# Wiener Städtische MEDplus Krankengeld: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-krankentagegeld-wiener-staedtische-medplus-krankengeld.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-krankentagegeld-wiener-staedtische-medplus-krankengeld.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Krankengeldversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_Krankengeld.pdf), Fassung 25. Juni 2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Arbeitsunfähigkeit: Fixbetrag pro Tag | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt |  |  |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | ja | z. B. sind Einkommensnachweis, dienliche ärztliche Befunde und ärztliche Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | Tarifabhängige Karenzfristen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | nein | Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren begrenzt, danach erlischt der Vertrag. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | nicht geregelt |  |  |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | nein | Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und Entbindung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | ja | In Europa wird Krankengeld für die Dauer der Krankenhausbehandlung gezahlt. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nein | Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und Entbindung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |  |  |
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt |  |  |
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt |  |  |
| Endalter des Versicherungsschutzes | ja | spätestens in dem Jahr, in dem Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt |  |  |
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | ja | Der Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | ja | ärztliche Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | ja | Der Versicherungsschutz besteht in Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | ja | Krankenstände wegen Alkohol- und Suchtgift-Missbrauch | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen | ja | Vorvertragliche Erkrankungen, sofern sie nicht bereits einen Ausschlussgrund darstellen, sind erst nach einem Jahr versichert. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | ja | Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren begrenzt | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt |  |  |
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Krankengeldversicherung

```text
[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                   Produkt: MEDplus Krankengeld


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankengeldversicherung

         Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
                                                                      Krankengeld für
          Krankheits- oder unfallbedingte
           Arbeitsunfähigkeit: Fixbetrag pro Tag                        Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und
                                                                           Entbindung
         Die Versicherungssumme ist dem
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.
                                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                       !   Krankenstände wegen Alkohol- und Suchtgift-
                                                                           Missbrauch oder gerichtlich strafbarer
                                                                           vorsätzlicher Handlungen
                                                                       !   Tarifabhängige Karenzfristen
                                                                       !   Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei
                                                                           Versicherungsjahren begrenzt, danach erlischt
                                                                           der Vertrag.


        Wo bin ich versichert?
        Der Versicherungsschutz besteht

         in Österreich.
         In Europa wird Krankengeld für die Dauer der Krankenhausbehandlung gezahlt.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
           werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
           vollständig und ehrlich zu beantworten und Ausschlussgründe zu beachten.
        - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über
           Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen,
           Schwangerschaft.
        - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren
           Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
        - Der Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und
           seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Einkommensnachweis, dienliche ärztliche Befunde und ärztliche
           Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig.

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          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
          Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
          einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
          sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
          Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
          Versicherungsschutz. Vorvertragliche Erkrankungen, sofern sie nicht bereits einen Ausschlussgrund darstellen, sind
          erst nach einem Jahr versichert.

          Ende: Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Erwerbstätigkeit, spätestens in dem Jahr, in dem Sie das
          65. Lebensjahr erreicht haben, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.
          Das Versicherungsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung bei Bezug von Leistungen für die Dauer von 364 Tagen
          innerhalb von 3 Versicherungsjahren.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer von Ihrem Tarif abhängigen
          Kündigungsfrist von einem Monat oder drei Monaten.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
          wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
          STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 25. Juni 2025
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