# Allianz Fahrzeug-für Probefahrtkennzeichen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kfz-handel-allianz-rs-probefahrtkennzeichen.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kfz-handel-allianz-rs-probefahrtkennzeichen.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingung 5306: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/pdf/BesBed_5306_Fahrzeug-RS_fuer_Probefahrtkennzeichen.pdf), Fassung Besondere Bedingung Nr. 5306
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingung 5307: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/pdf/BesBed_5307_Fahrzeug-RS_fuer_Probefahrtkennzeichen.pdf), Fassung Besondere Bedingung Nr. 5307
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingung 9107: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probekennzeichen, Fuhrpark](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/pdf/BesBed_9107_Fahrzeug-Rechtsschutz_fuer_Probekennzeichen_Fuhrpark.pdf), Fassung Besondere Bedingung Nr. 9107

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand) | ja | Aufgrund dieser Bestandsmeldung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen Prämientarif neu festgesetzt. | 4., Seite 1 |
| Jahresmeldung und Nachabrechnung | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 3.1 schriftlich bekanntzugeben. | 4., Seite 1 |
| Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgelände | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba) | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) | nicht geregelt |  |  |
| Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugen | ja | Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert. | 3.2, Seite 1 |
| Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitung | ja | der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge. | 2., Seite 1 |
| Höchstdauer einer Probefahrt | nicht geregelt |  |  |
| Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko) | nicht geregelt |  |  |
| Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Halle | nicht geregelt |  |  |
| Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsseln | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstentschädigung je Kundenfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden in der eigenen Waschanlage | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert) | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartung | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkosten | nicht geregelt |  |  |
| Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten | nicht geregelt |  |  |
| Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Umbauten, Tuning und Nachrüstungen | nicht geregelt |  |  |
| Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kunden | nicht geregelt |  |  |
| Tankstelle und Ladesäulen | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigelände | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl vom offenen Freigelände | nicht geregelt |  |  |
| Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtung | nicht geregelt |  |  |
| Betriebsunterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhänger | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Obhutsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrers | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausnahmen bei Alkohol und Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solcher | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharing | nicht geregelt |  |  |
| Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingung 5306: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingung Nr. 5306
Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen
1.   Vertragsgrundlagen

     Allgemeine Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG
     (VRB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bzw. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
     der Allianz Elementar Vers.-AG (ARB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bei Kombination mit Rechtsschutz
     im Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.

2.   Wer ist versichert?

     Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die ein in
     der Versicherungsurkunde bezeichnetes Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen.

     Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen
     dieser Fahrzeuge.

3.   Was ist versichert?

     3.1   Schadenersatz-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1.);

     3.2   Straf-Rechtsschutz (Artikel 17.2.2.);

     3.3   Führerschein-Rechtsschutz (Artikel 17.2.3.).
```

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingung 5307: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingung Nr. 5307
Fuhrparkversicherung mit Stichtagsvereinbarung: Fahrzeug-Rechtsschutz für Pro-
befahrtkennzeichen
1.   Vertragsgrundlagen

     Allgemeine Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG
     (VRB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bzw. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
     der Allianz Elementar Vers.-AG (ARB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bei Kombination mit Rechtsschutz
     im Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.

2.   Wer ist versichert?

     Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Fahrzeuge gemäß Pkt. 3.1; der Versicherungsschutz
     erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.

3.   Was ist versichert?

     3.1   Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1. bis Artikel 17.2.3.)

           für alle dem Versicherer zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Motorfahrzeuge zu Lande sowie
           Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen;

     3.2   Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von
           diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert.

           Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung aus dem Betrieb ausscheiden,
           sind vom Zeitpunkt des Ausscheidens an nicht mehr versichert.

4.   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen
     Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 3.1 schriftlich bekanntzugeben. Aufgrund dieser Bestandsmel-
     dung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen Prämientarif neu festgesetzt.

5.   Für Probefahrtkennzeichen, die während eines Jahres neu hinzugekommen sind, verzichtet der Versicherer
     auf eine Prämiennachverrechnung, für solche, die während eines Jahres ausgeschieden sind, erhält der
     Versicherungsnehmer keine Rückvergütung.
```

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingung 9107: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probekennzeichen, Fuhrpark

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingung Nr. 9107
Fuhrparkversicherung mit Stichtagsvereinbarung: Fahrzeug-Rechtsschutz für Pro-
befahrtkennzeichen
1.   Wer ist versichert?

     Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Fahrzeuge gemäß Pkt. 2.1 dieser Besonderen Bedin-
     gung; der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen
     dieser Fahrzeuge.

2.   Was ist versichert?

     2.1   Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1 bis Artikel 17.2.3 der vereinbarten Allgemeinen Bedingungen)

           für alle dem Versicherer zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Motorfahrzeuge zu Lande sowie
           Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen;

     2.2   Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von
           diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert.

           Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung aus dem Betrieb ausscheiden,
           sind vom Zeitpunkt des Ausscheidens an nicht mehr versichert.

3.   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen
     Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 2.1 dieser Besonderen Bedingung schriftlich bekanntzugeben.
     Aufgrund dieser Bestandsmeldung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen
     Prämientarif neu festgesetzt.

4.   Für Probefahrtkennzeichen, die während eines Jahres neu hinzugekommen sind, verzichtet der Versicherer
     auf eine Prämiennachverrechnung, für solche, die während eines Jahres ausgeschieden sind, erhält der
     Versicherungsnehmer keine Rückvergütung.
```

