# HUK-COBURG KT6 bis KT52: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-huk-coburg-kt6-52.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankentagegeld-huk-coburg-kt6-52.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankentagegeld KT6 bis KT52](https://static.c.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_krankentagegeld_kt6-52.pdf), Fassung 01.2018 (AP00401U)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis 300 € | Das Krankentagegeld kann in 5 Euro-Stufen, insgesamt für alle Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von 300 Euro täglich, gewählt werden. | Teil III I. Nr. 2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt |  |  |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | KT6 ab dem 43. Tag KT13 ab dem 92. Tag KT26 ab dem 183. Tag KT39 ab dem 274. Tag KT52 ab dem 365. Tag | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | Bei Arbeitnehmern ist entsprechend der Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber die Vereinbarung von anderen Karenzzeiten möglich. | Teil III I. Nr. 3, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt. | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) | Teil III Versicherungsfähigkeit b), Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt. | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt |  |  |
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |  |  |
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt |  |  |
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | ja | noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen oder beanspruchen können | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt |  |  |
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | ja | Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt |  |  |
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankentagegeld KT6 bis KT52

```text
[Seite 1]
                              Krankheitskostenteilversicherung
                              Teil III
                              Krankheitskostenteilversicherungstarif: KT6 – KT52
                              gültig für ab dem 21.12.2012 abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife

                            	für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer

                            Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für                                               2.	Das Krankentagegeld kann in 5 Euro-Stufen, insgesamt
                            die Krankentagegeldversicherung Teil I Musterbedingungen MB/                                                   für alle Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von
                            KT 2009 und II Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Kranken-                                                        300 Euro täglich, gewählt werden.
                            versicherung, soweit sie nicht ausdrücklich durch nachstehende
                                                                                                                                       3.	Bei Arbeitnehmern ist entsprechend der Dauer der Entgelt-
                            Bestimmungen geändert oder ergänzt werden.
                                                                                                                                           fortzahlung durch den Arbeitgeber die Vereinbarung von
                            Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz                                                 anderen Karenzzeiten* möglich. Hierbei wird bei gleich-
                            im Tätigkeitsgebiet des Versicherers haben und                                                                 bleibenden Beiträgen im Tarif mit der nächst kürzeren
                                                                                                                                           Karenzzeit ein entsprechend höherer Tagessatz nach Ablauf
                            1.
                                                                                                                                           der vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
                            a)	ihren Beruf selbstständig ausüben, regelmäßige Einkünfte
                                                                                                                                       	Die Umrechnung in die höheren Tagessätze ist in den tech-
                                erzielen und einkommensteuerpflichtig sind (Selbstständige).
                                                                                                                                         nischen Berechnungsgrundlagen festgelegt und wird auf
                            	Als Selbstständige gelten Angehörige der freien Berufe sowie                                               Anfrage mitgeteilt.
                              selbstständige Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft, die                                                 *Die Karenzzeit ist der Zeitraum bis zu dem vorgesehenen Leistungsbeginn
                              ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Finanzamt bzw.                                                        (z.B. KT6 mit 6 Wochen Karenzzeit, Leistungsbeginn ab dem 43. Tag).
                              Gewerbeaufsichtsamt) angezeigt bzw. eine Gewerbeerlaubnis
                              haben, wenn und solange die zur Ausübung der selbststän-                                                  II. Serviceleistungen
                              digen Tätigkeit erforderlichen sachlichen Voraussetzungen
                              fortbestehen, insbesondere Gewerberäume bzw. die der Aus-                                                1. Schnelligkeitsgarantie
                              übung der Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten sowie die zur                                               Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle
                              Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Gerätschaften und                                                  Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen.
                              Einrichtungen zur Verfügung stehen.                                                                      Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt
                            oder                                                                                                       sie als „Entschuldigung“ 10 Euro. Die zwei Wochen zählen ab
                                                                                                                                       Posteingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG,
                            b)	gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis stehen                                                 Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist
                                (Arbeitnehmer).                                                                                        entsprechend. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass das
                            und                                                                                                        Formular des Versicherers verwendet wird.
                            2.	noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähig-                                              2. Gesundheitsportal
                                keit beziehen oder beanspruchen können.                                                                Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende
                                                                                                                                       Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus
                             I. Versicherungsleistungen                                                                                Medizin und Forschung abgerufen werden.
                            1.	Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer
                                Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutter-                                                III. Monatsbeiträge je 5 Euro Krankentagegeld
                                schutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertrag-                                           Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebens-
                                lichem Umfang gezahlt.                                                                                 jahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebens-
                                 Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt im Tarif                                                    jahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden
                                                                                                                                       Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der
                                 KT6 ab dem 43. Tag                                                                                    Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann
                                 KT13 ab dem 92. Tag                                                                                   gültige Erwachsenenbeitrag zu zahlen.
                                 KT26 ab dem 183. Tag                                                                                  Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen
                                 KT39 ab dem 274. Tag                                                                                  Versicherungsschein.
                                 KT52 ab dem 365. Tag
AP0­0401U, Stand: 01.2018


                                 der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Mutterschutzfrist.


                            HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
                            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Jörg Rheinländer (stv.), Sarah Rössler, Daniel Thomas (stv.).
                            Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: Info@HUK-COBURG.de
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