# Hallesche Krankenhaustagegeld Tarif KH: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-hallesche-kh.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-hallesche-kh.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif KH Krankenhaustagegeld, Teil III der AVB](https://www.vermittlerportal.de/kranken/kranken-auslandsversicherung/tarif-kh-pm14.pdf), Fassung Tarif KH Fassung Februar 2015 (PM 14u 04.25)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankenhaustagegeld muss mindestens 5 € betragen; es kann um jeweils 5 € erhöht werden. | Teil III Abschnitt I Nr. 2, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | ja | Das Krankenhaustagegeld muss mindestens 5 € betragen; es kann um jeweils 5 € erhöht werden. | Teil III Abschnitt I Nr. 2, Seite 1 |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | ja | ab dem ersten Tag im Krankenhaus | Wesentliche Merkmale des Tarifs KH, Seite 1 |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | Das Krankenhaustagegeld wird in der versicherten Höhe gezahlt bei stationärer Heilbehandlung in Krankenhäusern | Teil III Abschnitt II Nr. 1, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Entbindung | nicht geregelt |  |  |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nein | Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt. | Teil III Abschnitt I Nr. 4, Seite 1 |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie in Tbc-Heilstätten und Tbc-Sanatorien | Teil III Abschnitt II Nr. 1, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | nicht geregelt |  |  |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | ja, bis zur Versicherungssumme | verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung | Teil III Abschnitt II Nr. 2, Seite 1 |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | ja | sind durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen | Teil III Abschnitt II Nr. 2, Seite 1 |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif KH Krankenhaustagegeld, Teil III der AVB

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[Seite 1]
Tarif KH
Krankenhaustagegeldversicherung
Fassung Februar 2015


Wesentliche Merkmale des Tarifs KH

Krankenhaustagegeld
•   ab dem ersten Tag im Krankenhaus
•   in doppelter Höhe bei Begleitung eines versi-
    cherten Kindes durch ein Elternteil


Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


I. Versicherungsfähigkeit                             3. Bei stationärer Heilbehandlung in Truppen-Sa-
                                                      nitätsbereichen oder diesen gleichstehenden Ein-
                                                      richtungen wird die Hälfte des versicherten Kran-
1. Versicherungsfähig sind Personen, die bei Ver-
                                                      kenhaustagegeldes, höchstens jedoch 5 € täglich,
sicherungsbeginn im Tätigkeitsgebiet des Versiche-
                                                      gezahlt.
rers wohnen.
                                                      4. Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein
2. Das Krankenhaustagegeld muss mindestens 5 €
                                                      Krankenhaustagegeld gezahlt.
betragen; es kann um jeweils 5 € erhöht werden.


II. Versicherungsleistungen
1. Das Krankenhaustagegeld wird in der versicher-
ten Höhe gezahlt bei stationärer Heilbehandlung in
Krankenhäusern sowie in Tbc-Heilstätten und Tbc-
Sanatorien.

2. Wird neben einem versicherten Kind bis zum
vollendeten 8. Lebensjahr während einer stationä-
ren Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson
stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das
Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die
Dauer der Begleitung. Diese zusätzliche Kranken-
haustagegeldleistung ist jedoch begrenzt auf die
Höhe der tatsächlich entstehenden Unterbringungs-
und Verpflegungskosten der Begleitperson. Die
Dauer der Begleitung sowie die Höhe der Unterbrin-
gungs- und Verpflegungskosten der Begleitperson
sind durch eine Bescheinigung des Krankenhauses
nachzuweisen.

Hallesche                                                                                PM 14u – 04.25
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                    Seite 1 von 1
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