# SV SparkassenVersicherung SV PrivatSchutz Privatschutz Komfort: die Bedingungen im Volltext

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- https://www.nammert.com/bedingungen-hausrat-sv-sparkassenversicherung-privatschutz-hausrat-komfort.php
- Rechtlicher Träger: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
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- Original beim Versicherer (PDF): [SV PrivatSchutz Hausratversicherung (Online-Abschluss): Bedingungen Basis, Komfort, Top und Allgemeiner Teil](https://sparkassenversicherung.de/export/sites/svag/_resources/am/downloads/svps_hausrat.pdf), Fassung Fassung September 2021 (SVPS-AT, SVPS-HR-B/-K/-T, SVPS-GL)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Versicherungsschein |  |  |
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | ja | Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versicherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung, sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. | 12.5.1, Seite 33 |
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). | 10.1.1, Seite 32 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den ... als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbstbehalt. | AT 17.1, Seite 16 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis 10.000 € | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Sie oder Ihren Repräsentanten verzichten wir bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 10.000 EUR auf unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. | 17.4, Seite 35 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | ja | Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. | 7.3, Seite 30 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %. | 10.2.1, Seite 31 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. | 2.1.1, Seite 27 |
| Implosion | ja | Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. | 2.1.4, Seite 27 |
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis 10.000 € | Die Höchstentschädigung für Schäden durch Sengschäden beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. | 2.1.2, Seite 27 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Solche Schäden sind nur versichert, soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität | 2.1.3, Seite 27 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) | 3.1.1, Seite 27 |
| Raub in der Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Raub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. | 3.3.1.1, Seite 28 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. | 3.2, Seite 28 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ... austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. | 4.2, Seite 29 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. | 4.2, Seite 29 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | ja, bis 1.000 € | Ersetzt werden die Kosten für den außerordentlichen Wasserverbrauch (Wassermehrkosten) infolge eines Versicherungsfalls. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall. | 9.7, Seite 32 |
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens ... 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). | 5.2, Seite 29 |
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja | Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch | 6.1, Seite 29 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes | 6.2, Seite 29 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. | 6.3, Seite 29 |
| Erdsenkung | ja | Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. | 6.4, Seite 30 |
| Erdrutsch und Felssturz | ja | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. | 6.5, Seite 30 |
| Schneedruck | ja | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | 6.6, Seite 30 |
| Lawinen | ja | Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. | 6.7, Seite 30 |
| Vulkanausbruch | ja | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. | 6.8, Seite 30 |
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | ja, bis 500 € | Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall und kann durch gesonderte Vereinbarung erhöht werden. | 3.4.5, Seite 28 |
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | ja | Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. | 3.4.2, Seite 28 |
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | ja | Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versicherungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. | 3.4.1, Seite 28 |
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | ja, bis 1.000 € | Versicherte Sachen sind innerhalb der versicherten Wohnung sowie auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch Diebstahl versichert. | 3.9.1, Seite 28 |
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | ja, bis 2.500 € | Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und Ledersachen. | 3.5, Seite 28 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 2.500 € | durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. | 3.6.1, Seite 28 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | ja, bis 10.000 € | Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversicherung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. | 3.8, Seite 28 |
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 163 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 25 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). | 13.2.1, Seite 33 |
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 2.000 € | für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, 2.000 EUR; | 13.2.2.1, Seite 34 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 2.500 € | für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 2.500 EUR; | 13.2.2.2, Seite 34 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 25.000 € | insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin 25.000 EUR. | 13.2.2.3, Seite 34 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 163 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 25 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). | 13.2.1, Seite 33 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank). | 13.1.2, Seite 33 |
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | ja, bis 20.000 € | Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung beträgt 130 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch 20.000 EUR je Versicherungsfall. | 8.6.1, Seite 31 |
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | ja | Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. | 8.1, Seite 31 |
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. | 8.4, Seite 31 |
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 2.500 € | Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversicherung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in ein Wohnmobil. | 3.7, Seite 28 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis 20.000 € | Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Hausstands mitversichert. | 8.7, Seite 31 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt. | 9.2, Seite 31 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | ja, bis 7.500 € | Die Höchstentschädigung beträgt 7.500 EUR je Versicherungsfall. | 9.6.7, Seite 32 |
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. | 9.1.1, Seite 31 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. | 9.1.2, Seite 31 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde | 9.3, Seite 31 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. | 9.4.1, Seite 31 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind. | 9.4.4, Seite 31 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. | 9.4.6, Seite 31 |
| Sachverständigenkosten | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 500 € | Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines Stromausfalls sind mitversichert. | 9.10, Seite 32 |
| Datenrettungskosten | ja, bis 500 € | Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung privater Computerdateien bzw. privater Computerdaten, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen. | 9.8, Seite 32 |
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | ja | Ist die Glaspauschalversicherung Haushalt vereinbart, so sind folgende Gegenstände versichert | SVPS-GL 2.2, Seite 49 |
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja | Glaskeramik-Kochflächen/-platten | SVPS-GL 2.2, Seite 49 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nein | (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) | Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4 |
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | ja, bis 2.500 € | Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert. | 8.5, Seite 31 |
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente | nicht geregelt |  |  |
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte; | 7.2.3.7, Seite 30 |
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ... Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; | 7.2.3.9, Seite 30 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | ja, bis zur Versicherungssumme | alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die Gefahr tragen. | 7.2.3.1, Seite 30 |
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | ja, bis zur Versicherungssumme | in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt | 7.2.3.5, Seite 30 |
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. | 11.1, Seite 32 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nein | - Hausratversicherung (Top-Deckung) | AT 9.1, Seite 15 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | ja | Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den Versicherungsvertrag in Textform kündigen. | AT 3.1, Seite 14 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | ja | uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen; | 17.2.1, Seite 35 |
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; | 17.1.2, Seite 35 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | ja | die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; | 18.3, Seite 35 |
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | ja | Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen. | 1.2.1, Seite 27 |

## Volltext der Bedingungen: SV PrivatSchutz Hausratversicherung (Online-Abschluss): Bedingungen Basis, Komfort, Top und Allgemeiner Teil

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                                                                     5 L.:./
                                                                       rv7 Sparkassen
                                                                             Versicherung


PrivatSchutz - Hausratversicherung (Online-Abschluss)


Wichtige Unterlagen zu lhrem Versicherungsvertrag:


- Leistungen der Hausratversicherung

- Leistungen der Glasversicherung

- Hausratversicherung - lnformationsblatt zu Versicherungsprodukten
  (IPID-Hausrat)

- Glasversicherung - lnformationsblatt zu Versicherungsprodukten
  (IPID-Glas)

- Allgemeine lnformationen zu lhrem Versicherungsvertrag (AIB)

- Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil
  (SVPS-AT)

- Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis
  (SVPS-HR-B)

- Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort
  (SVPS-HR-K)

- Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Top
  (SVPS-HR-T)

- Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Glas
  (SVPS-GL)

- Sanktionsklausel

- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklarung

- Datenschutzhinweise Versicherungskunde

- Information Ober den Datenaustausch mit der lnforma HIS GmbH auf Grundlage
  der Artikel 13 und 14 DSGVO

- Dienstleisterliste

- Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht


                                                                                               23-609

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PrivatSchutz


Damit was passiert, wenn was passiert.

Leistungen der
Hausratversicherung

Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen
dar. Maßgeblich sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und
Klauseln sowie der Versicherungsschein.

Versicherte Kosten                                                       Basis             Komfort                 Top
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                     -                   -                12 Monate
VSU-Modell: Erhöhung der vereinbarten Versicherungssumme
(Vorsorge)
                                                                         10 %               10 %                  15 %

VSU-Modell: Erhöhung der versicherten Kosten                             10 %               10 %                  15 %
Aufräumungskosten                                                          l                  l                     l
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten;
Feuerlöschkosten                                                           l                  l                     l

Schadenermittlungskosten                                                   l                  l                     l
Reparaturkosten am Gebäude nach Einbruchdiebstahl                          l                  l                     l
Bewachungskosten                                                      48 Stunden         72 Stunden               7 Tage
Kosten für provisorische Maßnahmen                                         l                  l                     l
Reparaturkosten für gemietete Wohnungen nach Leitungswasser-
schaden (z. B. Nässeschäden an Bodenbelägen)                               l                  l                     l

Transport- und Lagerkosten                                             100 Tage            100 Tage              200 Tage
Sachverständigenkosten des VN ab 25.000 EUR Schadenhöhe                    -                   -                  80 %
Hotelkosten                                                          100 EUR je Tag     150 EUR je Tag      200 EUR je Tag (bis
                                                                       100 Tage           100 Tage          Wiederherstellung)
Reiserückholkosten (ab 5.000 EUR Schadenshöhe; Urlaubs- und
Dienstreise)
                                                                           -           max. 7.500 EUR               l

Verlust von Frischwasser nach Rohrbruch                                    -           max. 1.000 EUR               l
Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten                            l                  l                     l
Kosten zur Wiederbeschaffung privater Computerdaten                        -            max. 500 EUR         max. 2.500 EUR
Schlossänderungskosten für die Wohnung bei Abhandenkommen
von Schlüsseln nach einem Versicherungsfall                                l                  l                     l

Schlossänderungskosten für Pkw bei Abhandenkommen von Pkw-
Schlüsseln nach einem Einbruchdiebstahl oder durch Raub
                                                                           -                   -                    l

Kosten für Telefonmissbrauch (nach Einbruch oder Diebstahl, bis                          max. 500 EUR
                                                                           -                                 max. 1.000 EUR
24 Std.)                                                                              (nur nach Einbruch)
persönliche Auslagen (z. B. Fahrt- oder Telefonkosten) bei Schäden
ab 5.000 EUR
                                                                           -                   -              max. 500 EUR

Kosten für Behandlung, Unterbringung oder Bestattung von
Haustieren aufgrund versicherter Schäden
                                                                           -                   -              max. 500 EUR

Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten                             l                  l                     l
Umzugskosten                                                               -           max. 2.500 EUR        max. 5.000 EUR
Mehrkosten für Modernisierung von Haushaltsgeräten                         -             max. 500 EUR        max. 1.000 EUR
Schäden infolge Fehlalarm von Rauch-/Gaswarnmeldern                        -                   -             max. 1.000 EUR
Updategarantie: Leistungsverbesserungen bei der Einführung
neuer Versicherungsbedingungen gelten für die Dauer von                    -                   -                    l
5 Jahren

[Seite 3]
Versicherte Gefahren                                                   Basis              Komfort               Top
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung                     l                   l                   l
Leitungswasser, Rohrbruch, Frost                                         l                   l                   l
Sturm / Hagel                                                            l                   l                   l
Weitere Elementargefahren (Überschwemmung; Erdbeben; Rück-
stau; Schneedruck; Lawinen; Erdrutsch; Erdfall; Vulkanausbruch)          m                   m                   m

Einbruchdiebstahl, Raub                                                  l                   l                   l
Implosion                                                                l                   l                   l
Überspannungsschäden durch Blitz                                        m*                   l                   l
Trickdiebstahl am Versicherungsort                                        -                   -            max. 2.000 EUR
Einfacher Diebstahl und Taschendiebstahl (sofern unmittelbarer
Zugriff bestand)
                                                                          -                   -            max. 2.000 EUR

Einfacher Diebstahl vom Versicherungsgrundstück                           -            max. 1.000 EUR      max. 3.000 EUR
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern und Pedelecs (25 km/h)                m*            max. 500 EUR*      max. 1.000 EUR*
Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz                                                                        max. 2.000 EUR
                                                                                                            (Bargeld und
                                                                          -                   -             Wertsachen:
                                                                                                           max. 200 EUR)
Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer                                                                        l
                                                                          -                   -            (Bargeld und
                                                                                                            Wertsachen:
                                                                                                           max. 200 EUR)
Einfacher Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen / Schlaf-                                                   l
wagenabteilen                                                             -           max. 10.000 EUR
                                                                                                          (max. 30.000 EUR)
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstüh-
len, Rollatoren
                                                                          -                   -            max. 2.500 EUR

Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche                           -            max. 2.500 EUR            l
Einfacher Diebstahl von elektrischen Geräten in Gemeinschafts-
räumen
                                                                          -            max. 1.000 EUR            l

Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen                                     -            max. 2.500 EUR      max. 5.000 EUR
Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeug-Dachboxen                             -                   -            max. 1.000 EUR
Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten                             l                   l                   l
Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar außerhalb des
Gebäudes gegen Sturm und Hagel versichert
                                                                          -            max. 2.500 EUR            l

Transportmittelunfall (Beschädigung versicherter Sachen durch
Verkehrsunfälle mit Auto, Bus oder Zug)
                                                                          -             max. 250 EUR        max. 500 EUR

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Dies gilt nicht für die Verletzung von Obliegenheiten,                    -           max. 10.000 EUR            l
Sicherheitsvorschriften und Gefahrerhöhungen.
Fahrzeuganprall (Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeuge)                 -                   -                  l
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren                         -                   -                  l
Rauch und Überschallknall                                                 -                   -            max. 5.000 EUR
Sengschäden, Schmorschäden                                                -           max. 10.000 EUR            l
Versicherung von Wäsche in der Waschmaschine (Defekt)                     -                   -             max. 500 EUR
Vermögensschäden durch Betrug bei Internetbanking (incl.
Skimming)
                                                                          -                   -            max. 1.000 EUR

Scheck- und Kreditkartenmissbrauch                                        -                   -            max. 1.000 EUR
Verlust von aufgegebenem Gepäck                                           -            max. 1.000 EUR      max. 3.000 EUR
Schäden durch Wildtiere                                                   -                   -                  l
Schäden an Gefriergut durch Stromausfall                                  -             max. 500 EUR             l
Anzeigepflicht bei Unbewohntsein ab dem                                61.Tag              61.Tag             181.Tag
Versicherte Sachen
Wertsachen                                                        130 EUR pro QM* /   163 EUR pro QM* /   196 EUR pro QM* /
                                                                   20 % der VSU*       25 % der VSU*       30 % der VSU*
Entschädigung für Wertsachen außerhalb von verschlossenen
Wertschutzschränken:
- Bargeld                                                         max. 1.500 EUR      max. 2.000 EUR      max. 3.000 EUR
- Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere                   max. 1.000 EUR      max. 2.500 EUR      max. 5.000 EUR
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,               max. 20.000 EUR     max. 25.000 EUR     max. 30.000 EUR
  Medaillen
Vom Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen                              l                   l                   l
Beruflich oder gewerblich genutzte Sachen                                l                   l                   l
Handelsware und Musterkollektionen                                        -            max. 1.000 EUR      max. 2.500 EUR
Abmontierte Kfz-Teile (z. B. Winterreifen)                               l                   l                   l

[Seite 4]
 Versicherungsort                                                                  Basis            Komfort              Top
 Garagen in der Nähe des Versicherungsortes (Radius 3 km)                           l                  l                  l
 Gewerblich genutztes Arbeitszimmer
 (Büro-, kaufm. Tätigkeit)                                                          l                  l                  l

 Außenversicherung (weltweit)                                                 65 EUR pro QM /   130 EUR pro QM /   196 EUR pro QM /
                                                                               10 % der VSU;     20 % der VSU;      30 % der VSU;
                                                                              max. 10.000 EUR   max. 20.000 EUR    max. 30.000 EUR;
                                                                               max. 3 Monate     max. 3 Monate      max. 6 Monate
 Außenversicherung nach Einbruch in Wohnmobile und nicht
 dauerhaft (max. 6 Wochen) abgestellten Wohnwagen
                                                                                     -          max. 2.500 EUR     max. 5.000 EUR

 Beruflich genutzte Zweitwohnung                                                     -                 -           max. 15.000 EUR
 Wohnungen während der Ausbildung/Studiums und nach Auszug
 der Kinder:
 - unselbständiger1 Hausstand während der Dauer der Ausbildung                65 EUR pro QM /   130 EUR pro QM /   196 EUR pro QM /
   bzw. des Studiums                                                           10 % der VSU;     20 % der VSU;      30 % der VSU;
  1
      Student, Auszubildender hat vor in die Hauptwohnung zurückzukehren      max. 10.000 EUR   max. 20.000 EUR    max. 30.000 EUR
 - selbständiger2 Hausstand während der Dauer der Ausbildung                         -                 -           max. 5.000 EUR
  bzw. des Studiums
 2
     Student, Auszubildender hat bereits seinen eigenen Hausstand gegründet

 - selbständiger Hausstand, d. h. eigene Wohnung der Kinder für                      -          max. 20.000 EUR           l
  6 Monate nach Auszug
 Ständige Außenversicherung für Sportgeräte                                          -                 -           max. 5.000 EUR*
 Ständige Außenversicherung in vermieteten Wohnungen
 (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Rasenmäher)
                                                                                     -                 -           max. 1.000 EUR

 Die Plus-Variante
 Schutzbrief SorglosWohnen                                                          m                  m                  m

(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)

[Seite 5]
'HU3ULYDW6FKXW]GHU69


Damit was passiert, wenn was passiert.


Haushaltglas und
Gebäudeglas

Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen
GDU0DJHEOLFKVLQGGLH$OOJHPHLQHQXQG%HVRQGHUHQ9HUVLFKHUXQJVEHGLQJXQJHQEHVRQGHUHQ9HUHLQEDUXQJHQXQG
.ODXVHOQVRZLHGHU9HUVLFKHUXQJVVFKHLQ


 Versicherungsumfang                                                            Haushaltglas   Gebäudeglas
 Glaspauschalversicherung für Scheiben der Wohnung bzw. des Einfamilien-
                                                                                     l              -
 hauses der Grundstücksbestandteile (z. B. Garage) sowie Mobiliarverglasung
 Glaspauschalversicherung für sämtliche Scheiben des Mehrfamilienhauses
                                                                                      -            m
 bzw. Wohn- und Geschäftshauses
 Glaspauschalversicherung für Scheiben von Räumen des Gebäudes, die dem
                                                                                      -            m
 allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. Flur oder Treppenhaus)
 Versicherte Kosten
 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                          12 Monate      12 Monate
 'DVYRUOlX¿JH9HUVFKOLHHQYRQgIIQXQJHQ 1RWYHUVFKDOXQJHQ
 1RWYHUJODVXQJHQ                                                                     l             l
 Die Abfuhr von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die
 Entsorgung (Entsorgungskosten)                                                      l             l
 Das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von
 Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.).        l             l
 Die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk,
 Schutz- und Alarmeinrichtungen.                                                     l             l
 Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von ver-
                                                                                 1.500 EUR *   1.500 EUR *
 sicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten)
 'LH(UQHXHUXQJYRQ$QVWULFK0DOHUHLHQ6FKULIWHQ9HU]LHUXQJHQ
                                                                                 1.500 EUR *   1.500 EUR *
 /LFKW¿OWHUODFNHQXQG)ROLHQDXIGHQYHUVLFKHUWHQ6DFKHQ
 Versicherte Sachen
 Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas            l             l
 Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel                    1.500 EUR *   1.500 EUR *
 Scheiben und Platten aus Kunststoff                                                 l             l
 Platten aus Glaskeramik                                                             l             l
 *ODVEDXVWHLQHXQG3UR¿OEDXJOlVHU                                                    l             l
 Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff                                               l             l
 6FKHLEHQYRQ6RQQHQNROOHNWRUHQ 6RODUWKHUPLH HLQVFKOLHOLFKGHUHQ
 Rahmen                                                                              l             l
 Aquarien und Terrarien                                                              l              -
 *ODVNHUDPLN.RFKÀlFKHQSODWWHQ                                                    l              -
 9HUJODVXQJHQ DXFKDXV3OH[LJODVXQG.XQVWVWRIIHQ YRQ'XVFKNDELQHQXQG
                                                                                     l              -
 Badewannenaufsätzen (auch runde Formen)
 $XV*ODV3OH[LJODVRGHU$FU\OEHVWHKHQGH:DVFKWLVFKHEHFNHQ                       l              -
 *ODVVFKHLEHQXQG6LFKWIHQVWHUYRQ+HUGHQXQGgIHQ                                   l              -
                                                                                                                   3453-03701


 9HUJODVXQJYRQ6RODULHQ 6RQQHQElQNHQ                                               l              -
 $XHQYHUJODVXQJYRQ/DGHQJHVFKlIWHQ                                                  -            m
 9HUJODVXQJYRQ:HUEHXQG/HXFKWU|KUHQDQODJHQ                                        -            m

(l = versichert; - = nicht versichert; m LQGLYLGXHOOZlKOEDU  LQGLYLGXHOOHUK|KEDU

[Seite 6]
Hausratversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: SV SparkassenVersicherung                                            Produkt: SV PrivatSchutz
             Gebäudeversicherung AG

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa-
tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der
Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.

      Was ist versichert?                                             Transport- und Lagerkosten;
                                                                      Schlossänderungskosten;
       Versichert ist der Hausrat Ihrer Woh-
         nung. Dazu zählen alle Sachen, die                           Bewachungskosten;
         dem Haushalt zur privaten Nutzung                            Reparaturkosten für gemietete
         (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.                              Wohnungen.
         Dazu zählen beispielsweise auch:                            Versicherungssumme und
       Möbel, Teppiche, Bekleidung;                                 Versicherungswert
       elektrische und elektronische Haus-                           Die Versicherungssumme ist der ver-
         haltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV,                          einbarte Betrag, der dem Versiche-
         Computer);                                                     rungswert entsprechen soll. Ist das
       Antennen und Markisen, die zu Ihrer                             nicht der Fall, können Nachteile bei der
         Wohnung gehören;                                               Entschädigungsberechnung entstehen.
                                                                        Die Höhe der vereinbarten Versiche-
       Bargeld und andere Wertsachen (z. B.                            rungssumme je Schadenereignis
         Schmuck) in begrenzter Höhe.                                   können Sie Ihrem Antrag oder auch
      Versicherte Gefahren                                              Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
       Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,                    Was ist nicht versichert?
         Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu-
         ges, seiner Teile oder seiner Ladung;
                                                                     x Vom Eigentümer einer vermieteten
       Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach                              Wohnung / eines vermieteten Hauses
        einem Einbruch sowie Raub oder den                               eingebrachte Sachen, für die dieser
        Versuch einer solchen Tat;                                       die Gefahr trägt;
       Leitungswasser;                                              x   Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
       Sturm und Hagel;                                             x   Luft- und Wasserfahrzeuge;
       Erweiterte Elementargefahren, soweit                         x   Reparaturkosten für Gebäudeschäden.
         diese gesondert vereinbart sind. Das                        Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         sind Überschwemmung, Rückstau,
         Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee-                       Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
         druck, Lawinen und Vulkanausbruch.                          Versicherungsschutz eingeschränkt sein
      Versicherte Schäden                                            kann. In jedem Fall vom Versicherungs-
       Sachschaden infolge von Zerstörung,                          schutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
         Beschädigung oder Abhandenkommen                            !   Krieg;
         der versicherten Sachen infolge eines
         Versicherungsfalls.                                         !   Innere Unruhen;
                                                                     !   Kernenergie;
      Versicherte Kosten
                                                                     !   Schwamm;
       Versichert sind die infolge eines
         Versicherungsfalls notwendigen und                          !   Sturmflut;
         tatsächlich angefallenen                                    !   Schäden, die Sie vorsätzlich herbeige-
       Schadenabwendungs- und Schaden-                                  führt haben.
         minderungskosten;
       Aufräumungskosten;
       Bewegungs- und Schutzkosten;

[Seite 7]
Hausratversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Fassung September 2023 / 73-308-0923
Seite 2 von 2


      Wo bin ich versichert?

       Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch,
           wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er
           zeitweise begrenzt versichert.

      Welche Verpflichtungen habe ich?

          Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
          Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
          Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu
           beseitigen.
          Zeigen Sie uns jeden Schadensfall unverzüglich an.
          Sie sind verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns
           durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu
           unterstützen.

       Wann und wie zahle ich?

       Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen
       Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren
       Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das mo-
       natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder
       uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

       Wann beginnt und endet die Deckung?

       Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist,
       dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen
       Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie
       den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
       Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch
       um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

       Wie kann ich den Vertrag kündigen?

       Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge-
       rungsjahres kündigen. Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder
       Brief zuschicken (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
       Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall
       möglich.

[Seite 8]
Glasversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: SV SparkassenVersicherung                                            Produkt: SV PrivatSchutz
             Gebäudeversicherung AG

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa-
tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an. Hierbei handelt es sich um eine Sachversicherung. Sie haben die Wahl
zwischen der Glaspauschalversicherung Haushalt (für Wohnungen oder Einfamilienhäuser) und der Glaspauschal-
versicherung Gebäude (für Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser).

      Was ist versichert?                                               das Beseitigen und Wiederanbringen von
                                                                         Sachen, die das Einsetzen von Ersatzschei-
      Glaspauschalversicherung Haushalt                                  ben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz-
      (beispielhaft):                                                    stangen, Markisen usw.);
       fertig eingesetzte oder montierte                            die Beseitigung von Schäden an Umrah-
           Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas;                       mungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz-
       künstlerisch bearbeitete Glasscheiben,                           und Alarmeinrichtungen.
           -platten und -spiegel;                                   Versicherungssumme
       Scheiben und Platten aus Kunststoff;                        Für die Glaspauschalversicherung Haushalt:
          Platten aus Glaskeramik;                                  Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in
                                                                         Quadratmetern
          Glasbausteine und Profilbaugläser;
                                                                    Für die Glaspauschalversicherung Mehrfamilien-
          Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;                   häuser und Wohn-/Geschäftshäuser:
          Scheiben von Sonnenkollektoren ein-                       Tarifierung auf Basis der Wohn- bzw. der
           schließlich deren Rahmen;                                     Gewerbefläche oder alternativ auf Basis der
          Aquarien und Terrarien;                                       Versicherungssumme. Die Höhe der verein-
                                                                         barten Versicherungssumme je Schadener-
          Glaskeramik-Kochflächen-/platten;                             eignis können Sie Ihrem Antrag oder auch
         Duschkabinen (auch aus runder Vergla-                          Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
          sung bzw. Plexiglas);
                                                                    Was ist nicht versichert?
       Verglasung von Solarien (Sonnenbänken).
      Glaspauschalversicherung Gebäude                              x   Hohlgläser;
       Sie können zwischen der sogenannten                         x   Photovoltaikanlagen;
          Form A (sämtliche Scheiben des Gebäudes)
          und der Form B (Scheiben der Räume, die                   x   Sachen, die bereits bei Antragstellung
          dem allgemeinen Gebrauch dienen, z. B.                        beschädigt sind;
          im Flur oder Treppenhaus) wählen. Die                     x   Optische Gläser;
          Formen A und B umfassen nicht den Ver-                    x   Geschirr;
          sicherungsschutz für Haushaltglas (siehe
          oben).                                                    x   Undichtwerden der Randverbindungen von
                                                                        Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
       Daher sollten Eigentümer oder Mieter, die                   x   Beleuchtungskörper und Handspiegel;
          eine der Wohnungen in einem Mehrfami-
          lienhaus oder in einem Wohn- und Ge-                      x   Scheiben und Platten aus Glas oder
          schäftshaus bewohnen, für ihre Wohnung                        Kunststoff, die Bestandteil elektronischer
          zusätzlich die Glaspauschalversicherung                       Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kom-
          Haushalt abschließen.                                         munikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme
      Versicherte Gefahren und Schäden                                  von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
       Die Zerstörung oder Beschädigung durch                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Bruch der versicherten Sachen.
      Versicherte Kosten                                            Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
       Versichert sind die infolge eines Versiche-                 Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
          rungsfalls notwendigen und tatsächlich                    In jedem Fall vom Versicherungsschutz
          angefallenen Kosten für das vorläufige Ver-               ausgeschlossen sind zum Beispiel:
          schließen von Öffnungen (Notverschalung-                  !   Krieg;
          en, Notverglasungen);
                                                                    !   Innere Unruhen;
       das Abfahren von versicherten Sachen zum                    !   Kernenergie;
          nächsten Ablagerungsplatz und für die
          Entsorgung (Entsorgungskosten);                           !   Beschädigungen von Oberflächen oder Kan-
                                                                        ten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche).

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Glasversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Fassung September 2023 / 73-310-0923
Seite 2 von 2


      Wo bin ich versichert?

       Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
           Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Ver-
           sicherungsortes.

      Welche Verpflichtungen habe ich?

          Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
          Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
          Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
          Zeigen Sie uns jeden Schadensfall unverzüglich an.
          Sie sind verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
           wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

       Wann und wie zahle ich?

       Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann
       unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen,
       ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
       jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto
       einzuziehen.

       Wann beginnt und endet die Deckung?

       Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie
       den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz
       gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen
       Beitrag gezahlt haben.
       Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils
       ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

       Wie kann ich den Vertrag kündigen?

       Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres
       kündigen. Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief zuschicken (das muss
       spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
       Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich.

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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)

1. Identität und ladungsfähige Anschrift des                     5. Zusätzlich anfallende Kosten
   Versicherers
                                                                    Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden
   SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG                 keine weiteren Gebühren und Kosten erhoben.

   Anschrift:                                                       Im Falle des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe
   Löwentorstraße 65                                                von 5 Euro (Kfz-Versicherung: 3 Euro) verlangen. Sollte es
   70376 Stuttgart                                                  zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen
                                                                    weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forde-
   Sitz:                                                            rungsbetrag.
   Stuttgart, Deutschland
   Registergericht Stuttgart                                        Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für ei-
   HRB 16264                                                        nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in
   UST-ID-Nr.: DE 811 687 678                                       Rechnung gestellt werden.

   Vorstand:                                                     6. Zahlung und Erfüllung
   Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender
   Ralph Eisenhauer                                                 Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig von dem
   Michael Meiers                                                   Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach dem
   Roland Oppermann                                                 Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
   Markus Reinhard                                                  angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
   Dr. Thorsten Wittmann                                            Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
                                                                    vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
   Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antrags-         unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
   formular entnehmen.
                                                                    Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und                     rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der
   zuständige Aufsichtsbehörde                                      erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
                                                                    Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb
   der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der        Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die ers-
   Rückversicherung.                                                te Rate als erster Beitrag.

   Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für            Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der
   Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108,         jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als
   53117 Bonn.                                                      rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein
                                                                    oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums be-
3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertra-                    wirkt ist.
   ges
                                                                 7. Zustandekommen des Vertrages
   Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages
   bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Be-             Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren
   sonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterun-             Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zusen-
   gen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf        dung des Versicherungsscheins oder einer anderen Erklä-
   Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen        rung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag
   Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik               annimmt.
   Deutschland.
                                                                    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
   Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss         schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie
   an diese Vertragsinformationen.                                  mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe
                                                                    Punkt 6.).
   Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
   Leistung des Versicherers geregelt.

4. Gesamtpreis der Versicherung

   Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der ge-
   wünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Produkt-
   informationsblatt, dem Versicherungsvorschlag oder dem
   Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versi-
   cherungsteuer enthalten.

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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
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8. Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1 - Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen

- der Versicherungsschein,
- die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
  diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
- diese Belehrung,
- das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
- und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

SV SparkassenVersicherung
Gebäudeversicherung AG
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf
an folgende Faxnummer zu richten:
0711 898-109
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf
an folgende Adresse zu richten:
service@sparkassenversicherung.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang
des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer
in diesem Fall einbehalten.

Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgendermaßen bestimmen:
Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten
Jahresbeitrags.

Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl der Tage an
denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des im Versicherungsschein genannten Halbjahres-, Vierteljahres-
bzw. Monatsbeitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider-
rufs, zu erstatten.

Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.


Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer voll-
ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über
Großrisiken im Sinne des § 210 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz.

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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
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Abschnitt 2 - Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten
im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:

Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen
   werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und
   die zugehörige Registernummer;

2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
   und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe-
   rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
   dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;

4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
   des Versicherers;

5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln aus
   zuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein ge-
   nauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises
   ermöglichen;
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern,
   Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
   Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-
   schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;

10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere
    Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs ein-
    schließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung
    durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
    Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;

12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
    Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
    rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen
    vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;

14. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
    zuständige Gericht;

15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
    sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit
    dieses Vertrags zu führen;

16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
    Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
    beschreiten, hiervon unberührt bleibt;

17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.


Ende der Widerrufsbelehrung

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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
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9. Laufzeit                                                         11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

   Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest abge-       Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend,
   schlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so verlän-        d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre-
   gert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und weiter        publik Deutschland.
   von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem
   jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner eine             Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist
   Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch, wenn für die          das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der
   erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger          Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt-
   als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungs-        gart zuständig.
   jahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar
   eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.                             Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts-
                                                                       bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in
   In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungs-            Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho-
   frist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ab-
                                                                       ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge-
   lauf.
                                                                       schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat.

   Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung
                                                                       Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder
   eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet
                                                                       der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge-
   der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlänge-             richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
   rung muss beantragt werden.
                                                                       geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen
                                                                       Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand
   In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungs-           gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
   vertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen
                                                                       Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-
   (z. B. Mofa) oder eine Versicherungsplakette (eKF) führen
                                                                       bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.
   muss, mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es ei-
   ner Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März
                                                                    12. Sprache
   bis Ende Februar des Folgejahres.
                                                                       Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informati-
   Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als
                                                                       onen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommu-
   drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des
                                                                       nikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in
   dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhal-            deutscher Sprache.
   tung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
                                                                    13. Außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle
10. Beendigung des Vertrages
                                                                       Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dem Versi-
   Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar-             cherungsombudsmann als allgemeine Schlichtungsstelle
   ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er              teil. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose,
   sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 9).      außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch
   Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraft-            nehmen und Ihre Beschwerde an den Versicherungsom-
   fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jewei-            budsmann richten. Es gilt die Verfahrensordnung des Ver-
   ligen Ablauf erklärt werden.                                        sicherungsombudsmanns. Unabhängig von einer Entschei-
                                                                       dung dieser Streitschlichtungsstelle steht Ihnen weiterhin
   Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in           der Weg zum Gericht offen. Den Versicherungsombuds-
   folgenden Fällen:                                                   mann können Sie über folgende Wege erreichen:

   -   für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag               Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632,
       (§ 38 VVG)                                                      10006 Berlin
   -   für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen
       (§ 40 VVG)                                                      Internet:   www.versicherungsombudsmann.de
   -   in der Sachversicherung für den Versicherer und den
       Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall               14. Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde
       (§ 92 VVG)
   -   in der Sachversicherung für den Versicherer und den             Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe-
       Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache                hörde wenden:
       (§ 96 VVG)
                                                                       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
   Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften              Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
   und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be-
   dingungswerken entnehmen.                                           E-Mail:     poststelle@bafin.de
                                                                       Internet    www.bafin.de

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis                                                       12.     Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des
                                                                                 Versicherungsfalls?
1.      Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut?                   13.     Was gilt für Ihre Repräsentanten?
2.      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                         14.     Was gilt bei mehreren Versicherern?
3.      Wie kann der Vertrag noch enden?                                 15.     Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
4.      Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?                 16.     Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
5.      Was gilt bei Ratenzahlung?
                                                                         17.     Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
6.      Was gilt für den Folgebeitrag?                                   18.     Versicherungsombudsmann
7.      Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?         19.     Versicherungsaufsicht
8.      Was gilt beim Lastschriftverfahren?
                                                                         20.     Welcher Gerichtsstand gilt?
9.      Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit?                 21.     Welches Recht gilt?
10.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
11.     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?

1.       Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut?                  Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün-
Unter dem Dach Ihrer PrivatSchutz-Versicherung können Sie mehrere        digung in Textform zugegangen ist.
Versicherungen (wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung und/oder       Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
eine Privathaftpflichtversicherung) abschließen. Bei diesen Versiche-    ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
rungen handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge.     Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag
Im Allgemeinen Teil sind übergreifende Themen geregelt. In den Be-       schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden
sonderen Bedingungen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie          Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss
die speziellen Regelungen zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese     uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
Regelungen werden noch ergänzt durch besondere Klauseln und              jahres zugegangen sein.
Vereinbarungen - diese finden Sie direkt im Versicherungsschein oder     Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege-
seinen Anlagen.                                                          lungen.
Der Allgemeine Teil zum PrivatSchutz gilt übergreifend für folgende
Versicherungen:                                                          3.       Wie kann der Vertrag noch enden?
- Wohngebäudeversicherung                                                3.1      Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Hausratversicherung                                                    Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den
- Glasversicherung                                                       Versicherungsvertrag in Textform kündigen. Abweichend hiervon ist in
- Privathaftpflichtversicherung                                          der Haftpflichtversicherung eine Kündigung nur möglich, wenn wir
- Tierhalterhaftpflichtversicherung                                      nach dem Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Freistel-
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung                         lung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung                                 Die Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen,
- Bootshaftpflichtversicherung                                           gerechnet ab dem Zeitpunkt
- Jagdhaftpflichtversicherung                                            - in der Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung oder dem
- Haftpflichtversicherung für Jungjägerkurse und -prüfungen                 E-BikeSchutz: zu dem die Verhandlungen über die Entschädigung
- Unfallversicherung                                                        abgeschlossen sind
- ExistenzSchutz                                                         - in der Haftpflichtversicherung: zu dem wir eine Schadenersatzzah-
- InternetSchutz                                                            lung geleistet oder einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
- E-BikeSchutz                                                              lehnt haben
- Schutzbrief SorglosLeben                                               - in der Unfallversicherung: zu dem wir eine Leistung erbracht oder Sie
- Schutzbrief SorglosWohnen                                                 gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung
- Bauhelferunfallversicherung                                               muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder -
- Bauherrenhaftpflichtversicherung                                          im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis,
- Bauleistungsversicherung                                                  Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein
                                                                         - im InternetSchutz, Schutzbrief-SorglosLeben oder Schutzbrief-
2.       Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                           SorglosWohnen: zu dem wir eine Leistung erbracht haben.
2.1      Beginn des Versicherungsschutzes                                Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über        wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem
die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder          späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi-
Einmalbeitrags und vorbehaltlich 2.2 zu dem im Versicherungsschein       cherungsjahres, wirksam wird.
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag       Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.                                     Ihnen wirksam.
Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf        3.2      Wegfall des versicherten Interesses
des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des           Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn           erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
(0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.           Für die Glasversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäu-
Für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt         deversicherung gilt:
zusätzlich:                                                              Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
Für Schäden durch Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau            endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des
beginnt der Versicherungsschutz bei Neuabschluss einer Versicherung      Risikos Kenntnis erlangen.
oder bei Einschluss der weiteren Elementargefahren in eine bestehen-     Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine
de Versicherung erst 14 Tage nach dem im Versicherungsschein oder        Hausratversicherung vereinbart ist, gilt
Nachtrag als Versicherungsbeginn bzw. Änderungstermin angegebe-          - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer-
nen Zeitpunkt. Dies gilt auch für eine möglicherweise zugesagte vor-        hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi-
läufige Deckung.                                                            cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in
Für den Baustein ExistenzSchutz der Unfallversicherung gelten die dort      eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit-
beschriebenen besonderen Wartezeiten.                                       oder Ferienwohnung.
2.2      Dauer und Ende des Vertrages                                    - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh-
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-        mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi-
schlossen.                                                                  ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der       nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02
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 diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt            entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
 wie der verstorbene Versicherungsnehmer.                                  verlangen.
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.        Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert,
                                                                           sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
4.        Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?                 der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem
4.1       Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                       Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-
Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen        ständen Kenntnis erlangt haben.
eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages           Unfallversicherung: Das "versicherte Interesse" ist gleichbedeutend mit
fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen            der versicherten Person.
Versicherungsbeginn.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster    8.       Was gilt beim Lastschriftverfahren?
Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.                      Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
4.2       Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                        Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge-
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son-      zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider-
dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz          sprechen.
erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in        Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge-
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein       zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ-
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,           ge per Rechnung anzufordern.
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
haben.                                                                     9.        Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit?
                                                                           9.1       Diese Regelung gilt für folgende PrivatSchutz-Versicherungen:
5.       Was gilt bei Ratenzahlung?                                        - Wohngebäudeversicherung (Top-Deckung)
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch      - Hausratversicherung (Top-Deckung)
ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig,       - Glasversicherung
wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir      - Privathaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.                       - Tierhalterhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
                                                                           - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
6.        Was gilt für den Folgebeitrag?                                   - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am        - Bootshaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung        - Jagdhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in       - Unfallversicherung (Top-Deckung)
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.                        - ExistenzSchutz
                                                                           - InternetSchutz
7.         Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?        - E-BikeSchutz
7.1        Allgemeiner Grundsatz                                           - Schutzbrief SorglosLeben
Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der      - Schutzbrief SorglosWohnen
Versicherungsperiode steht uns - soweit nicht etwas anderes bestimmt       9.2       Werden Sie unfreiwillig arbeitslos, befreien wir Sie für einen
ist - für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrags zu,   Zeitraum von einem Jahr, von der Beitragszahlung für die unter Ziffer
der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestan-        9.1 genannten Verträge. Erstattet wird der Jahresbeitrag, der zum
den hat.                                                                   Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit, gilt.
Fällt das versicherte Interesse (in der Unfallversicherung und im          Die Befreiung von der Beitragszahlung setzt voraus, dass Sie vor Ein-
Schutzbrief SorglosLeben: die versicherte Person) nach dem Beginn          tritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen in
der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten bean-       einem sozialversicherungspflichtigen und bei Beginn des Versiche-
spruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt            rungsvertrages ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis
beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-        standen. Kurzarbeit führt nicht zu einem Anspruch auf Leistung.
nis erlangt haben.                                                         Eine geringfügige Beschäftigung gilt nicht als sozialversicherungs-
7.2        Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech-   pflichtiges Arbeitsverhältnis.
tung und fehlendem versicherten Interesse                                  9.3       Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung
7.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von         der Agentur für Arbeit und durch das Kündigungsschreiben des Arbeit-
14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang         gebers nachzuweisen.
des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Vorausset-
zung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die      10.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hinge-          Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist, sind die für uns be-
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor          stimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis
Ende der Widerrufsfrist beginnt.                                           betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform
Ist diese Belehrung unterblieben, haben wir zusätzlich den für das         abzugeben.
erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht,
wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch ge-           11.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
nommen haben.                                                              11.1     Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Ge-
7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns             fahrumständen
beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsan-           Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be-
nahme in Textform gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns       kannte Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform ge-
der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.              fragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns beendet, weil     mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden      Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
sind, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                    tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Fragen
7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung von uns            im Sinne des Satzes 1 stellen.
wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum      11.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.                                 11.2.1 Vertragsänderung
7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das       Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder      bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag zu
wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter-    anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingun-
nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht        gen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer
                                                                           von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02
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Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe-                14.       Was gilt bei mehreren Versicherern?
standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um            14.1      Anzeigepflicht
mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht         Versichern Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe
angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines           Gefahr, so sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüg-
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist            lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der
kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf        Versicherungsumfang anzugeben.
Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.                                             14.2      Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
11.2.2 Rücktritt und Leistungsfreiheit                                       Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1, können wir vom Vertrag      wir unter den in § 28 Versicherungsvertragsgesetz beschriebenen
zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätz-       Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder
lich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unser      teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor
Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den            Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung
Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder         erlangt haben.
anderen Bedingungen abgeschlossen hätten.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so sind wir nicht    15.      Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verlet-    15.1     Rechte aus dem Vertrag
zung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für        Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag im
den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die       eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.        ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und
Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis-    nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versi-
tung verpflichtet.                                                           cherte den Versicherungsschein besitzt.
11.2.3 Kündigung                                                             15.2     Zahlung der Entschädigung
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1 leicht fahrlässig oder       Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver-
schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von           langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der
einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kennt-         Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-
nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedin-           mung verlangen.
gungen abgeschlossen.
11.2.4 Ausschluss unserer Rechte                                             16.      Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi-             Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
gung sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten             Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten.                         des Bürgerlichen Gesetzbuches.
11.2.5 Anfechtung                                                            Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,            worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
bleibt unberührt.                                                            gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Text-
11.3     Frist für die Ausübung unserer Rechte                               form zugeht.
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung
müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und             17.      Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur        17.1     Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den bedingungs-
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb                gemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbst-
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist           behalt. Treffen mehrere Selbstbehalte zusammen, so gilt allein der
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-          betragsmäßig höchste Selbstbehalt.
gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils        17.2     Ist unsere Leistung auf eine Höchstentschädigung begrenzt,
geltend gemachte Recht begründen.                                            so wird vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechne-
11.4     Rechtsfolgenhinweis                                                 ten Betrag erst ein eventueller Selbstbehalt abgezogen und daraus
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung             maximal die Höchstentschädigung bezahlt.
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen            18.      Versicherungsombudsmann
haben.                                                                       Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden
11.5     Ihr Vertreter                                                       sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind          gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die          mann für Versicherungen wenden.
Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen       Versicherungsombudsmann e.V.
zu berücksichtigen.                                                          Postfach 08 06 32
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder       10006 Berlin
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem             E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.       Internet: www.versicherungsombudsmann.de
11.6     Erlöschen unserer Rechte                                            Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deut-
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi-             schen Telefonnetz)
gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten   Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter     verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Es gilt die
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.                Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                             Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
12.     Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versi-          per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
        cherungsfalls?                                                       auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wen-
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über     den. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche-
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von             rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.                         per E-Mail an uns wenden: service@sparkassenversicherung.de

13.    Was gilt für Ihre Repräsentanten?                                     19.     Versicherungsaufsicht
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten          Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungs-
zurechnen lassen.                                                            verschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich
                                                                             auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-

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ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-      Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
dienstleistungsaufsicht.                                                  aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben. In diesen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                   Fällen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
Sektor Versicherungsaufsicht                                              20.2     Klagen gegen Sie
Graurheindorfer Straße 108                                                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
53117 Bonn                                                                mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in
E-Mail: poststelle@bafin.de                                               dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er-
Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550                                   mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne   Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                           Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                          reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli-
20.     Welcher Gerichtsstand gilt?                                       cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In
20.1    Klagen gegen uns                                                  diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-        Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten
mittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO)      gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, Ihren         21.     Welches Recht gilt?
gewöhnlichen Aufenthalt haben.                                            Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht
Das Gericht Ihres Wohnsitzes oder - in Ermangelung desselben - Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts ist dann nicht zuständig, wenn Sie nach

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis                                                         10.     Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst
1.      Welche Gefahren und Schäden sind versichert?                               werden?
2.      Wie sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung            11.     Was gilt bei Wohnungswechsel?
        durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeuge       12.     Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei
        und ähnliches versichert?                                                  Unterversicherung?
3.      Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche        13.     Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
        weiteren Einschlüsse gibt es?                                      14.     Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?
4.      Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?                  15.     Welche Bestimmungen gelten für das
5.      Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?                         Sachverständigenverfahren?
6.      Wie sind weitere Elementargefahren versichert?                     16.     Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?
7.      Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der        17.     Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
        Versicherungsschutz?                                               18.     Was gilt bei Gefahrerhöhung?
8.      Was gilt für die Außenversicherung?                                19.     Wie gehen Ersatzansprüchen über?
9.      Welche Kosten sind versichert?

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-           plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-         des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo-
AT).                                                                       sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen
                                                                           seiner Wandung nicht erforderlich.
1.       Welche Gefahren und Schäden sind versichert?                      Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und
1.1      Versicherungsfall                                                 Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch                geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung bei der in der Regel kein
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder       Explosionsknall entsteht.
   Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,          Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub            Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru-
   oder den Versuch einer solchen Tat,                                     ckes.
- Leitungswasser,                                                          2.1.4 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte
- Sturm, Hagel,                                                            Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
soweit zusätzlich vereinbart:                                              oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden-
- Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee-          kommen.
   druck, Lawinen und Vulkanausbruch                                       2.2      Nicht versicherte Schäden
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom-            Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde -
men.                                                                       ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
1.2      Ausschlüsse Krieg und Kernenergie                                 2.2.1 Schäden durch Erdbeben;
1.2.1 Ausschluss Krieg                                                     2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-       Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an
chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-     Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre-
krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.                tenden Gasdruck entstehen;
1.2.2 Ausschluss Kernenergie                                               2.2.3 Glühbirnen und Leuchtröhren, sofern diese allein vom Schaden
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-       betroffen sind.
chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder          2.2.4 Sengschäden
radioaktive Substanzen.                                                    Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese
                                                                           Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
2.       Wie sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspan-
         nung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luft-         3.        Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert?
         fahrzeuge und ähnliches versichert?                                         Welche weiteren Einschlüsse gibt es?
2.1      Versicherte Gefahren und Schäden                                  Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-
Wir leisten wie folgt Entschädigung:                                       gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder
2.1.1 Brand                                                                beschädigt werden.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-           3.1       Einbruchdiebstahl
standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus-     Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
zubreiten vermag.                                                          3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie       eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer
einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen               dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher
Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies        Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen
gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme         bestimmten Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs-
erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.                              sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte
2.1.2 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz                             Sachen abhandengekommen sind;
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte    3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder
Sachen.                                                                    falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung,          zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann
Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige        bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom-
atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein-      men sind;
richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert,       3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen
soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und soweit der Blitz oder die      entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort
sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von          verborgen gehalten hatte;
3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann.                  3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri-
Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi-       scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder
cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.                        3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal-
2.1.3 Explosion, Verpuffung, Implosion                                     ten;
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder             3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des
Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.                    Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor,   Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt
wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein        oder dort ein Behältnis öffnet;

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3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel             - der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen-
eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes -         oder Solarheizungsanlagen,
durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie      - von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch              sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder
fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten.                                  vergleichbaren Anlagen sind.
3.2        Vandalismus nach einem Einbruch                                 4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal-
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine         lationen:
der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche-     - Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser-
rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder           und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so-
beschädigt.                                                                   wie deren Anschlussschläuche,
3.3        Raub                                                            - Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm-
3.3.1 Raub liegt vor, wenn                                                    wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So-
3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand                 larheizungsanlagen.
gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt         Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich
nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss-          der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach
ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-          gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes
stahl);                                                                    vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte
3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen             (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht       4.2      Nässeschäden
wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche-        Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim-
rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die        mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt
Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll;                           werden oder abhandenkommen.
3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr              Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und
körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines            Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem
Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie      Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser-
beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch       führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei-
Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.                                   zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus
3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der        Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und
Wohnung anwesend sind.                                                     Aquarien ausgetreten sein.
3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe          Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden,         Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser
es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche-         gleich.
rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden.             4.3      Nicht versicherte Schäden
3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb-       4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange-           Schäden durch
stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen.                          - Plansch- oder Reinigungswasser,
3.4        Fahrraddiebsstahl                                               - Schwamm,
Soweit Fahrraddiebstahl gesondert als mitversichert vereinbart worden      - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
ist, gilt:                                                                 - Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem-
3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche-             mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa-
rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter-      chen hervorgerufenen Rückstau,
stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter     - Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2
den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb-                den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat,
stahl.                                                                     - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen
3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad-                 eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa-
schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe-           raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser-
gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem                lösch- oder Berieselungsanlage,
Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten        - Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen
nicht als eigenständige Schlösser.                                            Behältnissen.
3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall                             4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden
3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den         - an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und
Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä-           an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise       - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass
zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können              Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei-
tig nachweisen können.                                                     5.       Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?
3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen        5.1      Versicherte Gefahren und Schäden
und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht          Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder
innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei-       beschädigt werden oder abhandenkommen
geschafft wurde.                                                           5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels
3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß-         auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung             Sachen befinden;
berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.                    5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder
3.4.5 Es gilt die vereinbarte Höchstentschädigung.                         andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in
                                                                           denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
4.      Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?                  5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten
4.1     Bruchschäden                                                       Sachen;
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi-      5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels
cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für       auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in
innerhalb von Gebäuden eintretende                                         denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren                    5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver-          andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten
   bundenen Schläuchen,                                                    Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden,
                                                                           baulich verbunden sind.

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5.2      Sturm                                                             6.8      Vulkanausbruch
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-            Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der
stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63                  Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem
km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so   Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass                   6.9      Nicht versicherte Schäden
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä-            6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-
  den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-           chen - Schäden durch
  standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass                  - Sturmflut;
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in           - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
  dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm           ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere
  entstanden sein kann.                                                      Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-
5.3      Hagel                                                               gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar-
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.          stellen;
5.4      Nicht versicherte Schäden                                         - Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr.
5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen          6.1);
Schäden durch                                                              - Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder
- Sturmflut;                                                                 Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht               gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben
  ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere                 ausgelöst wurden;
  Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-        - Trockenheit oder Austrocknung;
  gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;                 - Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer
- Schneedruck, Lawinen.                                                      Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin-
5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an                         gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun-
- Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die           reinigungen).
  noch nicht bezugsfertig sind.                                            6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1           - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die
  versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich           noch nicht bezugsfertig sind;
  die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,          - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1
  wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.                          versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich
                                                                             die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,
6.        Wie sind weitere Elementargefahren versichert?                     wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.
Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur-         6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio-
gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh-         nen gelten als deren unmittelbare Folge.
ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
6.1       Überschwemmung                                                   7.       Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt
Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und                       der Versicherungsschutz?
Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von             7.1      Beschreibung des Versicherungsumfangs
Oberflächenwasser durch                                                    Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein
6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)             bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines
Gewässern                                                                  eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles
6.1.2 Witterungsniederschläge,                                             aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem
6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von            Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird
6.1.1 oder 6.1.2.                                                          oder abhandenkommt, ist versichert.
6.2       Rückstau                                                         Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen         ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit
(stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder-         dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in              7.2      Definitionen
dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen         7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur
Einrichtungen, unmittelbar austritt.                                       privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
6.3       Erdbeben                                                         7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die           Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren-
durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und            zen (siehe Nr. 13).
wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er-        7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd-       7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel
beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass                          und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung            Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die
   des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu-         Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung
   stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich-        ist von Ihnen nachzuweisen;
   tet hat oder                                                            7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten           -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude
   Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.                     gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die
6.4       Erdfall                                                          Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen      7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus-
Hohlräumen.                                                                schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf
6.5       Erdrutsch                                                        dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge-         7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf
steins- oder Erdmassen.                                                    dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh-
6.6       Schneedruck                                                      nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben;
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas-          7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es
sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi-       sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt
cherten Sachen.                                                            (siehe Nr. 7.4.5);
6.7       Lawinen                                                          7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen            Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.

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7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer        Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen
Motoren sowie Surfgeräte;                                                  sozialen oder ökologischen Jahrs.
7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;       8.3      Einbruchdiebstahl
7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ-         Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten
lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher     Voraussetzungen erfüllt sein.
Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkol-           8.4      Raub
lektionen sind hiervon ausgeschlossen;                                     Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen
7.2.3.10 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh-     Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil
nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).      eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an
7.3      Versicherungsort                                                  Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh-           Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
nung. Zur Wohnung gehören                                                  leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf
7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine                 mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des
selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ-        Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-      8.5      Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren
den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die             Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch
ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören           weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur
nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh-      innerhalb von Gebäuden.
nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung);                8.6      Entschädigungsgrenzen
7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende           8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung
Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in           beträgt 65 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 10 % der
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge-            Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch
nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des               10.000 EUR je Versicherungsfall.
Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;                8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi-
7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem              gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln).
Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene
Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf   9.        Welche Kosten sind versichert?
dem sich die versicherte Wohnung befindet.                                 9.1       Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der               Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi-        9.1.1 Aufräumungskosten
us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von            für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und
Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-        den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen
son genutzt werden.                                                        zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
7.4      Nicht versicherte Sachen                                          9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten,
Nicht zum Hausrat gehören                                                  die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder
7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge-        Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän-
nannt;                                                                     dert oder geschützt werden müssen.
7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser            9.2       Hotelkosten
die Gefahr trägt.                                                          Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder           Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten
in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt          (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh-
werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im          nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen
Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom         bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem
Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;                                        Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs-
7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren          tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf
Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt;              100 EUR begrenzt.
7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-            9.3       Transport- und Lagerkosten
rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter   Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Nr. 7.2.3 genannt;                                                         Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn
7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es            die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in
sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas-        einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage-
sen;                                                                       rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder
7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-        benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung
rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze,           wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).            9.4       Weitere Kosten
7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine             Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch       9.4.1 Schlossänderungskosten
gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter           für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der
Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im          Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
Versicherungsvertrag vereinbart ist.                                       Versicherungsfall abhandengekommen sind.
                                                                           9.4.2 Bewachungskosten
8.       Was gilt für die Außenversicherung?                               für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe-
8.1      Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung                   wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus-     keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem
licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch           Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige
dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend      Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer
außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als          von 48 Stunden.
drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.                               9.4.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
8.2      Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung                die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende          Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda-
Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so      lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus-        9.4.4 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen-
stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen       anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be-
                                                                           findlichen Wohnungen.

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9.4.5 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter          nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be-
Sachen.                                                                   steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
9.5     Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten                    11.3     Umzug ins Ausland
Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen      Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül-         land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung
len.                                                                      über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt
                                                                          spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
10.      Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag              11.4     Anzeige der neuen Wohnung
         angepasst werden?                                                11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn
10.1     Versicherungswert                                                des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe-          Quadratmetern anzuzeigen.
rechnung.                                                                 11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen
10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen        vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche-
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                   rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese
10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und            Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol-
Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder-   gen eintreten.
beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.                       11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche
10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt           oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht
nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie         entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).                                 11.5     Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte              11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung
Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden       gültigen Tarifbestimmungen.
bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge        11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei-
berücksichtigt.                                                           tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den
10.2     Versicherungssumme                                               Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach
10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum-           Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen
me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag         Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä-
und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum-         ren.
me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.                          11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der
10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme;             bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-
der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt.                    spruchen.
10.3     Anpassung des Beitragssatzes                                     11.6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä-             11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe-
chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag          wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung
berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern             zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh-
sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem          nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung
Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge-          des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona-
brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht         ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex          Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh-
für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem         nung.
davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom          11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei
Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent-        einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung
lichte Index.                                                             aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh-
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem       nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt
Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä-         bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum
chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue       Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe-
Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge-           gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs-
rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs-          schutz für die neue Wohnung.
leistung auf volle 500 EUR aufgerundet.                                   11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2
10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä-           entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs-
digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.                       ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt
10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die         der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text-        11.7     Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige         Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und
Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.                        Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort
In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung (Nr.        gemeldet sind.
12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird bei
einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versiche-       12.       Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un-
rungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag                    terversicherung?
gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf-       12.1      Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre.        12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche-
                                                                          rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs-
11.     Was gilt bei Wohnungswechsel?                                     falls.
11.1    Umzug in eine neue Wohnung                                        12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei
Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue       Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur
Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden              nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi-
Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der             cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche-
bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs-           rungsfalles.
beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi-       Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht
cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.              beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar
11.2    Mehrere Wohnungen                                                 (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch
Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche-         Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh-        12.2      Restwerte
                                                                          Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet.

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12.3     Mehrwertsteuer                                                   13.      Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab-       13.1     Definitionen
zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer        13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind
tatsächlich nicht gezahlt haben.                                          13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt      13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie-
12.3.1 entsprechend.                                                      re,
12.4     Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung                     13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und
Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte          Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche-    13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge-
rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt-        genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und
entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.            Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber,
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83                13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit
Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden           Ausnahme von Möbelstücken.
sind, werden unbegrenzt ersetzt.                                          13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits-
Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte        behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü-
Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi-       tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle.
gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden      Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene
versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 % der Versi-    Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem
cherungssumme ersetzt.                                                    tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas-
12.5     Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung              senVersicherung vorhanden sein müssen.
12.5.1 Sofern vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi-       Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von
cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung,           200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vor-
sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben           schriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand
Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. Im Wohn-        oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
flächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversiche-          13.2     Entschädigungsgrenzen
rungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späteren        13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 130 EUR
Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsächli-           je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der
chen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht.        Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere
Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses           Entschädigung kann vereinbart werden.
und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche             13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum
zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusliche Arbeitszim-          Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und
mer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die Sie zur          verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden
Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten oder Bürotä-       haben, beträgt je Versicherungsfall:
tigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei) nutzen.            13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah-
Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten           me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger-       1.500 EUR;
wohnung/Zweifamilienhaus).                                                13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa-
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras-       piere 1.000 EUR;
sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei-         13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar-
cher und Bodenräume.                                                      ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche-        20.000 EUR.
rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen
Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern           14.      Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?
zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung      14.1     Fälligkeit der Entschädigung
anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.           Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde
Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.       und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen
12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche-          Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung
rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der          beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver-     14.2     Verzinsung
sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw.        Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund
dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in   eine weitergehende Zinspflicht besteht:
dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach          14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo-
folgender Berechnungsformel gekürzt:                                      nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs-        Schadens zu verzinsen.
summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung        14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis-
anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.           zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens
Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.       jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un-         14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo-          14.3     Hemmung
raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen.             Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum
Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw.            nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent-
Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell)               schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas-      14.4     Aufschiebung der Zahlung
sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu      Wir können die Zahlung aufschieben, solange
zwei Monate nach Umzugsbeginn.                                            - Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
12.6     Versicherte Kosten                                               - ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten              Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch
(siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter        läuft.
Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr.       15.     Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen-
9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha-                     verfahren?
denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr.    15.1    Feststellung der Schadenhöhe
12.5 entsprechend.                                                        Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die
                                                                          Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt

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wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-        16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache
sam vereinbaren.                                                           zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt
15.2     Weitere Feststellungen                                            worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere          ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä-
Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.                    digung zurückzahlen.
15.3     Verfahren vor Feststellung                                        Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
Für das Sachverständigenverfahren gilt:                                    einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die
15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver-         Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu
ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann       lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den
die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in          Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä-
Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird        digung entspricht.
der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach            16.4      Beschädigte Sachen
Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei       Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die
durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las-          bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch
sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen.     dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr.
15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer         16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben.
Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen          16.5      Gleichstellung
sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer       Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die
Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.        Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
15.4     Feststellung                                                      16.6      Übertragung der Rechte
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:                  Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so
- ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä-           müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte
  digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver-        übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
  trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des             16.7      Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
  Versicherungsfalls;                                                      Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;                    worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;                        das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä-
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;                   digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen           aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
  unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi-
  cherungsverzicht gegeben ist.                                            17.       Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
15.5     Verfahren nach Feststellung                                       17.1      Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien       17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor
gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei-       Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:
nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser            - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch         vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und              - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei-
übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest-       ten.
stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für          17.1.2 Sicherheitsvorschriften
Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass       Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie
sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf-         - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü-
grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä-         gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und
digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch         Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen       - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen
die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.        und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen.
15.6     Kosten                                                              Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten      wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund-
ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par-            stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück-
teien je zur Hälfte.                                                         stausicherungen funktionsbereit zu halten.
15.7     Obliegenheiten                                                    17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten             heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül-
nicht berührt.                                                             len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
                                                                           Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
16.        Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?                   Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass
16.1       Anzeigepflicht                                                  Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie           haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset-
oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags-            zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei.
partner in Textform anzuzeigen.                                            17.2      Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
16.2       Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung                      17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker-              - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden          zu sorgen;
ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns     - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt
die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern-           haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo-
falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.         nisch - anzuzeigen;
16.3       Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung                     - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe-
16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache                   nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um-
zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller          stände dies gestatten;
Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die        - unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für
Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu             Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-
stellen.                                                                     trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie
Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang            nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem       - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg-
Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über.                         lich der Polizei anzuzeigen;

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- uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge-           - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder
  kommenen Sachen einzureichen;                                                 über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe-
- das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel-          wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
  le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind.            Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech-
  Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll-               tigte volljährige Person darin aufhält,
  ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten          - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge-
  Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren;                     brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs-
- soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in              wechsel (siehe Nr. 11).
  Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls        18.4      Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns
  oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie          18.4.1 Unser Kündigungsrecht
  jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über              Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver-
  den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                         trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder
- von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen          grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder
  billigerweise zugemutet werden kann;                                       grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf
- für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige             einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von
  aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren               einem Monat kündigen.
  einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere            Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr.
  abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden               18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
  unverzüglich sperren zu lassen.                                            von einem Monat kündigen.
17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten        18.4.2 Vertragsänderung
zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu           Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um-         eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
ständen möglich ist.                                                         verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
17.3     Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet-         Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als
zung                                                                         10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so
17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2           können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob   Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere         haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul-        18.5      Erlöschen unserer Rechte
dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben        Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4
Sie zu beweisen.                                                             erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt-
17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind         nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand
wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die        wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-        18.6      Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung
lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang        18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so
unserer Leistungspflicht ursächlich ist.                                     sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr.
17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-        18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob
hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann             fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu
vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte      kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor-
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.              liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
                                                                             18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir
18.      Was gilt bei Gefahrerhöhung?                                        für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
18.1     Begriff der Gefahrerhöhung                                          Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein
18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver-            müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt
tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert             haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr.
werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße-         18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be-
rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme              stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns
wahrscheinlicher wird.                                                       die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur -              18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem          - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für
wir vor Vertragsschluss gefragt haben.                                          den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs-
18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich           pflicht war oder
die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als            - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse-
mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem         re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf-          - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
gestellt wird.                                                                  eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
18.2     Ihre Pflichten                                                         verlangen.
18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere
vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren               19.      Wie gehen Ersatzansprüchen über?
Vornahme durch einen Dritten gestatten.                                      19.1     Übergang von Ersatzansprüchen
18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige             Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet                    Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über-
haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.                        gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet
18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung          sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des
unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich            Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht
anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.                        geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden
18.3     Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung                                    vorsätzlich verursacht.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe-             19.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
sondere dann vorliegen, wenn                                                 Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
- sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt          spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
  haben,                                                                     Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs
- sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand          auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit-
  ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,                             zuwirken.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis
(SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921
Seite 9 von 9

Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von
dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
tragen Sie.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis                                                        10.     Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst
                                                                                  werden?
1.      Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
                                                                          11.     Was gilt bei Wohnungswechsel?
2.      Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden,             12.     Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei
        Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung,             Unterversicherung?
        Implosion und Luftfahrzeuge versichert?
                                                                          13.     Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
3.      Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche       14.     Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?
        weiteren Einschlüsse gibt es?                                     15.     Welche Bestimmungen gelten für das
4.      Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?
                                                                                  Sachverständigenverfahren?
5.      Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?                16.     Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?
6.      Wie sind weitere Elementargefahren versichert?                    17.     Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
7.      Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der
                                                                          18.     Was gilt bei Gefahrerhöhung?
        Versicherungsschutz?                                              19.     Wie gehen Ersatzansprüchen über?
8.      Was gilt für die Außenversicherung?
9.      Welche Kosten sind versichert?

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-          in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-        werden kann.
AT).                                                                      Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi-
                                                                          cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
1.       Welche Gefahren und Schäden sind versichert?                     2.1.4 Explosion, Verpuffung, Implosion
1.1      Versicherungsfall                                                Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch               Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder      Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor,
   Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,         wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub           plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
   oder den Versuch einer solchen Tat,                                    des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo-
- Leitungswasser,                                                         sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen
- Sturm, Hagel,                                                           seiner Wandung nicht erforderlich.
soweit zusätzlich vereinbart:                                             Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und
- Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee-         Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur
   druck, Lawinen und Vulkanausbruch                                      geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung bei der in der Regel kein
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom-           Explosionsknall entsteht.
men.                                                                      Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines
1.2      Ausschlüsse Krieg und Kernenergie                                Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru-
1.2.1 Ausschluss Krieg                                                    ckes.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-      2.1.5 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte
chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-    Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.               oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden-
1.2.2 Ausschluss Kernenergie                                              kommen.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-      2.2      Nicht versicherte Schäden
chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder         Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde -
radioaktive Substanzen.                                                   ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
                                                                          2.2.1 Schäden durch Erdbeben;
2.       Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden,            2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im
         Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuf-        Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an
         fung, Implosion und Luftfahrzeuge versichert?                    Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre-
2.1      Versicherte Gefahren und Schäden                                 tenden Gasdruck entstehen;
Wir leisten wie folgt Entschädigung:                                      2.2.3 Glühbirnen, Leuchtröhren und sonstige Leuchtmittel, sofern
2.1.1 Brand                                                               diese allein vom Schaden betroffen sind.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-          2.2.4 Sengschäden
standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus-    Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese
zubreiten vermag.                                                         Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie
einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen              3.        Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert?
Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies                 Welche weiteren Einschlüsse gibt es?
gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme        Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-
erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.                             gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder
2.1.2 Sengschäden                                                         beschädigt werden.
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch          3.1       Einbruchdiebstahl
Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind             Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte            3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels
Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer-         eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer
den.                                                                      dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher
Die Höchstentschädigung für Schäden durch Sengschäden beträgt             Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen
10.000 EUR je Versicherungsfall.                                          bestimmter Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs-
2.1.3 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz                            sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte   Sachen abhandengekommen sind;
Sachen.                                                                   3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung,         falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es
Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige       zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann
atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein-     bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom-
richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert,      men sind;
soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort
(SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921
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3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen                  3.5       Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche
entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort         Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund-
verborgen gehalten hatte;                                                  stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch
3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri-            Diebstahl versichert.
scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder     Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B.
3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal-       Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ-
ten;                                                                       lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden.
3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des     Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.
Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß           Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und
Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt     Ledersachen.
oder dort ein Behältnis öffnet;                                            3.6       Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel             3.6.1 Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, die
eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes -      Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-
durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie      son gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn Sie sich
noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch              vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb Euro-
fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten.                                  pas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
3.2      Vandalismus nach einem Einbruch                                   der Europäischen Union gehören, durch Aufbrechen verschlossener
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine         Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei
der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche-     diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen
rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder        steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungs-
beschädigt.                                                                mäßigen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen
3.3      Raub                                                              oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich.
3.3.1 Raub liegt vor, wenn                                                 3.6.2 Für optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie
3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand              (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) und für Ledersa-
gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt         chen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sich diese Sachen
nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss-          entweder in einem geschlossenen Bereich des Kfz (z. B. Kofferraum)
ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-          befinden oder so platziert (z. B. unter dem Sitz) bzw. abgedeckt wur-
stahl);                                                                    den, dass sie von außen nicht sichtbar sind.
3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen             3.6.3 Keine Entschädigung wird geleistet für Bargeld, Scheck- und
lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht       Kreditkarten, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Pelze,
wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche-        Sparbücher, Sammlungen und Kunstgegenstände.
rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die        3.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungs-
Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll;                           fall.
3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr              3.7       Diebstahl aus Wohnmobilen
körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines            Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche-
Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie      rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in
beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch       ein Wohnmobil. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Wohnmo-
Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.                                   bil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Ver-
3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der        schluss, wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und
Wohnung anwesend sind.                                                     evtl. existierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden.
3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe          Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß
oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden,         Nr. 13.1.
es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche-         Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in den außer-
rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden.             europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb-       Union gehören.
stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange-           Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.
stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen.                          Diese Bestimmungen gelten analog für Wohnwagen, die sich nicht
3.4      Fahrraddiebstahl                                                  dauerhaft an einem Ort befinden. Befindet sich ein Wohnwagen länger
3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche-          als sechs Wochen an einem Ort, so gilt er als dauerhaft abgestellt.
rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter-   3.8       Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter     Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche-
den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb-             rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in
stahl.                                                                     eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. Versicherungsschutz
3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad-              besteht nur, wenn die Schiffskabine oder das Schlafwagenabteil ord-
schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe-        nungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Verschluss,
gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem             wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und evtl. exis-
Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten        tierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden.
nicht als eigenständige Schlösser.                                         Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß
3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall                             Nr. 13.1. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 EUR je Versiche-
3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den         rungsfall.
Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä-        3.9       Diebstahl versicherter Sachen vom Versicherungsgrundstück
der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise       3.9.1 Versicherte Sachen sind innerhalb der versicherten Wohnung
zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können           sowie auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt,
Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei-       gegen Schäden durch Diebstahl versichert.
tig nachweisen können.                                                     3.9.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen        - Geld, Scheck- und Kreditkarten
und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht          - optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B.
innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei-          Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte)
geschafft wurde.                                                           - Liegen- oder Sitzauflagen
3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß-         - Pelze und Ledersachen
gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung             - Pflanzen
berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.                    3.9.3 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs-
3.4.5 Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungs-            fall.
fall und kann durch gesonderte Vereinbarung erhöht werden.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort
(SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921
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3.10      Transportmittelunfall                                           - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass
Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen, die dadurch            Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
entstehen, dass Sie einen Unfall mit einem motorisierten Transportmit-
tel erleiden. Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versiche-        5.       Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?
rungsfall.                                                                5.1      Versicherte Gefahren und Schäden
3.11      Verlust von aufgegebenem Gepäck                                 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder
Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf      beschädigt werden oder abhandenkommen
einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur   5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels
Beförderung übergeben sind.                                               auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche         Sachen befinden;
gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten          5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder
geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen.               andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in
Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall.           denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
                                                                          5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten
4.        Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?               Sachen;
4.1       Bruchschäden                                                    5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi-     auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in
cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für      denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
innerhalb von Gebäuden eintretende                                        5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder
4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren                   andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver-         Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden,
   bundenen Schläuchen,                                                   baulich verbunden sind.
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen-            5.2      Sturm
   oder Solarheizungsanlagen,                                             Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen                               stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder        63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar,
vergleichbaren Anlagen sind.                                              so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass
4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal-         - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä-
lationen:                                                                    den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser-           standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
   und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so-       - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in
   wie deren Anschlussschläuche,                                             dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm-          entstanden sein kann.
   wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So-         5.3      Hagel
   larheizungsanlagen.                                                    Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich     5.4      Nicht versicherte Schäden
der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach              5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes       Schäden durch
vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte   - Sturmflut;
(tragend oder nicht tragend) nicht versichert.                            - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
4.2       Nässeschäden                                                       ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim-          Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-
mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt             gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
werden oder abhandenkommen.                                               - Schneedruck, Lawinen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und          5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an
Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem            - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die
Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser-            noch nicht bezugsfertig sind.
führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei-        - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1
zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus                versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich
Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und               die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,
Aquarien ausgetreten sein.                                                   wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser              6.      Wie sind weitere Elementargefahren versichert?
gleich.                                                                   Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur-
4.3       Nicht versicherte Schäden                                       gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh-
4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen       ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Schäden durch                                                             6.1     Überschwemmung
- Plansch- oder Reinigungswasser,                                         Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und
- Schwamm,                                                                Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,                         Oberflächenwasser durch
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem-            6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)
   mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa-         Gewässern,
   chen hervorgerufenen Rückstau,                                         6.1.2 Witterungsniederschläge,
- Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2   6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von
   den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat,                         6.1.1 oder 6.1.2.
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen          6.2     Rückstau
   eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa-        Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen
   raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser-          (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder-
   lösch- oder Berieselungsanlage,                                        schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen            dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen
   Behältnissen.                                                          Einrichtungen, unmittelbar austritt.
4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden                         6.3     Erdbeben
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und      Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die
   an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,      durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und

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wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er-       7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd-      7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel
beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass                         und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung           Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die
  des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu-         Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung
  stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich-        ist von Ihnen nachzuweisen;
  tet hat oder                                                            7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten          -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude
  Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.                     gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die
6.4       Erdfall                                                         Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen     7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus-
Hohlräumen.                                                               schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 7.1 dienen und sich
6.5       Erdrutsch                                                       auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge-        7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf
steins- oder Erdmassen.                                                   dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh-
6.6       Schneedruck                                                     nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben;
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas-         7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es
sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi-      sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt
cherten Sachen.                                                           (siehe Nr. 7.4.5);
6.7       Lawinen                                                         7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen           Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.              7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer
6.8       Vulkanausbruch                                                  Motoren sowie Surfgeräte;
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der      7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem          7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ-
Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.                           lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher
6.9       Nicht versicherte Schäden                                       Gemeinschaft lebenden Person dienen;
6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-        7.2.3.10 Handelswaren und Musterkollektionen sind bis zu einem
chen - Schäden durch                                                      Betrag von 1.000 EUR mitversichert;
- Sturmflut;                                                              7.2.3.11 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh-
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht            nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
  ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere              7.3      Versicherungsort
  Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-       Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh-
  gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar-          nung. Zur Wohnung gehören
  stellen;                                                                7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr.     selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ-
  6.1);                                                                   lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder   den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die
  Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies     ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören
  gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben       nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh-
  ausgelöst wurden;                                                       nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Trockenheit oder Austrocknung;                                          7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende
- Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer         Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in
  Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin-      häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge-
  gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun-         nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des
  reinigungen).                                                           Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an                      7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem
- Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die        Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene
  noch nicht bezugsfertig sind;                                           Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1          dem sich die versicherte Wohnung befindet.
  versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich        7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der
  die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,         Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi-
  wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.                       us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von
6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio-          Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-
nen gelten als deren unmittelbare Folge.                                  son genutzt werden.
                                                                          7.4      Nicht versicherte Sachen
7.       Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt          Nicht zum Hausrat gehören
         der Versicherungsschutz?                                         7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge-
7.1      Beschreibung des Versicherungsumfangs                            nannt;
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein          7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser
bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines       die Gefahr trägt.
eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls          Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder
aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem         in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt
Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird             werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im
oder abhandenkommt, ist versichert.                                       Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung         Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit        7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren
dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.        Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt;
7.2      Definitionen                                                     7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-
7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur             rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter
privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.                        Nr. 7.2.3 genannt;
7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.               7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren-          sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas-
zen (siehe Nr. 13).                                                       sen;

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7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-      9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten,
rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze,         die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder
Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).          Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän-
7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine           dert oder geschützt werden müssen.
Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch     9.2       Hotelkosten
gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter         Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im        Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten
Versicherungsvertrag vereinbart ist.                                     (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh-
                                                                         nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen
8.       Was gilt für die Außenversicherung?                             bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem
8.1      Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung                 Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs-
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus-   tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf
licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch         150 EUR begrenzt.
dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend    9.3       Transport- und Lagerkosten
außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als        Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.                             Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn
8.2      Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung              die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende        einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage-
Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so    rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder
lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus-      benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung
stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen     wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen       9.4       Weitere Kosten
sozialen oder ökologischen Jahrs.                                        Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
8.3      Einbruchdiebstahl                                               9.4.1 Schlossänderungskosten
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten      für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der
Voraussetzungen erfüllt sein.                                            Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
8.4      Raub                                                            Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen        9.4.2 Bewachungskosten
Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil      für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe-
eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an     wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen
Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an      keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem
Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft         Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige
leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf    Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer
mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des        von 72 Stunden.
Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.          9.4.3 Umzugskosten infolge eines Versicherungsfalls
8.5      Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren                      Wir ersetzen die notwendigen Kosten für einen Umzug innerhalb
Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch      Deutschlands, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versiche-
weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur           rungsfalls unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen
innerhalb von Gebäuden.                                                  bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höchstentschädigung be-
Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem         trägt 2.500 EUR je Versicherungsfall.
Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb        9.4.4 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert.                           die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den
Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B.        Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda-
Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ-   lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden.                             9.4.5 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen-
Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra-      anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be-
senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln.          findlichen Wohnungen.
Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä-     9.4.6 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter
schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und         Sachen.
Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln.                                    9.5       Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten
Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil-       Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen
lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen.                  Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül-
Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.          len.
8.6      Entschädigungsgrenzen                                           9.6       Reiserückholkosten
8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung            Brechen Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
beträgt 130 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der        Person aus Anlass eines unter diesen Versicherungsvertrag fallenden
Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch           entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls - mit einer Schadenhöhe
20.000 EUR je Versicherungsfall.                                         von mindestens 5.000 EUR - eine Urlaubsreise ab, werden die anfallen-
8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi-        den Transportkosten für die Rückkehr zum Versicherungsort bzw.
gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln).             Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückkehr zum Versicherungsort
8.7      Eigener Hausstand von Kindern                                   entstehen, unter folgenden Voraussetzungen ersetzt:
Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat   9.6.1 Als Urlaubsreise gilt jede Ihrer privat veranlassten Abwesenheit
des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus-         vom Versicherungsort von zusammenhängend mindestens vier Tagen
stands mitversichert. Abweichend von Nr. 13.2 ist die Entschädigung      bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen.
für Wertsachen auf 5.000 EUR begrenzt. Die Höchstentschädigung           9.6.2 Ihre Anwesenheit ist nach Eintritt des Versicherungsfalls am
beträgt 20.000 EUR je Versicherungsfall.                                 Schadenort erforderlich, um den Schaden festzustellen oder den Scha-
                                                                         den zu mindern. Dies ist nicht der Fall, wenn am Versicherungsort eine
9.       Welche Kosten sind versichert?                                  volljährige Person anwesend ist, die - eventuell nach Rücksprache mit
9.1      Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten                       Ihnen - zur Schadenfeststellung und zur Einleitung von erforderlich
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen         werdenden Schadenminderungsmaßnahmen in der Lage ist.
9.1.1 Aufräumungskosten                                                  9.6.3 Sie haben nach Unterrichtung über den Versicherungsfall
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und        Weisungen von uns einzuholen. Wir entscheiden, ob die Rückreise
den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen      erforderlich ist und welches Transportmittel benutzt werden darf.
zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.

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9.6.4 Transportkosten bzw. Mehrkosten werden für ein angemesse-             und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum-
nes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und           me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort ersetzt.                      10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme;
9.6.5 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur             der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt.
insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen           10.3     Anpassung des Beitragssatzes
(z. B. Reiserücktrittskosten-Versicherung) keine oder keine volle De-       10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä-
ckung innerhalb der Entschädigungsgrenzen erreicht wird (Subsidiari-        chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag
tät). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.      berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern
9.6.6 Eine Dienstreise wird einer Urlaubsreise gleichgestellt. Eine         sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem
Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen vorüber-         Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge-
gehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb            brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht
seiner Wohnung tätig ist                                                    in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex
9.6.7 Die Höchstentschädigung beträgt 7.500 EUR je Versicherungs-           für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem
fall.                                                                       davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom
9.7       Wasserverlust                                                     Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent-
Ersetzt werden die Kosten für den außerordentlichen Wasserverbrauch         lichte Index.
(Wassermehrkosten) infolge eines Versicherungsfalls. Die Höchstent-         Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem
schädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall.                          Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä-
9.8       Kosten für Wiederbeschaffung privater Computerdaten               chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue
Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung          Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge-
privater Computerdateien bzw. privater Computerdaten, die infolge           rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs-
eines Versicherungsfalls entstehen. Private Computerdateien bzw.            leistung auf volle 500 EUR aufgerundet.
private Computerdaten sind Informationen ausschließlich für den             10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä-
persönlichen Bereich.                                                       digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.
Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.               10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die
9.9       Kosten für Telefonmissbrauch                                      Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text-
Wir ersetzen Kosten durch den Telefonmissbrauch nach einem versi-           form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
cherten Einbruch, längstens für die Dauer von 24 Stunden. Die Höchst-       Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
entschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.                         In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung (Nr.
9.10      Schäden an Gefriergut in Tiefkühltruhen durch Stromausfall        12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird bei
Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines Stromausfalls        einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versiche-
sind mitversichert. Stromausfall liegt vor, wenn durch eine Versor-         rungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag
gungsstörung im Stromnetz der Strom länger als zwei Stunden ausfällt.       gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf-
Die Versorgungsstörung darf durch Sie nicht selbst verschuldet werden       zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre.
und ist durch Sie nachzuweisen.
Versicherungsschutz besteht, wenn Tiefkühlgut durch Stromausfall            11.      Was gilt bei Wohnungswechsel?
auftaut und dadurch ungenießbar wird. Voraussetzung ist, dass sich          11.1     Umzug in eine neue Wohnung
das Tiefkühlgerät zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Versiche-         Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue
rungsort (siehe Nr. 7.3) befindet und nicht älter als zehn Jahre alt ist.   Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die        Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der
durch                                                                       bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs-
- einen Betriebsschaden an den Tiefkühlgeräten;                             beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi-
- natürlichen Verderb der Waren;                                            cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
- angekündigte Stromabschaltungen                                           11.2     Mehrere Wohnungen
entstanden sind.                                                            Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche-
Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.               rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh-
9.11      Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushalts-         nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be-
geräten                                                                     steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wir ersetzen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versiche-          11.3     Umzug ins Ausland
rungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Wasch-           Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
maschinen, Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Gefrierschrän-        land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung
ke der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.            über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt
Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.               spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
                                                                            11.4     Anzeige der neuen Wohnung
10.      Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag                11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn
         angepasst werden?                                                  des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in
10.1     Versicherungswert                                                  Quadratmetern anzuzeigen.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe-            11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen
rechnung.                                                                   vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche-
10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen          rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                     Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol-
10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und              gen eintreten.
Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder-     11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche
beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.                         oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht
10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt             entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie           11.5     Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).                                   11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung
10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte                gültigen Tarifbestimmungen.
Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden         11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei-
bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge          tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den
berücksichtigt.                                                             Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach
10.2     Versicherungssumme                                                 Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen
10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum-             Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä-
me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag           ren.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort
(SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921
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11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der          Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses
bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-      und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude.
spruchen.                                                                 Zur Wohnfläche zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusli-
11.6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung                             che Arbeitszimmer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume,
11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe-           die Sie zur Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten
wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung          oder Bürotätigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei)
zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh-     nutzen.
nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung        Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten
des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona-       sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger-
ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.     wohnung/Zweifamilienhaus).
Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh-           Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras-
nung.                                                                     sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei-
11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei             cher und Bodenräume.
einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung           12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche-
aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh-      rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen
nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt           Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern
bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum       zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung
Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe-        anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.
gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs-   Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.
schutz für die neue Wohnung.                                              12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche-
11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2       rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der
entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs-      Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver-
ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt   sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw.
der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.                        dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in
11.7     Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften                      dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach
Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und       folgender Berechnungsformel gekürzt:
Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort           Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs-
gemeldet sind.                                                            summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung
                                                                          anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.
12.       Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un-          Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.
          terversicherung?                                                12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un-
12.1      Ersetzt werden im Versicherungsfall bei                         terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo-
12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche-            raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen.
rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs-    Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw.
falls;                                                                    Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell)
12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei            der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas-
Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur       sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu
nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi-         zwei Monate nach Umzugsbeginn.
cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche-      12.6     Versicherte Kosten
rungsfalls.                                                               Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht           (siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter
beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar          Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
(sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch        Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr.
Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.        9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha-
12.2      Restwerte                                                       denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr.
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet.                  12.5 entsprechend.
12.3      Mehrwertsteuer
12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab-       13.      Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer        13.1     Definitionen
tatsächlich nicht gezahlt haben.                                          13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind
12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt      13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
12.3.1 entsprechend.                                                      13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie-
12.4      Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung                    re,
Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte          13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und
Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche-    Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt-        13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge-
entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.            genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83                Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber,
Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden           13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit
sind, werden unbegrenzt ersetzt.                                          Ausnahme von Möbelstücken.
Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte        13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits-
Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi-       behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü-
gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden      tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle.
versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 % der Versi-    Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene
cherungssumme ersetzt.                                                    Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem
12.5      Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung             tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas-
12.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi-       senVersicherung vorhanden sein müssen.
cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung,           Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von
sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben           200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vor-
Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.                 schriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand
Im Wohnflächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversi-      oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
cherungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späte-       13.2     Entschädigungsgrenzen
ren Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsäch-         13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 163 EUR
lichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht.      je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 25 % der

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Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere              - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
Entschädigung kann vereinbart werden.                                    - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen
13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum             unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi-
Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und           cherungsverzicht gegeben ist.
verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden           15.5     Verfahren nach Feststellung
haben, beträgt je Versicherungsfall:                                     Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien
13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah-     gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei-
me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,        nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser
2.000 EUR;                                                               entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch
13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa-     die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und
piere 2.500 EUR;                                                         übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest-
13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar-      stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für
ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin          Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass
25.000 EUR.                                                              sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf-
                                                                         grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä-
14.      Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?                digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch
14.1     Fälligkeit der Entschädigung                                    gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen
Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde     die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen          15.6     Kosten
Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung          Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten
beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.          ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par-
14.2     Verzinsung                                                      teien je zur Hälfte.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund      15.7     Obliegenheiten
eine weitergehende Zinspflicht besteht:                                  Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten
14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo-      nicht berührt.
nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des
Schadens zu verzinsen.                                                   16.        Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?
14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis-     16.1       Anzeigepflicht
zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens           Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie
jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.                    oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags-
14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.          partner in Textform anzuzeigen.
14.3     Hemmung                                                         16.2       Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum   Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker-
nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent-     langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden
schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.               ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns
14.4     Aufschiebung der Zahlung                                        die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern-
Wir können die Zahlung aufschieben, solange                              falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;                        16.3       Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder      16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache
  Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch         zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller
  läuft.                                                                 Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die
                                                                         Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu
15.      Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen-            stellen.
         verfahren?                                                      Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
15.1     Feststellung der Schadenhöhe                                    einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die      Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt        16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache
wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-      zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt
sam vereinbaren.                                                         worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert
15.2     Weitere Feststellungen                                          ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä-
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere        digung zurückzahlen.
Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.                  Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
15.3     Verfahren vor Feststellung                                      einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die
Für das Sachverständigenverfahren gilt:                                  Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu
15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver-       lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den
ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann     Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä-
die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in        digung entspricht.
Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird      16.4       Beschädigte Sachen
der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach          Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die
Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei     bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch
durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las-        dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr.
sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen.   16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben.
15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer       16.5       Gleichstellung
Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen        Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die
sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer     Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.      16.6       Übertragung der Rechte
15.4     Feststellung                                                    Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:                müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte
- ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä-         übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
  digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver-      16.7       Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
  trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des           Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt
  Versicherungsfalls;                                                    worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;                  das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä-
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort
(SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921
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digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen          Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul-
aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.                         dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben
                                                                             Sie zu beweisen.
17.       Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?                       17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind
17.1      Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls                 wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor        Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-
Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:                     lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich          unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
  vereinbarten Sicherheitsvorschriften;                                      17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei-       hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann
  ten.                                                                       vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte
17.1.2 Sicherheitsvorschriften                                               Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie              17.4    Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh-
- in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü-            rung des Versicherungsfalls
  gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und         Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Sie
  Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;            oder Ihren Repräsentanten verzichten wir bis zu einer Gesamtscha-
- für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen          denhöhe von 10.000 EUR auf unser Recht, die Entschädigungsleistung
  und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen.             gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. Dies gilt
  Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden                nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten,
  wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund-              wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften oder die Gefahrstandspflicht,
  stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück-          grob fahrlässig verletzt werden.
  stausicherungen funktionsbereit zu halten.
17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-         18.       Was gilt bei Gefahrerhöhung?
heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül-    18.1      Begriff der Gefahrerhöhung
len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der         18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver-
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.            tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass            werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße-
Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt         rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme
haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset-          wahrscheinlicher wird.
zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei.                            18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur -
17.2      Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls        vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem
17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls                wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
- nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens              18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich
  zu sorgen;                                                                 die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
- uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt              mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem
  haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo-            Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf-
  nisch - anzuzeigen;                                                        gestellt wird.
- unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe-                 18.2      Ihre Pflichten
  nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um-         18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere
  stände dies gestatten;                                                     vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren
- unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für              Vornahme durch einen Dritten gestatten.
  Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-         18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige
  trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie          Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet
  nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;                                   haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg-            18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung
  lich der Polizei anzuzeigen;                                               unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich
- uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge-           anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
  kommenen Sachen einzureichen;                                              18.3      Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
- das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel-       Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe-
  le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind.         sondere dann vorliegen, wenn
  Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll-            - sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt
  ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten            haben,
  Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren;                  - sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand
- soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in             ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,
  Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls        - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder
  oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie            über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe-
  jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
  den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                           Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech-
- von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen            tigte volljährige Person darin aufhält,
  billigerweise zugemutet werden kann;                                       - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge-
- für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige               brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs-
  aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren                 wechsel (siehe Nr. 11).
  einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere            18.4      Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns
  abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden               18.4.1 Unser Kündigungsrecht
  unverzüglich sperren zu lassen.                                            Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver-
17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten        trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder
zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu           grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder
erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um-         grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf
ständen möglich ist.                                                         einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von
17.3      Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet-        einem Monat kündigen.
zung                                                                         Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr.
17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2           18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob   von einem Monat kündigen.
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere

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18.4.2 Vertragsänderung                                                      18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung           - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für
eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie                 den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs-
verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.               pflicht war oder
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als              - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse-
10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so            re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer            - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung             eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.                          verlangen.
18.5     Erlöschen unserer Rechte
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4             19.      Wie gehen Ersatzansprüchen über?
erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt-         19.1     Übergang von Ersatzansprüchen
nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand             Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.             Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über-
18.6     Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung             gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet
18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so         sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des
sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr.   Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht
18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob        geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden
fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu     vorsätzlich verursacht.
kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor-         19.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.                    Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir         spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem             Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs
Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein             auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit-
müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt     zuwirken.
haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr.        Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be-         insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von
stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns             dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.                       zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
                                                                             der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
                                                                             die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
                                                                             tragen Sie.

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Inhaltsverzeichnis                                                        10.     Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst
                                                                                  werden?
1.      Welche Gefahren und Schäden sind versichert?                      11.     Was gilt bei Wohnungswechsel?
2.      Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden,
                                                                          12.     Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei
        Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung,             Unterversicherung?
        Implosion, Luftfahrzeuge, Rauch und Überschallknall,              13.     Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
        Fahrzeuganprall sowie durch defekte Waschmaschinen
                                                                          14.     Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?
        versichert?                                                       15.     Welche Bestimmungen gelten für das
3.      Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche               Sachverständigenverfahren?
        weiteren Einschlüsse gibt es?
                                                                          16.     Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?
4.      Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?                 17.     Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
5.      Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?                18.     Was gilt bei Gefahrerhöhung?
6.      Wie sind weitere Elementargefahren versichert?
                                                                          19.     Wie gehen Ersatzansprüchen über?
7.      Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der       20.     Zeitlich begrenzte Updategarantie
        Versicherungsschutz?
8.      Was gilt für die Außenversicherung?
9.      Welche Kosten sind versichert?

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-          richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert,
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-        soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität
AT).                                                                      in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen
                                                                          werden kann.
1.       Welche Gefahren und Schäden sind versichert?                     Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi-
1.1      Versicherungsfall                                                cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch               2.1.4 Explosion, Verpuffung, Implosion
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder      Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
   Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,         Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub           Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor,
   oder den Versuch einer solchen Tat,                                    wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein
- Leitungswasser,                                                         plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
- Sturm, Hagel,                                                           des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo-
soweit zusätzlich vereinbart:                                             sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen
- Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee-         seiner Wandung nicht erforderlich.
   druck, Lawinen und Vulkanausbruch                                      Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom-           Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur
men.                                                                      geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung, bei der in der Regel kein
1.2      Ausschlüsse Krieg und Kernenergie                                Explosionsknall entsteht.
1.2.1 Ausschluss Krieg                                                    Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-      Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru-
chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-    ckes.
krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.               2.1.5 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte
1.2.2 Ausschluss Kernenergie                                              Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-      oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden-
chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder         kommen.
radioaktive Substanzen.                                                   2.1.6 Rauch und Überschallknall
                                                                          2.1.6.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
2.       Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden,            Rauch oder Überschallknall zerstört oder beschädigt werden oder
         Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuf-        infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
         fung, Implosion, Luftfahrzeuge, Rauch und Überschall-            2.1.6.2 Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von
         knall, Fahrzeuganprall sowie durch defekte Waschma-              Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestimmungswid-
         schinen versichert?                                              rig aus der auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-,
2.1      Versicherte Gefahren und Schäden                                 Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage ausbricht.
Wir leisten wie folgt Entschädigung:                                      2.1.6.3 Überschallknall ist die Zerstörung oder Beschädigung versi-
2.1.1 Brand                                                               cherter Sachen, ausgelöst durch die Überschalldruckwelle eines Luft-
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-          fahrzeuges.
standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus-    2.1.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungs-
zubreiten vermag.                                                         fall.
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie      2.1.7 Fahrzeuganprall
einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen              2.1.7.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies       Berührung eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges oder
gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme        einer fahrbaren oder selbstfahrenden Arbeitsmaschine zerstört oder
erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.                             beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden-
2.1.2 Sengschäden                                                         kommen.
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch          2.1.7.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die
Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind             durch Fahrzeuge verursacht werden, die
durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte            - von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer-            Familienangehörigen,
den.                                                                      - dem Mieter des Gebäudes, in welchem sich der versicherte Hausrat
2.1.3 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz                               befindet,
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte   - oder deren Arbeitnehmern
Sachen.                                                                   betrieben werden.
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung,         2.1.7.3 Die Deckung gilt subsidiär, d. h. die Inanspruchnahme aus dem
Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige       vorliegenden Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige
atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein-     Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstandenen

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Schadens erreicht wird (Subsidiarität). Zu ersetzen ist gegebenenfalls    beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch
die bestehende Deckungsdifferenz.                                         Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
2.1.8 Wäsche in der Waschmaschine                                         3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der
Wir leisten auch Entschädigung für Wäsche, die infolge einer defekten     Wohnung anwesend sind.
Waschmaschine beschädigt oder zerstört wurde. Die Höchstentschädi-        3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe
gung beträgt 500 EUR je Versicherungsjahr.                                oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden,
2.2      Nicht versicherte Schäden                                        es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche-
Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde -     rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden.
ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen                                   3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb-
2.2.1 Schäden durch Erdbeben;                                             stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange-
2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im             stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen.
Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an          3.4      Fahrraddiebstahl
Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre-       3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche-
tenden Gasdruck entstehen;                                                rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter-
2.2.3 Glühbirnen, Leuchtröhren und sonstige Leuchtmittel, sofern          stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter
diese allein vom Schaden betroffen sind.                                  den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb-
2.2.4 Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 gelten nicht, soweit diese          stahl.
Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.         3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad-
                                                                          schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe-
3.        Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert?            gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem
          Welche weiteren Einschlüsse gibt es?                            Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten
Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-      nicht als eigenständige Schlösser.
gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder              3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall
beschädigt werden.                                                        3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den
3.1       Einbruchdiebstahl                                               Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä-
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb                                der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise
3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels      zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können
eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer      Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei-
dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher   tig nachweisen können.
Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen          3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen
bestimmter Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs-       und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht
sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte      innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei-
Sachen abhandengekommen sind;                                             geschafft wurde.
3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder           3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß-
falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es      gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann    berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom-          3.4.5 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs-
men sind;                                                                 fall und kann durch gesonderte Vereinbarung erhöht werden.
3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen                 3.5      Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche
entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort        Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund-
verborgen gehalten hatte;                                                 stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch
3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri-           Diebstahl versichert.
scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder    Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B.
3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal-      Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ-
ten;                                                                      lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden.
3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des    Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und
Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß          Ledersachen.
Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt    3.6      Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
oder dort ein Behältnis öffnet;                                           3.6.1 Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, die
3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel            Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-
eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes -     son gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn Sie sich
durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie     vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb Euro-
noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch             pas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten.                                 der Europäischen Union gehören, durch Aufbrechen verschlossener
3.2       Vandalismus nach einem Einbruch                                 Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine        diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen
der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche-    steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungs-
rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder       mäßigen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen
beschädigt.                                                               oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich.
3.3       Raub                                                            3.6.2 Für optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie
3.3.1 Raub liegt vor, wenn                                                (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) und für Ledersa-
3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand             chen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sich diese Sachen
gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt        entweder in einem geschlossenen Bereich des Kfz (z. B. Kofferraum)
nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss-         befinden oder so platziert (z. B. unter dem Sitz) bzw. abgedeckt wur-
ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-         den, dass sie von außen nicht sichtbar sind.
stahl);                                                                   3.6.3 Keine Entschädigung wird geleistet für Bargeld, Scheck- und
3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen            Kreditkarten, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Pelze,
lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht      Sparbücher, Sammlungen und Kunstgegenstände.
wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche-       3.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungs-
rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die       fall.
Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll;                          3.7      Einbruchdiebstahl aus Wohnmobilen
3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr             Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche-
körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines           rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in
Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie     ein Wohnmobil. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Wohnmo-

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bil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Ver-            - die versicherten Sachen sich nur vorübergehend außerhalb der
schluss, wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und              Wohnung in der Dachbox befanden.
evtl. existierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden.                 3.14.3 Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in
Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß         den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Euro-
Nr. 13.1.                                                                 päischen Union gehören.
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in den außer-       3.14.4 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs-
europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen           fall.
Union gehören.                                                            3.15     Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen
Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall.           sowie Rollatoren
Diese Bestimmungen gelten analog für Wohnwagen, die sich nicht            Wir ersetzen Kinderwagen (auch Babyjogger), Roll- und Krankenfahr-
dauerhaft an einem Ort befinden. Befindet sich ein Wohnwagen länger       stühle sowie Rollatoren, die sich außerhalb der versicherten Wohnung
als sechs Wochen an einem Ort, so gilt er als dauerhaft abgestellt.       befinden und durch Diebstahl entwendet werden. Für lose verbundene
3.8       Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabtei-      und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen besteht ebenfalls
len                                                                       Versicherungsschutz, soweit diese mit dem Kinderwagen oder dem
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche-       Krankenfahrstuhl zusammen abhandengekommen sind.
rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in        Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.
eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. Versicherungsschutz     3.16     Diebstahl von elektrischen Geräten in Gemeinschaftsräumen
besteht nur, wenn die Schiffskabine oder das Schlafwagenabteil ord-       Wir ersetzen elektrische Geräte, die sich auf dem Versicherungsgrund-
nungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Verschluss,            stück in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden und durch
wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und evtl. exis-        Diebstahl entwendet werden.
tierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden.                           3.17     Vermögensschäden durch Betrug bei Internetbanking
Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß         3.17.1 Wir ersetzen auch Vermögensschäden, die dadurch entstehen,
Nr. 13.1.                                                                 dass unberechtigte Dritte, die durch Internetbetrug (Pharming oder
3.9       Diebstahl versicherter Sachen vom Versicherungsgrundstück       Phishing) oder durch Skimming Ihre geheimen Daten für das von Ihnen
3.9.1 Versicherte Sachen sind innerhalb der versicherten Wohnung          durchgeführte Banking erhalten haben, Überweisungen elektronisch
sowie auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt,          übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Als Vermö-
gegen Schäden durch Diebstahl versichert.                                 gensschaden gilt die unmittelbar aus dem Pharming-, Phishing- oder
3.9.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf                    Skimming-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abge-
- Geld, Scheck- und Kreditkarten                                          buchten Betrags.
- optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B.         Im Zusammenhang mit Online-Banking besteht Versicherungsschutz
   Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte)                        nur für Online-Banking-Aktionen, welche Sie mit Computern Ihres
- Liegen- oder Sitzauflagen                                               Eigentums (PCs oder Laptops/Notebooks/Tablets) durchführen.
- Pelze und Ledersachen                                                   3.17.2 Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsme-
- Pflanzen                                                                thode, bei der sich der Täter durch das Umleiten des Internetnutzers
3.9.3 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-         auf gefälschte Webseiten durch Manipulation des Webbrowsers (bei-
fall.                                                                     spielsweise durch DNS-Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifika-
3.10      Transportmittelunfall                                           tionsdaten von arglosen Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten
Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen, die dadurch          nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr
entstehen, dass Sie einen Unfall mit einem motorisierten Transportmit-    unerlaubte Handlungen vor.
tel erleiden. Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versiche-        3.17.3 Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsmetho-
rungsfall.                                                                de, bei der sich der Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche
3.11      Verlust von aufgegebenem Gepäck                                 Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschafft,
Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf      wobei der Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die
einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur   tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzt. Mit den
Beförderung übergeben sind.                                               gewonnenen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers
Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche         im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten          3.17.4 Skimming im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsme-
geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen.               thode, bei der der Täter - beispielsweise am Bankautomaten - Karten-
Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall.           daten und die PIN ausspäht. Mit den gewonnenen Daten nimmt der
3.12      Diebstahl von Antennen vom Versicherungsgrundstück              Täter unter der Identität des Inhabers im Bankverkehr unerlaubte
Wir ersetzen Antennen, die an einem Gebäude des Versicherungs-            Handlungen vor.
grundstücks angebracht sind und durch Diebstahl entwendet werden.         3.17.5 Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder
3.13      Diebstahl aus Krankenzimmern                                    Identifikationsdaten sind nicht versichert. Aus der Abbuchung resultie-
Wir ersetzen versicherte Sachen, die außerhalb der Wohnung während        rende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kreditzinsen, Kosten der
eines vorübergehenden stationären Krankenhaus-, Sanatoriums- oder         Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank und ähnli-
Kuraufenthaltes durch Diebstahl aus dem Krankenzimmer entwendet           che) sind nicht versichert.
werden. Dies gilt auch für Personen, die mit Ihnen in häuslicher Ge-      Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das
meinschaft leben.                                                         kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Kreditkarten, Pelze      Kreditinstitut haftet. Sie haben uns nachzuweisen, dass Sie den Scha-
und Ledersachen.                                                          den dort ordnungsgemäß gemeldet haben und keine oder keine voll-
Die Höchstentschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene           ständige Erstattung erfolgt ist.
Beträge, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen          3.17.6 Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie
sowie für alle Sachen aus Gold oder Platin beträgt 200 EUR.               auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Pharming-,
3.14      Einbruchdiebstahl aus Kfz-Dachboxen                             Phishing- oder Skimming-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem der
3.14.1 Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen in         Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt hat.
verschlossenen Kfz-Dachboxen, sofern diese nach Aufbrechen entwen-        3.17.7 Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere
det oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem         bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erfor-
Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum       derlichen Auskünfte erteilen.
ordnungsgemäßen Öffnen der Dachbox nicht bestimmter Werkzeuge             3.17.8 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß-
gleich.                                                                   gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
3.14.2 Versicherungsschutz besteht, wenn nachweislich                     berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- die Kfz-Dachbox in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gegen       3.17.9 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR im Versiche-
   Einbruchdiebstahl gesichert war;                                       rungsjahr.

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3.18      Scheck- und Kreditkartenmissbrauch                                4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
Mitversichert sind Schäden durch Missbrauch von Scheck- und Kredit-         - der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver-
karten, sofern diese infolge eines versicherten Schadenereignisses             bundenen Schläuchen,
abhandenkommen und kein anderweitiger Versicherungsschutz be-               - der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen-
steht (Subsidiärdeckung). Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR            oder Solarheizungsanlagen,
je Versicherungsfall.                                                       - von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die Sperrung der         sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder
abhandengekommenen Karte unverzüglich vorgenommen haben. Über               vergleichbaren Anlagen sind.
die Durchführung der Sperrung ist ein geeigneter Nachweis zu                4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal-
führen.                                                                     lationen:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das           - Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser-
Kreditkartenunternehmen ersetzt.                                               und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so-
3.19      Einfacher Diebstahl und Taschendiebstahl                             wie deren Anschlussschläuche,
Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust           - Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm-
versicherter Sachen durch einfachen Diebstahl und durch Taschen-               wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So-
diebstahl, sofern Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft           larheizungsanlagen.
lebende Person im Zeitpunkt der Wegnahme direkten Zugriff auf diese         Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich
Sachen hatten. Ein direkter Zugriff liegt insbesondere dann nicht vor,      der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach
wenn sich die versicherte Sache in einem anderen Raum als Sie oder          gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes
eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person befindet.          vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld, Scheck- und               (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Kreditkarten sowie auf elektronische Zahlungsmittel geladene Beträge        4.2      Nässeschäden
(z. B. Geld- oder Chipkarte).                                               Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim-
Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unverzüglich bei        mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt
der Polizei angezeigt wird.                                                 werden oder abhandenkommen.
Die Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Kalender-         Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und
jahres beträgt 2.000 EUR. Sofern bereits nach anderen Bestimmungen          Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem
dieses Vertrages Versicherungsschutz besteht, so gelten allein die          Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser-
dortigen Höchstentschädigungen.                                             führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei-
3.20      Trickdiebstahl am Versicherungsort                                zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus
Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust           Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und
versicherter Sachen (Ziffer 7) durch Trickdiebstahl.                        Aquarien ausgetreten sein.
3.20.1 Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl        Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
dadurch ermöglicht wird, dass sich der oder die Täter Zutritt zu der im     Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser
Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Ziffer 7.3) durch Vortäu-         gleich.
schung falscher Tatsachen, insbesondere                                     Versichert sind auch Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch
- Vortäuschung einer Notlage oder                                           Witterungsniederschläge entstehen, welche bestimmungswidrig in-
- einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder                         nerhalb des Gebäudes aus Regenfallrohren austreten und unmittelbar
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder                             in das Gebäude eindringen.
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung                                 4.3      Nicht versicherte Schäden
verschafft haben.                                                           4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
3.20.2 Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unver-           Schäden durch
züglich bei der Polizei angezeigt wird.                                     - Plansch- oder Reinigungswasser,
3.20.3 Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs-          - Schwamm,
fall.                                                                       - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
3.21      Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz                               - Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem-
Wir ersetzen versicherte Sachen (Ziffer 7), die sich vorübergehend             mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa-
entweder an Ihrem oder an dem Arbeitsplatz der mit Ihnen in häusli-            chen hervorgerufenen Rückstau,
cher Gemeinschaft lebenden Personen - ausgenommen ist der Ar-               - Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2
beitsplatz Ihrer Mieter oder Untermieter - befinden und dort durch             den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat,
einfachen Diebstahl entwendet werden.                                       - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen
3.21.1 Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem regelmäßig die           eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa-
Aufgaben einer beruflichen Tätigkeit verrichtet werden. Kein Arbeits-          raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser-
platz sind öffentlich zugängliche Bereiche wie z. B. im Restaurant, Café,      lösch- oder Berieselungsanlage,
Hotellobby, Wartebereiche im Bahnhof oder Flughafen, Badeeinrich-           - Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen
tung.                                                                          Behältnissen.
3.21.2 Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unver-           4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden
züglich bei der Polizei angezeigt wird.                                     - an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und
3.21.3 Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs-             an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
fall. Die Höchstentschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene       - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass
Beträge, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen               Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
sowie für alle Sachen aus Gold oder Platin beträgt 200 EUR.
3.22      Schäden durch Wildtiere                                           5.       Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert?
Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen auf dem Versi-          5.1      Versicherte Gefahren und Schäden
cherungsgrundstück, die durch Wildtiere entstehen. Ausgenommen              Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder
sind Schäden an Pflanzen.                                                   beschädigt werden oder abhandenkommen
                                                                            5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels
4.      Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert?                   auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
4.1     Bruchschäden                                                        Sachen befinden;
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi-       5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder
cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für        andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in
innerhalb von Gebäuden eintretende                                          denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
                                                                            5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten
                                                                            Sachen;

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5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels            6.6      Schneedruck
auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in            Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas-
denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;            sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi-
5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder          cherten Sachen.
andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten             6.7      Lawinen
Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden,          Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen
baulich verbunden sind.                                                    einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
5.2      Sturm                                                             6.8      Vulkanausbruch
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-            Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der
stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens                     Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem
63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar,   Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass                6.9      Nicht versicherte Schäden
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä-            6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-
  den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-           chen - Schäden durch
  standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass                  - Sturmflut;
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in           - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
  dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm           ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere
  entstanden sein kann.                                                      Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-
5.3      Hagel                                                               gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar-
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.          stellen;
5.4      Nicht versicherte Schäden                                         - Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr.
5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen          6.1);
Schäden durch                                                              - Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder
- Sturmflut;                                                                 Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht               gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben
  ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere                 ausgelöst wurden;
  Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha-        - Trockenheit oder Austrocknung;
  gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;                 - Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer
- Schneedruck, Lawinen.                                                      Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin-
5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an                         gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun-
- Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die           reinigungen).
  noch nicht bezugsfertig sind.                                            6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1           - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die
  versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich           noch nicht bezugsfertig sind;
  die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,          - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1
  wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.                          versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich
                                                                             die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,
6.        Wie sind weitere Elementargefahren versichert?                     wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden.
Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur-         6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio-
gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh-         nen gelten als deren unmittelbare Folge.
ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
6.1       Überschwemmung                                                   7.       Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt
Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und                       der Versicherungsschutz?
Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von             7.1      Beschreibung des Versicherungsumfangs
Oberflächenwasser durch                                                    Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein
6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)             bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines
Gewässern,                                                                 eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls
6.1.2 Witterungsniederschläge,                                             aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem
6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von            Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird
6.1.1 oder 6.1.2.                                                          oder abhandenkommt, ist versichert.
6.2       Rückstau                                                         Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen         ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit
(stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder-         dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in              7.2      Definitionen
dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen         7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur
Einrichtungen, unmittelbar austritt.                                       privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
6.3       Erdbeben                                                         7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die           Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren-
durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und            zen (siehe Nr. 13).
wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er-        7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd-       7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel
beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass                          und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung            Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die
   des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu-         Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung
   stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich-        ist von Ihnen nachzuweisen;
   tet hat oder                                                            7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten           -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude
   Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.                     gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die
6.4       Erdfall                                                          Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen      7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus-
Hohlräumen.                                                                schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 7.1 dienen und sich
6.5       Erdrutsch                                                        auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge-
steins- oder Erdmassen.

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7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf        dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend
dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh-         außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als
nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben;            sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es         8.2      Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung
sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt           Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
(siehe Nr. 7.4.5);                                                         Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so
7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und         lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus-
Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;            stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen
7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer        Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen
Motoren sowie Surfgeräte;                                                  sozialen oder ökologischen Jahrs.
7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;       8.3      Einbruchdiebstahl
7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ-         Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten
lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher     Voraussetzungen erfüllt sein.
Gemeinschaft lebenden Person dienen;                                       8.4      Raub
7.2.3.10 Handelswaren und Musterkollektionen sind bis zu einem             Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen
Betrag von 2.500 EUR mitversichert;                                        Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil
7.2.3.11 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh-     eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an
nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).      Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an
7.3      Versicherungsort                                                  Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh-           leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf
nung. Zur Wohnung gehören                                                  mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des
7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine                 Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ-        8.5      Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren
lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-      Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch
den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die             weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur
ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören           innerhalb von Gebäuden.
nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh-      Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem
nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung);                Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb
7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende           von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert.
Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in           Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B.
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge-            Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ-
nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des               lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden.
Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;                Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra-
7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem              senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln.
Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene              Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä-
Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf   schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und
dem sich die versicherte Wohnung befindet.                                 Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln.
7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der               Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil-
Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi-        lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen.
us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von            8.6      Entschädigungsgrenzen
Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per-        8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung
son genutzt werden.                                                        beträgt 196 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 30 % der
7.4      Nicht versicherte Sachen                                          Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch
Nicht zum Hausrat gehören                                                  30.000 EUR je Versicherungsfall.
7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge-        8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi-
nannt;                                                                     gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln).
7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser            8.7      Eigener Hausstand von Kindern
die Gefahr trägt.                                                          Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder           des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus-
in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt          stands mitversichert. Die Entschädigungsgrenze aus Nr. 8.6.1 gilt
werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im          hierfür nicht.
Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom         8.8      Hausrat in der Studenten- oder Schülerwohnung eines Kindes
Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;                                        Hausrat ist auch in einer zusätzlichen Wohnung versichert, die ein
7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren          studierendes Kind von Ihnen zum Zweck des Studiums oder Schulbe-
Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt;              suchs nutzt.
7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-            Abweichend von Nr. 8.2 ist Hausrat in der Studentenwohnung auch
rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter   nach Gründung eines eigenen Hausstandes versichert. Die Höchstent-
Nr. 7.2.3 genannt;                                                         schädigung nach dieser Bestimmung beträgt insgesamt 5.000 EUR je
7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es            Versicherungsfall.
sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas-        8.9      Ständige Außenversicherung für Sportgeräte
sen;                                                                       Mitversichert sind auch Sportgeräte (z. B. Golfausrüstungen, Sättel,
7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-        Zaumzeug; nicht Fahrräder), die sich ständig außerhalb des Versiche-
rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze,           rungsortes befinden. Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je
Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).            Versicherungsfall. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine             werden.
Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch       8.10     Ständige Außenversicherung in vermieteten Häusern/
gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten      Wohnungen
und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versi-         In Ihren vermieteten Häusern/Wohnungen besteht eine ständige Au-
cherungsvertrag vereinbart ist.                                            ßenversicherung für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Rasenmä-
                                                                           her. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall.
8.       Was gilt für die Außenversicherung?                               8.11     Hausrat in der beruflich genutzten Zweitwohnung
8.1      Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung                   Mitversichert ist auch Hausrat in einer zusätzlichen Wohnung, die Sie
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus-     oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person aus
licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch

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beruflichen Gründen nutzt. Die Höchstentschädigung nach dieser             9.4.7.3 Sie haben nach Unterrichtung über den Versicherungsfall
Bestimmung beträgt insgesamt 15.000 EUR je Versicherungsfall.              Weisungen von uns einzuholen. Wir entscheiden, ob die Rückreise
                                                                           erforderlich ist und welches Transportmittel benutzt werden darf.
9.        Welche Kosten sind versichert?                                   9.4.7.4 Transportkosten bzw. Mehrkosten werden für ein angemesse-
9.1       Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten                        nes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen           der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort ersetzt.
9.1.1 Aufräumungskosten                                                    9.4.7.5 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und          insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen
den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen        (z. B. Reiserücktrittskosten-Versicherung) keine oder keine volle De-
zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.         ckung innerhalb der Entschädigungsgrenzen erreicht wird (Subsidiari-
9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten,                                         tät). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder           9.4.7.6 Eine Dienstreise wird einer Urlaubsreise gleichgestellt. Eine
Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän-         Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen vorüber-
dert oder geschützt werden müssen.                                         gehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb
9.2       Hotelkosten                                                      seiner Wohnung tätig ist
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen           9.4.8 Wasserverlust
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten             Ersetzt werden die Kosten für den außerordentlichen Wasserverbrauch
(z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh-       (Wassermehrkosten) infolge eines Versicherungsfalls.
nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen           9.4.9 Kosten für Wiederbeschaffung privater Computerdaten
bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem          Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung
Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die            privater Computerdateien bzw. privater Computerdaten, die infolge
Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt.                            eines Versicherungsfalls entstehen. Private Computerdateien bzw.
9.3       Transport- und Lagerkosten                                       private Computerdaten sind Informationen ausschließlich für den
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen           persönlichen Bereich.
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn          Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall.
die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in               9.4.10 Kosten für Telefonmissbrauch
einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage-        Wir ersetzen Kosten durch den Telefonmissbrauch nach einem versi-
rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder        cherten Einbruch oder nach einem Diebstahl, längstens für die Dauer
benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung         von 24 Stunden. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versi-
wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen.                cherungsfall.
9.4       Weitere Kosten                                                   9.4.11 Schäden an Gefriergut in Tiefkühltruhen durch Stromausfall
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen           Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines Stromausfalls
9.4.1 Schlossänderungskosten                                               sind mitversichert. Stromausfall liegt vor, wenn durch eine Versor-
für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der            gungsstörung im Stromnetz der Strom länger als zwei Stunden ausfällt.
Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen           Die Versorgungsstörung darf durch Sie nicht selbst verschuldet werden
Versicherungsfall abhandengekommen sind.                                   und ist durch Sie nachzuweisen.
9.4.2 Bewachungskosten                                                     Versicherungsschutz besteht, wenn Tiefkühlgut durch Stromausfall
für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe-              auftaut und dadurch ungenießbar wird. Voraussetzung ist, dass sich
wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen            das Tiefkühlgerät zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Versiche-
keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem           rungsort (siehe Nr. 7.3) befindet und nicht älter als zehn Jahre alt ist.
Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige           Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die
Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer       durch
von sieben Tagen.                                                          - einen Betriebsschaden an den Tiefkühlgeräten;
9.4.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden                                   - natürlichen Verderb der Waren;
die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den          - angekündigte Stromabschaltungen
Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda-          entstanden sind.
lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.           9.4.12 Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushalts-
9.4.4 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen-             geräten
anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be-           Wir ersetzen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versiche-
findlichen Wohnungen.                                                      rungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Wasch-
9.4.5 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter           maschinen, Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Gefrierschrän-
Sachen.                                                                    ke der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
9.4.6 Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten                       Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen       9.4.13 Schlossänderungskosten für Pkw
Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül-          Schlossänderungskosten für den privat genutzten Pkw sind mitversi-
len.                                                                       chert, sofern dieser auf Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemein-
9.4.7 Reiserückholkosten                                                   schaft lebende Person zugelassen ist und die Schlüssel durch einen
Brechen Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Perso-       versicherten Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung abhandenge-
nen aus Anlass eines unter diesen Versicherungsvertrag fallenden           kommen sind.
entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls - mit einer Schadenhöhe       9.4.14 Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse
von mindestens 5.000 EUR - eine Urlaubsreise ab, werden die anfallen-      Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse sind mitversichert, sofern
den Transportkosten für die Rückkehr zum Versicherungsort bzw.             die Schlüssel durch einen versicherten Einbruchdiebstahl oder durch
Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückkehr zum Versicherungsort         Beraubung abhandengekommen sind. Die Höchstentschädigung
entstehen, unter folgenden Voraussetzungen ersetzt:                        beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.
9.4.7.1 Als Urlaubsreise gilt jede Ihrer privat veranlassten Abwesenheit   9.4.15 Umzugskosten infolge eines Versicherungsfalls
vom Versicherungsort von zusammenhängend mindestens vier Tagen             Wir ersetzen die notwendigen Kosten für einen Umzug innerhalb
bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen.                               Deutschlands, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versiche-
9.4.7.2 Ihre Anwesenheit ist nach Eintritt des Versicherungsfalls am       rungsfalls unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen
Schadenort erforderlich, um den Schaden festzustellen oder den Scha-       bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höchstentschädigung be-
den zu mindern. Dies ist nicht der Fall, wenn am Versicherungsort eine     trägt 5.000 EUR je Versicherungsfall.
volljährige Person anwesend ist, die - eventuell nach Rücksprache mit      9.4.16 Persönliche Auslagen
Ihnen - zur Schadenfeststellung und zur Einleitung von erforderlich        Wir ersetzen Ihre notwendigen persönlichen Auslagen wie zum Bei-
werdenden Schadenminderungsmaßnahmen in der Lage ist.                      spiel Fahrt- und Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einem
                                                                           Versicherungsfall entstehen, bei dem wir eine Entschädigung von

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mindestens 5.000 EUR leisten. Die Höchstentschädigung beträgt             bei einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versi-
500 EUR je Versicherungsfall.                                             cherungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag
9.4.17 Kosten für Haustiere                                               gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf-
Wir ersetzen notwendige Kosten, die Ihnen entstehen, weil aufgrund        zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre.
eines Versicherungsfalls Haustiere untergebracht, behandelt oder
bestattet werden. Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versi-       11.      Was gilt bei Wohnungswechsel?
cherungsfall.                                                             11.1     Umzug in eine neue Wohnung
9.4.18 Schäden infolge Fehlalarm von Rauch-/Gaswarnmeldern                Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue
Wir ersetzen die notwendigen Kosten, die dadurch entstehen, dass          Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden
infolge eines Wohnungsaufbruches bei Fehlalarm eines Rauch- oder          Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der
Gaswarnmelders versicherte Sachen beschädigt oder zerstört wurden,        bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs-
soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für geboten          beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi-
halten durfte.                                                            cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
9.4.18.1 Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR je Versicherungsfall         11.2     Mehrere Wohnungen
begrenzt.                                                                 Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche-
9.4.18.2 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur        rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh-
insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen         nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be-
keine oder keine volle Deckung erreicht wird (Subsidiarität). Zu erset-   steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
zen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.                  11.3     Umzug ins Ausland
9.4.19 Sachverständigenkosten                                             Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt,        land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung
ersetzen wir 80 % von den gemäß Ziffer 15 durch Sie zu tragenden          über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt
Kosten des Sachverständigenverfahrens.                                    spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
                                                                          11.4     Anzeige der neuen Wohnung
10.      Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag              11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn
         angepasst werden?                                                des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in
10.1     Versicherungswert                                                Quadratmetern anzuzeigen.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe-          11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen
rechnung.                                                                 vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche-
10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen        rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).                   Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol-
10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und            gen eintreten.
Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder-   11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche
beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.                       oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht
10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt           entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie         11.5     Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).                                 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung
10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte              gültigen Tarifbestimmungen.
Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden       11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei-
bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge        tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den
berücksichtigt.                                                           Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach
10.2     Versicherungssumme                                               Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen
10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum-           Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä-
me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag         ren.
und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum-         11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der
me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 15 %.                          bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-
10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme;             spruchen.
der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt.                    11.6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
10.3     Anpassung des Beitragssatzes                                     11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe-
10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä-             wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung
chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag          zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh-
berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern             nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung
sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem          des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona-
Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge-          ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht         Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh-
in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex          nung.
für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem         11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei
davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom          einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung
Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent-        aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh-
lichte Index.                                                             nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem       bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum
Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä-         Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe-
chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue       gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs-
Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge-           schutz für die neue Wohnung.
rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs-          11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2
leistung auf volle 500 EUR aufgerundet.                                   entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs-
10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä-           ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt
digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.                       der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die         11.7     Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text-        Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und
form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige         Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort
Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.                        gemeldet sind.
In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung
(Nr. 12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird

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12.       Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un-          anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.
          terversicherung?                                                Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.
12.1      Ersetzt werden im Versicherungsfall bei                         12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un-
12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche-            terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo-
rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs-    raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen.
falls;                                                                    Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw.
12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei            Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell)
Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur       der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas-
nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi-         sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu
cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche-      zwei Monate nach Umzugsbeginn.
rungsfalls.                                                               12.6     Versicherte Kosten
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht           Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten
beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar          (siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter
(sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch        Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.        Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr.
12.2      Restwerte                                                       9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha-
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet.                  denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr.
12.3      Mehrwertsteuer                                                  12.5 entsprechend.
12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab-
zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer        13.      Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen?
tatsächlich nicht gezahlt haben.                                          13.1     Definitionen
12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt      13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind
12.3.1 entsprechend.                                                      13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
12.4      Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung                    13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie-
Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte          re,
Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche-    13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und
rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt-        Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.            13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge-
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83                genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und
Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden           Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber,
sind, werden unbegrenzt ersetzt.                                          13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit
Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte        Ausnahme von Möbelstücken.
Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi-       13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits-
gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden      behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü-
versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 15 % der Versi-    tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle.
cherungssumme ersetzt.                                                    Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene
12.5      Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung             Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem
12.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi-       tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas-
cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung,           senVersicherung vorhanden sein müssen.
sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben           Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von
Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.                 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den
Im Wohnflächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversi-      Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand
cherungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späte-       oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
ren Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsäch-         13.2     Entschädigungsgrenzen
lichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht.      13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 196 EUR
Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses           je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 30 % der
und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude.                            Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere
Zur Wohnfläche zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusli-         Entschädigung kann vereinbart werden.
che Arbeitszimmer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume,        13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum
die Sie zur Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten        Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und
oder Bürotätigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei)         verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden
nutzen.                                                                   haben, beträgt je Versicherungsfall:
Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten           13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah-
sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger-       me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
wohnung/Zweifamilienhaus).                                                3.000 EUR;
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras-       13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa-
sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei-         piere 5.000 EUR;
cher und Bodenräume.                                                      13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar-
12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche-        ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen          30.000 EUR.
Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern
zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung      14.      Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst?
anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz.           14.1     Fälligkeit der Entschädigung
Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind.       Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde
12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche-          und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen
rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der          Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung
Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver-     beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw.        14.2     Verzinsung
dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in   Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund
dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach          eine weitergehende Zinspflicht besteht:
folgender Berechnungsformel gekürzt:                                      14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo-
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs-        nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des
summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung        Schadens zu verzinsen.

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14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis-       16.        Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen?
zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens             16.1       Anzeigepflicht
jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.                      Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie
14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.            oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags-
14.3     Hemmung                                                           partner in Textform anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum     16.2       Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent-       Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker-
schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.                 langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden
14.4     Aufschiebung der Zahlung                                          ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns
Wir können die Zahlung aufschieben, solange                                die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern-
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;                          falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder        16.3       Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
  Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch           16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache
  läuft.                                                                   zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller
                                                                           Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die
15.      Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen-              Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu
         verfahren?                                                        stellen.
15.1     Feststellung der Schadenhöhe                                      Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die        einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem
Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt          Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-        16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache
sam vereinbaren.                                                           zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt
15.2     Weitere Feststellungen                                            worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere          ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä-
Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.                    digung zurückzahlen.
15.3     Verfahren vor Feststellung                                        Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
Für das Sachverständigenverfahren gilt:                                    einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die
15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver-         Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu
ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann       lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den
die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in          Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä-
Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird        digung entspricht.
der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach            16.4       Beschädigte Sachen
Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei       Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die
durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las-          bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch
sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen.     dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr.
15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer         16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben.
Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen          16.5       Gleichstellung
sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer       Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die
Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.        Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
15.4     Feststellung                                                      16.6       Übertragung der Rechte
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:                  Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so
- ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä-           müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte
  digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver-        übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
  trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des             16.7       Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
  Versicherungsfalls;                                                      Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;                    worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;                        das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä-
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;                   digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen           aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
  unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi-
  cherungsverzicht gegeben ist.                                            17.       Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
15.5     Verfahren nach Feststellung                                       17.1      Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien       17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor
gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei-       Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:
nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser            - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch         vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und              - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei-
übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest-       ten.
stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für          17.1.2 Sicherheitsvorschriften
Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass       Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie
sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf-         - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü-
grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä-         gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und
digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch         Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen       - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen
die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.        und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen.
15.6     Kosten                                                              Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten      wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund-
ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par-            stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück-
teien je zur Hälfte.                                                         stausicherungen funktionsbereit zu halten.
15.7     Obliegenheiten                                                    17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten             heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül-
nicht berührt.                                                             len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
                                                                           Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.

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Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass            rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt         wahrscheinlicher wird.
haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset-          18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur -
zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei.                            vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem
17.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls         wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls                18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich
- nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens              die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
  zu sorgen;                                                                 mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem
- uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt              Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf-
  haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo-            gestellt wird.
  nisch - anzuzeigen;                                                        18.2      Ihre Pflichten
- unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe-                 18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere
  nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um-         vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren
  stände dies gestatten;                                                     Vornahme durch einen Dritten gestatten.
- unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für              18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige
  Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-         Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet
  trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie          haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.
  nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;                                   18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg-            unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich
  lich der Polizei anzuzeigen;                                               anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
- uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge-           18.3      Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
  kommenen Sachen einzureichen;                                              Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe-
- das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel-       sondere dann vorliegen, wenn
  le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind.         - sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt
  Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll-               haben,
  ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten          - sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand
  Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren;                     ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,
- soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in           - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 180 Tage oder
  Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls           über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe-
  oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie             wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
  jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                 Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech-
  den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                            tigte volljährige Person darin aufhält,
- von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen          - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge-
  billigerweise zugemutet werden kann;                                          brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs-
- für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige                wechsel (siehe Nr. 11).
  aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren               18.4      Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns
  einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere            18.4.1 Unser Kündigungsrecht
  abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden               Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver-
  unverzüglich sperren zu lassen.                                            trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder
17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten        grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder
zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu           grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf
erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um-         einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von
ständen möglich ist.                                                         einem Monat kündigen.
17.3     Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet-         Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr.
zung                                                                         18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2           von einem Monat kündigen.
vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob   18.4.2 Vertragsänderung
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere         Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul-        eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben        verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Sie zu beweisen.                                                             Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als
17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind         10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so
wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die        können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-        Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang        haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
unserer Leistungspflicht ursächlich ist.                                     18.5      Erlöschen unserer Rechte
17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-        Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4
hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann             erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt-
vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte      nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.              wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
17.4     Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh-      18.6      Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung
rung des Versicherungsfalls                                                  18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Sie         sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr.
oder Ihren Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, die Ent-           18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob
schädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)             fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu
zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich vereinbarte    kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor-
Obliegenheiten, wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften oder die            liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt werden.                        18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir
                                                                             für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
18.     Was gilt bei Gefahrerhöhung?                                         Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein
18.1    Begriff der Gefahrerhöhung                                           müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt
18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver-            haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr.
tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert             18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be-
werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße-

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(SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921
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stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns            auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit-
die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.                      zuwirken.
18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,                             Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
- soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für       insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von
  den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs-        dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
  pflicht war oder                                                          zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
- wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse-   der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
  re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder         die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
- wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung          tragen Sie.
  eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie
  verlangen.                                                                20.      Zeitlich begrenzte Updategarantie
                                                                            20.1     Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem
19.      Wie gehen Ersatzansprüchen über?                                   Tag des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsver-
19.1     Übergang von Ersatzansprüchen                                      besserungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versi-
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser          cherungsbedingungen (SVPS-HR-T) einführen, auch für diesen Vertrag.
Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über-           20.2     Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versi-
gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet           cherungsbeitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen
sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des     ändert.
Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht          20.3     Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in
geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden           der vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen.
vorsätzlich verursacht.                                                     20.4     Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen Leis-
19.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                  tungsverbesserungen weiter profitieren, wenn Sie und wir eine ent-
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-            sprechende Umstellung Ihres Vertrages auf unsere üblichen Bedin-
spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und             gungen und Beitragssätze vereinbaren.
Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis                                                          8.      Wie wird die Entschädigung bei Geldleistung gezahlt und
                                                                                    verzinst?
1.      Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche              9.      Was gilt bei Wohnungswechsel?
        nicht?
                                                                            10.     Besondere Gefahr erhöhende Umstände
2.      Welche Sachen sind versichert und welche nicht?                     11.     Welche Obliegenheiten müssen Sie beachten?
3.      Welche Kosten sind versichert?                                      12.     Was gilt bei Gefahrerhöhung?
4.      Was ist der Versicherungsort?
                                                                            13.     Wie gehen Ersatzansprüche über?
5.      Wie kann die Versicherung angepasst werden?
6.      Was gilt für eine Entschädigung als Sachleistung?
7.      Was gilt für eine Entschädigung als Geldleistung?

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-            - optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-             Handspiegel,
AT).                                                                        - Photovoltaikanlagen,
                                                                            - Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind,
1.       Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche             - Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elekt-
         nicht?                                                                ronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte
1.1      Versicherungsfall                                                     sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
Entschädigt werden versicherte Sachen (Nr. 2), die durch Bruch (Zer-        2.3       Glaspauschalversicherung Gebäude
brechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Entschädigung erfolgt         2.3.1 Form A
nach unserer Wahl als Sachleistung (Nr. 6) oder als Geldleistung (Nr. 7).   Ist die Glaspauschalversicherung Gebäude Form A vereinbart, so sind
1.2      Nicht versicherte Gefahren und Schäden                             die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben
1.2.1 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf                             (ohne künstlerische Bearbeitung), Lichtkuppeln, Abdeckungen von
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen,              Sonnenkollektoren, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und
  Muschelausbrüche),                                                        Dachverglasungen des gesamten Gebäudes versichert. Ausgenommen
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierver-           sind Werbeanlagen und Außen- und Innenverglasungen von gewerb-
  glasungen                                                                 lich genutzten Räumen (das sind Ladengeschäfte und Gaststätten,
1.2.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch                              nicht Büros).
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines      2.3.2 Form B
  Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,                          Ist die Glaspauschalversicherung Gebäude Form B vereinbart, so sind
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus,                                           die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben
- Sturm, Hagel,                                                             (ohne künstlerische Bearbeitung), Lichtkuppeln, Abdeckungen von
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-          Sonnenkollektoren, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und
  nen oder Vulkanausbruch                                                   Dachverglasungen versichert, soweit sie zu Räumen oder Gebäudetei-
entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz              len gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. in Treppen-
besteht.                                                                    häusern, Gemeinschafts-, Keller-, Bodenräumen, von Windfängen und
1.3      Ausschluss Krieg                                                   Wetterschutzvorbauten). Ausgenommen sind Werbeanlagen und
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-        Außen- und Innenverglasungen von gewerblich genutzten Räumen
chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-      (das sind Ladengeschäfte und Gaststätten, nicht Büros).
krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.
1.4      Ausschluss Kernenergie                                             3.      Welche Kosten sind versichert?
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa-        3.1     Versicherte Kosten
chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder           Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
radioaktive Substanzen.                                                     Kosten für
                                                                            3.1.1 das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen,
2.       Welche Sachen sind versichert und welche nicht?                    Notverglasungen),
2.1      Modelle der Glasversicherung                                       3.1.2 das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablage-
In der Glasversicherung gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Die          rungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten),
Glaspauschalversicherung Haushalt ist in Nr. 2.2 beschrieben. Die           3.1.3 das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das
Glaspauschalversicherung Gebäude ist in Nr. 2.3 beschrieben und             Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz-
unterteilt sich in die Form A (Nr. 2.3.1) und Form B (Nr. 2.3.2).           stangen, Markisen usw.),
2.2      Glaspauschalversicherung Haushalt                                  3.1.4 die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen,
Ist die Glaspauschalversicherung Haushalt vereinbart, so sind folgende      Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Gegenstände versichert, soweit sie sich in der im Versicherungsschein       3.2     Gesondert versicherbar
bezeichneten Wohnung bzw. in und an Ihrem Einfamilienhaus sowie             Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir bis zum jeweils vereinbarten
den dazugehörigen Grundstücksbestandteilen (z. B. Garage, Garten-           Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für
haus) befinden und dort fertig eingesetzt oder montiert sind:               3.2.1 zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,                                   von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel              Gerüstkosten),
- Scheiben und Platten aus Kunststoff,                                      3.2.2 die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierun-
- Platten aus Glaskeramik,                                                  gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe
- Glasbausteine und Profilbaugläser,                                        Nr. 2).
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen,               4.      Was ist der Versicherungsort?
- Aquarien und Terrarien,                                                   Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten
- Glaskeramik-Kochflächen/-platten,                                         Gebäude oder Räume von Gebäuden.
- Verglasungen (auch aus Plexiglas und Kunststoffen) von Duschkabi-         Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist,
   nen und Badewannenaufsätzen (auch runde Formen),                         besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
- aus Glas, Plexiglas oder Acryl bestehende Waschtische/-becken,
- Glasscheiben und Sichtfenster von Herden und Öfen,                        5.      Wie kann die Versicherung angepasst werden?
- Verglasung von Solarien (Sonnenbänken),                                   5.1     Anpassung des Versicherungsumfangs
- sonstigen Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt         Wir passen den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für
   sind.                                                                    Verglasungsarbeiten an; entsprechend verändert sich der Beitrag.
Nicht versichert sind

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Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 / 23-698-0921
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5.2      Anpassung des Beitrags                                           Kenntnis aller Umstände vereinbart worden wäre. Anzeigen, die ohne
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines       Verschulden des Versicherungsnehmers dem Versicherer noch nicht
jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode       zugegangen sind, gelten als rechtzeitig erfolgt. Den vereinbarten
entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen           Naturalersatz braucht der Versicherer erst zu leisten, nachdem der
Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten           Versicherungsnehmer den sich ergebenden Unterschiedsbetrag vor
verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indi-    Erteilung des Ersatzauftrages hinzugezahlt hat.
zes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche            Werden dem Versicherer während der Vertragsdauer Flächen ange-
Betriebsgebäude. Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienge-          zeigt, für die ein höherer oder geringerer Jahresbeitrag vereinbart
bäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamili-    worden wäre, so schuldet der Versicherungsnehmer von dem Zeitpunkt
engebäude. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter        der Absendung der Anzeige an den geänderten Jahresbeitrag.
dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröf-           6.5.4 Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädi-
fentlichten Indizes.                                                      gung in dem Verhältnis von tatsächlicher Fläche (bzw. Versicherungs-
5.3      Kündigungsrecht                                                  summe) zur angegebenen Fläche (bzw. Versicherungswert) nach fol-
Innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die            gender Berechnungsformel gekürzt:
Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen               Entschädigung = Schadensbetrag multipliziert mit der Versicherungs-
Anpassung des Beitrags können Sie durch Erklärung in Textform zum         summe dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädi-
Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzei-       gungsberechnung versicherter Kosten gilt die Kürzung entsprechend.
tige Absendung. Unsere Mitteilung, in der wir Sie auf Ihr Kündigungs-     6.5.5 Nr. 1 bis Nr. 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn der Bei-
recht hinweisen werden, muss Ihnen mindestens ein Monat vor Wirk-         trag aufgrund von Antragsfragen erkennbar von sonstigen Umständen
samwerden der Anpassung des Beitrags zugehen.                             abhängt. Dies gilt insbesondere, wenn ein Gebäudewert maßgebend
                                                                          ist und dieser Wert entweder im Antrag zu niedrig angegeben wurde
6.       Was gilt für eine Entschädigung als Sachleistung?                oder später durch Um-, An- oder Ausbauten gestiegen ist.
6.1      Sachleistung
6.1.1 Wir gewähren im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der         7.        Was gilt für eine Entschädigung als Geldleistung?
wir den Auftrag erteilen. Sachleistung bedeutet, dass auf unsere Veran-   7.1       Geldleistung
lassung und Rechnung die zerstörten oder beschädigten Sachen ent-         7.1.1 Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung. Geldleis-
sorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und        tung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten
wieder eingesetzt werden.                                                 oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art
6.1.2 Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwen-             und Güte (siehe Nr. 2), die Lieferung an den Schadenort sowie die
dungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne)         Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden.
bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstri-         7.1.2 Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenor-
che, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese          tes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen
Aufwendungen werden nur - soweit dies besonders vereinbart ist - in       der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen)
vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Nr. 3). Falls solche besonderen Auf-     notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter
wendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilen        Höhe ersetzt (siehe Nr. 3).
wir in Absprache mit Ihnen in Ihrem Namen den Auftrag hierzu. Wir         7.1.3 Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Angleichung
erstatten Ihnen die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.            unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten
6.1.3 Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Angleichung            Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache
unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten         im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache          7.1.4 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteu-
im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilen hierzu keinen          erabzug berechtigt sind. Das Gleiche gilt, soweit Sie Mehrwertsteuer
Auftrag.                                                                  tatsächlich nicht gezahlt haben.
6.2      Abweichende Entschädigungsleistung                               7.2       Notverglasung/Notverschalung
6.2.1 Im Einvernehmen mit Ihnen ersetzen wir den Geldbetrag,              Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und
welcher dem unter Nr. 6.1 beschriebenen Leistungsumfang entspricht.       Notverschalungen) können vom Versicherungsnehmer in Auftrag
Darüber hinaus können wir in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaf-     gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht
fung durch uns zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht         werden.
möglich ist.                                                              7.3       Kosten
6.2.2 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteu-        Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Nr. 3) ist der Zeit-
erabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit Sie Mehrwertsteuer       punkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Kürzungen nach Nr. 7.1.4
tatsächlich nicht gezahlt haben.                                          gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
6.3      Notverglasung/Notverschalung                                     7.4       Unterversicherung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und            Die Regelungen nach Nr. 6.5 gelten entsprechend.
Notverschalungen) kann von Ihnen in Auftrag gegeben und als not-          7.5       Restwerte
wendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.                        Restwerte werden angerechnet.
6.4      Kosten
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Nr. 3) ist der Zeit-      8.       Wie wird die Entschädigung bei Geldleistung gezahlt und
punkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Kürzungen nach Nr. 6.2.2               verzinst?
gelten entsprechend für die versicherten Kosten.                          8.1      Fälligkeit der Entschädigung
6.5      Unterversicherung                                                Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde
6.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi-        und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen
cherungsvertragsgesetz nach folgenden Regeln auf einen Abzug we-          Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung
gen Unterversicherung.                                                    beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
6.5.2 Hängt die erforderliche Jahresprämie aufgrund von Antrags-          8.2      Verzinsung
fragen erkennbar von der Fläche des versicherten Glases ab, so hat der    Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund
Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer Abweichungen                eine weitergehende Zinspflicht besteht: Die Entschädigung ist - soweit
zwischen den Angaben im Antrag und den tatsächlich vorhandenen            sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet
Flächen dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.              wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt
6.5.3 Sind die zur Zeit des Versicherungsfalls vorhandenen Flächen        1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen
dem Versicherer weder durch den Antrag noch durch spätere Anzeigen        Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 % und höchstens
bekannt geworden (Unterversicherung), so hat er von der Entschädi-        bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Ent-
gung oder den Kosten des Naturalersatzes nur den Teil zu tragen, der      schädigung fällig.
sich zu dem bedingungsgemäß errechneten Gesamtbetrag verhält wie
der zuletzt geschuldete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag, die bei

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8.3      Hemmung                                                        10.     Besondere Gefahr erhöhende Umstände
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 8.1 und 8.2 ist der Zeitraum   Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 12 kann insbeson-
nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent-    dere dann vorliegen, wenn
schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.              - die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist,
8.4      Aufschiebung der Zahlung                                       - der Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt wird,
Wir können die Zahlung aufschieben, solange                             - das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer steht,
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen,                       - im Versicherungsort ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird,
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder     - Art und Umfang eines Betriebes - gleich welcher Art - verändert wird,
  Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch          soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsver-
  läuft.                                                                  sicherung vereinbart ist.
                                                                        Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Nr. 12.3 bis 12.5.
9.       Was gilt bei Wohnungswechsel?
9.1      Umzug in eine neue Wohnung                                     11.      Welche Obliegenheiten müssen Sie beachten?
Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue     11.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden            11.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor Eintritt des
Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der           Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:
bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs-         - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi-       vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.            - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei-
9.2      Mehrere Wohnungen                                                ten.
Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche-       11.1.2 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh-      heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül-
nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be-       len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.                          Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
9.3      Umzug ins Ausland                                              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-      Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt
land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung        haben.
über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt        11.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.                               11.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
9.4      Anzeige der neuen Wohnung                                      - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei Beginn des           zu sorgen;
Einzuges mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw.          - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt
sonstiger für die Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzu-        haben, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzei-
zeigen.                                                                   gen;
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der         - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch
Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entspre-        mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies
chend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.                   gestatten;
9.5      Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht                 - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für
Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung gültigen          Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungs-
Tarifbestimmungen.                                                        vertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie
Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze        nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den Vertrag kün-      - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg-
digen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der           lich der Polizei anzuzeigen;
Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach     - das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel-
Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären.             le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind.
Wir können bei der Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der bishe-      Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll-
rigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspru-       ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten
chen.                                                                     Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren;
9.6      Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung                           - soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in
9.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung von Ehegatten aus der Ehewoh-         Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
nung aus und bleibt Ihr Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zu-         oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie
rück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue Wohnung und die bishe-     jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über
rige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungs-       den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;
vertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächs-    - von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen
ten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht        billigerweise zugemutet werden kann.
Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.                    11.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten
9.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei            zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 11.2.1 ebenfalls zu
einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung         erfüllen - soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen
aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 4) die bisherige Ehewohnung    Umständen möglich ist.
und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu       11.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf     11.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 11.1 oder 11.2 vor-
von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten        sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz   fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
für die neue Wohnung.                                                   Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul-
9.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 9.6.2       dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben
Satz 1 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der    Sie zu beweisen.
nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit,    11.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind
erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.             wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
9.7      Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften                    Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-
Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und      lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort         unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
gemeldet sind.                                                          11.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
                                                                        hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann

[Seite 52]
Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 / 23-698-0921
Seite 4 von 4

vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte   10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.           können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
11.4     Welche Regelungen gibt es zum Wohnungseigentum?                  Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
11.4.1 Sind wir bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungs-        werden wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
eigentümern wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer             12.4      Erlöschen unserer Rechte
ganz oder teilweise leistungsfrei, so können wir uns hierauf gegenüber    Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 12.3
den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums               erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt-
sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen. Der Wohnungseigen-         nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand
tümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, hat uns die        wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
darauf entfallenden Aufwendungen zu ersetzen.                             12.5      Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
11.4.2 Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass wir          12.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so
sie auch insoweit entschädigen, als wir gegenüber einzelnen Miteigen-     sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr.
tümern leistungsfrei sind, sofern diese zusätzliche Entschädigung zur     12.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob
Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird.        fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu
Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund             kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor-
vorliegt, ist verpflichtet, uns diese Mehraufwendungen zu erstatten.      liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
11.4.3 Bei Teileigentum gelten die Regelungen nach Nr. 11.4.1 und         12.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 12.2.2 und Nr. 12.2.3 sind
Nr. 11.4.2 entsprechend.                                                  wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
                                                                          Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein
12.       Was gilt bei Gefahrerhöhung?                                    müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt
12.1      Begriff der Gefahrerhöhung                                      haben.
12.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver-         Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Nr. 12.5.1, Satz 2
tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert          und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn
werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße-      uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige
rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme           hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
wahrscheinlicher wird.                                                    12.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
12.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur -           - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für
vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem          den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs-
wir vor Vertragsschluss gefragt haben (siehe auch Nr. 10).                   pflicht war oder
12.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach 12.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die     - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse-
Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mit-           re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
versichert gelten soll.                                                   - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
12.2      Ihre Pflichten                                                     eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei-
12.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere            trag verlangen.
vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren
Vornahme durch einen Dritten gestatten.                                   13.      Wie gehen Ersatzansprüche über?
12.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige          13.1     Übergang von Ersatzansprüchen
Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet                 Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.                     Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über-
12.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung       gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet
unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich         sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des
anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.                     Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht
12.3      Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns                      geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden
12.3.1 Unser Kündigungsrecht                                              vorsätzlich verursacht.
Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 12.2.1, können wir den Ver-     13.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder      Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder       spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf    Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs
einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von     auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit-
einem Monat kündigen. Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen          zuwirken.
nach Nr. 12.2.2 und Nr. 12.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter      Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                          insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von
12.3.2 Vertragsänderung                                                   dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung        zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei-           der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
trag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschlie-        die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
ßen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als     tragen Sie.

[Seite 53]
Sanktionsklausel

Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
entgegenstehen.

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.


                                                                                                                                    23-222-0121

[Seite 54]
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Anbahnung, Abschluss und Durchführung eines Vertragsverhält-
nisses ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Beratung dient dazu, Ihren persönlichen Ver-
sicherungsbedarf sowie Ihren Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten zu ermitteln, mögliche Versiche-
rungslücken aufzuzeigen, Produktempfehlungen zu unterbreiten und konkrete Vertragsabschlüsse vorzube-
reiten. Mit Ihrer Einwilligung ermöglichen Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten für eine bestmögliche
Beratung und individuelle Betreuung zu verarbeiten.

Personenbezogene Daten
Die Datenverarbeitung durch uns umfasst insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
       Personendaten, z. B. Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anzahl der Kinder
       Kontaktdaten, z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern
       Daten zur Bonität, finanziellen Situation und Risikobereitschaft
       Daten zu Verträgen bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung1 und Unternehmen der
        Sparkassen-Finanzgruppe2, einschließlich der Daten zu Verträgen aus der Lebens-, Kranken- und
        Unfallversicherung sowie Daten aus von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z. B. Ver-
        tragsart, Versicherungsobjekt / versicherte Person, Vorversicherungen, Bankdaten, Leistungsfälle
     Daten aus Beratungs- und Servicegesprächen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Vertriebs-
        aktivitäten
     Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO, z. B. Gesund-
        heitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elektronischen Unterschrift)
Die Datenverarbeitung beinhaltet auch die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in Datensammlun-
gen, in welchen Ihre personenbezogenen Daten zur Datenanalyse verknüpft und gemeinsam ausgewertet
werden und die von den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung gemeinsam geführt werden. Ferner
umfasst die Datenverarbeitung einen wechselseitigen Datenaustausch mit den Vermittlern3.

Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
    a) Beratung einschließlich der Vereinbarung von Beratungsterminen
    b) Durchführung von Werbemaßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten ein-
        schließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen
    c) Produktentwicklung und Qualitätssicherung
    d) Meine biometrische elektronische Unterschrift zum Zwecke der Legitimation

  Einwilligung
  Ich willige ein, dass die Unternehmen der SV SparkassenVersicherung, deren Vermittler und die Unterneh-
  men der Sparkassen-Finanzgruppe die oben genannten personenbezogenen Daten zu den vorgenannten
  Zwecken verarbeiten dürfen. Meine Einwilligung gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener
  Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elek-
  tronischen Unterschrift)).
  Meine Einwilligung erstreckt sich zudem auf alle etwaigen bereits bestehenden Versicherungsverträge
  mit Unternehmen der SV SparkassenVersicherung.
  Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Auswirkung auf etwaig bestehende Vertragsverhältnisse
  gegenüber der SV SparkassenVersicherung in Textform (SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65,
  70376 Stuttgart, E-Mail: service@sparkassenversicherung.de) für die Zukunft widerrufen werden.
  Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie bestimmte Beratungs-, Service- oder Informationsleistungen
  nicht erhalten.

1 Unternehmen der SV SparkassenVersicherung sind die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäu-

 deversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
2 Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, Landes-

 banken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informationen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie un-
 ter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/index.html.
3 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre angestellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. Hier-

 zu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen-
 Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Landesbauspar-
 kassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.

SV SparkassenVersicherung, 70365 Stuttgart  Hausanschrift: Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart
Telefon 0711 898-100 · Telefax 0711 898-109 · E-Mail: service@sparkassenversicherung.de · www.sparkassenversicherung.de
                                                                                                                          21-095-0123

[Seite 55]
Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123


Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung        Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von
Ihrer personenbezogenen Daten durch die                               uns oder von Dritten zu wahren. Rechtsgrundlage hierfür ist Arti-
SV SparkassenVersicherung Holding AG,                                 kel 6 Absatz 1f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein:
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG                       -   zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
- im Folgenden SV SparkassenVersicherung -                            -   zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.               für Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanz-
                                                                          gruppe1 und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                Meinungsumfragen,
                                                                      -   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
SV SparkassenVersicherung                                                 nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
Löwentorstraße 65                                                         auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 898-100                                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Fax: 0711 898-109                                                     Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtli-
E-Mail-Adresse: service@sparkassenversicherung.de                     cher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
                                                                      pflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter          die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf-         Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1c) DSGVO.
tragter – oder per E-Mail unter:

E-Mail-Adresse: datenschutz@sparkassenversicherung.de                 Soweit im Rahmen der oben genannten Verarbeitungszwecke die
                                                                      Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                     erforderlich ist, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Ab-
                                                                      satz 2a) DSGVO ein. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung          von Gesundheitsdaten z. B. bei Abschluss eines Lebensversiche-
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten-          rungsvertrages. Außerdem nutzen wir zur zweifelsfreien elektroni-
schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Be-        schen Kommunikation biometrische Merkmale, insbesondere Ihre
stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller        biometrische Unterschrift und entsprechende Technologien hierzu
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser          um die biometrischen Merkmale Ihrer Unterschrift, etwa Schreib-
Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit per-         geschwindigkeit, Schreibrichtung, Schreibpausen, Schwingungen,
sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt-            Andruck sowie Schreibwinkel zu verarbeiten. Wenn Sie Dokumente
schaft" verpflichtet (sogenannte "Code of Conduct"), die die oben     mit einer biometrischen elektronischen Unterschrift unterschrei-
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren und     ben, verarbeiten wir Ihre biometrische elektronische Unterschrift
welche Sie auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de         zum Zwecke der Legitimation. Erstellen wir Statistiken mit diesen
- Rubrik "Datenschutz" - abrufen können.                              Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Ab-
                                                                      satz 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Sie ganzheit-
lich zu beraten und für Sie passende Versicherungsangebote er-        Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
stellen zu können. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungs-        genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
schutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben         der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag              Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Ver-
tragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.     Rückversicherer
Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können,          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi-
ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.    cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
Auch im Leistungsfall sind ihre Angaben erforderlich, um das Be-      lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
stehen von Versicherungsschutz und das Vorliegen des Versiche-        cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
rungsfalls feststellen zu können.                                     Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist
                                                                      es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertra-          seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü-
ges sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten          fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
nicht möglich.                                                        Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies
                                                                      für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erfor-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur         derlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die   erforderlichen Umfang. Weitergehende Informationen können Sie
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher      unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen anfor-
Vorgaben. Die Daten aller mit der SV SparkassenVersicherung           dern.
bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesam-
ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich
einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen
oder für umfassende Auskunftserteilungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6
Absatz 1b) DSGVO. Für die Zwecke der Durchführung von Werbe-
maßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsproduk-
ten einschließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen sowie der
Produktentwicklung und Qualitätssicherung holen wir zudem             1
                                                                        Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der
situationsbedingt Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1a)        SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen,
DSGVO ein.                                                            Landesbanken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informa-
                                                                      tionen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhal-
                                                                      ten Sie unter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/
                                                                      organisation/index.html.

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Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123
Seite 2 von 3

Vermittler2                                                          unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem        und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler Akquise- und   bis zu zehn Jahren.
Beratungsdaten sowie die zum Abschluss und zur Durchführung
des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.       Betroffenenrechte
Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie be-
treuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer        Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die
                                                                     zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
                                                                     können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                                                     oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein
                                                                     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe3
                                                                     Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen
bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe           einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
                                                                     zustehen.
verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche-
rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur            Widerrufsrecht
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen     Soweit der Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, ist
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In-       diese freiwillig und Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die
und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch       Zukunft unter den oben genannten Kontaktdaten des Verantwort-
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Welche Unter-         lichen widerrufen.
nehmen an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen,
können Sie unserer Dienstleisterliste im Anhang sowie in der         Widerspruchsrecht
jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" -               Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezoge-
entnehmen.                                                           nen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.

Externe Dienstleister                                                Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-   können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                      Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Da-
                                                                     tenverarbeitung sprechen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbezie-     Beschwerderecht
hungen bestehen, können Sie unserer Dienstleisterliste im An-
                                                                     Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
hang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
                                                                     genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - ent-
                                                                     sichtsbehörde zu wenden.
nehmen.
                                                                     Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
Weitere Empfänger
                                                                     unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
                                                                     wenden.
weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül-
lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungs-
                                                                     Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
träger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Zulagenstelle für   Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations-
Altersvermögen). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen       system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Des    beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung, bei der
Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung      Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs-
von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse      missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-        ner Daten mit dem HIS erforderlich.
wirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben.
                                                                     Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Infor-
Dauer der Datenspeicherung                                           mationen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf
                                                                     Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welches Sie insbesonde-
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die
                                                                     re auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Rubrik
oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann
                                                                     "Datenschutz" - finden.
es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbe-
wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
                                                                     Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei
oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbe-    Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B.
zogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ent-    zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft-
sprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich         pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche-
                                                                     rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im
                                                                     dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-
                                                                     nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi-
2
 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre ange-
stellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler.      cherer erfolgen.
Hierzu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV Spar-
kassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der          Wirtschaftsauskünfte
Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thürin-
gen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
Landesbausparkassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institu-    ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung
te und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.       Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens (Bonitätsprüfung) oder bei
3
 Zur Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung gehö-          Leistungsfällen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
ren die SV SparkassenVersicherung Holding AG,
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.

[Seite 57]
Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123
Seite 3 von 3

Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission
ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh-
mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags-
klauseln) vorhanden sind.

Automatisierte Einzelfallentscheidungen

Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das
Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche
Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden
Versicherungsprämie.

Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver-
trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen
Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere
Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen
auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
der Informationen.

Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
wenden.

[Seite 58]
I

                Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH
                auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Fassung 01.01.2022

    Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab-         Dauer der Datenspeicherung
    schluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Scha-          Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen ge-
    denbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidenti-         mäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.
    fikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu            Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren
    Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere         gelöscht.
    Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage)
    können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob        Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:
    zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hin-            direkt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Ge-
    weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS)            burtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
    Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Spei-
    Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können.            cherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum eine
    Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung            erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies zur
    eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-                 Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Da-
    Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem einmeldenden              ten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer be-
    Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind.                 trägt in diesen Fällen 10 Jahre.
    Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind,         Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht
    werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versi-              zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jah-
    cherungsunternehmen, übermittelt.                                          res nach der erstmaligen Speicherung gelöscht.
    Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internet-        Betroffenenrechte
    seiten: www.informa-his.de                                             Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti-
                                                                           gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung.
    Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH                      Diese Rechte nach Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber
    Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verant-         der informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse gel-
    wortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versiche-        tend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
    rungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten,       sich an die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehör-
    um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche-       de - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-
    rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei        Ring 1, 65189 Wiesbaden - zu wenden. Hinsichtlich der Meldung
    diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffällig-         von Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen
    keiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung           zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig.
    eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
    unternehmen) hindeuten können.
                                                                          Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
                                                                          Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen
    Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
                                                                          Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widerspro-
    Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
                                                                          chen werden.
    Grundlage des Artikel 6 Absatz 1f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit
    die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
    Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht    Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu
    die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffe-     Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespei-
    nen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,         chert hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt
    überwiegen.                                                           Ihnen die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort un-
                                                                          entgeltlich eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Wir bitten
    Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den      Sie, zu berücksichtigen, dass die informa HIS GmbH aus daten-
    Abschluss eines Versicherungsvertrags oder über die Regulierung       schutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte ertei-
    von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich        len darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Tele-
    die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung         fon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu ver-
    zur Verfügung.                                                        meiden, benötigt die informa HIS GmbH folgende Angaben von
                                                                          Ihnen:
    Herkunft der Daten der informa HIS GmbH                                    Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n),
    Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter-             Geburtsdatum
    nehmen, die diese in das HIS einmelden.                                    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und
                                                                                Ort) sowie gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf
    Kategorien der personenbezogenen Daten                                      Jahre
    Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines                Gegebenenfalls FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahr-
    Versicherungsunternehmens werden von der informa HIS GmbH                   zeug ist die Beifügung einer Kopie der Zulassungsbeschei-
    - abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte - die Daten der            nigung I. oder II. zum Nachweis der Haltereigenschaft er-
    Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezo-                forderlich.
    genen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere               Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
    Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B.              Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments er-
    Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende                   forderlich, das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grund-
    oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei                  buchauszugs oder Kaufvertrags).
    einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über
    die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden,        Wenn Sie - auf freiwilliger Basis - eine Kopie Ihres Ausweises
    speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei-     (Vorder- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa
    ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche       HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
    Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungs-       damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft
    sparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Er-         auch via Internet unter: www.informa-his.de/selbstauskunft/
    schwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versiche-        bei der informa HIS GmbH beantragen.
    rungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind gegebenen-
    falls z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten   Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauf-
    bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezo-           tragten
    gene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäu-          informa HIS GmbH
    deschäden.                                                            Kreuzberger Ring 68
                                                                          65205 Wiesbaden
    Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                 Telefon: 0611/880870-0
    Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit            Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH
    Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im         ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Daten-
    Rahmen von Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehör-          schutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
    den.                                                                  datenschutz@informa-his.de.


                                                                                                                        21-097-0122
                                                                                                                                               I

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    Dienstleisterliste
    (Stand: 01.05.2023)

    1. Konzerngesellschaften mit zentralisierter Bearbeitung von Daten innerhalb der
       Unternehmensgruppe
       SV SparkassenVersicherung Holding AG                         (SVH)
       SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG             (SVG)
       SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG              (SVL)
    2. Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder in Funktionsübertragung1) erbringen
       Eine Einzelnennung des Dienstleisters erfolgt, wenn die Datenverarbeitung Hauptgegenstand des Auftrags ist.
       Sofern nicht bzw. bei nur gelegentlicher Unterstützung, sind die Dienstleister in Kategorien zusammengefasst.

         Auftraggebende Dienstleister                                  Übertragene Aufgaben
         Gesellschaft
         Alle Konzern-     SV SparkassenVersicherung Holding AG2)      Zentralisierte Bearbeitung von Daten innerhalb der
         gesellschaften                                                Unternehmensgruppe, Erledigung von Verwaltungs-
                                                                       aufgaben, Telefon- und Servicedienstleistungen,
                                                                       Marketing, Vertrieb, Rechnungswesen, Revision,
                                                                       Rechtsabteilung, Allgemeine Verwaltung, Betriebs-
                                                                       organisation, Postservice, Rückversicherung
                           SV Informatik GmbH2)                        IT Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Wartung

                           Majorel Wilhelmshaven GmbH                  Service-Dienstleister, Zulagenantragsverarbeitung
                                                                       AVmG, Rentenbezugsmitteilungen
                           Deutsche Assistance Service GmbH1), 2)      Unterstützung bei Assistanceleistungen, Call Center

                           Finanz Informatik Technologie Service       IT Dienstleistungen, Telefoniebetreiber, Rechen-
                           GmbH & Co. KG2)                             zentrum, Wartung, Hardware
                           Gesamtverband der Deutschen Versiche-       Services im Rahmen des Branchennetzes, z. B. Verfah-
                           rungswirtschaft e. V. GDV                   ren zur elektronischen Versicherungsbestätigung in
                                                                       der Kfz-Versicherung
                           OEV Online Dienste GmbH                     IT-Dienstleister

                           Ricoh Deutschland GmbH2)                    Druckdienstleister

                           Formware GmbH2)                             Versandsteuerung

                           Signotec GmbH                               Digitale Plattform für Vertrieb und Beratung


         Auftraggebende Dienstleister-Kategorien                       Übertragene Aufgaben
         Gesellschaft

         Alle Konzern-     Assisteure1), 2)                            Erbringung von Assistanceleistungen im Rahmen
         gesellschaften                                                des Versicherungsschutzes, Schadens-/Leistungs-
                                                                       management
                           Beratungs-Dienstleister                     Sach-/Fach-/Personal-/Rechtsberatung


                           Druckdienstleister2)                        Druckvorstufe, Druck und Versand

                           Entsorgungsdienstleister2)                  Dokumentenvernichtung

                           Informationsdienstleister                   Adressaktualisierung, Wirtschaftsauskünfte, Recher-
                           (Wirtschaftsauskunfteien,                   chen, Bonitätsprüfung, Prüfungen aufgrund des Geld-
                           Adressermittler)                            wäschegesetzes, Risikoprüfung
                           Inkassounternehmen                          Forderungseinzug

                           IT-Dienstleister                            Wartungs- und Servicearbeiten, Lizenzen, Software,
                                                                       IT-Plattform


                                                                                              22-009-0523 - Seite 1 von 2
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           Auftraggebende Dienstleister-Kategorien                                                     Übertragene Aufgaben
           Gesellschaft
           Alle Konzern-              Kreditinstitute,                                                 Zahlungsabwicklung, Onlinezahlungsverkehr über
           gesellschaften             banknahe IT-Dienstleister                                        PAYONE GmbH, paydirekt GmbH
                                      Kundenservice-Center2)                                           Interne und externe Call-Center, Antrags-, Vertrags-
                                                                                                       und Leistungsbearbeitung
                                      Kurier- und Postdienste                                         Versand von Schriftstücken und Paketen

                                      Marketing-Dienstleister                                          Direktmarketing, Mailing, Werbung (online und Anzei-
                                                                                                       gen), Messen, Veranstaltungen, Bereitstellung von
                                                                                                       Web-Anwendungen, APP-Anbieter, personalisierte
                                                                                                       Werbefilme, Foto- und Videoaufnahmen
                                      Markt- und Meinungsforschungs-                                   Durchführung von repräsentativen Befragungen
                                      institute                                                        sowie Kunden-, Geschädigten- bzw. Außendienstbe-
                                                                                                       fragungen
                                      Personaldienstleister                                            Unterstützung bei Kapazitätsengpässen

                                      Prüfdienstleister                                               Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen

                                      Rechtsanwaltskanzleien1), 2),                                    Rechtsberatung, Prozessführung, Forderungseinzug
                                      Gerichtsvollzieher, Gerichte
                                      Rückversicherer1), 2)                                            Rückversicherung, Risikobeurteilung,
                                                                                                       Leistungsprüfung
                                      Gesundheits-/Service-Dienstleister2)                             Reha-Dienstleister, Dienstleister zur Attest- und
                                                                                                       Arztberichtbeschaffung
                                      Wirtschaftsprüfer1)                                              Jahresabschluss, Beratung


           SVG                        Gutachter, Sachverständige, Detekteien,                          Sachverhaltsermittlung und -bewertung, berufskund-
                                      Ingenieurbüros                                                   liche Analyse, Außenregulierung, Mediation
                                      Handwerksbetriebe, Mietwagenunter-                               Reparatur, Sanierung
                                      nehmen, Werkstätten
                                      Informa HIS GmbH                                                 Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen
                                                                                                       Versicherungswirtschaft
                                      Regulierungsbüros1)                                              Schadenregulierung im Ausland

                                      Deutsche Kautionskasse (DKK)                                     Abwicklung Mietkaution

                                      ACTINEO GmbH2)                                                   Dienstleister zur Attest- und Arztberichtbeschaffung


           SVL                        Ärzte2), Gutachter2), Therapeuten2), Kran-                       Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen
                                      kenhäuser2), Detektive2), Dolmetscher2),                         (medizinisch und technisch), Unterstützungsdienst-
                                      Übersetzer2)                                                     leistungen, Risiko- bzw. Schadenprüfung
                                      Gesetzliche Krankenkassen2)                                      Sozialversicherungsabgaben

                                      Gesundheits-/Servicedienstleister2)                              Teleinterviewing, Vertragsabwicklung Bausparrisiko-
                                                                                                       versicherung, Risikoträger Restkreditversicherung,
                                                                                                       Berufskundliche Beratungs- und Reintegrations- bzw.
                                                                                                       Rehabilitationsdienstleister, Reha-Berater
                                      S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG                                 Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz per Video
                                                                                                       oder Ausweiserkennung
                                      SV bAV Consulting GmbH2)                                         Beratung für betriebliche Altersvorsorge

                                      Xempus AG                                                        Unterstützungsleistungen für alle Beteiligte im
                                                                                                       Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
    1)
         Eine Funktionsübertragung liegt vor, wenn im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsverhältnisses personenbezogene Daten an einen Dienstleister zur
         eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Die Übermittlung unterbleibt nach Widerspruch der betroffenen Personen und Prüfung, wenn das schutz-
         würdige Interesse der betroffenen Personen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt.
    2)
         Diese Dienstleister können - sofern für die Abwicklung des Versicherungsverhältnisses erforderlich – gegebenenfalls auch Gesundheitsdaten verarbeiten.


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Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie bzw. die versicherte Person die Versiche-
rungsvorschlags-/Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen.

Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungs-
vermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der
Löwentorstraße 65 in 70376 Stuttgart schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvollständige Anga-
ben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Zugang Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in
Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1.     Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
       Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
       weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
       Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
       angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
       Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
       dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

       -    weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
       -    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

       ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
       Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-
       tragszeit entspricht.

2.     Kündigung
       Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-
       letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
       Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
       anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3.     Vertragsänderung
       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
       ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die An-
       zeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
       Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange-
       zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
       fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4.     Ausübung unserer Rechte
       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
       machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
       Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
       rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri-
       chen ist.
       Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig-
       ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
       Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
       pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

5.     Stellvertretung durch eine andere Person
       Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
       der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellver-
       treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
       oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
       zur Last fällt.


                                                                                                                                     73-079-0516
```

