# Gothaer Tarif TG: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-gothaer-tg.php
- Rechtlicher Träger: Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-gothaer-tg.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Krankentagegeld-Tarif TG, Teil III der AVB (212522)](https://medigroup.gothaer.de/media/medigroup_portal_2021/alt/dokumente/avb/teil_iii/212522_avb_tg.pdf), Fassung 01.06.2017
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tarif TG](https://medigroup.gothaer.de/media/medigroup_portal_2021/alt/dokumente/ipid/tg_216426p201801xx.pdf), Fassung 01.2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankentagegeld kann in einer Höhe von 1 EUR oder einem Vielfachen hiervon versichert werden. | Teil III A. Nr. 3, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt |  |  |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | Als Leistungsbeginn kann vereinbart werden in Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG2 der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG3 der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG4 der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG6 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Teil III A. Nr. 2, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Teil III A. Nr. 2, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | Für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 3 AVB) wird ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt. | Teil III A. Nr. 1, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | Nach den Tarifen TG6, TG13, TG26 und TG52 können nur Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind. | Teil III B. Nr. 3, Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | ja | ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt | Teil III A. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die Dauer der Nichtbeschäftigung im Rahmen des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz wird unter den Voraussetzungen des § 1a AVB unabhängig vom tariflichen Leistungsbeginn ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe pro Kalendertag erbracht. | Teil III A. Nr. 4, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | ja | Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt |  |  |
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |  |  |
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt |  |  |
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt |  |  |
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | ja | Wird ein versicherter Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 a) AVB auf sechs Monate. | Teil III C., Seite 1 |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt |  |  |
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht wurden sind nicht versichert. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen | ja | Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Leistungsausschlüssen führen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt |  |  |
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Krankentagegeld-Tarif TG, Teil III der AVB (212522)

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[Seite 1]
                   Tarif TG


                              Krankentagegeld-Tarif TG
                              (Stand: 01.06.2017)

                                                            Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                                                            (gilt nur in Verbindung mit Teil I MB/KT 2009 und Teil II Tarifbedingungen)

                              A. Tarifleistungen
                              Leistungen des Versicherers   1.      Für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 3 AVB) wird ab vereinbartem Leistungsbeginn,
                                                                    frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalen-
                                                                    dertag gezahlt.

                                                            2.      Als Leistungsbeginn kann vereinbart werden in
                                                                    Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG2 der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG3 der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG4 der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG6 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG13 der 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG26 der 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                    Tarifstufe TG52 der 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit

                                                            3.      Das Krankentagegeld kann in einer Höhe von 1 EUR oder einem Vielfachen hiervon versichert
                                                                    werden.

                                                            4.      Für die Dauer der Nichtbeschäftigung im Rahmen des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes nach
                                                                    dem Mutterschutzgesetz wird unter den Voraussetzungen des § 1a AVB unabhängig vom tarifli-
                                                                    chen Leistungsbeginn ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe pro Kalendertag erbracht. Dies
                                                                    gilt für weibliche Versicherte, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben oder in einem festen Ar-
                                                                    beitsverhältnis stehen.

                              B. Versicherungsfähigkeit
                              Erläuterungen                 1.      Versicherungsfähig sind nur berufstätige Personen.

                                                            2.      Nach den Tarifen TG1, TG2, TG3 und TG4 können nur Personen versichert werden, die ihren
                                                                    Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
                                                                    sind.

                                                            3.      Nach den Tarifen TG6, TG13, TG26 und TG52 können nur Personen versichert werden, die ih-
                                                                    ren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflich-
                                                                    tet sind oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.

                              C. Sonstige Beendigungsgründe
                              Erläuterung                   Wird ein versicherter Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf
                                                            Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 a) AVB auf
                                                            sechs Monate. § 15 b) AVB bleibt unverändert.

                              D. Beiträge
                              Beitragsberechnung            1.      Für die Höhe der Beiträge ist das Geschlecht und das bei Beginn des Versicherungsvertrages er-
                                                                    reichte Alter (Anzahl der vollendeten Lebensjahre) des Versicherten maßgebend; dies gilt in Anse-
                                                                    hung des Geschlechts nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.

                                                            2.      Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nach-
                                                                    tragsversicherungsschein.
212522 - 06.2017


                              Stand: 01.06.2017             Krankentagegeld-Tarif TG                                                                            Seite 1
                                                            Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
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## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tarif TG

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[Seite 1]
                      Private Krankenversicherung
                      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                      Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG                                 Produkt: Tarif TG
                      Registriert in der Bundesrepublik Deutschland


                   Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden
                   Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung
                   Tarif TG

                                Was ist versichert?                                                             Was ist nicht versichert?
                                Tarif TG                                                                           Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht
                                  Krankentagegeld: Krankentagegeld in vereinbarter Höhe                            wurden sind nicht versichert.
                                  zum Ausgleich des krankheits- oder unfallbedingten
                                  Verdienstausfalls
                                                                                                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                   Leistungsbeginn:
                                                                                                                ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst
                                   Tarifstufe TG1: 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                                  Leistungen erhalten.
                                   Tarifstufe TG2: 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                                ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen
                                   Tarifstufe TG3: 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit                                 Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert
                                   Tarifstufe TG4: 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit                                 hinweisen.
                                   Tarifstufe TG6: 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit                               ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von
                                   Tarifstufe TG13: 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit                                Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein.
                                   Tarifstufe TG26: 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit                             Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs-
                                                                                                                bedingungen.
                                   Tarifstufe TG52: 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit


                                Wo bin ich versichert?
                                   Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten
                                   sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.
                                Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Welche Verpflichtungen habe ich?
                                • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu
                                  durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten.
                                • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                                • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit.
                                • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der
                                  Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind.
                                Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Wann und wie zahle ich?
                                Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden
                                Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des
                                Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).


                                Wann beginnt und endet die Deckung?
                                Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche-
                                rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag
                                auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses.


                                Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                                Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungsjah-
                                res, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs-
                                möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
216426 – 01.2018
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