# DA Direkt Kfz-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-kfz-da-direkt-kfz.php
- Rechtlicher Träger: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-kfz-da-direkt-kfz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG](https://www.da-direkt.de/zurichinsur200c-zwpdadd1dc-prodf075-c74a/media/project/zurich-headless/dadirekt/website/dateien-pdf/versicherungen-pds/auto/da-direkt-kraftfahrt-versicherungsbedingungen.pdf?sc_lang=de-de), Fassung 01.09.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende Versicherungsarten | Eingangsbemerkung, Seite 5 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten, | A.1.4.1, Seite 17 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AKB) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Kaskoleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir verzichten in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Ihnen gegenüber grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. | A.2.15.1, Seite 14 |
| Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente | ja | Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel | A.2.15.1, Seite 14 |
| Ausnahme vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Diebstahl (Schlüssel im oder am Fahrzeug) | ja | Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile, | A.2.15.1, Seite 14 |
| Deckungssumme je Schadenfall (pauschal) | ja, bis 100 Mio. € | Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. | A.1.3.1 (2), Seite 6 |
| Höchstleistung für Personenschäden (je geschädigte Person) | ja, bis 15 Mio. € | Je geschädigte Person ist die Entschädigungsleistung auf 15 Mio. EUR begrenzt. | A.1.3.1 (2), Seite 6 |
| Deckungssumme für Sachschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, | A.1.1.1, Seite 5 |
| Deckungssumme für reine Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), | A.1.1.1, Seite 5 |
| Mallorca-Police: Haftpflicht für gemietete Fahrzeuge im Ausland bis zur eigenen Deckungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten auch für Schäden, die durch Sie mit einem im Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten - und im Ausland genutzten - Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad, Campingfahrzeug) verursacht werden, | A.1.6.1, Seite 7 |
| Auslandsschadenschutz: Ersatz, wenn ein ausländisches Fahrzeug im Ausland den Schaden verursacht | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschäden: Schäden am eigenen Zweitfahrzeug oder Haus, verursacht mit dem versicherten Fahrzeug | ja, bis 50.000 €, Selbstbeteiligung 500 € | Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 Euro je Schadenereignis. | A.1.9.1, Seite 8 |
| Anhänger und Gespann: Haftpflicht für gezogene Anhänger und Wohnwagen | ja | Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.4, Seite 5 |
| Rechtsschutz im Vertrag (Defensa jurídica und Reclamación de daños) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1, Seite 9 |
| Entwendung: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch des ganzen Fahrzeugs | ja, bis zur Versicherungssumme | Aus diesem Grund zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer in Textform abgegebenen Schadenanzeige aus. | A.2.13 (3), Seite 14 |
| Diebstahl von Fahrzeugteilen und Zubehör (auch Aufbruchschäden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs, | A.2.2.2 (4), Seite 9 |
| Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden. | A.2.18, Seite 15 |
| Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer, Glasdach) | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Verglasungen gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten inklusive Leuchtmittel. | A.2.2.5, Seite 10 |
| Reparatur eines Steinschlags ohne Selbstbeteiligung | ja | verzichten wir in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird. | A.2.11.1, Seite 14 |
| Kurzschluss an der Verkabelung (Kabelbrand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten. | A.2.2.6, Seite 10 |
| Folgeschäden eines Kurzschlusses an angeschlossenen Aggregaten (Höchstbetrag) | ja, bis 20.000 € | Der Ersatz von Aggregatschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je Schadenereignis. | A.2.2.6, Seite 10 |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.3, Seite 10 |
| Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (z.B. durch Starkregen verursacht), | A.2.2.3, Seite 10 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Lawine, Erdrutsch, Steinschlag, Mure, Erdbeben | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen), Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche. | A.2.2.3, Seite 10 |
| Dachlawine: Schnee und Eis, das von einem Dach auf das Fahrzeug fällt | ja, bis zur Versicherungssumme | Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. | A.2.2.3, Seite 10 |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | nein | Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Bewegung befindlichen Pkw mit Haarwild oder Federwild im Sinne von § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes sowie mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen. | A.2.2.4 (1), Seite 10 |
| Ausweichen vor einem Tier ohne Zusammenstoß (Rettungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss (Marder) an Kabeln, Schläuchen und Dämmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs. | A.2.2.7 (1), Seite 10 |
| Folgeschäden nach Tierbiss (zum Beispiel Motorschaden), Höchstbetrag | ja, bis 20.000 € | Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Tierbissfolgeschaden“ sind entgegen A.2.2.7 Abs. 3 auch durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Pkw selbst, bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 EUR versichert. | A.2.2.7.1, Seite 10 |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Unfall am eigenen Fahrzeug, auch bei eigenem Verschulden (Daños propios) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. | A.2.3.2, Seite 11 |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.3.3, Seite 11 |
| Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden | nein | Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung. | A.2.3.2 (2), Seite 11 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Fahrzeug | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.15.3, Seite 15 |
| Schäden beim Transport auf Fähre, Autozug oder Abschleppwagen | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird: | A.2.3.4, Seite 11 |
| Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf Rennstrecken (Touristenfahrten) | ja | Ausnahme: Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). | A.2.15.2, Seite 15 |
| Neupreisentschädigung bei Totalschaden oder Verlust (bis zu wie vielen Monaten nach Erstzulassung) | ja | zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs. | A.2.5.2 (1), Seite 11 |
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen (Monate nach dem Kauf) | ja | zahlen wir für einen Pkw oder ein Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten beginnend ab der erstmaligen Zulassung des Gebrauchtfahrzeugs auf Sie | A.2.5.3 (2), Seite 12 |
| Wiederbeschaffungswert, Restwert und Abzug neu für alt | ja | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs. | A.2.5.1, Seite 11 |
| GAP-Deckung: Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing- oder Kreditrestwert | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags und dessen dadurch bedingter vorzeitiger Beendigung ersetzen wir im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung den offenstehenden Leasing-Restbetrag. | A.2.5.9 (1), Seite 12 |
| Leasing- und finanzierte Fahrzeuge (Sicherungsschein, Zahlung an den Leasinggeber) | ja | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags | A.2.5.9 (1), Seite 12 |
| Sachverständigenkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.7, Seite 13 |
| Abschlepp- und Bergungskosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, | A.2.6.3, Seite 13 |
| Mitversichertes Zubehör und Sonderausstattung ohne Mehrbeitrag (Höchstbetrag) | ja, bis 20.000 € | Wenn der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 20.000 EUR nicht übersteigt, entfällt eine Zuschlagsberechnung. | A.2.1.3 (1), Seite 9 |
| Werkstattbindung: Reparatur nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers | ja | Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt. | A.2.11.1 (3), Seite 14 |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort | ja, bis zur Versicherungssumme | Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR. | A.5.5.1, Seite 19 |
| Hilfe ab Wohnort (ab Kilometer 0) oder erst ab einer Entfernung | ja | Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50 km Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, | A.5.6, Seite 19 |
| Abschleppen des Fahrzeugs (Höchstbetrag oder Strecke) | ja, bis zur Versicherungssumme | Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR; | A.5.5.2, Seite 19 |
| Mietwagen oder Ersatzfahrzeug (Tage und Tagessatz) | ja, bis 50 € | die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag. | A.5.6.3, Seite 20 |
| Rücktransport des Fahrzeugs aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn | A.5.8.2, Seite 20 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 100 € | Wir übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person, jedoch insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. | A.5.6.2, Seite 20 |
| Weiter- oder Rückfahrt der Insassen | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach O.1.1 und | A.5.6.1, Seite 20 |
| Krankenrücktransport der Insassen | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports | A.5.7.1, Seite 20 |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | Veranlassen Sie die Abholung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadenort. | A.5.7.3, Seite 20 |
| Fahrerschutz: Personenschäden des eigenen Fahrers bei selbstverschuldetem Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Fahrerschutz“ kommt die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden des berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. | A.6.1.2.1, Seite 22 |
| Rabattschutz: keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden | ja | Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Rabattschutz“ führt Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nicht zu einer Rückstufung | I.5.4, Seite 34 |
| Rabattretter: ein Schaden je Jahr ohne Rückstufung ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Schadenfreiheitsklasse (Zweitwagen, Partner, Familie) | ja | Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. | I.6.1.3, Seite 35 |
| Fahrerkreis: Einzelfahrer, Partner, beliebige Fahrer, gelegentliche Fahrer | ja | zum Unfallzeitpunkt im Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem Versicherungsschein) eingeschlossen ist. | A.6.1.2.6, Seite 22 |
| Fahreralter: Mindestalter, junge Fahrer und Fahranfänger | nicht geregelt |  |  |
| Folge eines nicht gemeldeten Fahrers (Vertragsstrafe, Nachberechnung, Selbstbeteiligung) | keine | Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, | K.4.3, Seite 37 |
| Jahreskilometer und Folge einer Überschreitung | ja | Ändert sich die in Ihrem Versicherungsschein genannte jährliche Fahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die Abweichung eingetreten ist, maximal zum Beginn des Versicherungsjahres. | K.2.2 (2), Seite 37 |
| Saisonkennzeichen und Ruheversicherung außerhalb der Saison | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.1. | H.2 (2), Seite 32 |
| Verwendungszweck (privat, beruflich, Vermietung, Carsharing, Fahrdienste) | ja | Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs (gemäß Anhang 3), müssen Sie uns dies anzeigen. | K.5 (1), Seite 38 |
| Akku (Hochvoltbatterie) gegen alle Kaskogefahren, auch Bedienfehler und Kurzschluss | ja, bis 20.000 € | Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art bis zu einer Höhe von 20.000 EUR versichert. | A.2.3.6 (1), Seite 11 |
| Akku: Neuwert statt Zeitwert (bis zu wie vielen Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss am Akku und an Hochvoltleitungen, auch Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs. | A.2.2.7 (1), Seite 10 |
| Überspannung und Kurzschluss beim Laden | nicht geregelt |  |  |
| Ladekabel und mobile Ladestation (Diebstahl, Beschädigung, Tierbiss) | ja, bis zur Versicherungssumme | Werkzeuge, Zusatzscheinwerfer und Ladekabel für Elektrofahrzeuge | A.2.1.2 (1), Seite 8 |
| Wallbox (Ladestation am Wohnort) | ja, bis 3.000 € | Wandladestation (Wallbox) für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern fest mit dem Gebäude verbunden), | A.2.1.2 (1), Seite 8 |
| Haftpflicht beim Laden (zum Beispiel Stolpern über das Ladekabel) | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen bei leerem Akku zur nächsten Ladesäule | ja | Wir organisieren ein fachgerechtes Abschleppen Ihres Elektrofahrzeugs zur nächsten Ladesäule, sofern Sie Probleme mit Ihrem Akkumulator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht fahrbereit gemacht werden kann. | A.5.5.2, Seite 19 |
| Obliegenheiten vor dem Schaden (Fahrerlaubnis, Trunkenheit, Verwendungszweck) | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 27 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Wild und Diebstahl, Unfallflucht) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1 (1), Seite 27 |
| Regress gegen den Fahrer nach Obliegenheitsverletzung in der Haftpflicht (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. | D.3.2 (1), Seite 27 |
| Kündigung (Frist zum Ablauf, nach einem Schaden, bei Beitragserhöhung) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. | G.2.1, Seite 30 |
| Besondere Ausschlüsse (Rennen, Krieg, Kernenergie, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.15.4, Seite 25 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Stand 01.09.2026

Inhaltsverzeichnis
Dieses Inhaltsverzeichnis soll der besseren Orientierung dienen. Es ist nicht Bestandteil der AKB
und soll einzelne Bestimmungen nicht ersetzen oder ihre Kenntnisnahme überflüssig machen.


A          Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung?                      A.4.4    Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung?
           (Seite 5 bis 24)                                                  A.4.5    Leistung bei Invalidität
                                                                             A.4.6    Leistung bei Todesfall
A.1        Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden,
                                                                             A.4.7    Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
           die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen
                                                                                      Krankheiten oder Gebrechen?
A.1.1      Was ist versichert?
                                                                             A.4.8    Fälligkeit und Zahlung
A.1.2      Wer ist versichert?
                                                                             A.4.9    Was ist nicht versichert?
A.1.3      Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
A.1.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                   A.5       Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service
A.1.5      Was ist nicht versichert?                                                   oder Kostenerstattung
A.1.6      Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)             A.5.1     Was ist versichert?
A.1.7      Kfz-Umweltschadensversicherung                                    A.5.2     Wer ist versichert?
A.1.8      Beitragsfreies Krankenhaus-Tagegeld                               A.5.3     Versicherte Fahrzeuge
A.1.9      Eigenschadendeckung                                               A.5.4     Wo besteht Versicherungsschutz?
                                                                             A.5.5     Hilfe bei Panne oder Unfall
A.2        Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem
                                                                             A.5.6     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl
           Fahrzeug
                                                                                       ab 50 km Entfernung?
A.2.1      Was ist versichert?
                                                                             A.5.7     Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen
A.2.2      Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung
                                                                             A.5.8     Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen
           (Teilkasko) versichert?
                                                                             A.5.9     Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.2.3      Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung
                                                                             A.5.10    Verpflichtung Dritter
           (Vollkasko) versichert?
                                                                             A.5.11    Was ist nicht versichert?
A.2.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                                                             A.6       Fahrerschutzversicherung
A.2.5      Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
                                                                             A.6.1.1 - nicht belegt -
           Verlust des Fahrzeugs?
                                                                             A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer beim Lenken
A.2.6      Was zahlen wir bei Beschädigung?
                                                                                       des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
A.2.7      Sachverständigenkosten
                                                                             A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung?
A.2.8      Mehrwertsteuer
                                                                             A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung
A.2.9      Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
                                                                                       abschließen?
A.2.10     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                                                                             A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer
A.2.11     Selbstbeteiligung
                                                                                       Entschädigung der Fahrerschutzversicherung?
A.2.12     Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
                                                                             A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
A.2.13     Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
                                                                             A.6.1.2.5 Was ist versichert?
A.2.14     Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
                                                                             A.6.1.2.6 Wer ist versichert?
           wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
                                                                             A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt?
A.2.15     Was ist nicht versichert?
                                                                             A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.16     Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
                                                                             A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
           (Sachverständigenverfahren)
                                                                             A.6.1.2.10           Fälligkeit, Leistung für den
A.2.17     Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
                                                                                       Anspruchsberechtigten
A.2.18     Schlossaustauschkosten
                                                                             A.6.1.2.11           Was ist nicht versichert?
A.2.19     Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen)
                                                                             A.6.1.2.12           Wie lange können Ansprüche aus der
A.2.20     Wertminderung
                                                                                       Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden?
A.2.21     Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro-
                                                                             A.6.1.2.13           Wann endet die Fahrerschutzversicherung?
           Fahrzeugs
                                                                             A.6.1.2.14           Obliegenheiten
A.2.22     Standkosten für Ihr Elektro-Fahrzeug
A.2.23     Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akkus              B        Beginn des Vertrags (Seite 24 bis 25)
A.3        Werkstattbindung                                                  B.1      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
A.3.1      Was im Schadenfall zu beachten ist
                                                                             B.2      Vorläufiger Versicherungsschutz
A.3.2      Zusatzleistungen bei Werkstattbindung
                                                                             B.2.1    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
A.4        Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt             B.2.2    Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
           oder getötet werden                                                        Fahrerschutzversicherung
A.4.1      Was ist versichert?                                               B.2.3    Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn
A.4.2      Wer ist versichert?                                                        des endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag)
A.4.3      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                   B.2.4    Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes


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B.2.5      Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                    E.3     Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
                                                                              E.3.1   Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung
B.2.6      Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                                      des Fahrzeugs
           durch Widerruf
                                                                              E.3.2   Einholen unserer Weisung
B.2.7      Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz                    E.3.3   Anzeige bei der Polizei
C          Beitragszahlung (Seite 25 bis 26)                                  E.4     Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart -
                                                                              E.4.1   Werkstattbindung
C.1        Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
C.1.1      Rechtzeitige Zahlung                                               E.5     Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung
C.1.2      Nicht rechtzeitige Zahlung                                         E.5.1   Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall
                                                                              E.5.2   Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der
C.2        Zahlung des Folgebeitrags
                                                                                      Schweigepflicht
C.2.1      Rechtzeitige Zahlung
                                                                              E.5.3   Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität
C.2.2      Nicht rechtzeitige Zahlung
C.2.3      Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung           E.6     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
                                                                              E.6.1   Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
C.3        Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
                                                                              E.6.2   Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
C.4        Zahlungsperiode                                                            Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                              E.6.3   Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
C.5        Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
                                                                                      Haftpflichtversicherung
C.5.1      Rechtzeitige Zahlung
                                                                              E.6.4   Mindestversicherungssummen
C.5.2      Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                              F       Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
D          Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim
                                                                                      (Seite 29)
           Gebrauch des Fahrzeugs? (Seite 26 bis 27)
                                                                              F.1     Pflichten mitversicherter Personen
D.1        Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der
           Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-),                    F.2     Ausübung der Rechte
           Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
                                                                              F.3     Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf
           Fahrerschutzversicherung vor dem Versicherungsfall
                                                                                      mitversicherte Personen
D.1.1      Vereinbarter Verwendungszweck
D.1.2      Berechtigter Fahrer                                                G       Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des
D.1.3      Fahren mit Fahrerlaubnis                                                   Fahrzeugs (Seite 29 bis 31)
D.1.4      Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
                                                                              G.1     Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
D.1.5      Nicht genehmigte Rennen
                                                                              G.1.1   Vertragsdauer
D.2        Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung            G.1.2   Automatische Verlängerung
D.2.1      Alkohol und andere berauschende Mittel                             G.1.3   Verträge mit einer befristeten Laufzeit
D.2.2      Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                              G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den
D.3        Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten                         Versicherungsvertrag kündigen?
           (Obliegenheiten)?                                                  G.2.1   Kündigung zum Ablauf
D.3.1      Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                            G.2.2   Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
D.3.2      Beschränkung der Leistungsfreiheit in der                          G.2.3   Kündigung nach einem Schadenereignis
           Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                              G.2.4   Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
                                                                                      des Fahrzeugs
E          Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
                                                                              G.2.5   Kündigung bei Beitragserhöhung
           Versicherungsfall? (Seite 27 bis 29)
                                                                              G.2.6   Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des
E.1        In allen Versicherungssparten                                              Fahrzeugs
E.1.1      Anzeigepflicht                                                     G.2.7   Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
E.1.2      Aufklärungspflicht                                                 G.2.8   Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung
E.1.3      Schadenminderungspflicht
                                                                              G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir den
E.2        Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                    Versicherungsvertrag kündigen?
E.2.1      Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                  G.3.1   Kündigung zum Ablauf
E.2.2      Anzeige von Kleinschäden                                           G.3.2   Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
E.2.3      Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                       G.3.3   Kündigung nach einem Schadenereignis
E.2.4      Bei drohendem Fristablauf                                          G.3.4   Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
E.2.5      Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung                         G.3.5   Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch
E.2.5.1    Medizinische Versorgung                                                    des Fahrzeugs
E.2.5.2    Medizinische Aufklärung                                            G.3.6   Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
E.2.5.3    Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte                            G.3.7   Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
E.2.5.4    Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte                                       des Fahrzeugs
E.2.5.5    Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme
                                                                              G.4     Kündigung einzelner Versicherungen
           von Leistungen durch Dritte
E.2.6      Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung                          G.5     Form und Zugang der Kündigung
E.2.6.1    Einholen unserer Weisung
                                                                              G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung
E.2.6.2    Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht


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[Seite 3]
G.7        Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?                J.2     Tarifänderung
G.7.1      Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber
                                                                             J.3     Kündigungsrecht
G.7.2      Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
G.7.3      Kündigung des Vertrags                                            J.4     Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
G.7.4      Zwangsversteigerung des Fahrzeugs                                         Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
G.8        Wagniswegfall                                                     J.5     Änderung der Tarifstrukturen
H          Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten                K       Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen
           mit ungestempelten Kennzeichen (Seite 31)                                 eingetretenen Umstands (Seite 36 bis 37)
H.1        Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                      K.1     Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
H.1.1      Ruheversicherung
                                                                             K.2     Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
H.1.2      Umfang der Ruheversicherung
                                                                                     (Tarifmerkmale)
H.1.3      Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
                                                                             K.2.1   Welche Änderungen werden berücksichtigt?
H.1.4      Wiederanmeldung
                                                                             K.2.2   Auswirkungen auf den Beitrag
H.1.5      Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
                                                                             K.3     Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
H.2        Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
                                                                             K.4     Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
H.3        Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
                                                                                     Beitragsberechnung (Tarifmerkmale)
H.3.1      Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
                                                                             K.4.1   Angaben zu Änderungen
           Haftpflichtversicherung
                                                                             K.4.2   Überprüfung der Tarifmerkmale
H.3.2      Was sind Zulassungsfahrten?
                                                                             K.4.3   Folgen von unzutreffenden Angaben
I          Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 31 bis 36)                    K.4.4   Folgen von Nichtangaben
I.1        Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)                K.5     Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs
I.2        Ersteinstufung                                                    L       Meinungsverschiedenheiten (Seite 37)
I.2.1      Ersteinstufung in Klasse 0
                                                                             L.1     Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
I.2.2      Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder
                                                                             L.1.1   Versicherungsombudsmann
           Campingfahrzeugs
                                                                             L.1.2   Versicherungsaufsicht
I.2.3      Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
                                                                             L.1.3   Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung
           Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko)
                                                                                     (Kasko)
I.2.4      Führerscheinsonderregelung
                                                                             L.2     Gerichtsstände
I.3        Jährliche Neueinstufung
                                                                             L.2.1   Wenn Sie uns verklagen
I.3.1      Wirksamwerden der Neueinstufung
                                                                             L.2.2   Wenn wir Sie verklagen
I.3.2      Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
                                                                             L.2.3   Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz
I.3.3      Besserstufung bei Saisonkennzeichen
                                                                                     ins Ausland verlegt
I.3.4      Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und
           Klassen 0, S oder M                                               M       Bedingungsänderungen (Seite 38)
I.3.5      Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
                                                                             M.1     Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
I.4        Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter                          Versicherungsbedingungen anpassen?
           Verlauf?                                                          M.1.1   Gründe der Bedingungsanpassung
I.4.1      Schadenfreier Verlauf                                             M.1.2   Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag
I.4.2      Schadenbelasteter Verlauf                                         M.1.3   Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung
                                                                             M.1.4   Ihr Kündigungsrecht
I.5        Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
I.5.1      In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                      N       Anzeigen und Mitteilungen (Seite 38)
I.5.2      In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
                                                                             N.1     Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und
I.5.3      Bei Leasingfahrzeugen
                                                                                     Anzeigen beachten?
I.5.4      Rabattschutz - Was ist Rabattschutz?
                                                                             N.1.1   Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen
I.6        Übernahme des Schadenverlaufs                                     N.1.2   Wann ist zusätzlich Ihre handschriftliche Unterschrift
I.6.1      In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?                     erforderlich?
I.6.2      Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?                  N.1.3   Entgegennahme durch Ihren Vermittler
I.6.3      Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
                                                                             O       Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu
I.6.4      Wie wirkt sich eine Unterbrechung des
                                                                                     beachten? (Seite 38)
           Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?
I.6.5      Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen                  O.1     Wo haben Sie Versicherungsschutz?
           Versicherern                                                      O.1.1   Geltungsbereich
                                                                             O.1.2   Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder
I.7        Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
                                                                             O.2     Internationale Versicherungskarte
I.8        Auskünfte über den Schadenverlauf
                                                                             P       Weitere Regelungen (Seite 38)
J          Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
           (Seite 36)                                                        P.1     Mindestbeiträge
J.1        Typklasse
                                                                             P.2     nicht belegt


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[Seite 4]
P.3        Kurzzeitkennzeichen
P.4        Beitragsberechnung der Ruheversicherung


Anhang 1:
Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem (Seite 39 bis 42)
1.         Pkw
2.         Krafträder
3.         Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge
Anhang 2:
Art und Verwendung von Fahrzeugen (Seite 42)
1.         Leichtkrafträder
2.         Krafträder
3.         Trikes
4.         Quads
5.         Pkw
6.         Mietwagen
7.         Taxen
8.         Selbstfahrervermietfahrzeuge
9.         Leasingfahrzeuge
10.        Campingfahrzeuge
11.        Werkverkehr
12.        Gewerblicher Güterverkehr
13.        Umzugsverkehr
14.        Lieferwagen
15.        Lkw
16.        Zugmaschinen


Abkürzungsverzeichnis
Sie, Ihnen, Ihre etc.     Versicherungsnehmer/in
Wir, unser, unsere etc.   DA Deutsche Allgemeine Versicherung
                          Aktiengesellschaft
VVG                       Versicherungsvertragsgesetz
VAG                       Versicherungsaufsichtsgesetz
PflVersG                  Pflichtversicherungsgesetz
FZV                       Fahrzeug-Zulassungsverordnung
KfzPflVV                  Kraftfahrzeug-
                          Pflichtversicherungsverordnung
BHO                       Bundeshaushaltsordnung
AO                        Abgabenordnung
Kfz-USV                   Kfz-Umweltschadensversicherung


023130050 2609                                           Seite 4 von 43

[Seite 5]
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Stand 01.09.2026

Eingangsbemerkung                                                             Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Was umfasst Ihr Kraftfahrtversicherungsvertrag?                               A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn
                                                                              durch den Gebrauch des Fahrzeugs
Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende
Versicherungsarten                                                              Personen verletzt oder getötet werden,
• Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung inklusive                               Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
  Kfz-Umweltschadensversicherung
                                                                                Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
• Fahrerschutzversicherung                                                      Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
                                                                                zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
• Fahrzeugversicherung (Kasko)
                                                                              und wenn und soweit gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche
• Kraftfahrtunfallversicherung
                                                                              aufgrund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
• Schutzbriefversicherung                                                     oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer
                                                                              gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
                                                                              werden.
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes                   Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein-
Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument                 und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
vom „Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
                                                                              Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
gemeint. Sofern wir im weiteren Dokument von „Pkw“ sprechen,
verstehen wir hierunter einen Pkw im Sinne der Definition von Anhang          A.1.1.2 (1) Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir
3 Ziffer 5.                                                                   Schadenersatz in Geld.
Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,                    (2) Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf
werden nicht versichert.                                                      unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der
                                                                              Höhe nach unbegründet sind.
Geltendes Recht und Vertragssprache
                                                                              Regulierungsvollmacht
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
                                                                              A.1.1.3 Wir sind bevollmächtigt, in Ihrem Namen gegen Sie
Der Versicherungsvertrag
                                                                              erhobene Schadenersatzansprüche zu erfüllen und/oder abzuwehren
Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin sind unser             und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer sind für die               pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Erfüllung der Rechte und Pflichten, welche sich aus diesen
                                                                              Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten
Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen nach F, ergeben,
                                                                              Fahrzeugen
verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der mitversicherten
Personen finden Sie in Abschnitt F.                                           A.1.1.4 (1) Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger
                                                                              verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten
                                                                              Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem
Leistungen.
                                                                              Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese
In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren                           kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an.
                                                                              (2) Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das
Nennen wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer oder
                                                                              abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs
die mitversicherten Personen, sind auch unsere Vertragspartnerinnen
                                                                              von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
und mitversicherten weiblichen Personen gemeint.
                                                                              A.1.2    Wer ist versichert?
Sanktionsklausel
                                                                              A.1.2.1 (1) Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw.
                                                                              gilt für Sie und für folgende mitversicherte Personen:
leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen
Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige                 • den Halter des Fahrzeugs,
Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des
                                                                              • den Eigentümer des Fahrzeugs,
Versicherungsnehmers oder eines Dritten, soweit dadurch oder durch
Handlungen des Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze                    • den Fahrer des Fahrzeugs,
oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
                                                                              • die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
A          Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung?
                                                                              • den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs
A.1       Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie              - ausgenommen Mietwagen, Taxen und
mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen                                              Selbstfahrervermietfahrzeuge -, es sei denn, ein anderer Versiche-
                                                                                rer hat Versicherungsschutz zu gewähren,
A.1.1      Was ist versichert?


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• den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit               die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr
  Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner                Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland
  Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur           gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens
  gelegentlich begleitet,                                                    jedoch nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.
• Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das            Internationale Versicherungskarte
  Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht
                                                                             A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte
  wird,
                                                                             (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der
• den Halter, Eigentümer, Fahrer, berechtigte Insassen oder                  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten
  Beifahrer eines nach A.1.1.4 mitversicherten Fahrzeugs,                    nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
                                                                             durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt
(2) Mitversicherte Personen können Ansprüche aus dem
                                                                             A.1.4.1 Satz 2.
Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten
zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen finden             A.1.5     Was ist nicht versichert?
Sie in Abschnitt F.
                                                                             Vorsatz
A.1.3      Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
                                                                             A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Höchstzahlung                                                                vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
A.1.3.1 (1) Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils            Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
                                                                             A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.
                                                                             Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder
(2) Folgende Versicherungssummen werden angeboten:                           Motorsportaktivität einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
                                                                             Tests und Demonstrationen, wenn
• Gesetzliche Mindestversicherungssumme,
                                                                             ·   das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
• Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-,
                                                                             Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
  Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person ist die
  Entschädigungsleistung auf 15 Mio. EUR begrenzt.                           ·     für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
                                                                             Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem
                                                                             Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Versicherungsschein entnehmen.
                                                                             Beschädigung des Fahrzeugs
(3) Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben
Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis.                             A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
                                                                             die Zerstörung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs.
(4) Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden unbeschadet
A.1.3.2 nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme                      Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten
angerechnet.                                                                 Fahrzeugen
(5) Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger               A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.                          die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem Fahrzeug
                                                                             verbunden Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem Fahrzeug
(6) Bei Teilnahme an Festumzügen gelten für Schäden die
                                                                             geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Wenn mit dem
gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
                                                                             Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug
Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf                im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht für
dem Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die                      dabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden
gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Personen (z.B. die               Versicherungsschutz.
Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige
                                                                             Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen
Höchstgeschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der
Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die                  A.1.5.5 (1) Kein Versicherungsschutz besteht bei
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich. Bei              Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder
Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach Kapitel D.3 leistungsfrei.       Abhandenkommens von Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert
                                                                             werden.
(7) Abweichend von Absatz (2) ist bei der Kraftfahrtversicherung
Basis die Entschädigungssumme je geschädigte Person auf 8 Mio.               (2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen
EUR begrenzt.                                                                eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung,
                                                                             Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der
Übersteigen der Versicherungssummen
                                                                             Personenbeförderung dienen, besteht außerdem
A.1.3.2 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,                   Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs
richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und              zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich
der KfzPflVV. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht           führen (z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz
vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.             besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
A.1.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                   Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
Versicherungsschutz in Europa und in der EU                                  A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder
                                                                             Vermögensschäden, die Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer
A.1.4.1 Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen
                                                                             durch eine mitversicherte Person bei Gebrauch des Fahrzeugs
geographischen Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten,
                                                                             zugefügt werden. Bei einem Personenschaden besteht jedoch


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Versicherungsschutz, wenn Sie z.B. als Insasse Ihres Fahrzeugs                § 115 VVG.
verletzt werden.
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
                                                                              Was ist versichert?
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine
                                                                              A.1.7.1 Wir stellen Sie von öffentlichrechtlichen Ansprüchen zur
Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
                                                                              Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Beförderungsfristen entstehen.
                                                                              (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine
Vertragliche Ansprüche                                                        plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen
                                                                              Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für
Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder                 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch
besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht                ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund
hinausgehen.                                                                  gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie
                                                                              geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im
Schäden durch Kernenergie
                                                                              Allgemeinen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                                                              Versicherungssumme, Höchstzahlung
Kernenergie.
                                                                              A.1.7.2 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten
Fahrten auf nicht öffentlichem Flughafengelände
                                                                              Versicherungssumme beträgt
A.1.5.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrten auf nicht
                                                                              5 Mio. EUR pro Schaden und Ereignis. Die Versicherungssumme von
öffentlichem Flughafengelände (z.B. Flughafenvorfeld).
                                                                              10 Mio. EUR ist unsere Höchstleistung für die in einem
A.1.6      Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)              Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von
                                                                              deren Anzahl.
Wie ist der Leistungsumfang?
                                                                              Wird durch dasselbe Schadenereignis zusätzlich ein Anspruch in der
A.1.6.1 (1) Wir leisten auch für Schäden, die durch Sie mit einem im
                                                                              Kfz-Haftpflichtversicherung ausgelöst, wird die
Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten - und
                                                                              Entschädigungsleistung aus der Kfz-USV auf die vertraglich
im Ausland genutzten - Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad,
                                                                              vereinbarte Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung
Campingfahrzeug) verursacht werden, soweit nicht aus einer für das
                                                                              angerechnet.
Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung oder aus einer
anderen Versicherung Deckung besteht.                                         Bei Verträgen mit gesetzlicher Mindestdeckung beläuft sich die
                                                                              Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines
(2) Wir leisten je Schadenereignis bis zur Höhe der vertraglich
                                                                              Versicherungsjahres auf 1,12 Mio. EUR für Sachschäden.
vereinbarten Versicherungssummen.
                                                                              In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Wo besteht Versicherungsschutz?
                                                                              A.1.7.3 Versicherungsschutz gemäß A.1.7.1 besteht außerhalb des
A.1.6.2 Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach
                                                                              Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des
A.1.4.1 ohne Deutschland.
                                                                              Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-
Wer ist versichert?                                                           Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
                                                                              Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen
A.1.6.3 Versicherte Personen sind Sie und der mitreisende
                                                                              nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den
Ehepartner bzw. der mitreisende Lebenspartner, soweit dieser in
                                                                              Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt.
                                                                              Was ist nicht versichert?
Wie lange besteht Versicherungsschutz?
                                                                              Neben den unter A.1.5 genannten Ausschlüssen gilt für die Kfz-USV
A.1.6.4 Der Versicherungsschutz gilt während einer
                                                                              zusätzlich folgendes:
vorübergehenden Auslandsreise für die Dauer von höchstens einem
Monat ab dem Zeitpunkt einer ersten Anmietung.                                A.1.7.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt
                                                                              unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen
Was ist nicht versichert?
                                                                              auf die Umwelt entstehen.
A.1.6.5 (1) Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung
                                                                              A.1.7.5 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,
oder Abhandenkommens des angemieteten Fahrzeugs oder der mit
                                                                              Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle,
diesem Fahrzeug beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
                                                                              festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder
(2) Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen               Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese
eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung,            Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse
Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen             bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen.
unberechtigter Insassen.
                                                                              A.1.7.6 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste
A.1.7     Kfz-Umweltschadensversicherung – für öffentlich-                    Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete
rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz                            behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz
                                                                              dienen, entstehen.
Die nachfolgenden Regelungen der Kfz-
Umweltschadensversicherung ergänzen die Regelungen der                        A.1.7.7 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die einschlägigen                      vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche
Vorschriften des PflVersG und der KfzPflVV kommen nicht zur                   Verpflichtung hinausgehen.
Anwendung; somit besteht kein Direktanspruch nach


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Wann endet die Kfz-Umweltschadensversicherung?                               Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein Kalendertag
                                                                             gerechnet. Die Leistung entfällt für einen Aufenthalt in Sanatorien,
A.1.7.8 Bei Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrags endet auch die
                                                                             Erholungsheimen, Kuranstalten und Anstalten, die auch
Kfz-Umweltschadensversicherung.
                                                                             Rekonvaleszenten aufnehmen.
Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten
                                                                             A.1.9     Eigenschadendeckung
Neben den in E.1 und E.2 genannten Pflichten gilt für die Kfz-USV
                                                                             Was ist versichert?
zusätzlich folgendes:
                                                                             A.1.9.1 (1) Versichert sind auch Sachschäden an anderen auf Sie
A.1.7.9 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
                                                                             zugelassene Pkws, die durch den Gebrauch des versicherten
einer Leistung nach dem USchadG führen könnte, - soweit zumutbar -
                                                                             Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten
unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder
                                                                             Fahrer verursacht wurde.
Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.
                                                                             Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung,
A.1.7.10 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
                                                                             Mietwagenkosten und sonstige Ausfallkosten) sind vom
umfassend zu informieren über:
                                                                             Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die
                                                                             Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei
  zuständige Behörde,
                                                                             einem Fremdschaden bestehen würde.
• behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
                                                                             Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt
  eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
                                                                             50.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500
• die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten                   Euro je Schadenereignis.
  entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
                                                                             (2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
  Sanierung eines Umweltschadens,
                                                                             Basis kein Versicherungsschutz bei Eigenschäden.
• den Erlass eines Mahnbescheids,
                                                                             A.2      Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem
• eine gerichtliche Streitverkündung,                                        Fahrzeug
• die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder                 A.2.1     Was ist versichert?
  gerichtlichen Verfahrens.
                                                                             Ihr Fahrzeug
A.1.7.11 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und
                                                                             A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung,
Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu
                                                                             Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach
befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche
                                                                             A.2.2 (Fahrzeugteilversicherung/Teilkasko) und A.2.3
und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der
                                                                             (Fahrzeugvollversicherung/Vollkasko). Der Versicherungsschutz
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
                                                                             umfasst auch die unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig
                                                                             aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten
                                                                             Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind
Schriftstücke übersenden.
                                                                             (versicherte Teile A.2.17). Bei Beschädigung, Zerstörung,
A.1.7.12 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit                         Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die
Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.                         nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts
                                                                             anderes geregelt ist.
A.1.7.13 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß                         Beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes
Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.            Fahrzeugzubehör
Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
                                                                             A.2.1.2 (1) Soweit unter A.2.1.3 und A.2.1.4 nicht anders geregelt,
A.1.7.14 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen                   sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des
Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung               Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert:
des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens
                                                                             • fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute
beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem
                                                                               Fahrzeugteile,
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.                      • fest im Fahrzeug ein- oder fest am Fahrzeug angebautes oder im
                                                                               Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
                                                                               ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B.
E.6. gilt entsprechend.                                                        Werkzeuge, Zusatzscheinwerfer und Ladekabel für
                                                                               Elektrofahrzeuge) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung
A.1.8     Besondere Bedingungen für die Gewährung von
                                                                               nicht als Luxus angesehen wird (z.B. Edelpelzbezüge),
Krankenhaus-Tagegeld bei Anlegen von Sicherheitsgurten in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Gurtklausel)                          • im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur
                                                                               Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt
Erleidet ein berechtigter Insasse (nach A.4.2.2) eines bei uns
                                                                               werden (z.B. Sicherungen und Leuchtmittel),
versicherten Pkw, der einen Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall
im Sinne von A.4.1, welcher aus medizinischen Gründen einen                  • Wandladestation (Wallbox) für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu
stationären Krankenhausaufenthalt zur Folge hat, so leisten wir ab             einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern fest mit
dem ersten Kalendertag des Krankenhausaufenthalts für maximal 28               dem Gebäude verbunden),
Tage ein Krankenhaus-Tagegeld von 10 EUR je Person und
Kalendertag.


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• Mobiles Ladegerät für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer            mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche
  Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR (sofern unter                       Gegenstände der Insassen.
  Verschluss verwahrt oder während des Ladevorgangs)
                                                                             A.2.2     Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung
• Ladekarte für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zu einer                    (Teilkasko) versichert?
  Entschädigungsobergrenze von 100 EUR
                                                                             Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust
• Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie                    oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner
  bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten                mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs (A.2.1)
  Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen             durch die nachfolgenden Ereignisse:
  ohne Beschädigung nicht möglich ist,
                                                                             Brand und Explosion
• folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene
                                                                             A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein
  Teile:
                                                                             Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen
   • ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit                        Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich
     Sommerbereifung,                                                        aus eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor- und
                                                                             Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
   • Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
                                                                             von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
   • gemäß A.2.1.2 und A.2.1.3 mitversicherte Fahrzeugteile und              Kraftäußerung.
     Fahrzeugzubehör während einer Reparatur,
                                                                             Entwendung
   • lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss
                                                                             A.2.2.2 (1) Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs,
     gehalten werden.
                                                                             insbesondere durch Diebstahl und Raub.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
                                                                             (2) Eine Unterschlagung ist auch dann versichert, wenn dem Täter
Basis für folgende Fahrzeugteile von Elektro- und Hybridfahrzeugen
                                                                             das Fahrzeug
kein Versicherungsschutz: Ladekabel, Wandladestation (Wallbox),
mobiles Ladegerät und Ladekarte.                                             • zum Gebrauch in seinem eigenem Interesse, wie z.B. für eine
                                                                               Wochenendfahrt,
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Fahrzeugteile und
mitversichertes Fahrzeugzubehör                                              • zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung,
A.2.1.3 (1) Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und                       • unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde.
Fahrzeugzubehörteile sind nur gegen Zuschlag versicherbar, wenn
                                                                             Versicherungsschutz besteht dabei, wenn Sie oder ein
sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss verwahrt oder mit
                                                                             Verfügungsberechtigter das Fahrzeug dem Täter überlassen und
dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden
                                                                             folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Überlassung erfüllt
sind. Die in der Liste nicht erwähnten Fahrzeug- und
                                                                             werden:
Fahrzeugzubehörteile sind beitragsfrei mitversichert. Wenn der
Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von               • Der versicherte Zeitraum bei einer Überlassung ist auf maximal
insgesamt 20.000 EUR nicht übersteigt, entfällt eine                           eine Woche begrenzt
Zuschlagsberechnung. Insoweit besteht auch keine Anzeigepflicht
                                                                             • Der Zweck der Überlassung des Fahrzeugs muss vertraglich
bei Vertragsbeginn und während der Laufzeit des Vertrags.
                                                                               bestimmt sein
Übersteigt der Neuwert der gegen Zuschlag versicherbaren Teile den
Betrag von insgesamt 20.000 EUR, so berechnet sich der Zuschlag              • Das Fahrzeug darf einem Dritten nur überlassen werden, wenn
nur aus dem Wert, der 20.000 EUR übersteigt. In diesem Fall sind alle          dieser persönlich mit Namen und Adresse bekannt ist oder ein
unter diese Liste fallenden Teile anzugeben. Diese Regelung gilt nicht         geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) vorliegt
für Fahrzeuge, bei denen der Kaskobeitrag aus dem Gesamtwert
                                                                             • Der Täter hat das Fahrzeug nicht Dritten überlassen (Leihe oder
berechnet wird.
                                                                               Vermietung).
• zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff,
                                                                             Die Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall
  Innenraum oder Karosserie (Tuning, Chiptuning, aber auch
                                                                             auf Verlangen des Versicherers durch geeignete Unterlagen in
  behindertengerechte Fahrzeugumbauten), die der Steigerung der
                                                                             Textform nachzuweisen. Bezüglich der Rechtsfolgen der
  Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des
                                                                             Obliegenheitsverletzung verweisen wir auf E.6.1.
  Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des
  Fahrzeugs führen,                                                          (3) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner
                                                                             Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als
• individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -
                                                                             unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom
  beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,
                                                                             Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
• alle sonstigen Fahrzeugumbauten, die zu einem geänderten                   wurde (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter). Kein
  Aussehen des Fahrzeugs und einer Wertsteigerung führen.                    Versicherungsschutz besteht, wenn der Täter in einem
                                                                             Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen
(2) Abweichend von Absatz (1) entfällt bei der Kraftfahrtversicherung
                                                                             Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Basis eine Zuschlagsberechnung, sofern der Neuwert der gegen
Zuschlag versicherbaren Teile den Betrag von insgesamt 2.500 EUR             (4) Mitversichert sind Schäden durch mut- oder böswillige
nicht übersteigt.                                                            Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs,
                                                                             wenn diese in Folge der in Abs. 1 genannten Ursachen entstehen.
Nicht versicherbare Gegenstände
                                                                             Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
A.2.1.4 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B.
Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung


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(5) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung           A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
Basis kein Versicherungsschutz, wenn dem Täter das Fahrzeug zum                Fahrzeugs. Als Verglasungen gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.
Gebrauch in dessen eigenem Interesse, wie z.B. für eine                        B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und
Wochenendfahrt, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt                  Abdeckungen von Leuchten inklusive Leuchtmittel. Ist ein Austausch
überlassen wurde.                                                              der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine
                                                                               vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten,
(6) Abweichend von Absatz (4) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
                                                                               wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht
Basis kein Versicherungsschutz durch mut- oder böswillige
                                                                               abgelaufen ist.
Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs.
                                                                               Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,
Naturgewalten
                                                                               Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,
A.2.2.3 (1) Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der                     Displays sowie Monitoren.
nachfolgend genannten Ereignisse auf das Fahrzeug: Sturm, Hagel,
                                                                               Weitergehende Folgeschäden sind nicht mitversichert.
Blitzschlag, Überschwemmung (z.B. durch Starkregen verursacht),
sowie Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch (Geröll- und                       Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Schlammlawinen), Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.
                                                                               A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens                 Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten
Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht              Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten. Der Ersatz von
werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder                    Aggregatschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je
gegen das Fahrzeug geworfen werden. Schneelawinen sind an                      Schadenereignis.
Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Dachlawinen
                                                                               Tierbissschäden
sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. Erdbeben
sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch                    A.2.2.7 (1) Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte
geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden.                      Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen,
Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über                 Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs.
naturbedingten Hohlräumen.
                                                                               (2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese                           Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen                Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios).
sind.
                                                                               (3) Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung           Pkw oder seiner Teile selbst, sind vom Versicherungsschutz
Basis Versicherungsschutz nur für Schäden durch Sturm, Hagel,                  ausgenommen. Bei allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden
Blitzschlag, Überschwemmung. Alle anderen unter A.2.2.3 genannten              aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug oder
Ereignisse sind ausgeschlossen.                                                seiner Teile selbst bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 EUR
                                                                               versichert.
Zusammenstoß mit Tieren
                                                                               (4) Abweichend von Absatz (1) und (2) sind bei der
A.2.2.4 (1) Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Bewegung
                                                                               Kraftfahrtversicherung Basis unmittelbar durch Tierbiss verursachte
befindlichen Pkw mit Haarwild oder Federwild im Sinne von § 2 Abs. 1
                                                                               Schäden und Folgeschäden aller Art am Fahrzeug nicht versichert.
des Bundesjagdgesetzes sowie mit Rindern, Pferden, Schafen und
Ziegen. Bei allen anderen Fahrzeugarten ist der Zusammenstoß des               A.2.2.7.1 (1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras
sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art                   „Tierbissfolgeschaden“ sind entgegen A.2.2.7 Abs. 3 auch durch
versichert.                                                                    Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbesondere
                                                                               weitergehende Schäden am Pkw selbst, bis zu einer Höhe von
Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie
                                                                               insgesamt 20.000 EUR versichert.
durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere
versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht               (2) Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im
hat.                                                                           Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an
                                                                               Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios).
(2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung
Basis Schäden mit Tieren auf einen Zusammenstoß mit Haarwild im                Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Sinne von § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetzes beschränkt. Unabhängig                 Versicherungsschein entnehmen.
von einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung gilt eine
                                                                               A.2.3     Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung
zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis.
                                                                               (Vollkasko) versichert?
A.2.2.4.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterter
                                                                               Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust
Versicherungsschutz bei Tierschäden“ ist entgegen A.2.2.4 auch der
                                                                               oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner
Zusammenstoß des sich in Bewegung befindlichen Pkw mit Tieren
                                                                               mitversicherten Teile oder des mitversicherten Zubehörs durch die
aller Art versichert. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch
                                                                               nachfolgenden Ereignisse:
nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch
andere versicherungs-schutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug                  Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
verursacht hat.
                                                                               A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der
Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem               Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko A.2.2).
Versicherungsschein entnehmen
Glasbruch


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Unfall                                                                          Antriebs-Akku durch Alterung bzw. Verschleiß besteht kein
                                                                                Versicherungsschutz
A.2.3.2 (1) Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein
Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt          (2) Abweichend von Absatz (1) sind bei der Kraftfahrtversicherung
auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                                         Basis Schäden am Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art nicht
                                                                                versichert.
(2) Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
                                                                                A.2.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
  Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an                  Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen
  den Reifen.                                                                   Grenzen sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
                                                                                Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
• Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines
  Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen,                    A.2.5    Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
  falsches Betanken oder verrutschende Ladung.                                  des Fahrzeugs?
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer                      Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
                                                                                A.2.5.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
• Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder                        zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, ggf. unter Abzug eines
  Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am                   eventuell vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr
  Zugfahrzeug durch den Anhänger.                                               Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.1.
• Verwindungsschäden.                                                           Neuwertentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
(3) Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise               A.2.5.2 (1) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs                       Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) für einen Pkw oder ein Kraftrad
entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der             zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der
Ladeoberfläche eines Pick Up durch Beladen mit Kies.                            Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust
                                                                                (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs.
Mut- oder böswillige Handlungen
                                                                                (2) Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von
                                                                                Schadenereignisses im Besitz dessen befindet, der es als
Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
                                                                                Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom
                                                                                (erste Eintragung im Brief). Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug mit
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
                                                                                einer Händlerzulassung mit einer Dauer bis zu drei Werktagen
wurden (z.B. Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter) oder in einem
                                                                                zugelassen war („Tageszulassung“). Die erforderlichen Kosten der
Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen
                                                                                Wiederherstellung müssen 80 % des Neupreises erreichen. Neupreis
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
                                                                                ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des
Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren                     Schadens - unter Berücksichtigung von Rabatten - für diesen
                                                                                Fahrzeugtyp oder, falls dieser nicht mehr hergestellt wird, für einen
A.2.3.4 (1) Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir
                                                                                vergleichbaren Typ in gleicher Ausführung.
Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse
beschädigt oder zerstört wird:                                                  (3) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
                                                                                Neuwertentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die
• das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter
                                                                                Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für
• das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des                  die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen
  Seegangs über Bord gespült                                                    Fahrzeugs verwendet wird.
• das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet,               (4) Abweichend von Absatz (1) stellt bei der Kraftfahrtversicherung
  Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die                 Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden,
  Ladung zu retten.                                                             Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert
                                                                                dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts).
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
Basis kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei der Benutzung               A.2.5.2.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte
von Schiffen / Fähren entstehen.                                                Neuwertentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.2 Abs. 1
                                                                                - sofern die übrigen in A.2.5.2 Abs. 2 und Abs. 3 genannten
A.2.3.5    Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-, Cyberangriff)
                                                                                Voraussetzungen erfüllt sind - den Neupreis des Fahrzeugs, wenn der
(1) Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der                    Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust (Totalentwendung) in
Totalschaden des Fahrzeugs durch mut- oder böswilligen Eingriff in              den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs
die Fahrzeugsteuerungssoftware (Cyberangriff). Programmier- oder                eingetreten ist. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben,
Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.                           können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung            A.2.5.2.2 Wechselprämie
Basis kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Manipulation der               Wir zahlen auf Antrag zusätzlich zur Neuwertentschädigung in der
Fahrzeugsoftware.                                                               Vollkasko eine Wechselprämie in einer Höhe von 2.000 Euro unter
                                                                                folgenden Voraussetzungen:
A. 2.3.6   Schäden am Akkumulator (Antriebs-Akku)
                                                                                     •    das versicherte Fahrzeug ist ein Pkw mit
(1) Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind zusätzlich Schäden am
                                                                                          Verbrennungsmotor bzw. Hybridantrieb
Antriebs-Akku durch Ereignisse aller Art bis zu einer Höhe von 20.000
EUR versichert. Für technisch bedingten Kapazitätsverlust am


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     •     bei dem Ersatzfahrzeug handelt es sich um einen Elektro-          Was versteht man unter Totalschaden, Zerstörung, Verlust,
           Pkw, der innerhalb von 24 Monaten nach dem Schaden-               Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs?
           ereignis auf Sie zugelassen und bei uns versichert wird
                                                                             A.2.5.5 (1) Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
     •     der Ersatz-Pkw ist ein Neufahrzeug oder ein Vorführ-Pkw
                                                                             Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen
           mit einer Laufleistung von maximal 1.000 KM
                                                                             Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
                                                                             (2) Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
A.2.5.3 (1) Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein               gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des
Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits auf einen                Schadenereignisses bezahlen müssen.
anderen Halter zugelassen und benutzt worden war, also weder um
                                                                             (3) Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner
ein Neufahrzeug (grundsätzlich erste Eintragung im Brief) noch um
                                                                             Teile im beschädigten oder zerstörten Zustand.
eine „Tageszulassung“ nach A.2.5.2. Abs. 2 der AKB.
                                                                             (4) Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung (A.2.6) hinaus,
(2) Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
                                                                             d.h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) zahlen wir für einen Pkw oder ein
                                                                             Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig
Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten beginnend ab der
                                                                             ausschließt.
erstmaligen Zulassung des Gebrauchtfahrzeugs auf Sie nach
Maßgabe der Abs. 4 bis 6 bei Totalschaden, Zerstörung oder im Falle          (5) Verlust ist jede Art des Abhandenkommens ausgenommen das
eines Verlusts (Totalentwendung) den Anschaffungspreis (Kaufpreis).          reine Verlieren im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs.
(3) Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß           Verzollungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust im
Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde.         europäischen Ausland sowie Kosten der Zulassung und
Der Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den                Überführung
Fahrzeugankauf nachzuweisen.
                                                                             A.2.5.6 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw im
(4) Die Kaufpreisentschädigung reduziert sich bei Totalschaden,              Ausland - als Ausland gilt der Geltungsbereich gemäß A.2.4 ohne
Zerstörung oder Verlust um einen vorhandenen Restwert Ihres                  Deutschland - ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die
Fahrzeugs sowie um Wertverluste aufgrund nach dem Erwerb                     Verzollung, wenn das Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden
eingetretener und nicht fachgerecht behobener Mängel oder                    kann. Die Kosten übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung
Schäden am Fahrzeug.                                                         im Ausland beim Zollamt angemeldet und gleichzeitig bei
                                                                             zollamtlicher Aufsicht durchgeführt wurde.
(5) Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
Kaufpreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die       (2) Im Fall eines Totalschadens, einer Zerstörung oder des Verlusts
Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für           des Fahrzeugs, ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen
die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen                    Kosten für die Zulassung und Überführung eines bei uns versicherten
Fahrzeugs verwendet wird.                                                    Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 600 EUR.
(6) Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen von             (3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir bei der
uns beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermittelten                Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verzollung des
Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung               Fahrzeugs oder die Kosten für die Zulassung und Überführung eines
auf Sie. Berücksichtigt wird hierbei auch der Fahrzeugzustand                bei uns versicherten Ersatzfahrzeugs.
unmittelbar vor dem Schaden.
                                                                             Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen
(7) Abweichend von Absatz (2) stellt bei der Kraftfahrtversicherung          Kommunikations- und Leitsystemen
Basis die Höchstgrenze der Entschädigung bei Totalschaden,
                                                                             A.2.5.7 Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten
Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert
                                                                             Fahrzeug verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen
dar (ggf. unter Abzug eines eventuell vorhandenen Restwerts).
                                                                             Kommunikations- und Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies
A.2.5.3.1 Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte                  gilt auch für von der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps
Kaufpreisentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.3 Abs.            abweichende oder nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach-
2 - sofern die übrigen in A.2.5.3 Abs. 3 bis Abs. 6 genannten                und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis
Voraussetzungen erfüllt sind - den Anschaffungspreis (Kaufpreis) des         ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des
Fahrzeugs, wenn der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust            Schadens – unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät
(Totalentwendung) in den ersten 36 Monaten nach erstmaliger                  oder falls es nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in
Zulassung des Fahrzeugs auf Sie eingetreten ist. Ob Sie dieses               gleicher Ausführung.
Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
                                                                             Entsorgungskosten
Versicherungsschein entnehmen.
                                                                             A.2.5.8 (1) Bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs,
Abzug bei fehlender Wegfahrsperre
                                                                             ersetzen wir die angefallenen und nachgewiesenen
A.2.5.4 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw              Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 600 EUR.
oder Campingfahrzeugs durch Diebstahl vermindert sich die
                                                                             (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum
                                                                             Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Entsorgung des
Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst schärfende elektronische
                                                                             Fahrzeugs.
Wegfahrsperre gesichert war.
                                                                             GAP-Deckung (Leasing-Differenz-Deckung)
(2) Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.11 bleibt
hiervon unberührt.                                                           A.2.5.9 (1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines
                                                                             Leasingfahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags und
                                                                             dessen dadurch bedingter vorzeitiger Beendigung ersetzen wir im


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Rahmen der Fahrzeugvollversicherung den offenstehenden Leasing-             Abschleppen
Restbetrag. Die Entschädigungsleistung, der Wert der Rest- und
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Altteile sowie die Selbstbeteiligung werden abgezogen.
                                                                            für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für
Entschädigungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden
                                                                            die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen
angerechnet.
                                                                            gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.
Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis des Fahrzeugs im
                                                                            Abzug „neu für alt“
Sinne von A.2.5.2 Abs. 2.
                                                                            A.2.6.4   (1) Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“.
(2) Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus den ausstehenden
abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restraten, abgezinstem                (2) Abweichend von Absatz (1) verzichten wir bei der
Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter                                Kraftfahrtversicherung Basis nicht auf den Abzug „neu für alt“:
Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des          Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht
Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten.                         oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, nehmen wir von
                                                                            den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und
(3) Die Leistungen aus der GAP-Deckung gelten für Leasingverträge
                                                                            der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Abzug vor (neu für alt).
auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
                                                                            Bei Pkw und Krafträdern ist der Abzug „neu für alt“ auf die Bereifung,
(4) Der Leasingvertrag, die Berechnung des Leasing-Restbetrags              Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in
sowie die Endabrechnung eines gegnerischen Haftpflichtversicherers          den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den
ist uns auf Verlangen vorzulegen.                                           übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten drei Jahren nach der
                                                                            Erstzulassung des Fahrzeugs.
(5) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den offenstehenden        Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, technischen
Leasing-Restbetrag                                                          Kommunikations- und Leitsystemen
A.2.6      Was zahlen wir bei Beschädigung?                                 A.2.6.5 Bei der Beschädigung von fest im versicherten Fahrzeug
                                                                            verbauten Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und
Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2 und A.2.3 beschriebenes
                                                                            Leitsystemen erstatten wir den Neupreis. Dies gilt auch für von der
Schadenereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der
                                                                            üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder
vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die
                                                                            nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wird.
                                                                            Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom
Reparatur                                                                   Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens –
                                                                            unter Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es
A.2.6.1 (1) Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir - falls keine
                                                                            nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in gleicher
Werkstattbindung nach A.3 vereinbart wurde - die für die Reparatur
                                                                            Ausführung.
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
                                                                            A.2.7     Sachverständigenkosten
  Wird das Fahrzeug vollständig repariert, zahlen wir die hierfür
  erforderlichen Kosten (einschließlich der zur Wiederherstellung           Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
  notwendigen Betriebsstoffe) bis zur Höhe des                              dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
  Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.5, wenn Sie uns dies durch
                                                                            A.2.8     Mehrwertsteuer
  eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir
  entsprechend A.2.6.1 b).                                                  Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie
                                                                            bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich
  Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
                                                                            angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit
  repariert, zahlen wir die von einem von uns beauftragten Kfz-
                                                                            Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Der Nachweis, dass die
  Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des
                                                                            Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der
  um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Die
                                                                            Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb
  Ermittlung der Reparaturkosten erfolgt auf Basis der
                                                                            von entsprechenden Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs geführt
  durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätze.
                                                                            werden.
(2) Bis zum Nachweis einer vollständigen Reparatur im Rahmen der
                                                                            A.2.9     Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Schadenkalkulation des Versicherers bzw. des
Sachverständigengutachtens oder für den Fall, dass das Fahrzeug             Wiederauffinden des Fahrzeugs
nicht oder nicht vollständig im Rahmen der Schadenkalkulation bzw.
                                                                            A.2.9.1 (1) Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats
des Sachverständigengutachtens repariert wird, ist die
                                                                            nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder
Leistungsgrenze nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern die
                                                                            aufgefunden und sind Sie innerhalb dieses Zeitraums unter objektiv
Differenz zwischen diesem und dem Veräußerungswert des
                                                                            zumutbaren Anstrengungen in der Lage, das Fahrzeug wieder in
beschädigten Fahrzeugs.
                                                                            Besitz zu nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs
Reparatur bei Glasbruchschäden                                              verpflichtet.
A.2.6.2                                                                     (2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km
                                                                            (Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen
Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung
                                                                            wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2.
nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des
                                                                            Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von
Wíederbeschaffungswertes.
                                                                            1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort.
Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten,
wenn die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt
vorgenommen wird.


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Eigentumsübergang nach Entwendung                                              (3) Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob
                                                                               das Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grund zahlen wir
A.2.9.2 Sind Sie nach A.2.9.1 nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs
                                                                               die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach
verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
                                                                               Eingang Ihrer in Textform abgegebenen Schadenanzeige aus.
A.2.10     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                                                                               A.2.14   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des                 wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Fahrzeugs. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen
                                                                               (1) Fährt eine andere Person als Sie berechtigterweise das Fahrzeug
Fahrzeugs in der Ausstattung des Fahrzeugs oder - wenn der Typ des
                                                                               und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser
Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren
                                                                               Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger
Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet
                                                                               Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche
Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und markenüblicher                  (2) Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
Nachlässe, sowie eventuelle Großabnehmerrabatte.                               Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie
                                                                               dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei
A.2.11     Selbstbeteiligung
                                                                               Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem                    wir unsere Entschädigungsleistung selbst bei grob fahrlässiger
Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem                         Herbeiführung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei einer
Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe               vorsätzlichen Verursachung.
Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
                                                                               (3) Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend, wenn eine in der
Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe                                      Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
                                                                               Person, der Mieter oder der Entleiher beim sonstigen Gebrauch des
A.2.11.1 (1) Abweichend von A.2.11 verzichten wir in der
                                                                               Fahrzeugs einen Schaden herbeiführen.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine
vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine                A.2.15    Was ist nicht versichert?
fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten
                                                                               Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Werkstatt beseitigt wird.
                                                                               A.2.15.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
(2) Bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs
                                                                               vorsätzlich herbeiführen. Wir verzichten in der Fahrzeugvoll-
erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten, sofern
                                                                               (Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Ihnen
die Reparatur in einer von uns vermittelten Werkstatt vorgenommen
                                                                               gegenüber grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen
wird.
                                                                               Herbeiführung des Versicherungsfalls.
(3) Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns
                                                                               Wir sind allerdings berechtigt, bei
vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr
Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten                    • Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile,
Kosten begrenzt.
                                                                               • Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses
(4) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras "Freie Werkstattwahl"                  alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
entfällt die Verpflichtung zur Reparatur in einer von uns vermittelten
                                                                               unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
Werkstatt. Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können
                                                                               entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insoweit gilt der Verzicht auf
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
                                                                               den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht.
A.2.12     Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
                                                                               Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Was wir nicht ersetzen
                                                                               A.2.15.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
A.2.12.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen,                   Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden             Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung – falls nicht nach A.2.20            Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
gesondert vereinbart -, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder                Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Kosten eines Mietfahrzeugs, falls nicht nach A.2.19 gesondert
                                                                               Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz
vereinbart.
                                                                               *Für die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen, dazu zählt auch
Rest- und Altteile
                                                                               das illegale Kräftemessen mit anderen Verkehrsteilnehmern.
A.2.12.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug
                                                                               *Auf Rennstrecken, unabhängig von der Art der Nutzung des
verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die
                                                                               Fahrzeugs, dazu zählen auch Touristenfahrten.
Entschädigung angerechnet.
                                                                               * für Schäden, die bei der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen
A.2.13     Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
                                                                               oder Aktivitäten entstehen:
(1) Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
                                                                                    * Trackdays, Rennstreckentrainings, Wettbewerben im Gelände
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens
                                                                                    (z.B. Offroad-Parks) oder vergleichbare Veranstaltungen, bei
innerhalb von zwei Wochen aus. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht
                                                                                    denen das Fahrzeug auf abgesperrten Strecken oder
nur, wenn wir mit der Zahlung in Verzug geraten.
                                                                                    Rennkursen bewegt wird, unabhängig davon, ob eine Zeitnahme
(2) Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch                erfolgt oder ein Wettbewerb stattfindet. Dazu zählen auch
die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach                        Touristenfahrten.
Schadenmeldung feststellen, können Sie von uns einen                                * Fahrtveranstaltungen, die eine Fahrerlizenz voraussetzen,
angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.


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     * Fahrsicherheitstrainings, bei denen gezielt die                       (1) Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und
     fahrdynamischen Grenzen des Fahrzeugs ausgelotet werden                 Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs, wenn die
     (z. B. Drifttrainings, Hochgeschwindigkeitsfahrten, Brems- und          Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus
     Ausweichmanöver unter Extrembedingungen);                               dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.
                                                                             (2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir bei der
     Ausnahme: Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an
                                                                             Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für den Austausch von
     Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen
                                                                             Tür- und Lenkradschlössern des versicherten Fahrzeugs.
     Verkehrssicherheitsrates (DVR).
                                                                             A.2.19    Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen)
     * Sonstige Veranstaltungen mit fahrerischem
                                                                             (1) Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Ersatzwagen“ erstatten
     Wettbewerbscharakter oder erhöhtem fahrdynamischem Risiko.
                                                                             wir Ihnen in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder
Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Veranstaltung                   Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) nach Maßgabe der Abs. 2 und 3
behördlich genehmigt ist oder nicht.                                         die Kosten für einen maximal leistungsgleichen (kW) Mietwagen. Die
                                                                             Höchstgrenzen pro Tag betragen hierbei brutto:
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.             Leistung in Kilowatt Betrag in EUR
Reifenschäden                                                                bis 55 kW                                         50,00
                                                                             56 bis 90 kW                                      75,00
A.2.15.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder
                                                                             91 bis 125 kW                                     85,00
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die
                                                                             ab 126 kW                                        100,00
Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden,
das gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahrzeugversicherung            (2) Bei Reparatur
(Kasko) fallende Schäden bei dem Fahrzeug verursacht hat.
                                                                             Wir ersetzen die Mietwagenkosten für den Zeitraum, in dem Sie Ihr
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt                 Fahrzeug aufgrund eines versicherten Schadenereignisses
                                                                             (Ausnahme: Glasbruch) und der erforderlichen vollständigen
A.2.15.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
                                                                             Reparatur nicht nutzen können, jedoch höchstens für 10 Tage. Der
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
                                                                             Reparaturauftrag muss von Ihnen unverzüglich erteilt werden. Bei
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
                                                                             einem fahrbereiten und verkehrssicheren Pkw darf die
Schäden durch Kernenergie                                                    Fahrzeugabgabe an den Reparaturbetrieb allerdings nicht an einem
                                                                             Freitag oder vor einem Feiertag erfolgen, es sei denn, das Fahrzeug
A.2.15.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                                                             kann binnen eines Tages repariert werden.
Kernenergie.
                                                                             Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht vollständig reparieren, erstatten wir die
A.2.16   Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
                                                                             Mietwagenkosten für die entsprechend angefallene kürzere
(Sachverständigenverfahren)
                                                                             Reparaturdauer.
(1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens
                                                                             Nehmen Sie statt der Reparatur eine Ersatzbeschaffung vor, erstatten
einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder
                                                                             wir die Mietwagenkosten nur für den Zeitraum der veranschlagten
über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
                                                                             Reparaturdauer, höchstens für 10 Tage.
Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss
entscheiden.                                                                 (3) Bei Totalschaden und Totalentwendung
(2) Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen                          Erleidet Ihr Fahrzeug einen Totalschaden und schaffen Sie sich
Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei          deswegen ein Ersatzfahrzeug an, übernehmen wir die
Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird              Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, höchstens
dieser von dem jeweils anderen bestimmt.                                     für zwanzig Tage, insgesamt für nicht mehr als 1.000 EUR. Die
                                                                             Ersatzbeschaffung muss von Ihnen unverzüglich eingeleitet werden.
(3) Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer
                                                                             Dies gilt entsprechend auch im Falle der Totalentwendung.
Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des
Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigen sie sich           (4) Ihren Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten können Sie
über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige            vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche
Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss                       Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.
zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten
                                                                             (5) Zum Zwecke der Regulierung benötigen wir bei erfolgter
Beträgen liegen.
                                                                             Reparatur die Reparaturrechnung und im Falle der Ersatzbeschaffung
(4) Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis             die Anschaffungsrechnung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I
des Obsiegens zum Unter-liegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.             (Fahrzeugschein) des angeschafften Ersatzfahrzeugs in Kopie, sowie
                                                                             die Mietwagenrechnung. Die Abrechnung der Mietwagenkosten
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                                                                             erfolgt grundsätzlich nur zwischen dem Versicherungsnehmer und
beschreiten.
                                                                             dem Versicherer.
A.2.17     Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
                                                                             Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten                Versicherungsschein entnehmen.
Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör gelten die Regelungen gemäß
A.2.5 bis A.2.16 entsprechend.
A.2.18     Schlossaustauschkosten


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A.2.20     Wertminderung                                                      A.3       Werkstattbindung
A.2.20.1 Was ist versichert?                                                  Bei Abschluss der Werkstattbindung im Rahmen der Fahrzeugvoll-
                                                                              (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gelten im
(1) Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung
                                                                              Versicherungsfall abweichend von A.2.6.1 folgende Regelungen.
in Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen netto
Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) nach A.2.6.1 a), wenn die          Ob Sie die Werkstattbindung vereinbart haben, können Sie Ihrem
nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:                        Versicherungsschein entnehmen.
• die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse                     Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Freie Werkstattwahl“ entfällt
  verursacht:                                                                 eine Werkstattbindung und es gelten im Versicherungsfall die
                                                                              Regelungen nach A.2.6.1.
•   Unfall, Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus) oder
    Kollision mit Tieren                                                      Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
                                                                              Versicherungsschein entnehmen.
• das Fahrzeug wurde nach A.2.6.1 a) fach- und sachgerecht
  repariert,                                                                  A.3.1     Was im Schadenfall zu beachten ist
• die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen                             (1) Das Fahrzeug muss in einer von uns vermittelten Werkstatt
  Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inklusive der                  repariert werden. Anderenfalls zahlen wir nicht den vollen
  Mehrwertsteuer (A.2.8),                                                     Schadensbetrag.
• das Fahrzeug ist am Schadentag maximal 5 Jahre alt.                         (2) Sie verpflichten sich, die Reparatur des Fahrzeugs bei einem in der
                                                                              Bundesrepublik Deutschland eintretenden ersatzpflichtigen Schaden
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung
                                                                              an der Karosserie sowie bei Glasbruch in einer von uns vermittelten
Basis kein Versicherungsschutz für Wertminderung.
                                                                              Werkstatt in Auftrag zu geben.
A.2.21 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Elektro-
                                                                              Diese Verpflichtung gilt für alle Schäden durch
Fahrzeugs
                                                                              • Entwendung von Fahrzeugteilen nach A.2.17,
(1) Bei einem Brand A.2.2.1 oder einer drohenden Entzündung Ihres
Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs übernehmen wir die                       • Sturm und Hagel nach A.2.2.3,
notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 EUR für die
                                                                              • Zusammenstoß mit Tieren nach A.2.2.4 bzw. A.2.2.4.1,
Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs z.B. in einem speziellen
Wassercontainer. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur                 • Unfall nach A.2.3.2,
Entsorgung des kontaminierten Wassers.
                                                                              • mut- und böswillige Beschädigung nach A.2.3.3,
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der
                                                                              • Bruch an der Verglasung (in diesem Fall entfallen die
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Verbringung
                                                                                Zusatzleistungen nach A.3.2).
und Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer.
                                                                              Zur Festlegung der von uns vermittelten Werkstatt haben Sie sich mit
A.2.22 Standkosten
                                                                              uns unverzüglich in Verbindung zu setzen. Wir vermitteln dann die mit
(1) Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs          der Reparatur zu beauftragende Werkstatt. Erforderliche Kosten der
aufgrund eines versicherten Schadenereignisses erforderlich,                  Wiederherstellung im Sinne von Reparatur sind die in der vermittelten
übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens             Werkstatt anfallenden bzw. ermittelten Reparaturkosten. Dies gilt
250 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet.                unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
(2) Abweichend von Absatz (1) ersetzen wir in der                             (3) Im Reparaturfall erteilen Sie der von uns vermittelten Werkstatt
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die Unterstellung.          den Auftrag zur Reparatur. Rechte und Pflichten aus der Reparatur
                                                                              (wie z.B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen den
A.2.23 Zustandsdiagnostik/Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's
                                                                              Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt).
(1) Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich
                                                                              (4) Wird das Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht
angefallenen Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur
                                                                              in einer von uns vermittelten Werkstatt repariert, so übernehmen wir
nächstgelegenen Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und
                                                                              75 % der nach Reparatur berechneten Kosten (Mindestabzug 50
Restwertermittlung bis zu 2.500,-- EUR. Vorausgesetzt der
                                                                              EUR). Gleiches gilt, wenn Sie vor der Reparaturvergabe keinen
Akkumulator befindet sich in Ihrem Eigentum und kein Dritter ist zum
                                                                              Kontakt mit uns aufnehmen und Ihnen deshalb von uns keine
Ersatz verpflichtet.
                                                                              Werkstatt vermittelt werden konnte.
(2) Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs
                                                                              (5) Sie sind bei fiktiver Abrechnung - sofern keine Schadenkalkulation
beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen
                                                                              durch uns bzw. durch ein Sachverständigengutachten erforderlich ist
Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die
                                                                              - verpflichtet, den Kostenvoranschlag in einer von uns vermittelten
angefallenen Kosten für
                                                                              Werkstatt im Umkreis von maximal 15 km Ihres Wohnorts erstellen zu
• Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle                  lassen. Folgen Sie dieser Werkstattempfehlung nicht, so übernehmen
                                                                              wir 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen des eingereichten
• ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's bis zu einer
                                                                              Kostenvoranschlags.
Höhe von 2.500 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz
verpflichtet                                                                  (6) Sonstige berechtigte technische Abzüge bleiben von dieser
                                                                              Regelung unberührt und können jederzeit vorgenommen werden.
(3) Abweichend von Absatz (1) und (2) ersetzen wir in der
Kraftfahrtversicherung Basis nicht die Kosten für die
Zustandsdiagnostik, den Ausbau und die Entsorgung.


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A.3.2      Zusatzleistungen bei Werkstattbindung                                A.4.5     Leistung bei Invalidität
Wird das Fahrzeug in der von uns vermittelten Werkstatt auf Grund               A.4.5.1   Voraussetzungen für die Leistung
eines in A.3.1 Abs. 2 entstandenen ersatzpflichtigen Schadens an der
                                                                                Invalidität
Karosserie repariert, erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen
(dies gilt nicht für Glasbruchschäden):                                         A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
                                                                                Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
• das Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt verbracht und
                                                                                • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
  gereinigt zurückgeführt;
                                                                                • dauerhaft
• eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten von der vermittelten
  Werkstatt;                                                                    beeinträchtigt ist.
• ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur; die Klasse des                Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
  Fahrzeugs bestimmt die Werkstatt.
                                                                                • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
A.4      Kraftfahrtunfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder
                                                                                • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
getötet werden
                                                                                Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
A.4.1      Was ist versichert?
                                                                                A.4.5.1.2 Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem
(1) Stößt Ihnen oder einer mitversicherten Person ein Unfall zu, der in
                                                                                Unfall
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs
oder eines damit verbundenen Anhängers steht (z.B. Fahren, Ein- und             • eingetreten und
Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachstehend
                                                                                • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
genannten Voraussetzungen die vereinbarten
Versicherungsleistungen.                                                        Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch
                                                                                auf Invaliditätsleistung.
(2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)                  Geltendmachung der Invalidität
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach
(3) Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an           dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen
Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln,              uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese
Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.                      Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in
                                                                                besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
(4) Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
                                                                                die Frist versäumt haben.
Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht
erfasst.                                                                        Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
A.4.2      Wer ist versichert?                                                  A.4.5.1.4 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
                                                                                Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf
Pauschalsystem
                                                                                Invaliditätsleistung.
A.4.2.1 (1) Mit der Kraftfahrtunfallversicherung nach dem
                                                                                In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.4.6), sofern diese
Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des
                                                                                vereinbart ist.
Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte
Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug                    Art der Leistung
gebrauchen.
                                                                                A.4.5.2   Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
(2) Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme
                                                                                Berechnung und Höhe der Leistung
um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen,
unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen.                                   A.4.5.3 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die
                                                                                vereinbarte Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten
Was versteht man unter berechtigten Insassen
                                                                                Invalidität.
A.4.2.2 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle
                                                                                  Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des
                                                                                  genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die
Verfügungsberechtigten in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im
                                                                                  folgenden Invaliditätsgrade:
ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch
                                                                                  Arm                                              70 %
des Fahrzeugs tätig werden.
                                                                                  Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks           65 %
A.4.3      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                        Arm unterhalb des Ellenbogengelenks              60 %
                                                                                  Hand                                             55 %
Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geographischen
                                                                                  Daumen                                           20 %
Grenzen sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum
                                                                                  Zeigefinger                                      10 %
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
                                                                                  anderer Finger                                     5%
A.4.4      Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtunfallversicherung?             Bein über der Mitte des Oberschenkels            70 %
                                                                                  Bein bis zur Mitte des Oberschenkels             60 %
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
                                                                                  Bein bis unterhalb des Knies                     50 %
nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen
                                                                                  Bein bis zur Mitte des Unterschenkels            45 %
vereinbart sind.
                                                                                  Fuß                                              40 %


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  große Zehe                                        5%                         in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen
  andere Zehe                                       2%                         beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:
  Auge                                             50 %
                                                                               • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
  Gehör auf einem Ohr                              30 %
  Geruchssinn                                      10 %                        • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
  Geschmackssinn                                    5%                           Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der
  Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der             Invalidität notwendig ist.
  entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                               (2) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
  Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der                     Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu
  Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder              1 ‰ der versicherten Summe.
  geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
                                                                               Zeitpunkt der Leistung
  ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                                                                               A.4.8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit
  Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
                                                                               Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei
  Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
                                                                               Wochen.
  Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a)
  und b) zu bemessen.                                                          Vorschüsse
  Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall                  A.4.8.3 (1) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde
  beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen                nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
  ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
                                                                               (2) Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung
  werden jedoch nicht berücksichtigt.
                                                                               innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die
  Stirbt die versicherte Person aus ausschließlich unfallfremder               versicherte Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht
  Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig            werden.
  aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall und war
                                                                               Neubemessung des Grades der Invalidität
  ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach
  dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu            A.4.8.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
  rechnen gewesen wäre.                                                        längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich
                                                                               bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14.
A.4.6      Leistung bei Todesfall
                                                                               Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
Voraussetzung
                                                                               Dieses Recht muss
A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die
                                                                               • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres
                                                                                 Leistungspflicht nach A.4.8.1,
gestorben ist.
                                                                               • von Ihnen vor Ablauf der Frist
Höhe der Leistung
                                                                               ausgeübt werden.
A.4.6.2    Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.
                                                                               Leistung für eine mitversicherte Person
Ist die getötete Person zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht 14
Jahre alt, zahlen wir höchstens 5.000 EUR. Bei der Versicherung nach           A.4.8.5 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte
dem Pauschalsystem wird der auf weitere versicherte und bei dem                Person entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren
Unfall getötete Personen entfallende Teilbetrag um den durch die               Zustimmung verlangen.
Summenbegrenzung nach Satz 2 frei werdenden Betrag
                                                                               A.4.9      Was ist nicht versichert?
verhältnismäßig erhöht, höchstens jedoch bis zu der für den Todesfall
vereinbarten Versicherungssumme; A.4.2.1 Abs. 2 findet insoweit                Straftat
keine Anwendung.
                                                                               A.4.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
A.4.7    Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende                   versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine
Krankheiten oder Gebrechen?                                                    Straftat ausführt oder versucht.
A.4.7.1 (1) Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder           Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit
Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
                                                                               A.4.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
                                                                               versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens
                                                                               auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch schwere
• im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,           Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
                                                                               Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
• im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung.
                                                                               ergreifen.
(2) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch
                                                                               Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken
die Minderung.
                                                                               A.4.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
A.4.8      Fälligkeit und Zahlung
                                                                               Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
Prüfung Ihres Anspruchs                                                        Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
                                                                               Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
A.4.8.1 (1) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim
                                                                               Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob und


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Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1                          (2) Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.            mitversicherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus dem
                                                                            Schutzbrief steht nur Ihnen sowie dem Ehe-/Lebenspartner in
Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maßnahmen
                                                                            häuslicher Gemeinschaft zu.
der Staatsgewalt
                                                                            A.5.3     Versicherte Fahrzeuge
A.4.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
Erdbeben, Aufruhr, Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder                Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht            sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
werden.                                                                     Benutzen Sie im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeugs
                                                                            vorübergehend einen Selbstfahrervermietpersonenkraftwagen, tritt
Kernenergie
                                                                            dieser an die Stelle des versicherten Fahrzeugs.
A.4.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch
                                                                            A.5.4     Wo besteht Versicherungsschutz?
Kernenergie.
                                                                            Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach O.1.1.
Bandscheiben und innere Blutungen
                                                                            A.5.5     Hilfe bei Panne oder Unfall
A.4.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und                        Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn                   verstehen. Bei Elektrofahrzeugen zählt auch die nicht vorsätzlich oder
überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes                     nicht grob fahrlässig herbeigeführte Entladung des Akkumulators als
Unfallereignis ist.                                                         Panne. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit
                                                                            mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis. Kann
Infektionen
                                                                            das Fahrzeug nach einer Panne oder nach einem Unfall die Fahrt
A.4.9.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei               nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen (auch bei
Wundstarrkrampf und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch,             unvorhergesehenen Naturkatastrophen, z.B. Lawinen, Erdbeben):
wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis
                                                                            Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen
besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein           A.5.5.1 Wir organisieren die Wiederherstellung der
versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder          Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper        und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren
gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,         Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich
besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen             der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom
unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.                     Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR.
Psychische Reaktionen                                                       Abschleppen des Fahrzeugs
A.4.9.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften                    A.5.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch             fahrbereit gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des
einen Unfall verursacht wurden.                                             Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
                                                                            Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Bauch- und Unterleibsbrüche
                                                                            Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, beläuft sich
A.4.9.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder                    der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR; hierauf werden
Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie             durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten
durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen              angerechnet. Wir organisieren ein fachgerechtes Abschleppen Ihres
kommende Einwirkung entstanden sind.                                        Elektrofahrzeugs zur nächsten Ladesäule, sofern Sie Probleme mit
                                                                            Ihrem Akkumulator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle
A.5      Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service
                                                                            nicht fahrbereit gemacht werden kann. Organisieren Sie das
oder Kostenerstattung
                                                                            Abschleppen Ihres Fahrzeugs selbst, beläuft sich der Höchstbetrag
A.5.1      Was ist versichert?                                              für diese Leistung auf 200 Euro.
Wir erbringen nach Eintritt der nachstehend genannten                       Bergen des Fahrzeugs
Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen
                                                                            A.5.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren
als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im
                                                                            wir die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
Rahmen dieser Bedingungen.
                                                                            gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
A.5.2      Wer ist versichert?                                              entstehenden Kosten.
(1) Versicherungsschutz besteht für Sie und                                 A.5.6    Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km
                                                                            Entfernung
• bei Benutzung des Fahrzeugs für den berechtigten Fahrer und die
  berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes                  Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50
  geregelt ist,                                                             km Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
                                                                            entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das
• bei sonstigen Reisen für Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher
                                                                            Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag
  Gemeinschaft und die minderjährigen Kinder der versicherten oder
                                                                            wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:
  mitversicherten Personen. Nicht unter den Begriff „sonstige
  Reisen“ fallen solche mit anderen Fahrzeugen des                          Weiter- und Rückfahrt
  Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen.
                                                                            A.5.6.1   (1) Folgende Fahrtkosten werden erstattet:


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  Eine Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in                    dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen
  Deutschland oder                                                            medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf
                                                                              die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn
  eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
                                                                              diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die
  innerhalb des Geltungsbereichs nach O.1.1 und
                                                                              bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung
  eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in                   bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens drei Nächte bis
  Deutschland, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht in der in           zu je 100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro
  A.5.6 angegebenen Zeit fahrbereit gemacht werden kann,                      Tag.
  eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz zum                    Rückholung von Kindern
  Schadenort oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug
                                                                              A.5.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer
  am Schadenort fahrbereit gemacht worden ist.
                                                                              Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von
(2) Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter         einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für
1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei               deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem
größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der            Wohnort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für                  erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen
nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR.                            sowie für nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 EUR.
Übernachtung                                                                  Fahrzeugabholung
A.5.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer                 A.5.7.3 Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die                                   andauernden Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von
Übernachtungskosten. Diese Leistung ist auf maximal drei                      diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir
Übernachtungen begrenzt. Wenn Sie die Leistung Weiter- und                    für die Abholung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und
Rückfahrt nach A.5.6.1 in Anspruch nehmen, bezahlen wir nur eine              übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die
Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur                 Abholung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je
Verfügung steht oder nach Diebstahl wieder aufgefunden wurde,                 Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadenort. Außerdem
besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir                    erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten
übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und                 Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten
Person, jedoch insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.                      Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu je
                                                                              100 EUR pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.
Mietwagen
                                                                              A.5.8    Zusätzliche Leistungen auf Auslandsreisen
A.5.6.3 Wir helfen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten.
Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach               Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
A.5.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur              nach O.1.1 ohne Deutschland), der 50 km Luftlinie oder mehr von
Verfügung steht, höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je              Ihrem ständigen Wohnort entfernt ist, erbringen wir zusätzlich die
Tag. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die              nachstehend genannten Leistungen:
Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 350 EUR unabhängig von
                                                                              Bei Panne und Unfall
der Anzahl der Tage übernommen.
                                                                              Ersatzteilversand
Fahrzeugunterstellung
                                                                              A.5.8.1 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der
A.5.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis
                                                                              Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort
zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung
                                                                              oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass
des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir
                                                                              Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen
Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden
                                                                              alle entstehenden Versandkosten.
ortsüblichen Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
                                                                              Fahrzeugtransport
A.5.7      Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Reisen
                                                                              A.5.8.2 Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer
(1) Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer
                                                                              Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis
Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als ständiger Wohnsitz
                                                                              zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn
gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und
sich überwiegend aufhalten.                                                   • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
                                                                                Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
(2) Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar
                                                                                werden kann und
oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem Fahrzeug an einem Ort,
der 50 km Luftlinie oder mehr von Ihrem Wohnort entfernt ist,                 • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als                         Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn das Ereignis, aufgrund
                                                                              Fahrzeugverzollung und -verschrottung
dessen wir in Anspruch genommen werden (Schadenereignis), nicht
bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise               A.5.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall verzollt werden,
(erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.                       helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden
                                                                              Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger
Krankenrücktransport
                                                                              Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um den
A.5.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge                    Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,
                                                                              Bei Fahrzeugdiebstahl
sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen


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Fahrzeugunterstellung                                                         ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im
                                                                              Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden
A.5.8.4 Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland
                                                                              höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernommen.
wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des
Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt           Reiserückrufservice
werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden ortsüblichen
                                                                              A.5.8.13 Ist es notwendig, Sie infolge Todes oder Erkrankung eines
Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
                                                                              nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                         Vermögens von einer Reise durch Rundfunk zurückzurufen, werden
                                                                              wir die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die
A.5.8.5 Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland verzollt
                                                                              hierdurch entstehenden Kosten übernehmen.
werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei
anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und               Hilfeleistung in besonderen Notfällen
sonstiger Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um
                                                                              A.5.8.14 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in eine besondere
den Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die
                                                                              Notlage, die in A.5.5 bis A.5.8.13 nicht geregelt ist und zu deren
Verschrottungskosten.
                                                                              Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre
Bei Tod (des Versicherungsnehmers) auf Reisen                                 Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die
                                                                              erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch
A.5.8.6 Sterben Sie auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach
                                                                              entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall übernommen.
Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder
                                                                              Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von
für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten.
                                                                              Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
                                                                              Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Ersatz von Reisedokumenten
                                                                              A.5.9     Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.5.8.7 Gerät auf einer Reise im Ausland ein für diese benötigtes
                                                                              (1) Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie
Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich
                                                                              ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir
und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
                                                                              diese von unserer Zahlung abziehen.
Ersatz von Zahlungsmitteln
                                                                              A.5.10    Verpflichtung Dritter
A.5.8.8 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlusts
                                                                              (1) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu
                                                                              weiteren Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder
Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht
                                                                              Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese
binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden
                                                                              Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Werktag möglich, können Sie von uns ein Darlehen bis zu 1.500 EUR
je Schadenfall in Anspruch nehmen.                                            (2) Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns, sind
                                                                              wir Ihnen gegenüber abweichend von Abs. 1 zur Leistung verpflichtet.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
                                                                              A.5.11    Was ist nicht versichert?
A.5.8.9 Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir
Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und              Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt
                                                                              A.5.11.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und tragen die
                                                                              vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des
hierdurch entstehenden Kosten.
                                                                              Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Arzneimittelversand                                                           Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
A.5.8.10 Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung            Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf
                                                                              A.5.11.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort
                                                                              Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein
                                                                              Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach
                                                                              Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich
Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die
                                                                              Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen
hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine
Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell                     Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5
notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung                 Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
werden Ihnen erstattet.
Kosten für Krankenbesuch
                                                                              Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
A.5.8.11 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge Erkrankung länger
                                                                              A.5.11.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die
                                                                              Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe
                                                                              Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
                                                                              Schäden durch Kernenergie
Kostenerstattung bei Reiseabbruch
                                                                              A.5.11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
A.5.8.12 Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise
                                                                              Kernenergie.
infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder
eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung                A.6       Fahrerschutzversicherung
Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem
                                                                              A.6.1.1   - nicht belegt -


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A.6.1.2 Fahrerschutzversicherung - wenn der Fahrer beim Lenken               Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf
des Fahrzeugs verletzt oder getötet wird                                     seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
                                                                             Gesundheitsschädigung erleidet.
A.6.1.2.1 Was ist die Fahrerschutzversicherung?
                                                                             A.6.1.2.6 Wer ist versichert?
Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Fahrerschutz“ kommt die
Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden des                         Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter
berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten           Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des
Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird.                     Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich
                                                                             zum Unfallzeitpunkt im Fahrerkreis (siehe Merkmale zur
Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
                                                                             Beitragsberechnung auf dem Versicherungsschein) eingeschlossen
Versicherungsschein entnehmen.
                                                                             ist.
A.6.1.2.2 Wann können Sie die Fahrerschutzversicherung
                                                                             A.6.1.2.7 Wer ist leistungsberechtigt?
abschließen?
                                                                             Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten
Sie können die Fahrerschutzversicherung unter folgenden
                                                                             Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu.
Voraussetzungen abschließen:
                                                                             Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres
• Für das versicherte Fahrzeug besteht eine Kraftfahrzeug-
                                                                             stehen die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den
  Haftpflichtversicherung bei unserem Unternehmen;
                                                                             unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte
• Ihr versichertes Fahrzeug ist ein Pkw                                      Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
                                                                             leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und
Die Fahrerschutzversicherung kann nicht abgeschlossen werden,
                                                                             Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten
wenn Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine
                                                                             Fahrers.
Schadenklasse (S oder M, siehe Anhang 1) zugrunde liegt.
                                                                             Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten
A.6.1.2.3 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer
                                                                             Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend
Entschädigung der Fahrerschutzversicherung?
                                                                             machen. Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall
Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein                    des Todes des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten
unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 5          Hinterbliebenen.
zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs
                                                                             Die Ansprüche können nicht durch vom versicherten Fahrer
Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte
                                                                             abweichende Versicherungsnehmer oder Halter geltend gemacht
Fahrer vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt
                                                                             werden.
verstirbt.
                                                                             A.6.1.2.8 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.6.1.2.4 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
                                                                             Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer
                                                                             Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum
gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags)
                                                                             Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
oder gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen
diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre             Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen,              Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich die
soweit der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger,            Fahrerschutzversicherung auch auf die dort genannten
Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger,             nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines              durchgestrichen sind.
Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente)
                                                                             A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
Leistungen hat. Die Fahrerschutzversicherung beinhaltet die
Absicherung des verbleibenden Personenschadens des berechtigten              Die Fahrerschutzversicherung orientiert sich am Anspruchsumfang
Fahrers. Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen               der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen
Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir              Schadenersatzbestimmungen, ohne jedoch eine
dennoch, wenn nachfolgende und entsprechend nachgewiesene                    Leistungsverpflichtung analog der Krafthaftpflichtversicherung
Voraussetzungen vorliegen:                                                   (Regulierung nach der Art eines Krafthaftpflichtversicherers) zu
                                                                             beinhalten.
• Der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend
  gemacht und                                                                Was leisten wir
• der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines                 Sind wir nach den Bestimmungen für die Fahrerschutzversicherung
  Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm                 leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten
  billigerweise zumutbar waren.                                              Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen.
• Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns                  Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von
  abgetreten.                                                                Hilfeleistungen - analog der Naturalrestitution - durch von uns
                                                                             beauftragte Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine
A.6.1.2.5 Was ist versichert?
                                                                             Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung.
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die                Für Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine
dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des                Haftung oder Gewährleistung.
versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
                                                                             Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung
Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z.B. das Ein- und                     ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Aussteigen oder das Be- und Entladen.                                        Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können für die Zeit


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des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden.             Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht nach,
Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt        wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei der
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.                      Leistung in Abzug gebracht.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache               Ende der Leistungspflicht
haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
                                                                              Die Gewährung der Leistung endet spätestens mit dem Eintritt in die
1.          Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird                         Regelrente, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR                                        Haushaltshilfe
1.1       Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis                  1.3       Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte
maximal 200.000 EUR. Die Bemessung zum Grund und zur Höhe                     Minderung der Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 %
erfolgt durch uns und orientiert sich an den Leistungen nach den              festgestellt, stellen wir eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der
deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die                         hauswirtschaftlichen Versorgung wie z.B. das Einkaufen, Kochen,
Berechnung erfolgt dabei unter Verwendung der einschlägigen                   Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an
Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei                 der einschlägigen Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine
nicht an die Bemessung anderer Versicherer oder anderer                       Geldleistung vorbehalten.
Leistungsverpflichteter (z.B. andere Kraftfahrzeug-
                                                                              Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten
Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden.
                                                                              Haushaltsführung objektiv erforderlich sind.
Ausgeschlossen ist die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie
                                                                              Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch
die Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die
                                                                              den entsprechenden Bescheid zu führen.
Hinterbliebenen können keinen Schmerzensgeldanspruch aus
diesem Vertrag geltend machen.                                                behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR
Verdienstausfall bis maximal monatlich 10.000 EUR                             1.4        Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche
                                                                              Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte
1.2        Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße
                                                                              erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis
von Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die
                                                                              maximal insgesamt 250.000 EUR für
entsprechende Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000
EUR monatlich. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch            • Wohnung oder Haus
Geldzahlung. Sofern die verletzte Person selbständig tätig ist, können
                                                                              • Pkw
wir die Leistung im Rahmen des Naturalersatz durch Stellung einer
Ersatzkraft erbringen.                                                        • Arbeitsplatz.
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach folgenden                   Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und
Regelungen:                                                                   angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen
                                                                              Eigentumsverhältnisse möglich ist.
• Bei erwerbstätigen Personen
                                                                              Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
     Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung
                                                                              werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
     des Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei
     Erwerbstätigen ist der Einkommensnachweis dabei durch die                Nicht übernommen werden, weitere anfallende mittelbare Kosten, wie
     Vorlage der Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden                 z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge.
     Steuerbescheide der letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder
                                                                              Pflegeleistungen
     aber z.B. bei Selbständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der
     letzten drei Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein          1.5       Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und
     individueller Abzug der ersparten berufsbedingten Aufwendungen           übernehmen dabei die Kosten für den unfallbedingten
     der Berufstätigkeit.                                                     Pflegemehrbedarf bis zum maximal dreifachen Satz der/des jeweils
                                                                              festgestellten Pflegestufe/Pflegegrads.
• Bei nichterwerbstätigen Personen
                                                                              Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte
     Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei
                                                                              Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat er dies durch Vorlage des
     Nichterwerbstätigen (Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen,
                                                                              entsprechenden Bescheids nachzuweisen.
     etc.) wird das zum Unfallzeitpunkt statistische
     Durchschnittseinkommen in Deutschland gemäß der Deutschen                Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils
     Rentenversicherung zu Grunde gelegt.                                     gültigen Pflegestufen/ Pflegegrade in der gesetzlichen
                                                                              Pflegeversicherung.
Dieser ermittelte Verdienstausfall wird für die Zukunft nach den
Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst.                           Die Pflegeleistungen werden ausschließlich innerhalb der
                                                                              Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Schadenminderungspflicht nach E.2.5
                                                                              sonstige vermehrte Bedürfnisse
Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete
Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner                         1.6        Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten
körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben.           erforderlichen Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einem der
Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit             anderen Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die
uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der             entsprechenden Kosten. Hierzu zählen u.a. die Vermittlung ärztlicher
Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der                        Betreuung, Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur
Wiedereingliederung in das Berufsleben.                                       Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und
                                                                              Behördengängen.


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Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie                    nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens mit der
müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich                   Vollendung des 27. Lebensjahrs.
sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
                                                                              Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb
Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgen nur,             eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache,
wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden.                       später als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf
Vorhandene Unterlagen, z.B. von anderen Versicherern sind uns                 Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. Die Vererbbarkeit
vorzulegen.                                                                   oder Abtretung der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente oder
                                                                              Unterhaltsleistungen ist ausgeschlossen.
Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z.B. durch die Unfallfolgen
bedingte erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung)             Beerdigungskosten
werden nicht übernommen.
                                                                              2.2      Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb
Soforthilfe                                                                   eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal
                                                                              Beerdigungskosten in Höhe von 5.000 EUR.
1.7        Zur Abdeckung erster Kosten, wie z.B. Zuzahlungen im
Krankenhaus zahlen wir bei einem unfallbedingten                              A.6.1.2.10        Fälligkeit, Leistung für den
Krankenhausaufenthalt bereits ab dem ersten Tag einmalig eine                 Anspruchsberechtigten
Soforthilfe in Höhe von 250 EUR.
                                                                              Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,
2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt                                         ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
                                                                              Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des
Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR
                                                                              berechtigten Fahrers und die zu dessen Beurteilung erforderlichen
2.1        Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines        Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir
Jahres nach dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen durch                uns mit dem berechtigten Fahrer über Grund und Höhe geeinigt,
den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger Bezüge             leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder eine objektive
                                                                              Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten
Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt) zahlen wir an die
Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu einen Betrag von           Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung
monatlich maximal 10.000 EUR. Die Höhe der Unterhaltsleistung für             an den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des
alle anspruchsberechtigten Hinterbliebenen orientiert sich an den             Anspruchsberechtigten verlangen.
Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Haben
                                                                              A.6.1.2.11           Was ist nicht versichert?
im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und
übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR,                Straftat
so sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer
                                                                              1.       Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem
Ansprüche berechtigt. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich
                                                                              Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht
durch Geldzahlung.
                                                                              oder versucht.
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten                Vorsatz
Fahrers.
                                                                              2.      Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn der
Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.6.1.2.9            Schaden von dem Fahrer vorsätzlich verursacht worden ist
"Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR“ Regelungen
                                                                              Psychische Reaktionen
berücksichtigt.
                                                                              3.          Kein Versicherungsschutz besteht
Drittleistungen werden nach A.6.1.2.4 auf den Anspruch angerechnet.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.                                 • bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder
                                                                                Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden,
                                                                                epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
Schadenminderungspflicht                                                        Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind;
                                                                                Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine
                                                                                Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen
zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der
                                                                                Vertrag fällt;
Leistung müssen sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare
Erwerbstätigkeiten anrechnen lassen.                                          • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer
                                                                                Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht
Ende der Leistungspflicht
                                                                                wurden.
Die Gewährung der Leistung endet spätestens
                                                                              Schäden an der Bandscheibe
• bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner
                                                                              4.       Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
  mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung           Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter
  des 67. Lebensjahrs. Ändert sich der Familienstand des/der                  diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden
  bezugsberechtigten Hinterbliebenen endet unsere Leistungspflicht            überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
  ebenfalls.
                                                                              Ansprüche Dritter
• bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern


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5.       Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern,              A.6.1.2.14         Obliegenheiten
Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend
                                                                             Alle Regelungen zu den Obliegenheiten bei Gebrauch des Fahrzeugs
gemacht werden, sind ausgeschlossen.
                                                                             bzw. vor dem Versicherungsfall finden Sie in Abschnitt D der AKB.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten und Rennstrecken
                                                                             Alle Regelungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall finden
6.        Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem               Sie in Kapitel E der AKB.
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
                                                                             B        Beginn des Vertrags
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich                Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen                   Antrag annehmen. Regelmäßig erfolgt dies durch Übersendung des
                                                                             Versicherungsscheins.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten
auf Motorsport-Rennstrecken auch wenn es nicht auf Erzielung einer           B.1      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten,
                                                                             Sobald Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen
Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für
                                                                             Beitrag gezahlt haben, beginnt der Versicherungsschutz, jedoch nicht
Fahrsicherheitstrainings nach den DVR-Richtlinien.
                                                                             vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5                         einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2.
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt                 B.2      Vorläufiger Versicherungsschutz
7.       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch             Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt             Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
                                                                             Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Schäden durch Kernenergie
                                                                             B.2.1     Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
8.       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch                  nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die
Kernenergie.                                                                 Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-
                                                                             Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem
Schäden, die über einen Personenschaden hinausgehen
                                                                             vereinbarten Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug unter
9.       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über              Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
einen Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach-                 Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
oder Personenfolgeschäden (z.B. Kleiderschäden, Bargeld- und                 Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des
                                                                             Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder
                                                                             Fahrerschutzversicherung
Vermögensschäden.
                                                                             B.2.2    In der Kasko-, Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und
Schäden, die über das Lenken hinausgehen
                                                                             Fahrerschutzversicherung haben Sie vorläufigen
10.      Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch             Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt
den sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs z.B. Ein- und Aussteigen                haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
entstehen.
                                                                             Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes und Beginn des
Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol und anderer                    endgültigen Versicherungsschutzes (Hauptvertrag)
berauschender Mittel entstehen
                                                                             B.2.3     Sobald Sie den Beitrag nach C.1 gezahlt haben, endet der
11.     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach               vorläufige Versicherungsschutz und der endgültige
Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen.              Versicherungsschutz beginnt.
Gurtpflicht                                                                  Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
12.        Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer                 B.2.4     Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt           wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den
hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.                    im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag
                                                                             nicht unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
A.6.1.2.12         Wie lange können Ansprüche aus der
                                                                             Versicherungsscheins zahlen. Sie haben dann von Anfang an keinen
Fahrerschutzversicherung geltend gemacht werden?
                                                                             Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung
Die Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung verjähren nach drei           zu vertreten haben.
Jahren. Die Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die
                                                                             Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Leistung verlangt werden kann.
                                                                             B.2.5     Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen
Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns
                                                                             Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird
angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer
                                                                             erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung
schriftlichen Entscheidung bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
                                                                             wirksam.
A.6.1.2.13         Wann endet die Fahrerschutzversicherung?
                                                                             Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Die Fahrerschutzversicherung endet mit Beendigung der                        Widerruf
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei Verkauf des Fahrzeugs
                                                                             B.2.6    Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach den
(G.7) endet die Fahrerschutzversicherung zum Zeitpunkt der
                                                                             Bestimmungen des VVG endet der vorläufige Versicherungsschutz
Übergabe.
                                                                             mit dem Zugang Ihrer Erklärung bei uns.


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Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz                                (1) Versichern Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes
                                                                               Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen
B.2.7     Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                               Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen
haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des
                                                                               Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach
Beitrags.
                                                                               C.2.2 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden
C          Beitragszahlung                                                     Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür müssen folgende
                                                                               Voraussetzungen gegeben sein:
C.1        Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
                                                                               • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs
Rechtzeitige Zahlung
                                                                                 und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind
C.1.1      Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige              nicht mehr als sechs Monate vergangen,
Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch
                                                                               • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn, fällig. Sie haben
diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14            (2) Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung,
Tagen) zu zahlen.                                                              können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.2 Abs. 3
                                                                               verlangen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                               C.4       Zahlungsperiode
C.1.2      (1) Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es            (1) Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der
sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen          vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die
Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung.             Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsperiode Sie
                                                                               mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
(2) Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der
                                                                               entnehmen.
Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie
die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.                               Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode
                                                                               unterscheiden kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem
(3) Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr
                                                                               Versicherungsschein geregelt.
verlangen, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags. Der
Jahresbeitrag berechnet sich nach der Klasse 0.                                (2) Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können
                                                                               unterjährige Zahlungsperioden nicht vereinbart werden.
C.2        Zahlung des Folgebeitrags
                                                                               C.5       Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Rechtzeitige Zahlung
                                                                               Rechtzeitige Zahlung
C.2.1     Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.                          C.5.1     (1) Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
                                                                               vereinbart, ist die Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit
Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                               eingezogen werden kann.
C.2.2     (1) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern
                                                                               (2) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich unserer Mahnkosten
                                                                               eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu
                                                                               sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
zahlen.
                                                                               Nicht rechtzeitige Zahlung
(2) Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten                C.5.2     (1) Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht
Beiträge noch nicht gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz.             eingezogen werden kann oder widersprechen Sie einer berechtigten
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die nicht               Abbuchung, ist die Zahlung nicht rechtzeitig. Die Folgen ergeben sich
rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.                                 aus C.1.2 und C.2.2.
(3) Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beiträge nach Ablauf             (2) Außerdem sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den                  Lastschrifteinzugsverfahrens zu verlangen. Haben Sie monatliche
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird                 Zahlungsperioden vereinbart, erfolgt in diesem Fall die Umstellung
unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag innerhalb eines             auf jährliche Zahlungsperiode.
Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen. Haben wir die
                                                                               D       Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie beim
Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die
                                                                               Gebrauch des Fahrzeugs?
Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.                             D.1       Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie in der
                                                                               Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall,
(4) Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
                                                                               Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung vor dem
zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie
                                                                               Versicherungsfall
keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst
wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.                               Vereinbarter Verwendungszweck
Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                       D.1.1    Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein
                                                                               angegebenen Zweck verwendet werden. Siehe Tabelle zur
C.2.3    Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                               Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs im
aufgrund der Bestimmungen des VVG gegenüber einem Dritten trotz
                                                                               Anhang 3.
Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so
haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung.          Berechtigter Fahrer
C.3        Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel


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D.1.2     Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer                   Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5 und die
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit                 Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2 und
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.                   A.6.1.2.11.6).
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs
                                                                                D.3      Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten
es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglichen, dass das
                                                                                (Obliegenheiten)?Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
                                                                                D.3.1     (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person
Fahren mit Fahrerlaubnis
                                                                                vorsätzlich eine in D.1 und D.2 geregelte Pflicht, haben Sie oder die
D.1.3     Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf                        mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie
öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen                    oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob fahrlässig, sind wir
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der                berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer benutzen                 entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie oder die
lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.                          mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob
                                                                                fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
                                                                                (2) Abweichend von Abs.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
D.1.4     Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen
                                                                                die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls
zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur
                                                                                noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt
benutzen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene
                                                                                nicht, wenn Sie oder eine mitversicherte Person die Pflicht arglistig
Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der
                                                                                verletzen.
Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer
benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Abs. 1a FZV vorgeschriebene               (3) Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wechselkennzeichen vollständig trägt.                                           aus D.2.1 Satz 1 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer
                                                                                gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der
Nicht genehmigte Rennen
                                                                                Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht
D.1.5    Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten                geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung
                                                                                Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für
                                                                                Haftpflichtversicherung
die dazugehörigen Übungsfahrten.
                                                                                D.3.2     (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die Ausschlüsse
                                                                                aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
nach A.1.5.2, A.2.15.2, A.4.9.3, A.5.11.2, und A.6.1.2.11.6).
                                                                                und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
                                                                                höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der
                                                                                vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
D.2        Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                Mindestversicherungssummen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend,
Alkohol und andere berauschende Mittel                                          wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung
                                                                                leistungsfrei sind.
D.2.1      (1) Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel              (2) Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen           begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von              zur Leistung frei.
einem Fahrer führen lassen, wenn dieser durch alkoholische Getränke
                                                                                E        Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
                                                                                Versicherungsfall?
sicher zu führen.
                                                                                E.1       In allen Versicherungssparten
(2) Hinweis: In der Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief-
und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach                    Anzeigepflicht
A.2.15.1, A.4.9.2 und A.6.1.2.11 kein oder eingeschränkter
                                                                                E.1.1    (1) Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis,
Versicherungsschutz.
                                                                                welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                     Woche anzuzeigen.
D.2.2   Das Fahrzeug darf nur dann bei einer                                    (2) Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich                Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie
Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen,                     verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z.B.
gebraucht werden, wenn                                                          Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn
                                                                                Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. Dies gilt auch,
•       das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
                                                                                wenn Sie beabsichtigen, den Schaden nach E.2.2 selbst zu
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
                                                                                regulieren.
•         für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
                                                                                Aufklärungspflicht
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des
Pflichtversicherungsgesetzes besteht.                                           E.1.2      Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des
                                                                                Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
                                                                                erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten
nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten
                                                                                beachten:
gebrauchen lassen.


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[Seite 28]
• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich               • Ärzten, die den berechtigten Fahrer vor oder nach dem Unfall
  erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei                    behandelt oder untersucht haben.
  gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).
                                                                              • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
                                                                              Der berechtigte Fahrer muss es uns ermöglichen, die erforderlichen
  Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer
                                                                              Auskünfte zu erhalten. Dazu kann der berechtigte Fahrer den Ärzten
  Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir
                                                                              und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu
  können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.
                                                                              erteilen. Ansonsten muss der berechtigte Fahrer die Auskünfte selbst
• Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit             einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls
  es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu                      dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von
  beschaffen.                                                                 diesen Ärzten muss sich der berechtigte Fahrer untersuchen lassen.
                                                                              Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen
                                                                              durch die Untersuchung entsteht. Der berechtigte Fahrer hat
  Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
                                                                              erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des                          alsbald erstellt werden.
  Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
                                                                              (3) Aufklärung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte
  soweit es Ihnen zumutbar ist. Dazu zählt z.B. auch das Auslesen
  und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten aus                   Der berechtigte Fahrer muss alles tun, was der Aufklärung möglicher
  dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten                         Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere muss der
  Sachverständigen.                                                           berechtigte Fahrer unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen
                                                                              Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken
Schadenminderungspflicht
                                                                              können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
E.1.3      Sie sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, bei                Entsprechende Nachweise muss der berechtigte Fahrer uns
Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung            vorlegen.
und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere
                                                                              (4) Wahrung der Ansprüche des berechtigten Fahrers gegen Dritte
Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
                                                                              Der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch gegen den Dritten unter
E.2        Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                              Beachtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit ihm
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                             dies zumutbar ist.
E.2.1     Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie             (5) Beauftragung von Dienstleistern und Inanspruchnahme von
verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des            Leistungen durch Dritte
Anspruchs anzuzeigen.
                                                                              Vor Beauftragung von Dienstleistern oder Dritten ist der berechtigte
Anzeige von Kleinschäden                                                      Fahrer verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
E.2.2     Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht               Zusätzlich in der Schutzbriefversicherung
mehr als 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen,
                                                                              E.2.6
müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die
Selbstregulierung nicht gelingt.                                              Einholen unserer Weisung
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                  (1) Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie
                                                                              unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und
E.2.3    (1) Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend
                                                                              befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), so haben Sie uns dies
unverzüglich anzuzeigen.                                                      Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
(2) Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir            (2) Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu                    und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer
beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte            Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum
erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.            Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im
                                                                              Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der
Bei drohendem Fristablauf
                                                                              Schweigepflicht entbinden.
E.2.4    Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
                                                                              E.3      Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid
oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen             Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
Rechtsbehelf einlegen.
                                                                              E.3.1     Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile
Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung                                    sind Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in
                                                                              Textform anzuzeigen.
E.2.5      (1) Medizinische Versorgung
                                                                              Einholen unserer Weisung
Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, muss
der berechtigte Fahrer unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine             E.3.2     Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des
Anordnungen befolgen und uns unterrichten.                                    Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile haben Sie unsere Weisung
                                                                              einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und diese zu
(2) Medizinische Aufklärung
                                                                              befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
                                                                              Anzeige bei der Polizei
möglicherweise Auskünfte von


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E.3.3     Übersteigt ein Diebstahl- (A.2.2.2), ein Brand- (A.2.2.1) ein        nach E.1.2). In diesem Fall, können Sie von uns keinen gesonderten
Vandalismusschaden (A.2.2.2 Abs. 4) den Betrag von 500 EUR, oder               Hinweis erwarten.
ein Tierschaden (A.2.2.4) den Betrag von 1.000 EUR, sind Sie
                                                                               (3) Abweichend von Abs. 1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich
                                                                               Sie oder die mitversicherte Person nachweisen, dass die
anzuzeigen.
                                                                               Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch
E.4        Zusätzlich bei Werkstattbindung - soweit vereinbart -               für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                               ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie oder die mitversicherte
Werkstattbindung
                                                                               Person die Pflicht arglistig verletzen.
E.4.1     Bei einem unter die Fahrzeugversicherung (Kasko) A.2.2
                                                                               Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
und A.2.3 fallenden Schadenereignis steht die Wahl der
                                                                               Haftpflichtversicherung
Reparaturwerkstatt - auch zur Feststellung der Schadenhöhe -
ausschließlich uns zu.                                                         E.6.2     (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
                                                                               aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
E.5        Zusätzlich in der Kraftfahrtunfallversicherung
                                                                               und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall                                     höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
E.5.1     Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge,          (2) Haben Sie oder eine mitversicherte Person die Aufklärungs- oder
so müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies               Schadenminderungspflicht nach E.1.2 und E.1.3 vorsätzlich und in
innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon                    besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere bei
angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine           unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung,
Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu                   bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns gegenüber), erweitert sich
lassen.                                                                        die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der                          Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-
Schweigepflicht                                                                Haftpflichtversicherung
E.5.2      Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,                            E.6.3     (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person Pflichten
                                                                               in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen
  unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,
                                                                               rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer
  den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,                                     Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
                                                                               vollständig frei.
  die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
                                                                               (2) Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Anzeigepflicht
  darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und
                                                                               nach E.2.1 oder E.2.3 oder Ihre Pflicht nach E.2.4, uns die Führung
  Gutachten alsbald erstellt werden,
                                                                               eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer
  sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen,              rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach-
  wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen                 und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,
  entstehenden Verdienstausfalls, tragen,                                      sind wir von unserer Leistung hinsichtlich des von uns zu zahlenden
                                                                               Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser
  Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder
                                                                               Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
  untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und
                                                                               Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
  Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu
  ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sofern           Mindestversicherungssummen
  dies für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich ist.
                                                                               E.6.4      Verletzen Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  Andernfalls wird die Leistung nach A.4.8 nicht fällig.
                                                                               Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der vereinbarten
Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität                      Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
                                                                               Mindestversicherungssummen.
E.5.3    Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung
und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.                               F         Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
E.6        Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                 F.1       Pflichten mitversicherter Personen
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                        Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten
                                                                               sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur
E.6.1      (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person
                                                                               insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-
vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, haben Sie
                                                                               Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
oder die mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob               F.2       Ausübung der Rechte
fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
                                                                               Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
                                                                               Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.
oder die mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob
                                                                               Andere Regelungen sind z.B. die Geltendmachung von Ansprüchen
fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
                                                                               in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.
(2) Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist,
                                                                               F.3       Auswirkungen einer Pflichtverletzung durch Sie auf
dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
                                                                               mitversicherte Personen
Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser
Pflichten unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen               (1) Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
(z.B.: Verlassen des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen          so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und


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sonstigen Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                 (2) Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
geltend machen.                                                                späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des
                                                                               Versicherungsvertrags, wirksam werden soll.
(2) Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber                    Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der             Fahrzeugs
Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des
                                                                               G.2.4     (1) Veräußern Sie das Fahrzeug bzw. wird es
Versicherten vorliegen oder wenn diese Umstände dem Versicherten
                                                                               zwangsversteigert, geht der Versicherungsvertrag nach G.7.1 auf den
bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind
                                                                               Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb
wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten
                                                                               eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom
Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
                                                                               Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu
Mindestversicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz
                                                                               kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit
Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem
                                                                               sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie
bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.                                 (2) Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab
                                                                               und legt er bei der Zulassungsbehörde eine
G       Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des
                                                                               Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung
Fahrzeugs
                                                                               des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der
G.1        Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                           neuen Versicherung wirksam.
Vertragsdauer                                                                  Kündigung bei Beitragserhöhung
G.1.1    Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem                     G.2.5     Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts
Versicherungsschein.                                                           den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
                                                                               Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
Automatische Verlängerung
                                                                               Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
G.1.2     Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr                    Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Wir teilen Ihnen spätestens
abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr,              einen Monat vor Wirksamwerden die Beitragserhöhung mit und
wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn             weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
die Vertragslaufzeit nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als
                                                                               Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom Vertragsbeginn
abweichender Termin vereinbart worden ist (z.B. 01. Januar).                   G.2.6     Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach
                                                                               K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können
Verträge mit einer befristeten Laufzeit
                                                                               Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
G.1.3     Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr             unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne
                                                                               Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                               G.2.7     Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.5, können Sie den
G.2      Wann und aus welchem Anlass können Sie den
                                                                               Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über
Versicherungsvertrag kündigen?
                                                                               die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
Kündigung zum Ablauf                                                           jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen
                                                                               Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit
G.2.1     Sie können den Vertrag zum Ablauf des
                                                                               und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn
sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.                              Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                                G.2.8     Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
                                                                               nach Abschnitt M Gebrauch, können Sie den Versicherungsvertrag
G.2.2    Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
                                                                               innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung
zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam.
                                                                               kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
Kündigung nach einem Schadenereignis                                           Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen
                                                                               Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem
G.2.3      (1) Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie
                                                                               Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die                              G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den
Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in              Versicherungsvertrag kündigen?
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht
                                                                               Kündigung zum Ablauf
anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Die Kündigungsfrist
fängt für Sie erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von           G.3.1     Wir können den Vertrag zum Ablauf des
dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt, wenn wir              Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn
Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung                 sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit
                                                                               Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit           G.3.2    Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen               zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
Urteils kündigen.                                                              Zugang bei Ihnen wirksam.
                                                                               Kündigung nach einem Schadenereignis


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G.3.3      Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir              Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie
den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines                unter mehreren Versicherungen für das Fahrzeug nur einen Vertrag
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die                             kündigen.
Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in
                                                                              (4) Kündigen Sie oder wir nur die Schutzbriefversicherung gelten Abs.
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht
                                                                              1 und 2 nicht.
anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn
wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung            G.5       Form und Zugang der Kündigung
erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem Rechtsstreit
                                                                              Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z.B. schriftlich,
kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-
                                                                              E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit
                                                                              zugehen.
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats              G.6       Beitragsabrechnung nach Kündigung
nach Anerkennung bzw. Verweigerung unserer Leistung
                                                                              Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
auszusprechen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
                                                                              der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige
Zugang bei Ihnen wirksam.
                                                                              Beitrag zu.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
                                                                              G.7       Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.3.4    Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag trotz unserer
                                                                              Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber
Mahnung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere                G.7.1     (1) Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der
Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den Folgebeitrag innerhalb                 Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die
eines Monats ab Zugang der Kündigung bezahlen (siehe auch C.2.2               Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung.
Abs. 3).
                                                                              (2) Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des                    den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des
Fahrzeugs                                                                     Vertrags verlangen würden, und dessen bisherigen Schadenverlauf
                                                                              anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang
G.3.5      Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des
                                                                              des Versicherungsvertrags folgt.
Fahrzeugs nach Abschnitt D, können wir innerhalb eines Monats,
nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag            (3) Den Versicherungsbeitrag der laufenden Zahlungsperiode können
mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie                    wir sowohl von Ihnen als auch vom Erwerber verlangen.
nachweisen, dass die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
                                                                              Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
verletzt worden ist.
                                                                              G.7.2    Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
                                                                              unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den
G.3.6     Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach               Voraussetzungen des VVG der Verlust des Versicherungsschutzes.
K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist
                                                                              Kündigung des Vertrags
kündigen. Beruht die Veränderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die
Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren Zugang bei                   G.7.3     Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.4
Ihnen wirksam.                                                                oder wir nach G.3.7 den Versicherungsvertrag kündigen.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                        Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Fahrzeugs
                                                                              G.7.4   Die Regelungen G.7.1 bis G.7.3 sind entsprechend
G.3.7    Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs               anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben
                                                                              G.8       Wagniswegfall
die Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an
auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oder                        Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z.B. bei
Zwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird                  Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des
einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam.                                Wagniswegfalls zu.
G.4        Kündigung einzelner Versicherungen                                 H       Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit
                                                                              ungestempelten Kennzeichen
(1) Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-),
Kraftfahrtunfall- und Schutzbriefversicherung sind jeweils rechtlich          H.1       Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
selbstständige Versicherungsverträge. Eine Kündigung kann sich
                                                                              Ruheversicherung
daher auf eine einzelne Versicherungsart oder den gesamten
Kraftfahrtversicherungsvertrag beziehen. Die Kündigung einer                  H.1.1    (1) Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu
Versicherung berührt das Fortbestehen einer anderen daher nicht.              einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden
                                                                              (Außerbetriebsetzung im Sinne des Straßenverkehrsrechts und
(2) Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines
                                                                              Wiederinbetriebnahme durch Sie), so wird dadurch Ihr
Kündigungsanlasses in einer Versicherung die gesamte
                                                                              Versicherungsvertrag nicht beendet.
Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
                                                                              (2) Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
(3) Kündigen wir unter mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
                                                                              wenn die Zulassungsbehörde uns gemäß § 24 FZV die
Versicherungen nur eine und teilen Sie uns innerhalb von zwei
                                                                              Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung
Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer
                                                                              beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die
Fortsetzung der ungekündigten Versicherungen nicht einverstanden
sind, gilt der gesamte Kraftfahrtversicherungsvertrag für das


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[Seite 32]
uneingeschränkte Fortführung des bisherigen                                  laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit
Versicherungsschutzes.                                                       der in Anspruch genommenen Saison. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht
                                                                             für Wohnwagenanhänger.
(3) Die Regelungen nach H.1.1 gelten nicht für Wohnwagenanhänger
sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein          H.3        Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Jahr.
                                                                             Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Umfang der Ruheversicherung
                                                                             H.3.1     In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht
H.1.2    (1) Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir            Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten              Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen
Versicherungsschutz.                                                         oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
(2) Der Ruheversicherungsschutz umfasst                                      Was sind Zulassungsfahrten?
• die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ohne die                        H.3.2    Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
  Fahrerschutzversicherung),                                                 dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
                                                                             Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
• die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko), wenn für das Fahrzeug
                                                                             ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
  zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll-
                                                                             Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der
  (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestand.
                                                                             Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                                      Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
H.1.3       Während der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das          I          Schadenfreiheitsrabattsystem
Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sammelgarage) oder
                                                                             I.1        Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. abgeschlossener Hofraum)
nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb               (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung
dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese               (Vollkasko) richten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine
Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen von D.3 leistungsfrei.           Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der sich daraus ergebende
                                                                             Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in
Wiederanmeldung
                                                                             Anhang 1.
H.1.4    Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende
                                                                             (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug-
der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche
                                                                             Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) der
Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der
                                                                             Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser
Außerbetriebsetzung ist uns unverzüglich anzuzeigen.
                                                                             durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung                                   nachgewiesen wird.
H.1.5     (1) Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung                (3) Dies gilt nicht für
enden spätestens 18 Monate nach Außerbetriebsetzung, ohne dass
                                                                             • Sonderfahrzeuge jeder Art,
es einer Kündigung bedarf.
                                                                             • landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper,
(2) Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen            • Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art,
Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag
                                                                             • Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder
fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des
                                                                               roten Kennzeichen,
Vertrags aufzufordern. Machen wir innerhalb von 18 Monaten seit der
behördlichen Abmeldung von diesem Recht nicht Gebrauch, endet                • Selbstfahrervermietfahrzeuge.
der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung
                                                                             I.2        Ersteinstufung
bedarf.
                                                                             I.2.1      Ersteinstufung in Klasse 0
H.2        Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
                                                                             Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
(1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind,
                                                                             wird er in Klasse 0 eingestuft.
gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz
während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten                     I.2.2   Sonderersteinstufung eines Pkw, Kraftrads oder
Zeitraums (Saison).                                                          Campingfahrzeugs
(2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach              Die nachfolgend genannten Sonderersteinstufungen gelten nicht für
H.1.1.                                                                       Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder
                                                                             ein rotes Kennzeichen führen.
(3) Für Fahrten außerhalb der Saison, innerhalb des für den Halter
zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks                 I.2.2.1    Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2
haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                             (1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein
Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit
                                                                             Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung,
                                                                             wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft,
Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
                                                                                 wenn auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug
(4) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, die mit
                                                                                 zugelassen ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens die SF-Klasse
einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird anteilig nach der
                                                                                 1/2, zugrunde liegt, oder
Dauer der Saison aus dem Jahresbeitrag berechnet. Bei
Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer


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  wenn auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder                 (3) Fällt mindestens eine der unter I.2.2.2 a) bis c) genannten
  Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner                 Voraussetzungen fort oder stellt sich heraus, dass die
  bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist, der          Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder erfüllt wurden, erfolgt eine
  zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist,         Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er ohne die
  oder                                                                        Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre.
  wenn Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen                       (4) Bei Beendigung des Versicherungsvertrags wird dem
  Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island,         Nachversicherer auf dessen Anfrage - abweichend von I.8 - der
  Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen erteilt wurde, seit                Schadenverlauf übermittelt, der sich ohne diese
  mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern,             Sonderersteinstufung ergeben hätte.
  die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind,
                                                                              (5) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.2 ist, dass zum
  oder
                                                                              Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer
  wenn auf einen Elternteil von Ihnen ein Pkw, Kraftrad oder                  ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer
  Campingfahrzeug zugelassen und zu diesem Zeitpunkt in der                   schlechteren Einstufung als der gewünschten SF-Klasse besteht.
  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse
                                                                              I.2.3     Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
  1/2 eingestuft ist.
                                                                              Haftpflicht in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko)
(2) Ist oder war für Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder
                                                                              (1) Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug
Campingfahrzeug versichert, gilt nur die Regelung unter a). Sollte sich
                                                                              und schließen Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt
                                                                              eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) mit einer Laufzeit von
sind, erfolgt eine Umstufung des Vertrags in die SF-Klasse, in die er
                                                                              einem Jahr ab, richtet sich deren Einstufung nach dem
ohne die Voraussetzungen einzustufen gewesen wäre.
                                                                              Schadenverlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Dies gilt
(3) Voraussetzung für eine Einstufung nach I.2.2.1 ist, dass zum              nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb des
Zeitpunkt der Sonderersteinstufung (Vertragsabschluss) kein weiterer          letzten Jahres bereits eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
ruhender oder stornierter Vertrag auf Ihren Namen mit einer                   bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf
schlechteren Einstufung als SF-Klasse 1/2 besteht.                            der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nach I.6.
I.2.2.2  Sonderersteinstufung eines Pkw entsprechend der SF-                  (2) Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres
Klasse des Erstfahrzeugs                                                      abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie das
                                                                              ganze Kalenderjahr bestanden.
(1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
Schadenverlaufs nach I.6, wird er entsprechend der SF-Klasse des              I.2.4     Führerscheinsonderregelung
Erstfahrzeugs eingestuft, wenn
                                                                              Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug in
  Sie eine natürliche Person sind und die Fahrzeuge privat genutzt            der Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein,
  werden                                                                      sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder
                                                                              Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind:
  wenn auf Sie, Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder
  Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner                 • der Vertrag verläuft schadenfrei,
  bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu
                                                                              • Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU oder von
  diesem Zeitpunkt mindestens in die gewünschte SF-Klasse
                                                                                Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen ausgestellt.
  eingestuft ist. Dies gilt auch, wenn dieser Pkw derzeit bei einem
  anderen Versicherungsunternehmen versichert ist und innerhalb               I.3       Jährliche Neueinstufung
  der nächsten 12 Monate nach Vertragsabschluß für den
                                                                              Wir stufen Ihren Vertrag zum 01. Januar eines jeden Jahres
  Zweitwagen bei uns versichert wird, und
                                                                              entsprechend seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr
  wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder              neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung
  Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner auch              maßgeblich.
  Halter des weiteren Pkw ist.
                                                                              I.3.1     Wirksamwerden der Neueinstufung
(2) Dem Versicherungsvertrag wird in der Kraftfahrzeug-
                                                                              Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen
Haftpflichtversicherung die Schadenfreiheitsklasse der
                                                                              Kalenderjahr.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in der
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) die Schadenfreiheitsklasse der           I.3.2     Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) des Erstvertrags bis maximal
                                                                              Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen
SF-Klasse 30 zugrunde gelegt.
                                                                              und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit
Sofern dem Erstvertrag eine bessere Einstufung als SF-Klasse 30 zu            ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-
Grunde liegt, kann der Vertrag für das Zweitfahrzeug maximal eine             Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.
Einstufung in die SF-Klasse 30 erhalten. Besteht für den Erstvertrag
                                                                              I.3.3     Besserstufung bei Saisonkennzeichen
keine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko), erfolgt die Einstufung
nach I.2.3.                                                                   Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (H.2),
                                                                              nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine
Für die Sondereinstufung gilt: Nutzen neben dem
                                                                              Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison)
Versicherungsnehmer weitere Fahrer das Fahrzeug wird für die
                                                                              sechs Monate oder mehr beträgt.
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse das Geburtsjahr des
jüngsten Fahrers zu Grunde gelegt. Der Vertrag kann höchstens in die          I.3.4    Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und
Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, die sich der jüngste Fahrer         Klassen 0, S oder M
seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte erfahren können.


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[Seite 34]
(1) Hat der Versicherungsschutz während des gesamten                         Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden,
Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag            wird der Vertrag in dem Kalenderjahr in dem die erste
aus der SF-Klasse 1/2 oder den Klassen 0, S oder M bei                       Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet wurde,
schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.                                als nicht schadenfrei behandelt. Die Rückstufung erfolgt in dem auf
                                                                             die erste erbrachte Entschädigungsleistung oder gebildete
(2) Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01. bis 01.07. eines
                                                                             Rückstellung folgenden Kalenderjahr zur ersten Fälligkeit.
Kalenderjahres mit einer Einstufung in die SF-Klasse 1/2 oder Klasse
0 begonnen und bestand bis zum 31.12. mindestens sechs Monate                I.5       Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 01.01.
                                                                             In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
                                                                             I.5.1     Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-
• von SF 1/2        nach      SF 1
                                                                             Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere
• von Klasse 0      nach      SF 1/2                                         Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche
                                                                             Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben,
I.3.5      Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
                                                                             unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die
Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet                 Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR
verlaufen, wird er gemäß den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft.             beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.                           Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug-
                                                                             Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben wir
I.4      Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter
                                                                             Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe
Verlauf?
                                                                             des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge
I.4.1      Schadenfreier Verlauf                                             einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere
                                                                             Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
I.4.1.1   (1) Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn
                                                                             Erstattungsbetrags.
der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres
ununterbrochen besteht und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis           In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
gemeldet wird, für welches wir Entschädigungen leisten oder
                                                                             I.5.2     In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) haben Sie die
Rückstellungen bilden müssen. Dazu zählen nicht Kosten für
                                                                             Möglichkeit, die Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der
Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
                                                                             Versicherungsvertrag wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die
(2) Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in               Rückzahlung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der
folgenden Fällen als schadenfrei, wenn:                                      Mitteilung über die endgültige Regulierung geleistet werden.
• wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen                 Bei Leasingfahrzeugen
  untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der
                                                                             I.5.3    Ist ein Leasingfahrzeug versichert, gelten I.5.1 und I.5.2
  Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung leisten
                                                                             entsprechend auch für den Leasingnehmer.
  oder Rückstellungen bilden,
                                                                             Rabattschutz - Was ist Rabattschutz?
• wir nur Leistungen aus der Kfz-Umweltschadenversicherung
  (A.1.8) und/oder der Fahrerschutzversicherung erbringen,                   I.5.4      Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Rabattschutz“
                                                                             führt Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) in der Kraftfahrzeug-
• wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die
                                                                             Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nicht zu
  Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen ohne eine
                                                                             einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß den Tabellen
  Entschädigung geleistet zu haben,
                                                                             im Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2. Im folgenden Kalenderjahr erfolgt
• der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere               aber auch keine Weiterstufung in die nächstbessere SF-Klasse. Für
  Entschädigung in vollem Umfang erstattet,                                  jeden weiteren belastenden Schaden nach dem ersten Schaden im
                                                                             Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung entsprechend den Tabellen im
• wir in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) für ein
                                                                             Anhang 1 Nr. 1.2.1 bzw. 1.2.2.
  Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilversicherung
  (Teilkasko) fällt, Entschädigungen leisten oder Rückstellungen             Ob Sie dieses Leistungs-Extra vereinbart haben, können Sie Ihrem
  bilden,                                                                    Versicherungsschein entnehmen.
• Sie Ihre Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nur deswegen in              Wann können Sie den Rabattschutz abschließen?
  Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich
                                                                             I.5.4.1  Sie können den Rabattschutz abschließen, wenn folgende
  vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das
                                                                             Voraussetzungen erfüllt sind:
  Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber
  gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben,                • Ihr Fahrzeug ist ein Pkw und
  weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt
                                                                             • Ihr Versicherungsvertrag ist in der beantragten Versicherungsart
  hat.
                                                                               (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung)
I.4.2      Schadenbelasteter Verlauf                                           mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft und
I.4.2.1   (1) Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor,          • innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn ist in der
wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere                     Versicherungsart, für die der Rabattschutz beantragt worden ist
Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder             (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung)
Rückstellungen bilden müssen. Ausgenommen sind die Fälle nach                  kein belastender Schaden (I.4.2) zum Vertrag bzw. Vorvertrag
I.4.1.1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2.                                              angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.1.1
                                                                               und der Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag
(2) Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als
                                                                               bereits Rabattschutz vereinbart.
schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr


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[Seite 35]
Bei Beantragung zur Übernahme des Schadenverlaufs nach I.6.1.2.1                I.6.2.1  Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
oder I.6.1.2.2 müssen zusätzlich die von der Änderung betroffenen               übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das
Verträge innerhalb der letzten 24 Monate ab Vertragsbeginn                      Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört
schadenfrei verlaufen sein, es sei denn, der Rabattschutz war bereits           einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das
für den zu übernehmenden Schadenverlauf vereinbart.                             übertragen wird.
Laufzeit und Kündigung                                                          Untere Fahrzeuggruppe
I.5.4.2   (1) Der Rabattschutz endet mit der Beendigung der                     I.6.2.1.1 Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Quads (soweit nicht als
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvollversicherung                    landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen), Trikes,
(Vollkasko). Bei Verkauf des Fahrzeugs (G.7) endet der Rabattschutz             Campingfahrzeuge, Lieferwagen.
zum Zeitpunkt der Übergabe.
                                                                                Mittlere Fahrzeuggruppe
(2) Der Rabattschutz wird für die Dauer eines Versicherungsjahres
                                                                                I.6.2.1.2 Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
abgeschlossen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, verlängert er
sich um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Nach Wirksamwerden
                                                                                Obere Fahrzeuggruppe
der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine
Rückstufung gemäß Anhang 1.                                                     I.6.2.1.3 Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr,
                                                                                Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
Was bestätigen wir Ihrem neuen Versicherer?
                                                                                Eine Übertragung ist zudem möglich:
I.5.4.3   Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer bestätigen
wir auf Anfrage den Schadenverlauf, der sich ohne diese                         • von einem Lieferwagen auf einen Lkw bis 10 t zulässige
Sonderregelung ergeben hätte.                                                     Gesamtmasse oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 120 kW,
Wann gilt der Rabattschutz nicht?                                               • von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und
                                                                                  Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne
I.5.4.4    (1) Stellt sich nachträglich heraus, dass bei Antragstellung
                                                                                  Fahrersitz).
eine der unter I.5.4.1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt war,
entfällt der Rabattschutz rückwirkend ab Versicherungsbeginn.                   Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-
                                                                                Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
(2) Fällt eine der Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit weg,
entfällt der Rabattschutz ab dem entsprechenden Zeitpunkt. Dies gilt            I.6.2.2   Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
nicht für den Fall einer schadenbedingten Rückstufung des                       in der Fahrzeugvoll-versicherung (Vollkasko) übernehmen wir nur
Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder             gemeinsam.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) schlechter als SF-Klasse 1.
                                                                                Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von
I.6        Übernahme des Schadenverlaufs                                        einer anderen Person
I.6.1      In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?                I.6.2.3   (1) Die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen
                                                                                Person ist möglich für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des
                                                                                anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Die
versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und
                                                                                Voraussetzungen hierfür sind:
I.6.4 in folgenden Fällen übernommen:
                                                                                (2) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehe- bzw.
Fahrzeugwechsel
                                                                                eingetragenen Lebenspartner, Ihren in häuslicher Gemeinschaft
I.6.1.1 Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs                 lebenden Lebenspartner, einen Familienangehörigen oder eine
angeschafft.                                                                    juristische Person (z.B. Ihr Arbeitgeber). Familienangehörige sind
                                                                                Eltern und Kinder bzw. mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
Rabatttausch
                                                                                Großeltern oder Enkel.
• von einem ausgeschiedenen Fahrzeug
                                                                                (3) Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der
I.6.1.2.1 Sie haben außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug                anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Zur
und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer                 Glaubhaftmachung gehört insbesondere:
Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
                                                                                • eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person. Ist
• bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug                                           die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
                                                                                  ausreichend,
I.6.1.2.2 Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und
beantragen die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem                  • der Nachweis durch Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins, dass
weiteren bestehenden Vertrag.                                                     Sie für den Zeitraum in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren.
                                                                                  Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum für die
Schadenverlauf einer anderen Person
                                                                                  Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts berücksichtigt werden,
I.6.1.3  Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend                  der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt.
gefahren und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
                                                                                (4) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
I.6.2      Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?                     an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in
                                                                                vollem Umfang auf.
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
Voraussetzungen:                                                                Ist die andere Person Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, können Sie und Ihr
                                                                                Ehegatte/Lebenspartner die Rückübertragung beantragen.
Fahrzeuggruppe


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(5) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei          einer amtlich beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese
der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück.                                Bescheinigung muss die in I.8 genannten Informationen enthalten.
(6) Der Schadenverlauf wird durch eine Bescheinigung des                      I.7       Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
Versicherers des Dritten nach I.8 nachgewiesen.
                                                                              I.7.1    (1) Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
(7) Wir rechnen die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der              und der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) können nur zusammen
Schäden des Vertrags der anderen Person für den Zeitraum an, in               abgegeben werden.
dem Sie das Fahrzeug der anderen Person nicht nur gelegentlich
                                                                              (2) Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir
gefahren haben.
                                                                              diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags
I.6.3      Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang                nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich nach der Abgabe der
                                                                              schadenfreie Verlauf nicht über ein volles Kalenderjahr, gelten die
Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
                                                                              Regelungen nach I.3.4.
übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge
unter folgenden Voraussetzungen:                                              Befand sich Ihr Vertrag in Klasse S oder M, bleibt die Einstufung in S
                                                                              oder M bestehen.
• der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
  Schadenverlaufs einverstanden und gibt damit den                            (3) Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung
  Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf und                             Ihres Vertrags nach zu erheben.
• Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des                     I.8       Auskünfte über den Schadenverlauf
  Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
                                                                              I.8.1      Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines
I.6.4    Wie wirkt sich eine Unterbrechung des                                Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?                             zu lassen:
Im Jahr der Übernahme                                                         • Art und Verwendung des Fahrzeugs,
I.6.4.1  (1) Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes               • Beginn und Ende des Vertrags,
(Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
                                                                              • Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
Vertragsbeendigung, Veräußerung, Risikowegfall) gilt:
                                                                                Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko),
  Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, so
                                                                              • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die
  berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der
                                                                                sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt
  Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
                                                                                haben,
  Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate und höchstens 10
                                                                              • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei
  Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt der
                                                                                Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass
  Unterbrechung.
                                                                                Zahlungen geleistet worden sind,
  Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den
                                                                              • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende
  schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2.
                                                                                Auskünfte erteilt worden sind.
(2) Werden Schadenfälle im Kalenderjahr der Unterbrechung
                                                                              Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei
gemeldet, werden diese bei Übernahme des Schadenverlaufs als
                                                                              Antragsstellung genannten Beitragssatz bzw. die SF-Klasse ab
schadenbelastend berücksichtigt.
                                                                              Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers
Im Folgejahr der Übernahme                                                    über die Schadenfreiheit zu ändern.
I.6.4.2    (1) In dem der Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet            I.8.2.    Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der
sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und               Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der             Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und
Übernahme bestand.                                                            verpflichtet, diesen auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem
                                                                              Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
(2) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
mindestens 6 Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines                  Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen
Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.       Schadenverlauf. Sonderersteinstufungen - mit Ausnahme der
                                                                              Regelung nach I.2.2.1 - werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt,
(3) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
                                                                              wenn wir Ihnen auf Anfrage eine Schadenverlaufserklärung
weniger als 6 Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach
                                                                              übermitteln.
schadenfreiem Verlauf.
                                                                              J         Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
(4) Die Regelungen gelten entsprechend, wenn nach einer
Ruheversicherung nach 18 Monaten das Fahrzeug wieder in Betrieb               J.1       Typklasse
gesetzt wird.
                                                                              (1) Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres
I.6.5    Anrechnung des Schadenverlaufs von ausländischen                     Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen,
Versicherern                                                                  welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet
                                                                              ist.
Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 mit Ausnahme
von I.6.2.3 auch von einem ausländischen Vorversicherer mit Sitz in           (2) Wir ermitteln einmal jährlich, ob und in welchem Umfang sich der
einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen und der USA an,            Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller
wenn Sie uns diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit          Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Die Änderung der Beiträge
                                                                              richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der


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Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und                  K         Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen
Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem               eingetretenen Umstands
Jahr der Beitragsüberprüfung folgt. Bei der Ermittlung der Beiträge
                                                                             K.1       Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
wenden wir die anerkannten Grundsätze der
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind                Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum
dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands          Schadenfreiheitsrabattsystem nach Abschnitt I ändern.
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des
                                                                             K.2       Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Änderung zu
                                                                             (Tarifmerkmale)
berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere
Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit             Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
                                                                             K.2.1     Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der
J.2        Tarifänderung                                                     Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der
                                                                             Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder
(1) Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf
                                                                             Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“
anzupassen. Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt,
                                                                             aufgeführtes Tarifmerkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann
den Beitrag der zu diesem Zeitpunkt bestehenden
                                                                             zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Versicherungsverträge ab dem Beginn des nächsten
Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder abzusenken.                  Auswirkung auf den Beitrag
(2) Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir             K.2.2    (1) Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, in
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des              dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen.
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur
                                                                             (2) Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter
außerordentlichen Kündigung nach G.2.5 belehren.
                                                                             Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die
(3) In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden folgende               in Ihrem Versicherungsschein genannte jährliche Fahrleistung, gilt
Änderungen einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden:                 abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend zu dem
                                                                             Zeitpunkt, zu dem die Abweichung eingetreten ist, maximal zum
• gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs,
                                                                             Beginn des Versicherungsjahres.
• die Typklassen.
                                                                             K.3       Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
(4) Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich aufgrund des            Berechnet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des
Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrags oder aufgrund            Fahrzeughalters und wechselt der Halter während der
Änderungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale)              Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer
ergeben.                                                                     anderen Region zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab dem
                                                                             Zeitpunkt, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen, nach der
J.3        Kündigungsrecht                                                   neuen Region. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder
Führen die Änderungen nach J.1 und J.2 in der Kraftfahrzeug-                 Beitragserhöhung führen.
Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie              Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht
nach G.2.5 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen                    aus einem oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Ihrem
gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die           Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchem
Änderungen in der Summe zu einer Beitragserhöhung führen. Dies               Postleitzahlenbereich Ihr Vertrag zugeordnet ist.
gilt für die Fahrzeugversicherung (Kasko) entsprechend.
                                                                             Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, an dem wir von der Änderung
J.4       Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der                   Kenntnis erlangen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                             K.4      Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den        Beitragsberechnung (Tarifmerkmale)
Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer
Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den            Angaben zu Änderungen
Leistungsumfang oder die Versicherungssumme zu erhöhen.                      K.4.1    Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der
J.5        Änderungen der Tarifstrukturen                                    Überschrift „Zusätzlich wurden in der Haftpflicht- und/oder
                                                                             Fahrzeugversicherung folgende Tarifmerkmale berücksichtigt“
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für                                    aufgeführten Tarifmerkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
• die Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen),                     Überprüfung der Tarifmerkmale
• die Typklassen,                                                            K.4.2    Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag
• die Merkmale zur Beitragsberechnung (Tarifmerkmale),                       berücksichtigten Tarifmerkmale, wie z.B. „jährliche Fahrleistung“ oder
                                                                             „Vertragsdauer beim Vorversicherer“, zutreffen. Auf Anforderung
zu ändern, um ein angemessenes Verhältnis von                                haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung sicherzustellen. Die          vorzulegen.
geänderten Regelungen müssen den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen.                Folgen von unzutreffenden Angaben
Dasselbe gilt, wenn wir die im Tarif vorgesehenen Merkmale zur               K.4.3     Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur
Beitragsberechnung (Tarifmerkmale) durch andere ersetzen oder                Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und
neue hinzufügen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn               ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir
des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie           berechtigt, rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende
nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.


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[Seite 38]
oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den              Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550
Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur
                                                                             Sachverständigenverfahren in der Fahrzeugversicherung (Kasko)
Beitragsberechnung entspricht.
                                                                             L.1.3    Bei Meinungsverschiedenheiten zur Höhe des Schadens in
Folgen von Nichtangaben
                                                                             der Fahrzeugversicherung (Kasko) können Sie auch das
K.4.4     Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder                Sachverständigenverfahren nach A.2.16 nutzen.
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier
                                                                             L.2       Gerichtsstände
Wochen nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend zu dem
Zeitpunkt, zu dem der nicht gemeldete Umstand beitragswirksam                Wenn Sie uns verklagen
geworden wäre, nach den für Sie ungünstigsten Angaben zu
                                                                             L.2.1    Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei
berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden
                                                                             den nachfolgenden Gerichten geltend machen:
Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen
haben.                                                                       • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
K.5        Änderungen der Verwendung des Fahrzeugs                           • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
                                                                               Niederlassung örtlich zuständig ist.
(1) Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und
Verwendung des Fahrzeugs (gemäß Anhang 3), müssen Sie uns dies               Wenn wir Sie verklagen
anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs
                                                                             L.2.2    Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei
gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das
                                                                             nachfolgenden Gerichten geltend machen:
höhere Wagnis maßgeblich ist.
                                                                             • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
(2) Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen
oder den Beitrag anpassen.                                                   • dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die
                                                                               Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den
(3) Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
                                                                               Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb
Kündigungsrecht nach G.2.6.
                                                                               abgeschlossen haben.
L          Meinungsverschiedenheiten
                                                                             Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
L.1        Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
                                                                             L.2.3    Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz,
Versicherungsombudsmann                                                      Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb
                                                                             Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
L.1.1     Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht
                                                                             Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt
zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem
                                                                             abweichend der Regelung nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für
von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
                                                                             unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Ombudsmann für Versicherungen wenden:
                                                                             M         Bedingungsänderungen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
                                                                             M.1      Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                             Versicherungsbedingungen anpassen?
Tel.: 0800 3696000* / Fax: 0800 3699000*
                                                                             Gründe der Bedingungsanpassung
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                                             M.1.1     Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die
*(kostenfreie Rufnummer für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz)            Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit Wirkung für Ihren
                                                                             Vertrag zu ergänzen oder zu ersetzen:
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns          • Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                       Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert,
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder        • eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch
per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde              rechtskräftige/gerichtliche Entscheidung oder durch einen
auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/                bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt.
wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
                                                                             Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag
Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
                                                                             M.1.2      Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es
Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann
                                                                             sei denn, sie beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1, und müssen
ist aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere
                                                                             unter Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat,
Entscheidung zu überprüfen.
                                                                             Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.
Versicherungsaufsicht
                                                                             Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung
L.1.2     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
                                                                             M.1.3      Die Anpassung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können
                                                                             erläutert. Sie findet vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode
Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
                                                                             an Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
                                                                             Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
                                                                             Ihr Kündigungsrecht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor
Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                M.1.4    Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können
                                                                             Sie den Versicherungsvertrag nach G.2.8 kündigen.
E-Mail: poststelle@bafin.de


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N          Anzeigen und Mitteilungen                                         Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung im Rahmen von H.1
                                                                             abgeschlossen werden.
N.1     Was müssen Sie bei Fragen, Mitteilungen und Anzeigen
beachten?                                                                    (2) Besteht für ein Fahrzeug weder eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko)
                                                                             noch eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) oder ist die
Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen
                                                                             Fahrzeugversicherung (Kasko) nach Abs. 1 abgelaufen, so kann eine
N.1.1    Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen                 gesonderte beitragsfreie Fahrzeug-Ruheversicherung im Rahmen
Anzeigen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) an die im                          von H.1 abgeschlossen werden.
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
                                                                             (3) Die Bestimmungen für die Ruheversicherung gelten nicht für
bezeichnete Stelle.
                                                                             Wohnwagenanhänger.
Entgegennahme durch Ihren Vermittler
N.1.2    Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen
Anzeigen nach N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein
genannte Vermittler berechtigt.
O       Was ist bei Auslandsfahrten mit Ihrem Fahrzeug zu
beachten?
O.1        Wo haben Sie Versicherungsschutz?
Geltungsbereich
O.1.1    Sie haben Versicherungsschutz im geographischen Europa
und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der Europäischen Union (EU) gehören.
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf andere Länder
O.1.2    Falls Sie außerhalb dieser Gebiete Versicherungsschutz
benötigen, muss dies mit uns gesondert vereinbart werden.
O.2         Internationale Versicherungskarte
O.2.1     (1) Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte
(IVK) ausgehändigt, richtet sich Ihr Versicherungsschutz in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens nach den
Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen, die im
Besuchsland gesetzlich vorgeschrieben sind. Des Weiteren erstreckt
sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
durchgestrichen sind.
(2) Die Internationale Versicherungskarte können Sie bei uns
anfordern.


P          Weitere Regelungen
P.1        Mindestbeiträge
Der Mindestbeitrag einer Teilzahlung ist 10 EUR.
P.2        nicht belegt
P.3        Kurzzeitkennzeichen
(1) Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich
abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für
eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen
zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion
festgesetzt.
(2) Wird das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder
Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer mit einem
ständigen (nicht Kurzzeit-) amtlichen Kennzeichen zugelassen, so
wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des
Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
P.4        Beitragsberechnung der Ruheversicherung
(1) Besteht für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte beitragsfreie


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Anhang 1:              Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem

1.            Pkw

1.1       Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
und Beitragssätze

 Dauer des schadenfreien und         SF-Klasse   Beitragssätze in %
 ununterbrochenen Verlaufs
                                                 KH             VK
 50 und mehr Kalenderjahre           SF 50       16             16
 49 Kalenderjahre                    SF 49       17             17
 48 Kalenderjahre                    SF 48       17             17
 47 Kalenderjahre                    SF 47       17             17
 46 Kalenderjahre                    SF 46       17             17
 45 Kalenderjahre                    SF 45       17             17
 44 Kalenderjahre                    SF 44       17             17
 43 Kalenderjahre                    SF 43       18             17
 42 Kalenderjahre                    SF 42       18             18
 41 Kalenderjahre                    SF 41       18             18
 40 Kalenderjahre                    SF 40       18             18
 39 Kalenderjahre                    SF 39       18             19
 38 Kalenderjahre                    SF 38       19             19
 37 Kalenderjahre                    SF 37       19             19
 36 Kalenderjahre                    SF 36       19             19
 35 Kalenderjahre                    SF 35       20             20
 34 Kalenderjahre                    SF 34       20             21
 33 Kalenderjahre                    SF 33       21             21
 32 Kalenderjahre                    SF 32       21             22
 31 Kalenderjahre                    SF 31       22             22
 30 Kalenderjahre                    SF 30       22             22
 29 Kalenderjahre                    SF 29       23             22
 28 Kalenderjahre                    SF 28       23             23
 27 Kalenderjahre                    SF 27       24             23
 26 Kalenderjahre                    SF 26       24             23
 25 Kalenderjahre                    SF 25       25             24
 24 Kalenderjahre                    SF 24       25             24
 23 Kalenderjahre                    SF 23       26             24
 22 Kalenderjahre                    SF 22       26             25
 21 Kalenderjahre                    SF 21       27             25
 20 Kalenderjahre                    SF 20       28             26
 19 Kalenderjahre                    SF 19       28             26
 18 Kalenderjahre                    SF 18       29             27
 17 Kalenderjahre                    SF 17       29             27
 16 Kalenderjahre                    SF 16       30             28
 15 Kalenderjahre                    SF 15       31             28
 14 Kalenderjahre                    SF 14       32             29
 13 Kalenderjahre                    SF 13       33             29
 12 Kalenderjahre                    SF 12       34             30
 11 Kalenderjahre                    SF 11       35             31
 10 Kalenderjahre                    SF 10       36             31
     9 Kalenderjahre                 SF 9        38             32
     8 Kalenderjahre                 SF 8        39             33
     7 Kalenderjahre                 SF 7        41             34
     6 Kalenderjahre                 SF 6        43             35
     5 Kalenderjahre                 SF 5        45             36
     4 Kalenderjahre                 SF 4        47             37
     3 Kalenderjahre                 SF 3        50             39
     2 Kalenderjahre                 SF 2        54             41
     1 Kalenderjahr                  SF 1        60             45
     -                               SF 1/2      68             50
     -                               S           80             -
     -                               0           100            60
     -                               M           120            80


023130050 2609                                                  Seite 40 von 43

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1.2        Rückstufung im Schadenfall

1.2.1      Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                                   1.2.2      Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung               Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
im Schadenfall bei Pkw                                                             im Schadenfall bei Pkw

 aus SF-Klasse   1 Schaden     2 und mehr   1 Schaden        2 und mehr             aus SF-Klasse   1 Schaden     2 und mehr   1 Schaden        2 und mehr
                               Schäden                       Schäden                                              Schäden                       Schäden
                                            Abweichend für Tarif Basis                                                         Abweichend für Tarif Basis
                 nach Klasse                nach Klasse                                             nach Klasse                nach Klasse
 SF 50           SF 31         SF 12        SF 29            SF 10                  SF 50           SF 41         SF 25        SF 39            SF 23
 SF 49           SF 27         SF 11        SF 25            SF 9                   SF 49           SF 35         SF 21        SF 33            SF 19
 SF 48           SF 26         SF 10        SF 24            SF 8                   SF 48           SF 34         SF 21        SF 32            SF 19
 SF 47           SF 26         SF 10        SF 24            SF 8                   SF 47           SF 33         SF 20        SF 31            SF 18
 SF 46           SF 25         SF 9         SF 23            SF 7                   SF 46           SF 33         SF 20        SF 31            SF 18
 SF 45           SF 24         SF 9         SF 22            SF 7                   SF 45           SF 32         SF 19        SF 30            SF 17
 SF 44           SF 23         SF 9         SF 21            SF 7                   SF 44           SF 30         SF 18        SF 28            SF 16
 SF 43           SF 23         SF 9         SF 21            SF 7                   SF 43           SF 29         SF 17        SF 27            SF 15
 SF 42           SF 22         SF 8         SF 20            SF 6                   SF 42           SF 29         SF 17        SF 27            SF 15
 SF 41           SF 22         SF 8         SF 20            SF 6                   SF 41           SF 28         SF 16        SF 26            SF 14
 SF 40           SF 21         SF 8         SF 19            SF 6                   SF 40           SF 27         SF 16        SF 25            SF 14
 SF 39           SF 21         SF 7         SF 19            SF 5                   SF 39           SF 26         SF 15        SF 24            SF 13
 SF 38           SF 20         SF 7         SF 18            SF 5                   SF 38           SF 26         SF 15        SF 24            SF 13
 SF 37           SF 19         SF 7         SF 17            SF 5                   SF 37           SF 25         SF 14        SF 23            SF 12
 SF 36           SF 19         SF 7         SF 17            SF 5                   SF 36           SF 24         SF 14        SF 22            SF 12
 SF 35           SF 18         SF 6         SF 16            SF 4                   SF 35           SF 24         SF 13        SF 22            SF 11
 SF 34           SF 18         SF 6         SF 16            SF 4                   SF 34           SF 23         SF 13        SF 21            SF 11
 SF 33           SF 17         SF 6         SF 15            SF 4                   SF 33           SF 22         SF 12        SF 20            SF 10
 SF 32           SF 17         SF 5         SF 15            SF 3                   SF 32           SF 21         SF 12        SF 19            SF 10
 SF 31           SF 16         SF 5         SF 14            SF 3                   SF 31           SF 21         SF 11        SF 19            SF 9
 SF 30           SF 16         SF 5         SF 14            SF 3                   SF 30           SF 20         SF 11        SF 18            SF 9
 SF 29           SF 15         SF 5         SF 13            SF 3                   SF 29           SF 19         SF 10        SF 17            SF 8
 SF 28           SF 14         SF 4         SF 12            SF 2                   SF 28           SF 18         SF 10        SF 16            SF 8
 SF 27           SF 14         SF 4         SF 12            SF 2                   SF 27           SF 18         SF 9         SF 16            SF 7
 SF 26           SF 13         SF 4         SF 11            SF 2                   SF 26           SF 17         SF 8         SF 15            SF 6
 SF 25           SF 13         SF 3         SF 11            SF 1                   SF 25           SF 16         SF 8         SF 14            SF 6
 SF 24           SF 12         SF 3         SF 10            SF 1                   SF 24           SF 15         SF 7         SF 13            SF 5
 SF 23           SF 12         SF 3         SF 10            SF 1                   SF 23           SF 15         SF 7         SF 13            SF 5
 SF 22           SF 11         SF 2         SF 9             SF 1/2                 SF 22           SF 14         SF 6         SF 12            SF 4
 SF 21           SF 10         SF 2         SF 8             SF 1/2                 SF 21           SF 13         SF 6         SF 11            SF 4
 SF 20           SF 10         SF 2         SF 8             SF 1/2                 SF 20           SF 12         SF 5         SF 10            SF 3
 SF 19           SF 9          SF 1         SF 7             S                      SF 19           SF 12         SF 5         SF 10            SF 3
 SF 18           SF 9          SF 1         SF 7             S                      SF 18           SF 11         SF 4         SF 9             SF 2
 SF 17           SF 8          SF 1         SF 6             S                      SF 17           SF 10         SF 4         SF 8             SF 2
 SF 16           SF 7          SF 1         SF 5             S                      SF 16           SF 9          SF 3         SF 7             SF 1
 SF 15           SF 7          SF 1         SF 5             S                      SF 15           SF 9          SF 2         SF 7             SF 1/2
 SF 14           SF 6          SF 1/2       SF 4             0                      SF 14           SF 8          SF 2         SF 6             SF 1/2
 SF 13           SF 6          SF 1/2       SF 4             0                      SF 13           SF 7          SF 1         SF 5             0
 SF 12           SF 5          SF 1/2       SF 3             0                      SF 12           SF 6          SF 1         SF 4             0
 SF 11           SF 4          SF 1/2       SF 2             0                      SF 11           SF 6          SF 1         SF 4             0
 SF 10           SF 4          SF 1/2       SF 2             0                      SF 10           SF 5          SF 1/2       SF 3             M
 SF 9            SF 3          SF 1/2       SF 1             0                      SF 9            SF 4          SF 1/2       SF 2             M
 SF 8            SF 3          SF 1/2       SF 1             0                      SF 8            SF 3          SF 1/2       SF 1             M
 SF 7            SF 2          0            SF 1/2           M                      SF 7            SF 3          0            SF 1             M
 SF 6            SF 1          0            0                M                      SF 6            SF 2          0            SF 1/2           M
 SF 5            SF 1          0            0                M                      SF 5            SF 1          0            0                M
 SF 4            SF 1          0            0                M                      SF 4            SF 1          0            0                M
 SF 3            SF 1/2        M            M                M                      SF 3            SF 1/2        0            M                M
 SF 2            SF 1/2        M            M                M                      SF 2            SF 1/2        M            M                M
 SF 1            SF 1/2        M            M                M                      SF 1            0             M            M                M
 SF 1/2          0             M            M                M                      SF 1/2          0             M            M                M
 S               M             M            M                M                      0               M             M            M                M
 0               M             M            M                M                      M               M             M            M                M
 M               M             M            M                M


023130050 2609                                                   Seite 41 von 43

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2.            Krafträder                                                                            2.2.2         Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

2.1      Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und                                     Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
Beitragssätze                                                                                       im Schadenfall bei Krad

  Dauer des schadenfreien und                      SF-Klasse       Beitragssätze in %                aus SF-Klasse         1 Schaden     2 und mehr        1 Schaden         2 und mehr
  ununterbrochenen Verlaufs                                                                                                              Schäden                             Schäden
                                                                   KH             VK*                                                                      Abweichend für Tarif Basis
  20 und mehr Kalenderjahre                        SF 20           19             19                                       nach Klasse                     nach Klasse
  19 Kalenderjahre                                 SF 19           20             22                 SF 20                 SF 13         SF 5              SF 7              SF 4
  18 Kalenderjahre                                 SF 18           20             23                 SF 19                 SF 8          SF 3              SF 7              SF 2
  17 Kalenderjahre                                 SF 17           20             23                 SF 18                 SF 8          SF 2              SF 7              SF 2
  16 Kalenderjahre                                 SF 16           21             24                 SF 17                 SF 7          SF 2              SF 6              SF 2
  15 Kalenderjahre                                 SF 15           21             24                 SF 16                 SF 7          SF 2              SF 6              SF 1
  14 Kalenderjahre                                 SF 14           22             25                 SF 15                 SF 7          SF 2              SF 6              SF 1
  13 Kalenderjahre                                 SF 13           22             26                 SF 14                 SF 6          SF 2              SF 6              SF 1
  12 Kalenderjahre                                 SF 12           23             27                 SF 13                 SF 6          SF 2              SF 5              SF 1
  11 Kalenderjahre                                 SF 11           24             28                 SF 12                 SF 6          SF 2              SF 5              SF 1
  10 Kalenderjahre                                 SF 10           24             28                 SF 11                 SF 5          SF 1              SF 4              SF 1/2
     9 Kalenderjahre                               SF 9            25             29                 SF 10                 SF 5          SF 1              SF 4              SF 1/2
     8 Kalenderjahre                               SF 8            26             30                 SF 9                  SF 4          SF 1              SF 3              SF 1/2
     7 Kalenderjahre                               SF 7            28             32                 SF 8                  SF 4          SF 1              SF 3              SF 1/2
     6 Kalenderjahre                               SF 6            29             34                 SF 7                  SF 3          SF 1              SF 2              SF 1/2
     5 Kalenderjahre                               SF 5            31             37                 SF 6                  SF 3          SF 1              SF 2              SF 1/2
     4 Kalenderjahre                               SF 4            33             39                 SF 5                  SF 2          SF 1              SF 2              SF 1/2
     3 Kalenderjahre                               SF 3            37             43                 SF 4                  SF 2          SF 1/2            SF 1              0
     2 Kalenderjahre                               SF 2            40             46                 SF 3                  SF 1          SF 1/2            SF 1              0
     1 Kalenderjahr                                SF 1            48             55                 SF 2                  SF 1          SF 1/2            SF 1              0
     -                                             SF 1/2          63             78                 SF 1                  SF 1/2        M                 0                 M
     -                                             0               90             100                SF 1/2                M             M                 0                 M
    -                                              M               130            120                0                     M             M                 M                 M
* gilt nicht für Leichtkrafträder und Trikes                                                         M                     M             M                 M                 M


                                                                                                    3.            Campingfahrzeuge und übrige Fahrzeuge
2.2           Rückstufung in Schadenfall
                                                                                                    3.1      Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
2.2.1         Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                                    Beitragssätze
Für die Kraftfahrtversicherung Basis gilt eine geänderte Rückstufung
                                                                                                     Dauer des schadenfreien und                  SF-Klasse       Beitragssätze in %
im Schadenfall bei Krad                                                                              ununterbrochenen Verlaufs
                                                                                                                                                                  KH             VK
  aus SF-Klasse        1 Schaden          2 und mehr        1 Schaden         2 und mehr             10 und mehr Kalenderjahre                    SF 10           45             35
                                          Schäden                             Schäden
                                                                                                         9 Kalenderjahre                          SF 9            50             35
                                                            Abweichend für Tarif Basis
                                                                                                         8 Kalenderjahre                          SF 8            50             35
                       nach Klasse                          nach Klasse
                                                                                                         7 Kalenderjahre                          SF 7            50             40
  SF 20                SF 5               SF 1/2            SF 2              SF 1/2
                                                                                                         6 Kalenderjahre                          SF 6            55             40
  SF 19                SF 3               SF 1/2            SF 2              SF 1/2
                                                                                                         5 Kalenderjahre                          SF 5            55             40
  SF 18                SF 3               SF 1/2            SF 2              SF 1/2
                                                                                                         4 Kalenderjahre                          SF 4            55             45
  SF 17                SF 2               SF 1/2            SF 2              SF 1/2
                                                                                                         3 Kalenderjahre                          SF 3            60             50
  SF 16                SF 2               SF 1/2            SF 2              SF 1/2
                                                                                                         2 Kalenderjahre                          SF 2            70             55
  SF 15                SF 2               SF 1/2            SF 1              0
                                                                                                         1 Kalenderjahr                           SF 1            70             70
  SF 14                SF 2               SF 1/2            SF 1              0
                                                                                                         -                                        SF 1/2          70             80
  SF 13                SF 2               SF 1/2            SF 1              0
                                                                                                         -                                        0               100            100
  SF 12                SF 2               SF 1/2            SF 1              0
                                                                                                         -                                        M               200            130
  SF 11                SF 1               0                 SF 1              0
  SF 10                SF 1               0                 SF 1              0
  SF 9                 SF 1               0                 SF 1              0
  SF 8                 SF 1               0                 SF 1              0
  SF 7                 SF 1               0                 SF 1/2            M
  SF 6                 SF 1               0                 SF 1/2            M
  SF 5                 SF 1/2             M                 SF 1/2            M
  SF 4                 SF 1/2             M                 SF 1/2            M
  SF 3                 SF 1/2             M                 SF 1/2            M
  SF 2                 SF 1/2             M                 SF 1/2            M
  SF 1                 0                  M                 0                 M
  SF 1/2               M                  M                 M                 M
  0                    M                  M                 M                 M
  M                    M                  M                 M                 M


023130050 2609                                                                    Seite 42 von 43

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3.2                     Rückstufung im Schadenfall                                6.       Mietwagen
                                                                                  Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4
3.2.1                   Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                  Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger
                                                                                  Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
 aus SF-Klasse   1 Schaden       2 Schäden    3 und mehr   aus SF-Klasse
                                              Schäden                             der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermiet-
                 nach Klasse                                                      fahrzeuge).
 SF 10           SF 3            SF 1/2       M            SF 10
                                                                                  7.       Taxen
 SF 9            SF 2            0            M            SF 9
 SF 8            SF 1            0            M            SF 8                   Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich
 SF 7            SF 1            0            M            SF 7                   zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am
 SF 6            SF 1            0            M            SF 6                   Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene -
 SF 5            SF 1/2          0            M            SF 5                   Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel
 SF 4            SF 1/2          0            M            SF 4                   ausführt (§ 47 Abs. 1 PBefG).
 SF 3            SF 1/2          0            M            SF 3
 SF 2            0               M            M            SF 2                   8.       Selbstfahrervermietfahrzeuge
 SF 1            0               M            M            SF 1
                                                                                  Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
 SF 1/2          0               M            M            SF 1/2
                                                                                  gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden (§ 1
 0               M               M            M            0
                                                                                  Abs. 1 der Selbstfahrervermiet-VO).
 M               M               M            M            M
                                                                                  9.       Leasingfahrzeuge
3.2.2                   Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)                      Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
                                                                                  gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und
 aus SF-Klasse   1 Schaden       2 Schäden    3 und mehr   aus SF-Klasse          auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter
                                              Schäden                             dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen
                 nach Klasse
                                                                                  werden.
 SF 10           SF 3            SF 1/2       M            SF 10
 SF 9            SF 2            0            M            SF 9                   10.      Campingfahrzeuge
 SF 8            SF 1            0            M            SF 8
                                                                                  Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.
 SF 7            SF 1            0            M            SF 7
 SF 6            SF 1            0            M            SF 6                   11.      Werkverkehr
 SF 5            SF 1/2          0            M            SF 5
 SF 4            SF 1/2          0            M            SF 4
                                                                                  Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,
 SF 3            SF 1/2          0            M            SF 3                   Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im
 SF 2            0               M            M            SF 2                   Krankheitsfall bis zu 4 Wochen auch durch fremdes - Personal eines
 SF 1            0               M            M            SF 1                   Unternehmens.
 SF 1/2          0               M            M            SF 1/2
                                                                                  12.      Gewerblicher Güterverkehr
 0               M               M            M            0
 M               M               M            M            M                      Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
                                                                                  Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und
                                                                                  Aufliegern für andere.
Anhang 2: Art und Verwendung von Fahrzeugen
                                                                                  13.      Umzugsverkehr
1.         Leichtkrafträder
                                                                                  Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut,
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum
                                                                                  Erbgut und Heiratsgut.
von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11KW
2.         Krafträder                                                             14.      Lieferwagen
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches                Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern                     einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t.
und Kleinkrafträdern.
                                                                                  15.      Lkw
3.         Trikes
                                                                                  Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
Trikes sind vom Kraftrad abgeleitete Dreiradfahrzeuge.                            Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
4.         Quads                                                                  16.      Zugmaschinen
Quads sind leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Personenbeförderung                  Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder
(Leermasse max. 400 kg) oder Güterbeförderung (Leermasse max.                     überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut
550 kg) und einer Leistung bis 15 kW, die ein amtliches Kennzeichen               sind, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
führen müssen.
5.         Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von
Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.


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