# SIGNAL IDUNA Krankenhaustagegeld EKH: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-signal-iduna-ekh.php
- Rechtlicher Träger: SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenhaustagegeld-signal-iduna-ekh.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarife EKH und R-EKH](https://www.acio.de/archiv/pdf/12342/515/tarifbedingungen), Fassung Fassung 01.2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gemäß der versicherten Leistungsstufe wird das ... für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden) eines Krankenhausaufenthaltes gezahlt. | Teil III B 1.1.1, Seite 1 |
| Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte) | ja | Die Tarifbezeichnung wird um die versicherte Leistungsstufe ergänzt (Beispiel: EKH 50). | Teil III B 1.3, Seite 1 |
| Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts | ja | der Entlassungstag zählen jeweils als ein voller Kalendertag | Teil III B 1.1.3, Seite 1 |
| Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tage | ja | der Entlassungstag zählen jeweils als ein voller Kalendertag | Teil III B 1.1.3, Seite 1 |
| Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr) | keine | Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheilbehandlung ohne zeitliche Begrenzung | Teil III B 1.1, Seite 1 |
| Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendung | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Träger | ja | wird das Krankenhaustagegeld nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Tagen für jeden folgenden Tag eines solchen Aufenthaltes gezahlt | Teil III B 1.1.2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung wegen Krankheit | ja | Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheilbehandlung ohne zeitliche Begrenzung | Teil III B 1.1, Seite 1 |
| Stationäre Behandlung wegen Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif) | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Entbindung | ja | Das gilt auch bei Entbindungen im Krankenhaus oder im Entbindungsheim. | Teil III B 1.1.1, Seite 1 |
| Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsaufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik) | nicht geregelt |  |  |
| Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusage | nicht geregelt |  |  |
| Stationäres Hospiz und Palliativstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstation | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhter Tagessatz nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Genesungsgeld nach der Entlassung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeld | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad) | nicht geregelt |  |  |
| Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit (Monate) | ja | Die Wartezeiten entfallen, wenn außer der Krankenhaustagegeldversicherung eine Krankheitskostenvollversicherung bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. besteht. | Teil III A, Seite 1 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten) | ja | Abweichend von § 3 Teil I entfallen die Wartezeiten. | Teil III C 4, Seite 1 |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzug | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dient | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alters | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen) | ja | Die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Beitragsanpassungen bleiben unberührt. | Teil III C 5, Seite 1 |
| Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglich | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tage | nicht geregelt |  |  |
| Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushalts | nicht geregelt |  |  |
| Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarife EKH und R-EKH

```text
[Seite 1]
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.


Tarife EKH und R-EKH
Krankenhaustagegeldtarife

Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil III
Die Tarife EKH und R­EKH gelten in Verbindung mit Teil I und Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten­
und Krankenhaustagegeldversicherung:
Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009
Teil II Tarifbedingungen SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.


A Allgemeine Bestimmungen                                              C Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten nach
                                                                       Tarif R-EKH
Wartezeiten (zu § 3 Teil I und II)
Die Wartezeiten entfallen, wenn außer der Krankenhaustage­             Ergänzend zu den Tarifbestimmungen gemäß Abschnitt A und B
geldversicherung eine Krankheitskostenvollversicherung bei der         gelten für den Tarif R­EKH noch folgende Bestimmungen:
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. besteht.
                                                                       1 Versicherungsfähig sind Personen, die
B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.                – in der Ausbildung zu einem Beruf stehen und keine Dienst­
(im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II)               bezüge nach einer Besoldungsordnung oder Vergütung nach
                                                                           einem Tarifvertrag (mit Ausnahme von Beamtenanwärterbezü­
1 Leistungsumfang (zu § 4 und § 5 Teil I und II)                           gen bzw. Ausbildungsvergütung) erhalten
1.1 Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheil­               – eine Schulausbildung an weiterführenden Schulen oder ein Stu­
behandlung ohne zeitliche Begrenzung                                       dium absolvieren und keine Berufstätigkeit ausüben
1.1.1 Gemäß der versicherten Leistungsstufe wird das Kranken­          – nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V Anspruch auf Familienversiche­
haustagegeld für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden) eines               rung haben. Dieser Anspruch auf Familienversicherung ist dem
Krankenhausaufenthaltes gezahlt.                                           Versicherer nachzuweisen; das Gleiche gilt für den Fortfall die­
                                                                           ses Anspruchs
Das gilt auch bei Entbindungen im Krankenhaus oder im Entbin­          sowie deren nicht berufstätige Ehegatten ohne eigene steuerpflich­
dungsheim.                                                             tige Einkünfte.
1.1.2 Bei ärztlicher Einweisung in einen Sanitätsbereich oder eine     2 Die Versicherungsfähigkeit erlischt mit Ablauf des Monats, in
diesem gleichstehende Einrichtung wird das Krankenhaustagegeld         dem die Ausbildungs­ bzw. Schul­, Studienzeit oder der Anspruch
nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Tagen für jeden          auf Familienversicherung endet oder um mehr als sechs Monate
folgenden Tag eines solchen Aufenthaltes gezahlt.                      unterbrochen wird, spätestens jedoch mit der Vollendung des
                                                                       34. Lebensjahres bzw. für Tarif R­EKH mit geschlechtsunab­
1.1.3 Der Aufnahme – und der Entlassungstag zählen jeweils als
                                                                       hängiger Kalkulation der Beiträge (Unisex) mit Vollendung des
ein voller Kalendertag.
                                                                       39. Lebensjahres. Für mitversicherte Ehegatten erlischt sie außer­
1.2 Wochenbettpauschale                                                dem ab Beginn des Monats, in dem eigene steuerpflichtige Ein­
Werden für den stationären Aufenthalt bei einer Entbindung im          künfte erzielt werden.
Krankenhaus oder im Entbindungsheim nicht mehr als 3 Tage in
                                                                       Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den
Rechnung gestellt, so werden neben dem Krankenhaustagegeld
                                                                       Fortfall einer der vorgenannten Voraussetzungen innerhalb von vier
nach Abschnitt B 1.1.1 die Kosten der Wochenbettpflege pauschal
                                                                       Wochen anzuzeigen.
mit dem 2,5­fachen Satz des versicherten Krankenhaustagegeldes
abgegolten.                                                            3 Nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit wird die Versicherung
                                                                       ohne Sonderbedingungen fortgeführt. Für die Höhe der Beiträge ist
1.3 Die Tarifbezeichnung wird um die versicherte Leistungsstufe
                                                                       das zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter maßgebend.
ergänzt (Beispiel: EKH 50).
                                                                       Will der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht weiterführen,
                                                                       kann er den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten
                                                                       nach der Beitragserhöhung durch schriftliche Mitteilung zum Zeit­
                                                                       punkt der Beitragserhöhung beenden.
                                                                       4 Abweichend von § 3 Teil I entfallen die Wartezeiten.
                                                                       5 Für die Zeit der Versicherung aufgrund dieser Sonderbedingun­
                                                                       gen richten sich die monatlichen Beitragsraten nach dem jeweili­
                                                                       gen Lebensalter. Von dem auf die Vollendung des 20., 25., 30. bzw.
                                                                       34. Lebensjahres folgenden Monatsersten an ist der Beitrag der
                                                                       nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Diese Beitragserhöhung
                                                                       aufgrund des Älterwerdens gilt nicht als Beitragserhöhung im Sinne
                                                                       von § 8a Abs. 2 Teil I.
                                                                       Die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu
                                                                       Beitragsanpassungen bleiben unberührt.


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                                                                     311
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