# Wiener Städtische klassische Er- und Ablebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-wiener-staedtische-er-und-ableben.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kapitalleben-wiener-staedtische-er-und-ableben.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Basisinformationsblatt KLV Er- und Ableben laufende Prämienzahlung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/KID/2026/BIB_KLV_Er-und-Ableben-laufende_Praemienzahlung_26-06.pdf), Fassung Basisinformationsblatt Juni 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Klassische Kapital-Lebensversicherung; gemischte Versicherung (Er- und Ableben) | Art, Seite 1 |
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | ja | Die klassische Kapital-Lebensversicherung bietet garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Kündigung, die sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen können. | Versicherungsleistungen und Kosten, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | Zusätzlich zu den garantierten Leistungen nehmen Sie an den Erträgen in Form einer jährlich festzulegenden Gewinnbeteiligung teil. | Ziele, Seite 1 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | nicht geregelt |  |  |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt |  |  |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | nicht geregelt |  |  |
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | ja | Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. | Laufzeit, Seite 1 |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | Diese klassische Kapital-Lebensversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ablebensfall | Ziele, Seite 1 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt |  |  |
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | ja | Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrags von diesem zurückzutreten. | Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) mit garantierter Mindestleistung (vertraglich vereinbarte Rückkaufswerte) möglich | Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | ja | mit garantierter Mindestleistung (vertraglich vereinbarte Rückkaufswerte) möglich | Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Es fallen Stornoabzüge in der Höhe von maximal 5 % des Vertragswertes an, steuerliche Nachteile können entstehen. | Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | ja | Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) | Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. | Welche Kosten entstehen, Seite 3 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | ja | Die WIENER STÄDTISCHE kann den Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen. | Laufzeit, Seite 1 |
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4 % der Prämie). | Sonstige zweckdienliche Angaben, Seite 3 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | nicht geregelt |  |  |
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Basisinformationsblatt KLV Er- und Ableben laufende Prämienzahlung

```text
[Seite 1]
Basisinformationsblatt

Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die
möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.

Produkt
ER- und ABLEBENSVERSICHERUNG – laufende Prämienzahlung
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
wienerstaedtische.at
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +43 50 350 350
Zuständige Behörde: Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist für die Aufsicht der WIENER STÄDTISCHE in Bezug auf dieses
Basisinformationsblatt zuständig.
Erstellungsdatum: Juni 2026

Um welche Art von Produkt handelt es sich?
 Art                             Klassische Kapital-Lebensversicherung; gemischte Versicherung (Er- und Ableben)
 Laufzeit                        Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vertrag endet im Ablebensfall, spätestens nach
                                 Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die WIENER STÄDTISCHE kann den Vertrag nicht einseitig
                                 vorzeitig kündigen.
 Ziele                           Diese klassische Kapital-Lebensversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ablebensfall in
                                 Kombination mit langfristigem Vermögensaufbau (mindestens 10 Jahre) und garantierten Leistungen. Die
                                 Veranlagung erfolgt durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Deckungsstocks nach § 300 Abs. 1
                                 Z 1 VAG 2016 für die klassische Lebensversicherung ("klassischer Deckungsstock"). Zusätzlich zu den
                                 garantierten Leistungen nehmen Sie an den Erträgen in Form einer jährlich festzulegenden
                                 Gewinnbeteiligung teil. Die Rendite hängt von den langfristigen Entwicklungen auf den Kapitalmärkten ab.
                                 Zur Sicherstellung der Garantieleistungen kommt neben der Renditechance auch der Sicherheit der
                                 Kapitalanlagen eine hohe Bedeutung zu. Aufgrund der Kosten- und Veranlagungsstruktur ist das Produkt
                                 nicht für kurze Haltedauern vorgesehen.
 Kleinanleger-Zielgruppe         Das Produkt eignet sich für Sie, wenn Sie an Ablebensversicherungsschutz in Verbindung mit langfristigem
                                 Vermögensaufbau und niedrigen Veranlagungsrisiken interessiert sind. Sie benötigen keine speziellen
                                 Veranlagungskenntnisse, da die Veranlagung kollektiv durch den Versicherer erfolgt.
 Versicherungsleistungen         Die klassische Kapital-Lebensversicherung bietet garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei
 und Kosten                      Ableben und bei Kündigung, die sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen können.
                                 Alle Zahlenangaben beziehen sich beispielhaft auf eine versicherte Person im Alter von 40 Jahren bei einer
                                 Laufzeit von 25 Jahren mit jährlichen Prämienzahlungen (Anlage) zu je EUR 1.000 und gesamt EUR 25.000.
                                 Der Wert der Leistungen ist im Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür
                                 bekommen?" dargestellt. Die für den Ablebensschutz erforderliche Risikoprämie (=Versicherungsprämie im
                                 Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was kann ich im Gegenzug dafür bekommen?") ist
                                 geschlechtsunabhängig und vom Alter der versicherten Person abhängig. Sie beträgt insgesamt EUR 714,
                                 das sind durchschnittlich EUR 29 jährlich und entspricht 2,9 % der Anlage. Die dadurch verursachte
                                 Minderung der Anlagerendite zum Ende der Laufzeit beträgt 0,3 % pro Jahr. Diese Renditeminderung durch
                                 die Versicherungsprämien für den Ablebensschutz ist bei den nachfolgenden Renditeangaben bereits
                                 berücksichtigt. Die jährliche Anlage ohne die durchschnittliche Versicherungsprämie für den Ablebensschutz
                                 beträgt EUR 971.


Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
   Risikoindikator                                               1           2           3           4           5           6            7

                                                                 Niedriges Risiko                                       Höheres Risiko
                       Der Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt bis zum Laufzeitende (im Beispielfall 25 Jahre)
                       halten. Wenn Sie die Anlage frühzeitig einlösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie

         !             erhalten unter Umständen weniger zurück. Ihnen entstehen unter Umständen erhebliche Mehrkosten bei einer
                       frühzeitigen Einlösung.


 Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten einzuschätzen. Er zeigt,
 wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in einer bestimmten Weise entwickeln
 oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 eingestuft,
 wobei 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das Risiko potentieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig eingestuft.
 Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszubezahlen. Sie haben
 Anspruch darauf, die garantierten Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben oder bei Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus gehende
 Beträge und zusätzliche Renditen sind von der künftigen Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss.


Stand: Juni 2026                                                                                                                  Seite 1 von 3

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 Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorzeitigen Vertragsauflösung im Abschnitt "Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig
 Geld entnehmen?".


 Performance-Szenarien

 In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten. Unberücksichtigt ist Ihre persönliche steuerliche Situation, die
 sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der
 künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die
 dargestellten Szenarien beruhen auf Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte können sich künftig völlig
 anders entwickeln. Das Stressszenario zeigt, was sie unter extremen Marktbedingungen zurückbekommen könnten. Es entspricht der
 garantierten Mindestleistung. Ausgehend von den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen haben wir für das pessimistische / mittlere /
 optimistische Szenario jeweils eine Gesamtverzinsung von 2,07 % / 2,78 % / 3,52 % bestimmt.
 Empfohlene Haltedauer            25 Jahre
 Anlagebeispiel                   EUR 1.000 pro Jahr
 Versicherungsprämie              durchschnittlich EUR 29 pro Jahr
                                                        Wenn Sie nach 1 Jahr       Wenn Sie nach 13 Jahren          Wenn Sie nach 25 Jahren
 Szenarien für den Erlebensfall
                                                            aussteigen                   aussteigen                       aussteigen
 Minimum                                                      EUR 910                      EUR 9.920                       EUR 21.280
 Stressszenario
 Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten
 herausbekommen könnten
                                                               EUR 910                     EUR 9.920                       EUR 21.280

 Jährliche Durchschnittsrendite                                -8,86 %                       -3,94 %                         -1,26 %
 Pessimistisches Szenario
 Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten
 herausbekommen könnten
                                                              EUR 910                      EUR 11.150                      EUR 28.530

 Jährliche Durchschnittsrendite                                -8,86 %                       -2,21 %                         1,00 %
 Mittleres Szenario
 Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten
 herausbekommen könnten
                                                               EUR 910                     EUR 11.590                      EUR 31.390

 Jährliche Durchschnittsrendite                                -8,86 %                       -1,65 %                         1,71 %
 Optimistisches Szenario
 Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten
 herausbekommen könnten
                                                               EUR 910                     EUR 12.080                      EUR 34.710

 Jährliche Durchschnittsrendite                                -8,86 %                       -1,06 %                         2,44 %
 Anlagebetrag im Zeitverlauf                                  EUR 1.000                    EUR 13.000                      EUR 25.000
 Szenario im Todesfall
 Todesfall (mittleres Szenario)
 Wieviel Ihre Begünstigten nach Abzug der Kosten
 erhalten könnten
                                                             EUR 21.280                    EUR 23.040                      EUR 29.960

 Versicherungsprämie im Zeitverlauf                            EUR 29                       EUR 371                         EUR 714


 Was geschieht, wenn die Wiener Städtische nicht in der Lage ist, die Zahlung vorzunehmen?
 Die Ansprüche der Kunden werden durch ein Sicherungssystem in Form des Deckungsstocksystems geschützt: Die Veranlagung erfolgt
 innerhalb des klassischen Deckungsstocks. Zur Überwachung des klassischen Deckungsstocks hat die FMA einen Treuhänder und dessen
 Stellvertreter zu bestellen. Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, die getrennt vom übrigen Vermögen
 des Unternehmens zu verwalten sind. Ihre Ansprüche werden im Konkursfall aus dem Deckungsstock bevorzugt befriedigt, soweit dies anteilig
 möglich ist. Verluste sind daher möglich.


 Welche Kosten entstehen?
 Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten in Rechnung stellen. Sollte dies der Fall sein,
 informiert Sie die Person über diese Kosten und zeigt Ihnen, wie sich sämtliche Kosten im Zeitverlauf auf Ihre Anlage auswirken werden.
 Kosten im Zeitverlauf
 In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge
 hängen davon ab, wieviel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt. Die hier dargestellten
 Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.

 Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt:
 - Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für die anderen Haltedauern haben wir angenommen,
 dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
 - EUR 1.000 pro Jahr werden angelegt


Stand: Juni 2026                                                                                                                  Seite 2 von 3

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                                                    Wenn Sie nach 1 Jahr          Wenn Sie nach 13 Jahren         Wenn Sie nach 25 Jahren
                                                        aussteigen                      aussteigen                      aussteigen
 Kosten insgesamt                                          EUR 86                         EUR 3.719                      EUR 6.193
 Jährliche Auswirkung der Kosten*                           12,4 %                          5,2 %                           1,8 %
 *Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern.
 Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
 3,5 % vor Kosten und 1,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das
 Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.

Zusammensetzung der Kosten
                                                                                                                    Jährliche Auswirkung der
 Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg                                                                        Kosten, wenn Sie nach 25
                                                                                                                       Jahren aussteigen
                             Im angegebenen Beispiel insgesamt 5 % der Summe aller einzuzahlenden Prämien.
 Einstiegskosten                                                                                                              0,6 %
                             Diese Kosten sind bereits in den Prämien enthalten, die Sie zahlen.
                             Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte "Nicht zutreffend" angegeben, da
 Ausstiegskosten             sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer            Nicht zutreffend
                             halten.
 Laufende Kosten pro Jahr
 Verwaltungsgebühren         Im angegebenen Beispiel jährlich 5,5 % der Prämie plus 0,05 % der
 und sonstige                Versicherungssumme, Risikoprämie gemäß versicherungstechnischem Risiko. 15 %
                             der Mindestbemessungsgrundlage gemäß Gewinnbeteiligungs-Verordnung.                              1,2 %
 Verwaltungs- und
 Betriebskosten
                             0,02 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
 Transaktionskosten          der Kosten, die anfallen, wenn wir die zugrunde liegenden Vermögensanlagen                       0,0 %
                             kaufen oder verkaufen.
 Erfolgsgebühren             Für dieses Produkt wird keine Erfolgsgebühr berechnet.                                      Nicht zutreffend
Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an. Die tatsächlichen Kosten werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.B.
vom Alter der versicherten Person, der gewählten Versicherungsdauer, der Höhe der Anlage und der Wertentwicklung sowie der
Inanspruchnahme der vertraglichen Änderungsmöglichkeiten (z.B. Rückkauf, Prämienfreistellung). Sie können zum jeweiligen
Ausübungszeitpunkt höher oder niedriger sein, als die angegebenen Werte. Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze
und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Wie lange sollte ich die Anlage halten und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrags von diesem zurückzutreten.
Empfohlene Haltedauer: Passend zu Ihrem Alter und Ihrem Vorsorgeziel.
Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Lebensversicherung als Vorsorge bis zum Pensionsalter von 65 Jahren genutzt wird. Auch
andere Versicherungsdauern sind möglich. Wir empfehlen jedoch den Vertrag bis zum Ende der von Ihnen gewählten Versicherungsdauer
aufrecht zu halten.
Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) mit garantierter Mindestleistung (vertraglich
vereinbarte Rückkaufswerte) möglich, die jedoch insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter der Summe ihrer bezahlten Prämien
liegen. Die Einstiegskosten gemäß der Tabelle im Abschnitt "Welche Kosten entstehen?" belasten die anfängliche Entwicklung der
Vertragswerte. Es fallen Stornoabzüge in der Höhe von maximal 5 % des Vertragswertes an, steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer
vorzeitigen Vertragsauflösung verlieren Sie den Versicherungsschutz.

Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, können Sie unsere Serviceline unter
+43 50 350 350 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere Internetseite wienerstaedtische.at, per Brief (Schottenring 30, Postfach
80, A-1011 Wien) oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at bei uns einreichen.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien oder versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at zu wenden. Die Möglichkeit, den
Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Im Falle von Streitigkeiten können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle
verbraucherschlichtung.at wenden. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

Sonstige zweckdienliche Angaben
Individuelle Informationen zum gewünschten Versicherungsprodukt in seiner konkreten Ausgestaltung erhalten Sie vor Abgabe der
Vertragserklärung. Die hier dargestellten Informationen beruhen auf EU-Vorgaben und können sich daher von den individuellen Informationen
gemäß den vorvertraglichen Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt
dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4 % der Prämie). Bei den angeführten Zahlen ist Ihre persönliche
steuerliche Situation nicht berücksichtigt, die sich ebenfalls darauf auswirken kann, wieviel Sie zurückerhalten.
Wesentliche Vertragsgrundlagen sind im Versicherungsantrag (z.B. Kostensätze) sowie in den Versicherungsbedingungen geregelt, die Sie als
Kunde erhalten und die wir Ihnen vorab auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.


Stand: Juni 2026                                                                                                               Seite 3 von 3
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