# die Bayerische 2026 Smart: die Bedingungen im Volltext

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- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-die-bayerische-smart.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-die-bayerische-smart.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026), Smart bis Prestige Plus](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:eed970a7-ff5c-4e17-8e68-4948de415345/B%20299400%20Besondere%20Bedingungen%20Hausrat%202025%20Smart%20bis%20Prestige%20Plus_bf.pdf), Fassung BBR VHV 2026, Stand 09/2026 (B 299400 (09.26))

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) entsprechen. | A 14 b) 1., Seite 89 |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens 650 € multipliziert, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können. | A 14 d) 2., Seite 91 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. | A 14 a) 1., Seite 89 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis 10.000 € | Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles ... Verzicht bis 10.000 € Schadenhöhe. | D 5, Seite 11 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. | A 10.1, Seite 61 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | ja | ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen | C 1, Seite 113 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | die Leistungsinhalte die Empfehlungen des Arbeitskreises Beraterprozesse (in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls) voll erfüllt. | C 1, Seite 113 |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nein | Best-Leistungs-Garantie ... Nicht versichert. | C 7, Seite 10 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nein | Besitzstandsgarantie ... Nicht versichert. | C 8, Seite 120 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag. ... +10 % der vereinbarten Versicherungssumme. | A 14 b) 2., Seite 89 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | A 3.1, Seite 14 |
| Implosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. | A 3.6, Seite 15 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis 5.000 € | Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 entstanden sind. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt | A 3.8, Seite 16 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis 2.000 € | Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt | A 3.7, Seite 16 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. | A 3.12, Seite 17 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. | A 3.3, Seite 15 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. | A 4.1 a), Seite 17 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | A 4.26 a), Seite 38 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Abschnitt A Ziffer 4.1 a), e) oder f) beschrieben unberechtigt in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. | A 4.22, Seite 36 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: | A 5.2, Seite 47 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | Wasserbetten oder Aquarien, | A 5.2, Seite 47 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis 500 € | Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt | A 13.26, Seite 82 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). | A 6.1 a), Seite 49 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Erdsenkung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Schneedruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Vulkanausbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. | A 1 d) 2., Seite 12 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ereignisse, für die im Rahmen der versicherbaren Bausteine (Baustein Fahrrad Plus, Baustein weitere Naturgefahren, Baustein MehrWert Hausratversicherung) Versicherungsschutz vorgesehen | A 21.1 b) 1., Seite 105 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt |  |  |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nein | Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ... Nicht versichert. | A 4.9, Seite 30 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis 1.000 € | Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl vom Versicherungsort oder dem dazugehörigen Treppenhaus. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt | A 4.6, Seite 26 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis 2.000 € | Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt | A 4.10, Seite 29 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | nein | Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ... Nicht versichert. | A 4.2 a), Seite 6 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nein | Taschendiebstahl (inkl. Inhalt) ... Nicht versichert. | A 4.4 c), Seite 24 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nein | Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen ... Nicht versichert. | A 4.3, Seite 6 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt ... 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. | A 17 c) 1., Seite 96 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 1.000 € | für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 1.000 € | A 17 c) 2., Seite 97 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 5.000 € | für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere: insgesamt 5.000 € | A 17 c) 2., Seite 97 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 20.000 € | für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 20.000 € | A 17 c) 2., Seite 97 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. | A 17 b) 1., Seite 96 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. | A 17 b) 2., Seite 96 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 20 % der Versicherungssumme. | A 12 a), Seite 65 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend. | A 12 a), Seite 65 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. | A 12 d), Seite 67 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | nein | Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ... Nicht versichert. | A 4.2 a), Seite 6 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | nein | Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten ... Nicht versichert. | A 12 b), Seite 66 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nein | Versicherungsschutz besteht für Hausrat von nachfolgend genannten Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung ... Nicht versichert. | A 8.3 q), Seite 59 |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 100 Tagen ersetzt. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 1‰ der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A 13.11, Seite 72 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 1.000 € | Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt | A 13.14, Seite 74 |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. | A 13.3, Seite 68 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. | A 13.4, Seite 68 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. ... Smart bis zu einer Dauer von 100 Tagen | A 13.13, Seite 73 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren von Einfamilienhäusern und dort befindliche Wertschutzschränke infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind. | A 13.10 a), Seite 70 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. | A 13.8, Seite 68 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen. | A 13.7, Seite 68 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis 1.000 € | Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet. | A 18 f), Seite 101 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 200 € | Versicherungsschutz besteht für Schäden an Kühl- und Gefriergut ... Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls ist auf 200 € begrenzt. | A 13.25, Seite 81 |
| Datenrettungskosten | nein | Datenrettungskosten (Cyberdeckung) ... Nicht versichert. | A 4.29, Seite 7 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personenschäden sowie der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrrädern oder gesondert versicherbare Glasbruchschäden. | A 21.4, Seite 109 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nein | Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung) ... Nicht versichert. | A 4.30, Seite 7 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nein | Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung) ... Nicht versichert. | A 4.31, Seite 7 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis zur Versicherungssumme | Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter, | A 8.3 d), Seite 54 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nein | Sportausrüstung und Sportgeräte gehören ebenfalls zum Hausrat, soweit diese nicht gesondert versicherbar sind und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. ... Nicht versichert. | A 8.3 n), Seite 57 |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Kanus, Kajaks, Stand-Up-Paddles, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, | A 8.3 e), Seite 55 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | sämtliche beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern. | A 8.3 g), Seite 55 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). | A 8.3 a), Seite 54 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A Ziffer 8.1 bis 8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. | A 8.3 i), Seite 55 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. | A 15 a), Seite 92 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nein | Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ... Nicht versichert. | C 3, Seite 10 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | Der Versicherungsnehmer hat einen Diebstahl sowie Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. | A 4, Seite 17 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. | D 1.1 a), Seite 121 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt über einen längeren Zeitraum oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. ... mehr als 60 Tage lang unbewohnt. | D 3 a) 3., Seite 123 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch 1. Sturmflut und Tsunami; | A 6.5 a) 1., Seite 52 |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026), Smart bis Prestige Plus

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung
2026
(BBR VHV 2026)
                                                                              (Stand 09/2026)
Liebe Kunden,
die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von
Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen
Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren – dazu zählen
insbesondere:
•   Feuer (einschließlich Blitzschlag, Explosion, Implosion),
•   Leitungswasser (z. B. durch Rohrbrüche oder Frost),
•   Sturm/Hagel (ab Windstärke 8),
•   Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
Wird Ihr Hausrat durch eine dieser Gefahren beschädigt oder zerstört, erhalten Sie eine
Entschädigung auf Neuwertbasis – also die Kosten, die zur Wiederbeschaffung in gleicher Art
und Güte im neuwertigen Zustand erforderlich sind. Auch eine Reihe von Folgekosten wie
z. B. Entsorgungs- und Reinigungskosten von Hausrat oder Schlossänderungskosten sind
mitversichert.
Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme.

Exklusiv im Tarif Prestige Plus: Die Allgefahrendeckung Plus:
Die Allgefahrendeckung Plus bietet Ihnen einen über die Standardgefahren hinausgehenden
erweiterten Schutz – ausschließlich im Tarif Prestige Plus gemäß Abschnitt A Ziffer 21.2 i. V.
m. 21.3.

Was bedeutet das konkret?
Versichert sind zusätzlich Schäden, die…
•   durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden,
•   nicht explizit in den Bedingungen genannt sind,
•   weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
•   und nicht unter die in Abschnitt A Ziffer 21.2 b) benannten Ausschlüsse fallen.
Dabei kann es sich zum Beispiel um Beschädigungen durch Missgeschicke, unsachgemäße
Handhabung, Anstoßen oder versehentliche Stürze handeln – sofern sie überraschend
eintreten.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             1

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Ihre Vorteile auf einen Blick:
•   Erweiterter Versicherungsschutz auch bei Alltagsrisiken
•   Keine Aufzählung einzelner Gefahren erforderlich
•   Umgekehrte Beweislastregelung:
    Im Schadenfall müssen nicht Sie, sondern wir nachweisen, dass der Schaden nicht unter
    den Versicherungsschutz fällt.
Trotzdem gilt: Sie sind verpflichtet, den Schaden und dessen Höhe nachvollziehbar zu
belegen (z. B. durch Fotos, Rechnungen oder Zeugenaussagen).

Wichtiger Hinweis:
Können Sie nicht plausibel belegen, dass ein Schaden stattgefunden hat bzw. in welcher
Höhe, gilt er als nicht versichert – unabhängig vom Umfang der Deckung.

Wie wird die Versicherungssumme richtig ermittelt?
Um Ihren Hausrat bestmöglich abzusichern, ist es wichtig, die passende
Versicherungssumme zu wählen. Als Orientierung dient bei der Bayerischen ein pauschaler
Wert von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Ansatz hat sich bewährt und bietet in
der Regel ausreichenden Schutz – ohne dass Sie jeden einzelnen Gegenstand auflisten
müssen.
Beispiel:
Wenn Ihre Wohnung 100 m² groß ist, beträgt die empfohlene Versicherungssumme:
100 m² × 650 €/m² = 65.000 €
Damit ist in den meisten Fällen gewährleistet, dass Ihr gesamter Hausrat im Schadenfall
vollständig ersetzt werden kann – vom Möbelstück über Kleidung bis hin zu
Haushaltsgeräten.

Wie sind hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren oder
Wertsachen bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen?
Hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren und Wertsachen sind bei
der Ermittlung der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und in die
Versicherungssumme einzubeziehen, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen.
•   Hochwertige Hausratgegenstände sind Gegenstände des täglichen Lebens mit
    überdurchschnittlichem materiellem Wert, die jedoch nicht unter die Kategorie
    „Wertsachen“ fallen. Hierzu zählen insbesondere Designermöbel, Premium-
    Heimkinoanlagen oder Smart-Home-Komponenten.
•   Hochwertige Sammlungen wie Modelleisenbahnen, Schallplatten, Briefmarken oder
    Comic-Kollektionen können ebenfalls einen erheblichen materiellen Wert aufweisen,
    ohne als klassische Wertsachen zu gelten.
•   Hochwertige Armbanduhren gelten grundsätzlich als Hausrat, sofern ihr Hauptzweck das
    Zeitmessen ist. Nur Armbanduhren, die überwiegend aus Edelmetallen wie Gold oder
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            2

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    Platin bestehen oder einen ausgeprägten Schmuckcharakter aufweisen, werden als
    Wertsachen eingestuft. Dabei sind die entsprechenden Sublimits gemäß Abschnitt A
    Ziffer 17c) und Sicherungsvorgaben nach Abschnitt D Ziffer 1 zu beachten.
•   Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Kunst oder Antiquitäten – sind bei der Ermittlung
    der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und entsprechend einzubeziehen,
    um eine angemessene Absicherung sicherzustellen.
Beispiel:
Bei einer 100 m² großen Wohnung ergibt sich eine empfohlene Versicherungssumme von
65.000 € (650 € x 100 m²).
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Münzsammlung im Wert von 40.000 €, stehen für den
übrigen Hausrat nur noch 25.000 € zur Verfügung. Dies reicht typischerweise nicht zur
Absicherung des verbleibenden Hausrats wie Möbel, Kleidung, Küche und Technik aus.
In einem solchen Fall ist eine Erhöhung der Versicherungssumme (z. B. auf 105.000 €)
erforderlich, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats, kann dies zu
einer Unterversicherung führen. Das bedeutet: Im Schadenfall wird nicht die volle
Entschädigung gezahlt, sondern nur ein anteiliger Betrag.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, über die pauschale Quadratmetermethode mit 650 €/m²
automatisch einen Unterversicherungsverzicht zu erhalten – sofern der Wert Ihres Hausrats
diesen Betrag nicht deutlich übersteigt.
Fairer Hinweis:
Im Totalschadenfall kann auch diese Regelung nicht in jedem Fall ausreichen. Prüfen Sie
deshalb kritisch, ob der tatsächliche Wert Ihres Hausrats die pauschal ermittelte
Versicherungssumme übersteigt.

Hinweis zur Geltung der Versicherungssumme:
Soweit in den folgenden Abschnitten keine abweichenden Regelungen genannt sind, gelten
die jeweiligen Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme – unabhängig vom
gewählten Tarif. Etwaige Begrenzungen (z. B. im Tarif Smart) sind jeweils gesondert
dargestellt.

Die “Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026
(BBR VHV 2026)“ bilden zusammen mit den „Allgemeine Versicherungsbedingungen 2025
(AVB SHU 2025)“ die Vertragsgrundlage für Ihre Hausratversicherung der BA die
Bayerische Allgemeine Versicherung AG in der im Versicherungsschein bestätigten
Tarifvariante Smart, Komfort, Prestige bzw. Prestige Plus.
Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir.
Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            3

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Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich
unverbindliche Begriffserläuterungen:

Versicherungsnehmer:
Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes.

Versicherungsfall:
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten.

Ausschlüsse:
Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein
Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des
Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt.
Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in
Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der
versicherten Sachen.

Versicherungswert:
Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Versicherungsfall
entschädigen. Da die Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert in gleicher Art und Güte
entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu
wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie
aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, auch wenn dies
den Neuwert übersteigt. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren
Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis.

Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge:
Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die
Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert
des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen
wir für Sie im Versicherungsfall noch eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme zur
Verfügung. Die Versicherungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die
Höchstleistung im Versicherungsfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht
ausreichend versichert zu sein.

Selbstbeteiligung:
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der
Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Selbstbeteiligungen können
individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und
Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Im Versicherungsschein werden sie
jeweils ausgewiesen.

Unterversicherung:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die
vereinbarte Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im
Versicherungsfall kann die Entschädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann

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[Seite 5]
auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die
Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tatsächliche Wert
des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder,
weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt,
oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 € pro
Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen
Unterversicherungsverzicht mit Ihnen. Im Versicherungsfall sehen wir dann von den zuvor
beschriebenen Kürzungen ab, sofern die korrekte Wohnfläche angegeben wurde. Weicht die
tatsächliche Wohnfläche ab, erfolgt eine Kürzung entsprechend dem Verhältnis der
Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. Ist Ihr Hausrat mehr wert,
sollten Sie eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden
wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend
versichert.

Summenanpassung:
Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer
Versicherungssumme. Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem
Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im
Versicherungsfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schützen.

Obliegenheiten:
Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum
Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit
ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren
Versicherungsschutz.

Dritte:
Dritter ist jede Person, die weder Sie sind oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person ist oder bei Ihnen ihren Meldesitz unterhält.

Subsidiär:
Manche Schäden oder Risiken können auch durch eine andere Stelle abgedeckt sein – z. B.
durch eine Wohngebäudeversicherung, ein Kreditinstitut oder einen anderen Versicherer/
Dritten. In solchen Fällen geht dieser Schutz vor. Wir leisten nur, soweit keine andere
Versicherung oder kein Dritter zuerst einzutreten hat oder deren Leistung nicht ausreicht.


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[Seite 6]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung
2026
(BBR VHV 2026)


                                                         Inhaltsverzeichnis
A           Hausratrisiko ...................................................................................................... 12
1           Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?
            Welche Schäden sind versichert? ................................................................................ 12
2           Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ..................................................................... 14
3           Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen?
            Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 14
    3.1     Brand und Nutzwärme ................................................................................................ 14
    3.2     Blitzschlag .................................................................................................................... 14
    3.3     Überspannung durch Blitz ........................................................................................... 15
    3.4     Schäden durch Stromschwankungen .......................................................................... 15
    3.5     Explosion und Verpuffung ........................................................................................... 15
    3.6     Implosion ..................................................................................................................... 15
    3.7     Seng- und Schmorschäden .......................................................................................... 15
    3.8     Rauch- und Rußschäden .............................................................................................. 16
    3.9     Überschalldruckwellen ................................................................................................ 16
    3.10 Schäden durch Blindgänger ......................................................................................... 16
    3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers,
         seiner Teile oder Ladung ............................................................................................. 17
    3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge........................... 17
    3.13 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 17
4           Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu
            verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................ 17
    4.1     Einbruchdiebstahl ........................................................................................................ 17
    4.2     Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör ....................................... 19
    4.3     Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen ............. 21
    4.4     Trickdiebstahl und Taschendiebstahl .......................................................................... 22
    4.5     Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule ......... 25
    4.6     Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus .......... 25
    4.7     Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts ............................................... 27

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[Seite 7]
    4.8      Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen
             Betreuung .................................................................................................................... 28
    4.9      Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen. 30
    4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern .............. 30
    4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ............................................. 31
    4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ................................................ 31
    4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ................................... 32
    4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz ........................................................................... 32
    4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte ............................................... 33
    4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/
         Kabinen von Sportstätten ............................................................................................ 33
    4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen ...................... 34
    4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt ......................................... 35
    4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen ......... 35
    4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen .......................... 36
    4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen .................................................... 36
    4.22 Vandalismus nach Einbruch......................................................................................... 36
    4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten ............................................ 37
    4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen ................................................................... 37
    4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti ....................................................................... 37
    4.26 Raub ............................................................................................................................. 38
    4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung.......................................................................... 39
    4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung) .................................................................... 40
    4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung) ........................................................................ 41
    4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung)........................... 41
    4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung) ....................................................................... 44
    4.32 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 46
5            Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
             Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 46
    5.1      Versicherte Gefahren und Schäden............................................................................. 46
    5.2      Leitungswasserschäden ............................................................................................... 47
    5.3      Bruchschäden .............................................................................................................. 48
    5.4      Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 48
6            Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu
             verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht
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[Seite 8]
             versichert? ................................................................................................................... 49
    6.1      Sturm ........................................................................................................................... 49
    6.2      Hagel ............................................................................................................................ 51
    6.3      Eindringen von Niederschlägen ................................................................................... 51
    6.4      Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse........................................................................... 52
    6.5      Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 52
7            Welche Sachen sind versichert? .................................................................................. 53
8            Was gehört zum Hausrat? ........................................................................................... 53
    8.1      Hausratgegenstände.................................................................................................... 53
    8.2      Wertsachen und Bargeld ............................................................................................. 54
    8.3      Ferner gehören zum Hausrat....................................................................................... 54
9            Was gehört nicht zum Hausrat? .................................................................................. 61
10           Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
             Was ist das Versicherungsgrundstück? ....................................................................... 61
    10.1 Versicherungsort ......................................................................................................... 61
    10.2 Versicherungsgrundstück ............................................................................................ 64
11           Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
             Versicherungsvertrag?................................................................................................. 65
12           Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? ................ 65
13           Welche Kosten sind versichert? .................................................................................. 68
    13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ............................................. 68
    13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens ............................................... 68
    13.3 Aufräumungskosten .................................................................................................... 68
    13.4 Bewegungs- und Schutzkosten .................................................................................... 68
    13.5 Verkehrssicherungskosten .......................................................................................... 69
    13.6 Bewachungskosten ...................................................................................................... 69
    13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen ........................................................................ 69
    13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden ....................................................................... 69
    13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen .................................... 70
    13.10 Schlossänderungskosten ............................................................................................. 70
    13.11 Hotelkosten ................................................................................................................. 72
    13.12 Umzugskosten ............................................................................................................. 73
    13.13 Transport- und Lagerkosten ........................................................................................ 73
    13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden ........................................................................ 74

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[Seite 9]
 13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden ................................................................ 75
 13.16 Mietfortzahlungskosten .............................................................................................. 76
 13.17 Ersatz von Darlehenszinsen ......................................................................................... 76
 13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten . 77
 13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung ....................................................................... 78
 13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen ................................................. 78
 13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln ...................... 78
 13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen ................................... 79
 13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt .......................................................... 80
 13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte ..................................................................................... 81
 13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten ............................................ 81
 13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust
       aus Stromspeichern ..................................................................................................... 82
 13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch.................................................. 83
 13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch ................................................................. 83
 13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern ............................. 84
 13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere........................................................... 84
 13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit
       der Küche ..................................................................................................................... 85
 13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder .................................................................................... 85
 13.33 Feuerlöschkosten......................................................................................................... 86
 13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände ........................... 86
 13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines
       Versicherungsfalls........................................................................................................ 87
 13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen ......................................................................... 88
 13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt .................................................................. 88
 13.38 Pauschale Kostenbeteiligung....................................................................................... 88
14        Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme?
          Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme?
          Was ist der Unterversicherungsverzicht?.................................................................... 89
15        Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ...................................................................... 92
16        Wie wird die Entschädigung ermittelt? ....................................................................... 94
17        Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke?
          Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?........................................... 96
18        Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? ...................................... 99

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[Seite 10]
19          Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? ........................... 102
20          Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?........................................................... 102
21          Sonstige Leistungserweiterungen ............................................................................. 104
    21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren ........................................................... 104
    21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast ................................................. 107
    21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim ............................................... 108
    21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat.............................................................. 109
    21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und
         behördlichen Papieren .............................................................................................. 109
    21.6 Garderobendiebstahl................................................................................................. 110
    21.7 Haushaltsgründung durch Kinder .............................................................................. 110
B           Gemeinsame Bestimmungen ..............................................................................111
1           Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung .................... 111
    1.1     Anpassung der Prämie ............................................................................................... 111
    1.2     Anpassung als Selbstbeteiligung ............................................................................... 112
2           Was gilt bei einem Umzug? ....................................................................................... 112
C           Leistungsgarantien .............................................................................................113
1           Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem
            Arbeitskreis Beraterprozesse .................................................................................... 113
2           Innovationsgarantie................................................................................................... 113
3           Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit................. 113
4           Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ..................................................... 115
5           Schadenfreiheitsrabatt .............................................................................................. 116
6           Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest .............. 116
7           Best-Leistungs-Garantie ............................................................................................ 117
8           Besitzstandsgarantie.................................................................................................. 119
9           Update-Garantie ........................................................................................................ 120
D           Allgemeiner Teil .................................................................................................121
1           Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und
            Sicherungsvereinbarungen (zusätzliche Obliegenheiten) hat der
            Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? ................................ 121
    1.1     Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 121
    1.2     Sicherungsvereinbarungen ........................................................................................ 122
2           Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem
            Versicherungsfall zu erfüllen? ................................................................................... 123

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 11]
3        Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? .............................................. 123
4        Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung .......................................................................... 124
5        Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles ......................................... 124
6        Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
         Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 124
7        Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen ............................. 125
Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung...............................................................126
Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken ..................127


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[Seite 12]
A    Hausratrisiko
1    Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?
     Welche Schäden sind versichert?
     Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse
     (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse
     abhandenkommen:
     a) Feuer-, Explosions- und sonstige physikalische Einwirkungen, diese sind
         1. Brand und Nutzwärme;
         2. Blitzschlag;
         3. Überspannung durch Blitz;
         4. Schäden durch Stromschwankungen;
         5. Explosion und Verpuffung;
         6. Implosion;
         7. Seng- und Schmorschäden;
         8. Rauch- und Rußschäden;
         9. Überschalldruckwellen;
         10. Schäden durch Blindgänger;
         11. Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten
             Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung;
         12. Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen;
     b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den
        Versuch einer solchen Tat;
     c) Leitungswasser;
     d) Naturgefahren
         1. Sturm, Hagel;
         2. soweit zusätzlich vereinbart:
            Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung,
            Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
            Vulkanausbruch.
     e) Transportmittelunfall

         Tarif             Leistung

         Smart             Nicht versichert.


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[Seite 13]
         Tarif            Leistung

                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
         Komfort
                          (subsidiär).

         Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

         Versichert sind Schäden am versicherten Hausrat, die infolge eines
         Transportmittelunfalls (wie Bus, Bahn, Taxi oder Mietwagen (PKW)) entstehen. Ein
         solcher Unfall liegt vor, wenn das Transportmittel, mit dem der Hausrat befördert
         wird, durch ein von außen einwirkendes mechanisches Ereignis beschädigt wird
         und dadurch auch der Hausrat Schaden nimmt.
     f) Schäden am Hausrat durch eigene Haustiere.

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

         Prestige         Nicht versichert.

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         1. Mitversichert sind Schäden am versicherten Hausrat, wenn dieser durch eigene
            Haustiere innerhalb des Versicherungsortes beschädigt, zerstört oder
            abhandenkommt. Ebenfalls mitversichert sind die in diesem Zusammenhang
            nachgewiesenen, notwendigen Reinigungskosten.
         2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
            Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 300 €.
         3. Nicht versichert sind insbesondere:
            •    Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher sowie sonstige elektronische
                 oder digitale Geräte,
            •    Wertgegenstände im Sinne der Hausratversicherung (z. B. Schmuck, Uhren,
                 Kunstgegenstände),
            •    Sachen mit überwiegendem Glasanteil (z. B. Glastische, Vitrinen, Aquarien),
            •    Inhalte von Handtaschen, Tragetaschen oder ähnlichen Behältnissen,
            •    Schäden außerhalb des Versicherungsortes.


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[Seite 14]
2     Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
      Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes
      bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
      a) Ausschluss Krieg
          Nicht versichert sind Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im
          Zusammenhang mit Krieg, Tumult und Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
          oder kriegsähnlichen Zuständen sowie die Gefahren aus dem Vorhandensein oder
          der Verwendung von Kriegswerkzeug.
          Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
      b) Ausschluss Innere Unruhen
          Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.
          Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
      c) Ausschluss Kernenergie
          Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden
          aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und
          unmittelbarer Folgeschäden.
          Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
      d) Ausschluss Terrorismus
          Terrorakte sind alle Handlungen von Personen oder Gruppen von Personen zur
          Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die
          geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der
          Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche
          Einrichtung Einfluss zu nehmen.

3     Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen?
      Welche Schäden sind hier nicht versichert?
3.1   Brand und Nutzwärme
      Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
      ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
      Versichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen,
      dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken
      ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer
      oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
3.2   Blitzschlag
      Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
      Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen
      Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über

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[Seite 15]
      diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines
      Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.


3.3   Überspannung durch Blitz
      Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder
      Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte
      Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
3.4   Schäden durch Stromschwankungen
      Stromschwankungen sind das Schwanken der elektrischen Spannung in einem Leiter
      oder einem Leitungsnetz sowie die instabile Versorgung mit elektrischer Energie.
      Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung
      nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
      Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
3.5   Explosion und Verpuffung
      Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem
      Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
      Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der
      Kraftäußerung.
      Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen
      Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden,
      dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des
      Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische
      Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
3.6   Implosion
      Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch
      äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
3.7   Seng- und Schmorschäden

       Tarif            Leistung

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Smart            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt;
                        Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €.

       Komfort          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

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[Seite 16]
      Versichert sind Seng- und Schmorschäden, die
      •     aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 oder
      •     durch eine andere Hitzequelle entstanden sind.
      Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte
      Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, auch ohne dass es an der
      beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
      Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten aller Art und Wertsachen gemäß
      Abschnitt A Ziffer 17.
3.8   Rauch- und Rußschäden

          Tarif           Leistung

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt –
          Smart
                          nur i. V. m. Feuerschäden, die nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12
                          entstanden sind.

          Komfort         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer
      3.1 bis 3.12 entstanden sind.
      Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß
      versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der
      Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder
      Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
      Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich
      einwirken (z. B. Fogging).
3.9   Überschalldruckwellen
      Versichert sind Schäden durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
3.10 Schäden durch Blindgänger
      Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw.
      Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) bzw. durch
      spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder
      beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
      Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Räumungs- und
      Entschärfungsmaßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der
      gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt und die
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[Seite 17]
      sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.
      Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ist der vorausgegangene
      Explosionsschaden. Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen
      entstehen, gelten nicht versichert.
3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers,
     seiner Teile oder Ladung
      Versichert ist der Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines
      unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder
      seiner Ladung.
3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
      Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an
      versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
      Versichert ist auch das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge eines
      solchen Ereignisses.
      Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen,
      deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes
      ist.
3.13 Nicht versicherte Schäden
      Nicht versichert sind
      a) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
      b) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine
         auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen
         Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
         Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten
         Schadenereignisses nach Abschnitt A Ziffer 3.1 sind.

4     Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu
      verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
      Der Versicherungsnehmer hat einen Diebstahl sowie Raub unverzüglich der
      zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein
      Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.
      Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer gemäß
      AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) a) (Rechtsfolgen bei Verletzung von
      Obliegenheiten) leistungsfrei sein.
4.1   Einbruchdiebstahl
      Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
      a) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
         Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit
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[Seite 18]
         falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
         Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu
         berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
         Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn
         feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
     b) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
         Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht.
         Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von
         anderen Werkzeugen öffnet.
         Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu
         berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
         Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn
         feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
     c) Einschleichen oder Verborgen halten
         Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines
         Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich
         verborgen gehalten hatte.
     d) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
         Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und
         wendet Gewalt an, um den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung
         von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt
         gleichzusetzen.
     e) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
         Dies liegt in folgenden Fällen vor:
         1. Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein
            oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb
            vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Abschnitt A Ziffer 4.3
            beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch
            außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
         2. Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel
            ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft.
            Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den
            Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl
            dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
     f) Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
         Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat
         befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von
         dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
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[Seite 19]
         Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat
         genutzt wird.


4.2   Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör
      a) Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
         Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese nach dem
         Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet oder bei diesem
         Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Das gilt auch für mit diesem Fahrzeug
         verbundene und verschlossene Dachboxen.
         Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum
         ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge
         verwendet werden.
         Fairer Hinweis:
         Der Einsatz falscher Schlüssel oder Werkzeuge gilt nicht automatisch als
         nachgewiesen, nur weil versicherte Sachen entwendet wurden.
         Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit
         ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch
         dienen.

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

                          •   Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Bundesrepublik
                              Deutschland.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
                              begrenzt.
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahl aus
         Komfort              Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen oder Wohnmobilen.
                          •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 100 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                              elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall.

                          •   Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
                          •   Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus
         Prestige             Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen.
                              Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und
                              Wohnmobilen ist je Versicherungsfall auf maximal 3.000 €
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 20]
         Tarif           Leistung
                             begrenzt.
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                             von 400 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.

                         •   Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
                         •   Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus
                             Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen.
                             Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und
                             Wohnmobilen ist je Versicherungsfall maximal 5.000 €
         Prestige Plus       begrenzt.
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                             von 500 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.

     b) Diebstahl von Kraftfahrzeug-Zubehör

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Komfort
                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige
                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige Plus
                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.

         Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Brand an
         nicht am Fahrzeug montierten Winter- und Sommerreifen einschließlich der
         dazugehörigen Felgen.
         Versicherungsschutz besteht ebenfalls für nicht montierte Kindersitze, Dachboxen
         und Fahrradträger.
         Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen
         Versicherungsverträgen erlangt werden kann.
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[Seite 21]
         Der Schaden muss am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 eingetreten
         sein.


4.3   Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                      •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
                      •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                          elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                          Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
                          verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
      Komfort
                          Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          100 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                          Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je
                          Versicherungsfall.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                      •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                          elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                          Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
                          verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
      Prestige            Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          400 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                          Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je
                          Versicherungsfall.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                      •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                          elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
      Prestige Plus       Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
                          verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
                          Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             21

[Seite 22]
      Tarif            Leistung
                           500 € je Versicherungsfall.
                       •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                           Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je
                           Versicherungsfall.

      Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen
      Schlafwagenabteil, einer verschlossenen Schiffskabine und Wasserfahrzeugen nach
      deren Aufbrechen entwendet werden.
      Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit
      ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
      Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
4.4   Trickdiebstahl und Taschendiebstahl
      a) Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
         Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch
         Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist,
         entwendet.
         Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt
         keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
         Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
         Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
         erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3
         Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.

          Tarif            Leistung

                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
                           •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
          Smart
                           •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                               keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
                               Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.

                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 €
                               begrenzt.
                           •   Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
          Komfort              leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
                               entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
                               anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
                           •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           22

[Seite 23]
         Tarif           Leistung
                             von 100 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall.

                         •   Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
                             leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
                             entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
         Prestige            anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
                         •   Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 5.000 € je Versicherungsfall.

                         •   Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
                             leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
                             entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
         Prestige Plus       anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
                         •   Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 10.000 € je Versicherungsfall.

     b) Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

         Komfort         Nicht versichert.

         Prestige        Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
                             begrenzt.
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
         Prestige Plus       von 500 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.
                         •   Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
                             leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        23

[Seite 24]
         Tarif            Leistung
                              entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
                              anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).

         Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen (Hand-, Schulter- und
         ähnlichen Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper
         getragen werden), Gepäckstücken (einschließlich deren Inhalt) und anderen
         versicherten Sachen, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in
         häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des Diebstahls persönlich
         mitgeführt und der Diebstahl durch Täuschung, angewandte List, Schnelligkeit,
         besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes
         erfolgt.
         Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
         Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
         erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3
         Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
     c) Taschendiebstahl (inkl. Inhalt)

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
                              begrenzt.

         Prestige         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 400 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                              elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
                              begrenzt.

         Prestige Plus    •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 500 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                              elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         24

[Seite 25]
          Tarif            Leistung
                           •   Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
                               leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
                               entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
                               anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).

         Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen
         Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper getragen
         werden – einschließlich deren Inhalt –, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder
         einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des
         Diebstahls persönlich mitgeführt haben.
         Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
         Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
         erbringen, dass Tasche und Inhalt nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des
         Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
4.5   Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

      Komfort          Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
      Prestige
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
      Prestige Plus
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

      Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Schulranzen sowie
      funktional gleichgestellten Behältnissen (z. B. Schulrucksäcke, Schultaschen, Schul-
      Sporttaschen) eines mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
      lebenden Kindes.
      Dies gilt während des Schulwegs und des Aufenthalts auf dem Schulgelände.
      Nicht versichert ist der Inhalt des Schulranzens oder eines funktional gleichgestellten
      Behältnisses (z. B. Bücher, elektrische Geräte, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17,
      Schlüssel, Rausch- und Betäubungsmittel).
      Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
      Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
      erbringen, dass der Schulranzen oder ein funktional gleichgestelltes Behältnis nicht
      innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
4.6   Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             25

[Seite 26]
     Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl vom Versicherungsort oder dem
     dazugehörigen Treppenhaus.
     Versichert sind
     •   Haustiere
         Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
         gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
         Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
     •   Kinderwagen und Bollerwagen
     •   Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke)
     •   Stützapparate (z. B. Orthesen)
     •   Prothesen
     •   nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle
     •   Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars)
     •   nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeuge mit einer
         bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
     Mitversichert sind
     •   lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch
         dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B.
         Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen).
     •   Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen
         einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf
         dem sich die versicherte Wohnung befindet.
         Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch
         bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für
         Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte
         Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet.
         Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind
         unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert.

     Tarif             Leistung

     Smart             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
     Komfort
                       Versicherungssumme begrenzt.

                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
     Prestige
                       Versicherungssumme begrenzt.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           26

[Seite 27]
      Tarif             Leistung

                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
      Prestige Plus
                        Versicherungssumme begrenzt.

4.7   Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts
      Versichert ist der einfache Diebstahl folgender Gegenstände, wenn dieser außerhalb
      des Versicherungsorts erfolgt und sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls
      in bestimmungsgemäßer Verwendung befanden oder aus nachvollziehbarem Anlass
      mitgeführt wurden (z. B. Spaziergang, Arztbesuch, Schulweg, Einkauf).
      Versichert sind
      •   Haustiere
          Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
          gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
          Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
      •   Kinderwagen und Bollerwagen
      •   Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke)
      •   Stützapparate (z. B. Orthesen)
      •   Prothesen
      •   Nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle
      •   Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars)
      •   Nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeugen mit einer
          bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
      Mitversichert sind
      •   lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch
          dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B.
          Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen).
      •   Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen
          einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf
          dem sich die versicherte Wohnung befindet.
          Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch
          bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für
          Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte
          Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet.
          Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind
          unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            27

[Seite 28]
      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

      Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.

4.8   Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen Betreuung
      a) Stationärer Aufenthalt
         Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während eines
         stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Reha-, Kur- oder
         Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege bis zu 3 Monate) sowie Sanatoriumsaufenthalt,
         wenn sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
         lebende Person dort als Patient befindet.
         Versichert sind Gegenstände, die sich im persönlichen Patientenzimmer befinden,
         auch wenn sie dort nicht verschlossen aufbewahrt wurden (z. B. Kleidung, Bücher).

         Tarif            Leistung

                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
                              begrenzt.
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Smart
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                              keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
                              Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.

                          •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                              elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                              Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
                              verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
         Komfort          •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 100 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                              Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je
                              Versicherungsfall.

                          •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
         Prestige             elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                              Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          28

[Seite 29]
         Tarif            Leistung
                              verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
                          •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 400 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                              Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je
                              Versicherungsfall.

                          •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                              elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                              Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
                              verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
         Prestige Plus    •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                              von 500 € je Versicherungsfall.
                          •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                              Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je
                              Versicherungsfall.

     b) Ambulante medizinische Betreuung
         Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während einer
         ambulanten medizinischen Behandlung (z. B. Arztbesuch, Physiotherapie,
         Untersuchung), wenn es dabei zum Diebstahl von Gegenständen kommt.
         Versichert sind dabei:
         • Gegenstände, die sich in der am Ort der Behandlung abgelegten Kleidung oder
           mitgeführten Tasche befinden, soweit diese unbeaufsichtigt zurückgelassen
           wurden (z. B. im Wartebereich oder an der Garderobe).
            Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel gelten hierbei
            nicht als mitversichert.
         • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel, sofern
           diese während einer medizinischen Maßnahme (z. B. Röntgenuntersuchung,
           MRT) in einer abgeschlossenen Umkleidekabine oder einem verschlossenen
           Aufbewahrungsbereich (z. B. Spind) sicher hinterlegt wurden.

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

         Prestige         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         29

[Seite 30]
         Tarif              Leistung
                                von 400 € je Versicherungsfall.
                            •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                                elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                                einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.

                            •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                                von 500 € je Versicherungsfall.
         Prestige Plus      •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                                elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                                einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.

4.9   Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen

      Tarif              Leistung

      Smart              Nicht versichert.

      Komfort            Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und
      Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern die sich auf dem
      Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch
      Treppenhaus) befinden.
      Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf dem Versicherungsgrundstück
      vorhandene Grills und Outdoorküchen.
      Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht.
4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern
      Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Wäsche und Kleidung,
      die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in
      gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
      Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht.

      Tarif              Leistung

      Smart              Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

      Komfort            Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
                         Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             30

[Seite 31]
      Tarif           Leistung
                      zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
                      (auch Treppenhaus) abgestellt waren.

                      Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
                      Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
      Prestige
                      zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
                      (auch Treppenhaus) abgestellt waren.

                      Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
                      Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
      Prestige Plus
                      zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
                      (auch Treppenhaus) abgestellt waren.

4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
      Komfort
                      Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kinderspiel- und
     Sportgeräten, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem
     umfriedeten Versicherungsgrundstück befanden.
4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
      Komfort
                      Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von fest verankerten
     Skulpturen, wenn sich diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem
     umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         31

[Seite 32]
4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
      Komfort
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

      Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und
     Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück.
     Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder
     landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz
     Mitversichert ist der
     •   einfache Diebstahl während der Geschäftszeiten
         und
     •   Einbruchdiebstahl
     von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der
     Bundesrepublik Deutschland (subsidiär).

      Tarif            Leistung

                       •     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
                       •     Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
      Smart
                       •     Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                             keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
                             Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.

                       •     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
                       •     Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                             100 € je Versicherungsfall.
      Komfort
                       •     Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                             Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                             500 € je Versicherungsfall.

      Prestige         •     Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                                32

[Seite 33]
      Tarif           Leistung
                          400 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                          Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          750 € je Versicherungsfall.

                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          500 € je Versicherungsfall.
      Prestige Plus   •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                          Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          1.000 € je Versicherungsfall.

4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
                      •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
      Prestige            400 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                          Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          750 € je Versicherungsfall.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
                      •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
      Prestige Plus       500 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                          Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          1.000 € je Versicherungsfall.

     Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl oder Raub (gemäß Abschnitt A
     Ziffer 4.26 von versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes, die durch
     Personen ausgeübt wurden, die beim Versicherungsnehmer wohnen (z. B.
     Pflegepersonal) und Hausangestellte des Versicherungsnehmers sind.
4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/Kabinen von Sportstätten

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             33

[Seite 34]
      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

      Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung aus
     Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätze,
     Freibäder, Fitnessstudios) während des Aufenthalts in der Sportstätte.
     Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem
     Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
     gehören.
4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.

      Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung, die Kindern
     gehört, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern
     der Diebstahl im Zusammenhang mit einer schulischen Betreuung oder Veranstaltung
     erfolgt.
     Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere folgende Fälle:
     •   Diebstahl von Bekleidung aus Räumen von Bildungseinrichtungen (z. B. aus
         Garderoben oder Gruppenräumen in Kindertagesstätten (Kita), Grundschulen,
         vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Horte, Mittagsbetreuung)).
     •   Diebstahl von Bekleidung im Rahmen von schulischen oder vergleichbaren
         Veranstaltungen, die von einer allgemeinbildenden oder vergleichbaren privaten
         Schule organisiert wurden.
         Darunter fallen z. B. Schulfeste, Projekttage, Wandertage, Klassenausflüge,
         Schullandheimaufenthalte, Sporttage, Theater- oder Museumsbesuche.
     Kein Versicherungsschutz besteht für Veranstaltungen im Rahmen von Hochschulen
     oder Universitäten.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          34

[Seite 35]
4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
                      •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

      Prestige        •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
                      •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                          keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
                          Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
                      •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
                      •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
      Prestige Plus       500 € je Versicherungsfall.
                      •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                          Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                          1.000 € je Versicherungsfall.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer)
     und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas), sofern hierfür nicht anderweitig
     Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von
     •   Antennenanlagen,
     •   Markisen und
     •   Sicherungsanlagen (auch fest installierte Überwachungsanlagen), die zur Sicherung

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                             35

[Seite 36]
         des Hausrats dienen.
4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

      Komfort          Nicht versichert.

      Prestige         Nicht versichert.

      Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     a) Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen
        (nur geschliffene Gläser) und Zähnen und Gebissen.
     b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Es wird der
        Zeitwert entschädigt.
         Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.
4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

      Komfort          Nicht versichert.

      Prestige         Nicht versichert.

      Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für das nicht näher aufklärbare Abhandenkommen von
     versicherten Sachen (ausgenommen Fahrräder).
     Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
     Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht
     Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
     Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 500 €.
     Es besteht kein Versicherungsschutz für
     •   Bargeld und
     •   Diebstahlschäden gemäß Abschnitt A Ziffer 4.
4.22 Vandalismus nach Einbruch
     Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Abschnitt A Ziffer
     4.1 a), e) oder f) beschrieben unberechtigt in den Versicherungsort eindringt und dort

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B 299400 (09.26)                                                                          36

[Seite 37]
     versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich der Täter gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 c)
     unberechtigt in einen Raum einschleicht oder dort verborgen hält und versicherte
     Sachen zerstört oder beschädigt.
4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Nicht versichert.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Täter ohne vorheriges Eindringen
     gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 a), c), e) oder f) versicherte Sachen am Versicherungsort
     oder Versicherungsgrundstück vorsätzlich zerstört oder beschädigt – z. B. durch
     mutwillige Beschädigung von Gartenmöbeln, Pflanzen oder Dekorationsgegenständen.
4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die innerhalb versicherter Räume
     durch Graffiti oder sonstige böswillige Handlungen durch unbefugte Dritte zerstört
     oder beschädigt werden.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         37

[Seite 38]
4.26 Raub
     Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
     a) Anwendung von Gewalt
         Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen
         Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
         Eine dritte Person, die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung versicherter
         Sachen beauftragt hat und außerhalb des Versicherungsortes beraubt wird, steht
         dem Versicherungsnehmer gleich.
         Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
         bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
     b) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
         Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil
         der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die
         angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei
         mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die
         Drohung ausgesprochen wird.
     c) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
         Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine
         Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine
         Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des
         Versicherungsnehmers haben. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich,
         die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
         Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben
         und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine
         Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
         Kein Versicherungsschutz besteht bei Beeinträchtigungen infolge von Alkohol,
         Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln.
     d) Raub bei dauerhafter Einschränkung der Widerstandsfähigkeit aufgrund von
        Pflegebedürftigkeit

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

         Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Ein Raub liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         38

[Seite 39]
         häuslicher Gemeinschaft lebende Person versicherte Sachen deshalb nicht
         verteidigen oder deren Wegnahme nicht verhindern kann, weil eine dauerhafte
         körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und
         Widerstandsfähigkeit besteht, die eine regelmäßige Hilfe durch Dritte erfordert
         (Pflegebedürftigkeit im Sinne der jeweils geltenden sozialrechtlichen Regelungen
         oder vergleichbarer medizinischer Feststellungen).
         Diese Beeinträchtigung muss zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits vorgelegen
         haben und darf nicht auf einem einmaligen, akuten Vorfall (siehe Abschnitt A Ziffer
         4.26 c)) beruhen.
     e) Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen
        Ort)
         Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Heranschaffung der Sachen an
         den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
         Die Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17 c) bleiben unverändert.

         Tarif            Leistung

         Smart            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
         Komfort
                          Versicherungssumme begrenzt.

                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
         Prestige
                          Versicherungssumme begrenzt.

                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
         Prestige Plus
                          Versicherungssumme begrenzt.

     f) Beraubung von beauftragten Betreuungspersonen
         Wird eine Person beraubt, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in
         häuslicher Gemeinschaft lebenden Person mit der Betreuung versicherter Sachen
         beauftragt wurde, besteht Versicherungsschutz nach den Buchstaben a) bis e), als
         wäre der Versicherungsnehmer selbst betroffen.
         Dies gilt unabhängig davon, ob der Raub innerhalb oder außerhalb des
         Versicherungsortes erfolgt.
         Die beauftragte Person muss nachweislich mit der Obhut oder dem Transport der
         versicherten Sachen betraut gewesen sein.
4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
     a) Versichert sind Schäden, die durch
         •   innere Unruhen (abweichend von Abschnitt A Ziffer 2) einschließlich der
             Wegnahme von Sachen bei Plünderungen,

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B 299400 (09.26)                                                                             39

[Seite 40]
         •   unmittelbare Handlungen streikender oder ausgesperrter Arbeitnehmer,
         •   Aussperrung
         eintreten.
         Ein Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu einem möglichen
         Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts.
     b) Definitionen
         1. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der
            Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in
            Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen
            verüben.
         2. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel
            gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von
            Arbeitnehmern.
         3. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige
            Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
     c) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer
        oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen
        verursachen.
4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung)

     Tarif             Leistung

     Smart             Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Komfort
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € begrenzt.

     Prestige Plus     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versicherungsschutz besteht für Schäden an legal aus dem Internet geladene Musik
     und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens.
     Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen.
     Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder
     Zahlungsbelege nachzuweisen.


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[Seite 41]
4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung)

     Tarif             Leistung

     Smart             Nicht versichert.

     Komfort           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich
     entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht
     der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private
     Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
     Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige
     Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren
     gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
     Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme,
     zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien)
     und Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs-
     oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die
     Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung)
     a) Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb des vom
        Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Banking im PIN-/TAN- oder
        HSBC-Verfahren, wenn durch Phishing, Pharming und/oder Skimming,
        unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten
        Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
         Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem
         Phishing, Pharming und/oder Skimming Angriffs resultierende Vermögenseinbuße
         in Höhe des abgebuchten Betrages. Versicherungsschutz besteht im
         Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer
         mit seinem eigenen Laptop, Desktop-PC/stationäre PC, portable PC, Tablet oder
         Smartphone durchführt.
     b) Definitionen
         1. Phishing liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche
            Zugangs- und Identifikationsdaten (z. B. Kontodaten sowie dazugehörige PIN,
            TANs und Passwörter) von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in
            häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen.
             Ziel dieser gefälschten E-Mails ist es mit den gewonnenen Daten, unter der
             Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        41

[Seite 42]
            Handlungen vorzunehmen.

             Tarif           Leistung

             Smart           Nicht versichert.

                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 €
             Komfort
                             begrenzt.

                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
             Prestige
                             begrenzt.

                             •   In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking-
                                 Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs,
                                 portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert.
                             •   In Erweiterung zu Ziffer 4.30 b) 1) besteht
                                 Versicherungsschutz auch für gefälschte SMS,
             Prestige Plus       Messenger- oder andere Textnachrichten, mit denen
                                 Dritte versuchen, vertrauliche Daten des
                                 Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher
                                 Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen.
                             •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
                                 begrenzt.

         2. Pharming liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe von gefälschten Websites Kontodaten
            sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter von dem Versicherungsnehmer
            oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen
            versuchen.
            Ziel dieser gefälschten Websites ist es mit den gewonnenen Daten, unter der
            Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte
            Handlungen vorzunehmen.

             Tarif           Leistung

             Smart           Nicht versichert.

             Komfort         Nicht versichert.

                             Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
             Prestige
                             begrenzt.

                             •   In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking-
                                 Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs,
             Prestige Plus
                                 portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert.
                             •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          42

[Seite 43]
             Tarif            Leistung
                                  begrenzt.

         3. Skimming liegt vor, wenn Täter Geldautomaten manipulieren, um die
            Kontodaten des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher
            Gemeinschaft lebenden Personen auszulesen und zu speichern. Mit den auf
            diese Weise erlangten Daten werden anschließend Kopien von Zahlungskarten
            hergestellt, um unberechtigt Geld von deren Konten abzuheben.

             Tarif            Leistung

             Smart            Nicht versichert.

             Komfort          Nicht versichert.

                              Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
             Prestige
                              begrenzt.

                              Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
             Prestige Plus
                              begrenzt.

     c) Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten
        sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B.
        Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank
        u. ä.) sind nicht versichert.
     d) Eine Entschädigungsleistung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die
        aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet, mindestens
        jedoch das Mobile-TAN (mTAN) oder Zwei-Faktoren-Authentifizierung (2FA)
        Verfahren.
     e) Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende
        Kreditinstitut, E-Geld- bzw. Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) ersetzt bzw. dafür
        haftet (subsidiär).
     f) Mehrere Vermögensschäden stellen einen Versicherungsfall dar, der zum
        Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn die
        schadenursächlichen Handlungen miteinander im rechtlichen, wirtschaftlichen
        oder zeitlichen Zusammenhang stehen.
     g) Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer sicherstellen,
        dass
         •   der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, aktiv mit einem Schutz
             oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer
             Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils
             auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens alle 14 Tage aktualisiert

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                               43

[Seite 44]
             werden;
         •   die PIN/TANs nicht auf dem PC-System des Versicherungsnehmers gespeichert
             sind.
             Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis der PIN und / oder
             TANs erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes
             unverzüglich sperren zu lassen.
         Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der
         Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 3) a) beschriebenen
         Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise
         leistungsfrei sein.
     h) Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere
         •   bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen
             Auskünfte erteilen.
         •   die kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur
             Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
         •   den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
             anzeigen.
         Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der
         Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 2) beschriebenen
         Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung)

     Tarif             Leistung

     Smart             Nicht versichert.

     Komfort           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
                       Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige Plus
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.

     a) Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in
        häuslicher Gemeinschaft lebende Person bewegliche Sachen zum privaten
        Gebrauch ausschließlich online über das Internet erworben und vollständig bezahlt
        haben und
         1. die Ware nicht oder nur teilweise geliefert wird,
         2. die Ware einen Sachmangel nach § 434 BGB aufweist oder erheblich von der
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          44

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            Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht oder
         3. die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises, bei Geltendmachung des
            rechtlichen Rücktrittrechtes, durch den Verkäufer ohne Rechtsgrund
            verweigert wird.
     b) Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
        mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Waren zum privaten Gebrauch
        ausschließlich online über das Internet veräußert und nach vollständiger Zahlung
        an den Käufer übergeben haben, und
         1. der Käufer den Versicherungsnehmer über seine Identität täuschte, indem er
            Zugangsdaten eines Dritten für den Kauf und die Zahlung missbräuchlich
            genutzt hat. Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn der Kaufpreis an den
            Dritten, dessen Identität oder Zugangsdaten missbraucht wurden,
            zurückerstattet wurde.
         2. der Käufer im berechtigten Rückabwicklungsfall die Ware nach Rückerstattung
            des Kaufpreises nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zurücksendet.
     c) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
         1. der Dritte als Käufer oder Verkäufer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb
            Europas hat und
         2. die geschädigte versicherte Person alle gesetzlich und vertraglich zustehenden
            Pflichten (z. B. Fristsetzungen) und Rechte (z. B. wegen Gewährleistung,
            Widerruf, Rücktritt oder Mängelhaftung) ausgeübt hat, ohne dass der
            Verkäufer seinen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist und
         3. der Kauf oder Verkauf nicht über das Darknet erfolgte.
     d) Der Versicherer übernimmt die Entschädigung subsidiär z. B. zu einer Ersatzleistung
        durch einen Online-Bezahl-Anbieter (z. B. Käuferschutz).
     e) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden aus dem Kauf oder Verkauf
        von
         1. Bargeld und wertgleichen Ersatzmitteln, insbesondere Bargeld (auch digital),
            Gold-/Silbermünzen, Medaillen, Briefmarken, Wertsammlungen, Gutscheinen,
            Eintrittskarten, Telefon- und Chipkarten.
         2. Fahrzeugen und industriellen Gütern, insbesondere Kraftfahrzeugen,
            Anhängern, Luft-/Wasserfahrzeugen, Maschinen und Industriegütern.
         3. Immobilien und Grundstücken, unabhängig von der Form des
            Vertragsabschlusses.
         4. Waren und Leistungen mit besonderem Risiko, insbesondere verderblichen
            Waren, Lebensmitteln, Medikamenten, Pflanzen, Tieren, nicht rückgabefähigen
            Waren, Downloads, (Software-)Lizenzen, Rechten jeder Art – auch bei
            Verbriefung auf Urkunden oder Datenträgern.

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          5. Dienstleistungen und Versorgungsverträgen, insbesondere Strom-, Gas-,
             Telefon-, Internetverträge, Streaming-Abos, Cloud-Dienste und vergleichbare
             Online-Services.
          6. Käufe über reine Anbahnungsplattformen, z. B. Inserate oder
             Kleinanzeigenportale ohne integrierte Zahlungsabwicklung.
          7. Sittenwidrigen, illegalen oder spekulativen Geschäften, insbesondere Darknet-
             Bestellungen, Kapital- oder Spekulationsgeschäften, Wetten und Glücksspielen.
          Kein Versicherungsschutz besteht außerdem bei Geschäften, die gegen gesetzliche
          Verbote oder Sanktionen verstoßen oder nichtig sind.
          Nicht versichert sind ferner entgangener Gewinn, Zinsverluste oder Kosten der
          Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einem Online-Betrug.
      f) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der
         Polizei anzuzeigen.
      g) Der Versicherer und der Versicherungsnehmer sind berechtigt, die Leistung ohne
         Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat in Textform zu kündigen.
          Die Kündigung wird frühestens 1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der
          Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Versicherungsvertrag
          innerhalb 1 Monats nach Zugang der Kündigungserklärung zur jeweiligen
          Hauptfälligkeit kündigen.
4.32 Nicht versicherte Schäden
      a) Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem
         Einbruch sowie Raub
          Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren
          (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
          Vulkanausbruch) verursacht werden.
          Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
      b) Nicht versicherte Schäden bei Raub
          Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind mit
          Ausnahme von Abschnitt A Ziffer 4.26 e) nicht versichert. Geschieht dies allerdings
          innerhalb des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach Abschnitt A Ziffer
          4.26 verübt werden, sind diese Sachen versichert.

5     Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht
      versichert?
5.1   Versicherte Gefahren und Schäden
      Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
      •   Leitungswasserschäden
      • Bruchschäden
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[Seite 47]
5.2   Leitungswasserschäden
      Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
      •   Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen
          Schläuchen,
      •   den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen
          oder deren wasserführenden Teilen, dazu zählen insbesondere Fußbodenheizung,
          Schwimm- und Saunabecken, Whirlpool sowie Waschmaschinen oder
          Spülmaschinen,
      •   Heizungs- oder Klimaanlagen,
      •   Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
      •   Wasserbetten oder Aquarien,
      •   Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen,
      •   innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfall-, Lüftungs- und Gasrohre,
      •   Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
      Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren
      entstehen.
      Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
      sowie Wasserdampf (wie z. B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,
      Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen). Ausgenommen davon sind die
      Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
      Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A Ziffer 6.3
      b) 3) gilt nicht.

      Tarif            Leistung

      Smart            Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

      Komfort          Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

                       Erweiterung des Versicherungsschutzes:
                       •   Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das
                           bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus
      Prestige             undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von
                           Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen.
                       •   Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit
                           dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt.

                       Erweiterung des Versicherungsschutzes:
      Prestige Plus
                       •   Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das
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      Tarif            Leistung
                           bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus
                           undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von
                           Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen.
                       •   Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit
                           dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt.

5.3   Bruchschäden
      Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind
      folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
      a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
         1. der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen
            Schläuchen;
         2. von Heizungs- oder Klimaanlagen;
         3. von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
         4. der Regenentwässerung.
         Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder
         vergleichbaren Anlagen sind.
      b) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
         1. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und
            Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren
            Anschlussschläuche;
         2. Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder
            Klimaanlagen.
         Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der
         Bodenplatte.
         Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des
         Gebäudes.
         Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb
         der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
      c) Bruchschäden an Armaturen.
         Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten (z. B. tropfenden) Armaturen
         sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich
         genutzt werden.
5.4   Nicht versicherte Schäden
      a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn,

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         im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
         1. Plansch- oder Reinigungswasser
         2. Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
         3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder
            Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen
            Rückstau;
         4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
         5. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A
            Ziffer 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
         6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines
            Brandes, durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem
            versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
      b) Nicht versichert sind Schäden an
         1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für
            die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
         2. dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem
            Aquarium ausgetreten ist.

6     Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
      Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
6.1   Sturm
      a) Mindestwindstärke
         Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8
         nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
         Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt,
         wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
         •    Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks
              Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso
              widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
         •    Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten
              Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden
              haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich
              mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
      b) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – innerhalb versicherter Räume

         Tarif             Leistung

         Smart             Nicht versichert.

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         Tarif            Leistung

         Komfort          Nicht versichert.

         Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Luftbewegungen (z. B. Böen,
         starker Wind) an versicherten Sachen, die sich zum Schadenszeitpunkt innerhalb
         der versicherten Räume befinden, auch wenn keine bestimmte Mindestwindstärke
         erreicht wurde.
     c) Sturm- und Hagelschäden an Hausrat außerhalb geschlossener Räume – in
        unmittelbarem Gebäudebereich

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Komfort
                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

         Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

         Abweichend von Ziffer 6.5 b) 2 besteht Versicherungsschutz auch für Sturm- und
         Hagelschäden an versicherten Sachen, die sich außerhalb geschlossener Räume auf
         Terrassen, Loggien, Balkonen oder unter angrenzenden Dachüberständen des
         Versicherungsortes befinden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 6.1 a)
         (insbesondere Windstärke 8 oder mehr) erfüllt sind.
         Dies gilt nicht für z. B. freistehende Gartenmöbel, Pflanzkübel oder andere
         bewegliche Sachen, die sich nicht unmittelbar am Gebäude befinden.
     d) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – auf dem versicherten Grundstück
        (Hausratschäden im Freien)

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

         Prestige         Nicht versichert.


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[Seite 51]
          Tarif               Leistung

                              Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
          Prestige Plus       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
                              Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.

         Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich auf dem versicherten
         Grundstück im Freien befinden (z. B. Gartenmöbel, Spielgeräte, Poolabdeckungen),
         wenn sie durch Windbewegungen beschädigt oder zerstört werden, auch wenn
         keine Sturmstärke (Windstärke 8 oder mehr) vorlag.
6.2   Hagel
      Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
6.3   Eindringen von Niederschlägen

      Tarif               Leistung

      Smart               Nicht versichert.

      Komfort             Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser sind nicht
      Prestige                versichert.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
                              Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Reinigungs-
      Prestige Plus           und Planschwasser.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
                              Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €.

      a) Versicherungsschutz besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser
         durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die
         unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
      b) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch
         1. Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut;
         2. die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen;
         3. Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß
            geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.


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[Seite 52]
6.4   Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
      Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
      a) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude
         ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden
         an versicherten Sachen sind versichert.
      b) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten
         Gebäude baulich verbunden sind.
      c) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen
         sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
      d) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
         versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden.
         Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
      e) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
         Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
      f) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
         Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich
         verbunden sind.
      g) Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein
         Kraftfahrzeug.

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Nicht versichert.

                           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
          Prestige
                           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
          Prestige Plus
                           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 7.500 € begrenzt.

         Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich zum Zeitpunkt des
         Sturms oder Hagels im Innern eines geschlossenen Kraftfahrzeugs, im Kofferraum
         oder in einer fest verschlossenen Dachbox befinden und dadurch gegen
         Witterungseinflüsse geschützt sind.
6.5   Nicht versicherte Schäden
      a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn,
         im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
         1. Sturmflut und Tsunami;
         2. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
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[Seite 53]
             ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
             Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind
             und einen Gebäudeschaden darstellen;
         3. Grundwasser. Sofern der Baustein Naturgefahren (Elementargefahren)
            abgeschlossen wurde, besteht kein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser,
            welches durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung von
            oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
         4. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Schäden durch
            Stromschwankungen; Explosion und Verpuffung; Implosion; Seng- und
            Schmorschäden; Rauch- und Rußschäden; Überschalldruckwellen; Schäden
            durch Blindgänger; Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder
            unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; Anprall von Schienen-,
            Wasser- und Straßenfahrzeugen.
             Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben
             ausgelöst wurden;
         5. Trockenheit oder Austrocknung.
      b) Nicht versichert sind Schäden an
         1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für
            die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
         2. Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, ausgenommen hiervon
            sind abweichende Regelungen in Abschnitt A Ziffer 6.1 sowie
            Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen,
            steckerfertige Mini PV-Anlagen) nach Abschnitt A Ziffer 8.3 c).

7     Welche Sachen sind versichert?
      Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
      Versicherungsorts.
      Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls
      aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder
      beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
      Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur
      im Rahmen der Außenversicherung nach Abschnitt A Ziffer 12 versichert. Er ist auch
      versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.

8     Was gehört zum Hausrat?
8.1   Hausratgegenstände
      Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur
      privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         53

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8.2   Wertsachen und Bargeld
      gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und
      Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17.
8.3   Ferner gehören zum Hausrat
      a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen).
         Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder
         Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss
         aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
      b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit
         geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
      c) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog.
         Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der
         versicherten Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 dienen. Diese müssen sich auf
         dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
      d) motorisierte und nicht motorisierte Fortbewegungs- und Spielfahrzeuge,
         insbesondere
         •   motorgetriebene Krankenfahrstühle,
         •   Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter,
         •   Fahrräder (ausgenommen bei Fahrraddiebstahl), Go-Karts, Modell- und
             Spielfahrzeuge
         •   sowie sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge mit einer
             Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h.


         Tarif            Leistung

         Smart            Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

         Komfort          Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

                          •    Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
                               genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
         Prestige
                               Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
                               begrenzt (subsidiär).

                          •    Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
                               genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
         Prestige Plus
                               Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
                               begrenzt (subsidiär).


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         54

[Seite 55]
     e) Wasserfahrzeuge und Luftsportgeräte, insbesondere
          •   Kanus, Kajaks, Stand-Up-Paddles, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
              einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte,
          •   Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen,
          •   Drohnen.

          Tarif            Leistung

          Smart            Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

          Komfort          Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.

                           •   Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
                               genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und
          Prestige             Luftfahrzeuge.
                               Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
                               begrenzt (subsidiär).

                           •   Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
                               genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und
          Prestige Plus        Luftfahrzeuge.
                               Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
                               begrenzt (subsidiär).

     f) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen
        und selbst hergestellte Sachen.
          Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in
          häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen
          Zwecken dienen.
     g) sämtliche beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern.
          Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in
          häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen
          Zwecken dienen.
     h) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Abschnitt A
        Ziffer 10 a) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
          Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
          gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
          Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
     i)   fremdes Eigentum
          Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A Ziffer 8.1 bis 8.3, das

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         55

[Seite 56]
          sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von
          Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A Ziffer 9 e).
     j) Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
          Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des
          Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die
          während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers
          mitbewohnt.
     k) technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Mitversichert sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die zur
          Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem Grundstück der
          versicherten Wohnung befinden.
          Der Einschluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädigung über eine
          Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
     l)   Gegenstände in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern.

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Nicht versichert.

                           •   Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese innerhalb
                               Deutschlands gelegen sind.
                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
                               begrenzt (subsidiär).
          Prestige         •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
                           •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                               versichert.
                           •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                               einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            56

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         Tarif            Leistung

                          •   Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige Plus
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                              versichert.
                          •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

     m) privat genutzte Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. mobilen
        Solargeräten, sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen,
        Kleinwindanlagen und Ladegeräten (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge), die
        ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück
        befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär).
     n) Dauerhaft ausgelagerte Sportausrüstung und Sportgeräte

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Komfort          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige Plus    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

         Sportausrüstung und Sportgeräte gehören ebenfalls zum Hausrat, soweit diese
         nicht gesondert versicherbar sind und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung
         befinden.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            57

[Seite 58]
     o) Eingelagerter Hausrat

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Komfort
                          bis zu 12 Monate.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige
                          bis zu 18 Monate.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige Plus
                          ohne zeitliche Begrenzung.

         Versicherungsschutz besteht für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern,
         Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen subsidiär, wenn das entsprechende
         Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II, oder III erfüllen.
         Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Bargeld und Wertsachen gemäß
         Abschnitt A Ziffer 17 a).
         Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
     p) Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                              versichert.
                          •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €
         Prestige Plus
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        58

[Seite 59]
         Tarif           Leistung
                         •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                             versichert.
                         •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

         Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach Abschnitt A Ziffer 8, der sich an
         einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet,
         sofern dieser vom Versicherungsnehmer oder einem in häuslicher Gemeinschaft
         mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird und sich innerhalb
         Deutschlands befindet.
     q) Hausrat von Familienangehörigen im Alten-/Pflegeheim

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

         Komfort         Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
                             begrenzt (subsidiär).
                         •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                             elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                             Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
         Prestige
                             verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                             von 400 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                             Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je
                             Versicherungsfall.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                             begrenzt (subsidiär).
         Prestige Plus   •   Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                             elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
                             Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
                             verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       59

[Seite 60]
         Tarif            Leistung
                               von 500 € je Versicherungsfall.
                          •    Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
                               Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je
                               Versicherungsfall.

         Versicherungsschutz besteht für Hausrat von nachfolgend genannten
         Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden
         Einrichtung:
         •   Ehepartner, Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder
             Lebenspartnerschaft,
         •   Eltern, Kinder, Adoptiveltern und -kinder,
         •   Großeltern und Enkel,
         •   Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder,
         •   Personen, für die der Versicherungsnehmer eine Vormundschaft übernommen
             hat.
         Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen vor Bezug der betreuenden
         Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt
         haben.
     r) Kinder während der Ausbildung (mit eigenem Hausstand in Deutschland)

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige Plus    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

         Versicherungsschutz besteht nur für in Deutschland gelegene, privat genutzte
         Räume oder Wohnungen, die angemietet oder im Eigentum stehen, wenn diese
         ausschließlich von Kindern des Versicherungsnehmers oder von mit ihm in
         häuslicher Gemeinschaft lebenden, mitversicherten Personen während
         •   der Ausbildung,
         • des Dienstes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B.
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B 299400 (09.26)                                                                         60

[Seite 61]
             Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst) sowie
         •   der Studienzeit
         genutzt werden und ein eigener Hausstand gegründet wurde.

9    Was gehört nicht zum Hausrat?
     Nicht zum Hausrat gehören
     a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A Ziffer 8.3 a) und b)
        genannt.
     b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene
        Sachen, für die er die Gefahr trägt.
         Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt
         werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
     c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht,
        sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter
        Abschnitt A Ziffer 8.3 d) genannt.
     d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht,
        einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8.3 e)
        genannt.
     e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des
        Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungs-
        nehmer überlassen.
     f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für
        Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und
        Sportwaffen) versichert sind.
     g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische
        Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private
        Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit nicht unter
        Abschnitt A Ziffer 4.28 bis 4.31 genannt.
     h) alle weiteren Sachen und Gegenstände, die in Abschnitt A Ziffer 8.3 im gewählten
        Versicherungstarif als „nicht versichert“ gekennzeichnet sind.

10   Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Was ist das
     Versicherungsgrundstück?
10.1 Versicherungsort
     Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
     Zur Wohnung gehören
     a) diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung
        ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat

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B 299400 (09.26)                                                                               61

[Seite 62]
         genutzten Flächen eines Gebäudes.
         Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen,
         die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
         Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht
         zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die
         Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
     b) Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
        Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken
        genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
         Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte
         Wohnung befindet.
         Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen,
         die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
     c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat
        bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren,
        Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück
        befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
     d) privat genutzte Garagen,
         1. auf dem Versicherungsgrundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe
            (innerhalb derselben oder einer angrenzenden Postleitzahl);
         2. an anderen Orten (d. h. Garagen, die sich außerhalb der Regelungen unter 1.
            befinden);
            Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
            Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine
            elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks,
            Kameras und Organizer versichert.
     e) beruflich oder gewerblich genutzte Räume

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

         Komfort         Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
         Prestige            begrenzt (subsidiär).
                         •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
                         •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          62

[Seite 63]
         Tarif           Leistung
                             versichert.
                         •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €
                             begrenzt (subsidiär).
                         •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige Plus
                         •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                             versichert.
                         •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

         Versicherungsschutz besteht auch für beruflich oder gewerblich genutzte Räume
         auf dem Versicherungsgrundstück – auch außerhalb der versicherten Wohnung –,
         sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr
         stattfindet.
         Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Räume nicht ausschließlich über die
         versicherte Wohnung zugänglich sind.
     f) auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus.

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

         Komfort         Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                             begrenzt (subsidiär).
                         •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige
                         •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                             versichert.
                         •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige Plus
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       63

[Seite 64]
         Tarif            Leistung
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                              versichert.
                          •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

         Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die
         Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden
         Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann.
         Es bleibt jedoch bei der Regelung nach Abschnitt A Ziffer 9 e).
     g) Privat genutzte, angemietete Räume/Wohnungen

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                              versichert.
                          •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                              begrenzt (subsidiär).
                          •   Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
         Prestige Plus
                          •   Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
                              versichert.
                          •   Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                              einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

10.2 Versicherungsgrundstück

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        64

[Seite 65]
     Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im
     Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.
     Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt als Versicherungsgrundstück nur
     der Teil der Grundstücksfläche, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung
     ausschließlich der versicherten Wohnung zugeordnet ist.

11   Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?
     Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der
     Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
     Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach
     oben.
     Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
     Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander
     unterscheiden.

12   Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie?
     a) Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
         Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit
         Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
         1. Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des
            Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher
            Gemeinschaft lebenden Personen.
         2. Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
         3. Versichert ist auch Hausrat der sich vorübergehend in Kundenschließfächern (z.
            B. Shopping-Centern, Bahnhöfen) befindet.
            Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
            Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine
            elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks,
            Kameras und Organizer versichert.


         Tarif            Leistung

                          •   Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als
                              vorübergehend.
         Smart
                          •   Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
                              beträgt 20 % der Versicherungssumme.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         65

[Seite 66]
         Tarif           Leistung

                         •   Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als
                             vorübergehend.
         Komfort
                         •   Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
                             beträgt 50 % der Versicherungssumme.

                         •   Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als
                             vorübergehend.
         Prestige
                         •   Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
                             beträgt 100 % der Versicherungssumme.

                         •   Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als
                             vorübergehend.
         Prestige Plus
                         •   Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
                             beträgt 100 % der Versicherungssumme.

     b) Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten

         Tarif           Leistung

         Smart           Nicht versichert.

         Komfort         Nicht versichert.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
                             begrenzt (subsidiär).

         Prestige        •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                             von 400 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
                             einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
                             begrenzt (subsidiär).
         Prestige Plus
                         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
                             von 500 € je Versicherungsfall.
                         •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
                             elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       66

[Seite 67]
         Tarif            Leistung
                              einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.

         Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
         lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz
         während:
         1. der Ausbildung;
         2. einem freiwilligen Wehrdienst;
         3. einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder
            Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
         Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen
         eigenen Hausstand gründet.
     c) Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
         Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt
         A Ziffer 4.1 erfüllt sein.
     d) Besonderheit bei Raub
         Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A
         Ziffer 4.26 b) an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender
         Voraussetzung:
         Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
         Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem
         Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
     e) Besonderheit bei Naturgefahren
         Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von
         Gebäuden.
     f) Besonderheit bei fremdem Eigentum

         Tarif            Leistung

         Smart            Nicht versichert.

         Komfort          Nicht versichert.

                          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
         Prestige         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
                          (subsidiär).

         Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            67

[Seite 68]
         Tarif            Leistung
                          (subsidiär).

         Versicherungsschutz besteht für fremdes Eigentum, sofern es sich um medizinische
         oder elektromedizinische Geräte handelt (z. B. 24-Stunden-EKG, Infusions- und
         Spritzpumpen, Dialyse- und Sauerstoffgeräte, etc.) die dem Versicherungsnehmer
         oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vorübergehend zu
         Diagnosezwecken oder zur Therapie überlassen wurden.
     g) Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
         Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
         Die Entschädigungshöhe ist auf 100 % der vereinbarten Versicherungssumme
         begrenzt.
         Die Entschädigungsgrenzen nach Absatz A Ziffer 17 c) werden hiervon nicht berührt
         und gelten unverändert.

13   Welche Kosten sind versichert?
     Die nachstehend aufgeführten Kosten sind nur versichert, soweit sie als Folge eines
     versicherten Schadenereignisses entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
     geregelt ist.
13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
     Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden gemäß Abschnitt A
     Ziffer 16 c) in unbegrenzter Höhe erstattet.
13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
     Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu
     ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der
     Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese
     Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom
     Versicherer aufgefordert wurde.
13.3 Aufräumungskosten
     Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt
     Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum
     nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
13.4 Bewegungs- und Schutzkosten
     Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu
     schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen
     wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.


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B 299400 (09.26)                                                                           68

[Seite 69]
13.5 Verkehrssicherungskosten
     Das sind Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn durch den Eintritt eines
     Versicherungsfalls eine Gefahr entsteht und der Versicherungsnehmer zu deren
     Beseitigung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
     Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen,
     Wegen und Grundstücken.
13.6 Bewachungskosten

     Tarif           Leistung

                     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Smart
                     bis zu 72 Stunden

                     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Komfort
                     bis zu 72 Stunden

                     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige
                     für eine unbegrenzte Dauer

                     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige Plus
                     für eine unbegrenzte Dauer

     Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die
     Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen
     keinen ausreichenden Schutz bieten.
     Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder
     sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
     Fairer Hinweis:
     Die Wiederherstellung der Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen muss
     dabei ohne schuldhaftes Verzögern erfolgen, damit die Kosten übernommen werden.
13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen
     Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen
     zu schützen.
13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden

     Tarif           Leistung

     Smart           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Komfort         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.


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B 299400 (09.26)                                                                       69

[Seite 70]
     Tarif              Leistung

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                        •    Mitversichert sind notwendige und tatsächlich angefallene
                             Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die dadurch
                             entstehen, dass sich hilfeleistende Personen Zugang zum
                             Gebäude bzw. Versicherungsgrundstück verschaffen, um
     Prestige Plus
                             Menschenleben zu retten (z. B. nach Herzinfarkt,
                             Bewusstlosigkeit, schwerer Sturz).
                             Diese Kosten werden auch erstattet, wenn sich nachträglich
                             herausstellt, dass sich die Person nicht in einer Notfallsituation
                             befunden hat.

     Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung
     repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl,
     Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
     Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder
     einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
     Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen,
     Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der
     Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung
     entstanden ist.
13.10 Schlossänderungskosten
      a) Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.
         Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren von
         Einfamilienhäusern und dort befindliche Wertschutzschränke infolge eines
         Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
      b) Schlossänderungskosten infolge einfachen Diebstahls

             Tarif            Leistung

             Smart            Nicht versichert.

             Komfort          Nicht versichert.

             Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

             Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

          Versicherungsschutz besteht auch für notwendige Kosten für Schlossänderungen
          der versicherten Wohnung gemäß Abschnitt A Ziffer 10, wenn Schlüssel für

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B 299400 (09.26)                                                                                  70

[Seite 71]
          Zugangstüren der versicherten Wohnung oder für dort befindliche Wertschutz-
          schränke infolge einfachen Diebstahls abhandengekommen sind.
      c) für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und
         Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Nicht versichert.

          Prestige         Nicht versichert.

          Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

          Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungskosten an
          Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sofern die Schlüssel
          infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
      d) Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren von Zwei- und
         Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Nicht versichert.

          Prestige         Nicht versichert.

                           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
          Prestige Plus    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                           (subsidiär).

          Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungen von
          Gemeinschaftsräumen, sofern die Schlüssel für Türen von Gemeinschaftsräumen
          auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, infolge
          eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
      e) Schlüsseldienst

          Tarif            Leistung

          Smart            Nicht versichert.

          Komfort          Nicht versichert.

          Prestige         Nicht versichert.


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B 299400 (09.26)                                                                         71

[Seite 72]
           Tarif               Leistung

                               Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
           Prestige Plus       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 300 € begrenzt
                               (subsidiär).

          Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
          Kosten für den Schlüsseldienst, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit
          ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung
          gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder
          abgebrochen ist oder der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher
          Gemeinschaft lebenden Person sich versehentlich ausgesperrt hat.
13.11 Hotelkosten
      Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung
      vorzunehmen.
      Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung auf Grund eines
      Versicherungsfalls (zum überwiegenden Anteil) unbewohnbar wurde und dem
      Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar
      ist.
      Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder
      bewohnbar ist.

       Tarif               Leistung

                           •   Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert.
                           •   Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 100 Tagen
       Smart                   ersetzt.
                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 1‰ der
                               vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

                           •   Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert.
                           •   Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 12 Monaten
       Komfort                 ersetzt.
                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 2‰ der
                               vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

                           •   Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich
                               Frühstück.
       Prestige            •   Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit,
                               ohne zeitliche Begrenzung.
                           •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 73]
       Tarif           Leistung
                           (einschließlich Frühstück) begrenzt.
                       •   Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die
                           Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich
                           Frühstück).

                       •   Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich
                           Frühstück.
                       •   Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit,
                           ohne zeitliche Begrenzung.
       Prestige Plus   •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag
                           (einschließlich Frühstück) begrenzt.
                       •   Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die
                           Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich
                           Frühstück).

13.12 Umzugskosten

       Tarif           Leistung

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Smart
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.

       Komfort         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;

       Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Das sind Kosten, die für einen – nach einem ersatzpflichtigen Schaden – notwendigen
      Umzug entstehen, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten
      ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
13.13 Transport- und Lagerkosten
      Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu
      lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem
      Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar
      ist.
      Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
      Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der
      Wohnung wieder zumutbar ist.


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[Seite 74]
       Tarif           Leistung

       Smart           bis zu einer Dauer von 100 Tagen

       Komfort         bis zu einer Dauer von 12 Monaten

       Prestige        bis zu einer Dauer von 12 Monaten

       Prestige Plus   bis zu einer Dauer von 12 Monaten

      Fairer Hinweis:
      Diese Kosten sind nicht versichert, wenn sie anfallen, um einen Gebäudeschaden zu
      beheben.
13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden
      Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der
      Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
      wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise
      abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt A Ziffer 10 reist. Hierzu zählen
      auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in
      häuslicher Gemeinschaft leben.
      Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu
      einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
      Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort
      mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die
      Umstände gestatten.

       Tarif           Leistung

                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                           Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt.
                           Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
       Smart               einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
                           Versicherungsort erforderlich.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt
                           (subsidiär).

                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                           Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt.
                           Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
       Komfort             einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
                           Versicherungsort erforderlich.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                           (subsidiär).
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          74

[Seite 75]
       Tarif            Leistung

                        •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                            Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt.
                            Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
       Prestige             einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
                            Versicherungsort erforderlich.
                        •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
                            (subsidiär).

                        •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn die Anwesenheit des
                            Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher
                            Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort
       Prestige Plus        erforderlich ist.
                        •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt
                            (subsidiär).

       Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Dies richtet sich
       nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der
       Rückreise an den Versicherungsort.
13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden

       Tarif            Leistung

       Smart            Nicht versichert.

       Komfort          Nicht versichert.

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                        Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                        Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).

       Der Versicherer erstattet anfallende und nachgewiesene Stornierungskosten, einer
       bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in
       häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn diese wegen eines erheblichen
       Versicherungsfalles, welcher innerhalb 1 Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine
       Urlaubsreise nicht antreten kann.
       Stornierungskosten werden sowohl für gebuchte Reisemittel (z. B. Flugzeug, Camper)
       als auch für gebuchte Unterkünfte ersetzt.
       Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers
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B 299400 (09.26)                                                                        75

[Seite 76]
      vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6
      Wochen.
      Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 €
      übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort
      notwendig macht.
      Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Urlaubsreise mit dem
      Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die
      Umstände gestatten.
13.16 Mietfortzahlungskosten

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.

      Versichert sind notwendige und tatsächlich angefallene Mietkosten, die weiterhin zu
      zahlen sind, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls
      unbewohnbar ist.
      Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag fortbesteht und die Mietzahlungen während
      der Dauer der Unbewohnbarkeit nicht gemindert oder erlassen werden. Dies gilt nur,
      wenn der Versicherungsnehmer die Mietzahlungen gegenüber dem Vermietenden
      nicht einstellen oder kürzen darf, z. B. weil der Schaden im Verantwortungsbereich
      des Versicherungsnehmers (eigene Sphäre) liegt.
13.17 Ersatz von Darlehenszinsen

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

       Prestige        Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                       Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für die tatsächlich angefallenen Darlehenszinsen, wenn
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           76

[Seite 77]
      die durch diesen Vertrag versicherte eigengenutzte Eigentumswohnung oder das
      eigengenutzte Einfamilienhaus infolge eines Versicherungsfalls vollständig
      unbewohnbar ist.
      Die Immobilie muss im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
      häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen.
      Erstattet werden die durch Bankbestätigung nachgewiesenen laufenden Zinsen eines
      Darlehens, sofern:
      •   das Darlehen der Finanzierung der im Versicherungsvertrag oder dessen
          Nachträgen benannten und eigengenutzten Immobilie dient und
      •   das Darlehen durch eine auf dem Grundstück des Versicherungsortes lastende
          Hypothek oder Grundschuld gesichert ist.
      Die Erstattung erfolgt ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit und endet mit dem
      frühesten der folgenden Zeitpunkte:
      •   Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit oder
      •   Verkauf der Immobilie (maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung),
          sofern dieser während des Zeitraums erfolgt, in dem die Wiederherstellung
          betrieben wird.
      Die Leistung wird höchstens für 18 Monate erbracht; anteilig betroffene Monate
      werden entsprechend anteilig entschädigt.
      Die erste Zahlung erfolgt, nachdem der Bauantrag zur Wiederherstellung der
      Immobilie beim zuständigen Bauamt eingereicht wurde.
      Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wiederherstellung nicht betrieben oder
      schuldhaft verzögert wird.
13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Versicherungsschutz besteht für, die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
      Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in
      Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hierfür
      nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       77

[Seite 78]
13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

       Prestige        Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
       Prestige Plus
                           Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

      Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Mehrkosten, die infolge eines
      entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls entstehen, sofern der Schadenaufwand
      mindestens 10.000 € beträgt und dieser Versicherungsfall eine barrierefreie
      Umgestaltung erfordert.
13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
                       (subsidiär).

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                       (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
      Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung von gärtnerischen
      Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück mit entsprechenden Jungpflanzen (Bäume
      bis maximal 5-jährig verschult sowie Hecken, Sträucher bis maximal 3-jährig
      verschult).
13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         78

[Seite 79]
       Tarif           Leistung

       Komfort         Nicht versichert.

       Prestige        Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                       Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen
      und/oder Satellitenschüsseln durch eine mitversicherte Gefahr gemäß Abschnitt A
      Ziffer 6 oder Fremdeinwirkung so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung
      erforderlich ist.
      Diese Kosten werden nur erstattet, soweit die Neueinstellung nachweislich durch
      einen Fachbetrieb vorgenommen wurde und der Versicherungsnehmer für die
      Antennen bzw. Satellitenschüsseln die Gefahr trägt.
13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
       Komfort
                           Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
       Prestige
                           Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
       Prestige Plus
                           Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt.
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.

      Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
      Kosten für die Betreuung von
      •   Kindern,
      •   pflegebedürftigen Personen,
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            79

[Seite 80]
      wenn diese Betreuung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach
      Abschnitt A Ziffer 1 erforderlich war.
13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                           Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt.
       Komfort
                       •   Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
                           Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
                       •   Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                           Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt.
       Prestige
                       •   Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
                           Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
                       •   Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
                           Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt.

       Prestige Plus   •   Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
                           Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
                       •   Die Entschädigung für Tierarztkosten von versicherten
                           Haus- Oder Heimtieren in einer Tierpension ist auf die
                           vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

      a) Haustierunterbringungskosten
          Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
          Kosten für die Unterbringung von versicherten Haus- oder Heimtieren in einer
          Tierpension oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die versicherte
          Wohnung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A
          Ziffer 1 unbewohnbar ist und eine Haltung der Tiere in einem benutzbaren Teil
          der Wohnung nicht zumutbar ist.
          Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, zu dem die Wohnung wieder
          benutzbar ist oder die Haltung der Tiere zumutbar wird.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          80

[Seite 81]
          Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
      b) Tierarztkosten
          Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene
          Tierarztkosten infolge eines versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A Ziffer 1,
          soweit das versicherte Haus- oder Heimtier verletzt wurde und die Behandlung
          nicht planbar oder routinemäßig war.
          Es handelt sich nicht um eine Tierkrankenversicherung – Kosten für
          Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder planbare Behandlungen sind nicht
          versichert.
13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

      Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört
      oder sind diese abhandengekommen und ist eine umgehende Reparatur oder
      Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind die tatsächlich entstandenen Kosten für
      vergleichbare Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt.
      Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind:
      Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe,
      Herd/Ofen, Geschirrspülmaschine.
13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten
      Versicherungsschutz besteht für Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie – je nach
      Tarif – für kühlungspflichtige Medikamente, wenn diese durch:
      •   eine unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung oder
      •   eine Überspannung durch Blitzschlag gemäß Abschnitt A Ziffer 3.3 oder
      •   ein unvorhersehbares technisches Versagen des Kühl- oder Gefriergeräts
      beschädigt oder unbrauchbar werden.
      Als Medikamente im Sinne dieser Regelung gelten ausschließlich solche, die laut
      Hersteller dauerhaft bei Kühlschranktemperaturen (z. B. 2 °C bis 8 °C) aufbewahrt
      werden müssen.


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[Seite 82]
       Tarif           Leistung

                       •   Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
                           Stromausfalls ist auf 200 € begrenzt.
       Smart           •   Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind
                           nicht versichert.
                       •   Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

                       •   Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
                           Stromausfalls ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
                           begrenzt.
       Komfort
                       •   Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind
                           nicht versichert.
                       •   Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

                       •   Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
                           Stromausfalls, Überspannung oder technischem
       Prestige            Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
                           begrenzt.
                       •   Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 1.000 €.

                       •   Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
                           Stromausfalls, Überspannung oder technischem
       Prestige Plus       Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
                           begrenzt.
                       •   Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 2.000 €.

13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
      Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines
      Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch
      Mehrkosten für Abwasser.
      Die Kosten für den Mehrverbrauch ergeben sich aus dem Vergleich mit mindestens 3
      aufeinander folgenden Rechnungen des Versorgungsunternehmens vor Eintritt des
      Versicherungsfalles.
      Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.

       Tarif           Leistung

       Smart           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.

       Komfort         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 83]
       Tarif            Leistung
                        Versicherungssumme begrenzt.

                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
       Prestige
                        Versicherungssumme begrenzt.

                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
       Prestige Plus
                        Versicherungssumme begrenzt.

13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
       Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in einer nach Abschnitt
       A Ziffer 4.1 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort
       vorhandenes Telefon verwendet.

       Tarif            Leistung

       Smart            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 € begrenzt.

       Komfort          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.

                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
       Prestige
                        Versicherungssumme begrenzt.

                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
       Prestige Plus
                        Versicherungssumme begrenzt.

13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch

       Tarif            Leistung

       Smart            Nicht versichert.

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Komfort
                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige
                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus
                        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.

       Versicherungsschutz besteht für den Missbrauch von Giro-, Debit-, und Kreditkarten,
       der dadurch entsteht, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A Ziffer 4.1
       beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und Giro-, Debit-, und
       Kreditkarten entwendet.


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[Seite 84]
13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt
                       (subsidiär).

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Bienen-,
      Hornissen- oder Vogelnestern, wenn sich diese am Versicherungsort gemäß Abschnitt
      A Ziffer 10 befinden.
      Die Entfernung und Umsiedlung des Nests durch einen speziellen Wespen-, Bienen-
      oder Hornissenbeauftragten der Stadt oder des Landkreises, muss über den
      Versicherungsnehmer erfolgen.
13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Komfort
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.

      a) Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an Hausrat gemäß Abschnitt A
         Ziffer 8, wenn dieser am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 durch wild
         lebende Tiere beschädigt, zerstört oder abhandenkommt.
          Dies gilt für Tiere, die dem Schalenwild oder Federwild im Sinne des
          Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zuzuordnen sind.
      b) Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene
         Reinigungskosten, die aufgrund eines Ereignisses nach a) notwendig werden.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           84

[Seite 85]
13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit der Küche

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Komfort         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 250 €
                       begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige        Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 €
                       begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 €
                       begrenzt.

      Der Versicherer gewährt einen Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit
      Restaurantbesuchen oder der Inanspruchnahme von Lieferdiensten, sofern infolge
      eines Versicherungsfalls der Herd bzw. Ofen defekt oder die Küche insgesamt
      unbenutzbar ist.
      Voraussetzung für den Anspruch ist der Nachweis über die Unbenutzbarkeit,
      insbesondere durch:
      •   eine Bestätigung eines Fachbetriebs (z. B. Monteurbescheinigung oder
          Reparaturrechnung) über den Defekt von Herd oder Ofen oder
      •   geeignete Nachweise zur Unbenutzbarkeit der Küche (z. B. Lichtbilder oder
          amtliche Dokumentation).
      Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, soweit keine Entschädigung für Miet- oder
      Ersatzgeräte gemäß Abschnitt A Ziffer 13.24 (Herd/Ofen) beansprucht wird.
13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.

      a) Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          85

[Seite 86]
          Rauchmelder – die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit
          einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind – infolge eines technischen
          Defekts Alarm auslösen.
          Ersetzt werden die infolge eines irrtümlich angenommenen Versicherungsfalles
          notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
          1. die Beseitigung von Aufbruchspuren infolge des gewaltsamen Eindringens der
             Polizei, Feuerwehr oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen
             in den Versicherungsort
          2. sowie die hierfür anfallenden amtlichen Gebühren der Polizei, Feuerwehr
             oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen.
      b) Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch
         Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden.
13.33 Feuerlöschkosten

       Tarif             Leistung

       Smart             Nicht versichert.

       Komfort           Nicht versichert.

       Prestige          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;

       Prestige Plus     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;

      Versicherungsschutz besteht für Feuerlöschkosten, die z. B. von der Feuerwehr oder
      anderen Institutionen, im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht
      werden.
13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände

       Tarif             Leistung

       Smart             Nicht versichert.

       Komfort           Nicht versichert.

       Prestige          Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

       Prestige Plus     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
      Kosten für die sachgerechte Dekontamination oder Entsorgung versicherter
      Hausratgegenstände, wenn diese infolge eines versicherten Ereignisses gemäß
      Abschnitt A Ziffer 1 kontaminiert wurden und aus hygienischen, toxikologischen oder
      gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar sind (z. B. Rußablagerungen nach

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         86

[Seite 87]
      einem Zimmerbrand, Fäkalienverunreinigung nach Rückstau oder Starkregenereignis,
      starke Verunreinigung durch Ratten- oder Mäusebefall).
      Ersetzt werden:
      •   Kosten für eine fachgerechte Dekontamination, soweit diese wirtschaftlich
          vertretbar ist;
      •   Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederbeschaffung
          gleichwertiger Sachen, sofern eine Dekontamination nicht möglich oder nicht
          wirtschaftlich ist.
      Nicht versichert sind:
      •   Kontaminationen durch allmählich eintretende Umwelteinflüsse (z. B.
          Schimmelbildung infolge mangelhafter Lüftung),
      •   Gegenstände, die bereits vor dem Versicherungsfall kontaminiert oder schadhaft
          waren,
      •   Aufwendungen, die im Rahmen anderer Leistungen dieses Vertrags bereits
          berücksichtigt wurden.
13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines
      Versicherungsfalls

       Tarif            Leistung

       Smart            Nicht versichert.

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Komfort          Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt
                        (subsidiär).

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt
                        (subsidiär).

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
       Prestige Plus    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                        (subsidiär).

      Versicherungsschutz besteht für psychologische oder psychotherapeutische
      Behandlungen, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher
      Gemeinschaft lebende Person infolge eines Versicherungsfalls eine psychische
      Schädigung erleidet.
      Die notwendigen Kosten der Behandlung werden übernommen, sofern ein
      Psychologe oder Psychotherapeut schriftlich bestätigt, dass die Maßnahme zur
      Behebung der psychischen Schädigung geeignet ist und mit der Behandlung innerhalb
      von 6 Monaten infolge des Versicherungsfalls begonnen wird.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          87

[Seite 88]
13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

       Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Das sind Kosten, die entstehen, weil zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und
      der Wiederherstellung Preissteigerungen eingetreten sind. Veranlasst der
      Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten
      nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sich auch bei unverzüglicher
      Wiederherstellung entstanden wären.
13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

       Komfort         Nicht versichert.

       Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

       Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen
      Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen,
      wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte
      infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
      Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, dass der vom
      Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahekommt.
13.38 Pauschale Kostenbeteiligung

       Tarif           Leistung

       Smart           Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
       Komfort
                       Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 2.500 €, auf 50 €
                       begrenzt.


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B 299400 (09.26)                                                                         88

[Seite 89]
       Tarif             Leistung

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
       Prestige
                         Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 100 €
                         begrenzt.

                         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
       Prestige Plus
                         Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 250 €
                         begrenzt.

      Ab Erreichen einer bestimmten Gesamtentschädigung je Versicherungsfall kann eine
      pauschale Leistung für persönliche Auslagen beantragt werden.

14   Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen
     der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht?
     a) Versicherungswert
         Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
         1. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist,
            um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
         2. Für Kunstgegenstände nach Abschnitt A Ziffer 17 a) 4) und Antiquitäten nach
            Abschnitt A Ziffer 17 a) 5) ist der Versicherungswert der Betrag, der
            aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
         3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu
            verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag,
            den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
         4. Ist die Entschädigung für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 auf
            bestimmte Beträge nach Abschnitt A Ziffer 17 c) begrenzt, werden höchstens
            diese berücksichtigt.
     b) Versicherungssumme
         1. Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
            vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a)
            entsprechen.
         2. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag.

               Tarif          Leistung

               Smart          +10 % der vereinbarten Versicherungssumme.

               Komfort        +10 % der vereinbarten Versicherungssumme.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           89

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             Tarif           Leistung

             Prestige        +30 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Prestige Plus   +30 % der vereinbarten Versicherungssumme.

     c) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
         Es gelten folgende Grundlagen:
         1. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der
            Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
            Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne
            Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten
            Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für
            Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom
            Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
            Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem
            Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber
            dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
            Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma
            berücksichtigt.
            Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden
            Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der
            Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme
            bekannt.
         2. Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
         3. Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch
            Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies
            muss innerhalb 1 Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die
            neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es,
            den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht
            wirksam.
            Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten
            Unterversicherungsverzicht ergeben sich aus Abschnitt A Ziffer 14 d) 4).
     d) Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
         1. Unterversicherungsverzicht
            Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im
            Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
            Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme
            zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       90

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            (siehe Abschnitt A Ziffer 14 a) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer
            die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Abschnitt A Ziffer 16 d)
            kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach
            Abschnitt A Ziffer 16 c) kein Abzug.
         2. Voraussetzungen
            Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle
            folgenden Voraussetzungen vorliegen:
            a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im
               Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
            b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der
               Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens 650 € multipliziert, um den
               Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
            c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne
               Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
         3. Wohnungswechsel
            Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter
            Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
            Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht
            nach Abschnitt A Ziffer 14 d) 2) für die neue Wohnung vorliegen.
            Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt:
            Der Unterversicherungsverzicht besteht nach Umzugsbeginn fort.

             Tarif            Leistung

             Smart            Nicht versichert.

             Komfort          bis zu 12 Monate.

             Prestige         bis zu 12 Monate.

             Prestige Plus    bis zu 12 Monate.

            In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter
            angepasst werden.
            Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis
            dahin keine Anpassung erfolgte.
         4. Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der
            Versicherungssumme.
            Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
            Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                              91

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            unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den
            Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
            Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des
            Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu
            informieren.
         5. Kündigung
            Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht
            mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform
            (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
            Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende
            der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der
            Erklärung des Versicherers 1 Monat Zeit.

15   Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
     a) Umzug in eine neue Wohnung
         Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz
         auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden
         Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen
         Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt
         mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue
         Wohnung gebracht werden.
     b) Mehrere Wohnungen
         Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige
         Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine
         Übergangszeit besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

         Tarif           Leistung

         Smart           60 Tage

         Komfort         90 Tage

         Prestige        12 Monate

         Prestige Plus   12 Monate

     c) Umzug ins Ausland
         Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der
         Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in
         der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
     d) Anzeige der neuen Wohnung

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            92

[Seite 93]
         1. Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn
            angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern
            anzugeben.
         2. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem
            Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende
            Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail,
            Telefax oder Brief) erfolgen.
         3. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des
            Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der
            Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
     e) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
         1. Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort
            der neuen Wohnung gültig sind.
         2. Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der
            Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die
            Selbstbeteiligung erhöht wird.
            Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail,
            Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über
            die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim
            Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer
            zugegangen ist, wirksam.
         3. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger
            Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
     f) Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
         Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
         1. Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und
            bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen:
            Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers.
            Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis
            zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
            Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen
            Wohnung des Versicherungsnehmers.
         2. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der
            Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die
            bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.
            Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis
            zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
            Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue
            Wohnung.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          93

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         3. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue
            Wohnungen ziehen, gilt Abschnitt A Ziffer 15 f) 2) entsprechend. Nach Ablauf
            der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit
            erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
     g) Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
         Abschnitt A Ziffer 15 f) gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und
         Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.

16   Wie wird die Entschädigung ermittelt?
     Was gilt bei einer Unterversicherung?
     a) Der Versicherer ersetzt
         1. bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert
            nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der
            erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung
            angerechnet.
         2. bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des
            Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die
            durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der
            Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des
            Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der
            Entschädigungsberechnung angerechnet.
         3. bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist
            (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt
            voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne
            Reparatur zumutbar ist.
     b) Mehrwertsteuer
         Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der
         Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
         Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug
         berechtigt ist.
     c) Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
         Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten
         ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende
         Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach Abschnitt A Ziffer 14 b)
         begrenzt.
         Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des
         Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
         Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die
         Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           94

[Seite 95]
         Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden darüber hinaus wie
         nachstehend ersetzt.

         Tarif            Leistung

         Smart            bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme

         Komfort          bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme

         Prestige         bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme

         Prestige Plus    bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme

     d) Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
         Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der
         Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a), besteht eine Unterversicherung.
         In diesem Fall kann die Entschädigung nach Abschnitt A Ziffer 16 a) in dem
         Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
         Es gilt folgende Berechnungsformel:
         Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert
         durch den Versicherungswert.
         Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 wird nach der
         gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum
         Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-,
         Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
         Ungeachtet der vorstehenden Regelungen wird bei Kleinschäden in den
         nachstehenden Tarifen auf eine Kürzung wegen Unterversicherung bis zu den
         genannten Beträgen verzichtet:

         Tarif            Leistung

         Smart            Kein Verzicht.

         Komfort          bis 1.000 €

         Prestige         bis 1.000 €

         Prestige Plus    bis 5.000 €

     e) Kosten
         Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden ersetzt, wenn sie
         nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten
         Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           95

[Seite 96]
17   Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen
     gelten für Wertsachen?
     a) Wertsachen
         Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8 b) sind:
         1. Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
         2. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
         3. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
            Sachen aus Gold oder Platin;
         4. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in
            Abschnitt A Ziffer 17 a) 3) genannte Sachen aus Silber;
         5. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
     b) Wertschutzschränke
         1. Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch eine qualifizierte
            Prüfstelle (z. B. VdS Schadenverhütung GmbH oder ECB-S nach EN 1143-1)
            anerkannt sind.
             Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten
             auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
             Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom
             Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Diese können der Anlage 1 am
             Ende dieser Bedingungen entnommen werden.
         2. Zusätzlich gilt:
             Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg
             aufweisen.
             Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften
             fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig
             eingelassen sein.
     c) Entschädigungsgrenzen
         1. Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz
            der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes
            vereinbart ist:

             Tarif             Leistung

             Smart             25 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Komfort           50 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Prestige          75 % der vereinbarten Versicherungssumme.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           96

[Seite 97]
             Tarif           Leistung

             Prestige Plus   100 % der vereinbarten Versicherungssumme.

            Für Bargeld sowie für Geldbeträge, die auf Karten oder sonstige Datenträger
            geladen sind, gelten – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb
            eines Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 17 b) befinden – die
            Begrenzungen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 c) 2).
         2. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach
            Abschnitt A Ziffer 17 b) gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
            Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:

             Tarif           Leistung

                             •   für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
                                 geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
                                 Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
                                 insgesamt 1.000 €
                             •   für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
             Smart               Wertpapiere:
                                 insgesamt 5.000 €
                             •   für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
                                 Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
                                 Platin:
                                 insgesamt 20.000 €

                             •   für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
                                 geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
                                 Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
                                 insgesamt 3.000 €
                             •   für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
             Komfort             Wertpapiere:
                                 insgesamt 15.000 €
                             •   für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
                                 Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
                                 Platin:
                                 insgesamt 30.000 €

                             •   für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
                                 geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
             Prestige
                                 Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
                                 insgesamt 4.000 €

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       97

[Seite 98]
             Tarif           Leistung
                             •   für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
                                 Wertpapiere:
                                 insgesamt 30.000 €
                             •   für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
                                 Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
                                 Platin:
                                 insgesamt 40.000 €.

                             •   für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
                                 geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
                                 Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
                                 insgesamt 5.000 €
                             •   für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
             Prestige Plus       Wertpapiere:
                                 insgesamt 50.000 €
                             •   für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
                                 Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
                                 Platin:
                                 insgesamt 50.000 €.

         3. Versicherungsschutz besteht auch für den Inhalt von Kundenschließfächern in
            Tresorräumen von Geldinstituten. Der Wert dieses Inhaltes muss in der
            Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
            Der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten wird
            je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten
            Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist:

             Tarif           Leistung

             Smart           25 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Komfort         50 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Prestige        75 % der vereinbarten Versicherungssumme.

             Prestige Plus   100 % der vereinbarten Versicherungssumme.

            Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung
            erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung
            angerechnet.
         4. Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       98

[Seite 99]
             Tarif           Leistung

             Smart           Nicht versichert.

             Komfort         Nicht versichert.

             Prestige        Nicht versichert.

             Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

            Für Bargeld besteht innerhalb des Versicherungsortes, an nachstehenden
            Festtagen – längstens für eine Kalenderwoche – eine erhöhte
            Entschädigungsgrenze.
            •   Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit
                des Versicherungsnehmers,
            •   Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschließung/Verpartnerung des
                Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
            •   Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in
                häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (durch 10 teilbar),
            •   18. Geburtstag der Kinder.
            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
         5. Berechnung und Berücksichtigung von Wertsachen
            Die Versicherungssumme wird pauschal auf Grundlage eines
            Quadratmeterwertes gemäß Abschnitt A Ziffer 14 ermittelt und ist darauf
            ausgerichtet, den durchschnittlichen Hausrat zu decken.
     d) Eingeschränkter Versicherungsschutz in nicht ständig bewohnten Wohnungen
         In nicht ständig bewohnten Wohnungen besteht kein Versicherungsschutz für
         Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 a).

18   Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
     a) Feststellung der Schadenhöhe
         Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass
         die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
         Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der
         Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
     b) Weitere Feststellungen
         Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das
         Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall
         auszudehnen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       99

[Seite 100]
     c) Verfahren vor der Feststellung
         Für das Sachverständigenverfahren gilt:
         1. Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen
            Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen
            benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
            Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei muss sie
            den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite Sachverständige
            muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt werden.
            Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverständigen
            durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In
            seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese
            Folge hinweisen.
         2. Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverständigen benennen:
            a) Mitbewerber des Versicherungsnehmers,
            b) Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in dauernder
               Geschäftsverbindung stehen,
            c) Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern des
               Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen
               Verhältnis stehen.
         3. Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
            vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann.
            Die Regelung nach Abschnitt A Ziffer 18 c) 2) gilt auch für seine Benennung.
            Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird der Obmann durch das für
            den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag
            einer der beiden Parteien.
     d) Feststellung
         Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
         1. ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und der
            beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten
            zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls,
         2. die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten,
         3. die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen,
         4. die versicherten Kosten.
         Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der
         Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum
         Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein.
     e) Verfahren nach der Feststellung
         Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                      100

[Seite 101]
         gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab,
         übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über
         die darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen
         bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine
         Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig.
         Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die
         Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird,
         dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
         Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die
         Entschädigung.
         Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche
         Feststellung.
         Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können,
         wollen, oder sie verzögern.
     f) Kosten
         Die Kosten des eigenen Sachverständigen träge jede Partei selbst.
         Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

         Tarif            Leistung

                          Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem
                          Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
         Smart
                          Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten
                          Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet.

                          Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem
                          Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
         Komfort
                          Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten
                          Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet.

                          Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem
         Prestige         Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
                          Kosten des Obmanns vollständig ersetzt.

                          Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem
         Prestige Plus    Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
                          Kosten des Obmanns vollständig ersetzt.

     g) Obliegenheiten
         Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des
         Versicherungsnehmers nicht berührt.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            101

[Seite 102]
19   Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst?
     a) Fälligkeit der Entschädigung
         Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und
         der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
         Der Versicherungsnehmer kann 1 Monat nach Meldung des Schadens den Betrag
         als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
     b) Verzinsung
         Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen
         Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
         1. Entschädigung
            Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die
            Entschädigung innerhalb 1 Monats geleistet wurde.
         2. Zinssatz
            Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
            Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens
            bei 6 % Zinsen pro Jahr.
         Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
     c) Hemmung
         Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A Ziffer 19 a) und Abschnitt A Ziffer
         19 b) 1) gilt:
         Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des
         Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
         werden kann.
     d) Aufschiebung der Zahlung
         Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
         1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
         2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den
            Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses
            Versicherungsfalls noch läuft.

20   Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
     a) Anzeigepflicht
         Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib
         abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich
         anzuzeigen.
         Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         102

[Seite 103]
     b) Entschädigung
         Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache
         wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
         1. Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
            Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung.
            Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von 2 Wochen
            zur Verfügung stellt.
            Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache
            zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
         2. Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
            Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Empfang einer
            Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und
            die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
            a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts kann er
               dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er
               innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers
               ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf
               den Versicherer über.
            b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des
               Versicherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Versicherer
               öffentlich meistbietend verkaufen lassen.
                Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten
                höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat.
     c) Beschädigte Sachen
         Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese
         beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe
         der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
     d) Mögliche Rückerlangung
         Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandengekommenen
         Sache zurückzuerlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt die Sache als
         zurückerhalten.
     e) Übertragung der Rechte
         Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur
         Verfügung stellen, gilt:
         Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
         übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen.
     f) Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        103

[Seite 104]
         Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der
         Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung
         des Wertpapiers.
         Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung
         durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust
         entstanden ist.

21   Sonstige Leistungserweiterungen
21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Nicht versichert.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;

     Prestige         •   Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des
                          Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme,
                          mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 5.000 €.

                      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus    •   Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des
                          Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme,
                          mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 2.500 €.

     a) Umfang
         Die versicherten Sachen sind über den Leistungsumfang gemäß
         •   Abschnitt A Ziffer 3 („Was ist unter Feuerschaden zu verstehen?“);
         •   Abschnitt A Ziffer 4 („Was ist unter Einbruchdiebstahl zu verstehen?“);
         •   Abschnitt A Ziffer 5 („Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?“);
         •   Abschnitt A Ziffer 6 („Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere
             Naturgefahren) zu verstehen?“)
         hinaus gegen unvorhersehbare Zerstörung, Beschädigung (Sachschaden) oder
         infolgedessen das Abhandenkommen durch Ursachen aller Art
         (Allgefahrendeckung) versichert.
         Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene sowie
         unbenannte Gefahren versichert, sofern diese nicht ausgeschlossen sind.
         Die Entschädigung wird je versichertem Schadenfall insgesamt bis zu den
         Höchstentschädigungsgrenzen (Sublimits) einzelner Positionen (z. B. Wertsachen,
         Außenversicherung) erbracht. Soweit diese nicht benannt sind, leistet der
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        104

[Seite 105]
         Versicherer bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsleistung.
         Bei Schäden an
         •   Unterhaltungselektronik (z. B. Fernsehern, Beamern, Audiogeräten),
         •   Messtechnik und optische Geräte (z. B. Waagen, Lasern, Kameras,
             Videogeräten)
         ist der Versicherer berechtigt die Entschädigung als Naturalersatz zu leisten.
         Naturalersatz bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Leistungsfall durch
         einen vom Versicherer beauftragten Dienstleister ein mindestens gleichwertiges
         Ersatzgerät erhält. Als gleichwertig gilt ein Ersatzgerät, wenn es hinsichtlich Typs,
         Alter und technischen Zustands mit dem Gerät des Versicherungsnehmers
         vergleichbar ist. Der Versicherungsnehmer erhält auf dieses Gerät eine Garantie
         von 12 Monaten. Sofern der Versicherungsnehmer bislang einen höheren
         Garantieanspruch hatte, übernimmt der Versicherer diesen entsprechend. Kann
         der Versicherer kein geeignetes Ersatzgerät zur Verfügung stellen, hat der
         Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Entschädigung zum Neuwert.
         Mit der Allgefahrendeckung erfolgt keine Erweiterung der Leistungen der im
         Rahmen dieser Bedingungen bekannten versicherten oder versicherbaren
         Gefahren. Vereinbarte Selbstbeteiligungen und Sublimits der bekannten Gefahren
         und optionalen Bausteinen werden durch die Allgefahrendeckung nicht erweitert
         bzw. aufgehoben. Es erfolgt keine Erweiterung versicherter Sachen, des
         Geltungsbereiches oder der versicherten Kostenpositionen.
     b) Ausschlüsse
         Neben den generellen Ausschlüssen gemäß Abschnitt A Ziffer 2 besteht kein
         Versicherungsschutz für verursachte Schäden durch
         1. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherbaren Bausteine (Baustein Fahrrad
            Plus, Baustein weitere Naturgefahren, Baustein MehrWert
            Hausratversicherung) Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich
            ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung eines
            Bausteins vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar
            hohen Risikos;
         2. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherten Gefahren gemäß Abschnitt A
            Ziffer 3 bis 6 Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich
            ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung einer Gefahr
            vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar hohen
            Risikos;
         3. Vorsatz;
         4. Grundwasser;
         5. Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung oder andere hoheitliche
            Maßnahmen;
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            105

[Seite 106]
         6. technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte,
         7. Beschädigung infolge bestimmungsgemäßen oder bestimmungswidrigen
            Gebrauchs der versicherten Sachen (normale Abnutzung, Verschleiß, Verfall,
            Selbstverderb);
         8. die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache
            beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche
            Schönheitsschäden);
         9. altersbedingte oder allmähliche Einwirkung zum Beispiel von Frost, Hitze,
            Temperatur- und Luftschwankungen, Feuchtigkeit, Fäulnis, Rost, Schimmel,
            Staub, Licht, Strahlen, Gasen und Chemikalien und durch Abnutzung,
            Verschleiß. Mitversichert sind jedoch Folgeschäden an versicherten Sachen;
         10. Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler oder Verwendung
             mangelhafter Materialien oder soweit ein Dritter im Rahmen der
             Gewährleistung einzutreten hat;
         11. Baumaßnahmen auf dem versicherten Grundstück;
         12. Bedienung, Bearbeitung, Verarbeitung, Reinigung, Renovierung, Reparatur,
             Restauration, Umbau und Wartung oder übermäßige Beanspruchung
             versicherter Sachen;
         13. Schäden durch Mängel und/oder Reparaturbedürftigkeit, die bei Abschluss der
             Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder
             seinen Repräsentanten bekannt sein mussten.
             Der Ausschluss greift nicht, sofern der Schaden nicht durch die
             Reparaturbedürftigkeit oder einen Mangel verursacht wurde oder die Sache
             war zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens
             behelfsmäßig repariert;
         14. einfachen Diebstahl außerhalb der versicherten Wohnung, Verlieren,
             Unterschlagen, Veruntreuen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassens versicherter
             Sachen;
         15. Schwamm, sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
         16. Verfall;
         17. Sturmflut und Tsunami;
         18. Glasbruch;
             Der Ausschluss gilt nicht, sofern der Bruch durch eine Gefahr nach Abschnitt A
             Ziffer 1 a) – d) entstanden ist.
         19. Vögel, Haustiere, Nagetiere/ Raubtiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer
             aller Art und Pflanzen.
             Der Ausschluss greift jedoch nicht bei Folgeschäden an versicherten Sachen;

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         106

[Seite 107]
         20. Personen;
         21. Gebrauch;
         22. Assistance-Leistungen jeglicher Art.
         Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch unbenannte
         Gefahren an
         •   Seh- und Hörhilfen;
         •   Tieren (dies gilt auch für versicherte Haus- und Heimtiere), versichert sind
             jedoch Schäden an versicherten Haus- und Heimtieren durch auf Tötung,
             Vergiftung oder Verletzung ausgerichtete Köder;
         •   elektronischen Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen
             Programmen.
         Außerhalb des Versicherungsortes sind Schäden durch unbenannte Gefahren an
         folgenden Sachen ausgeschlossen:
         •   Fahrrädern, Pedelecs oder Elektrofahrrädern und Fahrradanhängern;
         •   Modell- und Spielfahrzeugen, Go-Karts;
         •   Kraftfahrzeugen;
         •   Anhängern;
         •   Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sowie
             Surfgeräte;
         •   Fall- und Gleitschirmen, Flugdrachen und ferngelenkten Flugmodellen;
         •   Sportgeräten;
         •   Musikinstrumenten;
         •   Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17.
     c) Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die
        Allgefahrendeckung jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird frühestens
        1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der
        Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang der
        Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast

     Tarif             Leistung

     Smart             Nicht versichert.

     Komfort           Nicht versichert.

     Prestige          Nicht versichert.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            107

[Seite 108]
      Tarif           Leistung

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Im Rahmen der Allgefahrendeckung gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 gilt erweitert:
     Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer im Schadenfall die Beweislast für den
     Eintritt des Schadens. Mit der Allgefahrendeckung Plus wird diese Beweislast
     umgekehrt.
     Ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall liegt vor, sofern der Versicherer nicht
     nachweist, dass
     •   ein Ausschlusstatbestand gemäß Abschnitt A Ziffer 2 vorliegt oder
     •   der Schadenfall nicht vom Deckungsumfang erfasst ist.
     Die Beweislastumkehr gilt ausschließlich für Schäden, die unter die Allgefahrendeckung
     gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 fallen.
     Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Schadensursache nicht eindeutig
     festgestellt werden kann, soweit der Versicherer keinen Ausschluss oder ein nicht
     versichertes Ereignis nachweist.
21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim

      Tarif           Leistung

      Smart           Nicht versichert.

      Komfort         Nicht versichert.

      Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

      Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird bei Auflösung der versicherten
        Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren-/Pflegeheim bzw.
        in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt.
     b) Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Bayerischen
        bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab
        dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des
        Umzugs maßgebliche Mindestprämie des zugrunde liegenden Tarifs.
     c) Die Bestimmungen von Abschnitt A Ziffer 15 (Wohnungswechsel) bleiben
        unberührt. Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern (siehe
        Abschnitt A Ziffer 15 e). Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den
        neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz.
     d) Der Umzug in ein Senioren-/Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          108

[Seite 109]
         Auszug aus dem Senioren-/Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem
         Versicherer unverzüglich anzuzeigen (Abschnitt A Ziffer 15 d).
21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

      Komfort          Nicht versichert.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
                           (subsidiär).

      Prestige         •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                           400 € je Versicherungsfall.
                       •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                           Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750
                           € je Versicherungsfall.

                       Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
                       •   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                           (subsidiär).

      Prestige Plus    •   Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                           500 € je Versicherungsfall.
                       •   Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
                           Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
                           1.000 € je Versicherungsfall.

     Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen durch eine polizeilich
     angezeigte, welcher der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zum
     Opfer gefallen ist, sofern für diesen Schaden kein Versicherungsschutz aus einer
     anderen Leistungserweiterung dieser Bedingungen besteht (subsidiär).
     Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personenschäden sowie der Diebstahl oder die
     Beschädigung von Fahrrädern oder gesondert versicherbare Glasbruchschäden.
21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und behördlichen
     Papieren

      Tarif            Leistung

      Smart            Nicht versichert.

      Komfort          Nicht versichert.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         109

[Seite 110]
     Tarif           Leistung

     Prestige        Nicht versichert.

                     Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
     Prestige Plus
                     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.

     Werden durch einen Versicherungsfall private Dokumente (z. B. Zeugnisse,
     Heiratsurkunden, Führerscheine, KFZ-Zulassungsbescheinigungen) oder
     Ausweispapiere (z. B. Reisepässe, Personalausweise, Visaunterlagen) beschädigt,
     zerstört oder kommen diese durch einen Versicherungsfall abhanden, übernimmt der
     Versicherer die bei der Wiederbeschaffung anfallenden amtlichen Gebühren.
     Vermögensschäden werden nicht übernommen.
21.6 Garderobendiebstahl

     Tarif           Leistung

     Smart           Nicht versichert.

     Komfort         Nicht versichert.

     Prestige        Nicht versichert.

                     •     Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
                           (subsidiär).
                     •     Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
     Prestige Plus
                     •     Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
                           keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
                           Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.

     Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese aus der Obhut der
     Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters durch einfachen Diebstahl entwendet
     werden.
21.7 Haushaltsgründung durch Kinder

     Smart           Nicht versichert.

     Komfort         Nicht versichert.

     Prestige        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus   Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen

     Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
     erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands, wird auch für den neuen
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         110

[Seite 111]
      Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz nach den allgemeinen
      Versicherungsbedingungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern für den neuen
      Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
      Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
      Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
      Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (qm)
      mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung
      durch den Versicherer bedarf, 12 Monate nach Umzugsbeginn.

B     Gemeinsame Bestimmungen
1     Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung
      Die Prämie, auch soweit sie für den erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist,
      kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden
      Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
1.1   Anpassung der Prämie
      a) Bei der Beitragsanpassung überprüft der Versicherer einmal im Kalenderjahr die
         Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
         Für die Neukalkulation ermittelt der Versicherer Veränderungen seiner
         Schadenaufwendungen und Kosten.
         Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung
         auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde
         gelegt. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der
         Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
         Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem
         dürfen dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation
         nicht verändert werden.
         Für die Neukalkulation werden gleichartige Hausratversicherungen, die nach
         versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf
         erwarten lassen, zusammengefasst.
         Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für
         die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des
         Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
      b) Der Versicherer kann die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode
         vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
         Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist er
         verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken. Ergibt die Neukalkulation
         einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag
         erhöhen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                            111

[Seite 112]
      c) Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, kann der
         Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang unserer
         Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Der Versicherer wird in der
         Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss dem
         Versicherungsnehmer spätestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden der
         Beitragserhöhung zugehen.
         Die Monatsfrist für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer beginnt zu
         laufen, wenn diesem die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur
         Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
         Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung des
         Versicherungsnehmers wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die
         Beitragserhöhung wirksam werden würde.
         Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für den
         Versicherungsnehmer kein Kündigungsrecht.
1.2   Anpassung als Selbstbeteiligung
      a) Anstelle einer Beitragserhöhung kann der Versicherer bei Vorliegen der
         Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung nach den Bestimmungen von
         Abschnitt B Ziffer 1.1 eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall einführen. Im
         Schadenfall wird die Selbstbeteiligung von der Schadenzahlung abgezogen.
      b) Die Höhe der Selbstbeteiligung wird individuell zum Zeitpunkt der
         Beitragsanpassung berechnet. Sie wird unter Beachtung der anerkannten
         Grundsätze der Versicherungsmathematik, Versicherungstechnik und den
         tatsächlichen Werten, die eine Beitragserhöhung nach Abschnitt B Ziffer 1.1
         rechtfertigen, angemessen ermittelt. Bereits vereinbarte oder bestehende
         Selbstbeteiligungen können sich durch die nach dieser Ziffer 1.2 zu verlangende
         Selbstbeteiligung erhöhen.
      c) Die Selbstbeteiligung gilt ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres, sofern
         dem Versicherungsnehmer die Einführung der Selbstbeteiligung mindestens 1
         Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt
         und er über sein Recht nach Abschnitt B Ziffer 1.1 c) belehrt wurde.

2     Was gilt bei einem Umzug?
      a) Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des
         Versicherungsnehmers.
         Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn
         angezeigt werden.
         Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers berücksichtigt der Versicherer den
         Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.
      b) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
         1. Wenn sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl erhöht, kann der
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                      112

[Seite 113]
             Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
             Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail,
             Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über
             die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim
             Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer
             zugegangen ist, wirksam.
         2. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger
            Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
         3. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des
            Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese
            Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei
            Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab
            Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.

C    Leistungsgarantien
1    Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis
     Beraterprozesse
     Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und
     Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) ausschließlich zum
     Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen
     Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen und die
     Leistungsinhalte die Empfehlungen des Arbeitskreises Beraterprozesse (in der jeweils
     gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls) voll erfüllt.

2    Innovationsgarantie
     Leistungsverbesserungen der dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden
     Bedingungen, die ohne zusätzlichen Beitrag angeboten werden, gelten mit sofortiger
     Wirkung auch für diesen Vertrag.
     Mögliche Verschlechterungen der Bedingungen bleiben unberücksichtigt und haben
     keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz.

3    Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Arbeitslosigkeit

     Prestige         Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit

     Prestige Plus    Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          113

[Seite 114]
     Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur dann, wenn die
     Voraussetzungen gemäß a) und b) erfüllt sind.
     a) Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des
        Arbeitsförderungsrechtes oder Kurzarbeit erfolgt bei unverändertem
        Versicherungsschutz für maximal 12 Monate eine Befreiung von der
        Beitragszahlung.
         Voraussetzung ist,
         •   dass die Arbeitslosigkeit frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten
             ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Wochen
             handelt und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde;
         •   dass die Kurzarbeit frühestens 1 Monat nach Vertragsbeginn eingetreten ist
             (Wartezeit), es sich um eine Kurzarbeit von mindestens 6 Wochen handelt und
             der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
     b) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass der
        Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mindestens 18
        Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten
        und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15
        Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
         Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer
         als Wehrpflichtiger, Zivildienstleistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines Saison-
         oder Kampagne-Betriebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Linie
         Verwandten beschäftigt war.
         Ebenfalls kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bei
         Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder
         eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war.
         Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht
         wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach
         Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß
         Abschnitt C Ziffer 2 b) Abs. 1 erneut erfüllt sind.
     c) Das Vorliegen der unter a) und b) genannten Voraussetzungen muss durch
        entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Agentur für Arbeit und des
        Arbeitgebers nachgewiesen werden.
     d) Mehrfache Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ist versichert. Im Falle wiederholter
        Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der erneuten
        Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß Abschnitt C Ziffer 2 b) erfüllt haben.
        Gleiches gilt im Falle der wiederholten Kurzarbeit.
     e) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich nach Eintritt der
        Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend zu
        machen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          114

[Seite 115]
         Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung mit dem auf den
         Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit folgenden Kalendermonat, frühestens
         jedoch mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
         bei der Bayerischen.
         Der Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt.
         Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu entrichten;
         überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
     f) Über das Ende der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit muss der Versicherungsnehmer
        die Bayerische unverzüglich schriftlich informieren.
         Er ist verpflichtet, der Bayerischen jederzeit auf Anforderung Nachweise über die
         Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit vorzulegen.
         Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende des Kalendermonates, in dem die Bayerische
         die Nachweise angefordert hat, außer Kraft, wenn der Bayerischen in einem
         solchen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht innerhalb von
         2 Wochen nachgewiesen wird.

4    Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
     a) In Erweiterung zu AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 1 a) gilt:
         Wenn
         1. zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar ist, ob ein Sachschaden während
            der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der
            bis dahin bestehenden Vorversicherung fällt und
         2. durchgängig lückenloser Versicherungsschutz zwischen der Vorversicherung
            und diesem aktuell bei der Bayerischen bestehenden Vertrag besteht,
         3. wird die Bayerische die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden
            Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
     b) Ist mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber möglich, welche Gesellschaft für
        den Schaden zuständig ist, tritt die Bayerische im Rahmen des vereinbarten
        Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dabei leistet die Bayerische jedoch nicht
        mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht
        worden wäre. Die Bayerische erbringt die Leistung unter der Voraussetzung, dass
        der Versicherungsnehmer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes
        unterstützt und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die
        Bayerische abtritt.
     c) Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Bayerische abgetretenen
        Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit
        der Bayerischen fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt
        zur Leistung verpflichtet war, kann die Bayerische vom Versicherungsnehmer, die
        zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         115

[Seite 116]
     d) Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt
        die Bayerische auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende
        Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des
        Abschlusses bei der Bayerischen noch keine Anzeichen für einen bereits
        eingetretenen Schaden gab.

5    Schadenfreiheitsrabatt
     Bei einem schadenfreien Verlauf von mindestens 36 Monaten im Bereich der
     Hausratversicherung gewährt die Bayerische einen Schadenfreiheitsrabatt auf den
     Beitrag zur Hausratversicherung.

     Tarif            Leistung

                      Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die
                      Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf
                      das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit.
     Smart
                      Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches
                      Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der
                      Beitragsanpassung zu.

                      Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die
                      Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf
                      das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit.
     Komfort
                      Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches
                      Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der
                      Beitragsanpassung zu.

                      Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische
     Prestige         führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer
                      damit verbundenen Beitragserhöhung.

                      Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische
     Prestige Plus    führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer
                      damit verbundenen Beitragserhöhung.

6    Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Nicht versichert.

     Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         116

[Seite 117]
     Tarif            Leistung

     Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und
     Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) zum Zeitpunkt des
     Versicherungsfalls die Empfehlungen von Stiftung Warentest voll erfüllen.

7    Best-Leistungs-Garantie

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Nicht versichert.

     Prestige         Nicht versichert.

     Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     a) Gegenstand der Leistung
         Hat ein anderer Anbieter in seiner Hausratversicherung einen
         •   weitergehenden Hausrat-Leistungsumfang oder
         •   höhere Entschädigungsgrenzen
         als im Vertrag der Bayerischen vereinbart, wird der Versicherungsschutz über den
         Vertrag der Bayerischen
         •   um den anderen Hausrat-Leistungsumfang erweitert bzw.
         •   auf dessen Entschädigungsgrenze erhöht.
         Ein Schaden wird dann entsprechend auch nach den anderen Hausratbedingungen
         reguliert.
         Es gelten die Höchstentschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt C Ziffer 7 c).
     b) Leistungsvoraussetzung
         Es gelten folgende Leistungsvoraussetzungen:
         •   Der Vertrag der Bayerischen war zum Schadenzeitpunkt (Schadenereignis,
             siehe Abschnitt A Ziffer 1) wirksam.
         •   Der andere Anbieter muss in Deutschland zugelassen sein.
         •   Die andere Hausratversicherung war zum Schadenzeitpunkt am deutschen
             Markt zum Abschluss jedem Interessenten frei zugänglich.
         •   Der Nachweis des Versicherungsschutzes nach Abschnitt C Ziffer 7 a) hat über
             die Vorlage der vollständigen Versicherungsbedingungen des anderen

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       117

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            Anbieters durch den Versicherungsnehmer an die Bayerische zu erfolgen.
            Voraussetzung ist, dass der dort enthaltene, bessere Versicherungsschutz ohne
            gesonderten Zuschlag/Mehrbeitrag im Standardumfang des Vertrags
            eingeschlossen ist.
     c) Versicherungssumme/Entschädigungsgrenzen/Selbstbeteiligung/
        Mindestschadenhöhe
         Es gilt maximal die vereinbarte Versicherungssumme des Vertrags der Bayerischen.
         Bietet der andere Anbieter für die Verbesserung eine niedrigere
         Entschädigungsgrenze an, als in dem Vertrag der Bayerischen vereinbart ist, gilt
         dessen Summe. Eine fremde Selbstbeteiligung / Mindestschadenhöhe gilt immer
         entsprechend.
     d) Ausschlüsse/Leistungseinschränkungen
         Vom Versicherungsschutz nach Abschnitt C Ziffer 7 a) ausgeschlossen sind
         Ansprüche/Leistungen
         1. generelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A Ziffer 2;
         2. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten;
         3. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für
            weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026
            (Baustein VHV ELE 2026) Abschnitt B sowie Schäden durch Sturmflut und
            Grundwasser;
         4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder
            der All-Risk-Versicherung;
         5. berufliche und gewerbliche Risiken;
         6. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B.
            Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei
            Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit
         7. Risiken und Deckungsumfänge für die bei einem anderen Anbieter Zusatz- oder
            Zuschlagsbeiträge erhoben werden;
         8. Risiken und Deckungsumfänge, die gegen Zusatz- oder Zuschlagsbeiträge bei
            der Bayerischen versichert werden könnten;
         9. Risiken und Deckungsumfänge, deren Indeckungnahme gegen die
            Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen;
         10. Schäden durch Glasbruch;
         11. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von
             Fahrrädern;
         12. Schäden durch Insekten oder Schädlinge (z. B. Hausbockkäfer und
             Hausbockkäferlarven) und durch Schwamm und holzzerstörende Pilze;

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         118

[Seite 119]
        13. im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
        14. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder
            Besitzstandsgarantie;
        15. Summen- und/oder Konditionsdifferenzdeckungen
        Spezielle Regelungen innerhalb dieser zugrunde liegenden Bedingungen der
        Bayerischen gehen diesen Ausschlüssen vor.
     e) Kündigungsmöglichkeit
        Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Bayerische können diese Klausel
        jederzeit in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
        Die Kündigung wird 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam. Kündigt die Bayerische,
        kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratvertrag innerhalb 1 Monats
        nach dem Zugang der Erklärung der Bayerischen zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
        Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.

8    Besitzstandsgarantie

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Nicht versichert.

     Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     a) Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer
        durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrags beim
        vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt
        gewesen wäre, wird die Bayerische nach den Versicherungsbedingungen des
        letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.
        Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers
        zur Verfügung zu stellen.
        Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
        1. ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
        2. der Vorvertrag denselben Versicherungsnehmer aufweist;
        3. der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
        4. dem Vorvertrag deutsches Recht zugrunde liegt;
         5. der Vertrag nicht vom Vorversicherer wegen eines Leistungsfalles,
             Nichtzahlung der Prämie oder Obliegenheitsverletzungen beendet wurde;
             Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erklärung der vertragsbeendigenden
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[Seite 120]
            Maßnahme durch den Vorversicherer;
         6. die bei der die Bayerische versicherte Versicherungssumme die
            Höchstersatzleistung darstellt;
         7. beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
     b) Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für
         1. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten;
         2. beruflichen und gewerblichen Risiken;
         3. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B.
            Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei
            Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit
         4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder
            der All-Risk-Versicherung;
         5. Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen
            Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
         6. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von
            Fahrrädern;
         7. im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
         8. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für
            weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026
            (Baustein VHV ELE 2026);
         9. Schäden durch Glasbruch;
         10. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder
             Besitzstandsgarantie;
         11. Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder
             im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
         12. für Einschlüsse und/oder Erweiterungen für Leistungen, welche im Vorvertrag
             nur gegen Beitragszuschlag versichert waren, es sei denn, diese Leistungen
             wurden auch im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen;
         13. Risiken und Deckungsumfänge, deren Mitversicherung gegen die
             Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen;
         14. Summen- oder / und Konditionsdifferenzdeckungen;
         15. Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen
             dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer
             bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.

9    Update-Garantie
     a) Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge dieses
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[Seite 121]
         Hausratkonzeptes die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine
         Hausratversicherungsbedingungen und/oder vereinbarten Besonderen
         Bedingungen geändert und hierfür ein neuer Beitrag ermittelt, wird der
         Versicherungsvertrag ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung auf das
         neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt.
         Sollte das neue Bedingungswerk Verschlechterungen gegenüber dem
         Versicherungsschutz aus dem bisherigen Tarif enthalten, so gelten diese
         Verschlechterungen nicht für diesen Versicherungsvertrag.
      b) Die im Bedingungswerk enthaltenen Änderungen beurteilen sich nicht individuell,
         sondern sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Durch sie kann sich
         der Beitrag für diese Versicherung verändern.
         Führt der neue Tarif zu einer Beitragssenkung im Vergleich zum bestehenden Tarif,
         wird lediglich der Versicherungsschutz entsprechend dem neuen Tarif angepasst,
         das heißt eine Beitragsreduzierung erfolgt nicht. Ein Widerspruchsrecht gemäß
         Abschnitt C Ziffer 9 c) besteht in diesen Fällen nicht.
         Im Zeitraum von Einführung des Bedingungswerkes bis zur nächsten Hauptfälligkeit
         besteht bereits beitragsfrei der bessere Versicherungsschutz des neuen Tarifes.
      c) Die Erhöhung bzw. Anpassung des Versicherungsschutzes entfällt rückwirkend,
         wenn der Versicherungsnehmer der Erhöhung innerhalb 1 Monats nach Zugang
         der neuen Beitragsrechnung widerspricht.
         In diesem Fall besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin
         geltenden Bedingungen fort.
      d) Der Versicherer kann die Update-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer
         Frist von 3 Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit kündigen.

D     Allgemeiner Teil
1     Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen
      (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu
      erfüllen?
1.1   Sicherheitsvorschriften
      a) Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
         Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende
         Sicherheitsvorschriften:
         Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Abschnitt
         A Ziffer 10 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
         Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren,
         zu entleeren und entleert zu halten.
      b) Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle

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[Seite 122]
         Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die
         vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
      c) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten
         Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen,
         Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
      d) Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten
         Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
      e) Folgen einer Obliegenheitsverletzung
         1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d)
            genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025
            Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:
             Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder
             teilweise leistungsfrei sein.
         2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23
            bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch
            leistungsfrei sein.
1.2   Sicherungsvereinbarungen
      a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Sicherungen
         innerhalb 1 Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
         1. Sicherungen bei Wertsachen über 50.000 € oder einer
            Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €:
             Es gelten die erweiterten Sicherungsvereinbarungen gemäß Anlage 1 dieser
             Bedingungen.
         2. Sicherungen bei Wertsachen ab 100.000 € oder einer
            Gesamtversicherungssumme ab 500.000 €:
             Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses ist eine individuelle Risikoprüfung
             durch den Versicherer erforderlich. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass
             im Rahmen dieser Prüfung eine gesonderte Sicherungsvereinbarung getroffen
             wird, die Bestandteil des Versicherungsvertrags wird.
      b) Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %,
         wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt
         worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der
         vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein
         Versicherungsschutz.
      c) Folgen einer Obliegenheitsverletzung
         1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d)
            genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025
            Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                        122

[Seite 123]
            Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder
            teilweise leistungsfrei sein.
         2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23
            bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch
            leistungsfrei sein.

2    Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem
     Versicherungsfall zu erfüllen?
     a) Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
         Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhanden gekommenen
         Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.
         Zum Beispiel muss er für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich
         das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher sowie andere
         sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
     b) Folgen der Obliegenheitsverletzung
         Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den
         Voraussetzungen nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:
         Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

3    Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
     a) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
         Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b)
         kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
         1. Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
            gefragt hat.
         2. Anlässlich eines Wohnungswechsels nach Abschnitt A Ziffer 15 ändert sich ein
            Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
         3. Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt über einen längeren
            Zeitraum oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus
            unbewohnt.
            Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert.
            Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine
            dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.

             Tarif            Leistung

             Smart            mehr als 60 Tage lang unbewohnt.

             Komfort          mehr als 60 Tage lang unbewohnt.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                          123

[Seite 124]
             Tarif             Leistung

             Prestige          mehr als 12 Monate lang unbewohnt.

             Prestige Plus     mehr als 12 Monate lang unbewohnt.

         4. Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht
            gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
     b) Folgen einer Gefahrerhöhung
         Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 3)
         bis 5) geregelt.

4    Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
     Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 1) b) ist die Aufstellung eines
     Gerüstes am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 nicht anzeigepflichtig,
     obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung gemäß AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3) b)
     1) a) ergeben kann.

5    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

     Tarif              Leistung

                        Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.;
     Smart
                        Verzicht bis 10.000 € Schadenhöhe.

     Komfort            Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige           Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus      Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     In Erweiterung von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 l) 1) b) wird auf den Einwand der
     groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
     Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf
     Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen sowie Sicherheitsvorschriften und
     Sicherheitsvereinbarungen nach Abschnitt D Ziffer 1.

6    Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
     Sicherheitsvorschriften

     Tarif              Leistung

     Smart              Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht.

     Komfort            Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                       124

[Seite 125]
     Tarif            Leistung

     Prestige         Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.

     Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3 a) wird bei grob fahrlässiger
     Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach Abschnitt D Ziffer 1 und der
     grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
     nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 1) a) auf eine Leistungskürzung bis zu einer
     Schadenhöhe von 10.000 € verzichtet.
     Ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die landesrechtliche
     Rauchwarnmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb), gilt generell (auch bei
     vorsätzlichem Verstoß) nicht als eine Obliegenheitsverletzung.

7    Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen

     Tarif            Leistung

     Smart            Nicht versichert.

     Komfort          Nicht versichert.

     Prestige         Nicht versichert.

     Prestige Plus    Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).

     Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 m) gilt vereinbart, dass mit dem
     Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen nicht als
     Repräsentanten gelten.
     Der Versicherer wird gegen den Schadenverursacher auf einen Regress verzichten,
     wenn dies vom Versicherungsnehmer gewünscht wird und sofern für die in häuslicher
     Gemeinschaft lebende Person kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
     Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Vorsatz nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4
     l) 1) sowie durch grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
     Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt D Ziffer 6.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                           125

[Seite 126]
Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung
Ab einem Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung über 50.000 €, gelten die
nachfolgend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen als vereinbart. Dies gilt auch
für Risiken mit einer Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €.

Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/
Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertüren)
von Einfamilienhäusern:
Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich:
•   Mehrpunktverriegelung
    oder
•   Kastenschloss (mit Sperrbügel)
    oder
•   Querriegel
Türen mit außen liegenden Türbändern sind
zusätzlich wie folgt zu sichern:
•   Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen
•   Hinterhaken


Fenster, Balkon- oder Terrassentüren:
•   Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen
    über Beschläge mit Pilzkopfzapfen
    oder
•   Fensterstangenschloss
    oder
•   Zusatzschlösser
Generell:
Einbruchhemmende Verglasung im Erdgeschoss


Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen:
•   Kellerfenstergitter / Rollstabgitter
    oder
•   gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste


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[Seite 127]
Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in
Wertschutzschränken
                             Versicherbare Werte im verschlossenen Wertschutzschrank bis
      Widerstandsgrad
    nach VdS | EN 1143-1
                                                  Sonstige Wertsachen

          N (0)                                          40.000 €

          Grad I                                         65.000 €

          Grad II                                      100.000 €

          Grad III                                     200.000 €

          Grad IV                                      300.000 €

          Grad V                                       400.000 €

Hinweise:
•     Wertsachen umfassen insbesondere Schmuck, Edelmetalle, Münzen und vergleichbare
      Wertgegenstände.
•     Für Uhren gelten die Hinweise gemäß „Wie sind hochwertige Hausratgegenstände,
      Sammlungen, Armbanduhren oder Wertsachen bei der Versicherungssumme zu
      berücksichtigen?“.
•     Für Bargeld gelten unabhängig vom Aufbewahrungsort ausschließlich die vereinbarten
      Entschädigungsgrenzen, da höhere Beträge im Schadenfall regelmäßig nicht eindeutig
      nachweisbar sind.
      Eine Erhöhung durch Aufbewahrung im Wertschutzschrank ist ausgeschlossen.
•     Die Höchstwerte gelten nur bei Erfüllung der erforderlichen zusätzlichen
      Sicherungsmaßnahmen.
•     Stahlschränke mit Sicherheitsstufe A | B nach VDMA 24992 werden nicht anerkannt.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26)                                                                         127
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