# BarmeniaGothaer Barmenia Tarif VS 1 und VS 2 Vs 2: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-barmenia-vs-2.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-barmenia-vs-2.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif VS (Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Einbett- oder Zweibettzimmer), Teil III AVB](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K3847.pdf), Fassung 01.01.2011 (K 3847 0625)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis 16 € | 15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß Ziffer 1.13 a) | Ziffer 1.23, Seite 2 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | ja | nicht gesondert berechnet, so wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt | Ziffer 1.23, Seite 2 |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz | Ziffer 1.11, Seite 2 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | ja | Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz | Ziffer 1.11, Seite 2 |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Entbindung | ja | Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz | Ziffer 1.11, Seite 2 |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nein | Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise) Behandlung im Krankenhaus. | Ziffer 1.23, Seite 2 |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | nicht geregelt |  |  |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | ja | im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz | Ziffer 4.11, Seite 2 |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | ja, bis 16 € | 15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß Ziffer 1.13 a) | Ziffer 1.23, Seite 2 |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | ja | Für Psychotherapie beträgt die besondere Wartezeit sechs Monate. | Ziffer 4.15, Seite 2 |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | keine | wird auch für solche Versicherungsfälle geleistet, die vor Beginn des Versicherungsschutzes bzw. des erhöhten oder erweiterten Versicherungsschutzes eingetreten sind und noch andauern | Ziffer 4.12, Seite 2 |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | ja | Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter. | Ziffer 2.2, Seite 2 |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | ja | Leistungen ein Selbstbehalt von 15,00 EUR je Tag | Ziffer 1.23, Seite 2 |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif VS (Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Einbett- oder Zweibettzimmer), Teil III AVB

```text
[Seite 1]
 Krankheitskosten-
 versicherung                                                                                                  Barmenia
                                                                                                               Krankenversicherung AG

                                                                                                               Barmenia-Allee 1
                                                                                                               42119 Wuppertal


Tarif VS 1                                             Inhaltsübersicht                               Seite

für stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer         1.    Leistungen
                                                       1.1   Erstattungsfähige Aufwendungen               2
Tarif VS 2                                             1.2   Höhe der Leistungen                          2

für stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer        2.    Beiträge                                     2
                                                       2.1   Monatliche Raten der Tarifbeiträge           2
Stand 01.01.2011                                       2.2   Aufnahmehöchstalter                          2

Auszug aus dem Tarif VS für Personen, die der ge-      4.    Änderung und Ergänzung der Musterbedin-
setzlichen Krankenversicherung angehören. Auf                gungen (MB/KK 09) und der Allgemeinen
Wunsch erhalten Sie die vollständigen Bedingungen.           Tarifbedingungen (TB/KK 11)
                                                       4.1   Der Versicherungsschutz               2
                                                       4.2   Pflichten des Versicherungsnehmers    2
Der Tarif VS ist als Teil III der Allgemeinen Versi-
cherungsbedingungen für die Krankheitskosten-
und Krankenhaustagegeldversicherung nur gültig in      Zur besseren Transparenz für unsere Kunden sind
Verbindung mit Teil I, Musterbedingungen               die Tarifdruckstücke im Aufbau einheitlich gestaltet.
(MB/KK 09) und mit Teil II, Allgemeine Tarifbedin-     Dies bedingt, dass die Nummerierung der einzelnen
gungen der Barmenia Krankenversicherung AG             Abschnitte in diesem Tarifdruckstück nicht unbedingt
(TB/KK 11).                                            fortlaufend ist.


K 3847 0625 DT                                                        Seite 1 von 2

[Seite 2]
1.       Leistungen                                     Dabei wird für einen über das Jahresende hinausge-      grenzter Versicherungsschutz, wenn folgende Vo-
                                                        henden Krankenhausaufenthalt der Selbstbehalt nur       raussetzungen erfüllt sind:
Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versi-         einmal für 25 Tage berechnet.                           a) Für die versicherte Person besteht bei der Bar-
cherungsvertrages im Versicherungsfall die nachge-                                                                  menia Krankenversicherung AG bei stationärer
wiesenen Aufwendungen in folgendem Umfang.              1.24      Tarifstufe 1                                      Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheits-
                                                        Die erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ziffer            kosten-Vollversicherung sowohl Versicherungs-
1.1      Erstattungsfähige Aufwendungen                 1.14 werden wie folgt ersetzt:                              schutz für die allgemeinen Krankenhausleistun-
                                                                                                                    gen als auch für die Unterbringung im Einbett-
1.11      Vorbemerkung                                  nach Leistungsstufe 00            zu 100 %;                 zimmer sowie privatärztliche Behandlung im
Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung        nach Leistungsstufe 01            zu 100 %,                 Krankenhaus.
oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungs-                                           soweit sie je         b) Die private Pflegepflichtversicherung wird wäh-
schutz die Aufwendungen im Krankenhaus für Unter-                                         versicherte               rend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt.
kunft und Verpflegung sowie für Behandlung - je-                                          Person den
doch nicht für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn-                                          vereinbarten          4.12      Zu § 2 MB/KK 09: Beginn des Versiche-
und Kieferregulierung.                                                                    Selbstbehalt                    rungsschutzes
                                                                                          übersteigen.          Nach Ablauf eines Jahres - von dem im Versiche-
In welchem Umfang diese Aufwendungen erstat-                                                                    rungsschein bezeichneten Beginn der Versicherung
tungsfähig sind, ergibt sich aus der vereinbarten Ta-   Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Unter-    oder Vertragsänderung an gerechnet - wird auch für
rifstufe.                                               kunft und Verpflegung im Einbettzimmer oder die         solche Versicherungsfälle geleistet, die vor Beginn
                                                        ärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet, so      des Versicherungsschutzes bzw. des erhöhten oder
1.13       Tarifstufe 2                                 wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach      erweiterten Versicherungsschutzes eingetreten sind
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die über        den Leistungsstufen 00 und 01 beträgt das Kranken-      und noch andauern.
die Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche-        haustagegeld                                             § 2 (1) Satz 3 MB/KK 09 bleibt unberührt.
rung hinausgehen, und zwar für:                         a) (1) 26,00 EUR an Stelle der Aufwendungen ge-
a) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle-              mäß Ziffer 1.14 a)                                 4.14       Zu § 3 MB/KK 09: Wartezeiten bei Erhö-
     gung im Zweibettzimmer (bei Unterkunft im Ein-          oder                                                          hung des Versicherungsschutzes
     bettzimmer die Aufwendungen, die im Zweibett-           (2) 10,40 EUR neben der Erstattung der Auf-        Bei einer Erhöhung des Krankheitskosten-Versiche-
     zimmer entstanden wären);                               wendungen für die gesondert berechnete Unter-      rungsschutzes wird die bisherige Versicherungs-
b) gesondert berechnete ärztliche Leistungen.                kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer;           dauer auf die Wartezeiten für den höheren Versiche-
                                                        b) 13,00 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß           rungsschutz angerechnet, jedoch nicht auf die War-
1.14      Tarifstufe 1                                       Ziffer 1.14 b).                                    tezeit für Entbindung.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die über        Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise)
die Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche-        Behandlung im Krankenhaus.                              4.15     Zu § 3 (3) MB/KK 09: Besondere
rung hinausgehen, und zwar für:                                                                                          Wartezeit
a) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle-         Bei der Leistungsstufe 01 wird von den tariflichen      Für Psychotherapie beträgt die besondere Wartezeit
     gung im Einbettzimmer;                             Leistungen ein Selbstbehalt von 25,00 EUR je Tag        sechs Monate.
b) gesondert berechnete ärztliche Leistungen.           der stationären Heilbehandlung abgezogen. Der
                                                        Selbstbehalt ist je Kalenderjahr auf die ersten         4.2.      Pflichten des Versicherungsnehmers
1.2      Höhe der Leistungen                            25 Tage einer stationären Heilbehandlung begrenzt.
                                                        Dabei wird für einen über das Jahresende hinausge-      4.21 Zu § 8 (1.1) TB/KK 11: Festsetzung des
1.21      Vorbemerkung                                  henden Krankenhausaufenthalt der Selbstbehalt nur                   Beitrages
Die Leistungshöhe wird durch die vereinbarte Tarif-     einmal für 25 Tage berechnet.                           § 8 (1.1) TB/KK 11 lautet für diesen Tarif wie folgt:
stufe und Leistungsstufe bestimmt.                                                                              Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das
                                                                                                                21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der
1.23      Tarifstufe 2                                  2.       Beiträge                                       Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungs-
Die erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ziffer                                                                beginns und dem Jahr der Geburt.
1.13 werden wie folgt ersetzt:                          2.1       Monatliche Raten der Tarifbeiträge            Der Beitrag für Kinder (0 – 14 bzw. 15 – 21 Jahre)
                                                        Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der     gilt bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14.
nach Leistungsstufe 00            zu 100 %;             gültigen Beitragsübersicht enthalten.                   bzw. 21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie
nach Leistungsstufe 01            zu 100 %,                                                                     der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 – 21
                                  soweit sie je         2.2      Aufnahmehöchstalter                            bzw. für Erwachsene zu zahlen.
                                  versicherte           Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter.
                                  Person den
                                  vereinbarten
                                  Selbstbehalt          4.       Änderung und Ergänzung der Muster-
                                  übersteigen.                   bedingungen (MB/KK 09) und der Allge-
                                                                 meinen Tarifbedingungen (TB/KK 11)
Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Unter-
kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer oder die        4.1      Der Versicherungsschutz
ärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet, so
wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach      4.11     Zu § 1 (4) MB/KK 09: Geltungsbe-
den Leistungsstufen 00 und 01 beträgt das Kranken-               reich des Versicherungsschutzes
haustagegeld                                            Während der ersten drei Monate eines vorüberge-
a) 15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß           henden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland
     Ziffer 1.13 a);                                    besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versi-
b) 13,00 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß           cherungsschutz.
     Ziffer 1.13 b).
Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise)   Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbe-
Behandlung im Krankenhaus.                              handlung über drei Monate hinaus ausgedehnt wer-
                                                        den, so besteht Versicherungsschutz, solange die        Tarifbezeichnung im Versicherungsschein
Bei der Leistungsstufe 01 wird von den tariflichen      versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefähr-     Die Tarifbezeichnung VS wird durch die vereinbarte
Leistungen ein Selbstbehalt von 15,00 EUR je Tag        dung ihrer Gesundheit antreten kann.                    Tarif- und Leistungsstufe ergänzt.
der stationären Heilbehandlung abgezogen. Der
Selbstbehalt ist je Kalenderjahr auf die ersten         Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt im         Beispiel:
25 Tage einer stationären Heilbehandlung begrenzt.      außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbe-        VS 200 = Tarif VS, Tarifstufe 2, Leistungsstufe 00


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