# HUK-COBURG KT1 bis KT3: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-huk-coburg-kt1-3.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-huk-coburg-kt1-3.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankentagegeld KT1 bis KT3](https://static.c.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_krankentagegeld_kt1-3.pdf), Fassung 01.2018 (AP00400U)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis 180 € | Das Krankentagegeld kann in 5 Euro-Stufen, insgesamt für alle Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von 180 Euro täglich, gewählt werden. Im Tarif KT1 ist ein Tagessatz von höchstens 90 Euro möglich. | Teil III I. Nr. 2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt |  |  |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt im Tarif KT1 ab dem 8. Tag KT2 ab dem 15. Tag KT3 ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt im Tarif KT1 ab dem 8. Tag | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt. | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | ihren Beruf selbstständig ausüben, regelmäßige Einkünfte erzielen und einkommensteuerpflichtig sind (Selbstständige) | Teil III Versicherungsfähigkeit a), Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt. | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt |  |  |
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |  |  |
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt |  |  |
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | ja | noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen oder beanspruchen können | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt |  |  |
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | ja | Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt |  |  |
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankentagegeld KT1 bis KT3

```text
[Seite 1]
                              Krankheitskostenteilversicherung
                              Teil III
                              Krankheitskostenteilversicherungstarif: KT1 – KT3
                              gültig für ab dem 21.12.2012 abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife

                              für Selbstständige und Freiberufler

                            Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für                                                I. Versicherungsleistungen
                            die Krankentagegeldversicherung Teil I Musterbedingungen MB/
                                                                                                                                       1.	Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer
                            KT 2009 und II Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Kranken-
                                                                                                                                           Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutter-
                            versicherung, soweit sie nicht ausdrücklich durch nachstehende
                                                                                                                                           schutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertrag-
                            Bestimmungen geändert oder ergänzt werden.
                                                                                                                                           lichem Umfang gezahlt.
                            Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz
                                                                                                                                           Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt im Tarif
                            im Tätigkeitsgebiet des Versicherers haben und
                                                                                                                                           KT1 ab dem 8. Tag
                            a)	ihren Beruf selbstständig ausüben, regelmäßige Einkünfte
                                                                                                                                           KT2 ab dem 15. Tag
                                erzielen und einkommensteuerpflichtig sind (Selbstständige)
                                                                                                                                           KT3 ab dem 22. Tag
                            	Als Selbstständige gelten Angehörige der freien Berufe sowie
                                                                                                                                           der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Mutterschutzfrist.
                              selbstständige Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft, die
                              ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Finanzamt bzw.                                                  2.	Das Krankentagegeld kann in 5 Euro-Stufen, insgesamt für
                              Gewerbeaufsichtsamt) angezeigt bzw. eine Gewerbeerlaubnis                                                    alle Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von
                              haben, wenn und solange die zur Ausübung der selbststän-                                                     180 Euro täglich, gewählt werden. Im Tarif KT1 ist ein Tages-
                              digen Tätigkeit erforderlichen sachlichen Voraussetzungen                                                    satz von höchstens 90 Euro möglich.
                              fortbestehen, insbesondere Gewerberäume bzw. die der
                              Ausübung der Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten sowie die                                                 II. Serviceleistungen
                              zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Gerätschaften und
                              Einrichtungen zur Verfügung stehen.                                                                      1. Schnelligkeitsgarantie
                            und                                                                                                        Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle
                                                                                                                                       Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen.
                            b)	noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähig-                                              Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie
                                keit beziehen oder beanspruchen können.                                                                als „Entschuldigung“ 10 Euro. Die zwei Wochen zählen ab Post-
                                                                                                                                       eingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage
                                                                                                                                       innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend.
                                                                                                                                       Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass das Formular des Versi-
                                                                                                                                       cherers verwendet wird.
                                                                                                                                       2. Gesundheitsportal
                                                                                                                                       Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende
                                                                                                                                       Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus
                                                                                                                                       Medizin und Forschung abgerufen werden.

                                                                                                                                        III. Monatsbeiträge je 5 Euro Krankentagegeld
                                                                                                                                       Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebens-
                                                                                                                                       jahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebens-
                                                                                                                                       jahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden
                                                                                                                                       Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der
                                                                                                                                       Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann
                                                                                                                                       gültige Erwachsenenbeitrag zu zahlen.
                                                                                                                                       Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen
                                                                                                                                       Versicherungsschein.
AP0­0400U, Stand: 01.2018


                            HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
                            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Jörg Rheinländer (stv.), Sarah Rössler, Daniel Thomas (stv.).
                            Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: Info@HUK-COBURG.de
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