# Wiener Städtische MEDplus Taggeld: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-krankenhaustagegeld-wiener-staedtische-medplus-taggeld.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-krankenhaustagegeld-wiener-staedtische-medplus-taggeld.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Krankenhaus-Taggeldversicherung (IPID)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_KH_Taggeld.pdf), Fassung 19. August 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | ja | Tagegeld für Krankenhaus-Aufenthalte unter 24 Stunden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | ja | Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | ja | Doppeltes Tagegeld bei Unfällen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | keine | für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Entbindung | ja | Leistungen für Schwangerschaft und Geburt nur für zur Erwachsenenprämie versicherte Personen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nein | Krankenhausaufenthalte in Sonderkrankenanstalten, Einrichtungen für Langzeitpflege oder Remobilisierung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | nicht geregelt |  |  |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | ja | Doppeltes Tagegeld bei Unfällen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | ja | Begleitkosten bei versicherten Kindern | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | ja | Wo bin ich versichert? Weltweit | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | ja | Krankenhausaufenthalte aufgrund von Alkohol- und Suchtgift-Missbrauch oder gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | ja | wegen kosmetischer Behandlung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | ja | wegen Geriatrie- und Pflegemaßnahmen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | keine | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | ja | z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen ... mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 1 |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Krankenhaus-Taggeldversicherung (IPID)

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[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                       Produkt: MEDplus Taggeld


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhaus-Taggeldversicherung

         Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?

          Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten             Tagegeld für Krankenhaus-Aufenthalte
           für medizinisch notwendige stationäre                       unter 24 Stunden
           Heilbehandlungen bei Krankheit                              wegen kosmetischer Behandlung
          Doppeltes Tagegeld bei Unfällen                             wegen künstlicher Befruchtung
          Entbindungspauschale bei Geburten
          Transportkosten ins/vom Krankenhaus
                                                                       wegen Geriatrie- und Pflegemaßnahmen
          Begleitkosten bei versicherten Kindern

         Die Versicherungssumme ist dem
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                       !   Krankenhausaufenthalte aufgrund von Alkohol-
                                                                           und Suchtgift-Missbrauch oder gerichtlich
                                                                           strafbarer vorsätzlicher Handlungen
                                                                       !   Krankenhausaufenthalte in Sonderkranken-
                                                                           anstalten, Einrichtungen für Langzeitpflege
                                                                           oder Remobilisierung
                                                                       !   Leistungen für Schwangerschaft und Geburt
                                                                           nur für zur Erwachsenenprämie versicherte
                                                                           Personen


       Wo bin ich versichert?
        Weltweit


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
          werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
          vollständig und ehrlich zu beantworten.
       - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über
          Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen,
          Schwangerschaft.
       - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren
          Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
       - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen
          und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.

[Seite 2]
          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.

          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
          Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
          einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
          sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
          Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
          Versicherungsschutz.

          Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
          wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
          STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 19. August 2024
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