# OCC für Fahrten mit rotem Kennzeichen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-kfz-handel-occ-rote-kennzeichen.php
- Rechtlicher Träger: OCC Assekuradeur GmbH
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-kfz-handel-occ-rote-kennzeichen.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten)](https://occ.eu/assets/content/downloads/Sonderbedingungen-Rote-Kennzeichen-OCC_PDFA-1b.pdf), Fassung Stand 09.2024 (Risikoträger Provinzial Nord Brandkasse)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst) | ja | Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten) | Titel, Seite 1 |
| Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand) | nicht geregelt |  |  |
| Jahresmeldung und Nachabrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgelände | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba) | ja, bis zur Versicherungssumme | für alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf Ihre Veranlassung hin mit dem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten deutlich sichtbar versehen sind. | A, Seite 1 |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) | ja | Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs | A, Seite 1 |
| Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | Kaskoversicherung als Teil- oder Vollkaskoversicherung (A.2 AKB) | A, Seite 1 |
| Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer einer Probefahrt | nicht geregelt |  |  |
| Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Fahrzeuge zu einem anderen Zweck als in § 2 Nr. 23, 24 und 25 der FZV angegeben, genutzt werden. | B.2, Seite 2 |
| Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko) | nicht geregelt |  |  |
| Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Halle | nicht geregelt |  |  |
| Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsseln | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstentschädigung je Kundenfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens (gemäß A.2.5.1.6 AKB), höchstens jedoch bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert. | B.1.1, Seite 2 |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden in der eigenen Waschanlage | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert) | ja | zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens | B.1.1, Seite 2 |
| Deckungssumme der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartung | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkosten | nicht geregelt |  |  |
| Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis zur Versicherungssumme | Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6 AKB) | A, Seite 1 |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten | nicht geregelt |  |  |
| Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Umbauten, Tuning und Nachrüstungen | nicht geregelt |  |  |
| Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kunden | nicht geregelt |  |  |
| Tankstelle und Ladesäulen | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigelände | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl vom offenen Freigelände | nicht geregelt |  |  |
| Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis) | ja | zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens | B.1.1, Seite 2 |
| Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtung | nicht geregelt |  |  |
| Betriebsunterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhänger | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Obhutsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrers | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausnahmen bei Alkohol und Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solcher | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharing | nicht geregelt |  |  |
| Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden) | ja | Auch bei längerer Nichtnutzung der Fahrzeuge (z. B. Abstellung über Nacht innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes) besteht Leistungsfreiheit. | B.2, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten)

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[Seite 1]
                  Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung
                  von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
                  (für Händler, Hersteller und Werkstätten)
                  Stand 09.2024


                  Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungs­fahrten mit rotem
                  Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten)

                  In diesen Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung bezüglich Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten mit
                  roten Kennzeichen sind Sonderregelungen beschrieben, die von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-
                  Versicherung (AKB, Bestandteil der Kundeninformation der Provinzial Nord Brandkasse AG) abweichen.
                  Sofern hier nichts Abweichendes beschrieben ist, gelten für Ihren Versicherungsvertrag die Regelungen in
                  den AKB.


                  Inhaltsverzeichnis

                  A. Welche Fahrzeuge und Fahrten sind versichert?

                  B. Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
                  B.1 Welche Bedeutung hat der Versicherungswert? Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                  B.2 Was ist nicht versichert?

                  C. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Liebhaberfahrzeug gelten
                  C.1 Schadenfreiheitsrabatt-Sytsem gemäß Abschnitt I der AKB
                  C.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
                  C.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen)


                  Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?

                  A. Welche Fahrzeuge und Fahrten sind versichert?

                  Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz je nach Inhalt des Vertrages in der
                  • Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1 AKB)
                  • Kaskoversicherung als Teil- oder Vollkaskoversicherung (A.2 AKB)
                  • Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6 AKB)
                  für alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf Ihre Veranlassung hin mit dem
                  Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen für Probe-, Prüf-
                  und Überführungsfahrten deutlich sichtbar versehen sind.
                  •	Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
                      (§ 2 Nr. 23 FZV).
                  •	Prüfungsfahrten sind Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs von einem amtlich
                      anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amt-
                      lich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort
                      und zurück (§ 2 Nr. 24 FZV).
                  •	Überführungsfahrten sind ausschließlich Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort
                      (§ 2 Nr. 25 FZV).

                  Hinweis:
                  Wenn Sie hiergegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, Abschnitt D.1.1.1 (Vereinbarter
                  Verwendungszweck) der AKB und B.2 dieser Sonderbedingungen gelten entsprechend.


                  Zugunsten einer besseren Lesbarkeit beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen gleichermaßen auf alle Geschlechteridentitäten..

                  Provinzial Nord Brandkasse AG               Postanschrift: 24097 Kiel                           Vorstand:
                  Amtsgericht Kiel HRB 5704                   Hausanschrift: Sophienblatt 33, 24114 Kiel          Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender),
                  USt.-ID-Nr. DE 134858992                    www.provinzial.de                                   Patric Fedlmeier (stv. Vorsitzender),
                  Vers.-St.-Nr. 815 V 908 1002 4314                                                               Sabine Krummenerl, Guido Schaefers,
                                                              Bankverbindung: Förde Sparkasse                     Dr. Ulrich Scholten, Dr. Rainer Sommer
                                                              IBAN DE40 2105 0170 1400 2500 21
                   Finanzgruppe                              BIC NOLADE21KIE                                     Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oliver Stolz


                                                                                                                                                                 01.09.2024 I Seite 1 von 2

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Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung
von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
(für Händler, Hersteller und Werkstätten)
Stand 09.2024


B. Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug

B.1 Welche Bedeutung hat der Versicherungswert? Bis zu welcher Höhe leisten wir
(Höchstentschädigung)?

Der Versicherungswert ist eine wichtige Grundlage für die Entschädigungsberechnung.
B.1.1 Abweichend von A.2.5.8 AKB zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens
(gemäß A.2.5.1.6 AKB), höchstens jedoch bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert.

Keine Kaufwert- / Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
B.1.2 Die Regelungen zur Kaufwert- und Neupreisentschädigung im Falle eines Totalschadens, einer
Zerstörung oder eines Verlustes gemäß A.2.5.1.2a und b der AKB finden keine Anwendung.

Kein Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
B.1.3 Einen Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls gemäß A.2.5.1.4 der AKB nehmen
wir nicht vor.

Keine GAP-Versicherung bei Leasing und kreditfinanzierten Fahrzeugen
B.1.4 Die Regelungen zur GAP-Deckung bei Leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen (siehe Abschnitt
A.2.5.2 der AKB) finden keine Anwendung.

B.2 Was ist nicht versichert?
Verstoß gegen den vereinbarten Verwendungszweck
Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Fahrzeuge zu einem anderen Zweck als in § 2 Nr. 23, 24 und 25
der FZV ange­geben, genutzt werden.
Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge mit dem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich
abgestempelten roten Kennzeichen versehen sind.

Hinweis:
Auch bei längerer Nichtnutzung der Fahrzeuge (z. B. Abstellung über Nacht innerhalb oder außerhalb des
Betriebsgeländes) besteht Leistungsfreiheit.


C. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Liebhaberfahrzeug gelten

C.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Abschnitt I der AKB

C.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System

C.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen)


                                                                                         01.09.2024 I Seite 2 von 2
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