# BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-barmenia-basis-schutz.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-barmenia-basis-schutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (A 3643)](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3643.pdf), Fassung AVB Hausrat-Basis-Schutz, Stand 01.07.2026 (A 3643-04 07/2026)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Diese Garantie gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt. | Übersicht F, A 1 - 12.4.2, Seite 4 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Neuwert. | A 1 - 11.1.1, Seite 9 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. | A 1 - 12.6.1, Seite 10 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. | A 1 - 16.1 b), Seite 12 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. | A 1 - 8, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | ja | Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. | A 10 - 2, Seite 2 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandards | Übersicht H, A 10 - 3, Seite 4 |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %. | A 1 - 11.2.2, Seite 10 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat ... | A 2 - 1.1, Seite 13 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. | A 2 - 1.5, Seite 13 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis 5.000 € | Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch/Ruß zerstört oder beschädigt worden sind, auch wenn kein versichertes Ereignis nach A 2 - 1 eingetreten ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt. | A 2 - 2.1, Seite 13 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dies sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. | A 2 - 1.7, Seite 13 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen. | A 8 - 1.1, Seite 19 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. | A 2 - 1.3, Seite 13 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. | A 3 - 1.1.1, Seite 14 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | A 3 - 1.3.1, Seite 14 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 3 - 1.1.1 oder A 3 - 1.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. | A 3 - 1.2, Seite 14 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus | A 4 - 1.2, Seite 15 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Schwimmbecken/Pools sowie Wasserbetten oder Aquarien. | A 4 - 1.2 e), Seite 15 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis 2.500 €, Selbstbeteiligung 100 € | Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. | A 9 - 1.3.13, Seite 21 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). | A 5 - 1.1, Seite 16 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. | A 6 - 1.7.1, Seite 17 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. | A 6 - 1.7.2, Seite 17 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | A 6 - 1.1, Seite 17 |
| Erdsenkung | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. | A 6 - 1.2, Seite 17 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | A 6 - 1.3, Seite 17 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | A 6 - 1.4, Seite 17 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. | A 6 - 1.5, Seite 17 |
| Vulkanausbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. | A 6 - 1.6, Seite 17 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 500 € | wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, mindestens um 500 EUR, höchstens um 5.000 EUR gekürzt. | A 6 - 2, Seite 17 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den Diebstahl des Fahrrades im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme begrenzt. | A 7 - 1.3, Seite 18 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | wenn Sie das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. | A 7 - 1.1 c) bb), Seite 18 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. | A 7 - 1.1 a), Seite 18 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. | A 3 - 2, Seite 14 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 20 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. | A 1 - 7.3.1, Seite 8 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 1.500 € | 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge | A 1 - 7.3.2 a), Seite 8 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 3.000 € | 3.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; | A 1 - 7.3.2 b), Seite 8 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. | A 1 - 7.3.2 c), Seite 8 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Übersteigt die in Wertschutzschränken gelagerte Summe aller Wertsachen insgesamt 100.000 EUR, besteht für den 100.000 EUR übersteigenden Wert nur Versicherungsschutz, wenn der Widerstandsgrad oder Resistance Grad des Wertschutzschrankes mindestens WG III bzw. RG III beträgt. | A 1 - 7.3.3, Seite 8 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Sofern der Wertschutzschrank ein Gewicht von weniger als 200 kg aufweist, muss er gemäß den Vorgaben des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein. | A 1 - 7.2, Seite 8 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigung im Rahmen der ... ist insgesamt auf 25 % der Versicherungssumme begrenzt. | A 1 - 10.6 a), Seite 9 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend. | A 1 - 10.1 b), Seite 9 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 3 - 1.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. | A 1 - 10.4, Seite 9 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet. | A 1 - 10.2, Seite 9 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 Promille der Versicherungssumme bzw. auf 100 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (es gilt die Grenze, die für Sie die günstigste ist). | A 9 - 1.3.6, Seite 20 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 2.500 € | Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise werden je Versicherungsfall bis 2.500 EUR übernommen. | A 9 - 1.3.5, Seite 20 |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. | A 9 - 1.3.2 a), Seite 20 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. | A 9 - 1.3.3, Seite 20 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. | A 9 - 1.3.7, Seite 20 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | A 9 - 1.3.9, Seite 20 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich Ihrer Wohnung, Ihres Kellers und Ihrer Garage repariert werden müssen. | A 8 - 2, Seite 19 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen | A 9 - 1.3.11, Seite 21 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden. | A 9 - 1.2 a), Seite 20 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | nicht geregelt |  |  |
| Datenrettungskosten | nein | elektronisch gespeicherte Daten und Programme. | A 1 - 6.7, Seite 8 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt |  |  |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | ja, bis 2.500 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. | A 3 - 3.2, Seite 14 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis 1.000 € | Für Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und Rasentraktoren) ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. | A 1 - 5.3.5, Seite 8 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. | A 1 - 5.3.6, Seite 8 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. | A 1 - 5.3.8, Seite 8 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre); | A 1 - 5.3.1 a), Seite 7 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zum Hausrat gehört auch fremdes ... nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in ... Haushalt befindet. | A 1 - 5.4, Seite 8 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. | A 1 - 9.1, Seite 9 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B - 4.2.3, Seite 25 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an; | B - 2.2.1 c), Seite 24 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. | B - 2.1.4.1, Seite 24 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Ist der ansonsten ständig bewohnte Versicherungsort länger als 60 Tage unbewohnt, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar ... | B - 3.1, Seite 24 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | ja | Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg ... | A 1 - 3.1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (A 3643)

```text
[Seite 1]
   Die Barmenia-Hausratversicherung
   "Basis-Schutz"
   im Überblick…

                                                                                                     Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                     Barmenia-Allee 1
                                                                                                     42119 Wuppertal


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,         Zur besseren Verständlichkeit sind hier            –   Ausreichende Versicherungssumme
                                                  einige Begriffe näher erklärt:                         und Vorsorge:
die Hausratversicherung schützt Sie vor den fi-                                                          Die Versicherungssumme ist ausreichend,
nanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem        –   Sie sind unser Versicherungsnehmer und             wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats ent-
Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in         damit unser Vertragspartner.                       spricht. Die Versicherungssumme ist
diesen Versicherungsbedingungen zusam-                Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in         maßgeblich für die Höhe des Beitrags.
mengefassten Gefahren.                                den Versicherungsbedingungen alle Re-              Oftmals erhöht sich der Wert des Haus-
                                                      gelungen auf Sie bezogen.                          rats während der Vertragslaufzeit, z. B.
Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt,                                                               durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen
entschädigen wir Sie nach den folgenden           –   Wir (die Barmenia) sind der Versicherer            wir für Sie im Schadensfall noch eine zu-
Regelungen.                                           dieser Hausratversicherung.                        sätzliche Vorsorgeversicherungssumme in
                                                      Wir bieten die in diesen Bedingungen be-           der Höhe von 10 % der Versicherungs-
In der Regel berechnen wir Ihre Entschädi-            schriebenen Leistungen. In den folgenden           summe zur Verfügung. Die Versiche-
gung für von einem Schaden betroffenen Sa-            Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw.             rungssumme und die Vorsorge zusam-
chen nach ihrem Neuwert zum Zeitpunkt des             "uns" bezeichnet.                                  men stellen die Höchstleistung im Scha-
Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versi-                                                            densfall dar. Damit reduziert sich für Sie
chernden Hausrats ist die Grundlage für die       –   Versicherungsfall (Schadensfall):                  das Risiko, nicht ausreichend versichert
Versicherungssumme.                                   Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für        zu sein.
                                                      das wir Entschädigung leisten.
Wir übernehmen auch eine Reihe von Folge-                                                            –   Summenanpassung:
kosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotel-      –   Ausschlüsse:                                       Die Entschädigung zum Neuwert erfordert
kosten), die durch ein Schadenereignis ent-           Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr,             eine laufende Aktualisierung Ihrer Versi-
stehen.                                               eine Schadenart oder eine Sache, für die           cherungssumme. Die Anpassung der Ver-
                                                      kein Versicherungsschutz besteht.                  sicherungssumme richtet sich nach dem
Hier sind die Versicherungsbedingungen für            Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des              Prozentsatz, um den sich der Preisindex
die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-              Leistungsversprechens und gewährleis-              für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie
Schutz" (siehe ab Seite 5). Diese sind für den        ten, dass der Versicherungsschutz kalku-           im Schadensfall vor einer Unterversiche-
Fall formuliert, dass Sie als Leser dieser Be-        lierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedin-       rung durch Preissteigerungen schützen.
dingungen die Hausratversicherung "Basis-             gungen entweder als generelle Aus-
Schutz" bei uns abgeschlossen haben und so-           schlüsse (z. B. Krieg) oder in Regelungen      –   Obliegenheiten:
mit auch Versicherungsnehmer des Vertrages            zu einzelnen Gefahren und Schäden so-              Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor,
und unser Vertragspartner sind.                       wie bei der Beschreibung der versicherten          während und nach dem Schadensfall.
                                                      Sachen.                                            Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem                                                                  von Frostschäden Ihre Wohnung der kal-
Versicherungsschein und seiner Nachträge          –   Versicherungswert:                                 ten Jahreszeit ausreichend beheizen.
legen diese Bedingungen den Inhalt Ihrer              Der Versicherungswert ist der Wert Ihres           Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, ge-
Hausratversicherung fest. Sie sind wichtige           Hausrats, nach dem wir im Schadensfall             fährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Dokumente.                                            entschädigen. Da die Hausratversiche-
                                                      rung im Regelfall zum Neuwert entschä-         –   Textform:
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher voll-           digt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen-         "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw.
ständig und gründlich durch und bewahren Sie          den müssten, um Sachen neu wiederzu-               wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail,
                                                                                                         Telefax oder Brief zukommen lassen
sie sorgfältig auf. So können Sie auch später,        beschaffen. Für Kunstgegenstände und
                                                                                                         können.
besonders im Schadensfall, alles Wichtige             Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie auf-
noch einmal nachlesen.                                wenden müssten, um Sachen gleicher Art
                                                      und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ih-
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benach-             rem Haushalt nicht mehr zweckgemäß
richtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir        verwendbaren Sachen, ist es der erziel-
klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.           bare Verkaufspreis.

Ihre Barmenia

A 3643-04 07/2026                                                  Seite 1 von 30

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     Die Barmenia-Hausratversicherung
     "Basis-Schutz"
     im Überblick…

                                                                                                                                                                                              Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                                                              Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                                                                              42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Hausratversicherung verschaffen können, sind in der
folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindlichen
Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz"
(AVB Hausrat-Basis-Schutz).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.


 Diese Leistung…                                                                                                                                                                        …ist versichert bis      …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                                                                                                                 sicherungsbedingungen
                                                                                                                                                                                       SB = Selbstbeteiligung    auf
                                                                                                                                                                                                                 Seite              unter

 A. Was ist versichert?

 ■ Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein                                                                                                       Versicherungssumme           7                  A1-4
   als Versicherungsort vereinbart ist (welche Sachen zum Hausrat zählen und
   welche nicht, ist unter A 1 - 5 und A 1 - 6 beschrieben).
 ■ Wertsachen sind insgesamt mitversichert bis maximal                                                                                                                                       20 % der               8            A 1 - 7.3.1
                                                                                                                                                                                       Versicherungssumme
 ■ Innerhalb dieser Höchstentschädigung sind Wertsachen, wenn sie nicht
   verschlossen aufbewahrt werden, mit diesen Leistungsobergrenzen versichert:
   – Bargeld bis ...................................................................................................................................................................          1.500 EUR             8         A 1 - 7.3.2 a)
   – Urkunden (z. B. Sparbücher) bis .............................................................................................................                                            3.000 EUR             8         A 1 - 7.3.2 b)
   – Schmuck, Briefmarken, Münzen u. Ä. bis ........................................................................................                                                         25.000 EUR             8         A 1 - 7.3.2 c)
 ■ Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen)                                                                                                         Versicherungssumme           8            A 1 - 5.3.4
   mit einer Einspeiseleistung von max. 800 Watt (gilt auch bei einer Montage an
   Garagen)
 ■ Ladestationen /Wallboxen (privat genutzt) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen                                                                                                        Versicherungssumme           7         A 1 - 5.3.1 b)
   (gilt auch bei einer Montage in oder an Garagen)
 ■ Ausnahmen gibt es bei Ferienhäusern und -wohnungen sowie bei Wochen-                                                                                                                                             7                A 1 - 4.1
   end-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern: Dort sind bestimmte
   Sachen nicht versichert – insbesondere Wertsachen.

 B. Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?

 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse
 (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder als Folge solcher Ereignisse
 abhandenkommen:
 ■ Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung;                                                                                                                Versicherungssumme           13                    A2
   Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe-
   mannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Seng-, Schmor- und
   Nutzwärmeschäden
 ■ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub                                                                                                                       Versicherungssumme           14                    A3
   oder den Versuch einer solchen Tat
A 3643-04 07/2026                                                                                                                         Seite 2 von 30

[Seite 3]
 Diese Leistung…                                                                             …ist versichert bis       …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                       sicherungsbedingungen
                                                                                           SB = Selbstbeteiligung      auf
                                                                                                                       Seite              unter

 ■ Leitungswasser                                                                           Versicherungssumme           15                 A4
 ■ Sturm, Hagel                                                                             Versicherungssumme           16                 A5

 Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren besteht nur, soweit dies
 besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen
 dokumentiert ist:
 ■ Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung,                          Versicherungssumme            17                 A6
   Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen                        SB: 10 % des Schadens,
   und Vulkanausbruch                                                                      mindestens 500 EUR,
   – soweit zusätzlich vereinbart                                                           maximal 5.000 EUR
 ■ "Einfacher Fahrraddiebstahl"                                                           für den einfachen Fahrrad-     18              A7-1
   – soweit zusätzlich vereinbart                                                            diebstahl vereinbarte
                                                                                             Versicherungssumme

 C. Wo ist der Hausrat versichert?

 ■ Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein als                Versicherungssumme            8            A1-8+
   Versicherungsort vereinbart ist (welche Räume/Orte zur versicherten Wohnung                                            9            A 1 - 10
   gehören, ist unter A 1 - 8 beschrieben.
   Bitte beachten Sie die Besonderheiten, die für einzelne versicherte Gefahren
   gelten (siehe unter A 1 - 10.3 bis A 1 - 10.5).
 ■ Weltweit sind Ihre Sachen auch dann versichert, wenn sie sich nicht für einen                  25 % der                9        A 1 - 10.1 b)
   längeren Zeitraum als 3 Monate außerhalb der Wohnung befinden.                           Versicherungssumme                   + A 1 - 10.6 a)
 ■ Für die Zeit der Ausbildung und Freiwilligendiensten ist der Hausrat                           25 % der                9          A 1 - 10.2
   weltweit versichert.                                                                     Versicherungssumme                   + A 1 - 10.6 a)

 D. Besondere Leistungserweiterungen

 Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr
 "Leitungswasser":
 ■ Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus Wasserbetten oder                     Versicherungssumme           15         A 4 - 1.2 e)
   Aquarien ausgetreten ist.

 Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des einfachen Diebstahls
 Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädigung, auch wenn nur ein
 "einfacher Diebstahl" vorliegt:
 ■ Einfacher Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen                           Versicherungssumme           14              A3-2
 ■ Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch                                                  2.500 EUR               14              A3-3

 E. Welche Kosten werden erstattet?

 Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der                          10 % der               10         A 1 - 12.3.3
 10-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 11.2.2) hinaus                        Versicherungssumme
 erstattet bis
 ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen                                                   Versicherungssumme           20          A 9 - 1.3.2
   (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung
   Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren
   von Grundstücken, Wegen und Straßen)
 ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung                                          bis 180 Tage – pro Tag bis     20          A 9 - 1.3.6
                                                                                              100 EUR bzw. 2 ‰
 ■ Transport- und Lagerkosten                                                                   bis 180 Tage             20          A 9 - 1.3.7
 ■ Bewachungskosten für bis zu                                                                   72 Stunden              20          A 9 - 1.3.8
 ■ Schlossänderungskosten                                                                   Versicherungssumme           20          A 9 - 1.3.9
 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten                       Versicherungssumme           21         A 9 - 1.3.10
   oder Innenanstrichen in Wohnungen


A 3643-04 07/2026                                                  Seite 3 von 30

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 Diese Leistung…                                                                      …ist versichert bis     …finden Sie in den Ver-
                                                                                                              sicherungsbedingungen
                                                                                     SB = Selbstbeteiligung   auf
                                                                                                              Seite              unter

 F. Weitere Besonderheiten

 ■ Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme                                Versicherungssumme         11         A 1 - 12.4.2
   (Unterversicherungsverzicht)
   Diese Garantie gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je Quadratmeter
   Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt.
 ■ Vorsorge-Versicherungssumme                                                             10 % der             10         A 1 - 11.2.2
                                                                                     Versicherungssumme
 ■ Voller Versicherungsschutz auch bei Verletzung einer gesetzlich/behördlich        Versicherungssumme         23            B - 2.1.3
   vorgeschriebenen Installationspflicht von Rauchmeldern
 ■ Nicht als Gefahrerhöhung gilt                                                     Versicherungssumme
   – die Einrüstung des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet                                              24           B - 3.1 a)
   – ein Unbewohntsein der Wohnung bis 60 Tage                                                                  24           B - 3.1 d)

 G. Wichtige Pflichten, die Sie im Schadensfall erfüllen müssen

 ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                   24         B - 2.2.1 a)
 ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia unverzüglich, nachdem Sie von ihm                                      24         B - 2.2.1 b)
   erfahren.
 ■ Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum                                             24     B - 2.2.1 c) + d)
   (z. B. Diebstahl oder Raub) unverzüglich der Polizei an und reichen Sie ihr
   ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein.
 ■ Wird ein Fahrrad gestohlen, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die ge-                              24         B - 2.2.1 e)
   stohlene Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls
   wieder aufgefunden wurde.
 ■ Lassen Sie das Schadenbild/die Schadenstelle unverändert bis zur Freigabe                                    24          B - 2.2.1 f)
   durch uns.
 ■ Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte und unter-                                    24         B - 2.2.1 g)
   stützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.

 H. Barmenia-Garantien

 ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden                                  22             A 10 - 1
   automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Hausratversicherung.
 ■ GDV-Leistungsgarantie                                                                                        22             A 10 - 2
   – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen
   Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen
   Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt.
 ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“                                         22             A 10 - 3
   empfohlenen Mindestleistungsstandards


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    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Barmenia-Hausratversicherung
    "Basis-Schutz"
    (AVB Hausrat-Basis-Schutz)
                                                                                                             Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                             Barmenia-Allee 1
                                                                                                             42119 Wuppertal
    Stand 01.07.2026


Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung
der Bedingungen

Teil A                                                                                                       Teil B
enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-                                                           enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
rungsschutzes in der Hausratversicherung.                                                                    Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für
                                                                                                             alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B.
■     Abschnitt A 1                                   ■   Abschnitt A 6                                      – zu Ihren Obliegenheiten,
      enthält neben der Aufzählung der versicherten       regelt den Versicherungsschutz für die             – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
      Gefahren (unter A 1 - 2) allgemeine Regelun-        "weiteren Naturgefahren".                               zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung,
      gen, die für alle nachfolgenden Leistungsbau-       Diese sind nur versichert, soweit dies             – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
      steine unter A 2 bis A 10 gelten.                   besonders vereinbart und im Versicherungs-              Kündigung,
      Z. B. wird dort geregelt,                           schein oder in seinen Nachträgen                   – zu weiteren Bestimmungen.
      – welche Sachen                                     dokumentiert ist.
      – an welchen Orten versichert sind,
      – welche generellen Ausschlüsse es gibt,        ■   Abschnitt A 7
      – welcher Wert für die versicherten Sachen          regelt den Versicherungsschutz für die Mitversi-
           zu Grunde gelegt wird,                         cherung des " Fahrraddiebstahls".
      – was bezüglich der Versicherungssumme              Das Risiko des " Fahrraddiebstahls" ist nur
           gilt,                                          versichert, soweit dies besonders vereinbart
      – was im Fall einer Unterversicherung               und im Versicherungsschein oder in seinen
           passiert und                                   Nachträgen dokumentiert ist.
      – welche Kosten versichert sind.
                                                      ■   Abschnitt A 8
■     Abschnitt A 2                                       regelt den Versicherungsschutz für
      regelt den Versicherungsschutz für die              zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen
      versicherten Gefahren                               (Fahrzeuganprall und Reparaturkosten für
      – "Brand";                                          Gebäudeschäden).
      – "Blitzschlag";
      – "Überspannung durch Blitz";                   ■   Abschnitt A 9
      – "Explosion";                                      regelt den Versicherungsschutz für
      – "Implosion";                                      versicherte Kosten.
      – "Anprall oder Absturz eines Luftfahr-
           zeuges, seiner Teile oder Ladung",         ■   Abschnitt A 10
      – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden".            enthält die Garantien, die Ihnen die
                                                          Barmenia gibt.
■     Abschnitt A 3
      regelt den Versicherungsschutz für die
      versicherte Gefahr "Einbruchdiebstahl/
      Raub/Vandalismus".

■     Abschnitt A 4
      regelt den Versicherungsschutz für die
      versicherte Gefahr "Leitungswasser".

■     Abschnitt A 5
      regelt den Versicherungsschutz für die
      versicherte Gefahr "Sturm und Hagel".


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Teil A    Versicherungsschutz der                                                                                                          Teil B       Allgemeiner Teil der
          Hausratversicherung                                                                                                                           Hausratversicherung

■   Abschnitt A 1                                                       ■   Abschnitt A 3                                                  Ihre Obliegenheiten
    Basis-Regelungen                                                        Leistungsbaustein "Einbruchdieb-
                                                                            stahl/Raub/Vandalismus"                                        B-1       Was bedeutet die vorvertragliche
    A1-1     Wann liegt ein Versicherungsfall                                                                                                        Anzeigepflicht und welche Folgen
             vor? ................................................. 7       A3-1        Was ist unter Einbruchdiebstahl,                             hat ihre Verletzung? ................................. 23
    A 1 - 2 Welche Gefahren sind versichert?                                            Vandalismus nach einem Ein-                        B-2       Welche Obliegenheiten sind zu
             Welche Gefahren sind zusätzlich                                            bruch sowie Raub zu verstehen? . 14                          beachten? ................................................. 23
             versicherbar?                                                  A3-2        Einfacher Diebstahl aus Schiffs-                             B - 2.1 Welche Obliegenheiten sind vor
             Welche Kosten sind versichert? ...... 7                                    kabinen und Schlafwagenabteilen . 14                                 Eintritt des Versicherungsfalls
    A 1 - 3 Welche generellen Ausschlüsse                                   A3-3        Kunden-, Scheck- oder                                                zu beachten? ................................ 23
             gibt es?............................................. 7                    Kreditkartenmissbrauch ................. 14                  B - 2.2 Welche Obliegenheiten sind bei
    A 1 - 4 Welche Sachen sind versichert? ..... 7                          A3-4        Nicht versicherte Schäden ............. 14                           und nach Eintritt des Versiche-
    A 1 - 5 Was gehört zum Hausrat? ............... 7                                                                                                        rungsfalls zu beachten? ............... 24
    A 1 - 6 Was gehört nicht zum Hausrat? ...... 8                                                                                                   B - 2.3 Welche Rechtsfolgen hat die
    A 1 - 7 Was sind Wertsachen?                                        ■   Abschnitt A 4                                                                    Verletzung von Obliegenheiten? .. 24
             Was sind Wertschutzschränke?                                   Leistungsbaustein "Leitungswasser "                            B-3       Welche besonderen Umstände
             Welche Entschädigungsgrenzen                                                                                                            erhöhen die Gefahr? ................................. 24
             gelten für Wertsachen? .................... 8                  A4-1        Was ist unter der Gefahr
    A 1 - 8 An welchen Orten besteht                                                    Leitungswasser zu verstehen? ..... 15
             Versicherungsschutz?                                           A4-2        Nicht versicherte Schäden ............. 15         Beginn des Versicherungsschutzes/
             Was ist unter dem Versicherungs-                                                                                              Dauer und Ende des Vertrages
             ort zu verstehen? ............................. 8
    A 1 - 9 Was gilt bei einem Wohnungs-                                ■   Abschnitt A 5                                                  B-4       Wann beginnt der Versicherungsschutz?
             wechsel? .......................................... 9          Leistungsbaustein "Sturm und Hagel"                                      Wann beginnt und endet der Vertrag? ..... 25
    A 1 - 10 Was ist unter der Außen-
             versicherung zu verstehen?                                     A5-1        Was ist unter den Naturgefahren
             Was beinhaltet sie?.......................... 9                            "Sturm" und "Hagel" zu verstehen?                  Der Versicherungsbeitrag
    A 1 - 11 Was ist der Versicherungswert                                              Welche Schäden sind versichert? . 16
             und die Versicherungssumme?                                    A5-2        Nicht versicherte Schäden ............. 16         B-5    Was müssen Sie bei der Beitrags-
             Was sind die Grundlagen der                                                                                                          zahlung beachten?
             Anpassung der Versicherungs-                                                                                                         Was geschieht, wenn Sie einen
             summe? ........................................... 9       ■   Abschnitt A 6                                                         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?............... 25
    A 1 - 12 Wie wird die Entschädigung                                     Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren"                      B - 6 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags-
             ermittelt?                                                                                                                           beendigung ............................................... 26
             Was gilt bei einer Unterversicherung?10                        A6-1        Was ist unter weiteren                             B - 7 Änderung des Beitrags im Vertrags-
    A 1 - 13 Welche Regeln gelten für das                                               Naturgefahren zu verstehen? ....... 17                    verlauf ...................................................... 26
             Sachverständigenverfahren? ......... 11                        A6-2        Selbstbeteiligung für                                     B - 7.1 Anpassung des Beitrags auf
    A 1 - 14 Wann wird die Entschädigung                                                weitere Naturgefahren ................... 17                      Grund des Lebensalters des
             gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11                        A6-3        Nicht versicherte Schäden ............. 17                        Versicherungsnehmers ............... 26
    A 1 - 15 Was gilt für wiederherbei-                                                                                                           B - 7.2 Grundlagen für eine Beitrags-
             geschaffte Sachen? ....................... 11                                                                                                anpassung ohne Änderung
    A 1 - 16 Keine Leistungspflicht aus                                 ■   Abschnitt A 7                                                                 des Versicherungsschutzes ......... 27
             besonderen Gründen ..................... 11                    Leistungsbaustein                                              B - 8 Mehrere Versicherer,
    A 1 - 17 Sonderfälle der Schadenfest-                                   "Fahrraddiebstahlversicherung "                                       Mehrfachversicherung .............................. 27
             stellung bei gedehnten Versiche-                                                                                              B - 9 Überversicherung...................................... 28
             rungsfällen im Zusammenhang                                    A7-1        Fahrraddiebstahl ............................ 18   B - 10 Versicherung für fremde Rechnung.......... 28
             mit einem Wechsel des                                                                                                         B - 11 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 28
             Versicherers ................................... 12                                                                           B - 12 Repräsentanten ........................................ 28
                                                                        ■   Abschnitt A 8                                                  B - 13 Vollmacht des Versicherungsvertreters .... 28
                                                                            Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte
■   Abschnitt A 2                                                           Gefahren/Leistungen"
    Leistungsbaustein für die Gefahren                                                                                                     Weitere Bestimmungen
    – Brand;                                                                A8-1        Fahrzeuganprall ............................. 19
    – Blitzschlag;                                                          A8-2        Reparaturkosten für                                B - 14 Was ist bei Mitteilungen an uns
    – Überspannung durch Blitz;                                                         Gebäudeschäden........................... 19              zu beachten?
    – Explosion;                                                                                                                                  Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 28
    – Implosion;                                                                                                                           B - 15 Bedingungsänderung................................ 28
    – Anprall oder Absturz eines Luftfahr-                              ■   Abschnitt A 9                                                  B - 16 Wann verjähren Ansprüche
        zeuges, seiner Teile oder Ladung;                                   Versicherte Kosten ..................................... 20           aus diesem Vertrag? ................................. 28
    – Seng-, Schmor- und Nutzwärme-                                                                                                        B - 17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 28
         schäden.                                                                                                                          B - 18 Welches Recht findet Anwendung?.......... 29
                                                                        ■   Abschnitt A 10                                                 B - 19 Versicherungsjahr ..................................... 29
    A2-1         Was ist unter Brand; Blitzschlag;                          Garantien der Barmenia                                         B - 20 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 29
                 Überspannung durch Blitz;                                                                                                 B - 21 Wenn Sie mit uns einmal nicht
                 Explosion; Implosion; Anprall                              A8-1        Künftige Bedingungsverbesse-                              zufrieden sind............................................ 29
                 oder Absturz eines Luftfahrzeuges;                                     rungen (Innovationsklausel)........... 22
                 Seng-, Schmor- und Nutzwärme-                              A8-2        Leistungsgarantie gegenüber
                 schäden zu verstehen? .................. 13                            GDV-Musterbedingungen .............. 22
    A2-2         Schäden durch Rauch/Ruß .......... 13                      A8-3        Garantie über die Erfüllung der
    A2-3         Verpuffungsschäden ..................... 13                            vom Arbeitskreis "Beratungs-
    A2-4         Nicht versicherte Schäden ............. 13                             prozesse" empfohlenen
                                                                                        Mindestleistungsstandards ............ 22

A 3643-04 07/2026                                                                            Seite 6 von 30

[Seite 7]
Teil A   Versicherungsschutz der                         Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              A 1 - 3.2 Ausschluss Kernenergie
         Hausratversicherung                             Abschnitt A 6 (siehe Seite 17) ausführlich beschrie-     Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,
                                                         ben.                                                     nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
■   Teil A – Abschnitt A 1                                                                                        Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender
    Basis-Regelungen                                     A 1 - 2.5 soweit zusätzlich vereinbart:                  Ursachen.
    (gemeinsame Bestimmungen, gültig für                 " Fahrraddiebstahl"
    alle Leistungsbausteine in den Abschnitten           Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              A 1 - 3.3 Ausschluss Innere Unruhen
    A 2 bis A 10)                                        Abschnitt A 7 (siehe Seite 18) ausführlich beschrie-     Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unru-
                                                         ben.                                                     hen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender
                                                                                                                  Ursachen.
A1-1        Wann liegt ein Versicherungsfall vor?        A 1 - 2.6  Zusätzliche versicherte Gefahren              Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig
Wir leisten Entschädigung für                                       und Leistungen                                nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öf-
– versicherte Sachen (siehe A 1 - 4 bis A 1 - 6),        a)   Fahrzeuganprall;                                    fentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Be-
     die                                                 b)   Reparaturkosten für Gebäudeschäden.                 wegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Per-
– durch versicherte Ereignisse (Gefahren und                                                                      sonen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch
     Schäden) - siehe A 1 - 2 -                          Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünde-
– am versicherten Ort (siehe A 1 - 8 bis A 1 - 10)       Abschnitt A 8 (siehe Seite 19) ausführlich beschrie-     rungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inne-
zerstört oder beschädigt werden oder infolge versi-      ben.                                                     ren Unruhen.
cherter Ereignisse abhandenkommen (Versiche-
rungsfall).                                              A 1 - 2.7 Versicherte Kosten                             A1-4        Welche Sachen sind versichert?
                                                         Im Umfang des Abschnitts A 9 leisten wir auch für
Der Versicherungsfall muss während der Wirksam-          Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforder-   A 1 - 4.1 Versichert ist der gesamte Hausrat in-
keit der Versicherung eingetreten sein.                  lich und tatsächlich angefallen sind.                    nerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
                                                         Zusätzlich zu den Kosten für die                         Versicherungsorts.
In den einzelnen Leistungsbausteinen A 2 bis A 10        – Abwendung und Minderung des Schadens und
sind teilweise besondere Regelungen zu den vorge-        – Ermittlung und Feststellung des Schadens               Nicht versichert sind in Ferienhäusern/-wohnungen
nannten Merkmalen aber auch zum Versicherungs-           sind folgende Kostenpositionen versichert:               sowie in Wochenend-, Land-, Jagd-, Garten- und
umfang und zu Leistungsausschlüssen enthalten.           a) Feuerlöschkosten;                                     Weinberghäusern – abweichend von A 1 - 5 –
Generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) finden Sie unter     b) Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrs-            a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten-
A 1 - 3.                                                       sicherungsmaßnahmen (Absperrkosten);                   träger geladene Geldbeträge;
                                                         c) Bewegungs- und Schutzkosten;                          b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons-
A1-2        Welche Gefahren sind versichert?             d) Tierarztkosten;                                           tige Wertpapiere;
            Welche Gefahren sind zusätzlich              e) Abbruch einer Urlaubsreise;                           c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
            versicherbar?                                f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung;        d) Briefmarken, Münzen und Medaillen;
            Welche Kosten sind versichert?               g) Transport- und Lagerkosten;                           e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
                                                         h) Bewachungskosten;                                     f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind versi-   i) Schlossänderungskosten;                               g) Kunstgegenstände;
cherte Sachen gegen die folgenden Gefahren versi-        j) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in          h) Schusswaffen;
chert:                                                         Wohnungen;                                         i) Foto- und optische Apparate;
                                                         k) Kosten für provisorische Maßnahmen;                   j) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit
A 1 - 2.1 Brand; Blitzschlag; Überspannung               l) Mehrkosten durch Preissteigerungen;                       Ausnahme von Möbelstücken.
durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion;           m) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so-
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder                 wie Stromverlust aus Stromspeichern.               A 1 - 4.2 Hausrat, der anlässlich eines - auch un-
eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile              Der Umfang des Versicherungsschutzes für Kosten          mittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus
oder Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärme-               sowie die jeweils versicherten und nicht versicherten    dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gele-
schäden                                                  Schäden sind im Abschnitt A 9 (siehe Seite 20) aus-      genheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan-
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              führlich beschrieben.                                    denkommt, ist versichert.
Abschnitt A 2 (siehe Seite 13) ausführlich beschrie-
ben.                                                     A 1 - 2.8 Garantien der Barmenia                         A 1 - 4.3 Hausrat außerhalb des im Versiche-
                                                         Die Barmenia gibt Ihnen diverse Garantien, die sich      rungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur
A 1 - 2.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach            vorteilhaft auf den Leistungsumfang dieser Hausrat-      im Rahmen der Außenversicherung nach A 1 - 10
einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch               versicherung auswirken.                                  versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz-
einer solchen Tat                                        Der Umfang dieser Garantien ist im Abschnitt A 10        lich vereinbart ist.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              (siehe Seite 22) ausführlich beschrieben.
Abschnitt A 3 (siehe Seite 14) ausführlich beschrie-                                                              A1-5        Was gehört zum Hausrat?
ben.                                                     A1-3        Welche generellen Ausschlüsse
                                                                     gibt es?                                     A 1 - 5.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die
A 1 - 2.3 Leitungswasser                                                                                          Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              A 1 - 3.1 Ausschluss Krieg                               bzw. Verbrauch) dienen.
Abschnitt A 4 (siehe Seite 15) ausführlich beschrie-     Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-
ben.                                                     ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel-     A 1 - 5.2 Wertsachen und Bargeld gehören eben-
                                                         lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung       falls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraus-
A 1 - 2.4 Naturgefahren                                  mitwirkender Ursachen.                                   setzungen und Entschädigungsgrenzen nach
A 1 - 2.4.1 Sturm, Hagel                                                                                          A 1 - 7.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im              Schäden durch Explosion von Blindgängern
Abschnitt A 5 (siehe Seite 16) ausführlich beschrie-     Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versi-       A 1 - 5.3 Ferner gehören zum Hausrat
ben.                                                     cherten Hausrat, wenn                                    A 1 - 5.3.1 Als Mieter oder Wohnungseigentümer
                                                         – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder                           auf eigene Kosten eingebrachte Sachen
A 1 - 2.4.2 soweit zusätzlich vereinbart:                     Bomben),                                            Zum Hausrat gehören
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)           – die während der vorgenannten Ereignisse ab-            a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen-                   geschossen oder abgeworfen wurden,                       Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre);
kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul-           – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg,         b) privat genutzte Ladestationen/Wallboxen zum
kanausbruch.                                                  kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu-          Aufladen von Elektrofahrzeugen. Diese müssen
Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefahren" ist           tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll-          sich auf dem Versicherungsgrundstück befin-
nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und          ständig explodieren.                                     den. Der Versicherungsschutz gilt auch in oder
im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen                                                                       an Garagen gemäß A 1 - 8.5.
dokumentiert ist.


A 3643-04 07/2026                                                           Seite 7 von 30

[Seite 8]
Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder      Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder        A 1 - 7.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines ver-
Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder       Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese           schlossenen Wertschutzschranks nach A 1 - 7.2
übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen           ebenfalls nicht versichert.                             gelten – im Rahmen der Leistungsobergrenze in
hierfür die Gefahr tragen.                                                                                      Höhe von 20 % der Versicherungssumme – folgende
                                                        A 1 - 6.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger,        Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
A 1 - 5.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die             unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie        a) 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Kar-
serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem     Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhän-             ten oder sonstige Datenträger geladene Geld-
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse ange-          gern, soweit nicht unter A 1 - 5.3.5 genannt.                beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Ver-
passt worden sind.                                                                                                   sicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
                                                        A 1 - 6.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig         b) 3.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließ-
A 1 - 5.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und         von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht         lich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
Markisen, die ausschließlich der versicherten Woh-      eingebauter Teile, soweit nicht unter A 1 - 5.3.5 bis   c) 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen,
nung nach A 1 - 8 dienen. Diese müssen sich auf         A 1 - 5.3.7 genannt.                                         Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me-
dem Versicherungsgrundstück befinden.                                                                                daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
                                                        A 1 - 6.5 Hausrat von Mietern und Untermietern,              Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwie-
A 1 - 5.3.4 Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaran-      die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie         gend aus Gold oder Platin bestehen oder mit
lagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) inklusive da-    haben ihnen diese Sachen überlassen.                         Edelsteinen verziert sind.
zugehöriger Batteriespeicher mit einer maximalen
Einspeiseleistung von 800 Watt, die ausschließlich      A 1 - 6.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen       A 1 - 7.3.3 Für Wertsachen innerhalb eines ver-
der versicherten Wohnung nach A 1 - 8 dienen.           gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für             schlossenen Wertschutzschrankes gilt:
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrund-           Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände,              Übersteigt die in Wertschutzschränken gelagerte
stück befinden. Der Versicherungsschutz gilt auch       Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen)            Summe aller Wertsachen insgesamt 100.000 EUR,
bei einer Montage an Garagen.                           versichert sind.                                        besteht für den 100.000 EUR übersteigenden Wert
                                                                                                                nur Versicherungsschutz, wenn der Widerstands-
A 1 - 5.3.5 nicht versicherungspflichtige               A 1 - 6.7 elektronisch gespeicherte Daten und           grad oder Resistance Grad des Wertschutzschran-
a) Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die         Programme.                                              kes mindestens WG III bzw. RG III beträgt.
     nur dann eine Unterstützung durch einen Elek-
     troantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von        A1-7        Was sind Wertsachen?                        A1-8        An welchen Orten besteht
     nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der                      Was sind Wertschutzschränke?                            Versicherungsschutz?
     Fahrer in die Pedale tritt;                                    Welche Entschädigungsgrenzen                            Was ist unter dem Versicherungsort
     Derartige Pedelecs sind auch dann versichert,                  gelten für Wertsachen?                                  zu verstehen?
     wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver-
     fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also       A 1 - 7.1 Wertsachen                                    Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be-
     ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h be-      Versicherte Wertsachen nach A 1 - 5.2 sind:             zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
     schleunigen.                                       a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten-
b) selbstfahrende Krankenfahrstühle;                         träger geladene Geldbeträge;                       A 1 - 8.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken
c) Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und                   Nicht hierzu gehören Kryptowährungen wie           dienen und eine selbständige Lebensführung ermög-
     Rasentraktoren);                                        z. B. Bitcoin.                                     lichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat
d) Go-Karts;                                            b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons-         genutzten Flächen eines Gebäudes.
e) Modell- und Spielfahrzeuge.                               tige Wertpapiere;                                  Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch
Für Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und             c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar-         Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemein-
Rasentraktoren) ist die Entschädigung je Versiche-           ken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus       schaft leben.
rungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.                            Gold oder Platin;
                                                             Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwie-       A 1 - 8.2     Ausschließlich beruflich oder
A 1 - 5.3.6 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote           gend aus Gold oder Platin bestehen oder mit                      gewerblich genutzte Räume
einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.               Edelsteinen verziert sind.                         Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließ-
                                                        d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und          lich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern
A 1 - 5.3.7 nicht zulassungspflichtige Flugmodelle,          Kunstgegenstände sowie nicht in c) genannte        sie nur über die Wohnung betreten werden können
soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und        Sachen aus Silber;                                 (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.      e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit
                                                             Ausnahme von Möbelstücken.                         A 1 - 8.3 Loggien, Balkone sowie an das Ge-
A 1 - 5.3.8 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen-                                                                bäude unmittelbar anschließende Terrassen. Glei-
stände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in   A 1 - 7.2 Wertschutzschränke                            ches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten
häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich be-     Wertschutzschränke im Sinne dieser Bedingungen          Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden ein-
ruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.             sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Scha-    schließlich Garagen und Gartenhäuser. Diese müs-
Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon        denverhütung GmbH oder European Certification           sen sich auf dem Versicherungsgrundstück befin-
ausgeschlossen.                                         Body GmbH (ECB-S) nach der Norm EN 1143-1 zer-          den. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung
                                                        tifiziert wurden. Sie müssen einen Widerstandsgrad      durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher
A 1 - 5.3.9 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig      (WG) oder Resistance Grad (RG) von mindestens           Gemeinschaft leben.
artgerecht in Wohnungen nach A 1 - 8.1 gehalten         WG I bzw. RG I aufweisen. Zertifizierte Wertschutz-
werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel).            schränke weisen auf ihrer Innenseite eine Anerken-      A 1 - 8.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließ-
                                                        nungsplakette auf, auf der der Widerstandsgrad do-      bare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß
A 1 - 5.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Ei-           kumentiert ist.                                         vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller).
gentum nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in Ih-                                                            Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrund-
rem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von    Sofern der Wertschutzschrank ein Gewicht von we-        stückbefinden.
Ihren Mietern bzw. Untermietern nach A 1 - 6.5.         niger als 200 kg aufweist, muss er gemäß den Vor-
                                                        gaben des Herstellers fachmännisch verankert oder       A 1 - 8.5 privat genutzte Garagen, soweit sich
A1-6        Was gehört nicht zum Hausrat?               in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen         diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder
                                                        sein.                                                   in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befin-
Nicht zum Hausrat gehören                                                                                       den.
                                                        A 1 - 7.3 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
A 1 - 6.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie         A 1 - 7.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall      A 1 - 8.6 Versicherungsschutz besteht auch in
sind in A 1 - 5.3.1 genannt.                            bis 20 % der Versicherungssumme entschädigt, so-        Kunden-/Bankschließfächern in Tresorräumen von
                                                        fern nichts anderes vereinbart ist.                     Geldinstituten, soweit diese von Ihnen und von mit
A 1 - 6.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte            Diese Entschädigungsgrenze ist auch die Ober-           Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Perso-
oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für         grenze, bis zu der Wertsachen gemäß A 1 - 7.3.2         nen zu privaten Zwecken genutzt werden. Nicht ver-
die er die Gefahr trägt.                                insgesamt entschädigt werden.                           sichert ist fremdes Eigentum.


A 3643-04 07/2026                                                          Seite 8 von 30

[Seite 9]
Sachen in solchen Kunden-/Bankschließfächern sind       Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform tun. Da-         A 1 - 10.2 Unselbständiger Hausstand während
je Versicherungsfall – im Rahmen der Leistungs-         für haben Sie einen Monat nach Zugang der Mittei-                      Ausbildung und Freiwilligendiensten
obergrenze für Wertsachen nach A 1 - 7.3.1 –            lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die           Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Ge-
höchstens bis 5 % der Versicherungssumme versi-         Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung          meinschaft lebende Person länger außerhalb der
chert.                                                  bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem          Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während
                                                        sie uns zugegangen ist, wirksam.                          a) der Ausbildung;
A 1 - 8.7 Versicherungsgrundstück                                                                                 b) eines freiwilligen Wehrdienstes;
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind      A 1 - 9.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der         c) eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendiens-
die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein      Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur        tes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi-
bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flur-       Wirksamkeit der Kündigung zu.                                  sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
stück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flur-                                                               Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes,
stücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie-      A 1 - 9.6    Aufgabe einer gemeinsamen                    solange die Person keinen eigenen Hausstand grün-
dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich                     Ehewohnung                                   det.
zu der versicherten Wohnung gehört.                     Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt
                                                        Folgendes:                                                A 1 - 10.3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
A1-9        Was gilt bei einem                                                                                    Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die
            Wohnungswechsel?                            A 1 - 9.6.1 Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehe-           Voraussetzungen nach A 3 - 1 erfüllt sein, sofern
                                                        wohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte dort zurück,          nicht im Abschnitt A 3 für einzelne Leistungserweite-
A 1 - 9.1 Umzug in eine neue Wohnung                    gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die          rungen (siehe A 3 - 2 und A 3 - 3) etwas anderes
Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, geht          bisherige Ehewohnung und Ihre neue Wohnung.               vereinbart ist.
der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung            Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge-
über. Während des Wohnungswechsels besteht in           ändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Mona-         A 1 - 10.4 Besonderheit bei Raub
beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versi-        ten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfäl-        Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib
cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt       ligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur           oder Leben nach A 3 - 1.3.2 an, besteht Außenversi-
spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn. Der Um-          noch in Ihrer neuen Wohnung.                              cherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
zug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals ver-                                                               Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle ver-
sicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge-       A 1 - 9.6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungs-           übt werden.
bracht werden.                                          nehmer dieser Hausratversicherung sind und einer          Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen began-
                                                        von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, gelten als         gen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
A 1 - 9.2 Mehrere Wohnungen                             Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die           leben.
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis-        bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des             Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbei-
herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi-        ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der       geschafft werden, sind nicht versichert.
cherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit       Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis
von 3 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei-       zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug          A 1 - 10.5 Besonderheit bei Naturgefahren
den Wohnungen.                                          folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Ver-    Für Schäden durch Naturgefahren gemäß A 1 - 2.4
                                                        sicherungsschutz für die neue Wohnung.                    besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von
A 1 - 9.3 Umzug ins Ausland                                                                                       Gebäuden.
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes-      A 1 - 9.6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungs-
republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz      nehmer dieser Hausratversicherung sind und beide          A 1 - 10.6 Entschädigungsgrenzen
nicht auf die neue Wohnung über. Der Versiche-          in neue Wohnungen ziehen, gilt A 1 - 9.6.2 entspre-       a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversi-
rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä-     chend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach                cherung ist insgesamt auf 25 % der Versiche-
testens 3 Monate nach Umzugsbeginn.                     der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er-            rungssumme begrenzt.
                                                        lischt der Versicherungsschutz für beide neuen            b) Für Wertsachen - auch Bargeld - und für
A 1 - 9.4 Anzeige der neuen Wohnung                     Wohnungen.                                                     Sachen in Tresorräumen von Geldinstituten
A 1 - 9.4.1 Einen Wohnungswechsel müssen Sie                                                                           (A 1 - 8.6) gelten zusätzlich Entschädigungs-
uns spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen.               A 1 - 9.7     Lebensgemeinschaften,                            grenzen (A 1 - 7.3).
Dabei ist die neue Wohnfläche 1 in Quadratmetern                      Lebenspartnerschaften
anzugeben.                                              A 1 - 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein-         A 1 - 11    Was ist der Versicherungswert und
                                                        schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide                      die Versicherungssumme?
A 1 - 9.4.2 Waren für die bisherige Wohnung be-         Partner am Versicherungsort gemeldet sind.                            Was sind die Grundlagen der Anpas-
sondere Sicherungen vereinbart, müssen Sie uns                                                                                sung der Versicherungssumme?
mitteilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre-        A 1 - 10    Was ist unter der Außenversicherung
chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige                      zu verstehen?                                 A 1 - 11.1 Versicherungswert
muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)                 Was beinhaltet sie?                           Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die
erfolgen.                                                                                                         Berechnung der Entschädigung.
                                                        A 1 - 10.1 Begriff und Geltungsdauer der
A 1 - 9.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungs-                       Außenversicherung                             A 1 - 11.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert.
wechsel die Wohnfläche1 oder der Wert des Haus-         Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi-        Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen
rats, kann das zu einer Unterversicherung führen,       cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter          gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wie-
wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.      folgenden Voraussetzungen:                                derzubeschaffen.
                                                        a) Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ih-
A 1 - 9.5    Festlegung des neuen Beitrags,                  rem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der          A 1 – 11.1.2 Für Kunstgegenstände nach
             Kündigungsrecht                                 mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden        A 1 - 7.1 d) und Antiquitäten nach A 1 - 7.1 e) ist der
A 1 - 9.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarif-            Personen.                                            Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist,
bestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung              b) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend             um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaf-
gültig sind.                                                 außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume           fen.
                                                             von mehr als 3 Monaten gelten nicht als
A 1 - 9.5.2 Wenn sich der Beitrag auf Grund verän-           vorübergehend.
derter Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag
kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung
erhöht wird.

1=   Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Ter-
     rassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
     Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage
     der Wohnflächenverordnung).Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche
     dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes gemäß
     A 1 - 12.4.2).
A 3643-04 07/2026                                                           Seite 9 von 30

[Seite 10]
A 1 - 11.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem         b)   bei beschädigten Sachen die erforderlichen          Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden,
versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist           Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versiche-         die, umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter
der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist              rungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem        der Wohnfläche 2, mindestens einen Betrag in Höhe
der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen         eine Wertminderung, die durch die Reparatur         von 650 EUR erreicht.
können.                                                      nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber          Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden
                                                             höchstens der Versicherungswert nach                Anpassungen gemäß A 1 - 11.3, die während der
A 1 - 11.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen            A 1 - 11.1 zum Zeitpunkt des Versicherungs-         Vertragslaufzeit vorgenommen wurden, berücksich-
auf bestimmte Beträge nach A 1 - 7.3 begrenzt, wer-          falls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten      tigt. Die Vorsorge-Versicherungssumme unter
den höchstens diese berücksichtigt.                          wird bei der Entschädigungsberechnung ange-         A 1 - 11.2.2 wird bei dieser Berechnung nicht be-
                                                             rechnet.                                            rücksichtigt.
A 1 - 11.2 Versicherungssumme                           c)   bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfä-
A 1 - 11.2.1 Die Versicherungssumme wird zwi-                higkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsscha-   Beispiel:
schen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versi-          den), einen Betrag der dem Minderwert ent-          Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche3 von 100
cherungswert nach A 1 - 11.1 entsprechen.                    spricht. Das setzt voraus, dass Ihnen eine Nut-     Quadratmetern muss die Versicherungssumme min-
                                                             zung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar           destens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer
A 1 - 11.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich              ist.                                                Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und
um einen Vorsorgebetrag von 10 %.                                                                                somit die Entschädigung nicht gekürzt wird.
                                                        A 1 - 12.2 Mehrwertsteuer
A 1 - 11.3 Grundlagen der Anpassung von                 Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und so-        Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für
            Versicherungssumme und Beitrag              weit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wie-      denselben Versicherungsort besteht, muss bei die-
Es gelten folgende Grundlagen:                          derbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird      sem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmerege-
                                                        nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berech-       lung vereinbart sein.
A 1 - 11.3.1 Wir passen den Versicherungsschutz         tigt sind.
an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dem                                                                 Bitte beachten Sie, dass wir im Versicherungsfall
entsprechend verändern wir die Versicherungs-           A 1 - 12.3 Gesamtentschädigung, Kosten, die auf          nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme
summe.                                                               unsere Weisung entstanden sind              leisten, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungs-
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und       A 1 - 12.3.1 Die Gesamtentschädigung für versi-          summe (siehe unter A 1 - 11.2.2).
Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die         cherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist
normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten           je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versi-    A 1 - 12.5 Kosten
Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Ver-       cherungsfalls geltende Versicherungssumme ein-           Versicherte Kosten nach Abschnitt A 9 werden er-
braucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßge-      schließlich Vorsorgebetrag nach A 1 - 11.2.2 be-         setzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen
bend ist der jeweils für den Monat September vom        grenzt.                                                  sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Ent-
Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.                                                                   schädigungsgrenzen berücksichtigt.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert           A 1 - 12.3.2 Schadenabwendungs- und Schaden-             Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung
sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich          minderungskosten, die auf unsere Weisung entstan-        führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von
der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber         den sind, werden unbegrenzt ersetzt.                     Kosten.
dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten     A 1 - 12.3.3 Wird die vereinbarte Versicherungs-         A 1 - 12.6 Was gilt für Selbstbeteiligungen und
Stelle nach dem Komma berücksichtigt.                   summe einschließlich Vorsorgebetrag für die Ent-                      Entschädigungsgrenzen im Versiche-
Die neue Versicherungssumme verändert sich je-          schädigung versicherter Sachen bereits vollständig                    rungsvertrag?
weils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres.       ausgeschöpft, gilt Folgendes:                            A 1 - 12.6.1 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil
Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren    Versicherte Kosten nach A 9 - 1.3 werden darüber         der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versi-
Sie über die neue Versicherungssumme.                   hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme nach           cherungsfall selbst zu tragen haben.
                                                        A 1 - 11.2.1 bis A 1 - 11.3 ersetzt.                     Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi-
A 1 - 11.3.2 Aus der neuen Versicherungssumme                                                                    gungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
ergibt sich ein neuer Beitrag.                          A 1 - 12.4 Was gilt bei einer Unterversicherung?         Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen
                                                        A 1 - 12.4.1 Feststellung und Berechnung einer           können individuell vereinbart werden. Sie können
A 1 - 11.3.3 Sie können der Anpassung der Versi-                        Unterversicherung                        sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs-
cherungssumme durch Erklärung in Textform wider-        Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Ver-        leistung voneinander unterscheiden.
sprechen. Dies muss innerhalb eines Monats ge-          sicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert      In diesen Versicherungsbedingungen sind für ver-
schehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die          nach A 1 - 11.1, besteht eine Unterversicherung.         schiedene Leistungen bereits Entschädigungsgren-
neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die          In diesem Fall kann die Entschädigung nach               zen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Wider-         A 1 - 12.1 in dem Verhältnis von Versicherungs-
spruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpas-      summe zum Versicherungswert gekürzt werden.              A 1 - 12.6.2   Selbstbeteiligung bei "weiteren
sung nicht wirksam.                                     Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädi-                       Naturgefahren (Elementargefahren)"
                                                        gung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versiche-     Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren
A 1 - 12    Wie wird die Entschädigung                  rungssumme dividiert durch den Versicherungswert.        Naturgefahren (Elementargefahren)" gemäß Ab-
            ermittelt?                                                                                           schnitt A 6 vereinbart haben, gilt für diese je Versi-
            Was gilt bei einer Unterversicherung?       A 1 - 12.4.2    Volle Leistungsgarantie                  cherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von
                                                                        bis zur Versicherungssumme               10 % des Schadenbetrages, mindestens 500 EUR,
A 1 - 12.1 Wir ersetzen                                                 (Unterversicherungsverzicht)             höchstens 5.000 EUR (siehe A 6 - 2).
a) bei zerstörten oder abhandengekommenen               Wir garantieren Ihnen, dass wir trotz einer gegebe-
     Sachen den Versicherungswert nach A 1 - 11.1       nenfalls vorliegenden Unterversicherung auf die un-
     zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der er-      ter A 1 - 12.4.1 beschriebene Kürzung der Entschä-
     zielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der     digung verzichten, wenn die folgenden Vorausset-
     Entschädigungsberechnung angerechnet.              zungen erfüllt sind:


2=   Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Ter-
     rassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
     Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage
     der Wohnflächenverordnung). Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche
     dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes gemäß
     A 1 - 12.4.2.
A 3643-04 07/2026                                                          Seite 10 von 30

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A 1 - 13    Welche Regeln gelten für das               Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine Ent-           A 1 - 15.2 Entschädigung
            Sachverständigenverfahren?                 scheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien         Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen
                                                       gleichzeitig.                                            Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung
A 1 - 13.1 Feststellung der Schadenhöhe                Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des         dieser Sache:
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls ver-   Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich.
langen, dass die Höhe des Schadens in einem            Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird,          A 1 - 15.2.1   Vor Zahlung der abschließenden
Sachverständigenverfahren festgestellt wird.           dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage er-                       Entschädigung
Ein solches Sachverständigenverfahren können wir       heblich abweichen.                                       Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung.
mit Ihnen auch gemeinsam vereinbaren.                  Auf Grund von verbindlichen Feststellungen berech-       Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb
                                                       nen wir die Entschädigung.                               von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
A 1 - 13.2 Weitere Feststellungen                      Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das   Andernfalls müssen Sie uns eine zwischenzeitlich
Gemeinsam können wir vereinbaren, das Sachver-         Gericht eine verbindliche Feststellung.                  geleistete Entschädigung für diese Sache zurück-
ständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum      Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Fest-      zahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Ent-
Versicherungsfall auszudehnen.                         stellung nicht treffen können oder wollen oder sie       schädigung.
                                                       verzögern.
A 1 - 13.3 Verfahren vor der Feststellung                                                                       A 1 - 15.2.2   Nach Zahlung der abschließenden
Für das Sachverständigenverfahren gilt:                A 1 - 13.6 Kosten                                                       Entschädigung
A 1 - 13.3.1 Jede Partei hat in Textform einen         Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede    Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Emp-
Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ih-     Partei die Kosten ihres Sachverständigen.                fang unserer Aufforderung wählen, die Entschädi-
ren Sachverständigen benannt hat, kann die andere      Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je          gung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten.
Partei in Textform auffordern, den zweiten Sachver-    zur Hälfte.                                              Andernfalls gelten folgende Regelungen:
ständigen zu benennen. Dabei muss sie den von ihr                                                               a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe
benannten Sachverständigen angeben. Der zweite         A 1 - 13.7 Obliegenheiten                                     des Versicherungswerts können Sie uns die Sa-
Sachverständige muss innerhalb von zwei Wochen         Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre               che zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht
nach Zugang der Aufforderung benannt werden.           Obliegenheiten nicht berührt.                                 müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach
Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde                                                                      Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun
Partei den Sachverständigen durch das für den          A 1 - 14    Wann wird die Entschädigung gezahlt               Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las-                    und wie wird sie verzinst?                   b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungs-
sen. In unserer Aufforderung müssen wir Sie auf                                                                      gemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts
diese Folge hinweisen.                                 A 1 - 14.1 Fälligkeit der Entschädigung                       müssen Sie sie im Einvernehmen mit uns öf-
                                                       Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den An-               fentlich meistbietend verkaufen lassen.
A 1 - 13.3.2 Wir dürfen folgende Personen nicht        spruch dem Grund und der Höhe nach abschließend          Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufs-
als Sachverständigen benennen:                         festgestellt haben.                                      kosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die
a) Ihre Mitbewerber,                                   Sie können einen Monat nach Meldung des Scha-            Sache entschädigt haben.
b) Personen, die mit Ihnen in dauernder Ge-            dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-
     schäftsverbindung stehen,                         chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.      A 1 - 15.3 Beschädigte Sachen
c) Personen, die bei Ihren Mitbewerbern oder                                                                    Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und
     Geschäftspartnern angestellt sind oder mit        A 1 - 14.2 Verzinsung                                    sind diese beschädigt worden, können Sie auch die
     ihnen in einem ähnlichen Verhältnis stehen.       Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, so-       bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der
                                                       weit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine wei-       Reparaturkosten verlangen oder behalten.
A 1 - 13.3.3 Beide Sachverständige benennen in         tergehende Zinspflicht besteht:
Textform vor Beginn ihrer Feststellungen einen drit-                                                            A 1 - 15.4 Mögliche Rückerlangung
ten Sachverständigen als Obmann. Die Regelung          A 1 - 14.2.1 Entschädigung                               Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer abhand-
nach A 1 - 13.3.2 gilt auch für seine Benennung.       Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzin-         engekommenen Sache zurück zu erlangen, ohne
Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird     sen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung inner-    dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als
der Obmann durch das für den Schadenort zustän-        halb eines Monats geleistet wurde.                       zurückerhalten.
dige Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag
einer der beiden Parteien.                             A 1 - 14.2.2 Zinssatz                                    A 1 - 15.5 Übertragung der Rechte
                                                       Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jewei-     Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfü-
A 1 - 13.4 Feststellung                                ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs         gung stellen, gilt:
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen         (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchs-          Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle
enthalten:                                             tens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zu-      sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen
a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen,            sammen mit der Entschädigung fällig.                     Sachen zustehen.
     der zerstörten und der beschädigten versicher-
     ten Sachen mit den dazugehörigen Versiche-        A 1 - 14.3 Hemmung                                       A 1 - 15.6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten
     rungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungs-      Bei der Berechnung der Fristen nach A 1 - 14.1 und                     Wertpapieren
     falls,                                            A 1 - 14.2.1 gilt:                                       Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaf-          Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den       kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen
     fungskosten,                                      wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht         Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des
c) die Restwerte der vom Schaden betroffenen           ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.                Wertpapiers.
     Sachen,                                                                                                    Sie können die Entschädigung jedoch behalten, so-
d) die versicherten Kosten.                            A 1 - 14.4 Aufschiebung der Zahlung                      weit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzöge-
                                                       Wir können die Zahlung aufschieben, solange              rung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein
Wenn die Voraussetzungen für die "Volle Leistungs-     a) Zweifel an der Ihrer Empfangsberechtigung             Zinsverlust entstanden ist.
garantie bis zur Versicherungssumme (Unterversi-            bestehen;
cherungsverzicht)" gemäß A 1 - 12.4.2 nicht erfüllt    b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah-      A 1 - 16       Keine Leistungspflicht aus
sind, muss zudem der Versicherungswert der nicht            ren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus                        besonderen Gründen
vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum             Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein.                                                                A 1 - 16.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige
                                                       A 1 - 15    Was gilt für wiederherbeigeschaffte                        Herbeiführung des Versicherungsfalls
A 1 - 13.5 Verfahren nach der Feststellung                         Sachen?                                      a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellun-                                                                 herbei, so sind wir von der Entschädigungs-
gen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Fest-    A 1 - 15.1 Anzeigepflicht                                     pflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung
stellungen der Sachverständigen voneinander ab,        Erhalten wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib ab-          des Schadens durch Sie in einem Strafurteil
übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Die-        handengekommener Sachen, haben wir bzw. Sie                   oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt
ser entscheidet über die darin streitig gebliebenen    dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.             die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen        Die Anzeige muss in Textform erfolgen.                        als bewiesen.
bilden dabei die Grenzen für den

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b)   Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbei-
     führen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
     kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
     Schwere des Verschuldens.

A 1 - 16.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt
              des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn
Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung
sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen
Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig fest-
gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Sat-
zes 1 als bewiesen.

A 1 - 17    Sonderfälle der Schadenfeststellung
            bei gedehnten Versicherungsfällen im
            Zusammenhang mit einem Wechsel
            des Versicherers

Tritt nach einem unmittelbaren 3 Wechsel der Haus-
ratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche-
rungs-AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, des-
sen genauer Entstehenszeitpunkt (erstes Einwirken
des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache)
Sie auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kön-
nen, so sind wir als Nachversicherer ab dem verein-
barten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns
bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleis-
tung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.


3    Versicherungsschutz wird ohne zeitliche
     Unterbrechung durch den vorliegenden
     Vertrag fortgesetzt.
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■    Teil A – Abschnitt A 2                             A 2 - 1.7 Seng- und Schmorschäden,
     Leistungsbaustein für die Gefahren                 Dies sind Schäden, die dadurch entstehen, dass ver-
     – Brand;                                           sicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle aus-
     – Blitzschlag;                                     gesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten
     – Überspannung durch Blitz;                        Stelle tatsächlich gebrannt hat.
     – Explosion;
     – Implosion;                                       A 2 - 1.8 Nutzwärmeschäden
     – Anprall oder Absturz eines Luftfahr-             Dies sind Brandschäden, die an versicherten Sa-
          zeuges oder eines unbemannten Flug-           chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer
          körpers, seiner Teile oder Ladung;            oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen
     – Seng-, Schmor- und Nutzwärme-                    Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sa-
          schäden.                                      chen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder
                                                        Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.

Grundsätzliche Regelungen
                                                        Besondere Leistungserweiterungen
A2-1        Was ist unter Brand; Blitzschlag;
            Überspannung durch Blitz; Explo-            A2-2        Schäden durch Rauch/Ruß
            sion; Implosion; Anprall oder Absturz
            eines Luftfahrzeuges oder eines un-         A 2 - 2.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver-
            bemannten Flugkörpers; Seng-,               sicherte Sachen, die durch Rauch/Ruß zerstört oder
            Schmor- und Nutzwärmeschäden zu             beschädigt worden sind, auch wenn kein versicher-
            verstehen?                                  tes Ereignis nach A 2 - 1 eingetreten ist.
                                                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maxi-
A 2 - 1.1 Brand                                         mal 5.000 EUR begrenzt.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs-
gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat      A 2 - 2.2 Als Rauch-/Rußschaden gilt jede unmit-
und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.     telbare Zerstörung oder Beschädigung der versicher-
                                                        ten Sachen durch Rauch/Ruß, der plötzlich bestim-
A 2 - 1.2 Blitzschlag                                   mungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines
Blitzes auf Sachen.                                     A 2 - 2.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurz-              dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes ent-
schlussschäden an elektrischen Einrichtungen und        stehen.
Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der
Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem            A2-3        Verpuffungsschäden
Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag ei-
nes Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.     A 2 - 3.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver-
                                                        sicherte Sachen, die durch Verpuffung zerstört oder
A 2 - 1.3 Überspannung durch Blitz                      beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereig-
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch     nisses abhandenkommen.
Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge
eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch be-     A 2 - 2.3 Verpuffung ist eine auf dem Ausdeh-
dingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein-   nungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beru-
richtungen und Geräten entsteht.                        hende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im
                                                        Gegensatz zu einer Explosion mit geringerer Intensi-
A 2 - 1.4 Explosion                                     tät verläuft und bei der in der Regel kein Explosions-
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäuße-     knall entsteht.
rung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von
Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung      Spezielle Ausschlüsse
usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen
vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang           A2-4        Nicht versicherte Schäden
zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des
Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Be-       Nicht versichert sind
hälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters     A 2 - 4.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne
eine Explosion durch chemische Reaktion hervorge-       Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
rufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht er-
forderlich.                                             A 2 - 4.2 Schäden an Verbrennungsmotoren
                                                        durch die im Verbrennungsraum der Maschine auf-
A 2 - 1.5 Implosion                                     tretenden Explosionen sowie Schäden, die an
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu-     Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen,
sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Über-        und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
druck infolge eines inneren Unterdrucks.                Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese
                                                        Schäden Folge eines versicherten Schadenereig-
A 2 - 1.6    Anprall oder Absturz eines Luftfahr-       nisses nach A 2 - 1.1 sind.
             zeuges oder eines unbemannten Flug-
             körpers, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luft-
fahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers.
Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner
Teile oder seiner Ladung.


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■   Teil A – Abschnitt A 3                              A 3 - 1.2 Vandalismus nach einem Einbruch                 A3-3        Kunden-, Scheck- oder
    Leistungsbaustein                                   Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn                       Kreditkartenmissbrauch
    "Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus"                der Täter wie in A 3 - 1.1.1 oder A 3 - 1.1.5 beschrie-
                                                        ben in den Versicherungsort eindringt und dort versi-     A 3 - 3.1 Werden bei einem Einbruchdiebstahl
                                                        cherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.       (siehe A 3 - 1.1) oder einem Raub (siehe A 3 - 1.3)
Grundsätzliche Regelungen                                                                                         Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet
                                                        A 3 - 1.3 Raub                                            bzw. weggenommen, so ersetzen wir auch für den
A3-1        Was ist unter Einbruchdiebstahl,            Raub ist in folgenden Fällen gegeben:                     wegen des Missbrauchs dieser Karten entstandenen
            Diebstahl, Vandalismus nach einem                                                                     Schaden.
            Einbruch sowie Raub zu verstehen?           A 3 - 1.3.1 Anwendung von Gewalt
                                                        Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren           A 3 - 3.2 Die Entschädigung ist je Versicherungs-
A 3 - 1.1 Einbruchdiebstahl                             Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sa-            fall auf 2.500 EUR begrenzt.
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:      chen auszuschalten.
                                                        Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen
A 3 - 1.1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen          ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes             Spezielle Ausschlüsse
             Raum eines Gebäudes                        entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines        stahl).                                                   A3-4        Nicht versicherte Schäden
Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüs-
sel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen ein-          A 3 - 1.3.2 Androhung einer Gewalttat mit                 A 3 - 4.1 Versicherungsschutz besteht nicht für
dringt.                                                             Gefahr für Leib oder Leben                    Schäden, die durch weitere Naturgefahren (Über-
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für    Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich weg-         schwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per-      nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr         Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht
son veranlasst oder gebilligt wurde.                    für Leib oder Leben androht. Dabei soll die ange-         werden.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht        drohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts          Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi-        verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist        Ursachen.
cherte Sachen abhandengekommen sind.                    der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Dro-
                                                        hung ausgesprochen wird.                                  A 3 - 4.2    Nicht versicherte Schäden
A 3 - 1.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in                                                                                   bei Raub
            einem Raum eines Gebäudes                   A 3 - 1.3.3 Wegnahme nach Verlust der                     Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herange-
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum be-                   Widerstandskraft                             schafft werden, sind nicht versichert. Geschieht dies
findliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er   Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen,              allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem
das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe     weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der         die Tathandlungen nach A 3 - 1.3.1 bis A 3 - 1.3.3
von anderen Werkzeugen öffnet.                          Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in        verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für    einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands
das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per-      haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor
son veranlasst oder gebilligt wurde.                    der Wegnahme bestanden haben und durch einen
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht        Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi-        wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt ent-
cherte Sachen abhandengekommen sind.                    standen sein.

A 3 - 1.1.3 Einschleichen oder Verborgen halten         Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustim-
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem ver-      mung in der Wohnung anwesend sind.
schlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in
das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich
verborgen gehalten hatte.                               Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des
                                                        „einfachen“ Diebstahls
A 3 - 1.1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf          Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädi-
frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um       gung im Umfang der nachstehenden Regelungen,
sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten.         auch wenn kein versichertes Ereignis nach A 3 - 1
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder      eingetreten ist, sondern nur ein "einfacher Diebstahl"
Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzuset-         vorliegt:
zen.
                                                        A3-2        Diebstahl aus Schiffskabinen und
A 3 - 1.1.5 Unberechtigtes Eindringen                               Schlafwagenabteilen
              mit richtigem Schlüssel
Dies liegt in folgenden Fällen vor:                     Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sa-
a) Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes           chen, die durch Aufbrechen verschlossener
     mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet      Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder ver-
     dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs-    schlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei
     sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruch-       diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
     diebstahl oder Raub nach A 3 - 1.3 beschafft.      Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher
     Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses             Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen
     Schlüssels kann auch außerhalb des Versiche-       Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter
     rungsorts erfolgt sein.                            Werkzeuge gleich.
b) Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes
     mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen
     Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Dieb-
     stahl beschafft. Dabei haben weder Sie noch
     der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des
     Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermög-
     licht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann
     auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt
     sein.


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■   Teil A – Abschnitt A 4                              Spezielle Ausschlüsse
    Leistungsbaustein "Leitungswasser"
                                                        A4-2        Nicht versicherte Schäden

Grundsätzliche Regelungen                               Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir-
                                                        kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind
A4-1        Was ist unter der Gefahr                    solche genannt - Schäden
            Leitungswasser zu verstehen?                a) durch Plansch- oder Reinigungswasser;
                                                        b) durch Schwamm sowie alle Arten von Haus-
A 4 - 1.1 Versicherte Gefahren und Schäden                   fäulepilzen (holzzerstörende Pilze);
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:                 c) durch Grundwasser, stehendes oder fließendes
– Leitungswasserschäden                                      Gewässer, Überschwemmung oder Witterungs-
– Bruchschäden                                               niederschläge oder einen durch diese Ursachen
                                                             hervorgerufenen Rückstau;
A 4 - 1.2 Leitungswasserschäden                         d) durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen,
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig             Vulkanausbruch;
ausgetreten ist aus                                     e) durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn,
a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ablei-               dass Leitungswasser nach A 4 - 1.2 die Erdsen-
     tungen) oder damit verbundenen Schläuchen,              kung oder den Erdrutsch verursacht hat;
b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen ver-           f) durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der
     bundenen sonstigen Einrichtungen oder deren             Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,
     wasserführenden Teilen,                                 durch Druckproben oder durch Umbauten oder
c) Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere                Reparaturarbeiten an dem versicherten Ge-
     aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige             bäude oder an der Wasserlösch- oder Beriese-
     Wärmepumpenanlagen,                                     lungsanlage;
d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.               g) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht
e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das                  bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in die-
     bestimmungswidrig ausgetreten ist aus                   sen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen
     Schwimmbecken/Pools sowie Wasserbetten                  Sachen.
     oder Aquarien.
f) Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Be-
     triebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klima-
     anlagen – insbesondere aus Solarthermie-,
     Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanla-
     gen – sowie Wasserdampf.
     Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten,
     die zur Energieerzeugung bestimmt sind.

A 4 - 1.3 Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen
zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:

A 4 - 1.3.1 frostbedingte und sonstige
             Bruchschäden an Rohren
a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen)
     oder den damit verbundenen Schläuchen;
b) von Heizungs- oder Klimaanlagen – insbeson-
     dere von Rohren von Solarthermie-, Geother-
     mie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen;
c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
d) der Gasversorgung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre gemäß a) bis d)
kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleich-
baren Anlagen sind.

A 4 - 1.3.2 frostbedingte Bruchschäden
             an folgenden Installationen:
a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts
     (inkl. Spülkästen), Armaturen (z. B. Wasser-
     und Absperrhähne, Ventile, Geruchsver-
     schlüsse, Wassermesser) sowie deren An-
     schlussschläuche;
b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleich-
     bare Teile von Heizungs- oder Klimaanla-
     gen - insbesondere von Solarthermie-, Geo-
     thermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Bau-
körper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gel-
ten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind
Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte
(tragend oder nicht tragend) nicht versichert.


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■    Teil A – Abschnitt A 5                              Spezielle Ausschlüsse
     Leistungsbaustein "Sturm und Hagel"
                                                         A5-2        Nicht versicherte Schäden

Grundsätzliche Regelungen                                Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir-
                                                         kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind
A5-1        Was ist unter den Naturgefahren              solche genannt - Schäden durch
            "Sturm" und "Hagel" zu verstehen?            a) Sturmflut;
            Welche Schäden sind versichert?              b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
                                                              Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-
A 5 - 1.1 Sturm                                               sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun-
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von            gen;
mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala                Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch
(Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro                     Sturm oder Hagel entstanden sind und einen
Stunde).                                                      Gebäudeschaden darstellen.
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell-   c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witte-
bar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie einen der fol-          rungsniederschlägen oder Ausuferung von
genden Sachverhalte nachweisen:                               oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche
a) Die Luftbewegung hat in der Umgebung des                   gedrungen ist;
      Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäu-         d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
      den in einwandfreiem Zustand oder an ebenso             Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder
      widerstandsfähigen anderen Sachen angerich-             Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe-
      tet.                                                    mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner
b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien                   Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä-
      Zustands des versicherten Gebäudes oder des             den; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch
      Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen           ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
      befunden haben, nur durch Sturm entstanden         e) Trockenheit oder Austrocknung.
      sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit
      dem versicherten Gebäude verbunden sind.           Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an
                                                         f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be-
A 5 - 1.2 Hagel                                               zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form           Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen
von Eiskörnern.                                               Sachen.
                                                         g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be-
A 5 - 1.3   Versicherte Ereignisse durch                     finden. Ausgenommen hiervon sind Antennen-
            Sturm oder Hagel                                 anlagen und Markisen nach A 1 - 5.3.3.
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:

A 5 - 1.3.1 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf
versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen
sich versicherte Sachen befinden. Daraus entste-
hende Folgeschäden an versicherten Sachen sind
versichert.

A 5 - 1.3.2 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf
Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude
baulich verbunden sind.

A 5 - 1.3.3 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf
Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi-
cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.

A 5 - 1.3.4 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile,
Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte
Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä-
den an versicherten Sachen sind versichert.

A 5 - 1.3.5 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile,
Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die
mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden
sind.

A 5 - 1.3.6 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile,
Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die
mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be-
finden, baulich verbunden sind.


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■    Teil A – Abschnitt A 6                           A 6 - 1.7.1 Überschwemmung                              Spezielle Ausschlüsse
     Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren"        Überschwemmung ist die Überflutung von Grund
                                                      und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von         A6-3        Nicht versicherte Schäden
Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefah-          unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflä-
ren" nach den Regelungen unter A 6 besteht nur,       chen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen        Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir-
soweit dies besonders vereinbart und im Versi-        Mengen von Oberflächenwasser.                           kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind
cherungsschein oder in seinen Nachträgen              Dies gilt nur, wenn                                     solche genannt - Schäden durch
dokumentiert ist.                                     a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden         a) Sturmflut;
                                                           oder fließenden) Gewässern,                        b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
                                                      b) Witterungsniederschläge                                   Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-
Grundsätzliche Regelungen                             oder                                                         sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun-
                                                      c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberflä-           gen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen
A6-1        Was ist unter weiteren Naturgefahren           che als Folge von a) oder b)                            durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder
            zu verstehen?                             die Überflutung verursacht haben.                            Hagel entstanden sind und einen Gebäude-
                                                                                                                   schaden darstellen;
A 6 - 1.1 Erdbeben                                    A 6 - 1.7.2 Rückstau                                    c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witte-
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des     Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäude-             rungsniederschlägen oder Ausuferung von
Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im     eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen              oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche
Erdinneren ausgelöst wird.                            Einrichtungen in das Gebäude eindringt.                      gedrungen ist;
Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie einen der fol-    Dies gilt nur, wenn                                     d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
genden Sachverhalte nachweisen:                       a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden              Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder
a) Die naturbedingte Erschütterung des Erdbo-              oder fließenden) Gewässern                              Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe-
     dens hat in der Umgebung des Versiche-           oder                                                         mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner
     rungsorts Schäden an Gebäuden im einwand-        b) Witterungsniederschläge                                   Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä-
     freien Zustand oder an ebenso widerstandsfähi-   den Rückstau verursacht haben.                               den; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch
     gen anderen Sachen angerichtet.                                                                               ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien           A 6 - 1.7.3 Wartezeit für die Gefahren                  e) Trockenheit oder Austrocknung.
     Zustands der versicherten Sachen nur durch                   Überschwemmung und Rückstau
     ein Erdbeben entstanden sein.                    Der Versicherungsschutz für die Gefahren Über-          Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an
                                                      schwemmung und Rückstau beginnt – abweichend            f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be-
A 6 - 1.2 Erdsenkung                                  zu der Regelung unter B - 4.1 – nicht vor dem Ablauf         zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des       einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Ab-               Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen
Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.             schluss der Versicherung gegen weitere Naturgefah-           Sachen.
                                                      ren.                                                    g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be-
A 6 - 1.3 Erdrutsch                                   Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche-        finden. Ausgenommen hiervon sind Antennen-
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder      rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.       anlagen und Markisen und Balkonkraftwerke
Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.                                                                           (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini
                                                      Diese Wartezeit entfällt                                    PV-Anlagen) inklusive dazugehöriger Batterie-
A 6 - 1.4 Schneedruck                                 a) bei durch Starkregen verursachte Überschwem-             speicher nach A 1 - 5.3.4.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von              mung/Rückstau;
Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch         Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines
das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von             Zeitraums
Dächern (Dachlawinen).                                    aa) von einer Stunde mehr als 15 Liter Regen
                                                               pro Quadratmeter oder
A 6 - 1.5 Lawinen                                         bb) innerhalb von 6 Stunden mehr als 20 Liter
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berg-              Regen pro Quadratmeter
hängen niedergehen.                                       gefallen ist.
                                                      b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen
A 6 - 1.6 Vulkanausbruch                                  Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorste-
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung         hend genannten Elementargefahren "Über-
beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-         schwemmung und Rückstau" bestanden hat
ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von          und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Un-
sonstigen Materialien und von Gasen.                      terbrechung durch den vorliegenden Vertrag
                                                          fortgesetzt wird.
Sofern weitere Naturgefahren (Elementargefah-
ren) mitversichert und im Versicherungsschein         A6-2        Selbstbeteiligung für
die Gefahren "Überschwemmung und Rückstau"                        weitere Naturgefahren
nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gilt
folgender erweiterter Versicherungsschutz             Der Entschädigungsbetrag, der sich für Schäden
gemäß A 6 - 1.7:                                      durch weitere Naturgefahren nach den Regelungen
                                                      dieser Hausratversicherungsbedingungen ergibt,
A 6 - 1.7    Erweiterung der Versicherung             wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung
             weiterer Elementarschäden um             in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, mindes-
             Überschwemmung und Rückstau              tens um 500 EUR, höchstens um 5.000 EUR ge-
Ergänzend zu den versicherten Gefahren gemäß          kürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte
A 6 - 1.1 bis A 6 - 1.6 zahlen wir auch Entschädi-    weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
gung für versicherte Sachen, die durch Über-
schwemmung und Rückstau zerstört oder beschä-
digt werden oder abhandenkommen.


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■   Teil A – Abschnitt A 7                               A 7 - 1.2.2 Gehen wir in dem unter A 7 - 1.1 c) aa)
    Leistungsbaustein                                    beschriebenen Fall auf Ihren Wunsch in Vorleistung,
    "Fahrraddiebstahlversicherung"                       geht Ihr Anspruch, den Sie gegenüber anderen Ver-
                                                         sicherern haben, auf uns über. Sie sind dann ver-
                                                         pflichtet, uns die notwendigen Informationen (Name
Versicherungsschutz für den Diebstahl von Fahr-          der Versicherungsgesellschaft und die Versiche-
rädern besteht nur, soweit dies besonders ver-           rungsnummer Ihres dortigen Vertrages) mitzuteilen
einbart und im Versicherungsschein oder in sei-          und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche zu
nen Nachträgen dokumentiert ist.                         unterstützen.

                                                         A 7 - 1.3 Entschädigungsgrenze
A7-1        Fahrraddiebstahl                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für
            – sofern vereinbart –                        den Diebstahl des Fahrrades im Versicherungs-
                                                         schein dokumentierte Versicherungssumme be-
Wir leisten Entschädigung im Umfang der nachste-         grenzt.
henden Regelungen, auch wenn kein versichertes
Ereignis nach A 3 - 1 eingetreten ist, sondern nur ein
"einfacher Diebstahl" vorliegt:

A 7 - 1.1 Für Fahrräder erstreckt sich der Versi-
cherungsschutz unter den nachfolgenden Vorausset-
zungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
a) Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so
     genannte Pedelecs), die nur dann eine Unter-
     stützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer
     Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h er-
     halten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der-
     artige Pedelecs sind auch dann versichert,
     wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver-
     fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also
     ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h be-
     schleunigen. Nicht versichert sind Elektrofahr-
     räder, bei denen die vorgenannten Geschwin-
     digkeitsgrenzen überschritten werden.
b) Lose mit dem Fahrrad verbundene und regel-
     mäßig deren Gebrauch dienende Sachen wer-
     den nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet
     worden sind. Für Akkus von Elektrofahrrädern
     besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese
     separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zu-
     sammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
c) Ein Anspruch auf Entschädigung aus diesem
     Vertrag besteht nur,
     aa) wenn Sie nicht aus anderen Versiche-
          rungsverträgen eine Entschädigung bean-
          spruchen können. Trotzdem können Sie
          wählen, welchem Versicherer Sie den
          Schadensfall melden.
          Melden Sie den Schaden zu unserem Ver-
          trag, werden wir im Rahmen dieser Barme-
          nia-Hausratversicherung in Vorleistung tre-
          ten. In diesem Fall beachten Sie bitte Ihre
          Pflichten unter A 7 - 1.2.2.
     bb) wenn Sie das Fahrrad und den Fahrrad-
          anhänger jeweils durch ein Fahrradschloss
          gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht
          zur Fortbewegung einsetzen.

A 7 - 1.2 Entschädigung im Schadensfall
A 7 - 1.2.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige
geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identi-
tät (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und die Rah-
mennummer) der versicherten Fahrräder belegen,
zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen
dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletz-
ten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig
nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädi-
gung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.


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■   Teil A – Abschnitt A 8
    Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte
    Gefahren/Leistungen"


Dieser Abschnitt A 8 regelt diese zusätzlich ver-
sicherten Gefahren/Leistungen:

A8-1        Fahrzeuganprall
A8-2        Reparaturkosten für Gebäudeschäden


A8-1        Fahrzeuganprall

A 8 - 1.1 Wir leisten Entschädigung für versi-
cherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-,
Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder be-
schädigt werden oder wegen eines solchen Ereignis-
ses abhandenkommen.

A 8 - 1.2 Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare
Berührung versicherter Sachen durch Schienen-,
Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder
Ladung.
Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeu-
gen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese
nicht von Ihnen oder von mit Ihnen in häuslicher Ge-
meinschaft lebenden Personen betrieben werden.

A8-2        Reparaturkosten für
            Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschä-
den im Bereich Ihrer Wohnung, Ihres Kellers und Ih-
rer Garage repariert werden müssen.

Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Ein-
bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer sol-
chen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vanda-
lismus nach einem Einbruch oder einem Raub verur-
sacht wurden, zählen ebenfalls dazu.


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■    Teil A – Abschnitt A 9                               g) Transport- und Lagerkosten (siehe A 9 - 1.3.7);       Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Scha-
     Versicherte Kosten                                   h) Bewachungskosten (siehe A 9 - 1.3.8);                 denort (versicherte Wohnung, siehe A 1 - 8.1) zu rei-
                                                          i) Schlossänderungskosten (siehe A 9 - 1.3.9);           sen.
A9-1        Welche Kosten sind versichert?                j) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in
                                                             Wohnungen (siehe A 9 - 1.3.10);                       A 8 - 1.3.5.2 Erheblich ist ein Versicherungsfall,
A 9 - 1.1    Kosten für die Abwendung und                 k) Kosten für provisorische Maßnahmen                    wenn der Schaden voraussichtlich 10.000 EUR
             Minderung des Schadens                          (siehe A 9 - 1.3.11);                                 übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort not-
a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose,         l) Mehrkosten durch Preissteigerungen                    wendig ist.
     die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den         (siehe A 9 - 1.3.12);
     Umständen nach zur Abwendung und Minde-              m) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so-        A 8 - 1.3.5.3 Fahrtmehrkosten werden für ein an-
     rung des Schadens für geboten halten durften            wie Stromverlust aus Stromspeichern                   gemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten
     oder die Sie auf unsere Weisung machen.                 (siehe A 9 - 1.3.13).                                 Urlaubsreisemittel, deren Art und Qualität, sowie der
b) Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen                                                                       Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort ent-
     unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall         A 9 - 1.3.1    Feuerlöschkosten                          spricht.
     abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu            Das sind Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für
     mindern, so leisten wir Aufwendungsersatz nur,       geboten halten durften (auch für Löschmittel), ein-      A 8 - 1.3.5.4 Sie sind verpflichtet, vor Antritt der
     wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-        schließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr      Rückreise an den Schadenort mit uns Kontakt aufzu-
     chen objektiven Betrachtung der Umstände ver-        oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis-    nehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen,
     hältnismäßig und erfolgreich waren oder die          tung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht    soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
     Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten.           nach den Bestimmungen über die Aufwendungen              Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gilt B - 2.3
c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,        zur Abwendung und Minderung des Schadens zu er-          (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
     können wir auch den Aufwendungsersatz nach           setzen sind.
     a) und b) entsprechend kürzen; dies gilt jedoch      Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leis-      A 8 - 1.3.5.5 Fahrtmehrkosten für die vorzeitige
     nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Wei-           tungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen,         Rückreise werden je Versicherungsfall bis
     sung entstanden sind.                                wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse          2.500 EUR übernommen.
d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Ent-            kostenfrei zu erbringen sind.
     schädigung für versicherte Sachen betragen zu-                                                                A 9 - 1.3.6   Kosten für Hotel- oder ähnliche
     sammen höchstens die Versicherungssumme je           Wir ersetzen Ihnen auch freiwillige Zuwendungen,                       Unterbringung
     vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, so-   die Sie an Personen geleistet haben, die sich bei der    Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder
     weit Aufwendungen auf unsere Weisung ent-            Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben, sofern           ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B.
     standen sind.                                        Sie diese Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung           Frühstück) vorzunehmen.
e) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß a)            mit uns abgestimmt haben.
     erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzu-                                                                Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die
     schießen.                                            A 9 - 1.3.2    Aufräumungskosten und Kosten              ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohn-
f) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun-                       für Verkehrssicherungsmaßnah-             bar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen
     gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen,                       men (Absperrkosten)                       bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
     die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung      a) Aufräumungs- und Abbruchkosten                        Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
     verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öf-           Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte      dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt
     fentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen              Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwen-           längstens für die Dauer von 180 Tagen. Die Ent-
     sind.                                                     dungen ein, um zerstörte und beschädigte Sa-        schädigung ist pro Tag auf 2 Promille der Versiche-
Schadenabwendungs- und Schadenminderungs-                      chen wegzuräumen, zum nächsten Ablage-              rungssumme bzw. auf 100 EUR begrenzt, soweit
kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind,                rungsplatz abzutransportieren und sie zu ver-       nicht etwas anderes vereinbart ist (es gilt die
werden unbegrenzt ersetzt (siehe A 1 - 12.3.2).                nichten.                                            Grenze, die für Sie die günstigste ist).
                                                          b) Verkehrssicherungsmaßnahmen
A 9 - 1.2    Kosten der Ermittlung und Feststel-               (Absperrkosten)                                     A 9 - 1.3.7     Transport- und Lagerkosten
             lung des Schadens                                 Das sind Kosten, die für die Abwendung einer        Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten
a)   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kos-           Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versiche-       Hausrat zu transportieren und zu lagern. Vorausset-
     ten für die Ermittlung und Feststellung eines             rungsortes entstehen, die durch den Eintritt ei-    zung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und
     von uns zu ersetzenden Schadens, sofern                   nes Versicherungsfalls besteht und zu deren         Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil
     diese den Umständen nach geboten waren.                   Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher    nicht zumutbar ist.
     Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Bei-               Vorschriften verpflichtet sind. Hierzu zählen       Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeit-
     stand hinzu, so werden diese Kosten nur er-               auch Kosten für das Absperren von Straßen,          punkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar
     setzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich ver-          Wegen und Grundstücken.                             oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der
     pflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden.     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf           Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für
b)   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,      50.000 EUR begrenzt.                                     die Dauer von 180 Tagen.
     können wir auch den Kostenersatz nach a) ent-
     sprechend kürzen.                                    A 9 - 1.3.3    Bewegungs- und Schutzkosten               A 9 - 1.3.8    Bewachungskosten
                                                          Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sa-
A 9 - 1.3 Weitere versicherte Kosten                      zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.               chen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohn-
Die folgenden Kosten werden nach den Regelungen           Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu             bar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige
in A 1 - 12.3.3 über die Versicherungssumme hinaus        dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder       Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
ersetzt bis zu 10 % der Versicherungssumme nach           wiederzubeschaffen.                                      Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
A 1 - 11.2.1 bis A 1 - 11.3.                                                                                       dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Siche-
                                                          A 9 - 1.3.4   Tierarztkosten                             rungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Das gilt
Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Ver-      Das sind Kosten, die entstehen, um die notwendige        längstens für die Dauer von 72 Stunden.
sicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefal-     Behandlung von Haustieren gemäß A 1 - 5.3.9 vor-
len sind:                                                 zunehmen. Voraussetzung ist, dass die Verletzun-         A 9 - 1.3.9    Schlossänderungskosten
a) Feuerlöschkosten (siehe A 9 - 1.3.1);                  gen unmittelbar durch den Versicherungsfall verur-       Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossände-
b) Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrs-             sacht wurden.                                            rungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass
     sicherungsmaßnahmen (Absperrkosten)                                                                           Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be-
     (siehe A 9 - 1.3.2);                                 A 9 - 1.3.5    Abbruch einer Urlaubsreise                findliche Wertschutzschränke durch einen Versiche-
c) Bewegungs- und Schutzkosten                            A 8 - 1.3.5.1 Wir erstatten die tatsächlich angefalle-   rungsfall abhandengekommen sind.
     (siehe A 9 - 1.3.3);                                 nen Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrt-
d) Tierarztkosten (siehe A 9 - 1.3.4)                     mehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubs-
e) Abbruch einer Urlaubsreise (siehe A 9 - 1.3.5)         reise, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit
f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen ei-
     (siehe A 9 - 1.3.6);                                 nes erheblichen Versicherungsfalls eine


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[Seite 21]
A 9 - 1.3.10   Reparaturkosten für Leitungswas-
               serschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswas-
serschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder
Tapeten repariert werden müssen.
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemie-
teten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung
entstanden ist.

A 9 - 1.3.11  Kosten für provisorische
              Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen
entstehen, um versicherte Sachen zu schützen
(z. B. wenn nach einem Versicherungsfall bis zur
Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und
Sicherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig ver-
schlossen werden müssen (z. B. Notverschalungen,
Notverglasungen).

A 9 - 1.3.12   Mehrkosten durch
               Preissteigerungen
Das sind Kosten, die durch Preissteigerungen ent-
stehen, die sich in der Zeit zwischen dem Eintritt des
Versicherungsfalls und der Wiederherstellung der
vom Schaden betroffenen Sachen ergeben.
Dies setzt voraus, dass Sie die Wiederherstellung
der vom Schaden betroffenen Sachen unverzüglich
veranlassen. Tun Sie dies nicht, ersetzen wir diese
Kosten nur in der Höhe, wie sie bei unverzüglicher
Wiederherstellung eingetreten wären.

A 9 - 1.3.13   Kosten für Wasser-, Gas- und
               Heizölverlust sowie Stromverlust
               aus Stromspeichern
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Was-
ser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls
bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehö-
ren auch Mehrkosten für Abwasser.
Erstattet werden auch die Kosten für den Stromver-
lust aus Stromspeichern/Akkus.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
2.500 EUR Euro begrenzt.
Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall
um eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gekürzt.
Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere
Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.


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■   Teil A – Abschnitt A 10
    Garantien der Barmenia


Dieser Abschnitt A 8 regelt diese
Garantien/Leistungen:
A 10 - 1   Künftige Bedingungsverbesserungen
A 10 - 2   Leistungsgarantie gegenüber
           GDV-Musterbedingungen
A 10 - 3   Garantie über die Erfüllung der vom
           Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
           fohlenen Mindestleistungsstandards


A 10 - 1    Künftige Bedingungsverbesserungen
            (Innovationsklausel)

Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
neue Versicherungsverträge die "Allgemeinen Versi-
cherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratver-
sicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-
Schutz)" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass
dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten
diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag
auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt
neu eintretenden Leistungsfälle.

A 10 - 2    Leistungsgarantie gegenüber
            GDV-Musterbedingungen

Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-
ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Haus-
ratversicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-
Schutz)" in keinem Punkt schlechter sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt-
schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in de-
ren jeweils gültigen Fassung.

A 10 - 3    Garantie über die Erfüllung der vom
            Arbeitskreis "Beratungsprozesse"
            empfohlenen Mindestleistungs-
            standards

Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung
zu Grunde liegenden "Allgemeinen Versicherungs-
bedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung
"Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-Schutz)" die
Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar-
beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand
10.10.2022) empfohlen wurden.
(Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.bera-
tungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Ver-
mittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Ar-
beitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleis-
tungsstandards für die Vermittler.)


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[Seite 23]
Teil B      Allgemeiner Teil der                        Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
            Hausratversicherung                         nen gefahrerheblichen Umstand, der                       löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                        – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Weitere Regelungen über allgemeine Rechte und                Versicherungsfalls,                                 vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Pflichten der Vertragsparteien, die gleicherma-         – noch für die Feststellung oder den Umfang un-          Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
ßen für alle Abschnitte des Teils A gelten:                  serer Leistungspflicht                              Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                        ursächlich war.                                          letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Ihre Obliegenheiten
                                                        Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir     B - 1.4      Anfechtung
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           nicht zu Leistungen verpflichtet.                        Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn                                                                Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht     B - 1.2.2 Kündigung                                      richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
erbringen.                                              Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil      gewollt beeinflusst worden ist.
                                                        die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
                                                        noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
B-1         Was bedeutet die vorvertragliche            trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
            Anzeigepflicht und welche Folgen            kündigen.                                                fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
            hat ihre Verletzung?                                                                                 spricht.
                                                        Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
B - 1.1        Vorvertragliche Anzeigepflicht           wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       B - 1.5      Erweiterung des Versicherungsschutzes
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Die Regelungen B - 1.1. bis B - 1.4 gelten entspre-
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         sen hätten.                                              fung erforderlich ist.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        B - 1.2.3 Vertragsänderung                               B - 1.6      Erweiterte Anerkennung
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil        Wir erkennen an, dass uns alle Umstände bekannt
                                                        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach          gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheb-
gefahrerheblichen Umständen, die wir                    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       lich waren, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind.
– aber noch vor Vertragsannahme                         sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
in Textform stellen.                                    unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-         B-2         Welche Obliegenheiten sind zu
                                                        teil.                                                                beachten?
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-     B - 2.1     Welche Obliegenheiten sind vor
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand         treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der                   Eintritt des Versicherungsfalls
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-      laufenden Versicherungsperiode (B - 5.1.1) Ver-                      zu beachten?
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       tragsbestandteil.
oder arglistig gehandelt.                                                                                        Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
                                                        Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
B - 1.2     Mögliche Folgen einer                       nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-     werden vereinbart:
            Anzeigepflichtverletzung                    los kündigen, wenn
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche      – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den               B - 2.1.1 Für Fahrräder (A 7) haben Sie den Kauf-
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.            Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder               beleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den
Wir können in einem solchen Fall                        – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-        Erwerb und die Identität (Hersteller, Typbezeich-
– vom Vertrag zurücktreten,                                  zeigten Umstand ausschließen.                       nung/Modell und die Rahmennummer) der versicher-
– den Vertrag kündigen,                                                                                          ten Sache belegen, zu beschaffen, aufzubewahren
– den Vertrag ändern oder                               Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung        und im Schadensfall auf Verlangen vorzulegen, so-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung               über die Vertragsänderung hinweisen.                     weit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden
     anfechten.                                                                                                  kann.
                                                        B - 1.3     Voraussetzungen für die Ausübung
B - 1.2.1 Rücktritt                                                 unserer Rechte                               B - 2.1.2 Wird das Gebäude, in dem sich die ver-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          sicherte Wohnung befindet, zum Zweck der Reno-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                    zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir         vierung oder Reparatur eingerüstet, Sie sind ver-
                                                        Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die      pflichtet, während der Zeit der Gerüststellung bei Ab-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                      Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen        wesenheit aus der Wohnung alle Fenster, Balkontü-
– weder eine vorsätzliche,                              haben.                                                   ren und dergleichen zu verschließen und alle Siche-
– noch eine grob fahrlässige                                                                                     rungen zu tätigen.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                        oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        B - 2.1.3 Einzuhalten sind
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt   gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         a) gesetzliche und behördliche sowie vertraglich
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     zeige kannten.                                                vereinbarte Sicherheitsanforderungen, die die
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-                                                                    versicherten Risiken zum Gegenstand haben
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-            oder sich auf diese beziehen;
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht      gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines       b) sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
sen hätten.                                             mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         Ist die Installation von Rauchmeldern bzw. eine
                                                        der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-          Nachrüstung des Gebäudes mit Rauchmeldern be-
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan-     machte Recht begründet, Kenntnis erhalten.               hördlich vorgeschrieben, werden wir uns bei Verlet-
genheit kein Versicherungsschutz.                                                                                zung dieser behördlichen Vorschrift bezüglich der
                                                        Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           vorschriftswidrigen Nichtinstallation der Rauchmel-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-       stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       der nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen.
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         Die mit einer Obliegenheitsverletzung verbundenen
gender Voraussetzung bestehen:                          tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        Rechtsfolgen ( B - 2.3) treten in diesem Fall nicht
                                                        frist noch nicht verstrichen ist.                        ein.


A 3643-04 07/2026                                                           Seite 23 von 30

[Seite 24]
B - 2.1.4   Welche vertraglich vereinbarten Sicher-     f)   Lassen Sie das Schadenbild so lange unverän-        B - 2.3.2 Unser Kündigungsrecht
            heitsanforderungen (zusätzliche Oblie-           dert, bis die Schadenstelle oder die beschädig-     Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-
            genheiten) haben Sie vor dem Versiche-           ten Sachen durch uns freigegeben worden sind.       letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
            rungsfall zu erfüllen?                           Sind Veränderungen unumgänglich, müssen             füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in
                                                             das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert        B - 2.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos
B - 2.1.4.1 Sicherheitsanforderungen                         (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sa-        kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb
             in der kalten Jahreszeit                        chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf-       eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenhei-        bewahrt werden;                                     Kenntnis erhalten haben, erklären.
ten gelten folgende Sicherheitsanforderungen:           g)   Geben Sie uns soweit möglich unverzüglich           Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-
Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung               jede Auskunft – auf Verlangen in Textform –,        weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor-
(Versicherungsort – siehe A 1 - 8) zu beheizen und           die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder    sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
dies genügend häufig zu kontrollieren.                       des Umfanges unserer Leistungspflicht erfor-
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen            derlich ist. Zusätzlich ist uns jede Untersuchung   B-3         Welche besonderen Umstände
und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und              über Ursache und Höhe des Schadens und                          erhöhen die Gefahr?
entleert zu halten.                                          über den Umfang unserer Entschädigungs-
                                                             pflicht zu gestatten;                               B - 3.1     Begriff der Gefahrerhöhung
B - 2.1.4.2 Vertraglich vereinbarte                     h)   Sie müssen uns angeforderte Belege einrei-          a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab-
             Sicherheitsanforderungen                        chen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zu-          gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich
Haben wir mit Ihnen zum Schutz vor Einbruch-                 gemutet werden kann;                                     vorhandenen Umstände so verändert werden,
diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch              i)   Für zerstörte oder abhandengekommene Wert-               dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder
und vor Raub besondere Sicherungen verein-                   papiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkun-             eine Vergrößerung des Schadens oder die un-
bart, werden die nachstehenden Sicherheitsan-                den müssen Sie unverzüglich das Aufgebots-               gerechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia
forderungen Vertragsbestandteil:                             verfahren einleiten und etwaige sonstige                 wahrscheinlicher wird.
a) Für die Zeit, in der sich niemand in der Woh-             Rechte wahren, insbesondere abhandenge-
     nung aufhält, müssen alle Schließvorrichtungen          kommene Sparbücher und andere sperrfähige                Keine Gefahrerhöhung durch Einrüstung des
     und vereinbarten Sicherungen betätigt werden.           Urkunden unverzüglich sperren lassen.                    Gebäudes
     Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzu-                                                                     Wir werden uns nicht auf eine Gefahrerhöhung
     schalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur    B - 2.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche             berufen, wenn das Gebäude, in dem sich die
     für sehr kurze Zeit verlassen wird. Dazu gehört    Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Oblie-           Ihre versicherte Wohnung befindet, zum Zweck
     z. B. der Gang zum häuslichen Briefkasten oder     genheiten gemäß B - 2.2.1 ebenfalls zu erfüllen –             der Renovierung oder Reparatur eingerüstet
     zur Mülltonne.                                     soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtli-           wird.
b) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Siche-       chen Umständen möglich ist.                                   Besondere Obliegenheiten zur Einrüstung des
     rungen und vereinbarten Einbruchmeldeanla-                                                                       Gebäudes finden Sie unter Ziffer B - 2.1.2.
     gen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu er-        B - 2.3     Welche Rechtsfolgen hat die
     halten; Störungen, Mängel und Schäden sind                     Verletzung von Obliegenheiten?               b)   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber
     unverzüglich zu beseitigen.                                                                                      nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahr-
                                                        B - 2.3.1    Nachteilige Auswirkungen auf unsere              erheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor
B - 2.2     Welche Obliegenheiten sind bei und                       Leistungspflicht                                 Vertragsschluss gefragt haben.
            nach Eintritt des Versicherungsfalls        Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies          c)   Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor,
            zu beachten?                                dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-          wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht
                                                        tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                       hat oder nach den Umständen als mitversichert
Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung         – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-               gelten soll.
nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher           zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              d)   Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
die folgenden Pflichten erfüllen:                       – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-              Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im
                                                            letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu           Sinne von a) und b) kann insbesondere dann
B - 2.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Ver-          kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der                 vorliegen, wenn
sicherungsfalls folgende Pflichten:                         Schwere des Verschuldens.                                 aa) sich ein Umstand ändert, nach dem bei
a) Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung                                                                            Antragstellung bzw. Angebotserstellung
     und Minderung des Schadens;                        Im Fall der Verletzung einer nach Eintritt des Versi-               gefragt worden ist,
     Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit        cherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklä-             bb) sich anlässlich eines Wohnungswechsels
     dies für Sie zumutbar ist, befolgen sowie Anwei-   rungsobliegenheit sind wir nur dann vollständig oder                (A 1 - 9) ein Umstand ändert, nach dem
     sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch –     teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch geson-                  bei Antragstellung bzw. Angebotserstel-
     einholen, wenn die Umstände dies gestatten.        derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax                 lung gefragt worden ist,
     Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag       oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen                 cc) vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermin-
     beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun-    haben.                                                              dert oder in nicht gebrauchsfähigem Zu-
     gen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermes-                                                                              stand sind. Das gilt auch bei einem Woh-
     sen zu handeln.                                    Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-                   nungswechsel (A 1 - 9).
b) Melden Sie uns den Schadeneintritt unverzüg-         cherungsschutz bestehen:
     lich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -,      Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-             Unbewohntsein des Versicherungsortes länger
     nachdem Sie von ihm Kenntnis erhalten haben;       keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.                 als 60 Tage
c) Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlun-          Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-             Ist der ansonsten ständig bewohnte Versiche-
     gen gegen das Eigentum unverzüglich der Poli-      keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,          rungsort länger als 60 Tage unbewohnt, stellt
     zei an; wenn diese Taten während einer             wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der              dies eine Gefahrerhöhung dar und ist daher un-
     Schiffs- oder Zugreise verübt wurden, machen       Obliegenheit                                                  verzüglich in Textform der Barmenia anzuzei-
     Sie Anzeige gegenüber dem authorisierten           – weder für den Eintritt oder die Feststellung des            gen.
     Bordpersonal;                                            Versicherungsfalls
d) Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich         – noch für die Feststellung oder den Umfang un-
     ein Verzeichnis der abhandengekommenen                   serer Leistungspflicht ursächlich war.
     Sachen ein;                                        Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig
e) Im Fall des Diebstahls eines Fahrrades (A 7 - 1)     verletzt haben.
     müssen Sie uns einen Nachweis dafür erbrin-
     gen, dass die gestohlene Sache nicht innerhalb
     von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls
     wieder herbeigeschafft wurde;


A 3643-04 07/2026                                                          Seite 24 von 30

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B - 3.2        Ihre Pflichten                             c)   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,           Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,
a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen                  aa) soweit Sie nachweisen, dass die Gefahr-        sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-
     Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine                    erhöhung nicht ursächlich für den Eintritt     men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-
     Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor-                      des Versicherungsfalls oder den Umfang         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des
     nahme durch einen Dritten gestatten.                          der Leistungspflicht war oder                  Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen
b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne un-                bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versiche-     Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
     sere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhö-                    rungsfalls die Frist für unsere Kündigung
     hung vorgenommen oder gestattet haben, so                     abgelaufen und eine Kündigung nicht er-        B - 4.3      Wegfall des versicherten Risikos
     müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.                   folgt war oder                                 Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-
c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer                  cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeit-      haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich
     Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen                 punkt der Gefahrerhöhung einen unseren         dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom
     eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen,               Geschäftsgrundsätzen entsprechenden er-        Wegfall des Risikos erfahren.
     nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.                   höhten Beitrag verlangen.                      Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben
                                                                                                                  können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur
B - 3.3      Kündigung oder Vertragsänderung                                                                      bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu
             durch uns                                    Beginn des Versicherungsschutzes/                       dem wir vom Wegfall erfahren.
a)   Kündigungsrecht                                      Dauer und Ende des Vertrages
     Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach B - 3.2 a),                                                            Als Wegfall des versicherten Risikos gilt die vollstän-
     können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn       B-4         Wann beginnt der Versicherungs-             dige und dauerhafte Auflösung des versicherten
     Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder grob                     schutz?                                     Hausrates,
     fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen                    Wann beginnt und wann endet                 a) wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung
     von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben                     der Vertrag?                                     aufgenommen werden;
     Sie zu beweisen.                                                                                             b) nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwoh-
     Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässig-      B - 4.1     Beginn des Versicherungsschutzes                 nung.
     keit, können wir unter Einhaltung einer Frist von    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-        c) Im Fall Ihres Todes endet das Versicherungs-
     einem Monat kündigen.                                cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie               verhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir über
     Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen           den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich              die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflö-
     nach B - 3.2 b) und c) bekannt, können wir den       nach Fälligkeit im Sinne von B - 5.2.1 zahlen.               sung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei
     Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem                                                                    Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht bis zu die-
     Monat kündigen.                                      Sofern Versicherungsschutz für die weiteren Natur-           sem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in dersel-
b)   Vertragsänderung                                     gefahren "Überschwemmung" und "Rückstau" (siehe              ben Weise nutzt wie Sie.
     Statt der Kündigung können wir ab dem Zeit-          A 6 - 1.7) vereinbart wurde, beginnt der Versiche-      Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des ver-
     punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Ge-           rungsschutz für diese Gefahren nicht vor dem Ablauf     sicherten Risikos.
     schäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten           der 14-tägigen Wartezeit (siehe A 6 - 1.7.3).
     Beitrag verlangen oder die Absicherung der er-
     höhten Gefahr ausschließen.                          B - 4.2     Dauer und Ende des Vertrages                Der Versicherungsbeitrag
     Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahr-        B - 4.2.1 Vertragsdauer
     erhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir         Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      B-5         Was müssen Sie bei der Beitragszah-
     die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so          gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                                   lung beachten?
     können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats                                                                            Was geschieht, wenn Sie einen
     nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-          B - 4.2.2 Stillschweigende Verlängerung                             Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
     tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung müs-    Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
     sen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinwei-       tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   B - 5.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
     sen.                                                 stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-                   Versicherungsteuer
                                                          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       B - 5.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
B - 3.4     Erlöschen unserer Rechte                      gung zugegangen ist.                                    barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-                                                                   jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
sung nach B - 3.3 erlöschen, wenn wir diese nicht in-     B - 4.2.3 Vertragsbeendigung                            der Versicherungsperiode: Sie beträgt
nerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand              endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung         bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
bestanden hat.                                                                                                    – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
                                                          Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver-        Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
B - 3.5        Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung     tragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in      ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche-          Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten     tens ein Jahr.
     rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver-   ist.
     pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach B - 3.2 a)   Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        B - 5.1.2 Versicherungsteuer
     vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese      Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
     Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt,   Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
     unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,         an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
     das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.       nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
     Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit       kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     B - 5.2       Zahlung und Folgen verspäteter
     haben Sie zu beweisen.                               Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist                   Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag
b) Nach einer Gefahrerhöhung nach B - 3.2 b)              von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         B - 5.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
     und c) sind wir für einen Versicherungsfall, der     Textform kündigen.                                                    Zahlung
     später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein-                                                               Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
     tritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen       B - 4.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall          der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
     sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzei-     Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können      Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
     gepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben Sie      Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung        Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
     Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt a)    ist in Textform zu erklären.                            zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
     Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungs-         Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
     pflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahr-        nen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen          des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
     erhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die            über die Entschädigung zugegangen sein.                 Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
     Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-                                                                    zahlen.
     kannt war.


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B - 5.2.2   Späterer Beginn des                          B - 5.3.4    Verlust des Versicherungsschutzes           B - 6.2      Beitrag oder Geschäftsgebühr bei
            Versicherungsschutzes                                     und Kündigung                                            Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-       Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-                      fehlendem versicherten Interesse
nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-      mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      B - 6.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-
cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.        – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru-
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung             kein Versicherungsschutz.                           fen, haben wir den auf die Zeit nach Zugang des Wi-
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im      – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             derrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten.
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.                 Frist einzuhalten.
                                                              Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-       B - 6.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete              nes Monats den angemahnten Betrag bezah-            unseren Rücktritt beendet,
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-           len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.                    fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und          Vertragsannahme in Textform gefragt haben,
                                                              Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-                nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
B - 5.2.3   Zahlung bei abweichendem                          schutz.                                                  bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu;
            Versicherungsschein                          Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-         rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste        lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit           angemessene Geschäftsgebühr zu.
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.               bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      B - 6.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch
                                                                                                                  unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-
B - 5.2.4 Rücktritt                                      B - 5.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-        endet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                    mandat, PayPal oder mit Kreditkarte als      Anfechtungserklärung zu.
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-                     Geschäftsgrundlage/
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir               Kündigungsrecht bei Widerruf                 B - 6.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,          Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet        abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
haben.                                                   oder von einer anderen Person durch ein SEPA-            Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
                                                         Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges In-
B - 5.2.5    Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah-      tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         teresse genommen ist, nicht entsteht.
             lung des Erst- oder Einmalbeitrags          dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt      Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht        werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.      gebühr verlangen.
zu dem nach B - 5.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-       deren Konto einzuziehen.                                 Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des                                                               Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur       B - 5.4.1 Ihre Pflichten                                 gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte     a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen           Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-              der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       begründenden Umständen erfahren.
folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-            Deckung aufweist.
macht haben.                                             b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       B-7           Änderung des Beitrags im
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie        von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-                     Vertragsverlauf
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                    lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
                                                              verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       B - 7.1      Anpassung des Beitrags auf Grund
B - 5.3     Zahlung und Folgen verspäteter                    nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                                des Lebensalters des Versicherungs-
            Zahlung/Folgebeitrag                         c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-                        nehmers
B - 5.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                  schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           Der Beitrag zur Hausratversicherung richtet sich un-
            Zahlung                                           Beitragseinzug                                      ter anderem nach Ihrem Lebensalter.
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-        Sobald Sie das 60. Lebensjahr vollenden, wird – mit
ten Zeitpunkt fällig.                                         derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug          Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres –
                                                              widerrufen, so können wir den Vertrag zum           der Beitrag,
B - 5.3.2 Verzug                                              Ende des laufenden Versicherungsmonats              – der sich der aus dem maßgeblichen tariflichen
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-          außerordentlich kündigen.                                Beitragssatz (einschließlich eventueller Bei-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine                                                                    tragszuschläge für besondere Gefahrverhält-
Mahnung von uns erhalten haben.                          B - 5.4.2 Änderung des Zahlungsweges                          nisse) errechnet,
                                                         Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            – für die jeweilige versicherte Gefahr
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        nach Maßgabe der folgenden Tabelle geändert:
verschuldet haben.                                       von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
                                                         trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir         Alters des        Versicherte Gefahr
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-     Versiche-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-       rungs-
standen ist (Ziffer B - 5.3.3).                          lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu          nehmers           ■ Feuer,      ■ Einfacher
                                                         verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-                         ■ Einbruch-     Fahrrad-
B - 5.3.3 Zahlungsfrist                                  gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-                         diebstahl/    diebstahl
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,                               Raub/
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert                            ■ Leitungs-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-                               wasser
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.              gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug                             ■ Sturm/Hagel
                                                         können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                                                                                         Beitragsnachlass (-)/
sie folgende Informationen enthält:                      B-6         Beitrag bei vorzeitiger
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die                       Vertragsbeendigung                            ab 60 Jahre            - 17,16 %         - 25,00 %
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            B - 6.1      Allgemeiner Grundsatz
      nach B - 5.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-    Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
      bunden sind.                                       soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
                                                         spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
                                                         des Versicherungsschutzes entspricht.


A 3643-04 07/2026                                                          Seite 26 von 30

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B - 7.2     Grundlagen für eine Beitragsanpas-          B - 7.2.3    Recht auf Beitragserhöhung/                  B - 8.2       Rechtsfolgen der Verletzung der
            sung ohne Änderung des Versiche-                         Pflicht zur Beitragssenkung                                Anzeigepflicht
            rungsschutzes                               a)   Sofern die Neukalkulation eine Erhöhung des          Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach B - 8.1 vor-
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Scha-            Beitrags ergibt, sind wir berechtigt, den Beitrag    sätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in
denaufwendungen, der Kosten (insbesondere der                für die bestehenden Verträge anzupassen.             B - 2.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi-
Provisionen, der Sach- und Personalkosten, des          b)   Im Fall einer sich aus der Neukalkulation erge-      gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-
Aufwands für die Rückversicherung), des Gewinn-              benden Beitragsreduzierung sind wir verpflich-       tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir
ansatzes und der Feuerschutzsteuer kalkuliert.               tet, den Beitrag für die bestehenden Verträge        vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der
                                                             anzupassen.                                          anderen Versicherung erhalten haben.
B - 7.2.1 Prüfung/Neukalkulation der Beiträge
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für   B - 7.2.4 Grenzen einer Beitragsänderung                  B - 8.3       Haftung und Entschädigung bei
bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen          a) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des                           Mehrfachversicherung
und - wenn die Entwicklung der Schadenaufwendun-             Beitrags weniger als drei Prozent (Bagatell-         a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse ge-
gen, der Feuerschutzsteuer und der den Verträgen             grenze), besteht kein Anpassungsrecht und                 gen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen
zurechenbaren Kosten es erforderlich macht - an              auch keine Anpassungsverpflichtung.                       die Versicherungssummen zusammen den Ver-
diese Entwicklung anzupassen.                           b) Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der              sicherungswert oder übersteigt aus anderen
                                                             Beitrag für den gleichen Versicherungsschutz              Gründen die Summe der Entschädigungen, die
Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berech-            für neu abzuschließende Verträge (bei gleichen            von jedem Versicherer ohne Bestehen der an-
nung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit          risikotechnischen Voraussetzungen).                       deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge-
unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsver-       In diesen Fällen kann eine festgestellte, aber nicht           samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung
trägen sicherzustellen.                                 durchgeführte Erhöhung bzw. Verminderung des                   vor.
                                                        Beitrags nach B - 7.2.5 auf die nächste Überprüfung       b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt-
Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Bei-      vorgetragen werden.                                            schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag
trag mindestens alle 5 Jahre - gerechnet ab                                                                            aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach
01.01.2026 - neu kalkuliert.                            B - 7.2.5    Spätere Berücksichtigung von festge-              seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im
                                                                     stellten erforderlichen, aber nicht durch-        Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen
B - 7.2.2 Regeln der Prüfung/Neukalkulation                          geführten Änderungen                              entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der     Im Fall einer sich aus der Neukalkulation ergeben-             entsprechend, wenn die Verträge bei demsel-
bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die          den Beitragserhöhung kann diese für die nächste                ben Versicherer bestehen.
voraussichtliche künftige Entwicklung des Schaden-      Überprüfung vorgetragen werden.                                Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen
bedarfs.                                                Das gilt auch, wenn erforderliche Veränderungen                Versicherungsverträgen Entschädigung für den-
                                                        des Beitrags festgestellt, aber bei einer Beitragsan-          selben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch
Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen un-       passung nicht berücksichtigt werden, weil sie                  aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise,
ternehmenseigene und unternehmensübergreifende          – unterhalb der Bagatellgrenze von drei Prozent                dass die Entschädigung aus allen Verträgen
Daten in Betracht; unternehmensübergreifende Da-            liegen (siehe B - 7.2.4 a)),                               insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge-
ten werden u.a. vom Gesamtverband der Deutschen             oder                                                       samtbetrag der Versicherungssummen, aus de-
Versicherungswirtschaft e. V. bzw. von der Bundes-      – die Neuvertragsbeiträge im Sinne von                         nen die Beiträge errechnet wurden, nur in die-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur       B - 7.2.4 b) überschreiten.                                sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Verfügung gestellt.                                                                                                    Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen
                                                        Auf Grund des in Absatz 1 geregelten Vortrags kön-             ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass
Sind Teile des Gesamtbestands aller versicherten        nen zunächst ungenutzte bzw. unberücksichtigte Er-             aus allen Verträgen insgesamt keine höhere
Risiken nach objektiven risikobezogenen Kriterien       höhungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt                Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Ge-
voneinander abgrenzbar, kann die Ermittlung des         werden. Reduzierungen werden zwingend nachge-                  samtbetrag der Versicherungssummen in die-
Anpassungsbedarfs durch eine gesondert zu kalku-        holt, sobald die Bagatellgrenze überschritten wurde.           sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
lierende Zusammenfassung erfolgen, welche mathe-                                                                  c)   Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der
matisch-statistischen und geographischen Verfahren      B - 7.2.6 Wirksamwerden der Anpassung                          Absicht geschlossen, sich dadurch einen
folgt. Solche Zusammenfassungen kommen z. B. bei        Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-              rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
den Kriterien „Nutzungsart“, „Gebäudetyp“, „Alter“,     rungsjahres einmal anpassen.                                   fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene
„Versicherungssumme“ und die „Geographische             Wir teilen Ihnen eine Beitragserhöhung spätestens              Vertrag nichtig.
Lage des Gebäudes“, in dem sich der versicherte         einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und wei-                 Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,
Hausrat befindet, in Betracht. Auch sind wir berech-    sen Sie auf Ihr Kündigungsrecht (siehe B - 7.2.7)              zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen-
tigt, hierbei diejenigen Versicherungsverträge zu-      hin.                                                           den Umständen Kenntnis erhalten.
sammenzufassen, die nach versicherungsmathema-
tischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikover-      B - 7.2.7   Ihr Kündigungsrecht im Fall einer Bei-        B - 8.4     Beseitigung der Mehrfachversicherung
lauf erwarten lassen.                                               tragserhöhung                                 a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr-
                                                        Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-                   fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis
Die Neukalkulation ist stets auf der Basis einer aus-   sungsrechts nach B - 7.2 den Beitrag, ohne dass                von dem Entstehen der Mehrfachversicherung
reichend großen Zahl abgrenzbarer Risiken durchzu-      sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert,              geschlossen, können Sie verlangen, dass der
führen. Sie muss darüber hinaus die anerkannten         können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats                  später geschlossene Vertrag aufgehoben oder
Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ver-         nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhö-               die Versicherungssumme unter verhältnismäßi-
sicherungstechnik berücksichtigen.                      hung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,               ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag
                                                        frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bei-            herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi-
Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder be-          tragserhöhung wirksam geworden wäre.                           cherung nicht gedeckt ist.
triebsnotwendiger Veränderungen des Sicherheits-                                                                       Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab-
kapitals dürfen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung         Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet                 setzung der Versicherungssumme und Anpas-
der bisher kalkulierten Verzinsung dieses Kapitals      kein Kündigungsrecht.                                          sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt
mit in die Neukalkulation einbezogen werden.                                                                           wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
                                                        B-8         Mehrere Versicherer,                          b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen-
Veränderungen des Gewinnansatzes und der Provi-                     Mehrfachversicherung                               den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch
sionssätze bleiben bei der Neukalkulation außer Be-                                                                    entstanden ist, dass nach Abschluss der meh-
tracht.                                                 B - 8.1      Anzeigepflicht                                    reren Versicherungsverträge der Versiche-
                                                        Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen              rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die
                                                        dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Ver-         mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig
                                                        sicherer die andere Versicherung unverzüglich mit-             oder im Einvernehmen der Versicherer ge-
                                                        zuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche-          schlossen worden, können Sie nur die verhält-
                                                        rer und die Versicherungssumme anzugeben.                      nismäßige Herabsetzung der Versicherungs-
                                                                                                                       summen und der Beiträge verlangen.


A 3643-04 07/2026                                                          Seite 27 von 30

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B-9         Überversicherung                             Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung             B - 15.1       Unwirksamkeit einzelner Regelungen
                                                         durch uns soweit erforderlich mitzuwirken.                  Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des           Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir      ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
versicherten Interesses erheblich, so können sowohl      zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge   – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der     dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kön-                Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
Überversicherung die Versicherungssumme mit so-          nen. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der               oder
fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des        Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in        – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei-       einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-                     die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha-        chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das              trifft oder
ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit          Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen           – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.                Sie.                                                              dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
                                                                                                                           dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge-        B - 12       Repräsentanten                                       den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver-                                                                          tungsakts.
mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.   Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten              – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu        Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.                            haltsgleiche Regelung in den Hausratversiche-
dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-         Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal-                rungsbedingungen eines anderen Versicherers
ständen Kenntnis erhalten.                               tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen,                 durch eines der genannten Ereignisse unwirk-
                                                         nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu han-                   sam geworden ist.
B - 10      Versicherung für fremde Rechnung             deln.
                                                                                                                     B - 15.2    Störung des Gleichgewichts zwischen
B - 10.1    Rechte aus dem Vertrag                       B - 13       Vollmacht des Versicherungs-                               Leistung und Gegenleistung
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen                        vertreters                                     Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)                                                                 standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem            B - 13.1    Erklärungen von Ihnen                           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi-        Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,         in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den      von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzu-                keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
Versicherungsschein besitzt.                             nehmen betreffend                                           Lücke.
                                                         a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi-
B - 10.2    Zahlung der Entschädigung                         cherungsvertrages;                                     B - 15.3      Keine Schlechterstellung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie          b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-             Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine            schließlich dessen Beendigung;                         zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann        c) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-               anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-           schluss des Vertrages und während des Versi-           ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
mung verlangen.                                               cherungsverhältnisses.                                 Regelungen.

B - 10.3     Kenntnis und Verhalten                      B - 13.2   Erklärungen von uns                              B - 15.4     Durchführung der Anpassung
a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von            Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,         Die nach B - 15.1 bis B - 15.3 zulässigen Änderun-
     rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versi-     Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine            gen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und
     cherung für fremde Rechnung auch die Kennt-         oder deren Nachträge zu übermitteln.                        erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
     nis und das Verhalten des Versicherten zu be-                                                                   Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
     rücksichtigen.                                      B - 14       Was ist bei Mitteilungen an uns zu             Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
     Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des                   beachten? Was gilt bei Änderung                Ihr Kündigungsrecht nach B - 15.5 hinweisen.
     Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr                    Ihrer Anschrift?
     Interesse das Verhalten und die Kenntnis des                                                                    B - 15.5    Kündigung
     Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der         B - 14.1     Formvorgaben                                   Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
     Versicherte Ihr Repräsentant ist.                   Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und        passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es            soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-            halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
     nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen         stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen         lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
     abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht          und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-           hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
     möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig    treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,         der Bedingungsanpassung.
     zu benachrichtigen:                                 in Textform abzugeben.
c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es                                                                        B - 16      Wann verjähren die Ansprüche aus
     dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auf-          B - 14.2    Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-                    diesem Vertrag?
     trag des Versicherten geschlossen und uns           gende Stellen gerichtet werden:
     nicht darüber informiert haben.                     – an unsere Hauptverwaltung oder                            B - 16.1     Gesetzliche Verjährung
                                                         – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.        Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B - 11      Übergang von Ersatzansprüchen                     Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus       jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                              Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen              sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
B - 11.1     Übergang von Ersatzansprüchen                    Nachträgen.                                            chen Gesetzbuchs.
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir        B - 14.3      Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie         B - 16.2    Aussetzung der Verjährung
den Schaden ersetzen.                                    uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend        gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-            uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
gemacht werden.                                          len, gilt Folgendes:                                        hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person,       Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als         dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher      zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre           in Textform zugeht.
Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht        letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
geltend machen, es sei denn, diese Person hat den        Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres             B - 17      Welches Gericht ist zuständig?
Schaden vorsätzlich verursacht.                          Namens nicht mitteilen.
                                                                                                                     B - 17.1    Für Klagen aus dem Versicherungsver-
B - 11.2    Obliegenheiten zur Sicherung von             B - 15       Bedingungsänderung                             trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
            Ersatzansprüchen                                                                                         – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche-       Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-             oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-          sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende                 trag zuständig ist.
achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften        Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen            – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-
zu wahren, und nach Übergang des                         (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach                       nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
                                                         B - 15.1 bis B - 15.3 erfüllt sind:                              wöhnlichen Aufenthalts.

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B - 17.2   Für Klagen aus dem Versicherungsver-        B - 21.2     Versicherungsaufsicht
trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder,    Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht     treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.              abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                       zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
B - 18      Welches Recht findet Anwendung?            ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
                                                       Bundesanstalt für
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.               Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                       Sektor Versicherungsaufsicht
B - 19      Versicherungsjahr                          Graurheindorfer Str. 108
                                                       53117 Bonn
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.             E-Mail:      poststelle@bafin.de
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-     Internet: https://www.bafin.de
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-      Tel.:        0800 2 100 500
nen Zeitpunkt.                                         (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Ausnahme:                                              Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgende ge-
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-   bührenpflichtigen Rufnummer: +49 228 299 70 299.
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-       B - 21.3   Rechtsweg
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weils ganze Jahre.                                     weg zu beschreiten.

    Beispiel:
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

B - 20      Sanktions-/Embargoklausel

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

B - 21      Wenn Sie mit uns einmal nicht
            zufrieden sind

B - 21.1     Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Versiche-
rungsombudsmann e. V. wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.:        0800 3696000
Fax:         0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.:       +49 30 20605899
Fax:        +49 30 20605898.

Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.


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