# Ammerländer Excellent-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-ammerlaender-excellent.php
- Rechtlicher Träger: AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-ammerlaender-excellent.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen und Informationen Hausratversicherung Excellent-Schutz](https://ammerlaender-versicherung.de/magnoliaPublic/dam/jcr:cf57ce7d-26c7-420f-8f7e-c88880357d48/Kundeninformation%20zum%20Excellent-Schutz.pdf), Fassung Excellent-Schutz, 03.2026 (VHB 2022)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), | VHB A § 9 Nr. 3, Seite 24 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). | VHB A § 9 Nr. 1 a), Seite 24 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | wird auf den Einwand der groben ... und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet. | BB 89, Seite 56 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). | VHB A § 6 Nr. 1, Seite 22 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | ja | Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen | BB 101, Seite 58 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | von den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse für die Hausratversicherung (Stand: 08.08.2018) ab. | BB 102, Seite 59 |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | ja | Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen eines anderen Versicherers/Assekuradeurs | BB 99, Seite 58 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | ja | wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert. | BB 100, Seite 58 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | gilt im Excellent-Schutz eine Vorsorge von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme. | BB 93, Seite 56 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | VHB A § 2 Nr. 2, Seite 19 |
| Implosion | ja | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. | VHB A § 2 Nr. 4.2, Seite 19 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja | leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. | BB 5, Seite 43 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja | leistet der Versicherer im Excellent-Schutz Entschädigung für Seng- und Schmorschäden | BB 4, Seite 43 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja | durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden | BB 9, Seite 43 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja | Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. | BB 2, Seite 43 |
| Einbruchdiebstahl | ja | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb | VHB A § 3 Nr. 2, Seite 19 |
| Raub in der Wohnung | ja | gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | VHB A § 3 Nr. 4 a), Seite 20 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, | VHB A § 3 Nr. 3, Seite 20 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja | Der Versicherer leistet Entschädigung für ... Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. | VHB A § 4 Nr. 2, Seite 21 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja | sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. | VHB A § 4 Nr. 2, Seite 21 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja | Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas | BB 73, Seite 53 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort | VHB A § 5 Nr. 2, Seite 21 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Überschwemmung durch Starkregen ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Regenwasser | BB 47, Seite 50 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Voraussetzung für die Mitversicherung von Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. | BB 43, Seite 49 |
| Erdbeben | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Erdsenkung | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Schneedruck | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Lawinen | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Vulkanausbruch | ja | Elementar optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 250 € | von 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO je Schadenfall. | BB 47 Nr. 6, Seite 50 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9) für Hausrat begrenzt. | BB 11 Nr. 5, Seite 44 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. | BB 11 Nr. 2, Seite 44 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | für die keine Versicherungspflicht besteht sowie Fahrradanhänger | BB 11 Nr. 1, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja | senmährobotern im Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme | BB 14, Seite 44 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja | ist im Excellent-Schutz der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert. | BB 19, Seite 45 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja | ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern im Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert | BB 15, Seite 44 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja | Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges | BB 12 Nr. 1, Seite 44 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | ja, bis 1.500 €, Selbstbeteiligung 250 € | der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl als mitversichert. | BB 20, Seite 45 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja | Nr. 2 ist Einbruchdiebstahl im Excellent-Schutz auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert. | BB 27, Seite 46 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja | sind Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist. | BB 87 Nr. 1, Seite 55 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 3.500 € | 3.500,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge | BB 87 Nr. 1 a) aa), Seite 55 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | 25.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere | BB 87 Nr. 1 a) bb), Seite 55 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 50.000 € | 50.000,- EURO für Schmucksachen | BB 87 Nr. 1 a) cc), Seite 55 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja | Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken | Anlage 1, Seite 63 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen | VHB A § 13 Nr. 1 b), Seite 27 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja | besteht Versicherungsschutz bis 100 % der Versicherungssumme. | BB 48 Nr. 1, Seite 50 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend. | BB 48 Nr. 3, Seite 50 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja | Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der | VHB A § 7 Nr. 4, Seite 23 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja | Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges | BB 12 Nr. 1, Seite 44 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja | so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird. | VHB A § 7 Nr. 2, Seite 23 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | ja | bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt. | BB 107, Seite 61 |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja | sind Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung im Excellent-Schutz ohne | BB 71, Seite 53 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja | Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht | BB 65, Seite 52 |
| Aufräumungskosten | ja | für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen | VHB A § 8 a), Seite 23 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja | die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. | VHB A § 8 b), Seite 23 |
| Transport- und Lagerkosten | ja | für Transport und Lagerung des | VHB A § 8 d), Seite 24 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja | für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | VHB A § 8 e), Seite 23 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja | die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch | VHB A § 8 g), Seite 24 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja | Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert. | VHB A § 8 i), Seite 24 |
| Sachverständigenkosten | ja | Sachverständigenverfahren nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15 die Sachverständigenkosten | BB 68, Seite 53 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja | eines unvorhersehbaren technischen Versagens der Kühl- und Gefriergeräte | BB 8, Seite 43 |
| Datenrettungskosten | ja | Versichert sind im Excellent-Schutz die | BB 39, Seite 49 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Glas optional | Leistungseinschlüsse, Bausteine, Seite 15 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | ja, bis 3.500 € | sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming mitversichert. | BB 37, Seite 48 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | ja, bis 3.500 €, Selbstbeteiligung 50 € | sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Käufer einer nicht gelieferten Ware im Internet entstehen, mitversichert. | BB 36, Seite 47 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja | Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern | BB 14, Seite 44 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis 10.000 € | sind im Excellent-Schutz Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind | BB 49, Seite 51 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren | VHB A § 6 Nr. 2 c) ff), Seite 22 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja | sämtliche Sachen in versicherten Räumen, | BB 53, Seite 51 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat | VHB A § 6 Nr. 2 c) aa), Seite 22 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja | befindliches fremdes Eigentum, soweit es | VHB A § 6 Nr. 2 c) dd), Seite 22 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. | VHB A § 11 Nr. 1, Seite 39 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ja | Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit | BB 106, Seite 60 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres | VHB B § 21 Nr. 2, Seite 32 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | dem Versicherer und der Polizei ... ein Verzeichnis der | VHB B § 26 Nr. 2 a) ff), Seite 34 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung | VHB A § 16 Nr. 1, Seite 29 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt. | BB 57, Seite 51 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. | VHB A § 1 Nr. 2 a), Seite 19 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen und Informationen Hausratversicherung Excellent-Schutz

```text
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Versicherungsbedingungen
und Informationen


Hausratversicherung
Excellent-Schutz
Stand: 03.2026

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2
                                                                Wichtige Mitteilung zu den
               Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wis-
               sen müssen, haben wir in diesem Doku-            Folgen     einer   Anzeige-
               ment für Sie zusammengefasst. Um                 pflichtverletzung nach § 19
               Ihnen einen schnellen Überblick zu ver-
               schaffen und das Auffinden der passen-
                                                                Abs. 5 Versicherungsver-
               den Regelung zu erleichtern, haben wir           tragsgesetz
               den Inhalt in diesem Dokument direkt
               verlinkt.                                        Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeige-
                                                                pflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung.


             Informationsblatt                                  Allgemeine Bedingungen
             Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die    Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Ver-
             wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.           tragsbestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr
                                                                Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es
                                                                um die Kerninhalte Ihrer Versicherung:
             Allgemeine
                                                                • Versicherte Gefahren und Schäden
             Vertragsinformationen
                                                                • Leistungsausschlüsse
             Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer      • Entschädigungsleistung
             Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
             Beantwortet werden unter anderem folgende          • Obliegenheiten
             Fragen:
             • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?         Besondere    Bedingungen
             • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?            zur Hausratversicherung
             • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen          Hier finden Sie die einzelnen Leistungserweite-
               Daten?                                           rungen der Allgemeinen Bedingungen zu Ihrem
                                                                Versicherungsschutz.
             Leistungseinschlüsse
                                                                Besondere  Bedingungen
             Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsüber-
             sicht zu den Inhalten Ihrer Versicherung.          zur Balkonkraftwerkversi-
                                                                cherung
                                                                Hier finden Sie die Leistungserweiterungen der
                                                                Balkonkraftwerkversicherung zu Ihrem Versi-
                                                                cherungsschutz.

                                                                Satzung
                                                                Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
02_2026_V3

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                Hausratversicherung
                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                Unternehmen:     Ammerländer Versicherung VVaG
                Sitz:            Westerstede (Deutschland)                             Produkt: Excellent
                Rechtsform:      Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


             Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
             Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-
             antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
             Sie bitte alle Unterlagen durch.

             Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

             Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Be-
             schädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.


                     Was ist versichert?                                           Versicherte Kosten
                                                                                   ✓ Versichert sind die infolge eines Versi-
                     Versicherte Sache                                                cherungsfalls notwendigen und tat-
                                                                                      sächlich angefallenen
                     ✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung.
                        Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt                     ✓ Schadenabwendungs- und Scha-
                        zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver-                         denminderungskosten,
                        brauch) dienen, wie beispielsweise:                           ✓ Aufräumungskosten, Bewegungs-
                        ✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung,                                   und Schutzkosten,
                        ✓ elektrische und elektronische Haushaltge-                   ✓ Hotelkosten,
                            räte (z. B. Waschmaschine, TV, Compu-                     ✓ Umzugskosten, Transport- und La-
                            ter),                                                        gerkosten,
                        ✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Woh-                    ✓ Bewachungskosten,
                            nung gehören,                                             ✓ Kosten für provisorische Maßnah-
                        ✓ Bargeld und Wertsachen (z. B. Schmuck)                         men,
                            in begrenzter Höhe.                                       ✓ Schlossänderungskosten.
                     Versicherte Gefahren
                     ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                        Überspannungsschäden durch Blitz,                          Was ist nicht versichert?
                     ✓ Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder                  x Nicht versichert sind beispielsweise:
                        Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung,
                     ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem                     x vom Gebäudeeigentümer einge-
                                                                                             brachte Sachen, für die dieser die
                        Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
                                                                                             Gefahr trägt,
                        solchen Tat,
                     ✓ Leitungswasser,                                                   x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhä-
                                                                                             nger,
                     ✓ Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
                     ✓ Sturm oder Hagel.                                                 x Luft- und Wasserfahrzeuge
                     ✓ Wenn vereinbart, auch Diebstahl von Fahrrä-
                        dern.

                     Versicherte Schäden                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                     ✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Be-                     !     Es gibt eine Reihe von Fällen, in de-
                        schädigung oder Abhandenkommen der ver-                          nen der Versicherungsschutz einge-
                        sicherten Sachen infolge eines Versiche-                         schränkt sein kann. In jedem Fall vom
                        rungsfalls                                                       Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                                                         sind zum Beispiel:
                     Versicherungssumme und Versicherungswert
                     ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte                        !    Krieg,
                        Betrag, der dem Versicherungswert entspre-                       !    Kernenergie,
                        chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach-                  !    Schwamm,
                        teile bei der Entschädigungsberechnung ent-
                        stehen.                                                          !    Sturmflut,
                                                                                         !    Schäden, die Sie vorsätzlich her-
                                                                                              beigeführt haben.
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             Wo bin ich versichert?

             ✓ Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich
                 der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.


             Welche Verpflichtungen habe ich?

             -   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

             -   Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

             -   Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.

             -   Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.

             -   Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müs-
                 sen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


             Wann und wie zahle ich?
             Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts
             – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
             rungsbeginns zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt.
             Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie
             können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


             Wann beginnt und wann endet die Deckung?
             Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
             ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz
             mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich auto-
             matisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
             Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des
             dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


             Wie kann ich den Vertrag kündigen?
             Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
             Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei
             endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
             Dauer
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                Balkonkraftwerkversicherung
                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                Unternehmen:       Ammerländer Versicherung VVaG
                Sitz:              Westerstede (Deutschland)                           Produkt: Balkonkraftwerk
                Rechtsform:        Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


             Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
             Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-
             antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
             Sie bitte alle Unterlagen durch.

             Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

             Wir bieten Ihnen eine Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung für Balkonkraftwerke an. Diese schützt Sie vor
             den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung Ihres betriebsfertigen Balkonkraftwerks.


                     Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?

                     ✓ Die Balkonkraftwerkversicherung leistet,                    x Nicht versichert sind beispielsweise:
                         wenn Ihr betriebsfertiges Balkonkraftwerk
                         durch einen unvorhergesehen eintretenden                        x Verschleißteile
                         Schaden beschädigt wird oder abhanden-
                         kommt.                                                          x Wechseldatenträger
                         Der Versicherer leistet Entschädigung für den
                         entstandenen Nutzungsausfall, wenn die
                                                                                         x Verbrauchsmaterialien
                         technische Einsatzmöglichkeit des versicher-                    x Kernenergie
                         ten Balkonkraftwerks durch einen dem
                         Grunde nach versichertem Sachschaden un-                  x Wir leisten für Schäden überdies nur
                         terbrochen oder beeinträchtigt wird.                            bis zu den vereinbarten Versiche-
                                                                                         rungssummen. Wenn Sie eine Selbst-
                     ✓ Welche wesentlichen Gefahren und Schä-                            beteiligung vereinbart haben, ist diese
                         den sind versichert?                                            bei jedem Versicherungsfall zu berück-
                                                                                         sichtigen.
                         ✓ Diebstahl und Einbruchdiebstahl
                         ✓ Bedienungsfehler, Ungeschicktlichkeit,
                            Vorsatz Dritter
                         ✓ Konstruktions-, Material- oder Ausfüh-                  Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                            rungsfehler
                         ✓ Kurzschluss, Überstrom oder Überspan-                   !     Wir können nicht alle denkbaren Fälle
                            nung                                                         versichern. Sonst müssten wir einen
                         ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder                   erheblich höheren Beitrag verlangen.
                            Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile                   Deshalb haben wir einige Fälle aus
                            oder seiner Ladung sowie Schwelen,                           dem Versicherungsschutz herausge-
                            Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion                       nommen, z.B. alle Schäden:

                         ✓ Wasser, Feuchtigkeit                                          !   aus vorsätzlicher Handlung
                         ✓ Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwem-                        !   Schäden durch Mängel
                            mung
                                                                                         !   Schäden durch betriebsbedingte
                                                                                             Abnutzung
                     Wie hoch ist die Versicherungssumme?                                !   Schäden durch die Dritte als Liefe-
                                                                                             ranten, Werkunternehmer oder für
                     ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-                              den ein Dritter aus einem Repara-
                         summen können Sie Ihrem Antrag oder auch                            turauftrag einzutreten hat.
                         Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
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             Wo bin ich versichert?

             ✓ Ihr Balkonkraftwerk ist innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes
                versichert.


             Welche Verpflichtungen habe ich?
             Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

             ✓ Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
             ✓ Teilen Sie uns mit, wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit verändert.
             ✓ Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti-
               gen.

             ✓ Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatz-
               ansprüche geltend gemacht worden sind.

             ✓ Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
               wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


             Wann und wie zahle ich?
             Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche-
             rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines
             Widerrufrechts. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je
             nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie kön-
             nen uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine
             monatliche Zahlungsweise (Mindestrate 3,00 Euro) ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat
             möglich.


             Wann beginnt und wann endet die Deckung?
             Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
             ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz
             mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich auto-
             matisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
             Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des
             dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


             Wie kann ich den Vertrag kündigen?
             Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
             Monate vorhergeschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei
             endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Ver-
             trag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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             Allgemeine Vertragsinformationen
             Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten ........................................................................................7
             Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ...................................................................................................7
             Wann der Versicherungsschutz beginnt ...................................................................................................7
             Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen ..............................................................................7
             Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ....................................8
             Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...........8
             In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ....................................................................................8
             Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet .......................................................................................................8
             Hinweise zum Datenschutz ......................................................................................................................8


             Was Sie über Ihren Versicherer wissen                                        von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, ent-
                                                                                          stehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten
             sollten                                                                      können wir Ihnen in Rechnung stellen.
             Sie erreichen uns wie folgt:

             Ammerländer Versicherung VVaG                                                Wann der Versicherungsschutz beginnt
             Bahnhofstr. 8
             26655 Westerstede                                                            Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhal-
             Telefon: 04488 53737-0                                                       ten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag
             E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de                                    auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenom-
             Internet: www.ammerlaender-versicherung.de                                   men haben. Es bedeutet nicht, dass Sie ab sofort ver-
                                                                                          sichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt viel-
             Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im                           mehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
             Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg unter                             Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
             der Nummer HRB 201743 eingetragen.                                           Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt ha-
                                                                                          ben, die Beiträge abzubuchen.
             Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von
             Schaden- und Unfallversicherungen.                                           Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und
                                                                                          des Versicherungsschutzes können Sie den Versi-
                                                                                          cherungsbedingungen entnehmen, die dem Vertrag
             Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen                                         zugrunde liegen.

             Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Viertel-
             jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche                         Laufzeit des Vertrages und Kündi-
             Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen                      gungsbedingungen
             vereinbart haben. Dies können Sie dem Versiche-
             rungsschein und dem Antrag entnehmen.                                        Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen ver-
                                                                                          einbarten Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum
             Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein                                  können Sie dem Antrag und dem Versicherungs-
             ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann re-                        schein entnehmen. Eine Kündigung ist für Sie und für
             gelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zah-                           uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich,
             len müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag                           sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
             müssen Sie – unabhängig von dem Bestehen eines
             Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt                             Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, ha-
             des vereinbarten und im Versicherungsschein ange-                            ben wir zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu
             gebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zah-                               Jahr für den Fall vereinbart, dass der Vertrag nicht
             lungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                       gekündigt wird. Sie und wir können immer zum
             erhalten.                                                                    Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündi-
                                                                                          gen.
             Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem
             Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzei-                           Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie
             tige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Beim                            bitte den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Ver-
             Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr                         trag zugrunde liegen.
             Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung
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             Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte              Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
             bestehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-
             sicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde            welches Gericht bei Rechtsstreitigkei-
             liegen.                                                      ten zuständig ist
                                                                          Es gilt deutsches Recht.
             Was Sie tun können, wenn es zwischen                         Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kön-
             Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt                        nen Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes
                                                                          geltend machen oder bei dem Gericht, das für unse-
             Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden            ren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
             sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu
             dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,              Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
             stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemög-                können wir bei dem Gericht geltend machen, das für
             lichkeiten offen.                                            Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den
                                                                          Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
             Unser Beschwerdemanagement                                   werbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns
             Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu           alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an
             zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:        dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Be-
             Ammerländer Versicherung VVaG                                triebes befindet.
             - Beschwerdemanagement -                                     Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren
             Bahnhofstr. 8                                                Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
             26655 Westerstede                                            Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgeset-
             E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versiche-                    zes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
             rung.de                                                      Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
             Versicherungsombudsmann                                      kannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand
             Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den            Westerstede.
             Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen
             erreichen Sie wie folgt:
                                                                          In welcher Sprache wir mit Ihnen kom-
             Versicherungsombudsmann e.V.                                 munizieren
             Postfach 080632
             10006 Berlin                                                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
             E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds-
             mann.de
             Internet: www.versicherungsombudsmann.de                     Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet
             Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-             In den Sparten WoMobil-, Fahrrad-Vollkasko-, Unfall-
             hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende            , Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversi-
             Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an           cherung können wir nur Versicherungsschutz gewäh-
             dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                      ren, wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsneh-
                                                                          mers (VN) in Deutschland ist. In den Sparten Wohn-
             Versicherungsaufsicht                                        gebäude (VGV) und Hausrat (VHV) können wir nur
             Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder          Versicherungsschutz gewähren, wenn das zu versi-
             treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-           chernde Gebäude (VGV) oder der gewöhnliche Ver-
             abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns          sicherungsort (VHV) sich in Deutschland befinden.
             zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
             ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes-
             anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon-          Hinweise zum Datenschutz
             taktdaten sind:
                                                                          Vorbemerkung
             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht              Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur
             (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht                         noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
             Graurheindorfer Straße 108                                   (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält-
             53117 Bonn                                                   nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;
             E-Mail: poststelle@bafin.de                                  auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Ver-
             Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-            sichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Hand-
             stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-   lungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die
             scheiden kann.                                               Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu
                                                                          Ihrer Person wird durch die Europäische Daten-
             Rechtsweg                                                    schutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach
             Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-              ist die Datenverarbeitung und Nutzung zulässig,
             weg zu beschreiten.                                          wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift
                                                                          sie erlaubt.

                                                                          Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes fin-
                                                                          den sich in der Europäischen Datenschutzgrundver-
                                                                          ordnung (EU DSGVO) und dem Telemediengesetz
                                                                          (TMG).
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             Verantwortlicher ist die                                    Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese
             Ammerländer Versicherung VVaG                               Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre-
             Bahnhofstraße 8                                             chende versicherungstechnische Angaben von
             26655 Westerstede                                           uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
             Telefon: 04488 53737-0                                      Versicherungsschutzes und des Risikos und Risi-
             E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de                   kozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Perso-
                                                                         nalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko-
             Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vor-           und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
             stand Axel Eilers, Christian Buschkotte und Christine       auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Ver-
             Lühr-Boekhoff.                                              fügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
                                                                         die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,
             Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per
                                                                         denen sie ebenfalls entsprechende Daten über-
             Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zu-
                                                                         geben.
             satz – Datenschutzbeauftragter –, per E-Mail unter
             datenschutz@ammerlaender-versicherung.de sowie           3. Datenübermittlung an andere Versicherer
             telefonisch unter 04488 53737-0.                            Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der
                                                                         Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsän-
             Einwilligungserklärung
                                                                         derung und im Schadenfall dem Versicherer alle
             Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen-
                                                                         für die Einschätzung des Wagnisses und die
             den Interessenabwägung und im Hinblick auf eine si-
                                                                         Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzu-
             chere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist
                                                                         geben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten
             in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungser-
                                                                         und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
             klärung nach der DSGVO aufgenommen worden.
                                                                         gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
             Diese gilt über die Beendigung des Versicherungs-
                                                                         bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um
             vertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Le-
                                                                         Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventu-
             bens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung
                                                                         elle Widersprüche in den Angaben des Versicher-
             des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wi-
                                                                         ten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststel-
             derruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antrag-
                                                                         lungen zum entstandenen Schaden zu schließen,
             stellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.
                                                                         kann es erforderlich sein, andere Versicherer um
             U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf
                                                                         Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte
             oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungs-
                                                                         auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in
             erklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung
                                                                         bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, ge-
             in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
                                                                         setzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
             wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
                                                                         lungsabkommen) eines Austausches von perso-
             Schweigepflichtentbindungserklärung                         nenbezogenen Daten unter den Versicherern.
             Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die          Dabei werden Daten des Betroffenen weitergege-
             wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterlie-        ben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
             gen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen               Art des Versicherungsschutzes und des Risikos
             (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,         oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe
             Kranken- und Unfallversicherung (Personenversi-             und Schadentag. Bei Versicherungsverträgen,
             cherung) ist daher im Antrag auch eine Schweige-            die einen Schutzbrief oder eine Ausfalldeckung
             pflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden           enthalten, werden Ihre personenbezogenen Da-
             wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die       ten an den Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
             Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                      Versicherer weitergegeben, damit Sie im Scha-
                                                                         densfall die Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
             1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                   Leistungen unmittelbar beim jeweiligen Versiche-
                Wir speichern Daten, die für den Versicherungs-          rer beantragen und abrufen können.
                vertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre
                Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer-         4. Datenübermittlung an Versicherungsvermitt-
                den zum Vertrag versicherungstechnische Daten            ler
                wie Kundennummer (Partnernummer), Versiche-              Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit
                rungssumme,      Versicherungsdauer,       Beitrag,      durch einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer
                Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die An-         Einwilligung auch berät. Vermittler in diesem Sinn
                gaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines      sind Versicherungsmakler. Der Makler führt eine
                Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Ver-         nach den im Versicherungsgewerbe üblichen
                tragsdaten). Bei einem Versicherungsfall spei-           Grundsätzen ordnungsgemäße Betreuung des
                chern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf.              Versicherungsnehmers und Verwaltung des Ver-
                auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt         sicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben
                ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Fest-        ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der
                stellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-        Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die
                Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversi-          Betreuung und Beratung notwendigen Angaben
                cherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsda-              aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsda-
                ten).                                                    ten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art
                                                                         des Versicherungsschutzes und des Risikos,
             2. Datenübermittlung an Rückversicherer                     Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versi-
                Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird             cherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck
                ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von        von Vertragsanpassungen in der Personenversi-
                ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb ge-             cherung können an den zuständigen Vermittler
                ben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an       auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
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                Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich ver-
                pflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und
                seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.
                B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu be-
                achten.

             Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre
             Rechte
             Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben
             dem eingangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht
             auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzun-
             gen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Lö-
             schung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. We-
             gen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterun-
             gen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Da-
             tenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
             Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Be-
             richtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim
             Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren
             Versicherer.

             Einwilligungsklausel nach der Europäischen Da-
             tenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
             Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
             • die Ammerländer Versicherung die von mir in die-
               sem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch
               Gesundheitsdaten – erhebt, speichert und nutzt,
               soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begrün-
               dung, Durchführung oder Beendigung dieses Ver-
               sicherungsvertrages erforderlich ist.
             • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit er-
               forderlich – an Rückversicherungen übermittelt und
               dort zu den genannten Zwecken verwendet wer-
               den. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die
               Ammerländer Versicherung tätigen Personen im
               Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren
               nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
               Schweigepflicht.
             • die Ammerländer Versicherung meine Daten –
               auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach §
               203 StGB geschützten Daten in den oben genann-
               ten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich
               zuständigen selbstständigen Versicherungsver-
               mittler übermittelt und diese dort erhoben, gespei-
               chert und zu Beratungszwecken genutzt werden
               dürfen.
             • die Ammerländer Versicherung meine Daten –
               auch Gesundheitsdaten – an die in der im Internet
               veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt
               und dass die Gesundheitsdaten dort für die ange-
               führten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, ver-
               arbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer
               Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich,
               entbinde ich die Mitarbeiter der Ammerländer Ver-
               sicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
               Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer
               nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
               Schweigepflicht.

             Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer
             (betroffene Person) über die Art, den Umfang und
             Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbe-
             zogener Daten durch uns, die Ammerländer Versi-
             cherung VVaG (Verantwortliche), auf. Die Daten-
             schutzerklärung finden Sie unter https://www.ammer-
             laender-versicherung.de/datenschutz.aspx
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             Leistungseinschlüsse in der
             Hausratversicherung Excellent-Schutz

                                                 Versicherte Gefahren und Schäden

                = versichert     -- = nicht versichert                                        Excellent
             Feuer, Explosion
             Nutzwärmeschäden
             Blitzschäden einschl. Überspannung
             Schäden durch Spannungsschwankungen
             Schäden an Kühl- und Gefriergut durch eine unvorhersehbare
             Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)
             Kühl- und Gefriergut infolge technischen Geräteversagens
             Explosion
             Implosion
             Seng- und Schmorschäden
             Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
             Überschalldruckwellen
             Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
             Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper
             Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
             Schäden durch Blindgänger

             Leitungswasser
             Wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,
             Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
             Aquarien und Wasserbetten
             Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
             Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen

             Sturm, Hagel und Starkregen
             Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung
             (inkl. Balkon und Terrasse)
             Sturmschäden ohne Mindestwindstärke innerhalb des Gebäudes
             Hagelschäden
             Eindringen von Niederschlägen (SB 250,- EURO)                                  bis 3 % der VS
             Mitversicherung von Rückstauschäden (Voraussetzung
             Rückstausicherung) SB 250,- EURO, bis 5 % der VS
             Überschwemmung durch Starkregen (Elementarversicherung)

             Diebstahl, Raub, Vandalismus
             Diebstahl aus Kfz                                                                 (weltweit)
             Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und -geräten
             Diebstahl von Grills
             Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftsräumen
             Diebstahl von fest verankerten Skulpturen                                      bis 3 % der VS
             Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten bis 1 % der VS
             Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
             Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
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                                                   Versicherte Gefahren und Schäden

                = versichert    -- = nicht versichert                                               Excellent
             Seniorenschutz:
             Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie
             Taschendiebstahl (SB 250,- EURO) bis 1 % der VS max. 1.500,- EURO
             Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt (SB 100,- EURO)               bis 3 % der VS
             Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten    bis 150,- EURO
             Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt
                                                                                                (Bargeld max. 500,-
             oder während einer Kurzzeitpflege
                                                                                                      EURO)
             Diebstahl am Arbeitsplatz
             Diebstahl durch Hausangestellte                                                     bis 300,- EURO
             Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
             Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
             (Wertsachen, Bargeld, Handy etc. bis 1.000,- EURO)
             Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch durch unbekannte Täter
             Vandalismusschäden nach Einbruch
             Vandalismusschäden nach Einschleichen
             Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch                              bis 5.000,- EURO
             räuberische Erpressung (Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort)
             Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes                                    bis 10.000,- EURO
             Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat                                        bis 3.000,- EURO
             Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
             Böswillige Beschädigung durch Graffiti bis 1 % der VS
             Transportmittelunfall
                                                                                                  100 % bereits
             Fahrraddiebstahl
                                                                                                  mitversichert
             Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl
             Keine Einstellpflicht für Fahrräder
             Beschädigung an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden

             Cyber-Schutz
             Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz) SB 50,- EURO                                    bis 3.500,- EURO
             Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-Schutz)                                      bis 3.500,- EURO
             Vermögensschäden durch Pharming (Cyber-Schutz)                                      bis 3.500,- EURO
             Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-Schutz)                                      bis 3.500,- EURO
             Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
             Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)                                               bis 3.500,- EURO


                                               Versicherungsort, Außenversicherung

                = versichert    -- = nicht versichert                                               Excellent
             Hausrat in Wohngemeinschaften
             Hausrat in Einliegerwohnungen
             Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
             Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner
             Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück
             Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks (keine Wertsachen)
             Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung                                        bis zu 12 Monaten
                                                                                                bis 100 % der VS
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                                               Versicherungsort, Außenversicherung

                = versichert   -- = nicht versichert                                                    Excellent
             vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis zu 12 Monaten
                                                                                                    bis 20 % der VS,
             Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland
                                                                                                   max. 20.000,- EURO,
                                                                                                    Wertsachen: max.
                                                                                                     2.500,- EURO
             Versicherungsschutz bei Umzug in beiden Wohnungen bis 90 Tage
             Verzicht auf Anzeige von Gerüsten am Gebäude
             Außenversicherung für Sportgeräte                                                      bis 10.000,- EURO
             Eingelagerter Hausrat für max. 12 Monate


                                                        Versicherte Kosten

                = versichert   -- = nicht versichert                                                    Excellent
             Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
             Transport- und Lagerkosten bis 12 Monate
             Schadenabwendungs-, Minderungskosten
             Bewachungskosten
             Schlossänderungen
             Schlossänderungen für Wertbehältnisse
             Schlüsseldienst                                                                         bis 300,- EURO
             Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl
             Schäden durch Rauchmelder-Fehlalarm                                                    bis 1.000,- EURO
             Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen
             nach Leitungswasserschaden
             Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
             Kostenpauschale                                                                        ab 1.000,- EURO
                                                                                                       50,- EURO
             Hotelkosten
             Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
             Schäden an behindertengerechten Einbauten
             Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere                                            bis 10.000,- EURO
             Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
             Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
             Reiserücktrittskosten nach einem Schaden bis 3.500,- EURO
             Umzugskosten nach einem Schaden
             Sachverständigenkosten
             Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
             Kosten eines Haustieres für Unterbringung und Tierarzt nach einem Versicherungsfall
             Kinderbetreuung im Notfall (nach versichertem Schaden)                                 ab 1.500,- EURO
                                                                                                      350,- EURO
             Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand bis 500,- EURO
             Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern                                    bis 300,- EURO
             Mehrkosten durch Preissteigerungen
             Mehrkosten durch Technologiefortschritt
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                                                        Versicherte Sachen

                = versichert   -- = nicht versichert                                               Excellent
             Kfz-Zubehör (bei Einbruchdiebstahl und Brand)                                     bis 10.000,- EURO
             Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
             Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen
             Handelswaren und Musterkollektionen                                               bis 20.000,- EURO
             Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher
             Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Go-Karts, Spielfahrzeuge

             Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte
             Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme
             Hausrat einer Pflegekraft und Au Pair
             technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
             Smart-Home                                                                        bis 3.500,- EURO
             Haustiere


                                                             Wertsachen

                = versichert   -- = nicht versichert                                               Excellent
             Wertsachen                                                                        bis 100 % der VS
             Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen
             sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten       bis 50.000,- EURO
             und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden
             Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, die sich außerhalb eines anerkannten
                                                                                               bis 25.000,- EURO
             und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden

             Bargeld, das sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen
                                                                                               bis 3.500,- EURO
             Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befindet
             Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer                                  bis 100 % der VS


                                                          Besonderheiten

                = versichert   -- = nicht versichert                                               Excellent
             Nachhaltigkeit                                                                         bis 25 %
                                                                                               max. 3.500,- EURO
             Mitversicherung von Wallboxen                                                     bis 3.500,- EURO
             Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-Garantie)
             Besitzstandsgarantie
             Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
             Einhaltung des Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
             Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit bei Versichererwechsel
             künftige Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)
             unbenannte Gefahren – Allgefahrendeckung

             Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
             Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (siehe Besondere Bedingungen)
             Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
             Sicherheitsvorschriften (siehe Besondere Bedingungen)
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                                                           Besonderheiten

                = versichert     -- = nicht versichert                                 Excellent
             Vorsorgeversicherung
             erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung              bis 30 % der VS
                                                                                    bis 50 % der VS,
             Vorsorgeversicherung für Kinder
                                                                                    max. 12 Monate
             Erweiterter Unterversicherungsverzicht
             Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
             12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart)
             bei Umzug in größere Wohnung


                                                              Sonstiges

                = versichert     -- = nicht versichert                                 Excellent
             Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
             Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim
             Verzicht auf die Kündigungsfrist zum Ablauf
             Summen- und Konditionsdifferenzdeckung


                                                              Bausteine

                                                                                       Excellent
             Balkonkraftwerk                                                           inklusive
             Glas                                                                       optional
             Elementar                                                                  optional
             Fahrrad-Vollkasko                                                          optional
             WoMobil                                                                    optional
             Reisegepäck                                                                optional
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             Leistungseinschlüsse in der
             Balkonkraftwerkversicherung

                = versichert

                                                       Versicherungssumme
             Versicherungssumme für Balkonkraftwerke                                                  max. 3.000 €
             Nutzungsausfall (max. 12 Monate)

                                                        Versicherte Sachen
             Solar- bzw. Photovoltaikmodule
             Modultragekonstruktion
             Montagesets, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
             Wechselrichter
             Laderegler, Trafos und Akkumulatoren (wieder aufladbare Batterien)
             Einspeise- und Erzeugungszähler
             Gleich- und Wechselstromverkabelungen

                                                Versicherte Gefahren und Schäden
             Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
             Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
             Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
             Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
             oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
             Diebstahl, Einbruchdiebstahl
             Raub, Plünderung
             Vandalismus nach einem Einbruch
             Wasser, Feuchtigkeit
             Sturm, Hagel, Frost, Eisgang oder Überschwemmung
             Tierbiss
             Innere Unruhen
             Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

                                                         Versicherte Kosten
             Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
             Bewegungs- und Schutzkosten
             Luftfrachtkosten
             Feuerlöschkosten
             Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
             Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
             Mehrkosten durch Technologiefortschritt
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                 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                 Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                 Versicherungsvertragsgesetz
             Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                        fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir
                                                                              den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
             damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß                Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausge-
             prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegen-         schlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
             den Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-              der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu an-
             ten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen               deren Bedingungen, geschlossen hätten.
             Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten
             Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,            3. Vertragsänderung
             wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben ma-              Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
             chen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verlet-            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
             zung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden             Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
             Information entnehmen.                                           gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
             Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten                         ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden
             bestehen?                                                        die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbe-
                                                                              standteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos ver-
             Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-       letzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der
             tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,            laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
             nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsge-           Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag
             mäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer              um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
             Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform          cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kön-
             nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch           nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu-
             insoweit zur Anzeige verpflichtet.                               gang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
                                                                              fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in
             Welche Folgen können eintreten, wenn                             unserer Mitteilung hinweisen.
             eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt                  4. Ausübung unserer Rechte
             wird?                                                            Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                              gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
             1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes               Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
                Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-        mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,            Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
                wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch                  Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
                grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger          übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzu-
                Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück-            geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
                trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der       gründung können wir nachträglich weitere Umstände
                nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen              angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
                Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rück-            verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum
                tritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir         Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
                den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles,          nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
                bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn           fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann-
                Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig an-         ten.
                gegebene Umstand
                • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-    5. Stellvertretung durch eine andere Person
                   sicherungsfalles                                           Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch
                • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer           eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der
                   Leistungspflicht                                           Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt je-          rückwirkenden Vertragsänderung und der Aus-
                doch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt ha-      schlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die
                ben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Bei-          Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre
                trags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der               eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
                Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-            können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
                spricht.                                                      sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                                                                              berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
             2. Kündigung                                                     Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
                Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie
                die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach
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             Allgemeine Hausrat-
             Versicherungsbedingungen VHB 2022

             Inhaltsverzeichnis

                                 Abschnitt A                         § 26 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                     § 27 Gefahrerhöhung
             §1   Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                     § 28 Überversicherung
                  (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
                                                                     § 29 Mehrere Versicherer
             §2   Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                                                                     § 30 Versicherung für fremde Rechnung
                  Luftfahrzeuge
                                                                     § 31 Aufwendungsersatz
             §3   Einbruchdiebstahl
                                                                     § 32 Übergang von Ersatzansprüchen
             §4   Leitungswasser
                                                                     § 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall
             §5   Sturm, Hagel
                                                                     § 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
             §6   Versicherte und nicht versicherte Sachen,
                                                                     § 35 Anzeigen, Willenserklärungen,
                  Versicherungsort
                                                                          Anschriftenänderungen
             §7   Außenversicherung
                                                                     § 36 Agentenvollmacht
             §8   Versicherte Kosten
                                                                     § 37 Repräsentanten
             §9   Versicherungswert, Versicherungssumme
                                                                     § 38 Verjährung
             § 10 Anpassung der Prämie
                                                                     § 39 Gerichtsstand
             § 11 Wohnungswechsel
                                                                     § 40 Anzuwendendes Recht
             § 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
                                                                     § 41 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
             § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
                                                                          uns einmal nicht zufrieden sind?
                  Wertschutzschränke
             § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
             § 15 Sachverständigenverfahren
             § 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit
                  des Versicherungsnehmers vor und nach dem
                  Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift
             § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände
             § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen


                                 Abschnitt B
             § 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder
                  seines Vertreters
             § 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
                  Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der
                  Erst- oder Einmalprämie
             § 21 Dauer und Ende des Vertrages
             § 22 Folgeprämie
             § 23 Lastschriftverfahren
             § 24 Ratenzahlung
             § 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
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                             Abschnitt A                                  Grundstück, auf dem der Versicherungsort
                                                                          liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art
                                                                          entstanden sind. Spuren eines direkten Blitz-
                                                                          schlags an anderen Sachen als an elektri-
             §1   Versicherte Gefahren und Schäden (Versi-
                                                                          schen Einrichtungen und Geräten oder an An-
                  cherungsfall), generelle Ausschlüsse
                                                                          tennen stehen Schäden anderer Art gleich.
             1.   Versicherungsfall                                4.1.   Explosion
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-          Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe-
                  sicherte Sachen, die durch                              streben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
                  a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,            plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
                      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-             Eine Explosion eines Behälters (Kessel,
                      ges, seiner Teile oder seiner Ladung;               Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine
                  b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei-              Wandung in einem solchen Umfang zerrissen
                      nem Einbruch sowie Raub oder den Ver-               wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des
                      such einer solchen Tat;                             Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
                  c) Leitungswasser;                                      des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines
                  d) Sturm, Hagel                                         Behälters eine Explosion durch chemische
                  zerstört oder beschädigt werden oder infolge-           Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerrei-
                  dessen abhandenkommen.                                  ßen seiner Wandung nicht erforderlich.
             2.   Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und             4.2.   Implosion
                  Kernenergie                                             Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehba-
                  a) Ausschluss Krieg                                     rer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                 äußeren Überdruck infolge eines inneren Un-
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht             terdruckes.
                     auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche
                     Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-      5.     Nicht versicherte Schäden
                     bellion oder Aufstand.                               Nicht versichert sind
                  b) Ausschluss Innere Unruhen                            a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                    Schäden durch Erdbeben;
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht             b) Sengschäden;
                     auf Schäden durch innere Unruhen.                    c) Schäden, die an Verbrennungskraftma-
                  c) Ausschluss Kernenergie                                  schinen durch die im Verbrennungsraum
                     Die Versicherung erstreckt sich ohne                    auftretenden Explosionen, sowie Schä-
                     Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht                den, die an Schaltorganen von elektri-
                     auf Schäden durch Kernenergie, nukleare                 schen Schaltern durch den in ihnen auftre-
                     Strahlung oder radioaktive Substanzen.                  tenden Gasdruck entstehen.
                                                                             Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b) und 5 c)
             §2   Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,                  gelten nicht, soweit diese Schäden Folge
                  Luftfahrzeuge                                              eines versicherten Sachschadens gemäß
                                                                             Nr. 1 sind.
             1.   Versicherte Gefahren und Schäden
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-   §3     Einbruchdiebstahl
                  sicherte Sachen, die durch
                  a) Brand;                                        1.     Versicherte Gefahren und Schäden
                  b) Blitzschlag;                                         Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
                  c) Explosion, Implosion;                                sicherte Sachen, die durch
                  d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-              a) Einbruchdiebstahl;
                      ges, seiner Teile oder seiner Ladung zer-           b) Vandalismus nach einem Einbruch;
                      stört oder beschädigt werden oder abhan-            c) Raub
                      denkommen.                                          oder durch den Versuch einer solchen Tat ab-
                                                                          handenkommen, zerstört oder beschädigt
             2.   Brand                                                   werden.
                  Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestim-
                  mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn        2.     Einbruchdiebstahl
                  verlassen hat und das sich aus eigener Kraft            Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
                  auszubreiten vermag.                                    a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht,
                                                                             einsteigt oder mittels eines Schlüssels,
             3.   Blitzschlag                                                dessen Anfertigung für das Schloss nicht
                  Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang ei-              von einer dazu berechtigten Person ver-
                  nes Blitzes auf Sachen. Überspannungs-,                    anlasst oder gebilligt worden ist (falscher
                  Überstrom- oder Kurzschlussschäden an                      Schlüssel) oder mittels anderer Werk-
                  elektrischen Einrichtungen und Geräten sind                zeuge eindringt; der Gebrauch eines fal-
                  nur versichert, wenn an Sachen auf dem                     schen Schlüssels ist nicht schon dann
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                     bewiesen, wenn feststeht, dass versi-                   infolge einer nicht verschuldeten sonsti-
                     cherte Sachen abhandengekommen sind;                    gen Ursache wie beispielsweise Ohn-
                  b) in einem Raum eines Gebäudes ein Be-                    macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
                     hältnis aufbricht oder falsche Schlüssel                dadurch seine Widerstandskraft ausge-
                     (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt,                schaltet ist;
                     um es zu öffnen; der Gebrauch eines fal-             b) Dem Versicherungsnehmer stehen Perso-
                     schen Schlüssels ist nicht schon dann be-               nen gleich, die mit seiner Zustimmung in
                     wiesen, wenn feststeht, dass versicherte                der Wohnung anwesend sind;
                     Sachen abhandengekommen sind;                        c) Nicht versichert sind Sachen, die an den
                  c) aus einem verschlossenen Raum eines                     Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst
                     Gebäudes Sachen entwendet, nachdem                      auf Verlangen des Täters herangeschafft
                     er sich in das Gebäude eingeschlichen                   werden, es sei denn, das Heranschaffen
                     oder dort verborgen gehalten hatte;                     erfolgt nur innerhalb des Versicherungsor-
                  d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem                  tes, an dem die Tathandlungen nach a)
                     Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird             verübt wurden.
                     und eines der Mittel gemäß Nr. 4a, aa)
                     oder 4a bb) anwendet, um sich den Besitz        5.   Nicht versicherte Schäden
                     des gestohlenen Gutes zu erhalten;                   Die Versicherung erstreckt sich ohne Rück-
                  e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb        sicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
                     oder außerhalb des Versicherungsortes                Schäden, die verursacht werden durch wei-
                     durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub              tere Elementargefahren (Überschwemmung,
                     gemäß Nr. 4 an sich gebracht hatte, in ei-           Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck,
                     nen Raum eines Gebäudes eindringt oder               Lawinen, Vulkanausbruch).
                     dort ein Behältnis öffnet;
                  f) in einen Raum eines Gebäudes mittels            §4   Leitungswasser
                     richtigem Schlüssel eindringt, den er – in-
                     nerhalb oder außerhalb des Versiche-            1.   Bruchschäden
                     rungsortes – durch Diebstahl an sich ge-             Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a)
                     bracht hatte, vorausgesetzt, dass weder              und b) zum versicherten Hausrat gehören
                     der Versicherungsnehmer noch der Ge-                 (siehe Abschnitt „A“ § 6), leistet der Versiche-
                     wahrsamsinhaber den Diebstahl des                    rer Entschädigung für innerhalb von Gebäu-
                     Schlüssels durch fahr-lässiges Verhalten             den eintretende
                     ermöglicht hatte.                                    a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden
                                                                              an Rohren
             3.   Vandalismus nach einem Einbruch                         aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitun-
                  Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor,                  gen) oder den damit verbundenen Schläu-
                  wenn der Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder              chen;
                  2f bezeichneten Arten in den Versicherungs-             bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung so-
                  ort eindringt und versicherte Sachen vorsätz-               wie Klima-, Wärmepumpen- oder Solar-
                  lich zerstört oder beschädigt.                              heizungsanlagen;
                                                                          cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanla-
             4.   Raub
                                                                              gen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil
                  a) Raub liegt vor, wenn
                                                                              von Heizkesseln, Boilern oder vergleich-
                  aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt
                                                                              baren Anlagen sind.
                      angewendet wird, um dessen Widerstand
                                                                          b) frostbedingte Bruchschäden an nachfol-
                      gegen die Wegnahme versicherter Sa-
                                                                              gend genannten Installationen:
                      chen auszuschalten. Gewalt liegt nicht
                                                                          aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spül-
                      vor, wenn versicherte Sachen ohne Über-
                                                                              klosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und
                      windung eines bewussten Widerstandes
                                                                              Absperrhähne,      Ventile,     Geruchsver-
                      entwendet werden (einfacher Diebstahl/
                                                                              schlüsse, Wassermesser) sowie deren
                      Trickdiebstahl);
                                                                              Anschlussschläuche;
                  bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sa-
                                                                          bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder ver-
                      chen herausgibt oder sich wegnehmen
                                                                              gleichbare Teile von Warmwasserhei-
                      lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
                                                                              zungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärme-
                      Leib oder Leben angedroht wird, die inner-
                                                                              pumpen- oder Solarheizungsanlagen.
                      halb des Versicherungsortes – bei mehre-
                                                                              Als innerhalb des Gebäudes gilt der ge-
                      ren Versicherungsorten innerhalb desjeni-
                                                                              samte Baukörper, einschließlich der Bo-
                      gen Versicherungsortes, an dem auch die
                                                                              denplatte.
                      Drohung ausgesprochen wird – verübt
                                                                              Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem
                      werden soll;
                                                                              Dach gelten als Rohre innerhalb des Ge-
                  cc) dem Versicherungsnehmer versicherte
                                                                              bäudes.
                      Sachen weggenommen werden, weil sein
                                                                              Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist,
                      körperlicher Zustand unmittelbar vor der
                                                                              sind Rohre und Installationen unterhalb
                      Wegnahme infolge eines Unfalls oder
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21
                     der Bodenplatte (tragend oder nichttra-            a) durch die unmittelbare Einwirkung des
                     gend) nicht versichert.                               Sturmes oder Hagels auf versicherte Sa-
                                                                           chen oder auf Gebäude, in denen sich ver-
             2.   Nässeschäden                                             sicherte Sachen befinden;
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-        b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
                  sicherte Sachen, die durch bestimmungswid-               bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
                  rig austretendes Leitungswasser zerstört oder            stände auf versicherte Sachen oder auf
                  beschädigt werden oder abhandenkommen.                   Gebäude, in denen sich versicherte Sa-
                  Das Leitungswasser muss aus Rohren der                   chen befinden, wirft;
                  Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)                c) als Folge eines Schadens nach a) oder b)
                  oder damit verbundenen Schläuchen, den mit               an versicherten Sachen;
                  diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen               d) durch die unmittelbare Einwirkung des
                  Einrichtungen oder deren wasserführenden                 Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die
                  Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser-                mit dem versicherten Gebäude oder Ge-
                  oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepum-                 bäuden, in denen sich versicherte Sachen
                  pen- oder Solarheizungsanlagen, aus Was-                 befinden, baulich verbunden sind;
                  serlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus           e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
                  Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.              bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
                  Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,             stände auf Gebäude wirft, die mit dem ver-
                  Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen                   sicherten Gebäude oder Gebäuden, in de-
                  sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser                  nen sich versicherte Sachen befinden,
                  gleich.                                                  baulich verbunden sind.
             3.   Nicht versicherte Schäden                        2.   Sturm
                  a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf           Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung
                      mitwirkende Ursachen Schäden durch                von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort
                  aa) Plansch- oder Reinigungswasser;                   (Windgeschwindigkeit         mindestens     63
                  bb) Schwamm;                                          km/Stunde). Ist die Windstärke für den Scha-
                  cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes            denort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8
                      Gewässer, Überschwemmung oder Witte-              unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer
                      rungsniederschläge oder einen durch               nachweist, dass
                      diese Ursachen hervorgerufenen Rück-              a) die Luftbewegung in der Umgebung des
                      stau;                                                Versicherungsgrundstücks Schäden an
                  dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vul-                 Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
                      kanausbruch;                                         an ebenso widerstandsfähigen anderen
                  ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn,              Sachen angerichtet hat, oder dass
                      dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erd-           b) der Schaden wegen des einwandfreien
                      senkung oder den Erdrutsch verursacht                Zustandes des versicherten Gebäudes
                      hat;                                                 oder des Gebäudes, in dem sich die versi-
                  ff) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der               cherten Sachen befunden haben, oder mit
                      Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,               diesem Gebäude baulich verbundenen
                      durch Druckproben oder durch Umbauten                Gebäuden nur durch Sturm entstanden
                      oder Reparaturarbeiten an dem versicher-             sein kann.
                      ten Gebäude oder an der Sprinkler- oder
                      Berieselungsanlage;                          3.   Hagel
                  gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen             Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in
                      oder sonstigen mobilen Behältnissen;              Form von Eiskörnern.
                  b) Der Versicherer leistet keine Entschädi-
                      gung für Schäden                             4.   Nicht versicherte Schäden
                  aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die            a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
                      nicht bezugsfertig sind und an den in die-            mitwirkende Ursachen Schäden durch
                      sen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-               aa) Sturmflut;
                      findlichen Sachen;                                bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
                  bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge              oder Schmutz durch nicht ordnungsge-
                      dadurch entstehen, dass Wasser aus dem                mäß geschlossene Fenster, Außentüren
                      Aquarium ausgetreten ist.                             oder andere Öffnungen, es sei denn, dass
                                                                            diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel
             §5   Sturm, Hagel                                              entstanden sind und einen Gebäudescha-
                                                                            den darstellen;
                                                                        cc) weitere     Elementargefahren     (Über-
             1.   Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                            schwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
                  Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
                                                                            rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-
                  sicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt
                                                                            ausbruch).
                  werden oder abhandenkommen
                                                                        b) Nicht versichert sind Schäden an
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                  aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die                   bzw. Untermietern des Versicherungsneh-
                      nicht bezugsfertig sind und an den in die-            mers handelt (siehe Nr. 4 e);
                      sen Gebäuden befindlichen Sachen;                 ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Ra-
                  bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäu-                 senmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge,
                      den befinden. Nach Nr. 1 versichert sind              soweit diese nicht versicherungspflichtig
                      jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf               sind;
                      dem sich die versicherte Wohnung befin-           ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
                      det, Antennenanlagen und Markisen,                    einschließlich ihrer Motoren sowie Surfge-
                      wenn sie ausschließlich vom Versiche-                 räte;
                      rungsnehmer genutzt werden.                       gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motori-
                                                                            sierte Flugdrachen;
             §6   Versicherte und nicht versicherte Sachen,             hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen-
                  Versicherungsort                                          stände, die ausschließlich dem Beruf oder
                                                                            dem Gewerbe des Versicherungsneh-
             1.   Beschreibung des Versicherungsumfangs                     mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
                  Versichert ist der gesamte Hausrat in der im              meinschaft lebenden Person dienen; Han-
                  Versicherungsschein bezeichneten Wohnung                  delswaren und Musterkollektionen sind
                  (Versicherungsort).                                       hiervon ausgeschlossen;
                  Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder         ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig art-
                  unmittelbar bevorstehenden Versicherungs-                 gerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und
                  falles aus dem Versicherungsort entfernt und              b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen,
                  in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang                  Vögel).
                  mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt
                                                                   3.   Versicherungsort
                  wird oder abhandenkommt, ist versichert.
                                                                        Versicherungsort ist die im Versicherungs-
                  Hausrat außerhalb der im Versicherungs-
                                                                        schein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung
                  schein bezeichneten Wohnung ist nur im Rah-
                                                                        gehören
                  men der Außenversicherung (siehe Abschnitt
                                                                        a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken
                  „A“ § 7) oder soweit dies gesondert im Versi-
                                                                           dienen und eine selbständige Lebensfüh-
                  cherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
                                                                           rung ermöglichen. Dies sind die aus-
             2.   Definitionen                                             schließlich vom Versicherungsnehmer
                  a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die                  oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
                      dem Haushalt des Versicherungsnehmers                schaft lebenden Person privat genutzten
                      zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver-             Flächen eines Gebäudes. Räume, die
                      brauch) dienen.                                      ausschließlich beruflich oder gewerblich
                  b) Wertsachen und Bargeld gehören eben-                  genutzt werden, gehören nicht zur Woh-
                      falls zum Hausrat. Hierfür gelten beson-             nung, es sei denn, sie sind ausschließlich
                      dere Voraussetzungen und Entschädi-                  über die Wohnung zu betreten (sog. Ar-
                      gungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13).             beitszimmer in der Wohnung);
                  c) Ferner gehören zum Hausrat:                        b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmit-
                  aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen               telbar anschließende Terrassen sowie
                      (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen),                ausschließlich vom Versicherungsnehmer
                      die der Versicherungsnehmer als Mieter               oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
                      oder Wohnungseigentümer auf seine Kos-               schaft lebenden Person zu privaten Zwe-
                      ten beschafft oder übernommen hat und                cken genutzte Räume in Nebengebäuden
                      daher hierfür die Gefahr trägt.                      – einschließlich Garagen – des Grund-
                      Eine anderweitige Vereinbarung über die              stücks, auf dem sich die versicherte Woh-
                      Gefahrtragung ist vom Versicherungsneh-              nung befindet;
                      mer nachzuweisen;                                 c) gemeinschaftlich genutzte, verschließ-
                  bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die se-                  bare Räume, in denen Hausrat bestim-
                      rienmäßig produziert und nicht individuell           mungsgemäß vorgehalten wird (z. B. aus-
                      für das Gebäude gefertigt, sondern ledig-            gewiesene Stellflächen in Fluren, Fahr-
                      lich mit einem geringen Einbauaufwand an             radkeller, Waschkeller), des Grundstücks,
                      die Gebäudeverhältnisse angepasst wor-               auf dem sich die versicherte Wohnung be-
                      den sind;                                            findet;
                  cc) privat genutzte Antennenanlagen und               d) Darüber hinaus werden auch privat ge-
                      Markisen, die ausschließlich der versi-              nutzte Garagen der Wohnung zugerech-
                      cherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen                   net, soweit sich diese zumindest in der
                      und sich auf dem Grundstück befinden,                Nähe des Versicherungsortes befinden.
                      auf dem die versicherte Wohnung liegt;               Die Entschädigungsgrenze ist höchstens
                  dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers                 auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
                      befindliches fremdes Eigentum, soweit es
                                                                   4.   Nicht versicherte Sachen
                      sich nicht um das Eigentum von Mietern
                                                                        Nicht zum Hausrat gehören
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                  a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie         4.   Raub
                     sind in Nr. 2 c) aa) genannt;                      Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz
                  b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte                 in den Fällen, in denen der Versicherungs-
                     Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern        nehmer versicherte Sachen herausgibt oder
                     die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer             sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit
                     eingebrachten oder in dessen Eigentum              Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird,
                     übergegangenen Sachen durch den Mie-               die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies
                     ter ersetzt werden – auch höher- oder ge-          gilt auch, wenn der Raub an Personen began-
                     ringerwertigere, sind diese Sachen im              gen wird, die mit dem Versicherungsnehmer
                     Rahmen dieses Vertrages nicht versi-               in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Au-
                     chert. Das gleiche gilt für vom Wohnungs-          ßenversicherungsschutz erstreckt sich ohne
                     eigentümer ersetzte Sachen;                        Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
                  c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, un-         Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an
                     abhängig von deren Versicherungspflicht,           den Ort der Wegnahme oder Herausgabe ge-
                     sowie Teile und Zubehör von Kraftfahr-             bracht werden.
                     zeugen und Anhängern, soweit nicht unter
                     Nr. 2 c) genannt;                             5.   Sturm und Hagel
                  d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig              Für Sturm- und Hagelschäden besteht Au-
                     von deren Versicherungspflicht, ein-               ßenversicherungsschutz nur innerhalb von
                     schließlich nicht eingebauter Teile, soweit        Gebäuden.
                     nicht unter Nr. 2 c) genannt;
                                                                   6.   Entschädigungsgrenzen
                  e) Hausrat von Mietern und Untermietern in
                                                                        a) Die Entschädigung im Rahmen der Au-
                     der Wohnung des Versicherungsneh-
                                                                           ßenversicherung ist insgesamt auf 10 Pro-
                     mers, es sei denn, dieser wurde ihnen
                                                                           zent der Versicherungssumme, höchstens
                     vom Versicherungsnehmer überlassen;
                                                                           auf 10.000,- EURO begrenzt.
                  f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen
                                                                        b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zu-
                     gesonderten Versicherungsvertrag versi-
                                                                           sätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe
                     chert sind (z. B. für Schmucksachen und
                                                                           Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2).
                     Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstru-
                     mente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
                                                                   §8   Versicherte Kosten
                  g) elektronisch gespeicherte Daten und Pro-
                     gramme.
                                                                        Versichert sind die infolge des Versicherungs-
                                                                        falles notwendigen
             §7   Außenversicherung
                                                                        a) Aufräumungskosten
             1.   Begriff und Geltungsdauer der Außenver-                  für das Aufräumen versicherter Sachen
                  sicherung                                                sowie für das Wegräumen und den Ab-
                  Versicherte Sachen, die Eigentum des Versi-              transport von zerstörten und beschädigten
                  cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus-              versicherten Sachen zum nächsten Abla-
                  licher Gemeinschaft lebenden Person sind                 gerungsplatz und für das Ablagern und
                  oder die deren Gebrauch dienen, sind welt-               Vernichten.
                  weit auch versichert, solange sie sich vo-
                  rübergehend außerhalb des Versicherungsor-            b) Bewegungs- und Schutzkosten
                  tes befinden.                                            die dadurch entstehen, dass zum Zweck
                  Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten               der Wiederherstellung oder Wiederbe-
                  nicht als vorübergehend.                                 schaffung versicherter Sachen andere Sa-
                                                                           chen bewegt, verändert oder geschützt
             2.   Unselbständiger      Hausstand     während               werden müssen.
                  Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
                  Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine           c) Hotelkosten
                  mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende               für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
                  Person zur Ausbildung oder um den Wehr-                  ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Tele-
                  oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der               fon), wenn die ansonsten ständig be-
                  Wohnung auf, so gilt dies so lange als vo-               wohnte Wohnung unbewohnbar wurde
                  rübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eige-            und dem Versicherungsnehmer auch die
                  ner Hausstand begründet wird.                            Beschränkung auf einen bewohnbaren
                                                                           Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden
             3.   Einbruchdiebstahl                                        bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
                  Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müs-                 Wohnung wieder bewohnbar ist, längs-
                  sen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten             tens für die Dauer von 100 Tagen. Die
                  Voraussetzungen erfüllt sein.                            Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille
                                                                           der Versicherungssumme begrenzt, so-
                                                                           weit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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                  d) Transport- und Lagerkosten                         c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem ver-
                     für Transport und Lagerung des versicher-             sicherten Haushalt nicht mehr zu verwen-
                     ten Hausrats, wenn die Wohnung unbe-                  den, so ist der Versicherungswert der für
                     nutzbar wurde und dem Versicherungs-                  den Versicherungsnehmer erzielbare Ver-
                     nehmer auch die Lagerung in einem be-                 kaufspreis (gemeiner Wert).
                     nutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kos-        d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen
                     ten für die Lagerung werden bis zu dem                auf bestimmte Beträge begrenzt (Ent-
                     Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung                 schädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ §
                     wieder benutzbar oder eine Lagerung in                13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des
                     einem benutzbaren Teil der Wohnung wie-               Versicherungswertes höchstens diese Be-
                     der zumutbar ist, längstens für die Dauer             träge berücksichtigt.
                     von 100 Tagen.
                                                                   2.   Versicherungssumme
                  e) Schlossänderungskosten                             a) Die Versicherungssumme errechnet sich
                     für Schlossänderungen der Wohnung,                    aus dem bei Vertragsabschluss vereinbar-
                     wenn Schlüssel für Türen der Wohnung                  ten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche
                     oder für dort befindliche Wertschutz-                 multipliziert mit der im Versicherungs-
                     schränke durch einen Versicherungsfall                schein genannten Wohnfläche der versi-
                     abhandengekommen sind.                                cherten Wohnung (siehe Abschnitt „A“ § 6
                                                                           Nr. 3). Die Versicherungssumme wird ge-
                  f) Bewachungskosten                                      mäß Nr. 4 angepasst.
                     für die Bewachung versicherter Sachen,             b) Die Versicherungssumme soll dem Versi-
                     wenn die Wohnung unbewohnbar wurde                    cherungswert entsprechen.
                     und Schließvorrichtungen und sonstige              c) Die Versicherungssumme erhöht sich um
                     Sicherungen     keinen      ausreichenden             einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
                     Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu
                     dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ-    3.   Unterversicherungsverzicht
                     vorrichtungen oder sonstige Sicherungen            a) Voraussetzungen
                     wieder voll gebrauchsfähig sind, längs-                Der Versicherer nimmt bei der Entschädi-
                     tens für die Dauer von 72 Stunden.                     gung keinen Abzug wegen Unterversiche-
                                                                            rung vor (Unterversicherungsverzicht),
                  g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden                     wenn
                     die im Bereich der Wohnung durch Ein-              aa) bei Eintritt des Versicherungsfalles die
                     bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch                  Wohnfläche der im Versicherungsschein
                     einer solchen Tat oder innerhalb der Woh-              genannten Wohnfläche entspricht und
                     nung durch Vandalismus nach einem Ein-             bb) die vereinbarte Versicherungssumme den
                     bruch oder einer Beraubung entstanden                  vom Versicherer für die Vereinbarung ei-
                     sind.                                                  nes Unterversicherungsverzichtes vorge-
                                                                            gebenen Betrag pro Quadratmeter Wohn-
                  h) Reparaturkosten für Nässeschäden
                                                                            fläche, multipliziert mit der im Versiche-
                     an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder
                                                                            rungsschein genannten Wohnfläche, nicht
                     Tapeten in gemieteten bzw. in Sonderei-
                                                                            unterschreitet
                     gentum befindlichen Wohnungen.
                                                                        cc) und nicht ein weiterer Hausratversiche-
                  i) Kosten für provisorische Maßnahmen                     rungsvertrag für denselben Versiche-
                     Kosten für provisorische Maßnahmen                     rungsort ohne Unterversicherungsverzicht
                     zum Schutz versicherter Sachen sind                    besteht.
                     höchstens bis zum vereinbarten Betrag              b) Wohnungswechsel
                     mitversichert.                                         Wechselt der Versicherungsnehmer die
                                                                            Wohnung, geht ein bisher vereinbarter
             §9   Versicherungswert, Versicherungssumme                     Unterversicherungsverzicht auf die neue
                                                                            Wohnung über, wenn die Voraussetzun-
             1.   Versicherungswert                                         gen nach aa) bis cc) für die neue Woh-
                  Der Versicherungswert bildet die Grundlage                nung vorliegen. Bei einer Vergrößerung
                  der Entschädigungsberechnung.                             der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt
                  a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaf-               der Unterversicherungsverzicht bis zur
                     fungswert von Sachen gleicher Art und                  Anpassung des Vertrages an die tatsäch-
                     Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                 lichen Quadratmeter der versicherten
                  b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt                  Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei
                     „A“ § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten                Monaten nach Umzugsbeginn.
                     (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a) ee)) ist        c) Widerspruch gegen Anpassung der Versi-
                     der Versicherungswert der Wiederbe-                    cherungssumme
                     schaffungspreis von Sachen gleicher Art                Ein vereinbarter Unterversicherungsver-
                     und Güte.                                              zicht entfällt, wenn der Versicherungsneh-
                                                                            mer         der       Anpassung        der
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                     Versicherungssumme widerspricht und            § 10   Anpassung der Prämie
                     der für den Unterversicherungsverzicht
                     vom Versicherer zum Zeitpunkt des Wi-          1.     Grundsatz
                     derspruchs vorgegebenen Betrag pro                    Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten
                     Quadratmeter Wohnfläche unterschritten                Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu
                     wird. Dies hat der Versicherer dem Versi-             Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach
                     cherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail              Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur
                     oder Brief) mitzuteilen.                              Anpassung des Beitragssatzes steigen oder
                  d) Kündigung                                             sinken.
                     Versicherungsnehmer und Versicherer
                     können unter Einhaltung einer Frist von        2.     Prämienanpassungsklausel
                     drei Monaten zum Ende des laufenden                   1. Der Beitrag pro 1.000,- EURO (Beitrags-
                     Versicherungsjahres durch eine Erklärung                 satz in Promille), auch soweit er für erwei-
                     in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) ver-               terten Versicherungsschutz vereinbart ist,
                     langen, dass diese Bestimmungen mit Be-                  kann zu Beginn eines jeden Versiche-
                     ginn des nächsten Versicherungsjahres                    rungsjahres erhöht oder muss vermindert
                     entfallen.                                               werden, wie sich das Verhältnis der
                     Macht der Versicherer von diesem Recht                   Summe aller Schadenzahlungen aus
                     Gebrauch, so kann der Versicherungs-                     Hausratversicherungen (ohne Schadenre-
                     nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo-                   gulierungskosten) zum Gesamtbetrag der
                     nats nach Zugang der Erklärung des Ver-                  Hausratversicherungssummen der Versi-
                     sicherers zum Ende des laufenden Versi-                  cherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2
                     cherungsjahres kündigen.                                 maßgebenden drei Jahre erhöht oder ver-
                                                                              mindert hat.
             4.   Anpassung von Versicherungssumme                         2. Die Berechnung erfolgt anhand der Scha-
                  und Prämie                                                  denzahlungen und Hausratversicherungs-
                  a) Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche                   summen, die die Versicherungsaufsichts-
                     (siehe Nr. 2 a)) bzw. die Versicherungs-                 behörde veröffentlicht hat für das vorletzte,
                     summe (siehe Nr. 2 b)) erhöht oder ver-                  drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor
                     mindert sich mit Beginn eines jeden Versi-               Beginn des Versicherungsjahres im Ver-
                     cherungsjahres entsprechend dem Pro-                     hältnis zu dem jeweils davor abgelaufenem
                     zentsatz, um den sich der Preisindex für                 Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die
                     „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne                     Gesamtbeträge der Hausratversicherungs-
                     Nahrungsmittel und ohne die normaler-                    summen an jedem 31. Dezember der zu
                     weise nicht in der Wohnung gelagerten                    vergleichenden Jahre berücksichtigt.
                     Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex                   Aus diesen drei Veränderungssätzen be-
                     für Deutschland (VPI) – im vergangenen                   rechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1
                     Kalenderjahr gegenüber dem davorlie-                     maßgebenden Durchschnitt. Der Verände-
                     genden Kalenderjahr verändert hat.                       rungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach
                     Maßgebend ist der vom Statistischen Bun-                 dem Komma errechnet und auf einen vol-
                     desamt jeweils für den Monat September                   len Prozentsatz abgerundet. Wurde die
                     veröffentlichte Index.                                   Grenze von 5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht
                     Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis                 erreicht, so wird der ermittelte Verände-
                     zur ersten Stelle nach dem Komma be-                     rungssatz in die Berechnung für das fol-
                     rücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadrat-               gende Kalenderjahr einbezogen.
                     meter bzw. die neue Versicherungs-                    3. Der Beitragssatz verändert sich entspre-
                     summe wird auf den nächsten vollen                       chend dem gemäß Nr. 1 und 2 ermittelten
                     EURO aufgerundet und dem Versiche-                       durchschnittlichen Veränderungssatz. Der
                     rungsnehmer bekanntgegeben.                              geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stel-
                  b) Die Prämie wird aus der neuen Versiche-                  len nach dem Komma abgerundet. Er darf
                     rungssumme berechnet.                                    den im Zeitpunkt der Änderung geltenden
                  c) Innerhalb eines Monats nach Zugang der                   Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese
                     Mitteilung über die neue Versicherungs-                  Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Ta-
                     summe kann der Versicherungsnehmer                       rifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe
                     der Anpassung durch Erklärung in Text-                   versicherter Risiken bezieht.
                     form (z. B. E-Mail oder Brief) widerspre-             4. Erhöht der Versicherer den Beitrags-
                     chen. Zur Wahrung der Frist genügt die                   satz, kann der Versicherungsnehmer
                     rechtzeitige Absendung. Damit wird die                   den Versicherungsvertrag innerhalb ei-
                     Anpassung nicht wirksam.                                 nes Monats nach Zugang der Mitteilung
                     Bei Unterschreiten des vom Versicherer                   mit sofortiger Wirkung kündigen, frü-
                     vorgegebenen Betrages pro Quadratme-                     hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
                     ter entfällt gleichzeitig der Unterversiche-             samwerdens der Beitragssatzerhö-
                     rungsverzicht.                                           hung.
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             § 11   Wohnungswechsel                                           Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu er-
                                                                              klären.
             1.     Umzug in eine neue Wohnung                             c) Der Versicherer kann bei Kündigung
                    Wechselt der Versicherungsnehmer die Woh-                 durch den Versicherungsnehmer die Prä-
                    nung, geht der Versicherungsschutz auf die                mie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig
                    neue Wohnung über. Während des Woh-                       bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-
                    nungswechsels besteht in beiden Wohnun-                   spruchen.
                    gen Versicherungsschutz.
                    Der Versicherungsschutz in der bisherigen       6.     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
                    Wohnung erlischt spätestens zwei Monate                a) Zieht bei einer Trennung von Ehegatten
                    nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit                  der Versicherungsnehmer aus der Ehe-
                    dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte                wohnung aus und bleibt der Ehegatte in
                    Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge-                  der bisherigen Ehewohnung zurück, so
                    bracht werden.                                            gelten als Versicherungsort (siehe Ab-
                                                                              schnitt „A“ § 6 Nr. 3) die neue Wohnung
             2.     Mehrere Wohnungen                                         des Versicherungsnehmers und die bishe-
                    Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich                 rige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer
                    die bisherige Wohnung, geht der Versiche-                 Änderung des Versicherungsvertrages,
                    rungsschutz nicht über, wenn er die alte Woh-             längstens bis zum Ablauf von drei Mona-
                    nung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für              ten nach der nächsten, auf den Auszug
                    eine Übergangszeit von zwei Monaten be-                   des Versicherungsnehmers folgenden
                    steht Versicherungsschutz in beiden Woh-                  Prämienfälligkeit. Danach besteht Versi-
                    nungen.                                                   cherungsschutz nur noch in der neuen
                                                                              Wohnung des Versicherungsnehmers.
             3.     Umzug ins Ausland                                      b) Sind beide Ehegatten Versicherungsneh-
                    Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der                mer und zieht bei einer Trennung von
                    Bundesrepublik Deutschland, so geht der                   Ehegatten einer der Ehegatten aus der
                    Versicherungsschutz nicht auf die neue Woh-               Ehewohnung aus, so sind Versicherungs-
                    nung über. Der Versicherungsschutz in der                 ort (siehe Modul Versicherungsort) die bis-
                    bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei               herige Ehewohnung und die neue Woh-
                    Monate nach Umzugsbeginn.                                 nung des ausziehenden Ehegatten. Dies
                                                                              gilt bis zu einer Änderung des Versiche-
             4.     Anzeige der neuen Wohnung
                                                                              rungsvertrages, längstens bis zum Ablauf
                    a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spä-
                                                                              von drei Monaten nach der nächsten, auf
                       testens bei Beginn des Einzuges dem Ver-
                                                                              den Auszug des Ehegatten folgenden Prä-
                       sicherer mit Angabe der neuen Wohnflä-
                                                                              mienfälligkeit. Danach erlischt der Versi-
                       che in Quadratmetern anzuzeigen.
                                                                              cherungsschutz für die neue Wohnung.
                    b) Waren für die bisherige Wohnung beson-
                                                                           c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnun-
                       dere Sicherungen vereinbart, so ist dem
                                                                              gen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf
                       Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
                                                                              der Frist von drei Monaten nach der
                       Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Si-
                                                                              nächsten, auf den Auszug der Ehegatten
                       cherungen in der neuen Wohnung vorhan-
                                                                              folgenden Prämienfälligkeit erlischt der
                       den sind.
                                                                              Versicherungsschutz für beide neuen
                    c) Verändert sich nach dem Wohnungs-
                                                                              Wohnungen.
                       wechsel die Wohnfläche oder der Wert
                       des Hausrates und wird der Versiche-         7.     Lebensgemeinschaften, Lebenspartner-
                       rungsschutz nicht entsprechend ange-                schaften
                       passt, kann dies zu einer Unterversiche-            Nr. 6 gilt entsprechend für eheähnliche Le-
                       rung führen.                                        bensgemeinschaften und Lebenspartner-
                                                                           schaften, sofern beide Partner am Versiche-
             5.     Festlegung der neuen Prämie, Kündi-
                                                                           rungsort gemeldet sind.
                    gungsrecht
                    a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der
                                                                    § 12   Entschädigungsberechnung, Unterversi-
                       neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmun-
                                                                           cherung
                       gen des Versicherers.
                    b) Bei einer Erhöhung der Prämie auf-
                       grund veränderter Prämiensätze oder          1.     Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
                       bei Erhöhung eines Selbstbehaltes                   a) zerstörten oder abhandengekommenen
                       kann der Versicherungsnehmer den                       Sachen der Versicherungswert (siehe Ab-
                       Vertrag kündigen. Die Kündigung hat                    schnitt „A“ § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versi-
                       spätestens einen Monat nach Zugang                     cherungsfalles (siehe Abschnitt „A“ § 1);
                       der Mitteilung über die Erhöhung zu er-             b) beschädigten Sachen die notwendigen
                       folgen. Sie wird einen Monat nach Zu-                  Reparaturkosten bei Eintritt des Versiche-
                       gang wirksam. Die Kündigung ist in                     rungsfalles zuzüglich einer durch die Re-
                                                                              paratur       nicht      auszugleichenden
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                     Wertminderung, höchstens jedoch der                    § 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener
                     Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“ §               Kosten unter Berücksichtigung der jeweils
                     9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfal-            vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
                     les (siehe Abschnitt „A“ § 1).                         Für die Entschädigungsberechnung der versi-
                     Wird durch den Schaden die Gebrauchs-                  cherten Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) sowie
                     fähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt             der Schadenabwendungs-, Schadenminde-
                     und ist dem Versicherungsnehmer die                    rungs- und Schadenermittlungskosten (siehe
                     Nutzung ohne Reparatur zumutbar (soge-                 Abschnitt „B“ § 31) gilt Nr. 5 entsprechend.
                     nannter Schönheitsschaden), so ist die
                     Beeinträchtigung durch Zahlung des Be-          § 13   Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
                     trages auszugleichen, der dem Minder-                  Wertschutzschränke
                     wert entspricht.
                                                                     1.     Definitionen
             2.   Restwerte
                                                                            a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt
                  Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 an-
                                                                                „A“ § 6 Nr. 2 b)) sind
                  gerechnet.
                                                                            aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
             3.   Mehrwertsteuer                                                träge (z. B. Chipkarte);
                  Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn               bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und
                  der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs-                      sonstige Wertpapiere;
                  berechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Ver-           cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
                  sicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsäch-                      Briefmarken, Münzen und Medaillen so-
                  lich nicht gezahlt hat.                                       wie alle Sachen aus Gold und Platin;
                                                                            dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Go-
             4.   Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund                          belins sowie Kunstgegenstände (z. B. Ge-
                  Weisung                                                       mälde, Collagen, Zeichnungen, Graphi-
                  Die Entschädigung für versicherte Sachen                      ken und Plastiken) sowie nicht in cc) ge-
                  einschließlich versicherter Kosten ist je Versi-              nannte Sachen aus Silber;
                  cherungsfall (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) auf          ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre
                  die vereinbarte Versicherungssumme (siehe                     alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbel-
                  Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und b)) einschließ-                stücken.
                  lich Vorsorgebetrag (siehe Abschnitt „A“ § 9              b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr.
                  Nr. 2 c)) begrenzt.                                           2sind Sicherheitsbehältnisse, die
                  Schadenabwendungs- und Schadenminde-                      aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH
                  rungskosten (siehe Abschnitt „B“ § 31), die auf               oder durch eine gleichermaßen qualifi-
                  Weisung des Versicherers entstanden sind,                     zierte Prüfstelle anerkannt sind und
                  werden unbegrenzt ersetzt.                                bb) als freistehende Wertschutzschränke ein
                  Wird die vereinbarte Versicherungssumme                       Mindestgewicht von 200 kg aufweisen
                  einschließlich Vorsorgebetrag für die Ent-                    oder bei geringerem Gewicht nach den
                  schädigung versicherter Sachen bereits voll-                  Vorschriften des Herstellers fachmän-
                  ständig ausgeschöpft, so werden versicherte                   nisch verankert oder in der Wand oder im
                  Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) darüber hin-                 Fußboden bündig eingelassen sind (Ein-
                  aus bis zu 10 Prozent der Versicherungs-                      mauerschrank).
                  summe (siehe Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und
                  b)) ersetzt.                                       2.     Entschädigungsgrenzen
                                                                            a) Die Entschädigung für Wertsachen unter-
             5.   Feststellung und Berechnung einer Unter-                      liegt einer besonderen Entschädigungs-
                  versicherung                                                  grenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20
                  Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des                   Prozent der Versicherungssumme, sofern
                  Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr.               nicht etwas anderes vereinbart ist.
                  1) niedriger als der Versicherungswert (siehe             b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt
                  Abschnitt „A“ § 9 Nr. 1) der versicherten Sa-                 des Versicherungsfalles außerhalb eines
                  chen (Unterversicherung) und ist kein Unter-                  anerkannten und verschlossenen Wert-
                  versicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser                  schutzschrankes (siehe Nr. 1 b) befunden
                  nachträglich entfallen, wird die Entschädigung                haben, ist die Entschädigung je Versiche-
                  gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versiche-                   rungsfall begrenzt auf
                  rungssumme zum Versicherungswert nach                     aa) 2 Prozent der Versicherungssumme für
                  folgender Berechnungsformel gekürzt: Ent-                     Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
                  schädigung 23 = Schadenbetrag multipliziert                   träge mit Ausnahme von Münzen, deren
                  mit der Versicherungssumme dividiert durch                    Versicherungswert den Nennbetrag über-
                  den Versicherungswert.                                        steigt, höchstens auf den vereinbarten Be-
                                                                                trag;
             6.   Versicherte Kosten                                        bb) 3 Prozent der Versicherungssumme ins-
                  Berechnungsgrundlage für die Entschädi-                       gesamt für Urkunden einschließlich
                  gung versicherter Kosten (siehe Abschnitt „A“
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                        Sparbücher und sonstige Wertpapiere,          2.   Weitere Feststellungen
                        höchstens auf den vereinbarten Betrag;             Das Sachverständigenverfahren kann durch
                    cc) 10 Prozent der Versicherungssumme ins-             Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum
                        gesamt für Schmucksachen, Edelsteine,              Versicherungsfall ausgedehnt werden.
                        Perlen, Briefmarken, Münzen und Medail-
                        len sowie alle Sachen aus Gold und Platin,    3.   Verfahren vor Feststellung
                        höchstens auf den vereinbarten Betrag.             Für das Sachverständigenverfahren gilt:
                                                                           a) Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail
             § 14   Zahlung und Verzinsung der Entschädi-                     oder Brief) einen Sachverständigen zu be-
                    gung                                                      nennen. Eine Partei, die ihren Sachver-
                                                                              ständigen benannt hat, kann die andere
                                                                              unter Angabe des von ihr genannten
             1.     Fälligkeit der Entschädigung
                                                                              Sachverständigen in Textform (z. B. E-
                    Die Entschädigung wird fällig, wenn die Fest-
                                                                              Mail oder Brief) auffordern, den zweiten
                    stellungen des Versicherers zum Grunde und
                                                                              Sachverständigen zu benennen. Wird der
                    zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
                                                                              zweite Sachverständige nicht innerhalb
                    Der Versicherungsnehmer kann einen Monat
                    nach Meldung des Schadens den Betrag als                  von zwei Wochen nach Zugang der Auf-
                    Abschlagszahlung beanspruchen, der nach                   forderung benannt, so kann ihn die auffor-
                    Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.                  dernde Partei durch das für den Schaden-
                                                                              ort zuständige Amtsgericht ernennen las-
             2.     Verzinsung                                                sen. In der Aufforderung durch den Versi-
                    Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus ei-             cherer ist der Versicherungsnehmer auf
                    nem anderen Rechtsgrund eine weiterge-                    diese Folge hinzuweisen.
                    hende Zinspflicht besteht:                             b) Der Versicherer darf als Sachverständi-
                    a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht in-           gen keine Person benennen, die Mitbe-
                       nerhalb eines Monats nach Meldung des                  werber des Versicherungsnehmers ist
                       Schadens geleistet wird – seit Anzeige                 oder mit ihm in dauernder Geschäftsver-
                       des Schadens zu verzinsen.                             bindung steht; ferner keine Person, die bei
                    b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter             Mitbewerbern oder Geschäftspartnern an-
                       dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürger-               gestellt ist oder mit ihnen in einem ähnli-
                       lichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), min-                  chen Verhältnis steht.
                       destens jedoch bei 4 Prozent und höchs-             c) Beide Sachverständige benennen in Text-
                       tens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.                    form (z. B. E-Mail oder Brief) vor Beginn
                    c) Die Zinsen werden zusammen mit der                     ihrer Feststellungen einen dritten Sach-
                       Entschädigung fällig.                                  verständigen als Obmann. Die Regelung
                                                                              unter b) gilt entsprechend für die Benen-
             3.     Hemmung
                                                                              nung eines Obmannes durch die Sachver-
                    Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1,
                                                                              ständigen. Einigen sich die Sachverstän-
                    2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen,
                                                                              digen nicht, so wird der Obmann auf An-
                    in dem infolge Verschuldens des Versiche-
                                                                              trag einer Partei durch das für den Scha-
                    rungsnehmers die Entschädigung nicht ermit-
                                                                              denort zuständige Amtsgericht ernannt.
                    telt oder nicht gezahlt werden kann.
                                                                      4.   Feststellung
             4.     Aufschiebung der Zahlung
                                                                           Die Feststellungen der Sachverständigen
                    Der Versicherer kann die Zahlung aufschie-
                                                                           müssen enthalten:
                    ben, solange
                                                                           a) ein Verzeichnis der abhandengekomme-
                    a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des
                                                                              nen, zerstörten und beschädigten versi-
                       Versicherungsnehmers bestehen;
                                                                              cherten Sachen sowie deren nach dem
                    b) ein behördliches oder strafgerichtliches
                                                                              Versicherungsvertrag in Frage kommen-
                       Verfahren gegen den Versicherungsneh-
                                                                              den Versicherungswerte zum Zeitpunkt
                       mer oder seinen Repräsentanten aus An-
                                                                              des Versicherungsfalles;
                       lass dieses Versicherungsfalles noch
                                                                           b) die Wiederherstellungs- und Wiederbe-
                       läuft.
                                                                              schaffungskosten;
                                                                           c) die Restwerte, der vom Schaden betroffe-
             § 15   Sachverständigenverfahren                                 nen Sachen;
                                                                           d) die nach dem Versicherungsvertrag versi-
             1.     Feststellung der Schadenhöhe                              cherten Kosten;
                    Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt             e) den Wert der nicht vom Schaden betroffe-
                    des Versicherungsfalles verlangen, dass die               nen versicherten Sachen, wenn kein Un-
                    Höhe des Schadens in einem Sachverständi-                 terversicherungsverzicht gegeben ist.
                    genverfahren festgestellt wird. Ein solches
                    Sachverständigenverfahren können Versi-           5.   Verfahren nach Feststellung
                    cherer und Versicherungsnehmer auch ge-                Der Sachverständige übermittelt seine Fest-
                    meinsam vereinbaren.                                   stellungen beiden Parteien gleichzeitig.
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                    Weichen die Feststellungen der Sachverstän-                 ändert, nach dem im Antrag gefragt wor-
                    digen voneinander ab, so übergibt der Versi-                den ist;
                    cherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser               c) die ansonsten ständig bewohnte Woh-
                    entscheidet über die streitig gebliebenen                   nung länger als 60 Tage oder über eine für
                    Punkte innerhalb der durch die Feststellungen               den Einzelfall vereinbarte längere Frist
                    der Sachverständigen gezogenen Grenzen                      hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht
                    und übermittelt seine Entscheidung beiden                   beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
                    Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der               Wohnung nur dann, wenn sich während
                    Sachverständigen oder des Obmannes sind                     der Nacht eine dazu berechtigte volljäh-
                    für die Vertragsparteien verbindlich, wenn                  rige Person darin aufhält;
                    nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar               d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, ver-
                    von der wirklichen Sachlage erheblich abwei-                mindert oder in nicht gebrauchsfähigem
                    chen.                                                       Zustand sind. Das gilt auch bei einem
                    Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen                Wohnungswechsel (siehe Abschnitt „A“ §
                    berechnet der Versicherer die Entschädigung.                11).
                    Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfol-
                    gen diese durch gerichtliche Entscheidung.        § 18   Wiederherbeigeschaffte Sachen
                    Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die
                    Feststellung nicht treffen können oder wollen     1.     Anzeigepflicht
                    oder sie verzögern.                                      Wird der Verbleib abhandengekommener Sa-
                                                                             chen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer
             6.     Kosten
                                                                             oder der Versicherer dies nach Kenntniserlan-
                    Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist,
                                                                             gung unverzüglich dem Vertragspartner in
                    trägt jede Partei die Kosten ihres Sachver-
                                                                             Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
                    ständigen. Die Kosten des Obmannes tragen
                    beide Parteien je zur Hälfte.                     2.     Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädi-
                                                                             gung
             7.     Obliegenheiten
                                                                             Hat der Versicherungsnehmer den Besitz ei-
                    Durch das Sachverständigenverfahren wer-
                                                                             ner abhandengekommenen Sache zurücker-
                    den die Obliegenheiten des Versicherungs-
                                                                             langt, bevor die volle Entschädigung für diese
                    nehmers nicht berührt.
                                                                             Sache gezahlt worden ist, so behält er den
                                                                             Anspruch auf die Entschädigung, falls er die
             § 16   Vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-                Sache innerhalb von zwei Wochen dem Ver-
                    genheit des Versicherungsnehmers vor                     sicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist
                    und nach dem Versicherungsfall, Sicher-                  eine für diese Sache gewährte Entschädigung
                    heitsvorschrift                                          zurückzugeben.

             1.     Sicherheitsvorschrift                             3.     Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädi-
                    Als vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-            gung
                    genheit hat der Versicherungsnehmer in der               a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
                    kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe Ab-                    einer abhandengekommenen Sache zu-
                    schnitt „A“ § 6 Nr. 3) zu beheizen und dies ge-             rückerlangt, nachdem für diese Sache
                    nügend häufig zu kontrollieren oder alle was-               eine Entschädigung in voller Höhe ihres
                    serführenden Anlagen und Einrichtungen ab-                  Versicherungswertes gezahlt worden ist,
                    zusperren, zu entleeren und entleert zu hal-                so hat der Versicherungsnehmer die Ent-
                    ten.                                                        schädigung zurückzuzahlen oder die Sa-
                                                                                che dem Versicherer zur Verfügung zu
             2.     Folgen der Obliegenheitsverletzung                          stellen. Der Versicherungsnehmer hat die-
                    Verletzt der Versicherungsnehmer die in                     ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen
                    Nr. 1 genannte Obliegenheit, ist der Versi-                 nach Empfang einer schriftlichen Auffor-
                    cherer unter den in Abschnitt „B“ § 26 Nr.                  derung des Versicherers auszuüben;
                    1 b) und Nr. 3 beschriebenen Vorausset-                     nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht
                    zungen zur Kündigung berechtigt oder                        das Wahlrecht auf den Versicherer über.
                    auch ganz oder teilweise leistungsfrei.                  b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
                                                                                einer abhandengekommenen Sache zu-
             § 17   Besondere gefahrerhöhende Umstände                          rückerlangt, nachdem für diese Sache
                                                                                eine Entschädigung gezahlt worden ist,
                    Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ge-                  die bedingungsgemäß geringer als der
                    mäß Abschnitt „B“ § 27) kann insbesondere                   Versicherungswert ist, so kann der Versi-
                    dann vorliegen, wenn                                        cherungsnehmer die Sache behalten und
                    a) sich ein Umstand ändert, nach dem im An-                 muss sodann die Entschädigung zurück-
                       trag gefragt worden ist;                                 zahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von
                    b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels                   zwei Wochen nach Empfang einer schrift-
                       (siehe Abschnitt „A“ § 11) ein Umstand                   lichen Aufforderung des Versicherers
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                       nicht bereit, so hat der Versicherungsneh-            der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
                       mer die Sache im Einvernehmen mit dem                 Brief) Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
                       Versicherer öffentlich meistbietend ver-
                       kaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüg-           2.   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige-
                       lich der Verkaufskosten erhält der Versi-             pflicht
                       cherer den Anteil, welcher der von ihm ge-            a) Vertragsänderung
                       leisteten bedingungsgemäßen Entschädi-                    Hat der Versicherungsnehmer die Anzei-
                       gung entspricht.                                          gepflicht nicht vorsätzlich verletzt und
                                                                                 hätte der Versicherer bei Kenntnis der
             4.     Beschädigte Sachen                                           nicht angezeigten Gefahrumstände den
                    Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt                      Vertrag auch zu anderen Bedingungen
                    worden, so kann der Versicherungsnehmer                      geschlossen, so werden die anderen Be-
                    die bedingungsgemäße Entschädigung in                        dingungen auf Verlangen des Versiche-
                    Höhe der Reparaturkosten auch dann verlan-                   rers rückwirkend Vertragsbestandteil.
                    gen oder behalten, wenn die Sachen in den                    Bei einer vom Versicherungsnehmer un-
                    Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.              verschuldeten Pflichtverletzung werden
                                                                                 die anderen Bedingungen ab der laufen-
             5.     Gleichstellung                                               den Versicherungsperiode Vertragsbe-
                    Dem Besitz einer zurückerlangten Sache                       standteil. Erhöht sich durch eine Vertrags-
                    steht es gleich, wenn der Versicherungsneh-                  änderung die Prämie um mehr als 10 %
                    mer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wie-                oder schließt der Versicherer die Gefahr-
                    der zu verschaffen.                                          absicherung für den nicht angezeigten
                                                                                 Umstand aus, so kann der Versicherungs-
             6.     Übertragung der Rechte
                                                                                 nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo-
                    Hat der Versicherungsnehmer dem Versiche-
                                                                                 nats nach Zugang der Mitteilung des Ver-
                    rer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu
                                                                                 sicherers ohne Einhaltung einer Frist kün-
                    stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz,
                                                                                 digen. In dieser Mitteilung der Vertragsän-
                    das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
                                                                                 derung hat der Versicherer den Versiche-
                    übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sa-
                                                                                 rungsnehmer auf dessen Kündigungs-
                    chen zustehen.
                                                                                 recht hinzuweisen.
             7.     Rückabwicklung bei kraftlos erklärten                    b) Rücktritt und Leistungsfreiheit
                    Wertpapieren                                                 Verletzt der Versicherungsnehmer
                    Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfah-                 seine Anzeigepflicht nach Nr. 1, kann
                    ren für kraftlos erklärt worden, so hat der Ver-             der Versicherer vom Vertrag zurücktre-
                    sicherungsnehmer die gleichen Rechte und                     ten, es sei denn, der Versicherungs-
                    Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurück-                nehmer hat die Anzeigepflicht weder
                    erlangt hätte. Jedoch kann der Versiche-                     vorsätzlich noch grob fahrlässig ver-
                    rungsnehmer die Entschädigung behalten,                      letzt.
                    soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leis-                  Bei grober Fahrlässigkeit des Versiche-
                    tungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust                  rungsnehmers ist das Rücktrittsrecht des
                    entstanden ist.                                              Versicherers ausgeschlossen, wenn der
                                                                                 Versicherungsnehmer nachweist, dass
                                                                                 der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis
                                                                                 der nicht angezeigten Umstände zu glei-
                                Abschnitt B                                      chen oder anderen Bedingungen abge-
                                                                                 schlossen hätte.
                                                                                 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Ver-
             § 19   Anzeigepflicht des Versicherungsneh-                         sicherungsfalles zurück, so ist er nicht zur
                    mers oder seines Vertreters                                  Leistung verpflichtet, es sei denn, der Ver-
                                                                                 sicherungsnehmer weist nach, dass die
                                                                                 Verletzung der Anzeigepflicht sich auf ei-
             1.     Wahrheitsgemäße und vollständige Anzei-
                                                                                 nen Umstand bezieht, der weder für den
                    gepflicht von Gefahrumständen
                                                                                 Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
                    Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe
                                                                                 rungsfalles noch für die Feststellung oder
                    seiner Vertragserklärung dem Versicherer
                                                                                 den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
                    alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei-
                                                                                 sicherers ursächlich ist. Hat der Versiche-
                    gen, nach denen der Versicherer in Textform
                                                                                 rungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig
                    (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat und die für
                                                                                 verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leis-
                    dessen Entschluss erheblich sind, den Ver-
                                                                                 tung verpflichtet.
                    trag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
                                                                             c) Kündigung
                    Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit
                                                                                 Verletzt der Versicherungsnehmer
                    zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver-
                                                                                 seine Anzeigepflicht nach Nr. 1 leicht
                    tragserklärung, aber vor Vertragsannahme
                                                                                 fahrlässig oder schuldlos, kann der
                                                                                 Versicherer        den     Vertrag     unter
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                     Einhaltung einer Frist von einem Monat                oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätz-
                     kündigen, es sei denn, der Versicherer                lich oder arglistig verletzt hat.
                     hätte den Vertrag bei Kenntnis der
                     nicht angezeigten Umstände zu glei-            § 20   Beginn des Versicherungsschutzes, Fäl-
                     chen oder anderen Bedingungen abge-                   ligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder
                     schlossen.                                            Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie
                  d) Ausschluss von Rechten des Versicherers
                     Die Rechte des Versicherers zur Vertrags-      1.     Beginn des Versicherungsschutzes
                     änderung (a), zum Rücktritt (b) und zur               Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt-
                     Kündigung (c) sind jeweils ausgeschlos-               lich der Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im
                     sen, wenn der Versicherer den nicht ange-             Versicherungsschein angegebenen Zeit-
                     zeigten Gefahrenumstand oder die unrich-              punkt.
                     tige Anzeige kannte.
                  e) Anfechtung                                     2.     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
                     Das Recht des Versicherers, den Vertrag               Die erste oder einmalige Prämie ist – unab-
                     wegen arglistiger Täuschung anzufech-                 hängig von dem Bestehen eines Widerruf-
                     ten, bleibt unberührt.                                rechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des
                                                                           vereinbarten und im Versicherungsschein an-
             3.   Frist für die Ausübung der Rechte des Ver-               gegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
                  sicherers                                                Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-
                  Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum               rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die
                  Rücktritt (2 b) oder zur Kündigung (2 c) muss            erste oder einmalige Prämie unverzüglich
                  der Versicherer innerhalb eines Monats                   nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der
                  schriftlich geltend machen und dabei die Um-             Versicherungsnehmer nicht unverzüglich
                  stände angeben, auf die er seine Erklärung               nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeit-
                  stützt; zur Begründung kann er nachträglich              punkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,
                  weitere Umstände innerhalb eines Monats                  nachdem die Zahlung bewirkt ist.
                  nach deren Kenntniserlangung angeben. Die                Weicht der Versicherungsschein vom Antrag
                  Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu                des Versicherungsnehmers oder getroffenen
                  dem der Versicherer von der Verletzung der               Vereinbarungen ab, ist die erste oder einma-
                  Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis er-             lige Prämie frühestens einen Monat nach Zu-
                  langt, die das von ihm jeweils geltend ge-               gang des Versicherungsscheins zu zahlen.
                  machte Recht begründen.                                  Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-
                                                                           ten gilt die erste Rate als erste Prämie.
             4.   Rechtsfolgenhinweis
                  Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum        3.     Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zah-
                  Rücktritt (2 b) und zur Kündigung (2 c) stehen           lungsverzug
                  dem Versicherer nur zu, wenn er den Versi-               Wird die erste oder einmalige Prämie nicht
                  cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung               zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fällig-
                  in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die            keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versi-
                  Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hin-            cherer vom Vertrag zurücktreten, solange
                  gewiesen hat.                                            die Zahlung nicht bewirkt ist.
                                                                           Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
             5.   Vertreter des Versicherungsnehmers                       der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
                  Wird der Vertrag von einem Vertreter des Ver-            lung nicht zu vertreten hat.
                  sicherungsnehmers geschlossen, so sind bei
                  der Anwendung von Nr. 1 und 2 sowohl die          4.     Leistungsfreiheit des Versicherers
                  Kenntnis und die Arglist des Vertreters als              Wenn der Versicherungsnehmer die erste
                  auch die Kenntnis und die Arglist des Versi-             oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.
                  cherungsnehmers zu berücksichtigen. Der                  2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so
                  Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass               ist der Versicherer für einen vor Zahlung der
                  die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob           Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht
                  fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,             zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi-
                  wenn weder dem Vertreter noch dem Versi-                 cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
                  cherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs-               in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder
                  sigkeit zur Last fällt.                                  durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
                                                                           rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
             6.   Erlöschen der Rechte des Versicherers                    zahlung der Prämie aufmerksam gemacht
                  Die Rechte des Versicherers zur Vertragsän-              hat.
                  derung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kün-             Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein,
                  digung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-           wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
                  ren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für            lung nicht zu vertreten hat.
                  Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
                  eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf
                  zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
02_2026_V3

[Seite 32]
32
             § 21   Dauer und Ende des Vertrages                   § 22   Folgeprämie

             1.     Dauer                                          1.     Fälligkeit
                    Der Vertrag ist für den im Versicherungs-             a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbar-
                    schein angegebenen Zeitraum abge-                        ten Zeitpunkt der jeweiligen Versiche-
                    schlossen.                                               rungsperiode fällig,
                                                                          b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie
             2.     Stillschweigende Verlängerung                            innerhalb des im Versicherungsschein
                    Bei einer Vertragsdauer von mindestens                   oder in der Prämienrechnung angegebe-
                    einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                nen Zeitraums bewirkt ist.
                    jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Ver-
                    tragsparteien spätestens drei Monate vor       2.     Schadenersatz bei Verzug
                    dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs-              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung
                    jahres eine Kündigung zugegangen ist.                 einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versiche-
                                                                          rer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Ver-
             3.     Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                  zug entstandenen Schadens zu verlangen.
                    Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit
                    von mehr als drei Jahren zum Ablauf des        3.     Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht-
                    dritten oder jedes darauf folgenden Jahres            nach Mahnung
                    unter Einhaltung einer Frist von drei Mona-           a) Der Versicherer kann den Versiche-
                    ten vom Versicherungsnehmer gekündigt                    rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger
                    werden.                                                  Zahlung einer Folgeprämie auf dessen
                    Die Kündigung muss dem Versicherer                       Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder
                    spätestens drei Monate vor dem Ablauf                    Brief) zur Zahlung auffordern und eine
                    des jeweiligen Versicherungsjahres zuge-                 Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo-
                    hen.                                                     chen ab Zugang der Zahlungsaufforde-
                                                                             rung bestimmen (Mahnung). Die Mah-
             4.     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                 nung ist nur wirksam, wenn der Versi-
                    Bei einer Vertragsdauer von weniger als                  cherer je Vertrag die rückständigen Be-
                    einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass                  träge der Prämie, Zinsen und Kosten im
                    es einer Kündigung bedarf, zum vorgese-                  Einzelnen beziffert und außerdem auf
                    henen Zeitpunkt.                                         die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit
                                                                             und Kündigungsrecht – aufgrund der
             5.     Wegfall des versicherten Interesses
                                                                             nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
                    Fällt das versicherte Interesse nach dem
                                                                          b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung
                    Beginn der Versicherung weg, endet der
                                                                             gesetzten Zahlungsfrist ein Versiche-
                    Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ver-
                                                                             rungsfall ein und ist der Versiche-
                    sicherer vom Wegfall des Risikos Kennt-
                                                                             rungsnehmer bei Eintritt des Versiche-
                    nis erlangt.
                                                                             rungsfalles mit der Zahlung der Prämie
                    a) Als Wegfall des versicherten Interes-
                                                                             oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
                        ses gilt die vollständige und dauerhafte
                                                                             so ist der Versicherer von der Ver-
                        Auflösung des versicherten Hausrates,
                                                                             pflichtung zur Leistung frei.
                    aa) nach Aufnahme des Versicherungs-
                                                                          c) Der Versicherer kann nach Ablauf der
                        nehmers in eine stationäre Pflegeein-
                                                                             in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
                        richtung;
                                                                             frist den Vertrag ohne Einhaltung einer
                    bb)nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferien-
                                                                             Kündigungsfrist mit sofortiger Wir-
                        wohnung. Wohnungswechsel gilt nicht
                                                                             kung kündigen, sofern der Versiche-
                        als Wegfall des versicherten Interes-
                                                                             rungsnehmer mit der Zahlung der ge-
                        ses.
                                                                             schuldeten Beträge in Verzug ist.
                    b) Das Versicherungsverhältnis endet bei
                                                                             Die Kündigung kann mit der Bestim-
                        Tod des Versicherungsnehmers zum
                                                                             mung der Zahlungsfrist so verbunden
                        Zeitpunkt der Kenntniserlangung des
                                                                             werden, dass sie mit Fristablauf wirk-
                        Versicherers über die vollständige und
                                                                             sam wird, wenn der Versicherungsneh-
                        dauerhafte Haushaltsauflösung, spä-
                                                                             mer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah-
                        testens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                             lung in Verzug ist. Hierauf ist der Versi-
                        Tod des Versicherungsnehmers, wenn
                                                                             cherungsnehmer bei der Kündigung
                        nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe
                                                                             ausdrücklich hinzuweisen.
                        die Wohnung in derselben Weise nutzt
                        wie der verstorbene Versicherungs-         4.     Zahlung der Prämie nach Kündigung
                        nehmer.                                           Die Kündigung wird unwirksam, wenn der
                                                                          Versicherungsnehmer innerhalb eines Mo-
                                                                          nats nach der Kündigung oder, wenn sie
                                                                          mit der Fristbestimmung verbunden wor-
                                                                          den ist, innerhalb eines Monats nach
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                    Fristablauf die Zahlung leistet. Die Rege-        2.   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Wider-
                    lung über die Leistungsfreiheit des Versi-             ruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem
                    cherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.                    versicherten Interesse
                                                                           a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht
             § 23   Lastschriftverfahren                                       aus, seine Vertragserklärung innerhalb
                                                                               von zwei Wochen zu widerrufen, hat der
             1.     Pflichten des Versicherungsnehmers                         Versicherer nur den auf die Zeit nach Zu-
                    Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschrift-             gang des Widerrufs entfallenden Teil der
                    verfahren vereinbart worden, hat der Versi-                Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist,
                    cherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit                dass der Versicherer in der Belehrung
                    der Prämie für eine ausreichende Deckung                   über das Widerrufsrecht, über die Rechts-
                    des Kontos zu sorgen.                                      folgen des Widerrufs und den zu zahlen-
                                                                               den Betrag hingewiesen und der Versi-
             2.     Änderung des Zahlungsweges                                 cherungsnehmer zugestimmt hat, dass
                    Hat es der Versicherungsnehmer zu vertre-                  der Versicherungsschutz vor Ende der Wi-
                    ten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz                 derrufsfrist beginnt.
                    wiederholtem Einziehungsversuch, nicht ein-                Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblie-
                    gezogen werden können, ist der Versicherer                 ben, hat der Versicherer zusätzlich die für
                    berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in                 das erste Versicherungsjahr gezahlte Prä-
                    Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.            mie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der
                    Der Versicherer hat in der Kündigung darauf                Versicherungsnehmer Leistungen aus
                    hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer                  dem Versicherungsvertrag in Anspruch
                    verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und               genommen hat.
                    zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.              b) Wird das Versicherungsverhältnis durch
                    Durch die Banken erhobene Bearbeitungsge-                  Rücktritt des Versicherers beendet, weil
                    bühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein-                der Versicherungsnehmer Gefahrum-
                    zug können dem Versicherungsnehmer in                      stände, nach denen der Versicherer vor
                    Rechnung gestellt werden.                                  Vertragsannahme in Textform (z. B. E-
                                                                               Mail oder Brief) gefragt hat, nicht ange-
             § 24   Ratenzahlung                                               zeigt hat, so steht dem Versicherer die
                                                                               Prämie bis zum Wirksamwerden der
                    Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die                 Rücktrittserklärung zu.
                    ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten                 Wird das Versicherungsverhältnis durch
                    Zahlungsterminen als gestundet. Die gestun-                Rücktritt des Versicherers beendet, weil
                    deten Raten der laufenden Versicherungspe-                 die einmalige oder die erste Prämie nicht
                    riode werden sofort fällig, wenn der Versiche-             rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht
                    rungsnehmer mit einer Rate ganz oder teil-                 dem Versicherer eine angemessene Ge-
                    weise in Verzug gerät oder wenn eine Ent-                  schäftsgebühr zu.
                    schädigung fällig wird.                                c) Wird das Versicherungsverhältnis durch
                                                                               Anfechtung des Versicherers wegen arg-
             § 25   Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendi-                     listiger Täuschung beendet, so steht dem
                    gung                                                       Versicherer die Prämie bis zum Wirksam-
                                                                               werden der Anfechtungserklärung zu.
             1.     Allgemeiner Grundsatz                                  d) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur
                    a) Im Falle der Beendigung des Versiche-                   Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das
                        rungsverhältnisses vor Ablauf der Versi-               versicherte Interesse bei Beginn der Ver-
                        cherungsperiode steht dem Versicherer                  sicherung nicht besteht, oder wenn das In-
                        für diese Versicherungsperiode nur derje-              teresse bei einer Versicherung, die für ein
                        nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum              künftiges Unternehmen oder für ein ande-
                        entspricht, in dem der Versicherungs-                  res künftiges Interesse genommen ist,
                        schutz bestanden hat.                                  nicht entsteht. Der Versicherer kann je-
                    b) Fällt das versicherte Interesse nach dem                doch eine angemessene Geschäftsge-
                        Beginn der Versicherung weg, steht dem                 bühr verlangen.
                        Versicherer die Prämie zu, die er hätte be-            Hat der Versicherungsnehmer ein nicht
                        anspruchen können, wenn die Versiche-                  bestehendes Interesse in der Absicht ver-
                        rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt                sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
                        worden wäre, zu dem der Versicherer vom                Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der
                        Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt                Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in
                        hat.                                                   diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeit-
                                                                               punkt zu, zu dem er von den die Nichtig-
                                                                               keit begründenden Umständen Kenntnis
                                                                               erlangt.
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             § 26   Obliegenheiten des Versicherungsneh-                      Sachen bis zu einer Besichtigung durch
                    mers                                                      den Versicherer aufzubewahren;
                                                                          hh) soweit möglich dem Versicherer unver-
             1.     Obliegenheiten vor Eintritt des Versiche-                 züglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-
                    rungsfalles                                               Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Fest-
                    a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten,                stellung des Versicherungsfalles oder des
                        die der Versicherungsnehmer vor Eintritt              Umfanges der Leistungspflicht des Versi-
                        des Versicherungsfalles zu erfüllen hat,              cherers erforderlich ist sowie jede Unter-
                        sind:                                                 suchung über Ursache und Höhe des
                    aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behörd-            Schadens und über den Umfang der Ent-
                        lichen Sicherheitsvorschriften;                       schädigungspflicht zu gestatten;
                    bb) die Einhaltung von vertraglich vereinbar-         ii) vom Versicherer angeforderte Belege bei-
                        ten Sicherheitsvorschriften;                          zubringen, deren Beschaffung ihm billiger-
                    cc) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich            weise zugemutet werden kann;
                        vereinbarten Obliegenheiten.                      jj) für zerstörte oder abhandengekommene
                    b) Verletzt der Versicherungsnehmer vor-                  Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä-
                        sätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-                hige Urkunden unverzüglich das Aufge-
                        liegenheit, die er vor Eintritt des Versi-            botsverfahren einzuleiten und etwaige
                        cherungsfalles gegenüber dem Versi-                   sonstige Rechte zu wahren, insbesondere
                        cherer zu erfüllen hat, so kann der Ver-              abhandengekommene Sparbücher und
                        sicherer innerhalb eines Monats, nach-                andere sperrfähige Urkunden unverzüg-
                        dem er von der Verletzung Kenntnis er-                lich sperren zu lassen;
                        langt hat, den Vertrag fristlos kündi-            b) Steht das Recht auf die vertragliche Leis-
                        gen.                                                  tung des Versicherers einem Dritten zu, so
                        Das Kündigungsrecht des Versiche-                     hat dieser die Obliegenheiten gemäß
                        rers ist ausgeschlossen, wenn der Ver-                Nummer 2 a) ebenfalls zu erfüllen – soweit
                        sicherungsnehmer beweist, dass er die                 ihm dies nach den tatsächlichen und
                        Obliegenheit weder vorsätzlich noch                   rechtlichen Umständen möglich ist.
                        grob fahrlässig verletzt hat.
                                                                     3.   Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverlet-
             2.     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des              zung
                    Versicherungsfalls                                    a) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                    a) Der Versicherungsnehmer hat bei und                   Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich,
                        nach Eintritt des Versicherungsfalls                 so ist der Versicherer von der Verpflich-
                    aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und               tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässi-
                        Minderung des Schadens zu sorgen;                    ger Verletzung der Obliegenheit ist der
                    bb) dem Versicherer den Schadeneintritt,                 Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                        nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat,             dem Verhältnis zu kürzen, das der
                        unverzüglich – ggf. auch mündlich oder te-           Schwere des Verschuldens des Versiche-
                        lefonisch – anzuzeigen;                              rungsnehmers entspricht. Das Nichtvorlie-
                    cc) Weisungen des Versicherers zur Scha-                 gen einer groben Fahrlässigkeit hat der
                        denabwendung/-minderung – ggf. auch                  Versicherungsnehmer zu beweisen.
                        mündlich oder telefonisch – einzuholen,           b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegen-
                        wenn die Umstände dies gestatten;                    heitsverletzung ist der Versicherer jedoch
                    dd) Weisungen des Versicherers zur Scha-                 zur Leistung verpflichtet, soweit der Versi-
                        denabwendung /-minderung, soweit für                 cherungsnehmer nachweist, dass die Ver-
                        ihn zumutbar, zu befolgen. Erteilen meh-             letzung der Obliegenheit weder für den
                        rere an dem Versicherungsvertrag betei-              Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
                        ligte Versicherer unterschiedliche Weisun-           rungsfalles noch für die Feststellung oder
                        gen, hat der Versicherungsnehmer nach                den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
                        pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;                  sicherers ursächlich ist.
                    ee) Schäden durch strafbare Handlungen ge-            c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                        gen das Eigentum unverzüglich der Poli-              nach Eintritt des Versicherungsfalles be-
                        zei anzuzeigen;                                      stehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
                    ff) dem Versicherer und der Polizei unver-               liegenheit, ist der Versicherer nur dann
                        züglich ein Verzeichnis der abhandenge-              vollständig oder teilweise leistungsfrei,
                        kommenen Sachen einzureichen;                        wenn er den Versicherungsnehmer durch
                    gg) das Schadenbild so lange unverändert zu              gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
                        lassen, bis die Schadenstelle oder die be-           Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge hin-
                        schädigten Sachen durch den Versicherer              gewiesen hat.
                        freigegeben worden sind. Sind Verände-
                        rungen unumgänglich, sind das Schaden-
                        bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.
                        B. durch Fotos) und die beschädigten
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             § 27   Gefahrerhöhung                                        b) Vertragsänderung
                                                                             Statt der Kündigung kann der Versicherer
             1.     Begriff der Gefahrerhöhung                               ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
                    a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach              eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent-
                       Abgabe der Vertragserklärung des Versi-               sprechende erhöhte Prämie verlangen
                       cherungsnehmers die tatsächlich vorhan-               oder die Absicherung der erhöhten Gefahr
                       denen Umstände so verändert werden,                   ausschließen.
                       dass der Eintritt des Versicherungsfalls              Erhöht sich die Prämie als Folge der Ge-
                       oder eine Vergrößerung des Schadens                   fahrerhöhung um mehr als 10 Prozent
                       oder die ungerechtfertigte Inanspruch-                oder schließt der Versicherer die Absiche-
                       nahme des Versicherers wahrscheinlicher               rung der erhöhten Gefahr 30 aus, so kann
                       wird.                                                 der Versicherungsnehmer den Vertrag in-
                    b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere                 nerhalb eines Monats nach Zugang der
                       – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein           Mitteilung des Versicherers ohne Einhal-
                       gefahrerheblicher Umstand ändert nach                 tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
                       dem der Versicherer vor Vertragsschluss               hat der Versicherer den Versicherungs-
                       gefragt hat.                                          nehmer auf dieses Kündigungsrecht hin-
                    c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht               zuweisen.
                       vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich
                       erhöht hat oder nach den Umständen als        4.   Erlöschen der Rechte des Versicherers
                       mitversichert gelten soll.                         Die Rechte des Versicherers zur Kündigung
                                                                          oder Vertragsanpassung nach Nr. 3 erlö-
             2.     Pflichten des Versicherungsnehmers                    schen, wenn diese nicht innerhalb eines Mo-
                    a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung               nats ab Kenntnis des Versicherers von der
                        darf der Versicherungsnehmer ohne vor-            Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn
                        herige Zustimmung des Versicherers                der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
                        keine Gefahrerhöhung vornehmen oder               Gefahrerhöhung bestanden hat.
                        deren Vornahme durch einen Dritten ge-
                        statten.                                     5.   Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
                    b) Erkennt der Versicherungsnehmer nach-              a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Ver-
                        träglich, dass er ohne vorherige Zustim-              sicherungsfall ein, so ist der Versicherer
                        mung des Versicherers eine Gefahrerhö-                nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der
                        hung vorgenommen oder gestattet hat, so               Versicherungsnehmer seine Pflichten
                        muss er diese dem Versicherer unverzüg-               nach Nr. 2 a) vorsätzlich verletzt hat.
                        lich anzeigen.                                        Verletzt der Versicherungsnehmer diese
                    c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe                   Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi-
                        seiner Vertragserklärung unabhängig von               cherer berechtigt, seine Leistung in dem
                        seinem Willen eintritt, muss der Versiche-            Verhältnis zu kürzen, das der Schwere
                        rungsnehmer dem Versicherer unverzüg-                 des Verschuldens des Versicherungsneh-
                        lich anzeigen, nachdem er von ihr Kennt-              mers entspricht. Das Nichtvorliegen einer
                        nis erlangt hat.                                      groben Fahrlässigkeit hat der Versiche-
                                                                              rungsnehmer zu beweisen.
             3.     Kündigung      oder   Vertragsanpassung               b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 2 b)
                    durch den Versicherer                                     und c) ist der Versicherer für einen Versi-
                    a) Kündigungsrecht des Versicherers                       cherungsfall, der später als einen Monat
                       Verletzt der Versicherungsnehmer                       nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die
                       seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann                Anzeige dem Versicherer hätte zugegan-
                       der Versicherer den Vertrag fristlos                   gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der
                       kündigen, wenn der Versicherungs-                      Versicherungsnehmer seine Anzeige-
                       nehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                 pflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Ver-
                       oder grob fahrlässig verletzt hat. Das                 sicherungsnehmer seine Pflicht grob fahr-
                       Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober                 lässig verletzt, so gilt a) Satz 2 und 3 ent-
                       Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-                  sprechend. Die Leistungspflicht des Versi-
                       nehmer zu beweisen.                                    cherers bleibt bestehen, wenn ihm die Ge-
                       Beruht die Verletzung auf einfacher                    fahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem
                       Fahrlässigkeit, kann der Versicherer                   ihm die Anzeige hätte zugegangen sein
                       unter Einhaltung einer Frist von einem                 müssen, bekannt war.
                       Monat kündigen. Wird dem Versicherer               c) Die Leistungspflicht des Versicherers
                       eine Gefahrerhöhung in den Fällen                      bleibt bestehen,
                       nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er              aa) soweit der Versicherungsnehmer nach-
                       den Vertrag unter Einhaltung einer                     weist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur-
                       Frist von einem Monat kündigen.                        sächlich für den Eintritt des Versiche-
                                                                              rungsfalles oder den Umfang der Leis-
                                                                              tungspflicht war oder
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                    bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versiche-            Summe der Entschädigungen, die von je-
                        rungsfalles die Frist für die Kündigung des           dem Versicherer ohne Bestehen der an-
                        Versicherers abgelaufen und eine Kündi-               deren Versicherung zu zahlen wären, den
                        gung nicht erfolgt war oder                           Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachver-
                    cc) wenn der Versicherer statt der Kündigung              sicherung vor.
                        ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung                b) Die Versicherer sind in der Weise als Ge-
                        eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent-                 samtschuldner verpflichtet, dass jeder für
                        sprechende erhöhte Prämie verlangt.                   den Betrag aufzukommen hat, dessen
                                                                              Zahlung ihm nach seinem Vertrage ob-
             § 28   Überversicherung                                          liegt; der Versicherungsnehmer kann aber
                                                                              im Ganzen nicht mehr als den Betrag des
             1.     Übersteigt die Versicherungssumme den                     ihm entstandenen Schadens verlangen.
                    Wert des versicherten Interesses erheb-                   Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Ver-
                    lich, so kann sowohl der Versicherer als                  träge bei demselben Versicherer beste-
                    auch der Versicherungsnehmer verlangen,                   hen. Erlangt der Versicherungsnehmer
                    dass zur Beseitigung der Überversiche-                    oder der Versicherte aus anderen Versi-
                    rung die Versicherungssumme mit soforti-                  cherungsverträgen Entschädigung für
                    ger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang                  denselben Schaden, so ermäßigt sich der
                    des Herabsetzungsverlangens, ist für die                  Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag
                    Höhe der Prämie der Betrag maßgebend,                     in der Weise, dass die Entschädigung aus
                    den der Versicherer berechnet haben                       allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
                    würde, wenn der Vertrag von vornherein                    als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
                    mit dem neuen Inhalt geschlossen worden                   rungssummen, aus denen die Prämien er-
                    wäre.                                                     rechnet wurde, nur in diesem Vertrag in
             2.     Hat der Versicherungsnehmer die Über-                     Deckung gegeben worden wäre. Bei Ver-
                    versicherung in der Absicht geschlossen,                  einbarung von Entschädigungsgrenzen
                    sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö-                  ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
                    gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag               dass aus allen Verträgen insgesamt keine
                    nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie                 höhere Entschädigung zu leisten ist, als
                    bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den                wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
                    die Nichtigkeit begründenden Umständen                    rungssummen in diesem Vertrag in De-
                    Kenntnis erlangt.                                         ckung gegeben worden wäre.
                                                                           c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehr-
             § 29   Mehrere Versicherer                                       fachversicherung in der Absicht geschlos-
                                                                              sen, sich dadurch einen rechtswidrigen
             1.     Anzeigepflicht                                            Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder
                    Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse               in dieser Absicht geschlossene Vertrag
                    gegen dieselbe Gefahr versichert, ist ver-                nichtig.
                    pflichtet, dem Versicherer die andere Versi-              Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
                    cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mit-             dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die
                    teilung sind der andere Versicherer und die               Nichtigkeit begründenden Umständen
                    Versicherungssumme anzugeben.                             Kenntnis erlangt.

             2.     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige-          4.   Beseitigung der Mehrfachversicherung
                    pflicht                                                a) Hat der Versicherungsnehmer den Ver-
                    Verletzt der Versicherungsnehmer die An-                  trag, durch den die Mehrfachversicherung
                    zeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder               entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
                    grob fahrlässig, ist der Versicherer unter                Entstehen der Mehrfachversicherung ge-
                    den in Abschnitt B Nr. 26 beschriebenen                   schlossen, kann er verlangen, dass der
                    Voraussetzungen zur Kündigung berech-                     später geschlossene Vertrag aufgehoben
                    tigt oder auch ganz oder teilweise leis-                  oder die Versicherungssumme unter ver-
                    tungsfrei.                                                hältnismäßiger Minderung der Prämie auf
                    Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der               den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
                    Versicherer vor Eintritt des Versiche-                    durch die frühere Versicherung nicht ge-
                    rungsfalles Kenntnis von der anderen Ver-                 deckt ist.
                    sicherung erlangt hat.                                    Die Aufhebung des Vertrages oder die
                                                                              Herabsetzung der Versicherungssumme
             3.     Haftung und Entschädigung bei Mehrfach-                   und Anpassung der Prämie werden zu
                    versicherung                                              dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklä-
                    a) Ist bei mehreren Versicherern ein Inte-                rung dem Versicherer zugeht.
                       resse gegen dieselbe Gefahr versichert              b) Die Regelungen nach a) sind auch anzu-
                       und übersteigen die Versicherungssum-                  wenden, wenn die Mehrfachversicherung
                       men zusammen den Versicherungswert                     dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
                       oder übersteigt aus anderen Gründen die                schluss            der         mehreren
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                       Versicherungsverträge der Versiche-                     Umständen nach zur Abwendung und
                       rungswert gesunken ist. Sind in diesem                  Minderung des Schadens für geboten hal-
                       Fall die mehreren Versicherungsverträge                 ten durfte oder die er auf Weisung des
                       gleichzeitig oder im Einvernehmen der                   Versicherers macht.
                       Versicherer geschlossen worden, kann                 b) Macht der Versicherungsnehmer Aufwen-
                       der Versicherungsnehmer nur die verhält-                dungen, um einen unmittelbar bevorste-
                       nismäßige Herabsetzung der Versiche-                    henden Versicherungsfall abzuwenden
                       rungssummen und der Prämien verlan-                     oder in seinen Auswirkungen zu mindern,
                       gen.                                                    geltend, so leistet der Versicherer Aufwen-
                                                                               dungsersatz nur, wenn diese Aufwendun-
             § 30   Versicherung für fremde Rechnung                           gen bei einer nachträglichen objektiven
                                                                               Betrachtung der Umstände verhältnismä-
             1.     Rechte aus dem Vertrag                                     ßig und erfolgreich waren oder die Auf-
                    Der Versicherungsnehmer kann den Versi-                    wendungen auf Weisung des Versiche-
                    cherungsvertrag im eigenen Namen für das                   rers erfolgten.
                    Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-          c) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
                    ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem                    tung zu kürzen, kann er auch den Aufwen-
                    Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer                  dungsersatz nach a) und b) entsprechend
                    und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt               kürzen.
                    auch, wenn der Versicherte den Versiche-                d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die
                    rungsschein besitzt.                                       sonstige Entschädigung betragen zusam-
                                                                               men höchstens die Versicherungssumme
             2.     Zahlung der Entschädigung                                  je vereinbarter Position; dies gilt jedoch
                    Der Versicherer kann vor Zahlung der Ent-                  nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung
                    schädigung an den Versicherungsnehmer                      des Versicherers entstanden sind.
                    den Nachweis verlangen, dass der Versi-                 e) Der Versicherer hat den für die Aufwen-
                    cherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der              dungen gemäß a) erforderlichen Betrag
                    Versicherte kann die Zahlung der Entschädi-                auf Verlangen des Versicherungsnehmers
                    gung nur mit Zustimmung des Versicherungs-                 vorzuschießen.
                    nehmers verlangen.                                      f) Nicht versichert sind Aufwendungen für
                                                                               Leistungen der Feuerwehr oder anderer
             3.     Kenntnis und Verhalten
                                                                               Institutionen, die im öffentlichen Interesse
                    a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten
                                                                               zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn
                       des Versicherungsnehmers von rechtli-
                                                                               diese Leistungen im öffentlichen Interesse
                       cher Bedeutung sind, sind bei der Versi-
                                                                               erbracht werden.
                       cherung für fremde Rechnung auch die
                       Kenntnis und das Verhalten des Versi-         2.     Kosten der Ermittlung und Feststellung
                       cherten zu berücksichtigen. Soweit der               des Schadens
                       Vertrag Interessen des Versicherungs-                a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbar-
                       nehmers und des Versicherten umfasst,                   ten Höhe die Kosten für die Ermittlung und
                       muss sich der Versicherungsnehmer für                   Feststellung eines von ihm zu ersetzen-
                       sein Interesse das Verhalten und die                    den Schadens, sofern diese den Umstän-
                       Kenntnis des Versicherten nur zurechnen                 den nach geboten waren. Zieht der Versi-
                       lassen, wenn der Versicherte Repräsen-                  cherungsnehmer einen Sachverständigen
                       tant des Versicherungsnehmers ist.                      oder Beistand hinzu, so werden diese
                    b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt                 Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuzie-
                       es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein                 hung vertraglich verpflichtet ist oder vom
                       Wissen abgeschlossen worden ist oder                    Versicherer aufgefordert wurde.
                       ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung               b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
                       des Versicherungsnehmers nicht möglich                  tung zu kürzen, kann er auch den Kosten-
                       oder nicht zumutbar war.                                ersatz nach a) entsprechend kürzen.
                    c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt
                       es dagegen an, wenn der Versicherungs-        § 32   Übergang von Ersatzansprüchen
                       nehmer den Vertrag ohne Auftrag des
                       Versicherten geschlossen und den Versi-       1.     Übergang von Ersatzansprüchen
                       cherer nicht darüber informiert hat.                 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatz-
                                                                            anspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
             § 31   Aufwendungsersatz                                       Anspruch auf den Versicherer über, soweit
                                                                            der Versicherer den Schaden ersetzt. Der
             1.     Aufwendungen zur Abwendung und Min-                     Übergang kann nicht zum Nachteil des Versi-
                    derung des Schadens                                     cherungsnehmers geltend gemacht werden.
                    a) Versichert sind Aufwendungen, auch er-               Richtet sich der Ersatzanspruch des Versi-
                       folglose, die der Versicherungsnehmer bei            cherungsnehmers gegen eine Person, mit der
                       Eintritt des Versicherungsfalles den                 er bei Eintritt des Schadens in häuslicher
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                    Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht                   Ist die Herbeiführung des Schadens durch
                    geltend gemacht werden, es sei denn, diese                   rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsat-
                    Person hat den Schaden vorsätzlich verur-                    zes in der Person des Versicherungsneh-
                    sacht.                                                       mers festgestellt, so gilt die vorsätzliche
                                                                                 Herbeiführung des Schadens als bewie-
             2.     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatz-                     sen.
                    ansprüchen                                                b) Führt der Versicherungsnehmer den
                    Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatz-                   Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der
                    anspruch oder ein zur Sicherung dieses An-                   Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                    spruchs dienendes Recht unter Beachtung                      einem der Schwere des Verschuldens des
                    der geltenden Form- und Fristvorschriften zu                 Versicherungsnehmers entsprechenden
                    wahren, und nach Übergang des Ersatzan-                      Verhältnis zu kürzen.
                    spruchs auf den Versicherer bei dessen
                    Durchsetzung durch den Versicherer soweit          2.     Arglistige Täuschung nach Eintritt des
                    erforderlich mitzuwirken.                                 Versicherungsfalles
                    Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-                Der Versicherer ist von der Entschädigungs-
                    liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur           pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer
                    Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er in-          den Versicherer arglistig über Tatsachen, die
                    folge dessen keinen Ersatz von dem Dritten                für den Grund oder die Höhe der Entschädi-
                    erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen            gung von Bedeutung sind, täuscht oder zu
                    Verletzung der Obliegenheit ist der Versiche-             täuschen versucht.
                    rer berechtigt, seine Leistung in einem der               Ist die Täuschung oder der Täuschungsver-
                    Schwere des Verschuldens des Versiche-                    such durch rechtskräftiges Strafurteil gegen
                    rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu                 den Versicherungsnehmer wegen Betruges
                    kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen             oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten
                    einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versi-              die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewie-
                    cherungsnehmer.                                           sen.

             § 33   Kündigung nach dem Versicherungsfall               § 35   Anzeigen, Willenserklärungen, Anschrif-
                                                                              tenänderungen
             1.     Kündigungsrecht
                    Nach dem Eintritt eines Versicherungsfal-          1.     Form
                    les kann jede der Vertragsparteien den                    Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt
                    Versicherungsvertrag kündigen. Die Kün-                   ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas
                    digung ist in Textform (z. B. E-Mail oder                 anderes bestimmt ist, sind die für den Versi-
                    Brief) zu erklären. Sie muss der anderen                  cherer bestimmten Erklärungen und Anzei-
                    Vertragspartei spätestens einen Monat                     gen, die das Versicherungsverhältnis betref-
                    nach Auszahlung oder Ablehnung der Ent-                   fen und die unmittelbar gegenüber dem Ver-
                    schädigung zugegangen sein.                               sicherer erfolgen, in Textform (z. B. E-Mail
                                                                              oder Brief) abzugeben.
             2.     Kündigung durch Versicherungsnehmer                       Erklärungen und Anzeigen sollen an die
                    Kündigt der Versicherungsnehmer, wird                     Hauptverwaltung des Versicherers oder an
                    seine Kündigung sofort nach ihrem Zu-                     die im Versicherungsschein oder in dessen
                    gang beim Versicherer wirksam. Der Versi-                 Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
                    cherungsnehmer kann jedoch bestimmen,                     gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun-
                    dass die Kündigung zu einem späteren                      gen über den Zugang von Erklärungen und
                    Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende                     Anzeigen bleiben unberührt.
                    der laufenden Versicherungsperiode, wirk-
                    sam wird.                                          2.     Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Na-
                                                                              mensänderung
             3.     Kündigung durch Versicherer                               Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung
                    Eine Kündigung des Versicherers wird ei-                  seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitge-
                    nen Monat nach ihrem Zugang beim Versi-                   teilt, genügt für eine Willenserklärung, die
                    cherungsnehmer wirksam.                                   dem Versicherungsnehmer gegenüber abzu-
                                                                              geben ist, die Absendung eines eingeschrie-
             § 34   Keine Leistungspflicht aus besonderen                     benen Briefes an die letzte dem Versicherer
                    Gründen                                                   bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei
                                                                              einer dem Versicherer nicht angezeigten Na-
             1.     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbei-                mensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage
                    führung des Versicherungsfalles                           nach der Absendung des Briefes als zuge-
                    a) Führt der Versicherungsnehmer den Ver-                 gangen.
                       sicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der
                       Versicherer von der Entschädigungs-
                       pflicht frei.
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             3.     Nichtanzeige der Verlegung der gewerbli-               Entscheidung des Versicherers beim An-
                    chen Niederlassung                                     spruchsteller nicht mit.
                    Hat der Versicherungsnehmer die Versiche-
                    rung unter 33 der Anschrift seines Gewerbe-     § 39   Gerichtsstand
                    betriebs abgeschlossen, finden bei einer Ver-
                    legung der gewerblichen Niederlassung die       1.     Klagen gegen den Versicherer
                    Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend An-               Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist
                    wendung.                                               neben den Gerichtsständen der Zivilprozess-
                                                                           ordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in
             § 36   Agentenvollmacht                                       dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur
                                                                           Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in
             1.     Erklärungen des Versicherungsnehmers                   Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli-
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            chen Aufenthalt hat.
                    mächtigt, vom Versicherungsnehmer abgege-              Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
                    bene Erklärungen entgegenzunehmen, be-                 triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
                    treffend                                               sicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei
                    a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines               dem für den Sitz oder die Niederlassung des
                        Versicherungsvertrages;                            Gewerbebetriebes zuständigen Gericht gel-
                    b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis             tend machen.
                        einschließlich dessen Beendigung;
                    c) Anzeige- und Informationspflichten vor       2.     Klagen gegen Versicherungsnehmer
                        Abschluss des Vertrages und während                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
                        des Versicherungsverhältnisses.                    oder der Versicherungsvermittlung gegen den
                                                                           Versicherungsnehmer ist ausschließlich das
             2.     Erklärungen des Versicherers                           Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhe-
                    mächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Ver-           bung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines
                    sicherungsscheine oder deren Nachträge                 solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                    dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.                Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
                                                                           triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
             3.     Zahlungen an den Versicherungsvertreter                sicherer seine Ansprüche auch bei dem für
                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll-            den Sitz oder die Niederlassung des Gewer-
                    mächtigt, Zahlungen, die der Versicherungs-            bebetriebes zuständigen Gericht geltend ma-
                    nehmer im Zusammenhang mit der Vermitt-                chen.
                    lung oder dem Abschluss eines Versiche-
                    rungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.       § 40   Anzuwendendes Recht
                    Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss
                    der Versicherungsnehmer nur gegen sich gel-
                                                                           Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                    ten lassen, wenn er die Beschränkung bei der
                    Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge
                                                                    § 41   An wen können Sie sich wenden, wenn
                    grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
                                                                           Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
             § 37   Repräsentanten
                                                                           Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zu-
                                                                           frieden sind oder eine Verhandlung mit uns
                    Der Versicherungsnehmer muss sich die
                                                                           einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten
                    Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsen-
                                                                           Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nach-
                    tanten zurechnen lassen.
                                                                           folgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.

             § 38   Verjährung                                      1.     Versicherungsombudsmann
                                                                           Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich
                    Die Ansprüche aus dem Versicherungsver-                an den Ombudsmann für Versicherungen
                    trag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung          wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
                    beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
                    der Anspruch entstanden ist und der Gläubi-            Versicherungsombudsmann e.V.
                    ger von den Anspruch begründenden Um-                  Postfach 080632
                    ständen und der Person des Schuldners                  10006 Berlin
                    Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig-           E-Mail: beschwerde@versicherungsom-
                    keit erlangen müsste.                                  budsmann.de
                    Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsver-             Internet: www.versicherungsombuds-
                    trag bei dem Versicherer angemeldet worden,            mann.de
                    zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine
                    zwischen Anmeldung und Zugang der in Text-
                                                                           unabhängige und für Verbraucher kostenfrei
                    form (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten
                                                                           arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
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                  verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren
                  teilzunehmen.

             2.   Versicherungsaufsicht
                  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie-
                  den oder treten Meinungsverschiedenheiten
                  bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
                  sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
                  wenden. Als Versicherungsunternehmen un-
                  terliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt
                  für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon-
                  taktdaten sind:

                  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
                  aufsicht (BaFin)
                  Sektor Versicherungsaufsicht
                  Graurheindorfer Straße
                  108 53117 Bonn
                  E-Mail: poststelle@bafin.de

                  Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine
                  Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht
                  verbindlich entscheiden kann.

             3.   Rechtsweg
                  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
                  Rechtsweg zu beschreiten.

             4.   Unser Beschwerdemanagement
                  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit
                  auch an uns wenden. Unsere interne Be-
                  schwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfü-
                  gung. Sie erreichen diese wie folgt:

                  Ammerländer Versicherung VVaG
                  - Beschwerdemanagement –
                  Bahnhofstr. 8
                  26655 Westerstede
                  E-Mail: beschwerde@ammerlaender-ver-
                  sicherung.de
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             Besondere Bedingungen und
             Leistungserweiterungen zur allgemeinen
             Hausratversicherung (VHB 2022)
             zum Excellent-Schutz

             Inhaltsverzeichnis

             Feuer, Explosion                                           29.   Vandalismus nach Einschleichen
                                                                        30.   Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
             1.    Nutzwärmeschäden
                                                                        31.   Räuberische Erpressung (Herausgabe von
             2.    Überspannung
                                                                              versicherten Sachen an einem anderen Ort)
             3.    Schäden durch Spannungsschwankungen
                                                                        32.   Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
             4.    Seng- und Schmorschäden
                                                                        33.   Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
             5.    Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
                                                                        34.   Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
             6.    Überschalldruckwellen
                                                                        35.   Böswillige Beschädigung durch Graffiti
             7.    Aufprall von Flugkörpern
                                                                        36.   Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
             8.    Schäden an Kühl- und Gefriergut
                                                                        37.   Vermögensschäden durch Phishing und Pharming
             9.    Anprall von Schienen-, Wasser- und
                                                                              (Cyber-Schutz)
                   Straßenfahrzeugen
                                                                        38.   Vermögensschäden durch Skimming           (Cyber-
             10.   Schäden durch Blindgänger
                                                                              Schutz)
                                                                        39.   Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
             Diebstahl                                                  40.   Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
             11.   Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht) 100% der
                   Versicherungssumme beitragsfrei                      Leitungswasser
             12.   Diebstahl aus Kraftfahrzeugen,
                                                                        41.   Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
                   Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
                                                                        42.   Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
             13.   Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
                                                                              und Zisternen
             14.   Einfacher Diebstahl
                                                                        43.   Mitversicherung von Rückstauschäden
             15.   Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und
                                                                        44.   Eindringen von Niederschlägen
                   Wäschetrocknern
             16.   Einfacher Diebstahl von fest verankerten
                   Skulpturen                                           Sturm, Hagel und Starkregen
             17.   Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und
                   Streuvorräten                                        45.   Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück
             18.   Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und                   der versicherten Wohnung inklusive Balkon und
                   Sportgeräten                                               Terrasse
             19.   Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und   46.   Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
                   Kinderwagen                                          47.   Überschwemmung durch Starkregen
             20.   Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von Hör-
                   und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie
                                                                        Versicherungsort, Außenversicherung
                   Taschendiebstahl
             21.   Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren      48.   Außenversicherung
                   Inhalt                                               49.   Außenversicherung für Sportgeräte
             22.   Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus               50.   Hausrat in Einliegerwohnungen
                   Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten            51.   Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
             23.   Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus /       52.   Hausrat in Wohngemeinschaften
                   bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege           53.   Alle beruflich genutzten Sachen in reinen
             24.   Diebstahl am Arbeitsplatz                                  Arbeitszimmern
             25.   Diebstahl durch Hausangestellte                      54.   Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
             26.   Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume            (Pendlerwohnung)
             27.   Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen /               55.   Eingelagerter Hausrat
                   Schlafwagenabteilen                                  56.   Versicherungsschutz bei Umzug
                                                                        57.   Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
                                                                        58.   Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
             Weitere strafbare Handlungen und Cyber-Schutz
             28.   Telefonmissbrauch nach Einbruch durch
                   unbekannte Täter
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             Versicherte Kosten                                      94.   Vorsorgeversicherung für Kinder
             59.   Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
             60.   Schlüsseldienst                                   Erweiterter Unterversicherungsverzicht
             61.   Bewachungskosten
             62.   Fehlalarm durch Rauchmelder                       95.   Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
             63.   Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von      96.   12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn
                   behindertengerechten Einbauten                          vereinbart) bei Umzug in größere Wohnung
             64.   Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
             65.   Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder
                                                                     Weitere Leistungseinschlüsse
                   Dienstreise
             66.   Reiserücktrittskosten nach einem Schaden          97.  Nachhaltigkeit
             67.   Umzugskosten nach einem Schaden                   98.  Mitversicherung von Wallboxen
             68.   Sachverständigenkosten                            99.  Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-
             69.   Kosten der Ermittlung und Feststellung des             Garantie)
                   Schadens                                          100. Besitzstandsgarantie
             70.   Kostenpauschale                                   101. Abweichungen gegenüber den GDV-
             71.   Hotelkosten                                            Musterbedingungen
             72.   Erweiterte Lagerkosten                            102. Einhaltung des Mindeststandards des
             73.   Kosten für Leitungswasser und Gas infolge              Arbeitskreises Beratungsprozesse
                   Rohrbruch                                         103. Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit bei
             74.   Einschluss von Tierarztkosten                          Versichererwechsel
             75.   Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere       104. Künftige Bedingungsverbesserungen
             76.   Kinderbetreuung im Notfall                             (Innovationsklausel)
             77.   Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub,     105. unbenannte Gefahren – Allgefahren- deckung
                   Brand
             78.   Entfernung von Wespen-, Hornissen- und
                   Bienennestern                                     Sonstiges
             79.   Mehrkosten durch Preissteigerungen                106. Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
             80.   Mehrkosten durch Technologiefortschritt                Arbeitslosigkeit
                                                                     107. Beitragsreduzierung bei Umzug in ein
                                                                          Seniorenheim
             Versicherte Sachen
                                                                     108. Verzicht auf die Kündigungsfrist
             81.   Handelswaren und Musterkollektionen               109. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
             82.   Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
             83.   Technische, optische oder akustische
                   Sicherungsanlagen                                 Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in
             84.   Smart-Home                                                   Wertschutzschränken
                                                                     Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien

             Mitversicherung von Beschädigungen
             85.   Beschädigung von Hausrat nach einem Unfall mit
                   einem Transportmittel
             86.   Beschädigungen an Fahrrädern, die als
                   Reisegepäck aufgegeben wurden


             Wertsachen
             87.   Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
             88.   Wertsachen in Bankgewahrsam;
                   Kundenschließfächer


             Verzicht auf die Einrede der groben
             Fahrlässigkeit
             89.   Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
             90.   Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen
                   und behördlichen Sicherheitsvorschriften


             Sicherheitsvorschriften / -vereinbarungen
             91.   Sicherheitsvorschriften
             92.   Sicherungsvereinbarung


             Vorsorgeversicherung
             93.   Erhöhte Entschädigungsgrenze für die
                   Vorsorgeversicherung
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             Feuer, Explosion                                             Druckstöße infolge Überschallfluges (Über-
                                                                          schallknall) im Excellent-Schutz versichert.
             1.   Nutzwärmeschäden
                  Der Versicherer leistet Entschädigung auch für     7.   Aufprall von Flugkörpern
                  Brandschäden, die an versicherten Sachen                Schäden durch den Aufprall oder den Absturz
                  dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer             eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile
                  oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sons-            oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem
                  tigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt              sich die versicherten Sachen befinden, sind im
                  ebenso für Sachen, in denen oder durch die              Excellent-Schutz mitversichert.
                  Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder
                  weitergeleitet werden.                             8.   Schäden an Kühl- und Gefriergut
                                                                          1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
             2.   Überspannung                                               2 Nr. 3 sind auch Folgeschäden an Kühl- und
                  1. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für                Gefriergut infolge
                     Blitzschlagschäden leistet der Versicherer              a) Überspannung durch Blitzschlag oder
                     Entschädigung auch für Schäden, die an ver-                 Netzausfall;
                     sicherten Einrichtungen und Geräten durch               b) eines unvorhersehbaren technischen
                     Überspannung, Überstrom und Kurzschluss                     Versagens der Kühl- und Gefriergeräte;
                     infolge eines Blitzes entstehen.                        im Excellent-Schutz versichert.
                  2. Überspannungsschäden sind bis zur verein-            2. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter
                     barten Versicherungssumme mitversichert.                oder einer entsprechenden Einrichtung doku-
                                                                             mentiert sein.
             3.   Schäden durch Spannungsschwankungen
                  1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §     9.   Anprall von Schienen-, Wasser- und Stra-
                     2 Nr. 1 sind Schäden im Excellent-Schutz an          ßenfahrzeugen
                     versicherten elektrischen Geräten durch              1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                     Spannungsschwankungen mitversichert. Vo-                1 Nr. 1 leistet der Versicherer im Excellent-
                     raussetzung für den Versicherungsschutz ist,            Schutz Entschädigung für versicherte Sa-
                     dass die Spannungsschwankung bereits vor                chen, die durch Anprall eines Schienen-,
                     dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist                 Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner
                     und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.                  Teile oder seiner Ladung am Versicherungs-
                  2. Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweili-            ort zerstört oder beschädigt werden oder in-
                     gen Netzbetreiber.                                      folge eines solchen Ereignisses abhanden-
                                                                             kommen.
             4.   Seng- und Schmorschäden                                 2. Für den Anprall von Straßen- und Wasser-
                  Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2 Nr.              fahrzeugen besteht Versicherungsschutz
                  5 b) leistet der Versicherer im Excellent-Schutz           nur, wenn diese nicht vom Versicherungs-
                  Entschädigung für Seng- und Schmorschäden,                 nehmer betrieben oder gehalten werden.
                  die an versicherten Sachen, mit Ausnahme von
                  technischen Geräten aller Art und Wertsachen,      10. Schäden durch Blindgänger
                  entstehen.                                             Mitversichert sind Explosionsschäden durch
                                                                         Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgän-
             5.   Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden                    ger).
                  1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2
                     Nr. 1 leistet der Versicherer Entschädigung
                     für versicherte Sachen, die durch Rauch oder    Diebstahl
                     Ruß zerstört oder beschädigt werden.
                  2. Versicherungsschutz besteht auch für Schä-      11. Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht)
                     den durch Verpuffung. Verpuffung ist die Um-        100% der Versicherungssumme beitragsfrei
                     setzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben              1. Leistungsversprechen und Definitionen
                     mit nur geringer Geschwindigkeit und Druck-            Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog.
                     wirkung.                                               E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versiche-
                  3. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind               rungspflicht besteht – sowie Fahrradanhä-
                     bis zur vereinbarten Versicherungssumme                nger erstreckt sich der Versicherungsschutz
                     mitversichert.                                         unter den nachfolgenden Voraussetzungen
                  4. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf              auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die
                     Schäden, die auf dauernder Einwirkung be-              mit dem Fahrrad lose verbundenen und re-
                     ruhen.                                                 gelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sa-
                                                                            chen besteht Versicherungsschutz, wenn
             6.   Überschalldruckwellen                                     diese zusammen mit dem Fahrrad abhand-
                  Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1             engekommen sind.
                  sind Schäden an versicherten Sachen durch
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                 2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                  Ähnliches gelten nicht als feste Umschlie-
                    Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad                 ßung.
                    und den Fahrradanhänger durch ein ver-                3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wert-
                    kehrsübliches Schloss gegen Diebstahl si-                sachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13.
                    chern, wenn er es nicht zur Fortbewegung
                    einsetzt.                                        13. Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
                 3. Besondere Obliegenheiten im Schadenfall              1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    a) Der Versicherungsnehmer hat im Scha-                 2 Nr. 2 und § 3 Nr. 2 sowie abweichend von
                        denfall Kaufbelege, sowie sonstige Unter-           VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4c) besteht
                        lagen über den Hersteller, die Marke und            im Excellent-Schutz Versicherungsschutz für
                        die Rahmennummer der entwendeten                    Schäden an nicht am Fahrzeug montierten
                        Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen,             Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen
                        soweit ihm dies billigerweise zugemutet             bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Glei-
                        werden kann. Verletzt der Versicherungs-            che gilt für nicht montierte Kindersitze und
                        nehmer diese Bestimmung, so kann er                 Dachboxen.
                        Entschädigung nur dann verlangen, wenn           2. Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine
                        er die Merkmale anderweitig nachweisen              Leistung aus anderen Versicherungsverträ-
                        kann.                                               gen erlangt werden kann und der Schaden
                    b) Der Versicherungsnehmer hat den Dieb-                am Versicherungsort gemäß VHB 2022 Ab-
                        stahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen           schnitt „A“ § 6 Nr. 1 eingetreten ist. Als Versi-
                        und dem Versicherer einen Nachweis da-              cherungsort gilt auch die Garage, die sich au-
                        für zu erbringen, dass das Fahrrad / Fahr-          ßerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber
                        radanhänger nicht innerhalb von drei Wo-            innerhalb des Wohnortes befindet.
                        chen seit Anzeige des Diebstahls wieder          3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                        herbeigeschafft wurde.                              auf 10.000,- EURO begrenzt.
                 4. Obliegenheitsverletzung durch den Versiche-
                    rungsnehmer                                      14. Einfacher Diebstahl
                    Verletzt der Versicherungsnehmer eine der            Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist       3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von Wä-
                    der Versicherer nach Maßgabe der in VHB              sche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und
                    2022 Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3           Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Ra-
                    beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi-             senmährobotern im Excellent-Schutz bis zur
                    gung berechtigt oder auch ganz oder teil-            vereinbarten Versicherungssumme mitversi-
                    weise leistungsfrei.                                 chert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt
                 5. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgren-              des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten
                    zen                                                  Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren
                    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall           oder sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf
                    auf die vereinbarte Versicherungssumme               dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
                    (siehe VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9) für Haus-
                    rat begrenzt.                                    15. Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen
                                                                         und Wäschetrocknern
             12. Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahr-
                                                                         Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 zeuganhängern und Dachboxen                             3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
                 1. Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen            Waschmaschinen und Wäschetrocknern im
                    außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der           Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versiche-
                    Dieb den verschlossenen Innen- oder Koffer-          rungssumme mitversichert, wenn diese nach-
                    raum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers           weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in ge-
                    oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte            meinschaftlich genutzten Räumen (auch Trep-
                    verschlossene Dachbox in dem / der sich ver-         penhaus) abgestellt waren.
                    sicherte Sachen befinden, aufbricht oder mit-
                    tels Schlüssel, dessen Anfertigung für das       16. Einfacher Diebstahl von fest verankerten
                    Schloss nicht von einer dazu berechtigten
                                                                         Skulpturen
                    Person veranlasst oder gebilligt worden ist
                                                                         1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
                    (falscher Schlüssel) oder mittels anderer
                                                                            § 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
                    Werkzeuge öffnet. Der Gebrauch eines fal-
                                                                            fest verankerten Skulpturen im Excellent-
                    schen Schlüssels ist nicht schon dann bewie-
                                                                            Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungs-
                    sen, wenn feststeht, dass versicherte Sa-
                                                                            grenze mitversichert, wenn diese sich nach-
                    chen abhandengekommen sind. Ausge-
                                                                            weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf
                    schlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwa-
                                                                            dem umfriedeten Grundstück, auf dem die
                    gen und Wohnmobilen.
                                                                            versicherte Wohnung liegt, befanden.
                 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
                                                                         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im
                    ist, dass die genannten Behältnisse fest um-
                                                                            Excellent-Schutz auf 3 % der vereinbarten
                    schlossen sind. Planen, Persenninge oder
                                                                            Versicherungssumme begrenzt.
02_2026_V3

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             17. Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter-                     entschädigt. Ausgeschlossen bleiben beim
                 und Streuvorräten                                              Taschendiebstahl Wertsachen nach VHB
                 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §                  2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a).
                    3 und § 6 Nr. 2 ist der einfache Diebstahl von           3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
                    Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten im                     teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
                    Excellent-Schutz auf dem Versicherungs-                     von 250,- EURO je Schadenfall.
                    grundstück mitversichert.
                 2. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch,            21. Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken
                    wenn eine gewerbliche und / oder landwirt-              und deren Inhalt
                    schaftliche Tierhaltung besteht.                        1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall                 Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist einfacher Diebstahl von
                    auf 1 % der vereinbarten Versicherungs-                    Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf
                    summe begrenzt.                                            Fernreisen (außerhalb Europas) bis 3 % der
                                                                               vereinbarten      Versicherungssumme         im
             18. Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und                      Excellent-Schutz mitversichert, sofern hierfür
                 Sportgeräten                                                  nicht anderweitig Versicherungsschutz be-
                 Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §                   steht.
                 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von Kin-          2. Nicht versichert sind Wertsachen nach VHB
                 derspiel- und Sportgeräten im Excellent-Schutz                2022 Abschnitt „A“ § 13, Mobiltelefone, elekt-
                 mitversichert, wenn diese sich nachweislich                   ronische Geräte, Organizer, Computer, so-
                 zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfrie-                  wie Inhalt von Handtaschen oder Trageta-
                 deten Grundstück, auf dem die versicherte                     schen.
                 Wohnung liegt, befanden. Fahrräder gelten                  3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
                 nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne               teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
                 der Klausel.                                                  von 100,- EURO je Schadenfall.

             19. Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Roll-               22. Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus
                 stühlen und Kinderwagen                                    Umkleideräumen / Kabinen von Sportstät-
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3               ten
                    Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist im Excellent-Schutz der         1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
                    einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstüh-                Nr. 2 ist im Excellent-Schutz der einfache
                    len, Kinderwagen und deren Zubehör mitver-                 Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräu-
                    sichert.                                                   men / Kabinen von Sportstätten mitversi-
                 2. Lose mit dem Kinderwagen oder dem Roll-                    chert.
                    stuhl verbundene oder regelmäßig deren Ge-              2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                    brauch dienende Sachen werden nur ersetzt,                 auf 150,- EURO begrenzt.
                    wenn sie zusammen mit den genannten Ge-
                    genständen entwendet worden sind.                   23. Diebstahl versicherter Sachen im Kranken-
                 3. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen                  haus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeit-
                    über den Hersteller, die Marke und, sofern              pflege
                    vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Iden-              1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
                    tifikationsnummer oder Kennzeichen zu be-                  § 3 Nr. 1 und 2, und § 7 Nr. 3 leistet der Ver-
                    schaffen und aufzubewahren. Verletzt der                   sicherer im Excellent-Schutz auch Entschä-
                    Versicherungsnehmer diese Bestimmung,                      digung für einfachen Diebstahl, wenn versi-
                    kann er Entschädigung nur verlangen, wenn                  cherte Sachen bei stationärem Kranken-
                    er die Merkmale anderweitig nachweist. Auf                 hausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflege-
                    eine Verletzung dieser Obliegenheit findet §               aufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Mo-
                    26 VHB 2022 Anwendung.                                     nate) des Versicherungsnehmers oder einer
                                                                               mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
             20. Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von                      Person aus dem Krankenzimmer entwendet
                 Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen                       werden.
                 sowie Taschendiebstahl                                     2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3                  auf die vereinbarte Versicherungssumme, für
                    Nr. 2 und § 7 Nr. 3 gilt für alle im versicherten          Bargeld auf max. 500,- EURO begrenzt.
                    Haushalt lebenden Personen, die am Scha-
                    dentag das 60. Lebensjahr vollendet haben,          24. Diebstahl am Arbeitsplatz
                    der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhil-             1. Im Excellent-Schutz ist der einfache Dieb-
                    fen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und                  stahl von versicherten Sachen am Arbeits-
                    Gebissen sowie der Taschendiebstahl als                    platz des Versicherungsnehmers innerhalb
                    mitversichert.                                             der Bundesrepublik Deutschland während
                 2. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 %               der Geschäftszeiten mitversichert.
                    der Versicherungssumme, max. 1.500,-                    2. Versicherungsschutz besteht außerdem bei
                    EURO begrenzt. Es wird der Zeitwert                        Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen
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                    am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers             sich der Täter gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.            3 Nr. 2 c) durch Einschleichen Einlass verschafft
                 3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wert-         hat und versicherte Sachen zerstört oder be-
                    sachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13.            schädigt.
                    Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Vi-
                    deokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funk-       30. Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
                    geräte) werden zum Zeitwert entschädigt.            1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                                                                           13 Nr. 2 b) aa) gilt der Missbrauch von
             25. Diebstahl durch Hausangestellte                           Scheck- und Kreditkarten nach Einbruch-
                 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §             diebstahl im Excellent-Schutz mitversichert,
                    8 ist im Excellent-Schutz der einfache Dieb-           sofern hierfür nicht anderweitig Versiche-
                    stahl durch Personen mitversichert, die bei            rungsschutz besteht.
                    dem Versicherungsnehmer wohnen und                  2. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
                    Hausangestellte des Versicherungsnehmers               auf max. 5.000,- EURO begrenzt.
                    sind.
                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall      31. Räuberische Erpressung (Herausgabe von
                    auf max. 300,- EURO begrenzt.                       versicherten Sachen an einem anderen Ort)
                                                                        Bei einem versicherten Raub nach VHB 2022
             26. Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte              Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 a) besteht abweichend
                 Räume                                                  von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 c) im
                 Als Einbruch gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ §            Excellent-Schutz auch dann Versicherungs-
                 3 Nr. 2 gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem         schutz, wenn die Heranschaffung der Sachen
                 sich der versicherte Hausrat befindet, in einen        an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe er-
                 nicht versicherten Raum eingebrochen wird und          presst wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach
                 der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse         § 13 VHB 2022 bleiben unverändert.
                 in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
                 Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versi-    32. Trickdiebstahl innerhalb des Versicherung-
                 cherte Raum gewerblich oder privat genutzt             sortes
                 wird.                                                  1. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb
                                                                           durch Täuschung des Versicherungsneh-
             27. Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen /                    mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
                 Schlafwagenabteilen                                       meinschaft lebenden Person Zutritt zum Ver-
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3              sicherungsort verschafft und dort versicherte
                    Nr. 2 ist Einbruchdiebstahl im Excellent-              Sachen entwendet.
                    Schutz auch aus verschlossenen Schiffska-           2. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten
                    binen und Schlafwagenabteilen mitversi-                entwendet, so leistet der Versicherer auch für
                    chert.                                                 den infolge Missbrauchs entstandenen Scha-
                 2. Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten, elektroni-          den dieser Karten, sofern hierfür nicht ander-
                    sche Geräte wie z. B. Handys, Computer,                weitig Versicherungsschutz besteht.
                    Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer              3. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
                    werden bis 1.000,- EURO entschädigt.                   auf max. 10.000,- EURO begrenzt.

                                                                    33. Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
             Weitere strafbare Handlungen und Cyber-                    1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn
             Schutz                                                        der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm
                                                                           in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
             28. Telefonmissbrauch nach Einbruch durch                     Opfer einer polizeilich gemeldeten Straftat
                 unbekannte Täter                                          wird und hierdurch versicherte Sachen zer-
                                                                           stört oder beschädigt werden oder infolge ei-
                 1. Wird nach einem Einbruchdiebstahl (siehe
                                                                           nes solchen Ereignisses abhandenkommen.
                    VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3) in die versi-
                                                                           Als Straftat gilt eine nach dem Strafgesetz-
                    cherte Wohnung das Festnetz-Telefon von
                                                                           buch (StGB) verbotene Tat, die von dem Tä-
                    dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer
                                                                           ter bewusst und schuldhaft rechtswidrig be-
                    die dadurch angefallenen Telefonmehrkos-
                                                                           gangen wurde und keine Gründe der Recht-
                    ten im Excellent-Schutz.
                                                                           fertigung enthält.
                 2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versi-
                                                                        2. Nicht versichert sind
                    cherer auf Verlangen einen Einzelgesprächs-
                                                                           a) Schäden durch Computer-Kriminalität,
                    nachweis des Telekommunikationsunterneh-
                                                                                wie z. B. Betrug beim Online-Banking
                    mens einzureichen.
                                                                                oder Onlinehandel, Kredit- und Bankkar-
                                                                                tenbetrug oder durch Viren oder Schad-
             29. Vandalismus nach Einschleichen
                                                                                software;
                 In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
                                                                           b) Diebstähle von Fahrrädern und deren
                 Nr. 3 besteht auch Versicherungsschutz, wenn
                                                                                Teile / Schäden an Fahrrädern;
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                    c) sonstige Gegenstände, die gegen einen              2. Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz
                        zusätzlichen Beitrag eingeschlossen wer-             Entschädigung für versicherte Sachen, die
                        den können;                                          unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zu-
                    d) Versicherungsfälle, die bereits außerhalb             sammenhang mit Inneren Unruhen zerstört
                        dieser Bestimmung im Rahmen des Ver-                 oder beschädigt werden. Eingeschlossen
                        trages entschädigt werden. Dies gilt                 sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme
                        auch, wenn die dort vereinbarte Entschä-             bei Plünderungen in unmittelbarem Zusam-
                        digungsgrenze geringer ist als die Ent-              menhang mit Inneren Unruhen.
                        schädigungsgrenze gemäß Nr. 4.                    3. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig
                 3. Besondere Obliegenheiten                                 durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel ge-
                    Der Versicherungsnehmer hat die Straftat                 richtete Arbeitseinstellung einer verhältnis-
                    unverzüglich der zuständigen Polizeidienst-              mäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aus-
                    stelle bzw. einer vergleichbaren Ordnungs-               sperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel ge-
                    instanz anzuzeigen und sicherzustellen,                  richtete planmäßige Ausschließung einer
                    dass dort ein Protokoll zum Schadenereignis              verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitneh-
                    angefertigt und eine Auflistung über abhand-             mern.
                    engekommene Sachen eingereicht wird. Ver-             4. Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz
                    letzt der Versicherungsnehmer eine dieser                Entschädigung für versicherte Sachen, die
                    Obliegenheiten, so kann der Versicherer un-              unmittelbar durch Handlungen der streiken-
                    ter den in VHB 2022 Abschnitt „A“ § 26 Nr. 1             den oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zu-
                    und Nr. 2 beschriebenen Voraussetzungen                  sammenhang mit einem Streik oder beim Wi-
                    zur Kündigung berechtigt oder auch ganz                  derstand gegen eine Aussperrung zerstört
                    oder teilweise leistungsfrei sein.                       oder beschädigt werden.
                 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall            5. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
                    auf 3.000,- EURO begrenzt. Für Wertsachen                Schäden, die der Versicherungsnehmer oder
                    gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1                  andere in den versicherten Räumen berech-
                    besteht Versicherungsschutz bis zu einer                 tigt anwesende Personen verursachen.
                    Entschädigungshöhe von max. 1.000,-
                    EURO.                                            35. Böswillige Beschädigung durch Graffiti
                 5. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel          1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1
                    „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“          Nr. 1 und § 7 sind Hausratgegenstände auch
                    unter folgenden Voraussetzungen in Text-                gegen böswillige Beschädigungen durch
                    form (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen:             Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten
                    a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner-          ausgeführt wurden.
                        halb von einem Monat nach Auszahlung             2. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 %
                        oder Ablehnung der Entschädigung. Die               der Versicherungssumme begrenzt.
                        Kündigung wird einen Monat nach Zu-
                        gang wirksam;                                36. Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
                    b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs-           1. Im Excellent-Schutz sind Vermögensschä-
                        periode mit einer Frist von drei Monaten.           den, die dem Versicherungsnehmer als Käu-
                        Die Kündigung wird zum Ende der jewei-              fer einer nicht gelieferten Ware im Internet
                        ligen Versicherungsperiode wirksam.                 entstehen, mitversichert.
                    Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-             2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
                    len a) und b) den gesamten Versicherungs-               ist, dass
                    vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang              a) die Ware ausschließlich für den privaten
                    der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-                   Gebrauch über das Internet bestellt und
                    punkt kündigen.                                              bezahlt wurde. Der Verkäufer muss zu-
                                                                                 dem mit seiner Geschäfts- / Privatad-
             34. Innere Unruhen, Streik, Aussperrung                             resse in Deutschland gemeldet sein;
                 1. Abgrenzung zur Staatshaftung                            b) die bestellte Ware mindestens 14 Tage
                    a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch                      nach vereinbartem Liefertermin nicht ein-
                       Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung                   getroffen ist. Darüber hinaus hat der Ver-
                       besteht nicht, soweit die Voraussetzun-                   sicherungsnehmer den Verkäufer schrift-
                       gen für einen unmittelbaren oder subsidi-                 lich unter Fristsetzung von weiteren 14
                       ären Schadenersatzanspruch aufgrund                       Tagen erfolglos zur Lieferung der Ware
                       öffentlich-rechtlichen  Entschädigungs-                   aufzufordern;
                       rechts gegeben sind.                                 c) eine schriftliche Aufforderung zur Rück-
                    b) Ein Anspruch auf Entschädigung in den                     zahlung des Kaufpreises mit einer Frist
                       Fällen von a) erstreckt sich nur auf den                  von weiteren 14 Tage erfolglos geblieben
                       Teil des Schadens, der die Höchstgren-                    ist.
                       zen aufgrund öffentlich-rechtlichen Ent-          3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                       schädigungsrechts überschreitet.                     sind Schäden durch Kaufverträge über
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                     a) Bargeld (auch digitale Währungen, Mün-             Überweisungen elektronisch übermitteln und
                          zen und Medaillen), Briefmarken und              die kontoführende Bank des Versicherungs-
                          sonstige Wertsammlungen, Gutscheine,             nehmers oder einer in häuslicher Gemein-
                          Eintrittskarten für Veranstaltungen, Tele-       schaft lebenden Person diese ausführt. Ein
                          fon- und Chipkarten;                             Vermögensschaden im Sinne dieser Bestim-
                     b) Waren, die über Portale angeboten wer-             mung ist die unmittelbar daraus resultierende
                          den, bei denen nur die Kaufanbahnung             Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuch-
                          online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und In-      ten Betrages, welche die versicherte Person
                          serate);                                         in der versicherten Wohnung oder über ein
                     c) Dienstleistungen (z. B. Internet-, Strom-          eigenes, geeignetes elektronisches Gerät er-
                          und Gasverträge) sowie Downloads, ver-           leidet. Voraussetzung für die Entschädi-
                          derbliche Waren, Medikamente, Tiere              gungsleistung ist zudem, dass die Bank da-
                          und Kraftfahrzeuge;                              bei einen aktuellen Online-Banking-Sicher-
                     d) Sittenwidrige und illegale Geschäfte, über         heitsstandard verwendet.
                          das Darknet bestellte Ware sowie Kapi-        3. Andere Arten des Erlangens von vertrauli-
                          tal- und Spekulationsgeschäfte;                  chen Zugangs- und Identifikationsdaten sind
                     e) Rechte, auch wenn diese in einer Ur-               nicht mitversichert. Aus der Abbuchung re-
                          kunde oder einem Datenträger verbrieft           sultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbu-
                          sind.                                            ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rech-
                  4. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für            nung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind
                     Vermögensschäden durch anderweitig ein-               nicht versichert. Der Versicherungsschutz er-
                     gebundene Versanddienstleister oder On-               streckt sich nicht auf Schäden, die das kon-
                     line-Bezahlsysteme, die zum Ersatz ver-               toführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die
                     pflichtet sind.                                       das kontoführende Kreditinstitut haftet.
                  5. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,          4. Besondere Obliegenheiten
                     den Versicherungsfall unverzüglich der Poli-          a) Der Versicherungsnehmer hat dafür zu
                     zei anzuzeigen und dem Versicherer den                    sorgen, dass die elektronischen Geräte,
                     Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft               die zum Online- Banking genutzt werden,
                     auszuhändigen.                                            mit einer Firewall oder anderen geeigne-
                  6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall                ten Antiviren-/Sicherheits-Programmen
                     und -jahr auf max. 3.500,- EURO begrenzt.                 gegen unberechtigten Zugriff geschützt
                     Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-              sind. Die Software ist regelmäßig zu prü-
                     teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe                fen und auf dem neusten Stand zu halten.
                     von 50,- EURO je Schadenfall.                         b) Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss
                                                                               der Versicherungsnehmer insbesondere
             37. Vermögensschäden durch Phishing und                           aa) bei der Aufklärung des Versiche-
                 Pharming (Cyber-Schutz)                                            rungsfalls mitwirken und dem Versi-
                 1. Im Excellent-Schutz sind Vermögensschä-                         cherer alle erforderlichen Auskünfte
                    den durch privates Online-Banking infolge                       erteilen.
                    von Phishing oder Pharming mitversichert.                  bb) die kontoführende Bank ermächti-
                    a) Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist                      gen, dem Versicherer alle erforderli-
                       ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe                  chen Auskünfte zur Aufklärung des
                       gefälschter E-Mails vertrauliche Zu-                         Versicherungsfalles zu erteilen.
                       gangs- und Identifikationsdaten des Ver-                cc) den Versicherungsfall unverzüglich
                       sicherungsnehmers oder einer in häusli-                      der zuständigen Polizeidienststelle
                       cher Gemeinschaft lebenden Person ver-                       anzuzeigen.
                       schaffen, wobei die Täter typischerweise            c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                       ein durch die Täuschung über die tat-                   dieser Obliegenheiten, so kann der Versi-
                       sächliche Identität erlangtes Vertrauens-               cherer unter den in VHB 2022 Abschnitt
                       verhältnis ausnutzen.                                   „A“ § 26 Nr. 1 und Nr. 2 beschriebenen
                    b) Pharming im Sinne dieser Bestimmung                     Voraussetzungen zur Kündigung berech-
                       ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe               tigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                       einer Schadsoftware Manipulationen auf                  tungfrei sein.
                       dem Rechner des Versicherungsneh-                5. Mehrere Schäden stellen einen Versiche-
                       mers oder einer in häuslicher Gemein-               rungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame
                       schaft lebenden Person durchführen.                 schadenursächliche Handlung zurückzufüh-
                       Beim Aufruf einer Website wird die Bild-            ren sind, bei dem die Täter mehrere Zu-
                       schirmmaske durch eine betrügerische                gangs- und Identifikationsdaten erlangt ha-
                       Eingabemaske ersetzt und der Täter er-              ben.
                       langt so vertrauliche Zugangs- und Iden-         6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                       tifikationsdaten.                                   und -jahr auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
                 2. Versicherungsschutz besteht, wenn durch
                    Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte
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             38. Vermögensschäden durch Skimming                            oder Installationsmedium vorhält. Der Versi-
                 (Cyber-Schutz)                                             cherer leistet keine Entschädigung für die
                 Versichert sind im Excellent-Schutz auch Ver-              Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
                 mögensschäden durch Skimming.
                 1. Als Skimming gilt ein Verfahren, bei dem Tä-     40. Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
                    ter Geldautomaten manipulieren, um Konto-            1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
                    daten auszulesen und abzuspeichern. Mit                 Nr. 4 g) sind Schäden an legal aus dem In-
                    den auf kriminelle Art erlangten Daten wer-             ternet geladener Musik und Videos infolge ei-
                    den Kopien von Zahlungskarten gefertigt, um             ner versicherten Gefahr oder infolge eines
                    Geld von den Konten argloser Dritter abzu-              versicherten Schadens versichert.
                    heben.                                               2. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die
                 2. Besondere Obliegenheiten                                auf dauernde Einwirkung beruhen.
                    a) Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss         3. Sowohl der Erwerb als auch der Schadenauf-
                        der Versicherungsnehmer insbesondere                wand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege
                        aa) bei der Aufklärung des Versiche-                nachzuweisen.
                             rungsfalls mitwirken und dem Versi-         4. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
                             cherer alle erforderlichen Auskünfte           auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
                             erteilen;
                        bb) die kontoführende Bank ermächti-
                             gen, dem Versicherer alle erforderli-   Leitungswasser
                             chen Auskünfte zur Aufklärung des
                             Versicherungsfalles zu erteilen;        41. Schäden durch innen liegende Regenfall-
                        cc) den Versicherungsfall unverzüglich
                                                                         rohre
                             der zuständigen Polizeidienststelle
                                                                         In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 4
                             anzeigen.
                                                                         Nr. 2 gilt im Excellent-Schutz als Leitungswas-
                    b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                                                                         ser auch Wasser, das aus im Gebäude verlau-
                        dieser Obliegenheiten, so kann der Versi-
                                                                         fenden Regenfallrohren bestimmungswidrig
                        cherer unter den in VHB 2022 Abschnitt
                                                                         ausgetreten ist.
                        „A“ § 26 Nr. 1 und Nr. 2 beschriebenen
                        Voraussetzungen zur Kündigung berech-
                                                                     42. Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrun-
                        tigt oder auch ganz oder teilweise leis-
                        tungsfrei sein.                                  nen und Zisternen
                 3. Mehrere Schäden stellen einen Versiche-              1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                    rungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame             4 Nr. 2 gilt im Excellent-Schutz der Austritt
                    schadenursächliche Handlung zurückzufüh-                von Wasser aus Wassersäulen, Zimmer-
                    ren sind, bei der die Täter mehrere Zugangs-            brunnen und Zisternen als mitversichert.
                    und Identifikationsdaten erlangt haben.              2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
                 4. Die Entschädigung ist auf max. 3.500,-                  den, die beim Befüllen oder Entleeren entste-
                    EURO je Versicherungsfall begrenzt.                     hen.
                 5. Eine Entschädigung erfolgt subsidiär zu dem
                    kontoführenden Institut.                         43. Mitversicherung von Rückstauschäden
                                                                         1. Im Excellent-Schutz ist die Beschädigung,
             39. Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)                         Zerstörung oder der Verlust versicherter Sa-
                 1. Versichert sind im Excellent-Schutz die in-             chen durch Rückstau bis 5 % der vereinbar-
                    folge eines Versicherungsfalles am Versiche-            ten Versicherungssumme mitversichert.
                    rungsort tatsächlich entstandenen, notwendi-            Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Aus-
                    gen Kosten für die technische Wiederherstel-            uferung von oberirdischen (stehenden oder
                    lung – und nicht der Wiederbeschaffung –                fließenden) Gewässern oder durch Witte-
                    von elektronisch gespeicherten, ausschließ-             rungsniederschläge bestimmungswidrig aus
                    lich für die private Nutzung bestimmter Daten           dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich
                    (maschinenlesbare Informationen) und Pro-               der Versicherungsort befindet, oder dessen
                    gramme. Voraussetzung ist, dass die Daten               dazugehörigen Einrichtungen austritt.
                    und Programme durch eine ersatzpflichtige            2. Voraussetzung für die Mitversicherung von
                    Substanzbeschädigung an dem Datenträger,                Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfä-
                    auf dem sie gespeichert waren, verloren ge-             hige Rückstausicherung vorhanden ist.
                    gangen, beschädigt oder nicht mehr verfüg-           3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
                    bar sind.                                               teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
                 2. Nicht ersetzt werden derartige Wiederher-               von 250,- EURO je Schadenfall.
                    stellungskosten für Daten und Programme,
                    zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer         44. Eindringen von Niederschlägen
                    nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien)         1. Versicherungsschutz besteht für das Eindrin-
                    und Programme und Daten, die der Versiche-              gen von Regen- oder Schmelzwasser durch
                    rungsnehmer auf einem Rücksicherungs-                   Gebäudeöffnungen     und     den    hieraus
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                     entstandenen Schaden durch die unmittel-                     oder andere Öffnungen, es sei denn,
                     bare Einwirkung auf versicherte Sachen.                      dass diese Öffnungen durch Starkregen
                  2. Die Entschädigung ist begrenzt auf 3 % der                   entstanden sind und einen Gebäude-
                     vereinbarten Versicherungssumme. Der Ver-                    schaden darstellen;
                     sicherungsnehmer hat von jedem entschädi-               f) weitere Elementargefahren (Erdbeben,
                     gungspflichtigen Schaden 250,- EURO                          Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-
                     selbst zu tragen.                                            nen, Vulkanausbruch).
                  3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen               4. Der Versicherungsnehmer hat zur Vermei-
                     sind Schäden durch                                      dung von Überschwemmungsschäden Ab-
                     a) Überschwemmung, Rückstau oder wei-                   flussleitungen auf dem Versicherungsgrund-
                         tere Elementargefahren und Sturmflut;               stück freizuhalten, sofern der Versicherungs-
                     b) die allmähliche Einwirkung von Witte-                nehmer hierfür die Gefahr trägt. Verletzt der
                         rungseinflüssen auf versicherte Sachen;             Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so
                     c) Eindringen von Regen- oder Schmelz-                  ist der Versicherer unter den in Abschnitt B,
                         wasser durch nicht ordnungsgemäß ge-                § 26 VHB 2022 beschriebenen Vorausset-
                         schlossene Fenster, Außentüren oder an-             zungen zur Kündigung berechtigt oder auch
                         dere Öffnungen.                                     ganz oder teilweise leistungsfrei.
                                                                          5. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem
                                                                             Ablauf von einem Monat ab Versicherungs-
             Sturm, Hagel und Starkregen                                     beginn (Wartezeit).
                                                                             Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei
             45. Sturm- und Hagelschäden auf dem Grund-                      einem anderen Versicherer ein gleichartiger
                 stück der versicherten Wohnung inklusive                    Versicherungsschutz bestand und der bean-
                                                                             tragte Versicherungsschutz sich ohne Unter-
                 Balkon und Terrasse
                                                                             brechung unmittelbar anschließt.
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 5
                                                                          6. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
                 Nr. 4 sind versicherte Sachen auch auf dem
                                                                             teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
                 Grundstück, auf dem sich die versicherte Woh-
                                                                             von 10 % der Schadensumme, mindestens
                 nung befindet, im Excellent-Schutz gegen
                                                                             250,- EURO, maximal 1.500,- EURO je
                 Sturm- und Hagelschäden nach VHB 2022 Ab-
                                                                             Schadenfall.
                 schnitt „A“ § 5 Nr. 2 und 3 bis zur vereinbarten
                                                                          7. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel
                 Versicherungssumme mitversichert.
                                                                             „Überschwemmung durch Starkregen“ unter
                                                                             folgenden Voraussetzungen in Textform
             46. Sturmschäden ohne Mindestwindstärke                         (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen:
                 Abweichend von § 5 Nr. 2 VHB 2022 sind Schä-                a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner-
                 den innerhalb der versicherten Räume durch                       halb von einem Monat nach Auszahlung
                 Sturm ohne Mindestwindstärke versichert.                         oder Ablehnung der Entschädigung. Die
                                                                                  Kündigung wird einen Monat nach Zu-
             47. Überschwemmung durch Starkregen                                  gang wirksam;
                 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §              b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs-
                    5 leistet der Versicherer Entschädigung für                   periode mit einer Frist von drei Monaten.
                    versicherte Sachen, die zerstört oder be-                     Die Kündigung wird zum Ende der jewei-
                    schädigt werden oder abhandenkommen                           ligen Versicherungsperiode wirksam.
                    durch Überschwemmung durch Starkregen.                   Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-
                 2. Überschwemmung durch Starkregen ist die                  len a) und b) den gesamten Versicherungs-
                    Überflutung des Grund und Bodens des Ver-                vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
                    sicherungsgrundstücks mit erheblichen Men-               der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-
                    gen von Regenwasser, das unmittelbar als                 punkt kündigen.
                    Niederschlag auf den Versicherungsort trifft.
                    Als erheblich gelten Regenmengen ab 15 l /
                    m² in einer Stunde oder 20 l / m² in 6 Stunden.
                                                                      Versicherungsort, Außenversicherung
                 3. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mit-
                    wirkende Ursachen Schäden durch
                                                                      48. Außenversicherung
                    a) Sturmflut;
                                                                          1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7
                    b) Rückstauschäden;
                                                                             Nr. 6 a) besteht Versicherungsschutz bis 100
                    c) Überschwemmung durch Ausuferung von
                                                                             % der Versicherungssumme.
                        oberirdischen (stehenden oder fließen-
                                                                          2. Die Entschädigungsgrenzen gemäß VHB
                        den) Gewässern, unabhängig davon, ob
                                                                             2022 Abschnitt „A“ § 13 werden hiervon nicht
                        Starkregen für die Ausuferung mitursäch-
                                                                             berührt und gelten unverändert.
                        lich war;
                                                                          3. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gel-
                    d) Austritt von Grundwasser;
                                                                             ten nicht mehr als vorübergehend.
                    e) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
                        oder Schmutz durch nicht ordnungsge-
                        mäß geschlossene Fenster, Außentüren
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             49. Außenversicherung für Sportgeräte                            die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versi-
                 In Ergänzung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7 Nr.               cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus-
                 1 sind im Excellent-Schutz Sportgeräte, die                  licher Gemeinschaft lebenden Person die-
                 nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrrä-             nen.
                 der) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung             2. Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen
                 befinden, bis max. 10.000,- EURO mitversi-                   auch ausschließlich beruflich oder gewerb-
                 chert.                                                       lich genutzte Räume, sofern darin keine An-
                                                                              gestellten beschäftigt werden und kein Publi-
             50. Hausrat in Einliegerwohnungen                                kumsverkehr stattfindet.
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
                 Nr. 3 zählt auch die vermietete Einliegerwoh-        54. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendler-
                 nung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zum              wohnung)
                 Versicherungsort.                                        1. Versicherungsschutz besteht im Excellent-
                 Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird                  Schutz für Hausrat nach VHB 2022 Abschnitt
                 nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung            „A“ § 6 Nr. 2, welcher sich an einem beruflich
                 nicht über einen bestehenden Hausratversiche-               bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pend-
                 rungsvertrag des Mieters / Untermieters ver-                lerwohnung), der durch den Versicherungs-
                 langt werden kann. Es bleibt jedoch bei der Re-             nehmer oder einer in häuslicher Gemein-
                 gelung nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4                schaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebens-
                 e).                                                         partner genutzt wird, und sich innerhalb
                                                                             Deutschlands befindet.
             51. Hausrat in Garagen außerhalb des Grund-                  2. Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeits-
                 stücks                                                      stätte muss mindestens 50 Kilometer vom
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6               Erstwohnsitz entfernt liegen.
                 Nr. 3 d) gilt als Versicherungsort auch die aus-         3. Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt
                 schließlich vom Versicherungsnehmer genutzte                „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz
                 Garage, die sich außerhalb des Versicherungs-               bis zu einer Entschädigungshöhe von max.
                 grundstücks befindet. Vom Versicherungs-                    2.500,- EURO.
                 schutz ausgeschlossen sind Wertsachen.                   4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                                                                             auf 20 % der vereinbarten Versicherungs-
             52. Hausrat in Wohngemeinschaften                               summe, max. 20.000,- EURO begrenzt.
                 1. Mitversichert ist abweichend zu VHB 2022
                    Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4e) der Hausrat aller Be-   55. Eingelagerter Hausrat
                    wohner einer Wohngemeinschaft sowie der               1. Versicherungsschutz besteht im Excellent-
                    Hausrat von Untermietern innerhalb der ver-              Schutz für eingelagerten Hausrat nach VHB
                    sicherten Wohnung, sofern die gesamte                    2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 in Lagerhäusern,
                    Wohnfläche der versicherten Wohnung an-                  Speditionen und vergleichbaren Einrichtun-
                    gezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung                gen, wenn die Gebäude die Voraussetzun-
                    gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der              gen der BAK I, II, oder III erfüllen.
                    Kinder.                                               2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
                 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz                längstens auf einen Zeitraum von 12 Mona-
                    ist, dass alle in der Wohnung lebenden Per-              ten.
                    sonen zum Schadenzeitpunkt behördlich in              3. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
                    der versicherten Wohnung gemeldet sind.                  bleiben Wertsachen gemäß VHB 2022 Ab-
                 3. Kein Versicherungsschutz besteht für möb-                schnitt „A“ § 13 Nr. 1. Elektronische Geräte
                    liert untervermietete Zimmer und Wohnun-                 sind zum Zeitwert versichert.
                    gen.
                 4. Sämtliche in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 ge-      56. Versicherungsschutz bei Umzug
                    nannten vertragliche Obliegenheiten gelten            Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11
                    auch für die in der Wohnung lebenden und              Nr. 1 erlischt im Excellent-Schutz der Versiche-
                    dort behördlich gemeldeten Personen. Bei              rungsschutz bei Umzug in der bisherigen Woh-
                    der Verletzung einer Obliegenheit ist der Ver-        nung spätestens nach 90 Tagen.
                    sicherer nach Maßgabe der in VHB 2022 Ab-
                    schnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschrie-     57. Vorübergehendes Unbewohntsein der Woh-
                    benen Voraussetzungen zur Kündigung be-               nung
                    rechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-          In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt A § 17
                    tungsfrei.                                            c) liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die an-
                                                                          sonsten ständig bewohnte versicherte Woh-
             53. Alle beruflich genutzten Sachen in reinen                nung vorübergehend bis zu 12 Monate unbe-
                 Arbeitszimmern                                           wohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
                 1. Mitversichert sind in Erweiterung der VHB
                    2022 Abschnitt „A“ § 6 im Excellent-Schutz
                    sämtliche Sachen in versicherten Räumen,
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             58. Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung                      3. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 27                  auf max. 1.000,- EURO begrenzt.
                 Nr. 2 c) VHB 2022 ist die Aufstellung eines Ge-
                 rüstes am Versicherungsort nicht anzeigepflich-     63. Instandsetzungskosten bei Beschädigun-
                 tig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung             gen von behindertengerechten Einbauten
                 gemäß VHB 2022 Abschnitt „B“ § 27 Nr. 1 a) er-          Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 h)
                 geben kann.                                             sind im Excellent-Schutz die infolge eines Ver-
                                                                         sicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten
                                                                         an behindertengerechten Einbauten in gemiete-
             Versicherte Kosten                                          ten oder in Sondereigentum befindlichen Woh-
                                                                         nungen und Einfamilienhäusern mitversichert,
             59. Reparaturkosten für provisorische Maßnah-               sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungs-
                 men                                                     schutz besteht.
                 Können nach einem Schadenfall Reparaturen
                 nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich       64. Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
                 die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert,           Wurden infolge eines Versicherungsfalles
                 ersetzt der Versicherer im Excellent-Schutz ge-         Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder
                 mäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 i) die hierfür           sind diese abhandengekommen und ist eine
                 anfallenden Kosten.                                     umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung
                                                                         nicht möglich, so sind im Excellent-Schutz die
                                                                         tatsächlich entstandenen Kosten für vergleich-
                                                                         bare Mietgeräte vom Versicherungsschutz ge-
             60. Schlüsseldienst                                         deckt. Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestim-
                 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §           mungen sind: Waschmaschine, Wäschetrock-
                    8 werden im Excellent-Schutz die notwendi-           ner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe,
                    gen und tatsächlich angefallenen Kosten für          Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine.
                    den Schlüsseldienst übernommen, wenn der
                    Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in         65. Rückreisekosten bei Abbruch einer Ur-
                    häuslicher Gemeinschaft lebende Person               laubs- oder Dienstreise
                    nicht in die versicherte Wohnung gelangen            1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
                    kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür            § 8 ersetzt der Versicherer im Excellent-
                    abhandengekommen oder abgebrochen ist,                  Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der
                    oder der Versicherungsnehmer oder eine mit              Versicherungsnehmer wegen eines erhebli-
                    ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden                 chen Versicherungsfalles vorzeitig seine Ur-
                    Person sich versehentlich ausgesperrt hat.              laubs- oder Dienstreise abbricht und an den
                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall              Schadenort (versicherte Wohnung, siehe
                    auf max. 300,- EURO begrenzt.                           VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6) reist.
                                                                         2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der
             61. Bewachungskosten                                           Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO über-
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 f)               steigt und die Anwesenheit des Versiche-
                 werden im Excellent-Schutz angefallene Kosten              rungsnehmers am Schadenort notwendig
                 für die Bewachung versicherter Sachen längs-               macht.
                 tens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt.                3. Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat
                                                                            oder beruflich veranlasste Abwesenheit des
             62. Fehlalarm durch Rauchmelder                                Versicherungsnehmers vom Versicherungs-
                 1. In Erweiterung von den VHB 2022 Abschnitt               ort von mindestens 4 Tagen bis zu einer
                    „A“ § 8 ersetzt der Versicherer die nachge-             Dauer von 6 Wochen.
                                                                         4. Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein
                    wiesenen Kosten
                                                                            angemessenes Reisemittel ersetzt, entspre-
                    a) eines Feuerwehreinsatzes;
                                                                            chend dem benutzten Urlaubs- / Dienstreise-
                    b) für die Beseitigung von Schäden durch
                        gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feu-           mittel und der Dringlichkeit der Reise an den
                        erwehr in die versicherte Wohnung; die              Schadenort.
                        dadurch entstehen, dass Rauchmelder,             5. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor
                        die nach den anerkannten Regeln der                 Antritt der Reise an den Schadenort bei dem
                        Technik eingebaut und mit einer funkti-             Versicherer Weisungen einzuholen, soweit
                        onsfähigen Batterie ausgestattet sind, be-          es die Umstände gestatten.
                        dingt durch einen technischen Defekt
                        Alarm geben.                                 66. Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
                 2. Nicht versichert sind Kosten, die dadurch ent-       1. Der Versicherer erstattet anfallende Storno-
                    stehen, dass der Fehlalarm durch Tabak-                 gebühren einer bereits gebuchten Urlaubs-
                    rauch, Kochdünste und dergleichen verur-                reise für den Versicherungsnehmer und die
                    sacht werden.                                           mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                            Personen, wenn dieser wegen eines
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                    erheblichen Versicherungsfalles, welcher in-     71. Hotelkosten
                    nerhalb einer Woche vor Reiseantritt einge-          In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 c)
                    treten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten        sind Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche
                    kann. Als Urlaubsreise gilt jede privat veran-       Unterbringung im Excellent-Schutz ohne zeitli-
                    lasste Abwesenheit des Versicherungsneh-             che Begrenzung bis zur vereinbarten Versiche-
                    mers vom Versicherungsort von mindestens             rungssumme mitversichert, sofern die ansons-
                    4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6             ten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des
                    Wochen.                                              versicherten Hausratschadens unbewohnbar
                 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der        wurde und dem Versicherungsnehmer auch die
                    Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO                Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil
                    übersteigt und die Anwesenheit des Versi-            nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Neben-
                    cherungsnehmers am Schadenort notwendig              kosten, wie z. B. Frühstück und Telefon.
                    macht.
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall       72. Erweiterte Lagerkosten
                    und -jahr auf 3.500,- EURO begrenzt. Der             Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 d)
                    Versicherer leistet nur, sofern für den Scha-        sind Lagerkosten längstens für die Dauer von 12
                    denfall nicht anderweitig Versicherungs-             Monaten versichert.
                    schutz besteht.
                 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor    73. Kosten für Leitungswasser und Gas infolge
                    Stornierung der bereits gebuchten Urlaubs-           Rohrbruch
                    reise bei dem Versicherer Weisungen einzu-
                                                                         Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der
                    holen, soweit es die Umstände gestatten.
                                                                         Versicherer auch für die dadurch entstandenen
                    Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-
                                                                         Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und
                    liegenheit, so kann der Versicherer unter den
                                                                         Gas, der sich aus dem Vergleich mit mindestens
                    in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 beschriebe-
                                                                         drei aufeinander folgenden Rechnungen des
                    nen Voraussetzungen ganz oder teilweise
                                                                         Wasser- bzw. Energieversorgungsunterneh-
                    leistungsfrei sein.
                                                                         mens vor Eintritt des Versicherungsfalles ergibt.

             67. Umzugskosten nach einem Schaden
                                                                     74. Einschluss von Tierarztkosten
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8
                                                                         Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8
                 werden im Excellent-Schutz angefallene Kosten
                                                                         sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkos-
                 für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden
                                                                         ten, die aufgrund eines Versicherungsfalles not-
                 notwendigen Umzug, weil ein Totalschaden an
                                                                         wendig werden, im Excellent-Schutz mitversi-
                 der versicherten Wohnung eingetreten ist oder
                                                                         chert. Ausgeschlossen vom Versicherungs-
                 weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbe-
                                                                         schutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
                 wohnbar geworden ist, ersetzt.
                                                                     75. Schäden am Hausrat durch wild lebende
             68. Sachverständigenkosten
                                                                         Tiere
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15
                                                                         1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 Nr. 6 werden bei einer Schadenhöhe von über
                                                                            1 sind im Excellent-Schutz Schäden am
                 5.000,- EURO dem Versicherungsnehmer bei
                                                                            Hausrat gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
                 Einleitung eines Sachverständigenverfahren
                                                                            Nr. 2 auch dann versichert, wenn diese durch
                 nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15 die Sachver-
                                                                            wild lebende Tiere, die zum Schalenwild so-
                 ständigenkosten im Excellent-Schutz ersetzt.
                                                                            wie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz
                                                                            (BJagdG) zählen, innerhalb des Versiche-
             69. Kosten der Ermittlung und Feststellung des                 rungsortes beschädigt oder zerstört werden
                 Schadens                                                   oder abhandenkommen.
                 Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Er-          2. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 mittlung und Feststellung eines von ihm zu er-             8 werden aufgrund eines Ereignisses nach
                 setzenden Schadens, sofern diese den Umstän-               Nr. 1 die notwendigen und tatsächlich ange-
                 den nach geboten waren. Zieht der Versiche-                fallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
                 rungsnehmer einen Sachverständigen oder Bei-            3. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch
                 stand hinzu, so werden diese Kosten nur er-                Wildtiere an versicherten Sachen auf Balko-
                 setzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich ver-            nen und Terrassen.
                 pflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert         4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                 wurde.                                                     auf max. 10.000,- EURO begrenzt.

             70. Kostenpauschale                                     76. Kinderbetreuung im Notfall
                 Ab einer Gesamtentschädigung je Versiche-               1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 rungsfall in Höhe von 1.000,- EURO kann im                 8 werden im Excellent-Schutz die notwendi-
                 Excellent-Schutz eine pauschale Leistung in                gen und tatsächlich angefallenen Kosten für
                 Höhe von 50,- EURO für persönliche Auslagen                eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese
                 beantragt werden.
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                    nach einem versicherten Schaden nach VHB        80. Mehrkosten durch Technologiefortschritt
                    2022 Abschnitt „A“ § 1 erforderlich war.            Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versi-
                 2. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten         cherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehr-
                    ist, dass die Schadensumme voraussichtlich          kosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder-
                    eine Höhe von 1.500,- EURO übersteigt.              herstellung versicherter Sachen, wenn deren
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall          Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in
                    auf 350,- EURO begrenzt.                            derselben Art und Güte infolge Technologiefort-
                                                                        schritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
             77. Psychologische Betreuung nach Einbruch,                Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut
                 Raub, Brand                                            aufzuwenden ist, das der vom Schaden be-
                 1. Versicherungsschutz besteht für den Fall,           troffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
                    dass während der Wirksamkeit dieser Versi-
                    cherung ein leistungspflichtiger Brandscha-
                    den gemäß VHB 2022, ein Einbruchdieb-           Versicherte Sachen
                    stahlschaden gemäß VHB 2022 oder ein
                    Raub gemäß VHB 2022 eingetreten ist und         81. Handelswaren und Musterkollektionen
                    der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm           1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt A § 6
                    in häuslicher Gemeinschaft lebende Person              Nr. 2 sind Handelswaren und Musterkollekti-
                    dadurch eine psychische Schädigung erlitten            onen, die ausschließlich dem Beruf oder dem
                    hat.                                                   Gewerbe des Versicherungsnehmers oder
                 2. Die Kosten für das Erstgespräch bei einem              einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-
                    Psychologen / Psychotherapeuten werden                 benden Person dienen, mitversichert. Die
                    ersetzt, wenn die Krankenkasse / der Kran-             Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb
                    kenversicherer des Versicherungsnehmers                des Versicherungsortes.
                    oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft        2. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                    lebenden Person, eine Erstattung ablehnt               auf 20.000,- EURO begrenzt.
                    und dieser Psychologe / Psychotherapeut
                    bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür        82. Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
                    geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb         1. Mitversichert im Rahmen der vereinbarten
                    von 6 Monaten nach dem versicherten Ereig-             Versicherungssumme des Versicherungs-
                    nis beginnen.                                          nehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall             oder eines Au-Pair, die während der Aus-
                    auf 500,- EURO begrenzt.                               übung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Ver-
                                                                           sicherungsnehmers mitbewohnt.
             78. Entfernung von Wespen-, Hornissen- und                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                 Bienennestern                                             auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
                 1. Sofern nicht anderweitig Versicherungs-                grenzt.
                    schutz besteht, leisten wir Entschädigung für
                    die fachgerechte Entfernung von Wespen-,        83. Technische, optische oder akustische Si-
                    Hornissen- und Bienennestern, wenn sich             cherungsanlagen
                    diese am Versicherungsort befinden.                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr.
                 2. Die Entfernung und Umsiedlung des Nests             4 sind technische, optische oder akustische Si-
                    muss durch den Versicherungsnehmer bean-            cherungsanlagen, die zur Sicherung des versi-
                    tragt und von der Naturschutzbehörde oder           cherten Hausrates dienen und die sich auf dem
                    einer anderen zuständigen Behörde der               Grundstück der versicherten Wohnung befin-
                    Stadt oder des Landkreises genehmigt wer-           den, im Excellent-Schutz mitversichert. Der Ein-
                    den.                                                schluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädi-
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall          gung über eine Gebäudeversicherung erlangt
                    auf 300,- EURO begrenzt.
                                                                        werden kann.

             79. Mehrkosten durch Preissteigerungen
                                                                    84. Smart-Home
                 Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versi-       1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
                 cherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge             Nr. 4 sind sämtliche Geräte aus dem Bereich
                 Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des               Smart-Home, die zur Überwachung des ver-
                 Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.            sicherten Hausrates dienen und sich auf dem
                 Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht un-              Grundstück der versicherten Wohnung befin-
                 verzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehr-          den, im Excellent-Schutz mitversichert. Dies
                 kosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie              gilt auch, wenn die Gegenstände wie z. B.
                 auch bei unverzüglicher Wiederherstellung ent-            Kameras, Bewegungsmelder oder anderwei-
                 standen wären.                                            tige Sensoren Gebäudebestandteile oder
                                                                           Gebäudezubehör darstellen.
                                                                        2. Mitversichert sind zudem Folgeschäden, die
                                                                           durch Manipulation (hacken) der Smart-
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                    Home-Komponenten entstanden sind. Der                      wenn sich diese außerhalb verschlosse-
                    Versicherungsnehmer hat die Außerkraftset-                 ner Wertschutzschränke gemäß § 13 Nr.
                    zung des Smart-Home-Systems nachzuwei-                     1 b) VHB 2022 befinden, auf
                    sen. Das Abhandenkommen von versicher-                     aa) 3.500,- EURO für Bargeld und auf
                    ten Sachen allein reicht nicht aus.                             Geldkarten geladene Beträge mit
                 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall                      Ausnahme von Münzen, deren Versi-
                    auf 3.500,- EURO begrenzt.                                      cherungswert den Nennbetrag über-
                 4. Eine Entschädigung erfolgt, sofern nicht eine                   steigt,
                    andere Versicherung (z. B. Wohngebäude-                    bb) 25.000,- EURO für Urkunden ein-
                    versicherung) bereits für den eingetretenen                     schließlich Sparbücher und sonstige
                    Schaden leistet (subsidiär).                                    Wertpapiere,
                                                                               cc) 50.000,- EURO für Schmucksachen,
                                                                                    Edel- steine, Perlen, Briefmarken,
             Mitversicherung von Beschädigungen                                     Münzen und Medaillen sowie alle Sa-
                                                                                    chen aus Gold und Platin.
             85. Beschädigung von Hausrat nach einem Un-                   b) Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
                 fall mit einem Transportmittel                                innerhalb von Wertschutzschränken:
                                                                               Freistehende Wertschutzschränke müs-
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1
                                                                               sen ein Mindestgewicht von 200 kg auf-
                    Nr. 1 sind im Excellent-Schutz Hausratge-
                                                                               weisen oder bei geringerem Gewicht
                    genstände auch gegen Beschädigungen
                                                                               nach den Vorschriften des Herstellers
                    durch einen Unfall mit einem Transportmittel
                                                                               fachmännisch verankert sein. Generell
                    mitversichert, sofern das Transportmittel bei
                                                                               müssen diese Wertschutzschränke durch
                    dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von
                                                                               qualifizierte Prüfstellen (z.B. VdS oder
                    außen mit mechanischer Gewalt einwirken-
                                                                               ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein.
                    des Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
                                                                               Erkennbar sind diese Schränke unter an-
                    Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer
                                                                               derem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten
                    Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff
                                                                               auf der Innenseite der Wertschutz-
                    und Flugzeug.
                                                                               schranktür.
                 2. Der Versicherungsnehmer oder eine im ver-
                                                                               Die entsprechenden Entschädigungs-
                    sicherten Haushalt lebende Person hat die zu
                                                                               grenzen sind abhängig vom Widerstands-
                    transportierenden Sachen ordnungsgemäß
                                                                               grad des Wertschutzschrankes. Diese
                    zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu si-
                                                                               können der Anlage 1 am Ende dieser Be-
                    chern.
                                                                               dingungen entnommen werden. Grund-
                 3. Ausgenommen vom Versicherungsschutz
                                                                               lage bleibt die vertraglich vereinbarte Ver-
                    sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschä-
                                                                               sicherungssumme.
                    den sowie versicherte Sachen, die auf dem
                                                                        2. Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, ins-
                    Dach von Kraftfahrzeugen transportiert wer-
                                                                           besondere Schmuckstücken und Uhren, da-
                    den.
                                                                           rauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem
                 4. Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienst-
                                                                           Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen
                    stelle zu melden.
                                                                           in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbe-
                                                                           zeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu
             86. Beschädigungen an Fahrrädern, die als Rei-
                                                                           belegen sind. Angaben zu Spezifikationen
                 segepäck aufgegeben wurden                                können unter anderem Fotos und Expertisen
                 Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reise-              sein.
                 gepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen
                 Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden, sind
                                                                    88. Wertsachen in Bankgewahrsam; Kunden-
                 abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1 Nr.
                                                                        schließfächer
                 1 im Excellent-Schutz mitversichert.
                                                                        1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                                                                           6 ist der Inhalt von Kundenschließfächern in
                                                                           Tresorräumen von Geldinstituten im Rahmen
             Wertsachen                                                    der vertraglich vereinbarten Versicherungs-
                                                                           summe mitversichert. Der Wert dieses Inhal-
             87. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen                      tes muss in der Gesamt-Versicherungs-
                 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ §                summe berücksichtigt werden.
                    13 Nr. 2 a) sind Wertsachen im Rahmen der           2. Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen
                    Versicherungssumme mitversichert, sofern               aus einer anderen Versicherung erlangen
                    nachstehend nichts anderes vereinbart ist.             kann, gehen diese vor und werden auf die
                    Die Höhe der Wertsachen muss in der Ge-                Entschädigung angerechnet.
                    samt-Versicherungssumme berücksichtigt
                    werden.
                    a) Die Entschädigung für folgende Wertsa-       Verzicht auf die Einrede der groben Fahr-
                       chen ist je Versicherungsfall begrenzt,
                                                                    lässigkeit
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             89. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden                      Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei
                 In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 34              sein.
                 Nr. 1 b) wird auf den Einwand der groben Fahr-
                 lässigkeit und auf eine daraus resultierende         92. Sicherungsvereinbarung
                 Leistungskürzung verzichtet. Der Verzicht auf            1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
                 die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit be-                nachstehend aufgeführte Sicherungen inner-
                 zieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen              halb eines Monats nach Versicherungsbe-
                 und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils ei-               ginn anzubringen.
                 gene Haftungsregelungen (siehe VHB 2022 Ab-                 a) Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000
                 schnitt „B“ § 26 und § 27).                                      EURO oder einer Gesamtversicherungs-
                                                                                  summe über 200.000 EURO:
             90. Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzli-                      Hier gelten die erweiterten Sicherungs-
                 chen und behördlichen Sicherheitsvor-                            richtlinien gemäß Anlage 2 dieser Bedin-
                 schriften                                                        gungen.
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26                  b) Sicherungen bei Wertsachen über
                 Nr. 3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der               100.000 EURO:
                 Obliegenheit / Sicherheitsvorschrift nach VHB                    Zusätzlich zu der vorgenannten Siche-
                 2022 Abschnitt „A“ § 16 und der grob fahrlässi-                  rungsanforderung müssen noch folgende
                 gen Verletzung der gesetzlichen und behördli-                    Sicherungsvoraussetzungen erfüllt wer-
                 chen Sicherheitsvorschriften nach VHB 2022                       den: Einbau / Vorhandensein einer VdS
                 Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 a) aa) auf eine Leis-                   anerkannten         Einbruchmeldeanlage
                 tungskürzung verzichtet.                                         (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicher-
                                                                                  heitsdienst oder zur Polizei. Die VdS an-
                                                                                  erkannte EMA muss durch eine entspre-
                                                                                  chende Fachfirma eingebaut werden. Für
             Sicherheitsvorschriften / -vereinbarungen
                                                                                  die VdS anerkannte EMA müssen ent-
                                                                                  sprechende Wartungsverträge vorhan-
             91. Sicherheitsvorschriften
                                                                                  den sein. Die EMA ist nach den Vorgaben
                 1. Für die Zeit, in der sich niemand in der Woh-
                                                                                  der Fachfirma zu betreiben. Störungen,
                    nung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen
                                                                                  Mängel oder Schäden sind unverzüglich
                    und vereinbarten Sicherungen zu betätigen
                                                                                  durch die Fachfirma zu beseitigen. In den
                    und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen
                                                                                  letzten 4 Jahren dürfen keine Vorschäden
                    einzuschalten.
                                                                                  im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden
                 2. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Si-                   sein.
                    cherungen und vereinbarten Einbruchmelde-             2. Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherun-
                    anlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand                 gen gilt eine Selbstbeteiligung von 25%,
                    zu erhalten. Störungen, Mängel und Schä-                 wenn der Schaden durch das Fehlen der ver-
                    den sind unverzüglich zu beseitigen.                     einbarten Sicherungen begünstigt worden
                 3. Alle notwendigen und zumutbaren Vorkeh-                  ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die
                    rungen gegen Elementarschäden sind zu                    durch das Fehlen der vereinbarten Sicherun-
                    treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung
                                                                             gen begünstigt worden sind, besteht kein
                    von Überschwemmungs- und Rückstauschä-
                                                                             Versicherungsschutz.
                    den wasserführende Anlagen auf dem Grund
                    und Boden, auf dem das Gebäude steht, in
                    dem sich die versicherten Sachen befinden,
                    freizuhalten und Rückstausicherungen ge-          Vorsorgeversicherung
                    mäß der jeweils geltenden Landesbauord-
                    nung bzw. den einzelnen Verordnungen der          93. Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vor-
                    Kommunen (z. B. Entwässerungssatzung)                 sorgeversicherung
                    stets funktionsbereit zu halten.                      Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr.
                 4. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Ein-         2 c) gilt im Excellent-Schutz eine Vorsorge von
                    haltung dieser Obliegenheit dem Versiche-             30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
                    rungsnehmer oder seinem Repräsentanten
                    bei objektiver Würdigung aller Umstände bil-      94. Vorsorgeversicherung für Kinder
                    ligerweise nicht zugemutet werden kann.               1. Gründen mit dem Versicherungsnehmer in
                 5. 5. Verletzt der Versicherungsnehmer oder                 häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
                    sein Repräsentant eine dieser Obliegenhei-               erstmalig einen eigenen Hausstand inner-
                    ten, so kann der Versicherer nach Maßgabe                halb Deutschlands, wird auch für den neuen
                    des § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 Abschnitt „B“ VHB            Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz
                    2022 zur fristlosen Kündigung berechtigt                 nach den allgemeinen Versicherungsbedin-
                    oder auch leistungsfrei sein.                            gungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern
                 6. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer               für den neuen Haushalt nicht anderweitig
                    Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29               Versicherungsschutz                besteht.
                    VVG. Danach kann der Versicherer zur
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                     Wohngemeinschaften sind vom Versiche-                       Umweltbundesamt empfohlenes Siegel
                     rungsschutz ausgeschlossen.                                 handelt.
                  2. Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 %            2. Voraussetzung für eine Entschädigung ist
                     der Versicherungssumme begrenzt.                        der Nachweis einer Ersatzbeschaffung ge-
                  3. Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der              mäß Nr. 1 a) bis d). Die Entschädigungsleis-
                     Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen.              tung für die anteiligen Mehrkosten ist je Ver-
                     Der Versicherungsschutz erlischt ohne wei-              sicherungsfall auf maximal 3.500 EURO be-
                     tere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbe-               grenzt.
                     ginn.                                                3. Erhält der Versicherungsnehmer eine Ent-
                                                                             schädigung aus einem anderen Vertrag (z. B.
                                                                             Wohngebäudeversicherung), entfällt der Ver-
             Erweiterter Unterversicherungsverzicht                          sicherungsschutz für diese Klausel (sub-
                                                                             sidiär).
             95. Unterversicherungsverzicht für Kleinschä-
                 den                                                 98. Mitversicherung von Wallboxen
                 Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 12              1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
                 Nr. 5 und 6 nimmt der Versicherer im Excellent-            6 sind im Excellent-Schutz ausschließlich pri-
                 Schutz bei Schäden bis 5.000,- EURO keinen                 vat und selbstgenutzte Wallboxen, sofern
                 Abzug wegen Unterversicherung vor.                         sich diese auf dem Grundstück der versicher-
                                                                            ten Wohnung befinden, mitversichert.
             96. 12 Monate Unterversicherungsverzicht                    2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht
                                                                            auf die Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug,
                 (wenn vereinbart) bei Umzug in größere
                                                                            an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges
                 Wohnung
                                                                            oder an dem Gebäude selbst.
                 1. Bei einem Wohnungswechsel in eine grö-               3. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
                    ßere Wohnung gilt im Excellent-Schutz die               ist, dass bei der Installation sämtliche Her-
                    Unterversicherungsverzichtklausel weiterhin
                                                                            stellervorgaben eingehalten wurden und die
                    als vereinbart, auch wenn die Versicherungs-
                                                                            Installation durch ein gemäß Niederspan-
                    summe nicht angepasst wird.
                                                                            nungsanschlussverordnung eingetragenes
                 2. Voraussetzung hierfür ist, dass für die bishe-
                                                                            Fachunternehmen durchgeführt wurde.
                    rige Wohnung der Unterversicherungsver-
                                                                         4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
                    zicht gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr.
                                                                            auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
                    3 als vereinbart gilt.
                 3. Bei Nichtanpassung der Versicherungs-
                                                                     99. Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leis-
                    summe für die neue Wohnung gemäß VHB
                                                                         tungs-Garantie)
                    2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr. 3 aa) und bb), ent-
                    fällt der Unterversicherungsverzicht automa-         1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-
                    tisch nach 12 Monaten.                                  len, dass der Versicherungsnehmer durch
                 4. Die Entschädigung ist auf die vereinbarte               die Vertragsbedingungen eines anderen Ver-
                    Versicherungssumme begrenzt.                            sicherers/Assekuradeurs in Bezug auf den
                                                                            vorliegenden Versicherungsfall besserge-
                                                                            stellt gewesen wäre, wird im Schadenfall
                                                                            a) der Versicherungsschutz um solche Leis-
             Weitere Leistungseinschlüsse                                       tungen erweitert;
                                                                            b) eine ggf. vorhandene Entschädigungs-
             97. Nachhaltigkeit                                                 grenze (Sublimit) entsprechend erhöht;
                 1. Bei einer Wiederbeschaffung übernimmt der               c) eine ggf. vorhandene Selbstbeteiligung
                    Versicherer im Schadenfall in Erweiterung zu                reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es
                    VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 die Mehrkosten                   handelt sich um eine individuell oder
                    von bis zu 25 % vom Wiederbeschaffungs-                     durch die Wahl eines entsprechenden
                    wert für die Anschaffung eines ökologisch hö-               Tarifs vereinbarte generelle Selbstbeteili-
                    herwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte                  gung.
                    für:                                                    Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren
                    a) Haushaltsgeräte mit der höchsten Ener-               Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zuge-
                         gieeffizienzklasse (EU-Energielabel);              lassen sein und der Tarif muss als für jeder-
                    b) Bodenbeläge, sofern es sich um nachhal-              mann zugängliche Hausratversicherung an-
                         tig produzierte Bodenbeläge mit einem              geboten werden.
                         vom Umweltbundesamt empfohlenes                 2. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Ein-
                         Siegel handelt;                                    schlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines
                    c) Farben, sofern es sich um nachhaltig pro-            anderen Versicherers
                         duzierte Farben mit einem vom Umwelt-              a) für die von diesem kein Zusatzbeitrag er-
                         bundesamt empfohlenes Siegel handelt;                  hoben wird und
                    d) für Möbel, sofern es sich um nachhaltig
                         produzierte Möbelstücke mit einem vom
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                     b) die in Höhe oder Umfang nicht bei der                die Vertragsbedingungen zur Hausratversi-
                         Ammerländer Versicherung versicherbar               cherung des Vorvertrags beim vorherigen
                         sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).              Versicherer in Bezug auf den Versicherungs-
                  3. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht             umfang bessergestellt gewesen wäre, wird
                     a) für Schäden und / oder Leistungserweite-             nach den Versicherungsbedingungen des
                         rungen auf All-Risk-Basis;                          letzten Vertragsstandes des direkten Vorver-
                     b) für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche              trags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat
                         Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-            in diesem Fall die Bedingungen des Vorver-
                         bellion oder Aufstand;                              sicherers zur Verfügung zu stellen.
                     c) für Schäden durch Kernenergie, nukleare              Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit,
                         Strahlung oder radioaktive Substanzen,              dass
                     d) für Schäden durch Elementargefahren,                 a) ununterbrochen Versicherungsschutz be-
                         Sturmflut oder Grundwasser;                             stand;
                     e) für Schäden durch Vorsatz;                           b) der Vorvertrag für ein inländisches Risiko
                     f) für Schäden durch Obliegenheitsverlet-                   abgeschlossen war;
                         zungen;                                             c) die bei der Ammerländer Versicherung
                     g) für versicherte Kosten;                                  versicherte Versicherungssumme die
                     h) für Fahrräder;                                           Höchstersatzleistung darstellt.
                     i) für berufliche und gewerbliche Risiken;           2. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie
                     j) für Glasbruch;                                       nicht für Schäden im Zusammenhang mit
                     k) für Deckungsumfänge von Assistance-                  a) Vorsatz;
                         leistungen.                                         b) beruflichen und gewerblichen Risiken;
                  4. Der Versicherungsnehmer muss die weiter-                c) Assistance- und sonstige versicherungs-
                     gehenden Leistungen eines anderen Versi-                    fremde Dienstleistungen, Beitragsbefrei-
                     cherers im Schadenszeitpunkt nachweisen.                    ung bei Arbeitslosigkeit und / oder Ar-
                     Als Nachweis dienen die Versicherungsbe-                    beitsunfähigkeit;
                     dingungen, Besonderen Bedingungen und                   d) Deckungen oder Teil-Deckungen nach
                     Risikobeschreibungen des anderen Versi-                     dem Prinzip der „unbenannten Gefah-
                     cherers, auf dessen Tarif sich der Versiche-                ren“, oder der „Allgefahrendeckung“, der
                     rungsnehmer beruft.                                         „Reisegepäckversicherung“ oder der
                  5. Der Versicherer/Assekuradeur muss in                        „Elektronikversicherung“;
                     Deutschland zum Betrieb zugelassen sein                 e) Verträge, die nicht auf Basis der Allge-
                     und der Tarif muss als für jedermann zugäng-                meinen Hausratversicherungsbedingun-
                     liche Hausratversicherung angeboten wer-                    gen (VHB) geschlossen wurden;
                     den.                                                    f) Fahrraddiebstahl sowie die Beschädi-
                  6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall                  gung von Fahrrädern;
                     auf die vereinbarte Versicherungssumme be-              g) Elementarschäden;
                     grenzt. Die Regelungen zur Entschädigungs-              h) Glasschäden;
                     berechnung und Unterversicherung (VHB                   i) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell
                     2022 Abschnitt A § 12) bleiben unberührt.                   für den gesamten Hausratvertrag oder im
                  7. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel                 Rahmen einer nachträglichen Sanie-
                     „Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leis-                   rungsmaßnahme vereinbart wurden;
                     tungs-Garantie)“ unter folgenden Vorausset-             j) Differenzen zwischen den vertraglich ver-
                     zungen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)                einbarten Versicherungssummen dieses
                     zu kündigen:                                                Vertrages und des Vorvertrages, sofern
                     a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner-              sie vom Versicherungsnehmer bei Ver-
                         halb von einem Monat nach Auszahlung                    tragsabschluss willentlich verursacht wur-
                         oder Ablehnung der Entschädigung. Die                   den.
                         Kündigung wird einen Monat nach Zu-
                         gang wirksam;                                101. Abweichungen gegenüber den GDV-Muster-
                     b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs-            bedingungen
                         periode mit einer Frist von drei Monaten.         Der Versicherer garantiert, dass die dieser
                         Die Kündigung wird zum Ende der jewei-            Hausratversicherung zugrunde liegenden Allge-
                         ligen Versicherungsperiode wirksam.               meinen Versicherungsbedingungen für die
                     Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-              Hausratversicherung (VHB 2022) ausschließ-
                     len a) und b) den gesamten Versicherungs-             lich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von
                     vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang            den durch den Gesamtverband der Deutschen
                     der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-            Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
                     punkt kündigen.                                       Bedingungen abweicht.

             100. Besitzstandsgarantie                                102. Einhaltung des Mindeststandards des Ar-
                  1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-         beitskreises Beratungsprozesse
                     len, dass der Versicherungsnehmer durch
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                  Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allge-                     Die Kündigung wird zum Ende der jewei-
                  meinen und Besonderen Bedingungen für die                        ligen Versicherungsperiode wirksam.
                  Hausratversicherung weichen ausschließlich                   Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-
                  zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den                 len a) und b) den gesamten Versicherungs-
                  Mindeststandards des Arbeitskreises Bera-                    vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
                  tungsprozesse für die Hausratversicherung                    der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-
                  (Stand: 08.08.2018) ab.                                      punkt kündigen.


             103. Leistungsgarantie bei unklarer Zuständig-            104. Künftige Bedingungsverbesserungen (Inno-
                  keit bei Versichererwechsel                               vationsklausel)
                  1. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung un-               1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-
                     klar, ob ein Sachschaden während der Gül-                 len, dass die aktuell gültigen Bedingungen
                     tigkeit dieser Versicherung eingetreten ist               zum Excellent-Schutz in Bezug auf den vor-
                     oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem               liegenden Versicherungsfall den Versiche-
                     Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt,              rungsnehmer besserstellen, so gelten die
                     wird der Versicherer die Schadenbearbei-                  verbesserten Leistungseinschlüsse im Scha-
                     tung nicht wegen des fehlenden Nachweises                 denfall mit sofortiger Wirkung.
                     seiner Zuständigkeit ablehnen. Kann sich der           2. Als Besserstellung gilt, wenn sich zum Scha-
                     Versicherer mit dem Vorversicherer nicht ei-              denzeitpunkt ein Leistungseinschluss im ak-
                     nigen, welche Gesellschaft für den Schaden                tuell gültigen Excellent-Schutz ohne Mehr-
                     zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen            beitrag erweitert, eine Entschädigungs-
                     des mit ihm vereinbarten Versicherungs-                   grenze erhöht oder eine Selbstbeteiligung re-
                     schutzes in Vorleistung, sofern und soweit                duziert hat.
                     die Leistung auch im Falle einer unverändert           3. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zu-
                     fortgeführten Vorversicherung erbracht wor-               satzeinschlüsse, die bei Vertragsabschluss
                     den wäre. Dies setzt voraus, dass der Versi-              vereinbart wurden oder zum Zeitpunkt des
                     cherungsnehmer den Versicherer soweit wie                 Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag ein-
                     möglich bei der Klärung des Sachverhaltes                 geschlossen werden können.
                     unterstützt und der Versicherungsnehmer
                     seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den         105. unbenannte Gefahren – Allgefahren-
                     Vorversicherer an den Versicherer abtritt.             deckung
                     Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung               1. Der Versicherer leistet Entschädigung für
                     der an den Versicherer abgetretenen An-                   versicherte Sachen, die unvorhergesehen
                     sprüche herausstellen, dass der Schaden                   zerstört oder beschädigt werden. Unvorher-
                     tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Ver-           gesehen sind Schäden, die der Versiche-
                     sicherers fiel und der Vorversicherer eben-               rungsnehmer oder sein Repräsentant nicht
                     falls nicht oder nur eingeschränkt zur Leis-              rechtzeitig vorhergesehen haben. Hätten sie
                     tung verpflichtet war, kann der Versicherer               den Schaden jedoch vorhersehen können,
                     vom Versicherungsnehmer die zu viel er-                   haben dies aufgrund grober Fahrlässigkeit
                     brachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt               aber nicht getan, ist der Versicherer dazu be-
                     hingegen unklar, welche Gesellschaft für den              rechtigt, seine Leistung in einem der
                     Schaden zuständig ist, erbringt der Versiche-             Schwere des Verschuldens entsprechenden
                     rer auch eine sich gegenüber der Vorversi-                Verhältnisses zu kürzen.
                     cherung ergebende Mehrleistung, sofern                 2. Nicht versichert sind im Rahmen der Versi-
                     festgestellt werden kann, dass es zum Zeit-               cherung gegen unbenannte Gefahren ohne
                     punkt des Abschlusses bei dem Versicherer                 Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä-
                     noch keine Anzeichen für einen bereits ein-               den
                     getretenen Schaden gab. Die Leistungsga-                  a) die nach den zugrunde liegenden VHB
                     rantie gilt nur insoweit, dass ununterbrochen                2022 versichert oder versicherbar sind,
                     Versicherungsschutz bestand;                                 einschließlich den dort benannten Aus-
                  2. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel                  schlüssen;
                     „Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit             b) an und durch Personen und Tiere aller
                     bei Versichererwechsel“ unter folgenden Vo-                  Art;
                     raussetzungen in Textform (z. B. E-Mail oder              c) an und durch Haustiere; Folgeschäden
                     Brief) zu kündigen:                                          sind jedoch versichert;
                     a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner-            d) durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung,
                          halb von einem Monat nach Auszahlung                    Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten,
                          oder Ablehnung der Entschädigung. Die                   Schädlinge oder durch die natürliche oder
                          Kündigung wird einen Monat nach Zu-                     mangelhafte Beschaffenheit versicherter
                          gang wirksam;                                           Sachen;
                     b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs-                e) durch Mängel, die bei Abschluss der Ver-
                          periode mit einer Frist von drei Monaten.               sicherung bereits vorhanden waren und
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                          dem Versicherungsnehmer oder dessen          2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt
                          Repräsentanten bekannt waren oder be-           des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer
                          kannt sein mussten;                             vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18
                     f) durch fehlerhafte Konstruktion, Planung           Monate ununterbrochen in einem sozialversi-
                          oder Instandhaltung versicherter Sachen;        cherungspflichtigen, ungekündigten und
                     g) durch Baumaßnahmen (auch Renovie-                 nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer
                          rung oder Restaurierung) auf dem Versi-         Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstun-
                          cherungsgrundstück;                             den stand und das 55. Lebensjahr noch nicht
                     h) durch Bedienungsfehler, Bearbeitung,              vollendet hat. Ein Anspruch auf Beitragsbe-
                          Reinigung, Reparatur oder Wartung, be-          freiung besteht nicht, wenn der Versiche-
                          stimmungswidrigen Gebrauch oder über-           rungsnehmer als Wehrpflichtiger, Zivildienst-
                          mäßige Beanspruchung;                           leistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines
                     i) durch die allmähliche Einwirkung (zum             Saison- oder Kampagnebetriebes, bei sei-
                          Beispiel von Chemikalien, Feuchtigkeit,         nem Ehegatten oder einem in direkter Linie
                          Staub, Strahlen oder Temperaturen);             Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein
                     j) j) die nicht die Gebrauchs- oder Funkti-          Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht,
                          onsfähigkeit der versicherten Sache be-         wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein
                          einträchtigen (zum Beispiel Kratzer,            Kündigungsschutzverfahren          rechtshängig
                          Schrammen, Lack- oder ähnliche Schön-           oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnis-
                          heitsschäden);                                  ses ausgesprochen war. Der Anspruch auf
                     k) durch einfachen Diebstahl, Verlieren,             Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar-
                          Stehen- oder Liegenlassen, Unterschla-          beitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Ab-
                          gung oder Veruntreuung versicherter Sa-         schluss des Kündigungsschutzverfahrens
                          chen;                                           bzw. nach Beendigung des gekündigten Ar-
                     l) durch Überschwemmung, Starkregen,                 beitsverhältnisses die Voraussetzungen ge-
                          Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erd-            mäß Ziffer 2 Abs. 1 erneut erfüllt sind.
                          rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-        3. Das Vorliegen der unter Ziffer 1 und 2 ge-
                          ausbruch, Grundwasser, Sturmflut.               nannten Voraussetzungen muss durch ent-
                  3. Im Rahmen der unbenannten Gefahren gel-              sprechende Bescheinigungen der zuständi-
                     ten abweichend von den VHB 2022 folgende             gen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers
                     Gegenstände nicht zu den versicherten Sa-            nachgewiesen werden.
                     chen:                                             4. Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im
                     a) Sachen aus Glas, Keramik, Porzellan so-           Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der
                          wie Brillen und Kontaktlinsen;                  Versicherungsnehmer vor Beginn der erneu-
                     b) elektronische Geräte;                             ten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen ge-
                     c) Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradan-             mäß Ziffer 2 erfüllt haben.
                          hänger außerhalb des Versicherungsor-        5. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist un-
                          tes.                                            verzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
                  4. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-         schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend
                     teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe           zu machen. Bei Vorliegen aller Vorausset-
                     von 10 % der Schadensumme, mindestens                zungen beginnt die Beitragsbefreiung mit
                     500,- EURO je Schadenfall.                           dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit fol-
                                                                          genden Kalendermonat, frühestens jedoch
                                                                          mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Ar-
             Sonstiges                                                    beitslosigkeit bei der Ammerländer Versiche-
                                                                          rung. Der Beginn der Beitragsbefreiung wird
             106. Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar-               schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versi-
                  beitslosigkeit                                          cherungsbeiträge bedingungsgemäß zu ent-
                                                                          richten; überzahlte Beiträge werden mit zu
                  Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen
                                                                          diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
                  gelten im Excellent-Schutz nur dann, wenn die
                                                                       6. Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der
                  Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllt
                                                                          Versicherungsnehmer die Ammerländer Ver-
                  sind.
                                                                          sicherung unverzüglich schriftlich informie-
                  1. Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit
                                                                          ren. Er ist verpflichtet, der Ammerländer Ver-
                     im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes er-
                                                                          sicherung jederzeit auf Anforderung Nach-
                     folgt bei unverändertem Versicherungs-
                                                                          weise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit
                     schutz für maximal zwölf Monate eine Befrei-
                                                                          vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit
                     ung von der Beitragszahlung. Voraussetzung
                                                                          Ende des Kalendermonates, in dem die Am-
                     ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens
                                                                          merländer Versicherung die Nachweise an-
                     sechs Monate nach Vertragsbeginn eingetre-
                                                                          gefordert hat, außer Kraft, wenn der Ammer-
                     ten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslo-
                                                                          länder Versicherung in einem solchen Fall
                     sigkeit von mindestens sechs Wochen han-
                                                                          die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht inner-
                     delt und der Vertrag noch nicht gekündigt
                                                                          halb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
                     wurde.
02_2026_V3

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             107. Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seni-               Anschlussversicherungsvertrag gedeckt
                  orenheim                                                 wären.
                  1. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird           c) Leistung
                     im Excellent-Schutz bei Auflösung der versi-          Maßgeblich für die vertraglich vereinbar-
                     cherten Wohnung und Umzug des Versiche-               ten Leistungen aus der anderweitig be-
                     rungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim            stehenden Versicherung ist der Umfang
                     bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versiche-              des Versicherungsschutzes des anderen
                     rungsvertrag weitergeführt.                           Vertrages, der zum Zeitpunkt der An-
                  2. Sofern die Hausratversicherung seit mindes-           tragsstellung der Differenzdeckung be-
                     tens 3 Jahren bei der Ammerländer Versiche-           standen hat. Nachträglich vorgenom-
                     rung bestand wird der dem Versicherungs-              mene Änderungen an der anderweitig be-
                     vertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab             stehenden Versicherung bewirken keine
                     dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % redu-                Erweiterung der Differenzdeckung. In der
                     ziert. Der Mindestbeitrag in Höhe von 29,-            anderweitigen Versicherung vereinbarte
                     EURO netto behält weiter seine Gültigkeit.            Selbstbehalte bleiben bestehen.
                  3. Die Bestimmungen von VHB 2022 Abschnitt            d) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für
                     „A“ § 11 (Wohnungswechsel) bleiben unbe-              Leistungen, die durch die anderweitig be-
                     rührt. Insbesondere kann sich durch den Um-           stehende Versicherung nicht erbracht
                     zug der Beitrag ändern (siehe VHB 2022 Ab-            wurden, weil
                     schnitt „A“ § 11 Nr. 5). Die Reduzierung des          aa) der Versicherungsnehmer mit der
                     Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen               Zahlung des Beitrages in Verzug war
                     Versicherungsort gültigen Beitragssatz.                    oder der anderweitige Versicherer
                  4. Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim                    sich wegen vorsätzlicher Verletzung
                     oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der Auszug                 einer Obliegenheit oder arglistigen
                     aus dem Senioren- / Pflegeheim oder aus                    Verhaltens auf seine Leistungsfrei-
                     „Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer un-                 heit beruft;
                     verzüglich anzuzeigen (VHB 2022 Abschnitt             bb) zwischen dem Versicherungsnehmer
                     „A“ § 11).                                                 und dem anderweitigen Versicherer
                                                                                ein Vergleich stattgefunden hat;
             108. Verzicht auf die Kündigungsfrist                         cc) aufgrund fehlender Nachweise über
                  Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 21                    die Schadenhöhe lediglich eine pau-
                  Nr. 2 und 3 entfällt im Excellent-Schutz für den              schale     Entschädigung     erbracht
                  Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist von                   wurde. Leistungen aus der Differenz-
                  drei Monaten zum Ende des Versicherungsjah-                   deckung werden dann nur insoweit
                  res.                                                          erbracht, wie sie entstanden wären,
                                                                                wenn keiner der vorgenannten
             109. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                        Gründe zur Leistungskürzung oder
                                                                                Ablehnung vorgelegen hätte.
                  Beantragt der Versicherungsnehmer An-
                                                                        e) Ferner wird keine Entschädigung geleis-
                  schlussversicherungsschutz für die Hausratver-
                                                                           tet, wenn zum Zeitpunkt der Antragstel-
                  sicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt
                                                                           lung der Differenzdeckung keine ander-
                  noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündig-
                                                                           weitige Versicherung bestanden hat.
                  ter Hausratversicherungsvertrag, so gilt die
                                                                     2. Besondere Obliegenheiten
                  Konditionsdifferenzdeckung, wie nachfolgend
                                                                        In Erweiterung der vertraglich vereinbarten
                  beschrieben, als gesondert vereinbart:
                                                                        Obliegenheiten gilt für die Differenzdeckung
                  1. Leistungsumfang der Differenzdeckung
                                                                        zusätzlich:
                     a) Summendifferenzdeckung
                                                                        a) Der Versicherungsnehmer hat Unterla-
                        Die Summendifferenzdeckung leistet für
                                                                           gen über den zum Zeitpunkt der Antrag-
                        solche Schadenereignisse, die über eine
                                                                           stellung maßgeblichen Versicherungs-
                        bereits bei einem anderen Versicherer
                                                                           umfang der anderweitig bestehenden
                        bestehende Hausratversicherung nicht
                                                                           Versicherung zu beschaffen und aufzu-
                        im vollen Umfang versichert sind, bis zur
                                                                           bewahren und auf Verlangen einzu-
                        Höhe des im vorliegenden Vertrag verein-
                                                                           reichen.
                        barten Versicherungsschutzes abzüglich
                                                                        b) Der Versicherungsnehmer hat bei und
                        vertraglich vereinbarter und sonstiger er-
                                                                           nach Eintritt des Versicherungsfalles zu-
                        brachter Leistungen aus der anderweitig
                                                                           nächst dem Versicherer der anderweitig
                        bestehenden Versicherung.
                                                                           bestehenden Versicherung den Scha-
                     b) Konditionsdifferenzdeckung
                                                                           deneintritt anzuzeigen und dort seine An-
                        Geht der Versicherungsschutz dieses
                                                                           sprüche geltend zu machen.
                        Vertrages über den der anderen noch be-
                                                                        c) Sobald der Versicherungsnehmer von
                        stehenden Versicherung (Altvertrag) hin-
                                                                           dem anderweitigen Versicherer informiert
                        aus, besteht Versicherungsschutz für sol-
                                                                           wird, dass ein gemeldeter Schadenfall
                        che Ereignisse, die zukünftig über diesen
                                                                           dort nicht oder nicht in vollem Umfang un-
                                                                           ter die Leistungspflicht fällt, hat der
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                   Versicherungsnehmer uns den Schaden-                 oder den Umfang der Leistungspflicht des
                   fall unverzüglich anzuzeigen.                        Versicherers ursächlich ist.
             3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung       c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                a) Verletzt der Versicherungsnehmer eine                nach Eintritt des Versicherungsfalles be-
                   Obliegenheit nach Ziffer 2 vorsätzlich, so           stehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
                   ist der Versicherer von der Verpflichtung            liegenheit, ist der Versicherer nur dann
                   zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger             vollständig oder teilweise leistungsfrei,
                   Verletzung der Obliegenheit ist der Versi-           wenn er den Versicherungsnehmer durch
                   cherer berechtigt, seine Leistung in dem             eine gesonderte Mitteilung in Textform
                   Verhältnis zu kürzen, das der Schwere                (Brief, E-Mail) auf diese Rechtsfolge hin-
                   des Verschuldens des Versicherungs-                  gewiesen hat.
                   nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen        4. Dauer der Summen- und Konditionsdiffe-
                   einer groben Fahrlässigkeit hat der Versi-       renzdeckung
                   cherungsnehmer zu beweisen.                      Der Versicherungsschutz für die Summen-
                b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegen-       und Konditionsdifferenzdeckung gilt längs-
                   heitsverletzung ist der Versicherer jedoch       tens für 12 Monate ab Antragseingang und
                   zur Leistung verpflichtet, soweit der Ver-       endet automatisch mit dem Beginn des end-
                   sicherungsnehmer nachweist, dass die             gültigen Versicherungsvertrages.
                   Verletzung der Obliegenheit weder für
                   den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                   sicherungsfalles noch für die Feststellung
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             Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken

             Aufbewahrung im verschlossenen           Bargeld und auf     Urkunden einschl.   Schmucksachen, Edelsteine,
             Wertschutzschrank mit…                   Geldkarten          Sparbücher und      Perlen, Briefmarken, Münzen
                                                      geladene Beiträge   sonstiger           und Medaillen sowie alle
                                                                          Wertpapiere         Sachen aus Gold oder Platin.

             Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA             3.500             25.000                    50.000

             Sicherheitsstufe S1/ S2 nach EN 14450           5.000             25.000                    50.000

             Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1               10.000             30.000                    80.000

             Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1               40.000             50.000                   100.000

             Widerstandsgrad 2 nach EN 1143-1               50.000            100.000                   125.000

             Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1               100.000           125.000                   125.000

             Die angegebenen Summen sind Maximalbeträge in EURO und dürfen nicht überschritten werden. Werden
             Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt als Limitierung jeweils
             die rechte Summenspalte. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der
             Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.


             Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien
             Übersteigt der Wertsachenanteil in der versicherten Woh-
             nung einen Betrag von 75.000 EURO, gelten die nachfol-
             gend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen
             als vereinbart. Dies gilt auch für Risiken, deren Gesamt-
             versicherungssumme 200.000 EURO übersteigt.

             Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/
             Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertü-
             ren) von Einfamilienhäusern:
             Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich:
             - Mehrpunktverriegelung
                 oder
             - Kastenschloss (mit Sperrbügel)
                 oder
             - Querriegel

             Türen mit außen liegenden Türbändern sind zusätzlich
             wie folgt zu sichern:
             - Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen
             - Hinterhaken

             Fenster, Balkon- oder Terrassentüren:
             - Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen über
                Beschläge mit Pilzkopfzapfen
                oder
             - Fensterstangenschloss
                oder
             - Zusatzschlösser

             Generell: Einbruchhemmende Verglasung im Erdge-
             schoss

             Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen:
             - Kellerfenstergitter / Rollstabgitter
                oder
             - gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste                     .
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             Versicherungsbedingungen für
             die Balkonkraftwerkversicherung
             Inhaltsverzeichnis

             1     Was ist Vertragsgrundlage?
                                                               11   Beitragsanpassungsklausel
             2     Begriffsdefinition
                                                               12   Was gilt bei einer Kündigung dieser
             3     Welche Sachen sind versichert?                   Besonderen Bedingungen?

             4     Welche Gefahren und Schäden sind            13   Was gilt bei der Beendigung der
                   versichert? Welche generellen                    Hausratversicherung?
                   Ausschlüsse gibt es?

             5     Was ist unter Ergänzende Technische
                   Gefahren zu verstehen?
             5.1   Versicherte Gefahren und Schäden
             5.2   Elektronische Bauelemente
             5.3   Nicht versicherte Gefahren und Schäden
             5.4   Gefahrendefinitionen


             6     Welche Kosten sind versichert?
             6.1   Versicherte Kosten und Kostendefinition
             6.2   Umfang der Kosten


             7     Was ist der versicherte Nutzungsausfall?

             8     Versicherungssumme und
                   Entschädigungsgrenze

             9     Wie wird die Entschädigung ermittelt?
             9.1   Grundlagen
             9.2   Wiederherstellungskosten
             9.3   Teilschaden
             9.4   Totalschaden
             9.5   Entschädigungsbegrenzung auf den Zeitwert
             9.6   Neuwertanteil
             9.7   Nutzungsausfall


             10    Welche besonderen Obliegenheiten
                   gelten?
             10.1 Obliegenheiten
             10.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
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             1     Was ist Vertragsgrundlage?                    4         Welche Gefahren und Schäden sind
                                                                           versichert? Welche generellen Aus-
                   Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen                  schlüsse gibt es?
                   Hausratversicherungsbedingungen (VHB
                   2022), soweit sich aus den folgenden          4.1       Der Versicherer ersetzt Schäden durch
                   Bestimmungen nicht etwas anderes              4.1.1     Brand; Blitzschlag; Explosion; Implosion;
                   ergibt.                                                 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
                                                                           nach Abschnitt A, § 2 VHB 2022
             2     Begriffsdefinition                            4.1.2     Leitungswasser nach Abschnitt A, § 4
                                                                           VHB 2022
             2.1   Steckersolargerät / Balkonkraftwerk           4.1.3     Naturgefahren
                   Im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG handelt es        4.1.3.1   Sturm, Hagel nach Abschnitt A, § 5 VHB
                   sich bei einem „Steckersolargerät“ um                   sowie
                   eine Photovoltaikanlage, die über einen       4.1.3.2   Weitere Naturgefahren (Erdbeben, Erd-
                   Stecker an den Endstromkreis eines                      senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-
                   Letztverbrauchers angeschlossen wird.                   nen und Vulkanausbruch)
                   Im Folgenden wird für den Zeck dieser
                   Bedingungen der Begriff „Balkonkraft-         4.2       Der Versicherer ersetzt Schäden durch
                   werk“ als Synonym für „Steckersolarge-                  Ergänzende Technische Gefahren nach
                   rät“ verwendet.                                         5.

                                                                 4.3       Nicht versichert sind ohne Berücksichti-
             3     Welche Sachen sind versichert?
                                                                           gung mitwirkender Ursachen Schäden
                   Versichert sind die auf dem Versiche-                   durch Krieg und Kernenergie nach Ab-
                   rungsort befindenden betriebsfertigen                   schnitt A § 1 Absatz 2 VHB 2022.
                   Balkonkraftwerke. Die Balkonkraftwerke
                   können auch in den Baukörper integriert       5         Was ist unter Ergänzende Technische
                   sein.                                                   Gefahren zu verstehen?
                   Versichert sind Balkonkraftwerke bis zu
                   einer maximalen Modulleistung von 2000        5.1       Versicherte Gefahren und Schäden
                   Watt und einer maximalen Wechsel-             5.1.1     Der Versicherer entschädigt für unvorher-
                   richterleistung von 800 Watt.                           gesehene Beschädigungen oder Zerstö-
                   Zum Balkonkraftwerk gehören Solar-                      rungen von versicherten Balkonkraftwer-
                   bzw. Photovoltaikmodule, Montagerah-                    ken. Darüber hinaus entschädigt er für
                   men, Modultragekonstruktionen, Befesti-                 diese Anlagen oder deren Teile, wenn sie
                   gungselemente, Wechselrichter, Ein-                     durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
                   speise- und Erzeugungszähler und die                    oder Plünderung abhandenkommen.
                   Verkabelung. Dazu gehört auch die mit         5.1.2     Als unvorhergesehen gilt ein Schaden,
                   dem Balkonkraftwerk verbundene und                      wenn folgende Voraussetzungen vorlie-
                   der Versorgung des Gebäudes dienende                    gen:
                   Stromspeicheranlage.                                    Der Versicherungsnehmer hat den Scha-
                   Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie               den nicht rechtzeitig vorhergesehen. Der
                   erprobt oder ein vorgesehener Probebe-                  Schaden war für den Versicherungsneh-
                   trieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb             mer mit dem für den Betrieb des Balkon-
                   befinden, zumindest aber zur Arbeitsauf-                kraftwerkes erforderlichen Fachwissen
                   nahme bereit sein.                                      nicht vorhersehbar.
                   Versicherungsschutz besteht auch für                    Hat der Versicherungsnehmer den Scha-
                   Anlagen, die ganz oder teilweise in Ei-                 den grob fahrlässig nicht vorhergesehen,
                   genregie des Versicherungsnehmers                       gilt: Der Versicherer kann seine Leistung
                   montiert wurden. Die Installation hat nach              in dem Verhältnis kürzen, das der
                   den anerkannten Regeln der Technik zu                   Schwere des Verschuldens des Versi-
                   erfolgen.                                               cherungsnehmers entspricht.
                   Der Versicherungsschutz besteht auch,         5.1.3     Insbesondere entschädigt der Versiche-
                   wenn die Betriebsfertigkeit zu einem spä-               rer für Schäden durch
                   teren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt   5.1.3.1   Bedienungsfehler,      Ungeschicklichkeit
                   ebenfalls während einer De- oder Re-                    oder Vorsatz Dritter;
                   montage sowie während eines Trans-            5.1.3.2   Konstruktions-, Material- oder Ausfüh-
                   ports der Anlage innerhalb des Versiche-                rungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen
                   rungsorts.                                              Gewährleistung;
                                                                 5.1.3.3   Kurzschluss, Überstrom;
                                                                 5.1.3.4   Brand; Blitzschlag; Überspannung durch
                                                                           Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion;
                                                                           Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs;
                                                                           Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch-
                                                                           und Rußschäden sowie Schwelen,
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                       Glimmen, Sengen, Glühen, soweit nicht        5.4         Gefahrendefinitionen
                       nach 4.1.1 bereits versichert;               5.4.1       Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
             5.1.3.5   Wasser, Feuchtigkeit, soweit nicht nach      5.4.1.1     Anwendung von Gewalt
                       4.1.2 bereits versichert;                                Der Räuber wendet gegen den Versiche-
             5.1.3.6   Sturm, Frost, Eisgang, Überschwem-                       rungsnehmer Gewalt an, um dessen Wi-
                       mung, soweit nicht nach 4.1.3 bereits ver-               derstand gegen die Wegnahme versi-
                       sichert;                                                 cherter Sachen auszuschalten.
             5.1.3.7   Innere Unruhen;                                          Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte
             5.1.3.8   Tierbiss.                                                Sachen ohne Überwindung eines be-
                                                                                wussten Widerstandes entwendet wer-
             5.2       Elektronische Bauelemente                                den (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
                       Elektronische Bauelemente sind Einhei-       5.4.1.2     Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für
                       ten, die im Reparaturfall üblicherweise                  Leib oder Leben
                       auszutauschen sind. Der Versicherer ent-                 Der Versicherungsnehmer gibt versi-
                       schädigt diese nur in folgenden Fällen:                  cherte Sachen heraus oder lässt sie sich
             5.2.1     Eine versicherte Gefahr hat nachweislich                 wegnehmen, weil der Räuber eine Ge-
                       von außen auf eine Austauscheinheit                      walttat mit Gefahr für Leib oder Leben an-
                       oder auf die versicherte Anlage insge-                   droht.
                       samt eingewirkt.                                         Dem Versicherungsnehmer stehen ge-
                       Kann dieser Beweis nicht erbracht wer-                   eignete Personen gleich, die vorüberge-
                       den, genügt die überwiegende Wahr-                       hend die versicherten Sachen für ihn auf-
                       scheinlichkeit, dass der Schaden auf die                 bewahren.
                       Einwirkung einer versicherten Gefahr von     5.4.2       Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen
                       außen zurückzuführen ist.                                gegeben:
             5.2.2     Folgeschäden an weiteren Austauschein-       5.4.2.1     Unberechtigtes Eindringen in einen
                       heiten werden aber entschädigt.                          Raum eines Gebäudes
                                                                                Das liegt vor, wenn der Dieb in einen
             5.3       Nicht versicherte Gefahren und Schä-
                                                                                Raum eines Gebäudes einbricht, ein-
                       den
                                                                                steigt, mit falschem Schlüssel oder mit
                       Der Versicherer entschädigt ohne Be-
                                                                                Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
                       rücksichtigung mitwirkender Ursachen
                                                                                Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine An-
                       nicht:
                                                                                fertigung für das Schloss nicht von einer
             5.3.1     Schäden durch Mängel, die bei Ab-
                                                                                dazu berechtigten Person veranlasst
                       schluss der Versicherung bereits vorhan-
                                                                                oder gebilligt wurde.
                       den waren und dem Versicherungsneh-
                                                                    5.4.2.2     Unberechtigtes Eindringen mit richtigem
                       mer bekannt sein mussten.
                                                                                Schlüssel
             5.3.2     Schäden durch betriebsbedingte normale
                                                                                Der Dieb dringt in den Raum eines Ge-
                       oder betriebsbedingte vorzeitige Abnut-
                                                                                bäudes mit einem richtigen Schlüssel ein.
                       zung oder Alterung der versicherten An-
                                                                                Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb
                       lage.
                                                                                vorher durch Einbruchdiebstahl oder
             5.3.3     Schäden durch betriebsbedingte normale
                                                                                Raub nach 5.4.1 beschafft. Der Einbruch-
                       oder betriebsbedingte vorzeitige Abnut-
                                                                                diebstahl oder Raub dieses Schlüssels
                       zung oder Alterung an Austauscheinhei-
                                                                                kann auch außerhalb des Versiche-
                       ten. Folgeschäden an weiteren Austau-
                                                                                rungsorts erfolgt sein.
                       scheinheiten werden aber entschädigt.
                                                                    5.4.2.3     Erdbeben
                       Die Entschädigungsregelung für elektro-
                                                                                Erdbeben ist eine naturbedingte Erschüt-
                       nische Bauteile nach 5.2 bleibt bestehen.
                                                                                terung des Erdbodens, die durch geophy-
                       Schäden durch Nutzung einer Sache, von
                                                                                sikalische Vorgänge im Erdinneren aus-
                       der dem Versicherungsnehmer bekannt
                                                                                gelöst wird.
                       sein musste, dass sie reparaturbedürftig
                                                                                Erdbeben wird unterstellt, wenn der Ver-
                       ist.
                                                                                sicherungsnehmer einen der folgenden
                       Der Versicherer entschädigt aber in fol-
                                                                                Sachverhalte nachweist:
                       genden Fällen:
                                                                    5.4.2.3.1   Die naturbedingte Erschütterung des Erd-
                       Der Schaden wurde nicht durch die Re-
                                                                                bodens hat in der Umgebung des Versi-
                       paraturbedürftigkeit verursacht.
                                                                                cherungsorts Schäden an Gebäuden im
                       Die Sache war zur Zeit des Schadens mit
                                                                                einwandfreien Zustand oder an ebenso
                       Zustimmung des Versicherers wenigs-
                                                                                widerstandsfähigen anderen Sachen an-
                       tens behelfsmäßig repariert.
                                                                                gerichtet.
             5.3.4     Schäden, die dadurch entstehen, dass
                                                                    5.4.2.3.2   Der Schaden kann wegen des einwand-
                       versicherte Sachen fallen gelassen oder
                                                                                freien Zustands der versicherten Sachen
                       geworfen werden.
                                                                                nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
             5.3.5     Schäden durch Sturmflut.
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             5.4.2.4     Erdsenkung                                              Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder
                         Erdsenkung ist eine naturbedingte Ab-                   für das Erweitern von Öffnungen.
                         senkung des Erdbodens über naturbe-           6.1.3     Luftfrachtkosten
                         dingten Hohlräumen.                                     Dies sind zusätzliche Kosten für Luft-
             5.4.2.5     Erdrutsch                                               fracht, die der Versicherungsnehmer in-
                         Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrut-                 folge eines dem Grunde nach versicher-
                         schen oder Abstürzen von Erd- oder Ge-                  ten Schadens zum Zwecke der Wieder-
                         steinsmassen.                                           herstellung oder Wiederbeschaffung der
             5.4.2.6     Schneedruck                                             versicherten Sache aufwendet.
                         Schneedruck ist die Wirkung des Ge-           6.1.4     Feuerlöschkosten
                         wichts von Schnee- oder Eismassen. Als                  Dies sind Kosten, die der Versicherungs-
                         Schneedruck gilt auch das Abrutschen                    nehmer zur Brandbekämpfung für gebo-
                         von Schnee- oder Eismassen von Dä-                      ten halten durfte. Aufwendungen für Leis-
                         chern.                                                  tungen der Feuerwehr oder anderer im
             5.4.2.7     Lawinen                                                 öffentlichen Interesse zur Hilfestellung
                         Lawinen sind Schnee- oder Eismassen,                    Verpflichteter zählen auch dazu.
                         die an Berghängen niedergehen.                6.1.5     Kosten der Ermittlung und Feststellung
             5.4.2.8     Vulkanausbruch                                          des Schadens
                         Vulkanausbruch ist eine plötzliche Dru-       6.1.5.1   Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbar-
                         ckentladung beim Aufreißen der Erd-                     ten Höhe die Kosten für die Ermittlung
                         kruste, verbunden mit Lavaergüssen,                     und Feststellung eines von ihm zu erset-
                                                                                 zenden Schadens, sofern diese den Um-
             6           Welche Kosten sind versichert?                          ständen nach geboten waren. Zieht der
                                                                                 Versicherungsnehmer einen Sachver-
             6.1         Versicherte Kosten und Kostendefini-                    ständigen oder Beistand hinzu, so wer-
                         tion                                                    den diese Kosten nur ersetzt, soweit er
                         Der Versicherer ersetzt folgende Kosten,                zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist
                         die infolge eines Versicherungsfalls erfor-             oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
                         derlich und tatsächlich angefallen sind:      6.1.5.2   Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
             6.1.1       Aufrämungs-, Dekontaminations- und                      tung zu kürzen, kann er auch den Kosten-
                         Entsorgungskosten                                       ersatz nach 6.1.5.1 entsprechend kürzen.
             6.1.1.1     Dies sind Kosten, die der Versicherungs-      6.1.6     Schadenbedingte Arbeiten an Dächern
                         nehmer infolge eines dem Grunde nach                    und Fassaden
                         versicherten Schadens aufwenden muss,                   Dies sind Kosten, für schadenbedingte
                         um versicherte und nicht versicherte Sa-                Reparaturarbeiten an Dächern oder Fas-
                         chen, deren Teile oder Reste, die sich in-              saden, die als Folge eines ersatzpflichti-
                         nerhalb des Versicherungsortes befinden                 gen Schadens an dem Balkonkraftwerk
             6.1.1.1.1   aufzuräumen und nötigenfalls zu dekon-                  notwendig geworden sind.
                         taminieren;                                   6.1.7     Mehrkosten durch Technologiefort-
             6.1.1.1.2   zu vernichten oder in die nächstgelegene                schritt
                         geeignete Abfallentsorgungsanlage zu                    Sofern im Schadenfall eine versicherte
                         transportieren und dort zu beseitigen.                  Sache in ihrem bisherigen Zustand nicht
             6.1.1.1.3   Nicht versichert sind jedoch Kosten für                 mehr hergestellt werden oder ersetzt wer-
                         die Dekontamination und Entsorgung von                  den kann, wird abweichend von 8.3 der
                         Erdreich oder Gewässern, Kosten für die                 technische Fortschritt der versicherten
                         Beseitigung von Beeinträchtigungen des                  Sachen mit entschädigt. Der Versicherer
                         Grundwassers oder der Natur sowie von                   leistet in diesem Fall Ersatz für ein Gerät
                         Emissionen in der Luft. Nicht versichert                bzw. eine Anlage gleicher Art und Güte
                         sind Aufwendungen des Versicherungs-                    mit den zum Zeitpunkt des Schadenein-
                         nehmers aufgrund der Einliefererhaftung.                trittes üblichen Standardmerkmalen. Vo-
             6.1.1.1.4   Entschädigung wird nicht geleistet, so-                 raussetzung hierfür ist, dass die Versi-
                         weit der Versicherungsnehmer aus einem                  cherungssumme der versicherten Sache
                         anderen Versicherungsvertrag Ersatz be-                 für die Wiederbeschaffung der Nachfol-
                         anspruchen kann.                                        gegeneration ausreicht.
             6.1.2       Bewegungs- und Schutzkosten
                         Dies sind Kosten, die der Versicherungs-      6.2       Umfang der Kosten
                         nehmer infolge eines dem Grund nach                     Der Ersatz versicherter Kosten nach
                         versicherten Schadens aufwenden muss,                   6.1.1 bis 6.1.8 ist auf 500 Euro je Versi-
                         wenn zum Zwecke der Wiederherstellung                   cherungsjahr begrenzt.
                         oder Wiederbeschaffung der versicherten
                         Sache andere Sachen bewegt, verändert
                         oder geschützt werden müssen, insbe-
                         sondere Aufwendungen für De- und Re-
                         montage, für Durchbruch, Abriss oder
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             7       Was ist der versicherte Nutzungsaus-         9.3.1.1    Kosten für Ersatzteile und Reparatur-
                     fall?                                                   stoffe;
                                                                  9.3.1.2    Lohnkosten und lohnabhängige Kosten,
                     Der Nutzungsausfall ist der durch Pro-                  einschließlich übertarifliche Lohnanteile
                     duktionsausfall unmittelbar entstandene                 und Zulagen, Mehrkosten durch tarifliche
                     finanzielle Verlust durch entgangene Er-                Zuschläge für Überstunden sowie für
                     löse aus Stromeinspeisung und / oder                    Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten;
                     Mehrkosten für Fremdstrombezug.              9.3.1.3    De- und Remontagekosten;
                     Ist der Betrieb eines versicherten Balkon-   9.3.1.4    Transportkosten einschließlich Mehrkos-
                     kraftwerkes infolge eines Versicherungs-                ten für Expressfrachten;
                     falls nach 4 und 5 an dieser unterbrochen    9.3.1.5    Kosten, die entstehen, um das Betriebs-
                     oder beeinträchtigt, wird der entstandene               system wiederherzustellen, das für die
                     Nutzungsausfall entschädigt. Dies gilt                  Grundfunktion der versicherten Anlage
                     auch, wenn ein Versicherungsfall nach                   erforderlich ist;
                     den VHB 2022 an versicherten Sachen          9.3.1.6    Kosten, die entstehen, um die versicherte
                     eingetreten ist.                                        Anlage oder deren Teile aufzuräumen
                     Der Nutzungsausfall ist ab dem Zeitpunkt                und zu dekontaminieren.
                     des Versicherungsfalls für die Dauer bis     9.3.1.7    Kosten, die entstehen, um Teile der versi-
                     zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit                 cherten Anlage zu vernichten. Dazu ge-
                     der Anlage, höchstens aber für 12 Mo-                   hören auch Kosten, um diese Teile in die
                     nate versichert.                                        nächstgelegene geeignete Abfallbeseiti-
                                                                             gungsanlage abzutransportieren.
             8       Versicherungssumme und Entschädi-            9.3.1.8    Das gilt nicht für Kosten, die aus oder auf-
                     gungsgrenze                                             grund der Haftung durch eine nicht fach-
                                                                             gerechte Entsorgung entstehen (Einlie-
             8.1     Die Versicherungssumme beträgt 3.000
                                                                             fererhaftung).
                     Euro auf erstes Risiko.
                                                                  9.3.2      Bei folgenden Sachen werden Wertver-
             8.2     Für Stromspeicheranlagen gilt eine                      besserungen von den Wiederherstel-
                     maximale Entschädigungsgrenze von                       lungskosten abgezogen:
                     1.500 Euro.                                  9.3.2.1    Hilfs- und Betriebsstoffe,
                                                                  9.3.2.2    Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
             8.3     Die Entschädigungsgrenze ist die Versi-      9.3.2.3    Werkzeuge aller Art,
                     cherungssumme nach 8.1 zuzüglich der         9.3.2.4    sonstige Teile, die während der Lebens-
                     versicherten Kosten nach 6.                             dauer der versicherten Anlage erfah-
                                                                             rungsgemäß mehrfach ausgewechselt
             9       Wie wird die Entschädigung ermittelt?                   werden müssen. Dies gilt nur, soweit
                                                                             diese Teile zur Wiederherstellung der ver-
             9.1     Grundlagen                                              sicherten Anlage zerstört oder beschädigt
                     Bei Gefahren nach 5.1 und 5.2 richtet sich              werden.
                     die Entschädigung nach Abschnitt A, § 12     9.3.2.5    Der Versicherer entschädigt nicht
                     VHB 2022                                     9.3.2.6    Kosten einer Überholung oder sonstiger
                                                                             Maßnahmen, die auch unabhängig von
             9.2     Wiederherstellungskosten
                                                                             dem Versicherungsfall erforderlich gewe-
                     Im Schadenfall wird zwischen Teilscha-
                                                                             sen wären;
                     den und Totalschaden unterschieden.
                                                                  9.3.2.7    Mehrkosten durch Änderungen oder Ver-
                     Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wie-
                                                                             besserungen, die über die Wiederherstel-
                     derherstellungskosten zuzüglich des
                                                                             lung hinausgehen;
                     Werts des Altmaterials nicht höher sind
                                                                  9.3.2.8    Kosten einer Wiederherstellung in eige-
                     als der Neuwert der versicherten Anlage.
                                                                             ner Regie, soweit die Kosten nicht auch
                     Sind die Wiederherstellungskosten hö-
                                                                             durch Arbeiten in fremder Regie entstan-
                     her, so liegt ein Totalschaden vor.
                                                                             den wären;
                     Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert
                                                                  9.3.2.9    entgangenen Gewinn infolge von Arbei-
                     zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
                                                                             ten in eigener Regie;
                     durch einen Abzug insbesondere für Al-
                                                                  9.3.2.10   Mehrkosten durch behelfsmäßige oder
                     ter, Abnutzung und technischen Zustand.
                                                                             vorläufige Wiederherstellung.
             9.3     Teilschaden
                                                                  9.4        Totalschaden
                     Der Versicherer entschädigt alle erforder-
                                                                             Der Versicherer entschädigt den Neuwert
                     lichen Aufwendungen, um den früheren
                                                                             der Anlage. Der Wert des Altmaterials
                     betriebsfertigen Zustand wiederherzu-
                                                                             wird davon abgezogen.
                     stellen. Der Wert des Altmaterials wird
                     davon abgezogen.
             9.3.1   Aufwendungen zur Wiederherstellung
                     sind insbesondere
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             9.5     Entschädigungsbegrenzung auf den              10       Welche besonderen Obliegenheiten
                     Zeitwert                                               gelten?
                     Abweichend von 6.3 und 6.4 ist die Ent-
                     schädigungsleistung in folgenden Fällen       10.1     Obliegenheiten
                     auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Ver-                Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich
                     sicherungsfalls begrenzt:                              zu Abschnitt B, § 26 VHB 2022 folgende
             9.5.1   Die Anlage wird bei einem Teilschaden                  vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-
                     nicht wiederhergestellt oder bei einem To-             genheiten zu erfüllen:
                     talschaden nicht wiederbeschafft.             10.1.1   Er hat das versicherte Balkonkraftwerk
             9.5.2   Für die versicherte Anlage können serien-              stets im vom Hersteller empfohlenen In-
                     mäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr              tervall von einem für das jeweilige Ge-
                     beschafft werden.                                      werk qualifizierten Fachbetrieb warten zu
                                                                            lassen. Hierüber ist ein Nachweis zu füh-
             9.6     Neuwertanteil                                          ren.
                     Der Versicherungsnehmer erwirbt den           10.1.2   Er hat die vom jeweiligen Hersteller zur
                     Anspruch auf Zahlung des Teils der Ent-                Verfügung gestellten Daten und Pro-
                     schädigung, der den Zeitwertschaden                    gramme für das versicherte Balkonkraft-
                     nach 6.5 übersteigt (Neuwertanteil) nur                werk aufzubewahren.
                     unter folgender Voraussetzung:                10.1.3   Er hat sicherzustellen, dass die versicher-
                     Die Wiederherstellung oder Wiederbe-                   ten Komponenten (insbesondere Wech-
                     schaffung ist innerhalb eines Zeitraums                selrichter und Speicher) ausschließlich
                     von drei Jahren nach Eintritt des Versi-               an den vom Hersteller vorgesehenen und
                     cherungsfalls sichergestellt.                          freigegebenen Orten betrieben werden.
                                                                            Ein Betrieb außerhalb dieser Vorgaben ist
             9.7     Nutzungsausfall                                        unzulässig.
                     Der Versicherer ersetzt den infolge eines     10.1.4   Die Errichtung und der Betrieb der Anlage
                     ersatzpflichtigen Sachschadens an dem                  haben unter Einhaltung der jeweils gel-
                     Balkonkraftwerk entstandenen Nutzungs-                 tenden technischen Normen und Vor-
                     ausfall, den der Versicherungsnehmer                   schriften zu erfolgen.
                     dadurch erleidet, dass keine elektrische
                     Arbeit in das Hausnetz eingespeist wer-       10.2     Folgen einer Obliegenheitsverletzung
                     den kann und dadurch Mehrkosten durch                  Verletzt der Versicherungsnehmer eine
                     Fremdstrombezug entstehen.                             dieser Obliegenheiten, gilt unter den Vo-
                     Für jeden vollen Kalendertag der techni-               raussetzungen nach Abschnitt B, § 26
                     schen Nichtverfügbarkeit des Balkon-                   Absatz 1 b) und § 26 Absatz 3 VHB 2022
                     kraftwerkes erstattet der Versicherer den              folgendes:
                     Betrag in Höhe der nachstehenden Ta-                   Der Versicherer ist berechtigt zu kündi-
                     belle in Euro pro installierter Leistung in            gen. Außerdem kann er ganz oder teil-
                     Kilowattpeak (kWp).                                    weise leistungsfrei sein.

                      Januar                       0,10 €
                      Februar                      0,10 €
                      März                         1,00 €
                      April                        1,00 €
                      Mai                          1,50 €
                      Juni                         1,50 €
                      Juli                         1,50 €
                      August                       1,50 €
                      September                    0,50 €
                      Oktober                      0,50 €
                      November                     0,10 €
                      Dezember                     0,10 €

                     Sind nur Teile der Anlage aufgrund eines
                     Schadenfalles technisch nicht verfügbar,
                     ist die Entschädigung je kWp auf die in-
                     stallierte Leistung der vom Schadenfall
                     betroffenen Anlagenteile begrenzt.
                     Der Nutzungsausfall ist ab dem Zeitpunkt
                     des Versicherungsfalls für die Dauer bis
                     zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit
                     der Anlage, höchstens aber für 12 Mo-
                     nate versichert.
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             11     Beitragsanpassungsklausel                    Mit Beendigung des Hausratversiche-
                                                                 rungsvertrages erlöschen auch die Be-
             11.1   Der Versicherer ist berechtigt, den ver-     sonderen Bedingungen für die Versiche-
                    einbarten Beitrag jährlich zum Beginn        rung von Balkonkraftwerken.
                    der nächsten Versicherungsperiode an-
                    zupassen. Die Anpassung dient aus-
                    schließlich der Wahrung des Gleichge-
                    wichts zwischen Leistung und Gegen-
                    leistung.

             11.2   Voraussetzung ist, dass sich die kalku-
                    lierten Gesamtkosten des Versiche-
                    rungsbestandes des Produktes um mehr
                    als 5 % gegenüber der Kalkulation bei
                    Vertragsabschluss verändert haben.

             11.3   Grundlage sind ausschließlich unterneh-
                    menseigene Daten zur Schadenhäufig-
                    keit, Schadenhöhe und Verwaltungskos-
                    ten. Die Daten werden nach anerkann-
                    ten versicherungsmathematischen
                    Grundsätzen erhoben und bewertet.

             11.4   Eine Erhöhung und eine Senkung erfol-
                    gen nach gleichen Maßstäben. Der Ver-
                    sicherungsnehmer wird mindestens ei-
                    nen Monat vor Wirksamwerden schrift-
                    lich informiert.

             11.5   Erhöht der Versicherer den Beitrag, kann
                    der Versicherungsnehmer den Versiche-
                    rungsvertrag innerhalb eines Monats
                    nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger
                    Wirkung kündigen, frühestens jedoch
                    zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
                    Beitragserhöhung.


             12     Was gilt bei einer Kündigung dieser
                    Besonderen Bedingungen?

             12.1   Versicherungsnehmer und Versicherer
                    können unter Einhaltung einer Frist von
                    drei Monaten die Besonderen Bedingun-
                    gen für die Versicherung von Balkon-
                    kraftwerken in Textform (z. B. E-Mail, Te-
                    lefax oder Brief) kündigen.

             12.2   Kündigt der Versicherungsnehmer, so
                    kann er bestimmen, dass seine Kündi-
                    gung erst zum Schluss des laufenden
                    Versicherungsjahres wirksam wird.

             12.3   Kündigt der Versicherer, so kann der
                    Versicherungsnehmer den Hausratversi-
                    cherungsvertrag innerhalb eines Monats
                    nach Zugang der Erklärung des Versi-
                    cherers zum gleichen Zeitpunkt kündi-
                    gen.


             13     Was gilt bei der Beendigung der
                    Hausratversicherung?
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                                                                               – SATZUNG –


I. Allgemeine Bestimmungen                                                                        In diesem Fall dauert die Amtsdauer des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt
                                                                                                  der/s Ausgeschiedenen gewährt hätte, an dessen Stelle er/sie getreten ist.
§ 1 Name und Sitz                                                                              3. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die Mitgliedervertreterversammlung folgenden
1. Der im Jahre 1923 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitig-               Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung.
   keit im Sinne des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsun-           4. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung
   ternehmen (VAG).                                                                               von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversamm-
2. Der Name lautet:                                                                               lung festgesetzt.
                         AMMERLÄNDER VERSICHERUNG
                         Versicherungsverein a. G. (VVaG)                                      § 10 Aufsichtsratssitzungen
3. Sitz des Vereins ist Westerstede.                                                            1. Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat durch Einladung der/s Vorsit-
                                                                                                   zende/n, welche in Textform erfolgt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn min-
§ 2 Zweck und Geschäftsgebiet                                                                      destens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit
1. Der Verein betreibt die Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung. Er ist ferner berechtigt,    gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    Versicherungen gegen festes Entgelt derart abzuschließen, dass der/die Versicherungs-          Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen des Aufsichtsrates
    nehmer*in nicht Mitglied des Vereins wird und aktive Rückversicherungen zu betreiben.          finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalender-
    Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragsein-                 vierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Einberufung
    nahme entfallen.                                                                               muss unverzüglich erfolgen, wenn der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied dieses
2. Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge ab-                    verlangt. Die Sitzung hat binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
    schließen.                                                                                  2. Der/Die Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen
3. Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten              an den Sitzungen des Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.
    zu vermitteln.                                                                              3. Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den/die Vorsitzende/n.
4. Der Verein ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende 4. Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen und von
    Gesellschafterin, zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder               dem/r Vorsitzende/n zu unterzeichnen.
    deren Vertretung zu übernehmen.
5. Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der                § 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
    Europäischen Union (EU-Staaten).                                                            1. Den Aufsichtsrat treffen die ihn durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte
                                                                                                   und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
§ 3 Geschäftsjahr                                                                                  a) Überwachung der Geschäftsführung,
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.                                                            b) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, inkl. des Lage- und Geschäfts-
§ 4 Bekanntmachung                                                                                     berichtes,
                                                                                                   c) Empfehlung über die Überschussverwendung und die Berichterstattung an die
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im Bundesanzeiger zu machen.
                                                                                                       Mitgliederversammlung
                                                                                                   d) Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
II. Mitgliedschaft                                                                                 e) Abschluss, Anpassung und Beendigung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder,
§ 5 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft                                                             f) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die im             2. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
    Geschäftsgebiet des Vereins ihren Wohnsitz oder Sitz haben.                                    a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Jedoch                 b) Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
    können alle Rechte erst nach Beginn des Versicherungsschutzes ausgeübt werden.                 c) Bestellung und Abberufung von Prokuristen,
3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung wird nur der Ver-                d) Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen,
    sicherungsnehmer Mitglied.                                                                     e) Aufnahme neuer Versicherungssparten.
4. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages.                      3. Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt, sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
5. Durch Beendigung ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Ver- Abschnitt 3: Mitgliedervertretung
    einsvermögen.
Diese Regelungen gelten nicht bei Verlust der Mitgliedschaft durch Bestandsübertragung.        § 12 Allgemeines und Zusammensetzung
                                                                                           1. Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder.
III. Organe und Geschäftsführung                                                               Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes
                                                                                               hinaus reichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
§ 6 Organe                                                                                 2. Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst
Organe des Vereins sind:                                                                       gewählten Mitgliedern. Für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar. Nicht
1. der Vorstand,                                                                               wählbar sind Mitarbeitende sowie Vertreter des Vereins oder verbundener Unterneh-
2. der Aufsichtsrat,                                                                           men. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen. So-
3. die Mitgliedervertreterversammlung.                                                         fern bereits gewählte Mitgliedervertreter eine der vorgenannten Tätigkeiten zukünftig
                                                                                               aufnehmen, scheiden sie mit sofortiger Wirkung als Mitgliedervertreter aus.
Abschnitt 1: Vorstand
                                                                                           3. Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
§ 7 Zusammensetzung und Vertretung                                                             Wiederwahlen sind zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglie-
1. Der aus mindestens zwei Personen bestehende Vorstand wird vom Aufsichtsrat be-              der spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung
    stellt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann     im Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung zur Wahl muss den vom Vorstand im
    ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden bestimmen.                                          Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten und
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwe-             gleichzeitig dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor
    send sind.                                                                                 der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Dieser Wahlvorschlag muss von
3. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein              250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
    Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im Regelfall       4. Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der
    sollte zur Vertretung der Vorstandsvorsitzende gehören.                                    nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die
4. Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates berechtigt, Prokuristen zu be-          Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der Ausgeschiedenen
    stellen.                                                                                   gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
5. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein regelt sich nach dem Inhalt der       5. Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem
    vom Aufsichtsrat mit ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge.                           anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3
                                                                                               der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden (Abwahl).
§ 8 Aufgaben des Vorstandes                                                                6. Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Die Mitgliedervertreter erhalten
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins.                                für ihre Tätigkeit eine Aufwandspauschale.
Hierzu zählen u. a. folgende Aufgaben:                                                     7. Das Amt des Mitgliedervertreters erlischt durch:
                                                                                               a) schriftliche Erklärung der Amtsniederlegung gegenüber dem Verein,
1. Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
                                                                                               b) Wegfall der Mitgliedschaft,
2. die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
                                                                                               c) Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit nach §12.2,
3. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
                                                                                               d) Abwahl seitens der Mitgliedervertreterversammlung nach §12.5.
4. die Anlegung des Vereinsvermögens,
5. die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,                                              § 13 Aufgabe der Mitgliedervertreterversammlung
6. die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.                                  Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder            1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts
der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.                                        des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
                                                                                           2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Abschnitt 2: Aufsichtsrat                                                                  3. Feststellung des Jahresabschlusses inkl. der Überschussverteilung und des Lage-
                                                                                               berichtes, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Mit-
§ 9 Zusammensetzung
                                                                                               gliedervertreterversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahres-
1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die              abschluss nicht billigt.
    Mitglieder des Vereins sein müssen. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung 4. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
    bis zur Beendigung der Mitgliedervertreterversammlung gewählt, die über die Ent-       5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
    lastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Ge- 6. Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
    schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Das Amt beginnt mit      7. Änderung der Satzung sowie Aufnahme neuer Versicherungssparten.
    Annahme der Wahl und erlischt mit dem Ablauf der Amtszeit. Wiederwahlen sind           8. Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus
    zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
                                                                                               wichtigem Grund.
2. Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, so bedarf es der Be- 9. Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
    rufung einer außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung zur Vornahme der         10. Auflösung des Vereins.
    Ersatzwahl nur dann, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind.


                                                                                       Seite 1 von 2

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                                                                     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                            – SATZUNG –


§ 14 Mitgliedervertreterversammlung                                                            destens 10 % des Überschusses dieser Rücklage so lange zu, bis diese 20 % der
1. Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und            Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat. Die Mit-
   außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.                                 gliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Tei-
2. Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten      le des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
   acht Monate statt.                                                                      2. Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet
3. Den Vorsitz in der Mitgliedervertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichts-      werden und auch nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unter-
   rates oder seine Stellvertretung. Die Versammlungsleitung kann vom Aufsichtsrat             schreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjah-
   dem Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertretung übertragen werden.                    ren davon abgewichen werden.
4. Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der 3. Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebil-
   Zeit, des Ortes und der Tagesordnung einberufen. Der Vorstand kann die Mitglieder-          det werden. Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vor-
   vertreterversammlung als Präsenzversammlung oder als teilvirtuelle Versammlung              standes – weitere Teile des Jahresabschlusses der freien Rücklage zuführen.
   (hybrid) einberufen. Im Fall der Einberufung als teilvirtuelle Versammlung legt der     § 22 Überschüsse
   Vorstand die Art der digitalen Teilnahme an der Versammlung und die Form der digi-
                                                                                           1. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der nach der Vornahme der Ab-
   talen Stimmabgabe für die nicht ortsanwesenden Teilnehmenden fest.
                                                                                               schreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene
5. Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll
                                                                                               Überschuss zuzuführen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf nur für
   aufzunehmen.
                                                                                               Beitragsrückerstattungen Verwendung finden.
6. Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichts-
                                                                                           2. Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rück-
   rat oder der Vorstand dieses beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten
                                                                                               stellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die
   Mitgliedervertretenden dieses schriftlich beantragen.
                                                                                               Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen sind.
7. Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereins statt.
                                                                                           3. Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen.
§ 15 Beschlussfähigkeit                                                                        Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines
1. Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen         Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des
   Mitgliedervertreter beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist. Beschlüsse       Vereins sind und es auch während des gesamten
   werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen – soweit diese Satzung                   vorherigen Geschäftsjahres waren.
   nichts anderes bestimmt – durch Handzeichen oder, wenn Einspruch erhoben wird, 4. Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind
   durch Stimmzettel gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.             alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
   Eine 2/3 Mehrheit ist jedoch erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 12.5, § 13.7 sowie § 23 Anlage des Vereinsvermögens
   § 24 1. Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 13.10 sowie
                                                                                           Das Vereinsvermögen ist, soweit es nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetrie-
   § 25 1. und 2.
                                                                                           bes flüssig zu halten ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vor-
2. Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Ab-
                                                                                           schriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der
   stimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute
                                                                                           Aufsichtsbehörde.
   Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl zwi-
   schen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretenden statt, die die meisten
   Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der/die
                                                                                           V. Änderungen der Satzung und Aufnahme
   Verhandlungsleiter*in zieht. Der/Die Vorsitzend*e der Mitgliedervertreterversamm-       neuer Versicherungssparten
   lung ernennt 2 Stimmzählende.                                                           § 24 Satzungsänderungen und Aufnahme neuer
§ 16 Stimmrecht und Vertretung                                                             Versicherungssparten
1. Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch eine/n anderen Mitglieder- 1. Beschlüsse über Änderungen der Satzung und die Aufnahme neuer Versicherungs-
    vertretende zulässig, jedoch kann eine/n Mitgliedervertretende höchstens eine/n an          sparten bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der
    der Teilnahme verhinderte/n Mitgliedervertretenden vertreten.                               Mitgliedervertreterversammlung.
2. Ein Mitgliedervertretender ist nicht stimmberechtigt, wenn                                2. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung be-
    • seine Versicherung ruht,                                                                  treffen, vorzunehmen. Er ist weiterhin ermächtigt für den Fall, dass die Aufsichtsbe-
    • oder er als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung seine staatsbürgerlichen            hörde Änderungen verlangt bevor sie einen Änderungsbeschluss der Mitgliederver-
        Rechte (Wahlrecht, Fähigkeit öffentlicher Ämter zu bekleiden oder Ehrenämter            treterversammlung genehmigt, diesen zu entsprechen.
        ausüben) verloren hat,
    • oder wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm VI. Auflösung des Vereins
        oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäfte zwischen ihm und
                                                                                             § 25 Auflösung und Bestandsübertragung
        den Verein betrifft.
                                                                                             1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreter-
§ 17 Anträge                                                                                    versammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitglieder-
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen,         vertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss
zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung spätestens am 01. Fe-             einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt
bruar des jeweiligen Jahres beim Vorstand schriftlich einreichen. Ggf. kann ein/e Mitglie-      werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4
dervertretende/r mit der Begründung beauftragt werden oder das Vereinsmitglied in die           der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederver-
Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden. Entsprechende Anträge müssen                  treterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitglieder-
von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeich-           vertreterversammlung anzuberaumen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschie-
net sein. Anträge, welche nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der                nenen Mitgliedervertreter beschlussfähig ist.
Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich              2. Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür
dagegen kein Widerspruch erhebt.                                                                stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Be-
                                                                                                schluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Be-
IV. Finanz- und Vermögensverwaltung                                                             standsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
                                                                                             3. Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsver-
§ 18 Einnahmen                                                                                  träge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:                                                         Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
1. den im Voraus zu zahlenden Beiträgen der Mitglieder,                                      4. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Auflösung oder Bestandsübertragung
2. den ggf. zu zahlenden Nachschüssen,                                                          die gesetzlichen Bestimmungen.
3. den sonstigen Einnahmen.
                                                                                           § 26 Liquidation
§ 19 Beiträge                                                                              1.   Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch den Vorstand statt, je-
Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge nach Maßgabe der vom Vorstand be-              doch kann die Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen zu Liquidato-
schlossenen Tarife zu entrichten. Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Ver-      ren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
sicherungsvertragsgesetz.                                                                  2.   Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, so wird dieser nach
§ 20 Nachschüsse                                                                                dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge – nicht vor Ablauf ei-
                                                                                                nes Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses – an die Mitglieder ver-
1. Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen
                                                                                                teilt. Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
   zur Deckung der Ausgaben in einem Geschäftsjahr nicht aus, so sind die Mitglieder
   verpflichtet, Nachschuss-Beiträge bis zur Höhe eines Jahresbeitrages nach dem
   Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge zu leisten.              Letzte Änderungen genehmigt durch Verfügung der Bundesan-
2. Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die im Laufe des Geschäftsjahres aus-       stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16.07.2026, Ge-
   geschiedenen Mitglieder beizutragen.                                               schäftszeichen: VA 31-| 5002/00289#00029.
3. Zur Zahlung des Nachschussbeitrages sind die Mitglieder in der gleichen Weise auf-
   zufordern, wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen rich-
   ten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
4. Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand
   mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
§ 21 Verlustrücklagen
1. Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird
   eine Rücklage gemäß § 193 (Verlustrücklage) des Versicherungsaufsichtsgesetzes
   (VAG) mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung
   gebildet. Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder
   nach Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss
   zu. Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäfts-       Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede, Telefon 04488 53737- 0,
   jahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen min- Info@ammerlaender-versicherung.de, www.ammerlaender-versicherung.de


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