# ERGO Pauschalprodukt und Individualprodukt Pauschal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-kaution-ergo-pauschal.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-kaution-ergo-pauschal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt](https://makler-vertriebsportal.ergo.de/-/media/93E5CBE6E84747AAA1425D1372D6761E.ashx?la=de-DE), Fassung AVB-Pauschal/Individual 2016-02

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Avalrahmen (Gesamtrahmen, aus dem einzelne Bürgschaften abgerufen werden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir stellen Ihnen nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen Avalrahmen zur Verfügung. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Höchstbetrag je einzelner Bürgschaft (Einzelobligo) | nicht geregelt |  |  |
| Zielgruppe des Tarifs nach Avalbedarf oder Umsatz (Ober- und Untergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsform: Rahmenvertrag mit Abruf, Einzelbürgschaft oder Kompaktrahmen mit vereinfachter Prüfung | ja | In diesen Avalen verpflichten wir uns gegenüber den Avalgläubigern bei Vorliegen der im jeweiligen Aval vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung von Geld. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Ausstellung der Urkunden über ein Onlineportal des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Ausstellung einer Bürgschaft nach Abruf | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Musterwortlaute des Versicherers für die einzelnen Bürgschaftsarten | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme von Wortlauten, die der Auftraggeber vorgibt (nach Prüfung) | ja | Begründete Fälle liegen u. a. vor, wenn ein Avaltext, ein Avalempfänger oder die Laufzeit eines Avals nicht unseren internen Richtlinien entspricht. | Ziffer 3.2 e), Seite 1 |
| Eignung für öffentliche Auftraggeber (Bürgschaft eines Versicherers einer Bankbürgschaft gleichgestellt, etwa § 17 VOB/B, BVergG, Ley 9/2017) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung verbundener Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften (Arge, UTE) im selben Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Bietungsbürgschaft (Sicherheit für das Angebot im Vergabeverfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausführung des Auftrags) | nicht geregelt |  |  |
| Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft (nach der Abnahme) | nicht geregelt |  |  |
| Ablösung von Sicherheitseinbehalten (Haftrücklass, Deckungsrücklass, retenciones) durch Bürgschaft | nicht geregelt |  |  |
| Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft | nicht geregelt |  |  |
| Zahlungsbürgschaft, auch Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB | nicht geregelt |  |  |
| Bürgschaft für Bauverträge mit Verbrauchern (§ 650m BGB, in Österreich § 4 BTVG) | nicht geregelt |  |  |
| Bürgschaft für Bauträger und Vorauszahlungen von Erwerbern (§ 7 MaBV, BTVG, cantidades anticipadas nach LOE) | nicht geregelt |  |  |
| Zoll- und Steuerbürgschaft (Zollaufschub, Verbrauchsteuern) | nicht geregelt |  |  |
| Mietbürgschaft für gewerbliche Mietverträge (nicht Wohnungsmiete von Privatleuten) | nicht geregelt |  |  |
| Prozessbürgschaft (Sicherheitsleistung im Gerichtsverfahren, Abwendung der Vollstreckung) | nicht geregelt |  |  |
| Bürgschaft für Rückbau, Rekultivierung und Entsorgung (Windkraft, Deponie, Abbau) | nicht geregelt |  |  |
| Kaution für Reiseveranstalter und Reisevermittler (Insolvenzsicherung der Kundengelder) | nicht geregelt |  |  |
| Bürgschaften oder Garantien auf erstes Anfordern | ja | sind bei Avalen mit der Klausel „Zahlung auf erstes Anfordern“ berechtigt, sofort eine Zahlung an den Avalempfänger zu leisten. | Ziffer 6.2 b), Seite 2 |
| Bürgschaften gegenüber ausländischen Auftraggebern oder über Partnerversicherer im Ausland (Fronting) | nicht geregelt |  |  |
| Unbefristete Bürgschaften (ohne festes Enddatum) | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung der Prämie: Avalprovision auf das ausgereichte Obligo, auf den Rahmen oder je Bürgschaft | ja | berechnen den vertraglich vereinbarten Jahresbeitrag | Ziffer 7.1.1 a), Seite 2 |
| Bereitstellungs- oder Rahmenprovision auf den nicht genutzten Rahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | gewähren keine Rückvergütung des Jahresbeitrags, wenn Sie Ihren Avalrahmen nicht oder nicht komplett ausnutzen. | Ziffer 7.1.1 b), Seite 2 |
| Mindestprämie je Vertrag oder je Bürgschaft | nicht geregelt |  |  |
| Ausfertigungs-, Bearbeitungs- oder Änderungsgebühren | ja, bis zur Versicherungssumme | berechnen Ausfertigungsgebühren in vertraglich vereinbarter Höhe für Avalurkunden, die in der zurückliegenden Abrechnungsperiode ausgestellt wurden. | Ziffer 7.1.1 f), Seite 2 |
| Prämie läuft bis zur Rückgabe der Urkunde oder Enthaftungserklärung, nicht nur bis zum Enddatum | ja | die noch im Avalrahmen enthaltenen Avale mit einem Beitragssatz von 2,5 % p. a. weiter. Dies gilt bis zur Beendigung des jeweiligen Avals. | Ziffer 7.1.1 e), Seite 2 |
| Anteilige Erstattung der Prämie bei vorzeitiger Rückgabe | nein | gewähren keine Rückvergütung des Jahresbeitrags, wenn Sie Ihren Avalrahmen nicht oder nicht komplett ausnutzen. | Ziffer 7.1.1 b), Seite 2 |
| Anpassung der Prämiensätze bei Änderung der Bonität während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung der Versicherungsteuer (fällt an oder nicht) | nicht geregelt |  |  |
| Rückgriff des Versicherers beim Versicherungsnehmer nach Zahlung an den Auftraggeber | ja | haben alle von uns wegen der Inanspruchnahme von Avalen geleisteten Zahlungen und Aufwendungen zu erstatten. | Ziffer 8.1 a), Seite 3 |
| Erstattung auch von Zinsen, Kosten und Rechtsverfolgungskosten des Versicherers | ja | Hierzu gehören u. a. Sachverständigen-, Gerichts-, Rechtsanwalts- und Notarkosten sowie Beiträge und Gebühren Dritter. | Ziffer 8.1 a), Seite 3 |
| Stellung von Sicherheiten als Voraussetzung (Barsicherheit, Verpfändung, Grundschuld) | ja | Sie sind verpflichtet, die im Versicherungsschein zur Kautionsversicherung genannten Sicherheiten in voller Höhe zu stellen. Erst danach können Sie das erste Aval abrufen. | Ziffer 5.2, Seite 2 |
| Rückbürgschaft oder Mithaftung der Gesellschafter oder Geschäftsführer | nicht geregelt |  |  |
| Recht des Versicherers auf Nachbesicherung bei Verschlechterung der Bonität | ja | sind verpflichtet, im Falle eines wegen Ihrer Einwendungen durch uns geführten Prozesses nach Aufforderung zusätzliche Sicherheiten zu erbringen. | Ziffer 6.1 d), Seite 2 |
| Befreiungsanspruch: Versicherer kann schon vor Zahlung Freistellung oder Sicherheit verlangen | ja | haben uns nach Beendigung der Kautionsversicherung aus den für Sie übernommenen Avalen zu befreien. | Ziffer 10 a), Seite 3 |
| Anhörung des Versicherungsnehmers, bevor der Versicherer an den Auftraggeber zahlt | ja | prüfen zunächst sorgfältig die uns zur Verfügung stehenden Informationen. Dann erst leisten wir Zahlung nach dem Inhalt der Avalurkunde. | Ziffer 6.2 a), Seite 2 |
| Zahlung des Versicherers ohne Prüfung von Einwendungen des Versicherungsnehmers (bindet ihn im Rückgriff) | ja | verzichten uns gegenüber auf Einwendungen und Einreden gegen Grund, Höhe und Bestand der vom Avalempfänger geltend gemachten Ansprüche. | Ziffer 6.1 c), Seite 2 |
| Abtretung von Forderungen aus dem gesicherten Vertrag an den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Vorlage von Jahresabschlüssen und Zwischenzahlen (Fristen) | ja | uns zur Prüfung der Bonität unverzüglich nach Fertigstellung Ihren jeweiligen Jahresabschluss vorzulegen. | Ziffer 4 d), Seite 1 |
| Mitteilung wesentlicher Änderungen (Rechtsform, Gesellschafter, Zahlungsschwierigkeiten) | ja | uns unaufgefordert alle i. S. v. § 490 BGB wesentlichen Veränderungen in Ihren wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen | Ziffer 4 c), Seite 1 |
| Vorlage des geforderten Wortlauts vor Vertragsschluss mit dem Auftraggeber | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, erledigte Urkunden zurückzufordern und zurückzugeben | ja | verpflichten sich, bei einer Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse i. S. v. § 490 BGB bereits ausgestellte Avale nicht mehr an die Avalempfänger weiterzugeben. | Ziffer 3.1 e), Seite 1 |
| Unverzügliche Meldung von Streit mit dem Auftraggeber oder drohender Inanspruchnahme | ja | Bestehende Einreden und Einwendungen müssen Sie mitteilen und mit geeigneten Nachweisen schriftlich glaubhaft machen | Ziffer 6.1 b), Seite 2 |
| Prüfungs- und Einsichtsrecht des Versicherers in Bücher und Bauvorhaben | ja | stimmen zu, dass die Avalempfänger uns über die verbürgten Ansprüche Auskunft geben | Ziffer 3.1 d), Seite 1 |
| Folgen einer Pflichtverletzung (Sperre des Rahmens, Kündigung, Schadenersatz) | ja | Wir sind berechtigt, die Kautionsversicherung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. | Ziffer 9.2 a), Seite 3 |
| Vertragsdauer und Verlängerung des Rahmenvertrags | ja | Die Laufzeit der Kautionsversicherung beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. | Ziffer 9.1, Seite 3 |
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | ja | Dies gilt nicht, wenn spätestens 2 Monate vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode eine Kündigung von einer der Vertragsparteien erfolgt. | Ziffer 9.1, Seite 3 |
| Recht des Versicherers, den Rahmen jederzeit zu kürzen oder für neue Bürgschaften zu sperren | ja | sind in begründeten Fällen berechtigt, die Übernahme von Avalen abzulehnen. | Ziffer 3.2 e), Seite 1 |
| Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer (wichtiger Grund, Bonität) | ja | sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich i. S. v. § 490 BGB verschlechtern | Ziffer 9.2 d), Seite 3 |
| Ausgereichte Bürgschaften bleiben nach Vertragsende bis zur Enthaftung bestehen | ja | haben uns geeignete Sicherheiten bis zur Höhe der noch nicht ausgebuchten Avale zu stellen. | Ziffer 10 b), Seite 3 |
| Ende der Haftung durch Rückgabe der Urkunde, Enthaftungserklärung oder Fristablauf | ja | buchen Avale nach Rückerhalt aus dem Avalkonto aus, wenn keine Inanspruchnahme stattgefunden hat. Gleiches gilt bei Erhalt einer bedingungslosen Enthaftungserklärung. | Ziffer 3.2 g), Seite 1 |
| Folgen der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ja | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. | Ziffer 13.3, Seite 4 |
| Ausschluss von Kreditbürgschaften für Darlehen und Finanzierungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bürgschaften für Verpflichtungen Dritter (nicht Vertragspartner) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Global- oder Höchstbetragsbürgschaften | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Bedingungen für Bürgschaften in fremder Währung | nicht geregelt |  |  |
| Sanktionsklausel (keine Leistung bei Embargos und Sanktionen) | ja | Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen | Ziffer 12, Seite 4 |
| Abgrenzung zur Mietkaution von Privatleuten (eigenes Produkt, hier nicht Gegenstand) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt

```text
[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Kautionsversicherung
(AVB-Pauschal/Individual 2016-02)

1.      Gegenstand der Versicherung                                    d) können in diesen Avalen auf gesetzlich vorgesehene
                                                                          Haftungsbeschränkungen (§§ 765 ff. BGB) verzichten.
        Wir stellen Ihnen nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen
                                                                          Wir können das Aval unter eine Bedingung stellen;
        Verhältnisse einen Avalrahmen zur Verfügung. Inner-
                                                                       e) sind in begründeten Fällen berechtigt, die Übernah-
        halb dieses Rahmens übernehmen wir in Ihrem Auftrag
                                                                          me von Avalen abzulehnen. Begründete Fälle liegen
        Avale. In diesen Avalen verpflichten wir uns gegenüber
                                                                          u. a. vor, wenn ein Avaltext, ein Avalempfänger
        den Avalgläubigern bei Vorliegen der im jeweiligen Aval
                                                                          oder die Laufzeit eines Avals nicht unseren internen
        vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung von Geld.
                                                                          Richtlinien entspricht. Kleinstavale unter 500,00 Euro
        Die konkreten Avalarten sind im Versicherungsschein
                                                                          werden nicht gezeichnet;
        vereinbart.
                                                                       f) sind berechtigt, bei Avalen „auf erstes Anfordern“
2.      Voraussetzungen für die Übernahme von Avalen                      eine gesonderte Gebühr zu berechnen;
                                                                       g) buchen Avale nach Rückerhalt aus dem Avalkonto
        Die Übernahme von Avalen setzt voraus, dass
                                                                          aus, wenn keine Inanspruchnahme stattgefunden
        a) Sie einen Antrag auf Avalübernahme stellen;                    hat. Gleiches gilt bei Erhalt einer bedingungslosen
        b) wir Ihre Bonität zum Zeitpunkt der Avalausstellung             Enthaftungserklärung. Ebenso, wenn das Aval nach
           positiv bewerten;                                              seinem Wortlaut mit Ablauf einer bestimmten Frist
        c) Sie die im Versicherungsschein zur Kautionsversiche-           erloschen ist (Zeitaval).
           rung vereinbarten Sicherheiten gestellt haben;
                                                                  4.   Ihre Pflichten
        d) Sie den vereinbarten Versicherungsbeitrag bezahlt
           haben (gilt nur für das Produkt Pauschal).                  Sie verpflichten sich auf eigene Kosten

3.      Ausstellung von Avalen. Führen des Avalkontos                  a) uns die für die Bonitätsprüfung erforderlichen und
                                                                          von uns angeforderten Prüfungsunterlagen vorzule-
3.1     Sie
                                                                          gen;
        a) haben zur Beantragung von Avalen das vorgegebene            b) uns über die Geschäftsentwicklung und alle anderen
           Antragsformular zu verwenden. Dieses ist rechtsver-            für die Versicherungsentscheidung bedeutsamen
           bindlich zu unterschreiben;                                    Vorgänge Auskunft zu geben;


                                                                                                                                    © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | KTD | 50066776 | 2.2016
        b) haben alle im Antragsformular erfragten Daten mit-          c) uns unaufgefordert alle i. S. v. § 490 BGB wesentlichen
           zuteilen;                                                      Veränderungen in Ihren wirtschaftlichen und/oder
        c) erklären sich mit dem Inhalt der übernommenen                  rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen;
           Avale einverstanden;                                        d) uns zur Prüfung der Bonität unverzüglich nach Fer-
        d) stimmen zu, dass die Avalempfänger uns über die                tigstellung Ihren jeweiligen Jahresabschluss vorzu-
           verbürgten Ansprüche Auskunft geben;                           legen. Liegt ein Prüfungsbericht vor, ist dieser auch
        e) verpflichten sich, bei einer Verschlechterung Ihrer            vorzulegen. Dieser ist ggf. zu erläutern. Mit unserer
           Vermögensverhältnisse i. S. v. § 490 BGB bereits               Zustimmung können Sie auf Anforderung auch eine
           ausgestellte Avale nicht mehr an die Avalempfänger             vorläufige Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
           weiterzugeben.                                                 einreichen. Dies ist nur möglich, sofern der Jahres-
                                                                          abschluss zum Zeitpunkt der Anforderung noch nicht
3.2     Wir
                                                                          fertig gestellt sein sollte;
        a) führen für Sie ein Avalkonto;
        b) buchen die Avale ab Ausfertigungsdatum in das
           Avalkonto ein;
        c) prüfen den Avalantrag und stellen nach positiver
           Prüfung die Avalurkunde aus. Diese händigen wir
           im Original an Sie oder einen von Ihnen benannten
           Avalempfänger aus;

AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt

[Seite 2]
        e) uns jederzeit über weitere Kreditabsprachen ein-                    halte gegen die Inanspruchnahme haben, teilen wir
           schließlich deren Besicherung zu unterrichten. Dies                 diese vor der Zahlung dem Avalempfänger mit. Die
           können z. B. Aval- und Barkredite sein;                             Mitteilung erfolgt jedoch nur, sofern diese nach dem
        f) uns zu informieren, bevor Sie einem Dritten Sicherhei-              Avalinhalt zulässig ist;
           ten an Ihrem Vermögen einräumen (u. a. durch Be-                 b) sind bei Avalen mit der Klausel „Zahlung auf erstes
           lastung, Verpfändung, Übereignung oder Abtretung).                  Anfordern“ berechtigt, sofort eine Zahlung an den
           Hierzu gehören auch Sicherheiten von dritter Seite.                 Avalempfänger zu leisten. Die Höhe der Zahlung
                                                                               kann maximal die gesamte Avalsumme sein. Dies
5.      Sicherheiten
                                                                               gilt, sofern nicht die Inanspruchnahme offensichtlich
5.1     Wir                                                                    rechtsmissbräuchlich ist. Wir prüfen bei einer Zahlung
                                                                               auf erstes Anfordern vorher nicht, ob der geltend ge-
        a) verlangen die im Versicherungsschein zur Kautions-
                                                                               machte Anspruch gegen Sie besteht. Wir prüfen auch
           versicherung genannten Sicherheiten zur Besiche-
                                                                               nicht, ob Ihnen Einreden oder Einwendungen gegen
           rung aller Ansprüche aus der Kautionsversicherung.
                                                                               den Anspruch zustehen. Wegen der besonderen Risi-
           Hierzu zählen u. a. die Ansprüche aus Ziffer 7 und 8
                                                                               ken von Avalen „auf erstes Anfordern“ verweisen wir
           dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
                                                                               auf den gesonderten Risikohinweis am Ende dieser
        b) sind nicht verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, so-
                                                                               Versicherungsbedingungen;
           lange noch Avale in übersteigender Höhe ausliegen.
                                                                            c) sind berechtigt, bis zur Erledigung der Inanspruch-
           Gleiches gilt, solange Forderungen nach Ziffer 7 und
                                                                               nahme keine weiteren Avale auszustellen.
           8 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen in
           übersteigender Höhe Ihnen gegenüber bestehen.              7.    Berechnung und Zahlung der Beiträge

5.2     Sie sind verpflichtet, die im Versicherungsschein zur         7.1   Produkt Pauschal
        Kautionsversicherung genannten Sicherheiten in voller
                                                                      7.1.1 Wir
        Höhe zu stellen. Erst danach können Sie das erste Aval
        abrufen.                                                            a) berechnen den vertraglich vereinbarten Jahresbeitrag;
                                                                            b) gewähren keine Rückvergütung des Jahresbeitrags,
6.      Inanspruchnahme
                                                                               wenn Sie Ihren Avalrahmen nicht oder nicht kom-
6.1     Sie                                                                    plett ausnutzen. Dies gilt unabhängig von den dazu
                                                                               führenden Gründen und auch bei Ablehnung von
        a) haben dafür zu sorgen, dass eine Inanspruchnahme
                                                                               Avalaufträgen;
           aus den übernommenen Avalen nicht erfolgt. Sie
                                                                            c) werden bei einer Änderung des Avalrahmens wäh-
           haben Ihre Pflichten gegenüber dem Avalgläubiger
                                                                               rend der Abrechnungsperiode den gezahlten Jahres-
           ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei Inanspruchnahme
                                                                               beitrag anteilig verrechnen. Die Änderung bedarf un-
           müssen Sie rechtzeitig alle zur Anspruchsabwehr
                                                                               serer Zustimmung. Die Verrechnung erfolgt taggenau
           geeigneten Maßnahmen ergreifen;
                                                                               bis zur nächsten Abrechnungsperiode. Danach wird
        b) sind verpflichtet, uns bei Inanspruchnahme alle zur
                                                                               der Jahresbeitrag nach Ziffer 7.1.1 a) dieser Allge-
           Anspruchsprüfung erforderlichen Unterlagen und
                                                                               meinen Versicherungsbedingungen für den neuen
           Informationen zur Verfügung zu stellen. Bestehende
                                                                               Avalrahmen berechnet;
           Einreden und Einwendungen müssen Sie mitteilen
                                                                            d) rechnen den Jahresbeitrag durch Einzelrechnung ab.
           und mit geeigneten Nachweisen schriftlich glaubhaft
                                                                               In der Rechnung wird der Jahresbeitrag als Pauschal-
           machen;
                                                                               beitrag ausgewiesen;
        c) verzichten uns gegenüber auf Einwendungen und
                                                                            e) berechnen bei einer Kündigung des Kautionsversi-
           Einreden gegen Grund, Höhe und Bestand der vom
                                                                               cherungsvertrages nach Ziffer 9.1 oder 9.2 dieser
           Avalempfänger geltend gemachten Ansprüche. Un-
                                                                               Allgemeinen Versicherungsbedingungen die noch im
           sere Pflicht zur sorgfältigen Prüfung nach Ziffer 6.2 a)
                                                                               Avalrahmen enthaltenen Avale mit einem Beitrags-
           dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleibt
                                                                               satz von 2,5 % p. a. weiter. Dies gilt bis zur Beendi-
           hiervon unberührt;
                                                                               gung des jeweiligen Avals. Die Abrechnung erfolgt
        d) sind verpflichtet, im Falle eines wegen Ihrer Einwen-
                                                                               jährlich im Voraus;
           dungen durch uns geführten Prozesses nach Auffor-
                                                                            f) berechnen Ausfertigungsgebühren in vertraglich ver-
           derung zusätzliche Sicherheiten zu erbringen. Die
                                                                               einbarter Höhe für Avalurkunden, die in der zurücklie-
           Höhe dieser zusätzlichen Sicherheiten beträgt 110 %
                                                                               genden Abrechnungsperiode ausgestellt wurden.
           der geltend gemachten Beträge.
                                                                      7.1.2 Sie
6.2     Wir
                                                                            a) müssen den ersten Jahresbeitrag sofort bei Vertrags-
        a) prüfen zunächst sorgfältig die uns zur Verfügung ste-
                                                                               beginn zahlen. Darauf folgende Jahresbeiträge müs-
           henden Informationen. Dann erst leisten wir Zahlung
                                                                               sen Sie bei Beginn jedes Vertragsjahres oder im Zeit-
           nach dem Inhalt der Avalurkunde. Soweit Sie Vorbe-
                                                                               punkt der vereinbarten Fälligkeit im Voraus zahlen;

AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt


                                                                                                                                       2

[Seite 3]
        b) haben uns auf Anforderung eine Einzugsermächti-          9.    Laufzeit und Beendigung
           gung zu erteilen;
                                                                    9.1   Ordentliche Kündigung
        c) haben bei Zahlungsverzug Zinsen zu zahlen. Der Ver-
           zugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte           Die Laufzeit der Kautionsversicherung beträgt ein
           über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288            Jahr. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um ein
           Abs 2 BGB.                                                     weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn spätestens 2 Monate
                                                                          vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode eine
7.2     Produkt Individual
                                                                          Kündigung von einer der Vertragsparteien erfolgt.
7.2.1 Wir
                                                                    9.2   Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
        a) berechnen aus der Avalsumme den vereinbarten
                                                                          Wir sind berechtigt, die Kautionsversicherung aus wich-
           Beitrag vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag.
                                                                          tigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein
           Die Abrechnung des Beitrags erfolgt im Voraus. Der
                                                                          wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn
           Abrechnungszeitraum beträgt in aller Regel jeweils
           ein Jahr. Die Details sind im Versicherungsschein              a) Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Versicherungs-
           geregelt;                                                         schein sowie diesen Allgemeinen Versicherungsbe-
        b) werden bei vorzeitiger Rückgabe oder Reduzierung                  dingungen nicht nachkommen;
           des Avals einen überzahlten Beitrag gutschreiben;              b) Sie eine im Versicherungsschein zur Kautionsversi-
        c) berechnen Ausfertigungsgebühren in vereinbarter                   cherung und/oder diesen Allgemeinen Versicherungs-
           Höhe.                                                             bedingungen genannte Obliegenheit verletzen oder
                                                                             nicht erfüllen. Die Obliegenheit kann sich gegenüber
7.2.2 Sie
                                                                             uns, dem Avalempfänger oder einem Dritten erge-
        a) haben die vom Versicherer geforderten Beiträge un-                ben;
           verzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen;                 c) Sie uns gegenüber falsche Angaben gemacht haben;
        b) haben uns auf Anforderung eine Einzugsermächti-                d) sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich i. S. v.
           gung zu erteilen;                                                 § 490 BGB verschlechtern;
        c) haben bei Zahlungsverzug Zinsen zu zahlen. Der Ver-            e) Sie eine geforderte Sicherheit nicht stellen. Gleiches
           zugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte              gilt, wenn die uns eingeräumten Sicherheiten unter-
           über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288               gehen oder wir diese nicht mehr als ausreichende
           Abs 2 BGB.                                                        Kreditsicherheit ansehen;
                                                                          f) Sie ohne unser Einverständnis Ihr Vermögen übertra-
8.      Rückzahlung, Aufwendungs- und Schadensersatz
                                                                             gen, die Rechtsform Ihrer Firma ändern, sich wesent-
8.1     Sie                                                                  lich neuorganisieren oder wenn Inhaber bzw Teilha-
                                                                             ber ausscheiden oder eintreten;
        a) haben alle von uns wegen der Inanspruchnahme von
                                                                          g) eine tiefgreifende Störung des gegenseitigen vertrag-
           Avalen geleisteten Zahlungen und Aufwendungen
                                                                             lichen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist.
           zu erstatten. Hierzu gehören u. a. Sachverständigen-,
           Gerichts-, Rechtsanwalts- und Notarkosten sowie                Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer ver-
           Beiträge und Gebühren Dritter. Dies gilt vorbehaltlich         traglichen Pflicht, gilt:
           weitergehender Ersatzansprüche;
                                                                          Die Kündigung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer
        b) können nach erfolgter Erstattung von uns die Abtre-
                                                                          zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser
           tung bestehender Rückforderungsansprüche verlan-
                                                                          Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung ist unter be-
           gen;
                                                                          stimmten Voraussetzungen (§ 323 Abs 2 und 3 BGB)
        c) haben ab dem Belastungsdatum bis zur Rückerstat-
                                                                          entbehrlich.
           tung Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt für das
           Jahr neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basis-       10.   Befreiungsanspruch
           zinssatz gemäß §§ 247, 288 Abs 2 BGB.
                                                                          Sie
8.2     Wir sind berechtigt,
                                                                          a) haben uns nach Beendigung der Kautionsversi-
        a) von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.                   cherung aus den für Sie übernommenen Avalen zu
           Diese dient u. a. zur Abgeltung des eigenen Aufwands              befreien.
           im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sowie                  b) haben uns geeignete Sicherheiten bis zur Höhe der
           für die Abwicklung des Avalkontos. Wir legen die                  noch nicht ausgebuchten Avale zu stellen. Bereits
           Bearbeitungsgebühr nach billigem Ermessen (§ 315                  geleistete Sicherheiten rechnen wir hierauf an.
           BGB) in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungs-
           gesetz (RVG) fest.
        b) bis zur vollständigen Erfüllung dieser Verpflichtungen
           keine neuen Avale auszustellen.

AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt


                                                                                                                                    3

[Seite 4]
11.     Haftung und Haftungsausschluss                               13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

        Wir haften                                                   13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich
                                                                          zulässig – Düsseldorf. Dies gilt auch für diejenigen
        a) Ihnen gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrläs-
                                                                          Verbindlichkeiten von Ihnen, die infolge einer Versiche-
           sigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
                                                                          rungsleistung vom Avalempfänger gemäß § 774 Abs 1
           des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
                                                                          BGB auf uns übergehen.
        b) nicht für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Er-
           eignisse, terroristische Handlungen, innere Unruhen,      13.5 Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
           Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und              Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße
           Zahlungsverkehrs von hoher Hand, Naturkatastro-                108, 53117 Bonn.
           phen oder durch Kernenergie mitverursacht worden
           sind.

12.     Sanktionsklausel
                                                                         Risikohinweis für Avale „auf erstes Anfordern“
        Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
        mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
                                                                         Bei einem Aval auf erstes Anfordern müssen wir
        dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
                                                                         Zahlung leisten, sobald der Begünstigte dies von
        Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
                                                                         uns verlangt. Wir werden dieses Zahlungsverlangen
        bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
                                                                         nur dann zurückweisen, wenn unverzüglich nach Be-
        Deutschland entgegenstehen.
                                                                         nachrichtigung von Ihnen ein Rechtsmissbrauch bei
        Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-           Inanspruchnahme offensichtlich oder liquide bewie-
        sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten              sen ist, d. h. durch entsprechende Dokumente belegt
        Staaten von Amerika erlassen werden, soweit dem                  wird. Wir können Ihr Kundenkonto auch dann belas-
        nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder             ten, wenn nach Ihrer Auffassung das Zahlungsver-
        der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                   langen des Begünstigten zu Unrecht erfolgte, aber
                                                                         ein Rechtsmissbrauch bei Inanspruchnahme nicht
13.     Schlussbestimmungen
                                                                         offensichtlich ist oder nicht liquide nachgewiesen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Versicherungs-                      werden konnte. Nach Zahlung durch uns müssen Sie
     scheins zur Kautionsversicherung gelten nur, wenn                   etwaige Rückforderungen gegenüber dem Begüns-
     diese in einem Nachtrag festgelegt sind. Mündliche Ne-              tigten geltend machen. Damit tragen Sie das Risiko,
     benabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieser                dass der Begünstigte später zur Rückerstattung des
     Klausel bedürfen der Textform.                                      erlangten Betrages nicht bereit oder wegen Insol-
                                                                         venz nicht mehr in der Lage ist.
13.2 Willenserklärungen und Anzeigen, die das Vertragsver-
     hältnis betreffen, bedürfen der Textform.


AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt


                                                                                                                                  4
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