# Concordia Krankenhaustagegeld KHT: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-concordia-kht.php
- Rechtlicher Träger: Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-concordia-kht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarif KHT (MB/KK 2009, Teil II)](https://www.acio.de/archiv/pdf/13359/506/tarifbedingungen), Fassung KVu-485-2017-07

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes | Nr. 1, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | ja | Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes | Nr. 1, Seite 1 |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | ja | Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 20 Tage pro Kalenderjahr | Nr. 2, Seite 1 |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | ja | ohne Kostennachweis in vereinbarter Höhe gezahlt | Nr. 1, Seite 1 |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall | Nr. 1, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | ja | notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall | Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | keine | notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall | Nr. 1, Seite 1 |
| Stationäre Entbindung | ja | suchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung | Nr. 1, Seite 1 |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet | Nr. 4, Seite 1 |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | ja, bis zur Versicherungssumme | werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet | Nr. 4, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 20 Tage pro Kalenderjahr | Nr. 2, Seite 1 |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | ja | Gemäß der AVB wird auf die vorherige schriftliche Genehmigung bei akuten Behandlungen in Krankenanstalten, die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, verzichtet. | Nr. 3, Seite 1 |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarif KHT (MB/KK 2009, Teil II)

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                                                                               Tarif KHT
                                                                        Krankenhaustagegeld
                                             Geschlechtsunabhängig kalkulierter Tarif (Unisex-Tarif)

                                                                               Teil III Tarife


                  Krankenhaustagegeld                                                     Versicherungsleistungen
                  Der Tarif KHT gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versiche-          Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zählen
                  rungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage-         zu den erstattungsfähigen Aufwendungen:
                  geldversicherung, gültig für geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife
                  (Unisex-Tarife), bestehend aus                                          1. Krankenhaustagegeld
                                                                                             Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch
                  Teil I – Musterbedingungen 2013 (MB/KK 2013) und                           notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall, Unter-
                  Teil II – Tarifbedingungen.                                                suchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt
                                                                                             und Entbindung) ohne Kostennachweis in vereinbarter Höhe
                  Aufnahmefähigkeit                                                          gezahlt.
                  In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers
                  wohnenden Personen aufgenommen werden, die Anspruch auf Leis-           2. Stationäre Psychotherapie
                  tungen aus einer gesetzlichen Krankenkasse oder freie Heilfürsorge         Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungs-
                  haben oder aber bei der Concordia Krankenversicherungs-AG nach             dauer 20 Tage pro Kalenderjahr, für darüber hinausgehende
                  den Tarifen SV oder BV versichert sind.                                    Leistungen muss der Versicherer vorher schriftlich zustimmen.

                                                                                          3. Gemischte Anstalten
                                                                                             Gemäß der AVB wird auf die vorherige schriftliche Genehmigung
                                                                                             bei akuten Behandlungen in Krankenanstalten, die auch Kur- und
                                                                                             Sanatoriumsbehandlungen durchführen, verzichtet.

                                                                                          4. Stationäre Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
                                                                                             Bei stationären Kur- und Sanatoriumsbehandlungen oder Re-
                                                                                             habilitationsmaßnahmen werden 50 Prozent des vereinbarten
                                                                                             Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet.
KVu-485-2017-07
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