# GRAWE Lebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-grawe-lebensversicherung.php
- Rechtlicher Träger: Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-grawe-lebensversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ALB GRAWE 2017 (Allgemeine Lebensversicherungsbedingungen)](https://durchblicker.at:443/downloads/lebensversicherung/grawe/ALB_Grawe_2017.pdf), Fassung LV90111/07, 01.01.2017

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Im Erlebensfall leisten wir die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung. | § 1 (2), Seite 1 |
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | ja | Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. | § 2 (5), Seite 1 |
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | ja | Versicherungssumme ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen garantierte Leistung des Versicherers im Er- bzw. Ablebensfall. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für den Tarif. Die jeweilige Höhe entnehmen Sie Ihrer Polizze. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | Wenn dies in der Polizze gesondert ausgewiesen ist, dann ist für Ihren Vertrag eine Gewinnbeteiligung vereinbart | § 6, Seite 3 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | nicht geregelt |  |  |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt |  |  |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | nicht geregelt |  |  |
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | ja | Über die Laufzeit entwickelt sich der Rückkaufswert progressiv, bis er zu Vertragsende die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme erreicht. | § 10, Seite 3 |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung. | § 1 (1), Seite 1 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung. | § 1 (1), Seite 1 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt |  |  |
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. | § 14 (1), Seite 4 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung des Vertrages leisten wir die tarifliche Deckungsrückstellung. | § 3 (2), Seite 2 |
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | ja | Sie können Ihren Vertrag prämienfrei stellen | § 9 (1), Seite 3 |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | ja | Sie können Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen | § 8 (1), Seite 3 |
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | ja | Sie können maximal bis zur Höhe des tariflichen Rückkaufswertes eine Vorauszahlung auf die künftige Leistung beantragen. | § 11 (1), Seite 3 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres | § 8 (1), Seite 3 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrages vermindert um einen Abzug. | § 8 (2), Seite 3 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | ja | Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sind aus der in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle ersichtlich. | § 8 (4), Seite 3 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Dieser Abzug beträgt abhängig vom Tarif bis zu 5 % der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung, mindestens 15 % der Jahresbruttoprämie. | § 8 (2), Seite 3 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | ja | frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres | § 8 (1), Seite 3 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei einem Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs.5 VersVG berücksichtigen. | § 8 (3), Seite 3 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Jährlich werden laufende Verwaltungskosten in Höhe von max. 3 ‰ der Versicherungssumme verrechnet. | § 5 (3), Seite 2 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | ja | Sie können Ihren Vertrag vinkulieren, verpfänden oder abtreten. | § 12 (1), Seite 3 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Ihren Versicherungsprämien in Abzug gebracht. | § 5 (1), Seite 2 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | ja | Sie sind daher verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. | § 2 (1), Seite 1 |
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | ja | wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des Vertrages zurücktreten. | § 2 (2), Seite 1 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Aufruhr, Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls die tarifliche Deckungsrückstellung. | § 3 (3), Seite 2 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen | § 3 (4), Seite 2 |
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | ja | in Ausübung einer gefährlichen Sportart (z.B. Extremklettern, Tiefseetauchen) erfolgt. | § 3 (5), Seite 2 |
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | ja | Im Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Bezugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des Versicherten vorzulegen. | § 7 (1), Seite 3 |
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ALB GRAWE 2017 (Allgemeine Lebensversicherungsbedingungen)

```text
[Seite 1]
        Allgemeine Versicherungsbedingungen der                                          nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
                                                                                         der Angaben Kenntnis hatten. Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag
       Kapitalversicherung auf den Todesfall und der                                     jederzeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten
         Kapitalversicherung auf den Erlebensfall                                        leisten wir den tariflichen Rückkaufswert. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige
                                                                                         Angaben können darüber hinaus gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
                mit Leistungen im Todesfall                                              der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 16 – 22 VersVG) zum Verlust des
                   (Lebensversicherung)                                                  Versicherungsschutzes führen, sodass wir im Versicherungsfall nur den
                                                                                         Rückkaufswert leisten.
        der Grazer Wechselseitige Versicherung AG
                        LV90111/07                                                            (3) An diesen Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden.
                                                                                         Wenn eine ärztliche Untersuchung erfolgt, bildet das Ergebnis der ärztlichen
                                                                                         Untersuchung (Attest) einen integrierenden Bestandteil des Antrags. Auch das Attest
                                                                                         ist durch den Antragsteller zu unterfertigen; in diesen Fällen erfüllt der Antragsteller
Begriffsbestimmungen                                                                     die vorvertragliche Anzeigepflicht durch die Übergabe von Attest samt all seinen
Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch – sie sind für das   Bestandteilen und Beilagen sowie des Antragsformulars. Eine Antragstellung ist somit
Verständnis dieser Versicherungsbedingungen notwendig.                                   erst dann wirksam erfolgt, wenn alle erforderlichen Schriftstücke dem Versicherer
                                                                                         zugegangen sind; mit diesem Zeitpunkt beginnt die Antragsbindefrist.
Bezugsberechtigter
                                                                                              (4) Wir treffen die Entscheidung über die Annahme Ihres Antrages und die
(Begünstigter)             ist die Person, die für den Empfang der Leistung des          Prämienkalkulation aufgrund Ihres Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss. Sie
                           Versicherers genannt ist.                                     erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Vertragsabschluss als
Deckungsrückstellung       Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der        Gefahrenerhöhung       Nikotin-,  Alkohol-,   Medikamenten-     oder    sonstiger
                           einbezahlten    Prämien     abzüglich   der   einmaligen      Suchtgiftmissbrauch gilt. Eine Gefahrenerhöhung haben Sie uns unverzüglich
                           Abschlusskosten     und      der    Prämienanteile    für     anzuzeigen. Die Erhöhung der Gefahr berechtigt uns zur Kündigung des Vertrages
                           Verwaltungskosten, Steuern, Unterjährigkeitszuschlag,         bzw. zu Prämienanpassungen gemäß § 20 und kann im Versicherungsfall gemäß den
                           Kosten     für  Zusatztarife    und    Übernahme     des      Voraussetzungen und Begrenzungen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 23 – 31
                           Ablebensrisikos zuzüglich der Verzinsung mit dem              VersVG) unsere Leistungsfreiheit zur Folge haben.
                           garantierten Rechnungszinssatz.                                    (5) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder
Gewinnbeteiligung          sind Ihrem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die           laufende Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
                           garantierten Versicherungsleistungen (im Er-, Ablebens-            (6) Laufende Prämien sind Jahresprämien. Sie können nach Vereinbarung auch
                           und Rückkaufsfall) erhöhen.                                   in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten bezahlt werden, dann
Rückkaufswert              ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag           jedoch mit Zuschlägen. Die Zuschläge betragen bei Zahlung in halbjährlichen Raten
                           vorzeitig   gekündigt    ("rückgekauft") wird. Der            1,5% (bei reinen Risikotarifen 2%) der Prämie, bei Zahlung in vierteljährlichen Raten
                           Rückkaufswert entspricht der Deckungsrückstellung             2% (bei reinen Risikotarifen 3%) der Prämie, und bei Zahlung in monatlichen Raten
                           vermindert um einen Abzug.                                    3% (bei reinen Risikotarifen 4%) der Prämie. Im Versicherungsfall (§ 1) werden die
                                                                                         offenen Raten des laufenden Versicherungsjahres in Abzug gebracht.
Tarif/Geschäftsplan        ist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
                           versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die             (7) Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Polizze, nicht aber
                           Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des           vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu
                           Versicherungsnehmers           (Versicherungsprämie)  zu      bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher
                           berechnen sind.                                               Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Polizze
                                                                                         angegebenen Fälligkeitstag zu bezahlen.
Rechnungszins              ist der garantierte Zinssatz für den Tarif. Die jeweilige
                           Höhe entnehmen Sie Ihrer Polizze.                                  (8) Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlen,
                                                                                         sind wir leistungsfrei und können vom Vertrag zurücktreten, es sei denn Sie waren an
Versicherer                ist die Grazer Wechselseitige           Versicherung   AG,    der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. Es gilt als Rücktritt
                           Herrengasse 18-20, A-8010 Graz.                               unsererseits, wenn wir die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von drei
Versicherter               ist die Person, deren Leben versichert ist.                   Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt sind
                                                                                         die Kosten der ärztlichen Untersuchung von Ihnen zu bezahlen.
Versicherungsnehmer        ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
                           Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, also            Wurde die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach der
                           die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Grazer       Aufforderung zur Prämienzahlung nicht oder nicht vollständig (§ 39a VersVG)
                           Wechselseitige Versicherung AG abschließt.                    eingezahlt, haben wir zur Reduzierung unseres Schadens, der uns durch den mit dem
                                                                                         Verzug verbundenen Zinsenentgang entstanden ist, das Recht, den beantragten
Versicherungsprämie        ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.          technischen Versicherungsbeginn auf den der Bezahlung der Prämie folgenden
Versicherungssumme         ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen                Monatsersten zu verlegen. Der Ablauf des Vertrages verändert sich entsprechend.
                           garantierte Leistung des Versicherers im Er- bzw.                  (9) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie eine
                           Ablebensfall.                                                 Mahnung. Bezahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung
                                                                                         festgesetzten Frist von mindestens zwei Wochen, können wir den Vertrag zum Ablauf
Verweise auf gesetzliche Bestimmungen                                                    der festgesetzten Frist kündigen, es sei denn Sie waren an der rechtzeitigen Zahlung
                                                                                         ohne Verschulden verhindert. Im Falle unserer Kündigung entfällt oder vermindert sich
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen
                                                                                         Ihr Versicherungsschutz auf die prämienfreie Versicherungssumme.
Allgemeinen Versicherungsbedingungen angeführt sind, sind im Anhang 1 zu dieser
Polizze in vollem Wortlaut wiedergegeben.                                                     (10) Die einzelnen Sparten einer Bündelversicherung stellen rechtlich
                                                                                         selbständige Verträge dar. Im Fall des Prämienzahlungsverzuges wird der
§ 1.     Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall                                aushaftende Betrag im Verhältnis der für die einzelnen Sparten vereinbarten Prämien
                                                                                         auf die einzelnen Verträge aufgeteilt.
    (1) Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte
Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.                     (11) Im Fall des Prämienzahlungsverzuges werden wir die aushaftenden Beträge
                                                                                         in angemessener und branchenüblicher Weise zunächst außergerichtlich bei Ihnen
    (2) Im Erlebensfall leisten wir die für den Erlebensfall vereinbarte                 einmahnen. Sie haben uns die dadurch verursachten Mehraufwendungen, die als
Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.                 Mahnspesen verrechnet werden, zu ersetzen.

§ 2.     Pflichten des Versicherungsnehmers                                                  (12) Ist die Prämie am Fälligkeitstag nicht oder nicht vollständig bezahlt, werden
                                                                                         die aushaftenden Beträge, unabhängig von den sonstigen Folgen der Nichtzahlung,
     (1) Als Versicherungsnehmer stellen Sie einen Antrag auf Abschluss eines            vom Fälligkeitstag an bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung mit
Lebensversicherungsvertrages. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im                  einem Zinssatz von 0,8 Prozent je Monat verzinst.
Vertrauen darauf, dass Sie alle mit dem Antrag verbundenen Fragen wahrheitsgemäß              (13) Im Fall von Zahlungsrückständen werden bei uns einlangende Zahlungen
und vollständig beantworten.                                                             vorrangig auf aushaftende Zinsen und Kosten - unabhängig davon, ob es sich um
    Sie sind daher verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen              Zinsen und Kosten aus älteren oder jüngeren Prämienfälligkeiten handelt -, dann
wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben           jeweils auf die ältesten, bereits fälligen Prämienforderungen angerechnet.
einer anderen Person versichert werden soll, ist auch diese für die wahrheitsgemäße          (14) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung verpflichten Sie sich, eine
und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.                               Stornogebühr gemäß § 8 Abs. 5 zu bezahlen.
     (2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können
wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des
Vertrages zurücktreten. Wir können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab
Kenntnis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir können
                                                                                                                                                LV9011107 L136 01.01.2017 1/4

[Seite 2]
§ 3.     Umfang des Versicherungsschutzes                                                          § 5.     Kosten und Gebühren
    (1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon auf                             (1) Die vereinbarte Prämie fließt – nach Abzug der Kosten und der
welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.                                                      Versicherungssteuer    –     gemäß       den       versicherungsmathematischen
                                                                                                   Berechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung zu.
   (2) Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss,
Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden                         Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von
Änderung des Vertrages leisten wir die tarifliche Deckungsrückstellung.                            Ihren Versicherungsprämien in Abzug gebracht. Weiters ziehen wir von Ihren
                                                                                                   Versicherungsprämien Abschlusskosten (vgl. Abs. 2), Verwaltungskosten (vgl. Abs. 3
    Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willensbestimmung
                                                                                                   bzw. 4) und Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos (Risikokosten) (vgl. Abs. 5)
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde,
                                                                                                   entsprechend dem vereinbarten Tarif ab.
besteht hingegen voller Versicherungsschutz.
                                                                                                       (2) Die Abschlusskosten werden zu Beginn Ihres Versicherungsvertrages fällig.
   Bei Selbstmord des Versicherten nach Ablauf von drei Jahren seit Abschluss,
                                                                                                   Diese werden nach dem so genannten "Zillmerverfahren" verrechnet.
Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz.
                                                                                                       Das Zillmerverfahren hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages die
    (3) Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Aufruhr,
                                                                                                   Deckungsrückstellung und damit auch der tarifliche Rückkaufswert oder die
Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls die tarifliche
                                                                                                   prämienfreie Versicherungsleistung – mit Ausnahme von Versicherungsverträgen
Deckungsrückstellung.
                                                                                                   gegen Einmalprämie – gering sind. Die für Ihren Vertrag geltenden Rückkaufswerte
    (4) Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer                       und prämienfreien Versicherungssummen entnehmen Sie der entsprechenden
nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten                             Tabelle in Ihrer Polizze.
Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungsfällen
                                                                                                        Der für die Abschlusskosten zu tilgende Betrag ist auf 4 % der Wertungssumme
den Wert der tariflichen Deckungsrückstellung.
                                                                                                   beschränkt. Bei reinen Risikotarifen ist der für die Abschlusskosten zu tilgende Betrag
   (5) Ohne besondere Vereinbarung                 bezahlen       wir     nur   die   tarifliche   auf 20 % der laufenden Prämie beschränkt.
Deckungsrückstellung, wenn das Ableben
                                                                                                        Die Wertungssumme entspricht bei Verträgen gegen laufende Prämie
    a)   in Ausübung einer Tätigkeit als Sonderpilot (z. B. Drachenflieger,                        grundsätzlich der Summe der Nettoprämien (Bruttoprämie exkl. Versicherungssteuer
         Ballonfahrer, Paragleiter, Fallschirmspringer), Hubschrauberpilot oder                    und etwaigem Unterjährigkeits- sowie Risikozuschlag) über die gesamte
         Militärpilot erfolgt.                                                                     Vertragslaufzeit. Abweichend davon errechnet sich bei Verträgen mit abgekürzter
                                                                                                   Prämienzahlungsdauer die Wertungssumme aus der Nettoprämiensumme zuzüglich
    b)   in Ausübung       einer        gefährlichen   Sportart         (z.B.   Extremklettern,
                                                                                                   1% pro prämienfreiem Vertragsjahr. Die Wertungssumme ist mit 200% der
         Tiefseetauchen) erfolgt.
                                                                                                   Nettoprämiensumme maximiert.
    c)   infolge Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in
                                                                                                        Bei Verträgen gegen Einmalprämie errechnet sich die Wertungssumme aus der
         einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug erfolgt.
                                                                                                   Nettoprämie (Bruttoprämie exkl. Versicherungssteuer und etwaigem Risikozuschlag)
    d)   als direkte und unmittelbare Folge der Verwendung eines Motorrades eintritt               zuzüglich 1% für jedes das 10. Vertragsjahr übersteigende Vertragsjahr; bei Verträgen
         und der Versicherte das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese                    mit einer Laufzeit unter 10 Jahren beträgt die Wertungssumme 10% der Nettoprämie
         Leistungseinschränkung gilt nur, wenn dem Vertrag ein Risiko-Diskonttarif                 pro Vertragsjahr. Die Wertungssumme ist mit 200% der Nettoprämie maximiert.
         zugrunde liegt.
                                                                                                      Bei Gruppenversicherungen werden ausschließlich laufende Abschlusskosten in
    e)   infolge einer Epidemie erfolgt. Eine Epidemie ist das massenhafte Auftreten               Höhe von bis zu 6 % der Prämien verrechnet.
         einer Krankheit innerhalb einer Population. Als Epidemie gilt jedenfalls eine
                                                                                                       (3) Jährlich werden laufende Verwaltungskosten in Höhe von max. 3 ‰ der
         Erkrankung, gegen die österreichische Behörden Maßnahmen im Sinne des
                                                                                                   Versicherungssumme verrechnet.
         Epidemiegesetzes von 1950 und zugehörigen Verordnungen angeordnet
         haben. Als Epidemie gilt weiters jedenfalls eine Erkrankung, die von der                      (4) Bei reinen Risikotarifen werden – zusätzlich zu den in Abs. 3 genannten
         Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie klassifiziert wurde.                       Verwaltungskosten – laufende Verwaltungskosten in Höhe von maximal 3 % der
                                                                                                   Prämien verrechnet. Sie werden von den verrechneten Prämien einbehalten. Bei
    f)   infolge einer HIV-Infektion erfolgt. Wurde die HIV-Infektion durch eine
                                                                                                   Prämien gegen Einmalerlag und nach Prämienfreistellung werden diese laufenden
         medizinische Heilbehandlung verursacht ist diese Leistungseinschränkung
                                                                                                   Verwaltungskosten nicht verrechnet.
         nicht anwendbar.
                                                                                                        (5) Die Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos richten sich nach dem Alter des
§ 4.     Beginn des Versicherungsschutzes                                                          Versicherten sowie der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme und der
                                                                                                   Vertragslaufzeit. Das für die Berechnung relevante Alter ist die Differenz zwischen
    (1) Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages in                  dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Die Risikokosten
geschriebener Form oder durch Zustellung der Polizze erklärt und Sie die erste oder                errechnen sich jährlich aus der Differenz zwischen der für den Todesfall vereinbarten
einmalige Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Vor dem in der Polizze angegebenen                     Versicherungssumme und dem Wert der Deckungsrückstellung, multipliziert mit der
Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.                                              Ablebenswahrscheinlichkeit gemäß          der in der        Polizze  ausgewiesenen
    Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, beginnt der                    österreichischen Sterbetafel je Tarif.
Versicherungsschutz erst im Zeitpunkt der verspäteten Prämienzahlung.                                  Für die Übernahme erhöhter Risiken insbesondere wegen Krankheit, Beruf,
    (2) Ihr Versicherungsvertrag ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet.                    Sport, etc. werden wir Zusatzprämien bzw. Risikozuschläge zur Versicherungsprämie
                                                                                                   oder besondere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren.
    Der vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten
Summen, höchstens auf EUR 60.000,00, auch wenn insgesamt höhere Summen auf                             (6) Die in Abs. 2 – 5 genannten Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits
das Leben desselben Versicherten beantragt sind.                                                   bei der Kalkulation Ihrer Prämien, sie sind daher in Ihren Prämien enthalten. Bei
                                                                                                   prämienfrei gestellten Verträgen entnehmen wir die in Abs. 3 und 5 genannten Risiko-
    Der vorläufige Sofortschutz gilt,                                                              und Verwaltungskosten der Deckungsrückstellung.
    -    wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist,                   Die Auswirkungen der Kostenabzüge können Sie der Rückkaufswerttabelle
    -    nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht                                       entnehmen, die einen integrierenden Bestandteil der Polizze und damit Ihres
                                                                                                   Vertrages bildet.
    -    und die Versicherungsbedingungen              keine       Einschränkungen        oder
         Ausschlüsse (§§ 2 und 3) vorsehen.                                                             (7) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach § 5 sind Teil
                                                                                                   der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können
     Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei einer Landes-              für bestehende Verträge von uns nicht verändert werden. Ihre korrekte Anwendung ist
oder der Generaldirektion der Grazer Wechselseitige Versicherung AG, frühestens                    von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jederzeit überprüfbar.
aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Für Verträge mit ärztlicher
Untersuchung erhöht sich der vorläufige Sofortschutz, sobald alle erforderlichen                       (8) Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir angemessene
Untersuchungsbefunde bei der Grazer Wechselseitige Versicherung AG einlangen,                      Gebühren. Die Höhe der Gebühr für Mahnung, Ausstellen einer Ersatzpolizze,
auf höchstens EUR 90.000,00.                                                                       Änderung der Zahlungsweise sowie Bearbeitung einer Vinkulierung, Abtretung oder
                                                                                                   Verpfändung etc. können Sie bei uns erfragen oder auf Wunsch zugesandt erhalten.
     Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder der Ablehnung
Ihres Antrages oder auch mit unserer Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz                       (9) Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Beginn eines
beendet ist oder auch mit Ihrem Rücktritt vom Antrag, sofern dieser vor Zustellung der             jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem sich der von der STATISTIK
Polizze erfolgt, in jedem Fall jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.                            AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts
                                                                                                   wegen an seine Stelle tretender Index gegenüber der für den Monat Jänner des
     Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir keine gesonderte Prämie. Wenn                  Jahres des Inkrafttretens des Tarifes verändert hat. Der Versicherer ist dessen
wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die auf diese                  unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden
Leistung entfallende erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie.                                     Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft
                                                                                                   wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen.


                                                                                                                                                          LV9011107 L136 01.01.2017 2/4

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§ 6.       Gewinnbeteiligung                                                                  -    innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum
                                                                                                   Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten
    Wenn dies in der Polizze gesondert ausgewiesen ist, dann ist für Ihren Vertrag                 Versicherungsjahres.
eine Gewinnbeteiligung vereinbart und Sie nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung
                                                                                              Sofern für diesen Vertrag vereinbart, sind Kündigungen nur in Schriftform
an den von uns erzielten Überschüssen teil. Ihr Gewinnanteil wird in diesem Fall
                                                                                          wirksam.
abhängig vom jeweiligen Tarif ermittelt und gutgeschrieben. Eine Information darüber
entnehmen Sie bitte der Polizze.                                                             (2) Im Falle der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den
                                                                                          Rückkaufswert zuzüglich der erworbenen Gewinnbeteiligung.
§ 7.       Leistungserbringung durch den Versicherer                                          Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres
    (1) Für die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag können wir die                  Versicherungsvertrages vermindert um einen Abzug. Dieser Abzug beträgt abhängig
Übergabe der Polizze verlangen. Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Polizze       vom Tarif bis zu 5 % der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung, mindestens
können wir die Leistungserbringung von einer gerichtlichen Kraftloserklärung              15 % der Jahresbruttoprämie. Bei reinen Risikotarifen beträgt der Abzug bis zu 10%
abhängig machen. Im Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Bezugsberechtigten        der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch 50% der Jahresbruttoprämie.
eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des                        (3) Bei einem Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs.5
Versicherten vorzulegen.                                                                  VersVG berücksichtigen.
    Wurde die amtliche Sterbeurkunde von einer Behörde eines Staates ausgestellt,              (4) Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sind aus der
dessen Urkunden von Rechts wegen diplomatisch beglaubigt oder mit einer Apostille         in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle ersichtlich.
versehen werden müssen, so sind wir berechtigt, die entsprechende diplomatische
Beglaubigung bzw. Apostillierung der Urkunde sowie die Vorlage einer beglaubigten              (5) Zusätzlich verrechnen wir eine einmalige Stornogebühr (vgl. § 2 Abs. 15) in
Übersetzung der Sterbeurkunde zu verlangen.                                               der Höhe von 15 % einer Jahresprämie, mindestens EUR 30,-- maximal EUR 300,--.
                                                                                          Bei reinen Risikotarifen beträgt die einmalige Stornogebühr 50 % einer Jahresprämie.
    Zusätzlich können wir weitere ärztliche oder amtliche Nachweise verlangen.
    (2) Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versicherungsfalles und          § 9.     Prämienfreistellung
Abschluss der Erhebungen zu Versicherungsfall und Leistungsumfang fällig.
                                                                                              (1) Sie können Ihren Vertrag prämienfrei stellen:
     (3) Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation des
                                                                                              -    jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
Leistungsempfängers und, falls von uns verlangt, gegen Abgabe einer Erklärung des
Leistungsempfängers, die die Angaben laut § 7a enthält, sowie entsprechender                  -    innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum
Nachweise (insbesondere amtlicher Lichtbildausweis).                                               Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten
                                                                                                   Versicherungsjahres.
     (4) Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern für uns besteht, sind
wir berechtigt, den entsprechenden Teil der Versicherungsleistung bis zum Wegfall             Sofern für diesen Vertrag vereinbart, sind Prämienfreistellungen nur in Schriftform
dieser Gefahr einzubehalten und an die jeweils zuständigen in- oder ausländischen         wirksam.
Steuerbehörden     abzuführen.   Wir sind nicht verpflichtet,         Kosten     des
                                                                                              (2) Bei einer Prämienfreistellung setzen wir Ihre Versicherungssumme nach den
Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen Rückerstattung der
                                                                                          geschäftsplanmäßigen Bestimmungen auf eine prämienfreie Versicherungsleistung
abgeführten Beträge von Steuerbehörden anfallen, zu ersetzen.
                                                                                          herab. Dabei wird für die restliche Versicherungsdauer auf Grundlage des
                                                                                          Rückkaufswertes (siehe § 8 Abs. 2) eine verminderte Versicherungssumme ermittelt.
§ 7a. Angaben zur Steuerpflicht                                                           Bei einer Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs. 5
     (1) Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet, uns alle Angaben bekannt zu       VersVG berücksichtigen.
geben, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen Steuerpflicht sowie – im Zuge der            Die Versicherungssumme darf EUR 1.000,-- nicht unterschreiten, andernfalls der
Leistungserbringung – jener des Leistungsempfängers relevant sein können. Sofern          Vertrag rückgekauft und der Rückkaufswert (siehe § 8 Abs. 2) ausbezahlt wird.
sich diese Angaben ändern, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich von diesen
Änderungen zu informieren.                                                                    (3) Wir verrechnen eine einmalige Prämienfreistellungsgebühr. Diese beträgt
                                                                                          15 % der Jahresprämie, mindestens EUR 30,-- maximal EUR 300,--.
     (2) Als relevante Angaben gemäß Abs. 1 gelten in Bezug auf natürliche
Personen als Versicherungsnehmer oder als Leistungsempfänger insbesondere                     Die individuelle Entwicklung der prämienfreien Versicherungssumme entnehmen
folgende:                                                                                 Sie bitte der in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle. Unter
                                                                                          Reduktionswert versteht man die prämienfreie Versicherungssumme.
        a) Name,
                                                                                              (4) Im Falle einer Prämienfreistellung erhalten Sie eine neue Polizze mit den
        b) Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland,                                      angepassten Versicherungssummen und eine aktualisierte Rückkaufswerttabelle.
        c) Adresse des Wohnsitzes,
                                                                                          § 10. Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung
        d) Staat oder Staaten, in dem oder in denen diese steuerlich ansässig sind,
                                                                                               Die Kündigung oder Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrages ist mit
        e) Steueridentifikationsnummer(n),
                                                                                          Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert liegt, besonders in den ersten Jahren,
        f) entsprechende Daten allfälliger Treugeber.                                     deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien. Der Rückkauf und die
                                                                                          Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrages sind für Sie in den ersten Jahren
     (3) Als relevante Angaben gemäß Abs. 1 gelten in Bezug auf nicht natürliche
                                                                                          jedenfalls mit einem Verlust eines wesentlichen Teiles der einbezahlten Prämien
Personen als Versicherungsnehmer oder als Leistungsempfänger insbesondere
                                                                                          verbunden. Über die Laufzeit entwickelt sich der Rückkaufswert progressiv, bis er zu
folgende:
                                                                                          Vertragsende die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme erreicht.
        a) Firmenname,
                                                                                          Die individuellen vertragsbezogenen Werte sowie die Auswirkungen der
        b) Sitz,                                                                          Kostenabzüge, entnehmen Sie bitte der in Ihrer Polizze enthaltenen Rückkaufs- und
                                                                                          Reduktionswerttabelle.
        c) Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung,
        d) Staat oder Staaten, in dem oder in denen diese steuerlich ansässig sind,       § 11. Vorauszahlungen
        e) Steueridentifikationsnummer(n),                                                     (1) Sie können maximal bis zur Höhe des tariflichen Rückkaufswertes eine
        f) die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Eigentümerstruktur,        Vorauszahlung auf die künftige Leistung beantragen. Für diese Vorauszahlung sind
           insbesondere die beherrschenden Personen im Sinne von § 92 GMSG, BGBl          Zusatzprämien zu bezahlen, auf die die Bestimmungen der §§ 2, 5 und 8 anzuwenden
           116/2015, und Art 1 Z. 1 lit ee) des FATCA-Abkommens, BGBl III Nr.             sind.
           16/2015, in der jeweils geltenden Fassung, und zu jenen beherrschenden              (2) Wir werden die Vorauszahlung nicht vorzeitig zurückfordern. Sie können sie
           Personen, die gemäß § 89 GMSG meldepflichtig sind, die Angaben gemäß           jedoch jederzeit zurück bezahlen, andernfalls wird diese im Versicherungsfall bei der
           Abs. 2,                                                                        Leistung, im Falle des Rückkaufs bei dem Rückkaufswert verrechnet bzw. im Falle der
        g) ihren Status als aktive oder passive Non-Financial Entity (NFE) im Sinne der   Prämienfreistellung bei Ermittlung der prämienfreien Versicherungssumme
           §§ 93 bis 95 GMSG sowie als aktive oder passive Non-Financial Foreign          berücksichtigt.
           Entity (NFFE) im Sinne der Punkte VI lit. B Z. 2 bis 4 des Anhang 1 des
           FATCA-Abkommens.                                                               § 12. Vinkulierung, Verpfändung, Abtretung

§ 8.       Kündigung der Versicherung - Rückkaufswert                                          (1) Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, sind Sie über Ihren Vertrag
                                                                                          verfügungsberechtigt. Sie können Ihren Vertrag vinkulieren, verpfänden oder abtreten.
    (1) Sie können Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen:                                 (2) Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann
    -      jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres            wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung bedarf neben der Anzeige zu
                                                                                          ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung.

                                                                                                                                                  LV9011107 L136 01.01.2017 3/4

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§ 13. Erklärungen                                                                       zugrunde liegende Tarif und die vorliegenden Versicherungsbedingungen. Soweit
                                                                                        nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen
     (1) Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen von Ihnen ist die geschriebene          insbesondere des Versicherungsvertragsgesetzes, des Allgemeinen Bürgerlichen
Form erforderlich, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter        Gesetzbuches und des Konsumentenschutzgesetzes.
Erklärung vereinbart wurde.
                                                                                        § 17. Anwendbares Recht
     Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen
entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder               Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen
E-Mail). Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der            des österreichischen internationalen Privatrechts.
Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss.
     (2) Sie sind verpflichtet, dem Versicherer eine Änderung Ihrer Anschrift bekannt   § 18. Aufsichtsbehörde
zu geben. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn
                                                                                            Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif
Sie Ihrer Verpflichtung zur Bekanntgabe des Anschriftswechsels nicht nachkommen
                                                                                        unterliegen der Kontrolle und der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA),
und der Versicherer die Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift sendet.
                                                                                        A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5.
     (3) Wenn Sie Ihren Wohnort außerhalb Europas nehmen, müssen Sie uns eine
Person innerhalb Österreichs benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an    § 19. Erfüllungsort
Sie entgegenzunehmen.
                                                                                               Erfüllungsort für die Leistung ist die Generaldirektion des Versicherers in Graz.
    (4) Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine Ablehnung, einen
Rücktritt oder eine Anfechtung auch einem berechtigten Dritten gegenüber                § 20. Welche der vorangeführten Bestimmungen können
rechtswirksam erklären.
                                                                                              unter welchen Voraussetzungen geändert werden?
§ 14. Bezugsberechtigung                                                                    (1) Wir sind berechtigt, die Höhe der Versicherungsprämien sowie die
     (1) Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt das     Bestimmungen über den Rückkaufswert, die Gewinnbeteiligung und die
Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bis dahin können Sie die   Prämienfreistellung auch für bestehende Verträge zu ändern,
Bezugsberechtigung      jederzeit     ändern.    Änderung      und    Widerruf    der          -   wenn eine Gefahrenerhöhung bei der versicherten Person eingetreten ist
Bezugsberechtigung müssen uns angezeigt werden. Sofern für diesen Vertrag
vereinbart, sind Anzeigen über Änderung und Widerruf der Bezugsberechtigung nur in      oder
Schriftform wirksam.                                                                           -   wenn der Versicherungsvertrag (teilweise) prämienfrei gestellt wird.
     (2) Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf die            (2) Wir behalten uns außerdem vor, einzelne Bestimmungen des Vertrages auch
künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann kann das          mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge zu modifizieren
Bezugsrecht nur noch mit dessen Zustimmung geändert werden.
                                                                                               -   bei den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen von Gesetzen oder
     (3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Polizze anspruchsberechtigt, so können wir              der höchstgerichtlichen Rechtsprechung,
verlangen, dass er uns seine Berechtigung nachweist.
                                                                                               -   im Falle ihrer Unwirksamkeit,
§ 15. Verjährung                                                                        sowie
    Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3                   -   zur Abwendung und Behebung einer aufsichtsbehördlichen Beanstandung.
Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht         (3) Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln sind wir befugt, den Wortlaut
der Anspruch einem anderen zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem       einzelner    Bestimmungen      zu  ändern,    wenn     die    Änderung      vom
sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist dem Bezugsberechtigten sein       Bedeutungszusammenhang des bisherigen Vertragstextes gedeckt ist und sie dem
Recht nicht bekannt geworden, so verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren        wirklichen oder angenommenen Willen beider Vertragsteile unter Berücksichtigung
ab Fälligkeit der Leistung.                                                             von Treu und Glauben entspricht.
§ 16. Vertragsgrundlagen
   Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Polizze mit der darin enthaltenen
Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle samt sonstiger Anlagen, der dem Vertrag


                                                                                                                                                   LV9011107 L136 01.01.2017 4/4
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