# Allianz Meine Zukunft Flexinvest: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-allianz-flexinvest.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-allianz-flexinvest.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB fondsgebundene Lebensversicherung Flexinvest ABL147](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/makler-pdf/lebensversicherung/pdfs/20220919_AVB_FLV_Flexinvest_ABL147.pdf), Fassung ABL147 (08.22)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | In der Genussphase erfolgt die Veranlagung innerhalb des klassischen Deckungsstocks | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | ja | In der Ansparphase erfolgt die Veranlagung in vereinbarten Investmentfonds. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | ja | Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und | § 2.9, Seite 2 |
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | nein | Es gibt daher keinen garantierten Vertragswert am Ende der Ansparphase und auch keinen garantierten Rückkaufswert. | § 5.1, Seite 3 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | Es gibt daher keinen garantierten Vertragswert am Ende der Ansparphase und auch keinen garantierten Rückkaufswert. | § 5.1, Seite 3 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | mit einem garantierten Rechnungszins (die Höhe ist den Antragsunterlagen | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | Im Wege der Gewinnbeteiligung nehmen Sie in der Genussphase an den aus dem Geschäftsverlauf nach unserem Geschäftsplan festgestellten Überschüssen teil. | § 6.1, Seite 3 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | ja | Neben dem laufenden Gewinnanteil kommt ein ... bei Kündigung oder Tod hinzu. | § 6.4, Seite 4 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Sie können während der Ansparphase jeweils für den Beginn des Folgemonats beantragen | § 5.3, Seite 3 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Ebenso können wir aus wichtigem Grund einen Investmentfonds mit Wirkung sowohl für die Neuanlage als auch für bereits erworbene Investmentfondsanteile aus dem Angebot zu Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung entfernen. | § 5.4, Seite 3 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | ja | In der Genussphase erfolgt die Veranlagung innerhalb des klassischen Deckungsstocks | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | ja | In der anschließenden lebenslangen ... sind flexible begünstigte Entnahmen möglich | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | ja | das Recht, die Umwandlung in die Genussphase zum nächsten Monatsersten zu verlangen. | § 19, Seite 7 |
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Recht, die Ansparphase prämienfrei oder prämienpflichtig zu verlängern und den ursprünglich vereinbarten Start der Genussphase auf einen späteren Zeitpunkt vor Vollendung des 85. Lebensjahres zu verlegen. | § 18, Seite 7 |
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | ja | Im letzten Jahr der Ansparphase haben Sie das Recht, anstelle der Genussphase zum Ende der Ansparphase die Umwandlung des Vertrages in eine Rentenversicherung | § 17.1, Seite 7 |
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nein | Alle Versicherungsleistungen werden als Geldleistung erbracht. | § 8.1, Seite 4 |
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | Bei Ableben der versicherten Person leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung zuzüglich der Versicherungssumme für den Ablebensfall. | § 1.1, Seite 1 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Bei Ableben der versicherten Person leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung zuzüglich der Versicherungssumme für den Ablebensfall. | § 1.1, Seite 1 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt |  |  |
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | ja | Bei zwei versicherten Personen: Bei Ableben der ersten ... Person als alleinige versicherte Person und ohne weitere | § 1.2, Seite 1 |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Bis dahin können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. | § 16.1, Seite 6 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsvertrages leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung. | § 3.2, Seite 2 |
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres haben Sie die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen eine Unterbrechung der Prämienzahlung bei vollem Versicherungsschutz | § 12.1, Seite 6 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | für mindestens 3 Monate und maximal 12 Monate zu beantragen. | § 12.1, Seite 6 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | ja | Sie können Ihren Versicherungsvertrag prämienfrei stellen | § 12.2, Seite 6 |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | ja, bis 300 € | Die Mindestentnahme beträgt EUR 300,-. | § 11.3, Seite 5 |
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihren Versicherungsvertrag kündigen: jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden | § 11.1, Seite 5 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert entspricht dem Geldwert der Deckungsrückstellung zum Stichtag (siehe § 10.3) vermindert um einen Abzug. | § 11.2, Seite 5 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | nein | Verbindliche Rückkaufswerte können auf Grund der nicht absehbaren Wertentwicklung der | § 11.2, Seite 5 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Die Höhe des Abzuges beträgt 10% der Jahresnettoprämie, maximal EUR 200,00. Im letzten Viertel der Ansparphase wird kein Abzug berechnet. | § 11.2, Seite 5 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt | § 11.2, Seite 5 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der von uns verrechneten Kosten und Ihre Auswirkungen in beispielhaften Modellrechnungen finden Sie in Ihren Antragsunterlagen | § 7.1, Seite 4 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | ja | Eine Abtretung oder Verpfändung ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. | § 14, Seite 6 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Am Ende der Prämienpause kann der Vertrag mit oder ohne Nachzahlung der gestundeten Prämien fortgeführt werden. | § 12.1, Seite 6 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Ihren Prämien in Abzug gebracht. | § 7.1, Seite 4 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | ja | Sie sind verpflichtet, den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. | § 2.1, Seite 2 |
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | ja | können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss oder Wiederherstellung vom Versicherungsvertrag zurücktreten. | § 2.3, Seite 2 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls den Geldwert der Deckungsrückstellung. | § 3.3, Seite 2 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen | § 3.4, Seite 2 |
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | keine | Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | § 3.1, Seite 2 |
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | ja | versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Eine ... Sterbeurkunde ist uns vorzulegen. | § 8.2, Seite 4 |
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | ja | Wir werden Sie jährlich über die Höhe der Bestandsprovisionen informieren. | § 5.6, Seite 3 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB fondsgebundene Lebensversicherung Flexinvest ABL147

```text
[Seite 1]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft                                                                                                AC
Allgemeine Versicherungsbedingungen der lebenslangen
Lebensversicherung mit fondsgebundener Ansparphase
Meine Zukunft Flexinvest
Inhaltsverzeichnis                                                                               Kapitalanlagegesellschaft
Begriffsbestimmungen                                                                             Die Kapitalanlagegesellschaft ist die Managementgesellschaft für die
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall                                             Verwaltung des Fondsvermögens der Investmentfonds
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes                                                             Modellrechnung
§ 4 Beginn des Versicherungsschutzes                                                             Die Modellrechnung ist die individuell auf Ihren Versicherungsvertrag
§ 5 Veranlagung in Investmentfonds                                                               abgestimmte Darstellung der möglichen Vertragsentwicklung, insbe-
§ 6 Gewinnbeteiligung in der Genussphase                                                         sondere der Vertragswert zum Ende der Ansparphase, der Ablebens-
§ 7 Kosten und Gebühren                                                                          leistungen, der Rückkaufswerte und der prämienfreien Leistungen
§ 8 Leistungserbringung durch den Versicherer                                                    unter den getroffenen Annahmen für die Wertentwicklung der Invest-
§ 9 Angaben zur Steuerpflicht                                                                    mentfonds während der Ansparphase bzw. der Gewinnbeteiligung in
§ 10 Stichtage in der Ansparphase                                                                der Genussphase.
§ 11 Kündigung der Versicherung und Rückkaufswert
§ 12 Prämienpause und Prämienfreistellung in der Ansparphase                                     Prämie
§ 13 Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung                                          Die Prämie ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.
§ 14 Abtretung, Verpfändung und Vinkulierung
§ 15 Erklärungen                                                                                 Rückkaufswert
§ 16 Bezugsberechtigung                                                                          Der Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Versi-
§ 17 Rentenwahlrecht und garantierter Rentenfaktor                                               cherungsvertrag vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird.
§ 18 Verlängerung der Ansparphase
§ 19 Vorgezogener Wechsel in die Genussphase                                                     Versicherer ("Wir")
§ 20 Verjährung                                                                                  Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft,                           1130
§ 21 Vertragsgrundlagen                                                                          Wien, Hietzinger Kai 101-105.
§ 22 Anwendbares Recht
§ 23 Aufsichtsbehörde                                                                            Versicherte Person
§ 24 Erfüllungsort                                                                               Die versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist.
Auszug aus dem VersVG: § 172                                                                     Sind im Vertrag zwei Personen versichert, so gibt es eine erste und
                                                                                                 zweite versicherte Person. Die erste versicherte Person ist die Per-
Wir haben aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale                                son, bei deren Tod bereits in der Ansparphase eine Todesfallleistung
Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im                              in Form einer einmaligen Erhöhung der Deckungsrückstellung vorge-
Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.                                                         sehen ist. Wenn nicht anders erläutert, ist mit versicherte Person die
                                                                                                 erste versicherte Person gemeint.
Begriffsbestimmungen
Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch                              Versicherungsnehmer ("Sie")
sie sind für das Verständnis dieser Allgemeinen Versicherungsbedin-                              Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers
gungen (AVB) unerlässlich.                                                                       und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Ansparphase und Genussphase                                                                      Versicherungsurkunde
Ihre Vertragsdauer teilt sich in eine vereinbarte Anspar- und Ge-                                Die Versicherungsurkunde ist die Urkunde über den Versicherungs-
nussphase: Die Ansparphase kann über die vereinbarte Prämienzah-                                 vertrag, sie wird auch Versicherungspolizze oder Versicherungs-
lungsdauer hinausgehen. In der anschließenden lebenslangen Ge-                                   schein genannt.
nussphase sind flexible begünstigte Entnahmen möglich (siehe "teil-
weise Kündigung" in § 11.3).                                                                     § 1. Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Veranlagungsformen in der
Anspar- und Genussphase. In der Ansparphase erfolgt die Veranla-                                 In der Ansparphase:
gung in vereinbarten Investmentfonds. In der Genussphase erfolgt                                 1.1. Bei einer versicherten Person: Bei Ableben der versicherten
die Veranlagung innerhalb des klassischen Deckungsstocks (im We-                                       Person leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung zu-
sentlichen bestehend aus den Vermögenswerten: festverzinsliche                                         züglich der Versicherungssumme für den Ablebensfall.
Wertpapiere, Aktien und Darlehen) mit einem garantierten Rech-
nungszins (die Höhe ist den Antragsunterlagen unter Produktinforma-                              1.2. Bei zwei versicherten Personen: Bei Ableben der ersten versi-
tionen/Rechnungsgrundlagen zu entnehmen).                                                             cherten Person wird der Vertrag mit der zweiten versicherten
                                                                                                      Person als alleinige versicherte Person und ohne weitere Prä-
Bezugsberechtigter (Begünstigter)                                                                     mienzahlung fortgeführt. Der Vertrag geht automatisch in die
Bezugsberechtigter ist die Person, die für den Empfang der Leistung                                   Genussphase über und es gelten in Folge die für die Ge-
des Versicherers genannt ist.                                                                         nussphase vereinbarten Bestimmungen. Anstelle der Auszah-
                                                                                                      lung der Ablebensleistung wird der Geldwert der rechnerisch
Deckungsrückstellung in der Ansparphase                                                               zugeordneten Fonds in den klassischen Deckungsstock umge-
Die Deckungsrückstellung in der Ansparphase besteht aus den dem                                       schichtet und um die jeweils aktuelle Versicherungssumme für
Versicherungsvertrag rechnerisch zugeordneten Investmentfondsan-                                      den Ablebensfall erhöht. Aus dieser erhöhten Deckungs-
teilen.                                                                                               rückstellung und dem aktuellen Alter der zweiten versicherten
Der Geldwert der Deckungsrückstellung ist der aktuelle Vertragswert                                   Person errechnet sich die neue Versicherungssumme für den
und wird ermittelt, indem die Anzahl der rechnerisch zugeordneten                                     Ablebensfall in der Genussphase. Dabei findet keine Gesund-
Fondsanteile je Investmentfonds mit dem am Stichtag dem Versiche-                                     heitsprüfung statt.
rer zur Verfügung gestellten Kurswert des jeweiligen Investmentfonds                                  Stirbt die zweite versicherte Person vor der ersten versicherten
multipliziert wird. Der Geldwert der Deckungsrückstellung hängt von                                   Person, so wird keine Leistung fällig und der Vertrag läuft
der Wertentwicklung des Fonds ab.                                                                     ausschließlich mit der ersten versicherten Person weiter (siehe
                                                                                                      § 1.1).
Deckungsrückstellung in der Genussphase
Der Geldwert der Deckungsrückstellung in der Genussphase ist der                                 In der Genussphase:
aktuelle Vertragswert und ergibt sich aus dem aus der Ansparphase                                1.3. Bei einer versicherten Person: Bei Ableben der versicherten
weiterveranlagten Kapital abzüglich Kosten (siehe § 6) zuzüglich der                                   Person leisten wir die Versicherungssumme für den Ablebens-
Verzinsung mit dem garantierten Rechnungszinssatz.                                                     fall in der Genussphase zuzüglich der bis dahin erworbenen
                                                                                                       Gewinnbeteiligung.


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 1

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 2]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


1.4. Bei zwei versicherten Personen: Bei Ableben der ersten versi-                               2.12. Ist die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versiche-
     cherten Person wird der Vertrag mit der zweiten versicherten                                      rungsfalls und nach Ablauf der in § 2.10 genannten Frist noch
     Person als alleinige versicherte Person fortgeführt. Die De-                                      nicht gezahlt, sind wir leistungsfrei; es sei denn, dass Sie an
     ckungsrückstellung wird auf die Versicherungssumme für den                                        der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne Verschulden verhin-
     Ablebensfall in der Genussphase erhöht. Aus dieser erhöhten                                       dert waren.
     Deckungsrückstellung und dem aktuellen Alter der zweiten ver-
     sicherten Person errechnet sich die neue Versicherungssumme                                 2.13. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prä-
     für den Ablebensfall in der Genussphase. Dabei findet keine                                       mienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der
     Gesundheitsprüfung statt.                                                                         Versicherungsurkunde angegebenen Fälligkeitstag zu zahlen.
     Stirbt die zweite versicherte Person vor der ersten versicherten
     Person, so wird keine Leistung fällig und der Vertrag läuft                                 2.14. Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlen, erhalten
     ausschließlich mit der ersten versicherten Person weiter (siehe                                   Sie eine Mahnung, mit welcher Ihnen eine Frist von mindestens
     § 1.1)                                                                                            zwei Wochen zur Zahlung gesetzt wird.

1.5. Darüber hinausgehende Leistungen können in Zusatzversiche-                                  2.15. Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung
     rungen vereinbart sein.                                                                           festgesetzten Frist, können wir den Versicherungsvertrag zum
                                                                                                       Ablauf der festgesetzten Frist kündigen. Die Wirkungen der
§ 2. Pflichten des Versicherungsnehmers                                                                Kündigung entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach
Anzeigepflicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages                                                Kündigung die Zahlung nachholen, sofern der Versicherungsfall
                                                                                                       nicht schon eingetreten ist
2.1. Sie sind verpflichtet, den Antrag und die damit verbundenen
     Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu                                   2.16. Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung
     beantworten.                                                                                      festgesetzten Frist und tritt nach Ablauf der Frist der Versiche-
                                                                                                       rungsfall ein, so sind wir leistungsfrei, es sei denn, Sie waren
2.2. Wenn das Leben einer anderen Person versichert werden soll,                                       an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert.
     ist auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beant-
     wortung aller Fragen verantwortlich.                                                        2.17. Im Falle unserer Kündigung vermindert sich Ihr Versicherungs-
                                                                                                       schutz auf die prämienfreie Versicherungssumme oder er ent-
2.3. Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beant-                                      fällt bei Unterschreitung der Mindestsumme gemäß §12.4 zur
     wortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss                                       Gänze.
     oder Wiederherstellung vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
     Im Falle einer risikoerhöhenden Änderung können wir innerhalb                               § 3. Umfang des Versicherungsschutzes
     von drei Jahren nur von dieser Änderung zurücktreten. Wir
     können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis                                 3.1. Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht grundsätzlich un-
     der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären.                                   abhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall
                                                                                                      beruht.
2.4. Wir können nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn
     wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben                                3.2. Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei
     Kenntnis hatten oder der verschwiegene Umstand keinen Ein-                                       Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer unsere
     fluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles hatte.                                            Leistungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsver-
                                                                                                      trages leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung. Wird
2.5. Bei arglistiger Täuschung können wir den Versicherungsvertrag                                    uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willens-
     jederzeit anfechten.                                                                             bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
                                                                                                      Geistestätigkeit begangen wurde, besteht hingegen voller Versi-
2.6. Wenn wir den Versicherungsvertrag anfechten oder vom Versi-                                      cherungsschutz.
     cherungsvertrag zurücktreten, leisten wir den Rückkaufswert.
                                                                                                 3.3. Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen
2.7. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben können da-                                     oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls
     rüber hinaus nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen                                          den Geldwert der Deckungsrückstellung.
     zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, sodass wir im
     Versicherungsfall nur den Rückkaufswert leisten.                                            3.4. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer
                                                                                                      nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus
2.8. An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen lang gebunden. Die                                         ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch
     Frist beginnt mit dem Tag der Antragsstellung.                                                   verursachten Versicherungsfällen den Geldwert der Deckungs-
                                                                                                      rückstellung. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich
Prämien, Zahlungsverzug und dessen Folgen                                                             um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei
                                                                                                      dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben oder
2.9. Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien                                     voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach dem
     (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und recht-                                   Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Be-
     zeitig zu bezahlen.                                                                              einträchtigungen erleiden werden.

2.10. Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versi-                             § 4. Beginn des Versicherungsschutzes
      cherungsurkunde, nicht aber vor Versicherungsbeginn und Auf-
      forderung der Prämienzahlung, fällig und ist sodann innerhalb                              4.1. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ih-
      von zwei Wochen zu zahlen.                                                                      res Antrages in geschriebener Form oder durch Zustellung der
                                                                                                      Versicherungsurkunde erklärt und Sie die erste oder einmalige
2.11. Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig                                 Prämie rechtzeitig (siehe § 2.10) bezahlt haben. Vor dem in der
      zahlen, können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es                                    Versicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
      gilt als Rücktritt unsererseits, wenn wir die erste oder einmalige                              steht kein Versicherungsschutz.
      Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an
      gerichtlich geltend machen.                                                                4.2. Ihr Versicherungsvertrag ist mit vorläufigem Sofortschutz ausge-
                                                                                                      stattet.
                                                                                                      Der vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die beantragte
                                                                                                      Versicherungssumme im Ablebensfall, höchstens auf


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 2

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 3]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


       EUR 100.000,00, auch wenn insgesamt höhere Summen auf                                            Änderungstermin bei uns eingelangt sein. Wir werden Ihren
       das Leben derselben versicherten Person beantragt sind. Der                                      Antrag annehmen, wenn dem kein wichtiger Grund gemäß
       vorläufige Sofortschutz gilt,                                                                    § 5.4 entgegensteht und die Risikoklasse des neu vereinbarten
                                                                                                        Investmentfonds Ihrem Risikoprofil entspricht. Für die Bewer-
       - wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstel-                                      tung der Investmentfondsanteile wird der Kurswert am Stichtag
         lung voll arbeitsfähig ist,                                                                    gemäß §10.2 herangezogen. Bei einer Änderung der Veranla-
       - wenn die versicherte Person nicht in ärztlicher Behandlung                                     gung bleiben die Vertragsdaten (insbesondere Beginn und Ende
         oder unter ärztlicher Kontrolle steht und                                                      der Ansparphase, Prämien) unverändert. Jede Änderung der
       - soweit die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen                                      Veranlagung hat auch Auswirkung auf die Wertentwicklung Ih-
         oder Ausschlüsse nach § 3 vorsehen.                                                            res Versicherungsvertrages.

       Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages                            5.4. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann sowohl den Ankauf von
       bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbe-                                  Investmentfondsanteilen verweigern als auch einen Investment-
       ginn. Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Ver-                                fonds schließen. Ebenso können wir aus wichtigem Grund
       sicherungsurkunde oder der Ablehnung Ihres Antrags oder                                        einen Investmentfonds mit Wirkung sowohl für die Neuanlage
       auch mit unserer Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz                                   als auch für bereits erworbene Investmentfondsanteile aus dem
       beendet ist, oder auch mit Ihrem Rücktritt vom Antrag, sofern                                  Angebot zu Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung ent-
       dieser vor Zustellung der Versicherungsurkunde erfolgt, in je-                                 fernen.
       dem Fall jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.                                              Ein solcher wichtiger Grund, welcher nicht in der Verantwortung
       Wenn wir auf Grund des vorläufigen Sofortschutzes leisten,                                     des Versicherers liegt, ist insbesondere dann gegeben, wenn
       verrechnen wir die auf diese Leistung entfallende erste Jah-                                   der Investmentfonds nicht mehr, nur eingeschränkt oder nicht
       resprämie bzw. einmalige Prämie.                                                               mehr täglich handelbar ist, die Fondsgesellschaft Mindestab-
                                                                                                      nahmemengen vorgibt oder einem Investmentfonds die Ver-
§ 5. Veranlagung in Investmentfonds in der Ansparphase                                                triebszulassung für Österreich entzogen wird.

5.1. Im Rahmen der lebenslangen Lebensversicherung mit fonds-                                    5.5. Wird einer der vereinbarten Investmentfonds geschlossen, aus
     gebundener Ansparphase erwerben Sie in der Ansparphase                                           unserer Auswahl entfernt (siehe §5.4), mit einem anderen
     einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung, deren Höhe                                        Fonds zusammengelegt oder wird die Ausgabe von Anteilen
     sich nach der Wertenwicklung der Ihrem Versicherungsvertrag                                      eingestellt, werden wir Sie darüber informieren und außer bei
     rechnerisch zugeordneten Fondsanteile bemisst. Ihrem Versi-                                      Zusammenlegung von Fonds auffordern, binnen eines Monats
     cherungsvertrag wird entsprechend der vereinbarten Invest-                                       einen anderen Investmentfonds für die rein rechnerische Zuord-
     mentfonds eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen rechne-                                        nung von Fondsanteilen aus unserem Angebot auszuwählen.
     risch zugeordnet. Der Versicherer hält Fondsanteile nicht in                                     Falls Sie sich nicht innerhalb dieser Frist entscheiden, wird das
     Ihrem Auftrag, sondern zur Bedeckung der Versicherungsan-                                        ab diesem Zeitpunkt zu veranlagende und gegebenenfalls das
     sprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag. Eigentümer der                                           schon veranlagte Kapital in einen Fonds mit gleichartiger Anla-
     Fondsanteile ist immer der Versicherer. Kurssteigerungen der                                     gestrategie übertragen und dies Ihnen in einem Nachtrag zu
     für die Berechnung der Versicherungsleistung vereinbarten und                                    Ihrer Versicherungsurkunde zur Kenntnis gebracht.
     rechnerisch zugeordneten Fonds führen zu Wertzuwächsen,
     Kursrückgänge zu Wertminderungen. Bei Veranlagung in In-                                    5.6. Kapitalanlagegesellschaften zahlen an Großinvestoren bran-
     vestmentfonds, die in einer Fremdwährung notieren, unterliegen                                   chenübliche Bestandsprovisionen für das in Investmentfonds
     diese Währungskursschwankungen, die den Wert der Fondsan-                                        veranlagte Vermögen. Bestandsprovisionen, die wir für das Ih-
     teile zusätzlich beeinflussen können.                                                            rem Versicherungsvertrag zugeordnete Fondsvermögen er-
     Dem Wesen der lebenslangen Lebensversicherung mit fonds-                                         halten, geben wir zur Gänze an Sie weiter indem wir die Ihrem
     gebundener Ansparphase entspricht es, dass in der Ansparpha-                                     Versicherungsvertrag rechnerisch zugeordneten Investment-
     se ausschließlich der Versicherungsnehmer und nicht der Versi-                                   fondsanteile erhöhen. Eine bestimmte Höhe der Bestandsprovi-
     cherer das volle Veranlagungsrisiko trägt. Der Versicherer hat                                   sionen kann von uns nicht garantiert werden. Wir werden Sie
     auf die Wertentwicklung von Investmentfonds keinen Einfluss.                                     jährlich über die Höhe der Bestandsprovisionen informieren.
     Es gibt daher keinen garantierten Vertragswert am Ende der
     Ansparphase und auch keinen garantierten Rückkaufswert. Der                                 § 6. Gewinnbeteiligung in der Genussphase
     Rückkaufswert kann auch unter der Summe der einbezahlten
     Prämien liegen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt                                 6.1. Im Wege der Gewinnbeteiligung nehmen Sie in der Genusspha-
     keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds                                    se an den aus dem Geschäftsverlauf nach unserem Ge-
     zu.                                                                                              schäftsplan festgestellten Überschüssen teil. Generell setzen
                                                                                                      sich diese Überschüsse aus dem Kapitalanlageergebnis (ergibt
5.2. Ihre Prämie verwenden wir nach Abzug der Versicherungssteu-                                      sich aus der Gegenüberstellung der tatsächlichen Anlageergeb-
     er, der Risikoprämie und den Kosten (siehe §6) zur rechneri-                                     nisse mit den auf Grund der Garantieverzinsung garantierten
     schen Zuordnung von Anteilen der vereinbarten Investment-                                        Erträgen), dem Risikoergebnis (ergibt sich aus der Gegen-
     fonds. Für die rechnerische Zuordnung der Fondsanteile gilt der                                  überstellung der tatsächlichen Sterblichkeitsergebnisse mit den
     am Stichtag (siehe §10) uns zur Verfügung stehende Kurswert.                                     kalkulierten Sterblichkeitsergebnissen) und dem Kostenergebnis
     Ertragsausschüttungen und Kapitalertragsteuer-Rückerstattun-                                     (ergibt sich aus der Gegenüberstellung der tatsächlichen Kos-
     gen veranlagen wir weiter und erhöhen dadurch die De-                                            ten mit den kalkulatorischen Kosten) zusammen. Da wir zur
     ckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags. .                                                Sicherstellung der Finanzierbarkeit von langfristigen Garantiezu-
                                                                                                      sagen in der klassischen Lebensversicherung zur Bildung einer
5.3. Sie können während der Ansparphase jeweils für den Beginn                                        Rückstellung verpflichtet sind ("Zinszusatzrückstellung"), werden
     des Folgemonats beantragen, dass künftig                                                         bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Gewinn-
     i.   die nach §5.2 zu veranlagenden Prämienanteile für die                                       beteiligung allfällige Dotierungen zu bzw. Auflösungen dieser
          rechnerische Zuordnung in einem anderen Verhältnis auf-                                     Zinszusatzrückstellung berücksichtigt. Dabei können Dotierun-
          geteilt werden. Dafür stehen die von uns zu diesem Zeit-                                    gen zu entsprechenden Minderungen der Gewinnbeteiligung für
          punkt angebotenen Investmentfonds zur Verfügung und/o-                                      den Versicherungsnehmer führen. Der auf die Versicherungs-
          der                                                                                         nehmer entfallende Teil der Überschüsse wird in einem ersten
     ii.  die Veranlagung ganz oder teilweise in andere von uns zu                                    Schritt der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrücker-
          diesem Zeitpunkt angebotene Investmentfonds umge-                                           stattung zugewiesen. In Folge werden die auf Ihren Vertrag
          schichtet wird.                                                                             entfallenden Gewinnanteile der Rückstellung für erfolgsabhängi-
     Ein solcher Antrag muss mindestens eine Woche vor dem                                            ge Prämienrückerstattung entnommen und Ihrem Vertrag zuge-


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 3

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 4]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


       teilt. Die der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrücker-                                  mit dem Schlussgewinnanteil zusätzlich zur Leistung im Versi-
       stattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Gewinnbe-                                       cherungsfall ausbezahlt.
       teiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden, außer in
       den im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelten Ausnahmefäl-                               6.8. Bitte beachten Sie, dass die in den künftigen Jahren erzielba-
       len.                                                                                           ren Überschussanteile nicht vorausgesehen werden können.
                                                                                                      Die Angaben über die Gewinnbeteiligung beruhen auf Be-
6.2. Alle nach diesen Bedingungen abgeschlossenen Versicherungs-                                      rechnungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde
     verträge sind in der Genussphase dem Gewinnverband "Groß-                                        liegen.
     leben" zugeordnet. Die genaue Bezeichnung ist den Antragsun-                                     Die Genauigkeit von Gewinnbeteiligungshochrechnungen sinkt
     terlagen und der Versicherungsurkunde zu entnehmen.                                              daher, je weiter man in die Zukunft blickt. Die Höhe der zukünf-
                                                                                                      tigen Gewinne hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte,
6.3. Der jährliche Gewinnanteil ist die Summe aus Zinsgewinnanteil                                    den tatsächlichen Kapitalerträgen sowie dem künftigen Risiko-
     und Risikogewinnanteil.                                                                          und Kostenverlauf ab. Die Angaben sind daher unverbindlich.
     - Zinsgewinnanteil:                                                                              Angeführte Werte dienen Illustrationszwecken, sie stellen keine
     Der Zinsgewinnanteil wird in Prozent der Deckungsrückstellung                                    Ober- bzw. Untergrenze dar.
     zu Beginn des vorangegangenen Versicherungsjahres festge-
     setzt.                                                                                      § 7. Kosten und Gebühren
     - Risikogewinnanteil:
     Der Risikogewinnanteil wird in Prozent der Risikoprämie zu                                  7.1. Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen
     Beginn des vorangegangenen Versicherungsjahres festgesetzt.                                      Bestimmungen von Ihren Prämien in Abzug gebracht. Weiters
     Der Risikogewinn entfällt sofern der Garantiezins in der Ge-                                     verrechnen wir Ihnen Kosten für die Deckung des Ablebensrisi-
     nussphase 0% beträgt.                                                                            kos (Risikoprämien), Abschlusskosten und Verwaltungskosten
                                                                                                      sowie Gebühren. Bei Versicherungen gegen Einmalprämie und
       Dieser jährliche Gewinnanteil wird gemäß dem im Geschäftsbe-                                   prämienfreien Versicherungen entnehmen wir die Risiko- und
       richt veröffentlichten Anteilsatz aufgeteilt in                                                die Verwaltungskosten jährlich von der Deckungsrückstellung
       •      den "laufenden Gewinnanteil", der dem Vertrag zugeteilt                                 gleichmäßig verteilt auf alle vereinbarten Investmentfonds. Bei
              wird und                                                                                Kündigung oder Prämienfreistellung erfolgt ein Abzug vom
       •      einen Teil, der in der Rückstellung für erfolgsabhängige                                Geldwert der Deckungsrückstellung (siehe § 11.2 bzw. § 11.3).
              Prämienrückerstattung verbleibt und der Bemessungs-                                     Die Höhe der von uns verrechneten Kosten und Ihre Auswir-
              grundlage für den normalen Schlussgewinnanteil (siehe                                   kungen in beispielhaften Modellrechnungen finden Sie in Ihren
              § 6.4) entspricht.                                                                      Antragsunterlagen (siehe dort unter: "Information über die Kos-
       Der Anteil des laufenden Gewinnanteils am jährlichen Ge-                                       ten und Gebühren", "Produktinformationen" und in den Modell-
       winnanteil beträgt dabei mindestens 60%.                                                       rechnungen.

6.4. Neben dem laufenden Gewinnanteil kommt ein Schlussge-                                       7.2. Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach
     winnanteil bei Kündigung oder Tod hinzu. Der Schlussge-                                          § 7.1. sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen
     winnanteil setzt sich aus dem normalen Schlussgewinnanteil                                       des jeweiligen Tarifes. Diese können für bestehende Verträge
     und dem zusätzlichen Schlussgewinnanteil zusammen. Die Be-                                       von uns nicht verändert werden. Die korrekte Anwendung des
     messungsgrundlage für den normalen Schlussgewinnanteil sind                                      Tarifes ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jederzeit
     die nicht zugeteilten Teile der jährlichen Gewinnanteile. Die                                    überprüfbar.
     Bemessungsgrundlage für den zusätzlichen Schlussgewinnan-
     teil sind die jährlichen Deckungsrückstellungen. Der zusätzliche                            7.3. Bestimmte Leistungen sind von Ihrer Prämie nicht umfasst. Für
     Schlussgewinnanteil wird in Prozent (entspricht dem zusätzli-                                    diese durch Sie veranlassten Mehraufwendungen verrechnen
     chen Schlussgewinnanteilsatz) der Bemessungsgrundlage er-                                        wir Gebühren. Die betroffenen Leistungen und die Höhe der
     mittelt.                                                                                         Gebühren können Sie bei uns erfragen, unserer Homepage
     Wenn die Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstat-                                    www.allianz.at bzw. Ihren Antragsunterlagen entnehmen.
     tung auf Grund der im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelten                                    Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Be-
     Ausnahmefälle nicht für die Gewinnbeteiligung verwendet wird,                                    ginn eines jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem
     kann sich der Schlussgewinnanteil reduzieren oder zur Gänze                                      sich der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Ver-
     entfallen.                                                                                       braucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine
                                                                                                      Stelle tretender Index verändert hat. Den für Sie maßgeblichen
6.5. Die für die Bestimmung der einzelnen Gewinnanteile maßgebli-                                     Ausgangswert können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.
     chen Anteilsätze und der zuzuteilende Anteil des jährlichen                                      Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, geringere
     Gewinnanteils werden jährlich von unserem Vorstand auf Vor-                                      als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Gebühren zu
     schlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maß-                                     verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die
     gebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen festgelegt und im                                     Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen.
     Geschäftsbericht veröffentlicht. Sie können für die einzelnen
     Teilabrechnungsverbände und für in Sonderverbänden geführte                                 § 8. Leistungserbringung durch den Versicherer
     Gruppen von Versicherungsverträgen, die sich nach Versiche-
     rungsart oder anderen objektiven Merkmalen unterscheiden, in                                8.1. Alle Versicherungsleistungen werden als Geldleistung erbracht.
     unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden.
                                                                                                 8.2. Für die Erbringung von Leistungen aus dem Versicherungsver-
6.6. Die zugeteilten laufenden Gewinnanteile werden verzinslich an-                                   trag können wir die Übergabe der Versicherungsurkunde, Iden-
     gesammelt und zusammen mit dem Schlussgewinnanteil zu-                                           titätsnachweise des Bezugsberechtigten sowie die Vorlage ei-
     sätzlich zur Leistung im Versicherungsfall ausbezahlt.                                           nes amtlichen Zeugnisses über den Tag der Geburt der versi-
                                                                                                      cherten Person verlangen. Ist der Überbringer (Inhaber) der
6.7. Laufende Gewinnanteile werden jeweils für vollendete Versiche-                                   Versicherungsurkunde als Bezugsberechtigter bezeichnet, kön-
     rungsjahre erworben und zum Beginn des folgenden Versiche-                                       nen wir verlangen, dass dieser uns seine Berechtigung nach-
     rungsjahres zugeteilt. Die im Geschäftsbericht festgesetzten                                     weist. Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Versiche-
     Gewinnanteilsätze gelten für im erstfolgenden Geschäftsjahr an-                                  rungsurkunde können wir die Leistungserbringung von einer
     fallende Gewinnanteile. Die zugeteilten laufenden Gewinnanteile                                  gerichtlichen Kraftloserklärung abhängig machen. Der Tod der
     erhöhen die garantierte Leistung im Versicherungsfall (siehe                                     versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Eine amt-
     § 1) und bei Rückkauf (siehe § 11). Die zugeteilten laufenden                                    liche Sterbeurkunde ist uns vorzulegen. Zusätzlich können wir
     Gewinnanteile werden verzinslich angesammelt und zusammen                                        ärztliche oder amtliche Nachweise verlangen. Die mit den


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 4

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 5]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


       Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versi-                             10.3. Bei Rückkauf oder Kapitalentnahme ist der Stichtag für die
       cherungsleistung beansprucht.                                                                   Berechnung des Geldwertes der Deckungsrückstellung der letz-
                                                                                                       te Börsetag vor dem Fälligkeitstermin.
       Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versicherungs-
       falles und Abschluss der Erhebungen zu Versicherungsfall und                              10.4. Im Ablebensfall ist der Stichtag für die Berechnung des Geld-
       Leistungsumfang fällig und nach Vorliegen aller Unterlagen (ins-                                wertes der Deckungsrückstellung der dritte Börsetag nach Ein-
       besondere Identitätsnachweise etc.) ausbezahlt. Setzt ein In-                                   treffen der Todesfallmeldung.
       vestmentfonds die Rücknahme von Fondsanteilen vorüberge-
       hend aus, so wird unsere Versicherungsleistung hinsichtlich der                           10.5. Der Stichtag für die Entnahme der Risikokosten bei prämienfrei-
       davon betroffenen Fondsanteile erst dann fällig, wenn die Rück-                                 en Verträgen ist der erste Börsetag des Versicherungsjahres.
       gabe wieder möglich ist.
                                                                                                 10.6. Der Stichtag für die Zuteilung der Bestandsprovision ist der
§ 9. Angaben zur Steuerpflicht                                                                         letzte Börsetag vor dem 16. jeden Monats.

9.1. Sie sind verpflichtet, uns alle Angaben und alle Änderungen der                             10.7. Kann ein Investmentfonds wegen einer nicht planmäßigen
     Angaben unverzüglich bekannt zu geben, die für die Beurtei-                                       Schließung von Börsen oder des Aussetzens vom Handel nicht
     lung Ihrer persönlichen Steuerpflicht oder jener des Leistungs-                                   erworben oder veräußert werden, so ist der Stichtag der
     empfängers relevant sein können, insbesondere                                                     nächstmögliche Erwerbs- oder Veräußerungstag.
     a)    Name,
     b)    Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland,                                             § 11. Kündigung der Versicherung - Rückkaufswert
     c)    Adresse Ihres Wohnsitzes,
     d)    Staat oder Staaten, in dem oder in denen Sie steuerlich                               11.1. Sie können Ihren Versicherungsvertrag kündigen:
           ansässig sind                                                                               - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versiche-
     e)    Steueridentifikationsnummer(n),                                                               rungsjahres.
     f)    Anzahl der Tage und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland,                                     - In der Ansparphase innerhalb eines Versicherungsjahres mit
     g)    entsprechende Daten allfälliger Treugeber.                                                    3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende.
                                                                                                       - In der Genussphase mit Wirkung zum Monatsende
       Versicherungsnehmer, die keine natürliche Person sind, sind
       anstelle der Angaben gemäß Punkt b), c) und f) verpflichtet,                              11.2. Bei Kündigung Ihres Versicherungsvertrages während der An-
       uns über                                                                                        sparphase erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert
       h)   ihren Sitz,                                                                                entspricht dem Geldwert der Deckungsrückstellung zum Stich-
       i)   den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Organisa-                                   tag (siehe § 10.3) vermindert um einen Abzug. Bei bereits
            tion,                                                                                      prämienfreien Verträgen erfolgt kein Abzug.
       j)   die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Eigentü-                               Die Höhe des Abzuges beträgt 10% der Jahresnettoprämie,
            merstruktur, insbesondere beherrschende Personen im                                        maximal EUR 200,00. Im letzten Viertel der Ansparphase wird
            Sinne von § 92 GMSG, BGBl 116/2015 und Art 1 lit ee                                        kein Abzug berechnet.
            des FATCA-Abkommens, BGBl III Nr. 16/2015 in der                                           Die betragsmäßige Höhe des Abzuges können Sie der Modell-
            jeweils geltenden Fassung, und zu jenen beherrschenden                                     rechnung in Ihren Antragsunterlagen und der Versicherungsur-
            Personen, die gemäß § 89 GMSG meldepflichtig sind, die                                     kunde entnehmen. Verbindliche Rückkaufswerte können auf
            Angaben gemäß diesen Punkten a) bis k),                                                    Grund der nicht absehbaren Wertentwicklung der Investment-
       k)   ihren Status als aktive oder passive Non-Financial Entity                                  fonds nicht angegeben werden.
            im Sinne der §§ 93 bis 95 GMSG,                                                            Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5
                                                                                                       VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berück-
       und über für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Ände-                                  sichtigt (siehe Gesetzestext abgedruckt am Ende dieser AVB
       rungen obiger Angaben zu informieren.                                                           und Rückkaufswerttabelle in den Antragsunterlagen).

9.2. Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation                                11.3. Bei vollständiger Kündigung oder teilweiser Kündigung (Entnah-
     und, falls von uns verlangt, Abgabe einer Erklärung des Leis-                                     me) Ihres Versicherungsvertrages während der Genussphase
     tungsberechtigten, die die Angaben laut § 9.1 enthält, sowie                                      erhalten Sie den vollständigen bzw. anteiligen Rückkaufswert
     entsprechender Nachweise (insbesondere Reisepass).                                                zuzüglich der erworbenen vollständigen bzw. anteiligen Gewinn-
                                                                                                       beteiligung.
9.3. Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern durch                                      Der Rückkaufswert während der Genussphase ist der jeweils
     uns besteht, sind wir berechtigt, den entsprechenden Teil der                                     aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsver-
     Versicherungsleistung bis zum Wegfall der Gefahr einzube-                                         trages vermindert um einen Abzug. Der Abzug entfällt für jenen
     halten oder an die jeweils zuständigen in- oder ausländischen                                     Teil der entnommenen Deckungsrückstellung, der 20% der ga-
     Steuerbehörden abzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten                                    rantierten Ablebenssumme zu Beginn der Genussphase nicht
     des Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen                                      übersteigt. Für den übersteigenden Teil der Deckungsrückstel-
     Rückerstattung der abgeführten Beträge von Steuerbehörden                                         lung beträgt der Abzug 3% dieses Anteils an der Deckungs-
     anfallen, zu ersetzen.                                                                            rückstellung. Mehrmalige Entnahmen innerhalb von 12 Monaten
                                                                                                       werden dabei wie eine Entnahme gewertet. Die Mindestentnah-
§ 10. Stichtage in der Ansparphase                                                                     me beträgt EUR 300,-. Jede Entnahme reduziert die verbleiben-
                                                                                                       de Ablebenssumme. Bei Entnahmen zu bestimmten Anlassfäl-
10.1. Stichtag für die Veranlagung von Prämien, d.h. der rechneri-                                     len entfällt der Abzug zur Gänze (siehe § 11.4). Die betragsmä-
      schen Zuordnung von Fondsanteilen, ist der Tag, an dem die                                       ßige Höhe des Abzuges je EUR 1.000,- Vertragswert am Ende
      Prämie bei uns auf Ihrem Vertragskonto vollständig einlangt,                                     der Ansparphase bei vollständiger Kündigung und den jeweili-
      frühestens der Fälligkeitstag der Prämie. Der Stichtag für die                                   gen Rückkaufswert zum Ende eines jeden Versicherungsjahres
      Umrechnung von Ausschüttungen und KESt-Rückerstattungen                                          während der Genussphase können Sie den Antragsunterlagen
      ist der Tag der Ausschüttung bzw. KESt-Rückerstattung.                                           und der Versicherungsurkunde entnehmen.
                                                                                                       Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5
10.2. Stichtag für die Berechnung des Geldwertes der Deckungs-                                         VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berück-
      rückstellung bei Umschichtung des Fondsvermögens in andere                                       sichtigt (siehe Gesetzestext abgedruckt am Ende dieser AVB).
      Investmentfonds und Umwandlung in die Genussphase ist der
      letzte Börsetag vor dem Umschichtungs- bzw. Umwandlungster-
      min.


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 5

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 6]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


11.4. Bei folgenden Anlassfällen entfallen etwaige anfallende Abzüge                                    und die Leistungen nach Prämienfreistellung entsprechen nicht
      bei Kündigungen während der Genussphase innerhalb von 6                                           der Summe der einbezahlten Prämien, sondern ergeben sich
      Monaten nach Eintritt des Ereignisses:                                                            aus den veranlagten Prämien nach Abzug von Versiche-
      a)    Beginn der Genussphase                                                                      rungssteuer, Risikoprämien, Kosten, dem Abzug bei Rückkauf
      b)    Ableben einer mit dem Versicherungsnehmer im gemein-                                        bzw. Prämienfreistellung und aus der Wertentwicklung der ver-
            samen Haushalt lebenden Person.                                                             einbarten Investmentfonds. Aufgrund der nicht vorhersehbaren
      c)    Zuerkennung der Pflegestufe 3 oder höher gemäß Bun-                                         Entwicklung der Investmentfonds können verbindliche Werte
            despflegegesetz in der jeweils gültigen Fassung an den                                      nicht angegeben werden. Sie finden in Ihren Antragsunterlagen
            Versicherungsnehmer, eine versicherte Person oder eine                                      Modellrechnungen, welchen Sie Rückkaufswerte und Leistun-
            mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt                                         gen nach Prämienfreistellung bei bestimmten angenommenen
            lebende Person.                                                                             Fonds-Wertentwicklungen entnehmen können.

11.5. Jeweils zum Monatsletzten können Sie in der Ansparphase                                    § 14. Abtretung, Verpfändung und Vinkulierung
      ohne Verrechnung von Abzügen bei sonst unverändertem Ver-
      tragsverhältnis (insbesondere Prämienzahlungspflicht) Kapital                                     Eine Abtretung oder Verpfändung ist uns gegenüber nur und
      aus der Deckungsrückstellung entnehmen. Dies gilt bei Verträ-                                     erst dann wirksam, wenn sie uns angezeigt wird.
      gen mit laufender Prämienzahlung, wobei der verbleibende                                          Eine Vinkulierung bedarf neben der Anzeige zu ihrer Wirksam-
      Geldwert der Deckungsrückstellung den Wert einer Jahresprä-                                       keit auch unserer Zustimmung.
      mie nicht unterschreiten darf. Eine entsprechende Erklärung
      muss spätestens eine Woche vor dem Monatsletzten bei uns                                   § 15. Erklärungen
      einlangen.
                                                                                                 15.1. Für alle Ihre Mitteilungen und Erklärungen ist die geschriebene
§ 12. Prämienpause und Prämienfreistellung in der Ansparphase                                          Form erforderlich, sofern und soweit nicht die Schriftform aus-
                                                                                                       drücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde.
12.1. Nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres haben Sie die Möglich-                                    Schriftform bedeutet das Original der Erklärung mit eigenhändi-
      keit, ohne Angabe von Gründen eine Unterbrechung der Prämi-                                      ger Unterschrift des Erklärenden oder eine qualifizierte elektro-
      enzahlung bei vollem Versicherungsschutz für mindestens 3                                        nische Signatur gemäß § 4 Signatur- und Vertrauensdienstege-
      Monate und maximal 12 Monate zu beantragen. Nach Weiter-                                         setz. Für geschriebene Form ist keine Unterschrift oder qualifi-
      zahlung mindestens einer Jahresprämie haben Sie die Möglich-                                     zierte elektronische Signatur erforderlich, wenn aus der Erklä-
      keit, eine weitere Unterbrechung für maximal 12 Monate zu                                        rung die Person des Erklärenden hervorgeht.
      beantragen. Bei Nachweis eines Karenzurlaubes auf Grund der                                      Haben wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine elektroni-
      Geburt oder Adoption eines Kindes ist eine Prämienpause bis                                      sche Kommunikation gemäß § 5a VersVG vereinbart, so regelt
      zu 24 Monaten möglich. Insgesamt sind bis zu 3 Prämienpau-                                       diese die Form und die Übermittlung von Erklärungen.
      sen möglich.                                                                                     Wenn wir uns auf die Unwirksamkeit einer nicht in der verein-
      Am Ende der Prämienpause kann der Vertrag mit oder ohne                                          barten Schriftform abgegebenen Erklärung berufen wollen, so
      Nachzahlung der gestundeten Prämien fortgeführt werden. Die                                      haben wir dies dem Erklärenden unverzüglich nach dem Zu-
      Risikokosten für den Unterbrechungszeitraum werden Ihnen je-                                     gang der Erklärung mitzuteilen. Dem Erklärungsempfänger
      denfalls verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf Prämienpause be-                                     steht es dann frei, das Formgebrechen sodann binnen 14
      steht nicht.                                                                                     Tagen durch Absendung einer schriftlichen Erklärung fristwah-
                                                                                                       rend zu beseitigen
12.2. Sie können Ihren Versicherungsvertrag prämienfrei stellen
      - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versiche-                                15.2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine Ableh-
        rungsjahres.                                                                                   nung, einen Rücktritt oder eine Anfechtung auch einem berech-
      - innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit                                  tigten Dritten gegenüber erklären.
        Wirkung zum Monatsende..
                                                                                                 15.3. Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie uns Ihre neue
12.3. Im Falle der Prämienfreistellung finden die Bestimmungen für                                     Adresse mitteilen, andernfalls richten wir unsere Erklärungen
      den Abzug wie beim Rückkauf (siehe § 11.2) Anwendung.                                            rechtswirksam an Ihre letzte uns bekannte Adresse. Wenn Sie
                                                                                                       Ihren Wohnort außerhalb Europas nehmen, müssen Sie uns
12.4. Voraussetzung für die Prämienfreistellung ist, dass der um den                                   eine Person innerhalb Österreichs benennen, die bevollmächtigt
      Abzug verminderte Geldwert der Deckungsrückstellung die Min-                                     ist, unsere Erklärungen an Sie entgegenzunehmen.
      destsumme von EUR 1.000,00 nicht unterschreitet. Im Falle der
      Unterschreitung wird der Rückkaufswert ausbezahlt und der                                  15.4. Sie können jederzeit Abschriften der Erklärungen fordern, die
      Versicherungsvertrag beendet                                                                     Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben. Die Kosten
                                                                                                       dieser Abschriften haben Sie zu tragen und auf Verlangen
12.5. Nach erfolgter Prämienfreistellung werden die Risiko- und Ver-                                   vorzuschießen (siehe dazu die Information über Gebühren ge-
      waltungskosten jährlich der Deckungsrückstellung entnommen.                                      mäß § 7.3 oben).
      Dies kann je nach Wertentwicklung der Fonds dazu führen,
      dass die Deckungsrückstellung vor Ablauf der vereinbarten An-                              § 16. Bezugsberechtigung
      sparphase aufgebraucht ist. In diesem Fall endet der Versiche-
      rungsvertrag ohne weitere Leistung.                                                        16.1. Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtig-
                                                                                                       te erwirbt das Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versiche-
12.6. Bei Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176                                  rungsfalles
      Abs. 5 VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung)                                          Bis dahin können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern.
      berücksichtigt (siehe Gesetzestext abgedruckt am Ende dieser                                     Änderungen der Bezugsberechtigung müssen uns zu ihrer
      AVB und Prämienfreistellungstabelle in den Antragsunterlagen)                                    Wirksamkeit angezeigt werden.

§ 13. Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung                                         16.2. Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das
                                                                                                       Recht auf die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort
       Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Beendigung oder Prä-                                   erwerben soll. Dann kann das Bezugsrecht nur noch mit des-
       mienfreistellung des Versicherungsvertrages, unter anderem                                      sen Zustimmung geändert werden.
       wegen Deckung der Abschlusskosten und der laufenden Ver-
       waltungskosten, insbesondere in den ersten Jahren nach Ver-
       tragsabschluss, zu Verlusten führen kann. Der Rückkaufswert


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 6

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz

[Seite 7]
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft


§ 17. Rentenwahlrecht und garantierter Rentenfaktor                                                     der Deckungsrückstellung ohne Abschläge zur Verfügung. Eine
                                                                                                        entsprechende Erklärung muss spätestens eine Woche vor dem
17.1. Rentenwahlrecht zum Ende der Ansparphase mit garantiertem                                         Monatsersten bei uns einlangen.
      Rentenfaktor:
      Im letzten Jahr der Ansparphase haben Sie das Recht, anstelle                              § 20. Verjährung
      der Genussphase zum Ende der Ansparphase die Umwandlung
      des Vertrages in eine Rentenversicherung mit sofort beginnen-                                     Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag
      der Rentenzahlung zu verlangen.                                                                   innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend ma-
      Die Rente wird ausbezahlt, solange die versicherte Person lebt,                                   chen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem
      mindestens jedoch bis zu einem vereinbarten Stichtag. Die                                         anderen zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald die-
      Rente wird aus dem Geldwert der Deckungsrückstellung am                                           sem sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist ihm
      Ende der Ansparphase auf Basis der zu diesem Zeitpunkt                                            sein Recht nicht bekannt geworden, so verjähren die Ansprüche
      gültigen Tarife und den darin enthaltenen Rechnungsgrundla-                                       nach 10 Jahren ab Fälligkeit der Leistung.
      gen (Sterbetafel und Rechnungszins) berechnet.
      Wenn die zum Rentenbeginn berechnete Rente niedriger sein                                  § 21. Vertragsgrundlagen
      sollte, als die aus dem garantierten Rentenfaktor berechnete,
      erhalten Sie die Rente aus dem garantierten Rentenfaktor. Es                                      Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde,
      finden die dann gültigen Versicherungsbedingungen für Renten-                                     der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif, die Mo-
      versicherungen Anwendung.                                                                         dellrechnung, die vorliegenden Versicherungsbedingungen und
      Den garantierten Rentenfaktor können Sie den Antragsunterla-                                      gegebenenfalls die Besonderen Versicherungsbedingungen und
      gen entnehmen.                                                                                    Klauseln und, sofern von uns verlangt, Erklärungen zum Ge-
                                                                                                        sundheitszustand und besonderen Gefahren sowie ärztliche Un-
17.2. Zusätzliches Rentenwahlrecht ohne garantierten Rentenfaktor:                                      tersuchungsbefunde. Bei Verlust der Versicherungsurkunde
      Weiters haben Sie ab dem vollendeten 55. Lebensjahr der                                           stellen wir Ihnen gegen eine entsprechende Verlusterklärung
      versicherten Person und nach mindestens 10 Jahren Versiche-                                       eine Ersatzurkunde aus.
      rungsdauer das Recht, den Vertrag in eine Rentenversicherung
      mit zeitlich begrenzten oder lebenslänglichen Rentenleistungen                             § 22. Anwendbares Recht
      umzuwandeln.
      Für die Umwandlung steht der jeweils aktuelle Geldwert der                                        Dieser Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht
      Deckungsrückstellung zur Verfügung. Neben dem zur Verfü-                                          ohne die Verweisungsnormen des österreichischen internationa-
      gung stehenden Kapital richtet sich die Höhe der Rente unter                                      len Privatrechts.
      anderem nach dem Alter der zu versichernden Person bei
      Rentenbeginn, der vereinbarten Rentenzahlungsdauer und ins-                                § 23. Aufsichtsbehörde
      besondere den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen und den
      darin enthaltenen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rech-                                      Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde
      nungszins).                                                                                       liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Aufsicht durch die
      Es finden die dann gültigen Versicherungsbedingungen für Ren-                                     Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), A-1090 Wien, Otto-
      tenversicherungen Anwendung.                                                                      Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at).

§ 18. Verlängerung der Ansparphase                                                               § 24. Erfüllungsort

       Sie haben ab dem vollendeten 55. Lebensjahr der versicherten                                     Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist die Generaldirekti-
       Person und nach mindestens 10 Versicherungsjahren das                                            on des Versicherers.
       Recht, die Ansparphase prämienfrei oder prämienpflichtig zu
       verlängern und den ursprünglich vereinbarten Start der Ge-                                Auszug aus dem VersVG:
       nussphase auf einen späteren Zeitpunkt vor Vollendung des 85.                             § 176 Abs. 5 VersVG (Stand 01.2019)
       Lebensjahres zu verlegen. Es finden der zum Zeitpunkt der                                 (5) Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung innerhalb des
       Verlängerung gültige Tarif und die zu diesem Zeitpunkt gültigen                                ersten Jahres beendet, so dürfen bei der Berechnung des
       Versicherungsbedingungen für die lebenslange Lebensversiche-                                   Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskos-
       rung mit fondsgebundener Ansparphase Anwendung.                                                ten nicht berücksichtigt werden. Wird eine kapitalbildende Le-
       Steigt zum Verlängerungsstichtag die garantierte Ablebenssum-                                  bensversicherung nach dem ersten Jahr und vor dem Ablauf
       me um mehr als EUR 10.000,--, so kann das Verlängerungs-                                       von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren Laufzeit been-
       recht vom Ergebnis einer Risikoprüfung abhängig gemacht wer-                                   det, so dürfen bei der Berechnung des Rückkaufswerts die
       den. Das Verlängerungsrecht gilt nicht für etwaige eingeschlos-                                rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten höchstens mit je-
       sene Zusatzversicherungen.                                                                     nem Anteil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen
                                                                                                      der tatsächlichen Laufzeit und dem Zeitraum von fünf Jahren
§ 19. Vorgezogener Wechsel in die Genussphase                                                         oder der vereinbarten kürzeren Laufzeit entspricht. Ebenso sind
                                                                                                      diese Kosten bei der Umwandlung in eine prämienfreie Versi-
       Sie haben ab dem vollendeten 55. Lebensjahr der versicherten                                   cherung für die Berechnung der Grundlage der prämienfreien
       Person, bei deren Tod bereits in der Ansparphase eine Todes-                                   Versicherungsleistung höchstens nach dem Verhältnis zwischen
       fallleistung vorgesehen ist, und soweit mindestens 15 Jahre                                    der tatsächlichen Prämienzahlungsdauer und dem Zeitraum von
       Versicherungsdauer abgelaufen sind, das Recht, die Umwand-                                     fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren Prämienzahlungs-
       lung in die Genussphase zum nächsten Monatsersten zu ver-                                      dauer zu berücksichtigen.
       langen. Für die Umwandlung steht der jeweils aktuelle Geldwert


                                                                                                                                                              FormNr: ABL147 (08.22) Seite 7

Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Telefon 05 9009-0, Telefax 05 9009-70700, Internet: www.allianz.at
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, Art 13 DSGVO: www.allianz.at/datenschutz
```

