# DA Direkt PrivatSchutz Komfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-da-direkt-komfort.php
- Rechtlicher Träger: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-da-direkt-komfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [DA Direkt Verbraucher- und Produktinformationen PrivatSchutz Hausrat mit VHB 2026](https://www.da-direkt.de/zurichinsur200c-zwpdadd1dc-prodf075-c74a/media/project/zurich-headless/dadirekt/website/dateien-pdf/hausratversicherung/da-direkt_verbraucherinformationen_ps-hausrat.pdf?sc_lang=de-de), Fassung PrivatSchutz Hausrat, Deckungskonzept 04/2026 mit VHB und Klauseln

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, aber abhängig von der Angabe der qm-Wohnfläche und dem tatsächlich nachgewiesenen Schaden. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene | 12.6.1, Seite 30 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). | 4.1, Seite 26 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. | 12.7, Seite 31 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | In Erweiterung von Ziff. 10.3.2 VHB verzichten wir auf die Kürzung der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. | HR030-02, Seite 47 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bezeichnete Wohnung. | 1.4.1, Seite 21 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nein | Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und den Leistungsinhalten mindestens den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen | 39, Seite 38 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nein | Bietet ein anderer Versicherer eine Hausratversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen als wir an | 43, Seite 39 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nein | Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. | Klauseln, Vorbemerkung, Seite 49 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | 2.1.1, Seite 21 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. | 2.3.2, Seite 22 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. | 2.5, Seite 22 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis zur Versicherungssumme | In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Brandschäden leisten wir Entschädigung auch für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden. | 2.1.2, Seite 21 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen, die nicht von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden. | 2.4.2, Seite 22 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch | 2.2.2, Seite 21 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt. | 2.6.1, Seite 21 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | 2.8.1, Seite 22 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der nach Ziff. 2.6.1, 2.6.5 oder 2.6.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort (Ziff. 1.4) eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. | 2.7, Seite 22 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. | 2.9.1, Seite 22 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | Aquarien oder Wasserbetten | 2.9.1 f), Seite 22 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. | 3.3.14, Seite 25 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). | 2.10.1, Seite 23 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch | 2.11.1, Seite 23 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. | 2.11.2, Seite 23 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | 2.11.3, Seite 23 |
| Erdsenkung | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. | 2.11.4, Seite 23 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | 2.11.5, Seite 23 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | 2.11.6, Seite 23 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. | 2.11.7, Seite 23 |
| Vulkanausbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen. | 2.11.8, Seite 23 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 3.500 € | Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. | 2.11.9.2, Seite 23 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis zur Versicherungssumme | In Ergänzung zum Versicherungsschutz von Einbruchdiebstahl leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an Ihren Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes sowie Fahrradanhängern durch Diebstahl entstehen. | 2.6.7.1, Seite 22 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Sie haben das Fahrrad/E-Bike und den Fahrradanhänger durch je ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. | 2.6.7.5 a), Seite 22 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt | 1.2.3.5, Seite 20 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja, bis 500 € | Weiterhin leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Poolrobotern und Grillgeräten, die sich auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes befinden. | HR020-01, Seite 46 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis 1.000 € | In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Kinder- und Bollerwagen | HR017-02, Seite 46 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis 500 € | In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Waschen, Trocknen oder Lüften vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung auf dem Versicherungsgrundstück befindet. | HR019-01, Seite 46 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 1.000 € | Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener | HR014-03, Seite 46 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nein | Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. | Klauseln, Vorbemerkung, Seite 49 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja, bis 5.000 € | während einer Schiffs- oder Zugreise durch Aufbrechen einer ausschließlich von Ihnen | HR031-01, Seite 47 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. | 3.7, Seite 25 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 1.000 € | 2.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt | 3.8 a), Seite 25 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken | 3.8 b), Seite 25 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken | 3.8 b), Seite 25 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis 25.000 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. | 3.7, Seite 25 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. | 3.6.7, Seite 25 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis 20.000 € | Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Beträge | 5.6, Seite 26 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Welche Anzahl an Tagen als "vorübergehend" zu betrachten ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. | 5.1, Seite 26 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. | 5.4, Seite 26 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 1.000 € | Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener | HR014-03, Seite 46 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis zur Versicherungssumme | so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend, auch wenn ein eigener Hausstand gegründet wurde. | 5.2.2, Seite 26 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigung ist je Tag auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. | 3.3.4, Seite 24 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 5.000 € | In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die Fahrtmehrkosten, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheblichen Versicherungsfalles Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen | HR028-01, Seite 47 |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz | 3.3.1, Seite 24 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. | 3.3.2, Seite 24 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. | 3.3.3, Seite 24 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzbehältnisse durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | 3.3.6, Seite 24 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind. | 3.3.8, Seite 24 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | sind die Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. | 3.3.5, Seite 24 |
| Sachverständigenkosten | nein | Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. | Klauseln, Vorbemerkung, Seite 49 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch entstehen, dass eine Kühl- oder Tiefkühlanlage durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt. | 3.3.12, Seite 25 |
| Datenrettungskosten | ja, bis 500 € | In Abänderung von Ziff. 6.2 VHB leisten wir Entschädigung für die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich angefallenen und notwendigen Kosten der technischen Wiederherstellung | HR046-01, Seite 47 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. | 2.13, Seite 24 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja, bis zur Versicherungssumme | Glaskeramik-, Ceran-, Induktionskochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist; | 1.3.1, Seite 20 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nein | Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. | Klauseln, Vorbemerkung, Seite 49 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis 500 € | Weiterhin leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Poolrobotern und Grillgeräten, die sich auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes befinden. | HR020-01, Seite 46 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Kanus, Stand-up-Paddle Boards, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte; | 1.2.3.6, Seite 20 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder dem Beruf oder Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; | 1.2.3.8, Seite 20 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind und die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben (z. B. Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen). | 1.2.3.1, Seite 20 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja, bis zur Versicherungssumme | in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von Ihnen handelt | 1.2.3.4, Seite 20 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. | 27.1, Seite 34 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ja | übernehmen wir für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz. | 38.1, Seite 38 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | 16.2, Seite 31 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; | 9.1.5, Seite 29 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. | 8.1.4, Seite 28 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt | 7.1, Seite 28 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | ja | Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hiervon ausgenommen sind Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen; | 6.3.1.1, Seite 27 |

## Volltext der Bedingungen: DA Direkt Verbraucher- und Produktinformationen PrivatSchutz Hausrat mit VHB 2026

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 Hausrat- und Glasversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

 Versicherer: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft                             Produkt: Hausrat- und Glas-
 Sitz der Niederlassung: Frankfurt am Main (HRB 112118)                                                   versicherung

Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Hausrat- und Glasversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige
Darstellung).
Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen (Vertragserklärungen
[Angebot/Antrag], Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen) enthalten.
Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen
ersetzt.


Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Hausrat- und Glasversicherung

              Was ist versichert?                                                    Was ist nicht versichert?

              Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen                              Das Gebäude selbst bzw. Gebäudebestandteile
              von versicherten Sachen:
                                                                                        Kraftfahrzeuge und deren Teile/Zubehör
                    Alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten
                    Nutzung dienen (Gebrauch bzw. Verbrauch)                            Luft- und Wasserfahrzeuge
                    Einrichtung (z. B. Möbel)
                                                                                        Hausrat von Mietern und Untermietern
                    Wertsachen (z. B. Bargeld)
                                                                                        Sachen, für die eine Spezialversicherung besteht
              Durch:                                                                    (z. B. Musikinstrumente)

                    Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion,                               In der Glasversicherung sind Beleuchtungskörper,
                    Überspannungsschäden durch Blitz)                                   optische Gläser, Hohlgläser, Handspiegel und
                    Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach                        Geschirr nicht versichert.
                    Einbruchdiebstahl
                    Leitungswasser
                    Sturm/Hagel                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                    Innere Unruhen, Streik/Aussperrung                                  Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern.
                    Weitere Elementargefahren                                           Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag
                                                                                        verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem
                    Glasbruch                                                           Versicherungsschutz ausgenommen, zum Beispiel:
              sofern die genannte Gefahr im Versicherungsschein
              vereinbart ist.                                                           Vorsätzliche Schadenherbeiführung
                                                                                        Schäden durch Kriegsereignisse.
                    Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, aber
                    abhängig von der Angabe der qm-Wohnfläche
                    und dem tatsächlich nachgewiesenen Schaden.

                    Für Wertsachen gibt es spezielle
                    Entschädigungsgrenzen


              Wo bin ich versichert?

              Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsschein (inkl. Nachträge) bezeichneten Wohnung innerhalb der
              Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Außenversicherung bieten wir weltweiten Versicherungsschutz an.


DA Direkt_PS_Hausrat_0426_IPID_087_0426                                                                                          Seite 1 von 2

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Welche Verpflichtungen habe ich?

•   Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
•   Die im Angebot enthaltenen Fragen sind unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
•   Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des
    Vertrages ergeben (auch z. B. wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung über den im Versicherungsschein genannten
    Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt).
•   Führen Sie Verzeichnisse für Wertpapiere, sonstige Urkunden und Sammlungen.

Im Schadenfall

•   Zeigen Sie uns jeden Schadenfall rechtzeitig an.
•   Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
•   Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr und schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn.
•   Reichen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder
    beschädigten Sachen ein.
•   Sie sind im Rahmen Ihrer Möglichkeiten verpflichtet, für die Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens zu sorgen.


Wann und wie zahle ich?

Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Sie können uns auch
ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für
entsprechende Deckung auf Ihrem Konto.


Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgt.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf
kündigen.
Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch
vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben.
Ferner können Sie auch nach einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitiger Anpassung des Versicherungsumfangs kündigen.


                                                                                                                       Seite 2 von 2

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                                        Deckungskonzept Hausratversicherung
                                        PrivatSchutz 04/2026

                                        Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar.
                                        Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich
                                        aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten
                                        Versicherungsbedingungen und Klauseln.


                                        Versicherte Gefahren                                                Versicherungsschutz
                                                                              Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                                                         sofern versichert

                                        Feuer (F), Einbruchdiebstahl, Raub,                                                                         
                                        Vandalismus (ED),
                                        Leitungswasser (LW),
                                        Sturm, Hagel (St/H)

                                        Weitere Elementargefahren (EL):                                     einschließbar     einschließbar     einschließbar

                                        Überschwemmung, Erdbeben,                                           3.500 EUR SB      3.500 EUR SB      3.500 EUR SB
                                        Erdsenkung, Erdrutsch,
                                        Schneedruck, Lawinen,                                               Wahl-             Wahl-             Wahl-
                                        Vulkanausbruch, Rückstau                                            möglichkeit SB:   möglichkeit SB:   möglichkeit SB:
                                                                                                            • 2.500 EUR       • 2.500 EUR       • 2.500 EUR
                                        (nicht versicherbar, wenn                                           • 1.500 EUR       • 1.500 EUR       • 1.500 EUR
                                        unerwünschtes Risiko gemäß Tarif)                                   • 750 EUR         • 750 EUR         • 750 EUR
                                                                                                                              • 500 EUR         • 500 EUR
                                                                                                                                                • 0 EUR

                                        Innere Unruhen,                                                                                             
                                        Streik/Aussperrung

                                        Glasbruch                                                           einschließbar     einschließbar     einschließbar


                                        Selbstbeteiligung
                                                                              Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
DA Direkt_PS Hausrat_0426_DK_082_0426


                                                                                         sofern versichert

                                        Selbstbeteiligung je                                                wählbar           wählbar           wählbar
                                        Versicherungsfall                                                   HR:0/150/         HR: 0/150/        HR: 0/150/
                                                                                                            250/500/          250/500/          250/ 500/
                                                                                                            1.000 EUR         1.000 EUR         1.000 EUR

                                                                                                            Glas: 150 EUR     Glas: 150 EUR     Glas: 150 EUR


                                                                                           Seite 1 von 15

[Seite 4]
Versicherte Sachen                                                    Entschädigungsgrenze
                                        Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                   sofern versichert

Ihr Hausrat zum Neuwert                            Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                      Höhe              Höhe              Höhe

Ihre Garagen und Carports am                       Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Versicherungsort (politische                                          Höhe              Höhe              Höhe
Gemeinde des Versicherungsortes)
oder einer daran angrenzenden
Gemeinde

Ihre Sachen in ausschließlich                      Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
beruflich oder gewerblich genutzten                                   Höhe              Höhe              Höhe
Büroräumen in Ihrer Wohnung

Ihre Sachen in Bankgewahrsam            HR002-02   F, ED, LW, St/H,          –                –                 40.000 EUR
                                                   EL

Ihre Haustiere, die regelmäßig                     Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
artgerecht in Ihrer Wohnung gehalten                                  Höhe              Höhe              Höhe
werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel)

Fahrräder mit Trethilfe oder                       Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.),                                 Höhe              Höhe              Höhe
sofern die Höchstgeschwindigkeit 25
km/h nicht übersteigt und die
Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW
beträgt, selbstfahrende
Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-
Karts, Modell- und Spielfahrzeuge
(ausgenommen
versicherungspflichtige Fahrzeuge)

Ihre als Mieter/                                   Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Wohnungseigentümer beschafften/                                       Höhe              Höhe              Höhe
übernommenen Einbauten,
Einbaumöbel und Einbauküchen

Balkonkraftwerke und                    HR065-01   Alle               –                 –                 in unbegrenzter
Kleinwindkraftanlagen                                                                                     Höhe
inkl. Batteriespeicher


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[Seite 5]
Wertsachen in Ihrer                                                   Entschädigungsgrenze
ständig bewohnten Wohnung
                                        Klauseln   Gefahren,         Basis               Komfort       Top
                                                   sofern versichert

Ihr Bargeld und Ihre auf Geldkarten                Alle                      1.000 EUR       1.000 EUR 2.000 EUR,
(z.B. Chipkarten) geladenen Beträge                                                                    erhöhbar

Ihre Urkunden, Sparbücher und                      Alle               summarisch         summarisch    summarisch
Wertpapiere, Schmucksachen,                                           15.000 EUR,        25.000 EUR,   50.000 EUR,
Edelsteine, Perlen, Briefmarken,                                      erhöhbar           erhöhbar      erhöhbar
Münzen, Medaillen und Armband-,
Taschen- und Kettenuhren (ab einem
Einzelwert von 1.000 EUR), sowie alle
Sachen aus Gold und Platin

Hinweis:
Für vorhandene Werte über 30.000
EUR sind die Verschlussvorschriften
zu beachten.

Ihre Pelze, Sammlungen,                            Alle               summarisch         summarisch    summarisch
handgeknüpfte Teppiche und                                            15.000 EUR,        25.000 EUR,   50.000 EUR,
Gobelins, Kunstgegenstände, alle                                      erhöhbar           erhöhbar      erhöhbar
Sachen aus Silber, Sachen die über
100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von
Möbelstücken


Wertsachen in Ihrer                                                   Entschädigungsgrenze
Zweitwohnung
                                        Klauseln   Gefahren,         Basis               Komfort       Top
                                                   sofern versichert

Ihre Sammlungen,                                   Alle               summarisch         summarisch    summarisch
Kunstgegenstände, alle Sachen aus                                     15.000 EUR,        25.000 EUR,   50.000 EUR,
Silber, Sachen die über 100 Jahre alt                                 erhöhbar           erhöhbar      erhöhbar
sind (Antiquitäten), jedoch mit
Ausnahme von Möbelstücken


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[Seite 6]
Erweiterungen des Hausrats                                             Entschädigungsgrenze

                                       Klauseln   Gefahren,         Basis                Komfort           Top
                                                  sofern versichert

Ihre gewerblichen                                 Alle                      5.000 EUR        5.000 EUR           5.000 EUR
Musterkollektionen und
Handelswaren am Versicherungsort

Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen bei   HR003-02   LW                         –                 –                  500 EUR
einem Rohrbruch oder einem Bruch
Ihrer Armaturen

Diebstahl, Zerstörung oder             HR005-01   ED                         –                 –           in unbegrenzter
Beschädigung Ihrer                                                                                         Höhe
Sicherungsanlagen


Weitere Einschlüsse                                                    Entschädigungsgrenze
                                       Klauseln   Gefahren,         Basis                Komfort           Top
                                                  sofern versichert

Überspannungsschäden durch Blitz                  F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Nutzwärmeschäden                                  F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Seng- und Schmorschäden                           F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Rauch- und Rußschäden                             F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Implosionsschäden                                 F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Verpuffungsschäden                                F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                       Höhe              Höhe              Höhe

Schäden durch                                     F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Überschalldruckwellen                                                  Höhe              Höhe              Höhe

Schäden durch den Anprall oder                    F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner                                   Höhe              Höhe              Höhe
Teile oder seiner Ladung

Schäden durch den Anprall von                     F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Schienen-, Straßen- oder                                               Höhe              Höhe              Höhe
Wasserfahrzeugen


                                                      Seite 4 von 15

[Seite 7]
                                        Klauseln   Gefahren,            Basis             Komfort           Top
                                                   sofern
                                                   versichert

Schäden durch den Anprall oder                     F                    in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Absturz eines unbemannten                                               Höhe              Höhe              Höhe
Flugkörpers, seiner Teile oder seiner
Ladung


Schäden durch Meteoriten und            HR073-01   F                            –               –           in unbegrenzter
Weltraumschrott                                                                                             Höhe


Schäden durch niederfallende            HR007-01   Alle                         –               –           in unbegrenzter
Bäume und Äste, Laternenpfähle                                                                              Höhe
oder Telefonmasten

Schäden an Gefrier- und Kühlgut                    Alle                 in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
durch unvorhersehbaren                                                  Höhe              Höhe              Höhe
Stromausfall

Schäden an Ihren versicherten           HR069-01   F                            –               –           in unbegrenzter
Sachen auf dem                                                                                              Höhe
Versicherungsgrundstück durch                      St/H                         –               –           10.000 EUR
Feuer, Sturm/ Hagel und weitere                    EL                           –               –           50.000 EUR
Elementargefahren

Transportmittelschaden                  HR070-01                                –               –                 3.000 EUR


Leistungserweiterungen
                                        Klauseln   Gefahren,         Basis                Komfort           Top
                                                   sofern versichert

Verzicht auf den Einwand der groben     HR030-02   Alle                         –         in unbegrenzter   in unbegrenzter
Fahrlässigkeit                                                                            Höhe              Höhe

Verzicht auf die Anrechnung einer                  Alle                         60 Tage        120 Tage            180 Tage
Gefahrerhöhung bei
vorübergehendem Unbewohntsein
Ihrer ansonsten ständig bewohnten
Wohnung

Verzicht auf die Anzeigepflicht beim               Alle                                                          
Aufstellen eines Gerüstes


                                                       Seite 5 von 15

[Seite 8]
Leistungserweiterungen für Ihre
eigengenutzte und als Versicherungsort                              Entschädigungsgrenze
angegebene Eigentumswohnung

                                      Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                 sofern versichert

Mehrkosten für den behinderten-       HR035-01   Alle                      –                –           bis zu 10% der
/seniorengerechten Umbau Ihrer                                                                          Entschädi-
eigengenutzten Eigentumswohnung                                                                         gungsleistung,
                                                                                                        max. 40.000
                                                                                                        EUR

Ersatz Ihrer Darlehenszinsen nach     HR036-01   Alle                      –                –           in unbegrenzter
vollständiger Unbewohnbarkeit Ihrer                                                                     Höhe
eigengenutzten Eigentumswohnung
ab dem 101. Tag, max. 18 Monate


Schäden durch                                                       Entschädigungsgrenze
bestimmungswidrigen
Wasseraustritt
                                      Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                 sofern versichert

Aus Ihren innerhalb des Gebäudes                 LW                        500 EUR in unbegrenzter      in unbegrenzter
befindlichen Aquarien und                                                          Höhe                 Höhe
Wasserbetten

Aus Ihren innerhalb des Gebäudes                 LW                 in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
verlegten Regenfallrohren                                           Höhe              Höhe              Höhe

Aus Ihren innerhalb des Gebäudes      HR012-02   LW                        –                –           in unbegrenzter
sowie auf dem                                                                                           Höhe
Versicherungsgrundstück
befindlichen Saunabecken,
Schwimmbecken und ähnlichen
Einrichtungen


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[Seite 9]
Frost- und sonstige                                                 Entschädigungsgrenze
Bruchschäden
innerhalb des
Gebäudes
(soweit die Rohre bzw.
Installationen zum
versicherten Hausrat
gehören)
                                      Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                 sofern versichert

Frostbedingte und sonstige                       LW                 in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Bruchschäden an Rohren                                              Höhe              Höhe              Höhe
 − der Wasserversorgung (Zu- oder
   Ableitungen) oder den damit
   verbundenen Schläuchen,
 − der Warmwasser- oder
   Dampfheizung sowie Klima-,
   Wärmepumpen- oder
   Solarheizungsanlagen,
 − von Wasserlösch- oder
   Berieselungsanlage,
 − der Regenentwässerung

Frostbedingte Bruchschäden an                    LW                 in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
nachfolgend genannten                                               Höhe              Höhe              Höhe
Installationen:
Badeeinrichtungen, Waschbecken,
Spülklosetts, Armaturen (z. B.
Wasser- und Absperrhähne, Ventile,
Geruchsverschlüsse, Wassermesser)
sowie deren Anschlussschläuche,
Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder
vergleichbare Teile von
Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärme-
pumpen- oder Solarheizungsanlagen.


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[Seite 10]
Diebstahl                                                            Entschädigungsgrenze

                                       Klauseln   Gefahren,         Basis          Komfort           Top
                                                  sofern versichert

Diebstahl Ihrer Fahrräder und nicht               ED                 wenn          wenn              wenn
versicherungspflichtiger E-Bikes                                     vereinbart,   vereinbart,       vereinbart,
sowie Fahrradanhänger, weltweit, 24-                                 erhöhbar      erhöhbar          erhöhbar
Stunden

Diebstahl Ihrer versicherten Sachen    HR014-03                             –           1.000 EUR          5.000 EUR
aus dem verschlossenen Kfz
innerhalb eines Mitgliedsstaats der
EU, Großbritannien, Schweiz,
Norwegen, Liechtenstein, Island,
Monaco, San Marino, Andorra

Diebstahl Ihrer persönlichen Sachen    HR016-01   ED                        –             –                 500 EUR
am Arbeitsplatz

Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke       HR020-01   ED                        –             500 EUR           –
sowie Ihrer Gartenmöbel,
Gartengeräte, Rasenmäherroboter,
Poolroboter und Grillgeräte auf dem
eingefriedeten Grundstück des
Versicherungsortes

Diebstahl Ihrer versicherten Sachen    HR068-01   ED                        –             –          in unbegrenzter
auf dem Versicherungsgrundstück                                                                      Höhe

Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer      HR015-01   ED
während eines stationären
Krankenhaus- oder Kuraufenthalts,
weltweit

 • Ihre Hausratgegenstände                                                  –           1.000 EUR in unbegrenzter
                                                                                                  Höhe

 • Ihre Wertsachen, Fotogeräte und                                          –             150 EUR           150 EUR
   deren Zubehör und elektronische
   Geräte und deren Zubehör

Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle      HR018-01   ED                        –           1.000 EUR in unbegrenzter
und Gehhilfen, weltweit                                                                           Höhe

Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und     HR022-01   ED                        –      in unbegrenzter   in unbegrenzter
Wäschetrockner aus                                                                 Höhe              Höhe
Gemeinschaftsräumen des
Versicherungsortes

Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung    HR019-01   ED                        –             500 EUR in unbegrenzter
auf dem Versicherungsgrundstück                                                                   Höhe
(ausgenommen sind Pelze, Leder-
und Alcantarawaren)


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[Seite 11]
                                      Klauseln   Gefahren,         Basis            Komfort           Top
                                                 sofern versichert

Diebstahl Ihrer Kinder- und           HR017-02   ED                        –            1.000 EUR in unbegrenzter
Bollerwagen, weltweit                                                                             Höhe

Diebstahl Ihrer Spielgerüste          HR021-02   ED                        –              –           in unbegrenzter
/Spielgeräte und                                                                                      Höhe
Kinderspielfahrzeuge auf dem
Grundstück des Versicherungsortes

Trickdiebstahl in der versicherten    HR060-01   ED                        –              –                  2.000 EUR
Wohnung

Räuberische Erpressung:               HR062-01   ED                        –              –                 10.000 EUR
Hinschaffen von versicherten Sachen
an den Ort der Wegnahme

Taschendiebstahl                      HR071-01   ED                        –              –           250 EUR,
                                                                                                      Bargeld 50
                                                                                                      EUR

Scheck- und Kreditkartenmissbrauch    HR072-01   ED                        –              –                  1.000 EUR


Ersatz Ihrer notwendigen Kosten                                     Entschädigungsgrenze
infolge eines Versicherungsfalles
                                      Klauseln   Gefahren,         Basis            Komfort           Top
                                                 sofern versichert

 • Aufräumungskosten                             Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                                    Höhe              Höhe

 • Bewegungs- und Schutzkosten                   Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                                    Höhe              Höhe

 • Feuerlöschkosten                              Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                                    Höhe              Höhe
                                                                    summarisch
 • Schlossänderungskosten                        Alle               25.000 EUR      in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                                    Höhe              Höhe

 • Reparaturkosten für                           Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
   Gebäudebeschädigungen                                                            Höhe              Höhe

 • Reparaturkosten für                           Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
   Nässeschäden in gemieteten                                                       Höhe              Höhe
   Wohnungen

 • Transportkosten                               Alle                               in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                                    Höhe              Höhe

 • Lagerkosten                                   Alle               max. 100 Tage   max. 180 Tage     ohne zeitliche
                                                                                                      Begrenzung


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                                         Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                    sofern versichert

Hotelunterbringungskosten oder                      Alle               bis zu 100 EUR    bis zu 100 EUR    bis zu 250 EUR
ähnliche Unterbringungskosten bei                                      je Tag,           je Tag,           je Tag,
ganz oder teilweiser                                                   max. 100 Tage     max. 100 Tage     max. 2 Jahre
Unbewohnbarkeit Ihrer ansonsten
ständig bewohnten Wohnung infolge
eines Versicherungsfalles

Mehrkosten für die Unterbringung         HR044-01   Alle                      –                –                  250 EUR
von Kleintieren bei ganz oder
teilweiser Unbewohnbarkeit Ihrer
ansonsten ständig bewohnten
Wohnung infolge eines
Versicherungsfalles

Umzugskosten, die infolge eines          HR045-01   Alle                      –              1.500 EUR in unbegrenzter
Versicherungsfalles innerhalb von 3                                                                    Höhe
Monaten und innerhalb eines
Umkreises von 20 km entstehen,
sofern Ihre Wohnung länger als 30
Tage unbewohnbar geworden ist

Notwendige Mehrkosten für eine           HR028-01   Alle                      –          max. 5.000        in unbegrenzter
vorzeitige Rückreise, sofern Sie Ihren                                                   EUR               Höhe
Urlaub infolge eines
Versicherungsfalles, ab einer
Schadenhöhe von 5.000 EUR,
abbrechen müssen

Kosten für notwendige provisorische                 Alle                   1.500 EUR in unbegrenzter       in unbegrenzter
Reparaturen von Gebäudeschäden                                                       Höhe                  Höhe
infolge eines Versicherungsfalles

Bewachungskosten, wenn Ihre                         Alle                  24 Stunden        48 Stunden     ohne zeitliche
Schließvorrichtungen oder sonstige                                                                         Begrenzung
Sicherungen infolge eines
Versicherungsfalles keinen
ausreichenden Schutz mehr bieten

Sachverständigenkosten ab einer          HR023-02   Alle                      –                –           in unbegrenzter
Schadenhöhe von 25.000 EUR                                                                                 Höhe

Kosten für zusätzliche Leistungen        HR024-01   Alle                      –                –                 2.500 EUR
wie Gerüste und Kräne, um die sich
das Liefern und Montieren von
versicherten und vom Schaden
betroffenen Sachen durch deren
Lage verteuert

Mehrkosten für notwendige                HR025-01   Alle                      –                –                 1.000 EUR
Frachtkosten, die für die
Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung Ihrer
versicherten und vom Schaden
betroffenen Sachen entstehen

Mehrkosten infolge                                  Alle               in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
Preissteigerungen                                                      Höhe              Höhe              Höhe


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                                        Klauseln   Gefahren,         Basis               Komfort           Top
                                                   sofern versichert

Kinderbetreuungskosten nach einem       HR053-01   Alle                       –                –           bis zu 10 Tage,
erheblichen Versicherungsfall an                                                                           max. 1.000
Ihrem versicherten Hausrat, wenn Ihr                                                                       EUR
Hausrat zu mehr als 50% zerstört
wurde

Kosten für psychologische               HR054-01   Alle                       –                –           bis zu 25
Betreuung/Therapie infolge eines                                                                           Sitzungen,
erheblichen Versicherungsfalles,                                                                           max. 1.000
wenn Ihr Hausrat zu mehr als 50%                                                                           EUR
zerstört wurde

Kosten für Wasser-, Gas- und                       Alle               in unbegrenzter    in unbegrenzter   in unbegrenzter
Heizölverlust sowie Stromverlust aus                                  Höhe               Höhe              Höhe
Stromspeichern

Notwendige Datenrettungskosten          HR046-01   Alle                       –                500 EUR           2.000 EUR
infolge eines Versicherungsfalles

Phishing-Schäden und Pharming-          HR056-02   ED                         –                –                 1.000 EUR
Schäden

Kosten für Telefonmissbrauch nach                  ED                        1.000 EUR       1.000 EUR           1.000 EUR
einem Schaden durch
Einbruchdiebstahl oder Raub

Wiederbeschaffungs-, Reinigungs-        HR055-02   Alle                       –                –           in unbegrenzter
oder Reparaturkosten versicherter                                                                          Höhe
Sachen aufgrund Wildtierschäden
von Schalenwild z.B. Wildschweine,
Rehe, Rothirsche

Kosten zur Optimierung oder             HR051-01   ED                         –                –                 1.000 EUR
Neuanschaffung von
Sicherheitseinrichtungen infolge
eines Einbruchdiebstahlschaden ab
einer Entschädigungsleistung von
10.000 EUR

Kosten zur Optimierung oder             HR052-01   F                          –                –                 1.000 EUR
Neuanschaffung von
Brandschutzeinrichtungen infolge
eines erheblichen Versicherungsfalls,
wenn Ihr Hausrat zu mehr als 50 %
zerstört wurde

Mehrkosten aufgrund                     HR061-01   Alle                       –                –                 5.000 EUR
Technologiefortschritt


Mehrkosten für energieeffiziente        HR066-01   Alle                       –                –                 2.000 EUR
Haushaltsgeräte


Mehrkosten zur Schadenverhütung         HR67-01    EL                         –                –                 2.500 EUR
nach einem versicherten
Elementargefahrenereignis


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Außenversicherung                                                      Entschädigungsgrenze
                                         Klauseln   Gefahren,         Basis           Komfort          Top
                                                    sofern versichert

Versicherungsschutz besteht                         Alle               7.500 EUR,     20.000 EUR,      40.000 EUR,
weltweit für Ihre Sachen, die sich                                     max. 90 Tage   max. 180 Tage    max. 180 Tage
vorübergehend außerhalb des
Versicherungsortes befinden

Erweiterte Außenversicherung für         HR048-01   Alle                      –              –         2.000 EUR,
Ihre Sportausrüstung                                                                                   erhöhbar

Erweiterte Außenversicherung bei                    Alle               7.500 EUR,     20.000 EUR,      40.000 EUR,
eigenem Hausstand während der                                          max. 36        max. 36          max. 36
Ausbildung, des Erststudiums oder                                      Monate         Monate           Monate
des freiwilligen Wehr- und Bundes-
freiwilligendienstes (BFD) oder des
internationalen Jugendfreiwilligen-
dienstes (IJFD) oder nationalen
Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilli-
ges Soziales Jahr FSJ oder Freiwilli-
ges Ökologisches Jahr FÖJ), weltweit

Versicherungsschutz besteht bei          HR031-01   ED                        –            5.000 EUR         40.000 EUR
Einbruchdiebstahl aus Ihrer ver-
schlossenen Schiffskabine eines
Kreuzfahrt- oder Fährschiffes oder
aus Ihrem verschlossenen
Schlafwagenabteil


Sonstige Leistungen                                                    Versicherungsschutz
                                         Klauseln   Gefahren,         Basis           Komfort          Top
                                                    sofern versichert

Vorsorge-Versicherungsschutz             HR050-02                             –              –         bis zu 3
bei Auszug Ihrer Kinder                                                                                Monate

Beitragsbefreiung bei                                                  bis zu 6       bis zu 6         bis zu 6
unverschuldeter Arbeitslosigkeit                                       Monate         Monate           Monate

Wir garantieren mindestens die                                                –              –                 
Leistungen der Bedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (Stand
VHB 2022 - Quadratmetermodell,
Version November 2023; Stand AGlB
2016 - Stand 13.11.2017)

Zukünftige Leistungsverbesserun-                                                                             
gen können angeboten werden

Innovationsversprechen                                                                                       

Besitzstandsklausel                      HR063-01                             –              –                 

Bestleistung                                                                  –              –         sofern vereinbart,
                                                                                                       in unbegrenzter
                                                                                                       Höhe


                                                     Seite 12 von 15

[Seite 15]
Haushaltsglasversicherung                                             Entschädigungsgrenze
(sofern mitversichert)

                                        Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                   sofern versichert

 Ihre Mobiliar- und                                                   in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
 Gebäudeverglasung                                                    Höhe              Höhe              Höhe

 Glaskeramik-, Ceran- und                                             in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
 Induktionskochflächen inklusive                                      Höhe              Höhe              Höhe
 dazugehöriger elektrischer und
 mechanischer Teile, soweit ein
 einzelner Austausch technisch nicht
 möglich ist

 Ihre Aquarien und Terrarien                                          in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
                                                                      Höhe              Höhe              Höhe

 Ihre künstlerisch bearbeitete Glas-                                         300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 scheiben, -Glasspiegel und -platten                                                                  Höhe

 Ihre Kosten für die Erneuerung von                                          300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 Anstrichen, Malereien, Schriften,                                                                    Höhe
 Verzierungen, Lichtfilterlacke und
 Folien auf den versicherten Sachen

 Ihre Sonderkosten für Gerüste, Kräne                                        300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 und die Beseitigung von                                                                              Höhe
 Hindernissen


Gebäudeglasversicherung                                               Entschädigungsgrenze
(sofern mitversichert)

                                        Klauseln   Gefahren,         Basis              Komfort           Top
                                                   sofern versichert

 Gebäudeverglasungen Ihres Ein-                                       in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
 oder Zwei-/Dreifamilienhauses                                        Höhe              Höhe              Höhe
 (ergänzende Deckung, sofern nicht
 über eine anderweitige Glasver-
 sicherung Versicherungsschutz
 besteht)

 Ihre Gebäudeverglasungen zu                                          in unbegrenzter   in unbegrenzter   in unbegrenzter
 Räumen und Gebäudeteilen, die dem                                    Höhe              Höhe              Höhe
 Gebrauch beider Wohnungen dienen

 Ihre künstlerisch bearbeitete Glas-                                         300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 scheiben, -Glasspiegel und -platten                                                                  Höhe

 Ihre Kosten für die Erneuerung von                                          300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 Anstrichen, Malereien, Schriften,                                                                    Höhe
 Verzierungen, Lichtfilterlacke und
 Folien auf den versicherten Sachen

 Ihre Sonderkosten für Gerüste, Kräne                                        300 EUR          500 EUR in unbegrenzter
 und die Beseitigung von                                                                              Höhe
 Hindernissen


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Gebäudeverglasung                                        Entschädigungsgrenze
Ihres Gewächshauses
(sofern mitversichert)

                           Klauseln   Gefahren,         Basis       Komfort   Top
                                      sofern versichert

 Gebäudeverglasung Ihres   HR040-01                             –         –   vereinbarte
 Gewächshauses                                                                Versicherungs-
                                                                              summe


                                       Seite 14 von 15

[Seite 17]
Homeassistance                                                      Entschädigungsgrenze
(sofern vereinbart)

                                      Klauseln   Gefahren,         Basis               Komfort           Top
                                                 sofern versichert

 Schlüsseldienst                                                    Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Notfallschloss                                                     Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Rohrreinigungsservice                                              Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Elektro-Installateurservice                                        Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Sanitär-Installateurservice                                        Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Heizungs-Installateurservice                                       Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Notheizung                                                         Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Schädlingsbekämpfung                                               Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Entfernung von Wespen-, Hornissen-                                 Organisation       Organisation      Organisation
 und Bienennestern                                                  und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Kinderbetreuung                                                    Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Tierbetreuung                                                      Organisation       Organisation      Organisation
                                                                    und 500 EUR        und 500 EUR       und 500 EUR

 Dokumentendepot                                                    Organisation       Organisation      Organisation

 24-Stunden Handwerkerservice                                       Vermittlung        Vermittlung       Vermittlung

 Notdienst bei Ausfall von                                          Organisation,      Organisation,     Organisation,
 Elektrogroßgeräten                                                 Kostenüber-        Kostenüber-       Kostenüber-
                                                                    nahme, An-         nahme, An-        nahme, An-
                                                                    fahrt und erste    fahrt und erste   fahrt und erste
                                                                    Arbeitsstunde      Arbeitsstunde     Arbeitsstunde

 Gesamtentschädigung                                                       1.500 EUR        1.500 EUR          1.500 EUR
 je Versicherungsjahr


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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die PrivatSchutz Hausratversicherung
(VHB 2026)
Fassung 04.2026

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang                                           3      Der Versicherungsbeitrag                                      15
1    Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert          3      20   Wie ist die Versicherungsperiode bei der                  15
     und was ist der Versicherungsort?                                        Beitragszahlung definiert?

2    Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert?              4      21   Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?           15

3    Welche Kosten sind mitversichert und welche                  7      22   Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen       16
     besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen?                           und welche Folgen hat die verspätete Zahlung?

4    Was ist der Versicherungswert?                               8      23   Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen     16
                                                                              hat die verspätete Zahlung?
5    In welchem Umfang besteht                                    9
     Außenversicherungsschutz?                                           24   Was ist zu beachten, wenn Sie ein                         16
                                                                              SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
6    Welche Ausschlüsse sind zu beachten?                         9
                                                                         25   Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger          16
                                                                              Vertragsbeendigung?
Der Versicherungsfall                                           11
7    Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten?         11      Weitere Bestimmungen                                          17
8    Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des            11      26   Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?                 17
     Versicherungsfalles zu beachten?
                                                                         27   Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?            17
9    Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt       11
     des Versicherungsfalles zu beachten?                                28   Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde           18
                                                                              Rechnung zu beachten?
10   Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung          12
     von Obliegenheiten?                                                 29   Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,          18
                                                                              Anschriften- und Namensänderungen beachten?
11   Was ist ein Sachverständigenverfahren?                      12
                                                                         30   Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung               18
12   Wie wird die Entschädigung berechnet?                       13           versicherter Sachen?
13   Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung            14      31   Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?       19
     geregelt?
                                                                         32   Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer                   19
14   Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt?         14           Repräsentanten?

                                                                         33   Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?               19
Die Versicherungsdauer                                          14
                                                                         34   Welches Recht ist anzuwenden?                             19
15   Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                       14
                                                                         35   Welches Gericht ist für Klagen zuständig?                 20
16   Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?             14
                                                                         36   Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?               20
17   Was geschieht bei Wegfall des versicherten                  15
     Interesses?                                                         37   Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung                 20
                                                                              kommen?
18   Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer           15
     Beitragsanpassung?                                                  38   Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?                     21

19   Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir             15      39   Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?          21
     nach einem Versicherungsfall?
                                                                         40   Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?            22

                                                                         41   Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was       22
                                                                              leistet er?


DA Direkt_PS_Hausrat_0426_VHB_084_0426                                                                                       Seite 1 von 26

[Seite 19]
42   Was ist das Innovationsversprechen?   22

43   Bestleistung                          22


                                                Seite 2 von 26

[Seite 20]
Der Versicherungsumfang                                                   1.2.3.4     in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit
                                                                          es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von
                                                                          Ihnen handelt (Ziff. 6.1.5);
1             Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert
              und was ist der Versicherungsort?
                                                                          1.2.3.5      Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch
                                                                          Mofas o. ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht
1.1           Gefahren und Schäden
                                                                          übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt,
                                                                          selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell-
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
                                                                          und Spielfahrzeuge.
•     Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,
                                                                          Dies gilt nur, soweit vorgenannte Fahrzeuge nicht
      Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder
                                                                          versicherungspflichtig sind;
      Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
      oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1
                                                                          1.2.3.6   Kanus, Stand-up-Paddle Boards, Ruder-, Falt- und
      bis 2.5) (Feuerversicherung)
                                                                          Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
•     Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
      oder den Versuch einer solchen Tat (Ziff. 2.6 bis 2.8)
                                                                          1.2.3.7   Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte
      (Einbruchdiebstahlversicherung),
                                                                          Flugdrachen;
•     Leitungswasser (Ziff. 2.9) (Leitungswasserversicherung),
•     Sturm, Hagel (Ziff. 2.10) (Sturmversicherung),
                                                                          1.2.3.8     Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die
•     weitere Elementargefahren (Ziff. 2.11) (weitere
                                                                          ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder dem Beruf oder
      Elementargefahrenversicherung)
                                                                          Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
•     Innere Unruhen, Streik/Aussperrung (Ziff. 2.12),
                                                                          dienen;
•     Glasbruch (Ziff. 2.13) (Glasversicherung)
                                                                          1.2.3.9     Gewerbliche Musterkollektionen und Handelswaren,
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
                                                                          sofern diese Ihrem Beruf oder Gewerbe oder dem Beruf oder
(Versicherungsfall).
                                                                          Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
                                                                          dienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Abhandenkommen
versicherter Sachen infolge Glasbruch.
                                                                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
Jede der genannten Gefahren ist nur versichert, wenn dies im
                                                                          begrenzt;
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart ist.
                                                                          1.2.3.10 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in
Die Befreiung von der Beitragszahlung in Folge einer
                                                                          Wohnungen (Ziff. 1.4.1.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
unverschuldeten Arbeitslosigkeit gilt als Versicherungsfall (Ziff. 38).
                                                                          1.3           Versicherte Sachen in der Glasversicherung
1.2           Versicherte Sachen in der Hausratversicherung
                                                                          1.3.1         Haushaltsglasversicherung
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen bezeichneten Wohnung (Versicherungsort
                                                                          In der Haushaltsglasversicherung sind Gebäude- und
Ziff. 1.4).
                                                                          Mobiliarverglasung der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses
                                                                          (Ziff. 1.4) versichert.
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar
bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort
                                                                          •     Gebäudeverglasung
entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem
Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist
                                                                          Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten
versichert.
                                                                                –   Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen,
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein oder dessen
                                                                                    Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien,
Nachträgen bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der
                                                                                    Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen
Außenversicherung nach Ziff. 5, oder soweit dies gesondert im
                                                                                    und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen
Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
                                                                                    Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine,
                                                                                    Profilbaugläser;
1.2.1      Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur
                                                                                –   künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.
privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
                                                                                    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                                    Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
1.2.2        Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
                                                                                    Betrag begrenzt.
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.6 bis 3.8 und 4.3.
                                                                          •     Mobiliarverglasung
1.2.3         Ferner gehören zum Hausrat
                                                                          Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten
1.2.3.1       alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die für das
Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind und die durch                 –   Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken,
ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit                        Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und
verloren haben (z. B. Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen).                     Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,
Darüber hinaus gilt eine in das Gebäude oder in die Garage                          Aquarien, Terrarien;
eingefügte Ladestation für Ihr Elektro-Fahrzeug mitversichert. Dies             –   Glaskeramik-, Ceran-, Induktionskochfelder inklusive
gilt nur, sofern Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer diese                       dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit
Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und                          ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist;
daher hierfür die Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über            –   künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.
die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen;                                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                                    Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
1.2.3.2      Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig                            Betrag begrenzt.
produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern
lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die                         1.3.2         Gebäudeglasversicherung
Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
                                                                          Versichert sind in Ihrem Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhaus die fertig
1.2.3.3     privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die             eingesetzten und montierten
ausschließlich der versicherten Wohnung (Ziff. 1.4) dienen und sich
auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung                    –   Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen,
liegt;                                                                              Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien,
                                                                                    Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen


                                                                                                                                     Seite 3 von 26

[Seite 21]
          und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen             Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder
          Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine,   durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
          Profilbaugläser
      –   künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.      2.3         Explosion, Verpuffung, Implosion und
      –   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                          Überschalldruckwellen
          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
          Betrag begrenzt.                                                   2.3.1        Explosion/Verpuffung ist eine auf dem
      –   Gebäudeverglasungen zu Räumen und Gebäudeteilen, die               Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
          dem allgemeinen Gebrauch beider Wohnungen dienen (z. B.            plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
          Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume,
          von Windfängen und Wetterschutzbauten).                            Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
                                                                             Intensität der Kraftäußerung.
1.4           Versicherungsort
                                                                             Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor,
1.4.1       Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen               wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass
innerhalb des Versicherungsortes.                                            ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und
                                                                             außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters
Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein oder dessen                 eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein
Nachträgen bezeichnete Wohnung.                                              Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Mitversichert gelten
                                                                             auch Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen.
Zur Wohnung gehören
                                                                             2.3.2       Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer
1.4.1.1     diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine             Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge
selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die                      eines inneren Unterdruckes.
ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines                  2.3.3       Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor,
Gebäudes;                                                                    wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die
                                                                             Schallgrenze durchflogen hat und diese Druckwelle unmittelbar auf
1.4.1.2   ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte                  versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
Büroräume (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung), die nur über die              Sachen befinden, einwirkt.
Wohnung zu betreten sind.
                                                                             2.4         Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges und Anprall
Räume, die ausschließlich beruflich und gewerblich genutzt werden,                       von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen
gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über
die Wohnung zu betreten;                                                     2.4.1       Versichert ist der Anprall oder Absturz eines
                                                                             Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für
1.4.1.3      Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar                    den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
anschließende Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten             2.4.2     Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder
Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich                     Wasserfahrzeugen, die nicht von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher
Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung              Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden.
befindet;
                                                                             Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
1.4.1.4     gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume des
Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, in               2.5         Rauch- und Rußschäden
denen Hausrat bestimmungsgemäß gelagert wird (z. B. ausgewiesene
Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller);                         Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach
                                                                             Ziff. 2.1 bis Ziff. 2.4 entstanden sind.
1.4.1.5     privat genutzte Garagen, soweit sich diese am
Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder           Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass
einer daran angrenzenden Gemeinde befinden.                                  Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder
                                                                             zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich
1.4.2      Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden                   bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder
besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.                      Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Antennenanlagen und
Markisen (Ziff. 1.2.3.3).                                                    Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch
                                                                             und Ruß allmählich einwirken.
2             Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert?
                                                                             2.6         Einbruchdiebstahl
2.1           Brand
                                                                             Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
2.1.1      Brand ist ein Feuer, das ohne einen
                                                                             2.6.1        in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat
                                                                             mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt.
und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
                                                                             Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht
Es wird auch Entschädigung geleistet für Brandschäden, die an
                                                                             von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden
versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer
                                                                             ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen,
oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt
                                                                             wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind;
werden.
                                                                             2.6.2       in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht
2.1.2     In Ergänzung zum Versicherungsschutz für
                                                                             oder falsche Schlüssel (Ziff. 2.6.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um
Brandschäden leisten wir Entschädigung auch für Seng- und
                                                                             es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon
Schmorschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden.
                                                                             dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
                                                                             abhandengekommen sind;
2.2           Blitzschlag, Überspannung
                                                                             2.6.3       aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen
2.2.1       Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes
                                                                             entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder
auf Sachen.
                                                                             dort verborgen gehalten hatte;
2.2.2       In Ergänzung zum Versicherungsschutz für
                                                                             2.6.4        in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf
Blitzschlagschäden leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die
                                                                             frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziff. 2.8.1 und
an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch
                                                                             2.8.2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten;


                                                                                                                                       Seite 4 von 26

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2.6.5        mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb   2.8         Raub
des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub
nach Ziff. 2.8 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes         Raub liegt vor, wenn
eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;
                                                                            2.8.1        gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand
2.6.6       in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem                  gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt
Schlüssel eindringt, den er innerhalb oder außerhalb des                    liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
Versicherungsortes durch Diebstahl an sich gebracht hatte,                  bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher
vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den                Diebstahl/Trickdiebstahl);
Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht
hatte.                                                                      2.8.2      Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich
                                                                            wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder
2.6.7       Diebstahl Ihrer Fahrräder, sofern vereinbart                    Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei
                                                                            mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen
2.6.7.1     In Ergänzung zum Versicherungsschutz von                        Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird –
Einbruchdiebstahl leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an        verübt werden soll;
Ihren Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes sowie
Fahrradanhängern durch Diebstahl entstehen.                                 2.8.3       Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr
                                                                            körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines
2.6.7.2    Für die mit dem Fahrrad/E-Bike lose verbundenen und              Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie
regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht                         beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem                          dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Fahrrad/E-Bike gestohlen worden sind.
                                                                            2.8.4      Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung
2.6.7.3     Für Fahrräder/E-Bikes sowie Fahrradanhängern erstreckt          in der Wohnung anwesend sind.
sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl,
wenn sich diese nachweislich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug          2.9         Leitungswasser
(nicht KFZ-Anhänger) befunden haben.
                                                                            2.9.1       Nässeschäden
2.6.7.4      Diebstahl von Fahrradanhängern ist jedoch auch dann
versichert, wenn diese nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen             Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
wurden.                                                                     bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder
                                                                            beschädigt werden oder abhandenkommen.
2.6.7.5     Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                            Das Leitungswasser muss aus
a) Sie haben das Fahrrad/E-Bike und den Fahrradanhänger durch je
   ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern,            a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder damit
   wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.                               verbundenen Schläuchen,
   Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft verbunden sind (z. B.             b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen
   sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige               oder deren wasserführenden Teilen,
   Schlösser.                                                               c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
b) Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den               d) Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
   Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten              e) Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
   Fahrräder/E-Bikes und Fahrradanhänger zu beschaffen und                  f) Aquarien oder Wasserbetten
   aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden
   kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie                      bestimmungswidrig ausgetreten sein.
   Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig
   nachweisen können.                                                       Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizeidienststelle             Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser
   anzuzeigen.                                                              gleich.

Die Rechtsfolgen einer Verletzung der unter a) - c) genannten               Versichert sind auch Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass
Obliegenheiten richten sich nach Ziff. 10. Unter den dort genannten         Regenwasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden
Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein           Regenfallrohren ausgetreten ist.
sowie ein Kündigungsrecht haben.
                                                                            2.9.1.1    Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus
2.6.7.6    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im            einem Duschbereich über Wand- oder Bodenfliesen oder deren
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag              Fugen bestimmungswidrig austritt, sind mitversichert.
begrenzt.
                                                                            2.9.1.2    Für Schäden nach Ziff. 2.9.1.f) ist die Entschädigung je
2.6.8       Einbruch in räumlich verbundene Wohnungen                       Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen
                                                                            Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.
Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Einbruchdiebstahl
oder Vandalismus auch dann, wenn der Einbruch in einem                      2.9.2       Bruchschäden
Zwei-/Dreifamilienhaus über räumlich mit der Wohnung verbundene,
nicht zum Versicherungsort gehörende Räumlichkeiten erfolgt.                Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Ziff. 2.9.2.1 und Ziff. 2.9.2.2
                                                                            zum versicherten Hausrat (Ziff. 1.2) gehören, leisten wir Entschädigung
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:                       für innerhalb von Gebäuden eintretende

Alle Wohnungen des Zwei-/Dreifamilienhauses sind bei uns                    2.9.2.1     frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
versichert und werden von Familienangehörigen bewohnt.
                                                                            a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit
Entfällt eine dieser Voraussetzungen, dann gilt dies nicht                     verbundenen Schläuchen,
mitversichert.                                                              b) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-,
                                                                               Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
2.7         Vandalismus nach einem Einbruch                                 c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
                                                                            d) der Regenentwässerung,
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine
der nach Ziff. 2.6.1, 2.6.5 oder 2.6.6 bezeichneten Arten in den            sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder
Versicherungsort (Ziff. 1.4) eindringt und versicherte Sachen               vergleichbaren Anlagen sind.
vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dies gilt auch bei Raub nach
Ziff. 2.8 innerhalb der Wohnung (Ziff. 1.4).                                2.9.2.2      frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten
                                                                            Installationen:


                                                                                                                                    Seite 5 von 26

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a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B.        2.11.1.3   Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge
   Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse,                von Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder
   Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,                         Witterungsniederschlägen.
b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von
   Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-             2.11.2      Rückstau
   oder Solarheizungsanlagen.
                                                                         Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper,                   (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch
einschließlich der Bodenplatte.                                          Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den
                                                                         gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre             Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
innerhalb des Gebäudes.
                                                                         2.11.3      Erdbeben
Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder
nicht tragend) gelten als nicht versichert.                              Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die
                                                                         durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
2.10        Sturm, Hagel                                                 Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass

2.10.1      Sturm                                                        2.11.3.1   die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der
                                                                         Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens                einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen
Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens               Sachen angerichtet hat, oder
62 km/h).
                                                                         2.11.3.2    der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird        versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass
                                                                         2.11.4      Erdsenkung
2.10.1.1    die Luftbewegung in der Umgebung des
Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem            Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über
Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen                 naturbedingten Hohlräumen.
angerichtet hat, oder dass
                                                                         2.11.5      Erdrutsch
2.10.1.2    der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des
versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die                 Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd-
versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude              oder Gesteinsmassen.
baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein
kann.                                                                    2.11.6      Schneedruck

2.10.2      Hagel                                                        Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder
                                                                         Eismassen.
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
                                                                         Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder
2.10.3      Versicherte Sturm-/Hagelfolgen                               Eismassen von Dächern. Hierunter fallen auch Dachlawinen.

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder      2.11.7      Lawinen
beschädigt werden oder abhandenkommen
                                                                         Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder
2.10.3.1    durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder           Eismassen.
Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich
versicherte Sachen befinden;                                             2.11.8      Vulkanausbruch

2.10.3.2    dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume       Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen
oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude,         der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder
in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;                        dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.

2.10.3.3    als Folge eines Schadens nach Ziff. 2.10.3.1 oder 2.10.3.2   2.11.9      Wartezeit, Selbstbeteiligung
an versicherten Sachen;
                                                                         Wartezeit
2.10.3.4   durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder
Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder                2.11.9.1   Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem
Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich             Ablauf eines Monats ab Vertragserklärung (Wartezeit).
verbunden sind;
                                                                         Die Wartezeit gilt nicht für Schäden aufgrund von
2.10.3.5    dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume       Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge.
oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem
versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte            Diese Wartezeit entfällt weiterhin, sofern das versicherte Objekt
Sachen befinden, baulich verbunden sind.                                 bereits bis zum im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
                                                                         genannten Zeitpunkt für mindestens einen Monat gegen weitere
2.11        Weitere Elementargefahren                                    Elementargefahren versichert war.

2.11.1      Überschwemmung                                               Die Versicherungsdauer verringert sich um eine etwaige Wartezeit.

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des              Selbstbeteiligung
Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden
Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit                  2.11.9.2    Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig
erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch                           errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte
                                                                         Selbstbeteiligung gekürzt.
2.11.1.1    Ausuferungen von oberirdischen (stehenden oder
fließenden) Gewässern;                                                   2.11.9.3    Wenn Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung reduzieren, so
                                                                         besteht hierfür eine besondere Wartezeit von einem Monat. Diese
2.11.1.2    Witterungsniederschläge;                                     Wartezeit beginnt mit dem Tag der Änderung. Sie haben weiterhin
                                                                         vollen Versicherungsschutz, allerdings gilt während dieses


                                                                                                                                Seite 6 von 26

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Zeitraumes die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Nach          Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den
Ablauf der besonderen Wartezeit gilt die reduzierte Selbstbeteiligung.   Kostenersatz entsprechend kürzen.
Die unter Punkt 2.11.9.1 geregelte Wartezeit bleibt hiervon unberührt.
                                                                         3.3        Versichert gelten die infolge eines Versicherungsfalles
2.12        Innere Unruhen, Streik/Aussperrung                                      notwendigen und tatsächlich angefallenen

2.12.1      Abweichend von Ziff. 6.3.1.2 leisten wir Entschädigung für   3.3.1      Aufräumungskosten
Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, soweit
dafür keine öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistung verlangt        für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen
werden kann.                                                             und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten
                                                                         Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und
2.12.2     Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht           Vernichten.
unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und
Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und                          3.3.2      Bewegungs- und Schutzkosten
Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben (z. B.
Bürgerkrieg).                                                            die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder
                                                                         Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt,
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch              verändert oder geschützt werden müssen.
Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört
oder beschädigt werden.                                                  3.3.3      Transport- und Lagerkosten

Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch die Wegnahme bei          für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die
Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.          Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem
                                                                         benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung
2.12.3      Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte,       werden so lange ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine
auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer              Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar
verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.                           ist. Die Kosten werden längstens für die im Versicherungsschein oder
                                                                         dessen Nachträgen vereinbarte Dauer ersetzt.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige
Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.       3.3.4      Hotelkosten

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch              für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B.
Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im            Frühstück, Telefon),
Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine
Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.                             •   wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar
                                                                             wurde und
2.13        Glasbruch                                                    •   Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil der
                                                                             Wohnung nicht zumutbar ist.
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen
zerstört oder beschädigt werden.                                         Die Kosten werden so lange ersetzt bis die Wohnung wieder
                                                                         bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein oder dessen
Mitversichert sind auch Folgeschäden durch Glassplitter an               Nachträgen vereinbarte Dauer.
Hausratsgegenständen.
                                                                         Die Entschädigung ist je Tag auf den im Versicherungsschein oder
                                                                         dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.
3           Welche Kosten sind mitversichert und welche
            besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen?
                                                                         3.3.5      Kosten für provisorische Maßnahme
3.1         Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
                                                                         sind die Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz
                                                                         versicherter Sachen.
Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt
des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und
                                                                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf
                                                                         Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
unsere Weisung vorzunehmen hatten.
                                                                         begrenzt.
Machen Sie Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden
                                                                         3.3.6      Schlossänderungskosten
Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu
mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur, wenn diese
                                                                         für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der
Aufwendungen bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der
                                                                         Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzbehältnisse durch
Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die
                                                                         einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten.
                                                                         3.3.7      Bewachungskosten
Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den
Aufwendungsersatz nach Absatz 1 und 2 entsprechend kürzen; dies
                                                                         für die Bewachung versicherter Sachen, so lange
gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung
                                                                         Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen keinen
entstanden sind.
                                                                         ausreichenden Schutz mehr bieten.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für
                                                                         Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die
                                                                         Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll
Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze je vereinbarter
                                                                         gebrauchsfähig sind, längstens für die im Versicherungsschein oder
Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
                                                                         dessen Nachträgen vereinbarte Dauer.
Weisung entstanden sind.
                                                                         3.3.8      Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
Wir haben den für die Aufwendungen nach Absatz 1 erforderlichen
Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
                                                                         die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den
                                                                         Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
3.2         Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten
                                                                         Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.
Wir ersetzen Ihnen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung
                                                                         3.3.9      Reparaturkosten für Nässeschäden
eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den
Umständen nach geboten waren. Ziehen Sie einen Sachverständigen
                                                                         an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw.
oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie
                                                                         in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert
wurden.


                                                                                                                               Seite 7 von 26

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3.3.10      Feuerlöschkosten                                              3.6.2      Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
                                                                          Wertpapiere;
sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls für Leistungen der
Feuerwehr oder anderer Institutionen entstehen. Nicht versichert          3.6.3      Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder                Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren
anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen              ab einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold und
Interesse kostenfrei zu erbringen sind.                                   Platin;

3.3.11      Mehrkosten infolge von Preissteigerung                        3.6.4         Pelze, Sammlungen (ausgenommen der in Ziff. 3.6.3
                                                                          genannten Sachen), handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie
zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der                     Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken
unverzüglichen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer             und Plastiken) sowie alle Sachen aus Silber (ausgenommen der in
versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen.                          Ziff. 3.6.3 genannten Sachen);

3.3.12      Schäden an Ihrem Kühl- und Gefriergut                         3.6.5     Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch
                                                                          mit Ausnahme von Möbelstücken.
Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch
entstehen, dass eine Kühl- oder Tiefkühlanlage durch eine                 3.6.6         Abweichend von Ziff. 1.2 sind nicht versichert:
unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung
ausfällt.                                                                 1. in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und
                                                                             Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten
3.3.13      Kosten für Telefonmissbrauch                                     Gebäuden:

sind Kosten, die nach einem Schaden durch Einbruchdiebstahl oder                Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
Raub (Ziff. 2.6 und 2.8) entstehen, wenn der Täter Ihr Festnetz- oder           Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Mobiltelefon unbefugt benutzt und Ihnen dies in Rechnung gestellt               Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
wird.                                                                           Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab
                                                                                einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Silber,
3.3.14      Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie                    Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins,
            Stromverlust aus Stromspeichern                                     Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
                                                                                Graphiken und Plastiken), Sammlungen, Schusswaffen, Foto- und
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl                optische Apparate sowie Sachen, die über 100 Jahre alt sind
wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.              (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden
auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.                  2. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:

3.3.15      Entschädigungsgrenzen für versicherte Kosten                        Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
                                                                                Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Die Entschädigung für versicherte Kosten nach Ziff. 3.3.1 bis 3.3.3,            Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
Ziff. 3.3.6, Ziff. 3.3.8 bis Ziff. 3.3.14 ist insgesamt auf den im              Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag                  einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold oder
begrenzt.                                                                       Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.

3.4         Glasversicherung                                              3.6.7         Wertschutzschränke

Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und        Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS
tatsächlich angefallenen Kosten für                                       Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen
                                                                          qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
3.4.1      das vorläufige Verschließen von Öffnungen
(Notverschalungen, Notverglasungen);                                      Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein
                                                                          Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht
3.4.2     das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten               müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert
Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten);              oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.

3.4.3       zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und           3.7           Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B.
Kran- oder Gerüstkosten), das Beseitigen und Wiederanbringen von          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B.             Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) sowie die Erneuerung          begrenzt.
von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke
und Folien auf den versicherten Sachen gemäß Ziff.1.3. Die                3.8           Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                                       außerhalb eines anerkannten und verschlossenen
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag                          Wertschutzbehältnisses
begrenzt.
                                                                          Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks
3.4.4         Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir nach Maßgabe der   nach Ziff. 3.6.7 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je
Ziff. 12.5 (Sachleistung) auch die infolge eines Versicherungsfalles      Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
notwendigen Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an
Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und                           a) 2.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit
Alarmeinrichtungen.                                                          Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den
                                                                             Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
3.5         Gesondert versicherbar                                        b) 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
                                                                             Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Weitere Kosten sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich im             Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart sind.                  (Uhren ab einem Einzelwert von 1.000 EUR), sowie alle Sachen aus
                                                                             Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
3.6         Versicherte Wertsachen
                                                                          4             Was ist der Versicherungswert?
Versicherte Wertsachen (Ziff. 1.2.2) sind
                                                                          4.1       Der Versicherungswert bildet die Grundlage der
3.6.1       Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarte) geladene
                                                                          Entschädigungsberechnung.
Beträge;


                                                                                                                                    Seite 8 von 26

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Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen                 Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                     mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des
                                                                            Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sind Sachen für ihren Zweck unmittelbar vor Eintritt des
Versicherungsfalles in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu              5.5         Sturm und Hagel, weitere Elementarschäden
verwenden, so ist der Versicherungswert der für diese Sachen
erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).                                   Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden besteht
                                                                            Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
4.2          Für Kunstgegenstände und Antiquitäten nach Ziff. 3.6.4
und Ziff. 3.6.5 ist der Versicherungswert der                               5.6         Entschädigungsgrenzen
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
                                                                            Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die im
4.3        Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte            Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Beträge
Beträge begrenzt ist (Ziff. 3.7 und Ziff. 3.8), werden bei der Ermittlung   begrenzt.
des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
                                                                            Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten die Entschädigungsgrenzen
4.4        Wir passen den Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4 an die          nach Ziff. 3.7 und 3.8.
Preisentwicklung an (Ziff. 21).
                                                                            6           Welche Ausschlüsse sind zu beachten?
5           In welchem Umfang besteht
            Außenversicherungsschutz?                                       6.1         Nicht versicherte Sachen zu Hausrat

5.1         Zeitliche Begrenzung                                            Nicht zum Hausrat gehören

Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in       6.1.1       Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Ziff. 1.2.3.1
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem                 genannt;
Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich
vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Welche             6.1.2       vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die
Anzahl an Tagen als "vorübergehend" zu betrachten ist, entnehmen            dieser die Gefahr trägt.
Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
                                                                            Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder
5.2         Außenversicherung während Ausbildung, Studium,                  in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
            freiwilligem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst                 ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese
                                                                            Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt
5.2.1       Außenversicherung bis zur Gründung eines eigenen                für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
            Hausstandes
                                                                            6.1.3       Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende           deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Person sich zur Ausbildung, zum Studium oder zur Ableistung des             Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Ziff. 1.2.3.5
freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD)         genannt;
oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder
nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ       6.1.4       Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf,         Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit
so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend.                              nicht unter Ziff. 1.2.3.6 und 1.2.3.7 genannt;

Die Außenversicherung endet, sobald ein eigener Hausstand                   6.1.5       Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung,
gegründet wird.                                                             es sei denn, dieser wurde diesen Personen von Ihnen überlassen;

5.2.2       Außenversicherung mit Gründung eines eigenen                    6.1.6      Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten
            Hausstandes                                                     Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und
                                                                            Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen);
Halten Sie oder eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person sich zur Erstausbildung, zum unmittelbar nach                6.1.7       Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten
Schulabschluss begonnenen Erststudium oder zur Ableistung des               für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten,
freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD)         ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und
oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder             Programme sind nicht versichert.
nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf,         6.2         Nicht versicherte Sachen zu Glas
so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend, auch wenn ein eigener
Hausstand gegründet wurde.                                                  In der Glasversicherung sind nicht versichert

Die Außenversicherung endet, sobald die in Absatz 2 genannten               6.2.1     Beleuchtungskörper, optische Gläser, Hohlgläser,
Ausbildungen / Dienste abgebrochen oder abgeschlossen sind,                 Handspiegel, Geschirr;
spätestens jedoch mit Ablauf der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen vereinbarten Dauer.                                       6.2.2       Scheiben- und Platten aus Glas oder Kunststoff, die
                                                                            Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und
5.3         Einbruchdiebstahl                                               Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten,
                                                                            Computer- und Tablet-Displays, Mobiltelefone);
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht
Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die in Ziff. 2.6.1 bis 2.6.6        6.2.3       Photovoltaikanlagen;
genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
                                                                            6.2.4       Gewächshäuser, Glas-Pavillons;
5.4         Raub
                                                                            6.2.5       Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie            6.3         Generelle Ausschlüsse
versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil
eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch,        Nicht versicherte Schäden und Kosten
wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft leben.                                              6.3.1      Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf
                                                                            mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch


                                                                                                                                      Seite 9 von 26

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6.3.1.1    Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,    6.7        Sturmversicherung
Rebellion oder Aufstand, hiervon ausgenommen sind Schäden durch
Blindgänger aus beendeten Kriegen;                                       In der Sturmversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende
                                                                         Ursachen nicht versichert Schäden durch
6.3.1.2     - entfällt -
                                                                         6.7.1      Sturmflut;
6.3.1.3   Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive
Substanzen.                                                              6.7.2       Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz
                                                                         durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder
6.3.2        Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der       andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm
Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse      oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im
öffentlichen Interesse erbracht werden.                                  6.7.3       an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
                                                                         sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
6.4         Feuerversicherung                                            befindlichen Sachen.

In der Feuerversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende             6.7.4       Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an Sachen,
Ursachen nicht versichert                                                die sich außerhalb von Gebäuden befinden.

6.4.1       Schäden durch Erdbeben;                                      Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten
                                                                         Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet,
6.4.2       - entfällt -                                                 Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der
                                                                         versicherten Wohnung dienen.
6.4.3      Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die
im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die         6.8        Weitere Elementargefahrenversicherung
an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen
auftretenden Gasdruck entstehen.                                         Der Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren erstreckt
                                                                         sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden
6.4.4      Die Ausschlüsse nach Ziff. 6.4.2 und 6.4.3 gelten nicht für
Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen             6.8.1       an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
Sachen eine versicherte Gefahr gem. Ziff. 1.1 verwirklicht hat.          sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
                                                                         befindlichen Sachen;
6.5         Einbruchdiebstahlversicherung
                                                                         6.8.2      an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
In der Einbruchdiebstahlversicherung sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen nicht versichert                                    Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten
                                                                         Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet,
6.5.1        Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme         Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der
erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn,        versicherten Wohnung dienen;
das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an
dem die Tathandlungen nach Ziff. 2.8 verübt wurden;                      6.8.3      durch Sturmflut;

6.5.2      Schäden, die durch weitere Elementargefahren                  6.8.4      durch Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche
verursacht werden.                                                       gedrungen (Ziff. 2.11.1 und 2.11.2);

6.6         Leitungswasserversicherung                                   6.8.5         durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz,
                                                                         Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall
In der Leitungswasserversicherung sind ohne Rücksicht auf                oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
mitwirkende Ursachen nicht versichert Schäden durch                      oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis
                                                                         2.5); dies gilt nicht für Erdbeben;
6.6.1       Plansch- oder Reinigungswasser;
                                                                         6.8.6      durch Trockenheit oder Austrocknung.
6.6.2       Schwamm;
                                                                         6.9        Glasversicherung
6.6.3      Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch             Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;                                 Schäden an versicherten Sachen und versicherte Kosten durch

6.6.4       Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;              6.9.1       Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B.
                                                                         Kratzer, Schrammen, Muschelausbrüche);
6.6.5       Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass
Leitungswasser nach Ziff. 2.9.1 die Erdsenkung oder den Erdrutsch        6.9.2     Undichtwerden der Randverbindungen von
verursacht hat;                                                          Mehrscheiben-Isolierverglasungen;

6.6.6       Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der                       6.9.3       durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz,
Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder            Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall
durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude, in dem             oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
sich die versicherte Wohneinheit befindet, oder an der Sprinkler- oder   oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis
Berieselungsanlage;                                                      2.5).

6.6.7     Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen           6.10         Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
mobilen Behältnissen;                                                    Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse
                                                                         zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im
6.6.8     am Inhalt eines Aquariums, die als Folge eines                 öffentlichen Interesse erbracht werden.
Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen;

6.6.9       an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
befindlichen Sachen.


                                                                                                                               Seite 10 von 26

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Der Versicherungsfall                                                     7.4           Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

                                                                          7.4.1        Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
7             Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten?
                                                                          so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten
                                                                          nach Ziff. 7.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten
7.1        Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer
                                                                          grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so
                                                                          Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
                                                                          Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu
Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte
                                                                          beweisen.
Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird.
                                                                          7.4.2        Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3 sind
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber
                                                                          wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
nicht nur – vorliegen, wenn
                                                                          Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein
                                                                          müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt
•     sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen
                                                                          haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Ziff. 7.4.1
      Gründen ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss
                                                                          Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
      gefragt haben;
                                                                          wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die
•     die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als über den im
                                                                          Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
      Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
      Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt
                                                                          7.4.3         Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
      oder in geeigneter Weise gesichert wird. Beaufsichtigt ist eine
      Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu
                                                                          7.4.3.1     soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht
      berechtigte volljährige Person darin aufhält;
                                                                          ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang
•     vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden oder in
                                                                          der Leistungspflicht war oder
      nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem
      Wohnungswechsel;
                                                                          7.4.3.2      wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die
•     eine nachträgliche Aufnahme gewerblicher Nutzung in der
                                                                          Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht
      versicherten Wohnung erfolgt oder der Wohnanteil weniger als
                                                                          erfolgt war oder
      51 % beträgt.
                                                                          7.4.3.3    wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
Eine Gefahrerhöhung nach Satz 1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr
                                                                          Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend
nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
                                                                          erhöhten Beitrag verlangen.
mitversichert gelten soll.

7.2           Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer                      8             Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
                                                                                        Versicherungsfalles zu beachten?
7.2.1      Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne
unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder           8.1           Sicherheitsvorschriften
deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
                                                                          8.1.1        Sie sind verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und
7.2.2       Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere               vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.
vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
gestattet haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.           8.1.2         Sie haben über

7.2.3      Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer                     •     Wertpapiere und sonstige Urkunden,
Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie        •     Sammlungen und
uns unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt           •     sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist,
haben.
                                                                          Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im
7.3           Kündigung oder Vertragsänderung durch uns                   Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den
                                                                          versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder
7.3.1         Kündigungsrecht                                             abhandenkommen können.

Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziff. 7.2.1, können wir den         Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für
Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder   Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt 5.000 EUR
grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder       nicht übersteigt.
grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
                                                                          8.1.3         In der Einbruchdiebstahlversicherung haben Sie
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                          8.1.3.1     für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält,
                                                                          alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen
Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3     und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt
bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von          nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B.
einem Monat kündigen.                                                     Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).

7.3.2         Vertragsänderung                                            8.1.3.2     alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und
                                                                          vereinbarten Einbruchmeldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der                       erhalten; Störungen, Mängel und Schäden haben Sie unverzüglich zu
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen                         beseitigen.
entsprechenden, erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung
der erhöhten Gefahr ausschließen.                                         8.1.4       In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung
                                                                          beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als          wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren
10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so       und entleert halten.
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
                                                                          9             Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt
haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
                                                                                        des Versicherungsfalles zu beachten?
7.3.3         Erlöschen unserer Rechte
                                                                          9.1           Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsänderung nach Ziff. 7.3.1
                                                                          9.1.1     nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
und 7.3.2 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab
                                                                          Schadens zu sorgen;
Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder der Zustand
wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.


                                                                                                                                     Seite 11 von 26

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9.1.2       uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis         10.2.2      Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles
erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch –       bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur
anzuzeigen;                                                               dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch
                                                                          gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
9.1.3       unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung              Rechtsfolge hingewiesen haben.
– ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die
Umstände dies gestatten;                                                  10.3        Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
                                                                                      Versicherungsfalles
9.1.4       unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,
soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem             10.3.1      Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so
Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche              sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
                                                                          Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil
9.1.5     Schäden durch strafbare Handlungen gegen das                    wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche
Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;                             Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

9.1.6    der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden            10.3.2       Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei,
gekommenen Sachen einzureichen;                                           so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
                                                                          Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
9.1.7       uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes
Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder                      10.4        Arglistige Täuschung nach Eintritt des
beschädigten Sachen einzureichen. Darin sind entweder der                             Versicherungsfalles
Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das
Anschaffungsjahr anzugeben;                                               Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig
                                                                          über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung
9.1.8      das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die        von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben
worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das                    Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos)          Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches
und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns           festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als
aufzubewahren;                                                            bewiesen.

9.1.9       uns soweit möglich unverzüglich jede Auskunft – auf
                                                                          11          Was ist ein Sachverständigenverfahren?
Verlangen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) – zu erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer
                                                                          11.1        Feststellung der Schadenhöhe
Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der
                                                                          Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die
Entschädigungspflicht zu gestatten;
                                                                          Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt
                                                                          wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir und Sie
9.1.10    von uns angeforderte Belege beizubringen, deren
                                                                          auch gemeinsam vereinbaren.
Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann;
                                                                          11.2        Weitere Feststellungen
9.1.11      für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere
oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das
                                                                          Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere
Aufgebotsverfahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu
                                                                          Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
wahren, insbesondere abhandengekommene Sparbücher und andere
sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen.
                                                                          11.3        Verfahren vor Feststellung
9.2          Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem
                                                                          Für das Sachverständigenverfahren gilt:
Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Ziff. 9.1 ebenfalls
zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen
                                                                          11.3.1      Jede Partei hat in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) einen
Umständen möglich ist.
                                                                          Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren
                                                                          Sachverständigen benannt hat, kann die andere unter Angabe des
10          Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung            von ihr genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den
            von Obliegenheiten?                                           zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite
                                                                          Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
10.1        Kündigungsrecht aufgrund Obliegenheitsverletzung              Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das
            vor Eintritt des Versicherungsfalles                          für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der
                                                                          Aufforderung durch uns sind Sie auf diese Folge hinzuweisen.
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die
Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber uns zu erfüllen        11.3.2     Wir dürfen als Sachverständigen keine Person benennen,
haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der          die Mitbewerber von Ihnen ist oder mit Ihnen in dauernder
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.         Geschäftsverbindung steht; ferner keine Person, die bei
                                                                          Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt ist oder mit ihnen in
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass         einem ähnlichen Verhältnis steht.
Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt
haben.                                                                    11.3.3      Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. Brief,
                                                                          E-Mail, Fax) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten
10.2        Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                 Sachverständigen als Obmann. Die Regelung unter 11.3.2 gilt
                                                                          entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die
Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 bis 9 vorsätzlich, so sind   Sachverständigen. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird
wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger        der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in       zuständige Amtsgericht ernannt.
dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie      11.4        Feststellung
zu beweisen.
                                                                          Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
10.2.1      Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass    11.4.1     ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die           und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem
Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder      Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.                       Zeitpunkt des Versicherungsfalles;


                                                                                                                                   Seite 12 von 26

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11.4.2      die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;           12.5        Entschädigungsberechnung in der Glasversicherung

11.4.3      die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;               Wir leisten Entschädigung in Form einer Sachleistung oder Geld,
                                                                            wenn versicherte Sachen durch Bruch (= Zerbrechen) zerstört oder
11.4.4      die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.          beschädigt werden.

11.5        Verfahren nach Feststellung                                     12.5.1      Sachleistung

Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden                 Sie erhalten immer eine Sachleistung, sofern nicht nachstehend
Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der                       Entschädigung in Geld vorgesehen ist. Sachleistung bedeutet: Nach
Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich          einem Versicherungsfall lassen wir für die zerbrochenen versicherten
dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen                Sachen Ersatz in gleicher Art und Güte liefern und einsetzen oder
Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen          montieren. Wir erteilen den Reparaturauftrag und übernehmen die
gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden                 Reparaturkosten einschließlich der Kosten für eventuell notwendige
Parteien gleichzeitig.                                                      Entsorgung von Resten versicherter Sachen.

Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind              Für fertigungsbedingte Abweichungen des Ersatzgegenstands im
für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird,         äußeren Erscheinungsbild leisten wir keine Entschädigung.
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die              12.5.2      Geldleistung
Entschädigung.
                                                                            Wir leisten Entschädigung in Geld, wenn mindestens eine der
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch                folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen
die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.       12.5.2.1  Die Entschädigung ist bedingungsgemäß auf einen
                                                                            bestimmten Eurobetrag begrenzt.
11.6        Kosten
                                                                            12.5.2.2   Sie haben den Reparaturauftrag ohne unsere
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten     Zustimmung selbst erteilt. In diesem Fall ersetzen wir die
ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide                Reparaturkosten nur bis zur Höhe des Betrages, den wir bei unserer
Parteien je zur Hälfte.                                                     Auftragsvergabe aufzuwenden gehabt hätten.

11.7        Obliegenheiten                                                  12.5.2.3    Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in
                                                                            der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene
Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten
nicht berührt.                                                              a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich
                                                                               vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern
12          Wie wird die Entschädigung berechnet?
                                                                               oder
12.1      In der Hausrat- und der weiteren
                                                                            b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der
Elementargefahrenversicherung ersetzen wir im Versicherungsfall bei
                                                                               tatsächlichen Nutzungsart
12.1.1       zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den
                                                                               oder
Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles
(Ziff. 1.1);
                                                                            c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen
12.1.2        beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten
                                                                            abweicht.
bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die
Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch
                                                                            Die Entschädigung wird dann in dem Verhältnis gekürzt, in dem der
den Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                            bei Eintritt des Versicherungsfalles gezahlte Beitrag zu dem Beitrag
(Ziff. 1.1).
                                                                            steht, der angesichts der tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des
                                                                            Versicherungsfalles zu zahlen gewesen wäre.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht
beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar
                                                                            12.5.2.4    Die Ersatzbeschaffung von versicherten Sachen gleicher
(sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch
                                                                            Art und Güte ist nicht möglich. In diesem Fall ersetzen wir den Betrag,
Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
                                                                            der dem ortsüblichen Wiederbeschaffungs- oder
                                                                            Wiederherstellungspreis zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles
12.2        Restwerte
                                                                            für einen möglichst ähnlichen Gegenstand entspricht.
Restwerte werden in den Fällen von Ziff. 12.1 angerechnet.
                                                                            12.5.3      Die Mehrwertsteuer wird im Falle einer Geldleistung nicht
                                                                            ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugberechtigt sind; das Gleiche gilt,
12.3        Mehrwertsteuer
                                                                            wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie
                                                                            12.6        Wann wird die Entschädigung in der
vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die
                                                                                        Hausratversicherung gekürzt?
Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
                                                                            12.6.1      Kürzung der Entschädigung
12.4        Entschädigung versicherter Kosten, Kosten aufgrund
            Weisung
                                                                            Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der
                                                                            Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten
nach Ziff. 3 ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter
                                                                            a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich
Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
                                                                               vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Ziff. 3.1 und
                                                                               oder
3.2), die auf unsere Weisung entstehen, werden unbegrenzt ersetzt.
                                                                            b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der
Die Ziff. 4.1 bis 4.2, 12.1.1 bis 12.3 und 12.6 werden auf die Berechnung
                                                                               tatsächlichen Nutzungsart
der Entschädigung für versicherte Kosten entsprechend
angewendet.
                                                                               oder

                                                                            c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen


                                                                                                                                    Seite 13 von 26

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zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abweicht.                             13.3       Verzinsung

Die Entschädigung wird dann wie folgt berechnet:                           Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund
                                                                           eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Es wird zunächst der sich aus den Ziff. 12.1 bis 12.4 und Ziff. 4
ergebende Entschädigungsbetrag ermittelt. Dieser wird in dem               13.3.1    Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines
Verhältnis gekürzt, in dem der bei Eintritt des Versicherungsfalles        Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige
gezahlte Beitrag zu dem Beitrag steht, der angesichts der                  des Schadens zu verzinsen.
tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des Versicherungsfalles zu
zahlen gewesen wäre.                                                       13.3.2     Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen
                                                                           Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB),
12.6.2       Ermittlung der Wohn-/Bürofläche                               mindestens jedoch bei 1 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen
                                                                           pro Jahr.
12.6.2.1   Die Wohn-/Bürofläche ist dem Kauf- oder Mietvertrag
oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei die dort nicht                  13.3.3     Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung
enthaltenen, zu Wohn-, Büro- oder Hobbyzwecken ausgebauten                 fällig.
Nutzflächen zu berücksichtigen sind.
                                                                           13.4       Aufschiebung der Zahlung
12.6.2.2   Sind Kauf- oder Mietvertrag oder Bauunterlagen nicht
vorhanden - und nur dann -, ist die Wohn-/Bürofläche nach Maßgabe          Wir können die Zahlung aufschieben, solange
der folgenden Bestimmungen zu ermitteln:
                                                                           13.4.1     Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
Wohn-/Bürofläche ist die Summe der Gesamtgrundflächen aller
Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen)              13.4.2      ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen
der Wohnung oder des Hauses einschließlich Anbauten und                    Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles
Nebengebäude.                                                              noch läuft.

Zur Wohn-/Bürofläche zählen außerdem Dielen/Flure und
                                                                           14         Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt?
Wintergärten.
                                                                           14.1       Übergang von Ersatzansprüchen
12.6.2.3     Zur Wohn-/Bürofläche zählen nicht:
                                                                           Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Garagen, Heiz-,
                                                                           Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der
Heizvorrats-, Vorrats-, Abstell-, Hauswirtschafts- und Speicherräume.
                                                                           Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
                                                                           Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei
12.6.2.4   Räume nach Ziff. 1.4.1.2 Satz 1, die ausschließlich beruflich
                                                                           Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der
und gewerblich genutzt werden, sofern deren Inhalt über eine
                                                                           Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person
eigenständige gewerbliche Inhaltsversicherung versichert ist.
                                                                           hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
12.6.3       Anzeigepflicht zur Vermeidung einer
                                                                           14.2       Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
             Entschädigungskürzung
                                                                           Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Um eine Kürzung der Entschädigung zu vermeiden, müssen Sie uns
                                                                           Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
Änderungen
                                                                           und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des
                                                                           Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit
•    der Wohn-/Bürofläche
                                                                           erforderlich, mitzuwirken.
•    der Nutzungsart
•    sonstiger Merkmale, nach deren Vorhandensein in der
                                                                           Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
     Vertragserklärung gefragt wurde,
                                                                           insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von
                                                                           dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen
unverzüglich anzeigen.
                                                                           Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
                                                                           einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
12.7         Selbstbeteiligung
                                                                           kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben
                                                                           Fahrlässigkeit tragen Sie.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete
Betrag wird je Versicherungsfall um eine im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Dies
gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten             Die Versicherungsdauer
nach Ziff. 3.1, die auf Weisung des Versicherers angefallen sind.
                                                                           15         Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Kommen im Versicherungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum
Tragen, dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung.                    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
                                                                           oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den
                                                                           ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 22
13           Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung
                                                                           zahlen. Für die Versicherung der weiteren Elementargefahren richtet
             geregelt?
                                                                           sich der Beginn des Versicherungsschutzes zusätzlich nach
                                                                           Ziff. 2.11.9.1.
13.1         Fälligkeit der Entschädigung

Unsere Geldleistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen            16         Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.                   16.1       Vertragsdauer

13.2         Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung                             Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein oder dessen
                                                                           Nachträgen angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige
des Versicherungsfalles abgeschlossen sind, können Sie                     16.2       Stillschweigende Verlängerung
Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den wir
voraussichtlich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch            Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die               der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens
Monatsfrist entsprechend.                                                  drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine
                                                                           Kündigung zugegangen ist.


                                                                                                                                 Seite 14 von 26

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16.3        Vertragsdauer von weniger als 1 Jahr                        19.3.       Wirksamwerden der Kündigung durch uns

Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der            Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen          Ihnen wirksam.
Zeitpunkt.

16.4        Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                        Der Versicherungsbeitrag
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie den
                                                                        20          Wie ist die Versicherungsperiode bei der
Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres
                                                                                    Beitragszahlung definiert?
unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.
                                                                        Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende
Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des
                                                                        Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als
jeweiligen Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
                                                                        Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung
zugegangen sein.
                                                                        über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen
                                                                        Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem
17          Was geschieht bei Wegfall des versicherten                  Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte
            Interesses?                                                 Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.

17.1       Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der
                                                                        21          Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
                                                                        21.1        Anpassung des Beitrags in Abhängigkeit von der
                                                                                    Preisentwicklung
17.1.1      Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die
vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates
                                                                        Der Beitrag verändert sich entsprechend der Anpassung des
                                                                        Versicherungsschutzes (Ziff. 4.4) in Abhängigkeit von der
17.1.1.1    nach Aufnahme von Ihnen in eine stationäre
                                                                        Preisentwicklung.
Pflegeeinrichtung oder
                                                                        21.2        Grundsatz
17.1.1.2    nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
                                                                        Der Beitrag, auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
                                                                        vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach
                                                                        Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des
17.1.2      Im Falle Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis
                                                                        Beitragsfaktors steigen oder sinken (Beitragsanpassungsklausel).
zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständige und
dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach
                                                                        21.3        Beitragsanpassungsklausel
Ihrem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung
in derselben Weise nutzt wie Sie es getan haben.
                                                                        Maßgebend für die Erhöhung oder Verminderung des Beitrags ist der
                                                                        Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt
18          Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer           veröffentlichte Preisindex für „Andere Verbrauchs- und
            Beitragsanpassung?                                          Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht
                                                                        in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung , ohne         Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen
dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert (Ziff. 21),       Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert
können Sie den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail,   hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach
Fax) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit          dem Komma berücksichtigt. Maßgebend ist der vom Statistischen
sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in     Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.
                                                                        21.4        Beitragsanpassung nach Beitragsfaktor
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor       Der Beitragsfaktor wird um den nach Maßgabe des nach der
dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.                         Beitragsanpassungsklausel ermittelten Veränderungsprozentsatzes
                                                                        erhöht oder vermindert.
Das Gleiche gilt, wenn der Umfang des Versicherungsschutzes
aufgrund einer Beitragsanpassung vermindert wird, ohne dass der         Der Beitrag wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma
Beitrag herabgesetzt wird.                                              gerundet.

Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein                     21.5        Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation des
Kündigungsrecht.                                                                    Beitrags

                                                                        Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die
19          Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir
                                                                        Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
            nach einem Versicherungsfall?
                                                                        Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der
19.1        Kündigungsmöglichkeit
                                                                        Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir fassen
                                                                        dazu Bestandsverträge mit gleichartigen versicherten Risiken, die
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können wir oder Sie den
                                                                        nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen
Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) kündigen.
                                                                        Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen. Falls unsere
                                                                        unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
                                                                        Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des
Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen
                                                                        Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
sein.
                                                                        herangezogen. Neben der bisherigen Schaden- und
                                                                        Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch
19.2        Wirksamwerden der Kündigung durch Sie
                                                                        die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Bei
                                                                        der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
                                                                        Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu
                                                                        aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende
des laufenden Versicherungsjahres.
                                                                        Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten
                                                                        Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen
                                                                        Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen


                                                                                                                               Seite 15 von 26

[Seite 33]
höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf,              23.4        Kündigung
haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
                                                                            Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
21.6        Wirksamwerden der Anpassung                                     Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden                             Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats
Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der                    nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere
Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar            Leistungsfreiheit nach Ziff. 23.3 bleiben unberührt.
jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
                                                                            24          Was ist zu beachten, wenn Sie ein
22          Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und                     SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
            welche Folgen hat die verspätete Zahlung?
                                                                            24.1        Ihre Pflichten als Beitragszahler
22.1        Fälligkeit
                                                                            Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren
Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig vom Bestehen              vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                 Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
vereinbarten und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.                                 24.2        Änderung des Zahlungswegs

Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich          wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können,
nach Vertragsschluss zu zahlen.                                             so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform
                                                                            (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen.
22.2        Leistungsfreiheit
                                                                            Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach               sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu
Ziff. 22.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für         übermitteln.
einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht
zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in      Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis    fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung
im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des           stellen.
Beitrages aufmerksam gemacht haben.
                                                                            24.3        Monatliche Beiträge
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben.                                                   Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt
                                                                            werden.
22.3        Rücktritt
                                                                            25          Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
                                                                                        Vertragsbeendigung?
können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht
gezahlt ist.
                                                                            25.1        Allgemeiner Grundsatz
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                            25.1.1      Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht uns
vertreten haben.
                                                                            nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in
                                                                            dem Versicherungsschutz bestanden hat.
23          Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen
            hat die verspätete Zahlung?                                     25.1.2      Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der
                                                                            Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten
23.1        Fälligkeit und Rechtzeitigkeit                                  beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt
                                                                            beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses
Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten                 Kenntnis erlangt haben.
Versicherungsperiode fällig.
                                                                            25.2        Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt,
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im                             Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der
Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt.                             25.2.1     Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb
                                                                            von 14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach
23.2        Verzug                                                          Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten.
                                                                            Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne           über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Beitrag
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung             hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der
nicht zu vertreten haben.                                                   Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.

Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur   Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den
Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei               für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies
Wochen setzen (Mahnung).                                                    gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in
                                                                            Anspruch genommen haben.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen
Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf         25.2.2       Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis,
die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –                  weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsannahme in
aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.                        Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben, nicht angezeigt
                                                                            haben, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen           Rücktrittserklärung zu.
Schadens zu verlangen.
                                                                            Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis, weil der
23.3        Leistungsfreiheit                                               einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist,
                                                                            so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles     25.2.3      Beenden wir durch Anfechtung das
mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,        Versicherungsverhältnis wegen arglistiger Täuschung, so steht uns
so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei.                         der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.


                                                                                                                                    Seite 16 von 26

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25.2.4      Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn     26.4.2     Die Regelungen nach Ziff. 26.4.1 sind auch anzuwenden,
das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,       wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges      Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist,         Versicherungswert gesunken ist.
nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene
Geschäftsgebühr verlangen.
                                                                           27          Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert,
                                                                           27.1        Umzug in eine neue Wohnung
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem
                                                                           Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die
Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden
                                                                           neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in
Umständen Kenntnis erlangen.
                                                                           beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz
                                                                           in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach
                                                                           Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
Weitere Bestimmungen                                                       erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung
                                                                           gebracht werden.
26          Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
                                                                           27.2        Mehrere Wohnungen
26.1        Anzeigepflicht
                                                                           Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe            Versicherungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin
Gefahr versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung      bewohnen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer    Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
und der Versicherungsumfang anzugeben.
                                                                           27.3        Umzug oder Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
26.2        Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
                                                                           27.3.1      Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind    Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht
wir unter den in Ziff. 10 beschriebenen Voraussetzungen zur                auf die neue Wohnung über. Das Versicherungsverhältnis erlischt mit
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.          Auflösung der bisherigen Wohnung, spätestens zwei Monate nach
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des               Umzugsbeginn.
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt
haben.                                                                     27.3.2     Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb
                                                                           der Bundesrepublik Deutschland), erlischt das
26.3        Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung             Versicherungsverhältnis mit Auflösung der bisherigen Wohnung,
                                                                           spätestens zwei Monate nach Datum der Abmeldung. Die
26.3.1      Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen              Abmeldebescheinigung ist uns unverzüglich zu übersenden.
dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die
Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, oder                   27.4        Anzeige der neuen Wohnung
übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen,
die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung           27.4.1     Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei
zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine                             Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohn-/Bürofläche in
Mehrfachversicherung vor.                                                  Quadratmetern anzuzeigen.

26.3.2       Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner         27.4.2       Waren für die bisherige Wohnung besondere
verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen            Sicherungen vereinbart, so ist uns in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Ganzen         mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung
nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens                  vorhanden sind (Ziff. 7).
verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben
Versicherer bestehen.                                                      27.4.3    Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die
                                                                           Wohn-/Bürofläche und wird der Versicherungsschutz nicht
Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen                              entsprechend angepasst, kann dies zu einer Kürzung der
Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so             Entschädigung gemäß Ziff. 12.5.2.3 und 12.6 führen.
ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der
Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht          27.5        Festlegung des neuen Beitrages, Kündigungsrecht
höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus
denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in              27.5.1   Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen
Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von                          Wohnung gültigen Tarifbestimmungen.
Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu           27.5.2      Bei einer Erhöhung des Beitrages oder bei Erhöhung
leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in          einer Selbstbeteiligung können Sie den Vertrag kündigen. Die
diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.                             Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung
                                                                           über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang
26.3.3     Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht              wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu         erklären.
verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
                                                                           27.5.3       Wir können bei einer Kündigung durch Sie den Beitrag
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die      nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der
Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.                      Kündigung beanspruchen.

26.4        Beseitigung der Mehrfachversicherung                           27.6        Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung

26.4.1      Haben Sie den Vertrag, durch den die                           27.6.1    Ziehen Sie bei einer Trennung von Ihrem Ehegatten aus
Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem                 der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen
Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie                 Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue
verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird.           Wohnung und die bisherige Ehewohnung.

Die Aufhebung des Vertrages wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem          Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages,
uns die Erklärung zugeht.                                                  längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf
                                                                           Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht
                                                                           Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.


                                                                                                                                     Seite 17 von 26

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27.6.2        Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei      29         Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der                             Anschriften- und Namensänderungen beachten?
Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort die bisherige
Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.               29.1       Form
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages,
längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf          Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem
den Auszug des Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach             Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte
erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.                    Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen
                                                                          und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.
27.6.3        Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt
Ziff. 27.6.2 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten         Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an
nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden                 die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig
Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen       bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Wohnungen.
                                                                          Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
27.7        Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften                   Anzeigen bleiben unberührt.

Ziff. 27.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften         29.2       Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am
Versicherungsort gemeldet sind.                                           Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
                                                                          für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
27.8        Umzug in eine nicht versicherbare Zone für weitere            Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
            Elementargefahren                                             bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht
                                                                          angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Folgende Bestimmungen gelten, sofern weitere Elementargefahren            Absendung des Briefes als zugegangen.
nach Ziff. 1.1 und 2.11 mitversichert sind:
                                                                          29.3       Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen
27.8.1       Liegt nach einem Wohnungswechsel die neue Wohnung                       Niederlassung
in einer Elementargefahren-Zone, für die wir nach unseren
Tarifbestimmungen keinen Versicherungsschutz bieten, so erlischt          Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
der Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren zwei Monate,        Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
nachdem wir Sie auf diesen Umstand in Textform (z. B. Brief, E-Mail,      gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 29.2
Fax) hingewiesen haben.                                                   entsprechend Anwendung.

27.8.2      Erlischt der Versicherungsschutz nach Ziff. 27.8.1, können
                                                                          30         Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung
Sie den Vertrag für alle versicherten Gefahren zum gleichen Zeitpunkt
                                                                                     versicherter Sachen?
kündigen, zu dem der Versicherungsschutz für weitere
Elementargefahren erlischt. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief,
                                                                          30.1       Anzeigepflicht
E-Mail, Fax) zu erklären und muss uns bis spätestens einen Monat
nach Erhalt unserer Mitteilung in Textform zugegangen sein.
                                                                          Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, haben Sie
                                                                          oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem
28          Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde               Vertragspartner in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) anzuzeigen.
            Rechnung zu beachten?
                                                                          30.2       Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
28.1        Rechte aus dem Vertrag
                                                                          Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das              zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt
Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der        worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls
Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem              Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den                  Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung
Versicherungsschein oder dessen Nachträge besitzt.                        zurückzugeben.

28.2        Zahlung der Entschädigung                                     30.3       Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung

Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis              30.3.1      Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen
verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.        Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer          voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben
Zustimmung verlangen.                                                     Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache zur
                                                                          Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei
28.3        Kenntnis und Verhalten                                        Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung von uns
                                                                          auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht
28.3.1      Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher        auf uns über.
Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu                   30.3.2      Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen
berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die               Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung
Interessen des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr              gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur             Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen
zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.              sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklären Sie sich hierzu
                                                                          innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen
28.3.2      Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,          Aufforderung durch uns nicht bereit, so haben Sie die Sache im
wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder           Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen.
es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu          Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den Anteil,
benachrichtigen.                                                          welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung
                                                                          entspricht.
28.3.3     Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
wenn Sie den Vertrag ohne dessen Auftrag geschlossen und uns              30.4       Beschädigte Sachen
nicht darüber informiert haben.
                                                                          Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die
                                                                          bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten
                                                                          auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen
                                                                          von Ziff. 31.2 oder Ziff. 31.3 bei Ihnen verbleiben.


                                                                                                                                Seite 18 von 26

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30.5        Gleichstellung                                                  31.2.4      Ausschluss unserer Rechte

Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die        Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.                   (Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) sind jeweils
                                                                            ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrenumstand
30.6        Übertragung der Rechte                                          oder die unrichtige Anzeige kannten.

Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so            31.2.5      Anfechtung
haben Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.                  Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
                                                                            bleibt unberührt.
30.7        Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
                                                                            31.3        Frist für die Ausübung unserer Rechte
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt
worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn            Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die              (Ziff. 31.2.2) oder zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) müssen wir innerhalb
Entschädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger             eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände
Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.             angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung
                                                                            können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
                                                                            nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit
31          Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
                                                                            dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und
                                                                            der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend
31.1        Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von
                                                                            gemachte Recht begründen.
            Gefahrumständen
                                                                            31.4        Rechtsfolgehinweis
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform
                                                                            Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben und die für unseren Entschluss
                                                                            (Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) stehen uns nur zu, wenn
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
                                                                            wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail,
                                                                            Fax) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen
Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer
                                                                            haben.
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Fragen im
Sinne des Satzes 1 stellen.
                                                                            31.5        Anzeigen von Vertretern
31.2        Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
                                                                            Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind
                                                                            bei der Anwendung von Ziff. 31.1 und 31.2 sowohl die Kenntnis und die
31.2.1      Vertragsänderung
                                                                            Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu
                                                                            berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass Ihre Anzeigepflicht
Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
                                                                            nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,
bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag
                                                                            wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen
                                                                            Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
                                                                            31.6        Erlöschen unserer Rechte
Haben Sie die Pflichtverletzung nicht verschuldet, werden die
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
                                                                            Unsere Rechte auf Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), Rücktritt (Ziff. 31.2.2)
Vertragsbestandteil.
                                                                            und Kündigung (Ziff. 31.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren
                                                                            nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                            Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn
10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                            Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines
                                                                            arglistig verletzt haben.
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. In unserer Mitteilung über die Vertragsänderung haben wir
Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.                                    32          Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer
                                                                                        Repräsentanten?
31.2.2      Rücktritt oder Leistungsfreiheit
                                                                            Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1, können wir vom           zurechnen lassen.
Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.
                                                                            33          Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Bei grober Fahrlässigkeit durch Sie ist unser Rücktrittsrecht
                                                                            33.1         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag bei
                                                                            in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen
                                                                            dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den
Bedingungen abgeschlossen hätten.
                                                                            Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
                                                                            Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir
nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die
                                                                            33.2        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns
Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der
                                                                            angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
                                                                            zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief,
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                            E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht
ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
                                                                            mit.
nicht zur Leistung verpflichtet.

31.2.3      Kündigung                                                       34          Welches Recht ist anzuwenden?

Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1 leicht fahrlässig oder    Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei               Die Vertragssprache ist deutsch.
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen
Bedingungen abgeschlossen.


                                                                                                                                      Seite 19 von 26

[Seite 37]
35          Welches Gericht ist für Klagen zuständig?                    37           Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
                                                                                      kommen?
35.1        Klagen gegen uns
                                                                         37.1         Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den                                 Bedingungen
Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich
zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren         Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann
Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen                dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden.
Aufenthalt haben.
                                                                         Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt           bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des                         den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche            Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns          nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist.
nach unserem Sitz.
                                                                         Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung         Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns
handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder        vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs
die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht               Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
geltend machen.
                                                                         Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
35.2        Klagen gegen Sie
                                                                         Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist                    Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur   innerhalb der Frist absenden.
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben.                            Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
                                                                         weitergeführt.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des                         37.2         Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche                         Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz.                                                       Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine
                                                                         Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung
handelt, können wir unsere Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder      37.2.1       Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung
die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht
geltend machen.                                                          Wird durch

35.3        Unbekannter Wohnsitz                                         •    eine höchstrichterliche Rechtsprechung,
                                                                         •    einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder
Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der     •    die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie          eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt
nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag              bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als
zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der              vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern,
Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige       zu ergänzen oder zu ersetzen.
Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist.
                                                                         Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht
                                                                         darauf an, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen
36          Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
                                                                         richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen
                                                                         inhaltsgleich ist.
Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen
anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages
                                                                         Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen
werden.
                                                                         beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen
                                                                         37.2.2       Regelungen, die angepasst werden können:
der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und
neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten
                                                                         Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden
Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen
                                                                         Themen betreffen:
ist.
                                                                         •    Leistungsvoraussetzungen,
Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit
                                                                         •    Leistungsumfang,
Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen
                                                                         •    Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen,
Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von
                                                                         •    Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen,
sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
                                                                         •    die Anpassung Ihres Beitrages,
                                                                         •    die Vertragsdauer und
Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
                                                                         •    die Kündigung Ihres Vertrages.
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
                                                                         37.2.3       Anpassungsvoraussetzung
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
innerhalb der Frist absenden.
                                                                         Eine Anpassung nach Ziff. 37.2. ist nur möglich, wenn
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
                                                                         •    die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen
weitergeführt.
                                                                              enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene
                                                                              Vertragslücke geschlossen werden kann und
                                                                         •    der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung
                                                                              darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht
                                                                              würde.


                                                                                                                                 Seite 20 von 26

[Seite 38]
37.2.4       Anpassung durch Inhalt der Neuregelung                       38.4       Das Vorliegen der unter Ziff. 38.1 und 38.2 genannten
                                                                          Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende
Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden                   Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des
Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame           Arbeitgebers nachweisen.
Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die
Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen            38.5          Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor
gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der          Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß
Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen            Ziff. 38.2 erfüllt haben.
wäre.
                                                                          38.6          Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist
37.2.5       Durchführung der Anpassung                                   unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief,
                                                                          E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief,        Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den
E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern. Widersprechen Sie nicht         Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die           jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den
Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch muss in Textform                 Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen.
erfolgen.                                                                 Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von
                                                                          Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.      Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet.
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch        38.7         Über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns
wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil.                    unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind
                                                                          verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die
37.2.6       Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs            Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt
                                                                          mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert
Widersprechen Sie nach Ziff. 37.2.5 einer Anpassung, können wir den       haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der
Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die         Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
Anpassung nicht zumutbar ist.
                                                                          39          Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer        Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen
Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats.                              Nachträgen vereinbart ist, gilt:

37.3         Klauselanpassung                                             Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
                                                                          Bedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz
Die Regelungen nach Ziff. 37.1 und 37.2 finden zu vereinbarten            und den Leistungsinhalten mindestens den durch den
Klauseln entsprechend Anwendung.                                          Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
                                                                          empfohlenen „Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen –
                                                                          Stand VHB 2022- Quadratmetermodell, Stand November 2023“ und
38           Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
                                                                          den empfohlenen „Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung
                                                                          – Stand AGIB 2016 – Stand 13.11.2017“ entsprechen.
38.1         Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des
Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir
                                                                          Sollten unsere Bedingungen und Klauseln in Bezug auf den
für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese
                                                                          dargestellten Versicherungsschutz oder die Leistungsinhalte zum
PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz.
                                                                          Zeitpunkt des Vertragsschlusses doch zu Ihrem Nachteil von den
                                                                          oben genannten GDV-Musterbedingungen abweichen, werden wir
Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein
                                                                          uns im Versicherungsfall nicht darauf berufen. Bei der Regulierung
Versicherungsfall.
                                                                          werden wir die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
38.2         Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                          Werden nach Abschluss des Versicherungsvertrages neue
                                                                          GDV-Musterbedingungen herausgegeben, so erstreckt sich unsere
•    Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik
                                                                          Garantie nicht automatisch auf diese Neuerungen.
     Deutschland
•    Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn
     dieser Versicherung eingetreten
•    die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen
•    die Versicherung wurde noch nicht gekündigt
•    Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
     mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem
     sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht
     befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens
     15 Wochenstunden
•    Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.

38.3         Ein Anspruch besteht nicht, wenn:

•    bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren
     rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
     ausgesprochen war
•    Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst
     (BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
     oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales
     Jahr FSJ oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) ableisten, als
     Auszubildender, Selbstständiger, Freiberufler, Mitarbeiter eines
     Saison- oder Kampagnebetriebes oder Angestellter, die bei Ihrem
     Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwistern und
     deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt waren.

Ein Anspruch auf Beitragsübernahme bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach Beendigung des
gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß
Ziff. 38.2 erneut erfüllt sind.


                                                                                                                                    Seite 21 von 26

[Seite 39]
40          Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?              41.3        Fortfall des SofortSchutzes

                                                                        Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages,
 Sparte             PrivatSchutz-Versicherung                           Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen
                                                                        Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei
                    Unfallversicherung                                  Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den
 Unfall                                                                 Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das
                    Existenzversicherung                                Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers
                                                                        streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem
                    Privat-Haftpflichtversicherung                      SofortSchutz.

                    Tierhalter-Haftpflichtversicherung                  Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden
                                                                        Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die
                    Sport-Boot-Haftpflichtversicherung                  Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer
 Haftpflicht                                                            bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des
                    Haus- und Grundbesitzer-                            Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
                    Haftpflichtversicherung
                                                                        Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie
                    Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung             gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines
                                                                        Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben.
 Hausrat            Hausratversicherung
                                                                        41.4        Umstellung SofortSchutz auf vollen
                                                                                    Versicherungsschutz
 Wohngebäude        Wohngebäudeversicherung
                                                                        41.4.1      Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im
                    Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung         Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten
                                                                        Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach
 Rechtsschutz       Verkehrs-Rechtsschutzversicherung                   Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz
                                                                        umgestellt.
                    Immobilien-Rechtsschutzversicherung
                                                                        Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten
                                                                        Ablauftermin endet.
41          Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was
            leistet er?                                                 Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich
                                                                        mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht
Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der                rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der
Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag geht dem              Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im
Versicherungsschutz aus dieser PrivatSchutz-Versicherung vor.           Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 41.2.

Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag,         41.4.2       Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen
Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes.                       Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen.
                                                                        Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 41.4.1 Satz 1 erfolgt
41.1        Dauer des SofortSchutzes                                    und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist.

Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz        41.5        Obliegenheiten im Versicherungsfall
bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer
von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns    Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die
abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft.                        Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des
                                                                        Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den
41.2        Definition und Leistung SofortSchutz                        Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden
                                                                        Nachweise unverzüglich vorlegen.
Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren,
die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und      Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten
Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem                  nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten.
Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht
enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert    Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich
sind.                                                                   nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir
                                                                        ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht
Beispiel:                                                               haben.

Sowohl in dem mit uns geschlossenen Vertrag als auch im                 42          Was ist das Innovationsversprechen?
Fremdvertrag sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert. Geht
hinsichtlich dieser Gefahren der Deckungsumfang unseres Vertrages       Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und
über den Deckungsumfang des Fremdvertrages hinaus, so gilt hierfür      Versicherungsleistungen von uns zu Ihrem Vorteil weiter- oder neu
der SofortSchutz.                                                       entwickelt, so können Sie die Schadenregulierung nach diesen neuen
                                                                        Bedingungen verlangen.
Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrages zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben. Sie können   Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepten
Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, wenn aus der          und Versicherungsleistungen mit separatem Beitragszuschlag oder
Deckung des Fremdvertrages keine oder nur eine begrenzte Leistung       soweit Ihnen eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten
beansprucht werden kann.                                                wurde und diese von Ihnen abgelehnt wurde.
Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den
Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns           43          Bestleistung
vereinbarten SofortSchutz aus.
                                                                        Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen
Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte                       Nachträgen vereinbart ist, gilt:
Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich
vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei         Bietet ein anderer Versicherer eine Hausratversicherung mit
der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom             weitergehendem Leistungsumfang oder höheren
Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden        Entschädigungsgrenzen als wir an, werden wir auf Ihren
Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt.               ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin, im


                                                                                                                                 Seite 22 von 26

[Seite 40]
Versicherungsfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.

Der andere Versicherer muss in Deutschland zugelassen sein und
den Tarif als Hausratversicherung anbieten.

1.          Wenn ein anderer Versicherer zum Schadenszeitpunkt
einen leistungsstärkeren Tarif anbietet, gilt:

•   Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 1.1 wird erweitert,
•   Entschädigungsgrenzen werden erhöht,
•   Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen, außer bei
    individuell vereinbarten oder tariflich festgelegten
    Selbstbeteiligungen.

2.        Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes
ausgeschlossen sind

•   All-Risk-/Unbenannte Gefahren-Versicherungen oder
    Elektronikversicherungen,
•   Leistungen und Deckungen die bei einem anderen Versicherer
    oder bei uns gegen Zusatzbeitrag versichert werden können,
•   weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau,
    Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
    Dachlawinen und Vulkanausbruch),
•   Ausschlüsse (Ziff. 6),
•   Assistanceleistungen,
•   Schäden durch Witterungsniederschläge,
•   Cyber-Risiken.

Wenn wir aufgrund bestimmter Bedingungen (z. B. Prämienverzug,
Vorsatz) von der Leistungspflicht befreit sind, gilt diese
Deckungserweiterung nicht.

Die vertraglichen Obliegenheiten bleiben unberührt.

3.         Sie müssen die besseren Leistungen eines anderen
Versicherers nachweisen. Als Nachweis dienen die
Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Angebote
und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers.

4.          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und
Unterversicherung gemäß Ziff. 12 bleiben unberührt.


                                                                      Seite 23 von 26

[Seite 41]
Besondere Bedingungen für die Homeassistance
(BB-Homeassistance 2020)
Fassung 09.2020

Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein oder        •   der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder
dessen Nachträgen der Abschluss der Homeassistance ausdrücklich             abgebrochen ist oder
ausgewiesen ist.
                                                                        •   weil sich die versicherte Person versehentlich ausgesperrt hat und
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte         die sie keine andere zumutbare Möglichkeit hat, in die Wohnung
Personen sind Sie sowie die Personen, die mit Ihnen in häuslicher           zu gelangen
Gemeinschaft leben. Wir erbringen im Rahmen der nachstehenden
Bedingungen die aufgeführten Leistungen in Form von                     (2) Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür
Serviceleistungen und Übernahme von Kosten.                                 durch den Schlüsseldienst, maximal jedoch 500 EUR je
                                                                            Versicherungsfall.
1    Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir
     die vereinbarten Leistungen?                                       6    Notfallschloss

Leistungsvoraussetzung ist, dass eine versicherte Person im             Wir übernehmen die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das
Versicherungsfall gemäß Ziffer 5 bis 18 das im Versicherungsschein      Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte,
bzw. in den Besonderen Bedingungen genannte Notfall-Telefon             bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
anruft.

Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um
                                                                        7    Rohrreinigungsservice im Notfall
die Uhr zur Verfügung.
                                                                        (1) Wir organisieren den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in
                                                                            der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder
2    Was gilt als Versicherungsfall?                                        Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets
                                                                            oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die           fachmännische Behebung beseitigt werden kann
Erhebung des Anspruchs auf eine Leistung gemäß Ziffer 5 bis 18              (Rohrverstopfung).
vorliegen.
                                                                        (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der
                                                                            Rohrverstopfung, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
3    Wie hoch ist die Jahreshöchstentschädigung?
                                                                        (3) Wir erbringen keine Leistungen, wenn
Die Übernahme von Kosten ist begrenzt auf insgesamt 1.500 EUR für
alle Versicherungsfälle, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim   •   die Rohrverstopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war,
Notfall-Telefon gemeldet werden.
                                                                        •   die Ursache für die Rohrverstopfung für die versicherte Person
Von dieser Jahreshöchstentschädigung unberührt bleiben reine                erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung liegt.
Serviceleistungen ohne Kostenübernahme einschließlich des
Dokumentendepots.
                                                                        8    Elektro-Installateur-Service im Notfall
4    Was gilt als Versicherungsort?                                     (1) Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung
                                                                            organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes.
(1) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein
    bezeichnete Wohnung einschließlich zugehöriger Balkone,             (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts,
    Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume,                      maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
    Nebengebäude bis 25 qm sowie Garagen (nicht: Stellplätze
    innerhalb von Sammelgaragen).                                       (3) Wir erbringen keine Leistungen

(2) Im Falle eines Umzugs geht der Versicherungsschutz auf die neue     •   wenn der Defekt bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
    Wohnung über. Während des Umzugs besteht                                vorhanden war,
    Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der
    Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch       •   für die Behebung von Defekten an elektrischen und
    spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn. Als Umzugsbeginn              elektronischen Geräten wie zum Beispiel Waschmaschinen,
    gilt der Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung.                Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen
                                                                            einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln,
    Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik               Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten,
    Deutschland, so ist Satz 1 nicht anzuwenden. Das                        Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,
    Versicherungsverhältnis endet, sobald der Versicherungsschutz           Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie
    für die bisherige Wohnung erlischt.                                     Stromverbrauchszählern.

5    Schlüsseldienst im Notfall                                         9    Sanitär-Installateur-Service im Notfall
(1) Ruft eine versicherte Person das Notfall-Telefon an, dann           (1) Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes,
    organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine                  wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an
    Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn die versicherte Person nicht in       der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der
    die versicherte Wohnung gelangen kann, weil


                                                                                                                              Seite 24 von 26

[Seite 42]
     versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr             13 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und
     abgestellt werden kann oder die Kalt- oder                               Bienennestern
     Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
                                                                           (1) Wir organisieren die fachmännische Entfernung bzw. die
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts,
                                                                               Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich
    maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
                                                                               im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
(3) Wir erbringen keine Leistungen für
                                                                           (2) Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung
                                                                               des Nestes bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
•    die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn
     vorhanden waren,
                                                                           (3) Wir erbringen keine Leistung, wenn
•    den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile
                                                                           •   die Existenz des Nestes bereits vor Vertragsbeginn für eine
     oder verkalktem Zubehör von Armaturen und Boilern, die
                                                                               versicherte Person erkennbar war,
     ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär-Installation in
     der versicherten Wohnung.
                                                                           •   das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der
                                                                               versicherten Wohnung zugeordnet werden kann,
10 Heizungs-Installateurservice (Notdienst bei
   Ausfall von Heizkörpern)                                                •   dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des
                                                                               Artenschutzes, nicht zulässig ist.
(1) Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes,
    wenn in der versicherten Wohnung                                       14 Kinderbetreuung im Notfall
•    Heizkörper wegen eines Defekts an zugehörigen                         (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die
     Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können                Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit Ihnen in häuslicher
     oder                                                                      Gemeinschaft leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch
                                                                               ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Kinder
•    aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit                     gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur Betreuung
     Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.                          nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach
                                                                               Möglichkeit in der versicherten Wohnung.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die
    Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je                     (2) Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder bis zu
    Versicherungsfall.                                                         einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
(3) Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von
                                                                           15 Haustierunterbringung im Notfall
•    Defekten die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
     vorhanden waren,                                                      (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die
                                                                               Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden,
•    Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren               Katzen, Vögeln, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen
                                                                               und Schildkröten, die in der versicherten Wohnung leben, wenn
•    Schäden durch Korrosion.                                                  die versicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an
                                                                               der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Person zur
                                                                               Betreuung nicht zur Verfügung steht.
11    Bereitstellung einer Notheizung
                                                                           (2) Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim.
(1) Wir stellen maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur
    Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in          (3) Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn für das
    der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine                 Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine
    Abhilfe durch den Heizungs-Installateurservice im Notfall nicht            ansteckenden Krankheiten und / oder Parasitenbefall aufweist.
    möglich ist. Als Heizperiode gilt hierbei die Zeit zwischen dem
    1. September und dem 31. Mai eines jeden Jahres.                       (4) Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und
                                                                               Versorgung der Haustiere bis zu einer Höhe von 500 EUR je
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der                       Versicherungsfall.
    Leih-Heizgeräte bis zu einer Höhe von 500 EUR je
    Versicherungsfall.
                                                                           16 Dokumentendepot
(3) Nicht ersetzt werden zusätzliche Energiekosten, die durch den
    Betrieb der Leih-Heizgeräte entstehen.                                 (1) Wir archivieren auf Wunsch von Ihnen oder einer versicherten
                                                                               Person Kopien wichtiger Dokumente (maximal 15 DIN A4-Seiten).
                                                                               Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen
12 Schädlingsbekämpfung                                                        beziehungsweise der versicherten Person die archivierten Kopien
                                                                               auf Anforderung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur
(1) Wir organisieren den Einsatz einer Fachfirma für die                       Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie beziehungsweise die
    Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem                versicherte Person bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten
    Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, der nur fachmännisch               durch Nennung der zuständigen Behörden und Weiterleitung
    beseitigt werden kann.                                                     öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche Unterlagen
                                                                               für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu
    einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.                           (2) Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu
                                                                               behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung dieses
(3) Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken),           Versicherungsschutzes zu vernichten.
    Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
                                                                           (3) Für die Archivierung der Dokumente stellen wir Ihnen
(4) Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall der versicherten           beziehungsweise der versicherten Person keine Kosten in
    Wohnung durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für die                Rechnung.
    versicherten Personen erkennbar war.

                                                                           17 24-Stunden Handwerkerservice
                                                                           (1) Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen und den
                                                                               versicherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf
                                                                               Wunsch werden Handwerker aus folgenden Gewerken benannt:


                                                                                                                                  Seite 25 von 26

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   Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Gas- und
   Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter,
   Fachleute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen.

(2) Die Kosten für die Handwerker tragen Sie beziehungsweise die
    versicherte Person.

18 Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten
(1) Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum
    Beispiel Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine,
    Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd,
    TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur Einschätzung der
    Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Reparatur.

(2) Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste
    Arbeitsstunde des Technikers.

(3) Nicht dagegen übernehmen wir die Kosten für Material sowie
    Ersatz- und Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden.

19 Beendigung der Homeassistance
Die Homeassistance kann unabhängig von der Hauptsparte
(Hausrat-/Wohngebäudeversicherung) von den Vertragspartnern
entsprechend des Abschnitts „Wie sind Dauer und Ende des
Vertrages geregelt?“ der Allgemeinen Bedingungen zur PrivatSchutz
Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung selbstständig gekündigt
werden.

Eine Fortführung der Homeassistance bei Beendigung der
Hausrat-/Wohngebäudeversicherung ist hingegen nicht möglich.

Kontaktdaten
Homeassistance-Hotline (Notfalltelefon):

+49 (0) 89 55 987 672

(14 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com; Mobilfunkpreise
abweichend)

Rund um die Uhr für Sie erreichbar!


                                                                      Seite 26 von 26

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Glossar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
PrivatSchutz Hausratversicherung


Sie fragen sich, was ein bestimmter Begriff bedeutet? In unserem         Beispiel: Zur Vermeidung von Frostschäden müssen Sie Ihre
Glossar erklären wir die wichtigsten Fachwörter. Das Glossar ist nicht   Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen.
Teil Ihrer Versicherungsbedingungen (VHB). Es soll die Begriffe nicht
rechtlich abschließend beschreiben, sondern verständlich und             Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je
unverbindlich erklären.                                                  Versicherungsfall selbst zu tragen haben.

Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine                 Beispiel: Im Rahmen der Hausratversicherung wurde eine
Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz             Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR vereinbart. Bei einem
besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des                           Wasserschaden, der einen Schaden von 1.000 Euro verursacht,
Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der                        tragen Sie 250 Euro selbst.
Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Dies können generelle
Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder gefahrenspezifische Ausschlüsse (z. B.    Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres
Plansch- oder Reinigungswasser in der Leitungswasserversicherung)        Hausrats, nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die
sein.                                                                    Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies
                                                                         der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu
Außenversicherung: Die Außenversicherung bietet Schutz für               wiederzubeschaffen.
versicherte Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des
versicherten Ortes befinden, beispielsweise auf Reisen. So sind Ihre     Beispiel: Durch einen Brand werden Ihre Möbel, Elektronikgeräte und
versicherten Sachen auch außerhalb Ihres Hauses abgesichert.             andere Hausratgegenstände zerstört. Im Schadenfall würden die
                                                                         Kosten übernommen werden, die notwendig sind, um diese
Beispiel: Ihr Laptop wird auf einer Geschäftsreise durch Einbruch in     Gegenstände in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen.
Ihr Hotelzimmer gestohlen. Dank der Außenversicherung wird der
Schaden ersetzt, obwohl der Einbruch nicht zu Hause passiert ist.

Einfacher Diebstahl: Ein einfacher Diebstahl bedeutet, dass jemand
Ihnen Gegenstände stiehlt, ohne dafür Gewalt anzuwenden oder
irgendwo einzubrechen.

Beispiel: Sie fahren mit dem Fahrrad zum Einkaufen und schließen es
vor dem Supermarkt ab. Als Sie zurückkommen, ist das Fahrrad
verschwunden – jemand hat es trotz Schloss gestohlen.

Elementargefahren: Die Elementargefahrenversicherung deckt
Schäden ab, die durch Naturgewalten wie zum Beispiel
Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen verursacht
werden. Diese Versicherung ergänzt den Schutz der regulären
Hausratversicherung.

Beispiel: Ein starkes Unwetter führt zu einer Überschwemmung, die
Ihr Haus samt dem Inhalt beschädigt. Die
Elementargefahrenversicherung übernimmt die Kosten der Erstattung
für Ihren beschädigten oder zerstörten Hausrat.

Gefahrerhöhung: Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die
Umstände, die das versicherte Risiko betreffen, nach
Vertragsabschluss verändern und das Risiko dadurch steigt.

Beispiel: Sie ziehen beruflich bedingt für ein Jahr ins Ausland.
Während dieses Zeitraumes steht Ihre Wohnung leer. Dieser
Leerstand stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar.

Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die
erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht
lassen. Bei einem Schadenfall bedeutet das, dass in solchen Fällen
möglicherweise die Leistung gekürzt werden kann.

Beispiel: Sie lassen eine brennende Kerze unbeaufsichtigt und es
kommt zu einem Brand in Ihrer Wohnung.

Obliegenheiten: Obliegenheiten sind Ihre Verhaltenspflichten vor,
während und nach dem Versicherungsfall, die Sie als
Versicherungsnehmer erfüllen müssen, um Ihren
Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dazu gehört beispielsweise,
dass Sie im Schadenfall uns unverzüglich informieren und alle
notwendigen Informationen bereitstellen.

[Seite 45]
Klauseln für die
PrivatSchutz Hausratversicherung
(VHB KL Komfort-2026)
Fassung 04.2026

Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept
ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.


Inhaltsverzeichnis
HR014-03         Diebstahl aus verschlossenen                 2
                 Kraftfahrzeugen

HR015-01         Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer            2

HR017-02         Diebstahl Ihrer Kinder- und                  2
                 Bollerwagen

HR018-01         Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle            2
                 und Gehhilfen

HR019-01         Diebstahl Ihrer Wäsche und                   2
                 Kleidung

HR020-01         Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke             2
                 sowie Ihrer Gartenmöbel,
                 Gartengeräte, Rasenmäherroboter,
                 Poolroboter und Grillgeräte

HR022-01         Diebstahl Ihrer Waschmaschinen               3
                 und Wäschetrockner

HR028-01         Notwendige Mehrkosten für Ihre               3
                 Rückreise aus dem Urlaub

HR030-02         Verzicht auf den Einwand der                 3
                 groben Fahrlässigkeit

HR031-01         Diebstahl aus verschlossenen                 3
                 Schiffskabinen oder
                 Schlafwagenabteilen

HR045-01         Umzugskosten                                 3

HR046-01         Datenrettungskosten                          3


DA Direkt_PS_Hausrat_0426_KL Komfort_085_0426                                                                             Seite 1 von 4

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HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen                                  3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
         Kraftfahrzeugen                                                  Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                          Betrag begrenzt.
1. Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer
   mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören        HR018-01         Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle und
   oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese
   Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und                              Gehhilfen
   innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union,
   Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island,           1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit
   Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener            Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von nicht
                                                                          versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen, wenn
•   Kraftfahrzeuge,                                                       sich diese zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem
•   Kofferräume,                                                          Gebäude, in dem die versicherte Wohnung liegt, befand.
•   Dachboxen,
•   Anhänger eines Kraftfahrzeugs                                          Für die mit den nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen
                                                                           und Gehhilfen lose verbundenen und regelmäßig seinem
    entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt            Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann
    werden.                                                                Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit diesen
                                                                           abhandengekommen sind.
2. Wir leisten keine Entschädigung für
                                                                       2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
•   Wertsachen nach Ziff. 1.2.2 VHB,                                      Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
•   Foto-, Film- oder Videogeräte,                                        so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
•   Mobiltelefone,                                                        kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
•   EDV-Geräte oder                                                       Leistungskürzung berechtigt sind.
•   sonstige elektrische (auch batterie-/akkubetriebene) Geräte,
                                                                       3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
jeweils einschließlich des Zubehörs.
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                          Betrag begrenzt.
3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben      HR019-01         Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Leistungskürzung berechtigt sind.
                                                                       1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
                                                                          Schäden durch Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                  Waschen, Trocknen oder Lüften vorübergehend außerhalb der
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                versicherten Wohnung auf dem Versicherungsgrundstück
   Betrag begrenzt.                                                       befindet.

                                                                       2. Wir leisten keine Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von
HR015-01        Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer
                                                                       •   Pelzen
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit               •   Kleidung aus Leder oder
   Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit      •   Alcantara.
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des
   Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während eines
                                                                       3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   vorübergehenden stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts
                                                                          Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
   (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) durch Diebstahl aus
                                                                          so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   dem Kranken- oder Kurzimmer entwendet werden.
                                                                          kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
                                                                          Leistungskürzung berechtigt sind.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                                                                       4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
                                                                          Betrag begrenzt.
   Leistungskürzung berechtigt sind.

3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im               HR020-01 Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke sowie
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                      Ihrer Gartenmöbel, Gartengeräte,
   Betrag begrenzt.
                                                                                Rasenmäherroboter, Poolroboter und
                                                                                Grillgeräte
HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und Bollerwagen
                                                                       1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit                  Schäden durch Diebstahl von an Balkonen, Terrassen oder außen
   Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Kinder- und              am Gebäude angebrachten Balkonkraftwerken. Weiterhin leisten
   Bollerwagen, wenn sich der Kinder- oder Bollerwagen zum                wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von
   Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem Gebäude, in           Gartenmöbeln, Gartengeräten, Poolrobotern und Grillgeräten, die
   dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die mit dem             sich auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes
   Kinder- oder Bollerwagen lose verbundenen und regelmäßig               befinden.
   seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann
   Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Kinder- oder         •   Gartenmöbel sind Möbel (z. B. Gartentische, -stühle, -bänke) aus
   Bollerwagen abhandengekommen sind.                                      Holz, Kunststoff oder Metall, die zur Nutzung im Freien hergestellt
                                                                           wurden.
                                                                       •   Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen (z. B.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen                    Rasenmäher, Rasenmähroboter, Heckenscheren, Baumsägen,
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,       Leitern, Rechen, Schaufeln).
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Leistungskürzung berechtigt sind.


                                                                                                                                 Seite 2 von 4

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2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen                 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,       Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben          Betrag begrenzt.
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Leistungskürzung berechtigt sind.
                                                                        HR031-01        Diebstahl aus verschlossenen
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                                Schiffskabinen oder
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                              Schlafwagenabteilen
   Betrag begrenzt.
                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 1.4 und 2.6 VHB leisten wir Entschädigung
HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und                                für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher
         Wäschetrockner                                                    Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem
                                                                           Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend
                                                                           außerhalb der Wohnung befinden und während einer Schiffs- oder
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für          Zugreise durch Aufbrechen einer ausschließlich von Ihnen
   Schäden durch Diebstahl von Waschmaschinen und                          und/oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
   Wäschetrocknern, die ausschließlich von Ihnen oder einer mit            Person verschlossenen Kabine oder eines verschlossenen
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten            Schlafwagenabteils entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört
   Zwecken genutzt werden, aus gemeinschaftlich genutzten                  oder beschädigt werden.
   Räumen auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung
   liegt (z. B. Waschkeller).
                                                                        2. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles in Ergänzung von
                                                                           Ziff. 9.1 VHB einen Schaden vorab zu melden. Sie haben den
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen                    Einbruchdiebstahl unverzüglich der Rezeption des Schiffes bzw.
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,       der Zugleitung anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben          erbringen.
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Leistungskürzung berechtigt sind.                                       Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die
                                                                           Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 berechtigt sind.
   Betrag begrenzt.
                                                                        3. Für Wertsachen nach Ziff. 3.6 VHB gelten die
                                                                           Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.7 und 3.8 VHB.
HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre
         Rückreise aus dem Urlaub                                       4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                           Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die        Betrag begrenzt.
   Fahrtmehrkosten, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheblichen
   Versicherungsfalles Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen,    HR045-01 Umzugskosten
   um an den Schadenort (Versicherungsort Ziff. 1.4 VHB) zu reisen.
                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden                   tatsächlich angefallenen und von Ihnen nachgewiesenen
   voraussichtlich den auf dem Versicherungsschein dokumentierten          Umzugskosten (ohne Umzugsnebenkosten wie z. B. Kaution oder
   Betrag übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort                    Maklercourtage), wenn die von Ihnen ständig bewohnte Wohnung
   notwendig macht.                                                        infolge eines Versicherungsfalles voraussichtlich für mindestens
                                                                           30 Tage unbewohnbar geworden ist und die Beschränkung auf
   Als Urlaubsreise gilt jede Reise mit einer Dauer von mindestens         einen bewohnbaren Teil ebenfalls nicht zumutbar ist.
   4 Tagen und höchstens 6 Wochen, die Sie und mitreisende
   Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus           Der Umzug muss innerhalb Deutschlands im Zeitraum von
   privaten Gründen unternehmen.                                           3 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles und im Umkreis
                                                                           von 20 km zu Ihrer vom Schaden betroffenen Wohnung erfolgen.
3. Wir ersetzen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes
   Reisemittel, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit     2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   der Rückreise zum Schadenort entspricht.                                Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
4. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort
   unsere Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
   Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen         HR046-01 Datenrettungskosten
   nach Ziff. 10.2 bis 10.4 VHB.
                                                                        1. In Abänderung von Ziff. 6.2 VHB leisten wir Entschädigung für die
                                                                           infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich
5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                           angefallenen und notwendigen Kosten der technischen
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
   Betrag begrenzt.
                                                                           für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare
                                                                           Informationen) und Programmen.
HR030-02 Verzicht auf den Einwand der groben                               Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine
         Fahrlässigkeit                                                    ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf
                                                                           dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder
1. In Erweiterung von Ziff. 10.3.2 VHB verzichten wir auf die Kürzung      nicht mehr verfügbar sind.
   der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob
   fahrlässig herbeiführen.                                                Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen
                                                                           Wiederherstellung.
   Unberührt bleiben jedoch unsere Rechte aus der Verletzung von
   Obliegenheiten nach Ziff. 8-10 VHB sowie der Gefahrerhöhung             Sowohl die Wiederherstellung als auch der technische Versuch
   gem. Ziff. 7 VHB, sofern der Schaden 5.000 EUR übersteigt.              der Wiederherstellung ist durch eine qualifizierte Fachfirma
                                                                           durchzuführen. Eine Erstattung erfolgt gegen Vorlage der
                                                                           Rechnung.


                                                                                                                                 Seite 3 von 4

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2. Wir leisten keine Entschädigung für

•   Daten und Programme
     – zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z. B. so genannte
         Raubkopien)
     – die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium
         vorgehalten haben (z. B. Speichersticks und Speicherkarten)
•   die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.

3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.


                                                                       Seite 4 von 4

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Klauseln für die
PrivatSchutz Hausratversicherung
(VHB KL Top-2026)
Fassung 04.2026

Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept
ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.


Inhaltsverzeichnis
HR002-02       Ihre Sachen in Bankgewahrsam                   3      HR021-02      Diebstahl Ihrer                                   4
                                                                                   Spielgerüste/Spielgeräte und
                                                                                   Kinderspielfahrezuge
HR003-02       Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen               3
               bei einem Rohrbruch oder einem
               Bruch Ihrer Armaturen                                 HR022-01      Diebstahl Ihrer Waschmaschinen                    4
                                                                                   und Wäschetrockner
HR005-01       Diebstahl, Zerstörung oder                     3
               Beschädigung Ihrer                                    HR023-02      Sachverständigenkosten                            5
               Sicherungsanlagen
                                                                     HR024-01      Kosten für zusätzliche Leistungen                 5
HR007-01       Schäden durch niederfallende                   3                    wie Gerüste und Kräne
               Bäume und Äste, Laternenpfähle
               oder Telefonmasten
                                                                     HR025-01      Mehrkosten für notwendige                         5
                                                                                   Frachtkosten
HR012-02       Schäden durch den                              3
               bestimmungswidrigen
                                                                     HR028-01      Notwendige Mehrkosten für Ihre                    5
               Wasseraustritt aus Ihren
                                                                                   Rückreise aus dem Urlaub
               Saunabecken, Schwimmbecken und
               ähnliche Einrichtungen
                                                                     HR030-02      Verzicht auf den Einwand der                      5
                                                                                   groben Fahrlässigkeit
HR014-03       Diebstahl aus verschlossenen                   3
               Kraftfahrzeugen
                                                                     HR031-01      Diebstahl aus verschlossenen                      5
                                                                                   Schiffskabinen oder
HR015-01       Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer              3
                                                                                   Schlafwagenabteilen

HR016-01       Diebstahl am Arbeitsplatz                      4
                                                                     HR035-01      Mehrkosten für den                                5
                                                                                   behinderten-/seniorengerechten
HR017-02       Diebstahl Ihrer Kinder- und                    4                    Umbau
               Bollerwagen
                                                                     HR036-01      Ersatz Ihrer Darlehenszinsen                      5
HR018-01       Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle              4
               und Gehhilfen
                                                                     HR040-01      Gebäudeverglasung Ihres                           6
                                                                                   Gewächshauses
HR019-01       Diebstahl Ihrer Wäsche und                     4
               Kleidung
                                                                     HR044-01      Mehrkosten für die Unterbringung                  6
                                                                                   von Kleintieren

                                                                     HR045-01      Umzugskosten                                      6


DA Direkt_PS_Hausrat_0426_KL Top_086_0426                                                                                Seite 1 von 10

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HR046-01   Datenrettungskosten                   6   HR069-01   Schäden an Ihren versicherten           9
                                                                Sachen auf dem
                                                                Versicherungsgrundstück durch
HR048-01   Erweiterte Außenversicherung für      6
                                                                Feuer, Sturm/ Hagel und weitere
           Ihre Sportausrüstung
                                                                Elementargefahren

HR050-02   Vorsorge-Versicherung bei Auszug      6
                                                     HR070-01   Transportmittelschaden                10
           Ihrer Kinder

                                                     HR071-01   Taschendiebstahl                      10
HR051-01   Kosten zur Optimierung oder           7
           Neuanschaffung von
           Sicherheitseinrichtungen                  HR072-01   Scheck- und                           10
                                                                Kreditkartenmissbrauch
HR052-01   Kosten zur Optimierung oder           7
           Neuanschaffung von                        HR073-01   Schäden durch Meteoriten und          10
           Brandschutzeinrichtungen                             Weltraumschrott

HR053-01   Kinderbetreuungskosten                7

HR054-01   Kosten für psychologische             7
           Betreuung/Therapie

HR055-02   Wildtierschäden                       7

HR056-02   Phishing- und Pharming-Schäden        7

HR060-01   Trickdiebstahl in der versicherten    8
           Wohnung

HR061-01   Mehrkosten aufgrund                   8
           Technologiefortschritt

HR062-01   Räuberische Erpressung:               8
           Hinschaffen von versicherten
           Sachen an den Ort der Wegnahme

HR063-01   Besitzstandsklausel (auf Verträge     8
           vom Markt)

HR065-01   Balkonkraftwerke und                  9
           Kleinwindkraftanlagen inkl.
           Batteriespeicher

HR066-01   Mehrkosten für energieeffiziente      9
           Haushaltsgeräte

HR067-01   Mehrkosten zur Schadenverhütung       9
           nach einem versicherten
           Elementargefahrenereignis

HR068-01   Diebstahl Ihrer versicherten Sachen   9
           auf dem Versicherungsgrundstück


                                                                                            Seite 2 von 10

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HR002-02 Ihre Sachen in Bankgewahrsam                                  HR012-02 Schäden durch den
                                                                                bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus
1. In Erweiterung von Ziff. 5.1 VHB besteht Versicherungsschutz                 Ihren Saunabecken, Schwimmbecken
   gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/                   und ähnliche Einrichtungen
   Hagelschäden und sofern vereinbart weitere Elementargefahren
   für Ihre im Schließfach oder Tresor einer Bank befindlichen
   Sachen auch dann, wenn sie nicht nur vorübergehend aufbewahrt       1. In Erweiterung von Ziff. 2.9.1 VHB steht Wasser aus Ihren innerhalb
   werden.                                                                des Gebäudes sowie auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                          befindlichen Saunabecken, Schwimmbecken und ähnlichen
                                                                          Einrichtungen dem Leitungswasser gleich.
2. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem
   Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor,
   wenn für das selbe Risiko anderweitiger Versicherungsschutz         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   besteht.                                                               Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                          Betrag begrenzt.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten             HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen
   Betrag begrenzt.
                                                                                Kraftfahrzeugen

HR003-02 Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen bei                          1. Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer
         einem Rohrbruch oder einem Bruch Ihrer                           mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören
                                                                          oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese
         Armaturen                                                        Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und
                                                                          innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union,
1. In Erweiterung von Ziff. 1.1 und 2.9.2.1 VHB ersetzen wir auch         Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island,
   sonstige Bruchschäden an Ihren Armaturen (z. B. Wasser- und            Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener
   Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse).
   Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten                •   Kraftfahrzeuge,
   Armaturen.                                                          •   Kofferräume,
                                                                       •   Dachboxen,
                                                                       •   Anhänger eines Kraftfahrzeugs
2. Weiterhin ersetzen wir die Kosten für den Austausch der zuvor
   genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines
                                                                           entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt
   Versicherungsfalles nach Ziff. 1.1 und 2.9.2.1 VHB im Bereich der
                                                                           werden.
   Rohrbruchstelle notwendig ist.

                                                                       2. Wir leisten keine Entschädigung für
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                       •   Wertsachen nach Ziff. 1.2.2 VHB,
   Betrag begrenzt.
                                                                       •   Foto-, Film- oder Videogeräte,
                                                                       •   Mobiltelefone,
                                                                       •   EDV-Geräte oder
HR005-01 Diebstahl, Zerstörung oder                                    •   sonstige elektrische (auch batterie-/akkubetriebene) Geräte,
         Beschädigung Ihrer Sicherungsanlagen
                                                                           jeweils einschließlich des Zubehörs.
1. In Erweiterung der Ziff. 1.2. VHB sind auch technische, optische
   und akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung Ihrer           3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   versicherten Wohnung dienen, mitversichert, sofern sie sich auf        Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
   dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.        so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Diebstahl,               kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem            Leistungskürzung berechtigt sind.
   Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat
   entstanden sind.
                                                                       4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                  Betrag begrenzt.
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.
                                                                       HR015-01        Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer
HR007-01 Schäden durch niederfallende Bäume                            1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit
         und Äste, Laternenpfähle oder                                    Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit
         Telefonmasten                                                    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des
                                                                          Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während eines
1. In Erweiterung von Ziff. 1.1 VHB ersetzen wir Ihnen Schäden durch      vorübergehenden stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts
                                                                          (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) durch Diebstahl aus
•   niederfallende Bäume und Äste,                                        dem Kranken- oder Kurzimmer entwendet werden.
•   umgestürzte Laternenpfähle oder Telefonmasten
                                                                       2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
    an versicherten Sachen.                                               Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                                                                          so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
2. Schäden durch bereits abgestorbene Bäume sind vom                      kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Versicherungsschutz ausgeschlossen.                                    Leistungskürzung berechtigt sind.


3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im               3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.                                                       Betrag begrenzt.


                                                                                                                               Seite 3 von 10

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HR016-01        Diebstahl am Arbeitsplatz                              2. Wir leisten keine Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von

                                                                       •   Pelzen
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit
                                                                       •   Kleidung aus Leder oder
   Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit
                                                                       •   Alcantara.
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des
   Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während der Geschäftszeiten
   durch Diebstahl am Arbeitsplatz entwendet werden.                   3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
                                                                          Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                                                                          so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
2. Wir leisten keine Entschädigung für Wertsachen nach Ziff. 3.6
                                                                          kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   VHB.
                                                                          Leistungskürzung berechtigt sind.

3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
                                                                       4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
                                                                          Betrag begrenzt.
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Leistungskürzung berechtigt sind.
                                                                       HR021-02 Diebstahl Ihrer Spielgerüste/Spielgeräte
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                        und Kinderspielfahrezuge
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.
                                                                       1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
                                                                          Schäden durch Diebstahl von
HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und Bollerwagen                       •   Spielgerüsten und -geräten z. B. Schaukeln, Wippen,
                                                                           Klettergerüste,
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit               •   Sandkästen,
   Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Kinder- und           •   fest mit dem Boden verbundenen Trampolinen und
   Bollerwagen, wenn sich der Kinder- oder Bollerwagen zum                 Aufstell-Schwimmbecken (durch Befestigungen im Boden
   Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem Gebäude, in            gesichert oder durch Eigengewicht),
   dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die mit dem          •   Kinderspielfahrzeuge (z. B. Rutschauto, Kettkar, Dreirad),
   Kinder- oder Bollerwagen lose verbundenen und regelmäßig
   seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann                       die sich auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden
   Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Kinder- oder             und ausschließlich der versicherten Wohnung dienen.
   Bollerwagen abhandengekommen sind.                                      Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Laufräder und
                                                                           Kinderfahrräder.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,   2. Für die mit den Spielgerüsten lose verbundenen und regelmäßig
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben         seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur        Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit diesen
   Leistungskürzung berechtigt sind.                                      abhandengekommen sind.

3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   Für Kinderspielfahrzeuge besteht nur dann Versicherungsschutz,
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 wenn der Versicherungsfall innerhalb von 6 Monaten nach
   Betrag begrenzt.                                                        Neuanschaffung des Kinderspielfahrzeugs eingetreten ist.

                                                                       3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
HR018-01        Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle und                     Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                Gehhilfen                                                 so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
                                                                          kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
                                                                          Leistungskürzung berechtigt sind.
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit
   Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von nicht
   versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen, wenn     4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   sich diese zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem        Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Gebäude, in dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die         Betrag begrenzt.
   mit den nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und
   Gehhilfen lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch
   dienenden Sachen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn         HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und
   sie zusammen mit diesen abhandengekommen sind.                               Wäschetrockner
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen                1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
   Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,      Schäden durch Diebstahl von Waschmaschinen und
   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben         Wäschetrocknern, die ausschließlich von Ihnen oder einer mit
   kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur        Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten
   Leistungskürzung berechtigt sind.                                      Zwecken genutzt werden, aus gemeinschaftlich genutzten
                                                                          Räumen auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                  liegt (z. B. Waschkeller).
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.                                                    2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
                                                                          Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
                                                                          so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
HR019-01        Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung                       kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
                                                                          Leistungskürzung berechtigt sind.
1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
   Schäden durch Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum       3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Waschen, Trocknen oder Lüften vorübergehend außerhalb der              Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   versicherten Wohnung auf dem Versicherungsgrundstück                   Betrag begrenzt.
   befindet.


                                                                                                                               Seite 4 von 10

[Seite 53]
HR023-02 Sachverständigenkosten                                         5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                           Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
1. Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass
   die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren
   festgestellt wird (Ziff. 11 VHB).
                                                                        HR030-02 Verzicht auf den Einwand der groben
2. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von
                                                                                 Fahrlässigkeit
   25.000 EUR nicht übersteigt, trägt jede Partei die Kosten ihres
   Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide                1. In Erweiterung von Ziff. 10.3.2 VHB verzichten wir auf die Kürzung
   Parteien je zur Hälfte.                                                 der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob
                                                                           fahrlässig herbeiführen.
3. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von               Unberührt bleiben jedoch unsere Rechte aus der Verletzung von
   25.000 EUR übersteigt, übernehmen wir außer den Kosten für              Obliegenheiten nach Ziff. 8-10 VHB sowie der Gefahrerhöhung
   unseren Sachverständigen auch die Kosten für Ihren                      gem. Ziff. 7 VHB sofern der Schaden 5.000 EUR übersteigt.
   Sachverständigen sowie für den Obmann.
                                                                        2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 Betrag begrenzt.
   Betrag begrenzt.

                                                                        HR031-01        Diebstahl aus verschlossenen
HR024-01 Kosten für zusätzliche Leistungen wie                                          Schiffskabinen oder
         Gerüste und Kräne                                                              Schlafwagenabteilen
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für
                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 1.4 und 2.6 VHB leisten wir Entschädigung
   zusätzliche Kosten, um die sich das Liefern und Montieren
                                                                           für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher
   verteuert (z. B. Gerüst- oder Krankosten), sofern vom Schaden
                                                                           Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem
   betroffene Sachen nicht über vorhandene Zugangswege geliefert
                                                                           Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend
   oder montiert werden können.
                                                                           außerhalb der Wohnung befinden und während einer Schiffs- oder
                                                                           Zugreise durch Aufbrechen einer ausschließlich von Ihnen
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   und/oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 Person verschlossenen Kabine oder eines verschlossenen
   Betrag begrenzt.                                                        Schlafwagenabteils entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört
                                                                           oder beschädigt werden.

HR025-01 Mehrkosten für notwendige                                      2. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles in Ergänzung von
         Frachtkosten                                                      Ziff. 9.1 VHB einen Schaden vorab zu melden. Sie haben den
                                                                           Einbruchdiebstahl unverzüglich der Rezeption des Schiffes bzw.
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für            der Zugleitung anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu
   Mehrkosten aufgrund notwendiger Eil-, Express- oder Luftfracht          erbringen.
   für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer
   versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen.                        Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die
                                                                           Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie
                                                                           Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   berechtigt sind.
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.
                                                                        3. Für Wertsachen nach Ziff. 3.6 VHB gelten die
                                                                           Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.7 und 3.8 VHB.
HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre
         Rückreise aus dem Urlaub                                       4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                           Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
   Fahrtmehrkosten, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheblichen
   Versicherungsfalles Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen,    HR035-01 Mehrkosten für den
   um an den Schadenort (Versicherungsort Ziff. 1.4 VHB) zu reisen.              behinderten-/seniorengerechten Umbau

2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden                1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
   voraussichtlich den auf dem Versicherungsschein dokumentierten          tatsächlich angefallenen Kosten für Mehraufwendungen eines
   Betrag übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort                    behinderten-/seniorengerechten Umbaus Ihrer durch diesen
   notwendig macht.                                                        Vertrag versicherten eigengenutzten Eigentumswohnung, die in
                                                                           Ihrem oder im Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher
   Als Urlaubsreise gilt jede Reise mit einer Dauer von mindestens         Gemeinschaft lebenden Person steht, sofern die festgestellte
   4 Tagen und höchstens 6 Wochen, die Sie und mitreisende                 Höhe des Schadens den Betrag von 25.000 EUR übersteigt und
   Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus           der Schaden nicht durch die Gefahr Einbruchdiebstahl eingetreten
   privaten Gründen unternehmen.                                           ist.


3. Wir ersetzen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes                2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Reisemittel, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit        Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   der Rückreise zum Schadenort entspricht.                                Betrag begrenzt.


4. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort   HR036-01 Ersatz Ihrer Darlehenszinsen
   unsere Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
   Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen
   nach Ziff. 10.2 bis 10.4 VHB.                                        1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
                                                                           tatsächlich angefallenen Darlehenszinsen Ihrer durch diesen
                                                                           Vertrag versicherten eigengenutzten Eigentumswohnung, die in


                                                                                                                                Seite 5 von 10

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    Ihrem oder im Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher                    infolge eines Versicherungsfalles voraussichtlich für mindestens
    Gemeinschaft lebenden Person steht, sofern diese nach einem             30 Tage unbewohnbar geworden ist und die Beschränkung auf
    Versicherungsfall vollständig unbewohnbar ist.                          einen bewohnbaren Teil ebenfalls nicht zumutbar ist.

                                                                            Der Umzug muss innerhalb Deutschlands im Zeitraum von
2. Wir ersetzen Ihre durch Bankbestätigung nachgewiesenen,
                                                                            3 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles und im Umkreis
   gezahlten laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn
                                                                            von 20 km zu Ihrer vom Schaden betroffenen Wohnung erfolgen.
•   das Darlehen der Finanzierung der im Versicherungsvertrag oder
    dessen Nachträgen bezeichneten und von Ihnen eigengenutzten         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
    Eigentumswohnung dient und                                             Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
•   das Darlehen durch eine auf dem Grundstück des                         Betrag begrenzt.
    Versicherungsortes lastende Hypothek oder Grundschuld
    gesichert ist.
                                                                        HR046-01 Datenrettungskosten
3. Wir ersetzen die Darlehenszinsen ab dem 101. Tag der
   Unbewohnbarkeit bis                                                  1. In Abänderung von Ziff. 6.2 VHB leisten wir Entschädigung für die
                                                                           infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich
•   zur Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit oder             angefallenen und notwendigen Kosten der technischen
•   zum Verkauf Ihrer Wohnung (Tag der notariellen Beurkundung),           Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
    sofern dieser innerhalb des Zeitraums, in dem Sie die                  für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare
    Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit betreiben,           Informationen) und Programmen.
    erfolgt,
                                                                            Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine
    längstens jedoch für die Dauer von 18 Monaten.                          ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf
                                                                            dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder
    Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig          nicht mehr verfügbar sind.
    geleistet.
                                                                            Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen
    Unsere erste Zahlung wird erst fällig, wenn Sie den Bauantrag für       Wiederherstellung.
    die Wiederherstellung der Wohnung beim zuständigen Bauamt
    eingereicht haben.                                                      Sowohl die Wiederherstellung als auch der technische Versuch
                                                                            der Wiederherstellung ist durch eine qualifizierte Fachfirma
                                                                            durchzuführen. Eine Erstattung erfolgt gegen Vorlage der
4. Wir leisten keine Entschädigung, wenn Sie die Wiederherstellung
                                                                            Rechnung.
   nicht betreiben oder soweit Sie die Wiederherstellung schuldhaft
   verzögern.
                                                                        2. Wir leisten keine Entschädigung für
5. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem
                                                                        •   Daten und Programme
   Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor,
                                                                             – zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z. B. so genannte
   wenn für das selbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer
                                                                                 Raubkopien)
   Versicherungsschutz besteht.
                                                                             – die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium
                                                                                 vorgehalten haben (z. B. Speichersticks und Speicherkarten)
6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                •   die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.
                                                                        3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                           Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
HR040-01 Gebäudeverglasung Ihres
         Gewächshauses
                                                                        HR048-01 Erweiterte Außenversicherung für Ihre
1. In Abänderung von Ziff. 6.2.4 VHB leisten wir Entschädigung für               Sportausrüstung
   die Verglasung von Gewächshäusern.
                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 5 VHB leisten wir Entschädigung für Ihre
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   versicherte Sportausrüstung weltweit, wenn sich diese nicht nur
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, sofern sie
   Betrag begrenzt.
                                                                        •   in Ihrem Eigenturm oder dem Eigentum einer mit Ihnen in
                                                                            häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht, und
HR044-01 Mehrkosten für die Unterbringung von                           •   der Ausübung einer Sportart dient und
         Kleintieren                                                    •   sich in einem abgeschlossenen Raum oder einem verschlossenen
                                                                            und gegen Diebstahl gesicherten Behältnis befindet.
1. In Erweiterung von Ziff. 3.3.4 VHB leisten wir Entschädigung für
   die notwendigen und tatsächlich angefallenen                         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Unterbringungskosten Ihrer Haustiere nach Ziff. 1.2.3.9 VHB in          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   einer Tierpension oder einem Tierheim, wenn die ansonsten               Betrag begrenzt.
   ständig bewohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles
   unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen
   bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.                                 HR050-02 Vorsorge-Versicherung bei Auszug Ihrer
                                                                                 Kinder
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten              1. Gründen Ihre Kinder einen eigenen Hausstand (ausgenommen ist
   Betrag begrenzt.                                                        die Gründung des eigenen Hausstandes nach Ziff. 5.2.2 VHB)
                                                                           innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den
                                                                           neuen Haushalt Versicherungsschutz (Vorsorge-Versicherung).
HR045-01 Umzugskosten
                                                                            Voraussetzung ist, dass uns der Zeitpunkt des Auszuges
                                                                            unverzüglich in Textform angezeigt wird. Versicherungsschutz
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
                                                                            besteht dann ab dem Datum des Auszuges für die auf dem
   tatsächlich angefallenen und von Ihnen nachgewiesenen
                                                                            Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Dauer.
   Umzugskosten (ohne Umzugsnebenkosten wie z. B. Kaution oder
   Maklercourtage), wenn die von Ihnen ständig bewohnte Wohnung


                                                                                                                                Seite 6 von 10

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   Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht                      4. Wir leisten keine Entschädigung für Kinderbetreuungskosten, die
   Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab              auch ohne den Eintritt des Versicherungsfalles angefallen wären
   dem Eingang Ihrer Anzeige, jedoch längstens bis zum Ablauf von          (z. B. regelmäßige Kosten für Hort, Kindergarten oder
   der auf Ihrem Versicherungsschein oder Nachtrag vereinbarten            Tagesmutter).
   Dauer ab dem Datum des Auszuges.
                                                                        5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im
2. Als "Ihre Kinder" gelten neben leiblichen Kindern und                   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Dauer
   Adoptivkindern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Dazu gehören          und den vereinbarten Betrag begrenzt.
   auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, der mit
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Voraussetzung für den
   Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis        HR054-01 Kosten für psychologische
   zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.                 Betreuung/Therapie
3. Wir leisten Entschädigung für fremdes Eigentum nach Ziff. 1.2.3.4    1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für Sie
   VHB nur dann, wenn es dem Gebrauch oder Verbrauch des                   oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person für
   Kindes dient.                                                           die infolge eines erheblichen Versicherungsfalls am
                                                                           Versicherungsort tatsächlich angefallenen Kosten einer
                                                                           medizinisch notwendigen, professionell psychologischen
HR051-01        Kosten zur Optimierung oder                                Beratung bzw. Therapie bei einem nach dem Gesetz über die
                Neuanschaffung von                                         Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder-
                Sicherheitseinrichtungen                                   und Jugendlichenpsychotherapeuten (PschThG) zugelassenen
                                                                           Therapeuten, sofern die Therapie spätestens drei Monate nach
                                                                           dem Schadenereignis beginnt.
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die
   infolge eines erheblichen Einbruchdiebstahlschadens am
   Versicherungsort tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen         2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn Ihr versicherter Hausrat
   Kosten der Optimierung vorhandener oder des Neukaufs                    zu mehr als 50 % zerstört wurde.
   wirksamer Sicherheitseinrichtungen.
                                                                        3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im
2. Erheblich ist ein Einbruchdiebstahlschaden, sofern die                  Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebene
   festgestellte Höhe der Entschädigung mindestens 10.000 EUR              Anzahl an Sitzungen und den vereinbarten Betrag begrenzt.
   beträgt.

3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
                                                                        HR055-02 Wildtierschäden
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.                                                     1. In Erweiterung von Ziff. 1 VHB leisten wir Entschädigung für
                                                                           Schäden durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2
                                                                           Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z. B. Wildschweine, Rehe oder
HR052-01 Kosten zur Optimierung oder                                       Rothirsche), wenn diese in die versicherte Wohnung
                                                                           hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder
         Neuanschaffung von                                                beschädigt werden oder abhandenkommen.
         Brandschutzeinrichtungen
                                                                        2. Zusätzlich übernehmen wir die aufgrund eines solchen Ereignisses
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die        notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten
   infolge eines erheblichen Brand- oder Blitzschlagschadens am
   Versicherungsort tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen         •   für die Reinigung der Wohnung und
   Kosten der Optimierung vorhandener oder des Neukaufs                 •   für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen im Bereich der
   wirksamer Brandschutzeinrichtungen.                                      Wohnung.

2. Erheblich ist ein Brand- oder Blitzschlagschaden, wenn Ihr           3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   versicherter Hausrat zu mehr als 50 % zerstört wurde.                   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.                                                     HR056-02 Phishing- und Pharming-Schäden

                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für
HR053-01 Kinderbetreuungskosten                                            unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch Phishing oder
                                                                           Pharming im Zuge des privaten Online-Zahlungsverkehrs
1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die        entstehen, soweit diese nicht anderweitig erstattet werden.
   infolge eines erheblichen Versicherungsfalls am Versicherungsort        Versicherungsschutz besteht nur in Zusammenhang mit
   tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für die              Transaktionen, die auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen
   Betreuung Ihrer Kinder, sofern die zusätzliche Betreuung innerhalb      portablen Endgerät (z. B. PC, Notebook, Smartphone)
   von einem Monat nach dem Schadentag erforderlich wird.                  durchgeführt wurden.

                                                                            Phishing ist eine Methode, bei der Täter mittels gefälschter
2. Als "Ihre Kinder" gelten neben leiblichen Kindern und                    E-Mails, Nachrichten von Instant-Messaging-Diensten (z.B.
   Adoptivkindern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Dazu gehören           WhatsApp) oder von Short-Message-Services (SMS) vertrauliche
   auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, der mit          Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten erhalten.
   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Voraussetzung für den             Die Täter nutzen dabei typischerweise ein geschaffenes
   Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder mit Ihnen in häuslicher       Vertrauensverhältnis aus, indem sie die tatsächliche Identität
   Gemeinschaft leben.                                                      verschleiern. Als Phishing gilt auch, wenn sich Dritte bei einem
                                                                            Einbruchdiebstahl oder Raub am Versicherungsort widerrechtlich
3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn Ihr versicherter Hausrat       Zugriff auf vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten
   zu mehr als 50 % zerstört wurde.                                         verschaffen.

                                                                            Pharming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter
                                                                            Vortäuschung falscher Tatsachen (Identitäten) durch Umleitung
                                                                            auf gefälschte Webseiten vertrauliche Zugangs- und


                                                                                                                                 Seite 7 von 10

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    Identifikationsdaten verschaffen und mit den so erlangten Daten         Trickdiebstahl gilt ein Diebstahl, bei dem der Täter sich unter
    im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vornehmen.                      Vortäuschung

    Mit den erhaltenen Daten führen die Täter unter der Identität des   •   einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereitschaft oder
    Inhabers unerlaubte Transaktionen im Online-Verkehr durch.          •   einer Befugnis zum Betreten oder
                                                                        •   eines bestehenden Vertrauensverhältnisses
2. Wenn die Täter bei einem Phishing- oder Pharming-Angriff
                                                                            Zugang zur versicherten Wohnung verschafft und dort mit Hilfe
   mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben und
                                                                            von besonderem Geschick oder unter Ausnutzung eines vorher
   dadurch mehrere Schäden verursacht wurden, gilt dies als ein
                                                                            geschaffenen Vertrauensverhältnisses den Gewahrsam über
   einziger Versicherungsfall.
                                                                            versicherte Sachen erlangt.

3. Ausgeschlossen sind andere Arten des Erlangens von Zugangs-
                                                                        2. Es besteht kein Außenversicherungsschutz gemäß Ziffer 5 VHB.
   oder Identifikationsdaten oder - andere Arten der
   Internetkriminalität - Schäden, soweit dafür anderweitig
   Versicherungsschutz besteht oder soweit ein kontoführendes           3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   Kreditinstitut sie begleicht oder dafür haftet. Ebenfalls               Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
   ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist sämtlicher                   so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen.                                    kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
                                                                           Leistungskürzung berechtigt sind.
4. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                        4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
    Das Endgerät, welches Sie für Online-Finanztransaktionen nutzen,       Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
    muss mit einer Zugriffsberechtigung, einer Firewall sowie einer        Betrag begrenzt.
    aktuellen Version einer Virenschutzsoftware, die ständig auf dem
    neuesten Stand gehalten wird, ausgestattet sein.
                                                                        HR061-01         Mehrkosten aufgrund
    Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten behalten wir uns das                      Technologiefortschritt
    Recht vor, den Vertrag gemäß den Bedingungen Ziff. 10 VHB zu
    kündigen oder unsere Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.
                                                                        1. Mitversichert gelten die infolge eines Versicherungsfalls
                                                                           tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung
5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls                     oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden
                                                                           betroffenen Sachen, wenn die Wiederherstellung oder
    Nach einem Versicherungsfall müssen Sie                                Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte infolge
                                                                           Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
•   den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen                     Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist,
    Polizeidienststelle anzeigen,                                          dass der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte
•   den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden              möglichst nahekommt.
    Kreditinstitut anzeigen,
•   in Abstimmung mit dem Kreditinstitut unverzüglich Maßnahmen
    ergreifen, die den Schaden mindern (z. B. Widerspruch der           2. Entschädigung wird nicht geleistet für Mehrkosten durch
    Abbuchung) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens                 behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
    verhindern (z. B. Kontosperrung),
•   sich um Begleichung des Schadens durch den Verursacher oder         3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
    durch das kontoführende Kreditinstitut bemühen.                        Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
    Darüber hinaus müssen Sie auf unser Verlangen

•   bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und dem        HR062-01 Räuberische Erpressung: Hinschaffen
    Versicherer alle zur Feststellung der Schadenursache und des
    Schadens erforderlichen Auskünfte erteilen,                                  von versicherten Sachen an den Ort der
•   das kontoführende Kreditinstitut ermächtigen, dem Versicherer                Wegnahme
    alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des
    Versicherungsfalles zu erteilen.                                    1. In Abweichung von Ziff. 6.5 VHB besteht bei einem versicherten
                                                                           Raub gemäß Ziff. 2.8 VHB, auch dann Versicherungsschutz, wenn
    Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten behalten wir uns das        die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder
    Recht vor, den Vertrag gemäß den Bedingungen Ziff. 10 VHB zu           Herausgabe erpresst wurde.
    kündigen oder unsere Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.
                                                                        2. Sie haben den Raub unverzüglich der zuständigen
6. Ersetzt wird die unmittelbare Vermögenseinbuße in Höhe des zu           Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
   Unrecht belasteten Betrags, soweit dieser nicht anderweitig             so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   erstattet wird. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden            kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten für            Leistungskürzung berechtigt sind.
   Hard- und Software) werden nicht erstattet.
                                                                        3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
7. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                 Betrag begrenzt.
   Betrag begrenzt.

                                                                        HR063-01 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom
HR060-01 Trickdiebstahl in der versicherten                                      Markt)
         Wohnung
                                                                        Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen
1. In Erweiterung von Einbruchdiebstahl gemäß Ziffer 2.6 VHB ist
   auch die Entwendung von versicherten Sachen durch                    1. Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren
   Trickdiebstahl im Versicherungsort (Ziff. 1.4 VHB) versichert. Als      Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare
                                                                           Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für
                                                                           den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf
                                                                           Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die


                                                                                                                                  Seite 8 von 10

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   Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des                 HR067-01 Mehrkosten zur Schadenverhütung nach
   unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in                 einem versicherten
   allen Punkten gemäß der gewählten Alternative.
                                                                                 Elementargefahrenereignis
   Als Vorvertrag gelten Verträge, die einen gleichartigen
   Versicherungsumfang analog dieser Versicherung (bei uns)             1. Sofern weitere Elementargefahren nach Ziff. 2.11 VHB mitversichert
   beinhaltet haben.                                                       sind, leisten wir in Erweiterung von Ziff. 3 VHB Entschädigung für
                                                                           tatsächlich entstandene und nachgewiesene Mehrkosten zur
   Diese Vereinbarung gilt längstens jedoch nur bis zur Umstellung         Schadenverhütung gegen wiederkehrende
   des Vertrages auf eine aktuellere Produktversion.                       Elementargefahrenereignisse z. B. durch Einbau von
                                                                           Rückstauklappen, Versiegelungen von Gebäudeöffnungen
                                                                           (abdichtende Blenden, Tür-/ Fenstersperren, etc.), Abmauerungen.
2. Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und
   seiner Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die
   Leistungen des Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu           2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   erbringen.                                                              Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.
   Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
   Versicherung (bei uns) vereinbarten
   Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt.                       HR068-01 Diebstahl Ihrer versicherten Sachen auf
                                                                                 dem Versicherungsgrundstück
3. Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung
                                                                        1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für
a. auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den                        Schäden durch Diebstahl von
   Versicherungsbedingungen dieser Versicherung;
b. sofern kein ununterbrochener Vorversicherungsschutz bestand;         •   Gartenmöbel inkl. Polster (z. B. Gartentische, -stühle, -bänke)
c. auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;                     •   Hängematten
d. für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des              •   Sonnenschirme
   unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die                   •   Gartengeräte z.B. Rasenmäher, Rasenmähroboter
   Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen      •   Poolroboter
   und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages);                         •   Grills
e. in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und         •   Heizpilze
   uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen          •   Wäschespinnen
   oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw.                    •   Hochbeete
   Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der                 •   E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge z.B. Wallboxen
   Versicherungssummen);
f. für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb               die sich auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden.
   zugelassenen Versicherer;
g. bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
   sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei uns) sind;   2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
h. auf berufliche oder gewerbliche Risiken;                                Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit,
i. auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen           so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben
   (die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten          kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur
   Dokument aufgeführt);                                                   Leistungskürzung berechtigt sind.
j. auf bei uns optional abschließbare Leistungen;
k. Risiken außerhalb Deutschlands;                                      3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
l. Wertsachen- und Aufbewahrungsvorschriften (gem. Ziff. 3.8 VHB).         Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
                                                                           Betrag begrenzt.

HR065-01 Balkonkraftwerke und
         Kleinwindkraftanlagen inkl.                                    HR069-01 Schäden an Ihren versicherten Sachen
         Batteriespeicher                                                        auf dem Versicherungsgrundstück durch
                                                                                 Feuer, Sturm/ Hagel und weitere
1. In Erweiterung von Ziff. 1.2 VHB leisten wir Entschädigung für                Elementargefahren
   Balkonkraftwerke und Kleinwindkraftanlagen, die an Balkonen,
   Terrassen oder außen am Gebäude angebracht sind. Dies gilt auch
                                                                        1. Abweichend von Ziff. 6.7.4 VHB leisten wir Entschädigung für
   für die dazugehörigen Batteriespeicher. Der Schutz umfasst
                                                                           Schäden durch Sturm und Hagel (Ziff. 2.10 VHB), sowie für
   Schäden durch die im Versicherungsschein genannten Gefahren,
                                                                           Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung (Ziff. 2.1 und 2.2
   einschließlich Diebstahl.
                                                                           VHB) und - sofern vereinbart – durch weitere Elementargefahren
                                                                           (Ziff. 2.11 VHB) an folgenden versicherten Sachen innerhalb des
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                   Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet:
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.
                                                                        •   Gartenmöbel inkl. Polster z. B. Gartentische, -stühle, -bänke
                                                                        •   Hängematten
                                                                        •   Sonnenschirme
HR066-01 Mehrkosten für energieeffiziente                               •   Gartengeräte z.B. Rasenmäher, Rasenmähroboter
         Haushaltsgeräte                                                •   Poolroboter
                                                                        •   Grills
1. Mitversichert gelten Erhöhungen des Schadenaufwandes durch           •   Heizpilze
   Mehrkosten, die bei der Anschaffung von Geräten derselben Art        •   Wäschespinnen
   und Güte mit verbesserter Energieeffizienz (umweltfreundlicheren     •   vorübergehend zum Waschen, Trocknen oder Lüften befindliche
   Verbrauchseigenschaften) entstehen.                                      Wäsche und Kleidung
                                                                        •   Spielgerüste und -geräte z.B. Schaukeln, Wippen, Klettergerüste
                                                                            Sandkästen und fest mit dem Boden verbundene Trampoline
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im                •   Kinderspielfahrzeuge z.B. Rutschauto, Kettkar, Dreirad
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten              •   Aufstell-Schwimmbecken und -Pools, die fest mit dem Boden
   Betrag begrenzt.                                                         verbunden sind (durch Befestigungen oder durch Eigengewicht)
                                                                        •   Hochbeete
                                                                        •   E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge z. B. Wallboxen


                                                                                                                                   Seite 9 von 10

[Seite 58]
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im               HR073-01 Schäden durch Meteoriten und
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten                      Weltraumschrott
   Betrag begrenzt.
                                                                       1. In Erweiterung von Ziff. 1.1. VHB leisten wir Entschädigung für
HR070-01 Transportmittelschaden                                           versicherte Sachen, die durch:

                                                                       •   Einschlag eines Meteoriten oder dessen Druckwellen
1. In Erweiterung von Ziff. 2 VHB erstreckt sich der
                                                                       •   Anprall oder Absturz von Weltraumschrott
   Versicherungsschutz auch auf die versicherten Sachen, die mittels
   eines Kraftfahrzeugs, Wasserfahrzeugs oder öffentlichen
                                                                           beschädigt oder zerstört werden.
   Verkehrsmittels transportiert werden. Voraussetzung ist, dass die
   versicherten Sachen aufgrund eines Unfalls des Transportmittels
                                                                           Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses
   zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
                                                                           abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz.

2. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem
                                                                       2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor,
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer
                                                                          Betrag begrenzt.
   Versicherungsschutz besteht.

3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.


HR071-01       Taschendiebstahl

1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB ist der einfache Diebstahl von
   Taschen und Hausrat aus Taschen versichert. Es besteht
   Versicherungsschutz für die Zeit, während die Tasche am Körper
   gesichert mitgeführt wird (z. B. Umfassen der Tasche oder
   Andrücken der Tasche an den eigenen Körper).

2. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist das Stehen-,
   Liegen- oder Hängenlassen der Tasche.

3. Als Taschen gelten Hand-, Schulter- und Bauchtaschen sowie
   Rucksäcke.

4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
   Polizeidienststelle anzuzeigen und uns die polizeiliche
   Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzen Sie diese
   Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur
   Folge haben kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren
   oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind.

5. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch
   eine uns vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.

6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.


HR072-01 Scheck- und Kreditkartenmissbrauch

1. Mitversichert sind Schäden durch Missbrauch von Scheck- und
   Kreditkarten, wenn diese infolge eines versicherten
   Schadenereignisses nach Ziff. 2.6 (Einbruchdiebstahl) oder 2.8
   (Raub) abhandenkommen. Der Versicherungsschutz besteht nur
   subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige
   Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei
   einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.

2. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die Sperrung
   der abhandengekommenen Karte unverzüglich vorgenommen
   haben. Über die Durchführung der Sperrung ist ein geeigneter
   Nachweis zu führen.

3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das
   Kreditkartenunternehmen ersetzt.

4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
   Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
   Betrag begrenzt.


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