# Zurich Jagd-Haftpflicht: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-jagdhaftpflicht-zurich-jagd-haftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-jagdhaftpflicht-zurich-jagd-haftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Jagd-Haftpflicht: einfache Übersicht](https://edge.sitecorecloud.io/zurichinsur2cd7-zwpde6f08-prodd5db-4bb2/media/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/jagd-haftpflicht_einfache-uebersicht_2025_06.pdf), Fassung Einfache Übersicht nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme für Personenschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Deckungssumme für Sachschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Deckungssumme für Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag je geschädigter Person (Begrenzung innerhalb der Pauschalsumme) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die gesetzliche Mindestdeckung für den Jagdschein (Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz, RD 63/1994) | ja | Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Inhaber eines Jagdscheins der Jagd nachgehen wollen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Geltungsbereich weltweit (Jagd im Ausland, Jagdreisen) | ja | Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes (etwa nur bis zu einem Jahr) | ja | Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Prozesskosten außerhalb der Deckungssumme | ja | prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Strafkaution oder Sicherheitsleistung im In- und Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Jagdausübung als Inhaber eines gültigen Jagdscheins (Jagdkarte, licencia de caza) | ja | Versichert sind Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jagdpächter, Mitpächter oder Revierinhaber (Verkehrssicherungspflicht im Revier) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdgast und Begehungsscheininhaber | nicht geregelt |  |  |
| Ehrenamtlicher Jagdaufseher oder Jagdschutzberechtigter | nicht geregelt |  |  |
| Treiber, Hundeführer und Jagdhelfer mitversichert (Haftpflicht gegenüber Dritten) | nicht geregelt |  |  |
| Jungjäger, Jagdscheinanwärter und Ausbildung (Schießausbildung, Prüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Veranstalter und Jagdleiter von Gesellschaftsjagden (Drückjagd, Treibjagd, montería) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Jagdteilnehmern untereinander versichert | nicht geregelt |  |  |
| Beizjagd und Haltung von Greifvögeln | nicht geregelt |  |  |
| Berufsjäger, Jagdführer oder entgeltliche Jagdvermittlung mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen auch außerhalb der Jagd | ja | Schäden aus dem erlaubten Besitz oder Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sportliches Schießen, Übungsschießen und Schießstand | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch der Waffe in Notwehr oder Nothilfe | ja | Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden durch abhandengekommene oder unbefugt benutzte Waffen des Versicherten | nicht geregelt |  |  |
| Wiederladen von Munition (Laden von Patronen) für den Eigenbedarf | nicht geregelt |  |  |
| Signal-, Schreckschuss- und Bolzenschussgeräte, Fangschuss und Nachsuche | nicht geregelt |  |  |
| Zahl der mitversicherten Jagdhunde (Tierhalterhaftpflicht der Jagdhunde) | ja | Versichert sind auch Schäden, die als Halter von höchstens drei Jagdgebrauchshunden entstehen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jagdhunde auch außerhalb der Jagd versichert (Spaziergang, Alltag) | nicht geregelt |  |  |
| Welpen und Hunde in jagdlicher Ausbildung ohne Brauchbarkeitsnachweis | nicht geregelt |  |  |
| Führen fremder Jagdhunde (Hüter, Hundeführer bei der Jagd) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Mithaftung (Tiergefahr) bei Schäden durch Hunde | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Jagdhunde im Straßenverkehr während der Jagd (etwa Wildfolge über eine Straße) | nicht geregelt |  |  |
| Frettchen, Beizvögel und Pferde zur Jagd mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Hochsitze, Kanzeln, Fütterungen und andere jagdliche Einrichtungen (Verkehrssicherungspflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhütte oder Jagdhaus als Haus- und Grundbesitzer | nicht geregelt |  |  |
| Fallenjagd und Fanggeräte | nicht geregelt |  |  |
| Wildschaden (Schäden durch Schalenwild an Feld und Wald) ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Haftung des Jagdausübungsberechtigten bei Wildunfällen im Straßenverkehr (Bergung, Nachsuche, Verkehrssicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Pflichten nach Umweltschadensgesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden (etwa durch Fahrzeuge, Heizöl, Kirrungen) | nicht geregelt |  |  |
| Bekämpfung invasiver Arten und behördlich angeordnete Bejagung | nicht geregelt |  |  |
| Drohnen zur Kitzrettung oder Wildsuche | nein | Schäden zwischen Mitversicherten, Schäden durch den Gebrauch eines Kraft- … Luftfahrzeugs sowie Schäden an gepachteten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Boote im Revier | ja | Zudem sind Schäden versichert, die als Halter oder Eigentümer kleiner Wasserfahrzeuge ohne Motoren entstehen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verkauf von Wildbret aus eigener Jagd (Produkthaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an Jagdhütten, Ferienwohnungen oder Unterkünften bei Jagdreisen | nein | sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten fremden Sachen (etwa fremde Waffe, fremdes Revierfahrzeug) | nein | sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Unfallversicherung des Jägers (Tod, Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Sachversicherung der Jagdwaffen und Optik (Diebstahl, Beschädigung) | nicht geregelt |  |  |
| Unfall, Tod oder Tierarztkosten des eigenen Jagdhunds während der Jagd | nicht geregelt |  |  |
| Jagdrechtsschutz oder Reclamación de daños (Durchsetzung eigener Ansprüche) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Pflichtteil nach RD 63/1994 (Personenschäden je Opfer, Gleichstellung als seguro obligatorio) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: freiwillige Haftpflicht über den Pflichtteil hinaus (RC voluntaria) inklusive Sachschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kein Schutz bei Jagd ohne gültigen Jagdschein oder ohne Erlaubnis im Revier | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Verstoß gegen Waffenrecht oder Unfallverhütungsvorschriften | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und mitversicherten Personen ausgeschlossen | ja | Dazu gehören Schäden aus vorsätzlichen Handlungen, Schäden zwischen Mitversicherten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss oder Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: kein Schutz, wenn der Schaden allein auf Verschulden des Geschädigten beruht | nicht geregelt |  |  |
| Subsidiarität gegenüber anderen Versicherungen (etwa Gruppenvertrag des Landesjagdverbands) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich melden | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, Musterbedingungen) | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Updateklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde (Jagdscheinlösung, Landesjagdkarte, licencia) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags (in Deutschland oft auf das Jagdjahr oder drei Jahre abgestimmt) | ja | Der Einmalbeitrag gilt für die Dauer des gewählten Versicherungsschutzes, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Tägliche oder jährliche Kündbarkeit | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kurzzeitdeckung für Jagdtage, Jagdreisen oder ausländische Jagdgäste | ja | Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (weiterer Hund, neues Revier) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung für Hinterbliebene oder nach Abgabe des Jagdscheins (Waffenbesitz bis zur Abgabe) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Jagd-Haftpflicht: einfache Übersicht

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 Einfache Übersicht

 zur Jagd-Haftpflichtversicherung
 (gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

 Versicherer: Zurich Insurance Europe AG
 Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
 Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB Nr.: 133359)


Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Jagd-Haftpflichtversicherung
bietet Ihnen einen ersten Überblick. Sie ist aber keine vollständige Darstellung des
Versicherungsschutzes.
Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in
den Versicherungsunterlagen enthalten. Zu den Vertragsunterlagen zählen die
Vertragserklärungen,    der      Versicherungsschein,     zusätzliche   Vereinbarungen,
Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen.
Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n
Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt.

Was ist versichert?

Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen,
wenn Sie als Inhaber eines Jagdscheins der Jagd nachgehen wollen. Die Jagd-
Haftpflichtversicherung prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, begleicht
berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Versichert sind Schäden an fremden
Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. Dazu gehören Schäden aus fahrlässiger
Überschreitung des Notwehrrechts und Schäden aus dem erlaubten Besitz oder Gebrauch
von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd.
Versichert sind auch Schäden, die als Halter von höchstens drei Jagdgebrauchshunden
entstehen, einschließlich Schäden, die von nicht gewerbsmäßigen Hütern dieser Hunde in
Ihrem Auftrag verursacht werden. Zudem sind Schäden versichert, die als Halter oder
Eigentümer kleiner Wasserfahrzeuge ohne Motoren entstehen. Die Versicherungssumme
kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem
Versicherungsschein.

Was ist nicht versichert?

Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage
gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Die Versicherung leistet für
Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn eine Selbstbeteiligung
vereinbart ist, wird diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt.
Es gibt auch Deckungsbeschränkungen, da nicht alle denkbaren Fälle versichert werden
können, ohne dass die Beiträge erheblich steigen würden. Deshalb sind einige Fälle aus dem
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören Schäden aus vorsätzlichen
Handlungen, Schäden zwischen Mitversicherten, Schäden durch den Gebrauch eines Kraft-
oder Luftfahrzeugs sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen.

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?

Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines
vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie
geschützt. Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte
in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des
Gastlandes entspricht.

Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?

Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Die Fragen im
Angebot müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Informieren Sie uns,
wenn sich Änderungen bei Ihren ursprünglichen Angaben im Angebot oder während der
Laufzeit des Vertrages ergeben.
Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich melden, auch wenn noch
keine Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden. Sie sind verpflichtet, im Rahmen
Ihrer Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens zu sorgen.
Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu
beseitigen.
Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns zum Beispiel
umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitteilen, die im Zusammenhang
mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen. Legen Sie bei diesen Verfahren immer
fristgerecht Rechtsmittel ein. Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und
übernehmen die Kosten. Geben Sie dem beauftragten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte
und stellen Sie angeforderte Unterlagen zur Verfügung.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Beachten Sie
bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des einmaligen Beitrags
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgt.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen
Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von drei Jahren verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.

Kann ich meine Vertragserklärung widerrufen?

Grundsätzlich kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der
Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung
enthalten; um die Frist einzuhalten genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
innerhalb der Frist.
Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von
weniger als einem Monat.

Wann und wie zahle ich?

Der Beitrag wird als Einmalbeitrag gezahlt. Der Einmalbeitrag gilt für die Dauer des gewählten
Versicherungsschutzes, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren. Sie können uns auch

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ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-
Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer
Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen.
Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht,
dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung
erbracht haben.
Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des
Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.
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