# UNIQA Sonderklasse Flex Sonderklasse Optimal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-krankenzusatz-uniqa-sonderklasse-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-krankenzusatz-uniqa-sonderklasse-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Sonderklasse Flex Start bis Premium (IPID)](https://a.storyblok.com/f/172351/x/e7d73c1807/uat-ipid-sonderklasse-flex-start-bis-premium.pdf), Fassung 07.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag | Art der Versicherung, Seite 3 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | ja | Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich | Wo bin ich versichert?, Seite 4 |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer bzw. in Wien im Zweibettzimmer | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer bzw. in Wien im Zweibettzimmer | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | ja, bis zur Versicherungssumme | Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen in Nicht-Vertragskrankenhäusern | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten der Begleitperson versicherter Kinder | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ambulante operative Behandlungen | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nein | Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung | Was ist nicht versichert?, Seite 3 |
| Behandlung durch Heilpraktiker | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | nicht geregelt |  |  |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | nicht geregelt |  |  |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nein | Präventive Behandlungen und Eingriffe | Was ist nicht versichert?, Seite 3 |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | nicht geregelt |  |  |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Auslandsreise | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | ja | Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei Entbindungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 3 |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 4 |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | keine | Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 4 |
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | ja | den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 4 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 4 |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | ja | Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 4 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | ja | Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich | Wo bin ich versichert?, Seite 4 |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen pauschalen Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Bundesland des Spitalaufenthaltes | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 3 |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz | Was ist versichert?, Seite 3 |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Sonderklasse Flex Start bis Premium (IPID)

```text
[Seite 1]
    Krankenversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
    registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter                          Produkt: Sonderklasse Start
    der FN 63197 m

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) nach Unfall und definierten schweren Erkrankungen


        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?

        ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Zweibettzimmer                              X Jede Behandlung einer Erkrankung, die im Tarif
          ergänzend zur Sozialversicherung für medizinisch                             nicht unter den „Schweren Erkrankungen“ angeführt ist
          notwendige stationäre Heilbehandlungen                                     X Schwangerschaft und Entbindung
          ̶ wegen Folgen eines Unfalls innerhalb von 2 Jahren                        X Kosmetische Behandlungen
              ab dem Unfalltag                                                       X Präventive Behandlungen und Eingriffe
           ̶ wegen schweren Erkrankungen, die im Tarif                               X Künstliche Befruchtung
              abschließend aufgezählt sind                                           X Folgen von Selbstmordversuchen
        ✓ Ersatztagegeld statt Kostenersatz                                          X Zahnimplantationen
        ✓ Tagesklinische Behandlungen
        ✓ Krankentransportkosten                                                     Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder                               Versicherungsbedingungen.
        ✓ Hauspflege Pauschale nach einem chirurgischen
            Eingriff
        ✓ Rehabilitationstagegeld
        ✓ Bergungskosten
        ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäuser

        Folgende Leistungen können zusätzlich versichert
        werden:
         ̶ Einbettzimmer
          ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
            Gesundheitsprüfung

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                     ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
                                                                                       Tarif angeführten Versicherungssummen in
                                                                                       Nicht-Vertragskrankenhäusern
                                                                                     ! Bestimmte Zimmerkategorien sind nicht versichert, wie
                                                                                       z.B. Einbettzimmer

                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     In Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                            07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                           Seite 1 von 2

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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
        ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
        ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
        ✓ Überall dort wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
          bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
               Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
               zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
               ehrlich zu beantworten.
         ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
               gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder Behandlungen.
          ̶ Vor einem Krankenhausaufenthalt zur Behandlung einer schweren Erkrankung muss die schriftliche Zusage von UNIQA
               eingeholt werden.
           ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
               Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
            ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der
               Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von
               dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
             ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
               anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
               solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
               mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
               Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
               kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
               Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
               aber nicht über 20 Jahren liegen darf.


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
        monatlich.
        Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
        Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
           Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                           07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2

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    Krankenversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
    registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter                         Produkt: Sonderklasse Optimal
    der FN 63197 m

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag


        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?

        ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer                               X Zahnimplantationen
          bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur                               X Künstliche Befruchtung
          Sozialversicherung für medizinisch notwendige                              X Kosmetische Behandlungen
          stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,                         X Präventive Behandlungen und Eingriffe
          Schwangerschaft und Entbindung                                             X Eingriffe wegen Übergewicht
        ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt                             X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
          Kostenersatz                                                               X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
        ✓ Krankentransportkosten                                                     X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
        ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder                               X Folgen von Selbstmordversuchen
        ✓ Ambulante operative Behandlungen                                           X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
        ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern                                 Aufenthalt in Kuranstalten

        Folgende Leistungen können zusätzlich versichert                             Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        werden:                                                                      Versicherungsbedingungen.
         ̶ Einbettzimmer
          ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
            Gesundheitsprüfung

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.


                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                     ! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen pauschalen
                                                                                       Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Bundesland des
                                                                                       Spitalaufenthaltes
                                                                                     ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
                                                                                       Tarif angeführten Versicherungssummen in
                                                                                       Nicht-Vertragskrankenhäusern
                                                                                     ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
                                                                                       Entbindungen
                                                                                     ! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im
                                                                                       Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen

                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     In Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                            07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                           Seite 1 von 2

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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
        ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
        ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
        ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
          bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
              Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
              zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
              ehrlich zu beantworten.
         ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
              gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
          ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
              Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
           ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
              Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
              Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
            ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
              anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
              solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
              mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
              Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
              kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
              Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
              aber nicht über 20 Jahren liegen darf.


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
        monatlich.
        Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
        Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
           Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                           07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2

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    Krankenversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG                                          Produkt: Sonderklasse
    registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter                                          Optimal Plus
    der FN 63197 m

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) mit Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag


        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?

        ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer                               X Zahnimplantationen
          bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur                               X Künstliche Befruchtung
          Sozialversicherung für medizinisch notwendige                              X Kosmetische Behandlungen
          stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,                         X Präventive Behandlungen und Eingriffe
          Schwangerschaft und Entbindung                                             X Eingriffe wegen Übergewicht
        ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt                             X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
          Kostenersatz                                                               X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
        ✓ Krankentransportkosten                                                     X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
        ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder                               X Folgen von Selbstmordversuchen
        ✓ Ambulante operative Behandlungen                                           X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
        ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern                                 Aufenthalt in Kuranstalten

        Folgende Leistungen können zusätzlich versichert                             Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        werden:                                                                      Versicherungsbedingungen.
         ̶ Einbettzimmer
          ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
            Gesundheitsprüfung

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.


                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                     ! Ab dem 45. Geburtstag gibt es einen Selbstbehalt in
                                                                                       Abhängigkeit von Spitalaufenthaltsdauer und
                                                                                       Bundesland des Spitalaufenthaltes
                                                                                     ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
                                                                                       Tarif angeführten Versicherungssummen in
                                                                                       Nicht-Vertragskrankenhäusern
                                                                                     ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
                                                                                       Entbindungen
                                                                                     ! Für Heilbehandlungen ab dem 45. Geburtstag ist der im
                                                                                       Tarif angeführte Selbstbehalt zu bezahlen

                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     In Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                            07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                           Seite 1 von 2


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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
        ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
        ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
        ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
          bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
              Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
              zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
              ehrlich zu beantworten.
         ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
              gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
          ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
              Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
           ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
              Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
              Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
            ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
              anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
              solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
              mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
              Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
              kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
              Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
              aber nicht über 20 Jahren liegen darf.


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
        monatlich.
        Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
        Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
           Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                           07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2


                                                                                                                                    Confidential

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    Krankenversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
    registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter                         Produkt: Sonderklasse Premium
    der FN 63197 m

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse)


        Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?

        ✓ Sonderklasse: Kostendeckung im Einbettzimmer                                 X Zahnimplantationen
          bzw. in Wien im Zweibettzimmer ergänzend zur                                 X Künstliche Befruchtung
          Sozialversicherung für medizinisch notwendige                                X Kosmetische Behandlungen
          stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,                           X Präventive Behandlungen und Eingriffe
          Schwangerschaft und Entbindung                                               X Eingriffe wegen Übergewicht
        ✓ Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt                               X Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und Pflege
          Kostenersatz                                                                 X Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
        ✓ Krankentransportkosten                                                       X Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung
        ✓ Kosten der Begleitperson versicherter Kinder                                 X Folgen von Selbstmordversuchen
        ✓ Ambulante operative Behandlungen                                             X Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern oder
        ✓ Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern                                   Aufenthalt in Kuranstalten

        Folgende Leistungen können zusätzlich versichert                               Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        werden:                                                                        Versicherungsbedingungen.
         ̶ Einbettzimmer
          ̶ Babyoption: Einschluss eines Neugeborenen ohne
            Gesundheitsprüfung

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.


                                                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                       ! Eingeschränkte Kostendeckung bis zu den im
                                                                                         Tarif angeführten Versicherungssummen in
                                                                                         Nicht-Vertragskrankenhäusern
                                                                                       ! Wartefristen für bestimmte Leistungen, z.B. bei
                                                                                         Entbindungen

                                                                                       Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                       In Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                                   07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                                  Seite 1 von 2

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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Österreich: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich
        ✓ Europa: Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung in allgemein öffentlichen Krankenhäusern
        ✓ Weltweit: für geplante Behandlungen, welche in Österreich aufgrund des medizinischen Standards nicht möglich sind
        ✓ Überall dort, wo es keine Kostendeckungsgarantie und Direktverrechnung gibt, besteht Anspruch auf Kostenentschädigung
          bis zu den im Tarif angeführten Versicherungssummen


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle
              Fragen im Antragsformular – wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand – vollständig und ehrlich
              zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und
              ehrlich zu beantworten.
         ̶ Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über
              gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
          ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. sind Aufenthaltsbestätigungen mit der
              Diagnose und ärztliche Unterlagen an UNIQA zu übermitteln.
           ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), der Wegfall der Sozialversicherung, der
              Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die
              Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
            ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
              anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
              solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
              mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
              Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
              kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
              Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
              aber nicht über 20 Jahren liegen darf.


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
        monatlich.
        Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
        Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
           Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                           07.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2
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