# VLV Betriebsversicherung Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-inhaltsversicherung-vlv-laendle-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-inhaltsversicherung-vlv-laendle-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Betriebsversicherung Ländle Gewerbe, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten](https://www.vlv.at/downloads/ipid-betriebsversicherung-laendlegewerbe/), Fassung 4268 2021/04

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren und Vorräte) | laut Polizze |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Folgende Gefahren können versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Inhaltsversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | nein | Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung | Kopf, Seite 1 |
| Entschädigung zum Neuwert für Einrichtung und Maschinen | ja | Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Vorsorge oder Summenanpassung für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen im Lauf des Jahres | nicht geregelt |  |  |
| Saisonbedingte Erhöhung der Versicherungssumme für Waren und Vorräte | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Betriebsstellen oder Versicherungsorte in einem Vertrag; Umzug in neue Räume mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | ja | Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an elektrischen und elektronischen Geräten | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mit beschränkten Beträgen: indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brand | ja, bis zur Versicherungssumme | indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, auch mit falschen Schlüsseln oder durch Einsteigen | ja | Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub innerhalb des Versicherungsorts | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Böswillige Beschädigung durch Dritte ohne Einbruch (auch Graffiti) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (Ladendiebstahl, Diebstahl aus offenen Räumen) | nein | Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen | ja | Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sprinkler-Leckage | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (Windstärke laut Werk) | ja | Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstau | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Anprall von Fahrzeugen, Rauch und Ruß, Überschalldruck | nicht geregelt |  |  |
| Innere Unruhen, Streik und Aussperrung | nein | Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Glasbruch an Schaufenstern, Vitrinen, Theken und Werbeanlagen | ja, bis zur Versicherungssumme | Glasbruch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Terrorschäden mitversichert | nein | Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Waren und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Handelsware) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum: Sachen von Kunden in Obhut, Bearbeitung oder Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern | nicht geregelt |  |  |
| Mietereinbauten und vom Mieter angeschaffte Gebäudebestandteile | nicht geregelt |  |  |
| Außen angebrachte Sachen: Schilder, Markisen, Leuchtreklame, Automaten | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Behältnissen | ja, bis zur Versicherungssumme | Zimmertresore, Automaten und Schaukästen, Geld- und Geldeswerte | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub auf Transportwegen (Botenberaubung, Weg zur Bank) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung: Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts (Baustelle, Messe, beim Kunden) | nicht geregelt |  |  |
| Sachen in Kraftfahrzeugen (Werkzeug, Ware im Firmenwagen) | nicht geregelt |  |  |
| Verderb von Kühlgut durch Ausfall der Kühlanlage | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Akten und Plänen | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Elektronische Geräte über die Gefahren Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm hinaus (Bedienungsfehler, Kurzschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust oder Einbruch | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeschäden durch Einbruch (Türen, Fenster, Rollläden), auch für Mieter | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Bewachung) | nicht geregelt |  |  |
| Dekontamination von Erdreich und Löschwasser | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerung und Technologiefortschritt | ja, bis zur Versicherungssumme | Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preissteigerungen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Kosten für Sachverständige | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungswasserschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden enthalten oder als Baustein wählbar | ja | Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige Sachversicherung vereinbart wurde) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Umfang der Betriebsunterbrechung: Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn | nicht geregelt |  |  |
| Haftzeit (Monate, für die der Ausfall bezahlt wird) | ja | den längstens während der Haftungszeit eingetretenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbrechung) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch behördliche Sperre oder Zugangsbehinderung nach einem Schaden in der Nachbarschaft | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | ja | dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Betriebsstillstand oder Leerstand der Räume | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung für Waren in Schaufenstern und Vitrinen außerhalb der Geschäftszeit | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Gitter, Alarmanlage, Tresor) als Voraussetzung der Leistung | ja | Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3 |
| Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Betriebsruhe | ja | Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3 |
| Pflicht zur Buchführung, Inventur und Aufbewahrung getrennt von den versicherten Sachen | ja | Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Betriebsversicherung Ländle Gewerbe, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

```text
[Seite 1]
   Betriebsversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                      Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                           Ländle Gewerbe


Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung
       Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
       Gebäudeversicherung:                                               Gebäudeversicherung:
       Folgende Gefahren können versichert werden:                        Schäden verursacht durch:
       3 Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl.               6 die Energie des elektrischen Stroms an elektrischen
         Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz,               Einrichtungen (Kurzschluss)
       3 Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige                6 Versengen
         Sachversicherung vereinbart wurde)                               6 Bodensenkung
       3 Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein-              6 dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse
         schlag, Erdrutsch
                                                                          6 die Baufälligkeit des versicherten Bauwerkes oder
       3 Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden                       Teilen davon
         an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb
                                                                          6 Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung
         des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung
         und Verschleiß, Dichtungs- und Verstopfungs-                     6 Grund- und Sickerwasser
         schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb                    6 Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen
         des Gebäudes, Frostschäden an wasserführenden                      Einrichtungen
         Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen                    6 Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,
         Einrichtungen innerhalb des Gebäudes                               ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt
       3 Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalis-                 6 vorsätzliche Handlungen von Personen, die mit
         mus, Beraubung                                                     Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
       3 Glasbruch                                                        6 entgangenen Gewinn
                                                                          6 Tätigkeiten an den Gläsern selbst
       Versichert sind mit beschränkten Beträgen:
                                                                          6 Einsetzen, Herausnehmen oder Transport der Gläser
       3 indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heiz-
                                                                          6 Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder
         kesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden,
                                                                            Aufruhr
         Räucherkammerinhalt
       3 Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grund-                    Schäden an:
         stücksinfrastruktur
                                                                          6 Abbruchobjekten
       3 Entfernen und Entsorgen von Bäumen, Hangsiche-
         rungskosten                                                      Haftpflichtversicherung:
       3 Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun-                        6 Schäden, die Ihnen oder den mitversicherten Perso-
         gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und                     nen zugefügt werden
         Schmelzwasser, Rückstau
                                                                          6 Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       3 wasserführende Rohrleitungen außerhalb des                         gehen
         Gebäudes, Wasserverlust
                                                                          6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus
       3 Zimmertresore, Automaten und Schaukästen,                          Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
         Geld- und Geldeswerte
       3 Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup-
         peln), Beschriftungen, Außenlaternen und -be-
         leuchtungen


                                                                                                                              4268 2021/04

[Seite 2]
Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt:              6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus
3 Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                  Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe-
   fung der versicherten Sachen                                     handlung oder sonstiger Diskriminierungen
3 Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und
  Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini-                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  gungskosten sowie Entsorgungskosten)
                                                                  !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
3 Mietwert bzw. Mietverlust                                           erfolgt eine anteilige Entschädigung
3 Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preisstei-                !   bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
  gerungen                                                            Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag
3 den längstens während der Haftungszeit eingetre-                !   bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
  tenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbre-                      entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise
  chung)
                                                                  !   Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebli-
3 Such- und Auftaukosten (Leitungswasser)                             che Aufwendungen ausgleichen lassen, gelten nicht
                                                                      als Betriebsunterbrechung
Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung             !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter                    siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschä-                     rungsschutz
den, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden
                                                                  !   nur Haftpflichtversicherung: bei Schäden, die nach
ergeben, die durch das versicherte Risiko verursacht
                                                                      US-amerikanischem, kanadischem oder australi-
werden.                                                               schem Recht gerichtlich geltend gemacht werden,
Außerdem ist versichert:                                              besteht kein Versicherungsschutz
3 Haftung durch Verträge
                                                                  !   nur Haftpflichtversicherung: der Versicherungs-
3 Eingestellte Kfz von Arbeitnehmern und Besuchern                    schutz bezieht sich nicht auf Versicherungsfälle, die
3 Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen                             in USA, Kanada oder Australien eintreten
3 Verwahrung von beweglichen Sachen
3 Mietsachschäden
3 private Zufahrtsstraße und unbebaute Nachbar-
  grundstücke
3 Schadenersatzsatzansprüche von Angehörigen,
  welche nicht im selben Haushalt wohnen

Versichert sind mit beschränkten Beträgen:
3 reine Vermögensschäden
3 Umweltstörung
3 Bauherrenrisiko
3 Allmählichkeitsschäden
3 Tätigkeiten an unbeweglichen und beweglichen
  Sachen

Haftpflichtversicherung - Beherbergung: Verlust
oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen,
bewachte Garderobe, Beschädigung und Verlust
untergestellter Kraftfahrzeuge

Haftpflichtversicherung - Kfz-Betriebe: Schäden
an Kundenfahrzeugen, Diebstahl und Raub von in
Verwahrung genommenen Fahrzeugen, Abhol- und
Zustelldienst


Wo bin ich versichert?
• Gebäudeversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort ange-
  führt ist (Betriebsstätte).
• Haftpflichtversicherung: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Bei den
  verschiedenen Zusatzdeckungen können sich jedoch Unterschiede ergeben.

[Seite 3]
Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
  vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
• Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig-
  nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
• Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
  sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
  versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
• Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
  Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.
• Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnun-
  gen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren. Elektronische
  Datenträger sind regelmäßig zu sichern.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. bei Risikowegfall oder bei Eigen-
  tumswechsel).
```

