# DFV HausratSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-dfv-hausratschutz.php
- Rechtlicher Träger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-dfv-hausratschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/hausrat/versicherungsbedingungen.pdf), Fassung Fassung vom 01.07.2025 (SV_DFV_VB_1047_2505)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Wir verzichten in diesem Fall auf eine Kürzung der Entschädigung ... von Versicherungssumme und Versicherungswert (Unterversicherungsverzicht). | B 13.3, Seite 11 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Der Versicherungswert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um eine versicherte Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) wiederzubeschaffen. | B 13.2, Seite 11 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | Es gilt ein vereinbarter und im Versicherungsschein dokumentierter Selbstbehalt je Versicherungsfall. | B 14, Seite 12 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, verzichten wir auf eine anteilige Kürzung der Leistung. | B 15, Seite 12 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Versicherungsort ist die im ... genannte, von Ihnen privat genutzte Wohnung einschließlich sonstiger Räume im Gebäude oder auf dem eingefriedeten Grundstück, in denen sich Hausrat befindet. | B 11, Seite 10 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Unter Feuer verstehen wir auch Ruß, Rauch, Glut, Versengen, Verschmoren und Verpuffen sowie Nutzwärmeschäden. | B 3.1, Seite 6 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Explosionen, Implosionen, Verpuffungen und Druckwellen | B 3.5, Seite 7 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unter Feuer verstehen wir auch Ruß, Rauch, Glut, Versengen, Verschmoren und Verpuffen sowie Nutzwärmeschäden. | B 3.1, Seite 6 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Seng- und Schmorschäden sind lokal begrenzte Schäden, die durch Hitze entstehen, ohne dass es zu Feuerentwicklung oder einem Brand kommt. | B 3.1, Seite 6 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | anprallende Fahrzeuge oder Flugkörper einschließlich deren Teile und Ladung | B 3.5, Seite 7 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Blitzschlag einschließlich Überspannung | B 3.3, Seite 6 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Erpressung). | B 4, Seite 7 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Erpressung). | B 4, Seite 7 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | vorsätzliche Beschädigungen und ... durch Dritte ohne bzw. gegen Ihren Willen (Vandalismus) | B 3.5, Seite 7 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unter Wasser verstehen wir sämtliche bestimmungswidrig austretenden, flüssigen und gasförmigen Stoffe einschließlich Wasser aus Leitungen, Aquarien oder Wasserbetten. | B 3.2, Seite 6 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | Unter Wasser verstehen wir sämtliche bestimmungswidrig austretenden, flüssigen und gasförmigen Stoffe einschließlich Wasser aus Leitungen, Aquarien oder Wasserbetten. | B 3.2, Seite 6 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasserversorgungsunternehmen in Rechnung stellt | B 10, Seite 9 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm (ab Windstärke 8, mindestens 63 km/h), | B 3.3, Seite 6 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf erweiterte Naturgefahren. | B 3.4, Seite 6 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Starkregen, witterungsbedingter Rückstau, Überschwemmungen | B 3.4, Seite 6 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch | B 3.4, Seite 6 |
| Erdsenkung | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch | B 3.4, Seite 6 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch | B 3.4, Seite 6 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck, Eisdruck, Lawinen einschließlich Dachlawinen | B 3.4, Seite 6 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneedruck, Eisdruck, Lawinen einschließlich Dachlawinen | B 3.4, Seite 6 |
| Vulkanausbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbrüche | B 3.4, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die unter dieser Ziffer genannten Naturgefahren besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat und es gilt ein Selbstbehalt je Schadenfall in vereinbarter und im Versicherungsschein dokumentierter Höhe. | B 3.4, Seite 6 |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis zur Versicherungssumme | Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gewährt der DFV-FahrradSchutz Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe für alle Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet. | B 8, Seite 8 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Als abgeschlossen gilt das Fahrrad, wenn es ... an einen festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlossen ist. | B 8, Seite 9 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (E-Bikes), für die keine Betriebserlaubnis erforderlich ist und die nicht versicherungspflichtig sind, sowie Fahrradanhänger. | B 8, Seite 8 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja, bis zur Versicherungssumme | Das eingefriedete Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gehört zum Versicherungsort, sofern das Grundstück ausschließlich privat und von Ihnen bzw. einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person genutzt wird. | B 11, Seite 10 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Erpressung). | B 4, Seite 7 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis zur Versicherungssumme | Gartenlauben und Gewächshäuser; Wintergärten; Gemeinschaftsräume; | B 11, Seite 10 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn sich versicherte Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung in verschlossenen Kraftfahrzeugen einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen sowie in auf Kraftfahrzeugen montierte und verschlossene Dachboxen befinden | B 5, Seite 7 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nein | einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl und Erpressung außerhalb des Versicherungsorts. | B 4, Seite 7 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja, bis zur Versicherungssumme | in verschlossenen Kraftfahrzeugen einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen | B 5, Seite 7 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wertsachen einschließlich Bargeld zählen zum Hausrat und sind bis zur vereinbarten und im Versicherungsschein dokumentierten, besonderen Entschädigungshöhe versichert. | B 7, Seite 8 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis zur Versicherungssumme | Wertsachen einschließlich Bargeld zählen zum Hausrat und sind bis zur vereinbarten und im Versicherungsschein dokumentierten, besonderen Entschädigungshöhe versichert. | B 7, Seite 8 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis zur Versicherungssumme | Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere; | B 7, Seite 8 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis zur Versicherungssumme | Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; | B 7, Seite 8 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet, ist gemäß dieser Versicherungsbedingungen versichert (Außenversicherung). | B 12, Seite 10 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht als vorübergehend. | B 12, Seite 10 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Erpressung). | B 4, Seite 7 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn sich versicherte Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung in verschlossenen Kraftfahrzeugen einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen sowie in auf Kraftfahrzeugen montierte und verschlossene Dachboxen befinden | B 5, Seite 7 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihr Hausrat ist unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts oder des Aufenthalts einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person versichert während der Ausbildung, | B 12, Seite 10 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten bis zur vereinbarten Höhe und Dauer für Hotel und ähnliche Unterbringungen (z.B. Ferienwohnungen), sofern die versicherte Wohnung durch eine versicherte Gefahr unbewohnbar wurde | B 10, Seite 9 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub, wenn der Schaden voraussichtlich 2.000 EUR übersteigt; | B 10, Seite 10 |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Aufräumkosten; Bewegungskosten; Schutzkosten; | B 10, Seite 9 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Aufräumkosten; Bewegungskosten; Schutzkosten; | B 10, Seite 9 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Bewachungskosten; Transportkosten; Lagerkosten; | B 10, Seite 9 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für die Änderung eines Schlosses für Türen der versicherten Wohnung oder Wertsachen-Behältnisse in der versicherten Wohnung, wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis abhandengekommen sind; | B 10, Seite 9 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparaturkosten von Gebäudebeschädigungen nach einem versicherten Abhandenkommen von Hausrat; | B 10, Seite 9 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen; | B 10, Seite 9 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten, wenn Sie zur Hinzuziehung eines Sachverständigen oder Beistands vertraglich verpflichtet sind oder Sie von uns hierzu aufgefordert wurden; | B 10, Seite 10 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten durch Schäden am Kühl- und Gefriergut infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr, ausgenommen sind Schäden durch technische Defekte und Bedienungsfehler im versicherten Haushalt; | B 10, Seite 9 |
| Datenrettungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | notwendige, tatsächlich entstandene Kosten für die technische Wiederherstellung oder des Versuchs der Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich privat und in berechtigter Weise genutzt werden | B 10, Seite 9 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert im Rahmen des DFV-GlasSchutz sind unvorhergesehen Beschädigungen und Zerstörungen von Sachen aus Glas durch Bruch bzw. Zerbrechen. Hierzu gehören auch bereits fertig eingesetzte oder montierte Gebäude- und Mobiliarverglasungen der versicherten Wohnung. | B 9, Seite 9 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | ja, bis zur Versicherungssumme | Soweit mit Ihnen vereinbart ... Phishing bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe je Schadenfall versichert. | B 6, Seite 7 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt |  |  |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis zur Versicherungssumme | selbst fahrende Krankenfahr- und Hebestühle, Rasenmäher, Gokarts, Golfmobile, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese versicherungspflichtig sind; | B 7, Seite 8 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich ständig außerhalb des Versicherungsorts, jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, sind bis zu der hierfür vereinbarten und im Versicherungsschein dokumentierten Entschädigungshöhe versichert. | B 7, Seite 8 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter) | B 7, Seite 8 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | selbst genutzte Arbeitsräume innerhalb der versicherten Wohnung; | B 11, Seite 10 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen auch Sachen, die von Ihnen als Mieter bzw. Wohnungseigentümer innerhalb oder außerhalb des Gebäudes angebracht werden | B 7, Seite 7 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |  |  |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des ... besteht noch in beiden ... Versicherungsschutz, jedoch längstens für drei Monate nach Umzugsbeginn. | B 18.2, Seite 12 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit). | A 6, Seite 3 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Sie haben Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen. | B 19.2, Seite 13 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alternativ alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. | B 19.1, Seite 13 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Eine Wohnung gilt nicht mehr als ständig bewohnt, wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. | B 2, Seite 6 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | ja | Abnutzung und Verschleiß; Sturmflut; | B 3.5, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz

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                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz

                                 in der Fassung vom 01.07.2025


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 A.   Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                      1. Versicherungsbeiträge
                                      2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                                          Zahlung des Erstbeitrages
                                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                                      10. Gerichtsstand
                                      11. Anzuwendendes Recht
                                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                                      13. Digitale Kommunikation
                                      14. Versicherungsmissbrauch


                                 B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
                                      1. Art des Versicherungsschutzes
                                      2. Versicherungsfähigkeit
                                      3. Versicherte Gefahren
                                      4. Abhandenkommen
                                      5. Hausrat in Kraftfahrzeugen
                                      6. Phishing
                                      7. Versicherte Sachen
                                      8. DFV-FahrradSchutz
                                      9. DFV-GlasSchutz
                                      10. Versicherte Kosten
                                      11. Versicherungsort
                                      12. Außenversicherung
                                      13. Entschädigungsleistung
                                      14. Selbstbehalt
                                      15. Leistungsausschluss
                                      16. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
SV_DFV_VB_1047_2505 (70003-01)


                                      17. Sachverständigenverfahren
                                      18. Wohnungswechsel
                                      19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                      20. Berechnung der Versicherungsbeiträge
                                      21. Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      22. Innovationsgarantie


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      Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                     2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
      sehr geehrter Versicherungsnehmer,                            beitrages

      diese Versicherungsbedingungen konkretisieren                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
      den Versicherungsschutz des mit Ihnen abge-                   können wir von dem Versicherungsvertrag zurück-
      schlossenen Versicherungsvertrages in dem                     treten. In diesem Fall können wir eine angemes-
      Umfang, wie er sich aus dem Versicherungsschein               sene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rück-
      und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.                     trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                    nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
      Um die Versicherungsbedingungen sprachlich ver-               vertreten haben.
      ständlich abzufassen, werden Sie direkt angespro-
      chen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit     3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
      nichts anderes bestimmt ist, der Versicherungs-               rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
      nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, mit „wir“
      oder „uns“ die Deutsche Familienversicherung            3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge
      gemeint.
                                                                    Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.    Allgemeine Versicherungsbedingungen                           lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                    jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1.    Versicherungsbeiträge                                         sicherungsbeginn fällig.

      Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich        3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
      nach dem gewählten und im Versicherungsschein                 beiträge
      dokumentierten Tarif.
                                                                    Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
      Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
      Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
      nehmen.                                                       ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                    Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.    Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
      rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen              Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
      Zahlung des Erstbeitrages                                     Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                    und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1   Fälligkeit des Erstbeitrages                                  zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                    uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
      Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-               zu vertreten haben.
      rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
      Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-               Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
      beginn zu zahlen.                                             und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                    gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2   Beginn des Versicherungsschutzes                              haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
                                                                    recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
      Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                    sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
      sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                   haben.
      rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
      Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-                Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
      rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt            gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
      wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung                wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
      nicht zu vertreten.                                           Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                    Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
      Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
      bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
      oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            zur Leistung verpflichtet.
      dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
      den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
      nicht widerspricht.


                                                                                                            Seite 2 von 15

[Seite 3]
4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                        zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
                                                                wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den             sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     technischen Kalkulationsgrundlagen niederge-               Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu-            Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands-               mutbare Härte darstellen würde.
     zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
     Berücksichtigung und Beachtung anerkannter                 Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Grundsätze der Versicherungsmathematik und                 dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     -technik ermittelt.                                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Wir können die Versicherungsbeiträge anpas-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzu-            Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
     sehende Veränderungen des Leistungs- bzw.                  haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
     Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön-          6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
     Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll-             Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr-             zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     leisten                                                    zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden              vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe             rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     in Textform mitteilen. Die Änderungen werden               kündigen.
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
     unsere Mitteilung folgt.                                   Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
                                                                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund             rungsbeginn.
     einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
     können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb        7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei-             vertrages
     lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
     tragserhöhung wirksam wird.                          7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages

5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                     Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
                                                                vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten          mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf         Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-          Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen             Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-            geblich.
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
     mer erforderlich sind.                                     Sie und wir können den Versicherungsvertrag
                                                                auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen             über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-          Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der              bei Ihnen wirksam.
     auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-             rungsschutz.
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies


                                                                                                      Seite 3 von 15

[Seite 4]
7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                        arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
                                                                   zur Leistung verpflichtet.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.       9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
                                                                   Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie                einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
      legen.                                                 10.   Gerichtsstand

      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs-             ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
      bedingungen geregelt.                                        wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
                                                                   oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages                    Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
      der Versicherungsschutz.                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
                                                                   wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      letzungen bei Antragstellung                                 Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                            Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-              das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),         11.   Anzuwendendes Recht
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle           Bundesrepublik Deutschland.
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-       12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                  rungsvertrag

8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen            bei          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      Antragstellung                                               jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                   sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-               gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      abschluss, können wir von dem Versicherungs-
      vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-           Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder               haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.             zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-              punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            form zugeht.
      kündigen.
                                                             13.   Digitale Kommunikation
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind             Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine,
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,            Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf           schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigun-
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die           gen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital über
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die            unser Kundenportal zur Verfügung.
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht         Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
                                                                   wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung


                                                                                                            Seite 4 von 15

[Seite 5]
      stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      haben Sie zu tragen.

14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung
      wichtigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in Ihren Angaben auf-
      zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
      zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
      erforderlich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer,
      Behörden) um Auskunft zu bitten oder entspre-
      chende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
      B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
      gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
      lungsabkommen) eines Austausches von perso-
      nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
      Versicherern. Dabei werden personenbezogene
      Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
      und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
      und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
      Schadenhöhe und Schadentag).


                                                             Seite 5 von 15

[Seite 6]
B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die             3.1   Feuer
     Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
                                                                  Unter Feuer verstehen wir auch Ruß, Rauch, Glut,
1.   Art und Umfang des Versicherungsschutzes                     Versengen, Verschmoren und Verpuffen sowie
                                                                  Nutzwärmeschäden.
     Wir leisten eine Entschädigung für versicherten
     Hausrat, der durch eine in diesen Versicherungs-             Seng- und Schmorschäden sind lokal begrenzte
     bedingungen beschriebene, versicherte Gefahr                 Schäden, die durch Hitze entstehen, ohne dass es
     unvorhergesehen beschädigt wird, zerstört wird               zu Feuerentwicklung oder einem Brand kommt.
     oder abhandenkommt (Versicherungsfall).
                                                                  Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, welche
     Zudem ersetzen wir die im ursächlichen Zusam-                durch Nutzgeräte (z. B. Kamine, Öfen, Gasherde
     menhang mit dem Versicherungsfall erforderli-                oder Mikrowellen) entstehen.
     chen und tatsächlich angefallenen Kosten (versi-
     cherte Kosten) bis zur vereinbarten Höhe.                    Nicht versichert sind Schäden an versicherten
                                                                  Sachen, die dadurch entstehen, dass die Sachen
2.   Versicherungsfähigkeit                                       dauerhaft Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.

     Versicherbar sind nur Wohnungen, die zum Zeit-         3.2   Wasser
     punkt des Versicherungsfalles:
                                                                  Unter Wasser verstehen wir sämtliche bestim-
     • ständig bewohnt sind. Eine Wohnung gilt nicht              mungswidrig austretenden, flüssigen und gasför-
       mehr als ständig bewohnt, wenn die Wohnung                 migen Stoffe einschließlich Wasser aus Leitungen,
       länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch               Aquarien oder Wasserbetten.
       nicht beaufsichtigt wird. Eine Wohnung ist
       beaufsichtigt, wenn sich eine berechtigte voll-            Beschädigungen oder Zerstörungen durch Was-
       jährige Person während der Nacht darin aufhält,            ser, Flüssigkeiten und gasförmige Stoffe aus sons-
     • über einen Mindesteinbruchschutz an der Woh-               tigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
       nungsabschlusstür bzw. bei einem Einfamilien-
       haus an den Haus- und Kellertüren verfügen:          3.3   Naturgefahren
       Zylinderschloss mit Türblatt bündig oder bündig
       mit Sicherheitsbeschlag/-rosette von innen ver-            Unter Naturgefahren verstehen wir:
       schraubt,
     • sich in einem Gebäude mit hartem Dach aus                  • Sturm (ab Windstärke 8, mindestens 63 km/h),
       Ziegel, Metall, besandeter Dachpappe, Schiefer-            • Hagel sowie
       oder Betonplatten befinden und                             • Blitzschlag einschließlich Überspannung
     • privat von Ihnen genutzt werden.
                                                            3.4   Erweiterte Naturgefahren
     Sind die in diesem Abschnitt genannten Vorausset-
     zungen nicht erfüllt, besteht - trotz Verwirklichung         Sofern vereinbart und im Versicherungsschein
     einer nach diesen Versicherungsbedingungen ver-              dokumentiert, erstreckt sich der Versicherungs-
     sicherten Gefahr - kein Versicherungsschutz.                 schutz auch auf erweiterte Naturgefahren. Hier-
                                                                  unter verstehen wird:
3.   Versicherte Gefahren
                                                                  •   Starkregen,
     Ihr Hausrat ist versichert bei unvorhersehbaren              •   witterungsbedingter Rückstau,
     Beschädigungen oder Zerstörungen durch:                      •   Überschwemmungen,
                                                                  •   Ausuferungen
                                                                  •   Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch,
                                                                  •   Vulkanausbrüche,
                                                                  •   Schneedruck, Eisdruck, Lawinen einschließlich
                                                                      Dachlawinen

                                                                  Für die unter dieser Ziffer genannten Naturgefah-
                                                                  ren besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf
                                                                  einer Wartezeit von einem Monat und es gilt ein


                                                                                                        Seite 6 von 15

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      Selbstbehalt je Schadenfall in vereinbarter und im        • einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl und Erpres-
      Versicherungsschein dokumentierter Höhe.                    sung außerhalb des Versicherungsorts.

      Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn             Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl,
      an.                                                       Trickdiebstahl und Erpressung außerhalb des Ver-
                                                                sicherungsortes besteht jedoch am Arbeitsplatz
      Für Schäden, die während der Wartezeit eintre-            sowie bei stationärem Aufenthalt in Krankenhäu-
      ten, besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein          sern, Kuranstalten, Rehabilitationszentren und
      Anspruch auf Versicherungsschutz.                         Sanatorien. Es gelten die hierfür vereinbarten und
                                                                im Versicherungsschein dokumentierten Entschä-
3.5   Weitere Gefahren                                          digungshöhen der Außenversicherung.

      Unter weiteren Gefahren verstehen wir:               5.   Hausrat in Kraftfahrzeugen

      • Stromschwankungen und Kurzschlüsse;                     Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn sich versi-
      • Explosionen, Implosionen, Verpuffungen und              cherte Gegenstände vorübergehend außerhalb
        Druckwellen;                                            der Wohnung in verschlossenen Kraftfahrzeugen
      • anprallende Fahrzeuge oder Flugkörper ein-              einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen
        schließlich deren Teile und Ladung;                     sowie in auf Kraftfahrzeugen montierte und ver-
      • vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörun-              schlossene Dachboxen befinden und infolge eines
        gen durch Dritte ohne bzw. gegen Ihren Willen           Transportmittelunfalles oder einer versicherten
        (Vandalismus);                                          Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder
      • Wildtiere                                               infolge eines solches Ereignisses abhandenkom-
      • Überschallknall                                         men.
      • innere Unruhen und Terroranschläge, es sei
        denn, der Versicherungsnehmer beteiligt sich            Kein Versicherungsschutz besteht für Abhanden-
        an diesen.                                              kommen durch einfachen Diebstahl, Trickdieb-
                                                                stahl sowie Beschlagnahmung, Entziehung oder
      Als Ausnahme zu den voranbeschreibenen Gefah-             sonstige Eingriffe des Staates.
      ren ist Ihr Hausrat jedoch nicht versichert bei
      Beschädigungen oder Zerstörungen durch:              6.   Phishing

      • Schädlinge und Ungeziefer aller Art sowie Mik-          Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
        roorganismen;                                           schein dokumentiert, sind im Rahmen Ihrer Haus-
      • Haustiere;                                              ratversicherung Vermögensschäden durch Phi-
      • Abnutzung und Verschleiß;                               shing bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe je
      • Sturmflut;                                              Schadenfall versichert.
      • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
        versicherter Sachen (Sachmangel);                       Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ver-
      • Luftfeuchtigkeit, Lufttrockenheit, Licht,               fahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter
      • Kriegsereignisse;                                       E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikations-
      • Kernenergie.                                            daten des Versicherungsnehmers oder einer in
                                                                häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
4.    Abhandenkommen                                            schaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch
                                                                die Täuschung über die tatsächliche Identität
      Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen             erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen.
      gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdieb-
      stahl, Raub, Erpressung).                            7.   Versicherte Sachen

      Nicht versichert ist Hausrat, der durch nachfol-          Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem
      gende Ursachen abhanden kommt:                            Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw.
                                                                Verbrauch) dienen. Dies umfasst auch den Haus-
      • Liegenlassen oder Verlieren;                            rat der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
      • Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige               lebenden Personen.
        Eingriffe des Staates;
                                                                Hierzu zählen auch Sachen, die von Ihnen als
                                                                Mieter bzw. Wohnungseigentümer innerhalb oder
                                                                außerhalb des Gebäudes angebracht werden


                                                                                                      Seite 7 von 15

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einschließlich Balkonkraftwerke (mobile Photo-             Versicherungsschein dokumentierten Entschädi-
voltaikanlagen) und Wallboxen (zum Aufladen von            gungshöhe versichert. Für Schäden durch Natur-
Elektro- und Hybridfahrzeugen) sowie Antennen-             gefahren (Ziffer 3.3 und 3.4) besteht nur Versiche-
anlagen und Markisen, wenn diese                           rungsschutz, wenn sich die Sachen im Zeitpunkt
                                                           des Schadenereignisses in abgeschlossenen
• auf eigene Kosten angeschafft oder übernom-              Gebäuden befinden. Für Fahrräder einschließlich
  men wurden;                                              Elektrofahrräder (E-Bikes) gelten die besonderen
• ausschließlich der versicherten Wohnung die-             Bestimmungen nach Ziffer 8.
  nen und
• sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die            Auch zum versicherten Hausrat zählen techni-
  versicherte Wohnung gelegen ist.                         sche, optische und akustische Anlagen, die der
                                                           Sicherung der versicherten Wohnung dienen.
Für Balkonkraftwerke (mobile Photovoltaikanla-             Versicherungsschutz hierfür besteht für Schä-
gen) und Wallboxen (zum Aufladen von Elektro-              den durch Abhandenkommen, Zerstörung oder
und Hybridfahrzeugen) gilt die vereinbarte und im          Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsschein dokumentierte Entschädi-               Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer
gungshöhe je Schadenfall.                                  solchen Tat, entstanden sind.

Wertsachen einschließlich Bargeld zählen zum               Nicht zum versicherten Hausrat gehören:
Hausrat und sind bis zur vereinbarten und im Ver-
sicherungsschein dokumentierten, besonderen                • vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in
Entschädigungshöhe versichert.                               sein Eigentum übergegangene Sachen, für die
                                                             er die Gefahr trägt, auch wenn diese anschlie-
Unter Wertsachen verstehen wir:                              ßend durch den Mieter oder Wohnungseigentü-
                                                             mer ersetzt wurden;
• Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpa-                • Tiere, es sei denn, diese werden üblicherweise
  piere;                                                     und artgerecht in der Wohnung gehalten und
• Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;                      sind infolge eines Versicherungsfalls entlaufen,
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;                         verletzt oder gestorben;
• Uhren;                                                   • Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie
• Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Goblins;                 Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen;
• Kunstgegenstände;                                        • Motorisierte Luft- und Wasserfahrzeuge ein-
• alle Sachen aus Gold und Platin;                           schließlich nicht eingebauter Teile;
• alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen,             • selbst fahrende Krankenfahr- und Hebestühle,
  Uhren, Münzen und Medaillen);                              Rasenmäher, Gokarts, Golfmobile, Modell- und
• sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind               Spielfahrzeuge, soweit diese versicherungs-
  (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von                    pflichtig sind;
  Möbelstücken.                                            • Sachen, die durch einen gesonderten Versiche-
                                                             rungsvertrag neben einer Hausratversicherung
Unter Bargeld vestehen wir auch auf Geldkarten               versichert sind;
geladene Beträge.                                          • Photovoltaikanlagen;
                                                           • Hausrat in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die
Nicht versichert sind jedoch Wertsachen (ein-                nicht bezugsfertig sind;
schließlich Bargeld), die sich in Kellerräumen oder        • Hausrat von Untermietern.
Garagen befinden.
                                                      8.   DFV-FahrradSchutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
Handelswaren und Musterkollektionen. Diese sind            Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
bis zur im Versicherungsschein dokumentierten              schein dokumentiert gewährt der DFV-Fahrrad-
Entschädigungshöhe versichert.                             Schutz Versicherungsschutz bis zur vereinbarten
                                                           Entschädigungshöhe für alle Fahrräder außerhalb
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen,              des Gebäudes, in dem sich die versicherte Woh-
Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich stän-          nung befindet.
dig außerhalb des Versicherungsorts, jedoch
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befin-            Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrrä-
den, sind bis zu der hierfür vereinbarten und im           der (E-Bikes), für die keine Betriebserlaubnis


                                                                                                 Seite 8 von 15

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      erforderlich ist und die nicht versicherungspflich-    erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten
      tig sind, sowie Fahrradanhänger.                       bis zur vereinbarten und im Versicherungsschein
                                                             dokumentierten Entschädigungshöhe:
      Voraussetzung für eine Entschädigung beim
      Abhandenkommen ist, dass sich das Fahrrad zum          •   Aufräumkosten;
      Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Besitz von         •   Bewegungskosten;
      Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein-       •   Schutzkosten;
      schaft lebenden Person befindet und abgeschlos-        •   Bewachungskosten;
      sen ist.                                               •   Transportkosten;
                                                             •   Lagerkosten;
      Als abgeschlossen gilt das Fahrrad, wenn es mit        •   Umzugskosten, sofern die versicherte Woh-
      einem eigenständigen und dem Wert des Fahr-                nung durch eine versicherte Gefahr dauerhaft
      rades entsprechenden Fahrradschloss an einen               unbewohnbar wurde;
      festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlos-           •   Kosten bis zur vereinbarten Höhe und Dauer
      sen ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft            für Hotel und ähnliche Unterbringungen (z.B.
      mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte           Ferienwohnungen), sofern die versicherte Woh-
      „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenstän-            nung durch eine versicherte Gefahr unbewohn-
      dige Schlösser.                                            bar wurde und die Kosten für die Ersatzunter-
                                                                 bringung angemessen sind;
      Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und           •   Kosten für provisorische Maßnahmen zum
      regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen                Schutz versicherter Sachen;
      besteht nur Versicherungsschutz, wenn diese            •   Reparaturkosten von Innenanstrichen, Tapeten
      zusammen mit dem Fahrrad zerstört, beschädigt              oder Bodenbelägen in einer gemieteten oder in
      oder abhandengekommen sind.                                Sondereigentum befindlichen Wohnung nach
                                                                 einem versicherten Wasserschaden;
9.    DFV-GlasSchutz                                         •   Reparaturkosten von Gebäudebeschädigungen
                                                                 nach einem versicherten Abhandenkommen
      Versichert im Rahmen des DFV-GlasSchutz sind               von Hausrat;
      unvorhergesehen Beschädigungen und Zerstö-             •   notwendige, tatsächlich entstandene Kosten für
      rungen von Sachen aus Glas durch Bruch bzw.                die technische Wiederherstellung oder des Ver-
      Zerbrechen. Hierzu gehören auch bereits fertig             suchs der Wiederherstellung von elektronisch
      eingesetzte oder montierte Gebäude- und Mobi-              gespeicherten Daten und Programmen, die
      liarverglasungen der versicherten Wohnung.                 ausschließlich privat und in berechtigter Weise
                                                                 genutzt werden und die durch eine versicherte
      Hiervon ausgenommen sind:                                  Gefahr beschädigt, zerstört oder abhandenge-
                                                                 kommen sind. Nicht ersetzt werden Kosten für
      • Gebäude- und Mobiliarverglasungen außerhalb              die Wiederherstellung von Daten und Program-
        der versicherten Wohnung;                                men, die auf einem Rücksicherungs- oder Ins-
      • Optische Gläser;                                         tallationsmedium vorgehalten werden sowie für
      • Hohlgläser;                                              den Erwerb neuer Lizenzen;
      • Beleuchtungskörper;                                  •   Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser,
      • Kunstgegenstände aus Glas;                               der infolge eines Versicherungsfalles entsteht
      • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,           und den das Wasserversorgungsunternehmen
        die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bild-       in Rechnung stellt;
        wiedergabe oder Kommunikationsgeräte sind;           •   Kosten durch Schäden am Kühl- und Gefriergut
      • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten               infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der
        (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);                     Energiezufuhr, ausgenommen sind Schäden
      • Undichtwerden der Randverbindungen von                   durch technische Defekte und Bedienungsfeh-
        MehrscheibenIsolierverglasungen und                      ler im versicherten Haushalt;
      • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art        •   Kosten für die Änderung eines Schlosses für
        sowie Kernenergie verursacht werden.                     Türen der versicherten Wohnung oder Wertsa-
                                                                 chen-Behältnisse in der versicherten Wohnung,
10.   Versicherte Kosten                                         wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis
                                                                 abhandengekommen sind;
      Wir ersetzen die nachfolgend genannten, im ursäch-
      lichen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall


                                                                                                    Seite 9 von 15

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      • Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub, wenn            • bis zu zwei Kilometer Luftlinie vom Grundstück
        der Schaden voraussichtlich 2.000 EUR über-                entfernte Garagen.
        steigt;
      • Kosten für die psychologische Betreuung nach             Mit Gebäude oder Grundstück ist dasjenige
        einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub               gemeint, auf dem die versicherte Wohnung gele-
        oder Brand                                               gen ist.
      • Schadenermittlungs- und Schadenfeststel-
        lungskosten, wenn Sie zur Hinzuziehung eines             Eine Einfriedung ist eine Anlage an oder auf einer
        Sachverständigen oder Beistands vertraglich              Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein
        verpflichtet sind oder Sie von uns hierzu aufge-         Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen
        fordert wurden;                                          und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes
      • Schadenabwendungs- und Schadenminde-                     Betreten oder Verlassen oder sonstige störende
        rungskosten.                                             Einwirkungen abzuwehren (z. B. Grenzwände,
                                                                 Mauern oder Zäune).
      Schadenabwendungs- und Schadenminderungs-
      kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind,            Das eingefriedete Grundstück, auf dem sich die
      werden unbegrenzt ersetzt.                                 versicherte Wohnung befindet, gehört zum Versi-
                                                                 cherungsort, sofern das Grundstück ausschließ-
      Darüber hinaus ersetzen wir alle sonstigen Kosten,         lich privat und von Ihnen bzw. einer mit Ihnen
      die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Ver-              in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
      sicherungsfall stehen, bis zur vereinbarten und im         genutzt wird.
      Versicherungsschein dokumentierten Höhe.
                                                           12.   Außenversicherung
      Die unter dieser Ziffer genannten und versicherten
      Kosten werden je Versicherungsfall zusammen                Ihr Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb des
      mit der Entschädigung für versicherte Sachen,              Versicherungsorts befindet, ist gemäß dieser Ver-
      jedoch nicht über die Versicherungssumme hin-              sicherungsbedingungen versichert (Außenversi-
      aus ersetzt.                                               cherung). Zeiträume von mehr als zwölf Monaten
                                                                 gelten nicht als vorübergehend.
      Ein Anspruch auf Versicherungsleistung für versi-
      cherte Kosten setzt voraus, dass diese tatsächlich         Ihr Hausrat ist unabhängig von der Dauer Ihres
      angefallen sind und uns durch Vorlage eines ent-           Aufenthalts oder des Aufenthalts einer mit Ihnen
      sprechenden Nachweises nachgewiesen wurden.                in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
                                                                 sichert während
11.   Versicherungsort
                                                                 • der Ausbildung,
      Für Ihren Hausrat besteht am Versicherungsort              • einem freiwilligen Wehrdienst oder
      Versicherungsschutz, vorausgesetzt der Versiche-           • einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen-
      rungsort erfüllt zum Zeitpunkt des Versicherungs-            dienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi-
      falls die Anforderungen gemäß Ziffer 2 dieser                sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst),
      besonderen Versicherungsbedingungen.
                                                                 solange die Person keinen eigenen Hausstand
      Der Versicherungsort ist die im Versicherungs-             gründet.
      schein genannte, von Ihnen privat genutzte Woh-
      nung einschließlich sonstiger Räume im Gebäude             Versichert ist auch der Hausrat in Kundenschließ-
      oder auf dem eingefriedeten Grundstück, in denen           fächern in Tresorräumen von Geldinstituten,
      sich Hausrat befindet. Hierzu zählen auch:                 soweit hierfür keine besondere Versicherung
                                                                 besteht.
      • Gartenlauben und Gewächshäuser;
      • Wintergärten;                                            Für Versicherungsfälle, die außerhalb des Ver-
      • Gemeinschaftsräume;                                      sicherungsorts eintreten, gelten die vereinbarten
      • selbst genutzte Arbeitsräume innerhalb der ver-          und im Versicherungsschein dokumentierten,
        sicherten Wohnung;                                       besonderen Entschädigungshöhen der Außenver-
      • Loggien, Balkone und Terrassen sowie                     sicherung.


                                                                                                      Seite 10 von 15

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13.    Entschädigungsleistung                                     von Versicherungssumme und Versicherungswert
                                                                  (Unterversicherungsverzicht).
13.1   Versicherungssumme
                                                                  Der Unterversicherungsverzicht geht im Fall eines
       Die Versicherungssumme stellt den maximalen                Wohnungswechsels auf die neue Wohnung über.
       Betrag dar, der je Schadensfall für den durch ein          Ist die dem Vertrag zugrundeliegende Wohnfläche
       versichertes Ereignis beschädigten, zerstörten             der neuen Wohnung größer, besteht der Unter-
       oder abhandengekommenen, versicherten Haus-                versicherungsverzicht bis zu drei Monate nach
       rat einschließlich der erforderlichen Kosten nach          Umzugsbeginn fort. Unser Unterversicherungsver-
       Ziffer 10 ausgezahlt wird.                                 zicht entfällt, wenn Sie den Versicherungsvertrag
                                                                  nicht bis zum Ablauf der Frist entsprechend ange-
13.2   Versicherungswert                                          passt haben.

       Grundlage für die Höhe der Entschädigung ist der    13.4   Wiederherbeigeschaffte Sachen
       Versicherungswert.
                                                                  Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen
       • Der Versicherungswert ist der Betrag, der auf-           ermittelt, haben Sie uns dies unverzüglich nach
         zuwenden ist, um eine versicherte Sache glei-            Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen.
         cher Art und Güte in neuwertigem Zustand
         (Neuwert) wiederzubeschaffen. Hierunter fallen           Wenn wir nach Zahlung einer Entschädigung für
         auch Mehrkosten für Technologiefortschritt.              eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
       • Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der            gelangen, werden wir Sie hierüber informieren und
         Versicherungswert der Betrag, der aufzuwen-              Ihnen die Rückgabe der Sache gegen Rückzahlung
         den ist, um eine Sache gleicher Art und Güte             der Entschädigung anbieten.
         wiederzubeschaffen.
       • Ist die Sache für ihren Zweck in Ihrem Haushalt          Wenn Sie nach Zahlung einer Entschädigung für
         nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungs-          eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
         wert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den           gelangen, müssen Sie die Entschädigung zurück-
         Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können.             zahlen oder uns die Sache zur Verfügung stellen.
       • Bei zerstörten oder abhandengekommenen                   Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es
         Sachen leisten wir eine Entschädigung in Höhe            gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den
         des Versicherungswerts zum Zeitpunkt des Ver-            Besitz wiederzuverschaffen.
         sicherungsfalls.
       • Bei beschädigten Sachen ersetzen wir die not-            In beiden vorgenannten Fällen müssen Sie spätes-
         wendigen Reparaturkosten zuzüglich einer ver-            tens einen Monat nach Aufforderung durch uns
         bleibenden Wertminderung, höchstens jedoch               über den Verbleib der Sache entscheiden. Nach
         den Versicherungswert. Wenn beschädigte                  Ablauf der Frist können wir entscheiden.
         Sachen weiterhin gebrauchsfähig sind und
         deren Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist,               Wenn Sie uns wiederherbeigeschaffte Sachen zur
         ersetzen wir diese Schönheitsschäden, indem              Verfügung stellen, müssen Sie uns den Besitz, das
         wir den Minderwert ausgleichen.                          Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen,
       • Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und            die Ihnen in Bezug auf diese Sachen zustehen.
         soweit sie tatsächlich angefallen ist.
       • Restwerte werden angerechnet.                            Sind wiederherbeigeschaffte Sachen beschädigt
                                                                  worden, erstatten wir Ihnen die Reparaturkosten
13.3   Unterversicherungsverzicht                                 auch dann, wenn die Sachen bei Ihnen verbleiben.

       Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des               Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren
       Versicherungsfalls geringer als der Versiche-              für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen
       rungswert der versicherten Sachen, besteht eine            Rechte und Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier
       Unterversicherung. Wir verzichten in diesem Fall           zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Ent-
       auf eine Kürzung der Entschädigung im Verhältnis           schädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzö-
                                                                  gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren
                                                                  ein Zinsverlust entstanden ist.


                                                                                                       Seite 11 von 15

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14.   Selbstbehalt                                          17.    Sachverständigenverfahren

      Es gilt ein vereinbarter und im Versicherungs-               Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls
      schein dokumentierter Selbstbehalt je Versiche-              verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem
      rungsfall.                                                   gesonderten Sachverständigenverfahren festge-
                                                                   stellt wird.
      Der Selbstbehalt wird von der Entschädigungsleis-
      tung in Abzug gebracht.                                      In diesem Fall können Sie und wir jeweils auf
                                                                   eigene Kosten einen Sachverständigen mit der
15.   Leistungsausschluss                                          Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Eini-
                                                                   gen sich die beiden Sachverständigen nicht, ent-
      Wir leisten generell keine Entschädigung, wenn               scheidet ein dritter Sachverständiger als neutraler
      ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, wir im           Obmann, der von den beiden anderen Sachver-
      Zusammenhang mit einem Versicherungsfall arg-                ständigen vor Beginn des Verfahrens zu benennen
      listig getäuscht werden oder der Schaden bereits             ist. Die Kosten für den Obmann werden zwischen
      vor Vertragsabschluss eingetreten war.                       Ihnen und uns geteilt.

      Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt,              Das Sachverständigengutachten oder die Ent-
      verzichten wir auf eine anteilige Kürzung der Leis-          scheidung des Obmanns sind nicht verbindlich,
      tung.                                                        wenn die getroffene Feststellung offenbar von der
                                                                   wirklichen Sachlage erheblich abweicht. In diesem
      Kein Versicherungsschutz besteht trotz Abschluss             Fall erfolgt die Feststellung durch gerichtliche Ent-
      des Versicherungsvertrages und Beitragszahlung,              scheidung.
      wenn das versicherte Risiko vor Abschluss des
      Versicherungsvertrages bei einem anderen Vor-         18.    Wohnungswechsel
      versicherer versichert war und von diesem Vor-
      versicherer wegen Schäden gekündigt wurde oder        18.1   Anzeige einer neuen Wohnung
      Sie, bezogen auf das versicherte Risiko, bei ihrem
      Vorversicherer mehr als 2 Vorschäden oder Vor-               Den Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie uns
      schäden in Höhe von insgesamt über 5.000 EUR in              spätestens bei Umzugsbeginn mit Angabe der
      den letzten 5 Jahren vor Abschluss des Versiche-             neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzeigen.
      rungsvertrages hatten.
                                                            18.2   Umzug in eine Wohnung
16.   Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
                                                                   Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versiche-
      Die Entschädigungsleistung wird mit Beendigung               rungsschutz auf Ihre neue Wohnung über, sofern
      der zur Feststellung des Versicherungsfalls und              Sie uns dies rechtzeitig - innerhalb von 14 Tagen
      des Umfanges der Entschädigung notwendigen                   nach Wohnungswechsel - angezeigt haben. Wäh-
      Erhebungen fällig.                                           rend des Wohnungswechsels besteht noch in
                                                                   beiden Wohnungen Versicherungsschutz, jedoch
      Sie können einen Monat nach der Meldung des                  längstens für drei Monate nach Umzugsbeginn.
      Schadens eine Abschlagszahlung in Höhe des                   Dann endet der Versicherungsschutz in der bishe-
      Betrags verlangen, den wir nach Kenntnis der                 rigen Wohnung.
      Sachlage zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
      mindestens zu zahlen haben. Die Abschlagszah-         18.3   Mehrere Wohnungen
      lung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Entschä-
      digung dem Grunde nach feststeht.                            Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis-
                                                                   herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi-
      Der Lauf der Monatsfrist ist gehemmt, solange Sie            cherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
      verschulden, dass wir unsere Leistungspflicht und            Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach
      die Höhe der Entschädigungsleistung nicht fest-              Umzugsbeginn besteht jedoch in beiden Wohnun-
      stellen können.                                              gen Versicherungsschutz.


                                                                                                          Seite 12 von 15

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18.4   Umzug ins Ausland                                     19.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-
                                                                    letzungen vor, bei und nach Eintritt des Versiche-
       Liegt Ihre neue Wohnung außerhalb der Bundesre-              rungsfalles
       publik Deutschland, geht der Versicherungsschutz
       nicht auf die neue Wohnung über.                      19.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-
                                                                    les
       Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh-
       nung erlischt spätestens drei Monate nach                    Vor Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie fol-
       Umzugsbeginn.                                                gende Obliegenheiten zu erfüllen:

18.5   Versicherungsort nach Auszug aus gemeinsamer                 • Sie haben alle gesetzlichen, behördlichen und
       Ehewohnung                                                     vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
                                                                    • Sie haben, für die Zeit, in der sich niemand in
       Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus-                   der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen
       ziehen und Ihr Ehepartner dort zurückbleibt, gelten            und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und
       beide Wohnungen als Versicherungsort. Dies gilt                die Einbruchmeldeanlagen (sofern vorhanden)
       jedoch längstens für zwölf Monate nach Auszug.                 einzuschalten.
       Danach besteht der Versicherungsschutz nur                   • Sie haben alle Schließvorrichtungen, vereinbar-
       noch in Ihrer neuen Wohnung.                                   ten Sicherungen und vorhandenen Einbruch-
                                                                      meldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu
       Die Regelungen über die Ehewohnung gelten ent-                 erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind
       sprechend auch für eheähnliche Lebensgemein-                   unverzüglich zu beseitigen.
       schaften und Lebenspartnerschaften, sofern                   • Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung
       beide Partner zunächst am Versicherungsort                     zu beheizen und dies genügend häufig zu kon-
       gemeldet waren.                                                trollieren oder alternativ alle wasserführenden
                                                                      Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu ent-
18.6   Festlegung des neuen Versicherungsbeitrages                    leeren und entleert zu halten.

       Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der             19.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
       neuen Wohnung gültigen Beiträge.                             cherungsfalls

       Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag aufgrund ver-           Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben
       änderter Tarifbestimmungen oder bei Erhöhung                 Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
       eines Selbstbehalts, können Sie den Versiche-
       rungsvertrag in jedem Fall innerhalb von einem               • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung
       Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung                      und Minderung des Schadens zu sorgen.
       ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht              • Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach-
       der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt unbe-               dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich
       rührt.                                                         zu informieren. Dies kann auch telefonisch
                                                                      geschehen.
       Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag               • Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Weisun-
       nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung             gen von uns zur Schadenabwendung oder -min-
       einfordern.                                                    derung einzuholen und zu befolgen. Dies kann
                                                                      auch telefonisch geschehen. Erteilen mehrere
       Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mit-                an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
       teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des                    cherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie
       zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mittei-                 nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
       lung folgt.                                                  • Sie haben Schäden durch strafbare Handlungen
                                                                      gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei
       Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, können Sie               anzuzeigen.
       den Versicherungsvertrag innerhalb von zwei                  • Sie haben uns und der Polizei unverzüglich ein
       Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung                    Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen
       zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitrags-                einzureichen.
       erhöhung wirksam wird.                                       • Sie haben das Schadenbild so lange unverän-
                                                                      dert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die
                                                                      beschädigten Sachen durch uns freigegeben


                                                                                                         Seite 13 von 15

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         worden sind. Sind Veränderungen unumgäng-                   unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt
         lich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu                nicht, wenn versicherte Personen die Obliegenheit
         dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die                   arglistig verletzt haben.
         beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung
         durch uns aufzubewahren.                                    Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs-
       • Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus-              falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder
         kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel-             Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
         lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs                ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,
         unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die             dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen
         Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben             haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-
         jede Untersuchung über Ursache und Höhe des                 teilung in Textform erfolgt sein.
         Schadens und über den Umfang der Entschädi-
         gungspflicht zu erlauben.                             20.   Berechnung der Versicherungsbeiträge
       • Sie haben von uns angeforderte Belege beizu-
         bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise              Der Versicherungsbeitrag richtet sich grundsätz-
         zugemutet werden kann.                                      lich nach:
       • Sie haben für zerstörte oder abhandengekom-
         mene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä-                 • der Belegenheit des Versicherungsortes;
         hige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsver-                • der Wohnfläche der versicherten Wohnung;
         fahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte              • der Höhe der Versicherungssumme;
         zu wahren, insbesondere haben Sie abhanden-                 • der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes;
         gekommene Sparbücher und andere sperrfä-                    • der vereinbarten Leistungspakete;
         hige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen.               • der optionalen Erweiterung DFV-FahrradSchutz
                                                                       (soweit vereinbart);
       Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung              • der optionalen Versicherung gegen erweiterte
       einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten              Naturgefahren (soweit vereinbart).
       bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls eben-
       falls zu erfüllen - soweit ihm dies nach den tatsäch-   21.   Beendigung des Versicherungsvertrages
       lichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
                                                                     In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
19.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen                          cherungsbedingungen gilt:

       Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs-            Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie ver-
       falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder             sterben. Die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt
       grob fahrlässig, gilt Folgendes:                              lebende, volljährige Person hat dann das Recht,
                                                                     den Versicherungsvertrag unter Benennung des
       Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag              künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
       innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die              Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb
       Frist beginnt, nachdem wir von der Verletzung                 von zwei Monaten nach Ihrem Tod in Textform
       Kenntnis erlangt haben.                                       abzugeben.

       Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen-             Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das
       heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt          versicherte Interesse wegfällt. Für die Beendigung
       haben. Dies müssen Sie uns beweisen.                          ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem wir vom
                                                                     Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.
       Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
       eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver-            Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die
       letzen versicherte Personen eine Obliegenheit                 vollständige und dauerhafte Auflösung des versi-
       grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versiche-           cherten Hausrats
       rungsleistung entsprechend der Schwere des Ver-
       schuldens zu kürzen.                                          • nach Ihrer Aufnahme in eine stationäre Pflege-
                                                                       einrichtung;
       Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die               • nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung;
       Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-                • nach Ihrem Tod.
       tritt oder die Feststellung des Versicherungsfal-
       les noch für die Feststellung oder den Umfang


                                                                                                          Seite 14 von 15

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22.   Innovationsgarantie

      Werden die dieser Hausratversicherung zugrunde
      liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vor-
      teil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbei-
      trag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit
      sofortiger Wirkung auch für diesen Versicherungs-
      vertrag.


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