# Generali LifePlan: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-generali-lifeplan.php
- Rechtlicher Träger: Generali Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-generali-lifeplan.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsgrundlagen LifePlan](https://eu-assets.contentstack.com/v3/assets/bltcba55c71291ad2c3/blt0c39a4ad9d7322a3/6a4b6cb0dea573711e6db4a5/Vertragsgrundlagen_LifePlan.pdf), Fassung Stand 06/2026, SAP 57389

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Aus dem gewählten Anteil der Veranlagung in den klassischen Deckungsstock resultiert die garantierte Erlebensleistung | Artikel 13.1, Seite 8 |
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | ja | Für die Veranlagung des fondsgebundenen Deckungskapitals trägt der Versicherungsnehmer das volle Veranlagungsrisiko. | Artikel 13.2, Seite 8 |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Das Verhältnis zwischen fondsgebundener Veranlagung und klassischer Veranlagung ist vom Versicherungsnehmer wählbar. | Präambel, Seite 4 |
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | ja | Bei Verträgen mit einmaliger Prämienzahlung können nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren | Artikel 32.1, Seite 17 |
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | ja | mindestens jedoch der garantierten Erlebensleistung | Artikel 31.3.1, Seite 16 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | unterliegt einer garantierten Verzinsung von 0 % p.a. | Begriffsbestimmungen, Seite 5 |
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | Die Gewinnbeteiligung ändert sich von Jahr zu Jahr und kann auch Null betragen. | Begriffsbestimmungen, Seite 4 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | ja | können zum Ablauf des Vertrages Schlussgewinne fällig werden. | Begriffsbestimmungen, Seite 4 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Diese Umschichtung kann 4 Mal jährlich kostenfrei durchgeführt werden. | Artikel 16.3, Seite 11 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Aus wichtigem Grund kann ein Investmentfonds mit Wirkung sowohl für neue Veranlagungen als auch für bereits erworbene Fondsanteile aus der Fondsauswahl entfernt werden. | Artikel 18.2, Seite 11 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | ja | Beim Ablaufmanagement werden die vorhandenen Fondsanteile automatisch in einen anderen Investmentfonds mit geringerem Risiko-/Ertragsprofil umgeschichtet. | Artikel 17.2, Seite 11 |
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | ja | Bei Kapitalversicherungen besteht unsere Leistung zum Vertragsablauf aus dem Vertragswert des klassischen Deckungskapitals | Artikel 31.3.1, Seite 16 |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | ja | die vereinbarte Kapital- oder Pensionszahlung vorverlegt werden. | Artikel 28.1, Seite 15 |
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Beantragt der Versicherungsnehmer die Verlängerung des Vertrages mit der zuletzt gültigen laufenden Versicherungsprämie um maximal 5 Jahre, entfällt eine neuerliche Gesundheitsprüfung. | Artikel 29.2, Seite 15 |
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | ja | Anstelle der vorverlegten Kapitalauszahlung kann der Versicherungsnehmer eine Überbrückungspension in Anspruch nehmen. | Artikel 28.3, Seite 15 |
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | leisten wir den Vertragswert des klassischen Deckungskapitals, das fondsgebundene Deckungskapital sowie die garantierte Ablebensleistung | Artikel 31.2.1, Seite 16 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | leisten wir den Vertragswert des klassischen Deckungskapitals, das fondsgebundene Deckungskapital sowie die garantierte Ablebensleistung | Artikel 31.2.1, Seite 16 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt |  |  |
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Der Versicherungsnehmer kann auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf die künftige Leistung unwiderruflich | Artikel 30.2, Seite 16 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung des Vertrages leisten wir das Deckungskapital | Artikel 12.2, Seite 7 |
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | ja | Bei Ableben innerhalb der vereinbarten Wartezeit wird die garantierte Leistung aus dem Ablebensteil nur dann erbracht, wenn dieses ausschließlich durch einen Unfall | Artikel 12.3, Seite 7 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres die Aussetzung der Prämienzahlung | Artikel 27, Seite 14 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | ab dem 6. Versicherungsjahr für maximal 24 | Artikel 27, Seite 14 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | ja | Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsvertrag durch Erklärung in geschriebener Form prämienfrei stellen | Artikel 24, Seite 14 |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja | Bei Einmalerlägen und Zuzahlungen betragen die jährlichen Verwaltungskosten 0,15 % der Nettoeinmalprämie. | Artikel 19.4, Seite 12 |
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | ja, bis 1.000 € | Der jeweilige Teilauszahlungsbetrag muss mindestens 1000 Euro betragen und wird anteilig entnommen. | Artikel 32.4, Seite 18 |
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Die Dynamikklausel bewirkt eine Erhöhung der im Versicherungsvertrag vorgesehenen laufenden Prämien im vereinbarten Ausmaß ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. | Dynamikplan, Seite 19 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | ja | können die bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. | Artikel 11, Seite 7 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres | Artikel 22.1, Seite 14 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert entspricht der Summe aus | Artikel 22.2, Seite 14 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | ja | Tabelle "Individuelle Darstellung der Verlaufswerte" | Artikel 23, Seite 14 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Im Falle der Kündigung des Versicherungsvertrages verrechnen wir einen Stornoabzug. | Artikel 23, Seite 14 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | ja | frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres. | Artikel 22.1, Seite 14 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | ersten 5 Jahren monatlich anteilig verrechnet. | Artikel 19.3 a, Seite 12 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | 5,0 % der während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Nettoprämien, limitiert mit maximal 35 | Artikel 19.3 a, Seite 12 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | ja | Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und | Artikel 5, Seite 5 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | ja | innerhalb der gesetzlichen Bindefrist von 10 bzw. 15 Jahren | Artikel 32.5, Seite 18 |
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | kann eine Teilauszahlung zu einer Nachversteuerung führen. | Artikel 32.8, Seite 18 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | ja | und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und | Artikel 6.1, Seite 6 |
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | ja | beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit | Artikel 6.2, Seite 6 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir das Deckungskapital und die Prämienreserve | Artikel 12.4, Seite 7 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen, | Artikel 12.5, Seite 7 |
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | keine | Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich | Artikel 12.1, Seite 7 |
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | ja | eine amtliche Sterbeurkunde und ein | Artikel 33.1, Seite 18 |
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | ja | unserer jährlichen Vertragsinformation zum Stand der Versicherung unterrichten. | Artikel 18.4, Seite 12 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsgrundlagen LifePlan

```text
[Seite 1]
                           Vertragsgrundlagen zur
            fondsorientierten Lebensversicherung
                                 Generali LifePlan

                       Leistungsbeschreibung und Bedingungen für die
                     fondsorientierte Lebensversicherung mit wählbarer
                        klassischer und fondsgebundener Veranlagung
                                                        Stand 06/2026
SAP 57389

[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis

Präambel .............................................................................................................................. 4

     Begriffsbestimmungen ....................................................................................................... 4


       Die Bestimmungen im Detail ............................................................................................. 5

Allgemeines ........................................................................................................................... 5

Artikel 1 Welche Dokumente gelten als Vertragsgrundlagen? .................................................................... 5
Artikel 2 Welches Recht ist auf den Vertrag anzuwenden? ........................................................................ 5
Artikel 3 Welcher Aufsichtsbehörde unterliegt der Versicherer und wo ist die Beschwerdestelle? ............. 5
Artikel 4 Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertrag betreffen? .............................................. 5
Artikel 5 Was gilt bei einer Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung? .................................................... 5

      Pflichten (Obliegenheiten) des Versicherungsnehmers ........................................................ 6

Artikel 6 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? ......................................................................... 6
Artikel 7 Wie kann der Versicherungsnehmer seine Prämien bezahlen? .................................................... 6
Artikel 8 Welche Fälligkeiten muss der Versicherungsnehmer bei seiner Prämienzahlung beachten? ........ 6

       Versicherungsschutz ........................................................................................................ 6

Artikel 9 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ..................................................................................... 6
Artikel 10 Was bedeutet der vorläufige Versicherungsschutz (Sofortschutz)? ............................................ 6
Artikel 11 Wie kann die Leistung des Versicherungsvertrages erhöht werden (Aufstockungsoption)? ........ 7
Artikel 12 In welchen Fällen gilt der Versicherungsschutz? ....................................................................... 7

      Veranlagung und Gewinnbeteiligung .................................................................................. 8

Artikel 13 Wie erfolgt die Veranlagung? .................................................................................................... 8
Artikel 14 Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt? .................................................................................... 8
Artikel 15 Welche Regelungen gelten bezüglich der Bewertungsstichtage des fondsgebundenen
          Deckungskapitals? ................................................................................................................... 10
Artikel 16 Welche Möglichkeiten zur Änderung der gewählten Veranlagung gibt es? ............................... 10
Artikel 17 Welche Möglichkeiten zur Absicherung der Wertentwicklung des Vertrages gibt es zum Ablauf
          des Vertrages? ......................................................................................................................... 11
Artikel 18 Was geschieht, wenn beim zugrunde liegenden Investmentfonds Änderungen eintreten oder
          wenn der Fonds nicht mehr zur Verfügung steht? .................................................................... 11

      Kosten und Gebühren .................................................................................................... 12

Artikel 19 Wie werden Kosten und Gebühren verrechnet? ....................................................................... 12
Artikel 20 Welche Leistungen sind gesondert zu bezahlen? .................................................................... 13


                          Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                          Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                          der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                          beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                                Seite 2 von 19

[Seite 3]
Artikel 21 Wie ist die Besteuerung geregelt und wie wirken sich ausländische Vorschriften aus? ............ 13

      Kündigung und Prämienfreistellung ................................................................................. 14

Artikel 22 Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung und Rückkaufswert? .................................... 14
Artikel 23 Welche Kosten fallen bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages an? ............................ 14
Artikel 24 Wann kann der Versicherungsvertrag prämienfrei gestellt werden? ......................................... 14
Artikel 25 Was geschieht nach Einstellung der Prämienzahlung (Prämienfreistellung)? ........................... 14
Artikel 26 Welche Nachteile hat eine Kündigung oder Prämienfreistellung? ............................................ 14
Artikel 27 Welche Regeln gelten für eine Prämienpause? ........................................................................ 14

     Änderungen der Vertragslaufzeit ....................................................................................... 15

Artikel 28 Welche Möglichkeiten gibt es, die Vertragslaufzeit zu verkürzen? ........................................... 15
Artikel 29 Welche Möglichkeiten der Vertragsverlängerung gibt es? ....................................................... 15

      Leistung ........................................................................................................................ 15

Artikel 30 Wer erhält die Versicherungsleistung? ..................................................................................... 15
Artikel 31 Welche Leistungen werden im Versicherungsfall erbracht? ..................................................... 16
Artikel 32 Welche Regelungen gelten für Teilauszahlungen? ................................................................... 17
Artikel 33 Wie erfolgt die Leistungserbringung durch den Versicherer? ................................................... 18
Artikel 34 Wo ist der Erfüllungsort für die Versicherungsleistung? ........................................................... 18
Artikel 35 Wie lange können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden? ......... 18

     Dynamikplan ................................................................................................................... 18

Artikel 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? .................................. 19
Artikel 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Prämien und Versicherungsleistungen? ............................ 19
Artikel 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungsleistungen? ............................................... 19
Artikel 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Versicherungsleistungen? ......... 19
Artikel 5 Wann endet die planmäßige Erhöhung der Prämien? ................................................................ 19
Artikel 6 Was gilt bei Zahlungsverzug? .................................................................................................... 19


                         Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                         Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                         der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                         beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                               Seite 3 von 19

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Präambel
Mit der fondsorientierten Lebensversicherung Generali LifePlan bieten wir Versicherungsschutz unter Zugrundelegung einer
fondsgebundenen und einer klassischen Veranlagung (Veranlagungsteil) samt garantierter Leistung im Ablebensfall (Ablebens-
teil). Das Verhältnis zwischen fondsgebundener Veranlagung und klassischer Veranlagung ist vom Versicherungsnehmer wähl-
bar. Wo es zur besseren Verständlichkeit dieses Versicherungsproduktes erforderlich ist, werden der Veranlagungs- und der
Ablebensteil getrennt beschrieben.

    Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen sind für das Verständnis der Versicherungsbedingungen wichtig.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht.


  Bewertungsstichtag                 ist jener Stichtag/Zeitpunkt, zu dem eine Bewertung von Anteilseinheiten eines Investment-
                                     fonds und/oder des Deckungskapitals vorgenommen wird.
  Bezugsberechtigter                 ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers genannt ist.
  (Begünstigter)
  Deckungskapital                    ist der Wert der Anteilseinheiten der Investmentfonds, die der Versicherung zugrunde liegen
  (Veranlagungsteil)                 (fondsgebundenes Deckungskapital), zuzüglich dem klassischen Deckungskapital.
                                     Der Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in seiner Bilanz zur Deckung des
                                     entsprechenden Anspruchs des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten.
  Garantierte                        ist die aus dem klassischen Deckungskapital resultierende Leistung. Im Falle der
  Erlebensleistung                   Inanspruchnahme einer Teilauszahlung mit Entnahme aus dem klassischen Deckungskapital
                                     wird die garantierte Leistung dementsprechend gekürzt.
  Garantierte Ablebens-              ist die garantierte Leistung des Versicherers im Ablebensfall.
  leistung (Ablebensteil)
  Gewinnbeteiligung                  Da die vereinbarten Prämien der Lebensversicherung vorsichtig kalkuliert sind, können
                                     Gewinne aus dem klassischen Deckungsstock entstehen, die im Rahmen des Versiche-
                                     rungsvertrages gemäß der Gewinnbeteiligungsverordnung weitergegeben werden. Die
                                     Gewinnbeteiligung ändert sich von Jahr zu Jahr und kann auch Null betragen. Zusätzlich
                                     können zum Ablauf des Vertrages Schlussgewinne fällig werden.
  geschriebene Form                  bedeutet, dass Erklärungen ohne Unterschrift gültig sind, wenn aus dem Text die Person
                                     des Erklärenden zweifelsfrei hervorgeht.
  Investierte Prämie                 ist die Versicherungsprämie eines Prämienzahlungsabschnitts abzüglich Versicherungs-
                                     steuer, Risikoprämie, Kosten für Serviceleistungen („Rundum-Lebens-Assistance“) sowie
                                     der vorgesehenen Kosten für diesen Zeitraum. Die Risikoprämien und Kosten sind im
                                     Geschäftsplan festgelegt.
  Kapitalversicherung                ist eine Lebensversicherung mit vereinbarter Kapitalauszahlung zum Versicherungsablauf.
  Kostenreserve                      Die Kostenreserve ist Teil des klassischen Deckungskapitals und wird durch die Entnahme
                                     von Kostenanteilen aus laufenden bzw. Einmalprämien gebildet. Sie dient der Abdeckung
                                     der Kosten in jenen Monaten, in denen keine Prämienzahlung erfolgt.
  Nettoprämie                        ist die einbezahlte Versicherungsprämie abzüglich Versicherungssteuer und Risikoprämie für
                                     den vereinbarten Versicherungsschutz sowie Kosten für die Serviceleistungen („Rundum
                                     Lebens-Assistance“).
  Nettorisikoprämie                  ist die Risikoprämie für die garantierte Ablebensleistung ohne Versicherungssteuer und
                                     Unterjährigkeitszuschläge.
  Pensionsversicherung               ist eine Lebensversicherung, bei der die Erlebensleistung in Form einer laufenden Pensions-
                                     zahlung erfolgt.
  Prämienreserve                     ist der versicherungsmathematisch errechnete Wert der Verpflichtungen des Versicherers
  (Ablebensteil)                     einschließlich einer Verwaltungskostenrückstellung abzüglich der Summe der Barwerte der
                                     künftig eingehenden Prämien. Der Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in
                                     seiner Bilanz zur Deckung des entsprechenden Anspruchs des Begünstigten.
  Risikoprämie                       ist der zur Deckung des Ablebensrisikos sowie zusätzlicher vereinbarter Deckungen
                                     erforderliche Kostenanteil.
  Rückkaufswert                      ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vor dem Versicherungsende bzw. dem
                                     Pensionszahlungsbeginn gekündigt (rückgekauft) wird.
  Tarif/Geschäftsplan                enthält die, der Finanzmarktaufsicht vorgelegten, versicherungsmathematischen
                                     Berechnungsgrundlagen für den Versicherungsvertrag.
  Versicherer                        ist die Generali Versicherung AG, 1010 Wien, Landskrongasse 1-3.
  Versicherter                       ist die Person, deren Leben versichert ist.
  Versicherungsnehmer                ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem
                                     Versicherungsvertrag.
  Versicherungsprämie                ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.

                        Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                        Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                        der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                        beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                              Seite 4 von 19

[Seite 5]
  Vertragswert                     Der Vertragswert ergibt sich aus der Summe der investierten Prämien (Sparprämien) des
  (klassisches Deckungs-           klassischen Deckungskapitals zuzüglich der laufenden Gewinnbeteiligung. Der Vertragswert
  kapital)                         unterliegt einer garantierten Verzinsung von 0 % p.a.
  Wert der Anteilseinheiten        Ist der Wert von Anteilseinheiten im fondsgebundenen Deckungskapital zu einem
  (fondsgebundenes                 Bewertungsstichtag.
  Deckungskapital)


     Die Bestimmungen im Detail


Allgemeines                                                                      wenden. Die Teilnahme des Versicherers am Schlich-
                                                                                 tungsverfahren ist nicht verpflichtend.
Artikel 1                                                                    3.4 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Rechts-
                                                                                 weg zu beschreiten.
Welche Dokumente gelten als Vertragsgrundlagen?

Vertragsgrundlagen sind der Antrag, die Polizze, der dem Ver-
                                                                             Artikel 4
trag zugrunde liegende Tarif und die vorliegenden Versiche-                  Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertrag
rungsbedingungen.                                                            betreffen?

Artikel 2                                                                    4.1 Erklärungen und Informationen des Versicherungs-
Welches Recht ist auf den Vertrag anzuwenden?                                    nehmers, des Versicherten und sonstiger Dritter im Zu-
                                                                                 sammenhang mit dem Versicherungsvertrag bedürfen
                                                                                 zu ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem
Recht, auch wenn der Versicherungsnehmer nach Vertrags-
                                                                                   Die Erklärungen und Informationen müssen dem
abschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Steuerliche
                                                                                   Empfänger zugehen, von ihm dauerhaft aufbewahrt wer-
Bestimmungen des Staates der persönlichen Steuerpflicht
                                                                                   den können (ausdrucken oder abspeichern, wie etwa bei
des Versicherungsnehmers oder Leistungsberechtigten
                                                                                   Fax oder Email, aber nicht SMS-Nachrichten) und aus
bleiben davon unberührt (siehe Artikel 21).
                                                                                   dem Text muss die Person des Erklärenden zweifelsfrei
                                                                                   hervorgehen.
Artikel 3
Welcher Aufsichtsbehörde unterliegt der Versicherer                          4.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine
und wo ist die Beschwerdestelle?                                                 Ablehnung, einen Rücktritt oder eine Anfechtung auch
                                                                                 einem berechtigten Dritten gegenüber erklären.
3.1 Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag
    zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und                    4.3 Änderungen der Postanschrift des Versicherungs-
    Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090                           nehmers sind dem Versicherer unverzüglich bekannt zu
    Wien, Otto-Wagner-Platz-5.                                                   geben.

3.2 Beschwerdestellen:
    - Versicherer: online-Formular unter generali.at/                        Artikel 5
      helpcenter/lob-und-beschwerdestelle/ oder per Post                     Was gilt bei einer Vinkulierung, Verpfändung oder
      an Generali Versicherung AG, Beschwerdemanager,                        Abtretung?
      1010 Wien, Landskrongasse 1-3.
    - Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs,                      Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und
      Informations- und Beschwerdestelle, Schwarzenberg-                     erst dann wirksam, wenn sie uns in geschriebener Form an-
      platz 7, 1030 Wien, online-Formular unter                              gezeigt wird.
      https://www.vvo.at.
    - Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im                      Eine Vinkulierung bedarf neben der Anzeige in geschriebener
      Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,                    Form zu ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung.
      Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/3
      Stubenring 1, 1010 Wien, +43/1/71100/862516 oder                       Die Leistungsbeschränkungen innerhalb der ersten drei Ver-
      862501                                                                 sicherungsjahre gemäß Artikel 6.2 und 12.2 können bei
      (versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at).                        Sicherstellungen zu Gunsten von Kreditinstituten gegen
                                                                             Zahlung eines einmaligen Zuschlages (= Zuschlag für Un-
3.3 Im Falle von Streitigkeiten hat der Konsument zusätzlich                 anfechtbarkeit) aufgehoben werden, wenn dies mit uns
    die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für Ver-                 vereinbart wird.
    brauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) zu


                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 5 von 19

[Seite 6]
                                                                                    den Versicherungsnehmer davon verständigen und
     Pflichten (Obliegenheiten) des                                                 einen neuerlichen Einziehungsversuch durchführen.
     Versicherungsnehmers
                                                                              7.2 Laufende Prämien sind Jahresprämien, die zu Beginn
                                                                                  des jeweiligen Versicherungsjahres fällig werden. Der
Artikel 6
                                                                                  Versicherungsnehmer kann die Prämie nach
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?                                     Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen
                                                                                  oder monatlichen Raten bezahlen, dann jedoch mit
6.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Antrag                          Zuschlägen, die im Antrag gesondert vereinbart werden.
    und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und
    vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das                     Artikel 8
    Leben einer anderen Person versichert werden soll, ist
                                                                              Welche Fälligkeiten muss der Versicherungsnehmer bei
    auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige
    Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
                                                                              seiner Prämienzahlung beachten?

6.2 Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig                     8.1 Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der
    beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit                        Polizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist
    Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des Ver-                           dann innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Folge-
    trages zurücktreten. Tritt der Versicherungsfall innerhalb                    prämien sind mit dem in der Polizze angegebenen Fällig-
    dieser drei Jahre ein, können wir auch noch nach Ablauf                       keitstag zu bezahlen.
    dieser Frist zurücktreten. Wir können den Rücktritt nur
    innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Unrichtigkeit                      8.2. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige
    oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir kön-                          Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, sind wir leistungsfrei
    nen vom Vertrag jedoch nicht zurücktreten, wenn wir                            und können vom Vertrag zurücktreten, außer der Versi-
    von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Anga-                         cherungsnehmer war an der rechtzeitigen Zahlung ohne
    ben bzw. vom Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis                         Verschulden verhindert. Es gilt als Rücktritt unsererseits,
    hatten oder der verschwiegene Umstand keinen Einfluss                          wenn wir die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb
    auf den Eintritt des Versicherungsfalles hatte.                                von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich gel-
                                                                                   tend machen. Bei einem Rücktritt sind die Kosten der
6.3 Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag jeder-                        ärztlichen Untersuchung vom Versicherungsnehmer zu
    zeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten oder                            bezahlen.
    vom Vertrag zurücktreten, leisten wir den Rückkaufs-
    wert. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben                   8.3 Wenn der Versicherungsnehmer eine Folgeprämie nicht
    können darüber hinaus nach Maßgabe der gesetzlichen                           rechtzeitig bezahlt, erhält er eine Mahnung. Bezahlt der
    Bestimmungen zum Verlust des Versicherungsschutzes                            Versicherungsnehmer den Rückstand nicht innerhalb der
    führen. In einem Versicherungsfall leisten wir dann eben-                     in der Mahnung festgesetzten Frist von mindestens 2
    falls nur den Rückkaufswert.                                                  Wochen, können wir den Vertrag zum Ablauf der festge-
                                                                                  setzten Frist kündigen, außer der Versicherungsnehmer
6.4 An den Antrag ist der Antragsteller 6 Wochen ab Antrag-                       war an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden ver-
    stellung gebunden.                                                            hindert.

6.5 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die vereinbar-
    ten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende
    Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
                                                                                     Versicherungsschutz
6.6 Wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohnort wech-
    selt, muss dieser uns die neue Adresse mitteilen, an-                     Artikel 9
    dernfalls richten wir unsere Erklärungen rechtswirksam                    Wann beginnt der Versicherungsschutz?
    an die letzte uns bekannte Adresse. Wenn der Versiche-
    rungsnehmer seinen Wohnort außerhalb Europas nimmt,                       Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme
    muss er uns eine Person innerhalb Österreichs benen-                      des Antrages schriftlich oder durch Zustellung der Polizze be-
    nen, die bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an ihn                    stätigt haben und der Versicherungsnehmer die erste oder
    entgegenzunehmen.                                                         einmalige Prämie rechtzeitig (Artikel 8.1) bezahlt hat. Vor dem
                                                                              in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht
Artikel 7                                                                     kein Versicherungsschutz.
Wie kann der Versicherungsnehmer seine Prämien
bezahlen?                                                                     Artikel 10
                                                                              Was bedeutet der vorläufige Versicherungsschutz
7.1 Für die Stichtagsveranlagung gemäß Artikel 15 ist bei                     (Sofortschutz)?
    Verträgen mit laufender Prämienzahlung ein permanen-
    ter, pünktlicher Prämieneingang über die gesamte Ver-                     Der Versicherungsvertrag ist mit einem vorläufigen Sofort-
    tragslaufzeit Voraussetzung.                                              schutz im Ablebensfall ausgestattet.
    Die Prämien zu Verträgen mit laufender Prämienzahlung
    sind im Einzugsermächtigungsverfahren zu bezahlen.                        Der vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die für den
    Wir ziehen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns ange-                   Todesfall beantragten Summen, höchstens auf 110.000 Euro,
    gebenen Konto ein. Ist dies nicht möglich, werden wir                     auch wenn insgesamt höhere Summen auf das Leben des-

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 6 von 19

[Seite 7]
selben Versicherten beantragt sind. Der vorläufige                            Der Versicherer schickt dem Versicherungsnehmer aufgrund
Sofortschutz gilt,                                                            des Nachweises einen Vorschlag mit den für die Erhöhung
 – wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung                      gültigen Konditionen.
    voll arbeitsfähig ist,
 – nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und
 – soweit diese Versicherungsbedingungen keine Einschrän-                     Artikel 12
    kungen oder Ausschlüsse vorsehen.                                         In welchen Fällen gilt der Versicherungsschutz?
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang des Antrages                  12.1 Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unab-
bei einer unserer Geschäftsstellen, frühestens aber mit dem                        hängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungs-
beantragten Versicherungsbeginn.                                                   fall beruht.
Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze,                 12.2 Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei
der Ablehnung des Antrages oder mit unserer Erklärung, dass                        Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer
der vorläufige Sofortschutz beendet ist. Sollte der Versiche-                      die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Än-
rungsnehmer von seinem Antrag vor Zustellung der Polizze                           derung des Vertrages leisten wir das Deckungskapital
zurücktreten, so erlischt der vorläufige Sofortschutz ebenfalls.                   und die Prämienreserve zuzüglich der vorhandenen
Der vorläufige Sofortschutz endet jedoch in jedem Fall                             Gewinnanteile.
6 Wochen nach Antragstellung.
                                                                                    Wird uns nachgewiesen, dass der Selbstmord in einem
Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten,                           die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
verrechnen wir die bis einschließlich des Zeitpunkts des Ab-                        krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen
lebens fälligen Versicherungsprämien.                                               wurde, besteht hingegen voller Versicherungsschutz.

Artikel 11                                                                    12.3 Bei Ableben innerhalb der vereinbarten Wartezeit wird
Wie kann die Leistung des Versicherungsvertrages                                   die garantierte Leistung aus dem Ablebensteil nur dann
erhöht werden (Aufstockungsoption)?                                                erbracht, wenn dieses ausschließlich durch einen Unfall
                                                                                   (siehe Artikel 31.2) herbeigeführt wird.
Wurde vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung
durchgeführt und die ursprüngliche Lebensversicherung zu                      12.4 Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Hand-
normalen Bedingungen angenommen (z. B. ohne                                        lungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten
Prämienzuschlag, Leistungseinschränkung o. ä.), können die                         wir das Deckungskapital und die Prämienreserve zuzüg-
bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen                         lich der vorhandenen Gewinnanteile.
ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
                                                                              12.5 Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt,
Die Aufstockungsoption besteht bei Versicherungen mit auf-                         von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder
rechter laufender Prämienzahlung, wenn die versicherte Per-                        durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen,
son das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kein                           bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungs-
Prämienzuschlag oder eine Leistungseinschränkung ver-                              fällen das Deckungskapital und die Prämienreserve zu-
einbart ist.                                                                       züglich der vorhandenen Gewinnanteile.
Das Recht auf Aufstockung kann innerhalb von drei Monaten
                                                                              12.6 Sanktionsklausel:
nach dem Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse bei der
                                                                                   Ist der Versicherungsnehmer, die versicherte Person
versicherten Person ausgeübt werden:
                                                                                   oder der Leistungsempfänger persönlich sanktioniert, so
  - Erreichen der Volljährigkeit,
                                                                                   besteht in diesem Zeitraum kein Versicherungsschutz
  - Heirat oder Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft,
                                                                                   aus diesem Vertrag. Während der aufrechten Sanktionen
  - Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen
                                                                                   erbringt der Versicherer keine Leistungen aus diesem
    Partnerschaft,
                                                                                   Vertrag. Der Versicherer ist in diesem Fall nicht
  - Geburt eines Kindes,
                                                                                   berechtigt, Prämien für diesen Vertrag zu verrechnen.
  - Adoption eines Kindes,
                                                                                   Sanktioniert bedeutet, dass der Versicherungsnehmer,
  - Baubeginn oder Kauf einer Wohnimmobilie durch die ver-
                                                                                   die versicherte Person oder der Leistungsempfänger
    sicherte Person oder ihren Ehe- oder eingetragenen
                                                                                   internationalen Handels-, Finanz- oder
    Partner,
                                                                                   Wirtschaftssanktionen aufgrund folgender Regelungen
  - Besuch einer Universität, einer Hochschule oder eines
                                                                                   unterliegt:
    Kurses für die Meisterprüfung,
                                                                                        -    Resolutionen der Vereinten Nationen und/oder
  - Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit.
                                                                                        -    Verordnungen und/oder Beschlüssen der
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen geeigne-
                                                                                             Europäischen Union und/oder
ten Nachweis zu belegen.
                                                                                        -    Gesetzen, Verordnungen oder Bescheiden von
                                                                                             Organen der Republik Österreich und/oder
Die Versicherungsleistung aller Aufstockungen darf höchstens
                                                                                        -    rechtlichen Vorgaben der Vereinigten Staaten
100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen,
                                                                                             von Amerika und des Vereinigten Königreiches.
maximal jedoch 30.000 Euro, betragen.
                                                                                    Solche internationalen Sanktionen sind insbesondere
Bei den vorgenannten Grenzen werden planmäßige Erhöhun-
                                                                                    Embargos, das heißt das Verbot der Ein- oder Ausfuhr
gen nach dem Dynamik-Plan nicht mitgerechnet.
                                                                                    von Waren oder der Erbringung von
                                                                                    (Finanz-)Dienstleistungen.
                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 7 von 19

[Seite 8]
     Veranlagung und Gewinnbeteiligung
                                                                              14.4 Folgende Regelungen gelten für Verträge bis zum Versi-
Artikel 13                                                                         cherungsende (bei Kapitalversicherungen) bzw. bis zum
Wie erfolgt die Veranlagung?                                                       Auszahlungsbeginn der Pension (bei Pensions-
                                                                                   versicherungen):
Von den Versicherungsprämien behalten wir die Versiche-
rungssteuer und Risikoprämie sowie die vorgesehenen Kos-                      14.4.1     Die Verträge nach diesem Tarif werden in den Ab-
ten (Artikel 19) ein. Den verbleibenden Prämienteil (= inves-                            rechnungsverbänden des Gewinnverbandes G zu-
tierte Prämie) führen wir bei einer Kapitalversicherung bis zum                          sammengefasst. Die jährlichen Gewinnanteile des
Versicherungsende bzw. bei Pensionsversicherungen bis zum                                Veranlagungsteils bestehen aus einem Zinsgewinn
Auszahlungsbeginn der Pension im gewählten Verhältnis dem                                des klassischen Deckungskapitals sowie den
klassischen und/oder fondsgebundenen Deckungskapital der                                 Kostengewinnanteilen.
Versicherung zu.
                                                                                         Zinsgewinnanteile werden von der klassischen
13.1 Aus dem gewählten Anteil der Veranlagung in den klas-                               Deckungsrückstellung, Kostengewinnanteile von der
     sischen Deckungsstock resultiert die garantierte Er-                                jährlichen Nettoprämie (prämienbezogener Kosten-
     lebensleistung bzw. das garantierte Deckungskapital im                              gewinn) bzw. vom Fondsguthaben (Fondsguthaben
     Falle einer Pensionsversicherung.                                                   bezogener Kostengewinn) bemessen.

13.2 Das fondsgebundene Deckungskapital ist in vom Versi-                                Bei Versicherungsverträgen mit Schlussgewinnfonds
     cherungsnehmer gewählten Investmentfonds veranlagt                                  kann der Zinsgewinn um einen Bonusgewinnanteil
     und unterliegt Wertschwankungen, die nicht vorherseh-                               erhöht werden.
     bar sind. Für die Veranlagung des fondsgebundenen
     Deckungskapitals trägt der Versicherungsnehmer das                                  Für die in diesen Abrechnungsverbänden erfassten
     volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daraus keine garantier-                           und gewinnberechtigten Verträge werden jährlich am
     ten Leistungen. Der Versicherungsnehmer hat die                                     31.12. laufende Gewinnanteile (siehe 14.4.2) erklärt.
     Chance, bei Kurssteigerungen Wertzuwächse zu er-                                    Zudem können Schlussgewinnanteile für die Zufüh-
     zielen. Bei Kursrückgängen treten Wertminderungen ein,                              rung zum Schlussgewinnfonds (siehe 14.4.3) fest-
     die der Versicherungsnehmer im Rahmen des Versiche-                                 gelegt werden. Zudem können fondsgebundene
     rungsvertrages trägt.                                                               Schlussgewinnanteile (siehe 14.4.4) angesammelt
     Die Wertentwicklung von Investmentfonds in der Ver-                                 werden.
     gangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige
     Entwicklung eines Fonds zu.                                              14.4.2     Die erklärten laufenden Gewinnanteile werden inner-
                                                                                         halb eines Jahres monatlich ab dem nächstfolgen-
13.3 Detailinformationen zu den dem Vertrag zu Grunde                                    den Jahrestag des Versicherungsbeginnes dem Ver-
     liegenden Investmentfonds sind auf unserer Homepage                                 trag zugeteilt und erhöhen somit den Vertragswert.
     www.generali.at dargestellt oder können über den per-
     sönlichen Betreuer angefordert werden.                                   14.4.3     Während der Vertragslaufzeit können zusätzlich klas-
                                                                                         sische Schlussgewinne maximal in Höhe der laufen-
                                                                                         den Gewinnanteile festgelegt werden. Diese werden
Artikel 14                                                                               im Schlussgewinnfonds geführt.
Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?                                                  Der Schlussgewinnfonds gehört gemäß den Ein-
                                                                                         schränkungen des § 5 der Lebensversicherung-
14.1 Der Versicherungsvertrag nimmt an den von uns erziel-                               Gewinnbeteiligungsverordnung (LV-GBV, BGBl II Nr.
     ten Überschüssen teil. Diese resultieren beispielsweise                             292/2015) zu den noch nicht erklärten Gewinnen
     aus Zins-, Kosten- und Risikoergebnis. Gemäß § 92 (4)                               gemäß § 92 Abs. 5 VAG 2016. Das bedeutet, dass
     Versicherungsaufsichtsgesetz wird der erzielte Über-                                Anteile aus dem Schlussgewinnfonds zwar dem Ver-
     schuss zwischen der Versicherung und den Versiche-                                  trag individuell zuordenbar, aber nicht zugeteilt sind.
     rungsnehmern (im Rahmen der Gewinnbeteiligung) auf-                                 Ein vorhandener zuordenbarer Schlussgewinn
     geteilt.                                                                            kommt bei Ablauf der Versicherungsdauer sowie im
                                                                                         Ablebensfall zur Leistung hinzu.
14.2 Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die                                  Bereits ab 5 Jahre vor Ablauf der vereinbarten
     Mindestgewinnbeteiligung kann es gemäß § 4 Abs 1 Z                                  Versicherungsdauer, frühestens aber nach Ablauf
     17 bzw. § 4 Abs 6 Lebensversicherung-Gewinnbeteili-                                 von 10 Jahren, kann auch bei vorzeitiger Beendigung
     gungsverordnung (LV-GBV) in Folge der Anrechnung                                    der Versicherung ein Schlussgewinn hinzukommen.
     von Überdotierungen oder negativen Mindestbemes-
     sungsgrundlagen aus früheren Geschäftsjahren zu einer                    14.4.3.1 Tritt für den Versicherer ein Notstand gemäß 14.4.3.2
     Minderung der Gewinnbeteiligung kommen.                                           ein, so kann der Schlussgewinnfonds reduziert bzw.
                                                                                       aufgelöst werden. Gründe für das Vorliegen eines
14.3 Die Gewinnbeteiligung wird abhängig vom jeweiligen                                Notstandes sind in § 159 Abs. 5 VAG 2016 beschrie-
     Tarif ermittelt. Diese ändert sich von Jahr zu Jahr und                           ben (siehe 14.4.3.3), weitere Gründe sind Ausnahme-
     kann auch Null betragen. Die konkrete Höhe der Ge-                                fälle gemäß § 92 Abs. 5 VAG 2016, die der Finanz-
     winnanteile ist in der jährlichen Vertragsinformation zu                          marktaufsicht anzuzeigen und nachzuweisen sind.
     finden.


                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 8 von 19

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14.4.3.2 Gemäß § 159 Abs. 5 VAG 2016 liegt ein Notstand                                  die Leistung. Bereits ab 5 Jahre vor Ablauf der ver-
         vor, wenn die gemäß § 4 LV-GBV zu berechnende                                   einbarten Versicherungsdauer, frühestens aber nach
         Bemessungsgrundlage in drei aufeinander folgenden                               Ablauf von 10 Jahren, kann auch bei vorzeitiger Be-
         Jahren nicht positiv ist, die Zinszusatzrückstellung                            endigung der Versicherung ein Schlussgewinn hinzu-
         vollständig aufgelöst wurde und die stillen Netto-                              kommen.
         reserven in der betreffenden Bilanzabteilung nicht
         mehr für die Sicherstellung der vertraglich garantier-               14.4.5     Der Versicherungsvertrag nimmt an einer Gewinn-
         ten Leistungen der betreffenden Bilanzabteilung aus-                            beteiligung aus zusätzlichen Kostengewinnen teil.
         reichen. Das Versicherungsunternehmen muss diese                                Diese stammen aus Rückvergütungen, die der
         Verwendung der FMA unverzüglich anzeigen und die                                Generali Versicherung AG von Investmentfonds-
         Gründe für das Vorliegen eines Notstandes nachwei-                              gesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften), Depot-
         sen. Dies hat zur Folge, dass im Falle eines Not-                               banken und Wertpapierdienstleistern für das
         standes die im Schlussgewinnfonds geführten                                     gesamte dem gegenständlichen Versicherungspro-
         Gewinnanteile reduziert werden oder zur Gänze ent-                              dukt zugrunde liegende Fondsvolumen im Zusam-
         fallen und nicht für die Gewinnbeteiligung des Ver-                             menhang mit dessen Erwerb bzw. mit dem aufrech-
         trages verwendet werden können.                                                 ten Bestand der Veranlagung laufend zufließen.
                                                                                         Diese Rückvergütungen werden dem einzelnen Ver-
14.4.3.3 Auszug aus dem VAG 2016:                                                        sicherungsvertrag - gemessen an seinem jeweils
                                                                                         aktuellen fondsgebundenen Deckungskapital - jähr-
         § 92 Abs. 4 VAG:                                                                lich anteilig in Form von Anteilen an den vom Versi-
         Bei Versicherungsverträgen mit Gewinnbeteiligung                                cherungsnehmer zuletzt gewählten Fonds gut-
         muss den Versicherungsnehmern ein angemessener                                  geschrieben.
         Teil des Überschusses zugutekommen. Die FMA
         kann, soweit dies zur Wahrung der Interessen der                                Die Rückvergütungen unterliegen Marktgegeben-
         Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten                                   heiten sowie möglichen rechtlichen Einschränkungen
         erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Markt-                             und können sich daher während der Vertragslaufzeit
         verhältnisse mit Verordnung näher regeln, wie die                               erhöhen sowie verringern oder können - mit Wirkung
         Höhe der Gewinnbeteiligung unter Bedachtnahme                                   für die restliche Vertragslaufzeit - auch zur Gänze
         auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen anzu-                                   entfallen.
         setzen ist und welche Informationen den Versiche-
         rungsnehmern zu liefern sind. Insbesondere kann die                             Die Rückvergütungen werden über eine pauschale
         FMA einen Nachweis über die Finanzierbarkeit der                                Verteilung anteilig den Versicherungsverträgen mit
         Gewinnbeteiligung verlangen und nähere Bestim-                                  fondsgebundenen Anteilen gutgeschrieben (Gewinn-
         mungen für diesen Nachweis festlegen.                                           beteiligung aus Kostengewinnen). Diese pauschale
                                                                                         Verteilung ist dabei unabhängig von den im Versi-
         § 92 Abs. 5 VAG:                                                                cherungsvertrag konkret gewählten Investment-
         Die der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämien-                              fonds.
         rückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung zugewiese-
         nen Beträge dürfen nur für die Gewinnbeteiligung                                Die Gewinnbeteiligung aus Kostengewinnen wird
         der Versicherungsnehmer verwendet werden. In                                    jährlich zum 1.11. ermittelt. Als Basis für die
         Ausnahmefällen dürfen noch nicht erklärte Beträge                               Ermittlung der Gewinnbeteiligung wird die Summe
         der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrück-                              des fondsgebundenen Deckungskapitals vom 1.10.
         erstattung bzw. Gewinnbeteiligung aufgelöst wer-                                des Vorjahres bis 30.09. des dann aktuellen Jahres –
         den, um im Interesse der Versicherungsnehmer und                                geteilt durch zwölf – herangezogen. Die so ermittelte
         Anspruchsberechtigten einen Notstand abzuwen-                                   Gewinnbeteiligung wird zum 1.11. den Verträgen im
         den. Das Versicherungsunternehmen hat diese Ver-                                Verhältnis des jeweils aktuellen fondsgebundenen
         wendung der FMA unverzüglich anzuzeigen und die                                 Deckungskapitals exklusive fondsgebundenem
         Gründe für das Vorliegen eines Notstandes nachzu-                               Schlussgewinn zugeteilt und gemäß der für die
         weisen.                                                                         Prämienzahlung zuletzt gewählten Aufteilung der
                                                                                         Fonds in Anteile veranlagt. Der Bewertungsstichtag
         § 159 Abs. 5 VAG:                                                               für die Veranlagung der Gewinnbeteiligung ist der
         Für die Zwecke der Berechnung der versicherungs-                                letzte Börsentag im Oktober.
         technischen Rückstellungen ist von einem Notstand
         gemäß § 92 Abs. 5 auszugehen, wenn                                   Folgende Regelungen gelten für Pensionsversicherungen ab
          1) die Bemessungsgrundlage gemäß § 92 Abs. 4 in
                                                                              dem Auszahlungsbeginn der Pension:
             drei aufeinander folgenden Jahren nicht positiv
             ist,                                                             Zum Auszahlungsbeginn der Pension wird die tatsächliche
          2) die Zinszusatzrückstellung vollständig aufgelöst                 Höhe der Pension festgelegt (siehe Artikel 31.3). Die Verträge
             wurde und                                                        werden ab diesem Zeitpunkt als klassische Pensionsversi-
          3) die stillen Nettoreserven in der betreffenden
                                                                              cherung geführt und im Gewinnverband C zusammengefasst.
             Bilanzabteilung nicht mehr für die Sicherstellung
             der vertraglich garantierten Leistungen der be-                  14.5 Rentenversicherungen, bei denen eine Pension laufend
             treffenden Bilanzabteilung ausreichen.                                ausbezahlt wird, erhalten jeweils am Jahrestag des Ver-
                                                                                   sicherungsbeginnes Gewinnanteile aus Zinsgewinn
14.4.4   Der fondsgebundene Schlussgewinn erhöht bei Ab-
                                                                                   gutgeschrieben, die zur Bildung und Auszahlung von
         lauf der Versicherungsdauer sowie im Ablebensfall

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 9 von 19

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      weiteren zusätzlichen Pensionen in entsprechender                            Bewertungsstichtag des letzten Versicherungsmonats
      Höhe verwendet werden.                                                       bzw. des letzten Monats vor Pensionszahlungsbeginn zu
      Die Höhe der einzelnen Gewinnanteile wird in Prozen-                         Grunde.
      ten der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung                            Endet die Versicherung durch Tod der versicherten
      zum Bilanzstichtag festgesetzt.                                              Person, wird für das fondsgebundene Deckungskapital
                                                                                   der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung
14.6 Bei Pensionsversicherungen kann vor Auszahlung der                            des Todesfalles unmittelbar vorangegangen ist.
     ersten Pension zusätzlich zur ermittelten garantierten
     Pension eine Bonuspension beantragt werden.                             15.3 Den Wert des fondsgebundenen Deckungskapitals
     Der Antrag auf eine Bonuspension gilt ab Beginn der                          ermitteln wir durch Multiplikation der Anzahl der Fonds-
     Pensionszahlung für die gesamte zukünftige                                   anteile mit dem am Bewertungsstichtag gültigen Rück-
     Pensionszahlungsdauer und kann später nicht                                  nahmepreis eines Fondsanteiles. Bei Fremdwährungen
     widerrufen werden. Die Bonuspension wird aus einem                           wird dieser in Euro umgerechnet.
     Teil des laufenden Gewinnanteils finanziert. Übersteigt
     der im Rahmen des betreffenden                                          15.4 Für den Fall, dass aufgrund außergewöhnlicher Um-
     Abrechnungsverbandes des Gewinnverbandes C                                   stände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, zum
     deklarierte Gewinnanteil den für die Finanzierung der                        Bewertungsstichtag die betreffende Fondsgesellschaft
     Bonuspension erforderlichen Gewinnanteil, so wird der                        für den Fonds keinen Rücknahmepreis nennt oder die
     übersteigende Gewinnanteil als Einmalprämie für eine                         Fondsanteile nicht zum bekannt gegebenen Rück-
     sofort beginnende, prämienfreie Zusatzpension                                nahmepreis zurücknimmt, behalten wir uns vor, den
     verwendet. Diese prämienfreie Zusatzpension unterliegt                       Wert des fondsgebundenen Deckungskapitals erst nach
     ebenfalls den Bestimmungen betreffend die                                    Veräußerung der Fondsanteile zu ermitteln; dabei
     Bonuspension. Sinkt der Gewinnanteil im betreffenden                         werden wir im besten Interesse des Versicherungs-
     Abrechnungsverband des Gewinnverbandes C unter                               nehmers handeln.
     die für die Finanzierung der Bonuspension erforderliche
     Höhe, so wird die Bonuspension ab dem folgenden                         Artikel 16
     Jahrestag versicherungsmathematisch reduziert. Bei                      Welche Möglichkeiten zur Änderung der gewählten
     einem späteren Ansteigen des Gewinnanteiles des                         Veranlagung gibt es?
     betreffenden Abrechnungsverbandes im Gewinn-
     verband C bis zu jener für die Finanzierung der Bonus-
                                                                              16.1 Ab dem zweiten Versicherungsjahr hat der Versiche-
     pension erforderlichen Höhe, wird die Bonuspension ab
                                                                                   rungsnehmer die Möglichkeit, die Änderung der ge-
     dem folgenden Jahrestag wieder versicherungsmathe-
                                                                                   wählten Veranlagung zu beantragen (siehe Artikel 16.2
     matisch aufgewertet. Übersteigende Gewinnanteile
                                                                                   und 16.3). Jede Änderung setzt ein aktuelles Kunden-
     werden wieder als Einmalprämie für eine sofort begin-
                                                                                   profil des Versicherungsnehmers voraus, das dem
     nende, prämienfreie Zusatzpension verwendet. Die
                                                                                   Risikoprofil der gewünschten Veranlagung entspricht.
     Höhe des Bonusgewinnanteils wird gemeinsam mit
     dem für eine allfällige Valorisierung verbleibenden Ge-
                                                                                      Erfordert die Änderung der Veranlagung aufgrund ge-
     winnanteil jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht.
                                                                                      setzlicher Bestimmungen (z.B. Höchstzinssatz-Verord-
                                                                                      nung) den Wechsel in die dann gültigen Tarifgrund-
Artikel 15                                                                            lagen, werden wir mit dem Versicherungsnehmer
Welche Regelungen gelten bezüglich der                                                Rücksprache halten.
Bewertungsstichtage des fondsgebundenen
Deckungskapitals?                                                                     Die Änderung der Veranlagung kann der Versiche-
                                                                                      rungsnehmer mit einer Frist von 2 Wochen zum
15.1 Der Bewertungsstichtag für das fondsgebundene                                    nächsten Monatsersten in geschriebener Form be-
     Deckungskapital ist jeweils der letzte Börsentag eines                           antragen.
     Monats.
                                                                                      Bei einer Änderung der Veranlagung bleiben die Ver-
15.2 Die Veranlagung des fondsgebundenen Anteils der Erst-                            tragsdaten (Beginn, Ablauf des Vertrages und der
     und Einmalprämie erfolgt zum Bewertungsstichtag des                              Prämienzahlung, Prämie) unverändert. Jede Änderung
     laufenden Monats, frühestens jedoch zum Bewertungs-                              in der Veranlagung hat auch Auswirkungen auf die
     stichtag des Vormonats des Versicherungsbeginns. Für                             weitere Wertentwicklung des Vertrages.
     die Veranlagung des fondsgebundenen Anteils der Fol-
     geprämie wird der Bewertungsstichtag des Vormonats                               Wenn der Versicherungsnehmer den klassischen Anteil
     herangezogen.                                                                    der zukünftigen investierten Prämie ändert, ändert sich
                                                                                      auch die garantierte Erlebensleistung. Die aktualisier-
     Für die Umschichtung innerhalb des fondsgebundenen                               ten Werte teilen wir dem Versicherungsnehmer vor Än-
     Deckungskapitals (Artikel 16.3) wird der auf den Eingang                         derung der Veranlagung in einer gesonderten Informa-
     des Umschichtungswunsches samt Anlegerprofil fol-                                tion mit. Wenn Sie mit diesen geänderten Werten ein-
     gende Bewertungsstichtag herangezogen, sofern dieser                             verstanden sind und die Änderungen beantragen, er-
     spätestens 2 Wochen vor diesem Stichtag bei uns ein-                             halten Sie eine Neufassung der Versicherungspolizze.
     langt.
                                                                              16.2 Zu jeder Prämienfälligkeit kann die Aufteilung der künf-
     Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung                            tigen Prämienzahlung (investierte Prämie) geändert
     bzw. beginnt die Pensionszahlung, legen wir bei der Er-                       werden:
     mittlung des fondsgebundenen Deckungskapitals den

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 10 von 19

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       -   Andere Aufteilung der klassischen und fonds-
           gebundenen Prämienanteile
       -   Aufteilung der fondsgebundenen Prämienanteile                     Artikel 17
           auf andere Investmentfonds gemäß unserer                          Welche Möglichkeiten zur Absicherung der
           aktuellen Fondsauswahl                                            Wertentwicklung des Vertrages gibt es zum Ablauf des
                                                                             Vertrages?
       Für die Aufteilung der zukünftigen investierten Prämien
       gilt folgender Rahmen, wobei für das Verhältnis klassi-               17.1     Innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem vereinbarten
       scher zu fondsgebundener Veranlagung ganzzahlige                               Vertragsende bzw. dem Auszahlungsbeginn der
       Prozentsätze zulässig sind:                                                    Pension, frühestens jedoch nach dem 10. Versiche-
        -     Der Versicherungsnehmer kann bei laufender                              rungsjahr, kann für das fondsgebundene Deckungs-
              Prämienzahlung bestimmen, dass die künftigen                            kapital ein Ablaufmanagement in Anspruch genommen
              investierten Prämien zur Gänze fondsgebunden                            werden.
              oder zur Gänze im klassischen Deckungsstock
              veranlagt werden.                                              17.2     Beim Ablaufmanagement werden die vorhandenen
        -     Innerhalb der fondsgebundenen Prämienteile                              Fondsanteile automatisch in einen anderen Invest-
              können maximal 5 Investmentfonds gewählt                                mentfonds mit geringerem Risiko-/Ertragsprofil umge-
              werden.                                                                 schichtet. Der Versicherungsnehmer kann spätestens
                                                                                      ein Monat vor dem gewünschten Beginnzeitpunkt das
       Die Änderung der Aufteilung der zukünftigen Prämien                            Ablaufmanagement in geschriebener Form be-
       ist 4 Mal jährlich jeweils zu einer Prämienfälligkeit                          antragen.
       kostenlos möglich. Für jede weitere Änderung der Auf-
                                                                             17.3     Ab Beginn des Ablaufmanagements werden alle neu
       teilung wird eine Bearbeitungsgebühr (siehe Artikel
                                                                                      hinzu kommenden fondsgebundenen Prämienanteile
       20.4) verrechnet.
                                                                                      nur noch in den neu gewählten Fonds investiert.
16.3   Das vorhandene fondsgebundene Deckungskapital
                                                                             17.4     Das Ablaufmanagement kann der Versicherungsneh-
       kann monatlich auf andere Investmentfonds gemäß
                                                                                      mer mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsersten in
       unserer aktuellen Fondsauswahl umgeschichtet
                                                                                      geschriebener Form abbrechen.
       werden:
       Diese Umschichtung kann 4 Mal jährlich kostenfrei
                                                                             17.5     Das Ablaufmanagement kann zu einem späteren Zeit-
       durchgeführt werden. Für jede weitere Umschichtung
                                                                                      punkt vor dem vereinbarten Vertragsende erneut ge-
       wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet (siehe Artikel
                                                                                      startet werden.
       20.4).
16.3.1 Bei einer Umschichtung innerhalb des fondsgebunde-                    17.6     Umschichtungen im Rahmen des Ablaufmanagements
       nen Deckungskapitals werden die gewünschten                                    werden kostenlos durchgeführt. Für den Abbruch und
       Fondsanteile aus dem fondsgebundenen Deckungs-                                 das spätere erneute Starten des Ablaufmanagements
       stock entnommen und auf die gewünschten neuen                                  werden Gebühren in Rechnung gestellt (siehe Artikel
       bzw. bereits vorhandenen Investmentfonds über-                                 20.5).
       tragen. Dabei darf die Höchstzahl von 10 Investment-
       fonds nicht überschritten werden. Die jeweils aktuelle                Artikel 18
       Liste der Investmentfonds, die der Versicherung zu-                   Was geschieht, wenn beim zugrunde liegenden Invest-
       grunde gelegt werden können, kann jederzeit kosten-                   mentfonds Änderungen eintreten oder wenn der Fonds
       los bei uns angefordert werden.
                                                                             nicht mehr zur Verfügung steht?
16.3.2 Wir behalten uns jedoch vor, die Umschichtung aus
                                                                              18.1 Treten hinsichtlich der gewählten Fonds Änderungen
       dem fondsgebundenen Deckungskapital erst dann
                                                                                   ein, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berech-
       vorzunehmen, wenn wir die zu entnehmenden
       Fondsanteile des zugrundeliegenden fondsgebunde-                            tigt, den oder die betroffenen Fonds durch andere ge-
                                                                                   eignete Fonds zu ersetzen. Derartige Änderungen bei
       nen Deckungskapitals an die Fondsgesellschaft ver-
                                                                                   den zu Grunde liegenden Fonds sind beispielsweise
       äußern können.
                                                                                   die Einstellung der Ausgabe und/oder Rücknahme von
                                                                                   Anteilscheinen durch die Fondsgesellschaft oder die
       Eine entsprechende Veräußerung nehmen wir – unter
                                                                                   Zusammenlegung mehrerer Fonds zu einem Fonds.
       Wahrung der Interessen aller unserer Versicherungs-
       nehmer – unverzüglich vor. Artikel 18 bleibt davon un-
                                                                              18.2 Aus wichtigem Grund kann ein Investmentfonds mit
       berührt.
                                                                                   Wirkung sowohl für neue Veranlagungen als auch für
                                                                                   bereits erworbene Fondsanteile aus der Fondsauswahl
16.3.3 Die Möglichkeiten zur Änderung der gewählten Ver-
                                                                                   entfernt werden. Ein solcher wichtiger Grund, der nicht
       anlagung gelten bis zum vereinbarten Versicherungs-
       ende bzw. zum Auszahlungsbeginn einer laufenden                             in der Verantwortung des Versicherers liegt, ist insbe-
                                                                                   sondere dann gegeben, wenn der Investmentfonds
       Pension.
                                                                                   nicht mehr oder nur eingeschränkt oder nicht mehr
                                                                                   täglich handelbar ist, die Fondsgesellschaft Mindest-
                                                                                   abnahmemengen vorgibt oder einem Investmentfonds
                                                                                   die Vertriebszulassung in Österreich entzogen wird. In
                                                                                   diesem Fall sind wir berechtigt, den oder die betroffe-
                                                                                   nen Fonds durch andere geeignete Fonds zu ersetzen.

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 11 von 19

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18.3 Beim Ersetzen des Fonds gemäß 18.1 und 18.2 wird
     das vorhandene fondsgebundene Deckungskapital in                         19.4     Die jährlichen Verwaltungskosten, die in der Versiche-
     Anteilseinheiten des neuen Fonds umgeschichtet.                                   rungsprämie enthalten sind, setzen sich wie folgt
     Wir behalten uns jedoch vor, diesen Fondswechsel                                  zusammen:
     erst dann durchzuführen, wenn wir die entsprechen-
     den Anteilseinheiten an die Fondsgesellschaft ver-                                Für den Veranlagungsteil:
     äußern können. Eine entsprechende Veräußerung                                    – Bei laufender Prämienzahlung betragen die jähr-
     nehmen wir – unter Wahrung der Interessen aller un-                                 lichen Verwaltungskosten
     serer Versicherungsnehmer – unverzüglich vor.                                        - 0,05 % der während der Laufzeit des Vertrages
                                                                                             zu zahlenden Nettoprämien
18.4 Den neuen Fonds und den Stichtag der Umschichtung                                    - zuzüglich 1 % der auf den fondsgebundenen Teil
     werden wir dem Versicherungsnehmer mitteilen. Auch                                      entfallenden Jahresnettoprämie
     über sonstige Veränderungen des Investmentfonds,                                     - zuzüglich 5 % der gesamten Jahresnettoprämie
     wie beispielsweise Änderungen des Fondsnamens,                                          und Stückkosten in Höhe von 5 Euro, maximal
     werden wir den Versicherungsnehmer im Rahmen                                            105 Euro für den Grundvertrag.
     unserer jährlichen Vertragsinformation zum Stand der                                 - zuzüglich für jede Prämienerhöhung innerhalb
     Versicherung unterrichten.                                                              des Vertrages 5 % der zusätzlichen Jahresnetto-
                                                                                             prämie, maximal 100 Euro.
                                                                                      – Bei Einmalerlägen und Zuzahlungen betragen die
       Kosten und Gebühren                                                               jährlichen Verwaltungskosten 0,15 % der Netto-
                                                                                         einmalprämie.
Artikel 19                                                                            – Bei prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen
Wie werden Kosten und Gebühren verrechnet?                                               betragen die jährlichen Verwaltungskosten 0,15 %
                                                                                         der bis zur Prämienfreistellung einbezahlten Netto-
Die fondsorientierte Lebensversicherung Generali LifePlan                                prämien.
setzt sich aus einem fondsgebundenen und einem klassi-                                 – Zusätzlich werden jährlich 0,5 % des fondsgebunde-
schen Veranlagungsteil (Erlebensleistung) und einem Ab-                                  nen Deckungskapitals exklusive fondsgebundenem
lebensteil (Ablebensleistung) zusammen. Die Kosten und                                   Schlussgewinn als Verwaltungskosten einbehalten.
Gebühren sind hier nach diesen Bestandteilen getrennt dar-
gestellt, sofern es unterschiedliche Berechnungsmodalitäten                            Für den Ablebensteil:
gibt.                                                                                  – 0,02 % der garantierten Ablebensleistung zuzüglich
                                                                                         6 % der Nettorisikoprämie zuzüglich 6 Euro p.a. an
19.1   Die Versicherungssteuer wird entsprechend den                                     Stückkosten.
       gesetzlichen Bestimmungen von den Versicherungs-                                – Bei Versicherungsverträgen gegen Einmalprämie
       prämien in Abzug gebracht. Weiters verrechnen wir für                             und Zuzahlungen betragen die Verwaltungskosten
       unsere Leistungen im Rahmen der fondsorientierten                                 3 % der Nettorisikoprämie zuzüglich jährlich 0,05 %
       Lebensversicherung Kosten zur Deckung des Ab-                                     der garantierten Ablebensleistung.
       lebensrisikos (19.5), die Abschlusskosten (19.3) und                            – Bei prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen
       Verwaltungskosten (19.4) sowie Gebühren (19.8).                                   betragen die jährlichen Verwaltungskosten 0,05 %
                                                                                         der garantierten Ablebensleistung.
19.2   Beim Ankauf von Fondsanteilen sind allfällig anfallende
       Ausgabeaufschläge in der Kostenkalkulation bereits                              Für die Rundum Lebens-Assistance (Artikel 31.4):
       berücksichtigt.                                                                  Bei Verträgen mit aufrechter Prämienzahlung werden
                                                                                        für die Rundum Lebens-Assistance jährlich 17,31
19.3   Abschlusskosten                                                                  Euro zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer
       a. Bei Vereinbarung einmaliger Abschlusskosten:                                  verrechnet.
          Die Abschlusskosten werden zu Beginn des Ver-
          sicherungsvertrages fällig und werden in den                                 Für vertraglich vereinbarte Pensionszahlungen:
          ersten 5 Jahren monatlich anteilig verrechnet.                                Bei Pensionsversicherungen wird ab Beginn der
          Die Abschlusskosten für den Veranlagungsteil be-                              Pensionszahlung 1 % jeder Pensionszahlung als Ver-
          tragen bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung                             waltungskosten für die laufende Abwicklung des
          5,0 % der während der Laufzeit des Vertrages zu                               Pensionsvertrages verrechnet.
          zahlenden Nettoprämien, limitiert mit maximal 35
          Jahresnettoprämien, bei Einmalprämien und                           19.5     Für die Übernahme erhöhter Risiken insbesondere
          Zuzahlungen maximal 5 % der Nettoeinmalprämie.                               wegen Krankheit, Beruf, Sport etc. werden wir Zusatz-
          Der für die Abschlusskosten des Ablebensteiles zu                            prämien zur Risikoprämie oder besondere Bedingun-
          tilgende Betrag beträgt 5 % der während der                                  gen mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren.
          Laufzeit des Versicherungsvertrages zu zahlenden
          Nettorisikoprämie.                                                  19.6     Die Kostenanteile für den Veranlagungsteil werden zu
                                                                                       Beginn eines jeden Monats für diesen Monat erhoben.
       b.   Bei Vereinbarung laufender Abschlusskosten:                                Falls in dem betreffenden Monat eine Versicherungs-
            Die laufenden Abschlusskosten betragen 6 % der                             prämie fällig wird, so werden die Kosten der Versiche-
            einbezahlten Versicherungsprämie abzüglich Ver-                            rungsprämie entnommen.
            sicherungssteuer und werden von jeder Prämien-


                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 12 von 19

[Seite 13]
       Weiters werden aus der Prämienzahlung sowie zum                       20.5     Für den Abbruch und das spätere erneute Starten des
       Zeitpunkt einer Prämienfreistellung aus der vorhande-                          Ablaufmanagements (Artikel 17.5) verrechnen wir
       nen Deckungsrückstellung jene Kostenanteile ent-                               jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Diese
       nommen, die zur Deckung unserer Kosten in prämien-                             werden wir vor Durchführung bekannt geben.
       freien Monaten benötigt werden. Mit diesen Kosten-
       entnahmen bilden wir eine klassische Kostenreserve.                   20.6     Der Versicherer ist berechtigt, geringere als die festge-
                                                                                      legten Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das
       Wird in dem betreffenden Monat keine Prämie fällig                             Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die vollen
       bzw. bei prämienfreien Versicherungen sowie Einmal-                            Gebühren zu verlangen.
       prämien und Zuzahlungen werden die Kostenanteile
       der dafür gebildeten Kostenreserve entnommen.
                                                                             Artikel 21
       Die Risiko- und Verwaltungskosten des Ablebensteiles                  Wie ist die Besteuerung geregelt und wie wirken sich
       entnehmen wir bei Einmalprämien und prämienfrei                       ausländische Vorschriften aus?
       gestellten Verträgen der Prämienreserve.
                                                                             21.1     Sämtliche Berechnungen und Darstellungen in unseren
19.7   Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der
                                                                                      Unterlagen für den Versicherungsvertrag beruhen auf
       Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen
                                                                                      der Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und Ver-
       Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können für
                                                                                      waltungspraxis der Steuerbehörden zum Zeitpunkt des
       bestehende Verträge von uns nicht verändert werden.
                                                                                      Vertragsabschlusses; eine künftige Änderung dieser
       Ihre korrekte Anwendung ist von der Finanzmarkt-
                                                                                      steuerlichen Rahmenbedingungen kann eine Vermin-
       aufsichtsbehörde (FMA) jederzeit überprüfbar.
                                                                                      derung der Versicherungsleistung oder eine andere
                                                                                      Besteuerung des Versicherungsvertrages zur Folge
19.8   Gebühren, die uns von Dritten anlässlich von Trans-
                                                                                      haben.
       aktionen im Zusammenhang mit dem Kauf und Ver-
       kauf von Investmentfondsanteilen in Rechnung gestellt
                                                                                      Informationen zur bei Vertragsabschluss aktuellen
       werden, wirken sich im Versicherungsvertrag unmittel-
                                                                                      Steuersituation siehe „Erläuterungen zum Generali
       bar durch Verminderung der Fondsanteile aus.
                                                                                      LifePlan - fondsorientierte Lebensversicherung mit
                                                                                      wählbarer klassischer und fondsgebundener Veranla-
Artikel 20                                                                            gung der Generali Versicherung AG“.
Welche Leistungen sind gesondert zu bezahlen?
                                                                             21.2     Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns alle Än-
20.1   Bestimmte Leistungen sind in der Prämie nicht ent-                             derungen der Angaben, die für die Beurteilung seiner
       halten. Für diese durch den Versicherungsnehmer ver-                           persönlichen Steuerpflicht oder jener des Leistungs-
       anlassten Mehraufwendungen (siehe Artikel 20.2 bis                             empfängers relevant sein können, insbesondere
       20.5) verrechnen wir angemessene Gebühren.                                     (i)   Name
       Die zum jeweiligen Durchführungstermin gültigen Ge-                            (ii) Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland,
       bühren für diese Mehraufwendungen können bei uns                               (iii) Adresse des Wohnsitzes,
       erfragt, unserer Homepage www.generali.at entnom-                              (iv) Staat oder Staaten, in dem oder in denen steuer-
       men oder auf Wunsch zugesandt werden.                                                liche Ansässigkeit besteht,
                                                                                      (v) Steueridentifikationsnummer(n),
20.2   Mit dem Prämieninkasso verbundene Mehrauf-                                     (vi) Anzahl der Tage und gewöhnlicher Aufenthalt im
       wendungen sind beispielsweise:                                                       Ausland,
       - Mahnung,                                                                     (vii) entsprechende Daten allfälliger Treugeber unver-
       - Verständigung des Sicherstellungsgläubigers von                                    züglich bekannt zu geben.
            der Mahnung,
       - Rückläufer im Einzugsermächtigungsverfahren.                                 Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person,
                                                                                      so ist diese zusätzlich verpflichtet, uns anstelle der
20.3   Durch den Versicherungsnehmer veranlasste Mehr-                                Angaben gemäß Punkt (ii), (iii) und (vi) zu informieren
       aufwendungen im Rahmen der Vertragsführung sind                                über
       beispielsweise:                                                                (viii) ihren Sitz,
        - Ausstellen einer Duplikatspolizze,                                          (ix) den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und
        - Abschriften der Versicherungsurkunde,                                              Organisation,
        - Änderung der Zahlungsweise,                                                 (x) die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante
        - Bearbeitung einer Sicherstellung (Vinkulierung,                                    Eigentümerstruktur, insbesondere beherrschende
           Abtretung oder Verpfändung),                                                      Personen im Sinne von § 92 GMSG, BGBl
        - umfangreiche Vertragsbeauskunftungen.                                              116/2015 und Art 1 lit ee des FATCA-Abkom-
                                                                                             mens, BGBl III Nr. 16/2015 in der jeweils gelten-
20.4   Für Änderungen der Aufteilung der zukünftigen                                         den Fassung, und zu jenen beherrschenden Per-
       Prämien sowie Umschichtungen des vorhandenen                                          sonen, die gemäß § 89 GMSG meldepflichtig
       Deckungskapitals, die über die 4 Mal jährlich kostenlos                               sind, die Angaben gemäß diesen Punkten (i) bis
       möglichen Änderungen/ Umschichtungen hinausgehen                                      (xi),
       (Artikel 16), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von                         (xi) ihren Status als aktive oder passive NFE im Sinne
       mindestens 25 Euro, maximal jedoch 0,5 % des                                          der §§ 93 bis 95 GMSG, und über für die Beurtei-
       Umschichtungsbetrages verrechnet.                                                     lung der Steuerpflicht relevante Änderungen
                                                                                             dieser Angaben.

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 13 von 19

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21.3   Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steu-                  Wann kann der Versicherungsvertrag prämienfrei
       ern durch uns besteht, sind wir berechtigt, den ent-                  gestellt werden?
       sprechenden Teil der Versicherungsleistung bis zum
       Wegfall der Gefahr einzubehalten oder an die jeweils
                                                                             Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsvertrag
       zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden
                                                                             durch Erklärung in geschriebener Form prämienfrei stellen
       abzuführen.
                                                                             – jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden
       Wir sind nicht verpflichtet, Kosten des Leistungs-
                                                                                Versicherungsjahres,
       empfängers, die zur Erlangung einer allfälligen Rück-
                                                                             – innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist
       erstattung der abgeführten Beträge von Steuerbehör-
                                                                                mit Wirkung zum Monatsende,
       den anfallen, zu ersetzen.
                                                                             – frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten
                                                                                Versicherungsjahres.

                                                                             Artikel 25
       Kündigung und Prämienfreistellung
                                                                             Was geschieht nach Einstellung der Prämienzahlung
                                                                             (Prämienfreistellung)?
Artikel 22
Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung und                             25.1 Bei einer Prämienfreistellung wird für den prämienfreien
Rückkaufswert?                                                                    Zeitraum eine Kostenreserve gemäß Artikel 19.6
                                                                                  gebildet. Diese Kostenreserve wird anteilig dem
Eine Kündigung ist nur vor dem vereinbarten Versicherungs-                        klassischen und fondsgebundenen Deckungskapital
ende bzw. Auszahlungsbeginn der Pension möglich. Die                              entnommen. Für die garantierte Ablebensleistung wird in
Regelungen zur Kündigung bzw. zum Rückkaufswert gelten                            diesem Zusammenhang sichergestellt, dass mindestens
daher bis zu diesem Zeitpunkt.                                                    10 % der bis zur Prämienfreistellung einbezahlten
                                                                                  Nettoprämiensumme des Veranlagungsteils erreicht
22.1 Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungs-                              werden.
     vertrag durch Erklärung in geschriebener Form
     kündigen                                                                25.2 Die garantierten Versicherungsleistungen setzen wir
     – jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden                            nach den geschäftsplanmäßigen Bestimmungen auf
       Versicherungsjahres                                                        eine prämienfreie Versicherungsleistung herab.
     – innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger                        Unterschreitet der garantierte prämienfreie Wert zuzüg-
       Frist mit Wirkung zum Monatsende,                                          lich des fondsgebundenen Deckungskapitals 1.000
     – frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten                          Euro, wird ein Rückkauf durchgeführt.
       Versicherungsjahres.
22.2 Im Falle der Kündigung der Versicherung (Rückkauf)                      25.3 Nach erfolgter Prämienfreistellung werden die Verwal-
     erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert.                            tungskosten und allfällige Gebühren monatlich der dafür
     Der Rückkaufswert entspricht der Summe aus                                   gebildeten Kostenreserve entnommen.
      - dem Vertragswert des klassischen Deckungs-
         kapitals
      - dem fondsgebundenen Deckungskapital,
                                                                             Artikel 26
      - dem aktuellen Wert der Prämienreserve des                            Welche Nachteile hat eine Kündigung oder
         Ablebensteils                                                       Prämienfreistellung?
      - sowie einer allfällig vorhandenen Kostenreserve
         (Artikel 19.6).                                                     Die Kündigung oder Prämienfreistellung des Versicherungs-
     abzüglich eines Stornoabzuges gemäß Artikel 23.                         vertrages ist mit Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert
                                                                             liegt, besonders in den ersten Jahren, deutlich unter der
22.3   Da der Verlauf des fondsgebundenen Deckungskapi-                      Summe der einbezahlten Prämien. Insbesondere aufgrund
       tals zu Vertragsbeginn noch nicht feststeht und die                   der bei Vertragsabschluss anfallenden Abschlusskosten steht
       Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fonds nicht                    in der ersten Zeit nach Versicherungsbeginn ein geringer
       vorhergesagt werden kann, können wir einen be-                        Rückkaufswert bzw. eine geringe prämienfreie Versicherungs-
       stimmten Mindestbetrag für den Rückkaufswert aus                      leistung zur Verfügung. Verbindliche Rückkaufswerte können
       dem fondsgebundenen Deckungskapital nicht garan-                      aus dem fondsgebundenen Deckungskapital aufgrund der
       tieren.                                                               nicht absehbaren Entwicklung der Investmentfonds nicht an-
                                                                             gegeben werden.
Artikel 23
Welche Kosten fallen bei einer Kündigung des                                 Artikel 27
Versicherungsvertrages an?                                                   Welche Regeln gelten für eine Prämienpause?

                                                                             Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf des ersten Versi-
Im Falle der Kündigung des Versicherungsvertrages
                                                                             cherungsjahres die Aussetzung der Prämienzahlung für maxi-
verrechnen wir einen Stornoabzug. Die konkrete Höhe ist am
                                                                             mal 11 Monate, ab dem 6. Versicherungsjahr für maximal 24
Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages in der
                                                                             Monate, beantragen. Bei Einlangen des Antrages prüfen wir,
Tabelle "Individuelle Darstellung der Verlaufswerte"
                                                                             ob die Deckungsrückstellung ausreichend ist, um die
ausgewiesen.
                                                                             Deckung der Versicherungsleistungen für die Dauer der
                                                                             Prämienpause aufrecht zu erhalten. Die Prämien für die
                                                                             Prämienpause werden dem klassischen Deckungskapital ent-

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 14 von 19

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nommen. Während der Prämienpause kann keine Teilaus-                                     behörde vorgelegten Tarifgrundlagen für Pensions-
zahlung entnommen werden.                                                                versicherungen.
Nach Ablauf der Prämienpause werden die Versicherungs-                                 - Der Versicherungsnehmer kann dieses Angebot bis
leistungen neu berechnet.                                                                1 Monat vor dem gewünschten Zeitpunkt des
In den ersten 5 Versicherungsjahren kann von der Prämien-                                Beginns der Pensionszahlung durch Übersenden des
pause nur einmalig Gebrauch gemacht werden.                                              unterschriebenen Angebots annehmen.

Die Prämienpause kann der Versicherungsnehmer mit einer                       Artikel 29
Frist von 2 Wochen zum nächsten Monatsersten in geschrie-                     Welche Möglichkeiten der Vertragsverlängerung gibt
bener Form beantragen.                                                        es?

       Änderungen der Vertragslaufzeit                                        29.1     Um den Versicherungsvertrag flexibel zu gestalten, hat
                                                                                       der Versicherungsnehmer das Recht, bis zum verein-
Artikel 28                                                                             barten Vertragsablauf bzw. Auszahlungsbeginn der
                                                                                       Pension eine einmalige Verlängerung der Versicherung
Welche Möglichkeiten gibt es, die Vertragslaufzeit zu
                                                                                       zu beantragen. In diesem Fall werden die garantierte
verkürzen?                                                                             Erlebens- bzw. Pensions- und Ablebensleistung
                                                                                       aufgrund individueller Parameter neu festgelegt und
28.1    Innerhalb der Zielphase (fünf Jahre vor dem vereinbar-                         der garantierte Ablebensschutz auf den geringst
        ten Vertragsende bzw. dem Auszahlungsbeginn der                                möglichen Wert reduziert. Allfällige Zusatzleistungen
        Pension) kann durch Erklärung in geschriebener Form                            (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) entfallen
        die vereinbarte Kapital- oder Pensionszahlung vorver-                          zum Verlängerungszeitpunkt. Der Versicherer schickt
        legt werden. Diese Vorverlegung bewirkt, dass die ver-                         dem Versicherungsnehmer einen Vorschlag mit den für
        einbarten Leistungen entsprechend reduziert werden,                            die Verlängerung gültigen Konditionen.
        und kann steuerliche Folgen auslösen. Die Vorverle-                            Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das maximale
        gung kann innerhalb der Zielphase jeweils ein Monat                            Endalter von 90 Jahren nicht überschritten wird.
        vor dem gewünschten Versicherungsende bzw. Aus-
        zahlungsbeginn der Pension beantragt werden.                          29.2 Beantragt der Versicherungsnehmer die Verlängerung
                                                                                   des Vertrages mit der zuletzt gültigen laufenden
28.2    Innerhalb der Zielphase, frühestens aber nach Ablauf                       Versicherungsprämie um maximal 5 Jahre, entfällt eine
        von 10 Jahren, entfällt bei Kapitalversicherungen der                      neuerliche Gesundheitsprüfung.
        Stornoabzug für den Veranlagungsteil (Artikel 23
        Welche Kosten fallen bei einer Kündigung des                          29.3 Beantragt der Versicherungsnehmer die Verlängerung
        Versicherungsvertrages an?).                                               des Vertrages ohne weitere Prämienzahlung um
                                                                                   maximal 20 Jahre, entfällt eine neuerliche
28.3    Überbrückungspension                                                       Gesundheitsprüfung.
        (gilt nicht für Pensionsversicherungen)
        Anstelle der vorverlegten Kapitalauszahlung kann der                  29.4 Um den Versicherungsvertrag zu verlängern, genügt
        Versicherungsnehmer eine Überbrückungspension in                           es, wenn der Versicherungsnehmer bis spätestens ein
        Anspruch nehmen.                                                           Monat vor Ablauf der Lebensversicherung bzw. Aus-
                                                                                   zahlungsbeginn der Pension seinen Wunsch nach Ver-
        Diese Überbrückungsoption kann der Versicherungs-                          längerung durch Erklärung in geschriebener Form be-
        nehmer ausüben, wenn die gesamte Vertragslaufzeit                          kannt gibt.
        mindestens 15 Jahre beträgt.                                               Die Erklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt bei uns
        Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob das                                einlangen, damit wir den Wunsch berücksichtigen
        gesamte Deckungskapital oder nur ein Teil in eine                          können.
        Überbrückungspension umgewandelt werden soll.
        Bei einer teilweisen Umwandlung gelten die                            29.5 Bei Verträgen mit vereinbarter Kapitalauszahlung kann
        Regelungen zur Teilauszahlung (Artikel 32).                                der Versicherungsnehmer innerhalb der Verlängerungs-
                                                                                   phase ohne Verrechnung eines Stornoabzuges jeder-
        Damit der Versicherungsnehmer die Überbrückungs-                           zeit rückkaufen.
        pension in Anspruch nehmen kann, gelten folgende
        Fristen:
        - Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer bis                           Leistung
          3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Über-
          brückungspension informieren, dass er dieses Recht
          ausüben möchte.
                                                                              Artikel 30
        - Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche-                    Wer erhält die Versicherungsleistung?
          rungsnehmer innerhalb eines Monats nach Informa-
          tion über das Interesse an einer Überbrückungs-                     30.1     Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer bezugsbe-
          pension ein entsprechendes Angebot mit den Kondi-                            rechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt das Recht
          tionen für die Auszahlung als Pension zu senden.                             auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles.
          Dieses Angebot berechnet der Versicherer anhand
          der nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Über-                          Bis dahin kann der Versicherungsnehmer die Bezugs-
          brückungspension geltenden und der Aufsichts-                                berechtigung jederzeit ändern. Änderung und Widerruf
                                                                                       der Bezugsberechtigung müssen uns durch Erklärung

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 15 von 19

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       in geschriebener Form angezeigt werden.                                        b) Einflüsse von Licht, Temperatur, Witterung und
                                                                                         Strahlen aller Art;
30.2   Der Versicherungsnehmer kann auch bestimmen, dass                              c) Selbstmordversuche.
       der Bezugsberechtigte das Recht auf die künftige
       Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben                              Der Versicherer haftet nicht für:
       soll. Dann kann das Bezugsrecht nur noch mit dessen                            a) Unfälle, die der Versicherte erleidet, nachdem er
       Zustimmung geändert werden.                                                       von Epilepsie, schwerem Nervenleiden oder
                                                                                         Geisteskrankheit befallen wurde oder wenn er
30.3   Ist die Polizze auf den Überbringer ausgestellt, können                           blind, taub, gelähmt oder aus irgendwelchen
       wir verlangen, dass der Überbringer der Polizze uns                               Gründen mehr als 70 % dauernd invalid geworden
       seine Berechtigung nachweist.                                                     ist, es sei denn, dass das Gebrechen durch einen
                                                                                         seit dem Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall
Artikel 31                                                                               hervorgerufen worden ist;
Welche Leistungen werden im Versicherungsfall                                         b) Unfälle infolge von Schlaganfällen, von Geistes-
erbracht?                                                                                oder Bewusstseinsstörungen, auch wenn sie durch
                                                                                         Alkohol- oder Rauschgifteinfluss herbeigeführt
                                                                                         wurden;
31.1   Wir bieten dem Versicherungsnehmer Versicherungs-
                                                                                      c) Unfälle, die der Versicherte bei der Begehung ge-
       schutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertent-
                                                                                         richtlich strafbarer Handlungen erleidet, für die Vor-
       wicklung der dem Vertrag zugrunde liegenden Invest-
                                                                                         satz Tatbestandsmerkmal ist;
       mentfonds (fondsgebundenes Deckungskapital) sowie
                                                                                      d) Unfälle des Versicherten als Lenker von Kraftfahr-
       dem gewählten Anteil der Veranlagung in den klassi-
                                                                                         zeugen ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis
       schen Deckungsstock (klassisches Deckungskapital).
                                                                                         (Führerschein), ferner für Unfälle infolge Benützung
                                                                                         von Kraftfahrzeugen, die an Fahrtveranstaltungen,
31.2   Ablebensleistung
                                                                                         bei denen es auf die Erzielung einer Höchst-
                                                                                         geschwindigkeit ankommt, und an den dazugehöri-
31.2.1 Ist keine Wartezeit vereinbart sowie nach Ablauf einer
                                                                                         gen Übungsfahrten teilnehmen;
       vereinbarten Wartezeit gilt folgendes: Im Ablebensfall
                                                                                      e) Unfälle durch Kriegsereignisse (auch Neutralitäts-
       vor dem Versicherungsende bzw. dem Auszahlungs-
                                                                                         verletzungen) und durch Aufruhr, Aufstand oder
       beginn der Pension leisten wir den Vertragswert des
                                                                                         öffentliche Gewalttätigkeit, wenn der Versicherte
       klassischen Deckungskapitals, das fondsgebundene
                                                                                         auf Seite der Unruhestifter teilgenommen hat. Der
       Deckungskapital sowie die garantierte Ablebensleis-
                                                                                         Versicherer haftet nur bei besonderer Vereinbarung
       tung zuzüglich allfälliger Schlussgewinne zu dem der
                                                                                         für Unfälle bei Flugfahrten, es sei denn, dass der
       Meldung des Todesfalles unmittelbar vorangegange-
                                                                                         Versicherte den Unfall als Fluggast einer zum
       nen Bewertungsstichtag.
                                                                                         öffentlichen Luftverkehr behördlich zugelassenen
                                                                                         Unternehmung erleidet.
31.2.2 Bei Vereinbarung einer Wartezeit gilt folgendes:
       a) Stirbt die versicherte Person innerhalb der
                                                                              31.2.4 Im Ablebensfall nach Pensionszahlungsbeginn kom-
           Wartezeit ausschließlich auf Grund der Folgen
                                                                                     men die in der Polizze vereinbarten Leistungen zur
           eines Unfalls (gemäß 31.2.3), wird die Leistung
                                                                                     Anwendung.
           gemäß 31.2.1 ausbezahlt.
       b) Stirbt die versicherte Person vor dem in der Polizze
                                                                              31.3     Erlebensleistung
           angegebenen Ende der Wartezeit nicht aufgrund
           eines Unfalles, leisten wir das vorhandene
                                                                              31.3.1 Bei Kapitalversicherungen besteht unsere Leistung
           Deckungskapital aus der Veranlagung und die
                                                                                     zum Vertragsablauf aus dem Vertragswert des klassi-
           Prämienreserve aus dem Ablebensteil zuzüglich
                                                                                     schen Deckungskapitals, mindestens jedoch der
           der vorhandenen Gewinnanteile zu dem der
                                                                                     garantierten Erlebensleistung, dem fondsgebundenen
           Meldung des Todesfalles unmittelbar voran-
                                                                                     Deckungskapital sowie allfälliger Schlussgewinne.
           gegangenen Bewertungsstichtag.
                                                                              31.3.2 Bei Pensionsversicherungen schickt der Versicherer
31.2.3 Als Unfall im Sinne dieses Vertrages gilt jedes vom
                                                                                     drei Monate vor dem Pensionszahlungsbeginn dem
       Willen des Versicherten unabhängige Ereignis, das
                                                                                     Versicherungsnehmer ein Angebot für die
       plötzlich von außen mechanisch auf dessen Körper
                                                                                     Pensionszahlung. Dabei berücksichtigt der Versicherer
       einwirkt.
                                                                                     den garantierten Pensionsfaktor je 10.000 Euro
                                                                                     Deckungskapital, der in der Polizze steht. Dieser gilt,
       Als Unfälle gelten auch:
                                                                                     sofern die vereinbarten Eckdaten der Pension
       a) Ertrinken;
                                                                                     beibehalten werden.
       b) Verbrennungen, Blitzschläge oder Einwirkungen
           elektrischen Stromes;
       c) unbeabsichtigtes Einatmen von Gasen oder                            31.4     Rundum Lebens-Assistance
           Dämpfen und Vergiftungen oder Verätzungen in-
           folge unbeabsichtigten Einnehmens von giftigen                     31.4.1 Die Generali Versicherung AG bietet bei Verträgen mit
           oder ätzenden Stoffen.                                                    laufender Prämienzahlung zusätzliche Serviceleistun-
                                                                                     gen im Rahmen der Rundum Lebens-Assistance.
       Als Unfälle gelten nicht:
       a) Krankheiten aller Art;                                                       Werden keine Prämien mehr bezahlt (z. B. aufgrund


                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                       Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                       der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                       beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                             Seite 16 von 19

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      einer Prämienfreistellung), entfällt die Rundum Lebens-                Artikel 32
      Assistance.                                                            Welche Regelungen gelten für Teilauszahlungen?
31.4.2 Die Serviceleistungen der Rundum Lebens-Assistance                    32.1     Bei Verträgen mit einmaliger Prämienzahlung können
       umfassen:                                                                      nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren
                                                                                      Teilauszahlungen entnommen werden, wenn dies
      a) Gesundheitshilfe                                                             zumindest einen Monat zuvor bekannt gegeben
         Die Generali Gesundheits-Hotline hilft bei der                               wurde.
         Suche nach einem niedergelassenen Arzt oder
         Therapeuten. In den Bereichen                                       32.2     Bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung kann der
         - Allgemeinmedizin                                                           Versicherungsnehmer nach Ablauf von 5
         - Ernährung und Bewegung                                                     Versicherungsjahren Teilauszahlungen zu bestimmten
         - Psychologie oder                                                           Ereignissen in Anspruch nehmen, wenn der
         - Pflege                                                                     Versicherungsnehmer oder die versicherte Person von
         kann zusätzlich eine individuelle Beratung in An-                            diesem Ereignis betroffen ist. Sofern es in Art. 32.3
         spruch genommen werden. Falls von den Experten                               angegeben ist, wird dieser Personenkreis bei einzelnen
         weitere Spezialisten oder Therapien empfohlen                                Ereignissen um die Kinder des Versicherungsnehmers
         werden, sind die Kosten dieser Ärzte oder Thera-                             oder der versicherten Person erweitert.
         peuten in der Rundum Lebens-Assistance nicht
         enthalten. Diese müssen selbst bezahlt werden.                               Der Versicherungsnehmer kann das Recht auf
                                                                                      Teilauszahlung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt
      b) Alltagshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt                                des Ereignisses ausüben. Das jeweilige Ereignis ist
         Die Generali Versicherung AG unterstützt bei der                             durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Die
         individuellen Organisation von dringend benötigten                           Artikel 32.4 bis 32.7 gelten sinngemäß.
         Leistungen in den Bereichen
         - Medikamentenversorgung (durch den Arzt ver-                       32.3     Die Ereignisse gemäß Art. 32.2 sind:
             ordnet und medizinisch notwendig)                                        a) Persönliche oder familiäre Ereignisse
         - Fahr- oder Begleitdienst zu Arzt, Therapien und                                − Erreichen der Volljährigkeit, auch von deren
             Behörden                                                                        Kinder
         - Unterstützung im täglichen Leben (Essen auf                                    − Heirat oder Eingehen einer eingetragenen
             Rädern, Einkaufshilfe, Wohnungs- und                                            Partnerschaft, auch von deren Kinder,
             Wäschereinigung, Versorgung von Haustieren)
                                                                                          − Ehescheidung oder Auflösung einer
         Die für die Leistungen entstehenden Kosten sind in
                                                                                             eingetragenen Partnerschaft, auch von deren
         der Rundum Lebens-Assistance nicht enthalten.
                                                                                             Kinder
         Diese müssen selbst bezahlt werden.
                                                                                          − Geburt oder Adoption eines Kindes oder
                                                                                             Enkelkindes,
      c) Information zu Rechtsberatung
                                                                                      b) Ereignisse im Zusammenhang mit Ausbildung oder
         Die Generali Versicherung AG stellt den Kontakt zu
                                                                                          Beruf:
         spezialisierten Anwälten bei Fragen rund um
                                                                                          − Besuch einer Fahrschule oder Erwerb des
         - Zivil- und Familienrecht
                                                                                             Führerscheins, auch durch deren Kinder,
         - Arbeits- und Sozialrecht
         - Erb- und Liegenschaftsrecht                                                    − Besuch einer Universität, einer Hochschule
         her. Die daraus entstehenden Kosten der Rechts-                                     oder eines Kurses für die Meisterprüfung, auch
         beratung sind in der Rundum Lebens-Assistance                                       durch deren Kinder
         nicht enthalten. Diese müssen selbst bezahlt                                     − Aufnahme einer selbständigen
         werden.                                                                             hauptberuflichen Tätigkeit, auch durch deren
                                                                                             Kinder
          Leistungen aus jedem Baustein (Gesundheitshilfe,                                − Arbeitslosigkeit,
          Alltagshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt und                           c) Ereignisse im Zusammenhang mit finanziellen
          Information zu Rechtsberatung) können jeweils 2                                 Belastungen
          Mal jährlich genutzt werden. Anspruchsberechtigt                                − Baubeginn, Kauf, Renovierung oder Sanierung
          sind der Versicherungsnehmer, der Versicherte und                                  einer Immobilie (inkl. Tausch oder Reparatur
          alle Angehörigen, die mit diesen Personen im                                       von Heizungsanlagen), auch durch deren
          selben Haushalt leben.                                                             Kinder oder den Ehe- oder eingetragenen
                                                                                             Partner
31.4.3 Die Leistungen der Rundum Lebens-Assistance                                        − (Sonder-)Tilgung eines Darlehens/Kredites,
       werden derzeit von der Europ Assistance Ges.m.b.H.                                    auch durch deren Kinder oder den Ehe- oder
       (FN 140778b), einer Gesellschaft der Generali Gruppe,                                 eingetragenen Partner,
       erbracht. Falls die Europ Assistance Ges.m.b.H. oder                               − Anschaffung oder Reparatur von
       deren Rechtsnachfolger die angegebenen Leistungen                                     Haushaltsgeräten in Höhe von mindestens
       nicht mehr erbringen sollte, behält sich die Generali                                 1000 Euro,
       Versicherung AG vor, sich eines anderen Anbieters für                              − Anschaffung oder Reparatur eines ein- oder
       diese Leistungen zu bedienen und den                                                  mehrspurigen Kraftfahrzeugs inkl. E-Bikes
       Versicherungsnehmer darüber zu informieren.                                    d) Ereignisse im Zusammenhang mit der Gesundheit:
                                                                                          − stationärer Spitalsaufenthalt
                                                                                          − Bezug eines Pflegegeldes (ab Pflegestufe 1)

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 17 von 19

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            − Bezug des staatlichen Rehabilitations- oder                               Nachweis über die Todesursache des Versicherten
              Umschulungsgeldes                                                         vorzulegen.
            − Bezug einer staatlichen Berufsunfähigkeits-,
                                                                               33.2     Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versi-
              Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension
                                                                                        cherungsfalles und Abschluss der Erhebungen zu Ver-
            − Zahnbehandlungen in Höhe von mindestens                                   sicherungsfall und Leistungsumfang fällig. Die Auszah-
              500 Euro                                                                  lung der Leistung erfolgt erst nach Vorliegen aller
                                                                                        nötigen Unterlagen.
32.4    Der jeweilige Teilauszahlungsbetrag muss mindestens
        1000 Euro betragen und wird anteilig entnommen.                                 Setzt ein Investmentfonds die Rücknahme von
        Die Höhe der Teilauszahlung ist mit 90 % des                                    Fondsanteilen vorübergehend aus, so wird die Versi-
        vorhandenen Deckungskapitals des Veranlagungsteils                              cherungsleistung hinsichtlich der davon betroffenen
        (= des klassischen Deckungskapitals zuzüglich des                               Fondsanteile erst dann fällig, wenn die Rückgabe
        vorhandenen fondsgebundenen Deckungskapitals                                    wieder möglich ist. Ein Investmentfonds darf die Rück-
        exklusive Kostenreserve) begrenzt.                                              nahme von Fondsanteilen und die Auszahlung des
                                                                                        Rückgabepreises nur vorübergehend und nur bei Vor-
32.5    Bei prämienfreien Verträgen und Verträgen mit einmali-                          liegen außergewöhnlicher Umstände aussetzen. Der
        ger Prämienzahlung ist die Höhe der Teilauszahlungen                            Investmentfonds hat dabei die Interessen der Anteil-
        innerhalb der gesetzlichen Bindefrist von 10 bzw. 15                            inhaber zu berücksichtigen und die jeweils zuständige
        Jahren mit 25 % der Nettoprämie begrenzt. Nach Ab-                              Aufsichtsbehörde zu verständigen.
        lauf der gesetzlichen Bindefrist gilt Artikel 32.4.
                                                                               33.3     Wir werden Pensionszahlungen auf ein vom Bezugs-
32.6    Nach Ablauf der Prämienzahlungsdauer kann die Teil-                             berechtigten genanntes Konto in Österreich überwei-
        auszahlung nur durchgeführt werden, wenn das ver-                               sen, über das ausschließlich der Bezugsberechtigte
        bleibende fondsgebundene Deckungskapital zuzüglich                              verfügungsberechtigt ist. Gegebenenfalls ist ein sol-
        des garantierten prämienfreien Wertes zumindest                                 ches auf Kosten des Bezugsberechtigten einzurichten.
        1.000 Euro beträgt.                                                             Wir können verlangen, dass uns bei sonstigem Auf-
                                                                                        schub der Pensionsfälligkeit ein amtlicher Nachweis
32.7    Bei Inanspruchnahme dieses Entnahmerechts entfällt                              vorgelegt wird, dass der Versicherte an den Pensions-
        der Stornoabzug gemäß Artikel 23                                                fälligkeitstagen gelebt hat. Zu Unrecht empfangene
        Welche Kosten fallen bei einer Kündigung des                                    Pensionszahlungen müssen an uns zurückgezahlt
        Versicherungsvertrages an?                                                      werden.
                                                                               Artikel 34
32.8    Bei Versicherungen mit einer abgekürzten Prämien-                      Wo ist der Erfüllungsort für die Versicherungsleistung?
        zahlungsdauer unter 10 bzw. 15 Jahren sowie bei Ein-
        malerlägen und prämienfreien Versicherungen kann                       Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist der Sitz des
        eine Teilauszahlung zu einer Nachversteuerung führen.                  Versicherungsunternehmens.

32.9    Hinweis: Jede Teilauszahlung verringert den Wert                       Artikel 35
        Ihrer Lebensversicherung in der Zukunft!
                                                                               Wie lange können Ansprüche aus dem
                                                                               Versicherungsvertrag geltend gemacht werden?
Artikel 33                                                                     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können inner-
Wie erfolgt die Leistungserbringung durch den                                  halb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend gemacht
Versicherer?                                                                   werden. Danach ist der Anspruch verjährt.

33.1    Für die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag                      Steht der Anspruch einem anderen als dem Versicherungs-
        können wir die Übergabe der Polizze, Identitätsnach-                   nehmer zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald
        weise und, falls von uns angefordert, die Abgabe einer                 diesem sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist
        Erklärung des Leistungsberechtigten, die die Angaben                   ihm sein Recht nicht bekannt geworden, so verjähren die An-
        zur Steuerpflicht gemäß Artikel 21.2 enthält, sowie ent-               sprüche erst nach 10 Jahren ab Fälligkeit der Leistung.
        sprechender Nachweise (insbesondere Reisepass)
        verlangen.

        Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Polizze
        können wir die Leistungserbringung von einer gericht-
        lichen Kraftloserklärung abhängig machen.

        Im Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Be-
        zugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde und ein

       Dynamikplan

Nachstehende Leistungsbeschreibung für die regelmäßige Erhöhung der Prämien gilt nur dann, wenn in der Polizze die
Dynamikklausel eingeschlossen ist.


                        Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                        Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                        der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                        beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                              Seite 18 von 19

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Die Dynamikklausel bewirkt eine Erhöhung der im Versicherungsvertrag vorgesehenen laufenden Prämien im vereinbarten
Ausmaß ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.


Artikel 1                                                                    5.2 Kündigung: Die Dynamikklausel kann durch den Versi-
Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige                                      cherungsnehmer jederzeit durch Erklärung in geschriebe-
Erhöhung der Beiträge?                                                           ner Form gekündigt werden. Sie erlischt ferner, wenn der
                                                                                 Versicherungsvertrag ganz gekündigt bzw. der Vertrag in
Die Prämie für diese Versicherung einschließlich einer etwaig                    einen prämienfreien umgewandelt wird.
eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Krebs-Zusatz-                     Artikel 6
versicherung erhöht sich je nach Intervall um den im Ver-                    Was gilt bei Zahlungsverzug?
sicherungsvertrag vereinbarten Prozentsatz der Vorjahres-
prämie, mindestens jedoch um 24 Euro je Dynamikintervall.                    Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Artikel 8
Diese Prämienerhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche-                    der vorliegenden Bedingungen für die fondsorientierte
rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die für                     Lebensversicherung Generali LifePlan.
die Rundum Lebens-Assistance vorgesehenen Prämienanteile
unterliegen nicht der Dynamikklausel und bleiben während
der Prämienzahlungsdauer gleich.

Der Versicherungsnehmer erhält zu jeder Dynamikerhöhung
der Versicherung eine Benachrichtigung.

Artikel 2
Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Prämien und
Versicherungsleistungen?

Die Erhöhung der Prämien und der Versicherungsleistungen
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginnes.
Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt
am Erhöhungstermin.

Artikel 3
Wonach errechnen sich die erhöhten
Versicherungsleistungen?

Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich
unter Berücksichtigung der ursprünglich vereinbarten An-
nahmebedingungen sowie der Restlaufzeit zum Erhöhungs-
termin. Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Ver-
sicherung eine Einheit. Mit jeder Prämienerhöhung erhöhen
sich auch alle versicherten Leistungen aus der Hauptversi-
cherung sowie aus gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatz-
leistungen.

Artikel 4
Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die
Erhöhung der Versicherungsleistungen?

Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Ver-
einbarungen, insbesondere die Versicherungsbedingungen
sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf
die Erhöhung der Versicherungsleistungen.

Artikel 5
Wann endet die planmäßige Erhöhung der Prämien?

5.1 Befristung: Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens
     - 2 Jahre vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer, sofern
       diese mit der Vertragslaufzeit übereinstimmt, bzw.
     - ein Jahr vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer, sofern
       diese gegenüber der Vertragslaufzeit abgekürzt ist.


                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, generali.at.
                      Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister
                      der IVASS unter der Nummer 026. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter generali.at/datenschutz abrufbar oder kann
                      beim Generali Kundenservice angefordert werden.
                                                                                                                                            Seite 19 von 19
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