# Versicherungskammer Bayern Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-kinderinvaliditaet-vkb-kiz.php
- Rechtlicher Träger: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-kinderinvaliditaet-vkb-kiz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine und Besondere Bedingungen Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)](https://mein-premiumservice.vkb.de/service2/rest/api/material-service/public/v1/material/332109), Fassung Stand 01.01.2013, Druck 09/22

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme als Kapital bei Vollinvalidität | laut Versicherungsschein |  |  |
| Monatliche Rente bei Invalidität | ja | Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Rente lebenslang (nicht nur bis zu einem Endalter) | ja | Sie wird monatlich im Voraus bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt. | Ziffer 4.2, Seite 1 |
| Frühestes Eintrittsalter (ab Geburt, ab welcher Lebenswoche) | ja | Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Höchstes Eintrittsalter | ja | Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Endalter des Kinderschutzes (Ende des Versicherungsschutzes für Krankheit) | ja | Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet. | Ziffer 10.2, Seite 2 |
| Umstellung in einen Erwachsenentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (weltweit, auch bei längerem Auslandsaufenthalt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen zur Kinderinvalidität | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab Grad der Behinderung (GdB) 50, festgestellt durch das Versorgungsamt | ja | Weiterhin muss nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen. | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Teilleistung schon bei geringerem GdB (etwa ab 30 oder 40) | nein | ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen. | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Invaliditätsgrad nach eigener ärztlicher Bemessung statt Bescheid des Versorgungsamts | nein | Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des Versorgungsamtes bzw. der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle über die Schwerbehinderung nachweisen und geltend machen. | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad, ab welchem Grad) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen, Sprechen) | nicht geregelt |  |  |
| Alle Krankheiten versichert (keine abschließende Liste) | ja | Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit des Vertrags durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene Invalidität. | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Leistung bei schweren Krankheiten nach Liste (Krebs, Diabetes Typ 1, Organtransplantation) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen (Autismus, ADHS) mitversichert | nein | von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen. | Ziffer 6.1, Seite 2 |
| Angeborene Erkrankungen, die erst nach Vertragsbeginn erkannt werden | ja | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Ziffer 2.1 Satz 1 bestand. | Ziffer 5.1, Seite 1 |
| Unfallinvalidität nach Gliedertaxe mit Progression | nicht geregelt |  |  |
| Gestaffelte Leistung nach Grad der Behinderung oder Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Kapital bei Invalidität durch Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod des Kindes (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Umbau von Wohnung oder Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Reha-Leistungen, Hilfsmittel und Therapien | nicht geregelt |  |  |
| Kosmetische Operationen nach Unfall (auch Zahnersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Vorschuss oder Sofortleistung vor endgültiger Feststellung | ja | Steht die Leistung nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch Vorschüsse. | Ziffer 9.2, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers | ja | Stirbt der Vertragspartner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt | Ziffer 17, Seite 4 |
| Beitragsfreiheit nach Eintritt des Leistungsfalls | ja | Die Verpflichtung zur Beitragszahlung erlischt zum Ende des Monats, in dem erstmals eine Rente gezahlt wird. | Ziffer 11.7, Seite 3 |
| Dynamik (jährliche Erhöhung von Summe oder Rente) | ja | Wir erhöhen die vereinbarte monatliche Rente jährlich um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 %. | Besondere Bedingungen Dynamik Ziffer 1, Seite 5 |
| Steigerung der laufenden Rente im Leistungsbezug | ja | Wir werden eine zu zahlende Rente, beginnend ab dem 2. Jahr nach dem Leistungsfall, jährlich um 2 % erhöhen. | Ziffer 4.3, Seite 1 |
| Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Anlässe, Grenzen) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Krankheit (Monate ohne Schutz nach Beginn) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der die Krankheit eingetreten oder diagnostiziert sein muss (vor Endalter) | ja | kann ein Anspruch auf Leistung auch noch dann entstehen, wenn die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist. | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Frist für die Feststellung der Invalidität oder des GdB | ja | innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist. | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Frist für die Geltendmachung beim Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer der Beeinträchtigung (etwa sechs Monate) | ja | mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Nachprüfung und Neubemessung (Rente endet oder sinkt bei Besserung) | ja | Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht mehr nachgewiesen wird. | Ziffer 4.4, Seite 1 |
| Ausschluss von Krankheiten, die vor Vertragsbeginn bestanden oder diagnostiziert waren | ja | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Ziffer 2.1 Satz 1 bestand. | Ziffer 5.1, Seite 1 |
| Ausschluss angeborener Erkrankungen und Fehlbildungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Geburt oder Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Impfschäden mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien und Pandemien | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko mitversichert | nein | mittelbarer oder unmittelbarer Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse | Ziffer 6.4, Seite 2 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | nein | aufgrund mittelbarer oder unmittelbarer Einwirkung von Kernenergie | Ziffer 6.4, Seite 2 |
| Ausschluss bei Selbstverletzung, Alkohol oder Drogen (Jugendliche) | ja | von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, soweit sie auf Trunkenheit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie von Krankheiten, die durch suchterzeugende Mittel verursacht wurden. | Ziffer 6.2, Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten an Unfallfolgen (ab welchem Anteil) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag (Umfang und abgefragter Zeitraum) | ja | Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben | Ziffer 13.1, Seite 3 |
| Frist für Rücktritt oder Anfechtung wegen Anzeigepflichtverletzung | ja | Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Abschluss des Vertrages ausüben. | Ziffer 13.4, Seite 4 |
| Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung | nein | verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. | Ziffer 10.2, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherer nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung nach Ziffer 4 erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine solche Leistung erhoben haben. | Ziffer 10.3, Seite 2 |
| Beitragsanpassungsklausel (Versicherer darf Beiträge erhöhen) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprung nach Alter des Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kind oder Angehöriger übernimmt) | ja | Stirbt der Vertragspartner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt | Ziffer 17, Seite 4 |
| Obliegenheiten im Leistungsfall (Nachweise, Bescheid, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden. | Ziffer 7.3, Seite 2 |
| Empfänger der Leistung (Kind, Eltern, Treuhand bis Volljährigkeit) | ja | Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. | Ziffer 12.1, Seite 2 |
| Österreich: Krankheitsbaustein in der Kinderunfallversicherung (Invalidität durch Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestinvalidität, unter der nichts gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Bezug auf den amtlichen Grado de discapacidad (Comunidad Autónoma) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine und Besondere Bedingungen Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)

```text
[Seite 1]
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft


Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)
Stand: 01.01.2013, SAP-Nr. 332109 09/22 as


Inhalt
I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts-
Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) Stand 01.01.2013                            Weitere Bestimmungen
                                                                              12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
Die Vertragspartner                                                               Personen zueinander?
                                                                              13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Der Versicherungsumfang                                                       14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
1. Wer kann versichert werden?                                                15. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht
2. Was ist durch diesen Vertrag versichert (Versicherungsfall)?                   zufrieden sind?
3. Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere                  16. Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie dabei
     Leistung?                                                                    beachten?
4. Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung?                             17. Was geschieht bei Tod des Vertragspartners?
5. Welchen Einfluss haben Versicherungsunfähigkeit und                        18. Welches Recht findet Anwendung?
     Ausschlüsse auf den Vertrag?                                             19. Wann können diese Bedingungen angepasst werden?
6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?              20. Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt?
     Der Leistungsfall
7. Was müssen Sie im Leistungsfall beachten (Obliegenheiten)?                 II. Besondere Bedingungen
8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?                   Es gelten nur die im Versicherungsschein vermerkten Bedingungen
9. Wann ist unsere Leistung fällig?
                                                                              Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder
Die Versicherungsdauer                                                        (KIZ) mit Zuwachs von Leistung und Beitrag – Dynamik
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                  Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder
                                                                              (KIZ) der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Der Versicherungsbeitrag                                                      Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                          (KIZ) mit Finanzdienstleistertarif
     Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
     Wann endet die Beitragszahlung, wann lebt sie wieder auf?


I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die                                auch noch dann entstehen, wenn die Invalidität innerhalb von
Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)                                12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist. Dies gilt
                                                                              auch für einen während der Dauer des Vertrags eingetretenen Unfall.
Stand 01.01.2013
                                                                              4. Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung?
Die Vertragspartner                                                           4.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner, versicherte           vereinbarten Höhe.
Person ist das Kind. W ir als Versicherer erbringen die vertraglich verein-
barte Leistung.                                                               4.2 Die Rente zahlen wir ab dem Ersten des Monats, der auf den
                                                                              Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung beim Versor-
Der Versicherungsumfang                                                       gungsamt bzw. bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung
1. Wer kann versichert werden?                                                zuständigen Stelle folgt. Die Rente wird gezahlt für die Zeit, in der die
Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung          Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachge-
U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.                   wiesen wird. Sie wird monatlich im Voraus bis zum Ende des sechsten
                                                                              Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt.
2. Was ist durch diesen Vertrag versichert (Versicherungsfall)?
2.1 Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit            4.3 Dynamik im Leistungsfall – sofern vereinbart
des Vertrags durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene            Wir werden eine zu zahlende Rente, beginnend ab dem 2. Jahr nach
Invalidität. In diesem Vertrag gilt als Invalidität, wenn die körperliche     dem Leistungsfall, jährlich um 2 % erhöhen. Die Rente wird auf volle
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit des versicherten       Euro aufgerundet.
Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dessen Teilhabe            4.4 Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht
am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Weiterhin muss nach          mehr nachgewiesen wird. W ährend der Laufzeit des Vertrags setzen wir
dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der                die Rentenzahlung fort, wenn Sie uns eine Invalidität erneut nach-
Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen. Versicherungsschutz            weisen; Ziffer 4.2 gilt entsprechend. Nach dem Ende des Vertrags ist die
besteht nicht für die unter Ziffer 5 bzw. 6 genannten Fälle.                  Fortsetzung der Rentenzahlung von dem Nachweis abhängig, dass
                                                                              ausschließlich die früheren Beeinträchtigungen wieder zur Invalidität mit
2.2 Als Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität gilt der Zugang des        einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 führten. Der Anspruch
Antrags auf Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt bzw.             auf Fortsetzung erlischt, wenn seit dem Zeitpunkt der Unterbrechung
bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen           mehr als 10 Jahre vergangen sind.
Stelle.
                                                                              4.5 Wir sind berechtigt, jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nach der
3. Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere                  letzten Geltendmachung den Fortbestand der Invalidität zu überprüfen.
Leistung?                                                                     Wir sind auch berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Senden
3.1 Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des                Sie uns die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich, ruht die
Versorgungsamtes bzw. der für die Feststellung des Grades der                 Rentenzahlung ab nächster Fälligkeit.
Behinderung zuständigen Stelle über die Schwerbehinderung nach-
weisen und geltend machen.

3.2 Wird eine Krankheit, die Invalidität zur Folge hat, während der
Dauer des Vertrags ärztlich festgestellt, kann ein Anspruch auf Leistung

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5. Welchen Einfluss haben Versicherungsunfähigkeit und Aus-                  Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt
schlüsse auf den Vertrag?                                                    nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
5.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind       Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach         Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
Ziffer 2.1 Satz 1 bestand.                                                   verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der
                                                                             Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass
5.2 Wird eine vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität nach Ziffer 2.1      die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Fest-
Satz 1 erst während der Wirksamkeit des Vertrags durch Bescheid              stellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
festgestellt, erlischt der Vertrag rückwirkend ab Beginn; bereits gezahlte   Umfang der Leistungen ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die
Beiträge zahlen wir zurück.                                                  Obliegenheit arglistig verletzt haben.
5.3 Sind wir nach Ziffer 6.1 von der Leistung frei, erlischt der Vertrag     Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
rückwirkend mit dem Zugang des Antrags auf Feststellung der                  zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertrag-
Behinderung beim Versorgungsamt bzw. bei der für die Feststellung des        lichen Anzeigepflicht ausüben.
Grades der Behinderung zuständigen Stelle. Die ab diesem Zeitpunkt
gezahlten Beiträge zahlen wir zurück.                                        9. Wann ist unsere Leistung fällig?
                                                                             9.1 Sobald uns die Unterlagen und Ermächtigungen zugegangen sind,
6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?             die Sie nach Ziffer 3.1 und 7 beibringen müssen, sind wir verpflichtet,
Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder übe-        innerhalb einer Frist von drei Monaten in Textform zu erklären, ob und in
rwiegend eingetreten ist aufgrund                                            welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.
6.1 von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von
Psychosen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Beeinträchti-        9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben Sie sich mit uns über
gung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen             Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, wird die Leistung innerhalb
Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde,          von zwei Wochen fällig. Steht die Leistung nur dem Grunde nach fest,
die während der Wirksamkeit des Vertrags eingetreten ist.                    zahlen wir – auf Ihren Wunsch – Vorschüsse.

6.2 von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, soweit sie auf Trunken-        Die Versicherungsdauer
heit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie von Krankheiten, die       10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
durch suchterzeugende Mittel verursacht wurden. In beiden Fällen             10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn das versicherte Kind das            Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-
10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.                                     gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver-
                                                                             züglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.
6.3 einer von der versicherten Person vorsätzlich ausgeführten oder
versuchten Straftat;                                                         10.2 Dauer und Ende des Vertrags
                                                                             Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
6.4 mittelbarer oder unmittelbarer Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse       abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
sowie aufgrund mittelbarer oder unmittelbarer Einwirkung von Kern-           verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder
energie;                                                                     uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
                                                                             Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei
6.5 einer widerrechtlichen Handlung, mit der Sie, ein gesetzlicher           einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon
Vertreter oder ein Sorgeberechtigter der versicherten Person diese           zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres
vorsätzlich geschädigt haben.                                                gekündigt werden; die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei
                                                                             Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen
Der Leistungsfall                                                            sein. Der Vertrag endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zum
7. Was müssen Sie im Leistungsfall beachten (Obliegenheiten)?                Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir die          18. Lebensjahr vollendet.
vereinbarte Versicherungsleistung nicht erbringen.
7.1 Bestehen bei der versicherten Person Gesundheitsstörungen, die           10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
zur Invalidität nach Ziffer 2.1 führen können, sollten Sie beim              Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir
zuständigen Versorgungsamt bzw. bei der für die Feststellung des             eine Leistung nach Ziffer 4 erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine
Grades der Behinderung zuständigen Stelle einen Schwerbehinderten-           solche Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns
ausweis beantragen.                                                          spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechts-
                                                                             streits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechts-
7.2 Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollten Sie uns         kraft des Urteils in Textform zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre
möglichst bald anzeigen.                                                     Kündigung sofort nach Ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können
                                                                             jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,
7.3 Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahr-            spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres,
heitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden. Die von           wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem
uns darüber hinaus geforderten sachdienlichen Auskünfte müssen Sie           Zugang bei Ihnen wirksam.
uns in gleicher Weise erteilen.
                                                                             Der Versicherungsbeitrag
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen                 11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer,              Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Wann
Versicherungsträger und Behörden, insbesondere das Versorgungsamt,           endet die Beitragszahlung, wann lebt sie wieder auf?
das den Bescheid über die Schwerbehinderung erlassen hat bzw. die            11.1 Beitrag und Versicherungsteuer
für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständige Stelle, die       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die
den Bescheid über die Schwerbehinderung erlassen hat, sollen                 Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
ermächtigt werden, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
                                                                             11.2 Versicherungsbeginn, Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
7.5 Wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt bzw. von der            Erster oder einmaliger Beitrag
für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle auf       11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
weniger als 50 herabgesetzt, müssen Sie uns das innerhalb eines              Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhängig von dem
Monats mitteilen.                                                            Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach Zugang des
                                                                             Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im
7.6 Stirbt die versicherte Person während der Rentenzahlung, müssen          Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Sie uns den Tod innerhalb von drei Monaten mitteilen.
                                                                             11.2.2 Späterer Versicherungsbeginn
8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?                  Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie     zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer            diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere       Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis

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Seite 3 von 6                                                                                        Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)


zur Zahlung des Beitrags eintreten sind wir nur dann leistungsfrei, wenn   der auf die Unterbrechung der Rentenzahlung wegen Unterschreitung
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen           des Grad der Behinderung von 50 folgt. Sie können der Fortführung des
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolgen der      Vertrags über diesen Zeitpunkt hinaus widersprechen, spätestens
Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben                         jedoch einen Monat nach Unterrichtung über die wieder beginnende
                                                                           Beitragszahlung.
11.2.3 Rücktrittsrecht
Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt     Weitere Bestimmungen
ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung     12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine     Personen zueinander?
Geschäftsgebühr verlangen.                                                 12.1 Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nicht der
11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag                   versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                          Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs-        12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren
schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.         Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzu-
                                                                           wenden.
11.3.2 Verzug
Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne          13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht      13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche
zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur         Umstände
Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei        Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die      bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im          Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich
Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den             sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind
Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. Wir sind     auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertrags-
berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens          erklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des
zu verlangen.                                                              Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die
                                                                           geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag
11.3.3 Kein Versicherungsschutz                                            überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in          Die versicherte Person ist neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und
Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein                   vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die
Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach            Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der
Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.                          Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahr-
                                                                           erheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten
11.3.4 Kündigung                                                           Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,       13.2 Rücktritt
wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2      13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
darauf hingewiesen haben.                                                  Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats          Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-      Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-      die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
getreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.                    Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats in Textform
                                                                           geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung               unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die       nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag            angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem wir von der
eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht         Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet,
widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns     Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegen-
nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,       über.
wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
Zahlungsaufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen    13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
werden, weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder            Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den
haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag               nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig      kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur     oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in    vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Unser Rücktrittsrecht
Textform aufgefordert worden sind. Durch die Banken erhobene               wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht,
Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können         wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
Ihnen in Rechnung gestellt werden.                                         angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                           geschlossen hätten.
11.5 Folgen bei verspäteter Zahlung von Monats-, Vierteljahres- oder
Halbjahresbeiträgen                                                        13.2.3 Folgen des Rücktritts
Sind Monats-, Vierteljahres- oder Halbjahresbeiträge vereinbart, sind      Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach
die noch ausstehenden Beiträge bis zum Ende des Versicherungsjahres        Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungs-
sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug sind.     schutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig
Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.     oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versiche-
                                                                           rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
11.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir, soweit nicht etwas      schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem      der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts-
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestand.                   erklärung abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht.

11.7 Vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung                             13.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
Die Verpflichtung zur Beitragszahlung erlischt zum Ende des Monats, in     13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
dem erstmals eine Rente gezahlt wird.                                      einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit
                                                                           beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer
11.8 Wiederaufleben der Beitragszahlung                                    Frist von einem Monat in Textform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person lebt die       durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigen-
Verpflichtung zur Beitragszahlung zum Beginn des Monats wieder auf,        pflichtverletzung hingewiesen haben.

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Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung         Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine
stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere      Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit
Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist                 ihrer Beschwerde auch online an die Plattform
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-        http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann
pflicht, Kenntnis erlangt haben.                                             über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht-               Geben Sie bitte im Beschwerdeformular folgende E-Mail-Adresse an:
verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr-             odr-Kommunikation@vkb.de. Diese E-Mail-Adresse dient ausschließlich
umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                          der Kommunikation zwischen Europäischer Kommission und uns. W enn
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,            Sie direkt mit uns in Kontakt treten wollen, nutzen Sie bitte unsere
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                 allgemeinen Kontaktadressen.
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
                                                                             15.1.2 Versicherungsaufsicht
13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den             Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu            Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen                   sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.             Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen
Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestand-           Kontaktdaten sind:
teil. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats in Textform          Sektor Versicherungsaufsicht
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir          Graurheindorfer Straße 108
unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch          53117 Bonn
nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung               E-Mail: poststelle@bafin.de
abgeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver-        Internet: www.bafin.de
letzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt,
Kenntnis erlangen. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht           Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die               Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Erhöht sich durch die Vertrags-
anpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahr-        15.2 Welches Gericht ist zuständig?
absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den            Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten:
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos
in Textform kündigen.                                                        15.2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
                                                                             sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
13.4 Erlöschen des Rechts                                                    für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit           zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
Abschluss des Vertrages ausüben. Haben Sie oder die versicherte              Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die   Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Frist zehn Jahre.
                                                                             15.2.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei
13.5 Anfechtung                                                              dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz, oder in
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über                    Ermangelung eines solchen, für den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung         zuständig ist.
steht uns der Teil des Beitrags zu, der bis zum Wirksamwerden der
Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                   15.2.3 Wohnsitzwechsel ins Ausland ist
                                                                             15.2.3.1 bei Klagen gegen das Versicherungsunternehmen örtlich das
14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?                            Gericht zuständig, in dem das Versicherungsunternehmen seinen Sitz
14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei            hat.
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                  15.2.3.2 bei Klagen gegen das Versicherungsunternehmen das Gericht
                                                                             örtlich zuständig, in dem das Versicherungsunternehmen oder der
14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns                   Versicherungsvermittler seinen Sitz hat.
angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform              16. Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie
zugeht, soweit dieser Zeitraum nach Beginn der Verjährung liegt.             dabei beachten?
                                                                             16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Text-
15. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal                   form abzugeben, soweit im Einzelnen nicht Schriftform vereinbart ist. Sie
nicht zufrieden sind?                                                        sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein
                                                                             oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
15.1 Beschwerdemöglichkeiten                                                 gerichtet werden.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine
Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten                16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden            genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist,
Beschwerdemöglichkeiten offen.                                               die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
                                                                             bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
15.1.1 Versicherungsombudsmann                                               des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für             Änderung Ihres Namens.
Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
                                                                             17. Was geschieht bei Tod des Vertragspartners?
Versicherungsombudsmann e.V.                                                 Hat der Vertragspartner bei Beginn des Versicherungsschutzes das
Postfach 080632                                                              45. Lebensjahr noch nicht vollendet, gilt folgendes: Stirbt der Vertrags-
10006 Berlin                                                                 partner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                                den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum
Internet: www.versicherungsombudsmann.de                                     Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das
                                                                             versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Das gilt nicht beim Tod
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für               des Vertragspartners durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse.
Verbraucher kostenfrei
arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem            18. Welches Recht findet Anwendung?
Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                                          Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
                                                                             Anwendung.

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19. Wann können diese Bedingungen angepasst werden?                        Sondertarif nur für denjenigen Ehepartner weiter, der tatsächlich im
Ist eine Bestimmung in unseren Versicherungsbedingungen durch              öffentlichen Dienst beschäftigt bzw. wegen Ruhestand/Rente durch
höchstrichterliche Entscheidung      oder durch     bestandskräftigen      Erreichen     der     Altersgrenze,      Vorruhestand     oder    Dienst-
Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine     /Arbeitsunfähigkeit aus dem aktiven Dienst-/Arbeitsverhältnis ausge-
neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags not-        schieden ist. Durch diese Tarifänderung entsteht kein außerordentliches
wendig ist, oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue              Kündigungsrecht für den betroffenen Ehepartner.
Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der           4. Hat der Versicherungsnehmer die unter Ziffer 1 genannte
Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte dar-          Anzeigepflicht verletzt, so richten sich die Rechtsfolgen – soweit in den
stellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter           Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine besonderen Regelungen
Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer              hierzu bestehen – nach den gesetzlichen Regelungen zur
angemessen berücksichtigt.                                                 Gefahrerhöhung des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 23–27 oder für
Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir              die Unfallversicherung auch § 181 VVG).
Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitge-
teilt haben, Vertragsbestandteil.                                          Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz-
Sollte eine Bestimmung dieses Bedingungswerkes ganz oder teilweise         versorgung für Kinder (KIZ) mit Finanzdienstleistertarif
unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen                   Der Vertrag wird zum Finanzdienstleistertarif (FDL) für folgenden
Bestimmungen nicht.                                                        berechtigten Kundenkreis geführt.
                                                                           1. Festangestellte Mitarbeiter von
20 Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt?                                a) Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes
Das Versicherungsjahr beginnt um Null Uhr des Tages des auf dem            b) Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichts-
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns und endet                  gesetzes
12 Monate später zum Ablauf des Tages, welcher dem Tag des Monats          c) Bausparkassen
des Versicherungsbeginns vorausgeht.                                       d) Sparkassenverbänden
                                                                           e) Genossenschaftsverbänden
II. Besondere Bedingungen                                                  f)   gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern
                                                                           g) der Bayerischen Versorgungskammer
Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz-                         h) Tochterunternehmen im mehrheitlichen Eigentum der unter a) bis
versorgung für Kinder (KIZ) mit Zuwachs von Leistung                            g) genannten Institutionen
und Beitrag – Dynamik – sofern vereinbart
1. Wir erhöhen die vereinbarte monatliche Rente jährlich um den            2. Selbständige Versicherungsvermittler (§ 84 HGB) und Versiche-
Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Renten-             rungsmakler sowie deren festangestellte Mitarbeiter.
versicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um           3. Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder
5 %. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres,      4. Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder dessen         Ruhestand den in Ziff. 1 und 2 genannten Personenkreis angehörten.
Beginn mit dem Stichtag übereinstimmt.                                     5. Nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von
                                                                           Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes dem in Ziff.1, 2 und 4
2. Dabei wird die monatliche Rente auf volle Zehn Euro aufgerundet.        genannten Personenkreis angehörten.
                                                                           6. Familienangehörige von Personen, die dem in Ziff. 1, 2 und 4
3. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die monatliche       genannten Personenkreis angehören; Voraussetzung ist, dass die
Rente. Die erhöhte monatliche Rente gilt für alle nach dem Erhöhungs-      Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorgenannten
termin eingetretenen Leistungsfälle.                                       Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten
                                                                           werden.
4. Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine Mitteilung über die
Erhöhung.                                                                  Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zu den Tarif-
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach        voraussetzungen:
unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist werden wir     1. Der Finanzdienstleistertarif gilt, solange der/die Versicherungs-
Sie hinweisen.                                                             nehmer(in) dem berechtigten Kundenkreis angehört. Sind die Eheleute
                                                                           Versicherungsnehmer, so muss mindestens einer der Ehepartner dem
5. Sie und wir können diese Zuwachsvereinbarung (auch) für die             berechtigten Kundenkreis angehören.
gesamte Restlaufzeit des Vertrags in Textform widerrufen. Der W iderruf
muss in Textform spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungs-      2. Der Finanzdienstleistertarif entfällt nicht bei Ausscheiden aus dem
jahres erfolgen.                                                           aktiven Dienst-/Arbeitsverhältnis durch Ruhestand/Rente wegen
                                                                           Erreichen der Altersgrenze, Vorruhestand oder Dienst-/Arbeitsunfähig-
                                                                           keit.
Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz-
versorgung für Kinder (KIZ) der Angehörigen des                            3. Der Finanzdienstleistertarif gilt auch für den hinterbliebenen Ehe-
öffentlichen Dienstes                                                      partner, sofern er nicht berufstätig ist.
1. Der Sondertarif kann nur gewährt werden, solange der/die
Versicherungsnehmer(in) im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Sind die   4. Trennen sich die Ehepartner und wird das Anwesen auf einen Ehe-
Eheleute Versicherungsnehmer, so muss mindestens einer der                 partner überschrieben, der nicht FDL-Tarif berechtigt ist, entfällt dieser
Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Ab Wegfall der         Tarif mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch.
Beschäftigung im Öffentlichen Dienst ist dann der Normaltarif zu
entrichten. Durch diese Tarifänderung entsteht kein außerordentliches      5. Wird das Anwesen veräußert (auch vorgezogene Erbfolge zu
Kündigungsrecht.                                                           Lebzeiten) oder vererbt und ist der Erwerber/Erbe nicht FDL-Tarif
2. Der Sondertarif entfällt nicht bei Ausscheiden aus dem aktiven          berechtigt, entfällt dieser Tarif mit der Eintragung der Auflassung im
Dienst-/Arbeitsverhältnis wegen Ruhestand/Rente durch Erreichen der        Grundbuch.
Altersgrenze, Vorruhestand oder Dienst-/Arbeitsunfähigkeit.
3. Der Sondertarif gilt auch für den hinterbliebenen Ehepartner, sofern    Bitte beachten Sie folgende Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen
er nicht berufstätig ist.                                                  ihrer Verletzung:
                                                                           1. Nach Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung des FDL-
Bitte beachten Sie folgende Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen            Tarifs hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich,
ihrer Verletzung:                                                          spätestens innerhalb eines Monats in Textform anzuzeigen.
1. Nach Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung des Sonder-
tarifs hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich,      2. Entfallen die Voraussetzungen, die für den Finanzdienstleistertarif
spätestens innerhalb eines Monats in Textform anzuzeigen.                  bestimmend waren, ist ab diesem Zeitpunkt der Beitrag zu entrichten,
2. Entfallen die Voraussetzungen, die für den Sondertarif bestimmend       der sich aus dem jeweils gültigen Tarif ergibt.
waren, ist ab diesem Zeitpunkt der Beitrag zu entrichten, der sich aus
dem jeweils gültigen Tarif ergibt.                                         3. Hat der Versicherungsnehmer die unter Ziffer 1 genannte Anzeige-
3. Trennen sich die Eheleute und zieht ein Ehepartner aus der gemein-      pflicht verletzt , so richten sich die Rechtsfolgen - soweit in den Allge-
samen Wohnung aus, so gilt bei der notwendigen Vertragsteilung der         meinen Versicherungsbedingungen keine abweichenden Regelungen

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hierzu bestehen – nach den gesetzlichen Regelungen zur Gefahr-
erhöhung des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 23–27 VVG oder für
die Unfallversicherung auch § 181 VVG).
```

