# LKH Krankenhaustagegeld KHTU: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-lkh-khtu.php
- Rechtlicher Träger: Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-lkh-khtu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt KHTU](https://backend.prod1.lkh.de/Dokumente-und-Formulare/Produktinformationsblaetter/Produktinformationsblatt KHTU.pdf), Fassung Informationsblatt KHTU, LKH 6-72 09.24

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus in vereinbarter Höhe | Informationsblatt, Was ist versichert, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus in vereinbarter Höhe | Informationsblatt, Was ist versichert, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Entbindung | nicht geregelt |  |  |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei teilstationären Behandlungen wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt. | Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | nicht geregelt |  |  |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | ja | Versichert sind Heilbehandlungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie während der ersten sechs Wochen eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb dieser Staaten. | Informationsblatt, Wo bin ich versichert, Seite 1 |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | ja | Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle | Informationsblatt, Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | ja | Behandlungen und Untersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind | Informationsblatt, Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | ja | alle von uns geforderten Angaben zu vorbestehenden Erkrankungen oder Beschwerden sowie die sonstigen Angaben, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten | Informationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 1 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | ja | Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung | Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | ja | frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren | Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt KHTU

```text
[Seite 1]
Private Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Deutschland                                                                 Krankenhaustagegeldversicherung

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Krankenhaustagegeldversicherung.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Vertrages erhalten Sie von uns in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KKV A/S/Z) und in dem Tarif KHTU,
dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Krankenhaustagegeldversicherung. Sie sichern mit dieser Versicherung das Risiko von Zusatzkosten bei
Krankenhausaufenthalten ab.


        Was ist versichert?                                                    Was ist nicht versichert?

        Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im                      Behandlungen     und    Untersuchungen,     die     nicht
        Krankenhaus in vereinbarter Höhe                                       medizinisch notwendig sind


                                                                               Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle


                                                                               Entziehungsmaßnahmen


                                                                           Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
                                                                           den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
                                                                           Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
                                                                           (AVB/KKV A/S/Z), dort insbesondere unter § 5.


                                                                               Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                               Bei teilstationären Behandlungen wird die Hälfte des
                                                                               versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt.


                                                                                                                                               h60722/09.24


                                                                                                        (LKH 6-72 09.24)       Seite 1 von 2

[Seite 2]
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Landeskrankenhilfe V.V.a.G.           Private Krankenversicherung: Krankenhaustagegeldversicherung


          Wo bin ich versichert?

          Versichert sind Heilbehandlungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über
          den Europäischen Wirtschaftsraum sowie während der ersten sechs Wochen eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb
          dieser Staaten.


          Welche Verpflichtungen habe ich?

     -    Bei Antragstellung müssen Sie zur Beurteilung des zu versichernden Risikos alle von uns geforderten Angaben zu vorbestehenden
          Erkrankungen oder Beschwerden sowie die sonstigen Angaben, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten.


     -    Bei Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie uns auf unser Verlangen hin jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
          Versicherungsfalles, unserer Leistungspflicht und deren Umfang erforderlich ist.


     -    Während des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, uns relevante Veränderungen Ihrer Verhältnisse mitzuteilen (z. B. Verzug
          ins Ausland, Abschluss anderer Krankheitskostenversicherungen).


          Wann und wie zahle ich?

     -    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden
          Versicherungsjahres (Kalenderjahr) zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Die
          monatlichen Beitragsraten sind zum Ersten eines jeden Monats zu zahlen.


     -    Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zahlen,
          jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.


     -    Verspätete oder nicht gezahlte Beiträge können zu einer Kündigung Ihrer Versicherung führen.


     -    Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeichnende Stelle zu entrichten.


          Wann beginnt und endet die Deckung?

     -    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des
          Versicherungsvertrages.


     -    Soweit eine Wartezeit vereinbart ist, beginnt der Versicherungsschutz erst mit deren Ablauf.


     -    Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages. Dieser wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

     -    Sie können Ihren Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (Kalenderjahr) mit einer Frist von drei Monaten
          kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren.


     -    Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der
          Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen.


                                                                                                             (LKH 6-72 09.24)      Seite 2 von 2
```

