# HUK-COBURG Krankenhaustagegeld Tarif KHT: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-huk-coburg-kht.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-huk-coburg-kht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankenhaustagegeld Tarif KHT (MB/KK 2009 und Tarifbedingungen)](https://www.huk.de:443/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_krankenhaustagegeld_tarifKHT.pdf), Fassung Tarif KHT, AP00302U Stand 01.2019

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis 100 € | Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € gewählt werden. | Teil III Abschnitt I Nr. 4, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | ja | Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € gewählt werden. | Teil III Abschnitt I Nr. 4, Seite 1 |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nein | Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammen als ein voller Tag gewertet. | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | keine | ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | ja | ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | ja | bei stationärer Heilbehandlung im Sanitätsbereich wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt | Teil III Abschnitt I Nr. 2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für jeden vollen Kalendertag (0 Uhr bis 24 Uhr) einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | ja | Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. | Teil III Abschnitt II, Seite 1 |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Entbindung | ja | und einer Entbindung im Krankenhaus oder Entbindungsheim ohne Kostennachweis | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | ja, bis zur Versicherungssumme | Für stationäre psychotherapeutische Behandlung wird das versicherte Krankenhaustagegeld für bis zu 30 Behandlungstage je Kalenderjahr gezahlt. | Teil III Abschnitt I Nr. 3, Seite 1 |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | ja | Es gelten die Wartezeiten gemäß § 3 AVB. | Teil III Abschnitt II, Seite 1 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | ja | Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. | Teil III Abschnitt II, Seite 1 |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | ja | Für die in § 5 (1.2) AVB genannten Entziehungsmaßnahmen wird ein Krankenhaustagegeld nicht ausgezahlt. | Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1 |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankenhaustagegeld Tarif KHT (MB/KK 2009 und Tarifbedingungen)

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[Seite 1]
                              Krankheitskostenteilversicherung
                              Teil III
                              Krankheitskostenteilversicherungstarif: KHT
                              gültig für ab dem 21.12.2012 abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife

                              Krankenhaustagegeldversicherung

                            Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für                                          III. Serviceleistungen
                            die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
                            Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 und II Tarifbedingungen                                          1. Schnelligkeitsgarantie
                            der HUK-COBURG-Krankenversicherung, soweit sie nicht aus-                                            Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle
                            drücklich durch nachstehende Bestimmungen geändert oder                                              Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen.
                            ergänzt werden.                                                                                      Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie
                                                                                                                                 als „Entschuldigung“ 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Postein-
                             I. Versicherungsleistungen                                                                          gang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage
                                                                                                                                 innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend.
                            1.	Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für jeden vollen                                        Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leistungsscheck
                               Kalendertag (0 Uhr bis 24 Uhr) einer medizinisch notwendigen                                      verwendet wird.
                               stationären Heilbehandlung und einer Entbindung im Kranken-
                               haus oder Entbindungsheim ohne Kostennachweis und ohne                                            2. Gesundheitsportal
                               zeitliche Begrenzung gezahlt. Aufnahme- und Entlassungstag                                        Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende
                               werden zusammen als ein voller Tag gewertet.                                                      Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus
                            	Für die in § 5 (1.2) AVB genannten Entziehungsmaßnahmen                                            Medizin und Forschung abgerufen werden.
                              wird ein Krankenhaustagegeld nicht ausgezahlt.
                            2.	Als Krankenhäuser im Sinne von § 4 (4) AVB gelten auch                                            IV. Monatsbeiträge
                               Bundeswehrkrankenhäuser; bei stationärer Heilbehandlung im                                        Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebens-
                               Sanitätsbereich wird die Hälfte des versicherten Krankenhaus-                                     jahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebens-
                               tagegeldes gezahlt.                                                                               jahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden
                            3.	Für stationäre psychotherapeutische Behandlung wird das ver-                                     Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem
                               sicherte Krankenhaustagegeld für bis zu 30 Behandlungstage                                        der Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann
                               je Kalenderjahr gezahlt.                                                                          gültige Erwachsenenbeitrag zu zahlen.
                            4. Tagessatz                                                                                         Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen
                                                                                                                                 Versicherungsschein.
                            	Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem
                              Tagessatz von 100 € gewählt werden.

                             II. Für die erstattungsfähigen Leistungen gilt:
                            Es gelten die Wartezeiten gemäß § 3 AVB. Bei Unfall entfällt die
                            allgemeine Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Leis-
                            tungsanspruch.
AP0­0302U, Stand: 01.2019


                            HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
                            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Jörg Rheinländer (stv.), Sarah Rössler, Daniel Thomas.
                            Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: Info@HUK-COBURG.de
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