vorstand statt, je-
Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge nach Maßgabe der vom Vorstand be-              doch kann die Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen zu Liquidato-
schlossenen Tarife zu entrichten. Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Ver-      ren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
sicherungsvertragsgesetz.                                                                  2.   Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, so wird dieser nach
§ 20 Nachschüsse                                                                                dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge – nicht vor Ablauf ei-
                                                                                                nes Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses – an die Mitglieder ver-
1. Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen
                                                                                                teilt. Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
   zur Deckung der Ausgaben in einem Geschäftsjahr nicht aus, so sind die Mitglieder
   verpflichtet, Nachschuss-Beiträge bis zur Höhe eines Jahresbeitrages nach dem
   Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge zu leisten.              Letzte Änderungen genehmigt durch Verfügung der Bundesan-
2. Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die im Laufe des Geschäftsjahres aus-       stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16.07.2026, Ge-
   geschiedenen Mitglieder beizutragen.                                               schäftszeichen: VA 31-| 5002/00289#00029.
3. Zur Zahlung des Nachschussbeitrages sind die Mitglieder in der gleichen Weise auf-
   zufordern, wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen rich-
   ten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
4. Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand
   mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
§ 21 Verlustrücklagen
1. Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird
   eine Rücklage gemäß § 193 (Verlustrücklage) des Versicherungsaufsichtsgesetzes
   (VAG) mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung
   gebildet. Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder
   nach Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss
   zu. Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäfts-       Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede, Telefon 04488 53737- 0,
   jahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen min- Info@ammerlaender-versicherung.de, www.ammerlaender-versicherung.de


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