# Wiener Städtische Kfz-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kfz-wiener-staedtische-kfz.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kfz-wiener-staedtische-kfz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID KFZ Haftpflichtversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KFZ_Haftpflichtversicherung.pdf), Fassung IPID Kfz-Haftpflicht, Version 2.0 Oktober 2018
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID KFZ Teilkaskoversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KFZ_Teilkaskoversicherung.pdf), Fassung IPID Teilkasko, Version 2.0 Oktober 2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kfz-Haftpflichtversicherung | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Wo bin ich versichert? In Europa ... Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AKB) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Kaskoleistung | nein | Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen ... wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente | ja | wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Diebstahl (Schlüssel im oder am Fahrzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme je Schadenfall (pauschal) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstleistung für Personenschäden (je geschädigte Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Deckungssumme für Sachschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Deckungssumme für reine Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mallorca-Police: Haftpflicht für gemietete Fahrzeuge im Ausland bis zur eigenen Deckungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschadenschutz: Ersatz, wenn ein ausländisches Fahrzeug im Ausland den Schaden verursacht | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschäden: Schäden am eigenen Zweitfahrzeug oder Haus, verursacht mit dem versicherten Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger und Gespann: Haftpflicht für gezogene Anhänger und Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz im Vertrag (Defensa jurídica und Reclamación de daños) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Reduktion der Leistung erfolgt ... um den vereinbarten Selbstbehalt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Entwendung: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch des ganzen Fahrzeugs | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl von Fahrzeugteilen und Zubehör (auch Aufbruchschäden) | nicht geregelt |  |  |
| Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel (Austausch der Schlösser) | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer, Glasdach) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Reparatur eines Steinschlags ohne Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss an der Verkabelung (Kabelbrand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Folgeschäden eines Kurzschlusses an angeschlossenen Aggregaten (Höchstbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag | ja, bis zur Versicherungssumme | Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Lawine, Erdrutsch, Steinschlag, Mure, Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Dachlawine: Schnee und Eis, das von einem Dach auf das Fahrzeug fällt | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm oder Dachlawinen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausweichen vor einem Tier ohne Zusammenstoß (Rettungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss (Marder) an Kabeln, Schläuchen und Dämmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Folgeschäden nach Tierbiss (zum Beispiel Motorschaden), Höchstbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Unfall am eigenen Fahrzeug, auch bei eigenem Verschulden (Daños propios) | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | nicht geregelt |  |  |
| Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden | nicht geregelt |  |  |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport auf Fähre, Autozug oder Abschleppwagen | nicht geregelt |  |  |
| Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf Rennstrecken (Touristenfahrten) | nein | Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Neupreisentschädigung bei Totalschaden oder Verlust (bis zu wie vielen Monaten nach Erstzulassung) | nein | den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen (Monate nach dem Kauf) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederbeschaffungswert, Restwert und Abzug neu für alt | ja | den aktuellen Wert des Fahrzeugs ... abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| GAP-Deckung: Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing- oder Kreditrestwert | nicht geregelt |  |  |
| Leasing- und finanzierte Fahrzeuge (Sicherungsschein, Zahlung an den Leasinggeber) | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Abschlepp- und Bergungskosten in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Mitversichertes Zubehör und Sonderausstattung ohne Mehrbeitrag (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | für eine nicht angegebene Sonderausstattung | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Werkstattbindung: Reparatur nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe ab Wohnort (ab Kilometer 0) oder erst ab einer Entfernung | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen des Fahrzeugs (Höchstbetrag oder Strecke) | nicht geregelt |  |  |
| Mietwagen oder Ersatzfahrzeug (Tage und Tagessatz) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport des Fahrzeugs aus dem Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Weiter- oder Rückfahrt der Insassen | nicht geregelt |  |  |
| Krankenrücktransport der Insassen | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerschutz: Personenschäden des eigenen Fahrers bei selbstverschuldetem Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Rabattschutz: keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Rabattretter: ein Schaden je Jahr ohne Rückstufung ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Schadenfreiheitsklasse (Zweitwagen, Partner, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis: Einzelfahrer, Partner, beliebige Fahrer, gelegentliche Fahrer | ja | Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Fahreralter: Mindestalter, junge Fahrer und Fahranfänger | nicht geregelt |  |  |
| Folge eines nicht gemeldeten Fahrers (Vertragsstrafe, Nachberechnung, Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreskilometer und Folge einer Überschreitung | nicht geregelt |  |  |
| Saisonkennzeichen und Ruheversicherung außerhalb der Saison | nicht geregelt |  |  |
| Verwendungszweck (privat, beruflich, Vermietung, Carsharing, Fahrdienste) | ja | Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Akku (Hochvoltbatterie) gegen alle Kaskogefahren, auch Bedienfehler und Kurzschluss | nicht geregelt |  |  |
| Akku: Neuwert statt Zeitwert (bis zu wie vielen Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss am Akku und an Hochvoltleitungen, auch Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Überspannung und Kurzschluss beim Laden | nicht geregelt |  |  |
| Ladekabel und mobile Ladestation (Diebstahl, Beschädigung, Tierbiss) | nicht geregelt |  |  |
| Wallbox (Ladestation am Wohnort) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht beim Laden (zum Beispiel Stolpern über das Ladekabel) | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen bei leerem Akku zur nächsten Ladesäule | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten vor dem Schaden (Fahrerlaubnis, Trunkenheit, Verwendungszweck) | ja | der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt ... der Lenker keinen Führerschein besitzt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Wild und Diebstahl, Unfallflucht) | ja | Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Regress gegen den Fahrer nach Obliegenheitsverletzung in der Haftpflicht (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Kündigung (Frist zum Ablauf, nach einem Schaden, bei Beitragserhöhung) | ja | nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. ... Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (Rennen, Krieg, Kernenergie, Beschlagnahme) | ja | Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: IPID KFZ Haftpflichtversicherung

```text
[Seite 1]
   KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHT-
   VERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                  Produkt: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
KFZ-Haftpflichtversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
         Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei
                                                                      Schäden am versicherten Fahrzeug
          Sach-,
          Personen- und                                              Schäden an transportierten Sachen –
          Vermögensschäden                                              ausgenommen Gegenstände des persönlichen
                                                                         Gebrauchs
         durch das Fahrzeug.                                            Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen
                                                                         oder dazugehörenden Trainingsfahrten
          Die Abwehr unberechtigter Ansprüche                          der Teil des Schadens, der die
                                                                         Versicherungssumme übersteigt
         beides im Rahmen der vereinbarten                              vorsätzlich herbeigeführte Schäden
         Versicherungssumme.                                            Schadenersatzansprüche des Lenkers
                                                                        Nuklearschäden
          Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer,
           berechtigte Lenker, Insassen oder Personen,
           die den Lenker einweisen.                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                     Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter
         Die Versicherungssumme ist dem
                                                                     Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.
                                                                     bestehen, wenn

                                                                     !   der Lenker alkoholisiert oder suchtgift-
                                                                         beeinträchtigt fährt.
                                                                     !   der Lenker keinen Führerschein besitzt.
                                                                     !   Vereinbarungen zur Verwendung des
                                                                         Fahrzeuges nicht eingehalten werden.
                                                                     !   mehr Personen als zulässig befördert werden.
                                                                     !   bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug
                                                                         benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln
                                                                         angebracht sind.

                                                                         Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
                                                                         kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen
                                                                         des Versicherungsschutzes kommen.

[Seite 2]
          Wo bin ich versichert?
           In Europa – im geografischen Sinn.
           Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          -    Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das
               versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
          -    Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
          -    Es besteht Schadensminderungspflicht. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder
               gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb
               einer Woche zu melden.
          -    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
          -    Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche
               gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
               Vienna Insurance Group befolgen und dem Anwalt der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance
               Group Vollmacht erteilen.
          -    Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste
               Polizeidienststelle verständigt werden.


          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn:
          Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
          Durch Ausstellung einer Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der
          Polizze.

          Ende:
          Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE
          Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt.
          Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass
          es einer Kündigung bedarf.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Der Vertrag kann 1 Jahr nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist.
          Hat der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als ein Monatserster begonnen, ist die Kündigung erst zum
          nächstfolgenden Monatsersten möglich. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung vorzeitig
          gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.


Stand Oktober 2.0 / 2018
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## Volltext der Bedingungen: IPID KFZ Teilkaskoversicherung

```text
[Seite 1]
   KRAFTFAHRZEUG-TEILKASKO-
   VERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                   Produkt: Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Teilkaskoversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
         Schäden am versicherten Fahrzeug durch
                                                                      Unfallschäden
          Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion                 Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder
          Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden                  böswillige Handlungen betriebsfremder
          Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz,                        Personen)
           Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,                Fahrzeugschäden bei gerichtlich strafbaren,
           Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen,                          vorsätzlichen Handlungen
           Sturm oder Dachlawinen)
                                                                        Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen
          Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
                                                                         oder dazugehörenden Trainingsfahrten
          Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder
           Panoramaglasdach                                             Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere
                                                                         Unruhen, Terror oder Krieg
         Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG                          Schäden durch Erdbeben
         Vienna Insurance Group ersetzt                                 Nuklearschäden

          Reparaturkosten
          den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           des Restwerts, wenn die Summe aus                         Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter
           geschätzten Reparaturkosten und Restwert den              Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit
           aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden)                 bestehen,
          den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug
           gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder             !   wenn der Lenker alkoholisiert oder
           aufgefunden wird.                                             suchtgiftbeeinträchtigt fährt.
                                                                     !   wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt.
         Dieses Produktinformationsblatt beschreibt die              !   wenn Vereinbarungen zur Verwendung des
         Hauptleistungen. Darüber hinaus können weitere                  Fahrzeuges nicht eingehalten werden.
         Deckungserweiterungen vertraglich vereinbart sein.          !   wenn mehr Personen als zulässig befördert
                                                                         werden.
         Die Versicherungssumme ist dem                              !   wenn bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                              benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln
                                                                         angebracht sind.
                                                                     !   wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich
                                                                         oder grob fahrlässig verursacht wird.
                                                                     !   für eine nicht angegebene Sonderausstattung.

[Seite 2]
                                                                             Eine Reduktion der Leistung erfolgt

                                                                              !   um den vereinbarten Selbstbehalt.
                                                                              !   anteilig, wenn der Fahrzeugwert zu niedrig
                                                                                  angegeben wurde.

                                                                              !   Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
                                                                                  kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen
                                                                                  des Versicherungsschutzes kommen.


          Wo bin ich versichert?
           In Europa – im geografischen Sinn.
           Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          -    Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das
               versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
          -    Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
          -    Es besteht Schadenminderungspflicht. Schäden und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher
               Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche
               zu melden.
          -    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
          -    Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren muss
               unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.
          -    Vor Beginn der Reparatur müssen Sie die Zustimmung der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
               Insurance Group einholen.


          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn:
          Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
          Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
          Vienna Insurance Group vereinbaren.

          Ende:
          Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE
          Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt.
          Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass
          es einer Kündigung bedarf.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.

          Verbraucher:
          Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen –
          mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.

          Unternehmer:
          Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.

Stand Oktober 2.0 / 2018
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