# die Bayerische Allgefahren: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-inhaltsversicherung-die-bayerische-allgefahren-inhalt.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-inhaltsversicherung-die-bayerische-allgefahren-inhalt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Erweiterungen der AVB Allgefahren-Inhaltsversicherung für das Bauhandwerk (220257)](https://diebayerische.de/dam/jcr:3cd5bf0f-4ab6-4af6-95fd-463e0821e0ee/220257_avb-erw_allgefahren-inhaltsversicherung_bauhandwerk.pdf), Fassung Zielgruppe Bauhandwerker, Stand 07/2024 (B 220257)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für den Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren und Vorräte) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Erweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung | Titel, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Inhaltsversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert für Einrichtung und Maschinen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis 1 Mio. € | sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 1.000.000 EUR beträgt. | Klausel AG / BPIP-ZG 0001 / 22, Seite 1 |
| Vorsorge oder Summenanpassung für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen im Lauf des Jahres | ja | gilt für die Vorsorgeversicherung der Vorsorgebetrag für die jeweilige Versicherungssumme von 10% auf 15% erhöht. | Klausel AG / BPIP-ZG 0005 / 22, Seite 1 |
| Saisonbedingte Erhöhung der Versicherungssumme für Waren und Vorräte | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Betriebsstellen oder Versicherungsorte in einem Vertrag; Umzug in neue Räume mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Überspannung durch Blitz an elektrischen und elektronischen Geräten | nicht geregelt |  |  |
| Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brand | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl, auch mit falschen Schlüsseln oder durch Einsteigen | nicht geregelt |  |  |
| Raub innerhalb des Versicherungsorts | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus nach einem Einbruch | nicht geregelt |  |  |
| Böswillige Beschädigung durch Dritte ohne Einbruch (auch Graffiti) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (Ladendiebstahl, Diebstahl aus offenen Räumen) | nicht geregelt |  |  |
| Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen | nicht geregelt |  |  |
| Sprinkler-Leckage | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel (Windstärke laut Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | nicht geregelt |  |  |
| Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Anprall von Fahrzeugen, Rauch und Ruß, Überschalldruck | nicht geregelt |  |  |
| Innere Unruhen, Streik und Aussperrung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch an Schaufenstern, Vitrinen, Theken und Werbeanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Terrorschäden mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Waren und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Handelsware) | nicht geregelt |  |  |
| Fremdes Eigentum: Sachen von Kunden in Obhut, Bearbeitung oder Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern | nicht geregelt |  |  |
| Mietereinbauten und vom Mieter angeschaffte Gebäudebestandteile | nicht geregelt |  |  |
| Außen angebrachte Sachen: Schilder, Markisen, Leuchtreklame, Automaten | nicht geregelt |  |  |
| Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Behältnissen | nicht geregelt |  |  |
| Raub auf Transportwegen (Botenberaubung, Weg zur Bank) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung: Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts (Baustelle, Messe, beim Kunden) | ja, bis 25.000 € | sind auf erstes Risiko bis zur Versicherungssumme max. jedoch bis 25.000 EUR mitversichert. | Klausel VSG / BPI-ZG 0042 / 14 Nr. 5 a), Seite 2 |
| Sachen in Kraftfahrzeugen (Werkzeug, Ware im Firmenwagen) | ja, bis 25.000 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt | Klausel AG / BPIP-ZG 0031 / 22, Seite 3 |
| Verderb von Kühlgut durch Ausfall der Kühlanlage | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Akten und Plänen | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Elektronische Geräte über die Gefahren Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm hinaus (Bedienungsfehler, Kurzschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkosten | nicht geregelt |  |  |
| Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust oder Einbruch | ja, bis 1.000 € | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. | Klausel VSG / BPI-ZG 0027 / 14, Seite 2 |
| Gebäudeschäden durch Einbruch (Türen, Fenster, Rollläden), auch für Mieter | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Bewachung) | nicht geregelt |  |  |
| Dekontamination von Erdreich und Löschwasser | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerung und Technologiefortschritt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungswasserschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden enthalten oder als Baustein wählbar | ja | Ein Ertragsausfallschaden im Sinne von Teil B 5 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, liegt auch vor, | Klausel AG / BPIP-ZG 0028 / 22, Seite 3 |
| Umfang der Betriebsunterbrechung: Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn | nicht geregelt |  |  |
| Haftzeit (Monate, für die der Ausfall bezahlt wird) | nicht geregelt |  |  |
| Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch behördliche Sperre oder Zugangsbehinderung nach einem Schaden in der Nachbarschaft | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | ja, bis 100.000 € | Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung. | Klausel AG / BPIP-ZG 0002 / 22, Seite 1 |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Betriebsstillstand oder Leerstand der Räume | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung für Waren in Schaufenstern und Vitrinen außerhalb der Geschäftszeit | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Gitter, Alarmanlage, Tresor) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Betriebsruhe | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Buchführung, Inventur und Aufbewahrung getrennt von den versicherten Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Erweiterungen der AVB Allgefahren-Inhaltsversicherung für das Bauhandwerk (220257)

```text
[Seite 1]
                     Erweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die
                     Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung
                     die Bayerische 2022 (Stand 01/2023)

                     Zielgruppe Bauhandwerker – Stand 07/2024
                     Die folgenden Erweiterungen nehmen Bezug auf die Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren
                     Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung die Bayerische 2022 (Stand 01/2023).

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0001 / 22 - Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung
                     1. Die Bestimmungen über die Unterversicherung in Teil B 9 Nr. 7) AG die Bayerische2022, Stand
                        01/2023, sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 1.000.000 EUR beträgt.
                     2. Der Unterversicherungsverzicht gilt nicht für Waren und Vorräte, für die Stichtagsversicherung vereinbart
                        ist, und nicht für die selbständige Außenversicherung.
                     3. Bei Feststellung des Gesamtbetrages der Versicherungssummen nach Nr. 1 werden nicht berücksichtigt
                        Versicherungssummen a) auf Erstes Risiko, b) für Waren und Vorräte, für die Stichtagsversicherung
                        vereinbart ist, c) für die selbständige Außenversicherung.

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0002 / 22 – Erweiterter Verzicht bei Grober Fahrlässigkeit
                     In Abweichung zu Teil B 9 Nr. 6) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, kann der Versicherer bei grob
                     fahrlässiger Schadensverursachung, sowie bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die vertraglichen
                     Obliegenheiten die Schadensersatzleistung nur um max. 20 % kürzen, sofern die festgestellte
                     Gesamtschadenhöhe mehr als 100.000 EUR und nicht mehr als 250.000 EUR beträgt. Bis 100.000 EUR
                     verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung.

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0003 / 22 - Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzung
                     In Abweichung zu Teil B 13 Nr. 2 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, verzichtet der Versicherer bei
                     grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bis zu einer Schadenhöhe von 25.000 EUR die Entschädigung
                     entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten zu
                     kürzen.

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0004 / 22 - Verzicht auf Kürzung bei unterlassener Anzeige einer
                     Gefahrerhöhung
                     1. Eine Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
                     2. In Abweichung zu Teil A 9 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, kann der Versicherer bei grob
                        fahrlässigem Verstoß gegen diese Obliegenheit die Schadensersatzleistung nur um max. 20 % kürzen,
                        sofern die festgestellte Gesamtschadenhöhe mehr als 100.000 EUR und nicht mehr als 250.000 EUR
                        beträgt. Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung.

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0005 / 22 - Erweiterte Vorsorge
                     Abweichend von Teil B 10 Nr. 2a) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gilt für die Vorsorgeversicherung
                     der Vorsorgebetrag für die jeweilige Versicherungssumme von 10% auf 15% erhöht.

                     Klausel AG / BPIP-ZG 0006 / 22 - Versicherungsort bei gewerblicher und privater Nutzung
                     1. In Erweiterung zu Teil B 7 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023 liegt unter der Voraussetzung, dass
                        die Gewerberäume direkt und unmittelbar an die Privaträume des Versicherungsnehmers angrenzen
                        und beide Verträge (sowohl der Allgefahren Gewerbeversicherungsvertrag zur Inhaltsversicherung als
                        auch der Hausratversicherungsvertrag) bei der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 220257 (07.2024)


                        bestehen, ein Einbruchdiebstahl im Sinne von Teil B 1 Nr. 4 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023,
                        wenn ein Einbruch in die bedingungsgemäß verschlossenen angrenzenden Privaträume erfolgt und der
                        oder die Täter durch die unverschlossene Zwischen-/Verbindungstüre in die angrenzenden
                        Gewerberäume gelangen.
                     BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG                                                        1

[Seite 2]
2. Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes entfällt, wenn entweder die Gewerbe- oder die
   Wohneinheit durch eine Einbruchmeldeanlage zu schützen sind.

Klausel VSG / BPI-ZG 0042 / 14 – Sachen auf Baustellen
1. In Erweiterung zu AG die Bayerische 2022, Stand 01/2023 Teil B 7 Nr. 5a) Abs. 3 bis 5 gelten
   eigene Sachen des Versicherungsnehmers, wie Arbeitsmittel, Baumaterialien und Werkzeuge,
   welche vom Versicherungsnehmer und seinen Subunternehmern zum Einsatz auf einer Baustelle
   vorgesehen sind, während der Lagerung in einem allseits umschlossenen Gebäude und/oder
   abgeschlossenen Raum auf einer Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Laptops, Tablets, Smartphones und sonstige
   EDV-Geräte inklusive deren Zubehör. Weiter sind von dieser Deckung Arbeitsmittel,
   Baumaterialien und Werkzeuge in Baucontainern, Baubuden/-wagen und -zelten vom
   Versicherungsschutz ausgeschlossen.
3. Versicherungsschutz besteht für Sachen, die sich vorrübergehend, maximal für 3 Monate,
   außerhalb des Versicherungsortes auf Baustellen befinden.
4. In Erweiterung zu Teil B 7 Nr. 5a) gilt die Entschädigung auf erstes Risiko für alle Baustellen
   zusammen wie folgt versichert:
   a) Die Entschädigungsgrenze für Sachen auf Baustellen wird von 2.500 EUR bis zur
       Versicherungssumme, max. jedoch auf 25.000 EUR auf erstes Risiko erhöht.
   b) Schäden durch Abhandenkommen (gemäß Ziffer 1 dieser Klausel) sind auf erstes Risiko bis
       zur Versicherungssumme maximal jedoch bis 15.000 EUR mitversichert.
   Die Entschädigung zu 4) a und 4) b wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von
   250 EUR gekürzt.

Klausel AG / BPIP-ZG 0026 - Schlossänderungskosten für Betriebsfahrzeuge
1. In Erweiterung zu Teil B 6 Nr. 3k) bb) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, ersetzt der Versicherer
   die notwendigen Kosten für Schlossänderungen an Betriebsfahrzeugen, wenn der Schlüssel durch einen
   Versicherungsfall durch Einbruchdiebstahl abhandengekommen ist.
2. Voraussetzung ist, dass sich die Schlüssel der Betriebsfahrzeuge in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit
   auch gegen die Wegnahme der Behältnisse gewähren, befunden haben.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.

Klausel AG / BPIP-ZG 0027 - Ausstellungsversicherung
1. In Erweiterung zu Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, leistet der Versicherer auch
   Entschädigung für versicherte Sachen, die während einer Ausstellung, Gewerbeschau, Messe, einem
   Warenmarkt oder Ähnlichem (nicht Jahrmarkt, Rummel, Kirmes, Weihnachtsmarkt oder dergleichen
   sowie ständige Ausstellungen in den Versicherungsräumen, auf dem Versicherungsgrundstück oder dort
   unmittelbar angrenzenden Grundstücken) durch Diebstahl oder Unterschlagung abhandenkommen oder
   durch Dritte zerstört oder beschädigt werden.
   Diebstahl ist der Bruch fremden Gewahrsams und Begründung eigenen Gewahrsams in der Absicht
   rechtswidriger Zueignung.
   Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer Sache durch Personen, die sich in deren Besitz
   oder Gewahrsam befindet.
2. Nicht versichert sind
   a) Schäden, die von Familienangehörigen oder (vorübergehenden) Angestellten des
       Versicherungsnehmers verursacht werden.
   b) das Abhandenkommen versicherter Sachen, deren Einzelwert 500 EUR übersteigt,
   c) das Abhandenkommen von Sachen, die während der Ausstellung zum Verbrauch bestimmt sind
       (z.B. Werbeprospekte, Kataloge, Lebens- und Genussmittel).
   Die übrigen Ausschlussbestimmungen der AG bleiben unberührt.
3. In Ergänzung zu Teil A 8 Nr. 2 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, hat der Versicherungsnehmer
   einen Schaden der Ausstellungs-, Gewerbeschau-, Messe- oder Marktleitung zu melden und hierüber
   einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser
   Obliegenheiten ergeben sich aus Teil A 8 und 9 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023.
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG                                                        2

[Seite 3]
Klausel AG / BPIP-ZG 0028 / 22 - Ertragsausfall durch Feuer auf Baustellen
1. Ein Ertragsausfallschaden im Sinne von Teil B 5 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, liegt auch vor,
   wenn sich ein Sachschaden entsprechend Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, durch Brand
   (Teil C 1a, Stand 01/2023) an einer zukünftigen Arbeitsstätte (Baustelle) des Versicherungsnehmers
   innerhalb Deutschlands ereignet.
2. Die Entschädigung wird nur unter folgenden Voraussetzungen geleistet:
   a) Für die Arbeiten des Versicherungsnehmers liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag des
       Auftraggebers sowie ein Kostenvoranschlag oder Ähnliches vor, auf dessen Basis der Auftrag erteilt
       wurde.
   b) Der Auftrag als auch der Kostenvoranschlag, auf dessen Basis der Vertrag zustande gekommen ist,
       wurden nachweislich mindestens eine Woche vor dem Schadenereignis dem Vertragspartner
       zugestellt.
   c) Der Sachschaden ereignete sich innerhalb von einem Monat vor Beginn der vertraglich vereinbarten
       Tätigkeiten.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme für die
   Ertragsausfallversicherng, maximal auf 100.000 EUR, begrenzt.

Klausel AG / BPIP-ZG 0029 / 22 – Erhöhung Be- und Entladeschäden
Abweichend zu Teil B 2u) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gelten Be- und Entladeschäden an den
Transport durchführenden Fahrzeugen mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.

Klausel AG / BPIP-ZG 0030 / 22 - Aufenthaltsrisiko in der Heimatgarage des versicherten Betriebes
1. In Erweiterung zu Teil B der AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, sind die für den Transport
   bestimmten versicherten Sachen auch vor Beginn und nach Beendigung des versicherten Transportes in
   dem verschlossenen Transportmittel in der verschlossenen Heimatgarage des versicherten Betriebes
   versichert.
2. Voraussetzung ist, dass bei Ablieferung der Transport am darauffolgenden Werktag unverzüglich
   beginnt bzw. dass bei Anlieferung das Transportmittel am darauffolgenden Werktag unverzüglich am
   Versicherungsort entladen wird.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.

Klausel AG / BPIP-ZG 0031 / 22 – Erweiterung Ständig im Transportmittel befindliche Werkzeuge,
Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial
In Erweiterung zu Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, sind auch Werkzeuge, Ersatzteile,
Prüfgeräte, Installationsmaterial und Werkstatteinbauten als Fahrzeugeinrichtung (z.B. Regalsysteme und
Arbeitsvorrichtungen) die sich ständig im Transportmittel befinden, versichert, gegen Diebstahl jedoch nur,
sofern die Sicherheitsvorschriften nach Teil B 13 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, erfüllt sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt

Klausel AG / BPIP-ZG 0032 / 22 - Kundendienstfahrzeuge in der Nachtzeit
1. In Erweiterung zu Teil B der AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, besteht für Kundendienstfahrzeuge
   (auf den Betrieb zugelassene Fahrzeuge) auch dann Versicherungsschutz, wenn sich diese während
   der Nachtzeit (von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) außerhalb einer verschlossenen Einzelgarage, einer
   bewachten oder abgeschlossenen Sammelgarage oder eines bewachten Parkplatzes befinden oder
   dauernd unbeaufsichtigt sind. Dies gilt auch für ständig im Fahrzeug befindliche Werkzeuge, Ersatzteile,
   Prüfgeräte, Installationsmaterial und Werkstatteinbauten als Fahrzeugeinrichtung (z.B. Regalsysteme
   und Arbeitsvorrichtungen).
2. Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 250 EUR
   gekürzt.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 EUR begrenzt.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG                                                          3

[Seite 4]
Klausel AG / BPIP-ZG 0033 / 22 - Schäden am Ladegut wegen Betriebs-, Brems- und Bruchschäden
sowie Notbremsung und Ausweichmanöver
In Erweiterung zu Teil B 2 Nr. 2u) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gelten Schäden am Ladegut
aufgrund:
    - Betriebs-, Brems- und Bruchschäden an den Transport durchführenden Fahrzeugen
    - Notbremsungen und Ausweichmanöver der Transport durchführenden Fahrzeuge durch
        verkehrsbedingte Umstände, soweit hierfür der Beweis erbracht werden kann und unter der
        Voraussetzung, dass es ohne diese Maßnahme zu einem Unfall gekommen wäre, mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG                                                 4
```

